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Die
Erfindung betrifft einen Behälter
aus formbarem Material, der mit einem Ende versehen ist, das eine
mehrfache Wand aufweist.
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Sie
findet insbesondere bei einem Topf Anwendung, der eine Seitenwand,
einen Boden und eine Öffnung
aufweist, welche man nachfolgend in willkürlicher Weise obere Öffnung nennen
wird. Die vorgenannte mehrfache Wand bildet den oberen Teil der
Seitenwand.
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Sie
findet besondere, jedoch nicht ausschließliche Anwendung auf dem Gebiet
der Fertigung von Blumentöpfen
oder dergleichen, die eine obere Seitenwandzone aufweisen, deren
Ausbildung derart ist, dass sie es gestattet, eine doppelwandige Ansicht
darzubieten.
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Um
die Gedanken in die richtige Richtung zu lenken, wird man sich im
Nachfolgenden, ohne sich darin zu beschränken, was ihre Reichweite angeht,
in den Fall dieser bevorzugten Anwendung der Erfindung versetzen.
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Die
Erlangung einer "doppelwandigen" Ansicht kann durch
die Anordnung eines Kragens auf einer oberen Zone der Seitenwand
erreicht werden.
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Im
bekannten Stand der Technik ist eine Vorrichtung vorgeschlagen worden,
umfassend einen Kragen, der dank eines Systems von einem oder mehreren, "Scharniere" bildenden Organen
umgeklappt wird. Diese letztere Vorrichtung ist im französischen
Patent FR 2 812 582 im Namen der Anmelderin beschrieben. Diese Vorrichtung
ist verhältnismäßig komplex.
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Es
ist auch vorgeschlagen worden, einen Kragen im Inneren des Topfs
anzuordnen.
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Anhand
eines nicht-erschöpfenden
Beispiels zeigt die der vorliegenden Beschreibung beigefügte 1 diese
Ausführungsform
gemäß dem bekannten
Stand der Technik.
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1 zeigt
einen Topf 1 in partiellem Längsschnitt (einen halben Topf).
Es wurde angenommen, dass der Topf 1 eine Symmetrie um
eine Achse Δ aufweist,
die man nachfolgend vertikal nennen wird. Der Topf 1 weist
einen Boden 11 auf, der eventuell von einer mittigen Öffnung (nicht
dargestellt) durchsetzt wird, sowie eine im Wesentlichen vertikale
Seitenwand 10, welche sich mit einer doppelt gekrümmten Zone
fortsetzt, zuerst divergierend (Zone 12) und die sich dann
zum Inneren des Topfs hin zurückzieht
(Zone 120).
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Der
Kragen 2, der die doppelte Wand bildet, weist ebenfalls
eine vertikale Achsen-Δ-Symmetrie auf.
Derselbige wird von einer vertikalen Wand 20 gebildet,
die mit einer ringförmigen
Hohlkehle 200 versehen ist. Die Abmessungen dieser Hohlkehle
sind derart, dass sie das Einführen
des Endes 1200 der umgebogenen oberen Wand 12 gestatten,
genauer gesagt des Endes der Zone 120.
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Der
Kragen 2 wird zuallererst durch die obere Öffnung 13 ins
Innere des Topfs 1 eingeführt. Durch elastische Wirkung
weitet sich der Rand 1200 der Zone 120 auf und
dringt dann in die vorgenannte ringförmige Nut oder Einkerbung 200 ein.
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Die
Höhe des
Kragens 2 wird so festgelegt, dass sich das untere Ende 201 der
Seitenwand 20 auf der Innenseite der Seitenwand des Topfs 1 abstützt, genauer
gesagt in der divergierenden Zone 12.
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Diese
Anordnung gestattet es tatsächlich,
im oberen Bereich des Topfs 1 eine doppelwandige Wirkung
zu erlangen.
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Der
Topf 1 und der Kragen 2 werden gewöhnlich aus
Kunststoff hergestellt.
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Jedoch
sind der Topf 1 (und sein Kragen 2) sowie das
Fertigungsverfahren nicht frei von Nachteilen.
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In
der Tat überschreitet
die Ausbildung, die gerade beschrieben worden ist, beträchtliche
Topfwanddicken, und damit in Korrelation eine beträchtlichen
Materialmenge, und dies, um eine gute mechanische Festigkeit zu
erhalten. Daraus folgt, dass das Fertigungsverfahren wenig wirtschaftlich
ist.
