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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Gebiet der
Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft ein Aufzeichnungsgerät, wie z.B. einen Drucker,
und in besonderer Weise ein Aufzeichnungsgerät zum Durchführen der
Aufzeichnung mit einem Spalt zwischen Aufzeichnungsmaterial und
Aufzeichnungsmittel wie z.B. einem Aufzeichnungskopf, wobei der
Spalt verändert
wird, wenn die Aufzeichnung auf Aufzeichnungsmaterialien erfolgen
soll, die verschiedene Dicken aufweisen.
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Bemerkungen
zum Stand der Technik
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Bisher
gibt es verschiedenartige Aufzeichnungsmaterialien, auf denen die
Aufzeichnung durch ein Aufzeichnungsgerät wie z.B. einen Drucker herbeigeführt wird.
Sie umfassen kompakte und dicke Aufzeichnungsmaterialien wie z.B.
CD-R, DVD und Karten. Nachfolgend werden diese gemeinsam als „Compact
Disk" oder „CD" bezeichnet. Wenn
im vorhandenen Mehrzweckdrucker das Drucken auf dem vorstehend genannten
Aufzeichnungsmaterial erfolgen soll und eine für ein Stück Papier (Papierblatt) vorgesehene
Transportlaufbahn verwendet wird, werden die Probleme auftauchen,
daß (1)
die Transportierbarkeit aufgrund der Starrheit nicht gut ist, (2) Schäden auftreten
und (3) die Beförderung
nicht zu Stande kommt wegen des Abstandes zwischen den Förderwalzen.
Daher werden diese Probleme bewältigt
durch die Verwendung eines Faches und einer Laufbahn, die sich von
der Transportlaufbahn für
Papier unterscheiden.
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Das
Fach weist eine größere Dicke
als gewöhnliches
Papier auf, so daß es
daher notwendig ist, es zwischen ein Paar Förderwalzen zu pressen und einen
Spalt zwischen einem Aufzeichnungskopf und einem Aufzeichnungsmedium
sicherzustellen. Als eine Vorrichtung wird daher im Drucker ein
Betätigungshebel
bereitgestellt und das Pressen des Förderelements wird ausgelöst in funktionalem
Zusammenhang mit der Bewegung des Betätigungshebels. Ein Anwender
führt dann
das Fach an eine vorherbestimmte Position ein und bringt es in Stellung,
woraufhin der Anwender den Betätigungshebel
bedient und das Förderelement
andrückt.
Weiterhin hebt der Anwender durch den Betätigungshebel einen Schlitten
hoch, auf dem der Aufzeichnungskopf befördert wird, um dadurch den
Spalt zwischen dem Aufzeichnungskopf und dem Aufzeichnungsmedium
sicherzustellen. Exzentrische Nocken sind an den gegenüberliegenden
Enden einer Führungswelle
für die
Abtastung des Schlittens angeordnet und die exzentrischen Nocken
sind wirksam mit der Bedienung des Betätigungshebels verbunden. Außerdem wird
die gedrehte Stellung der exzentrischen Nocken durch die Verwendung
eines Sensors oder dergleichen ermittelt, um dadurch eine Mehrzahl
von Stufen der Spaltpositionen nachzuweisen.
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Außerdem wird
realisiert, daß das
Drucken ohne die Beeinflussung insbesondere der Ermittlung der Position
des Aufzeichnungsmediums, wie z.B. der CD ausgeführt wird oder daß direkt
die Position eines weißen
Abschnitts innerhalb eines CD-Druckbereiches durch einen Sensor
festgestellt wird, der auf dem Schlitten mitgeführt wird und das Drucken bewirkt.
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Das
vorstehend beschriebene Beispiel des Standes der Technik hat jedoch
an folgenden Problemen gelitten.
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Im
Fall eines Aufbaues, in dem die Position des Schlittens genau erfaßt wird,
um dadurch die Genauigkeit des Druckens zu verbessern, wird oft
ein linearer Sensor, der an der Schlittenseite angeordnet ist, verwendet,
um während
der Abtastung des Schlittens die Anzahl der Striche eines Kodestreifens
zu ermitteln, auf dem eine Vielzahl von Strichen aufgedruckt sind,
so daß dadurch
die Position des Schlittens bestimmt werden kann.
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Wenn
in solch einem Aufbau die exzentrischen Nocken an den gegenüberliegenden
Enden der Führungswelle
gedreht werden, um dadurch den Schlitten mit der Führungswelle
hoch und runter zu bewegen und wenn der Betrag der Änderung
der gewöhnlichen
Druckhöhe
des Schlittens und die Druckhöhe,
wenn der Schlitten maximal angehoben wurde, groß ist, löst sich der Kodestreifen vom
Sensor für
die Ermittlung der Position des Schlittens, so daß es unmöglich wird,
die Position des Schlittens zu bestimmen.
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Um
dieses Problem zu vermeiden, ist von einer Vorrichtung Gebrauch
gemacht worden, bei dem die gegenüberliegenden Enden des Kodestreifens
in Übereinstimmung
mit der Aufwärtsbewegung
der Führungswelle
angehoben werden, wobei dabei viele Bauteile benötigt und nicht nur erhöhte Kosten
verursacht werden, sondern auch die Vorrichtung verkompliziert wird
und manchmal die Zuverlässigkeit
des Gerätes
stört.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Aufzeichnungsgerät zur Verfügung zu
stellen, das so ausgebildet ist, daß sich ohne die Verwendung
irgendeiner komplizierten Vorrichtung ein Kodestreifen-Nocken entsprechend
der Position eines Sensors auf einer Schlittenseite bewegt.
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Die
vorliegende Erfindung ist gekennzeichnet durch die Bereitstellung
eines Schlittens, der einen Aufzeichnungskopf für die Durchführung der
Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungsmaterial aufweist und umgekehrt
das Aufzeichnungsmaterial der Länge
nach abtastet, eines positionsbestimmenden Sensors, der auf dem
Schlitten angebracht ist, für
die Ermittlung der Position des Schlittens, eines Kodestreifens,
der durch den positionsbestimmenden Sensor gelesen wird, einer Führungswelle,
die eine Führung
für die
Abtastung des Schlittens liefert und einer Hebevorrichtung für die Führungswelle
zum Hoch- und Runterbewegen der Führungswelle, um dadurch die
Höhenlage
des Schlittens zu verändern, wobei
der Schlitten den Kodestreifen hoch und runter bewegt, wenn die
Führungswelle
auf und ab bewegt wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein solcher Aufbau des geschaffen worden, daß, wenn die
Höhe des
Aufzeichnungskopfes relativ zur Aufzeichnungsoberfläche des
Aufzeichnungsmaterials geändert
werden soll, um das Aufzeichnungsmaterial Papier gegen eine CD oder
dergleichen auszutauschen, und wenn die Führungswelle zum Abtasten des
Schlittens durch die Hebevorrichtung für die Führungswelle hoch und runter
bewegt wird, um dadurch die Höhenlage
des Schlittens zu verändern,
der Schlitten den Kodestreifen hoch und runter bewegt und bewirkt,
daß er
der Lage der positionsbestimmenden Vorrichtung des Schlittens für das Lesen
des Kodestreifens folgt. Daher sind keine zusätzlichen Teile und komplizierten
Vorrichtungen für
die Auf- und Abbewegung des Kodestreifens erforderlich und unabhängig von
der Höhenlage
des Schlitten kann die positionsbestimmende Vorrichtung den Kodestreifen lesen.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Aufzeichnungsgerätes, für das die
vorliegende Erfindung angewendet wird.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem
das Aufzeichnungsgerät
aus 1, ein Blattzuführschacht und eine Blattausstoßablage
geöffnet
sind.
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3 zeigt
eine perspektivische Ansicht des inneren Aufbaus des Aufzeichnungsgerätes aus 1 von
rechts vorne aus gesehen.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht des inneren Aufbaus des Aufzeichnungsgerätes aus 3 von
links vorne aus gesehen.
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5 zeigt
eine vertikale Querschnittsansicht des Aufzeichnungsgerätes aus 3.
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6A und 6B zeigen
perspektivische Ansichten, welche die Zustände vor und nach dem Einsetzen
eines CD-Transportabschnitts
in das Aufzeichnungsgerät
aus 1 darstellen.
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7 zeigt
eine perspektivische Ansicht des CD-Transportabschnitts, der am Aufzeichnungsgerät der 1 angeordnet
werden kann.
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8 zeigt
eine unvollständige
perspektivische Ausbruchansicht des CD-Transportabschnitts, des
Montageabschnitts und des Montagenachweisabschnitts des unteren
Gehäuses
des Aufzeichnungsgerätes,
für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird.
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9 zeigt
im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht des montierten Zustands
des unteren Gehäuses
und den Haken des CD-Transportabschnitts des Aufzeichnungsgerätes, für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird.
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10A und 10B zeigen
perspektivische Ansichten der Zustände, wenn eine Schiebeabdeckung
bewegt wird vor und nach dem Einsetzen des CD-Transportabschnitts,
der am Aufzeichnungsgerät
angebracht werden kann, für
welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
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11 zeigt
im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht des Zustandes, in
dem der Haken des CD-Transportabschnitts vom unteren Gehäuse des
Aufzeichnungsgerätes,
für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird, freigegeben worden ist.
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12A und 12B zeigen
im Querschnitt vertikale Ausbruchansichten der Zustände eines Arms
vor und nach der Bewegung der Schiebeabdeckung in das Aufzeichnungsgerät, für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird.
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13 zeigt
eine Draufsicht des Faches des CD-Transportabschnitts des Aufzeichnungsgerätes, für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird.
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14 zeigt
eine typische Querschnittsansicht, welche die Form des konkaven
Abschnitts des positionsbestimmenden Abschnitts des Faches aus 13 darstellt.
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15A, 15B, 15C, 15D 15E und 15F zeigen
typische Draufsichten, welche die verschiedenen Zustände der
relativen Lage des Faches aus 13 und
eines Sensors zur Bestimmung der Fachposition darstellen.
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16 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem
das Fach in den CD-Transportabschnitt
eingeschoben und eingesetzt ist, der am Aufzeichnungsgerät angebracht
ist, für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird.
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17 zeigt
im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht, die einen Zustand
darstellt, in dem das Fach durch das Innere des Aufzeichnungsgerätes befördert wird,
für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird.
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18A und 18B zeigen
im Querschnitt vertikale Ausbruchansichten zur Darstellung der Zustände während der
Schlittenabwärts-
und Schlittenaufwärtsbewegung
einer Wellenhebevorrichtung für das
Auf- und Abbewegen der Führungswelle
eines Schlittens im Aufzeichnungsgerät, für welches die vorliegende Erfindung
angewendet wird.
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19 zeigt
eine teilweise gebrochene perspektivische Ansicht des CD-Transportabschnitts, der
am Aufzeichnungsgerät
angebracht ist, für
welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, um die Andrucklaufrolle
und seitliche Andrucklaufrolle des CD-Transportabschnitts darzustellen.
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20A zeigt in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht,
welche die normale Tragestellung der linken Seite der Führungswelle
von der Hebevorrichtung für
die Führungswelle
des Aufzeichnungsgerätes,
für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird, darstellt, und weiterhin
zeigt 20B in der Perspektive eine
vertikale Ausbruchansicht, welche die normale Tragestellung der
rechten Seite der Führungswelle
darstellt.
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21A zeigt in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht,
die einen Zustand darstellt, in dem ein exzentrischer Nocken in
der normalen Tragestellung der linken Seite der Führungswelle
von der Hebevorrichtung für
die Führungswelle
angeordnet ist zum Auf- und Abbewegen der Führungswelle des Aufzeichnungsgerätes, und
weiterhin zeigt 21B in der Perspektive eine
vertikale Ausbruchansicht, welche eine Zustand darstellt, in dem
ein exzentrischer Nocken in der normalen Tragestellung der rechten
Seite der Führungswelle
angeordnet ist.
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22 zeigt
in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht, welche die normale
Tragestellung der rechten Seite der Führungswelle von der Hebevorrichtung
für die
Führungswelle
des Aufzeichnungsgerätes
darstellt, für
welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
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23A und 23B zeigen
perspektivische Ansichten, die typischerweise den exzentrischen
Nocken der Führungswelle
des Aufzeichnungsgerätes,
für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird, von innen und außen gesehen
darstellen.
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24A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise
die Höhenlage
(üblicherweise
die Druckhöhe)
eines exzentrischen Nockens L während
der normalen Aufzeichnung darstellt, und 24B zeigt eine
Seitenansicht, die typischerweise die Höhenlage (üblicherweise die Druckhöhe) eines
exzentrischen Nockens R während
der normalen Aufzeichnung darstellt.
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25A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise
die Höhenlage
(die CD-Druckhöhe)
des exzentrischen Nockens L während
des CD-Bedruckens darstellt, und 24B zeigt
eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenlage (die CD- Druckhöhe) des
exzentrischen Nockens R während
des CD-Bedruckens
darstellt.
