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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet von Einwegsystemen zur
Probennahme und zum Messen für
die Mikrobiologie und die klinische Chemie.
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Im
Speziellen betrifft die Erfindung eine sterilisierbare Einwegeinheit
zur Probennahme, zum Reagieren und zum Messen für Bestimmungen auf dem Gebiet
der Mikrobiologie, die befähigt
ist, ein Sammeln von möglichen
bakteriellen Verunreinigungen in Gas, Luft und Flüssigkeiten
durch ungeschultes Personal und ein Bestimmen der Menge der Verunreinigungen
direkt vor Ort einer Probennahme und nicht in einem Labor und auch
für Bestimmungen
auf dem Gebiet der klinischen Chemie zur selektiven Messung der
Mengen von spezifischen in organischen Flüssigkeiten wie Urin und Speichel
und anderen vorhandenen Elementen, zuzulassen.
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Stand der
Technik
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Eines
der größten Sicherheitsprobleme
betrifft die mikrobiologische Verunreinigung unter spezieller Beachtung
der Bedingungen von Kontaminationsrisiken in geschützten Bereichen
oder die bakterielle Verunreinigung von Produkten, die weit verbreitet
konsumiert werden.
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Diese
Risikoklassen umfassen nosokomiale Infektionen, die Verunreinigung
von pharmazeutischen Produkten, von Nahrungsmitteln aus der Landwirtschaft,
von Trinkwasser, von Klimaanlagen wie auch Gefahren einer biologischen
Verschlechterung von speziellen Behältern für gefährli che Produkte wie z. B.
radioaktiven Abfall und die Verunreinigung von Produktionsanlagen
für ultrareines
Wasser zur Verwendung entweder bei pharmazeutischen Produkten oder
Halbleitern.
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Die
Messung einer mikrobischen Verunreinigung basiert üblicherweise
auf analytischen Verfahren, die das Wachstum von Bakterienstämmen in Kulturmedien
unter Beschäftigung
von geschultem Personal sowohl für
die Probennahme als auch für die
Kulturherstellung in gut ausgestatteten Laboratorien umfassen, wobei
die Zeiten, die für
die Entwicklung der Kulturen zur Identifizierung der einzelnen Stämme von
pathogenen Mikroorganismen erforderlich sind, bis zu 72 Stunden
betragen.
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Um
den Anforderungen der Nahrungsmittelindustrie Genüge zu tun,
in einer kurzen Zeit eine Produktsterilität von jeder Art von Bakterien
zu gewährleisten,
wurden Messsysteme entwickelt, die dazu befähigt sind, in wenigen Minuten
das Vorhandensein von Bakterien zu erkennen, indem die Menge von
Photonen, die durch eine Biolumineszenzreaktion, die mit einem zellulären ATP-Gehalt
in Korrelation steht, emittiert wird, unabhängig von der Spezies von Bakterien,
gemessen wird: Diese Verfahren sind geeignet, um durch geschultes
Personal ausgeführt
zu werden, das dazu fähig
ist, Proben zu nehmen, die unter sterilen Bedingungen zu messen
sind.
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Dieser
Ansatz hat zu einer wachsenden Nachfrage nach Messverfahren mit
Leuchtausgangssignalen, Verfahren, die schnell und verlässlich sein sollen,
z. B. dazu fähig
sind, innerhalb weniger Minuten ein geradliniges Ansprechen über das
Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Bakterienverunreinigung
zu liefern, Verfahren, die dazu geeignet sind, von ungeschultem
Personal ausgeführt
zu werden, und die eine Isolierung al ler für die Messung verwendeten Produkte
unter Sicherstellung des Nichtvorhandenseins einer Verunreinigung
gewährleisten,
geführt.
