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Die
Erfindung betrifft eine Filterungseinheit, die zur Entfernung von
Leukozyten aus einem Fluid dienen soll, sowie ein Beutelsystem mit
einer derartigen Filterungseinheit.
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Sie
findet typischerweise auf die Filterung von Blut oder eines Blutbestandteils
sowie auf das Abscheiden und das Auffangen unterschiedlicher Blutbestandteile
in dem Beutelsystem Anwendung, und zwar insbesondere im geschlossenen
Kreislauf.
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Filterungseinheiten,
die eine mit wenigstens einer Eintrittsöffnung und wenigstens einer
Austrittsöffnung
versehene Außenhülle umfassen,
zwischen denen das zu filternde Fluid gemäß einer Richtung fließt, wobei
die Außenhülle ein
poröses
Element mit einem Medium zur Entfernung von Leukozyten durch Adsorption
und durch Filterung der Leukozyten umschließt, sind bereits bekannt.
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In
derartigen, z. B. von dem Dokument EP-A-0 526 678 dargestellten
Einheiten, wird klassischerweise als Medium zur Entfernung von Leukozyten
eine Aufschichtung von in einem porösen Nonwoven-Material gebildeten
filternden Schichten verwendet.
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Bei
diesem als Tiefenfilterung bezeichneten Filterungstyp hängt die
Kapazität
des filternden Mediums zum Zurückhalten
der Leukozyten nämlich
insbesondere von der Menge des durch das Fluid durchquerten Materials
und damit der Dicke des filternden Materials ab. Darüber hinaus
erlaubt die Anordnung einer Vielzahl von feinen Schichten die Verbesserung der
Leistung bei der Entfernung der Leukozyten im Verhältnis zu
einem filternden Medium derselben Gesamtdicke, das aus einer einzigen
Schicht gebildet wird.
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EP-A-948
993 zeigt ein Verfahren, bei dem eine Folie aus Polytetrafluorethylen
per Kalandrierung gepresst wird, um eine geringere Porengröße zu erreichen.
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Zur
Verbesserung dieses Filterungstyp s, d. h. zur Erhöhung der
Menge der durch das Medium zur Entfernung von Leukozyten zurückgehaltenen Materials,
wurde daher daran gedacht, die Anzahl der aufgeschichteten Schichten
zu erhöhen.
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Aber
diese Lösung
weist eine ganze Reihe von Nachteilen auf.
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Als
Erstes impliziert sie eine Erhöhung
der globalen Größe des Filters,
was ganz allgemein nicht wünschenswert
ist. Darüber
hinaus führt
sie zu einer Erhöhung
des nutzlosen Volumens der Filterungseinheit, d h. der Menge des
in der Filterungseinheit nach der Filterung verbleibenden Fluids,
wobei dieses Fluid infolgedessen verloren geht oder schwer aufzufangen
ist. Diese Schwierigkeit wird insbesondere in den zur Filterung
einer geringen Fluidmenge bestimmten Filterungseinheiten rasch zu
einem Ausschlussgrund.
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Anschließend ruft
die Erhöhung
der Anzahl von Schichten eine deutliche Senkung des Durchsatzes
des durch das Medium zur Entfernung von Leukozyten per Schwerkraft
durchtretenden Fluids hervor und verlängert damit die Filterungszeit.
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Darüber hinaus
hat die Antragstellerin festgestellt, dass diese Erhöhung ab
einem gewissen Wert keine erhebliche positive Wirkung mehr auf die Menge
an durch das Medium zur Entfernung von Leukozyten zurückgehaltenen
Leukozyten hatte.
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Die
Erfindung zielt daher auf die Behebung dieser Nachteile ab, indem
sie insbesondere eine eine verbesserte Kapazität und eine anpassbare Filterung
aufweisende Einheit vorschlägt,
und zwar ohne auf schädliche
Weise den Filterungsdurchsatz, die Größe der Filterungseinheit und
ihr nutzloses Volumen zu beeinflusst. Darüber hinaus kann die Filterungseinheit
in ein Beutelsystem integriert werden, insbesondere im geschlossenen
Kreislauf, um auf einfache Weise die Abscheidung und das Auffangen unterschiedlicher
Blutbestandteile zu erlauben.
