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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Drahtsägevorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Eine solche Vorrichtung wird vom Dokument JP 09-272
122 A beschrieben.
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Drahtsägevorrichtungen
des vorgenannten Typs mit einer Bewegung der Drähte der Drahtschicht oder des
zu sägenden
Werkstücks
sind bereits bekannt, um insbesondere in der Industrie der elektronischen
Bauteile von Ferriten, Quarzen und Siliciumdioxid Materialien wie
poly- oder einkristallines Silicium oder neue Materialien wie GaAs,
InP, GGG oder auch Quarz, künstlichen
Saphir und keramische Materialien in feinen Scheiben zu gewinnen. Der
hohe Preis dieser Materialien macht das Drahtsägen im Vergleich zu anderen
Verfahren wie dem Sägen
mit Diamantscheibe attraktiver.
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In
bekannten Vorrichtungen besteht der Sägebereich aus einem Satz von
mindestens zwei parallel angeordneten Zylindern. In diese als Drahtführungen
bezeichneten Zylinder sind Rillen eingraviert, die den Abstand zwischen
den Drähten
der Drahtschicht und damit die Dicke der zu sägenden Scheiben definieren.
Das zu sägende
Werkstück
wird auf einem Auflagetisch befestigt, der sich senkrecht zur Drahtschicht
bewegt. Die Bewegungsgeschwindigkeit definiert die Schneidgeschwindigkeit.
Die Erneuerung des Drahtes sowie die Steuerung seiner Spannung erfolgen
in einem Bereich, der als Drahthandhabungsbereich bezeichnet wird
und sich außerhalb des
eigentlichen Sägebereichs
befindet. Das Mittel, das den Schnitt bestimmt, ist entweder ein
auf dem Draht fixiertes Schleifmittel oder ein als Schlicker herangebrachtes
freies Schleifmittel. Der Draht wirkt nur als Transporteinrichtung.
Während
das zu sägende
Werkstück
in feine Scheiben zerschnitten wird, wird der gespannte Draht von
den Drahtführungszylindern
zugleich geführt
und gezogen.
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In
zahlreichen Anwendungen sind die gesägten Scheiben oder Wafer relativ
zum Durchmesser des zu sägenden
Werkstücks
sehr dünn.
Die gesägten
Scheiben weisen daher eine beachtliche Biegsamkeit auf und können sich
verbiegen und krümmen,
um mit den benachbarten Scheiben in Berührung zu kommen. Diese Verbiegungen
sind der Genauigkeit und Planheit des Schnitts abträglich und können unerwünschte Welligkeit,
Streifen und Unregelmäßigkeiten
auf der Oberfläche
der gesägten Scheiben
hervorrufen. Diese Unregelmäßigkeiten genügen, selbst
wenn sie nur einige Mikrometer betragen, um die Scheiben für bestimmte
Anwendungen wie die des Siliciums in der Industrie der Solarzellen
und Halbleiter unbrauchbar zu machen. Die Verformungen der Scheiben
können
vor allem nahe der Befestigung der Scheiben auf ihrem Träger sogar Brüche bzw.
Mikrobrüche
hervorrufen.
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Außerdem können die
Veränderungen
in der Lage der Scheiben und in der Breite der Sägespalte die Zufuhr und Verteilung
des freien Schleifmittels in den Sägespalten beeinflussen, was
wiederum Veränderungen
in der Dicke der Scheiben, der Sägegeschwindigkeit
und der Abnutzung des Drahtes und damit eine zusätzliche Vergrößerung der
Unregelmäßigkeiten
auf der Oberfläche
der gewonnenen Scheiben sowie auch eine erhöhte Gefahr von Drahtbrüchen mit
sich bringt.