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Eine
Antwort auf diesen Bedarf wird durch den Gegenstand der vorliegenden
Patentanmeldung gegeben, d. h., durch eine sterilisierbare Einwegeinheit
zur Probennahme, zum Reagieren und zum Messen, für Bestimmungen sowohl auf dem
Gebiet der Mikrobiologie als auch auf dem der klinischen Chemie,
die dazu fähig
ist, die Durchführung
von Messungen von optischen Signalen am Ort der Entnahme der zu
messenden Probe zulässt
und die alle benötigten
Reagenzien in der Anzahl von 1 bis N für eine Einzelmessung umfasst,
wobei die Einheit mit Auto-Blocking-Schließsystemen versehen ist, die
geeignet sind, um seine Verwendung auch unter schwierigen Bedingungen
wie z. B. dem Nichtvorhandensein der Schwerkraft in Raumstationen
zuzulassen.
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Für mikrobiologische
Anwendungen wird das Sammeln von Bakterien, die möglicherweise
in der Luft oder in Flüssigkeiten
vorhanden sind, mittels eines tragbaren Messinstruments ausgeführt, das
kein Ziel der vorliegenden Patentanmeldung und daher nicht beschrieben
ist und das mit einem Fluidtransportsystem wie z. B. Luftabzügen, mit
einem thermostatischen System, mit einem optischen Lesesystem mit
einem photonenelektrischen Signalwandler, mit elektronischen Schaltungen,
mit einem Mikroprozessor für
die Verwaltung von Messsequenzen mit einer Datenverarbeitung und
einer optischen Messanzeige ausgestattet ist. Das Sammeln einer
Probe von zu messenden Bakterien wird ausgeführt, indem der Gegenstand des
Patents, die Einweg-Probennahmeeinheit, die mit einem sterilen Filter
versehen ist, der eine geeignete Porengröße, z. B. 0,2 Mikrometer aufweist
und der mit einer einfachen Tätigkeit
derart positioniert werden kann, dass er von dem zu überprüfenden gasförmigen oder
flüssigen
Fluid durchströmt wird,
in dem Messinstrument angeordnet wird.
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Somit
wird die Menge pro Liter einer in dem Fluid vorhandenen bakteriellen
Belastung bestimmt, wenn der Filter von einem bekannten Volumen
an Litern von Luft oder Wasser durchströmt wird, indem die Biomasse
gemessen wird, die mittels Reagenzien bekannter Art, die z. B. befähigt sind,
die Menge von bakteriellem zellulärem ATP auf eine Art zu messen,
die von Spezies nicht beeinflusst wird, abgefangen wird.
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Selbstverständlich ist
eine der kritischen Bedingungen, die erfüllt werden müssen, die
Filtersterilität
vor und nach dem Probennahmeverfahren, die ein luft- und flüssigkeitsdichtes
System sowohl vor als auch unmittelbar nach dem Ende der Probennahme
erfordert.
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Zweck der
Erfindung
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Ein
erster Zweck der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine neue
und effizientere Lösung
des Problems bereitzustellen, dass durch die Messung für die Identifizierung
und die Quantifizierung von möglicherweise
in Fluiden oder Gasen vorhandenen mikrobiologischen Verunreinigungen
besteht.
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Ein
zweiter Zweck der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine neue
und effektivere Lösung des
Problems bereitzustellen, dass durch die Messung für die an
der Sammelstelle von spezifischen, in biologischen Fluiden vorhandenen
Elementen auszuführende
Identifizierung und Quantifizierung besteht.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine sterilisierbare Einwegeinheit
zur Probennahme, zum Reagieren und zum Messen, umfassend:
- • einen
Körper
aus Kunststoffmaterial umfassend eine Reaktionskammer, in der ein
Filter zum Sammeln von in einer Flüssigkeit, deren mögliche mikrobiologische
Verunreinigung gemessen werden muss, vorliegenden Mikroben vorgesehen
ist;
- • ein
optisch transparentes und flüssigkeitsdichtes Element,
welches mit Bezug zu dem Körper
bewegbar ist und befähigt
ist, die Reaktionskammer zu umschließen oder diese einem zu untersuchenden
Flüssigkeits-
oder Gasstrom auszusetzen;
- • einen
