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Die
vorliegende Erfindung basiert auf dem allgemeinen technischen Gebiet
von Büromöbeln und
Büro- oder
Arbeitsflächenzubehör.
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Die
Erfindung betrifft einen bewegbaren Träger für Zubehör, das zur Befestigung auf
der Arbeitsfläche
bestimmt ist. Dieser bewegbare Träger umfasst Befestigungsmittel
auf einem Rand der Arbeitsfläche
und Sperr-/Freigabemittel, die das stabile Verschieben und Positionieren
des Trägers
auf dem Rand der Arbeitsfläche
ermöglichen.
Zum Beispiel kann auf dem bewegbaren Träger ein Beleuchtungsmittel
oder ein Computerbildschirm befestigt werden. Es kann ebenfalls
weiteres Zubehör
auf dem bewegbaren Träger
befestigt werden.
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Die
bekannten bewegbaren Träger
werden im Allgemeinen auf dem Rand der Arbeitsfläche mittels eines Schraubstocksystems,
das durch Schrauben betätigt
wird, angebracht. Diese bewegbaren Träger weisen oftmals Sperr-/Freigabemittel
auf, auf die schwer zugegriffen werden kann und eine lange Handhabung
erfordern, bevor der bewegbare Träger verschoben werden kann.
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Die
bekannten bewegbaren Träger
sind im Allgemeinen kaum angepasst, um schwere Lasten, wie etwa
Computerbildschirme oder Fernsehbildschirme zu tragen, während sie
gleichzeitig die Möglichkeit
beibehalten, leicht und stabil vom Benutzer verschoben zu werden.
Eine optimale Positionierung des leicht und schnell umsetzbaren
Zubehörs
lässt sich
im Allgemeinen nicht mit den bekannten bewegbaren Trägern erreichen.
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Das
Dokument
US-A-5938150 beschreibt
einen bewegbaren Träger,
der zur Befestigung auf dem Rand einer Arbeitsfläche bestimmt ist.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung bezweckt somit, einen bewegbaren
Träger
umzusetzen, dessen Sperrung/Freigabe auf dem Rand einer Arbeitsfläche sowie
seine Verschiebung mit oder ohne Zubehör leicht und schnell erfolgt.
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Nach
der Erfindung umfassen die Sperr-/Freigabemittel ein einziges Greiforgan,
das dazu vorgesehen ist, sich über
der Arbeitsfläche
auszustrecken, und dessen Handhabung das Sperren/Freigeben des Trägers entlang
der Kante ermöglicht.
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Nach
einer Ausführungsform
umfasst der bewegbare Träger
eine untere Backe, die sich zumindest teilweise unter der Arbeitsfläche erstreckt,
eine obere Backe, die auf die Arbeitsfläche aufliegen kommt, und einen
Betätigungsmechanismus,
der mit dem Greiforgan verknüpft
ist, wobei das Festziehen und das Lockern jeweils der unteren und
der oberen Backe gewährleistet
wird.
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Nach
einer Ausführungsform
umfasst der Betätigungsmechanismus:
- – einen
Verbindungsarm, der sich im Wesentlichen orthogonal zur unteren
Backe erstreckt und einen oberen Gewindeteil aufweist,
- – eine Öffnung,
die eine zum oberen Gewindeteil komplementäre Form aufweist und in der
oberen Backe angeordnet ist, wobei die Öffnung in einen hohlen Zylinder
einmündet,
der selbst um ein Rohr mit einem hinsichtlich des hohlen Zylinders reduzierten
Durchmesser verlängert
ist, der mit der oberen Backe des Rohrs verbunden ist,
- – longitudinale
Fenster, die in dem Zylinder von der Öffnung aus angeordnet sind,
- – wobei
der obere Gewindeteil mittels Gewindeabschnitten, die über die
longitudinalen Fenster hinausragen, in den Zylinder eingreift und
sich in diesem verschiebt,
- – wobei
das Greiforgan eine Muffe ist, die mit dem Zylinder in Eingriff
ist und einen Gewindegang aufweist, der in die Gewindeabschnitte
greift.
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Nach
einer Ausführungsform
umfasst der obere Gewindeteil in der Verlängerung des Verbindungsarms
drei Zweige, und wobei diese hinsichtlich einander nach einer bestimmten
winkligen Ausrichtung angeordnet sind, wobei ein Zweig dazu bestimmt
ist, die Arbeitsfläche
zu überhängen.