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Zu
diesem Zweck und gemäß eines
ersten Aspekts schlägt
die Erfindung eine Filterungseinheit vor, die zur Entfernung von
Leukozyten aus einem Fluid, w. B. Blut oder einem Blutbestandteil,
dienen soll, und eine Außenhülle umfasst,
die mit mindestens einer Eintrittsöffnung und mindestens einer
Austrittsöffnung
versehen ist, zwischen denen das zu filternde Fluid in einer Richtung
fließt,
wobei die Hülle ein
poröses
Element umschließt,
das ein Medium zur Entfernung von Leukozyten durch Adsorption und
Filterung derselben enthält,
wobei besagtes Medium mehrere Schichten des gleichen Typs umfasst,
die aus mindestens einem porösen
Nonwoven-Material gebildet werden, in dem zumindest eine Schicht
vor dem Aufschichten durch Kalandrieren zusammengepresst wurde,
und zumindest diese eine kalandrierte Schicht hinter der Aufschichtung
angeordnet ist, wohingegen das Medium mindestens eine nicht kalandrierte
Schicht umfasst.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt schlägt
die Erfindung ein Beutelsystem zur Entfernung von Leukozyten aus
einem Fluid vor, wie z. B. Blut oder einem Blutbestandteil, in dem
es einen Auffangbeutel für das
Filtrat umfasst, wobei besagter Beutel über ein Filterrohr in Höhe der Eintrittsöffnung mit
einer Austrittsöffnung
einer Filterungseinheit gemäß obiger
Beschreibung verbunden ist.
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Weitere
Gegenstände
und Vorteile der Erfindung werden im Verlauf der nachfolgenden Beschreibung
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen deutlich.
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1 stellt
in Vorderansicht eine Filterungseinheit gemäß einem Ausführungsmodus
der Erfindung dar.
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2 stellt
schematisch und in Schnittperspektive gemäß der Linie II-II die Filterungseinheit
der 1 dar.
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3 stellt
in schematischer Vorderansicht ein Beutelsystem zur Entfernung von
Leukozyten eines Fluids dar, wie z. B. Blut oder einen Blutbestandteil
gemäß einem
ersten Ausführungsmodus
dar.
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4 stellt
ein Beutelsystem gemäß einer Variante
des Ausführungsmodus
der 3 dar.
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5 stellt
in schematischer Vorderansicht ein Beutelsystem zur sterilen Entfernung
von Leukozyten und in geschlossenem Kreislauf eines Fluids, wie
z. B. Blut oder einen Blutbestandteil, gemäß einem ersten Ausführungsmodus
dar.
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6 stellt
in schematischer Vorderansicht ein Beutelsystem für die sterile
Entfernung von Leukozyten und in geschlossenem Kreislauf eines Fluids,
wie z. B. Blut oder einen Blutbestandteil, gemäß einem zweiten Ausführungsmodus
dar.
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In
den 1 und 2 wird eine Filterungseinheit 1 dargestellt,
die die Entfernung von Leukozyten aus einem Fluid, wie z. B. Blut oder
einem Blutbestandteil, ermöglichen
soll. Unter Blutbestandteil werden insbesondere die eventuell konzentrierten und/oder
sich in Suspension befindenden roten Blutkörperchen, die eventuell konzentrierten
und/oder sich in Suspension befindenden Blutplättchen, das eventuell an Plättchen arme
oder reiche Blutplasma verstanden.
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Das
Blut oder ein Blutbestandteil wird nach seinem Auffangen und seinem
Abscheiden im Falle eines Bestandteils insbesondere zur Transfusion
für einen
Patienten bestimmt, der es braucht. Bei dieser Transfusion ist bekannt,
dass die Leukozyten insofern unerwünscht sind, als sie geeignet
sind, beim Patienten störende
und/oder potenziell gefährliche Reaktionen
hervorzurufen
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Deshalb
wird in bestimmten Ländern
empfohlen bzw. verlangt, die Leukozyten aus dem Blut oder dem Blutbestandteil
vor seiner Transfusion zu entfernen, und zwar mit einer bestimmten
Leistung. Bis zum heutigen Tage besteht die optimale Lösung zum
Entfernen der Leukozyten in der Filterung des Blutes oder des Blutbestandteils über eine
mit einem Medium zur Entfernung der Leukozyten versehene Filterungseinheit.
