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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Sitzsystem für Fahrzeuge, das geklappt oder
auf andere Weise konfiguriert werden kann, um die Höhe des von
dem Sitzsystem in Anspruch genommenen Raumes zu reduzieren.
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Hintergrund der Erfindung
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Viele
Fahrzeuge haben einen Laderaum, der im hinteren Teil des Fahrzeuges
angeordnet ist. Der Laderaum ist häufig zu einer Seite durch eine
Sitzeinrichtung für
einen Fahrzeuginsassen begrenzt, die geklappt oder auf andere Weise
konfiguriert werden kann, um die Höhe des von der Sitzeinrichtung
eingenommenen Raumes zu verringern und den Laderaum dadurch zu vergrößern.
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Der
Stand der Technik umfasst Sitzeinrichtungen, die von dem Fahrzeug
entfernt werden können,
um den Laderaum zu vergrößern. Entfernbare Sitzeinrichtungen
maximieren den Laderaum, wenn diese entfernt werden, da dann innerhalb
des Fahrzeugs kein Raum mehr von der Sitzeinrichtung beansprucht
wird. Entfernbare Sitzeinrichtungen sind ferner vorteilhaft, da
durch das Entfernen der Sitzeinrichtung ein flacher Fahrzeugboden
geschaffen werden kann, wodurch das Beladen des Laderaums vereinfacht
und die Stabilität
des Ladeguts während
des Transports erhöht
werden kann.
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Das
Entfernen der Sitzeinrichtungen im Ganzen von einem Fahrzeug, um
den Laderaum zu vergrößern, führt jedoch auch
zu verschiedenen Nachteilen. So können Sitzeinrichtungen schwer
und sperrig sein, so dass große
Anstrengungen vonnöten sind,
um die Sitzeinrichtung von dem Fahrzeug zu entfernen. Ein Fahrzeugbenutzer
benötigt
ferner einen Abstellplatz, um die Sitzeinrichtung sicher verstauen
zu können,
nachdem die Sitzeinrichtung von dem Fahrzeug entfernt wurde. Das
Problem des Abstellplatzes ist dann besonders groß, wenn
der Fahrzeugbenutzer die Sitzeinrichtung zum Zwecke des Beladens
an einem Ort entfernen muss, der nicht dem Zuhause oder der Arbeitsstätte des
Fahrzeugbenutzers entspricht, da gegebenenfalls inadäquate Unterbringungsmöglichkeiten
an diesem Ort dazu führen
können,
dass die Sitzeinrichtung beschädigt oder
gar gestohlen wird. Darüber
hinaus ist der Fahrzeugbenutzer gezwungen, an diesen Ort zurückzukehren,
um die Sitzeinrichtung wieder zurück zu erlangen.
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Der
Stand der Technik umfasst ferner Sitzeinrichtungen, die innerhalb
des Fahrzeugs verstaut oder in anderer Weise konfiguriert werden
können, um
die Höhe
des durch die Sitzeinrichtung beanspruchten Raumes zu reduzieren
und den Laderaum zu vergrößern. Typischerweise
dient hier eine Oberfläche
der verstauten Sitzeinrichtung als ein Ladeboden für den vergrößerten Laderaum.
So haben einige Sitzeinrichtungen beispielsweise eine Rückenlehne, die
nach vorne rotiert werden kann, um horizontal über dem Sitzteil zu liegen,
wobei die freigelegte Oberfläche
der geklappten Rückenlehne
als ein Ladeboden fungiert.
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Die
verstaubaren Sitzeinrichtungen nach dem Stand der Technik ermöglichen
die Vergrößerung des
Laderaums ohne die Nachteile, die bei einem Entfernen der Sitzeinrichtung
auftreten, dennoch wird der Laderaum in dem Fahrzeug bezogen auf
dessen Höhe
typischerweise nicht optimiert, da die Rückenlehne nicht direkt horizontal
oberhalb des Fahrzeugbodens angeordnet ist, wenn diese in ihre Stauposition
gebracht ist. Die Fahrzeugbodenoberfläche weist vielmehr eine Vielzahl
von Vorsprüngen auf,
wie beispielsweise andere Sitzeinrichtungen und hintere Hebetüren. Diese
Vorsprünge
sind entscheidende Verstauhindernisse, die die Möglichkeit der Rückenlehne,
direkt oberhalb des Fahrzeugbodens verstaut zu werden, einschränken. Ferner
kann die Sitzfläche
durch das Ladegut beschädigt
werden, wenn die Rückenlehne
derart geklappt ist, dass deren beanspruchbare Fläche nach
oben weist.
