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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
Erfindung liegt auf dem Gebiet der biomedizinischen Untersuchung
und bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Detektieren des Vorhandenseins
chemischer und/oder biologischer Substanzen in einer Fluidprobe.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Es
sind laterale Fließtests,
-verfahren und -vorrichtungen oder immunchromatographische Tests,
Verfahren und Vorrichtungen zur Detektion des Vorhandenseins oder
der Konzentration von chemischen und/oder biologischen Rückständen oder Analyten
oder im Allgemeinen von Substanzen in flüssigen Proben entwickelt worden
(siehe unter anderem
US 6,319,466 ,
US 6,372,516 ,
US 6,171,870 ,
US 6,214,629 , WO 01/36099,
US 6,146,590 ). Ein Beispiel
einer solchen Testvorrichtung umfasst den wohlbekannten Früherkennungs-Mittelstrahl-Schwangerschaftstest
zur Detektion des humanen Chorion-Gonadotropin oder hCG.
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Insbesondere
im Bereich der Nahrungsmittelsicherheit ist es seit langem erkannt
worden, dass Substanzdetektion und insbesondere Rückstandsdetektion
genau, kostengünstig
und leicht durchzuführen
sein sollte. Verbraucher und Regierungen werden sich zunehmend der
Notwendigkeit zum Testen von Nahrungsmitteln auf das Vorhandensein
unerwünschter
Rückstände bewußt, die
natürlich
oder auf andere Weise auftreten.
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Zum
Beispiel erfordert Viehhaltung auf Milchhöfen gelegentlich aus Gesundheitsgründen eine
antibiotische Behandlung der Tiere. Als eine Folge können in
der Milchversorgung antibiotische Rückstände auftreten. In manchen Fällen haben
Behörden
gesetzliche Grenzwerte für
bestimmte Rückstände in Nahrungsmitteln
festgelegt, wie etwa antibiotische Rückstände in Milch. Nur Rückstandsniveaus
unterhalb des gesetzlichen Grenz werts werden als "sicher" angesehen. Es ist
daher wichtig, dass Detektionsverfahren zusätzlich dazu, dass sie kostengünstig und
leicht durchzuführen
sind, genau und bevorzugt dazu in der Lage sind, sehr geringe Substanzmengen
zu detektieren, d.h. dass sie sensitiv sind.
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Ein
Problem bei den Testvorrichtungen des Standes der Technik besteht
darin, dass die quantitative Genauigkeit hochgradig von der Genauigkeit
der Probennahme abhängt,
d.h. von der Fähigkeit,
dem Test genaue Probenvolumina zuzuführen. Daher erfordern Untersuchungssysteme
gewöhnlich
das Pipettieren der Probe in oder auf ein Proben aufnehmendes Ende
der Vorrichtung durch Verwendung von entweder volumetrischen Kunststoffpipetten oder
volumetrischen Glaspipetten. Derartige Fluidtransportvorrichtungen
werden bevorzugt nicht bereitgestellt, wenn der Laie den Test verwenden
soll, wie etwa in dem Fall, dass ein einzelner Landwirt seine Milch
auf mögliche
Kontamination testet. Dieses Problem kann durch solche Maßnahmen
gelöst
werden, wie das Ausstatten der Testvorrichtung mit einer Probenaufnahmeeinrichtung,
wie sie heutzutage in den Mittelstrahl-Schwangerschaftstest verwendet wird,
die ein körniges
Element aufweist, das ein definiertes Fluidvolumen, wie z.B. 0,5
oder 1,0 ml, halten kann, wenn sie kurz mit der zu testenden Probe
in Kontakt gebracht wird.
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Das
Prinzip des lateralen Fließens
oder der Immunchromatographie, auf dem diese Vorrichtungen basieren,
verursachen nun das folgende Problem. Im Wesentlichen wird das Probenfluid
nach der Aufnahme anschließend
in Richtung auf einen Bereich des chromatographischen Strömungsweges, der
ein Reaktionsmittel aufweist, das das Vorhandensein der getesteten
Substanz anzeigen kann, in diesen Bereich hinein und an diesem Bereich
vorbei transportiert. Der Transport erfolgt durch Kapillarkraft.
Auf diese Weise kann die getestete Substanz oder der getestete Analyt
nur einmal einen Kontakt mit dem anzeigenden Reaktionsmittel herstellen.
Als eine Folge fehlt einem solchen Test des Standes der Technik
Sensitivität,
oder er ist zumindest unzureichend sensitiv, weil es keinen anhaltenden
Kontakt zwischen dem Analyten und dem anzeigenden Reaktionsmittel
oder zumindest nur eine zeitliche Möglichkeit zur Herstellung eines
solchen Kontaktes gibt. Außerdem
sind solche Messungen nicht quantitativ, weil es kein Gleichgewicht
gibt.
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Noch
ein weiteres Problem bei biomedizinischen Substanztestvorrichtungen
des Standes der Technik bezieht sich auf ihren relativ schnellen
Verfall. Die Vorrichtungen des Standes der Technik können entweder
nicht in einer einfachen Weise ausreichend geschlossen werden, um
den Eintritt von Mikroorganismen vollständig zu verhindern, die für die Lagerbeständigkeit
solcher Vorrichtungen schädlich sind
oder für
den Test selbst schädlich
sind, oder sie können
nicht einfach geöffnet
werden, um den Test in einer bequemen Weise auszuführen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt nun eine Testvorrichtung zum Bestimmen
eines Analyten in einer Probe bereit, wobei die Vorrichtung einen
Reagensabschnitt (1), der in einem zylindrischen Gehäuse (2)
enthalten ist, das zumindest ein erstes offenes Ende hat, und eine
Probenaufnahmeeinrichtung (3), die ebenfalls in dem zylindrischen
Gehäuse
(2) enthalten ist, und eine Betätigungseinrichtung (4)
aufweist, die in der Lage ist, den Reagensabschnitt (1) und/oder
die Probenaufnahmeeinrichtung (3) zu bewegen, und wobei
der Reagensabschnitt (1) und die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) in wenigstens zwei Positionen relativ zueinander sein
können,
wobei die Positionen eine erste Position, in der die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) nicht in analytenaustauschbarem Kontakt mit dem Reagensabschnitt
(1) ist, und eine zweite Position umfassen, in der die
Probenauf nahmeeinrichtung (3) in analytenaustauschbarem Kontakt
mit dem Reagensabschnitt (1) ist.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner ein Verfahren zum Bestimmen
der Anwesenheit eines Analyten in einer Probe bereit, das die folgenden Schritte
aufweist:
- a) Bereitstellen einer Testvorrichtung
zum Bestimmen eines Analyten in einer Probe, wobei die Vorrichtung
einen Reagensabschnitt (1), der in einem zylindrischen
Gehäuse
(2) enthalten ist, das zumindest ein erstes offenes Ende
hat, und eine Probenaufnahmeeinrichtung (3), die ebenfalls
in dem zylindrischen Gehäuse
(2) enthalten ist, und eine Betätigungseinrichtung (4)
aufweist, die in der Lage ist, den Reagensabschnitt (1)
und/oder die Probenaufnahmeeinrichtung (3) zu bewegen, und
wobei der Reagensabschnitt (1) und die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) in wenigstens zwei Positionen relativ zueinander sein
können,
wobei die Positionen eine erste Position, in der die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) nicht in analytenaustauschbarem Kontakt mit dem Reagensabschnitt (1)
ist, und eine zweite Position umfassen, in der die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) in analytenaustauschbarem Kontakt mit dem Reagensabschnitt
(1) ist,
- b) Inkontaktbringen der Probenaufnahmeeinrichtung (3)
mit der Probe,
- c) Bringen des Reagensabschnitts (1) und der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) in die zweite Position, wodurch ein Austausch des Analyten und/oder
von Reagenzien zwischen dem Reagensabschnitt (1) und der
Probenaufnahmeeinrichtung (3) ermöglicht wird und das Auftreten
einer Reaktion zwischen Analyt und Reagenzien und die Bildung eines
detektierbaren Produkts ermöglicht
wird, und
- d) Bestimmen der Anwesenheit des Analyten in der flüssigen Probe
durch visuelle Prüfung
des Reagensabschnitts (1) und/oder der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) auf die Anwesenheit des detektierbaren Produkts.
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In
einem Aspekt bezieht sich die vorliegende Erfindung auf die Verwendung
der Testvorrichtung gemäß der Erfindung
zur Bestimmung eines Analyten in einer Probe.
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine schematische Darstellung von einer der Ausführungsformen der Testvorrichtung
der vorliegenden Erfindung (siehe nachfolgende Beschreibung für Details).
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2 zeigt
eine schematische Darstellung der Testvorrichtung der 1,
wobei sich der Reagensabschnitt (1) und die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) in einer ersten Position befinden, wobei die Probennahmeeinrichtung
(5) in dem zylindrischen Gehäuse (2) angeordnet
ist, wobei sich die Betätigungseinrichtung
(4) in einer durch Position A gekennzeichneten ersten Verweilposition
befindet, was bedeutet, dass eine Schulter oder ein Vorsprung (19) von
ihr an dem Rand des ersten offenen Endes des zylindrischen Gehäuses angeordnet
ist, wie es in 1 gezeigt ist, und wobei die
Betätigungseinrichtung
(4) mit einem Verschlussmittel (7) ausgestattet ist,
das hier in der Form eines einfachen Flansches vorgesehen ist (siehe
Text für
Details).
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3 zeigt
eine schematische Darstellung der Testvorrichtung der vorliegenden
Erfindung, wobei sich der Reagensabschnitt (1) und die
Probenaufnahmeeinrichtung (3) in einer zweiten Position
befinden, was bedeutet, dass die Probenaufnahmeeinrichtung (3)
nun in analytenaustauschbarem Kontakt mit dem Reagensabschnitt ist,
nachdem die Betätigungseinrichtung (4)
weiter in das zylindrische Gehäuse
(2) in Richtung auf eine Endposition B geschoben wird,
wie sie in 1 gekennzeichnet ist, und wobei
die Probenaufnahmeeinrichtung (3) und der Reagensabschnitt
(1) nicht in analytenaustauschbarem Kontakt sind (siehe
Text für
Details).
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4 zeigt
eine Anordnung von Testvorrichtungen im Mikrovertiefungsformat oder
im Format mit 96 Vertiefungen, die Massentests, Automation und Robotisierung
zulässt.
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5 zeigt
eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform
der Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung, wobei der Reagensabschnitt
(1) einen Lateralflussstreifen aufweist.