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Nach
einer Ausführungsform
weist der obere Gewindeteil im Querschnitt eine im Wesentlichen V-förmige Form
auf, wobei jeder Gipfel davon mit einem longitudinalen Gewindeabschnitt
versehen ist.
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Nach
einer Ausführungsform
erstrecken sich die Gewindeabschnitte der Länge nach auf einer unteren
Länge zu
derjenigen der longitudinalen Fenster, um ein Gleiten im Zylinder
zu ermöglichen.
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Nach
einer Ausführungsform
umfasst das Ende des Zylinders, von dem aus sich das Rohr erstreckt,
auf einer peripheren Zone eine Haltenoppe, die mit einer Stütznoppe,
die auf dem Gewindegang des Greiforgans bereitgestellt ist, zusammenarbeitet, wobei
die Stütznoppe
auf der peripheren Zone aufliegt und sich auf dieser nach einem
Weg, der durch die Haltenoppe begrenzt ist, verschiebt.
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Nach
einer Ausführungsform
verhindert eine Sicherheitsvorrichtung die Trennung der unteren
Backe von der oberen Backe der Arbeitsfläche.
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Nach
einer Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung einen Stab, der mit der unteren Backe verbunden
ist und ein gebogenes Ende aufweist, das hinter einem Anschlag der
Arbeitsfläche
festgelegt ist.
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Nach
einer Ausführungsform
ist der Anschlag eine Nut, die auf der unteren Seite der Arbeitsfläche angeordnet
ist.
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Nach
einer Ausführungsform
ist der Anschlag ein im Wesentlichen L-förmiges Stück, das auf der Arbeitsfläche angebracht
ist.
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Nach
einer Ausführungsform
umfasst die Vorrichtung Gleitschuhe aus Teflon, welche an der oberen
Backe angebaut sind und eine Schnittstelle mit der Arbeitsfläche verwirklichen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird ebenfalls mithilfe von Büromöbeln erreicht,
die mit einem bewegbaren Träger,
wie etwa dem oben erwähnten,
ausgestattet sind.
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Weitere
Charakteristiken und Vorteile gehen ebenfalls aus der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung hervor, die beispielhaft unter Bezugnahme
auf die nicht einschränkenden
Zeichnungen gegeben ist, wobei:
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1 eine
Explosionsansicht einer Ausführungsform
des bewegbaren Trägers
nach der Erfindung ist,
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2 eine
weitere Explosionsansicht des bewegbaren Trägers nach der Erfindung aus 1 ist,
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Teils eines bewegbaren Trägers nach
der Erfindung ist,
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4 ein
Längsschnitt
des in 3 dargestellten Teils ist,
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5 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Teils des bewegbaren Trägers nach
der Erfindung ist,
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6 eine
Ausführungsform
eines Greiforgans eines bewegbaren Trägers nach der Erfindung darstellt,
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7 eine
Unteransicht von 6 ist,
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8 ein
Beispiel der Befestigung des bewegbaren Trägers nach der Erfindung auf
einer Arbeitsfläche
ist,
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9 ein
weiteres Beispiel der Befestigung des bewegbaren Trägers nach
der Erfindung auf einer Arbeitsfläche ist.
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Der
bewegbare Träger
nach der Erfindung ist zum Beispiel dazu bestimmt, Zubehör einer
Arbeitsfläche 1 zu
tragen. Der bewegbare Träger
umfasst Befestigungsmittel auf einem Rand der Arbeitsfläche 1.
Diese Befestigungsmittel ermöglichen
das Erhalten einer stabilen und festen Positionierung, um Zubehör der Art
Computerbildschirm, Fernsehbildschirm oder dergleichen zu tragen.
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Der
bewegbare Träger
umfasst Sperr-/Freigabemittel, die das stabile Verschieben und Positionieren
des Trägers
auf dem Rand der Arbeitsfläche 1 ermöglichen.
Demzufolge gibt der Benutzer, nachdem er die optimale Position gewählt hat,
den bewegbaren Träger
frei und verschiebt diesen in Richtung der optimalen Position. Der
Benutzer sperrt danach den bewegbaren Träger auf der Arbeitsfläche 1 in
genau dieser optimalen Position.
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Die
Sperr-/Freigabemittel umfassen ein Greiforgan 2, das dazu
bestimmt ist, sich über
der Arbeitsfläche 1 zu
erstrecken. Der Benutzer kann somit leicht auf das Greiforgan 2 in
sitzender oder stehender Position hinsichtlich der Arbeitsfläche 1 zugreifen.