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Die
US 6,347,834 offenbart eine
verstaubare Sitzeinrichtung, bei der die Rückenlehne horizontal entlang
der Oberfläche
des Fahrzeugbodens angeordnet sein kann. Die oben erwähnten Verstauhindernisse
sind durch ein Sitzteil, das derart ausgebildet ist, dass es sich
nach vorne bewegt, wenn die Rückenlehne
in seine Stauposition gebracht wird, und eine Rückenlehne abgeschwächt, die
derart rotiert wird, wenn diese in die Stauposition verschwenkt wird,
dass die beanspruchbare Fläche
der Rückenlehne
in der Stauposition der Oberfläche
des Fahrzeugbodens zugewandt ist.
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Die
US 3,171,682 offenbart klappbare
Fahrzeugsitze mit einer Sitzteileinheit und einer Rückenlehneneinheit.
Es ist ferner ein Sitzverbindungsglied, das drehbar mit der Sitzteileinheit
verbunden ist, und ein Rückenlehnenverbindungsglied
vorgesehen, das drehbar mit der Rückenlehneneinheit verbunden
ist. Auf der jeweils anderen Seite sind die Verbindungsglieder drehbar
mit einem Basisteil verbunden. Die Sitzteileinheit und die Rückenlehneneinheit
können in
dieselbe Richtung verschwenkt werden, um die Sitzteileinheit und
die Rückenlehneneinheit
von einer Benutzungsposition in eine Stauposition zu bringen.
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Die
in den Druckschriften
US 6,347,834 und
US 3,171,682 offenbarten
Sitzeinrichtungen weisen einen komplexen Aufbau auf, ferner ist
der Aufbau nicht einfach durch einen Fahrzeugkonstrukteur modifizierbar,
um die Sitzeinrichtung in Fahrzeugen mit unterschiedlichen Verstauhindernissen
verwenden zu können.
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Offenbarung der Erfindung
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Eine
verstaubare Sitzeinrichtung maximiert die Höhe des Laderaums in einem Fahrzeug,
wenn die Sitzeinrichtung in ihre Stauposition gebracht ist. Die
Sitzeinrichtung ist durch ihren einfachen und einfach anpassbaren
Aufbau gekennzeichnet, der einfach an unterschiedliche Verstauhindernisse
unterschiedlicher Fahrzeuginneneinrichtungen angepasst werden kann.
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Die
erfindungsgemäße Sitzeinrichtung
weist auf: Ein Sitzteil, das eine horizontale Gebrauchsposition
und eine horizontale Stauposition einnehmen kann; ein Rückenlehnenteil,
das eine aufrechte Gebrauchsposition und eine horizontale Stauposition einnehmen
kann; ein Basisteil zum beweglichen Abstützen des Sitzteils und des
Rückenlehnenteils;
wobei das Basisteil ein erstes und ein zweites Verbindungsglied
aufweist, das drehbar mit dem Basisteil verbunden ist, das erste
Verbindungsglied drehbar mit dem Sitzteil und das zweite Verbindungsglied drehbar
mit dem Rückenlehnenteil
verbunden ist und das erste und zweite Verbindungsglied in einem
festen Abstand zueinander mit dem Basisteil verbunden sind. Die
Sitzeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Längen des
ersten und zweiten Verbindungsgliedes derart vorbestimmt sind, dass
das Sitzteil in eine Richtung von seiner horizontalen Gebrauchsposition
in seine horizontale Stauposition und das Rückenlehnenteil in die entgegengesetzte Richtung
in seine horizontale Stauposition schwenkbar ist, wobei das Rückenlehnenteil
dabei von seiner aufrechten Position in die Stauposition umwendbar ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Sitzeinrichtung auf: eine erste Halterung
und eine zweite Halterung, die bezogen auf den Fahrzeugboden eine
vorbestimmten Abstand zueinander aufweisen. Ein erstes Verbindungsglied mit
zwei drehbaren Anbindungen ist an der einen drehbaren Anbindung
drehbar mit der ersten Halterung und an der anderen drehbaren Anbindung
an einem vorbestimmten Ort an dem Sitzteil drehbar mit dem Sitzteil
verbunden. Ein zweites Verbindungsglied mit zwei drehbaren Anbindungen
ist an der einen drehbaren Anbindung drehbar mit der zweiten Halterung
und an der anderen drehbaren Anbindung an einem vorbestimmten Ort
an dem Rückenlehnenteil
drehbar mit dem Rückenlehnenteil
verbunden. Das Rückenlehnenteil
hat eine beanspruchbare Fläche,
gegen die sich ein Benutzer der Sitzeinrichtung lehnen kann. Die
drehbaren Anbindungen des ersten und zweiten Verbindungsgliedes
an der ersten bzw. zweiten Halterung weisen einen festen vorbestimmten
Abstand zueinander auf.