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In
dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsmodus
umfasst die Filterungseinheit 1 eine mit einer Eintrittsöffnung 3 versehene
Außenhülle 2 zur
Aufnahme des zu filternden Fluids und eine Austrittsöffnung 4 zur
Aufnahme des Filtrats, zwischen denen das zu filternde Fluid gemäß einer
Richtung D fließt.
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Die
Einheit 1 umfasst darüber
hinaus ein poröses
Element 5, das in der Außenhülle 2 derart angeordnet
ist, dass es ein mit der Eintrittsöffnung 3 in Verbindung
stehendes Eingangsfach 6 und ein mit der Austrittsöffnung 4 in
Verbindung stehendes Ausgangsfach 7 bildet.
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In
der Beschreibung werden die Begriffe „Eingang" „Ausgang" und „davor" „dahinter" im Verhältnis zur Fließrichtung
des Fluids in der Filterungseinheit 1 (siehe die in den 1 und 2 dargestellten
Pfeile D) definiert.
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Wenn
die Filterungseinheit 1 über die Eintrittsöffnung 3 mit
Fluid versorgt wird, füllt
das Fluid das Eintrittsfach 6, durchquert dann das poröse Element 5,
um im Austrittsfach 7 aufgefangen zu werden. Anschließend kann
das Filtrat über
die Austrittsöffnung 4 aufgefangen
werden.
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Das
poröse
Element 5 umfasst ein Medium zur Entfernung von Leukozyten 8 durch
Adsorption und durch Filterung der Leukozyten.
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Das
Medium zum Entfernen von Leukozyten 8 umfasst mehrere Schichten 9 eines
ersten Typs, die aus wenigstens einem porösen Nonwoven-Material gebildet
werden. Unter Schichttypen werden Schichten aus Material verstanden,
die deutlich dieselbe Zusammensetzung, Porosität und dieselben physikalisch-chemischen
Eigenschaften haben, d. h. deutlich dieselbe Rückhaltungskapazität der Leukozyten.
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Gemäß einer
Ausführung
können
die Schichten 9 hinter dem Medium zur Entfernung von Leukozyten 8 gemäß der Fließrichtung
D des Fluids aufgeschichtet werden.
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Erfindungsgemäß wurde
wenigstens eine und nicht alle diese Schichten 9 per Kalandrierung, insbesondere
kalt vor seiner Aufschichtung gepresst, wobei die kalendrierte Schicht
oder kalandrierten Schichten 9a hinter der Aufschichtung
angeordnet ist/sind. Die Aufschichtung umfasst daher von vorne bis
hinten wenigstens eine nicht kalendrierte Schicht 9b und
wenigstens eine kalendrierte Schicht 9a, wobei 9b alle
von demselben Typ sind.
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Diese
besondere Realisierung erlaubt den Erhalt eines Mediums zur Entfernung
von Leukozyten 9, dessen Adsorptions- und Filterungskapazität der Leukozyten
im Verhältnis
zu einer Aufschichtung von nicht kalandrierten Schichten verbessert
ist. In der Tat erlaubt die Kalandrierung insbesondere die Verringerung
der durchschnittlichen Porosität
und der Luftdurchlässigkeit
der Schicht, was seine Zurückhaltekapazität der Leukozyten
erhöht.
Die Antragstellerin hat ebenfalls festgestellt, dass bei der Verwendung
eines erfindungsgemäßen Mediums
zur Entfernung von Leukozyten 8 die Zeit zwischen der Entnahme
des Fluids und seiner Filterung erhöht werden konnte, ohne die
Rate der Entfernung der Leukozyten deutlich zu verringern; wenn
diese Zeit z. B. 18 Stunden beträgt,
wird immer noch ein zufrieden stellender Satz bei der Entfernung
der Leukozyten erreicht.
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Darüber hinaus
erlaubt die Erfindung im Verhältnis
zu einer Aufschichtung von Schichten, die alle kalandriert sind,
die Begrenzung der Verstopfungsrisiken des Mediums zur Entfernung
von Leukozyten 8 und die Aufrechterhaltung eines Durchsatzes
und damit einer optimalen Filterungszeit.
