DE60314651T2 - SATZ VON ANSCHLUSSSTÜCKEN UND PROFILEN, DIE ZUR HERSTELLUNG VON RAHMEN VERWENDET WERDEN, WELCHE FüR DIE HERSTELLUNG VON VERPACKUNGSSCHACHTELN UND KÄSTEN BESTIMMT SIND - Google Patents
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Description
- Nach der Bezeichnung dieser Patenschrift betrifft die Erfindung die Konstruktion eines Satzes von Profilelementen und Anschlussstücken für die Herstellung von Gestellrahmen, die für die Fertigung von Kästen und Behältern bestimmt sind, die als Verpackungsmaterial dienen sollen. Dieser Satz soll nach Konstruktion und Fertigung zahlreiche bemerkenswerte Vorteile gegenüber vorhandenen Einrichtungen für ähnliche Zwecke erbringen.
- Der Satz soll gewährleisten, dass, wenn die Profile und Stücke geeignet zusammengesetzt sind, sie ein Rahmengestell bilden, das seinerseits andere Materialien (Flächen, Platten, Kunststoffbögen u. dergl.) so aufnimmt, dass ein in sich harmonischer steifer Behälter entsteht, der gekennzeichnet ist durch die Leichtigkeit des Aufbaus, der Vielseitigkeit der Gestaltung und Maße und der Eignung für den gedachten Zweck.
- HINTERGRUND DER ERFINDUNG
- Derzeit ist eine breite Vielfalt von Verpackungsmaterialien bekannt – Pappkartons, miteinander vernagelte Wandflächen, Kisten, Blechboxen u. dergl.
- Die
offenbart einen Satz von Profilen und Anschlussstücken nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.GB 857 761 A - In jedem Fall ist der Zweck dieser Behälter der Schutz des Inhalts derselben. Sie erfüllen zunächst ihre Funktion, aber nicht immer voll zufriedenstellend; daher steigt der Bedarf an einer anderen Art Verpackung, die ein besseres Einsatzverhalten zeigt. Weiterhin sind wenige Systeme oder Verfahren bekannt, nach denen Verpackungsmaterialien herstellbar sind, die eine Anzahl von Bedingungen erfüllen, die der Markt fordert, einschließlich der folgenden:
Eine hinreichende Garantie, dass der Behälterinhalt in perfektem Zustand am Zielort ankommt;
Zerleg- und Montierbarkeit im Feld auch ohne Spezialwissen;
wiederholtes Benutzen und Recyceln des Verpackungsmaterials sowie Lagerbarkeit in beschränktem Raum;
kein Zwang zur Entsorgung des Verpackungsmaterials, weil es seine Funktion erfüllt hat oder eines seiner Bestandteile beschädigt ist;
ein gutes Preis/Leistungs-Verhältnis. - Obgleich die Druckschrift
(P8800402) auf ein Profilsystem vorzugsweise aus Holz mit Anschlussstücken zwischen den Profilen es erlaubt, Gestellrahmen herzustellen, ist es zum Verpacken von Möbeln und Trennwänden gedacht. Daher liegen zwar gewisse Ähnlichkeiten vor, aber der neuartige Satz von Profilen und Anschlussstücken, die für einen anderen und unterscheidungskräftigen Zweck konstruiert sind, wie er oben angegeben ist, stellen jedoch eine neue Erfindung mit eigenem Anrecht auf den beantragten Schutz dar.ES 2 009 541 A - Zwischen dem vorgenannten Patent und der neuen Patentanmeldung lassen sich Unterschiede feststellen, von denen die wesentlichsten sind:
- – er zu Grunde liegende Zweck ist völlig anders;
- – die Konstruktion der Profile ist neuartig und zeigt eine Folge von unterschiedlichen Nuten und Vertiefungen;
- – die Anschlussstücke sind einteilig ausgeführt und weisen eine Folge neuer Nuten und Vorsprünge zum Ansetzen der Profile auf, wobei eine neuartige Konfiguration einen höheren Widerstand gegen vertikales und horizontales Schrumpfen und Zugspannungen erzeugt;
- – das System zum Ansetzen der Anschlussstücke an die Profilen ist ein externes System von Stiften oder Schrauben.
