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DE60312093T2 - Verfahren zur Übertragungsleistungsregelung, Kommunikationsvorrichtung und Funkkommunikationssystem - Google Patents

Verfahren zur Übertragungsleistungsregelung, Kommunikationsvorrichtung und Funkkommunikationssystem Download PDF

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Publication number
DE60312093T2
DE60312093T2 DE2003612093 DE60312093T DE60312093T2 DE 60312093 T2 DE60312093 T2 DE 60312093T2 DE 2003612093 DE2003612093 DE 2003612093 DE 60312093 T DE60312093 T DE 60312093T DE 60312093 T2 DE60312093 T2 DE 60312093T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transmission power
margin
data
radio
base station
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE2003612093
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DE60312093D1 (de
Inventor
Daisuke Kitazawa
Lan Chen
Hidetoshi Kayama
Narumi Umeda
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
NTT Docomo Inc
Original Assignee
NTT Docomo Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by NTT Docomo Inc filed Critical NTT Docomo Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE60312093D1 publication Critical patent/DE60312093D1/de
Publication of DE60312093T2 publication Critical patent/DE60312093T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
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    • HELECTRICITY
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  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Small-Scale Networks (AREA)

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Sendeleistungssteuerverfahren, eine Kommunikationsvorrichtung und ein Funkkommunikationssystem, und zwar zur Sendeleistungssteuerung und zur Kommunikationsqualitätssteuerung.
  • Technischer Hintergrund
  • Bei zukünftigen Funkkommunikationssystemen wird eine Implementierung von Multimediadiensten nachgefragt, und daher ist eine Implementierung einer Steuerung unabdingbar, bei der man einer Forderung nach Qualität (QoS: Dienstqualität), die sich in Abhängigkeit von der Anwendung unterscheidet, Beachtung schenkt. Insbesondere bestehen bei den Werten, die für verschiedene Faktoren, einschließlich einer Empfangsqualität (BER: Bitfehlerrate), einer zulässiger Übertragungsverzögerung, einer Übertragungsgeschwindigkeit, einem maximalen Zählwert einer Retransmission (erneuten Übertragung) der übertragenen Daten und einer Rate nicht empfangener Daten, gefordert werden, Unterschiede zwischen Echtzeit-Anwendungen wie beispielsweise einer Sprachkommunikation, und Nicht-Echtzeit-Anwendungen wie beispielsweise einer Datenkommunikation. Auch das Verkehrserzeugungsmuster und das Übertragungsdatenvolumen unterscheiden sich beträchtlich, und verschiedene Aspekte müssen berücksichtigt werden. Andererseits ist es auch wichtig, QoS-Anforderungen zu unterstützen sowie Funkressourcen mit hoher Effizienz zu nutzen, da die Funkressourcen einer Funkverbindung begrenzt sind.
  • Bei einer Funkverbindung ist die Empfangsqualität nicht konstant, sondern ändert sich laufend, bedingt durch Einflüsse wie beispielsweise eine radikale Änderung der Übertragungswegumgebung und eine Störung durch andere Signale, welche dasselbe Frequenzband verwenden. Um den Einfluss von Änderungen des Übertragungsweges und einer Störung empfängerseitig zu vermindern, erfolgt senderseitig das Übertragen von Daten im Allgemeinen unter Hinzufügen einer Marge zur minimalen Sendeleistung, die erforderlich ist, um empfängerseitig die geforderte Empfangsqualität zu erzielen.
  • Diese Sendeleistungsmarge war beim Stand der Technik ein konstanter Wert, jedoch können, durch Verändern dieser Marge in Abhängigkeit von der QoS-Anforderung und der Datenübertragungsfrequenz, die eingeschränkten Funkressourcen effektiv genutzt werden und eine QoS unterstützt werden.
  • Ein Beispiel des Standes der Technik, dessen Schwerpunkt auf QoS und der Sendeleistung liegt, ist das "Power control method for communication systems", dargelegt in der offengelegten japanischen Patentanmeldung 2000-91985. Dies ist ein Verfahren für das CDMA-(Codemultiplex-Vielfachzugriff)-System in 13A, bei dem Sprachkommunikationsverkehr und Datenkommunikationsverkehr (von unterschiedlicher erfoderlicher Bitfehlerrate) koexistieren, wobei die Qualität des Sprach-Endgerätes überwacht wird und die Sendeleistung und die Übertragungsrate des Datenendgerätes ohne Beeinflussen der Qualität des Sprach-Endgerätes allmählich vergrößert wird. Jedoch ist die Leistungsmarge für jeden Verkehrstyp die gleiche, wie in 13B dargestellt, und es erfolgt keine Berücksichtigung einer Retransmission. Im Allgemeinen weist ein Datenendgerät, das eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit ohne Empfangsfehler erfordert, als dies bei einem Sprach-Endgerät der Fall ist, eine größere Sendeleistung auf, jedoch wird, wenn die gleiche Marge wie für ein Sprach-Endgerät vorgesehen wird, eine große Störung für in der Umgebung befindliche Mobilstationen erzeugt. Insbesondere wird bei einem CDMA-System, bei dem das gleiche Frequenzband für alle Zellen verwendet wird, durch eine Vergrößerung der Interferenz die Kommunikationsqualität stark beeinflusst.
  • Ein Verfahren des Standes der Technik, dessen Schwerpunkt auf dem Daten-Retransmissionszählwert und der Sendeleistung liegt, ist "Method for transmission via wireless links", dargelegt in der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 2001-7764, bei dem es sich um ein Verfahren handelt, das auf der Anzahl von Empfangsbestätigungen basiert und das eine Technik ist, bei welcher der Sendeleistungspegel entsprechend der Größe oder dem Wert von (Anzahl von verlorenen Bestätigungen)/(Anzahl von gesendeten Bestätigungen) vergrößert oder vermindert wird. Mit dieser Technik muss jedoch ein langes Steuerzeitintervall verwendet werden, um die Anzahl von Bestätigungen zu zählen, was es schwierig macht, eine genaue Steuerung innerhalb eines kurzen Steuerungszeitintervalls durchzuführen.
  • "Mobile radio communication system and power control method", wie offenbart in der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. H8-167872, ist andererseits ein Verfahren zum Ändern des Wertes der Sendeleistungsmarge ohne Konstanthalten von dieser. Bei diesem Verfahren wird jedoch lediglich der Wert der Marge gemäß der Größe der Fading-Schwankung verändert, wie in 14 dargestellt, und es zielt darauf ab, den Stromverbrauch einer Mobilstation beispielsweise dadurch zu vermindern, dass die Marge vermindert wird, wenn das durch Fading bedingte Abfallen des Empfangspegels gering ist. Daher ist es bei dieser Technik schwierig, QoS ausreichend zu unterstützen, was ein kritisches Element für die nächste Generation von Mobilkommunikationssystemen ist.
  • WO 00/04,649 offenbart ein Verfahren zum Anpassen der Sendeleistung in einer ersten Funkeinheit, wenn eine zweite Funkeinheit gesteuert wird, wobei die zweite Funkeinheit ein Sendesignal der ersten Funkeinheit empfängt und dessen Signalstärke misst, wodurch die zweite Funkeinheit die gemessene Signalstärke mit einem vorbestimmten oberen bzw. unteren Wert vergleicht, und wenn die gemessene Signalstärke den oberen Wert überschreitet bzw. unter den unteren Wert absinkt, sendet die zweite Funkeinheit einen Befehl an die erste Funkeinheit, die Sendesignal-Leistungsrate um eine erste Rate zu vermindern bzw. zu vergrößern.