oder mehrere deformierbare Behälter
enthaltend geeignete Messreagenzien;
- • einen
deformierbaren Behälter,
welcher vorgesehen ist, um Abflussflüssigkeiten zu enthalten;
wobei
alle Behälter
einzeln mit der Reaktionskammer mittels eines Netzwerkes an Mikrokanälen verbunden
sind, wobei das Netzwerk der Mikrokanäle in dem Einheitskörper vorgesehen
ist, um die Dichtigkeit der Einheit gegenüber möglichem Herausströmen von
Flüssigkeiten
zu gewährleisten.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung eine sterilisierbare Einwegeinheit
zur Probennahme, zum Reagieren und zum Messen, umfassend:
- • einen
Körper
aus Kunststoffmaterial umfassend eine Reaktionskammer in Kommunikation
mit einem durchbohrbaren und dichten, wieder versiegelbaren Septum,
welches von außerhalb
mittels einer Spritze zugänglich
ist;
- • ein
optisch transparentes und flüssigkeitsdichtes Element,
welches die Reaktionskammer umhüllt;
- • einen
oder mehrere deformierbar Behälter
enthaltend geeignete Reagenzien für die Vermessung;
- • einen
deformierbaren Behälter,
welcher dazu vorgesehen ist, Abflussflüssigkeiten zu enthalten;
wobei
alle Behälter
einzeln mit der Reaktionskammer mittels eines Netzwerkes an Mikrokanälen verbunden
sind, wobei das Netzwerk an Mikrokanälen in dem Einheitskörper vorgesehen
ist, um die Dichtheit der Einheit gegenüber möglichem Herausströmen von
Flüssigkeiten
zu gewährleisten.
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Liste der
Zeichnungen
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1, 2, 3, 4 zeigen
schematisch eines von den Elementen, die eine Einheit gemäß der vorliegenden
Erfindung bilden, in Vorderansicht, Rückansicht, in vertikalem Querschnitt
bzw. in horizontalem Querschnitt.
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5, 6, 7 und 8 zeigen
schematisch ein weiteres von den Elementen, die eine Einheit gemäß der vorliegenden
Erfindung bilden, in Rückansicht,
Vorderansicht, in vertikalem Querschnitt bzw. in horizontalem Querschnitt.
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9, 10, 11 und 12 zeigen ein
drittes Element, das eine Einheit gemäß der vorliegenden Erfindung
bildet, im Querschnitt von hinten, im Querschnitt von vorne bzw.
in Seiten- und Draufsicht.
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13 und 14 zeigen
ein viertes Element, nämlich
ein Filter, das eine Einheit gemäß der vorliegenden
Erfindung bildet, in Vorderansicht bzw. in seitlichem Querschnitt.
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15, 16, 17 und 18 zeigen schematisch
eine zusammengebaute Einheit gemäß der vorliegenden
Erfindung in Vorderansicht, Rückansicht,
in vertikalem Querschnitt bzw. in horizontalem Querschnitt.
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19 und 20 zeigen
schematisch eine Einheit gemäß der vorliegenden
Erfindung, die in einem externen Messinstrument eingesetzt ist,
in Seitenansicht bzw. im Querschnitt von vorne.
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21 zeigt
schematisch einen Querschnitt von vorne einer Einheit gemäß der vorliegenden
Erfindung, die in einem externen Messinstrument eingesetzt ist,
in Probennahmeposition.
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22 zeigt
eine Vorderansicht einer Einheit gemäß der vorliegenden Erfindung
in einer irreversiblen Stopp-Position nach einer Probennahme.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Als
ein Beispiel, das den durch die beiliegenden Ansprüche gegebenen
Schutzumfang nicht einschränkt,
ist nun eine mögliche
Ausführungsform
gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben.
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Unter
Bezugnahme auf die Fig. von 1 bis 14 ist
eine mögliche
Implementierung in der Ausführungsform,
die zwei Reagenzien vorsieht, von vier Elementen beschrieben, die
die sterilisierbare Einweg-Probennahmeeinheit bilden, in den 15 bis 18 ist
die Probennahmeeinheit ge zeigt, die aus den vier zusammengesetzten
Elementen resultiert, und in den 19 bis 22 ist
die Verwendung der Probennahmeeinheit mit einem externen Messinstrument
gezeigt.