- Es lässt sich daher schließen, dass die einzige Ähnlichkeit in der Bildung von Gestellrahmen und im Zusammentreffen eines Systems karthesischer Koordinaten liegt, wie sie in den Holz und Metall verarbeitenden Berufen seit Jahrhunderten verwendet werden.
- BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
- Wie bekannt, wird jedes Rahmengestell von einem Satz von Teilen bzw. Stücken gebildet, die geeignet zusammengesetzt und verbunden sind.
- Die Erfindung zielt auf eine einfache Lösung für etwas so Komplexes wie die Produktion von Verpackungsmaterial, aber immer in Erfüllung der Forderungen des Markts. Auch darf die zunehmende Einsicht nicht vergessen werden, dass natürliche Ressourcen auf verantwortliche Weise genutzt werden sollten; daher wurde das vorliegende Patent entwickelt, um sie bestmöglich einzusetzen und zu nutzen.
- Es lassen sich fünf Verbesserungen gegenüber dem Stand der Technik hervorheben.
- Zunächst wird jedes Verpackungsmaterial genau nach Vorgabe und ohne Bedarf an spezialisiertem Personal hergestellt.
- Zweitens belegt bekanntes Verpackungsmaterial sowohl beim Versand als auch nach der Verwendung gefüllt oder leer einen Raum der gleichen Abmessungen, während nach dem vorliegenden Patent dieser Raum sowohl beim Versand als auch nach der Anwendung des Verpackungsmaterials weitaus geringer ist, da dieses sich nach Bedarf montieren und zerlegen lässt und Raum nur beim bestimmungsgemäßen Einsatz beansprucht.
- Weiterhin lässt sich jede Komponente das Verpackungsmaterials, ob Profil, Anschlussstück od. dergl., mit minimalem Aufwand ersetzen.
- Es sei darauf hingewiesen, dass die Robustheit des Verpackungsmaterials nicht nur ein korrektes Verhalten beim Handhaben und beim Transport garantiert, sondern das Material sich auch stapeln lässt, so weit Sicherheitsmaßnahmen es zulassen.
- Schließlich erlaubt das Verfahren zur Fertigung des vorliegenden Verpackungsmaterials die Wahl aus einer breiten Vielfalt von Bestandteilen zur Aufnahme in den Gestellrahmen (Sperrholz, Agglomerat, "Tablex"-Platten, Aluminium-, Eisen- oder Methacrylat-Platten, Pappe, Gips, Tuch u. dergl.) zusammen mit der anderen Art von Materialien, die im Inneren zum Sichern des Inhalts verwendet werden (Spanmaterial, Isocyanat-Schaum, Harze, Schwammstoffe, Federungen usw.). Es lässt sich der Schluss ziehen, dass dieser Satz nicht nur die möglichen Forderungen erfüllt, sondern eine erhebliche Ausweitung derselben zulässt und doch wesentliche Verbesserungen erbringt.
- Die Profile lassen sich aus verschiedenartigsten Werkstoffen herstellen – bspw. Holz, Kunststoff, Methacrylat, Aluminium, Eisen usw.
- Hierzu wird je nach den beiden nach der Offenbarung der Erfindung herzustellenden Profilarten ein Stück mit Quadrat- bzw. Rechteckquerschnitt verwendet.
- Bei Profilen mit Quadratquerschnitt werden zwei gegenüberliegende Ecken entfernt bzw. abgeschrägt, so dass die beiden anderen Kanten zwei symmetrische Flächen bilden, in deren einer Nuten oder Kanäle in Kreuzgestalt zur Aufnahme des Anschlussstücks vorgesehen werden, während die angrenzenden Flächen mehrere versetzte Längsnuten bzw. -vertiefungen zeigen können. Die andere, durch Entfernen der Kante gebildete symmetrische Fläche bleibt als sichtbare Fläche zurück und dient zum Fixieren des Anschlussstücks mit Schrauben oder Stiften. Die angrenzenden Flächen können glatt bleiben oder eine oder mehrere versetzte (Längs-) Vertiefungen enthalten.
- Die Profile mit Rechteckquerschnitt weisen Längsnuten sowie ggf. kleine Längsvorsprünge auf, die in beiden Fällen von ihren Enden vorstehende Flügel aufweisen, um die genannten Profile mit Quadratprofilen zu koppeln.