  • US 6,374,117 beschreibt ein Drahtlos-Paketdatensystem, das aufweist: einen Puffer zum Speichern eines zu übertragenden Datenpaketes; einen Prozessor zur Überwachung einer Zeitlänge, während der das Datenpaket in den Puffer gespeichert wurde und zum wahlweisen Anpassen einer Sendeleistung basierend auf dieser Zeitlänge; und einen Empfänger zum Übertragen des Datenpaketes mit der angepassten Sendeleistung.
  • Wie zuvor beschrieben ist beim Stand der Technik, der auf eine Unterstützung von QoS abzielt, die Marge, die für eine Übertragungsleistung bereitzustellen ist, einheitlich, und ein Verfahren zum Verändern der Sendeleistungsmarge gemäß der Daten-Retransmissionsfrequenz wurde noch nicht vorgeschlagen.
  • Jedoch ist ein Festlegen der Marge gemäß der Daten-Retransmissionsfrequenz eine Technik, die als eine der Steuertechniken angestrebt wird, um QoS zu unterstützen und Funkressourcen effektiv zu nutzen. Insbesondere für zukünftige Funkkommunikationssysteme ist eine von Benutzern geforderte Unterstützung von QoS unabdingbar, und ein Bewerkstelligen einer Steuerung, bei der eine QoS nicht nur bei Anwendungsschichten und höheren Schichten berücksichtigt wird, sondern auch in der Datenübertragungsschicht (Physical Layer) und der Sicherungsschicht (Link Layer) kritisch ist, und daher die Marge gemäß der Retransmissionsfrequenz festgelegt wird, wird bereits dringend erwartet.
  • Um die zuvor beschriebenen Probleme zu lösen, ist es ein Ziel der Erfindung, ein Sendeleistungssteuerverfahren, eine Kommunikationsvorrichtung und ein Funkkommunikationssystem bereitzustellen, die verschiedene QoS-Anforderungen unterstützen können und Funkressourcen effektiv nutzen können.
  • INHALT DER ERFINDUNG
  • Beim Sendeleistungssteuerverfahren gemäß der Erfindung wird die Sendeleistungsmarge basierend auf dem Daten-Retransmissionszählwert festgelegt.
  • Bei einem Sendeleistungssteuerverfahren, auf das bereits zuvor und auch nachfolgend als erstes Verfahren oder als erste Ausführungsform Bezug genommen wird, wird die Sendeleistungssteuermarge basierend auf einem vorbestimmten geforderten Wert für die Kommunikationsdienstqualität festgelegt.
  • Das erste Sendeleistungssteuerverfahren ist ein Sendeleistungssteuerverfahren bei einem Funkkommunikationssystem, das eine Basisstation und Mobilstationen aufweist, wobei eine Sendeleistungsmarge, die für die erforderliche Sendeleistung bereitgestellt wird, um einer Empfangsfehlerrate zu genügen, die für eine Funkverbindung zwischen der Basisstation und den Mobilstationen gefordert wird, basierend auf einem vorbestimmten für die Kommunikationsdienstqualität geforderten Wert festgelegt wird. Die Festlegung kann durch die Basisstation erfolgen, und die Festlegung kann durch die Mobilstation erfolgen.
  • Wenn die erforderliche Sendeleistung gering ist und eine Daten-Retransmission kaum zulässig ist, wie dies bei einem Echtzeit-Verkehr wie beispielsweise einer Sprachkommunikation der Fall ist, kann der Empfangsfehler durch Vergrößern der Marge vermindert werden. Mit anderen Worten kann die Nicht-Empfangsrate von Daten bei einem Echtzeit-Verkehr vermindert werden, und die Kommunikationsqualität kann verbessert werden.
  • Im Fall eines Nicht-Echtzeit-Verkehrs (z. B. einer Datenkommunikation), bei der die erforderliche Sendeleistung groß ist und eine Retransmission von Daten zulässig ist, ist die für die Peripheriezone gelieferte Störung hoch, und der Einfluss von Empfangsfehlern kann durch ein Senden kompensiert werden, wodurch die Marge niedrig festgelegt ist. Für Nicht-Echtzeit-Verkehr wird ein Empfang hoher Qualität und eine Hochgeschwindigkeitsübertragung benötigt, und die vor der Bereitstellung einer Marge geforderte Sendeleistung ist hoch, so dass, wenn die Daten mit einer großen Marge gesendet werden, die für die Peripheriezone gelieferte Störung groß wird.
  • Insbesondere im Fall einer Verwendung des gleichen Frequenzbandes für alle Zellen, wie dies im Fall eines CDMA-Zellularsystems der Fall ist, wird der Einfluss einer Störung, die auf die Kommunikationsqualität der anderen Mobilstationen einwirkt, sogar noch größer, und wenn ein Gesamtsystem berücksichtigt wird, wird der Einfluss der Störung, die auf die Peripheriezone, bedingt durch ein Senden mit einer großen Marge, ausgeübt wird, noch schwerwiegender als der Einfluss auf die zum Senden benötigte Zeit, die, bedingt durch eine Retransmission, länger wird. Dies liegt daran, dass lediglich eine Mobilstation, bei der ein Empfangsfehler auftritt, eine Retransmission von Daten durchführt, und nicht alle Mobilstationen, welche die Nicht-Echtzeit-Anwendung verwenden, einen Empfangsfehler erleiden und eine Retransmission der Daten durchführen. Daher wird, betreffend Nicht-Echtzeit-Verkehr, der Wert der Marge so festgelegt, dass er geringer ist als im Fall eines Echtzeit-Verkehrs, und ein Empfangsfehler wird lediglich dann durch Retransmission kompensiert, wenn ein Empfangsfehler auftritt, und dann kann, sogar bei Nicht-Echtzeit-Verkehr, eine hohe Kommunikationsqualität aufrecht erhalten werden.
  • Das Sendeleistungssteuerverfahren gemäß der Erfindung ist ein Sendeleistungssteuerverfahren in einem Funkkommunikationssystem, das eine Basisstation und Mobilstationen aufweist, wobei eine Retransmission von Daten bei einer Funkverbindung zwischen der Basisstation und den Mobilstationen zulässig ist, und eine Sendeleistungsmarge, die bei einer Sendeleistung vorgesehen ist, die erforderlich ist, um einer für eine Funkverbindung zwischen der Basisstation und den Mobilstationen erforderlichen Empfangsfehlerrate zu genügen, so festgelegt ist, dass die Sendeleistungsmarge stufenweise erhöht wird, wenn der Daten-Retransmissionszählwert in einer Aufwärtsstrecke oder in einer Abwärtsstrecke zunimmt.
  • Bei Bedingungen, bei denen eine Daten-Retransmission zulässig ist, tritt bei einer Mobilstation, bei der sich der Status der Übertragungswegumgebung fortlaufend stark ändert, ein Empfangsfehler häufig auf, und eine Retransmission wird wiederholt, so dass die Ressourcen-Nutzungseffizienz abnimmt. Daher wird, wenn der Retransmissionszählwert zunimmt, die Marge allmählich vergrößert, so dass die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Empfangsfehlers verringert wird, und ein Abfallen einer Ressourcen-Nutzungseffizienz verhindert werden kann.
  • Die Erfindung gemäß dem Sendeleistungssteuerverfahren kann auch als Erfindung eines Gegenstandes beschrieben werden, insbesondere als eine Erfindung einer Kommunikationsvorrichtung (die sowohl eine Basisstation als auch eine Mobilstation beinhaltet), und als eine Erfindung eines Funkkommunikationssystems, das eine Basisstation und eine Mobilstation beinhaltet.