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26A zeigt eine perspektivische Ansicht, die einen
Zustand darstellt, in welchem im Aufzeichnungsgerät, für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird, der exzentrische Nocken
L durch die Verwendung des Schlittens mittels einer Schwenkbewegung
in eine normale Druckhöhenlage gebracht
wird, und 26B zeigt eine perspektivische
Ansicht, die einen Zustand darstellt, in welchem der exzentrische
Nocken L mittels einer Schwenkbewegung von der normalen Druckhöhenlage
in eine Druckhöhenlage
für dickes
Papier gebracht wird.
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27A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise
die Höhenlage
(die Druckhöhe
für dickes Papier)
des exzentrischen Nockens L während
des Druckens von dickem Papier darstellt, und 27B zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise
die Höhenlage
(die Druckhöhe
für dickes
Papier) des exzentrischen Nockens R während des Druckens von dickem
Papier darstellt.
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28 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem
eine Schlittenplatte vom Schlittenabschnitt des Aufzeichnungsgerätes, für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird, entfernt wurde.
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29 zeigt
eine teilweise vergrößerte Ansicht
des Schlittens im Zustand, der in 18 gezeigt wird.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nachstehend im Detail mit Bezug
auf die Zeichnungen beschrieben.
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In
allen Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder übereinstimmende
Teile.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Aufzeichnungsgerätes, für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird und 2 zeigt eine
perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem im
Aufzeichnungsgerät
aus 1 ein Blattzuführschacht
und eine Blattausstoßablage
geöffnet
sind. 3 zeigt eine perspektivische Ansicht, die den
inneren Aufbau des Aufzeichnungsgerätes aus 1 von rechts
vorne aus gesehen darstellt. 4 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die den inneren Aufbau des Aufzeichnungsgerätes aus 3 von
links vorne aus gesehen darstellt und 5 zeigt eine
vertikale Querschnittsansicht des Aufzeichnungsgerätes aus 3. 6A und 6B zeigen perspektivische
Ansichten, welche die Zustände
vor und nach dem Einsetzen eines CD-Transportabschnitts in das Aufzeichnungsgerät aus 1 darstellen
und 7 zeigt eine perspektivische Ansicht des CD-Transportabschnitts 8,
der am Aufzeichnungsgerät
der 1 angeordnet werden kann.
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In
den 1 bis 5 weist das Aufzeichnungsgerät 1 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform
einen Blattzuführabschnitt 2,
einen Blatttransportabschnitt 3, einen Blattausstoßabschnitt 4,
einen Schlittenabschnitt 5, eine Wiedergewinnungsvorrichtung
(Reinigungsabschnitt) 6, eine Aufzeichnungsvorrichtung
(Aufzeichnungskopf) 7, einen CD-Transportabschnitt 8 und
einen elektrischen Abschnitt 9 auf. Diese Abschnitte werden
nachstehend in Elemente gegliedert und schematisch der Reihenfolge nach
beschrieben. Während
in der vorliegenden Ausführungsform
die Erfindung anhand eines als Beispiel angeführten Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes beschrieben
wird, ist die vorliegende Erfindung nicht beschränkt auf den Tintenstrahlaufzeichnungstyp, sondern
kann auf jedes beliebige Aufzeichnungsgerät eines seriellen Abtasttyps
angewendet werden, in dem ein Schlitten, der einen Aufzeichnungskopf trägt, hauptsächlich in
eine Richtung abtastet, die sich überkreuzt mit der Beförderungsrichtung
(Unterabtastrichtung) eines Aufzeichnungsmaterials. Wenngleich der
Einfachheit der Beschreibung wegen Papier als ein Beispiel für das Aufzeichnungsmaterial verwendet
wird, ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt.
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(A) Blattzuführabschnitt
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Der
Blattzuführabschnitt 2 weist
eine Druckplatte 21 auf für das Stapeln von Blattmaterial
P darauf, eine Blattzuführwalze 28 zum
Zuführen
des Blattmaterials P, eine Trennwalze 241 zum Trennen des
Blattmaterials P, einen Rückholhebel 22 zum Rückholen
des Blattmaterials P zu einer Stapelposition usw., wobei diese Elemente
auf einer Blattzuführunterlage 20 angeordnet
sind. Ein Blattzuführschacht 26 zum
Aufbewahren des aufgestapelten Blattmaterials P ist an der Blattzuführunterlage 20 oder
an der Außenseite
des Gehäuses
des Aufzeichnungsgerätes
angeordnet. Der in 2 gezeigte Blattzuführschacht 26 ist
von einem mehrstufigen Typ und wird während des Gebrauchs herausgezogen.
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Die
Blattzuführwalze 28 bildet
ein stabförmiges
Drehelement aus, das eine bogenförmige
Querschnittsform aufweist, und ist mit einem Blattzuführwalzengummi 281 auf
dessen Blattreferenzseite ausgestattet. Das Zuführen (Herausführen) des
Blattmaterials wird durch eine derartige Blattzuführwalze 28 herbeigeführt. Der
Antrieb der Blattzuführwalze 28 wird
bewerkstelligt durch eine von einem Blattzuführmotor 273 übertragene
Antriebskraft, die im Blattzuführabschnitt 2 durch
ein Antriebsübertragungszahnrad
(nicht gezeigt) und ein Planetenzahnrad (nicht gezeigt) bereitgestellt
wird. Eine bewegliche Seitenführung 23 ist
beweglich an der Druckplatte 21 angeordnet und regelt die
gestapelte Position des Blattmaterials P. Die Druckplatte 21 ist
drehbar beweglich um eine Rotationswelle, die an die Blattzuführunterlage 20 gekoppelt
ist und durch eine Druckplattenfeder 212 in Richtung der
Blattzuführwalze 28 vorgespannt
ist. Eine Trennschicht 213, die aus einem Material mit
einem hohen Reibungskoeffizienten wie z.B. Kunstleder ausgebildet
ist, wird auf dem Bereich der Druckplatte 21 angeordnet,
welcher der Blattzuführwalze 28 gegenüber liegt,
um die Doppelzuführung
einiger oben liegender Blätter
aus der Vielzahl von gestapelten Blattmaterialien P zu verhindern.
Die Druckplatte 21 ist so ausgebildet, daß sie durch
einen Druckplattennocken (nicht gezeigt) mit der Blattzuführwalze 28 in
Kontakt gebracht und wieder davon räumlich getrennt werden kann.
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Weiterhin
ist eine Trennwalzenhaltevorrichtung 24, auf der die Trennwalze 241 für das nacheinanderfolgende
Trennen der Blattmaterialien P angeordnet ist, auf der Blattzuführunterlage 20 in
einer Lage angebracht, in der sie drehbar um eine Rotationswelle
bewegt werden kann, die auf der Blattzuführunterlage 20 angeordnet
ist und durch eine Trennwalzenfeder (nicht gezeigt) in Richtung
der Blattzuführwalze 28 vorgespannt
ist. Eine Trennwalzenkupplung (Kupplungsfeder) 243 ist
an der Trennwalze 241 angeordnet, wobei der Aufbau derart
angefertigt wurde, daß,
wenn eine vorherbestimmte oder größere Belastung auf die Trennwalze 241 ausgeübt wird,
ein Abschnitt auf dem die Trennwalze 241 angeordnet ist
gedreht werden kann. Die Trennwalze 241 ist so ausgebildet,
daß sie
durch eine Trennwalzenfreigabewelle 244 und einen Steuernokken
(nicht gezeigt) mit der Blattzuführwalze 28 in
Kontakt gebracht und wieder davon räumlich getrennt werden kann. Die
Positionen der Druckplatte 21, des Rückholhebels 22 und
der Trennwalze 241 werden durch einen ASF-Sensor 29 ermittelt.
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Weiterhin
ist der Rückholhebel 22 für das Rückholen
des Blattmaterials P zur Stapelposition drehbar an der Blattzuführunterlage 20 angebracht und
ist vorgespannt in einer Freigaberichtung durch eine Rückholhebelfeder
(nicht gezeigt). Dieser Rückholhebel 22 ist
so ausgebildet, daß er
durch einen Steuernocken (nicht gezeigt) in eine Drehbewegung versetzt
werden kann, wenn er die Blattmaterialien P zur Stapelposition zurückholt.
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Nachfolgend
erfolgt die Beschreibung eines Zustandes, in dem die Blattzuführung durch
die Verwendung der vorstehend beschriebenen Konstruktion erreicht
wird.
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In
einem normalen Standby-Zustand wird die Druckplatte 21 durch
den Druckplattennocken (nicht gezeigt) freigegeben, die Trennwalze 241 wird
durch einen Steuernocken 25 freigesetzt und weiterhin holt der
Rückholhebel 22 die
Blattmaterialien P zur Stapelposition zurück, wobei er an einer solchen
Stapelposition angeordnet ist, bei der eine Stapelöffnung geschlossen
wird, um zu verhindern, daß die
Blattmaterialien P während
des Stapelns in das Innere des Bauteils gelangen.
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Wenn
die Blattzuführung
in diesem Zustand gestapelt wird, kommt die Trennwalze 241 durch
den Antrieb zuerst in Kontakt mit der Blattzuführwalze 28. Der Rückholhebel 22 wird
danach freigegeben und die Druckplatte 21 kommt in Kontakt
mit der Blattzuführwalze 28.
In diesem Zustand wird mit der Zuführung der Blattmaterialien
P begonnen. Die Blattmaterialien P werden durch einen vorstufigen
Trennabschnitt (nicht gezeigt) begrenzt, der an der Blattzuführunterlage 20 angeordnet
ist und nur eine vorherbestimmte Anzahl von Blattmaterialien P werden
an einen Walzenspalt herangeführt,
der durch die Blattzuführwalze 28 und
der Trennwalze 241 ausge bildet wird. Die so zugeführten Blattmaterialien
P werden in diesem Walzenspaltabschnitt aufgeteilt und nur das oberste
Blattmaterial P wird befördert
(zugeführt).
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Wenn
das Blattmaterial P an einem Förderwalzenpaar
angelangt, das aus einer Förderwalze 36 und
Klemmwalzen 37 besteht, die später beschrieben werden, werden
die Druckplatte 21 und die Trennwalze 28 durch
den Druckplattennocken (nicht gezeigt) bzw. den Steuernocken (nicht
gezeigt) freigegeben. Ebenfalls wird der Rückholhebel 22 zur Stapelposition
durch den Steuernocken (nicht gezeigt) zurückgeführt. Zu diesem Zeitpunkt kann
das Blattmaterial P, das den Walzenspaltabschnitt zwischen der Blattzuführwalze 28 und
der Trennwalze 241 erreicht hat, zur Stapelposition zurückgeführt werden.
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(B) Blatttransportabschnitt
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Der
Blatttransportabschnitt 3 ist an einem Rahmen 11 angebracht,
das eine nach oben gebogene Metallplatte aufweist. Der Blatttransportabschnitt 3 weist
eine Förderwalze 36 zum
Befördern
des Blattmaterials P und einen PE-Sensor (nicht gezeigt) auf. Die
Förderwalze 36 besitzt
einen Aufbau, bei dem die Oberfläche
einer Metallwelle mit feinen Keramikteilchen beschichtet ist, und
sie ist durch die metallischen Abschnitte zweier durch Lager (nicht
gezeigt) aufgenommener Wellen am Rahmen 11 befestigt. Um
während
der Drehung eine Last auf die Förderwalze 36 auszuüben, um
dadurch eine sichere Beförderung
zu erreichen, wird eine Förderwalzenspannfeder
(nicht gezeigt) zwischen den Lagern (nicht gezeigt) und der Förderwalze 36 angeordnet,
so daß die
Förderwalze
vorgespannt wird, um dadurch eine vorherbestimmte Last anzuwenden.
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Eine
Vielzahl von zur Drehung angetriebenen Klemmwalzen 37 sind
in Kontakt stehend mit der Förderwalze 36 angeordnet.
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Die
Klemmwalzen 37 werden aufgenommen durch eine Klemmwalzenhaltevorrichtung 30 und werden
mit der Förderwalze 36 in
Druckkontakt gebracht, indem sie durch eine Klemmwalzenfeder (nicht
gezeigt) vorgespannt werden, so daß sie eine Förderkraft
für das
Blattmaterial P hervorbringt. Die Klemmwalzenhaltevorrichtung 30 weist
eine in den Lagern des Rahmens 11 befestigte Drehwelle
auf und kann um die Drehwelle geschwenkt werden. Weiterhin sind
am Eingang des Blatttransportabschnitts 3, zu dem das Blattmaterial
befördert
wird, eine Papierführungsklappe 33 und
eine Platte 34 zur Führung
des Blattmaterials P angeordnet. Außerdem weist die Klemmwalzenhaltevorrichtung 30 einen PE-Sensorhebel 321 auf
zur Übertragung
der Erfassung des vorderen Rands und hinteren Rands des Blattmaterials
P an einen PE-Sensor 32. Die Platte 34 ist am
Rahmen 11 angebracht und positioniert. Die Papierführungsklappe 33 ist
um einen Lagerabschnitt (nicht gezeigt) herum drehbar an der Förderwalze 36 angeordnet
und gleitet daran, wobei sie am Rahmen 11 anliegt und dadurch
positioniert wird.