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6 zeigt
eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform
der Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung, wobei die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) mehrere Schichten von Materialien aufweist und wobei
der Reagensabschnitt (1) eine Stützkonstruktion (14)
mit Testzonen (12) aufweist.
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7 zeigt
eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform
der Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung, wobei der Reagensabschnitt
(1) in vier unterschiedliche Abschnitte unterteilt ist.
In 7A ist der Reagensabschnitt (1) auf
dem Boden oder der Basis des zylindrischen Gehäuses (2) angeordnet. 7B stellt eine Ansicht von oben in der
Richtung des Bodens des zylindrischen Gehäuses (2) der Testvorrichtung
dar, wie sie in 7A gezeigt ist.
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8 zeigt
eine Darstellung einer Probennahmeeinrichtung (5), wobei
die Probenaufnahmeeinrichtung (3) mit Hilfe eines Verbindungselements (9)
fest mit der Betätigungseinrichtung
(4) der Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung ver bunden ist,
wobei die Probenaufnahmeeinrichtung (3) mehrere Schichten
von Materialien aufweist und wobei die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) ferner ein Sondenelement (15) und Öffnungen
(16) aufweist.
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9 zeigt
eine schematische Darstellung von noch einer weitere alternativen
Ausführungsform der
Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung, wobei die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) zwischen dem Reagensabschnitt (1) und dem
zweiten offenen Ende des zylindrischen Gehäuses (2) angeordnet
ist, wobei die Probenaufnahmeeinrichtung (3) ein Sondenelement
(15) aufweist und wobei das zweite offene Ende des zylindrischen
Gehäuses
einen abnehmbaren Deckel (17) aufweist.
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10 zeigt
eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform
der Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung, wobei die Probenaufnahmeeinrichtung
zwischen dem Reagensabschnitt (1) und dem zweiten offenen
Ende des zylindrischen Gehäuses
angeordnet ist, wobei das zweite offene Ende in der Form einer kleineren Öffnung vorgesehen
ist und wobei sich ein Probennehmelement (18) von der Öffnung erstreckt,
die einen abnehmbaren Deckel (17) aufweisen kann.
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11 zeigt
die verschiedenen Positionen, in denen die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) und der Reagensabschnitt (1) relativ zueinander
in einer Testvorrichtung der Erfindung angeordnet sein können, wie
sie in 10 während der Verwendung gezeigt
ist. Die Vorrichtung im Lagerzustand ist in Feld A gezeigt, und
die Vorrichtung kann nach Entfernung des abnehmbaren Deckels (17),
wie es in Feld B gezeigt ist, über
das Probennehmelement (18) in Kontakt mit der Probe gebracht
werden, und ein in der Betätigungseinrichtung
(4) enthaltener Kolben wird nach außen gezogen, um in dem zylindrischen
Gehäuse
(1) einen Unterdruck zu erzeugen, als Folge dessen eine
(flüssige)
Probe in die Probenaufnahmeeinrichtung (3) strömt. Das
Schie ben der Betätigungseinrichtung
(4) in das zylindrische Gehäuse treibt überschüssiges Fluid aus dem Gehäuse durch eine Öffnung in
der Probenaufnahmeeinrichtung (3) und bringt den Reagensabschnitt
(1) in analytenaustauschbaren Kontakt mit der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) (Feld C). Daraufhin beginnt der Test, und zum Beispiel
der Analyt tritt in den Reagensabschnitt ein und hat die Bildung
eines detektierbaren Produktes zur Folge, dessen Anwesenheit durch
visuelle Prüfung
des Reagensabschnitts (1) bestimmt werden kann (Feld D).
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Viele
diagnostische Testsysteme beruhen auf der Verwendung vorbestimmter
Probenmengen (z.B. Vollblut, Serum, Plasma, Urin, Speichel usw.), um
den Test mit seinen vollständigen
Spezifikationen auszuführen.
Das Probenvolumen kann sowohl die Testsensitivität als auch die Spezifität beeinflussen. Es
gibt viele Wege, genaue Probenmengen zu nehmen, jedoch wird allgemein
eine Pipette oder ein Kapillarröhrchen
verwendet. Daher sind häufig
(Einweg-) Pipetten, Pipettenspitzen, Kapillaren oder andere Probennahmeeinrichtungen
in der Verpackung von Tests enthalten.
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Die
Testvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
erlaubt es Personen, die normalerweise nicht in analytischen Testverfahren
ausgebildet sind, genaue Probenvolumina zu nehmen. Dazu ist die Vorrichtung
der vorliegenden Erfindung mit einer Probenaufnahmeeinrichtung als
einem integralen Teil des Testsystems selbst ausgestattet, wodurch
die Wahrscheinlichkeit des Begehens von Fehlern bei dem Probennahmeprozess
verringert wird. Die nachstehende detaillierte Beschreibung wird
die Vorteile ihrer Verwendung erläutern.
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Tests
auf antibiotische Rückstände sind äußerst wichtig,
um Lebensmittel, und insbesondere Milch, vor dem Auftreten von Rückständen zu
schützen.
Kühe können Mastitis
entwickeln und werden höchstwahrscheinlich
mit Antibiotika behandelt. Die Milch kann legal in die Nahrungskette
nur nach einem Zurückbehaltungszeitraum
eintreten, bei dem Milch, die übermäßige Mengen
an antibiotischen Rückständen enthält, weggeworfen
wird und die andauert, bis die Milch weniger als den zulässigen maximalen Rückstandsgrenzwert
des verwendeten Antibiotikums enthält.
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Neben
dem Problem möglicher
Allergien bei Verbrauchern sollte das Vorhandensein von antibiotischer
Restaktivität
in Milch auch aus ökonomischen Gründen verhindert
werden. Wenn die Milch bei der Herstellung von Käse verwendet wird, können dabei angewendete
bakterielle Starterkulturen mit verminderten Geschwindigkeiten wachsen
oder sie können überhaupt
nicht wachsen, oder die Spezieszusammensetzung der komplexen Starterkulturen
kann geändert
werden. Alle derartigen Änderungen
führen
zu Käse
unvorhersagbarer Qualität.
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Es
befinden sich unterschiedliche Arten von Antibiotikarückstandstests
auf dem Markt, die in zwei größere Gruppen
unterteilt werden können
- 1. Schnelltests mit engem Spektrum, wie die
Delvo-X-Press- (DSM,
Niederlande), SNAP- (Idexx, USA), Penzym- und beta-Star- (UCB, Belgien) und
MRL- und SRL-Nachweisverfahren (Charm Sciences, USA).
- 2. Mikrobielle Nachweisverfahren mit breitem Spektrum, wie die
Delvotest- (DSM, Niederlande), die P&S ATK-Nachweisverfahren (Copan, Italien), der
BRT-Test (AIM, Deutschland), der Eclipse-Test (Spanien) und der
Charm-Farm-Test (Charm Sciences, USA).
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Die
erste Gruppe besteht aus Tests des ELISA-Typs oder aus Trockenchemie-Vorrichtungen (Messstäbchen).
Typischerweise wird eine Milchprobe durch die Verwendung einer Präzisionspipette oder
einer Einwegvorrichtung genommen, und exakte Mengen von Reagenzien
werden zu der Probe hinzugefügt.
Diese Tests basieren auf einem Indikatorbindungshemmungsprinzip
(tracerbinding inhibition principle), und die Menge an Milchprobe
beeinflusst im Allgemeinen die Sensitivität des Tests und ist daher von
großer
Wichtigkeit.
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Die
Trockenchemie-Vorrichtungen erfordern eine Inkubation bei erhöhten Temperaturen,
gewöhnlich
in einer Inkubationsvorrichtung. In einigen Fällen wird die gesamte Testvorrichtung
erwärmt
(SNAP, CHARM MRL), während
in anderen Fällen
eine Vorinkubation eines Konjugats (beta-Star) verwendet wird, nach
der der Teststreifen hinzugefügt
wird. Alle Tests erfordern die Verwendung einer Pipette als Probennahmeeinrichtung
vor dem Beginn des Nachweisverfahrens.
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Die
zweite Gruppe, die Tests mit breitem Spektrum auf Rückstände von
Antibiotika, haben im Allgemeinen zwei Formate. Ein ELISA-Platten-Format
(Format mit 96 Vertiefungen) oder ein Ampullenformat. Das Ampullenformat
besteht aus einer verschlossenen (Schraubdeckel, Aluminiumfolie)
Ampulle, die eine kleine Menge an Agar enthält. Der Agar enthält bakterielle
Sporen, einen pH-Indikator oder einen Reduktionsmittel-Oxidationsmittel-
(Redox-) Indikator und gelegentlich die Nährstoffe, die es den Bakterien
erlauben, zu wachsen. In dem Fall, dass die Nährstoffe anfänglich in
dem Agar fehlen, werden sie aus einer Tablette hinzugefügt, die
unmittelbar vor dem Aufbringen der Milch (Delvotest) zu der Oberseite
des Agars hinzugefügt
wird. Nach dem Zuführen
einer vorbestimmten Menge von Milch zu der Vorrichtung wird die
Ampulle auf 64°C
erwärmt. Die
Sporen keimen zu Bakterien. Als eine Folge bakteriellen Wachstums
werden Säure
und andere Verbindungen er zeugt, die den Redox-Indikator beeinflussen.
Typischerweise ändert
das Agar-Medium in der Abwesenheit antibiotischer Rückstände seine Farbe
nach 2 bis 3 Stunden Inkubation. Eine Probe ist als negativ definiert,
wenn sich die Farbe innerhalb eines vorbestimmten Zeitraums ändert. Die
Probe wird als positiv angesehen, wenn sie ihre Farbe nicht ändert, was
das Vorhandensein von Antibiotika in der Probe anzeigt. Die Farbänderung
bei 2/3 der Agar-Säule
ergibt den Messwert.
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Diese
Verfahren leiden an einer bestimmten Anzahl von Nachteilen. Wenn
dem Agar während
der Herstellung Nährstoffe
zugeführt
werden, kann der Agar ein perfektes Medium zur Entwicklung aller
Arten unerwünschter
Mikroorganismen sein, was zu einem Verderben des Tests führt. Dieses
Problem kann durch die Verwendung aseptischer Füllmethoden während der
Herstellung oder dadurch umgangen werden, dass die Nährstoffe
separat in Tablettenform unmittelbar vor dem Beginn des Nachweisverfahrens hinzugefügt werden.
Der letztere Ansatz erzeugt einen zusätzlichen Schritt, bevor das
Nachweisverfahren durchgeführt
werden kann (Zuführen
einer Tablette durch Verwendung einer Pinzette), aber erfordert
auch die Aufnahme eines separaten Fläschchens in den Testkit selbst,
gewöhnlich
zusätzlich
zu den Pipettierwerkzeugen.
