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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verbindungsmittel zum stumpfen Verbinden
von Endabschnitten von Leitungselementen.
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Derartige
Verbindungsmittel sind beispielsweise dazu bestimmt, in Druckflüssigkeitskreisläufen verwendet
zu werden, um zwei Kreislaufelemente miteinander zu verbinden, wie
z. B. Leitungen oder eine Leitung mit einem funktionellen Element
zur Abgabe bzw. Aufnahme von Fluid.
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Verbindungsvorrichtungen
zum Verbinden von zwei Leitungen sind bekannt, wobei diese Vorrichtungen
eine Einheit umfassen, die aus einem rohrförmigen Gehäuse gebildet ist, das zwei
Enden hat, über
die jeweils ein Leitungsende in die Einheit eingefügt werden
soll. Die Verbindungsvorrichtung umfasst ferner zwei Hülsen, die
jeweils auf ein Ende des rohrförmigen
Gehäuses
geschraubt werden, um zwischen einer inneren Schulter der Hülse und
dem Ende des rohrförmigen
Gehäuses
eine Ringscheibe mit Krallen aus einem Zustand, in dem die Leitung ungehindert
hindurchtreten kann, in einen Zustand zu verformen, in dem die Leitung
festgehalten wird. Die axiale Positionierung der Leitungen in dem
rohrförmigen
Gehäuse
wird im allgemeinen durch ringförmige
Schultern gewährleistet,
die in dem rohrförmigen
Gehäuse
angeordnet sind, um Anschläge
für die in
die Einheit eingefügten
Leitungen zu bilden. Wenn zwei Leitungen eines Kreislaufes miteinander
und mit anderen Elementen des Kreislaufs über solche Verbindungsvorrichtungen
verbunden sind, erfordert das Herausziehen einer der Leitungen,
beispielsweise für deren
Austausch, dass man nach dem Abziehen der Hülsen die beiden Verbindungsvorrichtungen
auseinander schieben kann, um die Enden der Leitungen aus den rohrförmigen Gehäusen dieser
Vorrichtungen herauszuziehen. Eine solche Demontage ist in einem
relativ komplexen Kreislauf, in dem bestimmte Elemente darüber hinaus
an Trägern
befestigt sein können,
schwierig durchzuführen.
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Bei
einer anderen Ausführung
umfassen die Verbindungsmittel eine Hülse, die in einen ersten Abschnitt
und einen zweiten Abschnitt unterteilt ist, die axial aufeinander
folgen und mit Mitteln versehen sind, um die dichte und lösbare Verbindung
dieser Abschnitte mit dem Ende des rohrförmigen Gehäuses bzw. der Leitung sicherzustellen,
sowie einen abnehmbaren Anschlagring, der mit Mitteln versehen ist,
um ihn in einem Abstand vom Leitungsende axial zu blockieren und
um eine Anschlagschulter als Anschlag beim Hineinstecken der Leitung
in das rohrförmige Gehäuse sowie
eine axiale Anschlagschulter zwischen dem zweiten Abschnitt der
Hülse und
der Leitung zu bilden. Es genügt,
eine bzw. die Hülsen von
dem bzw. den entsprechenden rohrförmigen Gehäusen zu lösen, um die Anschlagringe freizulegen und
so auf diese zuzugreifen, damit diese die Leitungen freigeben, an
denen sie angebracht sind. Ein seitliches Herausziehen der Leitungen
ist dann möglich.
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Aus
dem Dokument US-A-2 761 702 ist eine Verbindungsvorrichtung bekannt,
die mit einem Außengewinde
versehene Hülsen
umfasst, die auf abgesetzte Leitungsenden aufgezogen und über eine mit
einem Innengewinde versehene Muffe miteinander verbunden werden.
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Die
Erfindung schlägt
Verbindungsmittel einer neuen Art vor, die gegenüber den vorhandenen Mitteln
eine einfache Alternative bietet, welche eine schnelle und wirksame
Verbindung der Kreislaufelemente miteinander sicherstellt und ein
leichtes Herausziehen der den Kreislauf bildenden Elemente ermöglicht.
