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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vakuumhautverpackung, die für die Präsentation
und Konservierung eines Nahrungsmittelprodukts geeignet ist und
zur Verwendung zum Kochen, Aufwärmen
und/oder Auftauen des verpackten Nahrungsmittelprodukts in einem
Mikrowellengerät
geeignet ist, ohne dass die obere Bahn vorher entfernt oder die
Packung vorher manuell geöffnet
werden muss.
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Hintergrund der Erfindung
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Eine
weite Vielfalt von Produkten, insbesondere Nahrungsprodukten wie
frisches rotes Fleisch, wie Schweinelenden, verarbeitetes Fleisch
wie Würstchen,
Käse, genussfertiges
oder zubereitete Mahlzeiten und dergleichen, werden in visuell attraktiven
Packungen angeboten, die nach dem Vakuumhautverpackungsverfahren
aus zwei thermoplastischen Bahnen hergestellt werden.
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Vakuumhautverpacken
(Vakuumskinverpacken, VSP) ist ein Verfahren, das in der Technik
zur Verwendung eines thermoplastischen Verpackungsmaterials zum
Einschließen
eines Nahrungsmittelprodukts wohl bekannt ist.
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Wenn
ein verpacktes Nahrungsmittelprodukt vor dem Essen aufgetaut und/oder
gegart oder aufgewärmt
werden muss, erfolgt dies allgemein unter Verwendung eines mikrowellengeeigneten
Trägerelements, in
der Regel tablettförmig,
und unter Entfernen der oberen Bahn, unmittelbar bevor das Tablett
in das Gerät eingebracht
wird. Auf diese Weise behandeltes Nahrungsmit tel neigt jedoch leider
dazu, in der Textur und Konsistenz eher trocken zu werden, als zart
und feucht zu bleiben.
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Wenn
das Produkt, welches aufgetaut und/oder gegart oder aufgewärmt werden
soll, ferner eine Art Sauce, Saft, Öl, Butter, Wein, Würz- oder
Marinierungsflüssigkeit,
usw. enthält,
spritzt diese auf die Innenseiten der Mikrowellengeräts.
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Daher
wäre die
Möglichkeit,
die Packung in das Gerät
zu tun, ohne die obere Bahn zu entfernen, hocherwünscht. Indem
die obere Bahn in dem Mikrowellengerät über dem Produkt verbleibt,
wird das Nahrungsmittelprodukt in gesunder Weise, z. B. durch Dampfbehandlung,
gegart und die Innenseiten des Geräts bleiben sauber.
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In
jedem Fall wird unabhängig
davon, ob das Nahrungsmittelprodukt ein rohes oder gegartes Produkt ist
und gegart oder nur erwärmt
werden muss, während
des Heizzyklus erheblicher Wasserdampfdruck in der Packung erzeugt.
Obwohl Garen oder Erwärmen
unter geringem Dampfüberdruck
den Geschmack und die Textur des Endprodukts verbessert, sollte
ein zu hoher Überdruck
in der Packung vermieden werden, damit sich keine spontanen Explosionen
der Packungen in dem Gerät
ereignen können.
Dies trifft insbesondere auf VSP-Verpackungen zu, weil die oberen
und unteren Bahnen (oder die obere Bahn und das Tablett, wenn keine untere
Bahn vorhanden ist) miteinander über
eine weite Fläche
versiegelt sind (die der gesamten Trägeroberfläche entspricht, die nicht von
dem Produkt eingenommen wird) und weil die obere Bahn sehr formbar
ist und daher durch den überschüssigen Dampf überdehnt
wird. Dies ist bei den VSP-Verpackungen besonders unerwünscht, weil
die überdehnte
Folie, wenn die Packung am Ende der Gar- oder Erwärmungsstufe
aus dem Gerät
entfernt wird, über
das gegarte Produkt herunterhängt,
was der Packung ein unschönes
Aussehen verleiht.
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Die
Kontrolle des Dampfdrucks in mikrowellengeeigneten Packungen wird üblicherweise
erreicht, indem vor dem Garen mindestens ein Entlüftungsloch
erzeugt wird, indem vor dem Einbringen in das Gerät entweder
die obere Bahn der Packung eingestochen oder das Schutzetikett entfernt
wird, welches das während der
Verpackungsstufe erzeugte Entlüftungsloch
bedeckt. Die gesiegelte Fläche
wird alternativ in einer begrenzten Zone eingeengt, um an diesem
Punkt eine Schwäche
in der Siegelung zu erzeugen. Die Siegelung öffnet sich somit bei Erzeugung
des Überdrucks
in jener Zone. Eine weitere Alternative ist die Verwendung eines
Ventils, das in die obere Bahn einer mikrowellenfähigen Verpackung
eingesetzt wird.
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Keine
dieser Alternativen ist für
eine VSP-Packung geeignet.
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Erstens
müsste
das Entlüftungsloch
in der Tat in jenem Teil der oberen Bahn angeordnet werden, der das
Nahrungsmittelprodukt bedeckt. Die Anwesenheit eines Entlüftungsloches
wäre ineffektiv,
wenn es sich in der Siegelfläche
befände,
d. h. wo die obere Bahn an die untere Bahn oder das Tablett gesiegelt
ist. Das Erzeugen eines Entlüftungsloches
in der Packung durch Durchstechen der oberen Bahn könnte das
verpackte Produkt beschädigen.
Wenn die obere Bahn vor dem Verpacken durchstochen würde (um
die Beschädigung des
Produkts zu vermeiden), könnte
die Erzeugung des Loches während
der Streckstufe zu Problemen führen, weil
die obere Bahn in der gesamten Fläche reißen könnte und der Riss von dem Loch
aus Weiterwachsen könnte.
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Hinsichtlich
der zweiten Alternative ist die Herabsetzung der Fläche der
Siegelung in kontrollierter Weise in einer VSP-Packung schwierig. Das liegt daran,
dass die Fläche,
in der die obere Bahn an die untere Bahn oder das Tablett gesiegelt wird,
groß ist
und in Abhängigkeit
von der Größe des Trägers und
des Produkts weit variiert.
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Die
dritte Alternative, die Verwendung eines eingesetzten Ventils, fügt der Verpackungsherstellung eine
weitere Stufe hinzu und erhöht
somit die Kosten der Verpackung.
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Es
ist nun gefunden worden, dass, wenn ein Nahrungsmittelprodukt in
einer VSP-Verpackung verpackt wird, die mit bestimmten mikrowellenfähigen thermoplastischen
Materialien hergestellt ist, vorzugsweise Materialien, die für Mikrowellenenergie
im Wesentlichen transparent sind, die Verpackung ihre Integrität vor der
Mikrowellenbehandlung behält,
d. h. die Siegelung zwischen der oberen Bahn und der unteren Bahn
oder dem Trägerelement
ausreichend stark ist, um vorzeitiges Ablösen der oberen Bahn von der
unteren Bahn oder dem Trägerelement
zu vermeiden. Es ist dennoch möglich,
das verpackte Produkt in einem Mikrowellenöfen aufzutauen und/oder zu
garen oder aufzuwärmen,
ohne dass der obere Deckel entfernt, gelockert oder perforiert werden
muss, bevor die Packung in den Ofen getan wird, ohne dass eine Explosion
erfolgt oder die obere Bahn übermäßig gedehnt
wird. Die obere Bahn erhebt sich in der Tat, hervorgerufen durch
den Druck des Dampfes, der von dem Produkt oder der Sauce, dem Öl, usw.,
weiche(s) das Produkt begleitet, freigesetzt wird, über das
Produkt. Die obere Bahn wird nicht überdehnt, weil dann ein Kanal
zum Ablüften
des überschüssigen Dampfes
zwischen der oberen Bahn und der unteren Bahn oder dem Trägerelement
von dem verpackten Produkt bis zu dem äußersten Rand der Packung erzeugt
wird. Die obere Bahn bleibt, solange erwärmt wird, über dem Produkt erhaben, wodurch
die Dampfbehandlung des Produkts möglich ist, und kehrt danach in
ihre ursprüngliche
Position zurück,
sobald das Erwärmen
beendet ist. Nachdem die Mikrowellenbehandlung der Packung abgeschlossen
ist, ist die obere Bahn ablösbar
an die untere Bahn oder das Trägerelement
geklebt. Hierdurch kann die obere Bahn leicht abgezogen werden.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Eine
mikrowellenfähige
Vakuumhautverpackung umfasst gemäß einem
ersten Aspekt:
- a) ein Trägerelement mit einer Oberseite
und einer Unterseite;
- b) eine untere Bahn mit einer Oberseite und einer Unterseite,
wobei die Unterseite der unteren Bahn an die Oberseite des Trägerelements
geklebt ist;
- c) ein Nahrungsmittelprodukt, das auf der Oberseite der unteren
Bahn angeordnet ist, und
- d) eine obere Bahn, die auf dem Nahrungsmittelprodukt angeordnet
ist,
wobei die obere Bahn durch ein Vakuumhautverpackungsverfahren über dem
Nahrungsmittelprodukt drapiert wird, so dass sich die obere Bahn
der Form des Nahrungsmittelprodukts im Wesentlichen anpasst und dadurch
eine Vakuumhautverpackung produziert wird;
wobei die obere
Bahn der Vakuumhautverpackung an ihrer Unterseite an die Oberseite
der unteren Bahn der Vakuumhautverpackung gesiegelt wird, um eine
Siegelung an einer Position außerhalb
der Peripherie des Nahrungsmittelprodukts zu bilden;
wobei
die obere Bahn der Vakuumhautverpackung eine Siegelschicht umfasst,
die ein Ethylen/α-Olefin-Copolymer
umfasst, und
wobei die untere Bahn der Vakuumhautverpackung
eine Siegelschicht umfasst, die ein Gemisch aus
- i) zwischen 60% und 80% des Gewichts der Siegelschicht an Ethylen/Vinylacetat-Copolymer
und
- ii) zwischen 20% und 40% des Gewichts der Siegelschicht an Polypropylen
umfasst.
