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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Durchführung einer
Verkabelung bzw. von Kabeln zwischen der Karosserie und einer Tür eines
Kraftfahrzeugs.
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Sie
wendet sich insbesondere, jedoch nicht beschränkend an Verkabelungsdurchführungen,
welche zwischen einer seitlichen Mittelsäule eines Kraftfahrzeugs, welches
zwei seitliche Türen
aufweist, und der seitlichen hinteren Tür, welche an dieser Säule angelenkt
ist, auch bezeichnet als „Mittelfuß", realisiert werden
müssen.
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Es
ist hinlänglich
bekannt, dass man zwischen der Karosserie eines Fahrzeugs und einer
Tür den
Durchgang von elektrischen Leitungen sicherstellen muss, die für den Betrieb
von bestimmten Einrichtungen, wie z.B. Motoren von elektrischen
Fensterhebern oder Türverrigelungssystemen,
notwendig sind. Im Allgemeinen sind diese Kabel durch eine Hülle aus
einem nachgiebigen Material geführt
und geschützt,
welche auf dichte Art und Weise jeweilige Wände der Karosserie und der
Tür verbindet,
wobei diese Wände
im Wesentlichen auf Höhe
der Schmalseite der Tür
einander gegenüberliegen.
Die Hülle kann
sich in Biegung verformen, um die Unterschiede einer Entfernung
zwischen den genannten Wänden während dem
Schwenken der Tür
auszugleichen, und weist zu diesem Zweck eine Form einer U-förmigen Schlaufe
derart auf, dass die Hülle
zwischen den zwei genannten Wänden
untergebracht ist, wenn die Tür
geschlossen ist, in einer Aufnahme, die zu diesem Zweck in der Karosserie
vorgesehen ist, und wobei dieses U gespreizt ist, wenn die Tür offen
ist. Die Hülle
ist herkömmlicherweise
aus einer Art ringförmigem
Rohr aus Kautschuk gebildet, was ihr die geforderte Biegenachgiebigkeit
verleiht.
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Um
die notwendige Ausfederung der Hülle und
somit ihre Länge
zu begrenzen, befindet sich dieser Durchgang für Kabel herkömmlicherweise
auf einer Höhe,
auf welcher die Entfernungsvariation zwischen den Wänden, an
welchen die Enden der Hülle befestigt
sind, minimal ist und somit auf einem im Wesentlichen mittleren
Niveau auf der Höhe
der Tür
unter Berücksichtigung
der üblichen
Rundung von Türen
und der Stelle von Schwenkscharnieren.
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Die
Entwicklungen von neuen Fahrzeugstrukturen haben jedoch Veränderungen
des Mittelfußes
mit sich gebracht, wobei dieser insbesondere weniger breit ist.
Außerdem
mussten, aus Gründen
der Sicherheit, welche die Verwendung von transversalen Elementen
der Struktur von Türen
betreffen, die im Wesentlichen auf mittlerer Höhe der Tür angeordnet sind und welche
darauf abzielen, Verformungen der seitlichen Wände der Karosserie zu verhindern
oder zu begrenzen, die in den genannten Schmalseitenwänden von
Türen angeordneten Öffnungen
in Richtung nach unten von der Tür
versetzt werden, um den Durchgang von Kabeln zu erlauben, obwohl
sie sich, wie zuvor angegeben, auf mittlerer Höhe befanden. Eine Folge ist,
dass die erforderliche Ausfederung erhöht ist, was es mit sich bringt,
die Länge
der Hülle
erhöhen
zu müssen.
Dann jedoch stellt sich ein Problem des Raumbedarfs aus Mangel an
Platz, um diese verlängerte
Hülle zwischen
der Tür
und dem Mittelfuß aufzunehmen,
wenn die Tür
geschlossen ist, und des Weiteren führt die längere Schlaufe, welche durch
die Hülle
gebildet wird, zu einem Risiko eines Zusammendrückens bzw. Quetschens von dieser
während
dem Verschließen
der Tür.
