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DE60313927T2 - Verwandelbarer Fahrzeughintersitz - Google Patents

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DE60313927T2
DE60313927T2 DE60313927T DE60313927T DE60313927T2 DE 60313927 T2 DE60313927 T2 DE 60313927T2 DE 60313927 T DE60313927 T DE 60313927T DE 60313927 T DE60313927 T DE 60313927T DE 60313927 T2 DE60313927 T2 DE 60313927T2
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DE
Germany
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seat
rotatable
link
holder
backrest
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60313927T
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English (en)
Other versions
DE60313927D1 (de
Inventor
Clifford Lee Price
Heidi Mcadoo-Wilson
Mark R. Allen Park Hinzmann
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
Adam Opel GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE60313927T2 publication Critical patent/DE60313927T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sitzsystem für Fahrzeuge, das geklappt oder auf andere Weise konfiguriert werden kann, um die Höhe des von dem Sitzsystem in Anspruch genommenen Raumes zu reduzieren.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Viele Fahrzeuge haben einen Laderaum, der im hinteren Teil des Fahrzeuges angeordnet ist. Der Laderaum ist häufig zu einer Seite durch eine Sitzeinrichtung für einen Fahrzeuginsassen begrenzt, die geklappt oder auf andere Weise konfiguriert werden kann, um die Höhe des von der Sitzeinrichtung eingenommenen Raumes zu verringern und den Laderaum dadurch zu vergrößern.
  • Der Stand der Technik umfasst Sitzeinrichtungen, die von dem Fahrzeug entfernt werden können, um den Laderaum zu vergrößern. Entfernbare Sitzeinrichtungen maximieren den Laderaum, wenn diese entfernt werden, da dann innerhalb des Fahrzeugs kein Raum mehr von der Sitzeinrichtung beansprucht wird. Entfernbare Sitzeinrichtungen sind ferner vorteilhaft, da durch das Entfernen der Sitzeinrichtung ein flacher Fahrzeugboden geschaffen werden kann, wodurch das Beladen des Laderaums vereinfacht und die Stabilität des Ladeguts während des Transports erhöht werden kann.
  • Das Entfernen der Sitzeinrichtungen im Ganzen von einem Fahrzeug, um den Laderaum zu vergrößern, führt jedoch auch zu verschiedenen Nachteilen. So können Sitzeinrichtungen schwer und sperrig sein, so dass große Anstrengungen vonnöten sind, um die Sitzeinrichtung von dem Fahrzeug zu entfernen. Ein Fahrzeugbenutzer benötigt ferner einen Abstellplatz, um die Sitzeinrichtung sicher verstauen zu können, nachdem die Sitzeinrichtung von dem Fahrzeug entfernt wurde. Das Problem des Abstellplatzes ist dann besonders groß, wenn der Fahrzeugbenutzer die Sitzeinrichtung zum Zwecke des Beladens an einem Ort entfernen muss, der nicht dem Zuhause oder der Arbeitsstätte des Fahrzeugbenutzers entspricht, da gegebenenfalls inadäquate Unterbringungsmöglichkeiten an diesem Ort dazu führen können, dass die Sitzeinrichtung beschädigt oder gar gestohlen wird. Darüber hinaus ist der Fahrzeugbenutzer gezwungen, an diesen Ort zurückzukehren, um die Sitzeinrichtung wieder zurück zu erlangen.
  • Der Stand der Technik umfasst ferner Sitzeinrichtungen, die innerhalb des Fahrzeugs verstaut oder in anderer Weise konfiguriert werden können, um die Höhe des durch die Sitzeinrichtung beanspruchten Raumes zu reduzieren und den Laderaum zu vergrößern. Typischerweise dient hier eine Oberfläche der verstauten Sitzeinrichtung als ein Ladeboden für den vergrößerten Laderaum. So haben einige Sitzeinrichtungen beispielsweise eine Rückenlehne, die nach vorne rotiert werden kann, um horizontal über dem Sitzteil zu liegen, wobei die freigelegte Oberfläche der geklappten Rückenlehne als ein Ladeboden fungiert.