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Außerdem ziehen
die Tabletten, wenn sie ungeeignet aufbewahrt werden, Feuchtigkeit
an und lösen
sich bei dem Hinzufügen
der Probe nicht richtig auf. Gewöhnlich
wird dies durch die Hinzufügung
eines Siliziumdioxid-Siegelrandbeutels zu den Tablettenfläschchen
verhindert, was die Herstellungskosten erhöht.
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Der
Nährstoff
enthaltende Agar ist bei ungeeigneter Lagerung der Ampullen sogar
noch anfälliger
gegenüber
Infektionen. Darüber
hinaus können diese
Tests an Ableseschwierigkeiten leiden, weil die Milch häufig dazu
neigt, zwischen die Ampul lenwand und den Agar zu sickern. Da Milch
lichtundurchlässig ist
und dazu neigt, die Indikatoren zu einem gewissen Maße zu absorbieren,
wird das richtige Ablesen des Testergebnisses in starkem Maße beeinflusst.
In dem Fall der Verwendung von Tabletten dient die Tablette als
ein "absorbierendes
Kissen" auf dem
Agar und verhindert dadurch, dass dieses Problem auftritt. Dieser
absorbierende Effekt kann jedoch auch nachteilig werden. Bei längerer Inkubation
oder unrichtiger Abdeckung der Ampullen während der Inkubation bei erhöhten Temperaturen
kann die Oberseite des Agars beginnen, auszutrocknen, und dadurch
möglicherweise
falsch-positive Ergebnisse erzeugen.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Testvorrichtung bereitzustellen,
die zumindest einige der Probleme löst, die oben beschrieben wurden.
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Die
Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung hat den eindeutigen Vorteil, ein einschrittiges Verfahren
zur Probennahme und zum Probentesten bereitzustellen. Das Eintauchen
eines Teils der Vorrichtung in eine Flüssigkeit, wie zum Beispiel
Milch, liefert ohne die Notwendigkeit der Verwendung von Präzisionspipetten
eine vorbestimmte Menge an Probe.
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Während der
Herstellung der Vorrichtung wird ein Absorber oder eine Probenaufnahmeeinrichtung
(zum Beispiel ein Absorptionskissen, das als eine Probenaufnahmeeinrichtung
dient, die optional mit einem reagierenden Stoff [Nährstoffe
und dergleichen] geladen und getrocknet ist) in einem zylindrischen
Gehäuse
befestigt oder angeordnet, das auch einen Reagensabschnitt enthält. Die
Testvorrichtung existiert dann als eine unabhängige Einheit. Die Ausgestaltung
wird in einer solchen Weise vorgenommen, dass bei der Herstellung
in einer Fertigungsanlage eine Probenaufnahmeeinrichtung in ein
zylindrisches Gehäuse
der Vorrichtung in einer ersten Position eingebracht wird, in der
kein analytenaustauschbarer Kontakt zwi schen der Probenaufnahmeeinrichtung
und dem Reagensabschnitt möglich
ist. Nachdem die Probenaufnahmeeinrichtung und der Nachweisverfahrenteil
so miteinander verbunden worden sind, ergibt sich eine geschlossene
Vorrichtung. Der Vorteil eines solchen geschlossenen Systems besteht
darin, dass es auf diese Weise für
längere
Zeiträume
ohne das Risiko einer Kontamination oder Austrocknung der Vorrichtung
gelagert werden kann. Ein weiterer Vorteil dabei besteht darin,
dass eine Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung keine zusätzliche
Verpackung erfordert, um eine solche Austrocknung oder Kontamination
zu vermeiden. Der Benutzer wird dann unmittelbar vor der Verwendung
lediglich die Probenaufnahmeeinrichtung mit der Probe in Kontakt
bringen und dadurch die Probenaufnahmeeinrichtung mit Analyt laden,
was auf verschiedene Weisen vorgenommen werden kann, wie es in verschiedenen
Ausführungsformen
der Vorrichtung beispielhaft gezeigt ist. Anschließend wird
der Benutzer die Probenaufnahmeeinrichtung in analytenaustauschbaren
Kontakt mit dem Reagensabschnitt in einer zweiten Position bringen
und dadurch den Austausch von Analyt und/oder Reagenzien zwischen der
mit Probe geladenen Probenaufnahmeeinrichtung und dem Reagensabschnitt
ermöglichen.
Die auf diese Weise zusammengebrachten Probenaufnahmeeinrichtung
und Reagensabschnitt resultieren in der Durchführung des Nachweisverfahrens.
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In
alternativen Ausführungsformen
einer Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung muss die Probenaufnahmeeinrichtung
zur Probennahme nicht von dem zylindrischen Gehäuse getrennt werden. In derartigen
Ausführungsformen
umfasst das Nachweisverfahren die Entfernung eines Verschlussdeckels,
das Eintreten eines Sondenelements oder Probennehmelements in die
Probe, das Ermöglichen, dass
sich die Probenaufnahmeeinrichtung mit Flüssigkeit füllt, und das Bringen der Probenaufnahmeeinrichtung
und des Reagensabschnitts in die zweite Position.
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Die
Testvorrichtungen der vorliegenden Erfindung kann eine Einzeltestvorrichtung
zur Durchführung
eines einzelnen Tests sein. Die Testvorrichtung kann jedoch auch
eine oder mehrere Testzonen einsetzen, die sich auf eine Vielzahl
von Tests beziehen. Im Folgenden und in den Figuren werden verschiedene
Ausführungsformen
dargestellt.
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Die
Testvorrichtung ist zum Detektieren von Analyten in jeder Flüssigkeit
geeignet, aber bevorzugt in Körperflüssigkeiten,
wie etwa zum Beispiel in Milch, Kolostrum, Urin, (Voll)-Blut, Serum,
Plasma, Pleuralflüssigkeit,
Magenflüssigkeit,
Duodenumflüssigkeit,
Intraokularflüssigkeit,
Aszites-Flüssigkeit,
Peritonealflüssigkeit,
amniotischer Flüssigkeit,
Gelenkflüssigkeit,
Zystenflüssigkeit,
Cerebrospinal-Flüssigkeit,
Vaginalflüssigkeit
(einschließlich
Menstruationsflüssigkeiten),
Samen, Sputum, Speichel, Extrakten von Fäkalien oder Dung, Schweiß oder Exsudat
von Läsionen.
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Die
Testvorrichtung ist auch zum Detektieren von Analyten in Zellkulturüberständen, Wasser
(einschließlich
Trink-, Kühlturm-,
Ab- und Prozesswasser), Bodenextrakten oder anderen Flüssigkeiten, wie
etwa Öl,
geeignet.
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Die
Probe kann entweder in der Form eines Schlamms (slurry), einer Suspension,
einer Lösung, einer
eingeweichten Masse, eines Homogenisats, einer Gewebeprobe aus einer
Biopsie oder dergleichen vorgesehen sein. Bevorzugt ist die Probe
eine Fluidprobe oder ein Fluid aus einer Probe.
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Die
Testvorrichtung ist besonders bei der Detektion von Analyten nützlich,
die bei einem bestimmten vorbestimmten Niveau bestimmt werden müssen, wie
etwa Toxine, Pestizide und Antibiotika. Die Testvorrichtung ist
besonders nützlich,
um die maximalen Rückstandsanalytengrenzen
in einer Probe zu detektieren. Die meisten der Elemente für jeden
Test sind mit Ausnahme der chemischen Zusammensetzung der Detektionsreagenzien
dieselben, die auf die spezielle Analytendetektion zugeschnitten
sind.
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Die
Testvorrichtung ist auch bei der Detektion von Analyten wie etwa
Nukleotiden, Peptiden, Sacchariden oder Polymeren von diesen nützlich. Außerdem können Antikörper, Antigene,
Enzyme, Co-Faktoren, Hormone, Viren, Bakterien, Pilze, Dioxine oder
jegliche andere chemische oder biologische Substanz, für die ein,
im Prinzip chromogenes, Nachweisverfahren entwickelt werden kann,
durch Verwendung der vorliegenden Testvorrichtung bestimmt werden.
Bevorzugt werden durch solche Nachweisverfahren visuell detektierbare
Reaktionsprodukte erzeugt.
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Der
Analyt kann in der Probe entweder in suspendierter oder gelöster Form
vorliegen. Bevorzugt liegt der Analyt in der Testprobe in gelöster Form vor.
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Die
Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung weist im Wesentlichen
ein zylindrisches Gehäuse
(2) auf. Die Form des Reagensabschnitts (1) ist
im Prinzip zylindrisch, wobei seine Basis jede Form wie quadratisch,
rechteckig, kreisförmig
usw. haben kann, mit einem Innendurchmesser von 1 bis 50 mm, bevorzugt
2 bis 22 mm, und einer Höhe
von 4 bis 100 mm, bevorzugt 5 bis 55 mm. Das zylindrische Gehäuse (2)
ist bevorzugt kreiszylindrisch. Das zylindrische Gehäuse (2)
kann aus einem flexiblen oder harten Material konstruiert sein,
wie etwa Polystyrol, Polypropylen oder Polyethylen oder einem anderen
thermoplastischen Harz. Bevorzugt ist das zylindrische Gehäuse lichtundurchlässig, mehr
bevorzugt zumindest lokal transparent, um eine visuelle Untersuchung
des Reagensabschnitts (1) und/oder der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) auf das Vorhandensein eines detektierbaren Produktes
hin zu ermöglichen. In
einer Ausführungsform
wird ein zylindrisches Gehäuse
(2) verwen det, wie etwa ein einstückiges, integrales, spritzgegossenes,
vollständig
transparentes Kunststoffmaterial.
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In
einer ersten Ausführungsform,
wie sie in den 1 bis 3 dargestellt
ist, ist das zylindrische Gehäuse
(2) an einem Ende offen, so dass die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) zum Nehmen einer Probe von dem Gehäuse getrennt werden kann, woraufhin
die die Testprobe enthaltende Probenaufnahmeeinrichtung (3)
mit dem Reagensabschnitt (1) in Kontakt gebracht werden
kann, der in dem zylindrischen Gehäuse (2) enthalten
ist. Der in dem zylindrischen Gehäuse (2) enthaltene
Reagensabschnitt (1) gibt den Teil oder Abschnitt des zylindrischen
Gehäuses
an, der als eine Halteeinrichtung oder Lagerplatz für Reagenzien
dient und genauer für
Reagenzien, die bei der Detektion des Analyten beteiligt sind. Alternativ
und in anderen Ausführungsformen
dargestellt kann der Reagensabschnitt (1) als inerter Träger für Reagenzien
oder als ein Gefäß oder Behälter für Reaktionsprodukte
oder eine flüssige
Testprobe dienen. Auch wenn der Reagensabschnitt (1) hierin so
definiert ist, dass er gegenüber
dem offenen Ende des zylindrischen Gehäuses (2) angeordnet
ist, wird der Leser verstehen, dass in dem Fall eines fluidischen
Reagensabschnitts auf den Ort der Reagenzien in Bezug auf die Standardposition
der Vorrichtung Bezug genommen wird, die so ist, dass das offene Ende
des zylindrischen Gehäuses
nach oben gerichtet ist.