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Das
Dokument JP-2000-195357 beschreibt einen Schutzbalg eines Kabelbündels, der
auf dehnbare Art und Weise angeordnet ist. Es gibt eine Ausführungsform,
in welcher das Kabelbündel
im Inneren der Hülle
gleiten kann und eine Länge
von dieser aufweist.
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Das
Dokument DE-3500359, auf welchem der Oberbegriff des Anspruchs basiert,
beschreibt eine Hülle
aus einem Balg mit variabler Länge,
der in einer Art und Weise angeordnet ist, um das Gleiten von Kabeln
auf der Seite der Karosserie zu erlauben.
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Die
vorliegende Erfindung hat als Aufgabe, ein verbessertes System für den Durchgang
von Kabeln zu liefern und insbesondere ein System, welches einen
zuverlässigen
Schutz von Kabeln sicherstellt, ohne eine Behinderung in der üblichen
Verwendung des Fahrzeugs während
Schwenkbewegungen der Tür
darzustellen und des Weiteren ohne Verkomplizierung der Montage
dieses Systems an dem Fahrzeug während
der Herstellung.
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Im
Hinblick auf diese Aufgaben hat die Erfindung ein System für den Durchgang
einer Verkabelung zwischen der Karosserie und einer Tür eines Kraftfahrzeugs
von der Art zum Gegenstand, welches die Merkmale des Anspruchs 1
aufweist.
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Das
System gemäß der Erfindung
erlaubt es somit, die Führung
und den Schutz von Kabeln zwischen der Karosserie des Fahrzeugs
und einer Tür sicherzustellen,
selbst wenn die Ausfederung zwischen den Enden der Hülle, welche
jeweils mit der genannten Karosserie und der Tür verbunden sind, relativ groß ist, und
dies jedoch, ohne einen erhöhten Raumbedarf
zwischen der Schmalseite der Tür
und der gegenüberliegenden
Wand der Karosserie zu erzeugen. Tatsächlich und wie man dies schon
verstanden haben wird, wirkt der axial dehnbare Teil der Hülle wie
ein Balg, dessen Länge
beträchtlich
variieren kann, wobei die Längenvariationen
auf Höhe
von Kabeln durch die freie Länge
ausgeglichen werden, welche ihnen im Inneren der Tür gelassen
wird, um frei in der Hülle
in ihrem zu der Tür
am nächsten
gelegenen Teil gleiten zu können.
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Gemäß einer
besonderen Vorkehrung der Erfindung ist der axial dehnbare Teil
ringförmig
und weist eine im Allgemeinen konische Form auf, die auf Seiten
der Tür
erweitert ist.
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Diese
besondere Vorkehrung erleichtert die axialen Verformungen der Hülle, wobei
sie dennoch ihr Zurückkehren
in die komprimierte Position während
dem Schließen
der Tür
verbessert und die Erweiterung auf Seiten der Tür erleichtert wie auch das Gleiten
der Verkabelung im Inneren der Hülle.
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Diese
Vorkehrung zielt darauf ab, die Verwendung einer gleichen Hülle zu erlauben,
wo auch immer ihre Einbaustelle sein mag, z.B. auf der rechten Seite
oder auf der linken Seite des Fahrzeugs, wohingegen die Anbringungen
von Durchgangsausschnitten für
Kabel in der Karosserie des Fahrzeugs nicht notwendigerweise auf
gleicher Höhe
der zwei Seiten des Fahrzeugs sind oder symmetrische, also unterschiedliche
Hüllen
für die
rechte Seite und für die
linke Seite erfordern würden,
wie man es besser im Folgenden verstehen wird. Der biegeverformbare Teil,
welcher jedoch statisch bleibt, wenn die Hülle einmal mit der Karosserie
des Fahrzeugs verbunden ist, erlaubt es tatsächlich, die Form der Hülle zwischen
dem Ausschnitt für
den Durchgang des Kabels in der Karosseriewand und einem festen
Punkt dieser gleichen Wand anzupassen, an welchem das Ende des dehnbaren
Teils befestigt ist.