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Darüber hinaus
kann erfindungsgemäß die Anzahl
der kalandrierten Schichten 9a in Abhängigkeit von der von den unterschiedlichen
nationalen Gesetzgebungen gewünschten
oder auferlegten Leistungen bei der Entfernung von Leukozyten angepasst
werden.
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Schließlich erlaubt
die von der Erfindung vorgeschlagene Lösung die Kombination der o.
g. Vorteile mit einer großen
Einfachheit bei der Realisierung des Aufschichtens, da die kalandrierten 9a oder nicht
kalandrierten 9b Schichten von demselben Typ sind.
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Als
Variante des in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsmodus
kann das Medium zur Entfernung von Leukozyten 8 dar über hinaus
wenigstens eine Schicht wenigstens vom zweiten Typ umfassen, wobei
die genante(n) Schicht(en) auf dem Schichten 9 des ersten
Typs vor oder hinter denselben aufgeschichtet werden.
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Insbesondere
können
die Schichttypen durch die Beschaffenheit des Materials, das sie
bildet und/oder durch ihre physikalischchemischen Eigenschaften
unterschiedlich sein.
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Gemäß einer
Ausführung
nimmt die durchschnittliche Porosität der aufgeschichteten Schichten gemäß der Fließrichtung
kontinuierlich oder diskontinuierlich ab.
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Somit
ist es möglich,
die Leistung bei der Entfernung von Leukozyten unter Verringerung
der Verstopfungsrisiken des Mediums zur Entfernung von Leukozyten 8 zu
optimieren.
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Das
poröse
Element 5 kann ebenfalls einen Vorfilter 10 und/oder
einen Nachfilter 11 umfassen, der jeweils vor oder hinter
dem Medium zur Entfernung von Leukozyten 8 angeordnet ist.
Der Vorfilter 10 und/oder der Nachfilter 11 können aus
wenigstens einer Schicht eines Nonwoven-Materials gebildet werden.
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Gemäße einer
ersten Ausführung
ist/sind das/die die Schichten 9 bildende(n) Material(ein)
hydrophil, insbesondere aus Zellulose oder ihren Derivaten, z. B.
Zelluloseacetat.
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Gemäß einer
zweiten Ausführung
wird/werden das/die die Schichten 9 bildende(n) Material(ein) aus
der Polymere oder Kopolymere auf Polypropylen-, Polyester-, Polyamid-,
Polyethylen- hoher oder niedriger Dichte, Polyurethan-, Polyvinylidenfluorid-, Polyvinylpyrolidonbasis
und ihren Derivaten umfassenden Gruppe ausgewählt.
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Diese
polymerischen Produkte sind im Allgemeinen nicht natürlicherweise
hydrophil und müssen durch
physikalische und/oder chemische Verfahren behandelt werden, um
ihnen die genannten hydrophilen Eigenschaften zu verleihen.
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Diese
Behandlungen bestehen z. B. in dem Aufpfropfen von hydrophilen Substituenten,
z. B. Gruppierungen hydroxylen oder karboxylen Typs, auf dem Polymer
gemäß bekannten
Verfahren.
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Derartige
durch physikalische und/oder chemische Behandlung hydrophil gemachte
Polymere sind auf dem Markt erhältlich.
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Nachstehend
wird in Verbindung mit den 1 und 2 ein
Ausführungsmodus
einer Filterungseinheit 1 beschrieben.
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In
dem dargestellten Ausführungsmodus
ist die Außenhülle 2 weich
und wird durch den Zusammenbau von zwei Folien 12, 13 aus
weichem Kunststoff geformt, die am Rahm miteinander durch Verschweißen verbunden
sind.
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Das
poröse
Element 5 wird in der Außenhülle 2 durch undurchlässige verformbare
Verbindungsmittel in Position gehalten, die aus einem elastischen Rahmen 14 gebildet
werden.
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Der
elastische Rahmen 14 wird durch einen Zusammenbau von zwei
z. B. plastifizierten Folien 14a, 14b gebildet,
zwischen denen das poröse
Element 5 platziert ist.