  • Eine Kommunikationsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform ist eine Kommunikationsvorrichtung, die eine Einrichtung zum Bestimmen einer Sendeleistung aufweist, die erforderlich ist, um einer Kommunikationsdienstqualität zu genügen, die für eine Funkverbindung mit weiteren Kommunikationsvorrichtungen benötigt wird, und eine Einrichtung zum Senden von Daten durch Zuweisen einer Funkressource basierend auf der bestimmten Sendeleistung und durch Senden von Daten unter Verwendung der Funkressource, weiter aufweisend: eine Typbeurteilungseinrichtung, die einen Typ einer Kommunikationsdienstqualität beurteilt, die für die Funkverbindung benötigt wird; eine Margenfestlegungseinrichtung, die eine Sendeleistungsmarge basierend auf dem beurteilten Typ festlegt; und eine Sendeleistungs-Bestimmungseinrichtung, die eine Sendeleistung basierend auf der festgelegten Sendeleistungsmarge und der erforderlichen Sendeleistung bestimmt.
  • Und eine Kommunikationsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform ist gekennzeichnet, wobei die Kommunikationsvorrichtung in einem Funkkommunikationssystem positioniert ist, wobei, betreffend eine maximal zulässige Verzögerung und eine Empfangsfehlerrate als für die Kommunikationsdienstqualität erforderliche Werte, eine erste Kommunikationsvorrichtungsgruppe, deren maximale zulässige Verzögerung geringer als ein vorbestimmter Referenzwert ist und die Empfangsfehlerrate ein vorbestimmter Referenzwert oder größer ist, und eine zweite Kommunikationsvorrichtungsgruppe, deren maximale zulässige Verzögerung ein vorbestimmter Referenzwert oder ein größerer Wert ist und die Empfangsfehlerrate ge ringer als ein vorbestimmter Referenzwert ist, koexistieren, und die Margenfestlegungseinrichtung legt die Sendeleistungsmarge für eine Kommunikationsvorrichtung der ersten Kommunikationsvorrichtungsgruppe so fest, dass sie größer als die Sendeleistungsmarge für eine Kommunikationsvorrichtung der zweiten Kommunikationsvorrichtungsgruppe ist.
  • Eine Kommunikationsvorrichtung gemäß der Erfindung ist eine Kommunikationsvorrichtung, beinhaltend eine Einrichtung zum Bestimmen einer Sendeleistung, die erforderlich ist, um einer Kommunikationsdienstqualität zu genügen, die für eine Funkverbindung zu weiteren Kommunikationsvorrichtungen erforderlich ist, und eine Einrichtung, die eine Funkressource basierend auf der bestimmten Sendeleistung zuweist und Daten unter Verwendung der Funkressource sendet, wobei eine Daten-Retransmission über die Funkverbindung zulässig ist, weiter beinhaltend: eine Retransmissions-Zählwertspeichereinrichtung, die einen Retransmissions-Zählwert zählt, wenn dieselben Daten erneut gesendet werden, und diesen Retransmissions-Zählwert speichert; eine Margen-Festlegungseinrichtung, die eine Sendeleistungsmarge so festlegt, dass die Sendeleistungsmarge mit Erhöhen des Retransmissions-Zählwertes stufenweise vergrößert wird; und eine Sendeleistungs-Bestimmungseinrichtung, die eine Sendeleistung basierend auf der festgelegten Sendeleistungsmarge und der erforderlichen Sendeleistung bestimmt.
  • Eine Kommunikationsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform ist eine Kommunikationsvorrichtung, beinhaltend eine Einrichtung zum Bestimmen einer Sendeleistung, die erforderlich ist, um einer Kommunikationsdienstqualität zu genügen, die für eine Funkverbindung mit weiteren Kommunikationsvorrichtungen erforderlich ist, und eine Einrichtung zum Übertragen von Daten unter Verwendung der bestimmten Sendeleistung, weiter beinhaltend: eine Margenfestlegungseinrichtung zum Festlegen einer Sendeleistungsmarge basierend auf einem vorbestimmten erforderlichen Wert für die Kommunikationsdienstqualität, welche für die Funkverbindung benötigt wird; und eine Sendeleistungs-Bestimmungseinrichtung zum Bestimmen einer Sendeleistung basierend auf der festgelegten Sendeleistungsmarge und der benötigten Sendeleistung.
  • Und eine Kommunikationsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform ist gekennzeichnet, wobei die Kommunikationsvorrichtung in einem Funkkommunikationssystem positioniert ist, wobei, betreffend eine maximal zulässige Verzögerung und eine Empfangsfehlerrate als für die Kommunikationsdienstqualität erforderliche Werte, eine erste Kommunikationsvorrichtungsgruppe, deren maximale zulässige Verzögerung geringer als ein vorbestimmter Referenzwert ist und die Empfangsfehlerrate ein vorbestimmter Referenzwert oder größer ist, und eine zweite Kommunikationsvorrichtungsgruppe, deren maximale zulässige Verzögerung ein vorbestimmter Referenzwert oder ein größerer Wert ist und die Empfangsfehlerrate geringer als ein vorbestimmter Referenzwert ist, koexistieren, und die Margenfestlegungseinrichtung die Sendeleistungsmarge so fest legt, dass sie größer als die Sendeleistungsmarge einer Kommunikationsvorrichtung der zweiten Kommunikationsvorrichtungsgruppe ist, wenn die lokale Vorrichtung selbst zur ersten Kommunikationsvorrichtungsgruppe gehört, und die Sendeleistungsmarge so festlegt, dass sie niedriger als die Sendeleistungsmarge einer Kommunikationsvorrichtung der ersten Kommunikationsvorrichtungsgruppe ist, wenn die lokale Vorrichtung selbst zur zweiten Kommunikationsvorrichtungsgruppe gehört.
  • Ein Funkkommunikationssystem gemäß der ersten Ausführungsform beinhaltet eine Basisstation, die eine Einrichtung beinhaltet, welche eine Sendeleistung bestimmt, die erforderlich ist, um einer Kommunikationsdienstqualität zu genügen, welche für eine Funkverbindung mit einer Mobilstation erforderlich ist, und eine Einrichtung zum Senden von Daten durch Zuweisen einer Funkressource basierend auf der bestimmten Sendeleistung und Senden der Daten unter Verwendung der Funkressource, und eine Mobilstation, die eine Einrichtung beinhaltet, welche eine Sendeleistung bestimmt, die erforderlich ist, um einer für eine Funkverbindung mit einer Basisstation erforderlichen Kommunikationsdienstqualität zu genügen, und eine Einrichtung zum Senden von Daten unter Verwendung der bestimmten Sendeleistung,
    das Funkkommunikationssystem ist gekennzeichnet,
    wobei die Basisstation weiter aufweist: eine Typbeurteilungseinrichtung zum Beurteilen eines Typs der Kommunikationsdienstqualität, die für die Funkverbindung benötigt wird; eine Margenfestlegungseinrichtung zum Festlegen einer Sendeleistungsmarge basierend auf dem beurteilten Typ; und eine Sendeleistungs-Bestimmungseinrichtung zum Bestimmen einer Sendeleistung basierend auf der festgelegten Sendeleistungsmarge und der benötigten Sendeleistung;
    und wobei die Mobilstation weiter aufweist: eine Margenfestlegungseinrichtung zum Festlegen einer Sendeleistungsmarge basierend auf einem vorbestimmten erforderlichen Wert für die Kommunikationsdienstqualität, die für die Funkverbindung benötigt wird; und eine Sendeleistungs-Bestimmungseinrichtung zum Bestimmen einer Sendeleistung basierend auf der festgelegten Sendeleistungsmarge und der erforderlichen Sendeleistung.