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Andererseits
ist eines der am häufigsten
zur Fertigung von Töpfen
verwendeten Verfahren das "Blasformen" genannte Verfahren.
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Folglich
können
ein Topf 1 und sein Kragen 2, in der Ausbildung,
die gerade im Hinblick auf 1 beschrieben
worden ist, nur sehr schwer alle beide durch Blasformen erhalten
werden, und dies im Hinblick auf die diesem Verfahren eigene Genauigkeit.
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Die
Erfindung trachtet danach, diesen Nachteilen der Vorrichtungen und
Verfahren des bekannten Standes der Technik abzuhelfen, und von
denen gewisse genannt worden sind.
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Die
Erfindung setzt sich einen Behälter
zum Ziel, bei dem der obere Teil der Seitenwand ein "mehrwandiges", insbesondere "doppelwandiges" Aussehen darbietet.
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Dazu
ist gemäß einer
ersten wichtigen Eigenschaft die Seitenwand mit einer Umfangseinkerbung
versehen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist diese Einkerbung
eine ringförmige
runde Einkerbung, wobei angenommen wird, dass der Behälter Kreissymmetrie
besitzt, jedoch versteht sich von selbst, dass der Topf und der
Kragen alle geeigneten Formen annehmen können: quadratische, rechteckige,
ellipsoidische, usw. Querschnitte.
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Gemäß einer
anderen wichtigen Eigenschaft weist das Ende der Seitenwand des
Behälters
(einfüllöffnungsseitig)
einen nach außen
hin gekrümmten Rand
auf.
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Gemäß einer
auch wichtigen dritten Eigenschaft wird ein Kragen von vorbestimmter
Form um den Behälter
herum angeordnet. Die Abmessungen dieses Kragens sind derart, dass
er einerseits zwischen der in der Seitenwand ausgebildeten Umfangseinkerbung
und andererseits dem Rand des Topfs einrasten (Einclipsen) kann.
Das Einrasten wird möglich
gemacht, indem man Materialien mit elastischen Eigenschaften, wie
Kunststoffe, wählt.
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In
bevorzugter Weise ist der vorgenannte Kragen mit einer ausgebauchten
Ringform versehen, die es zugleich gestattet, dem oberen Bereich
des Behälters
das angestrebte doppelwandige Aussehen zu verleihen, sowie jedes
vorbestimmte ästhetische Aussehen.
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Genauer
wird das untere Ende der Wand des Kragens in die vorgenannte Einkerbung
eingeführt, und
das obere Ende wird durch Krafteinwirkung unter dem Rand des Topfs
eingeführt.
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Die
Erfindung ist für
mehrere Ausführungsformen
empfänglich,
insbesondere was das Einrasten unter dem Rand und die jeweiligen
Ausbildungen der Kragenwandenden und der Topfrandenden betrifft.
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Die
Erfindung hat daher zum hauptsächlichen
Gegenstand einen Behälter
aus Material mit elastischen Eigenschaften, insbesondere einen Blumentopf
oder dergleichen, der mindestens eine Seitenwand, einen Boden und
eine Einfüllöffnung genannte Öffnung aufweist,
wobei die Wand einen Bereich aufweist, der ein mehrwandig genanntes
Aussehen besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand des Behälters eine
Umfangseinkerbung aufweist und sich mit einer einen Rand der Einfüllöffnung bildenden
Zone fortsetzt, die zur Außenseite des
Topfs hin gekrümmt
ist, dass mindestens ein äußerer Umfangskragen,
aus Material mit elastischen Eigenschaften, vorgesehen ist, der
eine Wand mit vorbestimmtem Umriss aufweist, die dazu bestimmt ist,
um die Behälterwand
herum angeordnet zu werden, und dass die Abmessungen der Kragenwand derart
sind, dass sie durch elastische Wirkung ihr Einrasten durch Krafteinwirkung
zwischen der Umfangseinkerbung, mit einem ersten Ende, unten genannt,
und dem Rand, mit einem zweiten Ende, oben genannt, erlauben, um
die mehrwandige Wirkung in einer oberen Zone des Behälters nahe
der Einfüllöffnung zu
realisieren.
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Die
Erfindung hat auch ein Verfahren zur Fertigung eines solchen Behälters zum
Gegenstand.
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Die
Erfindung findet insbesondere bei der Fertigung von Blumentöpfen oder
dergleichen Anwendung.