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Die
Reagenzien in dem Reagensabschnitt (1) können entweder
trocken oder gelöst
sein oder können
geeignet in einer Flüssigkeit,
wie etwa einem Puffer, suspendiert gehalten sein. Die Reagenzien
in dem Reagensabschnitt (1) können auch in oder an einer
Matrix, wie etwa einer Gel- oder Siliziumdioxid-Matrix, oder jeder
anderen Art fester Matrix immobilisiert sein, die für Flüssigkeiten
und Analyten zugänglich
ist. In dem Fall, dass die Reagenzien trocken sind, ist kein analytenaustauschbarer
Kontakt, wie er hierin definiert ist, zwischen dem Rea gensabschnitt
(1) und der Probenaufnahmeeinrichtung (3) möglich, und
wenn sie nicht benetzt oder befeuchtet werden, resultieren Reagenzien
in der trockenen Form in einer ersten Position, wie sie hierin definiert ist,
zwischen dem Reagensabschnitt (1) und der Probenaufnahmeeinrichtung
(3). Wie angegeben kann sich die Form des Reagensabschnitts
(1) und/oder der festen Matrix zwischen verschiedenen Ausführungsformen
unterscheiden und ist nicht auf diejenigen beschränkt, die
hierin dargestellt sind. Wenn die Reagenzien in oder an einer Matrix
immobilisiert sind, findet die Diffusion oder der Fluss oder im
Allgemeinen die Bewegung des Analyten durch solche Kräfte wie
Brownsche Bewegung, Kapillarkraft oder Konvektion statt und ereignet
sich im Wesentlichen, wenn auch nicht ausschließlich, von der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) zu dem Reagensabschnitt (1). Bei einem Kontakt
zwischen Analyt und Reagens wird als eine Folge dieses Kontaktes
ein detektierbares Produkt gebildet. In diesem Fall dient der Reagensabschnitt
(1) als eine Testzone.
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Alternativ
können
die Reagenzien in dem Reagensabschnitt (1) vollständig mobil
sein, wie etwa dann, wenn sie in einem Fluid oder einem Puffer gelöst sind.
Wenn die Reagenzien mobil sind, diffundieren sie oder strömen sie
oder – im
Allgemeinen – bewegen
sie sich durch solche Kräfte
wie Brownsche Bewegung, Kapillarkraft oder Konvektion von dem Reagensabschnitt
(1) zu der Probenaufnahmeeinrichtung (3). Somit
findet der Kontakt zwischen Analyt und Reagens und die Bildung eines
detektierbaren Produktes als eine Folge dieses Kontaktes entweder in
dem Reagensabschnitt (1) statt, oder er kann in der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) stattfinden, und daher können der Reagensabschnitt (1)
und/oder die Probenaufnahmeeinrichtung (3) als eine Testzone dienen.
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Der
Reagensabschnitt (1) kann alle Reagenzien enthalten, die
notwendig sind, um bei einem Kontakt zwischen der analy tenbeladenen
Probenaufnahmeeinrichtung (3) und dem Reagensabschnitt
(1) die Bildung eines detektierbaren Produktes zu ermöglichen.
Alternativ kann ein Reagens oder können mehrere Reagenzien, das
bzw. die für
die Bildung eines detektierbaren Produktes erforderlich ist bzw. sind,
in dem Reagensabschnitt (1) enthalten sein, während ein
anderes Reagens oder mehrere Reagenzien, das bzw. die für die Bildung
eines detektierbaren Produktes erforderlich ist bzw. sind, in der
Probenaufnahmeeinrichtung (3) enthalten sein. Ein Reagens
oder mehrere Reagenzien, das bzw. die in der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) enthalten ist bzw. sind, kann bzw. können zum
Beispiel in dieser in trockener Form enthalten sein und kann bzw.
können sich
nur bei Kontakt mit dem Probenfluid lösen und beweglich werden.
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Der
Reagensabschnitt (1) kann solche Reagenzien wie Antikörper, Antigene,
Fluorochrome, Quencher, elektrochemische Reagenzien, biolumineszente
oder chemilumineszente Reagenzien, Pilz- oder Bakteriensporen, Bakterien,
Viren oder jede andere Substanz enthalten, die dazu in der Lage
ist, die Bildung eines detektierbaren Analyten bei einem Kontakt
zwischen einem oder mehreren Reagenzien und einem Analyten zu unterstützen, vermitteln,
erzeugen oder im Allgemeinen bei dieser Bildung teilzunehmen. In
alternativen Ausführungsformen
enthält
der Reagensabschnitt (1) Indikatoren, wie etwa Redox-,
pH-, usw. Indikatoren, die zum Beispiel als eine Indikatorschicht
(Indikatorschichten) in dem Reagensabschnitt (1) vorgesehen
ist (sind). In einer Ausführungsform
eines Reagensabschnitts (1) kann eine pH-sensitive Schicht
zum Beispiel einen Farbentwicklungsbereich darstellen oder einen
pH-Indikator oder kann darin enthalten sein. Der Reagensabschnitt
(1) kann auch absorbierende Materialien oder Kombinationen
absorbierender Materialien enthalten, die zusammengemischt oder
in einer geschichteten Anordnung gestapelt sind, wobei sie sich
mit (semi)permeablen Membranen abwechseln oder durch diese getrennt sind,
oder verschiedene Schichten können
durch Brücken
chromatographischer Materialien verbunden sein, oder der Reagensabschnitt (1)
kann Stützstrukturen
aufweisen.
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Der
Analyt kann geeignet in seiner Eigenschaft als ein Ligand detektiert
werden. Allgemein können
die Testvorrichtung und das Verfahren der Erfindung verwendet werden,
um jeden Liganden, der bisher unter Verwendung bekannter Immuntest-Verfahren nachgewiesen
worden ist oder von dem bekannt ist, dass er durch solche Verfahren
detektierbar ist, unter Verwendung polyklonaler oder monoklonaler
Antikörper
oder anderer Proteine zu detektieren, die Bindungsstellen für solche
Liganden aufweisen. Viele spezielle Testprotokolle, Reagenzien und
Analyte, die in der Praxis der Erfindung nützlich sind, sind per se bekannt,
siehe z.B. US-Patent Nr. 4,313,734 und US-Patent Nr. 4,366,241.
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Die
Testvorrichtung der Erfindung weist eine Probenaufnahmeeinrichtung
(3) auf. Die Probenaufnahmeeinrichtung (3) weist
ein absorbierendes, schwammartiges, saugfähiges und/oder poröses Material
zur Aufnahme der Fluidtestprobe auf. Geeignete absorbierende Materialien
oder Sorptionsmittel umfassen leicht vernetzte Polyacrylat-Superabsorptionsmittel
in granularer oder faserförmiger
Form, die gewöhnlich
in Einwegwindeln verwendet werden, wie zum Beispiel Drytech® von
Dow Chemical Company, Midland, MI, USA, Norsocryl® und
AquaKeep® von Atofina,
Paris, Frankreich und HySorb® von BASF Aktiengesellschaft,
Ludwigshafen, Deutschland. Das absorbierende Material kann alternativ
aus biopolymeren Materialien zusammengesetzt sein, wie etwa Stärken oder
Cellulosen, wobei die flüssige
Testprobe unter Ausdehnung des Sorptionsmittels aufgenommen werden
kann. Eine solche Ausdehnung kann geeignet verwendet werden, um
für das
Auftreten der zweiten Position zum Testen der Vorrichtung zu sorgen,
d.h. um einen Kontakt zwischen der Probenaufnahmeeinrichtung (3)
und dem Reagensabschnitt (1) herzustellen. Al ternative
Sorptionsmittel zur Aufnahme von Testflüssigkeiten umfassen Polyethylen
(PE), Polypropylen (PP), Ethylen-Vinyl-Acetat (EVA), Polystyrol (PS), Epoxidglas,
Phenolglas oder andere geeignete Materialien in der Form gesinteter Granulate
oder von Sintergut. Solche Materialien sind kommerziell erhältlich,
wie etwa von GenPore, Reading, PA, USA oder Porex Corporation, Fairburn, GA,
USA.
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Die
Probenaufnahmeeinrichtung (3) kann auch Kombinationen absorbierender
Materialien enthalten, die zusammengemischt oder in einer geschichteten
Anordnung gestapelt sind oder sich mit (semi)permeablen Membranen
abwechseln oder durch diese getrennt sind, oder verschiedene Schichten
können
durch Brücken
chromatographischer Materialien verbunden sein, oder die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) kann Stützstrukturen
aufweisen. Nicht alle in der Probenaufnahmeeinrichtung (3)
enthaltenen Materialien sind notwendigerweise absorbierend. Einige
Materialien können
enthalten sein, um der Probenaufnahmeeinrichtung (3) entweder
als eine interne Stützeinrichtung
oder als eine externe (permeable) Stützschicht Stärke zu verleihen.
Die Probenaufnahmeeinrichtung (3) kann eine starre, flexible,
weiche, expandierbare oder irgendeine andere geeignete Struktur
sein. Der Fachmann wird verstehen, dass in Bezug auf die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) viele Anordnungen möglich
sind, von denen alle in dem Bereich der vorliegenden Erfindung liegen.
In einer Ausführungsform
der Testvorrichtung sind sowohl Nährstoffe als auch Sporen in
der Probenaufnahmeeinrichtung (3) enthalten. Es können verschiedene
Schichten eingesetzt werden, um eine Behinderung des Wachstums von
Bakterien durch sogenannte "natürliche Inhibitoren" wie Laktin und Ferritin
zu verhindern. Eine Membran mit einem niedermolekularen Cut-Off-Niveau kann die verschiedenen
Schichten in der Probenaufnahmeeinrichtung (3) trennen.
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Die
Probenaufnahmeeinrichtung (3) kann ferner Reagenzien aufweisen,
bevorzugt solche Reagenzien, wie sie für die Vollendung der beabsichtigten
Reaktion notwendig sind und die noch nicht in dem Reagensabschnitt
(1) enthalten sind.