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Zu
diesem Zweck sieht man erfindungsgemäß Verbindungsmittel vor, um
einen ersten Endabschnitt eines Leitungselements mit einem zweiten
Endabschnitt eines Leitungselements zu verbinden, wobei die Verbindungsmittel
eine Dichtung umfassen, die zwischen den Stirnflächen des ersten und des zweiten
Endabschnittes angeordnet ist, sowie Befestigungsmittel, die an
dem ersten und dem zweiten Endabschnitt angebracht und dort mit
ersten und zweiten axialen Anschlagmitteln entlang des ersten und
des zweiten Endabschnittes verbunden sind, um diese letztgenannten
aneinander zu halten, während sie
die Dichtung zwischen sich zusammendrücken. Die ersten axialen Anschlagmittel
umfassen eine äußere Schulter,
die an dem ersten Endabschnitt nahe dessen Stirnfläche ausgebildet
ist, und die zweiten axialen Anschlagmittel umfassen eine abnehmbare Hülse, die
mit Mitteln für
ihre axiale Blockierung entlang des zweiten Endabschnittes versehen
ist.
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Gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel umfassen
die ersten Anschlagmittel ferner eine abnehmbare Hülse, die
mit Mitteln für
ihre axiale Blockierung entlang des ersten Endabschnittes versehen
ist, und die zweiten Anschlagmittel umfassen eine äußere Schulter,
die an dem zweiten Endabschnitt nahe dessen Stirnfläche ausgebildet
ist, wobei die abnehmbaren Hülsen
offen sind, um deren seitliches Eingreifen auf den entsprechenden
Endabschnitt zu ermöglichen,
sowie derart angeordnet sind, dass sie mit dessen äußerer Schulter
zusammenwirken.
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Gemäß einem
ersten besonderen Merkmal dieses Ausführungsbeispiels umfassen die
Befestigungsmittel Rastlaschen, die ein Ende haben, das fest mit
einer der Hülsen
verbunden ist, sowie ein diesem entgegengesetztes Ende, das sich über die Stirnfläche des
Endabschnittes, an dem die Hülse angebracht
ist, hinaus erstreckt und derart angeordnet ist, dass es die andere
Hülse ergreift.
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Die
Verbindung wird dann dadurch hergestellt, dass die Hülsen seitlich
mit den Endabschnitten in Eingriff gebracht werden und man daraufhin dieselben
in Richtung der äußeren Schultern
dieser Endabschnitte bewegt, um die Hülsen derart aufeinander einrasten
zu lassen, dass die Hülsen,
indem sie mit den äußeren Schultern
der Endabschnitte zusammenwirken, diese letztgenannten zusammenhalten.
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Gemäß einem
zweiten besonderen Merkmal dieses Ausführungsbeispiels, in Verbindung
mit dem vorherigen Merkmal oder nicht, haben die Hülsen einen
Außendurchmesser,
der mindestens gleich einem Außendurchmesser
der äußeren Schultern
der Endabschnitte ist, und die Befestigungsmittel umfassen einen
mit einem Außengewinde
versehenen rohrförmigen
Abschnitt und einen mit einem Innengewinde versehenen rohrförmigen Abschnitt,
die jeweils fest mit einem Ring verbunden sind, der an einer der
Hülsen
derart angebracht ist, dass die Hülsen axiale Anschläge für die Ringe
bilden, wobei sich mindestens einer der rohrförmigen Abschnitte mit Außen- bzw.
Innengewinde über
die Stirnfläche
des Endabschnittes, an dem er angebracht ist, hinaus erstreckt,
um mit dem anderen rohrförmigen
Abschnitt in Eingriff gebracht zu werden, wenn die Ringe an den
Hülsen
anstoßen.
