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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Fernüberwachung
und insbesondere ein Verfahren zur Fernüberwachung auf der Grundlage
der Position einer beweglichen drahtlosen Vorrichtung und von Umweltsensoren
in der Nähe
der Position der beweglichen drahtlosen Vorrichtung.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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In
der heutigen Gesellschaft wächst
der Wunsch nach verbesserter Sicherheit ständig weiter, nicht nur auf
organisatorischer Ebene (wie dies zum Beispiel bei der Gebäude- und
Flughafensicherheit der Fall ist), sondern auch auf persönlicher
Ebene. Derzeit gibt es verschiedene Verfahren zur Bereitstellung
persönlicher
Sicherheit, einschließlich
persönlicher
Begleiter oder so genannter „Bodyguards". Persönlicher
Begleitschutz dieser Art wird normalerweise von bekannten Personen
verwendet, die besonderen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind, z.
B. sind Unternehmensleiter oder Prominente in manchen Ländern oft
das Ziel von Entführungsversuchen oder
persönlichen
Drohungen. Während
Geleitschutz eine wirksame Gegenmaßnahme auf bekannte oder vermutete
Sicherheitsrisiken ist, ist er auch eine relativ teure Lösung. Daher
sind andere Personengruppen normalerweise nicht in der Lage, einen solchen
Schutz zu nutzen, und sie sind auch nicht gewillt, derartige Kosten
zu tragen, wenn kein besonderes Sicherheitsrisiko vorliegt.
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Andere
Mittel zur Bereitstellung persönlicher Sicherheit
sind unter Fachleuten bekannt. Es sind z. B. so genannten „Panik"-Vorrichtungen verfügbar, die es
dem Benutzer ermöglichen,
eine Bake oder drahtlose Datenübertragungsvorrichtung
einzuschalten und dadurch Sicherheitspersonal über eine Notsituation zu benachrichtigen.
Solche Vorrichtungen sind in manchen Fällen in der Lage, Informationen über die Position
der Vorrichtung selbst (und vermutlich eines Benutzers der Vorrichtung)
bereitzustellen, oder sie ermöglichen
die Bestimmung solcher Positionsinformationen durch das Sicherheitspersonal,
so dass Hilfe in Übereinstimmung
mit der Positionsinformation gelenkt werden kann. Solche Vorrichtungen
vermitteln jedoch nicht das Gefühl,
bewacht zu werden. Es ist ja tatsächlich Aufgabe der Person,
die die Vorrichtung mit sich führt,
die Sicherheitsgefahr zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Am anderen Ende des Spektrums ermöglichen Überwachungskameras, die normalerweise
in Gebäuden
und an öffentlichen Plätzen vorkommen,
dem Sicherheitspersonal, relativ große Bereiche und durch Zufall
auch Personen, die diesen Bereich durchqueren, zu überwachen. Derartige Überwachung
ist jedoch nicht im Sinne eines persönlichen Geleitschutzes auf
eine Person zugeschnitten, und oft ist das Sicherheitspersonal,
das eine derartige Überwachung
durchführt,
nicht in der Lage, mit den überwachten
Personen zu kommunizieren.
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Daher
wäre es
vorteilhaft, ein System bereitzustellen, das es ermöglicht,
Personen wirksam zu bewachen, ohne die umfangreichen Kosten zu erzeugen,
die normalerweise durch persönlichen
Geleitschutz entstehen.
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Die
WO 00/11858 offenbart eine Vorrichtung für persönliche Sicherheit, die einen
Sender/Empfänger
umfasst, der über
Satellit, das Internet oder ein Mobiltelefon funktioniert und mit
einer Datenüberwachungs-
und Steuerungszentrale Daten austauschen kann. Die Vorrichtung umfasst
eine Mikrokamera, einen Ohrhörer
und ein Mikrofon, so dass der Benutzer mit der Datenüberwachungs-
und Steuerungszentrale kommunizieren und die Datenüberwachungs-
und Steuerungszentrale Bilder der Mikrokamera analysieren kann,
um dem Benutzer zu helfen. Die Position des Benutzers kann durch
Satellit (GPS) oder andere Mittel ermittelt werden.
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Die
US 2002/0005894A1 offenbart ein System zum Erkennen eines Ereignisses
in Gebäuden, wie
z. B. ein Einbruch oder Brand, und zum Bereitstellen von Daten,
wie z. B. direkt gesendete oder aufgezeichnete Videodaten, an eine
Website, zu der autorisierte Nutzer, wie z. B. ein Verwalter des
Gebäudes,
eine zentraler Wächter
oder Notdienste, Zugang haben. Die autorisierten Nutzer können das
Ereignis aufgezeichnet oder in Echtzeit sehen, um über angemessene
Maßnahmen
zu entscheiden.
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KURZE ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren für die Überwachung einer beweglichen
drahtlosen Vorrichtung bereit und dadurch impliziert eines Benutzers
der beweglichen drahtlosen Vorrichtung, um dadurch die Anwesenheit
eines virtuellen persönlichen
Geleitschutzes bereitzustellen. Zu diesem Zweck setzt die vorliegende
Erfindung eine bewegliche drahtlose Vorrichtung ein, die in der
Lage ist, positionsbezogene Informationen bereitzustellen oder deren
Bestimmung zu ermöglichen.