  • Die verstaubaren Sitzeinrichtungen nach dem Stand der Technik ermöglichen die Vergrößerung des Laderaums ohne die Nachteile, die bei einem Entfernen der Sitzeinrichtung auftreten, dennoch wird der Laderaum in dem Fahrzeug bezogen auf dessen Höhe typischerweise nicht optimiert, da die Rückenlehne nicht direkt horizontal oberhalb des Fahrzeugbodens angeordnet ist, wenn diese in ihre Stauposition gebracht ist. Die Fahrzeugbodenoberfläche weist vielmehr eine Vielzahl von Vorsprüngen auf, wie beispielsweise andere Sitzeinrichtungen und hintere Hebetüren. Diese Vorsprünge sind entscheidende Verstauhindernisse, die die Möglichkeit der Rückenlehne, direkt oberhalb des Fahrzeugbodens verstaut zu werden, einschränken. Ferner kann die Sitzfläche durch das Ladegut beschädigt werden, wenn die Rückenlehne derart geklappt ist, dass deren beanspruchbare Fläche nach oben weist.
  • Die US 6,347,834 offenbart eine verstaubare Sitzeinrichtung, bei der die Rückenlehne horizontal entlang der Oberfläche des Fahrzeugbodens angeordnet sein kann. Die oben erwähnten Verstauhindernisse sind durch ein Sitzteil, das derart ausgebildet ist, dass es sich nach vorne bewegt, wenn die Rückenlehne in seine Stauposition gebracht wird, und eine Rückenlehne abgeschwächt, die derart rotiert wird, wenn diese in die Stauposition verschwenkt wird, dass die beanspruchbare Fläche der Rückenlehne in der Stauposition der Oberfläche des Fahrzeugbodens zugewandt ist.
  • Die US 3,171,682 offenbart klappbare Fahrzeugsitze mit einer Sitzteileinheit und einer Rückenlehneneinheit. Es ist ferner ein Sitzverbindungsglied, das drehbar mit der Sitzteileinheit verbunden ist, und ein Rückenlehnenverbindungsglied vorgesehen, das drehbar mit der Rückenlehneneinheit verbunden ist. Auf der jeweils anderen Seite sind die Verbindungsglieder drehbar mit einem Basisteil verbunden. Die Sitzteileinheit und die Rückenlehneneinheit können in dieselbe Richtung verschwenkt werden, um die Sitzteileinheit und die Rückenlehneneinheit von einer Benutzungsposition in eine Stauposition zu bringen.
  • Die in den Druckschriften US 6,347,834 und US 3,171,682 offenbarten Sitzeinrichtungen weisen einen komplexen Aufbau auf, ferner ist der Aufbau nicht einfach durch einen Fahrzeugkonstrukteur modifizierbar, um die Sitzeinrichtung in Fahrzeugen mit unterschiedlichen Verstauhindernissen verwenden zu können.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Eine verstaubare Sitzeinrichtung maximiert die Höhe des Laderaums in einem Fahrzeug, wenn die Sitzeinrichtung in ihre Stauposition gebracht ist. Die Sitzeinrichtung ist durch ihren einfachen und einfach anpassbaren Aufbau gekennzeichnet, der einfach an unterschiedliche Verstauhindernisse unterschiedlicher Fahrzeuginneneinrichtungen angepasst werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Sitzeinrichtung weist auf: Ein Sitzteil, das eine horizontale Gebrauchsposition und eine horizontale Stauposition einnehmen kann; ein Rückenlehnenteil, das eine aufrechte Gebrauchsposition und eine horizontale Stauposition einnehmen kann; ein Basisteil zum beweglichen Abstützen des Sitzteils und des Rückenlehnenteils; wobei das Basisteil ein erstes und ein zweites Verbindungsglied aufweist, das drehbar mit dem Basisteil verbunden ist, das erste Verbindungsglied drehbar mit dem Sitzteil und das zweite Verbindungsglied drehbar mit dem Rückenlehnenteil verbunden ist und das erste und zweite Verbindungsglied in einem festen Abstand zueinander mit dem Basisteil verbunden sind. Die Sitzeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Längen des ersten und zweiten Verbindungsgliedes derart vorbestimmt sind, dass das Sitzteil in eine Richtung von seiner horizontalen Gebrauchsposition in seine horizontale Stauposition und das Rückenlehnenteil in die entgegengesetzte Richtung in seine horizontale Stauposition schwenkbar ist, wobei das Rückenlehnenteil dabei von seiner aufrechten Position in die Stauposition umwendbar ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Sitzeinrichtung auf: eine erste Halterung und eine zweite Halterung, die bezogen auf den Fahrzeugboden eine vorbestimmten Abstand zueinander aufweisen. Ein erstes Verbindungsglied mit zwei drehbaren Anbindungen ist an der einen drehbaren Anbindung drehbar mit der ersten Halterung und an der anderen drehbaren Anbindung an einem vorbestimmten Ort an dem Sitzteil drehbar mit dem Sitzteil verbunden. Ein zweites Verbindungsglied mit zwei drehbaren Anbindungen ist an der einen drehbaren Anbindung drehbar mit der zweiten Halterung und an der anderen drehbaren Anbindung an einem vorbestimmten Ort an dem Rückenlehnenteil drehbar mit dem Rückenlehnenteil verbunden. Das Rückenlehnenteil hat eine beanspruchbare Fläche, gegen die sich ein Benutzer der Sitzeinrichtung lehnen kann. Die drehbaren Anbindungen des ersten und zweiten Verbindungsgliedes an der ersten bzw. zweiten Halterung weisen einen festen vorbestimmten Abstand zueinander auf.