Des Weiteren betätigt
der Benutzer lediglich das Greiforgan 2, um den bewegbaren
Träger
zu sperren oder freizugeben sowie um diesen optimal auf der Arbeitsfläche 1 und
genauer entlang dem Rand der Arbeitsfläche 1 zu verschieben
und zu positionieren.
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Der
bewegbare Träger
umfasst eine untere Backe 3, die sich mindestens teilweise
unter der Arbeitsfläche 1 erstreckt.
Die untere Backe 3 ermöglicht dank
einer Auflagetafel 3a, dass der bewegbare Träger auf
der unteren Seite der Arbeitsfläche 1 aufliegt. Der
bewegbare Träger
umfasst des Weiteren eine obere Backe 4, die dank einer
weiteren Auflagetafel 4a auf der Arbeitsfläche 1 aufliegt.
Zum Beispiel kann auf 1 und 2 Bezug
genommen werden. Die obere Backe 4 ermöglicht, dass der bewegbare
Träger
auf der oberen Seite der Arbeitsfläche 1 aufliegt, und
trägt das
Gewicht des Zubehörs,
das auf die Arbeitsfläche 1 gegossen
ist.
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Der
bewegbare Träger
umfasst ebenfalls einen Betätigungsmechanismus,
der mit dem Greiforgan 2 verknüpft ist, welches das Festziehen
jeweils der unteren 3 und oberen 4 Backe gewährleistet.
Der Betätigungsmechanismus
ermöglicht
somit das Einschließen
der Arbeitsfläche 1 zwischen
der unteren 3 und oberen 4 Backe mit einer Betätigung des
Greiforgans 2, welches die jeweiligen Verschiebungen der Backen 3 und 4 steuert.
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Der
Betätigungsmechanismus
umfasst einen Verbindungsarm 5, der mit der unteren Backe 3 verbunden
ist und sich im Wesentlichen orthogonal zur Auflagetafel 3a erstreckt.
Der Verbindungsarm 5 weist ebenfalls einen oberen Gewindeteil 6 auf.
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Der
obere Gewindeteil 6 erstreckt sich über der Arbeitsfläche 1,
wobei diese leicht zugänglich wird.
Der Betätigungsmechanismus
umfasst ebenfalls eine Öffnung 7,
die zum oberen Gewindeteil 6 komplementär ist und in einer anderen
Auflagetafel 4a angeordnet ist.
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Die Öffnung 7 kann
somit vom oberen Gewindeteil 6 durchquert werden, der über die
Arbeitsfläche 1 hinausragt.
Die Öffnung 7 mündet in
einen hohlen Zylinder 8 ein, der selbst um ein Rohr 9 mit hinsichtlich
des hohlen Zylinders 8 reduziertem Durchmesser verlängert ist.
Dieser ist mit der oberen Backe 4 und dem Rohr 9 verbunden.
Das Zubehör
ist auf diesem Rohr 9 festgelegt.
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Der
Betätigungsmechanismus
umfasst auch longitudinale Fenster 10, die im hohlen Zylinder 8 aus der Öffnung 7 angeordnet
sind. Der obere Gewindeteil 6 greift somit in den und verschiebt
sich im hohlen Zylinder 8 mittels der Gewindeabschnitte 6a,
die außerhalb
der longitudinalen Fenster 10 hinausragen.
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Das
Greiforgan 2 ist vorteilhafterweise eine Muffe, die mit
dem hohlen Zylinder 8 in Eingriff ist und einen Gewindegang 11 aufweist,
der zum Beispiel in 7 dargestellt ist. Der Gewindegang 11 greift
in die Gewindeabschnitte 6a ein. Wenn somit die unterschiedlichen
Elemente des Betätigungsmechanismus
zusammenarbeiten, erzeugt die Drehung des Greiforgans 2 eine
Gleitbewegung des oberen Gewindeteils 6 in den hohlen Zylinder 8.
Die obere Backe 4 ruht auf der Arbeitsfläche 1,
genauer auf ihrer oberen Seite, und dies auf stabile Art und Weise,
sodass sie das Gewicht des Zubehörs
trägt.
Letztgenanntes ist auf dem Rohr 9 im Eingriff und durchquert eine
dazu im Greiforgan 2 vorgesehene Öffnung 2a.
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Nach
einer Ausführungsform
umfasst der obere Gewindeteil 6 in der Verlängerung
des Verbindungsarms 5 drei Zweige 12a, 12b, 12c.