  • Betreffend eine maximale zulässige Verzögerung und eine Empfangsfehlerrate als erforderliche Werte für die Kommunikationsdienstqualität könnte das Funkkommunikationssystem gemäß der ersten Ausführungsform ein Funkkommunikationssystem sein, aufweisend eine erste Mobilstationsgruppe, bei der die maximale zulässige Verzögerung geringer als ein vorbestimmter Referenzwert ist und die Empfangsfehlerrate ein vorbestimmter Referenzwert oder ein größerer Wert ist, und eine zweite Mobilstationsgruppe, bei der die maximale zulässige Verzögerung ein vorbestimmter Referenzwert oder ein größerer Wert ist und die Empfangsfehlerrate geringer als ein vorbestimmter Referenzwert ist, und eine Basisstation, wobei betreffend eine Sendeleistungsmarge, die für eine vorbestimmte Sendeleistung bereitgestellt wird, um der für eine Funkverbindung mit den Mobilstationen benötigten Empfangsfehlerrate zu genügen,
    die Basisstation, die Sendeleistungsmarge für eine Mobilstation der ersten Mobilstationsgruppe so festlegt, dass sie größer ist als die Sendeleistungsmarge für eine Mobilstation der zweiten Mobilstationsgruppe,
    eine Mobilstation der ersten Mobilstationsgruppe die Sendeleistungsmarge so festlegt, dass sie größer als die Sendeleistungsmarge einer Mobilstation der zweiten Mobilstationsgruppe ist, und
    eine Mobilstation der zweiten Mobilstationsgruppe die Sendeleistungsmarge so festlegt, dass sie kleiner als die Sendeleistungsmarge einer Mobilstation der ersten Mobilstationsgruppe ist.
  • Ein Funkkommunikationssystem gemäß der Erfindung beinhaltet eine Basisstation, die eine Einrichtung beinhaltet, welche eine Sendeleistung bestimmt, die erforderlich ist, um einer Kommunikationsdienstqualität zu genügen, welche für eine Funkverbindung mit einer Mobilstation erforderlich ist, und eine Einrichtung, die eine Funkressource basierend auf der bestimmten Sendeleistung zuweist und Daten unter Verwendung der Funkressource sendet, wobei eine Retransmission von Daten über die Funkverbindung zulässig ist, und eine Mobilstation, die eine Einrichtung beinhaltet, welche eine Sendeleistung bestimmt, die erforderlich ist, um einer für eine Funkverbindung mit einer Basisstation erforderlichen Kommunikationsdienstqualität zu genügen, und eine Einrichtung zum Senden von Daten unter Verwendung der bestimmten Sendeleistung, wobei eine Daten-Retransmission über die Funkverbindung zulässig ist;
    wobei sowohl die Basisstation als auch die Mobilstation des Funkkommunikationssystems weiter beinhalten: eine Retransmissions-Zählwertspeichereinrichtung, die einen Retransmissions-Zählwert zählt, wenn dieselben Daten erneut gesendet werden, und den Retransmissions-Zählwert speichert; eine Margen-Festlegungseinrichtung, die eine Sendeleistungsmarge so festlegt, dass die Sendeleistungsmarge mit Erhöhen des Retransmissions-Zählwertes stufenweise vergrößert wird; und eine Sendeleistungs-Bestimmungseinrichtung, welche die bestimmte Sendeleistung basierend auf der festgelegten Sendeleistungsmarge und der erforderlichen Sendeleistung bereitstellt.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein Blockdiagramm, welches das Funkkommunikationssystem gemäß der ersten Ausführungsform darstellt;
  • 2 ist ein funktionelles Blockdiagramm, welches die Konfiguration der Basisstation gemäß der ersten Ausführungsform darstellt;
  • 3 ist ein Ablaufdiagramm, welches die Verarbeitung für die Abwärtsstrecke in der Basisstation gemäß der ersten Ausführungsform darstellt;
  • 4 ist ein funktionales Blockdiagramm, welches die Konfiguration der Mobilstation gemäß der ersten Ausführungsform darstellt;
  • 5 ist ein Ablaufdiagramm, welches die Verarbeitung für die Aufwärtsstrecke in einer Mobilstation gemäß der ersten Ausführungsform darstellt;
  • 6A ist ein Diagramm, welches das Funkkommunikationssystem der ersten Ausführungsform darstellt;
  • 6B ist ein Graph, der die Sendeleistungsmarge angibt, die beim Stand der Technik festgelegt wird;
  • 6C ist ein Graph, welcher die Sendeleistungsmarge angibt, die durch die erste Ausführungsform festgelegt wird;
  • 7 ist ein Blockdiagramm, welches das Funkkommunikationssystem gemäß der Erfindung darstellt;
  • 8 ist ein funktionales Blockdiagramm, welches die Konfiguration der Basisstation gemäß der Erfindung darstellt;
  • 9 ist ein Ablaufdiagramm, welches die Verarbeitung für die Abwärtsstrecke in der Basisstation gemäß der Erfindung darstellt;
  • 10 ist ein funktionales Blockdiagramm, welches die Konfiguration der Mobilstation gemäß der Erfindung darstellt;
  • 11 ist ein Ablaufdiagramm, welches die Verarbeitung für die Aufwärtsstrecke in der Mobilstation gemäß der Erfindung darstellt;
  • 12A ist ein Diagramm, welches das Funkkommunikationssystem der Erfindung darstellt;
  • 12B ist ein Graph, der die Sendeleistungsmarge angibt, die beim Stand der Technik festgelegt wird;
  • 12C ist ein Graph, der die Sendeleistungsmarge angibt, die durch die Erfindung festgelegt wird;
  • 13A ist ein Diagramm, welches das Funkkommunikationssystem gemäß dem Stand der Technik zum Steuern der Sendeleistung und der Übertragungsrate in einem CDMA-System darstellt;
  • 13B ist ein Graph, der die Sendeleistungsmarge gemäß dem Stand der Technik zum Steuern der Sendeleistung und der Übertragungsrate bei einem CDMA-System angibt; und
  • 14 ist ein Diagramm, das den Stand zum Verändern des Wertes der Marge gemäß der Größe der Fading-Schwankung darstellt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend detailliert mit Bezug auf die anliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • [Erste Ausführungsform]
  • 1 zeigt ein Beispiel des Funkkommunikationssystem gemäß der ersten Ausführungsform. Das Funkkommunikationssystem 1 ist ein zellulares System großen Ausmaßes, das Zellen 20 umfasst, die jeweils durch eine Mehrzahl von Basisstationen 10 betrieben werden, wobei verschiedene Mobilstationen 30, die in jeder Zelle 20 vorhanden sind, verschiedene QoS-Anfragen unter Verwendung verschiedener Anwendungen senden. Eine Mobilstation 30, die außerhalb von Gebäuden eine Funkverbindung durchführt, bewegt sich häufig und empfängt Störungen von den umgebenden Zellen, und daher ist es schwierig, über die gesamte Zeit einen Funkausbreitungsweg mit guter Kommunikationsqualität zu gewährleisten. Eine Unterstützung eines QoS in einer derartigen Umgebung erfordert eine fortschrittliche Steuerung, und begrenzte Funkressourcen müssen sich viele Mobilstationen 30 ge meinsam teilen. Bei der folgenden Ausführungsform wird als Beispiel bei der Beschreibung eine derartige Umgebung verwendet, jedoch kann diese auch auf andere Funkkommunikationssysteme angewendet werden, wie beispielsweise ein drahtloses LAN und ein festes drahtloses System.
  • Dies wird nachfolgend unter Verwendung eines CDMA-Zellularsystems als Beispiel beschrieben. Dabei wird eine Umgebung angenommen, bei der eine TPC (Sendeleistungssteuerung) basierend auf dem erforderlichen SIR (Störleistungsabstand), durchgeführt wird, der für jede Anwendung bestimmt wird. In diesem Fall unterscheidet sich die Sendeleistung in jeder Aufwärtsstrecke und Abwärtsstrecke in Abhängigkeit nicht nur von der QoS-Anfrage von jeder Mobilstation, sondern auch von der Position der Mobilstation und dem Empfangsstatus des Funkkanals.