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Die
Verbindung wird dann hergestellt, indem man die Ringe auf die Endabschnitte
aufzieht und man dann die Hülsen
seitlich mit diesen Endabschnitten in Eingriff bringt. Die Ringe
werden daraufhin auf die Hülsen
geschoben, die, indem sie mit den äußeren Schultern der Endabschnitte
zusammenwirken, die axiale Blockierung der Ringe gegenüber diesen Abschnitten
sicherstellen. Auf diese Weise ist es möglich, eine feste Verbindung
zu erhalten, die insbesondere an hohe Drücke angepasst ist. Wenn die Verbindungsmittel
mit Leitungselementen unterschiedlicher Durchmesser verwendbar sind,
ist es ferner vorteilhaft, einen Satz von Hül sen mit Innendurchmessern
vorzusehen, die den verschiedenen Außendurchmessern der Leitungselemente
entsprechen, und mit identischen Außendurchmessern, so dass man
die gleichen Ringe mit allen Hülsen
des Satzes verwenden kann.
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Vorzugsweise
umfasst in diesem Ausführungsbeispiel
eine der Hülsen
einen Abschnitt, der derart angeordnet ist, dass er sich über die
Stirnfläche
des entsprechenden Endabschnittes hinaus erstreckt, wenn die Hülse an der äußeren Schulter
dieses Endabschnittes anstößt, und
dass er eine Positionierung der Dichtung gegenüber der Stirnfläche sicherstellt.
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Dies
ermöglicht
das Halten der Dichtung während
der Montage, indem ihre korrekte Positionierung relativ zu den Endabschnitten
der Leitungselemente sichergestellt wird, wodurch die Risiken von undichten
Stellen aufgrund einer schlechten Montage dieser Dichtung begrenzt
werden.
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Gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel ist
die abnehmbare Hülse
radial verformbar und hat eine Außenfläche mit einem kegelstumpfförmigen Abschnitt,
wobei die Befestigungsmittel fest mit einem ersten und einem zweiten
Ring verbunden sind, die an dem ersten bzw. dem zweiten Endabschnitt angebracht
sind, wobei der erste Ring eine innere Schulter hat, die dazu bestimmt
ist, mit der äußeren Schulter
des ersten Endabschnittes zusammenzuwirken, und der zweite Ring
eine kegelstumpfförmige innere
Oberfläche
hat, die dazu bestimmt ist, mit dem kegelstumpfförmigen Abschnitt der abnehmbaren Hülse zusammenzuwirken
und Mittel zum Festspannen der abnehmbaren Hülse auf dem zweiten Endabschnitt
zu bilden.
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Auf
diese Weise ist es möglich,
eine Leitung, welche ein abgesetztes Ende hat, mit einer Leitung zu
verbinden, deren Ende nicht abgesetzt ist. Die Verbindungsmittel
können
bei verschiedenen Arten von Leitungen und insbesondere bei Leitungen
verwendet werden, die vor Ort abgelängt werden.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Studium
der folgenden Beschreibung von besonderen, die Erfindung nicht einschränkenden
Ausführungsbeispielen.
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Es
wird auf die beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen, in denen zeigen:
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1 eine
Vorderansicht der Verbindungsmittel gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung in verbundener Position,
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2 eine
Hälfte
eines Längsschnitts
durch die Verbindungsmittel,
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3 eine
Perspektivansicht einer in diesen Verbindungsmitteln verwendeten
Hülse,
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4 und 5 Perspektivansichten
der nicht verbundenen Position bzw. der verbundenen Position von
Hülsen,
die in einer Ausführungsvariante
des ersten Ausführungsbeispiels
verwendet werden,
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6 einen
Längsschnitt
durch Verbindungsmittel gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, wobei die obere Hälfte
die Verbindungsmitel in der verbundenen Position und die untere
Hälfte
die Verbindungsmittel in der nicht verbundenen Position zeigt.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 bis 3 sind die
Verbindungsmittel gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung dazu bestimmt, die stumpfe Verbindung von zwei Leitungen 1, 2 zu
ermöglichen,
die jeweils einen Endabschnitt 3, 4 haben, der
mit einem umgebogenen Kragen 5, 6 versehen ist,
der auf der einen Seite eine Stirnfläche 7, 8 der
Leitung 1, 2 und auf der anderen Seite eine Schulter 9, 10 definiert.
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Die
Verbindungsmittel gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
umfassen einerseits Dichtungsmittel und andererseits Befestigungsmittel,
um die Leitungen aneinander zu befestigen.