  • Der Abstand zwischen der ersten Halterung und der zweiten Halterung, der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen an dem ersten Verbindungsglied, der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen an dem zweiten Verbindungsglied, die Orte an dem Sitzteil und dem Rückenlehnenteil und der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen des ersten und zweiten Verbindungsglieds an der ersten bzw. zweiten Halterung sind derart ausgewählt oder vorbestimmt, dass die Sitzeinrichtung zwischen einer aufrechten Gebrauchsposition und einer horizontalen Stauposition bewegt werden kann.
  • In der aufrechten Gebrauchsposition ist das Rückenlehnenteil im Wesentlichen aufgerichtet, wobei die beanspruchbare Fläche im Wesentlichen in eine Vorwärtsrichtung weist. Das Rückenlehnenteil erstreckt sich von einem Oberteil zu einem Unterteil. Das Unterteil des Rückenlehnenteils grenzt im Wesentlichen an den hinteren Abschnitt des Sitzteils an.
  • In der Stauposition ist das erste Verbindungsglied um seine drehbare Anbindung an der ersten Halterung derart gedreht, dass die Platzierung des Sitzteils verändert ist. Das zweite Verbindungsglied ist um seine drehbare Anbindung an der zweiten Halterung und das Rückenlehnenteil ist um seine drehbare Anbindung an dem zweiten Verbindungsglied derart gedreht, dass das Oberteil des Rückenlehnenteils dem hinteren Abschnitt des Sitzteils benachbart und die beanspruchbare Fläche des Rückenlehnenteils dem Fahrzeugboden zugewandt ist.
  • Die verstaubare Sitzeinrichtung gemäß der Erfindung maximiert in der Stauposition die Höhe des Laderaums, indem das Rückenlehnenteil derart positioniert wird, dass dessen kleinste Dimension, d. h. seine Dicke, in vertikaler Richtung ausgerichtet ist. Ferner wird die Höhe des Laderaums durch Eliminieren bzw. Minimieren der Überlappung zwischen dem Sitzteil und dem Rückenlehnenteil und durch Positionieren des Rückenlehnenteils in enger Nachbarschaft zu dem Fahrzeugboden optimiert.
  • Die kombinierte Bewegung des Sitzteils und des Rückenlehnenteils ermöglicht es dem Fahrzeugkonstrukteur, die Sitzeinrichtung derart zu konfigurieren, dass Verstauhindernisse, wie beispielsweise andere Sitzeinrichtungen und hintere Hebetüren, verhindert werden, indem die Oberfläche des Fahrzeugbodens, die dem Rückenlehnenteil zur Verfügung steht, vergrößert wird.
  • Die verstaubare Sitzeinrichtung gemäß der Erfindung ist auch insofern von Vorteil gegenüber dem Stand der Technik, als dass deren Aufbau fertig und einfach rekonfiguriert werden kann, um die Sitzeinrichtung an Fahrzeuge mit unterschiedlichen Verstauhindernissen anzupassen. Abwandlungen der Längen der Verbindungsglieder bewirken beispielsweise signifikante Veränderungen der Platzierung des Sitzteils und des Rückenlehnenteils relativ zu dem Fahrzeugboden.
  • Entsprechend ist ein Verfahren zum Rekonfigurieren des Aufbaus einer verstaubaren Sitzeinrichtung für unterschiedliche Fahrzeuginneneinrichtungen vorgesehen. Das Verfahren umfasst das Entwickeln eines Aufbaus für eine verstaubare Sitzeinrichtung für eine erste Fahrzeuginneneinrichtung, wobei die verstaubare Sitzeinrichtung die Elemente und Merkmale der oben beschriebenen Sitzeinrichtung aufweist.