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Ein
Verfahren zur Herstellung einer mikrowellenfähigen Vakuumhautverpackung
umfasst gemäß einem
zweiten Aspekt ein Verfahren, bei dem
- a) ein
Trägerelement
mit einer Oberseite und einer Unterseite bereitgestellt wird;
- b) eine untere Bahn mit einer Oberseite und einer Unterseite
bereitgestellt wird;
- c) die Unterseite der unteren Bahn an die Oberseite des Trägerelements
geklebt wird;
- d) ein auf der Oberseite der untere Bahn angeordnetes Nahrungsmittelprodukt
positioniert wird, und
- e) eine obere Bahn in einem Vakuumhautverpackungsverfahren so über dem
Nahrungsmittelprodukt drapiert wird, dass sich die obere Bahn der
Form des Nahrungsmittelprodukts im Wesentlichen anpasst und dadurch
eine Vakuumhautverpackung hergestellt wird und dass die obere Bahn
der Vakuumhautverpackung an ihrer Unterseite an die Oberseite der
unteren Bahn der Vakuumhautverpackung gesiegelt wird, um eine Siegelung
an einer Position außerhalb
der Peripherie des Nahrungsmittelprodukts zu bilden;
wobei
die obere Bahn der Vakuumhautverpackung eine Siegelschicht umfasst,
die ein Ethylen/α-Olefin-Copolymer
umfasst, und
wobei die untere Bahn der Vakuumhautverpackung
eine Siegelschicht umfasst, die ein Gemisch aus
- i) zwischen 60% und 80% des Gewichts der Siegelschicht an Ethylen/Vinylacetat-Copolymer
und
- ii) zwischen 20% und 40% des Gewichts der Siegelschicht an Polypropylen
umfasst.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Es
folgt eine detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung unter Bezugnahme auf die angefügten Zeichnungen, in denen
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1 eine
schematische Querschnittsansicht einer mikrowellenfähigen Verpackung
ist;
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2 eine
schematische Querschnittsansicht der mikrowellenfähigen Verpackung
von 1 ist, wobei die obere Bahn der Verpackung teilweise
von der unteren Bahn abgezogen worden ist;
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3 eine
Schemaquerschnittsansicht einer Mehrschichtfolie ist, die als untere
Bahn der mikrowellenfähigen
Verpackung brauchbar ist;
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4 eine
Schemaquerschnittsansicht einer Mehrschichtfolie ist, die als obere
Bahn der mikrowellenfähigen
Verpackung brauchbar ist; und
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5 eine
schematische Ansicht eines Verfahrens und einer Vorrichtung ist,
um eine untere Bahn an ein Trägerelement
zu laminieren.
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Definitionen
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"Ethylen/α-Olefin-Copolymer" (EAO) bezieht sich
hier auf Copolymere von Ethylen mit einem oder mehreren Comonomeren
ausgewählt
aus C3- bis C10-α-Olefinen,
wie Propen, Buten-1, Hexen-1, Octen-1, usw., wobei die Moleküle der Copolymere
lange Polymerketten mit relativ wenigen Seitenkettenverzweigungen umfassen,
die aus dem α-Olefin
resultieren, das mit Ethylen umgesetzt wurde. Diese Molekülstruktur
steht im Gegensatz zu konventionellen Hochdruck-Polyethylenen mit
niedriger oder mittlerer Dichte, die in Bezug auf EAOs hoch verzweigt
sind, und wobei die Hochdruck-Polyethylene sowohl langkettige als
auch kurzkettige Verzweigungen enthalten. EAO umfasst solche heterogenen
Materialien wie lineares Polyethylen mittlerer Dichte (LMDPE), lineares
Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) und Polyethylen sehr niedriger
und ultraniedriger Dichte (VLDPE und ULDPE), wie DOWLEXTM oder
ATTANETM-Harze, angeboten von Dow, ESCORENETM oder EXCEEDTM Harze,
die von Exxon angeboten werden, sowie lineare homogene Ethylen/α-Olefin-Copolymere
(HEAO), wie TAFMERTM Harze, angeboten von
Mitsui Petrochemical Corporation, EXACTTM Harze, angeboten
von Exxon, oder langkettig verzweigte (HEAO) AFFINITYTM Harze,
angeboten von Dow Chemical Company, oder ENGAGETM Harze,
angeboten von DuPont Dow Elastomers.
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"Lineares Polyethylen
niedriger Dichte" (LLDPE)
bezieht sich hier auf Polyethylen mit einer Dichte zwischen 0,917
und 0,925 g/cm3.
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"Lineares Polyethylen
mittlerer Dichte" (LLDPE)
bezieht sich hier auf Polyethylen mit einer Dichte zwischen 0,926
g/cm3 bis 0,939 g/cm3.
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"Mikrowellenfähig" bezieht sich im
Zusammenhang mit den Strukturen, die zur Herstellung der erfindungsgemäßen VSP-Packung geeignet
sind, auf jene Strukturen, die "im
Wesentlichen mikrowellentransparent" sind, sowie jene, die "mikrowellenaktiv" sind. Während die
im Wesentlichen mikrowellentransparenten Strukturen jene sind, die
von mindestens 80%, vorzugsweise mindestens 90% der durch ein Mikrowellengerät erzeugten
Mikrowellen ohne irgendeine Art von Interferenz dazwischen durchdrungen
werden können,
sind die mikrowellenaktiven Strukturen jene, die Mikrowellen reflektierende
Komponenten einbeziehen, die die Energieabgabe in angrenzende Nahrungsmit tel
modifizieren sollen. Um in beiden Fällen unter den Gebrauchsbedingungen "mikrowellengeeignet" zu sein, sollte
das Verpackungsmaterial nicht abgebaut oder verformt werden und
sollte nicht mehr als 60 ppm globale Verunreinigungen in das damit
in Kontakt befindliche verpackte Produkt freisetzen. In der Praxis
werden Verpackungsmaterialien, die eine Wärmebehandlung bei 121°C über eine
1/2 Stunde (Bedingungen, die so drastisch sind, dass sie beim normalen
Garen in der Mikrowelle nicht erreicht werden) aushalten, ohne sich
zu verformen, und die weniger als 60 ppm Verunreinigungen freisetzen, gemäß den meisten
Lebensmittelgesetzen als "mikrowellengeeignet" angesehen.
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"Polymer" bezieht sich hier
auf Homopolymer, Copolymer, Terpolymer, usw. "Copolymer" schließt hier Copolymer, Terpolymer,
usw. ein.