  • Als erstes wird der Fall einer Anwendung auf eine Abwärtsstrecke beschrieben. 2 zeigt eine Konfiguration der funktionalen Blöcke der Basisstation 10 und des Signalflusses. Wie in 2 dargestellt, beinhaltet die Basisstation 10 ein Beurteilungsglied 11 vom QoS-Typ, welche bei einer Kommunikation mit der Zielmobilstation 30 den QoS-Typ, wie später noch beschrieben, für vom Netz kommenden Verkehr beurteilt, ein Sendeleistungs-Margenglied 14, welches die Sendeleistungsmarge basierend auf dem beurteilten QoS-Typ (Echtzeit oder Nicht-Echtzeit) festlegt, ein Soll-SIR-Festlegungsglied 12, welches den Soll-SIR zum Erzielen einer optimalen Empfangsfehlerrate basierend auf dem beurteilten QoS-Typ festlegt, ein Glied 13 zur Bestimmung einer benötigten Sendeleistung, welches die Dämpfung des Funkübertragungsweges zwischen der Basisstation und der Mobilstation abschätzt und die erforderliche Sendeleistung zum Erreichen des Soll-SIR bestimmt, ein Sendeleistungs-Bestimmungsglied 15, welches die Sendeleistung einschließlich der Marge bestimmt, ein Funkressourcen-Zuweisungsverarbeitungsglied 16, welches eine Funkressource basierend auf der bestimmten Sendeleistung zuweist, ein Sende-Zeitablaufbestimmungsglied 17, das den Zeitablauf der Datenübertragung bestimmt, und ein Sendeglied 18, welches die Daten sendet.
  • 3 zeigt ein Ablaufdiagramm, das eine Verarbeitung in der zuvor erwähnten Basisstation 10 darstellt. Im Fall einer Abwärtsstrecke beurteilt das Beurteilungsglied vom QoS-Typ den QoS-Typ bei der Kommunikation mit der Zielmobilstation 30 für einen vom Netz kommenden Verkehr (S11 in 3). Insbesondere überprüft das Beurteilungsglied 11 des QoS-Typs die Information betreffend die Übertragungsverzögerung, die Empfangsfehlerrate und den maximalen Retransmissionszählwert und beurteilt diesen Verkehr als Echtzeit-Verkehr, wenn die Anforderung für eine Empfangsfehlerrate nicht streng ist und eine Retransmission nicht zulässig ist. Wenn die Anforderung für eine Übertragungsverzögerung nicht streng ist, eine Anforderung für eine Empfangsfehlerrate streng ist und eine Retransmission zulässig ist, beurteilt das Beurteilungsglied 11 für den QoS-Typ, dass es sich bei dem Verkehr um Nicht-Echtzeit-Verkehr handelt. Dieser QoS-Typ wird bestimmt, wenn der Anruf verbunden ist, oder vorab, wenn der Kommunikationstyp eine leitungsvermittelte Kommunikation ist, und wenn der Kommunikationstyp eine paketvermittelte Kommunikation ist, wird der QoS-Typ bestimmt, wenn die Verbindung beginnt oder wenn eine Information bezüglich QoS für jedes Pakte geschrieben wurde.
  • In S14 legt das Sendeleistungsmargen-Festlegungsglied 14 die Marge gemäß dem QoS-Typ (Echtzeit oder Nicht-Echtzeit) fest, der bei der Beurteilung in S11 ermittelt wurde, wobei die Marge auf einen großen Wert festgelegt wird, wenn dieser Verkehr ein Echtzeit-Verkehr ist, und die Marge auf einen kleinen Wert festgelegt wird, wenn dieser Verkehr ein Nicht-Echtzeit-Verkehr ist.
  • In S12 legt das Soll-SIR-Festlegungsglied 12 den Soll-SIR zum Erzielen der Empfangsfehlerrate basierend auf der Information bezüglich der Empfangsfehlerrate fest, die bei der Beurteilung in S11 ermittelt wurde, und beim nächsten Schritt S13 schätzt das Glied 13 zur Bestimmung der erforderlichen Sendeleistung die Dämpfung des Funkübertragungsweges zwischen der Basisstation und der Mobilstation ab und bestimmt die erforderliche Sendeleistung zum Erzielen des Soll-SIR.
  • Und in S15 bestimmt das Sendeleistungs-Bestimmungsglied 15 die Sendeleistung, welche die Marge beinhaltet, und zwar basierend auf der in S13 bestimmten erfor derlichen Sendeleistung und der in S14 festgelegten Marge. Dann weist in S16 das Funkressourcen-Zuweisungsverarbeitungsglied die Funkressource der Mobilstation 30 gemäß der die zuvor erwähnte Marge beinhaltenden Sendeleistung zu. Und in S17 bestimmt das Sende-Zeitablaufbestimmungsglied 17 den Sende-Zeitablauf der Datenübertragung, und in S18 sendet das Sendeglied 18 die Daten mit diesem Übertragungszeitablauf. Der zuvor erwähnte Verarbeitungsablauf in 3 muss für jeden TCP-Zyklus ausgeführt werden, da sich die erforderliche Sendeleistung oder die Soll-Kommunikationsqualität in Abhängigkeit vom Zyklus der TCP-Verarbeitung ändert.
  • Nun wird der Fall einer Anwendung für eine Aufwärtsstrecke beschrieben. 4 zeigt eine Konfiguration der funktionalen Blöcke der Mobilstation 30 und einen Signalfluss. Wie in 4 dargestellt, hat die Mobilstation 30 eine ähnliche Konfiguration wie der zuvor erwähnte Basisstation 10 in 2 als Konfiguration gemäß der Erfindung, unterscheidet sich jedoch von der Basisstation 10 in 2 darin, dass die Mobilstation 30 kein QoS-Typ-Beurteilungsglied 11 und kein Funkressourcen-Zuweisungsverarbeitungsglied 16 aufweist. Dies liegt daran, dass bei der Aufwärtsstrecke eine QoS-Information sich in der Mobilstation 30 befindet, welche die Sendeseite ist, und daher ist eine Beurteilung des QoS nicht erforderlich und die mit dieser Mobilstation 30 kommunizierende Basisstation 10 weist die Funkressource zu, was nicht in der durch die Mobilstation 30 durchgeführten Verarbeitung enthalten ist. Die Funktionsweise der übrigen Glieder ist dieselbe wie im Fall von 2.
  • 5 zeigt ein Ablaufdiagramm, welches die Verarbeitung in der zuvor erwähnten Mobilstation 30 darstellt. Eine Verarbeitung, die zu derjenigen in 3 identisch ist, ist mit identischen Bezugszeichen bezeichnet. In S34 in 5 legt das Sendeleistungsmargen-Festlegungsglied 33 die Sendeleistungsmarge gemäß der QoS-Information (Echtzeit oder Nicht-Echtzeit) fest, wobei die Marge auf einen großen Wert festgelegt wird, wenn es sich bei dem Verkehr um Echtzeit-Verkehr handelt, und die Marge einen kleinen Wert festgelegt wird, wenn es sich bei dem Verkehr um einen Nicht-Echtzeit-Verkehr handelt.
  • In S32 legt das Soll-SIR-Festlegungsglied 31 den Soll-SIR zum Erzielen der Empfangsfehlerrate basierend auf der Information bezüglich der Empfangsfehlerrate gemäß der QoS-Information fest, und beim nächsten Schritt S33 schätzt das Glied 32 zur Bestimmung der erforderlichen Sendeleistung die Dämpfung des Funkübertragungsweges zwischen der Basisstation und der Mobilstation ab und bestimmt die erforderliche Sendeleistung zum Erzielen des Soll-SIR.