  • Das Verfahren umfasst ferner eine Umentwicklung der verstaubaren Sitzeinrichtung für eine zweite Fahrzeuginneneinrichtung, indem der vorbestimmte Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen des ersten Verbindungsgliedes, der vorbestimmte Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen des zweiten Verbindungsgliedes, der vorbestimmte Ort der drehbaren Anbindung des ersten Verbindungsgliedes an dem Sitzteil, der vorbestimmte Ort der drehbaren Anbindung des zweiten Verbindungsgliedes an dem Rückenlehnenteil oder der vorbestimmte Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen des ersten und zweiten Verbindungsgliedes an der ersten bzw. zweiten Halterung verändert wird.
  • Das erfindungsgemäße Fahrzeug weist auf: eine verstaubare Sitzeinrichtung gemäß der Erfindung und einen Fahrzeugboden, wobei in der zweiten Position der Sitzeinrichtung die Sitzfläche an den Fahrzeugboden angrenzend angeordnet ist. Das Fahrzeug ist dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil von dem Fahrzeugboden gebildet ist, wobei die erste Halterung und die zweite Halterung an dem Fahrzeugboden befestigt sind, oder dass das Basisteil von einem steifen Basisteil gebildet ist, das an dem Fahrzeugboden befestigt ist und an dem die erste Halterung und die zweite Halterung angeordnet sind.
  • Die zuvor beschriebenen Aufgaben, Merkmale, Vorteile sowie weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen besonders deutlich aus der nachstehenden Beschreibung der bestmöglichen Ausführungsform der Erfindung hervor, wobei die Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erfolgt.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung in einer aufrechten Gebrauchsposition;
  • 2 zeigt eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung in einer ersten Zwischenposition;
  • 3 zeigt eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung in einer zweiten Zwischenposition;
  • 4 zeigt eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung in einer Stauposition; und
  • 5 zeigt eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung in einer Stauposition, wobei eine gestrichelte Linie den Effekt der Variierung der Längen des ersten und zweiten Verbindungsgliedes andeutet.
  • Nachstehend wird auf die 1 bis 4 Bezug genommen, wobei eine verstaubare Sitzeinrichtung 11 an einem Fahrzeugboden 12 in der Nähe einer Laderaums 14 innerhalb eines Kraftfahrzeugs 16 angeordnet ist. Die verstaubare Sitzeinrichtung 11 weist ein steifes Basisteil 18 auf, das an dem Fahrzeugboden 12 befestigt ist. Das steife Basisteil 18 weist eine erste Halterung 20 und eine zweite Halterung 22 auf, die voneinander beabstandet sind. Ein erstes Verbindungsglied 24 weist zwei drehbare Anbindungen 26, 28 auf und ist über die drehbare Anbindung 26 mit der ersten Halterung 20 drehbar verbunden und über die andere drehbare Anbindung 28 mit einem Sitzteil 30 drehbar verbunden. Ein zweites Verbindungsglied 32 weist zwei drehbare Anbindungen 34, 36 auf und ist über die drehbare Anbindung 34 mit der zweiten Halterung 22 drehbar verbunden und über die andere drehbare Anbindung 36 mit einem Rückenlehnenteil 38 drehbar verbunden. Die drehbaren Anbindungen 26, 34 des ersten und zweiten Verbindungsgliedes 24, 32 an der ersten bzw. zweiten Halterung 20, 22 sind in einem vorbestimmten festen Abstand zueinander angeordnet.
  • Der Abstand zwischen der ersten Halterung 20 und der zweiten Halterung 22, der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 28 des ersten Verbindungsgliedes 24, der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 34, 36 des zweiten Verbindungsgliedes 32, der Ort der drehbaren Anbindung 28 des ersten Verbindungsgliedes 24 an dem Sitzteil 30, der Ort der drehbaren Anbindung 36 des zweiten Verbindungsgliedes 32 an dem Rückenlehnenteil 38 und der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 34 des ersten und zweiten Verbindungsgliedes 24, 32 an der ersten bzw. zweiten Halterung 20, 22 sind derart gewählt bzw. vorbestimmt, dass die verstaubare Sitzeinrichtung 11 zwischen einer aufrechten Gebrauchsposition, die in 1 gezeigt ist, und einer Stauposition bewegbar ist, die in 4 gezeigt ist. Die in den 1 bis 4 gezeigte Sitzeinrichtung 11 weist eine Kombination der zuvor beschriebenen Abstände und Orte auf. Andere Kombinationen mit anderen Abständen und Orten ergeben sich für den Fachmann ohne weiteres aus dem Schutzbereich der vorliegenden Erfindung.