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Die
Dichtungsmittel umfassen eine Dichtung 20, die hier torisch
geformt ist. Die Dichtung ist dazu bestimmt, zwischen den beiden
Stirnflächen 7, 8 der Leitungen 1, 2 angeordnet
zu werden, um zwischen denselben zusammengedrückt zu werden. Die Dichtung 20 hat
einen Innendurchmesser, der im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser
der Leitungen 1, 2 ist, und einen Außendurchmesser,
der leicht größer als
der Außendurchmesser
der umgebogenen Krägen 5, 6 ist.
Diese Dichtung kann andere Formen haben und beispielsweise statt
eines kreisförmigen Querschnittes
einen im wesentlichen dreieckigen oder trapezförmigen Querschnitt haben, insbesondere
wenn die umgebogenen Krägen 5, 6 mit
der Längsachse
der Leitungen einen Winkel von unter 90° bilden, oder eine Form, die
derart angepasst ist, dass sie beim Zusammendrücken der Dichtung 20 eine
Innenfläche
hat, welche die Innenflächen
der Leitungen 1 und 2 miteinander verbindet, ohne
einen Rückhaltebereich
zu erzeugen. In der Dichtung 20 kann ferner ein elektrisch
leitendes Element enthalten sein, das dazu bestimmt ist, eine elektrische
Kontinuität
zwischen den Stirnflächen 7, 8 der
Leitungen 1, 2 zu gewährleisten. Diese Anordnung
ist vorteilhaft, um eine Ansammlung elektrostatischer Ladungen zu
verhindern.
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Die
Befestigungsmittel umfassen einen Ring, der allgemein mit 30 bezeichnet
ist und einen Abschnitt hat, der mit einem Außengewinde versehen ist, und
einen Ring, der allgemein mit 40 bezeichnet ist und einen
Abschnitt hat, der mit einem Innengewinde versehen ist, wobei die
Ringe dazu bestimmt sind, mittels Anschlaghülsen, die allgemein mit 50 bezeichnet
sind, jeweils auf den Endabschnitten 3 und 4 angebracht
zu werden.
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Die
Anschlaghülsen 50 haben
einen Innendurchmesser, der im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser
der Endabschnitte 3, 4 ist, sowie ein Ende, das
mit einem äußeren Bund 51 versehen sind.
Zacken 52, die aus rohrförmigen Abschnitten gebildet
sind, stehen axial vom Bund 51 ab und sind an demselben
in einem Kreis mit einem Durchmesser angeordnet, der größer als
der Außendurchmesser der
umgebogenen Krägen 5, 6 und
nahe dem Außendurchmesser
der Dichtung 20 ist. Der Bund 51 definiert auf
der den Zacken 52 entgegengesetzten Seite eine Anschlagfläche 53.
Die Hülsen
sind offen und hier jeweils aus zwei Abschnitten 54, 55 gebildet,
die über
ein verformbares Gelenk derart miteinander verbunden sind, dass
sie seitlich mit dem Endabschnitt 3, 4 in Eingriff
gebracht werden können.
Die Hülsen können ebenso
aus zwei Teilen bestehen, die miteinander über einen Federring verbunden
sind, damit sie derart radial ausgedehnt werden können, dass
sie über
die umgebogenen Krägen 5, 6 gehen.
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Der
Ring 30 mit dem Außengewindeabschnitt
hat einen Innendurchmesser, der im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser
der Hülse
und kleiner als der Außendurchmesser
des Bundes 51 ist, derart, dass der Bund 51 einen
axialen Anschlag für den
Ring bildet. Der Ring 30 mit dem Außengewindeabschnitt ist außen in axialer
Richtung in einen Betätigungsabschnitt 31 mit äußeren Kantflächen und
einen Außengewindeabschnitt 32 mit
einem Durchmesser am Gewindegrund unterteilt, der größer als der
Außendurchmesser
des Bundes 51 der Hülse 50 ist.
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Der
Ring 40 mit dem Innengewindeabschnitt ist innen in axialer
Richtung unterteilt, und zwar in eine erste Kammer 41 mit
einem Durchmesser, der im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser
der Hülse 50 ist,
die über
eine innere Schulter 42 mit einer zweiten Kammer 43 verbunden
ist, die einen Durchmesser hat, der gleich dem Außendurchmesser
des Kragens 51 der Hülse 50 ist,
und ein Innengewinde 44, dessen Durchmesser dem des Schraubabschnittes 32 entspricht.