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Dies
wird durch ein System nach Anspruch 1, zwei Vorrichtungen nach den
Ansprüchen
10 und 17 und zwei Verfahren nach den Ansprüchen 24 und 30 erreicht.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung wird als Beispiel und nicht beschränkt in den
beigefügten
Zeichnungen veranschaulicht, in denen gleiche Bezugszeichen ähnliche
Elemente anzeigen. Es zeigt:
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1 ein
Blockdiagramm eines Systems gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 ein
Blockdiagramm einer beweglichen drahtlosen Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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3 ein
Blockdiagramm einer Fernüberwachungsstelle
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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4 ein
Flussdiagramm, das die Verarbeitung von Diensten gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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5.
ein ausführlicheres
Flussdiagramm, das die Bearbeitung gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung darstellt.
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6 ein
Flussdiagramm, dass den Betrieb einer beweglichen drahtlosen Vorrichtung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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7 ein
Flussdiagramm, dass den Betrieb einer Fernüberwachungsstelle gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung kann leichter unter Bezugnahme auf die 1–7 beschrieben werden. 1 stellt
ein System 100 gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dar. Das System 100 umfasst
mindestens eine bewegliche drahtlose Vorrichtung 102 und
mindestens eine Fernüberwachungsstelle 104 (aus
Gründen
der Deutlichkeit ist nur jeweils eine dargestellt), die in der Lage
sind, miteinander über
ein oder mehrere Datenübertragungsnetze
(106) Daten auszutauschen.
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Die
bewegliche drahtlose Vorrichtung 102 (ausführlicher
dargestellt in 2), kann jede auf einem Prozessor
basierende Vorrichtung umfassen, die zur drahtlosen Datenübertragung
in zumindest eine Richtung und vorzugsweise in beide Richtungen fähig ist
und in der Lage ist, positionsbezogene Daten bereitzustellen, oder
deren Bestimmung zu ermöglichen.
Zum Beispiel kann die bewegliche drahtlose Vorrichtung 102 ein
Mobiltelefon, einen PDA, ein Notebook oder jede ähnliche Vorrichtung oder eine Kombination
von diesen umfassen. Um positionsbezogene Informationen bereitzustellen,
kann die bewegliche drahtlose Vorrichtung 102 ein oder
mehrere Bauteile 118 umfassen, die in der Lage sind, solche Informationen
direkt zu ermitteln, z. B. ein Empfänger für ein Globales Positionssystem
(GPS). Auf diese Weise ist die bewegliche drahtlose Vorrichtung
in der Lage, Positionsinformationen (z. B. Breitengrad- und Längengradkoordinaten)
als positionsbezogene Informationen direkt bereitzustellen. Alternativ
kann die Vorrichtung 102 Elemente 118 umfassen,
die die Bestimmung der Positionsinformationen durch ein anderes
Bauteil ermöglichen.
Zum Beispiel kann ein festes Positionsbestimmungssystem 120,
wie z. B. ein integriertes Infrarot-(IR) Verfolgungssystem, in einem
Gebiet 116 in der Nähe
der Position der beweglichen drahtlosen Vorrichtung 102 verwendet
werden, um durch ein geeignetes IR-Element 118 von der
beweglichen drahtlosen Vorrichtung gesendete oder reflektierte Signale
zu empfangen. Andere Positionsbestimmungs- oder Verfolgungstechnologien
umfassen den so genannten IEEE 802.11 Standard (für sowohl drahtlose
Datenübertragung
als auch Positionsverfolgung) und Radio Frequency Identification (RFID)-Systeme.
Das Positionsbestimmungssystem 120 bestimmt dann geeignete
Positionsinformationen, die über
das Netz/die Netze gewonnen werden können.
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Die
Fernüberwachungsstelle 104 umfasst eine Überwachungsanwendung 124 und
in einer bevorzugten Ausführungsform
eine Anzeigevorrichtung 126, die in der Lage ist, von einem
geeigneten Umweltsensor (z. B. eine Video- oder Photokamera oder sogar
Netzkameras) eingefangene Bilder anzuzeigen. Wie im Folgenden ausführlicher
beschrieben wird, umfasst die Überwachungsanwendung 124 vorzugsweise
Programme, die von einer geeigneten, auf einem Prozessor basierenden
Plattform ausgeführt werden,
die eine von einem Dienstleistungsanbieter angebotene Dienstleistung
umsetzen. Informationen über
diese Dienstleistung und diesen Dienstleistungsanbieter können in
einem Dienstleistungsverzeichnis 112 aufgeführt werden
zusammen mit Informationen über
andere Dienstleistungen, die von anderen Dienstleistungsanbietern
bereitgestellt werden. Eine ausführlichere
Darstellung der Fernüberwachungsstelle 104 wird
im Folgenden unter Bezugnahmen auf 3 bereitgestellt.
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Die
Fernüberwachungsstelle 104 kann über die Überwachungsanwendung 124 Umweltinformationen
von einem oder mehreren der Umweltsensoren 114 über das
Netz/die Netze 106 empfangen. Die konkreten Sensoren, die
in einer gegebenen Situation verwendet werden, sind notwendigerweise
von der Position der überwach ten
beweglichen drahtlosen Vorrichtung abhängig. Daher wird eine Sensorregistrierung 110 bereitgestellt,
die eine Mehrzahl von Umweltsensoren aufführt, die zumindest teilweise
auf der Grundlage der geographischen Position jedes Sensors indexiert
sind. In einer bevorzugten Ausführungsform
werden auch zusätzliche
Informationen über
jeden Sensor in der Sensorregistrierung 110 gespeichert,
wobei die zusätzlichen
Informationen der Fernüberwachungsstelle 104 ermöglichten,
zu bestimmen, welche Sensoren zur Verwendung geeignet sind. Solche
zusätzlichen
Informationen können z.