  • Die verstaubare Sitzeinrichtung 11 ist in 1 in der aufrechten Gebrauchsposition gezeigt. Das Rückenlehnenteil 38 ist im Wesentlichen aufrecht ausgerichtet und erstreckt sich von einem Oberteil 40 zu einem Unterteil 42, wobei eine beanspruchbare Fläche 44 im Wesentlichen in eine Vorwärtsrichtung weist. Ein Benutzer der Sitzeinrichtung 11 kann sich gegen die beanspruchbare Fläche 44 lehnen. Um den Komfort für den Benutzer zu erhöhen, sollte die beanspruchbare Fläche ein weiches, geschmeidiges Material umfassen, wie beispielsweise Leder oder Gewebe, und an eine Federung oder Polsterung in dem Rückenlehnenteil 38 angrenzend ausgebildet sein.
  • Eine der beanspruchbaren Fläche 44 abgewandte Ladefläche 46 ist vorgesehen, die im Wesentlichen dem Laderaum 14 zugewandt ist, wenn sich die Sitzeinrichtung 11 in der aufrechten Gebrauchsposition befindet. Die Ladefläche 46 ist nach oben gewandt und bildet einen Teil der unteren Oberfläche des erweiterten Laderaums 14 aus, wenn sich die Sitzeinrichtung 11 in der Stauposition befindet. Idealerweise besteht die Ladefläche 46 aus beständigem Material, um Schäden zu verhindern, die durch das Gewicht oder ein Verschieben des Ladeguts auf der Ladefläche 46 entstehen können.
  • Ein hinterer Abschnitt 48 des Sitzteils 30 ist in der Nähe des Unterteils 42 angeordnet, wenn sich die Sitzeinrichtung 11 in der aufrechten Gebrauchsposition befindet. Die drehbare Anbindung 28 zwischen dem Sitzteil 30 und dem ersten Verbindungsglied 24 ist hinter der drehbaren Anbindung 26 zwischen dem ersten Verbindungsglied 24 und der ersten Halterung 20 angeordnet, wenn sich die Sitzeinrichtung 11 in der aufrechten Gebrauchsposition befindet. Ein Vorsprung 50 an dem Sitzteil 30 hebt den vorderen Abschnitt des Sitzteils 30 an, um den Komfort für den Benutzer zu erhöhen. Nicht dargestellte Arretierungsmittel und -möglichkeiten zum Zurückhalten des Sitzteils 30 und des Rückenlehnenteils 38 in der Gebrauchsposition, ergeben sich für den Fachmann aus dessen Fachwissen.
  • 2 zeigt eine erste Zwischenposition bei der Bewegung der verstaubaren Sitzeinrichtung 11 von der Gebrauchsposition in die Stauposition. Das Sitzteil 30 ist von dem Rückenlehnenteil 38 weg nach vorne bewegt. Das erste Verbindungsglied 24, das um seine erste drehbare Anbindung 26 an der ersten Halterung 20 rotiert wird, schränkt die Bewegung des Sitzteils 30 ein. Der vorbestimmte Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 28 des ersten Verbindungsgliedes 24 bestimmt somit teilweise die Stauposition des Sitzteils 30.
  • 3 zeigt eine auf die erste Zwischenposition folgende zweite Zwischenposition der verstaubaren Sitzeinrichtung 11 bei der Bewegung von der Gebrauchsposition in die Stauposition. Das Sitzteil 30 befindet sich in der Stauposition vor seiner ursprünglichen Gebrauchsposition. Das Rückenlehnenteil 38 wird um seine drehbare Anbindung 36 an dem zweiten Verbindungsglied 32 derart rotiert, dass die beanspruchbare Fläche 44 nach unten und die Ladefläche 46 nach oben weist. Das zweite Verbindungsglied 32 rotiert um seine drehbare Anbindung 34 an der zweiten Halterung 22 und schränkt die Bewegung des Rückenlehnenteils 38 ein. Der vorbestimmte Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 34, 36 des zweiten Verbindungsgliedes 32 bestimmt somit teilweise die Stauposition des Rückenlehnenteils 38.