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Das "Vakuumhautverpackungsverfahren" ist in einem Sinne
ein Thermoformungsverfahrenstyp, bei dem ein zu verpackender Artikel
als Form für
die Formungsbahn dient. Ein Artikel kann auf einem festen oder halbfesten
Trägerelement
angeordnet sein, welches flach oder geformt sein kann, z. B. tablettförmig, schalenförmig oder
becherförmig,
wie ein massives oder expandiertes (geschäumtes) Polymertablett, und
der geträgerte
Artikel wird danach in eine Kammer geführt, in der eine obere Bahn
(wie eine Polymerfolie oder ein Laminat) gegen ein geheiztes Gewölbe nach
oben gezogen wird und die weich gewordene obere Bahn danach über den
Artikel drapiert wird. Die Bewegung der Bahn wird durch Vakuum und/oder
Luftdruck gesteuert, und das Innere des Behälters vor dem am Ende erfolgenden
Schweißen
der oberen Bahn an die Trägerbahn
vakuumiert. Die erwärmte
obere Bahn bildet somit eine enganliegende Haut um das Produkt herum
und wird an den Träger
gesiegelt. Das Produkt wird somit unter Vakuum verpackt, und die
Gase werden aus dem Raum evaku iert, der das Produkt enthält. Es ist
daher erwünscht,
dass sowohl die obere Bahn, die um das Produkt herum geformt ist,
als auch das für
das Trägerelement
verwendete Material eine Barriere für Sauerstoff und andere Gase
sind, die für
die Lagerbarkeit oder Lagerung eines Nahrungsmittelprodukts schädlich sind.
Ein hoher Formbarkeits- und Streckbarkeitsgrad sind auch erwünscht, um
ein allgemeines und immer wieder auftretendes Problem in derartigen
Verfahrensschritten zu vermeiden: das Auftreten von Falten und anderen
Unregelmäßigkeiten
in dem fertigen verpackten Produkt.
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Alle
hier verwendeten, auf Zusammensetzung bezogene Prozentsätze sind
auf "Gewichtsbasis" bezogen, wenn nicht
anders angegeben.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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In 1 schließt eine
mikrowellenfähige
Verpackung 10 ein Trägerelement 20,
eine untere Bahn 30, ein Nahrungsmittelprodukt 40 und
eine obere Bahn 50 ein.
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Beispiele
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Das
Trägerelement 20 ist
vorzugsweise fest oder halbfest und, wenn es geformt ist, ist es
vorzugsweise thermogeformt. Das Trägerelement 20 kann
in Form eines flachen oder geformten Tabletts vorliegen und kann
aus jedem geeigneten Material einschließlich massiver oder expandierter
Ausführungsformen
hergestellt sein, wie Polypropylen, Polystyrol, Polyamid, 1,4-Polymethylpenten
(z. B. TPXTM, erhältlich von Mitsui), oder kristallisiertem
Polyethylenterephthalat (CPET). Massives Polypropylen ist aufgrund
seiner Festigkeit, seiner Fähigkeit,
ein Nahrungsmittelprodukt zu tragen, und seines relativ hohen Schmelzpunkts
bevorzugt. Andere Materialien sind in Abhängigkeit von ihren physikalischen
Charakteristika, wie den oben beschriebenen, für Mikrowellenanwendungen mehr
oder weniger erwünscht.
Obwohl das Trägerelement 20 in 1 der
Deutlichkeit halber mit Kennzeichen dargestellt ist, die ein expandiertes
oder geschäumtes
Polymer nahe legen, ist für
viele Mikrowellenanwendungen ein massives Tablett bevorzugt, das
ein Polymer mit einem relativ hohen Schmelzpunkt umfasst. Eine bevorzugte
Formulierung für
das Trägerelement 20 umfasst
ein Gemisch aus 97 Gew.-% des Trägerelements
von einem schlagzähen
Polypropylencopolymer und 3 Gew.-% des Trägerelements von einem schwarzen
Farbkonzentrat. Ein kommerzielles Beispiel für das schlagzähe Polypropylencopolymer
ist ACCTUF® 10-3119,
erhältlich
von BP Amoco. Dieses Material ist vermutlich ein Homopolymer-Polypropylen, in
dem ein Ethylen-Propylen-Kautschuk gleichförmig dispergiert ist. Zwei
handelsübliche
Beispiele für
das schwarze Farbkonzentrat sind 190695 Black PE MBTM und
190976 Black PP MBTM. Das 190695 Black PE MBTM hat eine Rußbeladung von 20 Gew.-% in
einem Träger
aus Polyethylen niedriger Dichte. Beide Materialien sind von Ampacet
Corporation erhältlich.
Vor irgendeiner Thermoformungsstufe ist das Trägerelement 20 vorzugsweise
zwischen 254 und 1270 μm
(10 und 50 mil), insbesondere zwischen 762 und 1016 μm (30 und 40
mil) dick, wie 940 μm
(37 mil) dick. Das Trägerelement 20 hat,
wenn es zu einem Tablett thermogeformt wird, in unterschiedlichen
Bereichen des Tabletts unterschiedliche Dicken. Der Tablettflansch 21 hat
beispielsweise typischerweise eine Dicke zwischen 762 und 1016 μm (30 und
40 mil), wie 889 μm
(35 mil); die Tablettseiten 22 haben typischerweise eine
Dicke zwischen 381 und 635 μm
(15 und 25 mil), wie 508 μm
(20 mil), und der Tablettboden 23 hat typischerweise eine
Dicke zwischen 508 und 762 μm
(20 und 30 mil), wie 635 μm (25
mil). Die Tiefe des Tabletts und andere Faktoren führen zur
Ausdünnung
der Tablettseiten und des Tablettbodens, was für die Dickevariationen in unterschiedlichen
Bereichen des Tabletts verantwortlich ist.
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Die
untere Bahn 30 umfasst vorzugsweise eine Mehrschichtstruktur
und umfasst vorzugsweise mindestens eine Schicht mit Gasbarriereeigenschaften.
Die untere Bahn 30 sollte adäquat an dem Trägerelement 20 kleben,
so dass die Delaminierung der unteren Bahn 30 von dem Trägerelement 20 normalerweise
nicht bei Umgebungsbedingungen sowie während der Mikrowellenbehandlung
der Packung erfolgt. Die untere Bahn 30 kann mit jedem
geeigneten Mittel an Trägerelement 20 geklebt
werden, bevorzugt ist jedoch Wärmelaminierung.
Andere Klebemittel schließen
Extrusionslaminierung, Extrusionsbeschichten, Laminierung mit Klebstoffen,
Koronabehandlung, Coextrusion (wobei das Trägerelement und die untere Bahn
separate Schichten eines Coextrudats bilden), usw. ein. Die untere
Bahn 30 kann nach einem in der Technik wohlbekannten Blas- oder
Gießfolienextrusionsverfahren
hergestellt werden.
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Ein
bevorzugtes Verfahren zum Kleben der unteren Bahn 30 an
Trägerelement 20 und
das zur Herstellung von Proben der erfindungsgemäßen unteren Bahn und des erfindungsgemäßen Trägerelements
verwendete Verfahren sind in 5 gezeigt.
In einem In-Line-Extrusions- und Laminierungsverfahren wurde das Trägerelement 20 als
Polypropylenlage aus einer Extrusionsdüse 61 extrudiert.
Kühlwalzen 62, 63 und 67 waren
so angeordnet, dass das Trägerelement 20 an
einer Laminierungswalze 66 entlang transportiert und gekühlt wurde.
Gleichzeitig wurde die untere Bahn 30, die eine Blasfolie
umfasst, aus Zuführungsrolle 64 an
Bogenrolle 65 vorbei zugeführt, um an der mittleren Kühlwalze 63,
wie in der Zeichnung zu sehen ist, auf das Trägerelement 20 zu treffen.
Bahn- und Rollenbewegung erfolgen in die Richtung, die in 5 durch
die Pfeile gezeigt ist. Die untere Bahn 30 klebte an der
Oberfläche
der unteren Bahn, die durch Schicht 35 von 3 wiedergegeben
wird, an dem Trägerelement 20.