B. Informationen enthalten über
die Leistungsfähigkeit
jedes Sensors, über
von jedem Sensor eingehaltene besondere Protokolle, ob für die Verwendung des
Sensors eine Gebühr
erhoben wird, usw. In einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird damit gerechnet, dass Einheiten
(z. B. Unternehmen, lokale Regierungsstellen usw.), die im Besitz
geeigneter Umweltsensoren sind (z. B. von Videokameras usw.), den
Wunsch haben können,
einige oder alle der von ihren Sensoren bereitgestellten Umweltinformationen
(z. B. Videodatenströme)
anderen gegen eine Gebühr
zugänglich
zu machen. Zu diesem Zweck wären
solche Einheiten bereit, die Sensorregistrierung 110 (die
als entsprechend konfigurierter Webserver oder ähnliches umgesetzt werden kann) mit
den notwendigen Informationen zu bestücken, so dass die Dienstleistungsanbieter
auf ihre Sensoren zugreifen können.
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Wie
oben erwähnt,
können
die Umweltsensoren 114 jede Art von Sensorvorrichtung umfassen, die
in der Lage ist, Umweltdaten über
ein bestimmtes Gebiet, zu dem sie gehört, bereitzustellen. Ein wichtiges
Beispiel für
solche Sensoren sind angesichts ihrer relativen Allgegenwärtigkeit
Video- oder Photokameras von der Art, die in heutigen Überwachungssystemen üblicherweise
verwendet werden. Außerdem
ist die Verwendung von Videokameras und ähnlichem vom Standpunkt der
Sicherheit aus attraktiv, weil sie eine umfangreiche Menge von Informationen übermitteln,
die bei der Erkennung von Sicherheitsrisiken nützlich wären. Die vorliegende Erfindung
ist jedoch nicht auf optische Sensoren beschränkt. Zum Beispiel können abhängig von
der gewählten
Konstruktion auch Sensoren verwendet werden, die in der Lage sind,
verschiedene andere Umweltvariabeln zu überwachen, wie z. B. Wärme, Geräusche, Feuchtigkeit,
Luftqualität,
Schwingungen, Strahlung usw. und die vorliegende Erfindung ist in
dieser Hinsicht nicht beschränkt.
Ferner ist zu beachten, dass die bewegliche drahtlose Vorrichtung 102 selbst
einen Umweltsensor 122 umfassen kann, dessen Verwendung
im Folgenden ausführlicher
beschrieben wird.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird der Zugriff auf die Sensorregistrierung 110 und
das Dienstleistungsverzeichnis 112 durch eine Vermittlungsanwendung 108 gesteuert.
Umgesetzt als Programme, die von einer geeigneten, auf einem Prozessor
basierenden Plattform ausgeführt werden,
fungiert die Vermittlungsanwendung 108 als zentraler Punkt,
durch den Einheiten, die Überwachungsdienstleistungen
suchen, Informationen über solche
Dienstleistungen erhalten. Sie lenkt auch den Datenverkehr und stellt
Verwaltungsfunktionen wie Zählen,
Bezahlung, Sicherheit und Qualitätssicherung
bereit. Zu diesem Zweck, erhält
die Vermittlungsanwendung 108 in Reaktion auf Dienstleistungsanfragen
geeignete Informationen vom Dienstleistungsverzeichnis 112.
Ebenso werden Dienstleistungsanbieter durch die Vermittlungsanwendung 108 mit
potentiellen Empfängern
ihrer Dienstleistungen in Kontakt gebracht und erhalten durch sie
Zugriff auf die relevanten Sensorregistrierungen 110. Es
kann jedoch eine Ausführung
bereitgestellt werden, in denen die Vermittlungsanwendung nicht
notwendig ist. In diesem Fall wären
die Sensorregistrierung 110 und das Dienstleistungsverzeichnis 112 den
relevanten Beteiligten über
das Netz/die Netze 106 direkt zugänglich.
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Wie
gezeigt stellt/stellen das Netz/die Netze 106 Datenübertragungswege
zwischen den verschiedenen in 1 dargestellten
Elemente bereit. Das Netz/die Netze 106 kann/können jedes
private Netz umfassen, wie z. B. ein von einer privaten Organisation
bereitgestelltes lokales Netz (LAN) oder Weitverkehrsnetz (WAN),
ein öffentlich
zugängliches Netz,
wie das so genannte Internet oder World Wide Web, oder Kombinationen
solcher privater und öffentlicher
Netze. Durch das Netz/die Netze 106 kann die Fernüberwachungsstelle 104 in
der Tat ziemlich weit entfernt sein im Verhältnis zu jeder bestimmten beweglichen
drahtlosen Vorrichtung 102, die sie bedient. Angesichts
der Möglichkeit,
Streaming Video und/oder Audio über öffentliche
Netze zu übertragen und
zu empfangen, kann es zum Beispiel möglich sein, die Fernüberwachungsstelle 104 in
anderen Ländern
anzusiedeln als die, in denen ihre Überwachungsdienstleistungen
bereitgestellt werden. Ferner ist/sind das Netz/die Netze nicht
auf drahtgebundene Datenübertragungsmittel
beschränkt,
sondern umfassen auch die Elemente, die notwendig sind, um drahtlose
Datenübertragungen
zu ermöglichen,
zum Beispiel Zellularfunknetze, die Schnittstellenzugang zu anderen
drahtgebunden Netzen bereitstellen. Auf diese Weise ist die bewegliche
drahtlose Vorrichtung 102 in der Lage, mit der Fernüberwachungsstelle 104 Daten
auszutauschen.