  • 4 zeigt die Sitzeinrichtung 11 in der endgültigen Stauposition. Das Rückenlehnenteil 38 ist im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. Die beanspruchbare Fläche 44 ist an den Fahrzeugboden 12 angrenzend angeordnet, während die Ladefläche 46 nach oben weist und als Ladeboden für den vergrößerten Laderaum 14 dient. Das Oberteil 40 ist in der Nähe des hinteren Abschnitts 48 des Sitzteils 30 angeordnet. Die Höhe des Laderaums ist maximiert, da das Rückenlehnenteil 38 eng benachbart zu dem Fahrzeugboden 12 angeordnet ist, so dass dessen kleinste Ausdehnung, nämlich dessen Dicke, in vertikaler Richtung ausgerichtet ist. Das Verstauhindernis, das durch die hintere Hebetür 58 bei Platzierung des Rückenlehnenteils 38 entsteht, wird umgangen, da die Vorwärtsbewegung des Sitzteils 30 eine nach vorne verlängerte Oberfläche des Fahrzeugbodens 12 schafft, auf der das verstaute Rückenlehnenteil 38 verstaut wird.
  • Eine ausstellbare Platte 52 ist an der Ladefläche 46 über ein Gelenkteil 53 befestigt. Ist die Sitzeinrichtung 11 in der aufrechten Gebrauchsposition, ist die ausstellbare Platte 52 in einer Stauposition, in der die Platte 52 entlang der Ladefläche 46 anliegt. Ist die Sitzeinrichtung 11 in der Stauposition, so ist die ausstellbare Platte 52 um das Gelenkteil 53 verschwenkt bzw. geklappt, so dass sich die Platte 52 ausgehend von dem Gelenkteil 53 an der Ladefläche 46 nach vorne erstreckt. Die ausstellbare Platte 52 dient dem Schutz bzw. der Abdeckung des Sitzteils 30 vor dem Ladegut und schafft eine flache Oberfläche, die im Wesentlichen in der gleichen Ebene wie die Ladefläche 46 ist. Die ausstellbare Platte 52 kann einen Abschnitt 54 mit festgelegter Länge und einen teleskopartigen Abschnitt 55 aufweisen, so dass die ausstellbare Platte 52 variabel und teleskopartig aus- und einfahrbar ist, um ein kompaktes Verstauen zu ermöglichen.
  • Konstrukteure können den Aufbau der verstaubaren Sitzeinrichtung 11 rekonfigurieren, um diesen an die Verstauhindernisse innerhalb verschiedener Fahrzeuginneneinrichtungen anzupassen. Die Einflussgrößen, die die endgültige Platzierung des Sitzteils 30 und des Rückenlehnenteils 38 in der Stauposition beeinflussen, sind der Abstand zwischen der ersten Halterung 20 und der zweiten Halterung 22, der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 28 des ersten Verbindungsgliedes 24, der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 34, 36 des zweiten Verbindungsgliedes 32, der Ort der drehbaren Anbindung 28 des ersten Verbindungsgliedes 24 an dem Sitzteil 30, der Ort der drehbaren Anbindung 36 des zweiten Verbindungsgliedes 32 an dem Rückenlehnenteil 38 und der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 34 des ersten und zweiten Verbindungsgliedes 24, 32 an der ersten bzw. zweiten Halterung 20, 22. Ein Konstrukteur kann somit die endgültige Lage des Sitzteils 30 und des Rückenlehnenteils 38 durch Verändern oder Anpassen dieser Einflussgrößen beeinflussen.
  • So veranschaulicht beispielsweise 5, wie Veränderungen des Abstandes zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 28 des ersten Verbindungsgliedes 24 und des Abstandes zwischen den drehbaren Anbindungen 34, 36 des zweiten Verbindungsgliedes 32 die endgültige Stauposition des Sitzteils 30 und des Rückenlehnenteils 38 verändern. Solche Veränderungen können notwendig sein, um Verstauhindernisse zu umgehen, die beispielsweise durch eine weitere Sitzeinrichtung 56 oder eine hintere Hebetür 58 verursacht sind.
