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DE60309613T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Blattmaterial zu einer Produkteinwickelstrasse - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Blattmaterial zu einer Produkteinwickelstrasse Download PDF

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DE60309613T2
DE60309613T2 DE60309613T DE60309613T DE60309613T2 DE 60309613 T2 DE60309613 T2 DE 60309613T2 DE 60309613 T DE60309613 T DE 60309613T DE 60309613 T DE60309613 T DE 60309613T DE 60309613 T2 DE60309613 T2 DE 60309613T2
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Alver Tacchi
Maurizio Ventura
Fiorenzo Draghetti
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuführen von Blattmaterial zu einer Produkteinwickelstraße.
  • Die Erfindung findet vorteilhafte Anwendung in der Tabakbranche, wo die Einwickelstraße einer Verpackungsmaschine, üblicherweise ein Verpacker oder Kartonierer, mit Streifen aus Blattmaterial versorgt wird, die insbesondere aus „glatten" Bögen, die als ein einzelnes Blatt erscheinen, oder „gefalteten" Bögen bestehen, die wenigstens zwei sich gegenseitig überlappende Abschnitte darbieten, die entlang der Seite verbunden sind; in der folgenden Beschreibung wird direkt auf dieses Gebiet Bezug genommen, wenngleich ohne eine Beschränkung zu implizieren.
  • In der Tabakbranche gehört es zur Standardpraxis, dass einzelne Pakete oder mehrere Pakete an einer Fertigungsstation, die entlang der Verpackungsstraße angeordnet ist, mit einem jeweiligen glatten oder gefalteten Bogen versehen werden; die Bögen werden aus einer Eingabe entnommen, die unter Berücksichtigung der Größe und Architektur des Verpackers oder Kartonierers in einem bestimmten Abstand von der Fertigungsstation angeordnet ist.
  • Im Allgemeinen werden die Bögen von der Versorgungsvorrichtung entlang einer Übertragungsstraße durch ein Förderelement geführt, das die einzelnen Bögen durch Saugkraft hält, und sie nacheinander der Station zuführt, synchron zu dem Betrieb der Einwickelvorrichtungen.
  • Andere Maschinen halten und führen die einzelnen Bögen, in einfacher Weise durch ein Zuführband, auf dem die Bögen angeordnet sind, wie US-Patentschrift 3 926 425 zeigt, oder durch Ziehen derselben zwischen zwei gegenüber angeordneten Bändern, wie Patentschrift EP 0 588 772 beschreibt. Dokument EP 0 588 772 offenbart (1) die Übertragung von Blättern von einer ersten zu einer zweiten Fördervorrichtung senkrecht zu der nachgeordneten Blattförderrichtung mit Hilfe von Druckstangen.
  • Obwohl die fragliche Technologie einfach und kostengünstig implementierbar ist, wirft sie beträchtliche Probleme auf für den Fall, dass die Bögen, die der Einwickelstraße zugeführt werden, gefaltet sind, da das Förderelement nur einen der gefalteten Abschnitte des Bogens durch Saugkraft erfasst, während keine Positionssteuerung irgendeiner An für den oder die verbleibenden gefalteten Abschnitte vorliegt und diese dazu neigen, frei zu flattern, und sich so von dem Abschnitt lösen, der durch Saugkraft gehalten wird.
  • Um diesen Nachteil zu überwinden und eine Fördertechnologie zu entwickeln, die sowohl für glatte Bögen als auch für gefaltete Bögen geeignet ist, verwendet der Stand der Technik Förderelemente, die aus einander gegenüberliegenden Walzen oder Bändern bestehen, von denen die Bögen positiv ergriffen und so zu den Vorrichtungen der Einwickelstraße getragen werden.
  • Diese An der Fördertechnologie weist trotzdem bestimmte Nachteile auf, die sich daraus erklären, dass die Bögen den Kontakt zu den Walzen oder Bändern verlieren können, und falsch entlang dem Übertragungsweg positioniert werden können. Im Falle gefalteter Bögen kann dieser Kontaktverlust darüber hinaus dazu führen, dass die einander überlappenden Abschnitte sich gegeneinander verschieben, so dass die richtig gefaltete Konfigurierung des eigentlichen Bogens gestört wird. Ein weiterer Nachteil ergibt sich daraus, dass die Förderelemente, um Kontakt mit den Einwickelvorrichtungen zu vermeiden, notwendigerweise die Bögen mit einem bestimmten Abstand kurz vor der Fertigungsstation freigeben müssen; dies bedeutet, dass die Bögen praktisch, in die Station geworfen werden, und ihr Flug ist schwer zu steuern.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Förderverfahren bereitzustellen, dass es sowohl glatten als auch gefalteten Bögen erlaubt, ohne Probleme transportiert zu werden.