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Unter
Bezugnahme auf die 1, 2, 3 und 4 ist
das erste Element der sterilisierbaren Einweg-Probennahmeeinheit
in Vorderansicht in 1 und in Rückansicht in 2,
in vertikalem Querschnitt in 3 und in
horizontalem Querschnitt in 4 gezeigt,
wobei das erste Element aus einem vorderen Halbkörper aus einem optisch nicht
transparenten Kunststoff besteht, der durch die Ziffer 10 bezeichnet
und gekennzeichnet ist durch das Vorhandensein einer kreisförmigen Öffnung,
durch die Ziffer 11 bezeichnet, die durch die gesamte Dicke hindurch
verläuft,
wobei die Öffnung
von einem ringförmigen
Sitz, durch die Ziffer 12 bezeichnet, umgeben ist, der
geeignet ist, um eine torische Dichtung vom Typ eines „O-Ringes", durch die Ziffer 13 bezeichnet,
aufzunehmen und auf der Innenseite mit einem kreisförmigen,
flachen Sitz, durch die Ziffer 14 bezeichnet, zum Einsetzen
des in den folgenden 13 und 14 gezeigten
Filterkörpers
versehen ist.
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Das
vordere Halbkörperelement 10 ist
auch durch das Vorhandensein von zwei Knöpfen, durch die Ziffern 15 bzw. 16 bezeichnet,
gekennzeichnet, die jeweils durch drei abbrechbare Laschen, durch die
Ziffer 17 bezeichnet, mit dem Gehäuse verbunden sind, wobei die
Knöpfe
durch Drücken
und nachfolgendes Abbrechen der abbrechbaren Laschen 17 verwendet
werden können,
um eine Kompression auf die Membranen mit der Ziffer 45,
die an dem hinteren Halbkörper 40 befestigt
sind, auszuüben,
und den Transfer der in den entsprechenden Hohlräumen mit den Ziffern 48 und 49 enthaltenen
Reaktionsflüssigkeiten,
wie danach in den 5 bis 8 gezeigt,
zu der Filterkammer zu bewirken.
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Das
vordere Halbkörperelement 10 ist
auch durch das Vorhandensein von drei durchgehenden kreisförmigen Körpern gekennzeichnet,
die aus einem Elastomer hergestellt sind und mittels einer Spritzennadel
durchbohrbar und automatisch wieder versiegelbar sind, durch die
Ziffern 18, 19 bzw. 20 bezeichnet, wobei
die ersten zwei zum Auffüllen
der zwei in dem hinteren Halbkörper
vorgesehenen Hohlräume,
in den 5 bis 8 durch die Ziffern 48 und 50 bezeichnet,
mit Reaktionsfluiden und der dritte für das mögliche Einbringen einer dritten
Reaktionsflüssigkeit
oder einer zu analysierenden Probe mittels einer externen Spritze
verwendet werden/wird.
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Das
vordere Halbkörperelement 10 ist
auch durch das Vorhandensein eines Hohlraumes an seiner Außenseite,
durch die Ziffer 21 bezeichnet, gekennzeichnet, der mit
einem Schlitz, durch die Ziffer 22 bezeichnet, versehen
ist, wobei der Hohlraum geeignet ist, um die Ausdehnung des deformierbaren Zurückhaltefilms,
der die Auslauföffnung
von Reaktionsflüssigkeiten
schließt,
zuzulassen, wobei der Film in dem hinteren Halbkörper vorgesehen und in den nachfolgenden 5 bis 8 durch
die Ziffer 45 bezeichnet ist.
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Das
vordere Halbkörperelement 10 ist
auch durch das Vorhandensein eines abgesenkten Sitzes, durch die
Ziffer 23 bezeichnet, gekennzeichnet, der geeignet ist,
um einen Klebefilm zum Schutz und als Sicherheit gegen ein unbeabsichtigtes
Abbrechen der zwei oben beschriebenen, durch die Ziffern 15 und 16 bezeichneten
Knöpfe,
aufzunehmen.