  • Bezug nehmend auf 5 führt das Verstauhindernis einer ersten Fahrzeuginneneinrichtung, das durch die hintere Hebetür 58 verursacht ist, nicht zu einer Kollision zwischen dem Rückenlehnenteil 38 in der Stauposition und der hinteren Hebetür 58. Jedoch kann dieselbe Sitzeinrichtung 11 in einer zweiten Fahrzeuginneneinrichtung mit einem anderen Verstauhindernis, das in 5 anhand einer gestrichelten Linie dargestellt ist, die eine nach vorne versetzte hintere Hebetür 58' andeutet, zu einer Kollision mit der nach vorne versetzten hinteren Hebetür 58' führen, wenn das Rückenlehnenteil 38 in seine endgültige Stauposition bewegt wird. Ein verkürztes zweites Verbindungsglied 32' mit reduziertem Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 34, 36' würde dazu führen, dass das Rückenlehnenteil 38' in der Stauposition weiter vorne angeordnet ist. Eine Kollision zwischen dem weiter vorne angeordneten Rückenlehnenteil 38' und dem Sitzteil 30 kann ferner dann dadurch verhindert werden, dass das erste Verbindungsglied 24' verlängert und der Abstand zwischen dessen drehbaren Anbindungen 26, 28' vergrößert wird. Das verlängerte erste Verbindungsglied 24' führt dann dazu, dass das Sitzteil 30' ebenfalls weiter vorne angeordnet ist.
  • In ähnlicher Weise könnte auch die zweite Sitzeinrichtung 56 zu einer Kollision mit dem Sitzteil 30 führen, wenn das Sitzteil 30 in die Stauposition gebracht wird. Diese Situation ist ebenfalls in 5 gezeigt, wobei eine gestrichelte Linie eine weiter hinten angeordnete zweite Sitzeinrichtung 56' andeutet, die mit dem weiter nach vorne versetzten Sitzteil 30' kollidieren würde. Dies wird jedoch durch die Verwendung eines verkürzten ersten Verbindungsgliedes 24 verhindert.
  • Vorstehend wurde die Erfindung unter Bezugnahme auf eine spezielle Ausführungsform beschrieben, jedoch ist der Grundgedanke der Erfindung nicht hierdurch eingeschränkt. Vielfältige Abwandlungen und Modifikationen der speziellen Ausführungsform ergeben sich für den Fachmann ohne weiteres.
  • Der Schutzbereich der Erfindung wird ausschließlich durch die beigefügten Patentansprüche bestimmt.

Claims (10)

  1. Verstaubare Sitzeinrichtung (11) aufweisend ein Sitzteil (30), das eine horizontale Gebrauchsposition und eine horizontale Stauposition einnehmen kann, ein Rückenlehnenteil (38), das eine aufrechte Gebrauchsposition und eine horizontale Stauposition einnehmen kann, ein Basisteil (18) zum beweglichen Abstützen des Sitzteils (30) und des Rückenlehnenteils (38), wobei das Basisteil (18) ein erstes und ein zweites Verbindungsglied (24, 32) aufweist, das drehbar mit dem Basisteil (18) verbunden ist, das erste Verbindungsglied (24) drehbar mit dem Sitzteil (30) und das zweite Verbindungsglied (32) drehbar mit dem Rückenlehnenteil (38) verbunden ist, und das erste und zweite Verbindungsglied (24, 32) in einem festen Abstand zueinander mit dem Basisteil (18) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Längen des ersten und zweiten Verbindungsgliedes (24, 32) derart vorbestimmt sind, dass das Sitzteil (30) in eine Richtung von seiner horizontalen Gebrauchsposition in seine horizontale Stauposition und das Rückenlehnenteil (38) in die entgegengesetzte Richtung in seine horizontale Stauposition schwenkbar ist, wobei das Rückenlehnenteil (38) dabei von seiner aufrechten Position in die Stauposition umwendbar ist.