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Der
Abstand zwischen der ersten Halterung und der zweiten Halterung,
der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen an dem ersten Verbindungsglied,
der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen an dem zweiten Verbindungsglied,
die Orte an dem Sitzteil und dem Rückenlehnenteil und der Abstand
zwischen den drehbaren Anbindungen des ersten und zweiten Verbindungsglieds
an der ersten bzw. zweiten Halterung sind derart ausgewählt oder
vorbestimmt, dass die Sitzeinrichtung zwischen einer aufrechten
Gebrauchsposition und einer horizontalen Stauposition bewegt werden
kann.
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In
der aufrechten Gebrauchsposition ist das Rückenlehnenteil im Wesentlichen
aufgerichtet, wobei die beanspruchbare Fläche im Wesentlichen in eine
Vorwärtsrichtung
weist. Das Rückenlehnenteil erstreckt
sich von einem Oberteil zu einem Unterteil. Das Unterteil des Rückenlehnenteils
grenzt im Wesentlichen an den hinteren Abschnitt des Sitzteils an.
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In
der Stauposition ist das erste Verbindungsglied um seine drehbare
Anbindung an der ersten Halterung derart gedreht, dass die Platzierung des
Sitzteils verändert
ist. Das zweite Verbindungsglied ist um seine drehbare Anbindung
an der zweiten Halterung und das Rückenlehnenteil ist um seine drehbare
Anbindung an dem zweiten Verbindungsglied derart gedreht, dass das
Oberteil des Rückenlehnenteils
dem hinteren Abschnitt des Sitzteils benachbart und die beanspruchbare
Fläche
des Rückenlehnenteils
dem Fahrzeugboden zugewandt ist.
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Die
verstaubare Sitzeinrichtung gemäß der Erfindung
maximiert in der Stauposition die Höhe des Laderaums, indem das
Rückenlehnenteil
derart positioniert wird, dass dessen kleinste Dimension, d. h. seine
Dicke, in vertikaler Richtung ausgerichtet ist. Ferner wird die
Höhe des
Laderaums durch Eliminieren bzw. Minimieren der Überlappung zwischen dem Sitzteil
und dem Rückenlehnenteil
und durch Positionieren des Rückenlehnenteils
in enger Nachbarschaft zu dem Fahrzeugboden optimiert.
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Die
kombinierte Bewegung des Sitzteils und des Rückenlehnenteils ermöglicht es
dem Fahrzeugkonstrukteur, die Sitzeinrichtung derart zu konfigurieren,
dass Verstauhindernisse, wie beispielsweise andere Sitzeinrichtungen
und hintere Hebetüren,
verhindert werden, indem die Oberfläche des Fahrzeugbodens, die
dem Rückenlehnenteil
zur Verfügung steht,
vergrößert wird.
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Die
verstaubare Sitzeinrichtung gemäß der Erfindung
ist auch insofern von Vorteil gegenüber dem Stand der Technik,
als dass deren Aufbau fertig und einfach rekonfiguriert werden kann,
um die Sitzeinrichtung an Fahrzeuge mit unterschiedlichen Verstauhindernissen
anzupassen. Abwandlungen der Längen
der Verbindungsglieder bewirken beispielsweise signifikante Veränderungen
der Platzierung des Sitzteils und des Rückenlehnenteils relativ zu dem
Fahrzeugboden.