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Die
Erfindung wird nun ausführlicher
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, unter denen:
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1 schematisch
ein Ausführungsbeispiel eines
Behälters
gemäß dem bekannten
Stand der Technik zeigt, der ein doppelwandiges Aussehen darbietet;
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2A schematisch
in partiellem Schnitt einen Behälter
gemäß einer
ersten Ausführungsform der
Erfindung zeigt, der ein doppelwandiges Aussehen darbietet; und
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2B einen
Behälter
in partiellem Schnitt zeigt, der ein doppelwandiges Aussehen gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung darbietet.
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Ohne
sich im Nachfolgenden hinsichtlich dessen zu beschränken, was
die Reichweite ist, wird man sich nachfolgend in den bevorzugten
Anwendungsbereich der Erfindung versetzen, vorbehaltlich einer gegenteiligen
Erwähnung,
das heißt
in den Fall von Blumentöpfen
oder dergleichen, die eine obere Seitenwandzone aufweisen, deren
Ausbildung derart ist, dass sie es gestattet, ein doppelwandiges
Aussehen darzubieten, und dies unter Bezugnahme auf die 2A und 2B.
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2A zeigt
in partiellem Schnitt ein Ausführungsbeispiel,
gemäß einer
ersten Ausführungsform, eines
Blumentopfs 3, der in dem, was in willkürlicher Weise eine obere Zone,
das heißt
eine Zone nahe seiner Einfüllöffnung 33,
genannt werden wird, ein doppelwandiges Aussehen darbietet.
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Es
wird angenommen, dass der Topf 3, bei einer bevorzugten
Ausführungsform,
eine Kreissymmetrie um eine Achse Δ besitzt, von der man willkürlich annehmen
wird, dass sie vertikal ist.
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Der
Topf 3 weist einen Boden 31 (eventuell mit einer
nicht dargestellten mittigen Öffnung
versehen) und eine in einer unteren Zone (die sich über den
größten Teil
der gesamten Wand des Topfs 3 erstreckt) im Wesentlichen
vertikale Seitenwand 30 auf, die sich mit einer Zone 32 fortsetzt,
welche einen vorbestimmten Umriss aufweist und mit einem zur Außenseite
des Topfs 3 hin gekrümmten
Rand 321 endet, der im Wesentlichen parallel zu einer Ebene ist,
in welcher die Öffnung 33 einbeschrieben
ist.
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Mit
Ausnahme dieser letzteren Zone 321 weist der Topf 3 eine
Ausbildung auf, die derjenigen des Topfs 1 gemäß dem bekannten
Stand der Technik im Wesentlichen ähnlich ist.
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Gemäß einer
ersten Eigenschaft des Topfs 3 gemäß der Erfindung ist die Wand 30 mit
einer a priori runden ringförmigen
Umfangseinkerbung 320 versehen, weil der Topf 3 eine Kreissymmetrie
um die Achse Δ aufweisen
soll. Jedoch können,
wie angegeben worden ist, andere Formen von Töpfen verwendet werden: quadratisch,
rechteckig, usw..
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Gleichfalls
soll das Wort "Einkerbung" im Rahmen der Erfindung.
in seinem allgemeinsten Sinn genommen werden: es kann sich insbesondere
um eine eigentliche Einkerbung aber auch um eine Unebenheit der
Verzierung (Umriss der Wand 30 des Topfs 3) handeln.
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Um
das angestrebte «doppelwandige» Aussehen
zu erhalten, wird ein Kragen 4 aus einem Material hergestellt,
das mit demjenigen des Topfs 3 identisch oder ähnlich ist.
Das Profil der Wand 40 des Kragens kann beliebig sein,
um eine gewollte ästhetische
Form darzubieten.
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Demgegenüber sind
die Abmessungen des Kragens 4, insbesondere die Innendurchmesser
des unteren Endes 401 und des oberen Endes 400 der Wand 40 derart,
dass diese um die Wand 30 (genauer den Bereich 32)
herum auf dem Topf 3 angeordnet werden und mit ihrem unteren
Ende 401 in der Einkerbung 320 einrasten sowie
unter dem Umfangsende 3210 des Randes 321 mit
ihrem oberen Ende 3210 festgeklemmt ruhen kann. Dieses
letztere kann vorteilhaft mit einem vorbestimmten Profil versehen werden:
zum Beispiel einer Umfangsabflachung in "L"-Form,
gepaart mit dem Profil des Endes 3210 des Randes 321,
um ein Zusammenfügen
der beiden Enden mit besserer Qualität zu erhalten.