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Nun,
unter Bezugnahme auf 2, wird eine ausführlichere
Darstellung einer beweglichen drahtlosen Vorrichtung 102 gemäß einer
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung bereitgestellt. Die bewegliche drahtlose
Vorrichtung 102 umfasst insbesondere einen Prozessor 202,
wie z. B. einen Mikroprozessor, Mikrocontroller, digitalen Signalprozessor
usw. oder eine Kombination daraus, verbunden mit einem Speicher 204,
der jede Kombination flüchtiger und/oder
nicht flüchtiger
digitaler Speichervorrichtungen umfassen kann, wie z. B. Random
Access Memory (RAM), Festwertspeicher (ROM), Festplatten, optische
Speichermedien usw. Auf dem Speicher 204 sind vorzugsweise
Programme und ähnliches
in der Form von Befehlen gespeichert, die durch den Prozessor 202 ausführbar sind
und die die hier beschriebene Funktion umsetzen. Zusammen steuern der
Prozessor 202 und der Speicher 204 den Gesamtbetrieb
der beweglichen drahtlosen Vorrichtung. Insbesondere setzen der
Prozessor 202 und der Speicher 204 eine Anwendung
um, die verschiedene Datenübertragungskanäle mit der
Vermittlungsanwendung und der von der Fernüberwachungsstelle umgesetzten Überwachungsanwendung
synchronisiert. Der Betrieb einer solchen beweglichen drahtlosen
Vorrichtung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf 6 weiter
beschrieben.
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Vorzugsweise
werden eine Anzeigevorrichtung 206, eine Audioschnittstelle 208 und
andere Eingabe-/Ausgabevorrichtungen 210 wie dargestellt
bereitgestellt. Die Anzeigevorrichtung 206 kann jeden für die Verwendung
in einer beweglichen Umgebung geeigneten Anzeigeschirm umfassen,
wie z. B. die üblicherweise
in PDAs oder tragbaren Rechnern vorkommenden. Die Audioschnittstelle 208 umfasst
mindestens eine Audio-Ausgabevorrichtung, wie z. B. einen Lautsprecher
oder Melder, so dass Toninformationen einem Benutzer der beweglichen
drahtlosen Vorrichtung 102 bereitgestellt werden können. Zusätzlich kann
ein Mikrofon als Teil der Audioschnittstelle 280 bereitgestellt
werden, um eine Sprechverbindung durch die bewegliche drahtlose
Vorrichtung 102 bereitzustellen. Die anderen Eingabe/Ausgabevorrichtungen 210 können Sensorbildschirme,
Tastaturen, Tastenfelder, Tasten, Leuchten usw. umfassen, durch
die Eingaben des Benutzers empfangen und andere Formen der Ausgabe
an die Benutzer bereitgestellt werden können. Insbesondere können die anderen
Eingabe-/Ausgabevorrichtungen verwendet werden, um ein Alarmsignal
bereitzustellen, das durch die bewegliche drahtlose Vorrichtung
an eine Fernüberwachungsstelle
gesendet wird.
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Es
wird auch eine drahtlose Schnittstelle 212 bereitgestellt,
um drahtlose Datenübertragung
insbesondere mit mindestens einem Teil des Netzes/der Netze 106 zu
ermöglichen.
Die drahtlose Schnittstelle 212 kann zum Beispiel einen
Mobilfunk-Transceiver
oder einen so genannten Bluetooth-Transceiver oder einen IEEE 802.11-Transceiver
umfassen. Die vorliegende Erfindung ist hinsichtlich der jeweiligen Technologie,
die die drahtlose Datenübertragung
bereitstellt, nicht beschränkt.
Allgemein ermöglicht
die drahtlose Schnittstelle 212 jedoch, dass Umweltinformationen
von der beweglichen drahtlosen Vorrichtung 102 empfangen
oder gesendet werden können, und
in einer bevorzugten Ausführungsform
auch, dass Toninformationen empfangen und gesendet werden.
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Wie
bereits erwähnt,
wird in jeder beweglichen drahtlosen Vorrichtung 102 eine
Positionsbestimmungsvorrichtung 214 bereitgestellt, wie
z. B. ein GPS-Empfänger, oder
eine Positions-Freigabevorrichtung 216, wie z. B. ein IR-Sender,
eine IEEE 802.11-Karte, ein RFID-Chip oder eine andere aktive Vorrichtung.
Auf diese Weise kann jede bewegliche drahtlose Vorrichtung 102 entweder
direkt positionsbezogene Informationen bereitstellen (wie im Fall von
GPS Längengrad-Breitengrad-Koordinaten) oder es
einem anderen System ermöglichen,
die positionsbezogenen Informationen zu bestimmen (wie im Fall von übertragenen
Signalen, die durch ein Verfolgungssystem aufgefangen werden).
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Schließlich können ein
oder mehrere Sensoren 218 bereitgestellt werden, die in
der Lage sind, Umweltdaten in Bezug auf die genaue Position der beweglichen
drahtlosen Vorrichtung 102 bereitzustellen. Es kann wiederum
je nach Wahl der Konstruktion jede Art von Sensor für diesen
Zweck eingesetzt werden.