Diese drei Zweige 12a, 12b, 12c sind
hinsichtlich einander nach einer bestimmten winkligen Ausrichtung
angeordnet, welche mit der winkligen Ausrichtung der longitudinalen
Fenster 10, die im hohlen Zylinder 8 angeordnet sind,
identisch ist. Einer 12c der Zweige ist ausgeführt, um
die Arbeitsfläche 1 zu überhängen. Zum Beispiel
kann auf 5 Bezug genommen werden.
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Der
obere Gewindeteil 6 weist zum Beispiel im Querschnitt eine
im Wesentlichen V-förmige
Form auf, wobei jeder Gipfel davon mit einem longitudinalen Gewindeabschnitt 6a versehen
ist. Vorteilhafterweise erstrecken sich die Gewindeabschnitte 6a der Länge nach
auf einer unteren Länge
zu derjenigen der longitudinalen Fenster 10, wobei somit
ein Gleiten im hohlen Zylinder 8 ermöglicht wird. Die Längsmaße des Verbindungsarms 5 sind
derart gewählt, dass
eine Verschiebung der unteren Backe 3 hinsichtlich der
Arbeitsfläche 1 erlaubt
ist, deren Rand sich zwischen den Auflagetafeln 3a und 4a erstreckt.
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Das
Ende des hohlen Zylinders 8, von dem aus sich das Rohr 9 erstreckt,
umfasst auf einer peripheren Zone 13 eine Haltenoppe 14.
Letztgenannte arbeitet mit einer Stütznoppe 15 zusammen,
die auf dem Gewindegang 11 des Greiforgans 2 bereitgestellt
ist. Demgemäß ruht die
Stütznoppe 15,
wenn das Greiforgan 2 auf dem hohlen Zylinder 8 befestigt ist,
auf der peripheren Zone 13 und verschiebt sich auf dieser
nach einem durch die Haltenoppe 14 begrenzten Hub. Die
Stütznoppe 15 und
Haltenoppe 14 sind ausgeführt, um die Drehung des Greiforgans 2 während der
Freigabe des bewegbaren Trägers
einzuschränken.
Diese Freigabe entspricht einer Lockerung der unteren 3 und
oberen 4 Backe und genauer einer Verschiebung in Richtung
des unteren Teils der unteren Backe 3.
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Der
bewegbare Träger
nach einer Ausführungsform
umfasst eine Sicherheitsvorrichtung, welche die Trennung der unteren
Backe 3 von der oberen Backe 4 der Arbeitsfläche 1 während der Verschiebung
des Trägers
verhindert. Somit wird in diesem Fall eine Benutzungssicherheit
erhalten, wenn ein Zubehör
auf dem bewegbaren Träger
befestigt wird, wenn sich das Greiforgan 2 in einer Freigabeposition
befindet, um den Träger
entlang der Arbeitsfläche 1 zu
verschieben. Eine Verschiebung nach hinten, das heißt eine
Befreiung der Arbeitsfläche 1,
ist somit ohne ergänzendes
freiwilliges Vorgehen nicht möglich.
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Die
Sicherheitsvorrichtung umfasst zum Beispiel einen Stab 16,
der mit der unteren Backe 3 verbunden ist und ein gebogenes
Ende 17 aufweist, das mit einem Anschlag der Arbeitsfläche 1 zusammenarbeitet.
Der Anschlag ist zum Beispiel eine Nut 18, die auf der
unteren Seite der Arbeitsfläche 1 angeordnet
ist.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
ist der Anschlag ein im Wesentlichen L-förmiges Stück 19, das auf der
Arbeitsfläche 1 angebracht
ist.
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Nach
einer Ausführungsform,
die in 9 dargestellt ist, ist der Stab 16 mit
einem Profil 20 mit rechteckigem Querschnitt verbunden,
das zum Beispiel mittels Schraube 21 auf der Auflagetafel 3a angebracht
wird. Dieses Profil 20 weist vorteilhafterweise dieselben
Dickenmaße
auf wie die Arbeitsfläche 1 und
setzt ebenfalls eine zur Tafel 4a komplementäre Auflage
um. Die untere 3 und obere 4 Backe liegen also
auf einen steifen Träger
auf beiden Seiten des Verbindungsarms 5 auf, was zur Stabilität der Befestigung
des bewegbaren Trägers
beiträgt.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform,
die in 8 dargestellt ist, ist das Profil 20 einfach
zwischen der unteren 3 und oberen 4 Backe eingeschlossen
und mit keinem anderen Anbringungsmittel auf der unteren Backe 3 verknüpft.
