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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Kasten oder ähnlichen
Behälter
zur Lagerung und/oder zum Transport von Flaschen und ähnlichen
Gegenständen,
die in Tragekisten Platz finden können. Insbesondere betrifft
die vorliegende Erfindung einen Kasten umfassend einen Boden, Seitenwände und Flaschenpositionen
definierende Positionierelemente, in welchen Flaschenträger eingesetzt
werden können.
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Kästen zur
Lagerung und/oder zum Transport von Flaschen und ähnlichen
Gegenständen
sind an sich bekannt. Flaschenkästen
haben typischerweise 12 bis 24 Flaschenpositionen, die durch Trennwände und/oder
andere Trennelemente, zum Beispiel Säulen, definiert sind. Ein mit
derartigen, auch „Konusse" bzw. „Pinolen" genannten Säulen versehener
Kasten wird zum Beispiel im britischen Patent
GB 758 517 (Turner) offenbart. Die
vom Boden des Kastens parallel zu den Seitenwänden, d.h. bei waagerechtem
Boden senkrecht sich erstreckenden Säulen definieren jeweils vier
Flaschenpositionen und unterstützen
das Einsetzen der Flaschen in den Kasten.
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Sowohl
die Säulen
als auch die Trennwände können zur
Definierung der Flaschenpositionen in einem Kasten verwendet werden.
Ein Beispiel ist in der deutschen Patentanmeldung
DE 38 06 924 (Theysohn) offenbart,
in der der Kasten dafür
geeignet ist, Flaschenträger
aufzunehmen. Derartige Flaschenträger, die typischerweise aus
Pappe bestehen, enthalten häufig
sechs Flaschen („Sechserpack") und erleichtern
die Handhabung der Flaschen. In den Flaschenträgern können Öffnungen zur Unterbringung der
Säulen
vorgesehen sein, wie dies beispielsweise in der US-PS 4 071 162
(Schneller) dargestellt ist.
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Der
Kasten aus der oben genannten
DE
38 06 924 ist für
die Aufnahme von vier Trägern
konzipiert, wobei jeder Träger
sechs Flaschen aufnehmen kann. Hierzu ist der Kasten durch eine
längs und
eine quer verlaufende Abtrennung in vier Bereiche unterteilt, wobei
jeder Bereich für
die Aufnahme eines sechs Flaschen fassenden Flaschenträgers („Sechserpacks") ausgebildet ist.
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Manche
Flaschenträger
jedoch sind nicht für sechs,
sondern für
vier Flaschen („Viererpacks") gedacht, und möglicherweise
nur für
Flaschen. Aufgrund der Wanddicke der Träger wäre es auch dann sehr schwierig,
wenn nicht unmöglich,
in den Kasten der
DE 38 06 924 Viererpacks
einzusetzen, wenn in dem Träger
ein Schlitz zur Aufnahme der quer verlaufenden Abtrennung vorgesehen
wäre. Zwei
aneinander angrenzende Viererpacks wären durch die doppelte Wanddicke
der Träger
voneinander getrennt. Dadurch würde
ein Problem entstehen, da die Flaschenpositionen so voneinander
beabstandet sind, dass die Flaschen eng und platzsparend darin eingesetzt
werden können.
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Die
DE 296 04 306 U1 offenbart
einen Flaschenkasten zur Aufnahme von Viererpacks oder Sechserpacks.
Zum Einsetzen in diesen Kasten müssen
die Packs leicht gedreht werden.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, diese und weitere
Probleme aus dem Stand der Technik zu überwinden und einen Kasten bereitzustellen,
der Trennelemente umfasst und in der Lage ist, sowohl Flaschenträger für vier Flaschen als
auch Flaschenträger
für sechs
Flaschen aufzunehmen.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen
Kasten bereitzustellen, der Trennelemente umfasst und sowohl solide
als auch kostengünstig
ist.
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Entsprechend
stellt die vorliegende Erfindung einen Flaschenkasten bereit, umfassend
einen Boden und vom Boden sich erstreckende Seitenwände, wobei
Trennelemente in Reihe angeordnete Flaschenpositionen mit gegenseitigen
Abständen definieren,
und wobei in einer Reihe sowohl der zweite als auch der dritte Abstand
größer ist
als der erste Abstand.