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Diese
beiden Folien 14a, 14b sind in ihrem zentralen
Teil durchbrochen und umfassen jede wenigstens eine den Durchgang
des zu filternden Fluids erlaubende Öffnung 15.
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Die
beiden Folien 14a, 14b sind untereinander bevorzugt
am Rand des porösen
Elements 5 befestigt, z. B. durch eine durch das poröse Element 5 realisierte
Schweißnaht 16,
wodurch gleichzeitig die Befestigung des porösen Elements 5, aber
auch die Dichtigkeit gewährleistet
wird.
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Die
Schweißnaht
der Folien 14a, 14b durch das poröse Element 5 ruft
eine eine dichte Naht um das poröse
Element 5 bildende Komprimierung hervor.
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Der
elastische Rahmen 14 wird an seinem Rand mit den die Außenhülle 2 bildenden äußeren Folien 12, 13 untereinander
um ihren gesamten Umfang und an ihrem Rand verschweißt, wodurch
somit die Dichtigkeit gewährleistet
wird.
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Bei
diesem Verschweißen
wird die aus einem Filterrohrabschnitt gebildete Eintrittsöffnung 3 auf
einer Seite des elastischen Rahmens 14 angeordnet, und
die aus einem anderen Filterrohrabschnitt gebildete Austrittsöffnung 4 wird
an der anderen Seite des elastischen Rahmens 14 angeordnet.
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Somit
befindet sich das zwischen einer Folie und dem porösen Element 5 gebildete
Eintrittfach 6 in Verbindung mit der Eintrittsöffnung 3 und
dem zwischen der anderen Folie 13 und das zwischen der
anderen Folie 13 und dem porösen Element 5 gebildete Austrittsfach 7 befindet
sich in Verbindung mit der Austrittsöffnung 4.
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Um
zu verhindern, dass das poröse
Element 5 sich gegen die Außenhülle 2 verklebt und
damit das Abfließen
des Fluids behindert, werden im Innern des Austrittsfachs 7 zwischen
dem porösen
Element 5 und der Außenhülle 2 zwei
Distanzringe 17, 18 angebracht.
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Diese
beiden Ringe 17, 18 halten das Austrittsfach 7 des
porösen
Elements 5 frei und verhindern damit, dass das poröse Element 5 sich
gegen die innere Wand der äußeren Folie 13 drückt.
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Die
Ringe 17, 18 können
ausgehend z. B. von an der inneren Wand der Folie der Außenhülle 2, z.
B. an der äußeren Schweißnaht verschweißten elastischen
Filterrohren realisiert werden.
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Es
versteht sich von selbst, dass die Anzahl der Distanzringe 17, 18 z.
B. in Abhängigkeit
von den Abmessungen der Filterungseinheit 1 variieren kann.
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Es
ist z. B. denkbar, einen einzigen, derart umgebogenen Distanzring
vorzusehen, dass dieser eine Schleife im Innern des Austrittsfachs 7 bildet.
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Bevorzugt
werden elastische Ringe 17, 18 verwendet, um die
Faltmöglichkeiten
der Filterungseinheit 1 nicht zu behindern.
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In
einem anderen (nicht dargestellten) Ausführungsmodus ist die Außenhülle 2 steif,
z. B. aus steifem Kunststoff, wie z. B. Polykarbonat realisiert.
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Nachstehend
werden zwei Ausführungsbeispiele
eines porösen
Elements 5 für
eine erfindungsgemäße Filterungseinheit 1 gegeben.
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Beispiel 1
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Das
poröse
Element 5 umfasst von oben nach unten und aufeinander aufgeschichtet:
- – 4
Schichten Nonwoven-Material aus Polyester jeweils mit einer Dicke
e in der Größenordnung von
400 Pm, einer durchschnittlichen Porosität p = 35 Pm und einer zwischen
1000 und 5000 l/m2/s inbegriffenen Luftdurchlässigkeit als Vorfilter 10;
- – 22
Schichten 9b Nonwoven-Material aus Polypropylen Meltblown
jeweils mit 250 Pm < e < 400 Pm; 8,5 Pm < p < 10 Pm und 130 l/m2/s < P < 200 l/m2/s;
- – 2
Schichten 9a Nonwoven-Material aus Polypropylen Meltblown
desselben Typs 9 wie die 22 vorherigen Schichten 9b,
die separat kalandriert worden sind, so dass sie jeweils 130 Pm < e < 250 Pm; 7 Pm < p < 9 Pm et 70 l/m2/s < P < 130 l/m2/s, aufweisen;
- – 1
Schicht Nonwoven-Material aus Polyester Meltblown jeweils mit einer
Dicke e in der Größenordnung
von 400 Pm; p = 35 Pm und 1000 l/m2/s < p < 5000
l/m2/s, als Nachfilter 11.