  • Und in S35 bestimmt das Sendeleistungs-Bestimmungsglied 34 die Sendeleistung, welche die Marge beinhaltet, und zwar basierend auf der in S33 bestimmten erforderlichen Sendeleistung und der in S34 festgelegten Marge. Dann bestimmt in S37 das Sende-Zeitablaufbestimmungsglied 35 den Sende-Zeitablauf der Datenübertragung, und in S38 sendet das Sendeglied 36 die Daten mit diesem Übertragungszeitablauf.
  • Nun wird der Effekt dieser Ausführungsform detailliert mit Bezug auf 6A bis 6C beschrieben. In 6A kommunizieren eine einzige Basisstation 10 und die Mobilstationen 30A bis 30D, wobei die Mobilstationen 30A und 30B eine Echtzeit-Anwendung verwenden und die Mobilstationen 30C und 30D eine Nicht-Echtzeit-Anwendung verwenden. Die Datenübertragungsrichtung ist abwärts (Richtung von der Basisstation 10 zu jeder Mobilstation 30).
  • Beim Stand der Technik wird, mit Bezug auf die erste Ausführungsform, wie in 6B dargestellt, eine Marge in gleicher Weise für jede Mobilstation 30 ungeachtet des Typs der Anwendung bereitgestellt, so dass sie, bezogen auf den erforderlichen Sendeleistungswert, ein vorbestimmtes Verhältnis ist. Jedoch werden, wenn eine Marge, die äquivalent zu der Marge ist, die für die eine Echtzeit-Anwendung verwendenden Mobilstationen 30A und 30B bereitgestellt wird, auch für die eine Nicht-Echtzeit-Anwendung verwendenden Mobilstationen 30C und 30D bereitgestellt wird, mit sehr großer Sendeleistung Daten an die Mobilstationen 30C und 30D übertragen, was die Effizienz der Nutzung der Stromressource vermindert, und diese Sendeleistung verursacht eine Störung bei den anderen Mobilstationen. Wenn die Marge für jede Mobilstation 30 einheitlich verringert wird, um die Sendeleistung bei den Mobilstationen 30C und 30D zu verringern, fällt andererseits die Empfangsqualität der Mobilstationen 30A und 30B ebenfalls ab, und der Empfangsfehler steigt bei den Mobilstationen 30A und 30B. Da eine Daten-Retransmission bei den Mobilstationen 30A und 30B kaum zulässig ist, fällt die Kommunikationsqualität beträchtlich ab.
  • Wenn andererseits die erste Ausführungsform angewendet wird, ist die Marge, die bei den Mobilstationen 30C und 30D bereitgestellt wird, im Vergleich zu den Mobilstationen 30A und 30B auf einen kleineren Wert festgelegt, wie in 6C dargestellt, und daher kann, während die Empfangsqualität der Mobilstationen 30A und 30B gewährleistet wird, die Sendeleistung bei den Mobilstationen 30C und 30D verringert werden. Als Ergebnis kann die Störungsleistung, welche die Peripheriezonen beeinflusst, verringert werden, und die Übertragungscharakteristik des gesamten Systems kann verbessert werden. Wenn die Störungsbeständigkeitsleistung einer in der Umgebung befindlichen Mobilstation ausreicht, können eine Mehrzahl von Daten gleichzeitig übertragen werden, und berücksichtigt man, dass das gleichzeitig zu übertragende Datenvolumen durch die Sendeleistung begrenzt ist, kann das gleichzeitig zu übertragende Datenvolumen vergrößert werden, wenn die Marge vermindert wird, und Daten werden mit minimaler Leistung übertragen.
  • Im Fall eines Nicht-Echtzeit-Verkehrs werden Daten bündelweise erzeugt, und daher ist die vorliegende Ausführungsform, die eine größere Anzahl von im Sendepuffer gespeicherten Daten zu einem einzigen Zeitpunkt übertragen kann, sehr effektiv. Für die Mobilstationen 30C und 30D, welche eine Nicht-Echtzeit-Anwendung verwenden, ist eine Übertragungsverzögerung in einem gewissen Ausmaß zulässig, und daher kann, wenn der durch Verringern der Marge bedingte Empfangsfehler durch eine Retransmission der Daten kompensiert werden kann, dann die Empfangsqualität der Mobilstationen 30C und 30D auf einem gewissen Niveau oder oberhalb von diesem aufrecht erhalten werden. Wenn die erste Ausführungsform auf das gesamte System angewendet wird, wird die Interferenzleistung von der anderen Basisstation 10 zu den Mobilstationen 30C und 30D vermindert, so dass der Empfangsfehler in den Mobilstationen 30C und 30D ebenfalls verringert werden kann.
  • [Beispiel der Erfindung]
  • 7 zeigt ein Beispiel des Funkkommunikationssystems gemäß der Erfindung. 7 zeigt eine Zelle 20 eines Zellularsystems, ähnlich wie in 1, wobei die Mobilstationen 30A bis 30C vorhanden sind, die eine Nicht-Echtzeit-Anwendung verwenden, bei der eine Mehrzahl von Retransmissionen derselben Daten zulässig sind. 7 zeigt ein Beispiel, bei dem die Basisstation 10 Daten über eine Abwärtsstrecke sendet, und wenn die Mobilstationen 30A bis 30C die Daten jeweils ohne Fehler empfangen haben, wird eine Bestätigung an die Basisstation 10 über eine Aufwärtsstrecke gesendet. Die Erfindung kann ebenfalls angewendet werden, wenn eine NACK (negative Bestätigung) anstelle einer ACK (Bestätigung) gesendet wird.
  • Die Erfindung wird unter Verwendung eines CDMA-Zellularsystems als Beispiel beschrieben. Dabei wird eine Umgebung angenommen, bei der eine TPC (Sendeleistungssteuerung) basierend auf dem erforderlichen SIR durchgeführt wird, die in Abhängigkeit von der Anwendung bestimmt wird. In diesem Fall unterscheidet sich die Sendeleistung in jeder Abwärtsstrecke und Aufwärtsstrecke in Abhängigkeit nicht nur von der QoS-Anforderung einer jeden Mobilstation, sondern auch in Abhängigkeit von der Position der Mobilstation und dem Empfangsstatus des Funkkanals.
  • Der wichtige Punkt der Erfindung besteht darin, dass die Sendeseite (die Basisstation 10 oder die Mobilstation 30x in 7) lediglich den Zählwert einer Retransmission derselben Daten bestätigt, wenn die Erfindung angewendet werden kann.
  • Als erstes wird der Fall beschrieben, bei dem die Erfindung auf eine Abwärtsstrecke angewendet wird. 8 zeigt eine Konfiguration der funktionalen Blöcke der Basisstation 10 und den Signalfluss. Die Konfiguration der Basisstation 10 ist grob dieselbe wie bei der zuvor erwähnten Konfiguration in 2.
  • Bei der Erfindung muss jedoch die Sendeseite den Zählwert einer Retransmission von denselben Daten zählen. Im Allgemeinen wird, wenn eine derartige Retransmission als ARQ (automatische Wiederholungsanfrage) ausgeführt wird, in den zu sendenden Dateneinheiten eine Sequenznummer bereitgestellt. Dazu zählt die Basisstation 10 den Zählwert von Sendedaten gleicher Sequenznummer (Daten-Retransmissionszählwert) und speichert das Ergebnis im Daten-Retransmissionszählwert-Speicherglied 19. Das Sendeleistungs-Festlegungsglied 14 legt die bereitzustellende Marge basierend auf obigem Daten-Retransmissionszählwert fest. Das Sendeleistungs-Bestimmungsglied 15 bestimmt die Sendeleistung auf dem zuvor erwähnten Festlegungsergebnis und der erforderlichen Sendeleistung, welche das Glied 13 zur Bestimmung der erforderlichen Sendeleistung basierend auf dem vorbestimmten Soll-SIR bestimmt. Das Funkressourcen-Zuweisungsverarbeitungsglied 16, das Sendzeitablauf-Bestimmungsglied und das Sendeglied 18 sind dieselben wie im Fall von 2. Bei der Ausführungsform der Erfindung wird der QoS-Typ nicht beurteilt.