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Das
vordere Halbkörperelement 10 ist
auch durch das Vorhandensein von zwei Höckern entlang seines Umfangs
gekennzeichnet, die geeignet sind, um mit ähnlichen Höckern, die entlang des Umfangs des
hinteren Halbkörpers,
der in den nachfolgenden 5 bis 8 beschrieben
ist, vorgesehen sind, gekoppelt zu werden, wobei der erste Höcker an
dem unteren Umfang durch die Ziffer 24 in 1 und
in 2 und durch die Ziffer 61 in 5 und
in 6 bezeichnet ist, und der zweite an dem oberen
Umfang durch die Ziffer 25 in 1 und in 2 und
die Ziffer 62 in 5 und in 6 bezeichnet
ist, wobei die ersten Höcker,
Ziffern 24 und 61, verwendet werden, um die sterilisierbare
Einheit zum einmaligen Gebrauch innerhalb des Messinstruments zurückzuhalten
und die zweiten, Ziffern 25 und 62, um dieselbe
innerhalb des Messinstruments zu bewegen.
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Das
vordere Halbkörperelement 10 ist
auch durch das Vorhandensein von drei klein geformten Hohlräumen an
seiner äußeren, mittleren
Seite gekennzeichnet, die auch in dem in den nachfolgenden 5 bis 8 gezeigten
hinteren Halbkörper 40 vorhanden
sind, die für
beide Halbkörper 10 und 40 entlang
einer kleinen Bewegungsnut, die als Kreisbogen geformt ist, der
der Bewegung der Einwegeinheit innerhalb des Messinstruments entspricht,
liegen, wobei die kleinen Hohlräume
in 1 durch die Ziffern 26-27-28 und
in 5 durch die Ziffern 63-64-65 bezeichnet
sind, und dazu dienen, den in den 9 bis 2 gezeigten
transparenten Schutz zu positionieren, und genauer: der Hohlraum 26 von 1 und der
Hohlraum 63 von 5 dazu, die Ruheposition beizubehalten,
die auch der Leseposition entspricht; der Hohlraum 27 in 1 und
der Hohlraum 64 von 5 dazu,
die Probennahmeposition beizubehalten; der Hohlraum 28 in 1 und
der Hohlraum 65 in 5 dazu,
die irreversible Stopp-Endposition
der oben erwähnten
transparenten Abdeckung beizubehalten.
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Unter
Bezugnahme auf die 5, 6, 7 und 8 ist
in zwei Ansichten, von der Innenseite in 6 und von
der Außenseite
in 5, in vertikalem Querschnitt in 7 und
in horizontalem Querschnitt in 8, das zweite
Element der sterilisierbaren Einweg-Probennahmeeinheit gezeigt,
die aus einem hinteren Halbkörper
aus einem optisch nicht transparenten Kunst stoffmaterial besteht,
durch die Ziffer 40 bezeichnet, der gekennzeichnet ist
durch das Vorhandensein einer kreisförmigen Öffnung, die durch die gesamte
Dicke hindurch verläuft,
durch die Ziffer 41 bezeichnet, wobei die Öffnung an
der Außenseite
von einem ringförmigen
Sitz, durch die Ziffer 42 bezeichnet, der geeignet ist,
um eine torische Dichtung vom Typ eines „O-Ringes", durch die Ziffer 43 bezeichnet,
aufzunehmen und auf der Innenseite von einem kreisförmigen,
flachen Sitz, durch die Ziffer 44 bezeichnet, umgeben ist,
um den in den 13 und 14 gezeigten
Filterkörper
einzusetzen.
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Das
hintere Halbkörperelement 40 ist
auch durch das Vorhandensein eines deformierbaren Films aus einem
Kunststoffmaterial, durch die Ziffer 45 bezeichnet, gekennzeichnet,
das in den passenden, abgesenkten Sitz geschweißt ist, der an der Innenseite
vorgesehen ist und durch die Linien, die durch die Ziffer 46 zur
Unterseite hin und 47 zur Oberseite hin bezeichnet sind,
begrenzt ist, wobei der Film als ein Zurückhaltemittel für die darunter
angeordneten unteren Hohlräume
angeordnet ist, und in 8 im Zustand einer positiven
Deformation in dem Hohlraum 48 und im Zustand einer negativen Deformation
in dem Hohlraum 49 gezeigt ist.