  2. Verstaubare Sitzeinrichtung nach Anspruch 1 aufweisend das Sitzteil (30), das einen hinteren Abschnitt (48) aufweist, eine erste Halterung (20), wobei das erste Verbindungsglied (24) zwei drehbare Anbindungen (26, 28) aufweist, die einen vorbestimmten Abstand zueinander aufweisen, und an der einen drehbaren Anbindung (26) drehbar mit der ersten Halterung (20) und an der anderen drehbaren Anbindung (28) an einem vorbestimmten Ort an dem Sitzteil (30) drehbar mit dem Sitzteil (30) verbunden ist, wobei das Rückenlehnenteil (38) eine beanspruchbare Fläche aufweist, eine zweite Halterung (22), die an einem festen, vorbestimmten Ort relativ zu der ersten Halterung (20) angeordnet ist, wobei das zweite Verbindungsglied (32) zwei drehbare Anbindungen (34, 36) aufweist, die einen vorbestimmten Abstand zueinander aufweisen, und die eine drehbare Anbindung (34) des zweiten Verbindungsgliedes (32) drehbar mit der zweiten Halterung (22) und die andere drehbare Anbindung (36) des zweiten Verbindungsgliedes (32) an einem vorbestimmten Ort an dem Rückenlehnenteil (38) drehbar mit dem Rückenlehnenteil (38) verbunden ist, wobei die drehbare Anbindung (26) zwischen dem ersten Verbindungsglied (24) und der ersten Halterung (20) einen vorbestimmten festen Abstand zu der drehbaren Anbindung (34) zwischen dem zweiten Verbindungsglied (32) und der zweiten Halterung (22) hat, wobei die verstaubare Sitzeinrichtung (11) zwischen einer ersten Position, in der das Rückenlehnenteil (38) im Wesentlichen aufgerichtet ist und sich von einem Oberteil (40) zu einem Unterteil (42) erstreckt, die beanspruchbare Fläche (44) des aufrechten Rückenlehnenteils (38) im Wesentlichen in eine Vorwärtsrichtung weist und das Sitzteil (30) derart positioniert ist, dass der hintere Abschnitt (48) des Sitzteils (30) dem Unterteil (42) des Rückenlehnenteils (38) eng benachbart ist, und einer zweiten Position bewegbar ist, in der das Sitzteil (30) gegenüber der ersten Position nach vorne bewegt ist, das Rückenlehnenteil (38) im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und das Oberteil (40) des Rückenlehnenteils (38) im Wesentlichen an den hinteren Abschnitt (48) des Sitzteils (30) angrenzt.
  3. Verstaubare Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2 ferner aufweisend das Basisteil (18), das steif ausgebildet ist und an dem die erste Halterung (20) und die zweite Halterung (22) angeordnet ist.
  4. Verstaubare Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, bei der das Rückenlehnenteil (38) eine der beanspruchbaren Fläche (44) abgewandte Ladefläche (46) aufweist, wobei ferner eine Platte (52) vorgesehen ist, die beweglich gegenüber der Ladefläche (46) angeordnet und derart ausgebildet ist, dass sich diese von der Ladefläche (46) über das Sitzteil (30) erstreckt, wenn die Sitzeinrichtung (11) in der zweiten Position ist.
  5. Verstaubare Sitzeinrichtung nach Anspruch 4, bei der die Platte (52) drehbar an der Ladefläche (46) angeordnet ist.
  6. Verstaubare Sitzeinrichtung nach Anspruch 5, bei der die Platte (52) variabel erweiterbar und zurücknehmbar ist.
  7. Verstaubare Sitzeinrichtung nach Anspruch 5, bei der die Platte (52) variabel teleskopartig erweiterbar und zurücknehmbar ist.
  8. Verstaubare Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, bei der das Rückenlehnenteil (38) eine der beanspruchbaren Fläche (44) abgewandte Ladefläche (46) aufweist, wobei die Ladefläche (46) eben ausgebildet ist.
  9. Fahrzeug aufweisend eine verstaubare Sitzeinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8 und einen Fahrzeugboden (12), wobei in der zweiten Position der Sitzeinrichtung (11) die Sitzfläche an den Fahrzeugboden (12) angrenzend angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (18) von dem Fahrzeugboden (12) gebildet ist, wobei die erste Halterung (20) und die zweite Halterung (22) an dem Fahrzeugboden (12) befestigt sind oder dass das Basisteil (18) von einem steifen Basisteil (18) gebildet ist, das an dem Fahrzeugboden (12) befestigt ist und an dem die erste Halterung (20) und die zweite Halterung (22) angeordnet sind.
  10. Fahrzeug nach Anspruch 9, bei dem das Basisteil (18) von einem steifen Basisteil (18) gebildet ist, das an dem Fahrzeugboden (12) befestigt ist, und das Rückenlehnenteil (38) eine ebene, der beanspruchbaren Fläche (44) abgewandte Ladefläche (48) aufweist, wobei die verstaubare Sitzeinrichtung (11) ferner ein Gelenkteil (53) aufweist, über das eine Platte (52) an der Ladefläche (48) des Rückenlehnenteils (38) befestigt ist, wobei die Platte (52) erweiterbar und zurücknehmbar und derart ausgebildet ist, dass sich die Platte (52) von der Ladefläche (48) über das Sitzteil (30) erstreckt, wenn die Sitzeinrichtung (11) in der zweiten Position ist.
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