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In
den Ausführungsformen,
die zum Beispiel in 1 und 2 dargestellt
sind, sind die Sicherheitsvorrichtungen durch ein festes Profil 22,
das mit der Arbeitsfläche 1 verbunden
ist, ersetzt worden. Dieses feste Profil 22 wird mittels
eines beliebigen Mittels auf der Arbeitsfläche 1 angebracht und
weist hinsichtlich dieser einen gegebenen Abstand auf, der die Umsetzung
eines Einfädelschlitzes 23 für die untere
Backe 3 ermöglicht.
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Nach
den Ausführungsformen,
die in 8 und 9 dargestellt sind, umfasst
der bewegbare Träger
Gleitschuhe 24 aus Teflon®, welche
an der oberen Backe 4 angebracht sind und eine Schnittstelle
mit der Arbeitsfläche 1 verwirklichen.
Somit ist es möglich,
den bewegbaren Träger
mit großer
Leichtigkeit auf der Arbeitsfläche 1 gleiten
zu lassen. Das auf dem bewegbaren Träger zu befestigende Zubehör nach der
Erfindung ist vorzugsweise mit einem nicht dargestellten Befestigungsorgan
versehen, das in das Rohr 9 oder auf diesem eingreift.
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Beispielhaft
ist das Eingriffsorgan ein nicht dargestelltes hohles Rohr, dessen
Ende auf dem oberen Ende 8a des hohlen Zylinders 8 ruht.
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Die
Steigung der Gewindeabschnitte 6a ist derart gewählt, um
beispielsweise mit einer Vierteldrehung des Greiforgans 2 eine
ausreichende Verschiebung der unteren Backe 3 zu erzeugen,
die das Gleiten des bewegbaren Trägers auf der Arbeitsfläche 1 erlaubt.
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Die
Verschiebung der unteren Backe 3, die der Freigabe entspricht,
ist durch den Anschlag der Stütznoppe 15 auf
die Haltenoppe 14 beschränkt. Die Steigung der Gewindeabschnitte 6a ist
an die im Allgemeinen standardmäßige Dicke
der Arbeitsflächen 1 angepasst.
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Die
Maße des
gebogenen Endes 17, der Nut 18 oder des Stücks 19 sind
ebenfalls derart gewählt, um
eine relative Lösung nach
der Freigabe, das heißt nach
der Verschiebung zum unteren Teil der unteren Backe 3 hin,
die der Drehung des aufliegenden Greiforgans 2 entspricht,
zu verhindern. Jegliche Lösung zwischen
dem bewegbaren Träger
und der Arbeitsfläche 1 wird
somit während
seiner Gleitung auf der Arbeitsfläche 1 verhindert.
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Der
Benutzer kann somit mit großer
Sicherheit jegliches Zubehör
auf einer Arbeitsfläche
ohne festes Profil 22 verschieben.
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Ein
weiterer Vorteil des bewegbaren Trägers nach der Erfindung besteht
in der Tatsache, dass sich jegliche darauf bezogene Handhabung auf
die Drehung des Greiforgans 2 auf einer Fraktion der Umdrehung
beschränkt.
Falls der Benutzer den bewegbaren Träger der Arbeitsfläche 1 abbauen
möchte, reicht
es außerdem
aus, von der Freigabeposition auszugehen, das Greiforgan 2 derart
leicht anzuheben, dass die Stütznoppe 15 dem
Anschlag von der Haltenoppe 14 entgeht, indem mit dem Aufschrauben
des Greiforgans 2 auf den oberen Gewindeteil 6 fortgefahren
wird.
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Ein
weiterer Vorteil des bewegbaren Trägers nach der Erfindung besteht
in der Positionierung der Achse der Festziehung der unteren 3 und
oberen 4 Backe. Diese Achse ist in Richtung der Innenseite der
Arbeitsfläche 1 versetzt
und dies dank der Konfiguration der Zweige 12a, 12b, 12c und
insbesondere dank der überhängenden
Position des Zweigs 12c hinsichtlich der Arbeitsfläche 1.
Somit wird ein wirkungsvolleres Festziehen und ein stabileres Positionieren
des bewegbaren Trägers
auf der Arbeitsfläche 1 erhalten.
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Ein
weiterer Vorteil, der mit dem bewegbaren Träger nach der Erfindung verbunden
ist, besteht in der konzentrischen Befestigung des hohlen Zylinders 8 des
Rohrs 9 und des Greiforgans 2. Folglich wird mit
einer geringeren Anzahl an Stücken
ein moderater Platzbedarf und eine bemerkenswerte ästhetische
Qualität
erreicht.