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Da
es entscheidend ist, dass die Probenaufnahmeeinrichtung (3)
und der Reagensabschnitt (1) in unmittelbarem Kontakt sein
können,
weisen die Struktur, Form und Abmessungen der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) eine Beziehung zu der Struktur, der Form und den Abmessungen
des Reagensabschnitts (1) auf. Wenn zum Beispiel der Reagensabschnitt
(1) eine Flüssigkeit
aufweist, kann die Probenaufnahmeeinrichtung (3) einfach
in diese eingetaucht sein oder in Kontakt mit ihrer Oberfläche stehen.
Alternativ kann die Probenaufnahmeeinrichtung (3) dann,
wenn der Reagensabschnitt (1) ein Gel oder einen Festkörper aufweist,
dessen Oberfläche
berühren.
Als eine Folge können
die Form und Abmessungen der Probenaufnahmeeinrichtung (3)
durch die Form und Struktur des Reagensabschnitts (1) bestimmt
sein, aber müssen
nicht notwendigerweise in Form oder Abmessungen davon gleich sein.
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Auch
weisen die Struktur, Form und Abmessungen der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) eine Beziehung zu der Struktur, der Form und den Abmessungen
des zylindrischen Gehäuses
(2) auf, aber sind nicht notwendigerweise dadurch beschränkt, solange
die Probenaufnahmeeinrichtung (3) in dem zylindrischen
Gehäuse
(2) enthalten sein kann.
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Die
Testvorrichtung der Erfindung weist ferner eine Betätigungseinrichtung
(4) auf, die in der Lage ist, den Reagensabschnitt (1)
und/oder die Probenaufnahmeeinrichtung (3) zu bewegen.
Die Betätigungseinrichtung
kann auch das Schließen
des ersten offenen Endes des zylindrischen Gehäuses gewährleisten, bevorzugt einen
luftdichten Verschluss des zylindrischen Gehäuses, und kann daher geeignet
ein Verschlussmittel (7) aufweisen, zum Beispiel in der
Form eines flexiblen Dichtflansches, der zwischen einem Teil der
Betätigungseinrichtung
(4), der in das zylindrische Gehäuse (2) eintritt,
und der Wand (8) des zylindrischen Gehäuses (2), bevorzugt
sowohl in der ersten als auch in der zweiten Position, eingeklemmt
wird. Der luftdichte Verschluss des zylindrischen Gehäuses verhindert,
dass der Inhalt Feuchtigkeit anzieht oder austrocknet oder mikrobiell kontaminiert
wird. Ein Verschlussmittel (7), zum Beispiel in der Form
eines flexiblen Dichtflansches, wird geeignet aus einer Verbindung
wie etwa Polypropylen hergestellt. Der flexible Dichtflansch kann
ein einzelner Flansch sein, aber kann auch mehrere Flanschschichten
aufweisen. Alternativ können
mehrere Flansche für
einen noch besseren Verschluss vorgesehen sein.
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Die
Betätigungseinrichtung
(4) kann ferner eine Halte- oder Greiffunktion haben, d.h. wenn
die Probenaufnahmeeinrichtung (3) fest mit der Betätigungseinrichtung
verbunden ist, um eine Probennahmeeinrichtung (5) zu bilden,
um das Nehmen von Proben und das Handhaben der Probennahmeeinrichtung
(5) getrennt von dem Reagensabschnitt im zylindrischen
Gehäuse
zu erleichtern.
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Während der
Herstellung und Lagerung wird die Probenaufnahmeeinrichtung (3)
in dem zylindrischen Gehäuse
in einer solchen Weise angeordnet, dass kein analytenaustauschbarer
Kontakt zwischen der Probenaufnahmeeinrichtung (3) und
dem Reagensabschnitt (1) in einer ersten Position möglich ist (2).
In dieser Position ist das offene Ende des zylindrischen Gehäuses (2)
durch die Betätigungseinrichtung
(4) verschlossen, um ein Austrocknen oder eine Kontamination
der Reagenzien zu vermeiden.
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Die
Verwendung der Vorrichtung umfasst das Inberührungbringen der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) mit der Probe und dann das Inberührungbringen der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) mit dem Reagensabschnitt (1) in einer zweiten
Position (3). In dieser Position ist das
offene Ende des zylindrischen Gehäuses (2) immer noch
durch die Betätigungseinrichtung
(4) verschlossen, aber die Probenaufnahmeeinrichtung (3)
ist in analytenaustauschbarem Kontakt mit dem Reagensabschnitt (1).
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In
vielen Ausführungsformen,
wie etwa denjenigen, die in den 1 bis 8 dargestellt
sind, umfasst der erste Schritt bei der funktionellen Verwendung
der Vorrichtung zum Zwecke des Testens einer Testprobe auf das Vorhandensein
eines Analyten die Trennung der Probenaufnahmeeinrichtung (3) von
dem zylindrischen Gehäuse
(2). Die Probenaufnahmeeinrichtung (3) wird dann
so mit einer Testprobe in Berührung
gebracht, dass ihr eine Menge der Probe zugeführt wird. Bevorzugt wird die
Probenaufnahmeeinrichtung (3) mit der Testprobe in Berührung gebracht,
um vollständig
mit einer flüssigen
Probe gesättigt
zu werden, so dass der Probenaufnahmeeinrichtung (3) eine
Standardmenge an Probe zugeführt
wird und separate Probennahmevorgänge wiederholbare Probenvolumina
ergeben.
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Die
Probenaufnahmeeinrichtung (3) kann über ein Verbindungselement
(9) mit der Betätigungseinrichtung
(4) verbunden sein und kann mit dem Reagensabschnitt (1)
in Berührung
gebracht werden, nachdem die Probe absorbiert worden ist. (Schiebe
oder Schraube in die "zweite
Position" [B in 1; 3]).
Beide Verfahren, die im Stand der Technik verwendet worden sind,
können
unter Verwendung dieses Systems ausgeführt werden. Um das Verfahren
unter Verwendung der Nährstofftablette
auszuführen,
kann die Probenaufnahmeeinrichtung (3) während der
Herstellung der Testvorrichtung in einer Nährstofflösung getränkt und dann getrocknet werden,
wodurch sie während
des Nachweisverfahrens als ein Proben- und Nährstoff-Zufuhrsystem dient.
Um das Verfahren unter Verwendung der enthaltenen Nähr stoffe
auszuführen,
wird die Probenaufnahmeeinrichtung (3) nur als ein Probenapplikator verwendet.
Im Unterschied zu den Ausführungsformen
des Standes der Technik ist jedoch das Risiko einer Kontamination
mit anderen Mikroorganismen als eine Folge ungeeigneter Abdichtung
oder Lagerung stark reduziert, da die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) mit der gesamten Oberfläche des agarverfestigten Reagensabschnitts
in Berührung
kommt.
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Weil
die Probenaufnahmeeinrichtung (3) als eine absorbierende
Schicht dient, neigt die Milch außerdem nicht dazu, zwischen
den Agar und die Wand des zylindrischen Gehäuses (2) zu sickern,
und daher wird das Ablesen des Nachweisverfahrens erleichtert.
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Nachdem
die geladene Probenaufnahmeeinrichtung (3) in analytenaustauschbaren
Kontakt mit dem Reagensabschnitt (1) gebracht worden ist, wird
ermöglicht,
dass einige Zeit verstreicht, während derer
ein Austausch von Analyt und/oder Reagenzien zwischen dem Reagensabschnitt
(1) und der Probenaufnahmeeinrichtung (3) zugelassen
wird, wobei diese Zeit als der Reaktionszeitraum bezeichnet wird.
Dieser Austausch von Analyt und/oder Reagenzien hat einen Kontakt
zwischen dem Analyten und einem oder mehreren Reagenzien und das
Auftreten einer Reaktion zwischen diesen zur Bildung eines detektierbaren
Produktes zur Folge.
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Es
ist nicht wesentlich, dass sich die Probenaufnahmeeinrichtung (3)
während
des gesamten Reaktionszeitraums in analytenaustauschbarem Kontakt
mit dem Reagensabschnitt (1) befindet. Zum Beispiel kann
die Vorrichtung gelegentlich umgedreht werden, so dass die gelösten Reagenzien
in dem Reagensabschnitt (1) in erneuten Kontakt mit der
Probenaufnahmeeinrichtung (3) gebracht werden.
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Der
Begriff "analytenaustauschbarer
Kontakt", wie er
hierin verwendet wird, bezieht sich auf einen Zeitraum des Kontaktes
zwischen der Probenaufnahmeeinrichtung (3) und dem Reagensabschnitt (1),
der ausreichend ist, damit zumindest etwas von dem Analyten, der
in der Probenaufnahmeeinrichtung (3) enthalten ist, auf
die Reagenzien des Reagensabschnitts (1) treffen kann,
und der sich unter Bedingungen ereignet, bei denen ein Austausch
von Analyt und/oder Reagenzien zwischen dem Reagensabschnitt (1)
und der Probenaufnahmeeinrichtung (3) möglich ist. Solche Bedingungen
umfassen somit bevorzugt Bedingungen, unter denen Diffusion stattfinden
kann, wie etwa feuchte oder nasse Bedingungen.
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Wenn
ausreichend Zeit verstrichen ist, wird das Ergebnis des Nachweisverfahrens
durch visuelle Prüfung
des Reagensabschnitts (1) und/oder der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) bestimmt, wobei das Vorhandensein des Analyten durch
das Vorhandensein eines detektierbaren Produktes angezeigt wird.
Ein solches detektierbares Produkt kann in Abhängigkeit von der Art der gewählten Reaktion
eine Färbung
von (einem Teil) des Reagensabschnitts (1) oder der Probenaufnahmeeinrichtung
(3), die Bildung einer Trübung darin oder die Erzeugung
lumineszenter oder fluoreszenter Signale sein.