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In
noch vorteilhafterer Weise ist das Ende der an der Karosserie verbunden
Hülle durch
ein erstes Verbindungselement eines elektrischen Steckers gebildet,
der angepasst ist, um an einem zweiten Verbindungselement des Steckers
verbunden zu werden, welches fest an der Karosseriewand befestigt ist.
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Diese
Vorkehrung erlaubt es tatsächlich, während der
Konstruktion des Fahrzeugs die Verkabelung der Tür separat von derjenigen des
Fahrzeugs vorzubereiten und die Hülle, welche die Verkabelung
enthält,
an der genannten Tür
zu befestigen, sodann diese Verkabelung elektrisch mit dem elektrischen
Schaltkreis des Fahrzeugs dank dem Stecker auf sehr einfache Art
und Weise im Moment der Montage der Tür an der Fahrzeugskarosserie
zu verbinden.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Vorkehrung ist das Ende des axial verformbaren
Teils an der Wand der Karosserie durch ein Befestigungsbauteil befestigt,
welches einen Flansch, der fest mit der Hülle verbunden ist, starr mit
der Wand der Karosserie verbindet.
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Diese
Vorkehrung erleichtert die Realisierung von Befestigungsmitteln
des dehnbaren Teils an der Karosserie, wobei der Flansch insbesondere
aus einem Stück
mit der Hülle
während
dem Gießen
von dieser gebildet werden kann.
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Gemäß anderen
besonderen Vorkehrungen:
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- – ist
das Befestigungsbauteil an der Wand der Karosserie durch elastisches
Einpressen bzw. Einsetzen befestigt. Es handelt sich somit um eine
Art von „Clip", welcher an der
Wand der Karosserie durch ein einfaches Einklicken befestigt werden
kann, was die Montage der Hülle
beträchtlich
erleichtert.
- – ist
das Befestigungsbauteil eine U-förmige
Steckverbindung bzw. ein Bügel,
welcher die Hülle
umschließt,
wobei zwei Laschen der U-formigen Steckverbindung durch jeweilige
Löcher
des Flansches hindurchgehen, bevor sie in die Wand der Karosserie eingeklipst
werden.
- – weist
das Ende der Hülle
auf Seiten der Tür
eine Nut auf welche an dem Rand der Durchgangsöffnung eingespannt wird, die
in der Schmalseitenwand der Tür
angeordnet ist, um die Hülle
auf dichte Art und Weise an der Schmalseitenwand befestigt zu halten.
- – gleiten
die Kabel, welche aus der Hülle
auf Seiten der Tür
herauskommen, frei in dem axial verformbaren Teil der Hülle und
sind im Inneren der Tür
mit einem ausreichenden freien Stück zwischen dem Befestigungspunkt
in der Tür
und dem Ende der Hülle, welches
an der Tür
befestigt ist, befestigt. um eine Ausstreckung der Hülle ohne
einen Zug auf die Kabel während
dem Öffnen
der Tür
zu erlauben.
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Die
Erfindung hat ebenso ein Kraftfahrzeug zum Gegenstand, welches mindestens
eine Tür
aufweist, die mit elektrischen Bauteilen ausgestattet ist, dadurch
gekennzeichnet. dass es zwischen der Tür und seiner Karosserie ein
System für
einen Durchgang einer Verkabelung aufweist, wie es oben definiert
ist.
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Andere
Merkmale und Vorteile werden in der nachfolgenden Beschreibung offenbar
werden, welche von einem Kraftfahrzeug erfolgen wird, das ein System
für einen
Durchgang einer Verkabelung entsprechend der Erfindung aufweist.
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Man
wird sich auf die beigefügten
Zeichnungen beziehen, in welchen:
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1 eine
seitliche Darstellung des Fahrzeugs ist, welche die Positionierung
des Systems zwischen dem Mittelfuß und einer hinteren Tür zeigt,
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2 eine
Detailansicht im Schnitt gemäß der Linie
2-2 aus der 1 ist, wenn die Tür geschlossen
ist,
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3 eine
entsprechende Ansicht ist, wenn die Tür geöffnet ist,
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4 eine
Ansicht von Befestigungsmitteln der Hülle an dem Mittelfuß vor ihrem
Einsetzen ist.