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Die
Verbindung wird hergestellt, indem die Ringe 30, 40 auf
die Endabschnitte 3, 4 aufgezogen, dann die offenen
Hülsen 50 seitlich
mit den Endabschnitten 3, 4 in Eingriff gebracht
und die Hülsen 50 um
die Endabschnitte 3, 4 der Leitungen geschlossen
werden. Der Bund 51 der Hülsen 50 wird an der
Schulter 9, 10 der umgebogenen Krägen 5, 6 zur
Anlage gebracht. Die Zacken 52 erstrecken sich dann über die
Stirnfläche
der Endabschnitte hinaus.
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Die
Dichtung 20 wird daraufhin zwischen den Zacken 52 einer
der Hülsen 50 derart
angeordnet, dass die Dichtung 20 gegenüber der Stirnfläche 7, 8 des
entsprechenden Endabschnittes 3, 4 positioniert wird.
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Die
Endabschnitte 3, 4 der Leitungen 1, 2 werden
anschließend
derart angenähert,
dass die Dichtung 20 zwischen den Stirnflächen 7, 8 der
Endabschnitte 3, 4 angeordnet wird und die Zacken 52 der
Hülsen 50 ineinander
geschoben werden.
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Die
Ringe 30, 40 werden auf den Hülsen 50 verschoben
und an den äußeren Schultern 53 zur Anlage
gebracht. Es wird angemerkt, dass die Kammern 41, 43 eine
solche Länge
haben, dass das Innengewinde 44 den Bund 51 der
Hülse 50 des
Endabschnittes 3 derart überragt, dass der Außengewindeabschnitt 32 in
das Innengewinde 44 geschraubt werden kann, bis die Zacken 52 jeder
Hülse 50 an
dem Bund 51 der anderen Hülse 50 zur Anlage kommen.
Ferner wird angemerkt, dass die Zacken 52 eine derartige
Höhe haben,
dass die Dichtung 20 mit Maßen zusammengedrückt wird.
Es versteht sich, dass die Hülsen 50,
die durch die Ringe 30, 40 geschlossen gehalten
werden, die axiale Blockierung der Ringe 30, 40 relativ
zu den Endabschnitten 3, 4 sicherstellen, indem
sie mit deren äußeren Schultern 9, 10 zusammenwirken.
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Wenn
der andere Endabschnitt der Leitung 1 mit einem anderen
Element des Kreises mittels Verbindungsmittel verbunden ist, die
identisch zu den beschriebenen sind, erfolgt das Herausziehen der Leitung 1 für jedes
Ende der Leitung 1 durch Losschrauben der Ringe 30, 40 und
anschließendes Auseinanderschieben
der Hülsen 50 und
daraufhin durch Verschieben der Leitung 1 parallel zu sich selbst.
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In
einer Ausführungsvariante,
wie sie in den 4 und 5 dargestellt
ist, umfasst jede Hülse 50 zwei
diametral gegenüberliegende
elastische Laschen 56, die sich axial erstrecken und ein
Ende 57 haben, das fest mit dem Bund 51 verbunden
ist, sowie ein entgegengesetztes Ende 58, das derart angeordnet
ist, dass es die andere Hülse 50 erfasst.
Ferner sind die Abschnitte 54, 55 jeder Hülse 50 entgegengesetzt
zu ihrem Gelenk mit wechselseitigen Rastelementen 59.1, 59.2 versehen,
derart, dass man diese Abschnitte 54, 55 in geschlossener
Stellung halten kann.
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Die
Hülsen 50,
die mit den Endabschnitten 3, 4 in Eingriff stehen,
werden dann, nachdem eine Dichtung zwischen den Stirnflächen der
Endabschnitte 3, 4 angeordnet wurde, aneinander
geschoben, indem die elastischen Laschen 56 jeder Hülse 50 zwischen
die elastischen Laschen 56 der anderen Hülse 50 geschoben
werden. Die Hülsen 50 sind
dann miteinander verrastet. Die Hülsen 50 können dann
allein die Befestigung der Endabschnitte 3, 4 aneinander
gewährleisten.