  • Die genannte Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung in einem Verfahren zum Zuführen von Blattmaterial zu einer Produkteinwickelstraße erfüllt, wodurch Elemente aus Blattmaterial von einer Zuführstation zu einer Fertigungsstation transportiert und mit zugeordneten Produkten vereinigt werden, dadurch gekennzeichnet, dass es wenigstens den Schritt eines Schiebens der Elemente aus Blattmaterial entlang einer vorbestimmten Übertragungsstraße und über eine vorbestimmte Strecke in die Fertigungsstation aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ebenso eine Einheit, durch die Elemente aus Blattmaterial einer Produkteinwickelstraße zugeführt werden.
  • Eine Einheit gemäß der vorliegenden Erfindung zum Zuführen von Blattmaterial zu einer Produkteinwickelstraße, durch die Elemente aus Blattmaterial von einer Zuführstation zu einer Fertigungsstation transportiert und mit zugeordneten Produkten vereinigt werden, ist dadurch gekennzeichnet, dass sie Schiebemittel aufweist, welche die Elemente aus Blattmaterial entlang einer vorbestimmten Übertragungsstraße und über eine vorbestimmte Strecke in die Fertigungsstation führen.
  • Die Erfindung soll nun genau und in beispielhafter Weise mit Hilfe der begleitenden Figuren beschrieben werden, wobei:
  • 1 eine Einheit zeigt, die gemäß der vorliegenden Erfindung verkörpert ist, zum Zuführen von Elementen aus Blattmaterial zu einer Station einer Verpackungsmaschine, wo sie mit zugeordneten Produkten zusammengestellt werden, in einer schematischen perspektivischen Ansicht unter Weglassung bestimmter Teile;
  • 2 die Einheit aus 1 in einer schematischen Draufsicht zeigt, unter Weglassung bestimmter Teile;
  • 3 die Einheit aus 1 in einer schematischen erhöhten Seitenansicht zeigt, unter Weglassung bestimmter Teile;
  • 4 ein vergrößertes Detail der Einheit aus 1 und 3 zeigt, in schematischer und perspektivischer Ansicht;
  • 5 ein Detail aus 3 zeigt, in schematischer und perspektivischer Ansicht;
  • 6 und 7 ein Detail 1 zeigen, in schematischer und perspektivischer Ansicht, und dargestellt in zwei aufeinander folgenden Betriebsschritten.
  • Bezug nehmend auf 1 der Figuren bezeichnet 1 eine Einheit in ihrer Gesamtheit zum Zuführen von Elementen 2 aus Blattmaterial zu einer Verpackungsmaschine, von der die Figuren eine Einwickelstraße 3 zeigen.
  • Genauer ausgedrückt, weisen die Elemente 2 aus Blattmaterial einen im Wesentlichen rechteckigen Umriss auf und bestehen aus Bögen eines entweder „glatten" oder „gefalteten" Typs, die von einer Zufuhr 4 entnommen werden, die als eine Verteilungsstation dient und aus einem Stapel 5 der Elemente 2 aus Blattmaterial bestehen. Die Elemente 2 werden von jeweiligen Zuführmitteln 6 aufgenommen und an dem Einführende einer Übertragungsstraße 7 angeordnet, die sich entlang einem im Wesentlichen horizontalen ersten Zuführweg P1 zu einer Fertigungsstation 8 erstreckt, die an dem Eingangspunkt der Einwickelstraße 3 angeordnet ist.
  • Diese Fertigungsstation 8 erhält im Wesentlichen parallelflache Produkte 9, die in dem Beispiel der Figuren als einzelne Packungen von Zigaretten 10 erscheinen, die in Gruppen geordnet sind und so entlang einem zweiten Zuführweg P2 im Wesentlichen parallel zu dem ersten Zuführweg P1 geführt werden.