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In
der Zeichnung der 1 hat man ein Fahrzeug gesehen
von der linken Seite dargestellt, welches zwei seitliche Türen aufweist,
deren Umfänge
in punktgestrichelten Linien dargestellt sind, wohingegen die Öffnungen
der Karosserie, welche die Türeingänge bilden,
in durchgezogenen Linien dargestellt sind.
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Man
wird nun ein System gemäß der Erfindung
beschreiben, welches als Kabeldurchgang zwischen der hinteren Tür 1 und
der Mittelsäule
oder dem „Mittelfuß" 2 der Karosserie
verwendet wird. Dieses System weist im Wesentlichen eine Hülle 5 aus
gegossenem Kautschuk auf, welche die Unterseite des Mittelfußes mit
einem unteren geneigten Teil 11 der Schmalseite 12 der
Tür verbindet.
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Die
Hülle 5 weist
einen axial dehnbaren Teil 51 auf, welcher ringförmig ist
und welcher von einer im Allgemeinen konischen Form ist. wobei das
Ende dieses Teils mit dem größeren Durchmesser
auf dichte Art und Weise an der Wand des geneigten Teils 11 der
Schmalseite der Tür über einen
Eingriff eines ringförmigen
Kragens 52 in einen Ausschnitt 12 des Blechs der
Tür, der
zu diesem Zweck realisiert ist, auf herkömmliche Art und Weise für einen
Durchgang für Kabel
verbunden ist.
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Die
Hülle 5 weist
einen zweiten Teil 53 auf, aus einem Stück mit dem ersten Teil 1 und
in Verlängerung
von diesem auf der Seite des kleineren Durchmessers.
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Ein
Ausschnitt ist im unteren Teil des Mittelfußes realisiert, wobei dieser
Ausschnitt ein zweites Verbindungselement 31 eines elektrischen
Verbindungssystems 3 einer an sich bekannten Art aufnimmt,
z.B. einen Stecker mit Zungen, dessen erstes Element 32 mit
dem Ende 56 des zweiten Teils 53 der Hülle verbunden
ist und der an dem zweiten Element der Verbindung 31 durch
elastisches Einsetzen und Verriegeln angeschlossen wird.
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Der
zweite Teil 53 der Hülle
ist statisch, sobald die Hülle
an dem Mittelfuß über ein
Befestigungsbauteil 6 befestigt ist, welches zwischen den zwei
Teilen 51 und 53 der Hülle angeordnet ist und welches
an der Wand aus Blech des Mittelfußes fest verbinden ist. Wie
man es aus der 4 sieht, weist das Befestigungsbauteil
einen Teil in Form eines Flansches 54 auf, der aus einem
Stück durch
Gießen mit
der Hülle
gebildet ist. Eine U-förmige
Steckverbindung bzw. Bügel 61 presst
den Flansch 54 gegen den Mittelfuß, wobei die beiden Äste 62 der
U-förmigen Steckverbindung
durch Löcher 55 des
Flansches hindurchgehen und an ihren Enden elastische Klinken aufweisen,
die in entsprechende Löcher 21 des
Mittelfußes 2 eingreifen.
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Vorzugsweise
und wie es in den Figuren dargestellt ist, ist der zweite Teil 53 der
Hülle ebenso
aus begossenem und ringförmigem
Kautschuk realisiert, derart, um im Wesentlichen in Biegung verformbar
zu sein.