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Für eine widerstandsfähigere Befestigung können Ringe,
die zu den zuvor beschriebenen Ringen 30, 40 identisch
sind, in Kombination mit diesen Hülsen verwendet werden. Die
Montage ist dann identisch zur zuvor beschriebenen Montage.
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Die
Elemente, die zu den zuvor beschriebenen identisch oder analog sind,
haben in der folgenden Beschreibung des zweiten Ausführungsbeispiels der
Erfindung in Verbindung mit 6 ein identisches
Bezugszeichen.
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Unter
Bezugnahme auf die 6 sind die Verbindungsmittel
gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung dazu bestimmt, die stumpfe Verbindung einer Leitung 1,
die identisch zu der zuvor beschriebenen ist, mit einer Leitung 11 zu
ermöglichen,
die einen Endabschnitt 12 hat, der ohne jede Art von Schulter
ist und eine Stirnfläche 13 hat.
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Die
Verbindungsmittel gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
umfassen zum einen Dichtungsmittel und zum anderen Befestigungsmittel,
um die Leitungen aneinander zu befestigen.
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Die
Dichtungsmittel umfassen eine Dichtung 60, die einen äußeren rohrförmigen Abschnitt 61 hat, der
dazu bestimmt ist, den Endabschnitt 12 abzudecken, einen
angrenzenden ringförmigen
Abschnitt 62, der ins Innere des äußeren rohrförmigen Abschnittes 61 vorsteht,
um die Stirnfläche 13 des
Endabschnittes 12 abzudecken, sowie einen inneren rohrförmigen Abschnitt 63,
der sich ab dem ringförmigen
Abschnitt 62 erstreckt, gegenüber und mit Abstand zum äußeren rohrförmigen Abschnitt 61.
Die Dichtung 60 umfasst einen starren L-förmigen Verankerungseinsatz 64,
der sich in dem ringförmigen
Abschnitt 62 und dem rohrförmigen inneren Abschnitt 63 erstreckt.
In der Dichtung 60 kann ferner ein elektrisch leitendes
Element enthalten sein, um eine elektrische Kontinuität zwischen
den Leitungen 1, 11 zu gewährleisten, so dass eine Ansammlung
elektrostatischer Ladungen verhindert wird.
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Die
Befestigungsmittel umfassen einen Ring, der allgemein mit 70 bezeichnet
ist und einen mit einem Außengewinde
versehenen Abschnitt hat, der dazu bestimmt, direkt auf dem Endabschnitt 3 angebracht
zu werden, sowie einen Ring, der allgemein mit 80 bezeichnet
ist und einen mit einem Innengewinde versehenen Abschnitt umfasst,
der dazu bestimmt ist, mittels einer allgemein mit 90 bezeichneten
Anschlaghülse
auf dem Endabschnitt 12 angebracht zu werden.
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Die
Anschlaghülse 90 ist
geschlitzt, um radial verformt werden zu können. Die Anschlaghülse 90 ist innen
in axialer Richtung in eine erste Kammer 91 mit einem Innendurchmesser
unterteilt, der im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Endabschnittes 12 ist,
sowie in eine zweite Kammer 92, in der der äußere rohrförmige Abschnitt 63 der
Dichtung 60 untergebracht ist. Es wird angemerkt, dass der äußere rohrförmige Abschnitt 63 der
Dichtung 60 einen ringförmigen äußeren Absatz 65 umfasst,
der in einer Aufnahme 93 aufgenommen ist, die mit entsprechender
Form in der zweiten Kammer 92 ausgebildet ist. Die Hülse umfasst
ferner in die erste Kammer 91 vorstehende Krallen 94 und
hat einen Außenfläche mit
einem kegelstumpfförmigen
Abschnitt 95. Die Krallen 94 sind fakultativ.