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In
einem besonderen Beispiel hat dieses poröse Element 5 eine
zwischen 50 und 58 cm2 inbegriffene Filterungsoberfläche, z.
B. gleich 55 cm2, so dass die Filterung von 450 ml Fluid mit einer
Rückhalterate
von 4,8 log erlaubt wird (d. h., die Menge der Leukozyten wird beim
Durchqueren des porösen
Elements 5 durch 104,8 dividiert) gegenüber 4,3 mit einem porösen Element
analog zu dem, in dem die beiden Schichten 9a nicht kalandriert
worden sind, und zwar mit einem nutzlosen Volumen und einer Filterungszeit,
die identisch sind.
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Selbstverständlich kann
in Abhängigkeit
der zu erreichenden Ziele bei der Entfernung der Leukozyten eine
unterschiedliche Anzahl an Schichten 9 kalandriert werden.
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Beispiel 2
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Das
poröse
Element 5 umfasst von oben nach unten und aufeinander aufgeschichtet:
- – 2
Schichten Nonwoven-Material aus Polyester jeweils mit einer Dicke
e in der Größenordnung von
400 Pm, einer durchschnittlichen Porosität p = 35 Pm und einer zwischen
1000 und 5000 l/m2/s inbegriffenen Luftdurchlässigkeit als Vorfilter 10;
- – 2
Schichten Nonwoven-Material aus Polypropylen Meltblown jeweils mit
250 Pm < e < 400 Pm; 10 Pm < p < 20 Pm und 250 l/m2/s < P < 400 l/m2/s;
- – 18
Schichten 9b Nonwoven-Material aus Polypropylen Meltblown
jeweils mit 250 Pm < e < 400 Pm; 8,5 Pm < p < 10 Pm und 130 l/m2/s < P < 200 l/m2/s;
- – 2
Schichten 9a Nonwoven-Material aus Polypropylen Meltblown
von demselben Typ 9 wie die vorherigen 18 Schichten 9b,
die separat kalandriert wurden, so dass jede 130 Pm < e < 250 Pm; 7 Pm < p < 9 Pm und 70 l/m2/s < p < 130 l/m2/s aufweist;
- – 1
Schicht Nonwoven-Material aus Polyester Meltblown jeweils mit einer
Dicke e in der Größenordnung
von 400 Pm; p = 35 Pm und 1000 l/m2/s < P < 5000
l/m2/s als Nachfilter 11.
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In
einem besonderen Beispiel hat dieses poröse Element eine zwischen 15
und 35 cm2 inbegriffene Filteroberfläche, z. B. gleich 20 cm2, so
dass die Filterung von 200 ml Fluid erlaubt wird.
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Nunmehr
wird in Verbindung mit den 3 und 4 ein
erster Ausführungsmodus
eines Beutelsystems für
die Entfernung von Leukozyten eines Fluid, wie z. B. Blut oder einem
Blutbestandteil beschrieben, das einen Auffangbeutel 19 des
Filtrats umfasst, wobei der genannte Beutel über ein Filterrohr 20 und
an einer Eintrittsöffnung 21 an
einer Austrittsöffnung 4 einer
erfindungsgemäßen Filterungseinheit 1 verbunden
ist.
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Das
System umfasst darüber
hinaus Anschlussmittel 22 mit einem das Fluid enthaltenden Beutel
mit Filter, die über
ein Filterrohr 23 an eine Eintrittsöffnung 3 der Filterungseinheit 1 angeschlossen
sind.