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Wie
man es in der 1 sieht, ist das Verbindungssystem 3 nicht
auf der gleichen Höhe
wie das Befestigungsbauteil 6 angeordnet. Auf der anderen Seite
des Fahrzeugs besteht die gleiche Verlagerung bzw. Verschiebung,
jedoch auf symmetrische Art und Weise, was dazu führt, für die beiden
Seiten des Fahrzeugs Hüllen
verwenden zu müssen,
welche im Allgemeinen symmetrische Formen im Verhältnis zur longitudinalen
vertikalen Mittelebene des Fahrzeugs und somit unterschiedliche
Formen haben. Dank der Verformungsfähigkeit in Biegung des zweiten
Teils der Hülle
kann man tatsächlich
die gleiche Hülle
für die
beiden Seiten des Fahrzeugs verwenden, und außerdem kann die gleiche Hülle auch
im Falle von leichten Variationen der relativen Position des Verbindungssystems 3 und
des Befestigungsbauteils 6 verwendet werden, z.B. für unterschiedliche
Arten von Fahrzeugen. Dies erlaubt es schließlich, die Anzahl von unterschiedlich
herzustellenden Hüllen
zu reduzieren.
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Die
Vorbereitung und die Montage der Verkabelungsdurchführung werden
wie folgt durchgeführt:
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Während der
Vorbereitung der Tür
werden die Kabel des elektrischen Bündels 7 auf an sich
bekannte Art und Weise mit dem Element des Steckers 32 verbunden,
wobei sie durch die Hülle 5 hindurchgehen
und auf der Seite des Kragens 52 münden, von wo sie im Inneren
der Tür
mit betroffenen elektrischen Bauteilen verbunden werden. Das Kabelbündel 7 wird
an einer Wand der Tür
durch eine Kunststoffklammer 71 oder ähnliches derart befestigt,
um eine Schlaufe 72 zu bilden. die frei ist, sich zu verformen,
wie man es im Folgenden sehen wird.
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Während der
Montage der Tür
an dem Fahrzeug wird das Element des Steckers 32 an dem
festen Element 31 angeschlossen bzw. verbunden, und der
Flansch 54 wird an dem Mittelfuß durch die U-förmige Steckverbindung 61 befestigt.
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Wenn
die Tür
geschlossen ist, weist der erste Teil 51 der Hülle eine
reduzierte Länge
auf, und das Kabelbündel
bildet die Schlaufe 72 in der Tür, wie in der 2 dargestellt.
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Wenn
die Tür
offen ist, wie es in der 3 dargestellt ist, entfernt
sich der geneigte Teil 11 der Schmalseite der Tür vom Mittelfuß 2,
was eine Ausdehnung des ersten Teils 51 der Hülle hervorruft.
Das Kabelbündel 7 verbleibt
fest in dem zweiten Teil 53 der Hülle, gleitet jedoch bei seiner
Ausdehnung bzw. Streckung in den ersten Teil 51, wobei
die Schlaufe 72 zurückgeht,
wie man es deutlich in der 3 sieht.
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Wenn
man die Tür
wieder schließt,
klappt der Teil 51 auf sich selbst in der Art und Weise
eines Balgs (bzw. Faltbalgs) um, wobei er hierzu durch seine konische
Form unterstützt
wird, und der Teil des Kabelbündels,
welcher zuvor in das Innere der Hülle geglitten war, kommt aus
ihr wieder heraus, wobei er durch den fest in dem festen Teil 53 der
Hülle gehaltenen
Teil gestoßen
wird, wobei das Bündel
an sich eine ausreichende Steifigkeit aufweist, um einem Knicken
in der Hülle
zu widerstehen, und wobei es darüber
hinaus durch die Führung
unterstützt
wird, welche ihm die Hülle
bis auf Höhe
des Kragens 52 bietet.
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Die
Erfindung ist nicht auf die lediglich zu Zwecken eines Beispiels
beschriebene Ausführungsform
beschränkt.
Insbesondere können
das Befestigungsbauteil der Hülle
an der Karosserie und der elektrische Stecker auf jede andere adäquate Art
und Weise realisiert werden, welche es erlaubt, einen testen Punkt
der Hülle
an der Karosserie festzulegen und eine dichte Verbindung der Hülle mit
der Wand der Karosserie, an welcher sie befestigt werden, sicherzustellen.
Das System gemäß der Erfindung kann
selbstverständlich
auch für
die Verbindung zwischen der Karosserie des Fahrzeugs und anderen Türen als
einer hinteren Tür
verwendet werden.