- Die Anschlussstücke sind vorzugsweise aus Metall-, Kunststoff oder einem beliebigen anderen Werkstoff gefertigt, der eine für den Einsatz geeignete Biegsamkeit und Zugfestigkeit aufweist, um den oberen Abschluss der Rahmenkanten zu bestimmen und als Verbindungs- bzw. Anschlusselement zwischen den entwickelten Quadratprofilen zu wirken, so dass eine feste stabile Verbindung entsteht. Der Hauptteil bzw. Körper des Anschlussstücks besteht aus einem würfelartigen mittigen Kernstück, dessen drei Außenkanten vertieft oder abgeschrägt sind. Gemäß der gemeinsamen Linie der Quadratprofile ist die die drei Innenflächen verbindende Ecke äquidistant zu einer Ebene abgeschrägt, in der eine Öffnung ausgebildet ist, falls ein Ring angesetzt werden muss. Mehrere prismatische Vorsprünge mit Kreuzquerschnitt ragen aus den drei angrenzenden Flächen vor und decken sich mit den in den Quadratprofilen hergestellten Nuten. Mehrere Nuten oder Vertiefungen sind auf den sich schneidenden Kanten der Innenflächen hergestellt und decken sich mit denen der Profile, um ein optionales Ankoppeln von (Wand-) Flächenteilen zu ermöglichen.
- BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
- Um die Beschreibung zu vervollständigen und ein Verständnis der Eigenschaften der Erfindung zu verbessern, ist diese von einem Satz Darstellungen einer beispielhaften bevorzugten Ausführungsform begleitet, die der Erläuterung der Erfindung dienen, sie aber nicht einschränken sollen; es zeigen:
-
1 ,2 und3 Perspektivansichten unterschiedlicher Profile der Gruppe A, die nach dem Ziel der vorliegenden Erfindung an den Enden mit einem Anschlussstück zusammengesteckt werden sollen; -
4 ,5 ,6 und7 vier verschiedene Profile der Gruppe B zum Stützen der Profile der Gruppe A; -
9 ,10 ,11 und11 entsprechende Perspektivansichten von vier Sätzen von Anschlussstücken aus vier Stücken, die als Verbindung zu bestimmten Profilen der Gruppe A dienen; -
12 eine Sprengdarstellung einer bestimmten Art des Verbindens eines Satzes von Profilen der Gruppe mit einem der Anschlussstücke sowie das Fixieren eines Profils der Gruppe B an einem solchen der Gruppe A; -
13 einen Aufriss und einen Schnitt eines Kastens aus den verschiedenen Elementen mit den vorangehenden Profilen; und -
14 eine Perspektivdarstellung eines Kastens aus Profilen der Gruppe A – insbesondere den in2 gezeigten – und Anschlussstücken nach9 . - BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORM DER ERFINDUNG
- Wie in den
1 ,2 und3 gezeigt, enthalten die Profile (1 ), (2 ) und (3 ), die der Profilgruppe A entsprechen, Längsnuten mit einem Querschnitt (4 ), der das Zusammensetzen der Profile mit den verschiedenen Anschlussstücken (5 ), (6 ), (7 ) und (8 ) mittels Vorsprüngen (9 ) erlaubt, die rechtwinklig aus ihnen vorstehen, wobei die Profile (1 ), (2 ) und (3 ) auch Nuten (10 ) zum Koppeln der verschiedenen Elemente sowie der Profile der Gruppe B enthalten. - Die Längsvertiefungen (
11 ) erlauben ebenfalls das Positionieren verschiedener Bestandteile wie Flächen, Platten usw. und das Befestigen derselben am jeweiligen Profil mit Schrauben oder Nägeln. - Die in den
4 ,5 ,6 und7 gezeigten Profile (12 ), (13 ), (14 ) und (15 ) entsprechen den Profilen der Gruppe B. Es handelt sich um stützende Profile, deren Hauptaufgabe es ist, eine Verbindung zu den Profilen der Gruppe A herzustellen, so dass sie zwischen sich Flächen bzw. Platten stützen, die mit den Nuten (16 -16' ) gekoppelt bzw. in die Vertiefungen (17 ) eingesetzt sind. Die Flächen greifen auch in die Nuten (10 ) und Vertiefungen (11 ) der Profile der Gruppe A ein, wie erwähnt, wenn verschiedene Elemente wie das in der13 gezeigte geschaffen werden sollen, bei dem die Flächen, die den Deckel (18 ) oder den Hauptteil (19 ) bilden, an ihren Kanten durch Profile beiderlei Art gebildet sind und die Profile unterschiedlicher Art sich über Flügel (20 ) an ihren Enden in den genuteten Bereichen (10 ) und/oder (11 ) zusammensetzen lassen, wie in12 gezeigt. - Die Anschlussstücke (