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Bei
Drahtbruch ist es sehr schwierig oder sogar unmöglich, den Draht zu reparieren
und erneut zwischen die Scheiben einzuführen, die sich berühren oder
deren Sägespalt
sehr eng geworden ist. Bei Drahtbruch muss dann das zu sägende Werkstück weggeworfen
und das Sägen
mit einem neuen Werkstück
begonnen werden, was beträchtliche
Verluste an den oft sehr kostspieligen Materialien und an Sägezeit bedingt.
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Im
Dokument JP 09-272 122 A und seiner englischen Zusammenfassung wird
eine Sägevorrichtung
des vorgenannten. Typs beschrieben, die eine Andruckplatte umfasst,
die auf eine Auflageplatte montiert ist, die dank eines Betätigungsmechanismus
mit Winden senkrecht verschoben werden kann. Ein zu sägendes Werkstück wird
durch eine Drahtschicht zuerst angeschnitten und dann mit der Andruckplatte
in Berührung
gebracht, die während
des Sägens
gegen das zu sägende
Werkstück
gedrückt wird,
um das Auftreten von Rissen in den gesägten Scheiben zu verhindern.
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Die
vorliegende Erfindung hat das Ziel, eine Sägevorrichtung zu erhalten,
die es ermöglicht,
die Qualität
und den Verlauf des Sägens
weiter zu verbessern, und dafür
umfasst die erfindungsgemäße Sägevorrichtung
die im unabhängigen
Anspruch aufgeführten
Merkmale.
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Dank
dieser Merkmale ist es möglich,
Scheiben von hoher Planheit ohne unerwünschte Welligkeit, Streifen
und Unregelmäßigkeiten
zu gewinnen. Die Mikrobrüche
und Brüche
werden völlig
vermieden.
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Da
die Sägespalte
bei konstanter Breite gehalten werden, erhält man eine regelmäßige Zufuhr und
Verteilung des freien Schleifmittels und daher ein regelmäßiges Sägen ohne
Welligkeit und bei konstanter Geschwindigkeit von einem Sägespalt
zum anderen, wie folgt.
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Der
Draht wird außerdem
in regelmäßiger Weise
abgenutzt, so dass Risse weniger auftreten. Sollte ein Riss auftreten,
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
auch zu einer leichten Reparatur des Drahtes und einem Wiedereinsetzen
des Drahtes in die Sägespalte
beitragen, also dazu, dass ein Wegwerfen des zu sägenden Werkstücks nach
einem Drahtbruch vermieden werden kann.
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Dank
der beanspruchten Merkmale ermöglicht
die Haltevorrichtung ein besonders wirksames und zuverlässiges Funktionieren
sowie einen einfachen und wenig kostspieligen Aufbau.
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Einer
weiteren Ausführungsform
zufolge umfassen die Halteorgane eine dicke Flüssigkeit bzw. ein Gel mit einer
höheren
Dichte als die verwendete Verarbeitungsflüssigkeit, wobei die dicke Flüssigkeit bzw.
das Gel in einem Gefäß enthalten
ist, das in der aktiven Position so gehalten wird, dass der benannte Abschnitt
der Scheiben zumindest teilweise in die dicke Flüssigkeit bzw. das Gel eintaucht,
damit die Scheiben immobilisiert werden.
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Diese
Merkmale der Haltevorrichtung ermöglichen es, eine originelle
und wenig kostspielige Lösung
dafür zu
erhalten, die vorgenannten Nachteile von Welligkeit und Unregelmäßigkeiten
der Oberfläche
abzustellen.
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In
einer Variante kann die Haltevorrichtung als Halteorgane auch Trennelemente
umfassen, die dafür
bestimmt sind, zumindest teilweise in die Sägespalte zwischen den Scheiben
eingeführt
zu werden, um letztere zu halten, wobei diese Trennelemente auf
zumindest einen Halter montiert sind.
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Dank
dieser Merkmale kann der Abstand zwischen den Scheiben selbst dann
sehr genau konstant gehalten werden, wenn äußere Kräfte auf die im Sägen begriffenen
Scheiben einwirken.