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Das
hintere Halbkörperelement 40 ist
auch durch das Vorhandensein von zwei kreisförmigen Hohlräumen, durch
die Ziffern 48 und 50 bezeichnet, gekennzeichnet,
die jeweils mittels Mikrokanälen, durch
die Ziffern 49 bzw. 51 bezeichnet, mit der kreisförmigen Öffnung 41 verbunden
sind, wobei die Hohlräume
geeignet sind, um Reaktionsflüssigkeiten
zu enthalten, die auf Grund des Druckes, der auf dem deformierbaren
Film 45 durch die in dem Halbkörper 10 umfassten
und in 1 durch die Ziffern 15 und 16 bezeichneten
Knöpfe
ausgeübt
wird, durch die zuvor erwähnten
Mikrokanäle 49 und 51 hindurch
zu der durch die Hohlräume 11 und 41 gebildeten
Filterkammer transportiert werden.
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Das
hintere Halbkörperelement 40 ist
auch durch das Vorhandensein von drei kleinen kreisförmigen Hohlräumen, durch
die Ziffern 52-54-56 bezeichnet, wobei
der erste, 52, mit dem durch die Ziffer 50 bezeichneten
kreisförmigen
Hohlraum mittels eines durch die Ziffer 53 bezeichneten
Mikrokanals verbunden ist, der zweite, 54, mit dem durch
die Ziffer 48 bezeichneten kreisförmigen Hohlraum mittels eines durch
die Ziffer 55 bezeichneten Mikrokanals verbunden ist, der
dritte, 56, mittels eines durch die Ziffer 57 bezeichneten
Mikrokanals direkt mit der kreisförmigen Öffnung 41 verbunden
ist, wobei der letzte Hohlraum für
das mögliche
Einbringen einer dritten Reaktionsflüssigkeit oder einer zu analysierenden
Probe mittels einer externen Spritze, deren Nadel den Körper in
dem an dem vorderen Halbkörper
vorgesehenen und in 1 durch die Ziffer 20 bezeichneten selbstversiegenden
Elastomer durchbohren kann, vorgesehen ist.
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Das
hintere Halbkörperelement 40 ist
auch durch das Vorhandensein eines Hohlraumes, vorzugsweise mit
einer rechteckigen Form, durch die Ziffer 59 bezeichnet,
gekennzeichnet, der mittels des durch die Ziffer 58 bezeichneten
Mikrokanals direkt mit der kreisförmigen Öffnung 41 verbunden
ist, wobei der Hohlraum die Funktion eines Abflussbehälters für die Reaktionsflüssigkeiten
dank der Ausdehnung des Zurückhaltefilms 45 besitzt.
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Das
hintere Halbkörperelement 40 ist
auch durch das Vorhandensein einer kleinen, rechteckigen Öffnung,
durch die Ziffer 60 bezeichnet, an seiner Unterseite, gekennzeichnet,
die verwendet wird, um das Einsetzen einer Positionierungsnase,
die in dem externen Messinstrument vorgesehen ist, zuzulassen.
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Das
hintere Halbkörperelement 40 ist
auch durch das Vorhandensein von zwei Höckern entlang seines Umfangs
gekennzeichnet, die geeignet sind, um mit den entsprechenden Höckern, die
ebenfalls entlang des Umfangs des vorderen Halbkörpers 10, der in den 1 und 2 gezeigt
ist, vorhanden sind, gekoppelt zu werden, wobei der erste an dem unteren
Umfang durch die Ziffer 61 in 5 und in 6 und
durch die Ziffer 24 in den 1 und 2 bezeichnet
ist, und der zweite an dem oberen Umfang durch die Ziffer 62 in
den 5 und 6 und durch die Ziffer 25 in
den 1 und 2 bezeichnet ist, wobei die
Höcker
entsprechend verwendet werden, die ersten, um die sterilisierbare
Einwegeinheit innerhalb des Messinstruments zurückzuhalten, und der zweite
für die
Bewegung der Einheit innerhalb des Messinstruments.