Die Adhäsion
der unteren Bahn 30 und des Trä gerelements 20 resultierte
aus der hohen Temperatur des Trägerelements
(zwischen 126,7 und 160°C
(270°F und
320°F)) und
auch aus dem Druck, der durch die Metalllaminierungsrolle 66 ausgeübt wird.
Die Kühlwalzentemperaturen
waren 32,2°C
(90°F) (Kühlwalze 62),
110°C (230°F) (Kühlwalze 63)
und 76,7°C
(170°F)
(Kühlwalze 67). Die
Laminierungsrolle war bei der Laboranlage nicht wassergekühlt, da
die Anlagengeschwindigkeit nur 1,83 bis 2,44 m/Minute (6 bis 8 ft/Minute
(fpm)) betrug. In der Produktionsanlage war die Laminierungsrolle 66 mit einer
Gummimanschette überzogen.
Die Abzuggeschwindigkeit von der Anlage betrug etwa 9,45 m/Minute
(31 fpm).
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Wenn
die untere Bahn eine einschichtige Folie ist, umfasst sie eine Siegelschicht,
die die untere Bahn an ihrer Unterseite an die Oberseite des Trägerelements
siegelt und auch die untere Bahn an ihrer Oberseite an die Unterseite
der oberen Bahn siegelt. Wenn die untere Bahn eine Mehrschichtfolie
ist, umfasst sie eine Siegelschicht, die die untere Bahn an ihrer
Oberseite an die Unterseite der oberen Bahn siegelt. In beiden Fällen umfasst
die Siegelschicht der unteren Bahn ein Gemisch aus zwischen 60 Gew-%
und 90 Gew.-% insbesondere zwischen 70 Gew.-% und 80 Gew.-% und
am meisten bevorzugt 75 Gew.-% der Siegelschicht von Ethylen/Vinylacetat-Copolymer
und zwischen 10 Gew.-% und 40 Gew.-% insbesondere zwischen 20 Gew.-% und
30 Gew.-% und am meisten bevorzugt 25 Gew.-% der Siegelschicht von
Polypropylen und besteht vorzugsweise im Wesentlichen daraus.
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Eine
bevorzugte mehrschichtige Ausführungsform
der unteren Bahn
30 ist in
3 gezeigt
und der nachfolgenden Tabelle 1 beschrieben. Tabelle 1 (Beispiel 1)
| Schicht
Nr. | Schichtzusammensetzung
der unteren Bahn 30 | Schichtdicke μm (mil) |
| 31 | Gemisch
aus 23% PP Homopolymer, 75% EVA Nr. 1 und 2% Antiblock-Masterbatch
Nr. 1 | 15,24
(0,60) |
| 32 | 100%
Polymerkleberharz Nr. 1 | 5,08
(0,20) |
| 33 | 100%
EVOH Nr. 1 | 11,43
(0,45) |
| 34 | 100%
Polymerkleberharz Nr. 1 | 5,08
(0,20) |
| 35 | Gemisch
aus 96% Polyethylen Nr. 1 und 4% Gleit/Antiblocking-Masterbatch | 15,24
(0,60) |
| Trägerelement 20 | Gemisch
aus 97% schlagzähem
PP-Copolymer Nr. 1, 3% schwarzem Farbkonzentrat | 939,8
(37,0) |
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In
der obigen Tabelle 1:
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Schicht 31
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- PP-Homopolymer war ESCORENETM PP4292.E1
Polypropylen mit einer Dichte von 0,90 g/cm3,
erhältlich
von Exxon-Mobil Chemicals, Houston, Texas, USA;
- EVA Nr. 1 war ESCORENE® LD 409.09 Ethylen/Vinylacetat-Copolymer
mit einem Vinylacetatgehalt von 9,9 Gew.-% und einer Dichte von
0,928 g/cm3, erhältlich von Exxon-Mobil Chemical
Corporation, Houston, Texas, USA; und
- – Antiblocking-Masterbatch
Nr. 1 war DOW CORNING CDMB50-313
mit % Siloxan mit ultrahohem Molekulargewicht in einem linearen
Polyethylen niedriger Dichte, erhältlich von Dow Corning of Midland,
Michigan, USA.
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Das
Gemisch wurde durch gründliches
Mischen der Komponenten in Pelletform und anschließendes Schmelzextrudieren
der resultierenden Mischung erhalten.
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Schichten 32 und 34
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- Polymerklebstoff Nr. 1 war TYMOR® 1203,
anhydridgepfropftes lineares Polyethylen niedriger Dichte mit einer Dichte
von 0,908, erhältlich
von Rohm & Haas
Chemicals, Philadelphia, Pennsylvania, USA;
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Schicht 33
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- EVOH Nr. 1 war EVAL® E151A, ein Ethylen/Vinylalkohol-Copolymer
mit 44 Mol.-% Ethylen, erhältlich
von Evalca, Lisle, Illinois, USA.
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Schicht 35
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- Polyethylen Nr. 1 war SLX9103TM,
ein Ethylen/Hexen/Buten-Terpolymer,
ein Single-Site-katalysiertes Copolymer mit einer Dichte von 0,901,
erhältlich
von Exxon-Mobil Chemical, Houston, Texas, USA;
- Gleit/Antiblocking-Masterbatch Nr. 1 war FSU93ETM mit
9% Siliciumdioxid und 3% Erucamid in einem Träger aus Polyethylenharz niedriger
Dichte (LDPE), erhältlich
von A. Schulman Corp., Cuyahoga Falls, Ohio, USA.
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Das
Trägerelement 20 ist
zur Referenz in Tabelle 1 neben Schicht 35 der unteren
Bahn 30 gezeigt. In der Praxis enthält eine erfindungsgemäße mikrowellenfähige Verpackung
somit vorzugsweise Schicht 35, die durch Wärmelaminierung,
Extrusionslaminierung, Extrusionsbeschichtung, Laminierung mit Klebstoffen,
Koronabehandlung, Coextrusion oder andere geeignete Mittel an die
Oberseite von Trägerelement 20 geklebt
wird. Die Bindung zwischen diesen beiden Elementen sollte ausreichend
stark sein, um ihre Integrität
vor, während und
nach Garen und Mikrowellenbehandlung beizubehalten.
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Alternativ
bildet die untere Bahn 30 wie zuvor beschrieben einen integralen
Teil des Trägerelements 20 und
resultiert z. B. aus einem Coextrusions- oder Extrusionsbeschichtungsverfahren.
In dieser Alternative sollte Trägerelement 20 wie
in den Zeichnungen und in Tabelle 1 dargestellt als Substrat oder
Teil eines Coextrudats betrachtet werden, an dem die untere Bahn 30 als
Teil eines Coextrudats oder als Ergebnis eines Extrusionsbeschichtungs-
oder ähnlichen
Verfahrens klebt.
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In
einigen Ausführungsformen
kann ein Trägerelement
bereitgestellt werden, das als integrale Komponente eine Innenauskleidung
oder Schicht oder Vielzahl von Schichten oder eine behandelte Oberfläche einschließt, die
effektiv wie die unmittelbar beschriebene untere Bahn funktioniert.
Eine solche Auskleidung, Schicht oder Vielzahl von Schichten usw.
kann einen integralen Teil des Trägerelements bilden, statt ein
diskretes Element zu sein, das in irgendeiner Weise, wie durch Laminierung,
an die Oberseite des Trägerelements
geklebt worden ist. Das Trägerelement 20 kann
beispielsweise in Form einer coextrudierten Lage, Bahn oder Folie
hergestellt sein, die eine äußere Auskleidung,
Schicht oder Schichten oder Beschichtung einschließt, die
in Bezug auf die Unterseite der oberen Bahn die gleiche Siegelfunktionalität wie hier
für die
Oberseite der unteren Bahn 30 beschrieben liefert. Solche
Alternativen liegen somit innerhalb des Bereichs der vorliegenden
Erfindung, und der Begriff "untere
Bahn" sollte in
der vorliegenden Beschreibung und den Ansprüchen so verstanden werden,
das jegliche äquivalente
Alternative eingeschlossen ist: eine diskrete Bahn oder Folie oder
Beschichtung, die separat hergestellt und danach an ein Substrattablett,
eine Lage oder anderes Trägerelement
laminiert, extrusionslaminiert oder anderweitig geklebt ist (wobei
dieser Modus der hier beschriebene primäre ist), oder alternativ eine
Schicht, Auskleidung oder Beschichtung, die integral mit dem Trägerelement
ist und allgemein zur gleichen Zeit wie das Trägerelement hergestellt wird,
z. B. nach einem Coextrusions- oder Extrusionsbeschichtungsverfahren.