  • Ebenso werden entlang einem im Wesentlichen vertikalen dritten Weg P3 und durch die Wirkung jeweiliger Zuführmittel 11 in dieselbe Fertigungsstation 8 einzelne Blätter aus Einwickelmaterial geführt, die aus vorgestanzten Zuschnitten 12 bestehen, die von einem Stapel 13 genommen werden und jeweils dafür vorgesehen sind, den Einwickelzuschnitt für einen zugeordneten Karton 14 zu bilden, der aus der Einwickelstraße 3 austritt, die sich entlang einem im Wesentlichen horizontalen vierten Weg P4 quer zu dem ersten und dem zweiten Weg P1 und P2 erstreckt. Die Produkte 9 und die zugehörigen Einwickelzuschnitte 12 werden an der Fertigungsstation 8 zusammengebracht, so angeordnet, dass sie einander quer zu der Einwickelstraße 3 gegenüberliegen.
  • Bei Untersuchung von 1 bis 5 wird deutlich, dass die Zuführmittel 6 einen Schwungarm 15 aufweisen, der schwenkbar an einem Ende einer Welle 16 angeordnet ist, deren Achse 17 sich parallel zu dem ersten Zuführweg P1 erstreckt, und die an einem Rahmen 18 angebracht ist, und so durch die Wirkung eines ersten Motors 19, der über eine mechanische Verbindung 19a (2 und 5) mit der Welle 16 verbunden ist, eine Winkelbewegung um die Achse 17 zwischen einer ersten angehobenen Position, die durch durchgezogene Linien in 3 angezeigt ist, und einer zweiten gesenkten Position, die in 3 durch Phantomlinien angezeigt ist, vollziehen kann.
  • Das freie Ende des Arms 15 trägt einen pneumatischen Halter 20, der an einer zugeordneten Welle 21 angeordnet ist, deren Achse 22 sich parallel zu der zuerst erwähnten Achse 17 erstreckt. Der Halter 20 besteht aus einem Block 23, der an dem freien Ende der Welle 21 verkeilt und mit mehreren Saugnäpfen 24 ausgerüstet ist, die die Elemente 2 aus Blattmaterial anziehen und halten können.
  • Bezug nehmend auf 3, 4 und 5 insbesondere, weist der Schwungarm 15 einen ersten Antrieb 25 auf, der ein Rad 26 umfasst, das drehbar an der einen Welle 16 angebracht und im Verhältnis zu dem Rahmen 18 fixiert ist, sowie eine Riemenscheibe 27 (4), die an der anderen Welle 21 verkeilt ist und frei im Verhältnis zu dem Arm 15 rotieren kann. Derselbe erste Antrieb 25 umfasst auch ein Band 28, das um das Rad 26 und die Riemenscheibe 27 geschlungen und durch eine Spannwalze 29 gespannt ist. Die Anordnung des Antriebs 25 ist so, dass im Betrieb, wenn die Welle 16 durch den ersten Motor 19 dazu gebracht wird, um die zugehörige Achse 17, die entfernt von der durch das Element 2 aus Blattmaterial eingenommenen Ebene liegt, zu rotieren (im Uhrzeigersinn in 3), das Rad 26 stationär bleibt, während der Arm 15 in Schwingung versetzt wird, und die Bewegung, in die das Band 28 so versetzt wird, auf diese Weise die Riemenscheibe in Rotation (entgegen dem Uhrzeigersinn in 3) um die zugehörige Achse 22 versetzt, die im Wesentlichen parallel zu der Ebene liegt, die von dem Element 2 aus Blattmaterial eingenommen wird.
  • Die Funktion des Rads 26 ist es dementsprechend, die Ausrichtung des Blocks 23 im Verhältnis zu der zugehörigen Achse 22 zu bestimmen, wenn die Welle 16 in Rotation versetzt wird.
  • Die Riemenscheibe 27, die, wie zuvor erwähnt, an der Welle 21 verkeilt ist, veranlasst den Block 23, ebenfalls in dieselbe Richtung gegen den Uhrzeigersinn zu rotieren und sich, während der Arm 15 rotiert, aus der Position, die durch durchgezogene Linien in 3 dargestellt ist, und in der die Saugnäpfe 24 aktiv in Eingriff mit dem Boden des Stapels 5 treten, in die Position zu bewegen, die in 3 durch Phantomlinien dargestellt ist, und in der das Element 2 aus Blattmaterial vertikal über der Übertragungsstraße 7 angeordnet ist.