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Entsprechend
ist ein Verfahren zum Rekonfigurieren des Aufbaus einer verstaubaren
Sitzeinrichtung für
unterschiedliche Fahrzeuginneneinrichtungen vorgesehen. Das Verfahren
umfasst das Entwickeln eines Aufbaus für eine verstaubare Sitzeinrichtung
für eine
erste Fahrzeuginneneinrichtung, wobei die verstaubare Sitzeinrichtung
die Elemente und Merkmale der oben beschriebenen Sitzeinrichtung aufweist.
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Das
Verfahren umfasst ferner eine Umentwicklung der verstaubaren Sitzeinrichtung
für eine zweite
Fahrzeuginneneinrichtung, indem der vorbestimmte Abstand zwischen
den drehbaren Anbindungen des ersten Verbindungsgliedes, der vorbestimmte
Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen des zweiten Verbindungsgliedes,
der vorbestimmte Ort der drehbaren Anbindung des ersten Verbindungsgliedes
an dem Sitzteil, der vorbestimmte Ort der drehbaren Anbindung des
zweiten Verbindungsgliedes an dem Rückenlehnenteil oder der vorbestimmte
Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen des ersten und zweiten
Verbindungsgliedes an der ersten bzw. zweiten Halterung verändert wird.
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Das
erfindungsgemäße Fahrzeug
weist auf: eine verstaubare Sitzeinrichtung gemäß der Erfindung und einen Fahrzeugboden,
wobei in der zweiten Position der Sitzeinrichtung die Sitzfläche an den Fahrzeugboden
angrenzend angeordnet ist. Das Fahrzeug ist dadurch gekennzeichnet,
dass das Basisteil von dem Fahrzeugboden gebildet ist, wobei die erste
Halterung und die zweite Halterung an dem Fahrzeugboden befestigt
sind, oder dass das Basisteil von einem steifen Basisteil gebildet
ist, das an dem Fahrzeugboden befestigt ist und an dem die erste
Halterung und die zweite Halterung angeordnet sind.
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Die
zuvor beschriebenen Aufgaben, Merkmale, Vorteile sowie weitere Aufgaben,
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen besonders
deutlich aus der nachstehenden Beschreibung der bestmöglichen
Ausführungsform
der Erfindung hervor, wobei die Beschreibung unter Bezugnahme auf
die beigefügten
Zeichnungen erfolgt.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt
eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung
in einer aufrechten Gebrauchsposition;
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2 zeigt
eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung
in einer ersten Zwischenposition;
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3 zeigt
eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung
in einer zweiten Zwischenposition;
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4 zeigt
eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung
in einer Stauposition; und
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5 zeigt
eine schematische Seitenansicht der verstaubaren Sitzeinrichtung
in einer Stauposition, wobei eine gestrichelte Linie den Effekt
der Variierung der Längen
des ersten und zweiten Verbindungsgliedes andeutet.
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Nachstehend
wird auf die 1 bis 4 Bezug
genommen, wobei eine verstaubare Sitzeinrichtung 11 an
einem Fahrzeugboden 12 in der Nähe einer Laderaums 14 innerhalb
eines Kraftfahrzeugs 16 angeordnet ist. Die verstaubare
Sitzeinrichtung 11 weist ein steifes Basisteil 18 auf,
das an dem Fahrzeugboden 12 befestigt ist. Das steife Basisteil 18 weist
eine erste Halterung 20 und eine zweite Halterung 22 auf,
die voneinander beabstandet sind. Ein erstes Verbindungsglied 24 weist
zwei drehbare Anbindungen 26, 28 auf und ist über die
drehbare Anbindung 26 mit der ersten Halterung 20 drehbar
verbunden und über
die andere drehbare Anbindung 28 mit einem Sitzteil 30 drehbar
verbunden. Ein zweites Verbindungsglied 32 weist zwei drehbare
Anbindungen 34, 36 auf und ist über die
drehbare Anbindung 34 mit der zweiten Halterung 22 drehbar
verbunden und über
die andere drehbare Anbindung 36 mit einem Rückenlehnenteil 38 drehbar
verbunden. Die drehbaren Anbindungen 26, 34 des
ersten und zweiten Verbindungsgliedes 24, 32 an
der ersten bzw. zweiten Halterung 20, 22 sind
in einem vorbestimmten festen Abstand zueinander angeordnet.