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Weiterhin
ist ein Papierdrücker 341 zum
Abdecken des Endabschnitts des Blattmaterials P an der Blattreferenzseite
der Platte 34 angeordnet. Selbst im Fall, daß das Blattmaterial
P verformte Endabschnitte aufweist oder das Blattmaterial P gewellt ist,
sorgt die Anordnung dadurch dafür,
daß es
nie vorkommt, daß der
Endabschnitt des Blattmaterials P aufwärts gleitet und den Schlitten 50 oder
den Aufzeichnungskopf 7 behindert. Weiterhin ist der Aufzeichnungskopf 7,
zur Ausbildung eines Bildes auf der Grundlage einer Bildinformation,
in Bezug auf die Transportrichtung des Blattmaterials nach der Förderwalze 36 angeordnet.
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Im
vorstehend beschriebenen Aufbau wird das zum Blatttransportabschnitt 3 zugeführte Blattmaterial
P durch die Klemm walzenhaltevorrichtung 30 und die Papierführungsklappe 33 gelenkt
und wird einem Walzenpaar zugeführt,
das aus der Förderwalze 36 und
den Klemmwalzen 37 besteht. Zu diesem Zeitpunkt wird der
vordere Rand des beförderten Blattmaterials
P durch den PE-Sensorhebel 321 ermittelt, um dadurch die
Aufzeichnungsposition (die Drucklage oder die Bilderzeugungslage)
des Blattmaterials P zu finden. Außerdem wird das Blattmaterial
P auf der Platte 34 durch das Walzenpaar befördert, das
aus der Förderwalze 36 und
den Klemmwalzen 37 besteht und durch einen Transportmotor 35 gedreht
wird. Eine Rippe, die eine Förderreferenzoberfläche schafft,
ist auf der Platte 34 ausgebildet. Diese Rippe steuert
den Spalt zwischen dem Blattmaterial P und dem Aufzeichnungskopf 7 und
arbeitet auch mit einem Blattausstoßabschnitt zusammen, der später beschrieben
wird, um die Welligkeit des Blattmaterials P zu überprüfen, so daß dadurch eine zu große Welligkeit
vermieden wird.
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Der
Antrieb der Förderwalze 36 wird
bewirkt durch die Drehkraft des Transportmotors 35, der
aus einen Gleichstrommotor besteht, wobei die Drehkraft durch einen
zeitgesteuerten Riemen 541 zu einer Riemenscheibe 361 übertragen
wird, die auf der Welle der Förderwalze 36 angeordnet
ist.
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Auf
der Welle der Förderwalze 36 ist
ein Kode-Rad 362 zur Bestimmung des Betrags der Beförderung
durch die Förderwalze 36 angeordnet.
Dieses Kode-Rad 362 weist Markierungen mit einer Teilung
von 150 lpi–300
dpi auf. Ein Kodiersensor 39 zum Lesen der vorstehend genannten
Markierungen wird an dem Bereich des Rahmens 11 angebracht, der
an das Kode-Rad 362 angrenzt.
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Ein
Tintenstrahlaufzeichnungskopf wird als Aufzeichnungsmittel (Aufzeichnungskopf) 7 verwendet.
Getrennte Tintentanks für
die jeweiligen Tintenfarben sind so angepaßt, daß sie austauschbar an diesem
Aufzeichnungskopf 7 anbracht werden können. Weiterhin kann dieser
Aufzeichnungskopf 7 auf der Grundlage von Aufzeichnungsdaten
durch eine Heizvorrichtung (wärmeerzeugendes
Element) oder dergleichen Wärme
an die Tinte abgeben. Die Anordnung ist so gestaltet, daß die Tinte
durch diese Wärme
filmverdampft wird und die Tinte aus den Ausstoßöffnungen des Aufzeichnungskopfs 7 ausgestoßen wird
durch eine Druckänderung,
die durch das Wachsen oder das Schrumpfen einer Blase aufgrund der
Filmverdampfung verursacht wurde, wobei durch die ausgestoßenen Tintentropfen
ein Bild auf dem Blattmaterial P herausgebildet wird.
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(C) Schlittenabschnitt
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Der
Schlittenabschnitt 5 weist einen Schlitten 50 auf,
an dem der Aufzeichnungskopf 7 angebracht ist. Dieser Schlitten 50 wird
für eine
wechselseitige Bewegung in eine Hauptabtastrichtung geführt und aufgenommen
durch eine Führungswelle 52 und
eine Führungsschiene 111,
die in eine Richtung eingebaut sind, die sich mit der Transportrichtung
des Blattmaterials P überkreuzt.
Die Führungsschiene 111 hat auch
die Funktion, das hintere Ende des Schlittens 50 zu halten,
um dadurch den Spalt (Blattbereichsabstand) zwischen dem Aufzeichnungskopf 7 und
dem Blattmaterial P bei einem richtigen Wert zu halten. Die Führungswelle 52 ist
am Rahmen 11 angebracht und die Führungsschiene 111 ist
einstückig
mit dem Rahmen 11 ausgebildet. Eine dünne Gleitbahn 53 aus
SUS oder dergleichen erstreckt sich auf der Gleitseite der Führungsschiene 111 in
Bezug auf den Schlitten, wodurch eine Verringerung des Gleitgeräusches erreicht
wird.
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Weiterhin
wird der Schlitten 50 durch einen Schlittenmotor (nicht
gezeigt), der am Rahmen angeordnet ist, mittels eines zeitgesteuerten
Riemens 541 angetrieben. Dieser zeitgesteu erte Riemen 541 wird erweitert
und gestützt
durch eine Leerlauf-Riemenscheibe 542. Der zeitgesteuerte
Riemen 541 und der Schlitten 50 sind aneinander
gekoppelt durch einen Dämpfer
(nicht gezeigt), der aus Gummi oder ähnlichem besteht, und die Schwingung
des vorstehend erwähnten
Schlittenmotors usw. wird abgeschwächt, um dadurch die Unebenheit
eines Bildes zu verringern. Um die Position des Schlittens 50 zu
ermitteln, ist ein Kodestreifen 561, der mit Strichen mit
einer Teilung von 150 lpi–300
dpi markiert ist, parallel zum zeitgesteuerten Riemen 541 angeordnet.
Weiterhin ist ein Kodiersensor (nicht gezeigt), der einen Photosensor
für das
optische Lesen des Kodestreifens 561 darstellt, an einer
Schlittenplatte (nicht gezeigt) angebracht, die auf dem Schlitten 50 mitgeführt wird.
Ein Kontakt (nicht gezeigt) zum Erzielen der elektrischen Verbindung
zum Aufzeichnungskopf 7 ist ebenfalls auf dieser Schlittentafel
(nicht gezeigt) angeordnet. Auf dem Schlitten 50 ist auch
eine flexible Unterlage zur Übertragung
eines Kopfsignals vom elektrischen Abschnitt (elektrische Unterlage 9)
zum Aufzeichnungskopf 7 angeordnet.
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Um
den Aufzeichnungskopf 7 als Aufzeichnungsvorrichtung auf
dem Schlitten 50 zu befestigen, steht ein Anschlagabschnitt
für Positionier-
und Anpreßvorrichtungen
(Kopfanpreßvorrichtung,
nicht gezeigt) zur Verfügung
zum Anpressen und Fixieren des Aufzeichnungskopfs 7. Diese
Anpreßvorrichtung wird
getragen von einem Kopfaufsetzhebel 51 und ist so aufgebaut,
daß wenn
der Kopfaufsetzhebel 51 um eine Drehachse gedreht wird,
um dadurch den Aufzeichnungskopf 7 aufzusetzen, eine Anpreßkraft auf den
Aufzeichnungskopf 7 ausgeübt wird.
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An
den gegenüberliegenden
Enden der Führungswelle 52 sind
ein exzentrischer Nocken R (rechter exzentrischer Nocken1) 521 und
ein exzentrischer Nocken L (linker exzentrischer Nocken) 522 angeordnet
und durch die Ansteuerung eines Schlittenhebemotors 58 wird
der Antrieb mittels einer Zahnradübersetzung 581 zum
exzentrischen Nocken R 521 übertragen, wodurch die Führungswelle 52 auf und
ab bewegt werden kann. In Übereinstimmung
mit der Aufwärts-
und Abwärtsbewegung
dieser Führungswelle 52 wird
der Schlitten 50 gleichermaßen auf und ab bewegt, so daß sogar
für ein
Blattmaterial P, das unterschiedliche Dicken aufweist, ein optimaler
Spalt gewährleistet
werden kann.
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Weiterhin
ist am Schlitten 50 ein Fachpositionsmeßsensor 59 angeordnet,
der einen Sensor vom Reflexionstyp aufweist für die Erfassung einer Markierung
(das Bezugszeichen 834 in 13) zur Ermittlung
der Position eines CD-Druckfaches (das Bezugszeichen 13 in 13),
um auf dem Beschriftungsbereich eines kompakten und dicken Aufzeichnungsmaterials
wie z.B. CD-R aufzuzeichnen (zu drucken). Dieser Fachpositionsmeßsensor 59 kann Licht
von einem lichtemittierenden Element aussenden und empfängt das
davon reflektierte Licht, um die Position des vorstehend erwähnten Faches
zu ermitteln. Wenn in der vorstehend beschriebenen Anordnung ein
Bild auf dem Blattmaterial P ausgebildet werden soll, wird das Blattmaterial
P zur Position einer Linie, die aufgezeichnet werden soll (die Position in
der Transportrichtung des Blattmaterials P), durch das Walzenpaar
(die Förderwalze 36 und
die Klemmwalzen 37) befördert,
wobei auch der Schlitten 50 zu einer Aufzeichnungsposition
(bilderzeugenden Position) bewegt wird (einer Position in einer
Richtung, die sich mit der Transportrichtung des Blattmaterials P überkreuzt)
durch einen Schlittenmotor (nicht gezeigt), um dadurch den Aufzeichnungskopf 7 der
Aufzeichnungsposition (bilderzeugende Position) gegenüberzustellen.
Danach stößt der Aufzeichnungskopf 7 die
Tinte in Richtung des Blattmaterials P durch ein Signal vom elektrischen
Abschnitt (elektrische Unterla ge) 9, wodurch die Aufzeichnung
(Bilderzeugung) hervorgerufen wird.
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(D) Blattausstoßabschnitt
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Der
Blattausstoßabschnitt 4 weist
zwei Blattausstoßwalzen 40, 41,
einen Dorn 42, der an diesen Blattausstoßwalzen 40, 41 anliegt
und dadurch zur Drehung gebracht werden kann und eine Zahnradübersetzung
zur Übertragung
des Antriebs der Förderwalze 36 zu
den Blattausstoßwalzen 40, 41 auf.
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Die
Blattausstoßwalzen 40, 41 sind
auf der Platte 34 angebracht. Die Blattausstoßwalze 40 auf der
in Bezug auf die Transportrichtung vorgelagerten Seite weist eine
Vielzahl von Gummiteilen (Blattausstoßwalzengummi) auf, die an der
Metallwelle angeordnet sind. Die erste Blattausstoßwalze 40 wird durch
den mittels eines Laufrad übertragenen
Antriebs der Förderwalze 36 angetrieben.
Die zweite Blattausstoßwalze 41 weist
einen Aufbau auf, in dem eine Vielzahl von elastischen Elementen
aus Elastomer oder dergleichen auf einer Welle aus Kunstharz aufgebracht
sind. Die Blattausstoßwalze 41 wird durch
den mittels eines Laufrad dazu übertragenen Antriebs
der Blattausstoßwalze 40 angetrieben.
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Der
hier verwendete Dorn 42 weist eine Vielzahl von um ihn
herum angeordneten konvexen Gebilden auf, bestehend aus einer dünnen Platte
aus SUS und einem einstückig
vergossenen Kunstharzabschnitt. Solch ein Dorn 42 ist auf
einer Dornunterlage 43 angebracht. In der vorliegenden
Ausführungsform
wird die Befestigung des Dorns 42 auf der Dornunterlage 43 und
dessen Druckkontakt mit den Blattausstoßwalzen 40, 41 durch
eine Dornfeder 44 erreicht, die aus einer Spiralfeder in
einer stabartigen Form besteht. Was die Dorne 42 betrifft,
erzeugt einer hauptsächlich
eine Förderkraft
für das
Blattmaterial P und der andere verhindert hauptsächlich, daß das Blattmaterial beim Aufzeichnen
aufwärts
treibt. Der Dorn, der die Förderkraft
erzeugt ist an einer Stelle angeordnet, die dem Gummiabschnitt der Blattausstoßwalzen 40, 41 (dem
Blattausstoßwalzengummibereich
oder dem Bereich des elastischen Materials) entspricht. Andererseits
ist der Dorn zur Verhinderung des Aufwärtsgleitens des Blattmaterials
P an einer Stelle angeordnet, wo die Gummiabschnitte der Blattausstoßwalzen 40, 41 (der
Blattausstoßwalzengummi)
nicht vorhanden sind (wie z.B. die Stelle zwischen den Gummiabschnitten).