  • Wie in 2, 3 und 4 erkennbar, weisen die Zuführmittel 6 auch Aufnahme- und Einführmittel 30 auf, die dazu dienen, einen letzten Schritt des Übertragens des Elements 2 aus Blattmaterial von den Saugnäpfen 24 in einen Führungskanal 31 auszuführen, der sich entlang dem Zuführweg P1 erstreckt, dem die Übertragungsstraße 7 folgt.
  • Die Aufnahme- und Einführmittel 30 umfassen ein erstes Paar Walzen 32, das an den gegenüberliegenden Enden einer Welle 33 angeordnet ist, die sich parallel zu dem ersten Weg P1 erstreckt, und die von einem Paar Ständer 34 getragen wird, die an dem Rahmen 18 abgestützt sind, und ein zweites Paar Walzen 35, die frei an zugeordneten Zapfen 36 angebracht sind, die von den Ständern 34 getragen werden und zusammen mit den ersten Walzen 32 derart wirksam sind, dass sie das Element 2 aus Blattmaterial von den Saugnäpfen 24 aufnehmen, auch mit der Hilfe einer mit 37 bezeichneten Transportschacht, und es in ein Einführende des Führungskanals 31 einführen.
  • Der Kanal 31 weist in Schnittansicht ein im Wesentlichen „U"-förmiges Profil auf, das aus einer Stirnseitenwand 38, einer Bodenspur 39 und einer hinteren Seitenwand 40 (1 und 2) zusammengesetzt ist, die sich von dem Einführende über einen vorbestimmten Abstand so weit wie die Fertigungsstation 8 erstrecken, wobei die Stirnseiten 38 einen Schlitz 41 aufweist, der parallel zu dem Zuführweg P1 angeordnet ist.
  • Nach dem abschließenden Übertragungsschritt, der durch die Walzen 32 und 35 veranlasst wurde, nimmt das Element 2 aus Blattmaterial den Führungskanal 31 ein, wobei eine erste Kante 2a senkrecht zu der Bodenspur 39 des Kanals angeordnet ist und sich dem Einführende zuwendet, und eine zweite Kante 2b in Kontakt mit der Spur 39 steht. Bezug nehmend auf 1 bis 4 umfasst die Einheit 1 Schiebemittel 42, die entlang dem Führungskanal 31 angeordnet ist, und die jedes Element 2 aus Blattmaterial entlang der Übertragungsstraße 7 von dem Einführende des Kanals 31 zu der Fertigungsstation 8 befördern.
  • Die Schiebemittel 42 weisen Fördermittel 43 auf, die einen geschlossenen Weg, der einen Vorwärtsabschnitt umfasst, der sich über die volle Erstreckung des Kanals 31 erstreckt, beschreiben, und die in der Lage dazu sind, sich entlang demselben zu bewegen. Insbesondere weisen die Fördermittel 43 ein Band 44 auf, das um zwei Riemenscheiben gewunden ist, von denen eine, bezeichnet mit 45, an dem Einführende des Kanals 31 angeordnet und an der vertikal angeordneten Welle 46 eines zweiten Motors 47 angebracht ist, und die andere, bezeichnet mit 48, nahe der Fertigungsstation 8 angeordnet und an einer Welle 49 angebracht ist, die parallel zu der Welle 46 des Motors 47 angeordnet ist.
  • Das gewundene Band 44 ist mit Schiebelementen versehen, die als gleich beabstandete Vorsprünge 50 erscheinen, und ist mit einem Ausläufer 51 angeordnet, der sich entlang dem Vorwärtsabschnitt des gewundenen Bands 44 erstreckt, das Seite an Seite und entlang dem Schlitz 41in einer Weise läuft, dass die Vorsprünge 50 in Bezug auf Kanal 31 innen laufen können. Die Schiebeelemente, die durch die Vorsprünge 50 ausgebildet sind, werden zyklisch zwischen einer Position des Abfangens und des Kontakts zu der ersten Kante 2a eines Elements 2, das an dem Einführende des Führungskanals 31 angeordnet ist, und einer Position in Bewegung gesetzt, die sich im Wesentlichen mit der Fertigungsstation 8 deckt, und wo das Element 2 freigegeben wird, wenn der Kontakt zwischen dem Vorsprung 50 und der ersten Kante 2a des Elements 2 endet.