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Der
Ring 70 mit dem Außengewindeabschnitt
hat einen Innendurchmesser, der im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser
des Endabschnittes 3 sowie kleiner als der Außendurchmesser
des umgebogenen Kragens 5 ist, so dass der umgebogene Kragen 5 einen
axialen Anschlag für den
Ring 70 mit dem Außengewindeabschnitt
bildet. Der Ring 70 mit dem Außengewindeabschnitt ist außen in axialer
Richtung in einen Betätigungsabschnitt 71 mit äußeren Kantflächen sowie
in einen mit einem Außengewinde
versehenen Abschnitt 72 unterteilt, der einen Durchmesser
am Gewindegrund hat, der größer als
der Außendurchmesser
des umgebogenen Kragens 5 und der Hülse 90 ist. Der Ring 70 mit Außengewindeabschnitt
kann derart offen sein, dass er seitlich mit dem Endabschnitt 3 in
Eingriff gebracht oder wie zuvor mittels einer Anschlaghülse 50 auf dem
Endabschnitt 3 angebracht werden kann.
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Der
Ring 80 mit dem Innengewindeabschnitt ist innen in axialer
Richtung in eine erste Kammer 81 mit einem Durchmesser
unterteilt, der im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Endabschnittes 12 ist,
der über
eine innere Schulter 82 mit einer zweiten Kammer 83 verbunden
ist, die von einer kegelstumpfförmigen
Fläche
begrenzt ist, die der der Hülse 90 entspricht
und mit einem Innengewinde 84 verbunden ist, dessen Durchmesser
dem des Schraubabschnittes 72 entspricht.
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Die
Verbindung wird dadurch hergestellt, dass die Ringe 30, 40 mit
den Endabschnitten 3, 12 in Eingriff gebracht
werden. Die Anschlaghülse 90 und
die Dichtung 60 werden dann auf den Endabschnitt 12 aufgezogen.
Es wird angemerkt, dass die rohrförmigen Abschnitte 61 und 63 leicht
auseinander gehen, um das Einführen
des Endabschnittes 12 zwischen ihnen zu erleichtern.
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Die
Endabschnitte 3, 12 der Leitungen 1, 11 werden
dann derart aneinandergerückt,
dass der ringförmige
Abschnitt 62 der Dichtung 60 zwischen den Stirnflächen 7, 13 der
Endabschnitte 3, 12 eingefügt wird.
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Der
Ring mit dem Schraubabschnitt wird an den umgebogenen Kragen 5 gerückt und
der Ring 80 mit dem Innengewindeabschnitt wird auf die
Anschlaghülse 90 geschoben.
Der Schraubabschnitt 72 wird mit dem Innengewinde 84 in
Eingriff gebracht. Je weiter man schraubt, um so weiter verschiebt
sich der Ring 80 mit dem Innengewindeabschnitt relativ zur
Hülse 90 in
Anlage an den umgebogenen Kragen 5, derart, dass die kegelstumpfförmige Fläche der Kammer 83,
indem sie auf dem kegelstumpfförmigen Abschnitt 95 gleitet,
Spannmittel zum Spannen der Hülse 90 auf
dem Endabschnitt 12 bildet, die das Eindringen der Krallen 94 in
die Außenfläche des
Endabschnittes 12 verursachen. Es wird angemerkt, dass
die Länge
des Abschnittes der Hülse 90,
die über
die Endfläche 13 übersteht,
derart ist, dass die Dichtung 60 leicht zusammengedrückt wird.
Der starre Verankerungseinsatz 65, der sich in dem ringförmigen Abschnitt 62 und
dem inneren rohrförmigen
Abschnitt 63 erstreckt, drückt den inneren rohrförmigen Abschnitt 63 gegen
die Innenfläche
des zweiten Endabschnittes 12, wenn die Dichtung 60 zwischen
den Endabschnitten 1, 12 zusammengedrückt wird.
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Selbstverständlich ist
die Erfindung nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, und
man kann daran Ausführungsvarianten
vornehmen, ohne den Schutzumfang der Erfindung, wie er durch die
Ansprüche
definiert ist, zu verlassen.
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Insbesondere
kann die Erfindung ausgehend von einer kinematischen Umkehrung der
beschriebenen Ausführungsbeispiele
umgesetzt werden.
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Ferner
kann die Dichtung 60 eine ringförmige Form analog zu der der
Dichtung 20 haben.