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Nun,
unter Bezugnahme auf 3, wird eine ausführlichere
Darstellung der Fernüberwachungsstelle 104 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bereitgestellt. Die Fernüberwachungsstelle 104 umfasst
insbesondere einen Prozessor 302, wie z. B. einen Mikroprozessor,
Mikrocontroller, digitalen Signalprozessor usw. oder eine Kombination
daraus, verbunden mit einem Speicher 304, der jede Kombination
flüchtiger
und/oder nicht flüchtiger
digitaler Speichervorrichtungen umfassen kann, wie z. B. Random
Access Memory (RAM), Festwertspeicher (ROM), Festplatten, optische
Speichermedien usw. Auf dem Speicher 304 sind vorzugsweise
Programme und ähnliches
in der Form von Befehlen gespeichert, die durch den Prozessor 302 ausführbar sind
und die die hier beschriebene Funktion, einschließlich er der Überwachungsanwendung
umsetzen. Zusammen steuern der Prozessor 302 und der Speicher 304 den
Gesamtbetrieb der Fernüberwachungsstelle.
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Wie
im Fall der beweglichen drahtlosen Vorrichtung 102 ist
die Fernüberwachungsstelle 104 in ähnlicher
Weise mit einer passenden Anzeigevorrichtung 306, einer
Audioschnittstelle 308 und anderen Eingabe-/Ausgabevorrichtungen 310 ausgestattet. Insbesondere
können
die Eingabe-/Ausgabevorrichtungen 310 verwendet werden,
um ein Alarmsignal an eine bewegliche drahtlose Vorrichtung zu übertragen.
Zusätzlich
werden in einer bevorzugten Ausführungsform
Mehrfachanzeigevorrichtungen bereitgestellt, um mehrere Ansichten
desselben geographischen Gebiets darzustellen.
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Eine
Netzschnittstelle 312 wird bereitgestellt, um Datenübertragung
zwischen dem Netz/den Netzen 106 und der Fernüberwachungsstelle 104 zu
unterstützen.
Dadurch hängt
die jeweilige Form der Netzschnittstelle 312 von der Art
des Netzes/der Netze 106 ab, mit dem/denen sie Daten austauschen muss.
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Nun,
unter Bezugnahme auf 4, wird ein verallgemeinertes
Verfahren zum Bereitstellen von Dienstleistungen gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Bereitstellung einer Überwachungsdienstleistung ist
insbesondere durch die in 4 dargestellten
vier Schritte (und einen optionalen Schritt) gekennzeichnet. In
Schritt 402 wird eine Überwachungsdienstleistung
in dem Sinne eingeleitet, dass ein Ersuchen um eine solche Dienstleistung gemacht
wird. Wenn eine solche Dienstleistung noch nicht als verfügbar bekannt
ist, kann Dienstleistungsermittlung 404 durchgeführt werden,
um eine passende Dienstleistung zu bestimmen. Angenommen eine passende Überwachungsdienstleistung
ist verfügbar,
wird die Überwachungsdienstleistung
in Schritt 406 aufgerufen und die tatsächliche Überwachungsdienstleistung wird
in Schritt 408 erbracht. Nach Abschluss der Überwachungsdienstleistung werden
Beendigungsschritte 410 ausgeführt. 5 stellt
ein ausführlicheres
Flussdiagramm einer Ausführungsform
der in 4 gezeigten Bearbeitung dar.
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In
Schritt 502 wird eine ständig Überwachung der Benutzereingabe
an eine bewegliche drahtlose Vorrichtung durchgeführt. In
Schritt 504 wird bestimmt, ob ein Ersuchen um Fernüberwachung
durch einen Benutzer einer beweglichen drahtlosen Vorrichtung eingeleitet
wurde. Das Ersuchen kann zum Beispiel durch eine Sprachschnittstelle
oder eine einfach Drucktasterschnittstelle bereitgestellt werden.
In der Praxis wird Spracherkennung unter Verwendung einer Software
wie z. B. ViaVoice von IBM erreicht. Eine Spracherkennungssoftware
dieser Art kann verwendet wer den, um Wörter während eines freien Diktats
zu erkennen, oder sie kann Grammatikdateien mit vorher definierten
Suchmustern verwenden, um einfache Befehle zu erkennen.
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In
Schritt 506, wird geprüft,
ob bereits ein Überwachungsdienstleistungsanbieter
bekannt und spezifiziert ist, z. B. in den Voreinstellungen des
Benutzers. Wenn bereits eine solche Dienstleistung ausgewählt wurde,
kann die Bearbeitung in Schritt 508 fortgesetzt werden,
in dem das Aufrufverfahren wie im Folgenden beschrieben beginnt.
Wenn noch keine solche Dienstleistung vorher bestimmt wurde, dann
muss beginnend mit Schritt 512 ein Dienstleistungsanbieter
dynamisch ermittelt werden.
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In
Schritt 512 wird das Dienstleistungsverzeichnis von der
beweglichen drahtlosen Vorrichtung über die Vermittlungsanwendung
abgefragt, um einen oder mehrere geeignete Dienstleistungen zu finden.
In einer derzeit bevorzugten Ausführungsform werden solche Suchvorgänge in einem
Verzeichnis durchgeführt,
dass mit dem so genannten Universal Description, Discovery and Integration
(UDDI)-Projekt konform ist. Die Vermittlungsanwendung wählt zunächst ein
Webangebot eines Verzeichnisanbieters aus, in dem gesucht wird.
Ein UDDI-konformes Verzeichnis ermöglicht es Unternehmen, sich
selbst zusammen mit den Dienstleistungen, die sie anbieten, einzutragen.
Sie können
auch die technischen Entwürfe
(t-Modelle) eintragen, die erklären,
wie man sich mit ihren Dienstleistungen verbindet und diese abruft.