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Das
hintere Halbkörperelement 40 ist
auch durch das Vorhandensein von drei klein geformten Hohlräumen an
seiner äußeren, mittleren
Seite gekennzeichnet, die auch in dem in 1 gezeigten vorderen
Halbkörper 10 vorhanden
sind, und an beiden Halbkörpern
entlang einer kleinen Bewegungsnut liegen, die als Kreisbogen geformt
ist, der der Bewegung der sterilisierbaren Einwegeinheit innerhalb des
Messinstruments entspricht, wobei die kleinen Hohlräume in 5 durch
die Ziffern 63-64-65 und in 1 durch
die Ziffern 26-27-28 bezeichnet sind, und
dazu dienen, den in den 9 und 10 gezeigten
transparenten Schutz zu positionieren, und genauer dienen der Hohlraum 63 von 5 und
der Hohlraum 26 von 1 dazu,
die Ruheposition beizubehalten, die der Leseposition entspricht;
der Hohlraum 64 von 5 und der
Hohlraum 27 von 1 dazu, die Probennahmeposition
beizubehalten; der Hohlraum 65 von 5 und der
Hohlraum 28 von 1 dazu, die irreversible Stopp-Endposition der
oben erwähnten
transparenten Abdeckung zu erhalten.
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Unter
Bezugnahme auf die 9, 10, 11 und 12 ist
in 9 im Querschnitt von hinten und in 10 im
Querschnitt von vorne, in Seitenansicht in 11 und
in Draufsicht in 12, das dritte Element der sterilisierbaren
Einweg-Probennahmeeinheit gezeigt, das als transparenter Schutz
bezeichnet wird, der aus einem Hauptkörper in einem optisch transparenten
Kunststoffmaterial, durch die Ziffer 70 bezeichnet, zusammengesetzt
ist, welcher aus einer kreisbogenförmigen Schale besteht, die
an zwei benachbarten Seiten geöffnet
ist, und zwei Bewegungselemente aufweist, die an ihren Außenflächen angeordnet
und durch die Ziffern 71 und 72 bezeichnet sind,
um das Element in einer vorbestimmten Position innerhalb des Messinstruments zu
halten, und auch zwei kleine interne vordere Zähne, durch die Ziffern 73 und 75 sowohl
in der Vorderansicht von 11 als
auch in der Querschnittsansicht von oben von 12 bezeichnet,
aufweist, die durch zwei kleine, interne Höcker, Ziffer 74, im
linken Längsquerschnitt
und Ziffer 76 im rechten Längsquerschnitt unterstützt sind,
wobei die kleinen Höcker als
Führung
des transparenten Schutzes dienen, während die vorderen Zähne 73 und 75 dazu
dienen, die Position des transparenten Schutzes mit Bezug auf den
zusammengebauten Hauptkörper
der Einwegeinheit zu erhalten.
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Unter
Bezug auf die 13 und 14 besteht
das vierte Element der Einwegeinheit, das als Filterkörper bezeichnet
wird, aus einem ringförmigen Lippenkörper aus
Kunststoff, durch die Ziffer 80 bezeichnet, und aus einem
zweiten ringförmigen
Körper aus
Kunststoff, durch die Ziffer 81 bezeichnet, der zusammen
mit dem oben erwähnten
Körper 80 einen Ring
zum Befestigen eines kreisförmigen
flachen Filters, durch die Ziffer 82 bezeichnet, bildet,
wobei der Ring einen Durchmesser aufweist, der gleich dem des durch
die Ziffer 14 in 2 und durch
die Ziffer 44 in 6 bezeichneten
kreisförmigen,
flachen Sitzes ist.
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Unter
Bezugnahme auf die 15, 16, 17 und 18 ist
in 15 in Vorderansicht und in 16 in
Rückansicht,
in 17 in vertikalem Querschnitt, und in 18 in
horizontalem Querschnitt, die Einwegeinheit in ihrer zusammengebauten
Endkonfiguration gezeigt, wobei der Körper durch die Ziffer 90 bezeichnet
ist, wobei die Einheit in dem für
eine optische Messung vorgesehenen Zustand gezeigt ist und die Einheit
aus dem hinteren Halbkörper 40,
der an den vorderen Halbkörper 10 geschweißt ist,
zusammengesetzt ist, wobei zwischen den Halbkörpern der Filterkörper 92 an
den vorgesehenen Stellen der zwei Halbkörper angeordnet ist und die
Vorderseite 10 und die Hinterseite 40 durch die
beiden miteinander verschweißten
Halbkörper
in Position gehalten werden.