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Eine
Blattrandstütze
(nicht gezeigt) ist zwischen den Blattausstoßwalzen 40, 41 angeordnet. Diese
Blattrandstütze
(nicht gezeigt) hat die Aufgabe, die gegenüberliegenden Kanten des Blattmaterials
P anzuheben und das Blattmaterial P durch die Enden der Blattausstoßwalzen 40, 41 zu
halten, um dadurch Schäden
oder die Verringerung der Qualität
eines aufgezeichneten Bildes zu verhindern, die durch Reibung am
vorstehend beschriebenen Bildaufzeichnungsabschnitt auf dem Blattmaterial
P verursacht wird. Die vorstehend beschriebene Blattrandstütze hat
die Aufgabe, die gegenüberliegenden
Kanten des Blattmaterials P anzuheben und sorgt für die Steifigkeit
des Blattmaterials P durch ein Kunstharzelement, das eine Laufrolle
an dessen Enden aufweist, die durch eine Blattrandhaltefeder (nicht
gezeigt) vorgespannt ist, um dadurch den Laufrolle mit einer vorherbestimmten
Kraft gegen das Blattmaterial P zu drücken, wodurch das Blattmaterial
P gehalten werden kann.
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Durch
den oben beschriebenen Aufbau wird das Blattmaterial P, auf dem
die Aufzeichnung (Bilderzeugung) im Schlittenabschnitt 5 ausgeführt wurde,
durch den Walzenspaltabschnitt zwischen der Blattausstoßwalze 41 und
dem Dorn 42 gepreßt,
und wird befördert
und auf eine Blattausstoßablage 46 ausge stoßen. Die
Blattausstoßablage 46 hat
einen geteilten Aufbau, der eine Vielzahl von Elementen aufweist
und ist so ausgebildet, daß sie
vom unteren Bereich des unteren Gehäuses 99 des Aufzeichnungsgerätes aufgenommen
werden kann. Diese Blattausstoßablage 46 wird
während
des Betriebs herausgezogen. In der gezeigten Blattausstoßablage 46 wird
deren Höhe
in Richtung ihres vorderen Endes vergrößert und deren entgegengesetzten
Seitenkanten werden ebenfalls in der Höhe vergrößert, wobei eine Verbesserung
der Stapeleigenschaften des ausgestoßenen Blattmaterials P und
die Verhinderung des Reibens der Aufzeichnungsoberfläche des
Blattmaterials P erreicht wird.
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(E) Wiedergewinnungsvorrichtungsabschnitt
(Reinigungsabschnitt)
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Die
Wiedergewinnungsvorrichtungsabschnitt 6 weist einen Wiedergewinnungsmotor 69 für die ausschließliche Verwendung
auf. Im Wiedergewinnungsvorrichtungsabschnitt 6 ist ebenfalls
eine Einweg-Kupplung (nicht gezeigt) angeordnet, um eine Pumpe 60 durch
die Drehung des Wiedergewinnungsmotors 69 in eine Richtung
zu betreiben und den Wischvorgang der Klinge 62 und die
Aufwärts- und
Abwärtsbewegung
einer Kappe 61 durch die Drehung (umgekehrte Drehung) des
Wiedergewinnungsmotors 69 in die andere Richtung durchzuführen.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
ist die Pumpe dafür
bestimmt, einen Unterdruck zu erzeugen mittels zweier Röhren (nicht
gezeigt), die durch ein Pumpenlaufrolle (nicht gezeigt) ausgepreßt werden,
wobei ein Ventil (nicht gezeigt) oder dergleichen in einer Saugbahn
(eine Röhre
oder ähnliches)
angeordnet ist, die von der Kappe 61 zur Pumpe 60 führt. Diese
Absaugwiedergewinnungsvorrichtung ist dafür bestimmt, einen Unterdruck
in der Kappe 61 zu erzeugen durch die Pumpe 60,
die zusammenwirkt mit der Kappe 61, die in engen Kontakt
mit der Ausstoßöffnungsoberfläche des
Aufzeichnungskopfs 7 ein Abdeckzustand) gebracht wird,
so daß solche Fremdstoffe
wie viskositätserhöhte Tinte,
Blasen und Staub von der Ausstoßöffnung des
Aufzeichnungskopfs 7 zusammen mit der Tinte durch Unterdruck abgesaugt
und ausgestoßen
werden.
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Im
Innern der Kappe 61 wird ein Kappenaufnahmeelement (nicht
gezeigt) bereitgestellt zur Verringerung der Menge des Tintenrückstands
(anhaftende Tinte), der an der Oberfläche der Ausstoßöffnung des
Aufzeichnungsgeräts 7 nach
dem Ansaugen erzeugt wird. Um zu verhindern, daß der Tintenrückstand
vom vorstehend erwähnten
Kappenaufnahmeelement gesichert wird, erfolgt der Aufbau so, daß die Pumpe 60 bei
geöffneter
Kappe 61 betrieben wird, um dadurch den Leerlaufsaugvorgang
des Absaugens und Entfernens des Tintenrückstandes in die Kappe 61 durchzuführen. Die
Abfalltinte, die durch die Pumpe 60 angesaugt wurde, wird
aufgenommen und zurückbehalten
durch ein Tintenabfallaufnahmeelement (nicht gezeigt), das im unteren Gehäuse 99 angeordnet
ist, welches später
beschrieben wird.
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Verschiedene
Arbeitsgänge
zur Wiedergewinnungsbehandlung im Wiedergewinnungsvorrichtungsabschnitt 6,
d.h. eine Serie von Wiedergewinnungsvorgängen wie z.B. der Wischvorgang
mittels der Klinge 62, der Vorgang des Herankommens und Entfernens
(Aufwärts-
und Abwärtsbewegung)
der Kappe 61 und der Öffnungs-
und Schließvorgang
des Ventils (nicht gezeigt), das zwischen der Kappe 61 und
der Pumpe 60 vorliegt, werden durch einen Hauptnocken (nicht
gezeigt) gesteuert, der eine Vielzahl von Nocken aufweist, die in
Bezug aufeinander koaxial angeordnet sind. Nocken, Arme (Hebel)
usw. an den Stellen entsprechend der jeweiligen Arbeitsgänge zur
Wieder gewinnungsbehandlung werden durch den vorstehend beschriebenen
Hauptnocken bedient, wobei die vorherbestimmten Arbeitsgänge zur
Wiedergewinnungsbehandlung ausgeführt werden.
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Die
Position (wie z.B. die Position der Drehbewegung) des vorstehend
beschriebenen Hauptnockens kann durch einen positionsbestimmenden Sensor
(nicht gezeigt) wie zum Beispiel eine Lichtschranke ermittelt werden.
Wenn die Kappe 61 vom Aufzeichnungskopf weggeführt wird
(in der vorliegenden Ausführungsform
nach unten bewegt wird), wird die Klinge 62 in eine Richtung
rechtwinklig zur Hauptabtastrichtung des Schlittens 50 bewegt,
um dadurch die Ausstoßöffnungsoberfläche des
Aufzeichnungskopfes 7 abzuwischen (zu reinigen). Außerdem sind
in der vorliegenden Ausführungsform eine
Mehrzahl von Klingen 62 angeordnet, die aus einer Klinge
für das
Abwischen der Umgebung der Ausstoßöffnungen des Aufzeichnungskopfes 7 und einer
Klinge für
das Abwischen der gesamten Ausstoßöffnungsoberfläche bestehen.
Wenn die Klingen zum innersten Gebiet bewegt wurden, werden die Klingen 62 an
einem Klingenreiniger abgestreift, wodurch die Tinte (übertragene
Tinte), die an den Klingen 62 selbst oder an ähnlichem
haftet, entfernt werden kann, um dadurch die Reinigungsleistung
der Klingen 62 wiederherzustellen.
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(F) Außengehäuseabschnitt
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Jeder
Funktionsabschnitt und jeder Aufbauabschnitt (jede Baueinheit),
der vorstehend beschrieben wurde, ist in den Rahmen 11 des
Aufzeichnungsgerätes 1 eingebaut,
um dadurch die Vorrichtungsabschnitte des Aufzeichnungsgerätes auszubilden.
Ein Außengehäuseabschnitt
wird in solch einer Art und Weise angebracht, daß die Umgebung dieser Vorrichtungsabschnitte
abgedeckt werden. Der Außengehäuseabschnitt
weist hauptsächlich
das untere Gehäuse 99,
ein oberes Gehäuse 98, eine
Zugriffsabdeckung 97, eine Anschlußabdeckung 96 und eine
Frontabdeckung 95 auf.
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Eine
Blattausstoßablagenschiene
(nicht gezeigt) ist im unteren Bereich des unteren Gehäuses 99 angebracht
und eine unterteilte Blattausstoßablage 46 ist so
ausgebildet, daß sie
darin aufgenommen werden kann. Außerdem ist die Frontabdekkung 95 so
ausgebildet, um eine Blattausstoßöffnung während des Nichtgebrauchs zu
verschließen.
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Die
Zugriffsabdeckung 97 ist drehbar am oberen Gehäuse 98 angeordnet.
Ein Öffnungsabschnitt
ist in einem Bereich der oberen Oberfläche des oberen Gehäuses 98 ausgebildet,
wobei der Tintenbehälter 71 und
der Aufzeichnungskopf 7 durch diesen Öffnungsabschnitt ausgetauscht
werden können.
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Ferner
sind im oberen Gehäuse 98 ein
Türumschalthebel
(nicht gezeigt) zum Nachweis des Öffnens und Schließens der
Zugriffsabdeckung 97, eine LED-Führung 982 zur Übertragung
und Anzeige des Lichts einer LED, ein Hauptschalter 983 zum
Betätigen
des Schalters des elektrischen Abschnitts (Schaltungsträger) usw.
angeordnet.
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Weiterhin
ist ein Blattzuführschacht
in mehrstufiger Bauform 26 drehbar am oberen Gehäuse 98 angeordnet.
Die Gestaltung ist so ausgeführt,
daß, wenn
der Blattzuführschacht 26 eingeschoben
ist und der Blattzuführabschnitt
nicht verwendet wird, der Blattzuführschacht 26 als die
Abdeckung des Blattzuführabschnitts
dient. Außerdem
ist das obere Gehäuse 98 und
das untere Gehäuse 99 durch
einen Montagehaken befestigt, der elastisch ist. Der Bereich zwischen
dem oberen Gehäuse 98 und
dem unteren Gehäuse 99,
in dem ein Anschlußabschnitt
angeordnet ist, wird mit einer Anschlußabdeckung 96 abgedeckt.
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Der
Aufbau, bei dem ein Compact Disk (CD)-Transportabschnitt 8 im
Aufzeichnungsgerät, für das die
vorliegende Erfindung zum Einsatz gelangt, verwendet wird und die
Details des Bedruckens einer CD wird nun unter Bezug auf die 6A und 6B bis 19 beschrieben.
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6A zeigt
eine perspektivische Ansicht, die den Zustand darstellt bevor der
CD-Transportabschnitt 8 in das Aufzeichnungsgerät aus 1 eingesetzt
wird und 6B zeigt eine perspektivische
Ansicht, die den Zustand darstellt nachdem der CD-Transportabschnitt 8 in
das Aufzeichnungsgerät eingesetzt
wurde. 7 zeigt eine perspektivische Ansicht, die den
CD-Transportabschnitt 8 darstellt, der am Aufzeichnungsgerät aus 1 angebracht werden
kann und 8 zeigt eine perspektivische Ausbruchansicht
des CD-Transportabschnitts, des Montageabschnitts und des Montagenachweisabschnitts
des unteren Gehäuses 99. 9 zeigt
im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht des montierten Zustands
des unteren Gehäuses 99 und
den Haken 84 des CD-Transportabschnitts 8 und
die 10A und 10B zeigen
perspektivische Ansichten der Zustände, wenn eine Schiebeabdekkung 81 bewegt
wird vor und nach dem Einsetzen des CD-Transportabschnitts 8. 11 zeigt
im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht des Zustandes, in
dem der Haken 84 des CD-Transportabschnitts 8 vom
unteren Gehäuse 99 freigegeben
wurde und 12A und 12B zeigen
im Querschnitt vertikale Ausbruchansichten der Zustände eines Arms 85 vor
und nach der Bewegung der Schiebeabdeckung 81 in das Aufzeichnungsgerät des CD-Transportabschnitts 8.