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Die
Zusammensetzung der Siegelschicht der unteren Bahn (siehe auch 3 und
Schicht 31 von Tabelle 1) schließt ein Propylenhomopolymer
ein. Alternativ kann ein Propylencopolymer mit einer ethylenischen Einheit
verwendet werden. In dieser alternativen Ausführungsform sollte der Prozentsatz
des Propylen/Ethylen-Copolymers (PER), der in dem Gemisch verwendet
wird, allgemein proportional zu den Gewichtsprozent des Ethylencomonomers
in dem PER erhöht
werden, da die Anwesenheit von Ethylen in dem PER, wenn alles andere
gleich bleibt, dazu neigt, die Siegelung zwischen den oberen und
unteren Bahnen zu festigen.
-
Die
untere Bahn 30 ist vorzugsweise zwischen 12,7 und 254 μm (0,5 und
10 mil) dick, insbesondere zwischen 2,54 und 152,4 μm (1 und
6 mil) dick, am meisten bevorzugt zwischen 38,1 und 101,6 μm (1,5 und 4
mil) dick, wie 50,8 μm
(2 mil) oder 76,2 μm
(3 mil) dick.
-
Die
obere Bahn 50 umfasst vorzugsweise eine Mehrschichtstruktur
und umfasst vorzugsweise mindestens eine Schicht mit Gasbarriereeigenschaften.
Die obere Bahn 50 sollte in adäquater Weise an der Oberseite
der unteren Bahn 30 kleben, so dass üblicherweise während Umgebungsbedingungen
keine Delaminierung der oberen Bahn 50 von der unteren
Bahn 30 erfolgt. Die Oberseite der unteren Bahn 30 und
die Unterseite der oberen Bahn 50 bilden nach der Mikrowellenbehandlung
eine ablösbare
Grenzfläche,
die nachfolgend detaillierter erörtert
wird. Die obere Bahn 50 klebt an der unteren Bahn 30,
wenn die obere Bahn in erwärmtem
Zustand während
eines VSP-Verfahrensschritts über
dem Nahrungsmittelprodukt drapiert wird und mit dem freiliegenden
Anteil des Nahrungsmittelprodukts sowie an Orten der Verpackung
außerhalb
der Peripherie des Nahrungsmittelprodukts mit der Oberseite der
unteren Bahn 30 in Kontakt kommt.
-
Unabhängig davon,
ob die obere Bahn 50 eine Einschicht- oder Mehrschichtfolie ist, umfasst
sie eine Siegelschicht, die die obere Bahn an ihrer Unterseite an
die Oberseite der unteren Bahn 30 siegelt. In beiden Fällen umfasst
die Siegelschicht der unteren Bahn ein Ethylen/α-Olefin-Copolymer und besteht
vorzugsweise im Wesentlichen daraus. Eine bevorzugte mehrschichtige
Ausführungsform
der oberen Bahn 50 ist in
-
4 gezeigt
und der nachfolgenden Tabelle 2 beschrieben. Dieses Material ist
eine im Handel erhältliche
VSP-Folie, erhältlich
von Cryovac, die als CRYO-VAC
TM V836HB angeboten
wird. Die obere Bahn
50 kann nach einem in der Technik
wohl bekannten Blas- oder
Gießfolienextrusionsverfahren
hergestellt werden. Tabelle 2
| Schicht
Nr. | Schichtzusammensetzung | Schichtdicke μm (mil) |
| 51 | Gemisch
aus 95% HDPE Nr. 1 und 5% Antiblocking-Masterbatch Nr. 2 | 9,90
(0,39) |
| 52 | 100%
EVA Nr. 2 | 47,75
(1,88) |
| 53 | 100%
Polymerkleberharz Nr. 2 | 11,94
(0,47) |
| 54 | 100%
EVOH Nr. 1 | 13,21
(0,52) |
| 55 | 100%
Polymerkleberharz Nr. 2 | 11,94
(0,47) |
| 56 | 100%
EVA Nr. 2 | 47,75
(1,88) |
| 57 | Gemisch
aus 95% Polyethylen Nr. 2 und 5% Antiblocking-Masterbatch Nr. 2 | 11,94
(0,47) |
-
In
der obigen Tabelle 2:
-
Schicht 51
-
- HDPE #1 war FORTIFLEXTM J60-500C-147,
ein Polyethylenharz hoher Dichte von Solvay Corp.
- Antiblocking-Masterbatch Nr. 2 war 10075ACPTM mit
10% SYLOIDTM in einem Träger aus Polyethylen niedriger Dichte,
erhältlich
von Teknor Color Corporation, Rhode Island, USA; Schichten 52 und 56
- EVA Nr. 2 war ELVAXTM 3165, ein Ethylen/Vinylacetat-Copolymer
mit 18 Gew.-% des Copolymers von Vinylacetat, erhältlich von
DuPont Corp., Wilmington, Delaware, USA;
-
Schichten 53 und 55
-
- Polymerklebstoffharz Nr. 2 war BYNELTM CXA4125,
ein anhydridgepfropftes LDPE-Harz, erhältlich von DuPont Corp., Wilmington,
Delaware, USA;
-
Schicht 54
-
- EVOH Nr. 1 war EVAL® E151 A, ein Ethylen/Vinylalkohol-Copolymer
mit 44 Mol.-% Ethylen, erhältlich
von Evalca, Lisle, Illinois, USA, und
-
Schicht 57
-
- Polyethylen Nr. 2 war DOWLEXTM 2244A,
ein Ethylen/Octen-Copolymer, erhältlich
von Dow Chemicals, Freeport, Texas, USA.
-
Schicht 57 ist
die Siegelschicht der oberen Bahn, die sich in Kontakt mit dem Nahrungsmittelprodukt 40 befindet
und in den Flächen
außerhalb
der Peripherie des Nahrungsmittelprodukts an Siegelschicht 31 der unteren
Bahn 30 siegelt.
-
Die
obere Bahn 50 ist vorzugsweise zwischen 2,54 und 304,8 μm (1 und
12 mil) dick, insbesondere zwischen 76,2 und 254 μm (3 und
10 mil) dick, am meisten bevorzugt zwischen 127 und 203,2 μm (5 und
8 mil) dick, wie 177,8 μm
(7 mil) dick.
-
Sowohl
die untere Bahn 30 als auch die obere Bahn 50 können nach
einem beliebigen geeigneten Verfahren hergestellt werden, einschließlich Coextrusion,
Extrusionsbeschichtung, Extrusionslaminierung und konventioneller
Laminierung unter Verwendung von Polyurethan oder anderen Klebstoffen.
Diese Herstellungsverfahren sind in der Technik wohl bekannt. Die
Extrusion kann mit Ring- oder Flachdüsen erfolgen. Das Extrudat
kann gewünschtenfalls
heißgeblasen
oder streckorientiert sein. Eine oder mehrere Schichten der Bahnen
können
chemisch oder elektronisch vernetzt sein.
-
Das
Nahrungsmittelprodukt 40 kann jedes Nahrungsmittelprodukt
sein, das für
Mikrowellengaren, Auftauen oder Aufwärmen geeignet ist. Von besonderem
Nutzen ist die Mikrowellenbehandlung eines vollständigen Muskels
oder von verarbeiteten oder emulgierten Fleischprodukten.
-
Sowohl
die untere Bahn als auch die obere Bahn umfassen vorzugsweise eine
Gasbarriereschicht. Diese ist als Schicht 33 der unteren
Bahn 30 (3 und Tabelle 1) und Schicht 54 der
oberen Bahn 50 (4 und Tabelle 2) gezeigt. Die
Gasbarriereschicht enthält
im Allgemeinen ein Polymermaterial mit niedrigen Sauerstoffdurchlässigkeitseigenschaften,
wie PVDC, EVOH, Polyamide, Polyester, Polyacrylnitril (erhältlich als
BarexTM Harz) oder Gemische davon.