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Der
Körper 90 ist
auch durch das Vorhandensein des durch die Ziffer 91 bezeichneten
Klebefilms zum Schutz und als Sicherheit gegen ein unbeabsichtigtes
Abbrechen der zwei durch die Ziffern 15 und 16 in 1 bezeichneten
Knöpfe,
wie auch durch das Vorhandensein des transparenten Schutzes gekennzeichnet,
der durch die Ziffer 93 in der Position bezeichnet ist,
in der er verpackt und bereit für eine
Verwendung ist, und die der Ruhe- und Leseposition entspricht, wobei
die sterilisierbare Einwegeinheit in dem Messinstrument positioniert
ist.
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Unter
Bezugnahme auf die 19 und 20 ist
in zwei Ansichten, einer Seitenansicht in 19 und
einer Vorderansicht in 20, die Einwegeinheit gezeigt,
die in einem durch die Ziffer 96 bezeichneten möglichen
externen Messinstrument eingesetzt ist, das befähigt ist, die Probennahmeverfahren
und optional auch die nachfolgenden Verfahren einer optischen Messung
auszuführen.
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Unter
Bezugnahme auf 21 ist in einem vorderen Querschnitt
lediglich die Einwegeinheit gezeigt, die in einem möglichen
externen Messinstru ment, durch die Ziffer 96 bezeichnet,
eingesetzt ist, in einer Fluid-Probennahmeposition, die erreicht
wird, indem auf die Höcker 26 und 62 der
Einwegeinheit eingewirkt wird, die von der externen Aufnahmestruktur
vorstehen, und indem danach der Körper der Einheit gedreht wird.
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Unter
Bezugnahme auf 22 ist der Körper 90 nach dem Abschluss
der Probennahme- und Messverfahren gezeigt, wobei der transparente Schutz 93 in
seine irreversible Stopp-Position gedreht ist, die geeignet ist,
um zu gewährleisten,
dass keinerlei Gefahr eines unbeabsichtigten Verlustes von Flüssigkeiten
und einer nachfolgenden chemischen und biologischen Verunreinigung
besteht: in diesem Zustand ist die Einheit für die Vorgänge der Entnahme der Reagenzien
und für
die nachfolgenden optischen Messungen bereit.
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Das
transparente, flüssigkeitsdichte
Element 70 kann abhängig
davon, wie die Messreaktion abgelesen werden kann, auf einer oder
auf beiden Seiten transparent sein. Zum Beispiel ist in einem Fall,
in dem eine biochemische Reaktion einer Messung möglich ist,
die eine Emission von Photonen für
eine Chemilumineszenz verursacht, ein Element 70, das nur
auf einer Seite transparent ist, geeignet; In dem Fall, in dem die
biochemische Reaktion einer Messung eine Emission von Photonen in
Folge von Fluoreszenz oder Phosphoreszenz verursacht, oder eine Messung
einer optischen Absorption erfordert, kann es vorteilhaft sein,
ein Element 70 vorzusehen, das auf beiden Seiten transparent
ist.
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Die
deformierbaren Behälter
können
durch einen Druck entleert werden, der durch einen auf die deformierbare
Membran 45 einwirkenden Benutzer ausgeübt wird. Wenn es jedoch von
Vorteil ist, kann ein automatisches, mechanisches System vorgesehen
sein, das auf den äußeren Teil
der Membran 45 einwirkt, um den Transfer der Reagenzien
zu bewirken.
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Die
Kapazität
der durch die Hohlräume 11 und 41 gebildeten
Reaktionskammer kann gemäß den Anforderungen
der auszuführenden
Analyse gewählt
werden. Beispielsweise kann sie in einem Bereich von 20 bis 1000
Mikroliter liegen.