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In 5 ist
eine schematische Darstellung einer alternativen Ausführungsform
der Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung gezeigt, wobei der Reagensabschnitt
(1) einen Lateralflussstreifen (lateral flow strip)(10)
aufweist. Dieser Lateralflussstreifen (10) erstreckt sich
von dem oberen Ende bzw. der Oberseite des Reagensabschnitts (1)
entweder in eine oder in mehrere Richtungen zu der Wand (8)
des zylindrischen Gehäuses
(2) und verläuft
entlang der Wand in einer Richtung in Richtung auf den Boden oder
das geschlossen Ende des zylindrischen Gehäuses (2). Der Lateralflussstreifen
(10) kann sich in Kontakt mit dem oberen Ende bzw. der
Oberseite des Reagens abschnitts (1) befinden, und der Teil
des Lateralflussstreifens (11), der an dem oberen Ende
bzw. auf der Oberseite des Reagensabschnitts (1) angeordnet
ist, ist bevorzugt so angeordnet, dass zumindest ein analytenaustauschender
Kontakt zwischen dem Lateralflussstreifen (10) und der
Probenaufnahmeeinrichtung (3) möglich ist. Der Reagensabschnitt (1)
weist hierin auch ein Stützelement
zum Halten des Lateralflussstreifens (10) auf. Als eine
Folge ist die Bewegung des Analyten auf Kapillarbewegung durch den
Lateralflussstreifen (10) in einem Strömungsweg beschränkt, dessen
Richtung durch den Pfeil in 5 gekennzeichnet
ist. In einer solchen Ausführungsform
können
die notwendigen Reagenzien zum Beispiel in (einem Teil von) dem
Lateralflussstreifen (10) oder in den Testzonen (12)
enthalten sein. Diese Testzonen (12) stellen Bindungszonen
oder im Allgemeinen Reaktionszonen für den Analyten dar und können optional
eine oder mehrere Kontrollzonen zur Bewertung der Reaktion aufweisen.
Der Reagensabschnitt (1) kann ein absorbierendes oder saugfähiges Material
zum Ziehen der Flüssigkeits-Testprobe
bzw. der Flüssigkeit
aus der Testprobe aus der Probenaufnahmeeinrichtung (3)
in den Teil (11) des Lateralflussstreifens, durch den Lateralflussstreifen
(10) in eine oder mehrere Richtungen in Richtung auf die
Wand und ferner in Richtung auf den Boden des zylindrischen Gehäuses (2)
in den Reagensabschnitt (1) aufweisen. Der Analyt, der
in der Flüssigkeit
(aus) der Testprobe enthalten ist, wird dadurch an den verschiedenen
Testzonen (12) vorbei und durch diese hindurch geleitet.
Um eine direkte Diffusion des Analyten in ein absorbierendes Material des
Reagensabschnitts (1) zu verhindern, kann der Lateralflussstreifen
zum Beispiel auf einer Seite eine nicht-permeable Schicht aufweisen,
wobei diese Seite dann in Richtung auf den Reagensabschnitt (1)
gerichtet ist und mit diesem in Kontakt ist, während die andere Seite einen
analytenaustauschenden Kontakt mit der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) herstellen und Analyt aus dieser ziehen kann. Darüber hinaus können dann
diejenigen Teile des oberen Endes bzw. der Oberseite des Reagensabschnitts
(1), die nicht durch den Lateralflussstreifen bedeckt sind,
durch ein nicht-permeables Material bedeckt werden, das verhindert,
dass Analyt unmittelbar in das in dem Reagensabschnitt (1)
enthaltene absorbierende Material eintritt. Irgendein Teil des Lateralflussstreifens (10),
der entlang der Wand des zylindrischen Gehäuses (2) in die Richtung
des Bodens des zylindrischen Gehäuses
(2) verläuft,
ist bevorzugt dazu in der Lage, in einer Position (13),
die in der Richtung des Strömungsweges
jenseits der Testzonen (12) liegt, einen analytenaustauschenden
Kontakt mit dem in dem Reagensabschnitt (1) enthaltenen
absorbierenden oder saugfähigen
Material herzustellen. Ein solcher analytenaustauschender Kontakt
kann zum Beispiel erreicht werden, indem die nicht-permeable Schicht
von dem Lateralflussstreifen (10) in der Position (13)
entfernt wird, um das Eintreten von Testfluid aus dem Lateralflussstreifen
(10) in das absorbierende Material des Reagensabschnitts
(1) zu ermöglichen.
Eine Testvorrichtung in einer Ausführungsform, wie sie in 5 gezeigt
ist, ist dazu in der Lage, mehrere Analyten gleichzeitig zu messen,
da verschiedenen Testzonen (12) vorgesehen sein können. Außerdem in
einer solchen Testvorrichtung mehrere Lateralflussstreifen (10)
enthalten sein, einschließlich derjenigen,
die kommerziell erhältlich
sind.
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Eine
weitere Ausführungsform
einer Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung ist in 6 gezeigt.
Der Reagensabschnitt (1) weist hierin Reagenzien auf, die
zum Beispiel in einem (flüssigen)
Reaktionspuffer enthalten sind. Der Reagensabschnitt (1) ist
bevorzugt so angeordnet, dass ein analytenaustauschender Kontakt
zwischen dem Reagensabschnitt (1) und der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) möglich
ist. Der (die) in der Flüssigkeit
(aus) der Testprobe enthaltene(n) Analyt(en) diffundiert (diffundieren)
dann von der Probenaufnahmeeinrichtung (3) in den Reagensabschnitt
(1). Der Reagensabschnitt weist ferner eine Stützstruktur
(14) auf, die Testzonen (12) aufweist, die Bindungszonen
oder im Allgemeinen Reaktionszonen für den Analyten darstellen.
Die Testzonen (12) können
optional eine oder mehrere Kontrollzonen zur Bewertung der Reaktion
aufweisen. In einer solchen Ausführungsform
können
die notwendigen Reagenzien somit in dem Reagensabschnitt (1)
und in den Testzonen (12) enthalten sein. Die Stützstruktur
(14), die die Testzonen (12) aufweist, ist bevorzugt
entlang der Wand (8) des zylindrischen Gehäuses (2)
angeordnet, kann daran durch jedes im Stand der Technik bekannte
Mittel befestigt sein, kann jede geeignete Form annehmen und kann jeden
geeigneten Teil der Wand (8) bedecken. Sogar mehrere Stützstrukturen
(14) können
somit an der Wand des zylindrischen Gehäuses (2) befestigt
sein. Die Testzonen (12) an der Stützstruktur (14) sind
so angeordnet, dass ein analyten- und reagensaustauschender Kontakt
zwischen den Analyten und den in dem Reagensabschnitt (1)
und den Testzonen (12) enthaltenen Reagenzien möglich ist.
Eine solche Ausführungsform
unterscheidet sich daher dadurch von derjenigen, die in 5 dargestellt
ist, dass in der vorliegenden Ausführungsform der (die) Analyt(en)
in durchgehendem Kontakt mit den Reagenzien in dem Reagensabschnitt
(1) und in den Testzonen (12) ist (sind). Bei
längerem
Kontakt kann sich ein Reaktionsgleichgewicht einstellen. Der Vorteil dieser
Ausführungsform
betrifft somit ihre hohe Sensitivität und Fähigkeit zu quantitativen Messungen.
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In
noch einer weiteren alternativen Ausführungsform kann der Reagensabschnitt
(1) auf eine flache Oberfläche an dem Boden des zylindrischen Gehäuses (2)
reduziert sein. Eine solche flache Oberfläche kann zum Beispiel aus einem
Reagenzien enthaltenen Streifen bestehen, der etwa einem pH-Testpapier
oder jedem anderen Reagensstreifen. Bei einem Kontakt zwischen der
Probenaufnahmeeinrichtung (3) und dem flachen Reagensabschnitt (1)
wird die Reaktion gestartet.
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Um
gleichzeitig mehrere Tests in einer Testvorrichtung durchzuführen, kann
der Reagensabschnitt (1) in jeder Ausführungsform einer Testvorrichtung
der vorliegenden Erfindung in zwei oder mehr unterschiedliche Abschnitte
unterteilt sein, von denen jeder dieselben oder unterschiedliche
Reagenzien aufweisen kann, die für
eine oder mehrere spezifische Reaktionen geeignet sind. 7B ist eine Draufsicht in der Richtung
des Bodens des zylindrischen Gehäuses,
wie es in 7A gezeigt ist, wobei ein
(flacher) Reagensabschnitt (1) dargestellt ist, der in
vier unterschiedliche Abschnitte unterteilt ist, von denen jeder
dazu in der Lage ist, ein unterschiedliches Nachweisverfahren zu
unterstützen.
Bevorzugt befindet sich ein isolierter Teil der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) in analytenaustauschbarem Kontakt mit einem ebenfalls
isolierten Teil des Reagensabschnitts (1) mit mehreren
Abschnitten, und daher ist die Anordnung der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) gegenüber
dem Reagensabschnitt (1) bevorzugt fest. Dazu kann das
zylindrische Gehäuse
zum Beispiel mit einer Nut und die Probenaufnahmeeinrichtung (3)
mit einer entsprechenden Vertiefung versehen sein, so dass ihre
Orientierung relativ zueinander fest ist. Außer verschiedenen Ausführungsformen
in der Ausgestaltung und Funktionalität des Reagensabschnitts (1)
einer Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung können auch
die Probenaufnahmeeinrichtung (3) und die Betätigungseinrichtung
(4) in verschiedenen Ausführungsformen vorgesehen sein.
In 8 ist eine schematische Darstellung einer alternativen
Ausführungsform
der Probenaufnahmeeinrichtung (3) der Testvorrichtung der
vorliegenden Erfindung gezeigt. In dieser ist die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) mit einem Sondenelement (15) ausgestattet.
Das Sondenelement (15) kann durchstoßend, einschneidend, durchstechend
oder schneidend sein und kann in der Form einer Kanüle, einer (hohlen)
Nadel, einer Klinge, eines Skalpells oder dergleichen vorgesehen
sein. Das Sondenelement ist zum Zwecke der Probennahme vorgesehen,
wie etwa zum Beispiel des Nehmens von Blutproben oder Biopsien von
Menschen oder Tieren. Der Zweck einer hohlen Nadel, wie sie in 8 gezeichnet
ist, würde
darin bestehen, eine Haut zu durchdringen und, z.B. durch Kapillarwirkung,
Blut in die Probenaufnahmeeinrichtung (3) zu ziehen. Dazu
kann die hohle Nadel mit kleinen Öffnungen (17) versehen sein,
durch die Blut oder eine andere Probenflüssigkeit in eine oder mehrere
Regionen der Probenaufnahmeeinrichtung (3) eintreten kann.
Der Zweck eines Skalpells als ein Sondenelement (15) würde darin
bestehen, einen Hauteinschnitt oder eine Wunde zu erzeugen, deren
Größe von der
Größe des Skalpells
abhängen
würde.
