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DE60305030T2 - Skalierbarer laufstreifen - Google Patents

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DE60305030T2
DE60305030T2 DE60305030T DE60305030T DE60305030T2 DE 60305030 T2 DE60305030 T2 DE 60305030T2 DE 60305030 T DE60305030 T DE 60305030T DE 60305030 T DE60305030 T DE 60305030T DE 60305030 T2 DE60305030 T2 DE 60305030T2
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Michelin Recherche et Technique SA Switzerland
Societe de Technologie Michelin SAS
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Description

  • Die Erfindung betrifft die Profile von Laufstreifen für Luftreifen und insbesondere Luftreifen, die Schwerlastfahrzeuge ausstatten sollen.
  • Damit ein Laufstreifen auf allen Bodenarten (trockener oder feuchter Boden) optimale Eigenschaften bekommt, kann bekanntlich an diesem Laufstreifen ein Profil zu realisiert werden, das aus einer Vielzahl von Profilelementen gebildet ist, die durch Einschnitte (entweder in der Form von Rillen oder in der Form von Feineinschnitten) begrenzt werden, wobei die Einschnitte an dem Luftreifen im Neuzustand an der Lauffläche münden. Die Funktion dieser Einschnitte besteht darin, Kanten zu bilden, um den gegebenenfalls auf der Fahrbahn vorhandenen Wasserfilm zu zerschneiden und als Durchlass für das Abfließen der Flüssigkeit zu dienen, und so die Sicherheit eines mit solchen Luftreifen ausgestatteten Fahrzeugs auf einer mit einer Flüssigkeit bedeckten Fahrbahn zu verbessern.
  • Die Gegenwart von tiefen Einschnitten, mit denen die oben angegebenen technischen Effekte während der gesamten Verwendungsdauer des Laufstreifens (die im Allgemeinen der für diesen Laufstreifen akzeptablen Abnutzungsgrenze entspricht) bewirkt werden können, führt zu einer deutlichen Verminderung der Steifigkeit des gesamten Laufstreifens (Steifigkeit beim Stauchen und Steifigkeit bei Scherung in einer parallelen Richtung in Kontakt mit der Fahrbahn). Um diesem Effekt der Steifigkeitsverminderung entgegenzuwirken, wurde beispielsweise in der unter der Nummer WO 98/54009 veröffentlichten Patentanmeldung vorgeschlagen, an der Lauffläche im Neuzustand Rillen von verminderter Tiefe zu realisieren, d. h. Rillen, die nicht die gesamte Dicke des Laufstreifens beeinträchtigen, und zusätzlich Kanäle zu bilden, die sich vollständig unter der Lauffläche befinden. Diese Kanäle münden im Neuzustand nicht an der Lauffläche und sind dazu vorgesehen, nach einer ausreichend partiellen Abnutzung des Laufstreifens neue Rillen zu bilden. Die Rillen, die im Neuzustand an der Lauffläche münden, sollen nach einem Abnutzungszeitraum verschwinden, der in etwa der Abnutzung entspricht, die für die Bildung der neuen Rillen erforderlich ist, oder etwas darüber liegt.
  • Die gemäß dieser Lehre gebildeten Profile führen zu einer deutlichen Verbesserung; unter bestimmten Bedingungen kann es jedoch an den Rändern (oder Kanten) der Profilelemente, die durch die neuen Rillen, die in dem Moment entstehen, wenn die Kanäle an die Lauffläche kommen, neu gebildet werden, zu einer unregelmäßigen Abnutzung kommen. Unter einer unregelmäßigen Abnutzung wird eine Abnutzung verstanden, die in bestimmten Bereichen des Laufstreifens auftritt und sich nicht homogen über die Dicke des Laufstreifens fortsetzt; eine solche Abnutzung kann zu einem vorzeitigen Abnehmen des Luftreifens führen, der mit einem solchen Laufstreifen ausgestattet ist.
  • Es besteht ein Bedürfnis für eine Verbesserung der Profile eines Laufstreifens für Schwerlastfahrzeugluftreifen, die auf verschiedenen Arten von Fahrbahnen zu guten Eigenschaften führen und gleichzeitig eine hohe Steifigkeit behalten und bei denen das Auftreten und das Fortschreiten einer unregelmäßigen Abnutzung vermieden wird.