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Somit
kann das einmal aufgefangene Fluid in das Beutelsystem eingeführt werden,
um mittels der Filterungseinheit 1 gefiltert zu werden,
wobei das Filtrat anschließend
im Beutel 19 aufgefangen wird.
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In
der in 4 dargestellten Variante wird ein Filter mit Mikroaggregaten 24 an
das System oberhalb der Filterungseinheit 1 angeschlossen.
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Nachstehend
werden in Verbindung mit den 5 und 6 ein
erster und ein zweiter Ausführungsmodus
eines Beutelsystems für
die sterile Entfernung von Leukozyten und im geschlossenen Kreislauf
eines Fluids, wie z. B. Blut oder einem Blutbestandteil, beschrieben,
wobei das genannte System eine erfindungsgemäße Filterungseinheit 1 umfasst.
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Zu
diesem Zweck umfassen die Beutelsysteme einen Sammelbeutel 25,
der das zu filternde Fluid enthalten soll, der zuvor mit einer Konservierungslösung befüllt wurde,
z. B. vom Typ CPD, wobei der genannte Beutel 25 über ein
Filterrohr 26 und an einer seiner Austrittsöffnungen 27 an
der Eintrittsöffnung 3 der
Filterungseinheit 1 verbunden ist, und einen Auffangbeutel 19,
der das Filtrat aufnehmen soll, wobei der genannte Beutel 19 über ein
Filterrohr 20 und an einer seiner Eintrittsöffnungen 21 an
der Austrittsöffnung 4 der
genannten Filterungseinheit 1 verbunden ist.
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Die
Beutelsysteme umfassen darüber
hinaus Mittel zur Entnahme 28 des gesamten Bluts, die an eine
Eintrittsöffnung 29 des
Beutels 25 über
ein mit einer Vorrichtung 31 zum Auffangen einer entnommenen
Blutprobe versehenes Filterrohr 30 angeschlossen sind.
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Die
Beutelsysteme umfassen ebenfalls Nebenbeutel 32–34,
die mit einer Austrittsöffnung 35 des
Beutels 19 über
ein Filterrohr 36 verbunden sind.
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Das
System gemäß dem ersten
Ausführungsmodus
(5) umfasst zwei Nebenbeutel 32, 33,
von denen einer eine Konservierungslösung der roten Blutkörperchen
enthält,
z. B. vom Typ SAGM. Es er laubt nach seiner Sterilisation die sukzessive Realisierung
der folgenden Stufen im geschlossenen Kreislauf:
- – Auffangen
des gesamten Blutes in dem Sammelbeutel 25;
- – Filterung
der gesamten Blutes;
- – Zentrifugieren
des Auffangbeutels 19;
- – Auffangen
der unterschiedlichen Blutbestandteile in den Beuteln 19, 33,
und zwar eines Konzentrates roter Blutkörperchen zusammen mit der Konservierungslösung im
Beutel 19 und dem Plasma im Beutel 33.
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Das
System gemäß dem zweiten
Ausführungsmodus
(6) umfasst drei Nebenbeutel 32–34,
von denen einer 32 eine Konservierungslösung der roten Blutkörperchen
enthält,
z. B. vom Typ SAGM, und eine Filterungseinheit 37 des Plasmas, die
zwischen den Beuteln 33, 34 angeschlossen ist. Es
erlaubt nach seiner Sterilisierung die sukzessive Realisierung der
folgenden Stufen im geschlossenen Kreislauf:
- – Auffangen
des gesamten Blutes in dem Sammelbeutel 25;
- – Filterung
der gesamten Blutes;
- Zentrifugieren des Auffangbeutels 19;
- – Auffangen
der unterschiedlichen Blutbestandteile in den Beuteln 19, 33,
und zwar eines Konzentrates roter Blutkörperchen zusammen mit der Konservierungslösung im
Beutel 19 und dem Plasma im Beutel 33;
- – Filterung
des Plasmas durch die Filterungseinheit 37, so dass die
zellulären
Elemente eliminiert werden;
- – Auffangen
des gefilterten Plasmas im Beutel 34.
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Als
Variante sind die Filterrohre elastisch, abtrennbar und schweißbar, um
nach der Filterung und vor dem Zentrifugieren die Filterungseinheit 1 vom Beutelsystem
trennen zu können.