Indem die Testvorrichtung, wie sie in 8 gezeigt
ist, gegen ein menschliches oder tierisches Subjekt gedrückt wird,
würde das Skalpell
durch die Haut getrieben und auf diese Weise eine blutende Wunde
erzeugt werden. Indem die Testvorrichtung und insbesondere die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) gegen die Haut gedrückt
gehalten wird, würde
aus dieser Wunde austretendes Blut in der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) absorbiert und eine Blutprobe erhalten werden. Das
Sondenelement (15) könnte
bei der Probennahme auch kurz aus der Probenaufnahmeeinrichtung
(3) hervortreten und sich dann in diese zurückziehen,
wie etwa zum Beispiel durch eine Federwirkungsbetätigung.
Durch Federwirkung betätigte
Nadeln sind in z.B. Hauteinstechvorrichtungen für Blutzuckeruntersuchungen wohlbekannt.
Die Konstruktion für
einen solchen Mechanismus kann in der Probenaufnahmeeinrichtung (3)
und/oder einem anderen Teil der Testvorrichtung vorgesehen sein.
Das Sondenelement (15) kann zum Beispiel Teil des Verbindungselements
(9) zwischen der Probenaufnahmeeinrichtung (3)
und der Betätigungseinrichtung
(4) sein. Es ist jedoch für den Fachmann klar, dass das
Sondenelement (15) in jeder geeigneten Weise in die Testvorrichtung
integriert oder an dieser befestigt sein kann.
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In
einer Testvorrichtung der vorliegenden Erfindung sind noch weitere
alternative Ausführungsformen
möglich. 9 zeigt
eine Ausführungsform einer
Testvorrichtung der Erfin dung, bei der die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) zwischen dem Reagensabschnitt (1) und dem
zweiten offenen Ende angeordnet ist. In diesem Fall ist das zylindrische
Gehäuse
(2) an beiden Enden offen oder hat zumindest an beiden
Enden Öffnungen.
In der dargestellten Ausführungsform
verläuft
das Verbindungselement (9) durch den Reagensabschnitt (1).
Als eine Folge befinden sich die Betätigungseinrichtung (4)
und die Probenaufnahmeeinrichtung (3) an gegenüberliegenden
Stellen des Reagensabschnitts (1). Während der Lagerung ist das
zweite offene Ende des zylindrischen Gehäuses (2) mit Hilfe
eines abnehmbaren Deckels (17) verschlossen, und die Probenaufnahmeeinrichtung
(3) befindet sich nicht in analytenaustauschbarem Kontakt
mit dem Reagensabschnitt (1). Vor der Probennahme wird
der abnehmbare Deckel (17) entfernt. Die Probennahme umfasst
dann das Halten der Testvorrichtung gegen ein Objekt zum Testen,
wodurch sich die Probenaufnahmeeinrichtung (3) in Kontakt
mit dem Objekt zum Testen befindet und dadurch eine Probe von dem
Objekt holt, und das Zurückziehen
der Probenaufnahmeeinrichtung (3) in das zylindrische Gehäuse (2)
in eine Position, durch die die Probenaufnahmeeinrichtung (3)
in analytenaustauschbaren Kontakt mit dem Reagensabschnitt (1)
kommt. Der Vorteil einer solchen Ausführungsform besteht darin, dass
das Nehmen und Testen einer Probe mit äußerster Leichtigkeit durchgeführt werden
kann und die Probenaufnahmeeinrichtung (3) nicht von dem
Gehäuse
(2) getrennt werden muss. Insbesondere in dem Fall von
zum Beispiel der Blutuntersuchung von Schweinen minimiert ein Verfahren,
das eine solche Testvorrichtung verwendet, den Stress für die Tiere.
Insbesondere umfasst das Verfahren in Ausführungsformen, in denen ein
Sondenelement (15) in dem zweiten Element enthalten ist,
nur einen einzigen Vorgang des Drückens, Haltens, Holens und
Untersuchens.
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Anstatt
die Probenaufnahmeeinrichtung (3) mit einem Sondenelement
(15) auszustatten, kann auch das zylindrische Gehäuse (2)
ein Sondenelement aufweisen. Ein in einer solchen Ausführungsform
sehr geeignetes Sondenelement enthält ein Probennehmelement (18),
wie etwa eine Pipettenspitze oder eine Nadel. Eine solche Ausführungsform ist
in den 10 und 11 gezeigt,
wobei die zweite Öffnung
des zylindrischen Gehäuses
(2) mit einem Probennehmelement (18) ausgestattet
ist, das sich in der Form einer Pipettenspitze von dem zweiten offenen
Ende des zylindrischen Gehäuses
(2) erstreckt. Die Pipettenspitze kann durch einen abnehmbaren Deckel
(17) bedeckt sein. Die Betätigungseinrichtung (4)
und die Probenaufnahmeeinrichtung (3) befinden sich wieder
an gegenüberliegenden
Stellen des Reagensabschnitts (1). Während der Lagerung befindet sich
die Probenaufnahmeeinrichtung (3) nicht in analytenaustauschbarem
Kontakt mit dem Reagensabschnitt (1). Vor der Probennahme
wird der abnehmbare Deckel (17) entfernt (11,
Feld B). Die Probennahme umfasst dann, dass das Probennehmelement
(18) in ein Objekt zum Testen oder eine Probe gedrückt wird,
dass ermöglicht
wird, dass Probe von der Probenaufnahmeeinrichtung (3)
geholt wird, indem zum Beispiel ein fest mit dem Reagensabschnitt verbundener
Kolben gezogen wird, um einen Bereich reduzierten Druckes hinter
der Probenaufnahmeeinrichtung (3) zu erzeugen, und dass
dann die gesamte Betätigungseinrichtung
(4) in das zylindrische Gehäuse (2) gedrückt wird,
um den Reagensabschnitt in analytenaustauschbaren Kontakt mit der
Probenaufnahmeeinrichtung (3) zu treiben.
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Solche
Ausführungsformen,
in denen Probe durch Verdrängung
oder Luftverdrängung
in die Testvorrichtung gezogen wird, sind sehr geeignet, um feste
Volumina von Proben zu erhalten, und können zum Beispiel in der Form
und dem Mechanismus vorgesehen sein, wie er in manuellen oder elektronischen
Ein- oder Mehrkanalpipetten verwendet wird, wie etwa Luftverdrängungspipetten
oder Verdrängungspipetten,
wie sie durch Gilson oder Eppendorf bereitgestellt werden, wobei
Teile, wie etwa ein Kolben, eine Dichtung, ein O-Ring und ein Spitzenhalter integriert
sind.
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Eine
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung kann zum Testen von Milch
verwendet werden, wie es hierin beschrieben ist, oder zum Testen
von Blut oder Gewebe auf das Vorhandensein bestimmter Agentien,
wie etwa BSE oder Infektionen, wie etwa Virusinfektionen oder bakterielle
oder Pilzinfektionen.
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Die
Erfindung wird weiter aus den folgenden nicht-beschränkenden Beispielen verständlich.
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BEISPIELE
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Beispiel 1
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Ein
kommerziell erhältlicher
Untersuchungstest auf antibiotische Rückstände im Ampullenformat (CH ATK)
wurde von Copan (Brescia, Italien) bezogen. Dieser Test besteht
aus Pipetten zur Milchprobennahme und Teströhrchen, die Sporen von Bacillus
stearothermophilus var. calidolactis enthalten, die in einer Agar-Gel-Matrix
eingeschlossen sind, die ferner Nährstoffe und einen (violetten)
pH-Indikator enthält.
Die Teströhrchen
sind mit Aluminiumfolie verschlossen. Um den Test zu starten, wird
die Folie mit der Pipette oder Pipettenspitze durchstoßen, und eine
Milchprobe wird auf die Agaroberfläche aufgebracht. Anschließend werden
die Teströhrchen
für 2 Stunden
und 30 Minuten bei 64 ± 0,5°C inkubiert.
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In
dem Fall, dass die getestete Milch keine antibiotischen Rückstände enthält, ändert sich
die Farbe des Reaktionsmediums (Reaktionszone) als eine Folge der
durch die in der Reaktionszone wachsenden Bakterien erzeugten Säure von
violett in gelb (d.h. die Sporen keimen aus, und die Bakterien beginnen
zu wachsen).
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In
dem Fall, dass die Milch gewisse Mengen antibiotischer Rückstände enthält, ist
das Bakterienwachstum gehemmt. Als eine Folge ändert die Reaktionszone nach
der Inkubation ihre Farbe nicht, da aufgrund der Unfähigkeit
der Bakterien zum Wachstum keine Säure erzeugt wird.
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Der
oben beschriebene CH ATK-Test wurde in dem folgenden Beispiel als
Kontrolle verwendet:
Unter Verwendung einer Pipette wurden
150 μl antibiotikafreier
Milch auf der Reaktionszone von drei Teströhrchen (Dreifachansatz) angeordnet.
Unter Verwendung desselben Aufbringverfahrens wurden drei andere
Teströhrchen
mit 150 μl
10 ppb Penicillin G enthaltender Milch geladen.
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Die
CH ATK-Teströhrchen
dienten als zylindrische Gehäuse
und Reagensabschnitte einer Testvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
und eine Probenaufnahmeeinrichtung und eine Betätigungseinrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung wurden vorbereitet und in Verbindung damit verwendet.
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Es
wurden verschiedene Arten von mit Betätigungseinrichtungen verbundenen
Probenaufnahmeeinrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt. Verschiedene Arten von Whatman-Filterpapier
wurden auf Plastikstäbe
aufgebracht, die in die Teströhrchen
passten. Das Whatman-Filterpapier diente als Probenaufnahmeeinrichtung.
Die Papierscheiben hatten denselben Durchmesser wie der Innendurchmesser
der CH ATK-Teströhrchen
auf der Höhe
der Agaroberfläche.
Die Dicke der Probenaufnahmeeinrichtung wurde in einer solchen Weise
angepasst, dass sie 140 bis 160 μl
Milch absorbieren konnte. Die Dicke wurde experimentell bestimmt.
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Die
Probenaufnahmeeinrichtungen mit den verschiedenen Filterpapieren
wurden für
5 Sekunden in verschiedene Milchproben eingetaucht oder in diesen
getränkt,
um die erforderliche Menge Testfluid zu absorbieren. Für jede Art
von Filter wurden drei Probenaufnahmeeinrichtungen in antibiotikafreier
Milch getränkt,
und drei wurden in Milch getränkt,
die 10 ppb Penicillin G enthielt. Die Probenaufnahmeeinrichtungen
wurden aus der Milch herausgenommen und so in die Teströhrchen eingeführt, dass
die Probenaufnahmeeinrichtungen in analytenaustauschbaren Kontakt
mit der Agaroberfläche
des CH ATK-Tests waren.
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Die
Teströhrchen
wurden in einem Inkubator angeordnet und bei 64°C für 2 Stunden und 30 Minuten
erwärmt.