-
PVDC
ist jegliches Vinylidenchloridcopolymer, bei dem eine überwiegende
Menge des Copolymers Vinylidenchlorid umfasst und eine geringere
Menge des Copolymers ein oder mehrere damit copolymerisierbare ungesättigte Monomere
umfasst, in der Regel Vinylchlorid und Alkylacrylate oder -methacrylate
(z. B. Methylacrylat oder -methacrylat) und deren Gemische in unterschiedlichen
Anteilen. Eine PVDC-Barriereschicht enthält im Allgemeinen Weichmacher
und/oder Stabilisatoren, wie in der Technik bekannt ist.
-
EVOH
ist das verseifte Produkt von Ethylen/Vinylester-Copolymeren, allgemein
von Ethylen/Vinylacetat-Copolymeren, wobei der Ethylengehalt in
der Regel zwischen 20 und 60 Mol.-% liegt und der Verseifungsgrad
allgemein höher
als 85%, vorzugsweise höher
als 95% liegt.
-
Als
Gasbarriereschicht verwendete Polyamide können Homo- oder Copolyamide sein. Dieser Begriff schließt speziell
jene aliphatischen Polyamide oder Copolyamide ein, die üblicherweise
als z. B. Polyamid 6 (Homopolymer auf Basis von ε-Caprolactam), Polyamid 69 (Homopolykondensat
auf Basis von Hexamethy lendiamin und Azelainsäure), Polyamid 610 (Homopolykondensat
auf Basis von Hexamethylendiamin und Sebacinsäure), Polyamid 612 (Homopolykondensat
auf Basis von Hexamethylendiamin und Dodecandisäure), Polyamid 11 (Homopolymer
auf Basis von 11-Aminoundecansäure), Polyamid
12 (Homopolymer auf Basis von ω-Aminododecansäure oder
Laurolactam), Polyamid 6/12 (Polyamidcopolymer auf Basis von ε-Caprolactam und
Laurolactam), Polyamid 6/66 (Polyamidcopolymer auf Basis von ε-Caprolactam
und Hexamethylendiamin und Adipinsäure), Polyamid 66/610 (Polyamidcopolymere
auf Basis von Hexamethylendiamin, Adipinsäure und Sabacinsäure), Modifikationen
davon und Gemische davon bezeichnet werden. Als Gasbarrieren können kristalline
oder teilkristalline, aromatische oder teilaromatische und amorphe
Polyamide verwendet werden.
-
Die
Dicke und Zusammensetzung der Gasbarriereschicht werden geeigneterweise
so gewählt,
dass die Gesamtstruktur mit einer Sauerstoffdurchlässigkeit
(bewertet nach ASTM D3985) von weniger als 150 cm3/m2·atm·d bei
Raumtemperatur und 0% relativer Feuchtigkeit, vorzugsweise weniger
als 100 und besonders bevorzugt weniger als 50 cm3/m2·atm·d versehen
wird, wie weniger als 25, weniger als 15 und weniger als 5 cm3/m2·atm·d.
-
Sowohl
in der unteren Bahn als auch in der oberen Bahn können andere
Schichten vorhanden sein. Die zusätzlichen Schichten können dem
Zweck dienen, den Lagen die erforderliche Masse zur Verfügung zu stellen
oder ihre mechanischen Eigenschaften zu verbessern, d. h. erhöhte Durchstichfestigkeit,
erhöhte
Gebrauchsfestigkeit, usw. oder die verschiedenen Schichten besser
miteinander zu verbinden. Zu diesem Zweck kann jeder mikrowellengeeignete
Harztyp verwendet werden.
-
Zur
Erstbewertung der Siegelfestigkeit der Siegelung der oberen Bahn
an der unteren Bahn wurden die Proben der oberen und unteren Bahn
in jedem Fall Vorderseite auf Vorderseite zusammengebracht. Ein Rand
der beiden aneinandergrenzenden Bah nen wurde miteinander versiegelt,
um entlang der Länge
der beiden aneinander liegenden Lagen eine 2,54 cm (1 Zoll) breite
Siegelung zu bilden. Sie Siegelung erfolgte unter Verwendung eines
Siegelstabs bei einer Temperatur von 162,8°C mit 0,28 N/mm2 (325°F mit 40
psi) für
1,0 Sekunde. Die Siegelungen wurden mit einem Sencorp Sealer Modell
Nr. 12ASL/1 unter Verwendung eines 2,54 cm (1 Zoll) Streifenschneiders
hergestellt. Etwa 2,54 cm (1 Zoll) breite und 22,9 cm (9 Zoll) lange
Streifen von jeder gesiegelten Probe einschließlich des gesiegelten Rands
wurden danach mit einer INSTRONTM Zugprüfmaschine
getestet. Die Proben wurden unter Verwendung eines Standard-ASTM
T-Ablösetestverfahrens (ASTM
F 904-98) mit einer Traversengeschwindigkeit (crosshead speed) von
25,4 cm (10 Zoll)/Minute und einem Backenspalt von 2,54 cm (1 Zoll)
getestet. Bei diesem Verfahren werden die ungesiegelten Ränder der beiden
Bahnen mit separaten Greifzangen gegriffen und danach auseinandergezogen.
Der gesiegelte Rand wurde somit allmählich auseinandergezogen, während ein
Dynamometer die Ablesungen der angewendeten Kraft registrierte.
Starke Siegelungen führten
zu einer gewissen Verdünnung
(mechanischem Dünnerwerden) der
Bahnen, gefolgt von einem relativ abrupten Versagen der Siegelung
bei z. B. 0,7 bis 1,40 N/mm (4 bis 8 lb/Zoll). Wenn die Siegelung
ablösbar
ist, wird die Siegelung langsam und stetig mit einer Kraft von z.
B. 0,53 N/mm (3 lb/Zoll) auseinandergezogen.
-
Zur
Bewertung der Ablösefestigkeit
der Siegelung der oberen Bahn an der unteren Bahn in einer fertigen
Packung kann das folgende interne Standardverfahren verwendet werden.
Aus den VSP-Packungen werden Streifen mit einer Breite von 2,54
cm (1 Zoll) und einer Länge
von 30,48 cm (12 Zoll) geschnitten, die ausgehend von den geeignet
gewählten
oberen und unteren Bahnen hergestellt worden sind, die in einem VSP-Verpackungszyklus
(z. B. mit einer MULTIVAC® T570 Maschine) unter
den auf den tatsächlichen
Einsatzes eingestellten Bedin gungen aneinander gesiegelt wurden.
Die Streifen werden manuell getrennt, bis die untere Bahn an der
unteren Greifzange eines Dynamometers und die obere Bahn an der
oberen Greifzange eines Dynamometers befestigt werden kann. Die
zu testende Fläche
sollte in der Mitte der beiden Greifzangen liegen, und es sollte
eine adäquate
Spannung zwischen den beiden Extremitäten der fixierten Probe erhalten werden.
Die Ablösegeschwindigkeit
wird mit einer Traversengeschwindigkeit von 25,4 cm (10 Zoll)/Min
und einem Backenabstand von 2,54 cm (1 Zoll) gemessen.
-
Die
erfindungsgemäße VSP-Packung
erfordert kein Durchstechen der oberen Bahn oder Lockern der oberen
Bahn, um das Ablassen des Dampfüberdrucks
zu bewirken, der sich während
der Mikrowellenbehandlung aufbaut. Die Packung kann in das Mikrowellengerät gelegt,
konventioneller Mikrowellenenergie ausgesetzt und somit problemlos
erwärmt
werden. Zuerst hebt der von dem Nahrungsmittelprodukt während der
Mikrowellenstufe freigesetzte Wasserdampf die obere Bahn in einem
Balloneffekt über
das Produkt, wodurch ein Dampfkissen um das Produkt herum erzeugt
wird, welches die Textur und den Geschmack des Produkts aufrechterhält. Wenn
ein festes Trägerelement,
wie ein festes Tablett, verwendet wird, verformt sich das Tablett während dieser "Ballonbildungsphase" der Mikrowellenstufe
nur minimal. Wenn ein halbfestes oder flexibles Trägerelement
verwendet wird, erfolgt eine umfangreichere Verformung des Trägerelements.