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Der
Abstand zwischen der ersten Halterung 20 und der zweiten
Halterung 22, der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 28 des
ersten Verbindungsgliedes 24, der Abstand zwischen den drehbaren
Anbindungen 34, 36 des zweiten Verbindungsgliedes 32,
der Ort der drehbaren Anbindung 28 des ersten Verbindungsgliedes 24 an
dem Sitzteil 30, der Ort der drehbaren Anbindung 36 des
zweiten Verbindungsgliedes 32 an dem Rückenlehnenteil 38 und
der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 34 des
ersten und zweiten Verbindungsgliedes 24, 32 an
der ersten bzw. zweiten Halterung 20, 22 sind
derart gewählt
bzw. vorbestimmt, dass die verstaubare Sitzeinrichtung 11 zwischen
einer aufrechten Gebrauchsposition, die in 1 gezeigt
ist, und einer Stauposition bewegbar ist, die in 4 gezeigt
ist. Die in den 1 bis 4 gezeigte
Sitzeinrichtung 11 weist eine Kombination der zuvor beschriebenen
Abstände
und Orte auf. Andere Kombinationen mit anderen Abständen und
Orten ergeben sich für
den Fachmann ohne weiteres aus dem Schutzbereich der vorliegenden
Erfindung.
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Die
verstaubare Sitzeinrichtung 11 ist in 1 in
der aufrechten Gebrauchsposition gezeigt. Das Rückenlehnenteil 38 ist
im Wesentlichen aufrecht ausgerichtet und erstreckt sich von einem Oberteil 40 zu
einem Unterteil 42, wobei eine beanspruchbare Fläche 44 im
Wesentlichen in eine Vorwärtsrichtung
weist. Ein Benutzer der Sitzeinrichtung 11 kann sich gegen
die beanspruchbare Fläche 44 lehnen.
Um den Komfort für
den Benutzer zu erhöhen,
sollte die beanspruchbare Fläche
ein weiches, geschmeidiges Material umfassen, wie beispielsweise
Leder oder Gewebe, und an eine Federung oder Polsterung in dem Rückenlehnenteil 38 angrenzend ausgebildet
sein.
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Eine
der beanspruchbaren Fläche 44 abgewandte
Ladefläche 46 ist
vorgesehen, die im Wesentlichen dem Laderaum 14 zugewandt
ist, wenn sich die Sitzeinrichtung 11 in der aufrechten
Gebrauchsposition befindet. Die Ladefläche 46 ist nach oben
gewandt und bildet einen Teil der unteren Oberfläche des erweiterten Laderaums 14 aus,
wenn sich die Sitzeinrichtung 11 in der Stauposition befindet. Idealerweise
besteht die Ladefläche 46 aus
beständigem
Material, um Schäden
zu verhindern, die durch das Gewicht oder ein Verschieben des Ladeguts
auf der Ladefläche 46 entstehen
können.
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Ein
hinterer Abschnitt 48 des Sitzteils 30 ist in
der Nähe
des Unterteils 42 angeordnet, wenn sich die Sitzeinrichtung 11 in
der aufrechten Gebrauchsposition befindet. Die drehbare Anbindung 28 zwischen
dem Sitzteil 30 und dem ersten Verbindungsglied 24 ist
hinter der drehbaren Anbindung 26 zwischen dem ersten Verbindungsglied 24 und
der ersten Halterung 20 angeordnet, wenn sich die Sitzeinrichtung 11 in
der aufrechten Gebrauchsposition befindet. Ein Vorsprung 50 an
dem Sitzteil 30 hebt den vorderen Abschnitt des Sitzteils 30 an,
um den Komfort für
den Benutzer zu erhöhen.
Nicht dargestellte Arretierungsmittel und -möglichkeiten zum Zurückhalten
des Sitzteils 30 und des Rückenlehnenteils 38 in
der Gebrauchsposition, ergeben sich für den Fachmann aus dessen Fachwissen.