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Günstigerweise
bestehen die Trennelemente aus Drähten, Bändern, dünnen Platten oder Wänden einer
Dicke, die angemessen ist, damit sie in die Sägespalte eingeführt werden
können.
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Haltung
und Trennung der gesägten
Scheiben werden somit auf einfache und wirksame Weise realisiert.
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Einer
vorteilhaften Ausführungsform
zufolge ist der zumindest eine Träger in zumindest einem auf den
Rahmen montierten Gefäß angeordnet.
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Diese
Merkmale ermöglichen
eine erleichterte Integration der gesägten Scheiben in eine Produktionskette.
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Weitere
Vorteile gehen aus den in den abhängigen Ansprüchen ausgedrückten Merkmalen und
aus der Beschreibung hervor, die hiernach die Erfindung eingehender
mit Hilfe von Zeichnungen darlegt, die schematisch und beispielhaft
mehrere Ausführungsformen
und Varianten darstellen.
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1 ist
eine Vorderansicht einer ersten Ausführungsform der Erfindung.
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2 ist
eine vergrößerte teilweise
Vorderansicht dieser ersten Ausführungsform.
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3 ist
eine Seitenansicht der Haltevorrichtung von 2.
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4 ist
eine teilweise Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform.
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5 und 6 stellen
eine dritte Ausführungsform
in teilweiser Vorderansicht bzw. in teilweiser Perspektive dar.
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7 ist
eine teilweise Vorderansicht einer Variante, die die erste und dritte
Ausführungsform kombiniert.
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8 und 9 veranschaulichen
eine vierte Ausführungsform
in der Perspektive und in einer teilweisen Vorderansicht.
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10 bis 13 stellen
eine fünfte
Ausführungsform
in der Perspektive, in einer Seitenansicht sowie in einer Vorderansicht
zu Beginn und am Ende des Sägens
dar.
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14 zeigt
eine Variante der vorangehenden Ausführungsform.
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Auf 1 bis 3 Bezug
nehmend, umfasst die Sägevorrichtung
gemäß der ersten
Ausführungsform
einen Rahmen 10 sowie Drahtführungszylinder 11, 12,
hier zwei an der Zahl, die mit ihren Achsen parallel angeordnet
auf diesen Rahmen montiert sind, wobei es sich versteht, dass die
Vorrichtung mehr als zwei Drahtführungszylinder
haben könnte.
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Der
Draht 14 wird von einer nicht veranschaulichten Lieferspule
abgewickelt und dann nach jeder möglichen Art des Aufwickelns
um die Drahtführungszylinder
gewickelt, um zumindest eine Schicht 15 von parallelen
Drähten
in einem Sägebereich
zu bilden. Der Draht wird dann in einer nicht veranschaulichten
Vorrichtung wie einer Aufnahmespule oder einem Sammelbehälter zurückgewonnen.
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Ein,
zwei oder mehr zu sägende
Werkstücke 17 wie
Barren aus einem harten Material sind über einen zeitweiligen Träger 19 auf
einen Auflagetisch 18 montiert.
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Dieser
Auflagetisch 18 kann dank einer Säule 21 und einem Motor 20 in
der Richtung Z senkrecht verschoben werden, um die zu sägenden Werkstücke 17 gegen
die Drahtschicht 15 zu drücken.
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In
die Außenseite
der Drahtführungszylinder 11, 12 sind
Rillen eingraviert, die den Abstand zwischen benachbarten Drähten der
Drahtschicht 15 und daher die Dicke der gesägten Scheiben
definieren. Letztere sind durch Sägespalte bzw. -zwischenräume voneinander
getrennt.