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Weiterhin
zeigt 13 eine Draufsicht des Faches 83 des
CD-Transportabschnitts 8, 14 zeigt
eine typische Querschnittsansicht, welche die Form des konkaven
Abschnitts des positionsbestimmenden Abschnitts des Faches 83 aus 13 darstellt
und 15A bis 15F zeigen
typische Draufsichten, welche die verschiedenen Zustände der
relativen Position des Faches aus 13 und
eines Sensors zur Bestimmung der Fachposition darstellen. 16 zeigt
eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem
das Fach 83 in den CD-Transportabschnitt 8 eingeschoben
und eingesetzt ist, der am Aufzeichnungsgerät angebracht ist und 17 zeigt
im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht, die einen Zustand
darstellt, in dem das Fach durch das Innere des Aufzeichnungsgerätes befördert wird. 18A und 18B zeigen
im Querschnitt vertikale Ausbruchansichten zur Darstellung der Zustände während der
Schlittenabwärts- und
Schlittenaufwärtsbewegung
einer Wellenhebevorrichtung für
das Auf- und Abbewegen der Führungswelle 52 des
Schlittens 50 und 19 zeigt eine
teilweise weggebrochene perspektivische Ansicht des CD-Transportabschnitts 8,
um die Andrucklaufrolle 811 und die seitliche Andrucklaufrolle 824 des
CD-Transportabschnitts 8 darzustellen.
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Wenn
wie in 6A gezeigt der CD-Transportabschnitts 8 geradeaus
in Richtung des Pfeils Y geschoben wird, wird der CD-Transportabschnitts 8 in
das untere Gehäuse 99 des
Aufzeichnungsgerätes eingebaut.
Zu diesem Zeitpunkt werden die Montageabschnitte (nicht gezeigt)
an den entgegengesetzten Enden einer Ablagenführung 82 entlang der CD-Transportabschnittführungsschienen 993,
die wie in den 8 und 9 gezeigt
an den gegenüberliegenden
Seiten des unteren Gehäuses 99 angeordnet
sind, eingesetzt, wobei die Positionierung des CD-Transportabschnitts 8 bewirkt
wird. Drehbare Haken 84 sind an den Endabschnitten der
rechten und linken Seite der Ablagenführung 82 angeordnet,
wobei die Haken in eine Richtung vorgespannt sind. Der CD-Transportabschnitts 8 stößt, wenn
er bis zu einer vordefinierten Position eingeschoben und eingesetzt wurde,
gegen einen bestimmten Bereich und läßt sich nicht weiter einschieben.
Die Haken 84 wirkt dann auf die Anschläge der CD-Transportabschnittführungsschienen 993 ein,
um dadurch den CD-Transportabschnitt 8 zu verriegeln, so
daß er nicht
in die Richtung aus der er geschoben wurde zurückkehren kann.
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Ein
Ablagenführungsmeßsensor 344 zur
mechanischen Ermittlung eines Zustandes, in dem die Ablagenführung 82 (der
CD-Transportabschnitt 8)
an einer vordefinierten Stelle im Aufzeichnungsgerät angebracht
wurde, ist auf der Platte 34 angeordnet. Der Aufbau ist
so gestaltet, daß wenn
die Ablagenführung 82 in
die Hauptbaugruppe des Aufzeichnungsgerätes eingebaut wird, ein Teil
der Ablagenführung 82 an den
Ablagenführungsmeßsensor 344 stößt, wodurch ermittelt
werden kann, daß der
CD-Transportabschnitt 8 (die Ablagenführung 82) eingebaut
worden ist.
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Wenn,
wie in 10A, 10B, 12A und 12B gezeigt,
die Schiebeabdeckung 81 in Richtung des Hauptaufbaus des
Aufzeichnungsgerätes
bewegt wird, ragt der Arm 85 in Richtung des Hauptaufbaus
des Aufzeichnungsgerätes
heraus in funktionalem Zusammenhang mit der Schiebeabdeckung 81.
Eine Dornunterlage 43, die den Dorn trägt, ist angeordnet, um sich
in vertikaler Richtung relativ zur Platte 34 gleitend zu
bewegen und ist nach unten durch eine Federkraft mit vorbestimmten
Druck vorgespannt. Demgemäß tritt
der Arm 85 zwischen die Dornunterlage 43 und die
Platte 34 ein, wobei die Dornunterlage 43 durch
einen vordefinierten Betrag nach oben gehoben wird. In diesem Fall
kann der Arm 85 sanft zwischen die Dornunterlage 43 und
die Platte 34 eintreten durch ein geneigtes Bauteil 851, das
am spitzen Ende des Arms 85 ausgebildet ist. Dadurch kann
ein Zwischenraum zwischen der Platte 34 und der Dornunterlage 43 für das Fach 83 ausgebildet
werden, durch das eine CD (wie z.B. eine CD-R) als ein Speichermedium
hindurch geführt
wird.
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Weiterhin
wird der Arm 85 so eingerichtet, daß er in einer Lage positioniert
ist, in der er zwischen die Platte 34 und die Dornunterlage 43 eingeführt worden
ist und in eine Lage, in der er vor dem Herausragen (Vorschub) in
die Ablagenführung 82 aufgenommen
worden ist, wobei er in einer Lage gehalten wird, in der er ein
Spiel relativ zur Ablagenführung 82 aufweist.
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In
einem Zustand, in dem zunächst
die Schiebeabdeckung 81 nicht in Richtung des Hauptaufbaus
der Aufzeichnungsgerätes
bewegt wird, wird der Öffnungsabschnitt 821 des
CD-Transportabschnitts 8 geschlossen, so daß deshalb
das Fach 83 nicht eingeschoben werden kann. Wenn die Schiebeabdeckung 81 dann
in Richtung des Hauptaufbaus der Aufzeichnungsgerätes bewegt wird,
wird die Schiebeabdeckung 81 veranlaßt, sich schräg nach oben
zu bewegen, so daß daher
ein Öffnungsabschnitt 821 zum
Einschieben des Faches zwischen der Schiebeabdeckung 81 und
der Ablagenführung 82 ausgebildet
wird (6B). Wenn dieser Zustand, wie
in 16 gezeigt, herbeigeführt worden ist, kann das mit
der CD beladene Fach 83 durch den Öffnungsabschnitt 821 eingeschoben
und in eine vorherbestimmte Position gebracht werden.
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Der
Grund für
das Übernehmen
solch eines Aufbaus liegt darin, die gegenseitige Beeinträchtigung
zwischen dem Fach 83 und dem Dorn 42 zu verhindern,
welche zur Beschädigung
einer Ablagefolie 831 auf dem objektseitigen Ende des Fachs 83 und
des Dorns 42 führen
kann, wenn das Fach 83, ohne die Dornunterlage 43 hoch
zu bewegen, eingesetzt wird.
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Wenn
wie in 11 gezeigt die Schiebeabdeckung 81 aus
dem Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes mit der installierten Ablagenführung 82 herausgezogen
wird, löst
sich der Arm von der Dornunterlage 43 ab in funktionalem
Zusammenhang mit der Schiebeabdeckung 81 und die Dornunterlage 43 und
der Dorn 44 bewegen sich herunter zu ihren ursprünglich vorbestimmten
Positionen. Die Anordnung ist so gestaltet, daß, wenn zu diesem Zeitpunkt das
Fach 83 eingebaut bleibt, das Fach 83 im Öffnungsabschnitt 821 zwischen
der Schiebeabdeckung 81 und der Ablagenführung 82 hängen bleibt und
die Schiebeabdeckung 81 nicht weiter herausgezogen werden
kann. Dadurch wird verhindert, daß das Aufzeichnungsmedium beschädigt wird,
wenn der Umstand auftritt, daß der
Dorn 44 abgesenkt wird während ein Aufzeichnungsmedium
wie z.B. eine CD-R im Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes zurückbleibt.
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Wenn
die Schiebeabdeckung 81 weiter gezogen wird, wirkt die
Schiebeabdeckung 81, wie in 11 gezeigt,
auf die Haken 84 ein, wodurch sich die Haken 84 von
den CD-Transportabschnittführungsschienen 993 des
unteren Gehäuses 99 ablösen, wodurch
die Befestigung des CD-Transportabschnitts 8 am Hauptaufbau
des Aufzeichnungsgerätes
freigegeben wird.
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Das
Fach 83 weist in der vorliegenden Ausführungsform eine Kunstharzplatte
auf, die eine Dicke in der Größenordnung
von 2 mm–3
mm hat, wobei die Kunstharzplatte, wie in 13 gezeigt,
einen Bedienungsabschnitt 833 zum Anfassen für einen Anwender
aufweist, wenn das Fach eingebaut und herausgeholt wird, Positionsermittlungsmarkierungen 834 (in 13 an
drei Stellen 834a, 834b und 834c), ein
CD-Entnahmeloch 835, eine Ausrichtungsmarkierung zum Facheinlegen 836,
ein Ausgleichsabschnitt für
die Seitenandrücklaufrollen 837, eine
Nachweismarkierung für
die Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 und eine
Markierung zur Bestimmung der Adap terart (nicht gezeigt), die zum Unterscheiden
der Art des Fachadapters vorgesehen ist.
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Auf
dem objektseitigen Ende des vorstehend beschriebenen Fachs 83 ist
ein Ablageplättchen
angebracht zum Sicherstellen des Ineinandergreifens der Förderwalze 36 mit
den Klemmwalzen 37.
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Die
Positionsermittlungsmarkierungen 834 sind an zwei Stellen
(834a und 834b) an der Seite des objektseitigen
Endes des CD-Montageabschnitts des Faches 83 und an einer
Stelle (834c) auf der gegenüberliegenden Seite angeordnet.
Jede der Positionsermittlungsmarkierungen 834 weist ein
Element mit hochreflektierenden Eigenschaften in Form eines Quadrates
mit der Größe 3 mm–10 mm auf.
Hierin wurde es durch die Verwendung einer heißen Stempels ausgebildet.
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Wie
in 13 und 14 gezeigt,
ist um jede Positionsermittlungsmarkierung 834 ein konkaver
Abschnitt 839 angeordnet und die Gestaltung ist so ausgeführt, daß ein reflektierendes
Material entlang des Umrisses der Positionsermittlungsmarkierung 834 in
Form eines Kunstharzteiles ausgebildet ist. Außerdem weist der Boden des
konkaven Abschnitts 839 jeder Positionsermittlungsmarkierung 834,
wie in 14 gezeigt, eine hohe Oberflächengüte auf und
ist ausgeprägt
durch einen vordefinierten Winkel, so daß dadurch die Anordnung so
ausgebildet ist, daß sogar
wenn das von einem auf dem Schlitten 50 angeordneten Fachpositionsmeßsensor 59 ausgesendete
Licht von einem anderen Abschnitt als den Positionsermittlungsmarkierungen 834 reflektiert
wird, das davon reflektierte Licht nicht an einem lichtempfangenden
Abschnitt nicht zurückkehrt. Dadurch
kann eine fehlerhafte Positionsbestimmung des Fachs 83 verhindert
werden.
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Wie
vorstehend beschrieben, ist der Reflexionsgrad der Positionsermittlungsmarkierungen 834 auf
dem Fach 83 hoch, so daß es daher nicht notwendig
ist, darauf einen Sensor mit hoher Leistung mitzuführen, wobei
die Aufbereitung wie z.B. Fehlerkorrekturen verringert werden können und
eine Erhöhung
der Kosten und der Aufzeichnungszeit (Druckzeit) vermieden werden
kann.
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Weiterhin
kann die Positionsbestimmung einer CD im Vergleich mit einem Verfahren
des direkten Ablesens des Randes der Druckfläche (Aufzeichnungsfläche) einer
CD exakt herbeigeführt
werden, selbst wenn das Drucken auf einer farbigen CD durchgeführt wird
oder das Wiederbedrucken einer schon einmal bedruckten CD ausgeführt wird.
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Der
CD-Montageabschnitt 832 weist eine Mehrzahl von profilierten
Klauen auf, wodurch die Positionierung und die Spielbeseitigung
bewirkt wird, wenn die CD montiert wird.
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Der
Bediener richtet eine Öffnung
im zentralen Bereich der CD am CD-Montageabschnitt 832 aus,
um dadurch die CD zu befestigen. Wenn die CD entfernt werden soll,
kann der Bediener die CD durch das Festhalten der äußeren Umfangskante
der CD unter Benutzung des CD-Entnahmelochs 835 entnehmen.
Der CD-Montageabschnitt 832 liegt um eine Stufe tiefer
als die anderen Oberflächen
des Fachs 83. Die Nachweismarkierung für die Anwesenheit oder das
Fehlen von Medien 838 ist auf dieser niedrigen Oberfläche angeordnet.
Diese Nachweismarkierung für
die Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 ist so geschaffen,
daß eine Öffnung mit
einer vorbestimmten Breite durch eine heiße Ausstanzung mit einer vorbestimmten
Breite gebildet wird und das Fehlen von Medien entschieden wird,
wenn die Breite der Öffnung
ermittelt wird.