  • Man wird erkennen (unter Bezugnahme auf 2), dass die Walzen 32 von dem ersten Motor 19 unabhängig von dem zweiten Motor 47 durch die Wirkung eines zweiten Antriebs, bezeichnet mit 52, in Bewegung gesetzt werden, und dass (unter Bezugnahme auf 1, 6 und 7) die Fertigungsstation 8 mit einem Schubstange 53 ausgerüstet ist, die sich entlang dem vierten Weg P4 hin- und herbewegt und dazu dient, jedes Produkt 9 zusammen mit einem zugeordneten Einwickelzuschnitt 12 vorwärts zu bewegen, zwischen denen ein Element 2 aus Blattmaterial quer zu der Einwickelstraße 3 eingeführt wird. Der Eintritt in die Fertigungsstation 8 wird durch ein Paar Wände 54 und 55 veranlasst, die jeweils über bzw. unter der Einwickelstraße 3 angeordnet sind, und die kombiniert die Funktion als Mündung 56 eines Faltetunnels, und also als ein Gegendruckmittel ausüben, mit dem die Gruppe von Packungen 10 und der zugeordnete Einwickelzuschnitt 12 dazu gebracht werden, zusammenzuwirken, nachdem ein Element 2 aus Blattmaterial zwischen ihnen angeordnet wurde. Anschließend, wie deutlich in 1 zu erkennen, wird die Operation des Faltens des Zuschnitts 12 um die Packungen 10 und das Element 2 aus Blattmaterial entlang der Einwickelstraße 3 durch übliche Faltmittel abgeschlossen, die nicht in den Figuren dargestellt sind.
  • Der Betrieb der Einheit ist für einen Fachmann anhand der Lektüre der vorangehenden Beschreibung offensichtlich.
  • Es lässt sich nutzbringend trotzdem wiederholen, dass, sobald die erste Kante 2a, die von dem Element 2 aus Blattmaterial dargeboten wird, von einem Vorsprung 50 an dem Band 44 des Fördermittels 43 in Eingriff genommen wurde, eine Situation des konstanten Kontakts zwischen der ersten Kante 2a des Elements 2 und dem zugeordneten Vorsprung 50 aufgestellt wird, was zu einer Schiebewirkung führt, die sich über die gesamte Erstreckung der Übertragungsstraße 7 von dem Einführende des Kanals 31 bis zu der Fertigungsstation 8 fortsetzt und erst an der Freigabeposition endet, wenn der Kontakt zwischen der Kante 2a und dem Vorsprung 50 nicht länger aufrechterhalten werden kann.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Zuführen von Elementen aus Blattmaterial zu einer Produkteinwickelstraße, wobei Elemente (2) aus Blattmaterial von einer Eingabestation (4) an eine Fertigungsstation (8) transportiert und mit zugeordneten Produkten (9) vereinigt werden, wobei das Verfahren Folgendes umfasst: den Schritt des Aufnehmens der Elemente (2) aus Blattmaterial von der Eingabestation (4) durch zugeordnete Zuführmittel (6) und des Anordnens der Elemente (2) an einem Einführende einer Übertragungsstraße (7), die sich entlang einem im Wesentlichen Horizontalen ersten Zuführweg (P1) in Richtung der Fertigungsstation (8) erstreckt, und wobei der Schritt des Transportierens der Elemente (2) aus Blattmaterial durch Schieben der Elemente (2) aus Blattmaterial entlang der vorbestimmten Übertragungsstraße (7) und über eine vorbestimmte Strecke in die Fertigungsstation (8) durchgeführt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schiebeschritt einen Abfang- und Eingriffschritt des Elements (2) aus Blattmaterial entlang einer ersten Kante (2a) umfasst, im Wesentlichen senkrecht zu der Übertragungsstraße (7), einen Schiebeschritt, bei dem ein Kontakt mit einem vorbestimmten Bereich der ersten Kante (2a) aufrechterhalten wird, und einen Löseschritt, bei dem der Kontakt mit der ersten Kante (2a) endet.