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Der
Draht 14 wird von den Drahtführungszylindern gespannt und
zugleich geführt
und gezogen, um sich einer Hin- und Her- oder kontinuierlichen Bewegung
folgend zu verschieben. Dieser Draht besteht günstigerweise aus Federstahl
mit einem Durchmesser zwischen 0,1 und 0,2 mm, um Blöcke aus
harten Materialien oder besonderer Zusammensetzung wie Silicium,
Keramik, Verbindungen der Elemente der Gruppen III und V bzw. II
und VI, GGG (Gadolinium-Gallium-Granat), Saphir usw. zu Scheiben
einer Dicke von etwa 0,1 bis 5 mm zu zersägen. Das Schleifmittel ist
ein handelsübliches
Produkt und kann Diamant, Siliciumcarbid, Aluminiumoxid usw. in einer
auf dem Draht fixierten oder frei in einer Flüssigkeit suspendierten Form
sein, wobei die Flüssigkeit
als Transportmittel für
die Schleifmittelteilchen dient.
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In Übereinstimmung
mit der Erfindung ist die Sägevorrichtung
mit einer Haltevorrichtung 22 ausgerüstet, die so ausgelegt ist,
dass sie während
des Sägens
die teilweise oder ganz gesägten
Scheiben 23 im Wesentlichen parallel zueinander und in
der Weise hält,
dass die Breite der Sägezwischenräume 24 während des
Sägens
der Scheiben im Wesentlichen konstant gehalten wird.
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Dafür umfasst
die Haltevorrichtung 22 Halteorgane 25, die mit
zumindest einem Abschnitt 26 der im Sägen begriffenen Scheiben zusammenwirken können. Dieser
Abschnitt 26 liegt hier dem Abschnitt 27 des zu
sägenden
Werkstücks 17 gegenüber, mit dem
letzteres am Auflagetisch 18 befestigt ist.
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Diese
Halteorgane 25 umfassen in der Ausführungsform der 1 bis 3 pro
zu sägender Werkstücke einen
Längsstab 30,
der sich in einer zu den Drähten
der Drahtschicht 15 im Wesentlichen senkrechten Richtung
den Werkstücken
entlang erstreckt. Die Stäbe 30 sind
mit Elastomerbeschichtungen 31 versehen, die dafür bestimmt
sind, gegen die Scheiben der zu sägenden Werkstücke gedrückt zu werden.
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Jeder
Stab 30 ist um eine zu den Drahtführungszylindern 11, 12,
parallele Schwenkachse 32 schwenkbar auf Querträger 33 montiert.
So können sich
die Beschichtungen 31 optimal an das zu sägende Werkstück 17 anpassen.
Die Querträger 33 sind gleitend
auf Stangen 34 montiert, die als Führungselemente dienen, die
fest mit dem Auflagetisch 18 verbunden sind. Elastische
Mittel in Gestalt von Spiralfedern 35 drücken die
Querträger 33 und
die Längsstäbe 30 einerseits
in die Richtung der zu sägenden Werkstücke 17 und
andererseits in die Richtung von stationären Anschlägen 40, die fest mit
dem Rahmen 10 verbunden sind.
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Wenn
die zu sägenden
Werkstücke
in einer hochgezogenen Position von der Drahtschicht 15 weggezogen
sind, ruhen die Querträger 33 an
den stationären
Anschlägen,
während
die Halteorgane 25 in dieser passiven Position von den
zu sägenden Werkstücken 17 weggespreizt
sind.
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Zum
Sägen werden
diese zu sägenden Werkstücke 17 abgesenkt,
um mit der Drahtschicht 15 in Berührung zu treten. Nach dem Sägen einer
minimalen Strecke von z.B. einem Zentimeter treten die Elastomerbeschichtungen 31 mit
den zu sägenden Werkstücken in
Berührung
und halten in dieser aktiven Position die gesägten Scheiben dank der Wirkung
der Federn 35 unverrückbar,
während
die stationären
Anschläge 40 dann
von den Querträgern 33 getrennt
sind. Für
diese stationären
Anschläge 40 vorgesehene
Justierschrauben 41 ermöglichen
es, genau die Position festzulegen, in der die Halteorgane 25 in
Aktion treten.