  • Die Druckschrift EP 1 125 709 beschreibt einen Laufstreifen, der Feineinschnitte von runder Geometrie aufweist, die durch Formen mit einer Vorrichtung gebildet werden, welche ein in Drehrichtung bewegliches Teil umfasst.
  • Hierzu weist der erfindungsgemäße Laufstreifen im Neuzustand auf:
    • • einen Laufstreifen;
    • • eine Vielzahl von Einschnitten, die Profilelemente an einem Teil der Dicke des Laufstreifens begrenzen;
    • • eine Vielzahl von Hohlräumen unter der Lauffläche im Neuzustand, wobei diese Hohlräume dazu vorgesehen sind, nach einer partiellen Abnutzung des Laufstreifens neue Rillen oder Feineinschnitte zu bilden;
    • • wobei jeder Hohlraum, der von der Kautschukmischung des Laufstreifens begrenzt wird, eine obere geradlinige Erzeugende aufweist, die nicht vollständig in einer Oberfläche parallel zur Lauffläche (2) im Neuzustand enthalten ist, wobei die obere Erzeugende als die Gesamtheit der Punkte jedes Sektors definiert ist, die den Hohlraum begrenzen und im Neuzustand am nächsten an der Lauffläche angeordnet sind, wobei der Laufstreifen dadurch gekennzeichnet ist, dass bei jedem Hohlraum die obere Erzeugende einem gewellten Profil folgt und eine Reihe von Vertiefungen und Ausbuchtungen aufweist, wobei die Amplitude dieser Aushöhlungen und Ausbuchtungen mindestens 10 % der Tiefe der gebildeten neuen Rillen oder Feineinschnitte ausmacht.
  • Die obere Erzeugende eines Hohlraums umfasst die Punkte jedes Querschnitts, die den Hohlraum begrenzen und sich im Neuzustand am nächsten an der Lauffläche befinden; diese Punkte sind die ers ten, die im Laufe der Abnutzung des Laufstreifens an die Lauffläche kommen.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Laufstreifen mündet jeder Hohlraum nach einer partiellen Abnutzung nicht in seiner Gesamtheit (d. h. über seine gesamte Länge) an der Lauffläche, sondern kommt allmählich zum Vorschein. Hierdurch werden neue Rillen oder Feineinschnitte gebildet, die neue Profilelemente begrenzen, zwischen denen zumindest in einem ersten Zeitabschnitt Kautschukbrücken vorhanden sind; dies hat den Effekt, dass die Steifigkeiten des Laufstreifens angepasst werden und das Auftreten von lokalisierten Abnutzungen an diesen neuen Profilelementen reduziert oder sogar verhindert wird (diese unregelmäßigen Abnutzungen treten meistens dann auf, wenn die neuen Elemente gebildet werden).
  • Die allmähliche Bildung der Rille oder des Feineinschnitts an einer Lauffläche ist andererseits günstig, da eine Verminderung der Gefahr der Bildung von Rissen in dem Kautschuk festgestellt wurde.
  • Der maximale Unterschied der Entfernung zwischen den Punkten der Kontur eines Hohlraums, die der Lauffläche im Neuzustand am nächsten liegen, d. h. den Punkten, die nach einer partiellen Abnutzung zuerst an der Lauffläche zutage kommen, und den Punkten der gleichen Erzeugenden, die als letzte erscheinen, von mindestens 10 % der Gesamttiefe des Hohlraums ist ausschlaggebend, damit gute Abnutzungseigenschaften erhalten werden. Die Gesamttiefe eines Hohlraums entspricht dem maximalen Abstand zwischen den Punkten der Kontur dieses Hohlraums, der in einer Richtung senkrecht zur Lauffläche gemessen wird (die auch der Richtung der Dicke des Laufstreifens entspricht).
  • Die obere Erzeugende eines Hohlraums hat eine sinusförmige oder gewellte Form oder Zickzackform, wobei die Amplitude zwischen den Punkten der maximalen und minimalen Höhe mindestens 10 % der Gesamttiefe des Hohlraums beträgt.