5 ), (6 ), (7 ) und (8 ) bestehen aus vier Stücken, die jeweils als Verbindung zu bestimmten Profilen der Gruppe A dienen sollen und so ein Zusammentreffen von drei Profilen an einem Punkt entsprechend den gedachten Richtungen der drei Achsen eines karthesischen Koordinatensystems herstellen. Das einzusetzende Anschlussstücks und Profil hängt vom Aufbau der Verpackung und davon ab, ob sie eine, zwei, drei, vier, fünf oder sechs Flächen hat, die abnehmbar sein sollen, ohne den Rahmen zerlegen zu müssen. - Die Anschlussstücke bestehen aus einem würfelförmigen Stück (
21 ), das als mittiger Kern wirkt, dessen drei in einer einzigen Ecke zusammenlaufende Flächen außen liegen und dessen Kanten abgeschrägt sind, wobei aus den verbleibenden Flächen entsprechende Vorsprünge (9 ) rechtwinklig vorstehen, die in die Nuten (4 ) mit Kreuzquerschnitt der Profile der Gruppe A eingreifen, die mit entsprechenden Schrauben oder Stiften in hierzu vorgesehenen Öffnungen (22 ) anzusetzen sind. - Entsprechend ist die Ecke, zu der die drei Innenkanten des Würfels (
21 ) zusammenlaufen, zu einer neuen Fläche (23 ) abgeschrägt, in die eine Öffnung (24 ) eingebracht ist, die das Ansetzen von Ringen ermöglicht, die ggf. das Ansetzen eines von Federn herab hängenden Elements erlauben. - Der Unterschied zwischen den vier Anschlussstücken (
5 ), (6 ), (7 ) und (8 ) ist begrenzt auf die Anzahl der Nuten (25 ) und Vertiefungen (26 ) in den Kanten oder Ecken des mittigen Kerns (21 ). - Wie die
12 zeigt, lassen sich die Profile (1 ) der Gruppe A bspw. mit Anschlussstücken (5 ) zusammensetzen, während eines der Profile der Gruppe B – in diesem Fall das Profil (12 ) – an das vorgenannte Profil (1 ) angesetzt und mit einem Paar Schrauben fixiert ist, die durch die Öffnungen (27 ) der Profile gesteckt sind, während die Vorsprünge (9 ) der Anschlussstücke bezüglich der Profile der Gruppe A fixiert sind, nachdem sie mit einem Paar in Öffnungen (28 ) in den Profilen gesteckter Schrauben verbunden sind. - Auf der Grundlage dieser Elemente lässt sich nun eine große Vielfalt von Zügen und Kästen für Verpackungszwecke erstellen wie die in den
13 und14 gezeigten, in denen das von den Anschlussstücken und den Profilen der Gruppen A und B gebildete Rahmengestell mit den Flächen oder Platten (29 ), (30 ) usw. zu einer harmonischen und robusten Anordnung verbunden ist. - Soll ein Behälter wie der der
13 aufgebaut werden, ist zusätzlich zu den vorgenannten Elementen ein Scharnier (31 ) zu verwenden, das den Deckel mit dem Hauptteil des Behälters zusammenfügt. - Soll ein Zug wie der der
14 aufgebaut werden, kann man Profile (1 ) der Gruppe A zusammen mit den Anschlussstücken (5 ) und (6 ), die mit durch die vorgenannten Öffnungen (28 ) verlaufenden Schrauben befestigt sind, sowie entsprechende Flächen bzw. Platten (29 ), (29' ), (30 ), (30' ) und (32 ) verwenden, wobei die Anordnung in der Ausnehmung (11 ) eine Platte bzw. Fläche (33 ) aufnehmen kann, die an den Profilen (2 ) mit Schrauben (34 ) fest wird. - Zum Abschluss des Aufbaus der Schublade kann man unter ihren Boden Querstäbe (
35 ) zum Abstützen desselben sowie an der Vorderfläche (30 ) einen Griff (36 ) anbringen, um den Transport der Schublade zu erleichtern.