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Wie
in 13 gezeigt, ist die Ablagefolie 831 am
objektseitigen Ende des Fachs 83 angebracht zum Sicherstellen
des Ineinandergreifens des Fachs 83 mit der Förderwalze 36 und
den Klemmwalzen 37. Diese Ablagefolie 831 wird
aus einem Folienmaterial ausgebildet, das aus PET oder ähnlichem
besteht, eine Dicke in der Größenordnung
von 0,1 mm–0,3 aufweist
und einen vordefinierten Wert für
den Reibungskoeffizienten und die Härte hat. Das Fach 83 selbst
weist einen spitz zulaufendes Teil 830 auf, das an dessen
objektseitigen Endabschnitt angeordnet ist. Demgemäß wird die
Ablagefolie 831 zwischen die Förderwalze 36 und die
Klemmwalzen 37 geklemmt, um dadurch eine Förderkraft
zu schaffen, wobei danach das spitz zulaufendes Teil 830 am
objektseitigen Ende des Fachs 83 die Klemmwalzen 37 hochhebt,
wodurch das dicke Fach 83 in den Walzenspalt zwischen die
Förderwalze 36 und
die Klemmwalzen 37 gezogen wird, so daß die korrekte Beförderung des
Fachs 83 möglich
wird.
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Die
Positionsermittlungsmarkierung 834 ist zwischen den Klemmwalzen 37 angeordnet.
Demgemäß wird verhindert,
daß sich
die Positionsermittlungsmarkierung 834 und die Klemmwalzen 37 berühren, wodurch
die Beschädigung
der Oberfläche der
Positionsermittlungsmarkierung 834 vermieden wird.
-
Mit
Bezug auf 19 ist die Ablagenführung 82,
welche den CD-Transportabschnitt 8 bildet, mit einer seitlichen
Andrucklaufrolle 824 zum Andrücken des in 13 gezeigten
Fachs 83 gegen die Referenzlage (nicht gezeigt) der Ablagenführung 82 versehen,
wobei das Fach 83 durch eine Laufrollenfeder (nicht gezeigt)
mit vordefiniertem Druck gegen die vorstehend genannte Referenzlage
gedrückt
wird, um dadurch die Positionierung zu erreichen. Die seitliche
Andrucklaufrolle 824 wirkt so lange ein, bis der Bediener
das Fach 83 an eine vordefinierte Position setzt. Wenn
jedoch das Fach 83 durch die Förderwalze 36 und die
Klemmwalzen 37 befördert
wird, kommt der Ausgleichabschnitt für die Seitenandrücklaufrollen 837 (13)
an eine Position, bei der die seitliche Andrucklaufrolle 824 tätig wird
und daher die seitliche Andrucklaufrolle 824 nicht länger auf
das Fach 83 einwirkt. Der Grund für das Übernehmen solch eines Aufbaus
liegt in der Beseitigung der Tatsache, daß jede zusätzliche Gegenspannung oder dergleichen
auf das Fach 83 einwirkt, um somit die Verringerung der
Beförderungsgenauigkeit
des Fachs 83 zu verhindern.
-
Wie
in 19 gezeigt, weist die Schiebeabdeckung 81 rechte
und linke Andrucklaufrollen 811 auf und das Fach 83 wird
durch die vorstehend genannte Laufrollenfeder mit vordefiniertem
Druck gegen die Blattausstoßwalze 41 gedrückt, um
für eine Förderkraft
für das
Fach 83 zu sorgen. Durch diese Förderkraft beim Beginn der Aufzeichnung
(des Druckens) kann das Fach 83 von einer Einsetzposition bis
zum Walzenspaltabschnitt zwischen der Förderwalze 36 und den
Klemmwalzen 37 befördert
werden. Weiterhin kann das Fach 83 am Ende der Aufzeichnung
(des Druckens) zu einer vorbestimmten Position befördert werden,
in welcher der Bediener das Fach herausnimmt. Wiederum sind in diesem Fall
die Position der Positionsermittlungsmarkierung 834 und
die Position der Andrucklaufrolle 811 so angelegt, daß sie sich
voneinander unterscheiden, wodurch die Positionsermittlungsmarkierung 834 daran gehindert
wird, die Andrucklaufrolle 811 zu berühren, da sonst deren Oberfläche beschädigt wird.
-
Durch
das Ausziehen des an die vordefinierte Position beförderten
Fachs 83 kann das Fach 83 aus der Ablagenführung 82 herausgenommen
werden. Weiterhin kann der Bediener unter der Benutzung der CD-Entnahmelöcher 835 an
zwei Stellen die CD entnehmen durch das Festhalten der äußeren Umfangskante
der CD.
-
Nun
erfolgt eine Beschreibung des Bedienvorgangs, wenn die Aufzeichnung
auf der CD durch das Aufzeichnungsgerät ausgeführt wird, das den vorstehend
beschriebenen Aufbau aufweist.
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Zunächst wird
der CD-Transportabschnitt 8 geradlinig in Richtung des
Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes 1 geschoben und
im unteren Gehäuse 99 montiert.
Zu diesem Zeitpunkt wird vom Ablagenführungsmeßsensor 344 (8)
ermittelt, daß die
Ablagenführunq 82 am
Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes
angebracht worden ist. Wenn die Schiebeabdeckung 81 dann
in Richtung des Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes bewegt wird,
ragt der Arm 85 in Richtung des Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes heraus
in funktionalem Zusammenhang mit der Schiebeabdeckung 81,
wie in 10 gezeigt. Der Arm 85 tritt
dann zwischen die Dornunterlage 43 und die Platte 34 ein,
um dadurch die Dornunterlage 43 durch einen vorbestimmten
Betrag nach oben anzuheben.
-
Die
Gestaltung ist so ausgeführt,
daß wenn die
Schiebeabdekkung 81 wie vorstehend beschrieben in Richtung
des Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes bewegt wird, die Schiebeabdekkung 81 schräg aufwärts bewegt
wird und deshalb ein Öffnungsabschnitt 821 (6B)
zwischen der Schiebeabdeckung und der Ablagenführung 82 ausgebildet wird.
In diesem Zustand kann das mit einer CD bestückte Fach 83 durch
den Öffnungsabschnitt 821 eingesetzt
werden, um dadurch das Fach 83 an eine vorbestimmte Position
zu bringen.
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Die
CD wird dann auf dem CD-Montageabschnitt 832 (13)
des Fachs 83 befestigt. Der Bediener hält den Bedienungsab schnitt 833 (13) und
schiebt das Fach 83 ein bis die Ausrichtungsmarkierung
zum Facheinlegen 836 (13 und 16) mit
der Facheinsetzmarkierung 826 (16) der
Ablagenführung 82 übereinstimmt.
-
Wenn
in diesem Zustand ein Aufzeichnungssignal (ein Drucksignal oder
ein Bildsignal) von einem Zentralrechner übertragen wird, wird der Aufzeichnungsvorgang
(Druckvorgang) begonnen. Zuerst werden, wie in 17 gezeigt,
die Förderwalze 36, die
Blattausstoßwalze 40 und
die Blattausstoßwalze 41 in
eine umgekehrte Richtung gedreht. Das heißt (siehe 17)
das Fach 83 wird mit einem vorbestimmten Druck gegen die
Blattausstoßwalze 40 und die
Blattausstoßwalze 41 gedrückt durch
eine Drucklaufrolle (mit dem Bezugszeichen 811 in 19)
und eine Laufrollenfeder (nicht gezeigt), um dadurch die Förderkraft
für das
Fach 83 hervorzurufen, so daß das Fach 83 in das
Innere des Aufzeichnungsgerätes befördert wird
in Übereinstimmung
mit der umgekehrten Drehung der ersten Blattausstoßwalze 40 und
der zweiten Blattausstoßwalze 41.
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Die
Ablagefolie 831 (13) am
objektseitigen Endabschnitt des Fachs 83 wird zwischen
die Förderwalze 36 und
die Klemmwalzen 37 gepreßt, so daß eine vorbestimmte Förderkraft
entsteht und das spitz zulaufende Teil 830 des objektseitigen
Endabschnitts des Fachs 83 die Klemmwalzen 37 anhebt,
wodurch das Fach 83 zwischen die Förderwalze 36 und die
Klemmwalzen 37 gezogen wird.
-
Nun
wir der Schlitten 50, der den Aufzeichnungskopf 7 trägt, von
seiner Ausgangsposition zu einem Aufzeichnungsbereich (Druckbereich)
bewegt, um das Fach 83 zu erfassen. Zu diesem Zeitpunkt wird,
wie in 18A und 18B gezeigt,
der Schlittenhebemotor 58 (3) betätigt, um
dadurch die Führungs welle 52 nach
oben zu bewegen, wobei ein optimaler Spalt (Blattbereichsabstand)
zwischen dem Aufzeichnungskopf 7 und dem Fach 83 ausgebildet
werden kann.
-
Wie
in den 15A und 15B gezeigt, wird
der Schlitten 50 mittels des Fachpositionsmeßsensors 59 (gedachterweise
angezeigt durch einen Kreis in den 15A bis 15F) angehalten, der auf die Position der Positionsermittlungsmarkierung 834a (13)
des Fachs 83 eingestellt ist.
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Dann
wird das Fach 83 befördert
und die Randposition des oberen Endes (objektseitiges Ende) der
Positionsermittlungsmarkierung 834a wird erfaßt. Die
Beförderung
wird weiter fortgeführt
und das untere Kantenende (hinteres Kantenende) der Positionsermittlungsmarkierung 834a wird
ermittelt.
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Wie
in 15C gezeigt, kehrt das Fach 83 zurück, so daß der Fachpositionsmeßsensor 59 auf dem
Schlitten 50 im Wesentlichen über der Mitte der Positionsermittlungsmarkierung 834a des
Fachs 83 zum Stehen kommt. Der Schlitten 50 wird
dann nach rechts und links bewegt, um dadurch die Randposition des
rechten Endes und die Randposition des linken Endes der Positionsermittlungsmarkierung 834a zu
bestimmen. Dabei kann die Mittellage 834ac (13)
der Positionsermittlungsmarkierung 834a berechnet werden,
wobei von dieser Mittellage 834ac die genaue Aufzeichnungsposition
(Druckposition) der auf dem Fach 83 mitgeführten CD
herausgefunden werden kann. Wie vorstehend beschrieben, wird in
der vorliegenden Ausführungsform
die Bestimmung der Position des Fachs 83 selbst ausgeführt, so
daß daher
im Vergleich mit einem Fall bei dem die Bestimmung nicht ausgeführt wird,
sondern das Drucken nur allein mit mechanischer Genauigkeit ausgeführt wird,
es möglich
wird, den Nachteil zu beseitigen, daß die Aufzeichnungsposition
(Drucken) für
die CD unter dem Einfluß der
Ungleichmäßigkeit der
Genauigkeit von Teilen und der Lage des Fachs oder dergleichen variieren
kann.
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Nachdem
die Position (Mittelage) der Positionsermittlungsmarkierung 834a des
Fachs 83 ermittelt worden ist, wird der Schlitten 50 bewegt,
um wie in 15D gezeigt, die Positionsermittlungsmarkierung 834b zu
bestimmen. Durch die Ermittlung der Kanten der gegenüberliegenden
Enden dieser Positionsermittlungsmarkierung 834b wird bestätigt, daß die vorher
bestimmte Positionsermittlungsmarkierung 834a richtig ist.
Der Grund warum solch ein Arbeitsgang durchgeführt wird, liegt darin begründet, daß, wenn
das Fach 83 tiefer als die normale Einsetzposition eingesetzt
wurde und sogar wenn die Position der Positionsermittlungsmarkierung 834c, wie
in 15E gezeigt, bestimmt wird, es möglich sein
soll durch den Vorgang der Bewegung des Schlittens zu bestimmen,
daß die
Positionsermittlungsmarkierung 834c nicht die Positionsermittlungsmarkierung 834a ist,
so daß die
Positionsermittlungsmarkierung 834b ermittelt wird.
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Nachdem
die Position des Fachs 83, wie in 15F gezeigt,
bestimmt worden ist, wird das Fach 83 in dessen Transportrichtung
befördert,
so daß die Position
des Fachpositionsmeßsensors 59 des Schlittens 50 und
die Nachweismarkierung für
die Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 (13)
des Fachs 83 miteinander in Deckung gebracht werden können.
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Wenn
zu diesem Zeitpunkt der Rand des Nachweislochs der Nachweismarkierung
für die
Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 bestimmt wurde
und mit der vorbestimmten Lochbreite übereinstimmt, wird festgestellt,
daß die
CD nicht mitgeführt
wird, wobei der Aufzeichnungsvorgang (Druckbetrieb) unterbrochen
wird, das Fach 83 an eine vorbestimmte Position ausgeworfen
wird und ein Fehler angezeigt wird.
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Wenn
hierbei die Nachweismarkierung für die
Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 nicht ermittelt
werden kann, wird eingeschätzt,
daß die
CD geladen ist und der Aufzeichnungsvorgang wird fortgesetzt.
-
Wenn
die vorstehend beschriebene Aufeinanderfolge von anfänglichen
Arbeitsabläufen
abgeschlossen ist, wird die komplette CD in den inneren Teil des
Aufzeichnungsgerätes
(wie z.B. einen Drucker) an eine vorbestimmte Position befördert, bei der
die Aufzeichnung (das Drucken) ausgeführt werden kann. Danach wird
die Aufzeichnung (das Drucken) in Übereinstimmung mit den vom
Zentralrechner gesendeten Aufzeichnungsdaten begonnen. Hinsichtlich
eines aufzuzeichnenden Bildes kann Gebrauch gemacht werden von einer
sogenannten Aufzeichnung mit Mehrfachdurchgang (Drucken) zur Erzeugung
eines Bildes durch eine Mehrzahl von Abtastungen, um damit einen
unebenen Bereich oder dergleichen eines aufgezeichneten Bildes abzumildern,
der zurückzuführen ist
auf die Fördergenauigkeit
der CD und der Ausstoßgenauigkeit
des Aufzeichnungskopfes 7.