  • Die untere Erzeugende eines Hohlraums ist vorzugsweise in einer virtuell zur Lauffläche des neuen Luftreifens parallelen Oberfläche nicht kontinuierlich (d. h. einer Oberfläche identisch zur Lauffläche, die sich in einem von Null verschiedenen Abstand zur Lauffläche befindet. Die untere Erzeugende hat vorzugsweise eine etwa parallel zur Geometrie der oberen Erzeugenden des Hohlraums verlaufende Form (d. h. ähnliche Wellungen), damit über die Länge des Hohlraums ein in etwa konstanter Abschnitt erhalten bleibt.
  • Die Punkte der oberen Erzeugenden jedes Hohlraums, die sich am weitesten entfernt von der Lauffläche befinden, liegen in Richtung der Länge des Hohlraums im zweiten Drittel der Länge L des Hohlraums.
  • Ein besonders vorteilhafter Fall besteht darin, dass ein oben beschriebener Hohlraum aus einem Bereich gebildet ist, der eine Rille formt, über der (d. h. in Richtung Lauffläche) ein Bereich liegt, der einen Feineinschnitt bildet, wobei die Bereiche miteinander verbunden sind. Gemäß der Erfindung weist der Teil des Hohlraums, der der Bildung eines Feineinschnitts entspricht, eine obere Erzeugende auf, deren Verlauf in einer Oberfläche parallel zur Lauffläche im Neuzustand nicht vollständig kontinuierlich ist. Mit der Abnutzung des Laufstreifens kommen bestimmte Punkte des Hohlraums an der Oberfläche zum Vorschein und bilden einen Feineinschnitt, der sich nach einer zusätzlichen partiellen Abnutzung in der Dicke des Laufstreifens durch eine Rille fortsetzt; erfindungsgemäß wird mindestens eine Kautschukbrücke zwischen den gegenüberliegenden Wänden des Einschnitts gebildet. Der Bereich, der einen Feineinschnitt bildet, weist vorteilhaft Mittel zur mechanischen Arretierung der gegenüberliegenden Wände des Feineinschnitts auf (z. B. Zickzackform, Kombination von hervorstehenden Teilen und Hohlräumen), die die relative Verschiebung der Wände einschränken. Die für die Amplituden der Punkte der oberen Erzeugenden eines Hohlraums vorgesehenen Werte können vorteilhaft auch für die Punkte der oberen Erzeugenden des Einschnitts gelten, die den Hohlraum fortsetzen (beispielsweise verläuft die Geometrie des Teils des Einschnitts, der der Lauffläche des Laufstreifens am nächsten liegt, in etwa parallel zur Geometrie der oberen Erzeugenden des Hohlraums, der fortgesetzt wird). Es hat sich herausgestellt, dass der Rollwiderstand eines erfindungsgemäßen Luftreifens im Vergleich mit einem Luftreifen, der Hohlräume aufweist, die nicht die Eigenschaften der erfindungsgemäßen Hohlräume besitzen, besser ist; diese Verminderung des Rollwiderstands hängt wahrscheinlich mit der Einschränkung von Deformationen des Laufstreifens bei der Bildung der neuen Rillen zusammen.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung hervor, die in Bezug auf die beigefügten Zeichnungen angegeben ist, welche als nicht einschränkende Beispiele Ausführungsformen des Gegenstands der Erfindung zeigen:
  • 1 zeigt einen Schnitt eines erfindungsgemäßen Laufstreifens;
  • 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie II-II des in 1 gezeigten Laufstreifens;
  • 3 zeigt den gleichen Schnitt wie 2 nach partieller Abnutzung des erfindungsgemäßen Laufstreifens;
  • 4 zeigt ein Formelement, das dazu vorgesehen ist, einen Hohlraum zu formen, der sich in Richtung der äußeren Oberfläche eines Laufstreifens durch einen Einschnitt fortsetzt;
  • 5 zeigt einen Schnitt entlang der Linie V-V des in 4 dargestellten Formelements; und
  • 6 zeigt einen Schnitt entlang der Linie VI-VI des in 4 dargestellten Formelements.