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Durch
das Vorsehen größerer Abstände zwischen
diesen Flaschenpositionen, in denen zwei Träger aneinander grenzen können, wird
die Wanddicke der Träger
angepasst und es wird ein guter Sitz der Träger in dem Kasten erzielt.
Der dritte Abstand zwischen der dritten und der vierten Flaschenposition
einer Reihe nimmt die Wände
der Träger
auf, wenn Sechserpacks verwendet werden. Der zweite Abstand zwischen
der zweiten und der dritten Flaschenposition einer Reihe nimmt die
Wände der
Träger
auf, wenn Viererpacks verwendet werden. Auf diese Weise können sowohl
Viererpacks als auch Sechserpacks verwendet werden.
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In
einem erfindungsgemäßen Kasten
können
der zweite und der dritte Abstand jeweils mindestens 0,5 mm, vorzugsweise
mindestens 1,0 mm, beispielsweise 2,0 mm größer sein als der erste Abstand.
Der tatsächliche
Unterschied zwischen den Abständen
kann auch von den Abmessungen der Flaschen abhängig sein.
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Vorzugsweise
sind in dem Kasten vier Reihen mit jeweils sechs Flaschenpositionen
vorgesehen, welche insgesamt vierundzwanzig Flaschenpositionen ergeben.
Eine andere Anzahl an Flaschenpositionen ist jedoch auch möglich, so
zum Beispiel zwölf
oder sechsunddreißig.
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In
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
des Kastens umfassen die Trennelemente Säulen, die sich im Wesentlichen
senkrecht vom Boden aus, parallel zu den Seitenwänden erstrecken. Diese Säulen sind
sehr nützlich
bei der Definierung der Flaschenpositionen und beim Führen der
Flaschen in ihre Positionen beim Füllen des Kastens. Es hat sich jedoch
herausgestellt, dass die freistehenden Säulen konstruktiv schwach sind
und leicht verbiegen bzw. gar abgerissen werden. Nach einem weiteren
wichtigen Aspekt der vorliegenden Erfindung können daher die Trennelemente
Trennwände
aufweisen, wobei jede Säule
mit einer Trennwand verbunden ist.
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Durch
das Verbinden einer jeden Säule
mit einer Trennwand wird den Säulen
eine größere Stabilität verliehen
und es besteht weniger die Gefahr einer Eeschädigung des Kastens. Vorzugsweise
werden die Säulen
einstückig
mit den Trennwänden
verbunden und in einem mittleren Abschnitt einer jeweiligen Trennwand
angeordnet. Es versteht sich, dass, wenn eine Säule in einem mittleren Abschnitt
einer Trennwand angeordnet ist, ein Verbiegen der Säule, insbesondere
in der Ebene der Trennwand, wirksam verhindert wird. Zudem tragen
die Trennwände
zur Struktursteifigkeit des Kastens bei.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform umfassen
die Trennwände
eine sich zwischen zwei erste Seitenwände erstreckende primäre Trennwand und
mindestens zwei sich zwischen der primären Trennwand und zweiten Seitenwänden erstreckende sekundäre Trennwände. Die
primäre
Trennwand kann sich beispielsweise in Längsrichtung des Kastens erstrecken
und höher
und/oder dicker sein, während
die sekundären
Trennwände
sich quer zum Kasten, zwischen der primären Trennwand und den längeren Seitenwänden, erstrecken
und niedriger und/oder dünner
sein können.
Alle Trennwände
können
aber auch die gleiche Höhe
und/oder die gleiche Dicke aufweisen.
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Erstrecken
sich die zweiten Trennwände quer
zum Kasten, zwischen der primären
Trennwand und den längeren
Seitenwänden,
so verstärken
diese Trennwände
deutlich den Kasten und verhindern das Verbiegen der längeren Seitenwände. Dies
ist ein wichtiger zusätzlicher
Vorteil des erfindungsgemäßen Kastens.