Derzeit werden öffentliche
Websites von Microsoft, IBM und Hewlett-Packard ohne Gebühren für das Eintragen
oder Suchen betrieben. Suchvorgänge werden
unter Verwendung von Suchmustern auf der Grundlage von Extensible
Markup Language (XML)/Simple Object Access Protocol (SOAP) und von
in der UDDI 2.0 API-Spezifikation
festgelegten Protokollen durchgeführt. Zum Beispiel stellt der UDDI
Softwareentwicklerbausatz von Microsoft Hüllenklassen für die XML/SOAP-Suchvorgänge und -Ergebnisse
bereit und wird in einer bevorzugten Ausführungsform für diese
Anrufe verwendet.
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Bei
der Suche nach Schlüsselwörtern kann die
Vermittlungsanwendung sowohl Namen als auch Taxonomien (Kategorisierungen)
untersuchen sowohl von Unternehmen als auch von den Dienstleistungen,
die diese anbieten, und sie kann auch deren Beschreibungen durchsuchen.
Auf die vorliegende Erfindung angewandt würde die Vermittlungsanwendung
zum Beispiel zunächst
Unternehmen ansehen, die unter der Kategorie „Sicherheit" eingeordnet sind, und
dann mit Hilfe ihrer Beschrei bung versuchen, sie mit anderen Kriterien
aus den Voreinstellungen und der Position des Benutzers abzugleichen,
wie z. B. Erfassungsbereich und Preis usw.
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Wenn
und falls Dienstleistungen gefunden werden, die zu dem Schlüsselwort/den
Schlüsselwörtern passen,
sendet die Vermittlungsanwendung in Schritt 514 Informationen
bezüglich
die gefundenen Dienstleistungen an die bewegliche drahtlose Vorrichtung,
so dass der Benutzer sich dafür
entscheiden kann, in Schritt 518 unter Verwendung neuer/geänderte Suchparameter
eine neue Suche zu starten oder sich dafür entscheiden kann, in Schritt 520 eine
der Dienstleistungen auszuwählen.
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Wenn
in Schritt 506 eine bestimmte Dienstleistung bereits vorab
festgelegt wurde, wird die Bearbeitung mit Schritt 508 fortgesetzt,
in dem das Dienstleistungsverzeichnis durchsucht wird, um die Dienstleistung
zu finden, d. h. wie Kontakt mit dem Dienstleistungsanbieter aufgenommen
wird. Wenn die Dienstleistung trotz der vom Dienstleistungsverzeichnis
bereitgestellten Informationen nicht verfügbar ist, kann das Dienstleistungsverzeichnis
in Schritt 512 wie oben beschrieben erneut durchsucht werden.
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Unabhängig von
der Art, in der die Dienstleistung ausgewählt wurde, muss die bewegliche drahtlose
Vorrichtung über
die Vermittlungsanwendung entscheiden, ob sie sich mit der ausgewählten Dienstleistung
verbinden kann. In einer derzeit bevorzugten Ausführungsform,
wird dies in Schritt 522 durch Durchführung einer XML/SOAP-Suche
erreicht, die eine Liste so genannter t-Modelle ergibt, die bestimmen,
wie man sich mit der Dienstleistung verbinden kann. Wenn ein Benutzer
ein Dienstleistungsersuchen einleitet, teilt er der Vermittlungsanwendung
mit, welche technischen Leistungsfähigkeiten er unterstützt (durch
ein Benutzerprofil, auf die die Vermittlungsanwendung zugreifen
kann). Wenn die Suchergebnisse zurückkommen, vergleicht die Vermittlungsanwendung
die Informationen über
die t-Modelle mit dem Benutzerprofil. Wenn das erforderliche t-Modell/die
erforderlichen t-Modelle vom Benutzer oder der beweglichen drahtlosen
Vorrichtung in Schritt 524 nicht unterstützt werden,
dann wird der Benutzer der beweglichen drahtlosen Vorrichtung in Schritt 516 darüber informiert,
dass die Überwachungsdienstleistung
nicht verfügbar
ist, was daher einer weitere Interaktion mit dem Benutzer erfordert, so
dass eine neue Auswahl getroffen werden kann. Wenn das festgelegte
t-Modell/die festgelegten t-Modelle
von der beweglichen Vorrichtung unterstützt werden, dass erhält die Vermittlungsanwendung
die Details ihrer jeweiligen Umsetzung durch den Dienstleistungsanbieter.
In Schritt 526 verwendet sie dann diese Informationen,
um die bewegliche drahtlose Vorrichtung mit der Überwachungsdienstleistung zu verbinden
und beginnt die Abwicklung.
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Allgemein
haben t-Modelle einzigartige Identifikationsnummern (UUID) und können von
jedem erzeugt werden, der bei einem UDDI-Server registriert ist.
Ein Unternehmen könnte
t-Modelle für
ihre Dienstleistungen erzeugen, aber es ist bei weitem zweckdienlicher,
eine eigene Umsetzung bereits bestehender, standardisierter t-Modelle
bereitzustellen. Dies erleichtert das automatische Abrufen, da die Software
auf der beweglichen drahtlosen Vorrichtung unter Berücksichtigung üblicher
t-Modelle geschrieben werden kann. Ferner können unterstützte t-Modelle
Protokolle, Anwendersoftware und Anwenderhardware umfassen. Wenn
zum Beispiel ein Dienstleistungsanbieter eine Dienstleistung durch
Microsoft NetMeeting bereitstellen will, dann meldet es Unterstützung für ein übliches
t-Modell für
das Verbinden unter Verwendung von NetMeeting-Protokollen an und
beschreibt dann seine eigene Version dieses t-Modells (die aufzurufende
IP-Adresse, die Art des Aufrufs, erforderliche Kamera/Mikrofon usw.)