  • In 1 ist ein partieller Schnitt eines erfindungsgemäßen Laufstreifens 1 gezeigt, der eine Vielzahl von ersten Rillen 10 aufweist, die Reliefelemente begrenzen, welche im Neuzustand (d. h. nicht benutzt) ein Profil bilden. Dieser Laufstreifen hat im Neuzustand eine Lauffläche 2, die während der Fahrt eines Luftreifens, der mit einem solchen Laufstreifen ausgestattet ist, mit der Fahrbahn in Kontakt kommen soll.
  • Die Rille 10 weisen eine Tiefe P1 auf, die unter der Gesamtdicke E des Laufstreifens liegt (in dem gezeigten Fall beträgt die Tiefe P1 in etwa 50 % der Dicke E). Es ist ferner ein Querschnitt eines Hohlraums 20 gezeigt, der im Neuzustand vollständig unter der Lauffläche 2 liegt; dieser Hohlraum hat in der Schnittebene einen in etwa elliptischen Querschnitt, dessen Hauptachse (in etwa senkrecht zur Lauffläche 2) eine Länge P2 aufweist, die in etwa der Tiefe P1 entspricht. Dieser Hohlraum ist dazu vorgesehen, nach einer partiellen Abnutzung des Laufstreifens eine neue Rille zu bilden, wenn der obere Teil des Hohlraums an der neuen Lauffläche zum Vorschein kommt. In dem gezeigten Fall wird die neue Rille gebildet, bevor die ersten Rillen vollständig verschwunden sind.
  • Um an den Rändern der Gummielemente, die die neue, an der Lauffläche nach einer partiellen Abnutzung gebildete Rille begrenzen, das Auftreten einer unregelmäßigen Abnutzung zu vermeiden, weist die obere Erzeugende 21 des Hohlraums 20 in der Schnittdarstellung entlang der Linie II-II (d. h. in einer Ebene senkrecht zur Ebene der 1 durch den Fokus der Ellipse, die die Kontur des Querschnitts des Hohlraums bildet) eine Geometrie auf, die sich aus drei in etwa geradlinigen Teilen 22, 23, 24 zusammensetzt, die parallel zur Lauffläche 2 verlaufen, wobei die äußeren Teile 22 und 24 mit dem Zwischenbereich 23 durch geneigte Bereiche 25, 26 verbunden sind. Der Zwischenbereich 23 befindet sich im Übrigen in einem Abstand D1 von der Lauffläche 2, der größer ist als der Abstand D2, der die äußeren Bereiche 22 und 24 von der gleichen Oberfläche 2 trennt. In dem dargestellten Fall ist der Unterschied der Abstände D2 und D1 größer als 20 % der maximalen Abmessung P2 des Hohlraums.
  • Sobald die Abnutzung des Laufstreifens ausreichend fortgeschritten ist, treten die äußeren Bereiche 22 und 24 der oberen Erzeugenden 21 des Hohlraums 20 an der neuen Lauffläche hervor und es kommt zur Bildung einer neuen Rille, deren gegenüberliegenden Wände zwischen einer Dicke D2 und einer Dicke D1 durch Kautschukmi schungsbrücken 11 (in 3 zu sehen) verbunden sind. Die Gegenwart mindestens einer Brücke 11 gewährleistet ein ausreichendes Steifigkeitsniveau, so dass das Auftreten einer unregelmäßigen Abnutzung an den gebildeten Rändern der Laufflächenelemente vermieden wird, wobei gleichzeitig ein durch die Bildung der neuen Rille erneuertes Rillenvolumen erhalten wird.
  • Die Bereiche 22, 23 und 24, die die obere Erzeugende 21 bilden, besitzen Längen L1, L2 bzw. L3, wobei die Länge L2 größer ist als die beiden anderen Längen L1 und L3.
  • In dem in den 1, 2 und 3 gezeigten Beispiel weist der Hohlraum 20 eine untere Erzeugende 21' auf, die in etwa parallel zur oberen Erzeugenden 21 des gleichen Hohlraums verläuft, so dass ein in etwa konstanter Querschnitt des Hohlraums unabhängig von der Schnittebene gewährleistet ist.