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2 zeigt
eine erste Zwischenposition bei der Bewegung der verstaubaren Sitzeinrichtung 11 von
der Gebrauchsposition in die Stauposition. Das Sitzteil 30 ist
von dem Rückenlehnenteil 38 weg
nach vorne bewegt. Das erste Verbindungsglied 24, das um
seine erste drehbare Anbindung 26 an der ersten Halterung 20 rotiert
wird, schränkt
die Bewegung des Sitzteils 30 ein. Der vorbestimmte Abstand
zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 28 des
ersten Verbindungsgliedes 24 bestimmt somit teilweise die Stauposition
des Sitzteils 30.
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3 zeigt
eine auf die erste Zwischenposition folgende zweite Zwischenposition
der verstaubaren Sitzeinrichtung 11 bei der Bewegung von
der Gebrauchsposition in die Stauposition. Das Sitzteil 30 befindet
sich in der Stauposition vor seiner ursprünglichen Gebrauchsposition.
Das Rückenlehnenteil 38 wird
um seine drehbare Anbindung 36 an dem zweiten Verbindungsglied 32 derart
rotiert, dass die beanspruchbare Fläche 44 nach unten
und die Ladefläche 46 nach
oben weist. Das zweite Verbindungsglied 32 rotiert um seine
drehbare Anbindung 34 an der zweiten Halterung 22 und
schränkt
die Bewegung des Rückenlehnenteils 38 ein.
Der vorbestimmte Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 34, 36 des zweiten
Verbindungsgliedes 32 bestimmt somit teilweise die Stauposition
des Rückenlehnenteils 38.
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4 zeigt
die Sitzeinrichtung 11 in der endgültigen Stauposition. Das Rückenlehnenteil 38 ist
im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. Die beanspruchbare Fläche 44 ist
an den Fahrzeugboden 12 angrenzend angeordnet, während die
Ladefläche 46 nach
oben weist und als Ladeboden für
den vergrößerten Laderaum 14 dient.
Das Oberteil 40 ist in der Nähe des hinteren Abschnitts 48 des
Sitzteils 30 angeordnet. Die Höhe des Laderaums ist maximiert,
da das Rückenlehnenteil 38 eng
benachbart zu dem Fahrzeugboden 12 angeordnet ist, so dass
dessen kleinste Ausdehnung, nämlich
dessen Dicke, in vertikaler Richtung ausgerichtet ist. Das Verstauhindernis,
das durch die hintere Hebetür 58 bei
Platzierung des Rückenlehnenteils 38 entsteht,
wird umgangen, da die Vorwärtsbewegung
des Sitzteils 30 eine nach vorne verlängerte Oberfläche des
Fahrzeugbodens 12 schafft, auf der das verstaute Rückenlehnenteil 38 verstaut
wird.
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Eine
ausstellbare Platte 52 ist an der Ladefläche 46 über ein
Gelenkteil 53 befestigt. Ist die Sitzeinrichtung 11 in
der aufrechten Gebrauchsposition, ist die ausstellbare Platte 52 in
einer Stauposition, in der die Platte 52 entlang der Ladefläche 46 anliegt. Ist
die Sitzeinrichtung 11 in der Stauposition, so ist die
ausstellbare Platte 52 um das Gelenkteil 53 verschwenkt
bzw. geklappt, so dass sich die Platte 52 ausgehend von
dem Gelenkteil 53 an der Ladefläche 46 nach vorne
erstreckt. Die ausstellbare Platte 52 dient dem Schutz
bzw. der Abdeckung des Sitzteils 30 vor dem Ladegut und
schafft eine flache Oberfläche,
die im Wesentlichen in der gleichen Ebene wie die Ladefläche 46 ist.
Die ausstellbare Platte 52 kann einen Abschnitt 54 mit
festgelegter Länge
und einen teleskopartigen Abschnitt 55 aufweisen, so dass
die ausstellbare Platte 52 variabel und teleskopartig aus- und
einfahrbar ist, um ein kompaktes Verstauen zu ermöglichen.