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei der Schiebeschritt durch Aufrechterhalten des Kontakts zwischen dem vorbestimmten Bereich der ersten Kante (2a) des Elements (2) aus Blattmaterial und einem zugeordneten Schiebemittel (42) herbeigeführt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, wobei der Schiebeschritt wenigstens entlang einem Führungskanal (31) erfolgt, der sich entlang der Übertragungsstraße (7) erstreckt, und der eine Bodenspur (39) aufweist, die im Wesentlichen parallel zu der Übertragungsstraße (7) angeordnet ist, und die einer zweiten Kante (2b) des Elements (2) aus Blattmaterial und zwei beschränkenden Seitenwänden (38, 40) dargeboten wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, das einen Schritt des Zuführens der Elemente (2) aus Blattmaterial von einer Eingabe (4), die sich mit der Eingabestation deckt, an das Einführende des Kanals (31) umfasst, wobei der Zuführschritt einen letzten Schritt des Aufnehmens des Elements (2) aus Blattmaterial und des Einführens desselben in den Kanal (31) umfasst, wodurch sichergestellt wird, dass jedes nachfolgende Element (2) aus Blattmaterial in dem Kanal (31) angeordnet werden kann.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei der Schritt des Zuführens der Elemente (2) aus Blattmaterial von einer Eingabe (4) an das Einführende des Kanals (31) eine erste Rotationsbewegung um eine Achse (17) umfasst, die entfernt von der Ebene angeordnet ist, die von dem Element (2) aus Blattmaterial eingenommen wird, und eine zweite Rotationsbewegung, simultan zu der ersten, um eine Achse (22), die in unmittelbarer Nähe zu, der Ebene liegt.
  7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, das einen Schritt umfasst, der nach Abschluss des Schiebeschritts und an einem Punkt, der sich mit der Fertigungsstation (8) deckt, erfolgt, des Anordnens jedes Elements (2) aus Blattmaterial zwischen einem Produkt (9) und einem zugeordneten Einwicklerzuschnitt (12).
  8. Verfahren nach Anspruch 7, das einen Schritt umfasst, wobei die Anordnung, die aus dem Produkt (9), dem zugeordneten Element (2) aus Blattmaterial und einem zugeordneten Einwicklerzuschnitt (12) zusammengesetzt ist, entlang einem Weg (P4) verschoben wird, der sich quer zu der vorbestimmten Übertragungsstraße (7) erstreckt, mit dem Zweck, eine Falt- und Wickeloperation einzuleiten.
  9. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 8, wobei die Taktung des Schiebeschritts vorbestimmt und koordiniert ist mit derjenigen der Schritte, durch die die Elemente (2) aus Blattmaterial zugeführt, aufgenommen und in den Kanal(31) eingeführt werden.
  10. Einheit zum Zuführen von Elementen aus Blattmaterial zu einer Produkteinwickelstraße, wobei Elemente (2) aus Blattmaterial von einer Eingabestation (4) zu einer Fertigungsstation (8), die der Einheit zugehörig ist, transportiert und mit zugeordneten Produkten (9) vereinigt werden, wobei die Einheit außerdem Folgendes aufweist: Zuführmittel (6), die die Elemente (2) aus Blattmaterial von einer Eingabestation (4) aufnehmen und die Elemente (2) an einem Einführende einer Übertragungsstraße (7) anordnen, die sich entlang einem im Wesentlichen horizontalen ersten Zuführweg (P1) erstreckt, und Schiebemittel (42), die die Elemente (2) aus Blattmaterial entlang der vorbestimmten Übertragungsstraße (7) und über eine vorbestimmte Strecke in die Fertigungsstation (8) führen.
  11. Einheit nach Anspruch 10, wobei die Schiebemittel (42) zugeordnete Schiebeelemente (50) aufweisen, die in der Lage dazu sind, sich zyklisch zwischen einer Position des Abfangens und des Kontakts mit einer ersten Kante (2a) des Elements (2) aus Blattmaterial im Wesentlichen senkrecht zu der Übertragungsstraße (7) zu bewegen, und einer Freigabeposition, wobei der Kontakt zu der ersten Kante (2a) endet, entlang der Übertragungsstraße (7).