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Das
Sägen kann
dann bis zum entgegengesetzten Ende des zu sägenden Werkstücks fortgesetzt
werden, während
die gesägten
Scheiben 23 an Ort und Stelle gehalten werden, wodurch
Welligkeit, Streifen und andere Unregelmäßigkeiten, die durch Querverschiebungen
der Scheiben verursacht werden, vermieden werden können. Die
Sägespalte
oder -zwischenräume 24 weisen
eine konstante Breite auf, was eine regelmäßige Versorgung mit Schleifmittelteilchen
und eine konstante Sägegeschwindigkeit
ermöglicht.
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Die
in 4 veranschaulichte Ausführungsform ist der von 1 bis 3 ähnlich,
außer
dass die Haltevorrichtung 22 andersartig ist. In diesem
Falle umfassen die Halteorgane 25 nämlich eine dicke Flüssigkeit
bzw. ein Gel 45 von einer höheren Dichte als die verwendete
Verarbeitungsflüssigkeit.
Diese dicke Flüssigkeit
bzw. dieses Gel ist in einem Gefäß 46 enthalten,
das auf den gleitend auf die Stangen 34 montierten Querträgern 33 befestigt
ist. Zum Beispiel können
Silicone einer angemessenen Viskosität verwendet werden.
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Die
Querträger 33 unterliegen
der Wirkung der Spiralfedern 35 und werden in der aktiven
Position durch Anschlagringe 47 blockiert, so dass der
untere Abschnitt 26 der Scheiben zumindest teilweise in die
dicke Flüssigkeit
bzw, das Gel eintaucht, das teilweise in die Sägezwischenräume 24 eindringt und die
gesägten
Scheiben dadurch in einer parallelen Lage hält.
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Eine
dritte, in 5 und 6 veranschaulichte
Ausführungsform
umfasst als Halteorgan 25 Trennelemente, die dafür bestimmt
sind, zumindest teilweise in die Zwischenräume 24 zwischen den Scheiben 23 einzudringen,
um letztere zu halten. In der veranschaulichten Ausgestaltung wird
eine Reihe von Drähten 50 auf
einem Rahmen 51 gespannt gehalten und parallel zu den Drähten der
Drahtschicht 15 angeordnet. In der aktiven Position werden
diese Drähte 50 in
die Sägezwischenräume 24 zwischen den
Scheiben 23 eingeführt,
um den Abstand zwischen den Scheiben genau aufrechtzuerhalten. Der Rahmen 51 wirkt
in einer passiven Position mit den stationären Anschlägen 40 zusammen, um
die Drähte 50 entgegen der
Wirkung der Federn 35 von dem zu sägenden Werkstück wegzuspreizen.
Wenn der Komplex aus Auflagetisch 18, zu sägenden Werkstücken 17,
Stangen 34 und Rahmen 51 zur aktiven Position
abgesenkt wird und das Sägen
beginnt, stützt sich
der Rahmen 51 auf die Anschlagringe 47, die auf den
Stäben 34 vorgesehen
sind, und verbleibt so bezüglich
der zu sägenden
Werkstücke 17 in
einer festgelegten Position, um so mit dem unteren Abschnitt 26 der
zu sägenden
Werkstücke
zusammenzuwirken. Die Drähte 50 können auch
durch dünne
Platten, Streifen, Bänder
oder Wände
einer Dicke ersetzt werden, die dafür geeignet ist, dass sie in
die Sägezwischenräume 24 der
Scheiben eingeführt
werden können,
die so an Ort und Stelle gehalten werden, ohne sich gegenseitig
zu berühren.
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Die
in 7 veranschaulichte Variante ist eine Kombination
der Haltevorrichtungen 22 nach der ersten und dritten Ausführungsform.