Der pH-Indikator in dem Reagensabschnitt der Teströhrchen,
die antibiotikafreie Milch enthielten, änderte die Farbe von violett
in gelb, während
die Teströhrchen
mit der 10 ppb Penicillin G enthaltenen Testmilch die Farbe nicht
einmal nach anhaltender Inkubation änderten.
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Es
wurde eine Titrationskurve erzeugt, wobei verschiedene Mengen Penicillin
G einer Testmilch hinzugefügt
wurden. Die Ergebnisse zeigten, dass die Sensitivität eines
Tests, bei dem die Milch unter Verwendung einer Probenaufnahmeeinrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung aufgebracht wurde, ähnlich
zu dem ursprünglichen
CH ATK-Test war, bei dem die Milchproben durch eine Pipette aufgebracht wurden.
Alle Tests waren dazu in der Lage, Penicillin G-Zugaben von 3 ppb
zu detektieren, und waren nicht dazu in der Lage, Penicillin G-Zugaben
von weniger als oder gleich 1 ppb zu detektieren.
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Beispiel 2
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Um
einen weiteren Vorteil der Verwendung einer Testvorrichtung der
vorliegenden Erfindung zu zeigen, wurde das Experiment von Beispiel
1 mit Teströhrchen
des CH ATK-Tests wiederholt, die durch Krafteinwirkung in einer
solchen Weise in Kontakt mit einer harten Oberfläche (Tischplatte) gebracht
wurden, dass sich die Agar-Gel-Matrix von der Wand des Teströhrchens
löste.
Als eine Folge wurde ein luftgefüllter
Raum zwischen der Wand des Teströhrchens und
der Agar-Gel-Matrix
erzeugt.
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Das
Anordnen von 150 μl
Milch auf der Agar-Gel-Matrix durch Verwenden einer Pipette hatte zur
Folge, dass Milch in den Raum zwischen der Agar-Gel-Matrix und der
Teströhrchenwand
eintrat und sich eine lichtundurchlässige Zone zwischen diesen
ausbildete. Bei einer Inkubation bei 64°C störte diese Zone eine klare Ablesung
der Vorrichtung, insbesondere bei suboptimalen Konzentrationen von Penicillin
G. Die Sensitivität
des Tests wurde auf einen Wert zwischen 2 und 5 ppb Penicillin G
reduziert. Eine verlässliche
Bestimmung der exakten Sensitivität konnte als eine Folge von
Schwierigkeiten bei der Ablesung aufgrund der lichtundurchlässigen,
violetten/gelben Zone zwischen der Gefäßwand und der Reaktionszone
nicht vorgenommen werden.
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Die
Verwendung einer Probenaufnahmeeinrichtung aus Filterpapier mit
niedriger Kapillarkapazität
hatte einen weniger intensiven, wenn auch ähnlichen Effekt. Jedoch war
weniger Milch zwischen der Teströhrchenwand
und dem Agar detektierbar, was eine bessere Ablesbarkeit der Farbänderung
zur Folge hatte.
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Die
Verwendung von Filterpapier mit kleineren Hohlräumen (d.h. höheren Kapillarkräften) zeigte entweder
keine Spuren von Milch oder eine minimale Menge von Milch zwischen
der Teströhrchenwand und
dem Agar. Die Ablesung des Tests wurde nicht beeinflusst, und die
Sensitivität
lag zwischen 1 und 3 ppb.
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Die
Verwendung von scheibenförmigen
Probenaufnahmeeinrichtungen mit einem Durchmesser, der etwas kleiner
als der Innen durchmesser des Teströhrchens war, zeigte die besten
Ergebnisse. Es konnte keine Milch zwischen der Teströhrchenwand und
dem Agar detektiert werden, und die Sensitivität des Tests wurde nicht beeinflusst.
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Beispiel 3
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Ein
kommerziell verfügbarer
Untersuchungstest auf antibiotische Rückstände im Teströhrchenformat
(Delvotest
® SP;
US 3,941,658 ) wurde von
DSM Food Specialties (Delft, Niederlande) bezogen. Dieser Test ist
in der Hinsicht ähnlich
zu dem oben beschriebenen CH ATK-Test, dass er aus einzelnen Testampullen
oder Teströhrchen
besteht, die ein festes und gepuffertes Agarmedium enthalten, das
einen pH-Indikator (Bromkresolviolett) und Sporen von Bacillus stearothermophilus
enthält.
Die Teströhrchen
sind durch Aluminiumfolie verschlossen. Um den Test zu starten,
wird die Folie durch eine Pipette oder Pipettenspitze durchstoßen, eine
Nährstofftablette
wird durch Verwendung einer Pinzette oder eines geeigneten Spenders
oben auf dem Agar angeordnet, und eine Milchprobe wird durch Verwendung einer
Spritze mit Pipettenspitzen zugeführt.
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Der
oben beschriebene Delvotest® SP-Test wurde als Kontrolle
in dem folgenden Beispiel verwendet: Eine Nährstofftablette wurde auf dem
Agarmedium von sechs Teströhrchen
angeordnet. Unter Verwendung der Spritze und der Pipettenspitzen wurden
100 μl antibiotikafreier
Milch den auf diese Weise vorbereiteten drei Teströhrchen zugeführt (Dreifachansatz).
Unter Verwendung desselben Verfahrens wurden drei andere Teströhrchen mit
100 μl Milch
geladen, die 10 ppb Penicillin G enthielt. Während der Inkubation waren
die Teströhrchen
mit einer Klebefolie bedeckt, um ein Austrocknen zu verhindern.
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Die
Delvotest® SP-Teströhrchen dienten
als zylindrisches Gehäuse
und Reagensabschnitt einer Testvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, und
eine Probenaufnahmeeinrichtung und eine Betätigungseinrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung wurden vorbereitet und in Verbindung damit verwendet.
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Es
wurden verschiedene Arten von Probenaufnahmeeinrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt. Verschiedene Arten von Whatman-Filterpapier
wurden auf Plastikstäbe
aufgebracht, die in die Teströhrchen
passten. Das Whatman-Filterpapier
diente als Probenaufnahmeeinrichtung. Die Papierscheiben hatten
denselben Durchmesser wie der Innendurchmesser der Delvotest® SP-Teströhrchen auf
der Höhe
der Agaroberfläche. Die
Dicke des probenaufnehmenden Bereiches wurde in einer solchen Weise
angepasst, dass er 90 bis 110 μl
Milch absorbieren konnte. Die Dicke wurde experimentell bestimmt.
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Die
Probenaufnahmeeinrichtung wurde mit Nährstofflösung geladen und getrocknet.
Die Nährstofflösung wurde
durch Verdünnen
von Nährstofftabletten
aus dem Delvotest® SP-Test in destilliertem Wasser
hergestellt. Es wurde ein Äquivalent
von 100 μl
destilliertem Wasser pro Tablette verwendet. Jeder probenaufnehmende
Bereich wurde vor dem Trocknen mit 100 μl dieser Lösung geladen.
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Die
Probenaufnahmeeinrichtungen mit den unterschiedlichen nährstoffgeladenen
Filterpapieren wurden für
5 Sekunden in verschiedene Milchproben eingetaucht oder in diesen
getränkt,
um die erforderliche Menge Testflüssigkeit zu absorbieren. Für jede Art
von Filter wurden drei Probenaufnahmeeinrichtungen in antibiotikafreier
Milch getränkt,
und drei wurden in Milch getränkt,
die 10 ppb Penicillin G enthielt. Die Probenaufnahmeeinrichtungen
wurden aus der Milch herausgenommen und so in die Teströhrchen eingeführt, dass
sich die Probenaufnahmeeinrichtung davon in analytenaustauschbarem
Kontakt mit der Agaroberfläche
der Delvotest® SP-Agaroberfläche befand.
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Die
Kontrolltests (ursprünglicher
Delvotest® SP)
und die modifizierten Tests (mit Probenaufnahmeeinrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung) wurden in einem Inkubator angeordnet und bei 64°C für 2 Stunden
und 45 Minuten erwärmt.
Der pH-Indikator in dem Reagensabschnitt von antibiotikafreie Milch
enthaltenden Teströhrchen änderte die
Farbe von violett in gelb, während
die Teströhrchen
mit der 10 ppb Penicillin G enthaltenden Testmilch die Farbe nicht
einmal nach anhaltender Inkubation änderten.
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Eine
Titrationskurve wurde erzeugt, bei der verschiedene Mengen Penicillin
G zu einer Testmilch hinzugefügt
wurden. Die Ergebnisse zeigten, dass die Sensitivität eines
Tests, bei dem die Milch durch Verwendung einer Probenaufnahmeeinrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung zugefügt
wurde, ähnlich
zu dem ursprünglichen
Delvotest® SP-Test war,
bei dem die Milchproben durch eine Pipette einer Nährstofftablette
zugeführt
wurden. Alle Tests waren dazu in der Lage, Penicillin G-Zugaben
von 2 ppb zu detektieren, und keiner war dazu in der Lage, Penicillin
G-Zugaben von weniger als 1 ppb zu detektieren.
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Beispiel 4
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Um
die Effektivität
eines flexiblen Dichtungsflansches für einen luftdichten Verschluss
eines Teströhrchens
zu untersuchen, wurde das Experiment von Beispiel 3 nur mit antibiotikafreier
Milch wiederholt. Für
die Kontrollen wurde die Aluminiumfolie des Delvotest® SP-Tests
vollständig
durchstoßen
und entfernt, und die Inkubation bei 64°C wurde durchgeführt, ohne
die Teströhrchen
mit Klebefolie zu bedecken, wie sie durch den Hersteller geliefert
und empfohlen wird. Nach 2 Stunden und 45 Minuten Inkubation war
die Reaktionszone teilweise ausgetrocknet. Die Nährstofftablette hatte einen
Teil der Milch absorbiert, und ein anderer Teil war verdampft. Dieses Austrocknen
führte
zu einem violetten Band in dem oberen Teil der Reaktionszone, was
zu einer falschen positiven Testbewertung führen konnte.
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Die
Verwendung einer Probenaufnahmeeinrichtung, die die Nährstoffe
enthielt und mit einer Betätigungseinrichtung
mit einem flexiblen Dichtungsflansch zum luftdichten Verschluss
des Teströhrchens
verbunden war, führte
nicht zu einem Austrocknen der Probenreaktionszone. Nach 2 Stunden und
45 Minuten Inkubation war die Probenreaktionszone des Delvotests
vollständig
gelb, was anzeigte, dass die Milch frei von Antibiotika war.