Claims (5)
- Satz von Bausatzteilen und Anschluss-Stücken zur Bildung von Rahmengestellen, die für die Herstellung von Schubladen und Behältern und als Verpackungsmaterial dergestalt dienen, dass sie in Modulen zusammengesetzt drei-dimensionale Gefüge oder Gestelle bilden, an welchen Tafeln oder Platten mit Hilfe von Schrauben befestigt werden, dadurch gekennzeichnet, dass er aus einer großen Gruppe von Bausatzteilen (
1 ), (2 ) und (3 ) in einer rechteckig prismatischen Form gebildet wird, mit zwei gegenüberliegenden Kanten, von denen eine eine Längsnut (4 ) mit einem kreuzförmigen Bausatzteil hat, in welchem besagte Bausatzteile Längsvertiefungen (11 ) enthalten können zur Befestigung besagter Tafeln und/oder Längsnuten (10 ) zur senkrechten Befestigung einer zweiten Gruppe von Bausteinen (12 , (13 ), (14 ), und (15 ) mit einer hauptsächlich rechteckig prismatischen Form, mit Längsnuten (16 ) oder versetzen Vertiefungen (17 ) zur Befestigung besagter Tafeln, die an ihren Enden mit dazugehörigen Rippen (20 ) in der passenden Größe zur Kopplung an die zuvor erwähnten Nuten (10 ) der ersten Bausteingruppe ausgestattet sind, wobei besagte Gruppe einen Satz Anschluss-Stücke (5 ), (6 ), (7 ), und (8 ) zur Befestigung von drei Bausatzteilen der ersten Gruppe beinhaltet, so dass sie sich an einem Punkt gemäß der imaginären Richtung der drei Achsen des kartesischen Koordinatensystems treffen, wobei die Anschluss-Stücke durch ein würfelförmiges Stück (21 ) gebildet werden, aus welchem senkrecht aus drei von seinen angrenzenden Flächen dazugehörige prismatische Vorsprünge (9 ) mit einem kreuzförmigen Bauteil in der passenden Größe zur Kopplung an die Nuten (4 ) von der ersten Gruppe der Bausatzteile (1 ), (2 ) und (3 ) hervorkommen. - Satz von Bausatzteilen und Anschluss-Stücken zur Bildung von Rahmengestellen, die zur Herstellung von Schubladen und Behältern als Verpackungsmaterialien verwendbar sind, nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die davor erwähnten würfelförmigen Stücke (
21 ) der Anschluss-Stücke (5 ), (6 ), (7 ) und (8 ) an den drei Aussenkanten mit Vertiefungen (26 ) und/oder Nuten (25 ) zur Befestigung besagter Tafeln ausgestattet sind. - Satz von Bausatzteilen und Anschluss-Stücken zur Bildung von Rahmengestellen, die zur Produktion von Schubladen und Behältern als Verpackungsmaterialien verwendbar sind, nach den vorangegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die vorher erwähnten würfelförmigen Stücke (
21 ) der Anschluss-Stücke (5 ), (6 ), (7 ) und (8 ) ihre drei Aussenkanten haben und die Ecke gegenüber abgeflacht ist, in welche eine Öffnung (24 ) eingebaut ist, um Anschlagringe zu befestigen. - Satz von Bausatzteilen und Anschluss-Stücken zur Bildung von Rahmengestellen, die zur Herstellung von Schubladen und Behältern als Verpackungsmaterialien verwendbar sind, nach den vorangegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Bausatzteile (
1 ), (2 ) und (3 ) Öffnungen (28 ) an ihren abgeflachten Ecken haben, welche es durch die Mitwirkung dazugehöriger Schrauben erlauben, das Anhangsatzstück (9 ), das im Inneren beherbergt wird, zu immobilisieren. - Satz von Bausatzteilen und Anschluss-Stücken zur Bildung von Rahmengestellen, die zur Produktion von Schubladen und Behältern als Verpackungsmaterialien verwendbar sind, nach den vorangegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Bausatzteile (
1 ) und (2 ) Öffnungen (27 ) an ihren Aussenflächen haben, welche es durch Mitwirkung dazugehöriger Schrauben erlauben, die Gruppe von Bausteinen (12 ), (13 ), (14 ) und (15 ), welche an die Nuten (10 ) gekoppelt werden können, zu immobilisieren.
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