  • Nach einer ausreichenden partiellen Abnutzung (d. h. einer Abnutzung von mindestens D2) nimmt der Laufstreifen die in 3 gezeigte Konfiguration an, nach der eine neue Rille 10' an der neuen Lauffläche 2' mündet, wobei die Rille 10' im oberen Bereich, d. h. in der Nähe der Lauffläche 2', eine Gummibrücke 11 aufweist, die die gegenüberliegenden Wände verbindet, welche die neue Rille 10' begrenzen. Die Gegenwart dieser Gummibrücke kann gegenüberliegende Profilelemente während einem Abnutzungszeitraum, der der Höhe A der Brücke 11 entspricht, mechanisch verbinden.
  • Nach einer in den 4, 5, 6 gezeigten anderen Ausführungsform weist ein Laufstreifen im Neuzustand unter der Lauffläche mindestens einen Hohlraum auf, damit zunächst ein Feineinschnitt, der nur partiell an der Lauffläche mündet, und zu einem zweiten Zeitpunkt eine Rille gebildet wird (der Feineinschnitt verbreitert sich allmählich, um die Rille zu bilden).
  • 4 zeigt genauer einen Bereich 3 einer Form, die dazu vorgesehen ist, den genannten Hohlraum zu formen. Dieser Bereich 3 umfasst einen oberen Bereich 31, der einen Feineinschnitt mit einer Breite unter 2,5 mm formen kann, und einen unteren Bereich 32 mit einer Breite über 2,5 mm (hier mindestens 4 mal die Breite des Feineinschnitts), wobei die beiden Bereiche fest miteinander verbunden sind. Die obere Erzeugende 310 des oberen Bereichs 31 hat einen solchen nicht gleichförmigen geometrischen Verlauf, dass die Höhen der Querschnitte des Formteils 3 nicht konstant sind und entlang der Länge L des Teils variieren.
  • Im gezeigten Fall hat die obere Erzeugende 310 des oberen Bereichs 31 einen gewellten geometrischen Verlauf; in den 5 und 6, die Querschnitte des Bereichs 3 zeigen, ist zu sehen, dass die Querschnitthöhen H1 und H2 betragen (wobei die Höhe H2 größer ist als die Höhe H1). Bei der Verwendung formt dieses Teil einen Hohlraum, dessen oberer Bereich (d. h., am nächsten zur Lauffläche) ein Feineinschnitt ist, wobei der Feineinschnitt eine obere Erzeugende aufweist, die in einer Oberfläche parallel zur Lauffläche im Neuzustand nicht kontinuierlich ist.
  • Nach teilweiser Abnutzung eines Laufstreifens, welcher einen mit dem beschriebenen Teil 3 geformten Hohlraum aufweist, kommen daher bestimmte Punkte der oberen Erzeugenden des Feineinschnitts an die Lauffläche (d. h. die Punkte 312 an dem Teil), wobei das gesamte Volumen des Hohlraums (Rille und Feineinschnitt) für die Ableitung von Fluiden (Wasser, Luft) verfügbar ist, wobei jedoch Zonen zur Verbindung gegenüberliegender Wände des Feineinschnitts (d. h. die Hohlräume 311) existieren, die die Gefahr des Auftretens einer unregelmäßigen Abnutzung mindern.
  • In dem Beispiel beträgt die maximale Amplitude zwischen den Punkten 312 der oberen Erzeugenden 310, die der Lauffläche am nächsten ist, und den Punkten 311 der gleichen Erzeugenden, die am weitesten entfernt liegen, mindestens 20 % der maximalen Gesamthöhe H des Teils 3.
  • In der Praxis wird das Teil 3 an einer Form angebracht, die für das Formen eines Laufstreifens aus Kautschuk vorgesehen ist, wie es beispielsweise in der unter der Nummer WO 98/54009 veröffentlichten Patentanmeldung beschrieben ist, wobei das Entformen eines geformten Laufstreifens erfolgt, indem zunächst das Teil 3 zurückgezogen wird, bevor der Laufstreifen entnommen wird.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Beispiele begrenzt und es können verschiedene Modifikationen durchgeführt werden, ohne dass der Rahmen der Erfindung verlassen wird. Das Profil zwischen dem oberen Bereich 31 und dem unteren Bereich 32 kann insbesondere einer Geometrie folgen, die in etwa mit der Geometrie der oberen Erzeugenden des oberen Bereichs 31 identisch ist.