Wenn der Dampfdruck einen Schwellenwert erreicht, öffnet sich
die Packung und der überschüssige Dampf
wird zwischen den oberen und unteren Bahnen der Packung um die Peripherie
der Packung herum entlüftet.
Am Ende der Mikrowellenstufe, wenn kein weiterer Dampf durch das
Produkt erzeugt wird, sinkt die obere Bahn mit wenigen Runzeln oder
Falten oben auf das Produkt, da sie während der Mikrowellenbehandlung
nicht überdehnt worden
ist. Die Packung kann danach aus dem Mikrowellengerät entnommen,
die obere Bahn entfernt und das Nahrungsmit tel gewünschtenfalls
direkt auf dem Trägerelement
serviert werden. Weil der heiße
Dampf während
der Mikrowellenstufe abgelassen worden ist, ist das Entfernen der
oberen Bahn von der Packung nach der Mikrowellenbehandlung weniger
gefährlich
als bei konventionellen Packungen.
-
Die
vorliegende Erfindung sorgt dafür,
dass die obere Bahn vor der Mikrowellenbehandlung mit einer Siegelung
mit einer Ablösekraft
von mindestens 0,7 N/mm (4 lb/linearem Zoll), vorzugsweise mindestens
0,79 N/mm (4,5 lb/linearem Zoll) und am meisten bevorzugt mindestens
0,88 N/mm (5 lb/linearem Zoll), wie mindestens 1,05, 1,23 oder 1,40
N/mm (6, 7 oder 8 lb/linearem Zoll) an die untere Bahn gesiegelt
wird. Nach der Mikrowellenbehandlung ist die obere Bahn außerdem ablösbar mit
einer Siegelung mit einer Ablösekraft
von weniger als 0,44 N/mm (2,5 lb/linearem Zoll), vorzugsweise weniger
als 0,35 N/mm (2 lb/linearem Zoll) und am meisten bevorzugt weniger
als 0,26 N/mm (1,5 lb/linearem Zoll), wie weniger als 0,18 N/mm
(1 lb/linearem Zoll) an die untere Bahn gesiegelt.
-
Die
vorliegende Erfindung sorgt dafür,
dass die obere Bahn vor der Mikrowellenbehandlung mit einer Siegelung
mit einer Ablösekraft
zwischen 0,7 und 1,75 N/mm (4 und 10 lb pro linearem Zoll) und vorzugsweise zwischen
0,79 und 1,58 N/mm (4,5 und 9 lb/linearem Zoll), wie zwischen 0,88
und 1,40 N/mm (5 und 8) und zwischen 1,05 und 1,23 N/mm (6 und 7
lb/linearem Zoll) an die untere Bahn gesiegelt wird. Nach der Mikrowellenbehandlung
ist die obere Bahn außerdem
mit einer Siegelung mit einer Ablösekraft zwischen 0,09 und 0,44
N/mm (6,5 und 2,5 lb/linearem Zoll), wie zwischen 0,18 und 0,35
N/mm (1 und 2 lb/linearem Zoll) an die untere Bahn gesiegelt.
-
2 zeigt
die erfindungsgemäße mikrowellenfähige Verpackung
nach Abschluss der Mikrowellenbehandlungsstufe. Die Bezugsziffern
von 2 beziehen sich auf ähnliche Nummern in 1,
jedoch mit vorangestellter "1". Die obere Bahn
ist an der Siegelgrenzfläche,
die durch die Siegelschicht 31 der unteren Bahn 30 und
die Siegelschicht 57 der oberen Bahn 50 definiert
ist, teilweise von der unteren Bahn abgelöst gezeigt.
-
Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass ein Nahrungsmittelprodukt
auf der unteren Bahn einer erfindungsgemäßen Packung angeordnet und
wie hier offenbart mit einer oberen Bahn bedeckt werden kann und
in diesem Zustand von einem Nahrungsmittelverarbeiter gegart, an
den Einzelhandel abgegeben, von einem Verbraucher gekauft, mikrowellenbehandelt
und serviert werden kann, ohne dass das Nahrungsmittelprodukt zu
irgendeiner Zeit während
dieser Marketing-Sequenz transferiert werden muss. Die anfängliche
Garzeit seitens des Nahrungsmittelverarbeiters, wobei das Garen
in Dampföfen
erfolgen kann, ist typischerweise 4 bis 10 Stunden bei 71,1 bis
82,2°C.
-
Weitere Beispiele
-
Siegelfestigkeiten für Siegel- und Klebeschichten
-
Auf
einer kleinen Blasfolienstraße
wurden drei weitere Beispiele für
eine untere Bahn hergestellt. Diese Beispiele wurden wie das obige
Beispiel 1 formuliert, jedoch mit Veränderungen der äußersten
Schichten (Schichten 31 und 35). Auf der Siegelseite
(entsprechend Schicht 31 der unteren Bahn 30 in
Kontakt mit dem Nahrungsmittelprodukt 40 und der oberen
Bahn 50) wurden Anstrengungen unternommen, eine stärkere Siegelung
zwischen der oberen und der unteren Bahn zu liefern, ohne die Selbstentlüftungsfunktionalität oder letztendlich
die Ablösbarkeit
der Packung nach der Mikrowellenbehandlung zu kompromittieren. Auf
der Klebeseite (entsprechend Schicht 35 der unteren Bahn 30 in
Kontakt mit dem Trägerelement 20)
wurden Anstrengungen unternommen, eine stärkere Siegelung zwischen der
unteren Bahn 30 und der Oberseite von Trägerelement 20 zu
liefern, damit die untere Bahn 30 nach Abschluss des Garens
in der Mikrowelle oder der Aufwärmstufe
nicht von dem Trägerelement 20 delaminiert.
-
Die
Siegelfestigkeitsdaten sind in Tabelle 3 gezeigt. In Spalte 3 von
Tabelle 1, die mit "Durchschnittliche
Siegelfestigkeit (lb) zwischen unterer und oberer Bahn" überschrieben ist, bedeuten
diese Werte Werte vor der Mikrowellenbehandlung. Diese Werte sollten
daher idealerweise ausreichend hoch sein, um die Integrität der Packung
bis zu dem Zeitpunkt zu gewährleisten,
an dem die Packung mikrowellenbehandelt wird.
-
Vergleichsbeispiel
1 mit 100% ELTEXTM P KS 409 Propylen/Ethylen-Copolymer
zeigte nur eine schwache Adhäsion
von 0,56 N/mm (3,17 lb/Zoll) an der oberen Bahn 50. Es
wird angenommen, dass für
viele Anwendungen eine Siegelfestigkeit von mindestens 0,7 N/cm
(4 lb/Zoll) erforderlich ist. Vergleichsbeispiel 2 und Beispiel
2 zeigten relativ hohe Siegelfestigkeiten (1,09 und 1,14 N/mm) (6,21
beziehungsweise 6,50) an der Grenzfläche von unterer Bahn/oberer
Bahn.
-
Vergleichsbeispiel
1 zeigte an der Klebeseite (d. h. der Grenzfläche von unterer Bahn/Trägerelement) begrenzte
Adhäsion
an dem Trägerelement
20.
Vergleichsbeispiel 2 und Beispiel 2 zeigten jeweils bessere Adhäsion an
dem Trägerelement
20 (0,36
beziehungsweise 0,42 N/mm (2,08 beziehungsweise 2,44 lb/Zoll)) als Vergleichsbeispiel
1. Die geschätzte
Ablösefestigkeit
der Siegelschicht von Vergleichsbeispiel 2 nach der Mikrowellenbehandlung
(Ablösefestigkeit
der Siegelung zwischen unterer Bahn/oberer Bahn) lag jedoch zwischen
etwa 0,52 und 0,7 N/mm (3 und 4 lb/Zoll). Dies wird als zu starke
Siegelung angesehen, um bei dieser Anwendung als ablösbar zu
gelten. Im Unterschied dazu hatte Beispiel 2 eine geschätzte Ablösefestigkeit
nach der Mikrowellenbehandlung zwischen etwa 0,26 und 0,35 N/mm
(1,5 und 2 lb/Zoll). (Vergleichsbeispiel 1 hatte eine geschätzte Ablösefestigkeit
nach der Mikrowellenbehandlung von weniger als 0,18 N/mm (1 lb/Zoll)).