Diese Variante umfasst als Halteorgane 25 einerseits zwei Längsstäbe 30 mit
Elastomerbeschichtungen 31, die durch Federn 35 gegen
die zu sägenden
Werkstücke gedrückt werden,
und andererseits einen Rahmen 51 mit Drähten 50, die im Inneren
der Sägezwischenräume 24 angeordnet
sind. Der Rahmen 51 wird durch Zwischenstücke 52 an
den Querträgern 33 befestigt, die
mit den Federn 35 und den stationären Anschlägen 40 zusammenwirken.
Diese Variante ist besonders effektiv, da sie eine doppelte Haltung
der gesägten
Scheiben durch die äußere Auflage
und durch die eingeschobenen Drähte
gewährleistet.
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Die
weiteren Teile dieser Sägevorrichtung sowie
ihr Funktionieren bleiben denen der ersten Ausführungsform ähnlich.
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Die
in 8 und 9 veranschaulichte vierte Ausführungsform
umfasst eine Haltevorrichtung 22, die einen U-förmigen Rahmen 60 aufweist. Die
Längsabschnitte 61 dieses
Rahmens sind dafür bestimmt, über elastische
Teile 62 seitlich gegen die gesägten Scheiben 23 des
zu sägenden
Werkstücks 17 zu
drücken.
Die Andruck- und Haltekraft kann mit einer pneumatischen Vorrichtung 63 erhalten
werden, die einen Eintrittskanal 64 und innere Kanäle 65 aufweist,
die es ermöglichen,
die elastischen Teile 62 aufzublasen. Die Andruckkraft
kann auch durch andere Mittel wie ein mechanisches Einspannen der Längsabschnitte 61 durch
einen mechanischen, pneumatischen oder hydraulischen Antrieb erhalten werden.
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Bei
einem Drahtbruch kann der Rahmen 60 durch einen Griff 66 leicht
an Ort und Stelle gebracht und dann durch die Einspannmittel blockiert
werden.
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Nach
Reparatur des Drahtes kann letzterer in die Sägezwischenräume 24 gebracht werden,
da deren Breite konstant geblieben ist. Nach Wegnahme der Rahmen 60 kann
das Sägen
fortgesetzt werden. Ohne die Haltevorrichtung 22 wäre es unmöglich, den
Draht erneut in die Sägezwischenräume einzulegen,
und das Werkstück
müsste
dann weggeworfen werden.
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Eine
fünfte
Ausführungsform
wird in den 10 bis 13 veranschaulicht.
In dieser Ausführungsform
ist die Haltevorrichtung 22 auf den Rahmen 10 der
Sägevorrichtung
montiert und umfasst ein Gefäß 70,
dessen Boden und/oder Wände
perforiert oder so mit einem Ablauf versehen sein können, dass
die Sägeflüssigkeit
und das Schleifmittel aus dem Gefäß entsorgt werden können. Dieses
Gefäß wird durch
Befestigungselemente 71 auf dem Rahmen 10 gehalten
und ist mit Trennelementen 72 versehen, die dazu bestimmt
sind, in die Sägezwischenräume 24 zwischen
den gesägten
Scheiben 23 eingeführt
zu werden, um den Abstand zwischen den Scheiben genau aufrechtzuerhalten.
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In
dieser Ausführungsform
bestehen die Trennelemente 72 aus einer Reihe von auf einem Rahmen 74 aufgespannten
Drähten 73.
Die dargestellte Ausführungsform
besitzt zwei übereinandergelegte
Rahmen 74, aber jede andere Anzahl von Rahmen vor 1 bis
5 könnte
in das Gefäß 70 montiert werden.
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So
kann das Sägen
bis zum vorübergehenden
Träger 19 (13)
ausgeführt
werden, während die
gesägten
Scheiben 23 mit einem regelmäßigen Abstand gehalten werden,
was eine hohe Qualität des
Produkts ohne Welligkeit, Streifen und Unregelmäßigkeiten gewährleistet.