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Vorteilhafterweise
sind die Säulen
nur mit den sekundären
Trennwänden
direkt verbunden. Daraus ergibt sich eine praktische und wirksame Auslegung
des Kastens, bei der eine übermäßige Anzahl
an Säulen
vermieden wird und gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass die Flaschen
ausreichend stabil positioniert werden.
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Die
Säulen
haben vorzugsweise einen annähernd
viereckigen Querschnitt, wobei ein abgerundeter, leicht konkaver
viereckiger Querschnitt besonders bevorzugt wird; andere Querschnitte,
so zum Beispiel runde Querschnitte, sind ebenfalls denkbar. In letzterem
Falle könnten
die Säulen
eine Konusform aufweisen.
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Der
erfindungsgemäße Kasten
ist vorteilhafterweise einstückig
aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus Polyethylen, hergestellt.
Es ist jedoch auch möglich,
den erfindungsgemäßen Kasten
aus getrennt gefertigten Bestandteilen zusammenzusetzen, welche
aus einem Kunststoff, Holz, Metall oder einem anderen geeigneten
Werkstoff hergestellt sein können.
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Die
vorliegende Erfindung stellt auch einen eingangs definierten Kasten
bereit, in dem Flaschen beinhaltende Flaschenträger eingesetzt sind.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun anhand von in den beigefügten Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kastens;
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2 eine
schematische Querschnittsansicht der bevorzugten Ausführungsform
aus 1.
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3 eine
schematische Draufsicht auf Flaschenpositionen und deren gegenseitigen
Abstand in einem Flaschenkasten.
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Der
in den 1 und 2 beispielhaft und in nicht
einschränkender
Weise gezeigte Flaschenkasten 1 umfasst einen offenen Boden 2,
der aus einem Gitterwerk besteht. Einstückig mit dem Boden 2 ausgebildet
sind aufrecht stehende erste Seitenwände 3 und zweite Seitenwände 4,
wobei die ersteren länger
als die letzteren sind. Eine primäre Trennwand 5, die
sich vom Boden 2 nach oben parallel zu den ersten Seitenwänden 3 erstreckt,
erstreckt sich in Längsrichtung
des Kastens, zwischen den zweiten Seitenwänden 4. Mehrere sekundäre Trennwände 6, die
sich vom Boden 2 aus parallel zu den zweiten Seitenwänden 4 erstrecken,
erstrecken sich jeweils zwischen einer ersten Seitenwand 3 und
der primären
Trennwand 5.
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Säulen 7 stehen
auch aufrecht auf dem Boden 2, erstrecken sich im Wesentlichen
im rechten Winkel zu dem Boden und dienen dazu, Flaschenpositionen 8 zu
definieren (siehe auch 2). Erfindungsgemäß ist der
Abstand zwischen den Flaschenpositionen 8 sorgfältig gewählt, wie
dies anhand der 3 näher beschrieben wird.
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Die
gezeigten Säulen 7 haben
einen annähernd
viereckigen Querschnitt. In der Ausführungsform in 1 sind
jedoch die Seiten der Säulen 7 konkav,
um die Flaschen besser einsetzen zu können, während die Kanten der Säulen 7 abgerundet sind.
Wie zu sehen ist, sind die Säulen 7 jeweils
einstückig
mit einer sekundären
Trennwand 6 ausgebildet. Dies erhöht sehr die Stabilität der Säulen und verstärkt auch
den Kasten.
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Insbesondere
die sekundären
Trennwände 6,
die mit den längeren
Seitenwänden 4 verbunden sind
(und vorzugsweise einstückig
damit ausgebildet sind), verhindern ein Verbiegen dieser Seitenwände und
tragen daher bedeutend zur Struktursteifigkeit des Kastens bei.