Claims (8)

  1. Laufstreifen (1) für Luftreifen mit einer Gesamtdicke E, der im Neuzustand aufweist: • eine Lauffläche (2), die während der Fahrt mit der Fahrbahn in Kontakt kommen soll; • eine Vielzahl von ersten Einschnitten (10) mit einer Tiefe, die kleiner ist als die Dicke (E) des Laufstreifens, die die Profilelemente mit einer Höhe kleiner der Gesamtdicke des Laufstreifens begrenzen; • eine Vielzahl von Hohlräumen (20), die sich im Neuzustand vollständig unter der Lauffläche (2) befinden und sich über eine mittlere Länge L erstrecken, wobei jeder Hohlraum (20) dazu vorgesehen ist, nach einer partiellen Abnutzung des Laufstreifens mindestens eine neue Rille oder einen neuen Feineinschnitt zu bilden; • wobei jeder Hohlraum (20), der durch den Gummi des Laufstreifens begrenzt wird, eine obere Erzeugende (21) aufweist, die im Neuzustand nicht vollständig in einer Fläche enthalten ist, die parallel zur Lauffläche (2) verläuft, wobei die obere Erzeugende durch die Gesamtheit der Punkte jedes Abschnitts definiert wird, die den Hohlraum begrenzen und sich im Neuzustand am nächsten an der Lauffläche befinden, wobei der Laufstreifen dadurch gekennzeichnet ist, dass bei jedem Hohlraum (20) die obere Erzeugende (21) einem gewellten Profil folgt, das eine Reihe von Vertiefungen und Ausbuchtungen aufweist, wobei die Amplitude dieser Vertiefungen und Ausbuchtungen mindestens 10 % der Tiefe der gebildeten neuen Rillen oder Feineinschnitte beträgt.
  2. Laufstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der in Richtung der Dicke des Laufstreifens gemessene Abstand zwischen den Punkten der oberen Erzeugenden, die im Neuzustand am nächsten zur Lauffläche (2) liegen, und den Punkten, die am weitesten von der Lauffläche entfernt sind, mindestens 20 % der Gesamttiefe (P2) der durch den Hohlraum (20) gebildeten Rille oder des gebildeten Feineinschnitts beträgt.
  3. Laufstreifen (1) nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Amplitude der Vertiefungen und Ausbuchtungen einer Erzeugenden höchstens 50 % der Tiefe der gebildeten neuen Rille oder des gebildeten neuen Feineinschnitts ausmacht.
  4. Laufstreifen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei jedem Hohlraum (20) die am weitesten von der Lauffläche (2) entfernt liegenden Punkte der oberen Erzeugenden (21) im zweiten Drittel der Länge L des Hohlraums (20) liegen.
  5. Laufstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Hohlraum unter der Lauffläche im Neuzustand einen Bereich aufweist, der durch eine Rille gebildet wird, die sich in Richtung Oberfläche in einem Bereich fortsetzt, der von einem Feineinschnitt mit einer Breite von höchstens 2,5 mm gebildet wird, wobei die obere Erzeugende des Feineinschnittes im Neuzustand in einer parallel zur Lauffläche verlaufenden Fläche nicht vollständig enthalten ist.
  6. Laufstreifen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Feineinschnitt, der den Hohlraum fortsetzt, von Wänden aus Gummimischung begrenzt wird, die Einrichtungen zur mechanischen Blockierung aufweisen, mit denen die relativen Bewegungen der Wände vermindert oder sogar verhindert werden können.
  7. Laufstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Punkte der oberen Erzeugenden jedes Hohlraums in einem Abstand von der Lauffläche des neuen Luftreifens befinden, der kleiner ist als der Abstand der am weitesten innen liegenden Punkte der ersten Rillen, die an der gleichen Lauffläche gebildet sind.
  8. Laufstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Hohlraum eine untere Erzeugende aufweist, die in einer virtuellen, parallel zur Lauffläche des neuen Luftreifens verlaufenden Fläche nicht kontinuierlich ist.
DE60305030T 2002-05-15 2003-05-06 Skalierbarer laufstreifen Expired - Lifetime DE60305030T2 (de)

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FR0206004 2002-05-15
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