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In
Schritt 528 beginnt der Überwachungsdienst mit der Überwachung
der beweglichen drahtlosen Vorrichtung auf der Grundlage der durch
den Dienstleistungsanbieter (d. h. an der Fernüberwachungsstelle) ermittelten
positionsbezogenen Informationen. Die Erbringung der Dienstleistung
wird im Folgenden weiter unter Bezugnahmen auf die 6 und 7 beschrieben.
Nachdem die Dienstleistung bereitgestellt wurde, erfolgt die Zahlung
in Schritt 530 und wird entweder durch Verwendung von Zahlungs-t-Modellen
(Kreditkarteninformationen übermitteln,
Internetzahlungsdienste verwenden) in Verbindung mit einem gespeicherten,
lokalen Profil automatisiert oder wird anderweitig durch Interaktion
mit dem Dienstleistungsanbieter erledigt. Nach der Entscheidung,
dass die Überwachungsdienstleistung nicht
mehr benötigt
wird, beendet der Benutzer der beweglichen drahtlosen Vorrichtung,
oder die bewegliche drahtlose Vorrichtung selbst, die Verbindung
mit dem Dienstleistungsanbieter auf ein mit der t-Modell-Spezifikationen übereinstimmende
Weise (den Anruf beenden, die Kamera ausschalten usw.) und kehrt
in den Ruhezustand zurück
(Überwachung
des Audiodatenstroms auf Interaktion des Benutzers).
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Nun,
unter Bezugnahme auf 6, wird der Betrieb einer beweglichen
drahtlosen Vorrichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weiter beschrieben. In Feld 602 empfängt die bewegliche
drahtlose Vorrichtung ein Ersuchen um eine Überwachungsdienstleistung über eine
der verfügbaren
Modalitäten
für Benutzereingaben,
z. B. die Menüauswahl,
Tastenbetätigung,
Spracherkennung usw. Zusätzlich
werden in Feld 604 wie oben beschrieben positionsbezogene
Informationen durch die bewegliche drahtlose Vorrichtung bereitgestellt, d.
h. entweder direkt oder indirekt durch ein weiteres System. Dessen
ungeachtet werden das Ersuchen und die positionsbezogenen Informationen
einem Überwachungsdienstleistungsanbieter
(der durch das oben unter Bezugnahmen auf 5 beschriebene
Verfahren bestimmt wurde) an einer Fernüberwachungsstelle bereitgestellt.
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Angenommen
die notwendigen Schritte haben stattgefunden, um die Verbindung
der beweglichen drahtlosen Vorrichtung mit dem Dienstleistungsanbieter
zu ermöglichen,
kann eine Vielzahl von Tätigkeiten
stattfinden. Zum Beispiel kann die bewegliche drahtlose Vorrichtung
in Feld 608 von der Fernüberwachungsstelle Umweltinformationen
empfangen, die einem Benutzer der beweglichen drahtlosen Vorrichtung
bereitgestellt werden. Wenn die bewegliche drahtlose Vorrichtung
selbst mit einer oder mehreren zusätzlichen Umweltsensoren ausgestattet
ist, kann die bewegliche drahtlose Vorrichtung in Feld 610 der
Fernüberwachungsstelle
zusätzliche Umweltinformationen
bereitstellen, die durch den zusätzlichen
Umweltsensor/die zusätzlichen
Umweltsensoren geliefert werden. Dies kann nützlich sein, um dem Personal
in der Fernüberwachungsstelle
zu ermöglichen,
die Bedingungen zu verstehen, die der Benutzer der beweglichen drahtlosen Vorrichtung
zu diesem Zeitpunkt erlebt.
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Als
eine höhere
Ebene der Dienstleistung können
Toninformationen durch die bewegliche drahtlose Vorrichtung von
der Fernüberwachungsstelle
empfangen oder an dieses gesendet werden, wie in Feld 612 gezeigt.
Auf diese Weise kann ein Benutzer der beweglichen drahtlosen Vorrichtung
Kommentare des Überwachungspersonals
hinsichtlich der jeweiligen überwachten
Bedingungen empfangen. Umgekehrt ermöglicht das Vorhandensein eines umgekehrten
Audiokanals dem Überwachungspersonal,
zum Beispiel das relative Wohlbefinden des Benutzers der beweglichen
drahtlosen Vorrichtung zu beurteilen.
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Ferner
kann das Überwachungspersonal
im Verlauf der Überwachung
der der Fernüberwachungsstelle
bereitgestellten Umweltinformationen eine Situation oder Bedingungen
erkennen, die ein mögliches
Sicherheitsrisiko für
den Benutzer der beweglichen drahtlosen Vorrichtung darstellen.