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Wie
in 3 schematisch gezeigt, sind die Flaschenpositionen 8 durch
Abstände
S1, S2 und S3 voneinander getrennt, die von Mitte zur Mitte der
jeweiligen Flaschenpositionen gemessen werden. Wie eingangs erwähnt, werden
diese Flaschenpositionen und dabei die Abstände durch die Positionierelemente
(Trennwände
und Säulen)
definiert. Nach der vorliegenden Erfindung sind diese Abstände zwischen den
Flaschenpositionen nicht gleich: ausgehend von einem Ende des Kastens
(einer sekundären
Seitenwand 4 in 1) ist der erste Abstand S1
kleiner als der zweite Abstand S2 und als der dritte Abstand S3. Wie
zu sehen ist, ist die Anordnung dadurch symmetrisch, dass die Abstände in einer
Reihe mit sechs Flaschenpositionen 8 eine Reihenfolge S1
- S2 - S3 - S2 - S1 bilden. Die besonderen Abstände dienen dazu, Flaschenträger 10 und 11 unterzubringen,
welche typischerweise aus Pappe bestehen.
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In
dem in 3 dargestellten schematischen Beispiel nehmen
die beiden oberen Reihen Flaschenpositionen 8 zwei Träger 10 für jeweils
sechs Flaschen, so genannte Sechsenpacks auf, während die beiden unteren Reihen
mit drei Trägern 11 für jeweils
vier Flaschen gefüllt
sind. Wie zu sehen ist, liegen die beiden Sechserpacks 10 zwischen
der dritten und der vierten Flaschenposition der oberen Reihen im
dritten Abstand S3 an. Diese doppelte Materialschicht (zum Beispiel
Pappe) erfordert zusätzlichen Platz,
weshalb der dritte Abstand S3 größer ist
als der erste (Standard)abstand S1. Die drei Viererpacks 11 jedoch
liegen zwischen der zweiten und der dritten Flaschenposition und
der vierten und fünften
Flaschenposition in dem zweiten Abstand an. Aufgrund dieser doppelten
Materialschicht muss der zweite Abstand S2 auch größer als
der erste Abstand S1 sein.
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In
einer praktischen Ausführungsform
hängt die
tatsächliche
erfindungsgemäße Erhöhung der Abstände von
dem Vorhandensein (wahlweise) von Trennwänden zwischen den Flaschenpositionen
und den Abmessungen der Trennwand, den Abmessungen der Flaschen
und anderen Faktoren ab. In einer typischen Ausführungsform können die
weiteren Abstände
S2 und S3 mindestens 0,5 mm, jedoch vorzugsweise etwa 1,0 bis 2,0
mm größer sein
als der erste Abstand S1, wobei Unterschiede von zum Beispiel 3,0
mm auch möglich
sind.
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Ein
erfindungsgemäßer Kasten
kann mit Sechserpacks oder mit Viererpacks oder mit beiden bestückt sein.
In dem in 1 dargestellten Kasten könnten beispielsweise
zwei Sechserpacks und drei Viererpacks gleichzeitig untergebracht
werden. Es versteht sich, dass der erfindungsgemäße Kasten auch Zweierpacks,
das heißt
Flaschenträger
für zwei Flaschen,
aufnehmen kann.
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Die
vorliegende Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass, damit ein
Kasten sowohl für
Viererpacks als auch für
Sechsenpacks geeignet sein kann, die Flaschenpositionen in geeigneten
Abständen
vorgesehen sein müssen.
Die vorliegende Erfindung nutzt die weitere Erkenntnis, dass die
Stabilität und
Struktursteifigkeit des Kastens deutlich erhöht werden kann, indem die Säulen mit
den Trennwänden
verbunden werden.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass die in dieser Schrift verwendeten Begriffe
nicht die vorliegende Erfindung einschränkend zu verstehen sind. Insbesondere
sind die Worte „umfasst(en)" und „umfassend" so zu verstehen,
dass sie kein Element, welches nicht spezifisch genannt wurde, ausschließen. Einzelelemente
können
durch Mehrfachelemente oder mit gleichwertigen ersetzt werden.
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Es
versteht sich für
den Fachmann, dass die vorliegende Erfindung sich nicht auf die
dargestellten Ausführungsformen
beschränkt
und dass im Rahmen der vorliegenden Erfindung, wie er in den angehängten Ansprüchen definiert
wird, zahlreiche Änderungen
und Hinzufügungen
möglich
sind.