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Konstrukteure
können
den Aufbau der verstaubaren Sitzeinrichtung 11 rekonfigurieren,
um diesen an die Verstauhindernisse innerhalb verschiedener Fahrzeuginneneinrichtungen
anzupassen. Die Einflussgrößen, die
die endgültige
Platzierung des Sitzteils 30 und des Rückenlehnenteils 38 in
der Stauposition beeinflussen, sind der Abstand zwischen der ersten
Halterung 20 und der zweiten Halterung 22, der
Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 28 des
ersten Verbindungsgliedes 24, der Abstand zwischen den
drehbaren Anbindungen 34, 36 des zweiten Verbindungsgliedes 32,
der Ort der drehbaren Anbindung 28 des ersten Verbindungsgliedes 24 an
dem Sitzteil 30, der Ort der drehbaren Anbindung 36 des
zweiten Verbindungsgliedes 32 an dem Rückenlehnenteil 38 und
der Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 34 des
ersten und zweiten Verbindungsgliedes 24, 32 an
der ersten bzw. zweiten Halterung 20, 22. Ein
Konstrukteur kann somit die endgültige
Lage des Sitzteils 30 und des Rückenlehnenteils 38 durch
Verändern
oder Anpassen dieser Einflussgrößen beeinflussen.
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So
veranschaulicht beispielsweise 5, wie Veränderungen
des Abstandes zwischen den drehbaren Anbindungen 26, 28 des
ersten Verbindungsgliedes 24 und des Abstandes zwischen
den drehbaren Anbindungen 34, 36 des zweiten Verbindungsgliedes 32 die
endgültige
Stauposition des Sitzteils 30 und des Rückenlehnenteils 38 verändern. Solche
Veränderungen
können
notwendig sein, um Verstauhindernisse zu umgehen, die beispielsweise durch
eine weitere Sitzeinrichtung 56 oder eine hintere Hebetür 58 verursacht
sind.
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Bezug
nehmend auf 5 führt das Verstauhindernis einer
ersten Fahrzeuginneneinrichtung, das durch die hintere Hebetür 58 verursacht
ist, nicht zu einer Kollision zwischen dem Rückenlehnenteil 38 in
der Stauposition und der hinteren Hebetür 58. Jedoch kann
dieselbe Sitzeinrichtung 11 in einer zweiten Fahrzeuginneneinrichtung
mit einem anderen Verstauhindernis, das in 5 anhand
einer gestrichelten Linie dargestellt ist, die eine nach vorne versetzte
hintere Hebetür 58' andeutet, zu
einer Kollision mit der nach vorne versetzten hinteren Hebetür 58' führen, wenn
das Rückenlehnenteil 38 in
seine endgültige
Stauposition bewegt wird. Ein verkürztes zweites Verbindungsglied 32' mit reduziertem
Abstand zwischen den drehbaren Anbindungen 34, 36' würde dazu
führen,
dass das Rückenlehnenteil 38' in der Stauposition
weiter vorne angeordnet ist. Eine Kollision zwischen dem weiter
vorne angeordneten Rückenlehnenteil 38' und dem Sitzteil 30 kann
ferner dann dadurch verhindert werden, dass das erste Verbindungsglied 24' verlängert und
der Abstand zwischen dessen drehbaren Anbindungen 26, 28' vergrößert wird.
Das verlängerte
erste Verbindungsglied 24' führt dann
dazu, dass das Sitzteil 30' ebenfalls weiter
vorne angeordnet ist.
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In ähnlicher
Weise könnte
auch die zweite Sitzeinrichtung 56 zu einer Kollision mit
dem Sitzteil 30 führen,
wenn das Sitzteil 30 in die Stauposition gebracht wird.
Diese Situation ist ebenfalls in 5 gezeigt,
wobei eine gestrichelte Linie eine weiter hinten angeordnete zweite
Sitzeinrichtung 56' andeutet,
die mit dem weiter nach vorne versetzten Sitzteil 30' kollidieren
würde.
Dies wird jedoch durch die Verwendung eines verkürzten ersten Verbindungsgliedes 24 verhindert.
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Vorstehend
wurde die Erfindung unter Bezugnahme auf eine spezielle Ausführungsform
beschrieben, jedoch ist der Grundgedanke der Erfindung nicht hierdurch
eingeschränkt.
Vielfältige
Abwandlungen und Modifikationen der speziellen Ausführungsform
ergeben sich für
den Fachmann ohne weiteres.
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Der
Schutzbereich der Erfindung wird ausschließlich durch die beigefügten Patentansprüche bestimmt.