Um den Benutzer davor zu warnen, kann die Fernüberwachungsstelle bedient werden,
um das Senden eines Alarmsignals an die bewegliche drahtlose Vorrichtung
zu veranlassen, wobei das Alarmsignal in Feld 614 empfange
wird. Danach wird dem Benutzer der beweglichen drahtlosen Vorrichtung
eine Anzeige des Alarmsignals bereitgestellt. Die spezielle Form der
verwendeten Anzeige hängt
von der gewählten Konstruktion
ab. Zum Beispiel kann eine einfache Lösung ein Licht blinken lassen
oder einen Melder (z. B. einen Summer oder eine Klingel) betätigen. In
komplexeren Umsetzungen kann das Alarmsignal ein gespeichertes Sprachsignal
umfassen, das den Benutzer vor der Situation warnt. Unabhängig von
der verwendeten Umsetzung ermöglicht
das Alarmsignal dem Überwachungspersonal,
mit dem Benutzer der beweglichen drahtlosen Vorrichtung auf eine
bisher nicht verfügbare
Weise zu interagieren.
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Nun,
unter Bezugnahmen auf 7, wird der Betrieb einer Fernüberwachungsstelle
gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weiter beschrieben. In vieler Hinsicht
sind die in 7 dargestellten Arbeitsvorgänge das
Gegenstück
der in 6 dargestellten. In Feld 702 empfängt die
Fernüberwachungsstelle
das Ersuchen um Überwachungsdienstleistung
von der beweglichen drahtlosen Vorrichtung. Angenommen die bewegliche
drahtlose Vorrichtung ist erfolgreich in der Lage, sich mit der Überwachungsdienstleistung
zu verbinden, ermittelt die Fernüberwachungsstelle
in Feld 704 die positionsbezogenen Informationen hinsichtlich
der beweglichen drahtlosen Vorrichtung. Wenn die bewegliche drahtlose
Vorrichtung Positionsinformationen direkt ermittelt, ist dieses
Feld kaum mehr als ein Schritt des Empfangens der Positionsinformationen von
der beweglichen drahtlosen Vorrichtung. Umgekehrt, wenn die bewegliche
drahtlose Vorrichtung solche Informationen nicht direkt ermittelt,
sondern nur ermöglicht,
dass diese durch ein anderes System ermittelt wird, kann Feld 704 erfordern,
dass die Fernüberwachungsstelle
aktiv nach den positionsbezogenen Informationen sucht, zum Beispiel
durch Abrufen eines Verfolgungssystems.
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Unabhängig von
der Weise, in der die Fernüberwachungsstelle
die positionsbezogenen Informationen erhält, greift sie in Feld 706 auf
eine Sensorregistrierung zu, um auf der Grundlage der positionsbezogenen
Informationen geeignete Umweltsensoren zu ermitteln. Es ist zu beachten,
dass dies in der Praxis ein fortlaufender Vorgang ist, da sich die bewegliche
drahtlose Vorrichtung höchstwahrscheinlich
bewegt, was zu einem Datenstrom von aktualisierten positionsbezogenen
Informationen führt.
Sobald geeignete Umweltsensoren ausgewählt wurden, empfängt die
Fernüberwachungsstelle
in Schritt 708 Umweltinformationen von den ausgewählten Umweltsensoren.
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Danach
kann eine Vielzahl von Tätigkeiten stattfinden.
In Feld 710 kann die Fernüberwachungsstelle der beweglichen
drahtlosen Vorrichtung zumindest einen Teil der Umweltinformationen
bereitstellen. Wenn zum Beispiel die Umweltinformationen Videobilder
umfassen, kann die Fernüberwachungsstelle
Videodaten senden, die sowohl den Bereichen vor der aktuellen Position
der beweglichen drahtlosen Vorrichtung entsprechen (unter der Annahme, dass
für die
bewegliche drahtlose Vorrichtung ein Bewegungsablauf ermittelt werden
kann) als auch Bereichen hinter der aktuellen Position der beweglichen drahtlosen
Vorrichtung (wieder unter der Annahme, dass ein Bewegungsablauf
ermittelt werden kann). Eine Ausführungsform eines solchen „Vorausschau"-Betriebs ist, dem
Benutzer zu ermöglichen, die
Fernüberwachungsstelle
zu informieren, dass er/sie sich von Punkt A in Richtung Punkt B
bewegt. Danach kann die Fernüberwachungsstelle
die gesamte Route oder Teile der Route überwachen, um sicherzustellen,
dass sie sicher fortgesetzt werden kann. Wenn nicht, kann die Fernüberwachungsstelle eine
alternative Route vorschlagen.
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Wenn
die bewegliche drahtlose Vorrichtung mit einem oder mehreren zusätzlichen
Umweltsensoren ausgestattet ist, kann die Fernüberwachungsstelle in Feld 712 zusätzliche
Umweltinformationen von der beweglichen drahtlosen Vorrichtung empfangen. Zusätzlich kann,
wie bereits beschrieben, die Fernüberwachungsstelle in Feld 714 Toninformationen
an die bewegliche drahtlose Vorrichtung senden oder von dieser empfangen
oder in Feld 716 ein Alarmsignal an die bewegliche drahtlose
Vorrichtung senden.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Fernüberwachung
einer beweglichen drahtlosen Vorrichtung als Mittel zum Bereitstellen
eines virtuellen persönlichen
Geleitschutzes bereit. Bisher war ein solcher persönlicher
Geleitschutz außerhalb der
finanziellen Möglichkeiten
der meisten Personen. Die vorliegende Erfindung stellt jedoch ein
billiges Mittel zum Bereitstellen solcher Dienstleistungen bereit.
Obwohl die vorliegende Erfindung in Bezug auf besondere Beispiele
einschließlich
derzeit bevorzugte Formen der Ausführung der Erfindung beschrieben
wurde, werden Fachleute erkennen, dass es viele Variationen und
Abwandlungen der oben beschriebenen Systeme und Verfahren gibt,
die in den Geltungsbereich der beigefügten Ansprüche fallen.