Außerdem
sind die gesägten
Scheiben bereits voneinander getrennt, was Behandlungen und eine
nachfolgende Verpackung erleichtert.
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Diese
Scheiben könnten
zum Beispiel direkt im Gefäß 70 aus
der Sägevorrichtung
herausgenommen werden.
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Einer
in 14 veranschaulichten günstigen Variante zufolge könnten zwei
Schubfächer 81, 82 gleitend
in einem auf dem Rahmen 10 befestigten Gefäß 80 angebracht
werden.
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Jedes
der Schubfächer
enthält
eine Haltevorrichtung 22 für die Scheiben des einen bzw.
des anderen der gesägten
Barren 17.
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Der
Boden und die Seitenwände
dieser Schubfächer 81, 82 könnten für den Ablauf
der Sägeflüssigkeit
perforiert sein. Letztere könnte
im Gefäß 80 zurückgehalten
und durch einen Auslauf 84 mit einem Schieber 85 entsorgt
werden.
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Die
Haltevorrichtung 22 umfasst ebenfalls Trennelemente 72,
die dafür
bestimmt sind, in die Sägezwischenräume eingeführt zu werden.
Diese Trennelemente können
aus waagerechten, schrägen und/oder
diagonalen Drähten
bestehen, die auf einem, zwei oder mehr Rahmen 86 aufgespannt
sind. Die Drähte
könnten
so zwei sich kreuzende Drahtschichten bilden.
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Die
Trennelemente könnten
auch aus senkrechten Wänden
bestehen, die an den Seitenwänden der
Schubfächer
befestigt sind. Nach dem Sägen könnten die
Schubfächer 81, 82 mit
den gesägten Scheiben
jedes der Barren aus der Sägevorrichtung herausgenommen
werden.
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Es
versteht sich, dass die oben beschriebenen Ausführungsformen keinen einschränkenden Charakter
besitzen und in dem durch Anspruch 1 definierten Rahmen alle wünschenswerten
Modifikationen zulassen. Insbesondere könnten ein, zwei oder mehrere
Auflagetische 18 ein oder mehr als zwei zu sägende Werkstücke 17 halten.
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Die
Relativbewegung zwischen dem oder den Auflagetischen 18 und
der Drahtschicht 15 könnte
auch durch eine Verschiebung der Drahtschicht sowie durch alle geeigneten
mechanischen, pneumatischen und hydraulischen Mittel realisiert
werden. Die Sägebewegung
könnte
ebenfalls in jeder anderen Raumrichtung als der Senkrechten realisiert
werden.
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Die
erste Ausführungsform
der 1 bis 3 könnte auch anstelle der senkrechten
Einspannmittel seitliche Einspannmittel aufweisen.
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Die
Haltevorrichtung 22 könnte
an die Gestalt des zu sägenden
Werkstücks
angepasst werden. Im Falle eines kreisrunden Querschnitts dieses Werkstücks könnte das
Halten durch einen Stab 30 erfolgen, der sich an die zylindrische
Oberfläche
anpasst.
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Die
Steuerung der Andruckkraft könnte
mit allen mechanischen, pneumatischen und hydraulischen Mitteln
mit oder ohne stationäre
Anschläge realisiert
werden.
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Der
Rahmen 51 der 6 mit seinen Drähten oder
Bändern
könnte
auch über
das Gefäß 46 der 4 montiert
werden, indem die zweite und dritte Ausführungsform kombiniert werden.
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Mehrere
Halteorgane 25 wie die Rahmen 51 oder 60 könnten übereinander
gelegt werden, um eine perfekte Haltung unter sehr schwierigen Sägebedingungen
zu gewährleisten.
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Die
im Gefäß 70 oder
in den Schubfächern 80 vorgesehenen
Trennelemente 72 könnten
von beliebiger Natur sein, waagerechte, schräge oder diagonale Drähte, ganze
oder partielle Wände,
Querbänder
usw.