Die Ablösefestigkeiten
nach der Mikrowellenbehandlung sind lediglich geschätzt. Beim
Test erfolgte für
jede Probe eine subjektive Analyse der Leichtigkeit des Ablösens nach
einer Simulation einer Mikrowellenstufe, wobei die Skala im Bereich
von 1 (extrem leichtes Ablösen,
fast keine Siegelung) bis 5 (sehr schwierig oder unmöglich von
Hand abzulösen)
reichte. Die Spalte 4 von Tabelle 3 mit der Überschrift "Leichtigkeit des Ablösens nach der Mikrowellenbehandlung" gibt somit die subjektiven
Werte für
die Siegelfestigkeit zwischen der unteren Bahn und der oberen Bahn
nach der Mikrowellenbehandlung für
jedes Beispiel an. Tabelle 3 Siegelfestigkeitstestergebnisse (N/mm)
(lb)
| Beispiel
Nr. | Siegelschichtformulierung (Schichtstärke –15,24 μm (0,60 mil)) | durchschnittliche
Siegelfestigkeit (N/mm) (lb) zwischen der unteren und der oberen Bahn
bei 162,8°C (325°F) | Leichtigkeit
des Abschälens nach
der Mikroesellenbehandlung | Klebeschichtformulierung (Schichtstärke –15,24 μm (0,60 mil)) | durchschnittliche
Siegelfestigkeit (N/mm) (lb) zwischen der unteren Bahn und dem Trägerelement bei
162,8°C (325°F) |
| Vergleich
1 | 100%
ELTEXTM P KS 409 | 0,56
(3,17) | 1 | 70%
ESCORENETM PD-9302 E1 30% AD-MERTM AT1615A | 0,27
(1,54) |
| Vergleich
2 | 78%
EXCEEDTM 2718CB + 20% ESCORENETM LD-134,09
+ 2% 10853TM Antiblock MB | 1,09
(6,21) | 4 | 25%
ESCORENETM PD-9302 E1 + 75% ADMERTM AT1615A | 0,36
(2,08) |
| 2 | 25%
ESCORENETM P-4292.E1 + 75% LD-409,09 | 1,14
(6,50) | 3 | 100%
ADMERTM AT1615A | 0,43
(2,44) |
-
In
Tabelle 3:
- ELTEXTM P KS 409 war
Propylen-Ethylen-Copolymer mit 3,2% Ethylen, erhältlich von Solvay.
- ESCORENETM PD-9302 E1 war ein Propylen-Ethylen-Copolymer
mit 3,3 Gew.-% Ethylen, erhältlich
von Exxon-Mobil Corp., Houston, Texas, USA. AdmerTM AT1615A
war ein anhydridgepfropftes Metallocen-katalysiertes LLDPE, erhältlich von
Mitsui Chemicals.
- EXCEEDTM 2718CB war Metallocen-katalysiertes
Ethylen/1-Hexen-Copolymer mit einer Dichte von 0,918 g/cm3, erhältlich
von Exxon-Mobil Corp., Houston, Texas, USA.
- ESCORENETM LD-134.09 war Polyethylenharz
niedriger Dichte mit einer Dichte von 0,920 g/cm3,
erhältlich
von Exxon-Mobil Corp., Houston, Texas, USA.
- 10853TM Antiblocking-Masterbatch besteht
aus 20% Kieselerde in LLDPE-Harz, erhältlich von Ampacet Corp., Tarrytown,
New York, USA.
- ESCORENETM PP-4292.E1 war ein Polypropylenhomopolymer,
erhältlich
von Exxon Mobil Corp., Houston, Texas, USA.
- ESCORENETM LD-409.09 war ein Ethylen/Vinylacetat-Copolymer
mit 9,9 Gew.-% Vinylacetat, erhältlich
von Exxon Mobil Corp., Houston, Texas, USA.
-
Vergleichssiegelfestigkeit
für die
Siegelschicht allein
-
Ablösbare Gemische
wurden bei unterschiedlichen Siegeltemperaturen getestet. Die getesteten
Proben waren Einschichtfolien mit etwa 152,4 μm (6 mil) Dicke. Sie wurde mit
einem Leistritz Doppelschneckenextruder im Labor mit einer Schlitzdüse hergestellt.
Die Folien waren etwa 10,16 cm (4 Zoll) breit. Die zum Testen hergestellten
Probestücke
hatten eine Breite von 2,54 cm (1 Zoll). Die Folienproben wurden
bei 162,8°C (325°F) an eine
obere VSP-Bahn (2,54 cm (1 Zoll) breit) heißgesiegelt. Die Siegelfestigkeitsdaten
sind in Tabelle 4 gezeigt. Die Ablösefestigkeitsdaten zeigen,
dass die Reduktion von PP in einem PP/EVA-Gemisch zur Verbesserung
der Ablösefestigkeitswerte
beitrug. Tabelle 4 Siegelfestigkeitsergebnisse N/mm (lb/Zoll)
| | | Siegeltemperatur,
162,8°C
(325°F) |
| Nr. | | Mittelwert | Minimum | Maximum |
| Vergleichsbeispiel
3 | 15%
ESCORENETM P-4292.E1 + 85% ESCORENETM LD-409.09 | 0,65
(3,7) | 0,46
(2,6) | 0,75
(4,3) |
| Beispiel
3 | 40%,
ESCORENETM P-4292,E1 + 60% ESCORENETM LD-409.09 | 0,23
(1,3) | 0,19
(1,1) | 0,23
(1,3) |
-
Thermoformungsmaschine
-
Zum
Formen von Tabletts wurde ein Labor-Thermoformer verwendet. Dies
war eine One-Up-Formungsmaschine. Die Folienprobe wurde zuerst erwärmt und
danach unter Verwendung einer Aluminiumform mit einem syntaktischen
Einsatzteil geformt. Die geformte Probe wurde mit einem Stahllinealmesser
an einer Stanzpresse zurechtgeschnitten
-
Erwärmen in der Mikrowelle
-
Die
Tablettproben wurden mit einem ausgewählten Nahrungsmittel (z. B.
Barbecue-Schweinefleischstücken)
gefüllt
und danach mit einer oberen VSP-Bahn auf einer Multivac-Maschine
versiegelt. Die Mahlzeit wurde 8 Stunden lang bei 87,8°C (190°F) in den
versiegelten Tabletts unter Verwendung einer dampfbeheizten Kammer
gegart. Danach wurden die Tabletts gekühlt. Die Adhäsion der
oberen Bahn war noch sehr gut oder nicht leicht zu öffnen. Die
Tabletts wurden 3 bis 4 Minuten mit hoher Einstellung (1000 Watt)
in einem Mikrowellengerät
erwärmt.
Dadurch sollte bewertet werden, wie die obere Bahn das Selbstentlüften und
das leichte Ablösen
nach dem Garen er möglicht.
Es wurde mit erfindungsgemäßen Siegelschichten
innerhalb von einer Minute Erwärmen
in der Mikrowelle Selbstentlüften
wahrgenommen. Dann wurden die Tabletts aus der Mikrowelle entfernt.
Die obere Bahn ließ sich
leicht von der unteren Bahn ablösen.
-
Tablettgewicht und Größe und Farbe
-
Die
meisten der bei dieser Entwicklung verwendeten Tabletts waren 22,35
cm × 11,7
cm × 4,45
cm (8,8'' × 4,64'' × 1,75'') (L × W × D) oder CRYOVAC® CS957.
Das Tablettgewicht schwankte zwischen etwa 22 und 24 Gramm. Dies
basierte auf einer insgesamt 1016 μm (40 mil) dicken laminierten
Lage. Alle getesteten Tabletts hatten eine schwarze Farbe.
-
"Siegelfestigkeit" und "Ablösefestigkeit" werden hier austauschbar
verwendet und spiegeln die Festigkeit der Bindung zwischen benachbarten
Bahnen (der unteren und oberen Bahn) oder zwischen der unteren Bahn
und dem Trägerelement
wider. Die Siegel- oder Ablösefestigkeit
wird nach dem T-Ablöseverfahren
von ASTM D 904-98 bestimmt.