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2B zeigt
in partiellem Schnitt ein Ausführungsbeispiel
eines Blumentopfs, künftig
mit dem Bezugszeichen 3' bezeichnet,
der ebenfalls ein doppelwandiges Aussehen besitzt, gemäß einer
zweiten Ausführungsform.
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Gleichfalls
besitzen die Elemente, die mit denjenigen der 2A gemein
sind, dieselben Bezugszeichen, jedoch mit dem Anführungsstrich,
und werden nur dort, wo dies nötig
ist, noch einmal beschrieben.
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Der
hauptsächliche
Unterschied zwischen den Ausführungsformen
der 2A und 2B beruht
hauptsächlich
auf der Tatsache, dass der Rand 321' des Topfs 3' nach unten
umgebogen ist. Die obere Endzone 3210' der Wand 40' des Kragens 4' ist derart
angepasst, dass ihr äußeres Profil
im Wesentlichen mit dem inneren Profil des Randes 321' gepaart ist.
Sie weist, in dem beschriebenen Beispiel, eine Hohlkehle 402' auf, in welche
nach dem Einrasten das Ende 3210' des Randes 321 eingesetzt
ist.
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Das "untere" Einrasten (das heißt zwischen dem
unteren Ende 401' der
Wand 40' des
Kragens 4' und
der Einkerbung 320')
kann in einer beliebigen Höhe
auf der Wand 30' des
Topfs 3' realisiert
werden, besonders in einer oberen Zone, wie in 2B dargestellt,
oder in einer Zone nahe dem Boden 31' des Topfs 3'.
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Bei
den beiden Ausführungsformen
erhält man
die mechanische Festigkeit der Einheit durch den Topf 3 oder 3' selbst. Die
hauptsächliche
Funktion des Kragens 4 oder 4' ist eine "Verzierungs"-Funktion, die überdies für das angestrebte "doppelwandige" Aussehen sorgt.
Die Wände 40 oder 40' brauchen nicht
dick sein, weil der Kragen von oben oder von unten nur schwer anhebbar
ist, da er mit Kraft durch elastische Wirkung eingerastet ist. Die
notwendige Materialmenge ist daher in Korrelation wenig bedeutend.
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Daraus
folgt, dass man eine einzige Form verwenden kann, um die beiden
erfindungsgemäßen Elemente
Topf 3 oder 3' und
Kragen 4 oder 4' zu
fertigen.
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Man
kann unterschiedslos ein Verfahren zum Blasformen oder Spritzgießen von
Kunststoff, wie Propylen, Polyethylen usw. verwenden.
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Bei
der Lektüre
des Vorangehenden stellt man leicht fest, dass die Erfindung die
Ziele, die sie sich gesetzt hat, gut erreicht.
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Es
muss jedoch klar sein, dass die Erfindung nicht allein auf die besonders
in Bezug auf die 2A und 2B ausführlich beschriebenen
Ausführungsbeispiele
beschränkt
ist.
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Ohne
den Rahmen der Erfindung zu verlassen, ist es bei einer nicht explizit
beschriebenen Ausführungsform
insbesondere möglich,
eine mehrfache Wand und nicht nur eine lediglich doppelte Wand vorzusehen.
Um dies zu tun, kann man zum Beispiel in der Wand des Behälters Zwischen-Umfangseinkerbungen
vorsehen und dort einen oder mehrere Verstärkungskragen unter dem als
Verzierung dienenden hauptsächlichen
Kragen einrasten.
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Die
Form des Topfs und des damit verbundenen Kragens, der ihm das doppelwandige
Aussehen verleiht, kann kreisförmig
sein, wie es beschrieben worden ist, jedoch auch beliebig: quadratisch,
rechteckig, usw..
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Gleichfalls
folgt die Wahl der Materialien, in der Reichweite des Fachmanns,
einer technologischen Wahl, und diese sind nur präzisiert
worden, um die technischen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besser zu beschreiben.
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In
der Tat können
diese ähnlich,
ja identisch mit denjenigen sein, die bei dem bekannten Stand der
Technik verwendet werden. Dies bildet aufgrund der bewahrten Kompatibilität einen
zusätzlichen
Vorteil der Erfindung.