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Nachdem
die Aufzeichnung (das Drucken) beendet worden ist, wird das Fach 83 zu
einer Position befördert,
bei welcher der Bediener das Fach 83 vor dem vorstehend
beschriebenen Drucken in die Ablagenführung 82 gesetzt hat.
Ferner zieht der Bediener die Schiebeabdeckung 81 in Richtung
dieser Seite (bewegt sie weg vom Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes), wodurch
der Arm 85 von der Dornunterlage 43 abgelöst wird
und die Haken 84 vom unteren Gehäuse 99 freigesetzt
werden, so daß der
CD-Transportabschnitt 8 freigegeben und aus dem Hauptaufbau
des Aufzeichnungsgerätes
entfernt werden kann.
-
Durch
die vorstehend beschriebene Anordnung und Bedienung (Vorgang) des
Aufzeichnungsgerätes
(Bilderzeugungsgerätes),
kann die Aufzeichnung (das Drucken) einfach und genau auf der CD ausgeführt werden.
-
(Beschreibung der Hauptteile
der vorliegenden Erfindung)
-
Beschrieben
werden nun die Hauptteile der vorliegenden Erfindung, die für das Auf-
und Abbewegen des Kodestreifens 561 in Übereinstimmung mit der Aufwärts- und
Abwärtsbewegung
der Führungswelle 52 sorgen.
-
20A und 21A zeigen
in der Perspektive vertikale Ausbruchansichten, welche einen Zustand
darstellen, in dem ein exzentrischer Nocken in der normalen Tragestellung
der linken Seite der Führungswelle
von der Hebevorrichtung für
die Führungswelle
angeordnet ist, um die Führungswelle 52 des
Aufzeichnungsgerätes,
für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird, auf und ab zu bewegen. 20B und 22 zeigen
in der Perspektive vertikale Ausbruchansichten, welche die normale Tragestellung
der rechten Seite der Führungswelle von
der Hebevorrichtung für
die Führungswelle
des Aufzeichnungsgerätes
darstellen, für
welches die vorliegende Erfindung angewendet wird. 21B zeigt in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht,
welche eine Zustand darstellt, in dem ein exzentrischer Nocken in
der normalen Tragestellung der rechten Seite der Führungswelle
von der Hebevorrichtung für
die Führungswelle
des Aufzeichnungsgerätes,
für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird, angeordnet ist. 23A und 23B zeigen
perspektivische Ansichten, die typischerweise den exzentrischen
Nocken der Hebevorrichtung für
die Führungswelle
des Aufzeichnungsgerätes,
für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird, von den gegenüberliegenden
Seiten aus gesehen darstellen.
-
Nun
erfolgt die Beschreibung einer Ausführungsform des Aufzeichnungsgerätes, für welches die
vorliegende Erfindung angewendet wird, in dem der Kodestreifen auf
und ab bewegt wird.
-
In 20A und 20B bis 22 wird
die Höhenposition
der Führungswelle 52 während der normalen
Aufzeichnung (normalen Druckens) (die Höhenposition des Schlittens 50 für das Einstellen des
Abstandes zwischen dem Aufzeichnungskopfs 7 und dem Blattmaterial
P oder der CD als Aufzeichnungsmaterial) durch ein spaltregulierendes
Element L (Blattabstandregulierungsplatte L) 503 und ein spaltregulierendes
Element R (Blattabstandregulierungsplatte R) 504 bestimmt.
Außerdem
wird die Lage der Führungswelle 52 in
Förderrichtung
des Aufzeichnungsmaterials durch die mit einer Führungswellenfeder 502 in
Richtung der vertikalen Oberfläche 505 (22)
des Rahmens 11 vorgespannte Führungswelle 52 bestimmt,
welches das Gerüst
des Aufzeichnungsgerätes
zur Verfügung stellt.
Deshalb wird der Aufbau so ausgeführt, daß sogar wenn sich die Höhe der Führungswelle 52 verändert, die
Lage der Führungswelle 52 in
Förderrichtung
des Aufzeichnungsmaterials nicht verändert wird, sondern stets durch
die vertikale Oberfläche 505 des
Rahmens 11, der das Gerüst
des Aufzeichnungsgerätes
zur Verfügung
stellt, genau bei einer vorbestimmten Lage gehalten wird.
-
Sowohl
der Stützabschnitt
der Führungswelle 503a (untere
Fläche)
der Blattabstandregulierungsplatte L (spaltregulierendes Element
L) 503 als auch der Stützabschnitt
der Führungswelle 504a (untere
Fläche)
der Blattabstandregulierungsplatte R (spaltregulierendes Element
R) 504 sind geneigte Oberflächen, die so entworfen sind,
daß sie
die Höhe (die
normale Druckhöhe,
die niedrigste Höhenposition
und die anfängliche
Höhenposition)
der Führungswelle 52 während der normalen
Aufzeichnung sehr genau einstellen können durch die Blattabstandregulierungsplatte
L 503 und die Blattabstandregulierungsplatte R 504,
die vorwärts
und rückwärts geschoben
werden. Ebenso sind sowohl die Blattabstandregulierungsplatte L 503 als
auch die Blattabstandregulierungsplatte R 504 mit Anschlagabschnitten
für den
exzentrischen Nocken (Nokkenzusatzoberflächen) 503b und 504b ausgestattet,
die parallel zu den Stützabschnitten
der Führungswelle 503a bzw. 504a angeordnet
sind. Ein exzentrischer Nocken R 521 ist am rechten Ende
der Führungswelle 52 angeordnet
(21B), wobei der exzentrische Nocken R 521 eine
Nockenoberfläche
und einen Zahnradabschnitt aufweist und der Aufbau so ausgeführt ist,
daß der
Antrieb (Drehbewegung) vom Schlittenhebemotor 58 zum Zahnradabschnitt
durch eine gesteuerte Zahnradübersetzung übertragen
wird.
-
Das
heißt,
die Anordnung so gestaltet ist, daß die drehbare Position des
exzentrischen Nockens R 521 durch den Schlittenhebemotor 58 gesteuert
wird, wobei die Höhenposition
der Führungswelle 52 (Blattbereichsabstand
(Spalt) des Aufzeichnungskopfs 7 zum Aufzeichnungsmaterial)
reguliert werden kann.
-
Weiterhin
ist ein exzentrischer Nocken L 522 an einer Stelle innerhalb
des Rahmens 11 auf dem linken Endabschnitt der Führungswelle 52 (21A) angeordnet, wobei der exzentrische Nocken
L 522 mit einem drehungsregelnden Abschnitt L 522a ausgestattet
ist für
das Anlegen an den Schlitten 50 und die Regulierung der
Drehung des exzentrischen Nockens L 522.
-
24A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise
die Höhenposition
(die übliche
Druckhöhe)
des exzentrischen Nokkens L 522 während der normalen Aufzeichnung
darstellt, und
-
24B zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise
die Höhenposition
(die übliche
Druckhöhe)
des exzentrischen Nokkens R 521 während der normalen Aufzeichnung
darstellt.
-
25A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise
die Höhenposition
(die CD-Druckhöhe) des
exzentrischen Nockens L 522 während des CD-Bedruckens darstellt,
und 24B zeigt eine Seitenansicht,
die typischerweise die Höhenposition (die
CD-Druckhöhe)
des exzentrischen Nockens R 521 während des CD-Bedruckens darstellt.
-
Normalerweise
berühren
sich in der Höhenposition
während
der Aufzeichnung (gewöhnlicherweise
die Druckhöhenposition,
die niedrigste Höhenposition
und die anfängliche
Höhenposition)
die Nockenoberflächen
des exzentrischen Nockens L 522 und des exzentrischen Nockens
R 521 nicht mit den exzentrischen Nockenanschlagabschnitten 503 und 504b des
spaltregulierenden Elements L (Blattabstandregulierungsplatte L) 503 bzw.
des spaltregulierenden Elements R (Blattabstandregulierungsplatte R) 504 und
die Führungswelle 52 (deren
untere Oberfläche)
wird an ihren gegenüberliegenden
Endabschnitten durch die Stützabschnitte
der Führungswelle
(untere Fläche) 503a und 504a als
die Abschnitte zum Festlegen der niedrigsten Höhe abgestützt, wodurch die Führungswelle
bei deren Höhenangabe
positioniert wird. Die gedrehte Position des exzentrischen Nockens
R 521 wird durch den drehungsregelnden Abschnitt 521a bestimmt,
der gegen den Rahmenanschlagsabschnitt 525 (24B) des Rahmens 11 anschlägt.
-
Nachfolgend
wird ein Fall beschrieben, in dem die Aufzeichnung auf der CD ausgeführt wird.
-
In
einem wie in 24A und 24B gezeigten
Zustand, bei dem sich die Wellenführung 52 in der Höhenposition
während
der normalen Aufzeichnung befindet (die normale Druckhöhe – in der vorliegenden
Ausführungsform
die niedrigste Höhenposition
oder die anfängliche
Höhenposition),
wird dem Schlittenhebemotor 58 als Gleichstrommotor ein elektrischer
Strom für
eine vorbestimmte Zeit zugeführt,
so daß er
in Drehung versetzt wird, wobei der exzentrische Nocken R 21 entgegen
der Uhrzeigerrichtung gedreht wird, wie in 24B von
der rechten Seite des Aufzeichnungsgerätes gezeigt. Die Nockenoberflächen der
exzentrischen Nocken R und L stoßen gegen die Nockenanschlagsabschnitte
(Nockenanschlagsoberflächen) 503b und 504b der spaltregulierenden
Elemente L und R (Blattabstandregulierungsplatten L und R) 503 bzw. 504,
wodurch die Höhenposition
der Führungswelle 52 zu steigen
beginnt. Danach stößt, wie
in 25B gezeigt, der drehungsregelnde Abschnitt 521b des
exzentrischen Nockens R 521 gegen den Rahmenanschlagsabschnitt 525,
wodurch die Drehposition des exzentrischen Nockens R 521 bestimmt
wird.
-
Im
Ergebnis nimmt der exzentrische Nocken L 522 eine Lage
an, wie in 25A gezeigt und der exzentrische
Nocken R 521 eine Lage, wie in 25B gezeigt.
Das heißt,
daß die
Führungswelle 52 (der
Schlitten 50 und der Aufzeichnungskopf 7) eine
CD-Druckhöhenposition
(eine Höhenposition, die
einen optimalen Blattabstand für
die Aufzeichnung auf CD ausbildet) annimmt, wobei ein zur Herbeiführung der
Aufzeichnung auf der CD im Fach 83 geeigneter Spalt ausgebildet
werden kann.
-
Zu
diesem Zeitpunkt wird die Position der Führungswelle 52 in
Transportrichtung des Aufzeichnungsmaterials an einer vordefinierten
Position durch die vertikale Oberfläche 505 (22)
des Rahmens 11 bestimmt, so daß daher, selbst wenn die Führungswelle 52 von
einer normalen Druckhöhenposition
(die niedrigste Höhenposition
oder die Startposition in der vorliegenden Ausführungsform) zur CD-Druckposition
angehoben wird, sich die Position der Führungswelle 52 in
Transportrichtung des Aufzeichnungsmaterials nicht verändert, sondern
in einer Lage gehalten wird, die durch den Rahmen 11 festgelegt
ist.
-
Der
Kodiersensor (nicht gezeigt) ist zu diesem Zeitpunkt am Schlittenabschnitt 5 befestigt
und wird daher mit dem Schlitten 50 zur CD-Druckhöhenposition
bewegt. Wenn der Kodestreifen 561 in der normalen Position
bleibt, wird sich der Kodestreifen 561 von der Leseposition
des vorstehend beschriebenen Enkodiersensors ablösen, so daß die Position des Schlittenabschnitts 5 nicht
ermittelt werden kann. Deshalb ist in der vorliegenden Erfindung
der Aufbau so ausgeführt,
daß mit
der Aufwärtsbewegung
des Schlittens 50 der Kodestreifen 561 ebenfalls
angehoben wird in Bezug auf die Umgebung des vorstehend genannten
Enkodiersensors. Dieser Aufbau wird nun mit Bezug auf 28 und 29 beschrieben.
-
28 zeigt
einen Zustand, in dem eine Schlittenplatte (nicht gezeigt) vom Schlittenabschnitt 5 abgetrennt
wurde und ein Schlittenplattenverbindungsabschnitt 921 sichtbar
wird, und 29 zeigt eine Ansicht, in der
nur die Umgebung des Enkodiersensors 56 aus 28 vergrößert ist.