  • 9 zeigt ein Ablaufdiagramm, welches die Verarbeitung bei der zuvor erwähnten Basisstation 10 darstellt. Eine zur Verarbeitung von 3 identische Verarbeitung ist mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Die Basisstation 10, welche die Sendeseite der Abwärtsstrecke ist, zählt den Zählwert von Sendedaten gleicher Sequenznummer (Daten-Retransmissionszählwert), speichert die Daten-Retransmissionszählwert-Information im Daten-Retransmissionszählwert-Speicherglied 19 (S10 in 9), und das Sendeleistungsmargen-Festlegungsglied 14 legt die bereitzustellende Marge basierend auf dem zuvor beschriebenen Daten-Retransmissionszählwert fest (S14). Andererseits schätzt das Glied 13 zur Bestimmung der erforderlichen Sendeleistung die Dämpfung des Funkübertragungsweges zwischen der Basisstation und den Mobilstationen ab und bestimmt die Sendeleistung, die zum Beibehalten der vorbestimmten Kommunikationsqualität (z. B. Soll-SIR) erforderlich ist (S13).
  • Und in S15 bestimmt das Sendeleistungs-Bestimmungsglied 15 die Sendeleistung, welche die Marge beinhaltet, und zwar basierend auf der in S13 bestimmten erforderlichen Sendeleistung und der in S14 festgelegten Marge. Dann weist in S16 das Funkressourcen-Zuweisungsverarbeitungsglied die Funkressource der Mobilstation 30 gemäß der die zuvor erwähnte Marge beinhaltenden Sendeleistung zu. Und in S17 bestimmt das Sende-Zeitablaufbestimmungsglied 17 den Sendezeitablauf der Datenübertragung, und in S18 sendet das Sendeglied 18 die Daten mit diesem Übertragungszeitablauf.
  • Nun wird der Fall einer Anwendung der Erfindung für eine Aufwärtsstrecke beschrieben. 10 zeigt eine Konfiguration der funktionalen Blöcke der Mobilstation 30 und einen Signalfluss. Wie in 10 dargestellt, hat die Mobilstation 30 eine ähnliche Konfiguration wie der zuvor erwähnte Basisstation 10 in 8, bei der es sich um die Konfiguration gemäß der Erfindung handelt, unterscheidet sich jedoch von der Basisstation 10 in 8 darin, dass die Mobilstation 30 kein Funkressourcen-Zuweisungsverarbeitungsglied 16 aufweist. Dies liegt daran, dass die mit dieser Mobilstation 30 kommunizierende Basisstation 10 die Funkressource zuweist, was nicht in der durch die Mobilstation 30 durchgeführten Verarbeitung enthalten ist. Die Funktionsweise der übrigen Glieder ist dieselbe wie im Fall von 8.
  • 11 zeigt ein Ablaufdiagramm, welches die Verarbeitung in der zuvor erwähnten Mobilstation 30 darstellt. Eine Verarbeitung, die zu derjenigen in 3 identisch ist, ist mit identischen Bezugszeichen bezeichnet. Die Mobilstation 30, welche an der Sendeseite der Aufwärtsstrecke ist, zählt den Zählwert von Sendedaten mit gleicher Sequenznummer (Daten-Retransmissionszählwert), und speichert die Daten-Retransmissionszählwert-Information im Daten-Retransmissionszählwert-Speicherglied 37 (S30 in 11), und das Sendeleistungsmargen-Festlegungsglied 33 legt die bereitzustellende Marge basierend auf dem zuvor beschriebenen Daten-Retransmissionszählwert fest (S34). Andererseits schätzt das Glied 32 zur Bestimmung der erforderlichen Sendeleistung die Dämpfung des Funkübertragungsweges zwischen der Basisstation und den Mobilstationen ab und bestimmt die Sendeleis tung, die zum Beibehalten der vorbestimmten Kommunikationsqualität (z. B. Soll-SIR) erforderlich ist (S33).
  • Und in S35 bestimmt das Sendeleistungs-Bestimmungsglied 34 die Sendeleistung einschließlich der Marge basierend auf der in S33 bestimmten benötigten Sendeleistung und der in S34 festgelegten Marge. Dann bestimmt in S37 das Sende-Zeitablaufbestimmungsglied 35 den Sende-Zeitablauf der Datenübertragung, und in S38 sendet das Sendeglied 36 die Daten bei diesem Sendezeitablauf.
  • Bei der Erfindung ändert lediglich die Sendeseite die Marge, mit der die Sendeleistung zu versehen ist, und daher wird empfangsseitig keine spezielle Verarbeitung benötigt. Daher ist die Verarbeitung in 3, 5, 9 und 11 für die Vorrichtung lediglich sendeseitig installiert.
  • Nun wird der Effekt der Erfindung detailliert mit Bezug auf 12A bis 12C beschrieben. Anders als bei der ersten Ausführungsform kann die Ausführungsform der Erfindung angewendet werden, wenn eine Daten-Retransmission ausgeführt wird, sogar wenn die QoS-Anforderungen der Mobilstationen 30 die gleichen sind. In 12A kommunizieren lediglich eine einzige Basisstation 10 und die Mobilstationen 30A und 30B, wobei die Mobilstationen 30A und 30B den gleichen Anwendungstyp verwenden. Es wird jedoch angenommen, dass die Mobilstation 30A einen guten Empfangsstatus auf der Funkstrecke hat und Daten sequentiell ohne Fehler sendet/empfängt, jedoch die Mobilstation 30B einen schlechten Empfangsstatus hat, bei dem Änderungen des Empfangspegels groß sind und, obschon Daten empfangen werden, Fehler kontinuierlich auftreten.
  • Beim Stand der Stand der Technik ist, wie 12B zeigt, die Sendeleistungsmarge konstant, und daher wird, wenn ein Empfangsfehler auftritt und eine Retransmission von Daten durchgeführt wird, eine Retransmission in einem Bereich durchgeführt, der den maximalen Retransmissionszählwert nicht überschreitet, und es erfolgt nicht nur ein Abfallen der Nutzungseffizienz der Funkressourcen, sondern die Kommunikationsqualität der Mobilstation B wird ebenfalls beeinträchtigt.
  • Wenn die Erfindung hier angewendet wird, wird die Sendeleistungsmarge der Mobilstation 30 vergrößert, wenn der Retransmissionszählwert zunimmt, wie in 12C dargestellt, und daher können Retransmissionsdaten erfolgreich früher empfangen werden. Wenn die Marge der Mobilstation 30B zu diesem Zeitpunkt plötzlich vergrößert wird, kann der Retransmissionszählwert zur Mobilstation 30B beträchtlich verringert werden, jedoch wird eine Störung bei anderen Mobilstationen radikal vergrößert, so dass es bei Betrachtung des gesamten Systems zu bevorzugen ist, die Sendemarge der Mobilstation 30B stufenweise zu vergrößern. Die Marge wird lediglich für diejenige Mobilstation vergrößert, welche kontinuierlich den Empfangsfehler verursacht, und daher kann, verglichen mit dem Fall des Standes der Technik, bei dem eine Retransmission ohne Veränderung der Sendeleistungsmarge wiederholt wird, die Effizienz der zu nutzenden Funkressource (Zeit und Sendeleistung in diesem Fall) durch Verwendung der Erfindung verbessert werden.
  • Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung wurden zuvor detailliert beschrieben. Der Punkt der Erfindung besteht darin, die Marge, mit der die Sendeleistung zu versehen ist und die beim Stand der Technik ein fester Wert ist, in Abhängigkeit vom Retransmissionszählwert auf einen unterschiedlichen Wert festzulegen.
  • Die zuvor beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung werden unabhängig realisiert und können als Kombination mit der ersten Ausführungsform realisiert werden.
  • Hier wurde die Erfindung beispielhaft unter Verwendung eines CDMA-Zellularsystems beschrieben, jedoch kann die Erfindung auf verschiedene Funkkommunikationssysteme einschließlich CDMA und TDMA angewendet werden, und sie kann auch sowohl für eine Aufwärtsstrecke als auch für eine Abwärtsstrecke angewendet werden und ist daher eine Technik, die einen sehr breiten Anwendungsbereich hat.
  • Die Erfindung ist ein Sendeleistungssteuerverfahren in einem Funkkommunikationssystem, das auf eine Unterstützung verschiedener QoS und eine effektive Ressourcennutzung abzielt. Insbesondere ist die Marge, welche die Sendeseite für die Sendeleistung bereitstellt, bei der Erfindung gemäß der Daten-Retransmissionsfrequenz festgelegt.
  • Das Verfahren zur Änderung der Sendeleistungsmarge gemäß der QoS ist ein Verfahren, bei dem der Unterschied bei den QoS-Anforderungen zwischen einer Echtzeit-Anwendung und einer Nicht-Echtzeit-Anwendung genutzt wird, und durch Verringern der Sendeleistung bei einer Mobilstation, welche eine Nicht-Echtzeit-Anwendung verwendet, die Daten mit hoher Leistung sendet, kann die Effizienz der Funkressource verbessert werden und eine Störung bei den in der Umgebung befindlichen Mobilstationen verringert werden. Auch kann die Kommunikationsqualität der Mobilstation, die eine Echtzeit-Anwendung verwendet, garantiert werden, und die Kommunikationsqualität einer Mobilstation, die eine Nicht-Echtzeit-Anwendung verwendet, kann durch eine Retransmission ausreichend kompensiert werden. Wenn diese nicht kompensiert werden kann, kann die Kommunikationsqualität durch das Verfahren der Erfindung kompensiert werden, welches die Marge in Abhängigkeit von der Daten-Retransmissionsfrequenz festlegt. Insbesondere ist die Erfindung bei einem Mobilkommunikationssystem, das in der Zukunft verschiedene QoS-Anforderungen unterstützen muss, eine besonders effektive Technik.
  • Für das Verfahren der Erfindung kann die Wahrscheinlichkeit eines Empfangsfehlers dadurch verringert werden, dass die Sendeleistungsmarge vergrößert wird, wenn der Retransmissionszählwert zunimmt, und die Funkressource kann durch Verringern des Retransmissionszählwertes effektiv genutzt werden, jedoch kann auch die QoS-Anforderung einer Nicht-Echtzeit-Anwendung unterstützt werden. Da dies kein Verfahren ist, bei dem eine ACK/NACK (Bestätigung/negative Bestätigung) im Retransmissionsprotokoll verwendet wird, ist die Verarbeitungsprozedur und die Installation einfach.

Claims (3)

  1. Sendeleistungssteuerverfahren in einem Funkkommunikationssystem (1), das eine Basisstation (10) und Mobilstationen (30, 30A, 30B, 30C, 30D) aufweist, wobei eine Sendeleistungsmarge für eine Abwärtsstrecke, die bei einer erforderlichen Sendeleistung vorgesehen ist, um einer für eine Funkkommunikation zwischen der Basisstation (10) und den Mobilstationen (30, 30A, 30B, 30C, 30D) erforderlichen Empfangsfehlerrate zu genügen, so festgelegt ist, dass die Sendeleistungsmarge für die Abwärtsstrecke mit einer Zunahme des Daten-Retransmissions-Zählwertes in der Abwärtsstrecke stufenweise zunimmt, und wobei eine Sendeleistungsmarge für eine Aufwärtsstrecke, die bei einer erforderlichen Sendeleistung vorgesehen ist, um einer für eine Funkkommunikation zwischen der Basisstation (10) und den Mobilstationen (30, 30A, 30B, 30C, 30D) erforderlichen Empfangsfehlerrate zu genügen, so festgelegt ist, dass die Sendeleistungsmarge für die Aufwärtsstrecke mit einer Zunahme des Datenretransmissions-Zählwertes in der Aufwärtsstrecke stufenweise zunimmt.
  2. Kommunikationsvorrichtung, die eine Einrichtung zum Bestimmen einer erforderlichen Sendeleistung (13) aufweist, um einer Kommunikationsdienstqualität zu genügen, die für eine Funkkommunikation mit weiteren Kommunikationsvorrichtungen erforderlich ist, und eine Einrichtung, die eine Funkressource (16) basierend auf einer bestimmten Sendeleistung zuweist und Daten unter Verwendung der Funkressource überträgt, wobei eine Daten-Retransmission über die Funkkommunikation zulässig ist, weiter aufweisend: eine Retransmissions-Zählwertspeichereinrichtung (19), die einen Retransmissions-Zählwert zählt, wenn dieselben Daten erneut gesendet werden, und diesen Retransmissions-Zählwert speichert; eine Margen-Festlegungseinrichtung (14), die eine Sendeleistungsmarge so festlegt, dass die Sendeleistungsmarge mit Erhöhen des Retransmissions-Zählwertes stufenweise vergrößert wird; und eine Sendeleistungs-Bestimmungseinrichtung (15), welche die bestimmte Sendeleistung basierend auf der festgelegten Sendeleistungsmarge und der erforderlichen Sendeleistung bereitstellt.
  3. Funkkommunikationssystem (1), aufweisend eine Basisstation (10), die eine Einrichtung beinhaltet, welche eine erforderliche Sendeleistung (13) bestimmt, die einer Kommunikationsdienstqualität genügt, welche für eine Funkkommunikation mit einer Mobilstation (30, 30A, 30B, 30C, 30D) erforderlich ist, und eine Einrichtung, die eine Funkressource (16) basierend auf einer bestimmten Sendeleistung zuweist und Daten unter Verwendung der Funkressource überträgt, wobei eine Daten-Retransmission über die Funkkommunikation zulässig ist, und eine Mobilstation (30, 30A, 30B, 30C, 30D), die eine Einrichtung beinhaltet, welche eine erforderliche Sendeleistung (32) bestimmt, die einer für eine Funkkommunikation mit einer Basisstation (10) erforderlichen Funkdienstqualität genügt, und eine Einrichtung zum Senden von Daten (36) unter Verwendung einer bestimmten Sendeleistung, wobei eine Daten-Retransmission über die Funkkommunikation zulässig ist; wobei sowohl die Basisstation (10) als auch die Mobilstation (30, 30A, 30B, 30C, 30D) des Funkkommunikationssystems weiter aufweisen: eine Retransmissions-Zählwertspeichereinrichtung (19, 37), die einen Retransmissions-Zählwert zählt, wenn dieselben Daten erneut gesendet werden, und den Retransmissions-Zählwert speichert; eine Margen-Festlegungseinrichtung (14, 33), die eine Sendeleistungsmarge so festlegt, dass die Sendeleistungsmarge mit Erhöhen des Retransmissions-Zählwertes stufenweise vergrößert wird; und eine Sendeleistungs-Bestimmungseinrichtung (15, 34), welche die bestimmte Sendeleistung basierend auf der festgelegten Sendeleistungsmarge und der erforderlichen Sendeleistung bereitstellt.
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