  12. Einheit nach Anspruch 11, wobei die Schiebemittel (42) Transportmittel (43) aufweisen, die sich entlang von Vor- und Rücktransportstrecken eines geschlossenen Wegs bewegen können, dessen Vortransportstrecke sich im Wesentlichen entlang der Übertragungsstraße (7) erstreckt.
  13. Einheit nach Anspruch 12, wobei die Transportmittel (43) ein Band (44) aufweisen, das um zwei Rollen (45, 48) gewickelt ist, von denen eine strombetrieben ist, und das mit mehreren gleich beabstandeten Vorsprüngen (50) ausgestattet ist, welche die Schiebeelemente bilden.
  14. Einheit nach Anspruch 13, wobei die Transportmittel (43) einen Führungskanal (31) aufweisen, der sich entlang der Übertragungsstraße (7) erstreckt, und einen Querschnitt mit „U"-Profil aufweist, der aus zwei begrenzenden Seitenwänden (38, 40) und einer Bodenspur (39) aufgebaut ist, die im Wesentlichen parallel zu der Übertragungsstraße (7) angeordnet ist, wobei die Spur (39) einer ersten Kante (2b) des Elements (2) aus Blattmaterial dargeboten wird und wenigstens eine der Seitenwände (38, 40) einen Längsschlitz (41) aufweist, der einen Durchlass für die Schiebeelemente (50) bereitstellt.
  15. Einheit nach den Ansprüchen 10 bis 14, die Zuführmittel (11) aufweist, die der Fertigungsstation (8) zugeordnet sind, wodurch aufeinander folgende Einwickelzuschnitte (12) entlang einem Zuführweg (P3) quer zu der Übertragungsstraße (7) geführt und in einer Ebene angeordnet werden, die im Wesentlichen parallel zu der Ebene liegt, die von dem Element (2) aus Blattmaterial eingenommen wird, und eine Schiebevorrichtung (53), die angeordnet ist, um in Eingriff mit einem Produkt (9) zu gelangen, das die Fertigungsstation (8) besetzt, und eine Hin- und Herbewegung entlang einem Weg (P4) quer zu der Ebene durchführen kann, die von den Einwickelzuschnitten (12) eingenommen wird, wobei das Element (2) aus Blattmaterial zwischen einem zugeordneten Produkt (9) und einem zugeordneten Einwickelzuschnitt (12) an der Fertigungsstation (8) angeordnet wird.
  16. Einheit nach Anspruch 15, die Reaktionsmittel (54, 55) aufweist, die entlang dem Weg (P4), gefolgt von der Schiebevorrichtung (53) angeordnet sind, und deren Funktion es ist, eine Faltoperation durchzuführen.
  17. Einheit nach Anspruch 14, die Zuführmittel (6) aufweist, wodurch die Elemente (2) aus Blattmaterial von einer Eingabe (4) zu dem Einführende des Kanals (31) transportiert werden.
  18. Einheit nach Anspruch 17, wobei die Zuführmittel (6) einen Schwungarm (15) aufweisen, der um eine erste Rotationsachse (17) im Wesentlichen parallel zu der Übertragungsstraße schwenkbar ist, dessen freies Ende Haltemittel (20) trägt, die um eine zweite Rotationsachse (2) parallel zu der ersten Achse (17) schwenkbar sind.
  19. Einheit nach Anspruch 18, wobei der Schwungarm (15) dazu veranlasst wird, um die erste Achse (17) in einer Richtung zu schwenken, die der Richtung entgegengesetzt ist, in welche die Haltemittel (20) veranlasst werden, um die zweite Achse (22) zu schwingen.
  20. Einheit nach Anspruch 18, wobei die Zuführmittel (56) Aufnahme- und Einführmittel (30) aufweisen, von denen das Element (2) aus Blattmaterial von den Haltemitteln (20) in den Kanal (31) übertragen wird.
  21. Einheit nach Anspruch 20, wobei die Aufnahme- und Einführmittel (30) Walzen (32, 35) aufweisen, von denen das Element (2) aus Blattmaterial ergriffen und in dem Kanal (31) angeordnet wird.
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