In 28 und 29 bezeichnet
das Bezugszeichen 50a einen Abschnitt des Schlittens 50,
der einen in der Nähe des
Enkodiersensors 56 angeordneten Kontaktleistenhebeabschnitt
darstellt.
-
Der
Kodestreifen 561 weist ein Ende auf, das am Rahmen 11 angebracht
ist und ein anderes Ende, das durch ein elastisches Element, wie
z.B. eine Feder, unter Spannung stehend befestigt ist. Wenn der Schlitten 50 während der
normalen Aufzeichnung sich in der Höhenposition befindet, berührt der
Kontaktleistenhebeabschnitt 50a nicht den Kodestreifen 561.
Normalerweise wird mit einem Spalt in der Größenordnung von 1 mm gearbeitet.
-
Wenn
außerdem
der Schlitten 50 zur CD-Druckhöhenposition bewegt wird, wird
der Enkodiersensor 56 um dieselbe Höhe bewegt. Ein einstückig mit
dem Schlitten 50 ausgebildeter Kontaktleistenhebeabschnitt 50a wird
auch um dieselbe Höhe bewegt,
wobei zu diesem Zeitpunkt der Kontaktleistenhebeabschnitt 50a das
untere Ende des Kodestreifens 561 berührt. Der schraffierte Abschnitt
des Kontaktleistenhebeabschnitts 50a (29)
hebt den Kodestreifen 561 um einen Betrag an, der der Differenz
2 mm zwischen dem angehobenen Betrag (3 mm) der CD-Druckhöhenposition
und dem Standardspalt (1 mm) entspricht. Das heißt die Aufwärts- und Abwärtsbewegung
des Kodestreifens 561 wird nur in der Nähe des Enkodiersensors 56 ausgeführt. Im
Ergebnis wird der Kodestreifen 561, der ein Ende aufweist,
das am Rahmen 11 angebracht ist und ein anderes Ende, das
wie vorstehend beschrieben durch eine Feder (nicht gezeigt) unter
Spannung stehend befestigt ist, geneigt montiert, mit dem Enkodiersensor 56 als
Scheitelpunkt. Diese schräge
Komponente ist jedoch ein Betrag, der hinreichend vernachlässigbar
ist in Bezug auf den Balkenabstand des Kodestreifens und stellt
kein Problem beim Betrieb dar. Der Kodestreifen 561 wird
nicht durch das Anheben des Kontaktleistenhebeabschnitts 50a verformt.
-
Wenn
die Aufzeichnung auf der CD beendet ist und die Führungswelle 52 zur
normalen Druckhöhenposition
(die niedrigste Höhenposition
oder die anfängliche
Höhenposition
in der vorliegenden Ausführungsform)
zurückgesendet
werden soll, wird dem Schlittenhebemotor 58 für eine vorbestimmte
Zeit ein elektrischer Strom zugeführt, um dadurch den Schlittenhebemotor 58 von
der CD-Druckhöhenposition
zu drehen, so daß der
exzentrische Nocken R 521, wie in 25B gezeigt,
von der rechten Seite aus gesehen im Uhrzeigersinn gedreht wird.
Da, wie vorstehend beschrieben, der exzentrische Nocken R 521 und
der exzentrische Nocken L 522 an den gegenüberliegenden
Endabschnitten der Führungswelle 52 in
deren Drehrichtung befestigt sind, werden die Führungswelle 52 und
der exzentrische Nocken L 522 gleichermaßen in Richtung
des Uhrzeigersinns gedreht – synchron
mit der Drehung des exzentrischen Nockens R 521 in die
Uhrzeigerrichtung.
-
Danach
bewegen sich die Nockenoberflächen
der exzentrischen Nocken R und L abwärts entlang der Nockenanschlagsabschnitte
(Nockenanschlagsoberflächen) 503b und 504b der
blattabstandregulierenden Platten L und R (die Abstände zwischen
den Achsen der Führungswelle 52 und
der Nockenanschlagsabschnitte 503b und 504b der blattabstandregulierenden
Platten L und R beginnen sich zu verringern) und die Höhenposition
der Führungswelle 52 beginnt
sich abzusenken. Dann stößt, wie
wieder in 24B gezeigt, der drehungsregelnde
Abschnitt 521a des exzentrischen Nockens R gegen den Rahmenanschlagsabschnitt 525,
wodurch die gedrehte Position des exzentrischen Nockens R 521 bestimmt
wird und die Führungswelle
zur gewöhnlichen
Druckhöhenposition
zurückkehrt
(die in 24A und 24B gezeigte
Position oder die niedrigste Höhenposition
in der vorliegenden Ausführungsform).
Zu diesem Zeitpunkt werden der Kontaktleistenhebeabschnitt 50a und
der Kodestreifen 561 auch zu einer Stelle zurückgeholt,
bei der sie einen Spalt in der Größenordnung von 1 mm wie beim Startzustand
aufweisen.
-
26A und 26B zeigen
perspektivische Ansichten, die einen Zustand darstellen, in welchem
im Aufzeichnungsgerät,
für welches
die vorliegende Erfindung angewendet wird, der exzentrische Nocken
L durch die Verwendung des Schlittens mit tels einer Schwenkbewegung
von der gewöhnlichen Druckhöhenposition
(26A) zu einer Druckhöhenposition für dickes
Papier (26B) bewegt wird.
-
27A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise
die Höhenposition
des exzentrischen Nockens L 522 während des Druckens von dickem
Papier darstellt (Druckhöhe
für dickes
Papier), und 27B zeigt eine Seitenansicht,
die typischerweise die Höhenposition
des exzentrischen Nockens R 521 während des Druckens von dickem
Papier darstellt (Druckhöhe
für dickes
Papier).
-
Nachfolgend
wird ein Fall beschrieben, bei dem der Schlitten 50 (Führungswelle 52)
aufwärts bewegt
wird von der normalen Druckhöhenposition (die
niedrigste Höhenposition
in der vorliegenden Ausführungsform)
zur Druckhöhenposition
für dickes Papier,
die niedriger ist als die CD-Druckhöhenposition.
-
Zunächst wird
der Schlitten 50, wie in 24A und 24B gezeigt, in die normale Druckhöhenposition
gebracht. Dann wird, wie in 26 gezeigt,
der Schlitten 50 zu einer Umschaltposition in der Nähe des exzentrischen
Nockens L 522 am linken Ende der Führungswelle 52 bewegt.
Danach wird dem Schlittenhebemotor 58 ein elektrischer
Strom für eine
vorbestimmte Zeit zugeführt,
um dadurch den Schlittenhebemotor 58 in Drehung zu versetzen,
wobei sich damit der exzentrische Nocken R 521 in eine Richtung
entgegen dem Uhrzeigersinn dreht, wie von der rechten Seite aus
gesehen in 24B gezeigt wird. Daraufhin
wird mit der Führungswelle 52 der
exzentrische Nocken L 522 ebenfalls in die gleiche Richtung
gedreht und wird von der in 26A gezeigten
Lage zu der in 26B gezeigten Lage gedreht,
wodurch der drehungsregelnde Abschnitt L 522a des exzentrischen
Nockens L 522 gegen den Schlitten 50 anstößt.
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Damit
wird der exzentrische Nocken L 522 in der in 27A gezeigten Lage positioniert (der Lage der
Zwischenposition zwischen 24A und 25A) und der exzentrische Nocken R 521 wird
in der in 27B gezeigten Lage positioniert
(der Lage der Zwischenposition zwischen 24B und 25B). Somit kann der Schlitten 50 (Führungswelle 52)
aufwärts
bewegt werden zur Druckhöhenposition
für dickes
Papier, die eine Höhenposition darstellt,
die niedriger ist als die CD-Druckposition.
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Zu
diesem Zeitpunkt wird die Position der Führungswelle 52 in
Transportrichtung des Aufzeichnungsmaterials an einer vorbestimmten
Position durch die vertikale Oberfläche 505 (22)
des Rahmens 11 festgelegt, so daß dadurch, selbst wenn die Führungswelle 52 von
der normalen Druckhöhe
zur Druckhöhe
für dickes
Papier unterhalb der CD-Druckhöhe
hoch bewegt wird, sich die Position der Führungswelle 52 in
Transportrichtung des Aufzeichnungsmaterials nicht verändert, sondern
so wie sie durch den Rahmen 11 festgelegt ist beibehalten wird.
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Wie
vorstehend beschrieben, ist der Aufbau so ausgeführt, daß im Fall der Höhenposition
während
der normalen Aufzeichnung der Kontaktleistenhebeabschnitt 50a nicht
den Kodestreifen 561 berührt, sondern nur wenn der Schlitten 50 zur CD-Druckhöhenposition
bewegt wurde, berührt
der Kontaktleistenhebeabschnitt 50a das untere Ende des
Kodestreifens 561, um dadurch den Kodestreifen 561 um
einen Betrag zu bewegen, der für
das Lesen des Enkodiersensors 56 notwendig ist, so daß daher ein
Gerät bereitgestellt
werden kann, das als ein Drucker mit großer Laufruhe arbeitet, der
im Fall der Höhenposition
während
der normalen Aufzeichnung kein Gleitgeräusch verursacht und der nur
während des
CD-Bedruckens mehr oder weniger Gleitgeräusche bei geringer Verwendungsfrequenz
erzeugt und zudem preiswert ist.
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Während in
der vorgehenden Ausführungsform
ein Fall beschrieben wurde, bei dem das Aufzeichnungsgerät beispielsweise
ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
ist, kann die vorliegende Erfindung gleichermaßen auf solche Aufzeichnungsgeräte angewendet
werden, die andere Aufzeichnungsverfahren anwenden, wie z.B. Aufzeichnungsgeräte des Nadeldruckertyps,
des Thermodruckertyps und des Laserstrahltyps, wobei ähnliche
Betriebsergebnisse erreicht werden können. Die vorliegende Erfindung kann
ebenfalls angewendet werden für
ein Aufzeichnungsgerät
zum Ausführen
von Einzelfarben-Aufzeichnung, für
ein Farbaufzeichnungsgerät
zur Aufzeichnung in einer Vielzahl von verschiedenen Farben durch
die Verwendung von einem oder mehreren Aufzeichnungsköpfen, für ein Stufenaufzeichnungsgerät zum Aufzeichnen
in ein und derselben Farbe, jedoch mit einer Vielzahl von Dichteabstufungen
und weiterhin für
ein Aufzeichnungsgerät,
das eine Kombination der vorstehend genannten, wobei eine ähnliche
Wirkung erreicht werden kann.
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Ebenso
kann die vorliegende Erfindung gleichermaßen angewendet werden für den Fall
beliebiger Anordnungen und Aufbauten eines Aufzeichnungskopfes und
Tintentankes, wie z.B. eine Konstruktion, die eine austauschbare
Kopfkassette verwendet, die einen Aufzeichnungskopf und einen Tintentank
aufweist, die einstückig
ausgebildet sind im Fall eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes für die Aufzeichnung
durch die Verwendung von flüssiger Tinte,
oder eine Konstruktion, in der ein Aufzeichnungskopf und ein Tintentank
getrennt voneinander vorliegen und durch einen Tintenzuführschlauch
oder dergleichen miteinander verbunden sind, wobei eine ähnliche
Wirkung erreicht werden kann. Ferner kann die vorliegende Erfindung auch
für Tintenstrahlaufzeichnungsgeräte angewendet
werden, die z.B. Aufzeichnungsvorrichtungen verwenden, die ein elektromechanisches
Umwandlungselement wie z.B. ein piezoelektrisches Element benutzen,
wobei sie vor allen Dingen ein hervorragendes Ergebnis bewirkt in einem
Tintenstrahlaufzeichnungsgerät,
das eine Aufzeichnungsvorrichtung eines Typs verwendet, bei dem
die Tinte durch die Verwendung von thermischer Energie ausgestoßen wird.
Daher kann in Übereinstimmung
mit solch einem Typ eine höhere
Dichte und höhere
Genauigkeit der Aufzeichnung erreicht werden.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Aufzeichnungsgerät zu schaffen,
das so gestaltet ist, daß ohne
die Nutzung einer komplizierten Vorrichtung ein Kodestreifen bewegt
werden kann, der der Position eines Sensors auf einer Schlittenseite
folgt, wobei für
dieses Ziel das Aufzeichnungsgerät gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgestattet ist mit einem Schlitten, der einen Aufzeichnungskopf
für das
Ausführen
der Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungsmaterial trägt und wechselseitig
entlang des Aufzeichnungsmaterials abtastet, einem positionsbestimmenden
Sensor, der auf dem Schlitten angeordnet ist zur Ermittlung der
Position des Schlittens, einem Kodestreifen, der vom positionsbestimmenden Sensor
gelesen wird, einer Führungswelle,
die eine Führung
bereitstellt für
das Abtasten durch den Schlitten, und einer Führungswellenhebevorrichtung für das Auf-
und Abbewegen der Führungswelle,
um damit die Höhenposition
des Schlittens zu verändern, wobei,
wenn die Führungswelle
auf und ab bewegt wird, der Schlitten den Kodestreifen auf und ab
bewegt.