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DE60302400T2 - Hebevorrichtung für Kopf und Positionskodestreifen in einem Aufzeichnungsgerät - Google Patents

Hebevorrichtung für Kopf und Positionskodestreifen in einem Aufzeichnungsgerät Download PDF

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Publication number
DE60302400T2
DE60302400T2 DE60302400T DE60302400T DE60302400T2 DE 60302400 T2 DE60302400 T2 DE 60302400T2 DE 60302400 T DE60302400 T DE 60302400T DE 60302400 T DE60302400 T DE 60302400T DE 60302400 T2 DE60302400 T2 DE 60302400T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
recording
carriage
sheet
section
guide shaft
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60302400T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60302400D1 (de
Inventor
Yasuhiko Ohta-ku Ikeda
Seiji Ohta-ku Takahashi
Kota Ohta-ku Uchida
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Canon Inc
Original Assignee
Canon Inc
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Publication date
Application filed by Canon Inc filed Critical Canon Inc
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Publication of DE60302400D1 publication Critical patent/DE60302400D1/de
Publication of DE60302400T2 publication Critical patent/DE60302400T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J25/00Actions or mechanisms not otherwise provided for
    • B41J25/304Bodily-movable mechanisms for print heads or carriages movable towards or from paper surface
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B41J19/00Character- or line-spacing mechanisms
    • B41J19/18Character-spacing or back-spacing mechanisms; Carriage return or release devices therefor
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    • B41J19/205Position or speed detectors therefor
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    • B41J3/407Typewriters or selective printing or marking mechanisms characterised by the purpose for which they are constructed for marking on special material
    • B41J3/4071Printing on disk-shaped media, e.g. CDs

Landscapes

  • Ink Jet (AREA)
  • Common Mechanisms (AREA)
  • Character Spaces And Line Spaces In Printers (AREA)

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft ein Aufzeichnungsgerät, wie z.B. einen Drucker, und in besonderer Weise ein Aufzeichnungsgerät zum Durchführen der Aufzeichnung mit einem Spalt zwischen Aufzeichnungsmaterial und Aufzeichnungsmittel wie z.B. einem Aufzeichnungskopf, wobei der Spalt verändert wird, wenn die Aufzeichnung auf Aufzeichnungsmaterialien erfolgen soll, die verschiedene Dicken aufweisen.
  • Bemerkungen zum Stand der Technik
  • Bisher gibt es verschiedenartige Aufzeichnungsmaterialien, auf denen die Aufzeichnung durch ein Aufzeichnungsgerät wie z.B. einen Drucker herbeigeführt wird. Sie umfassen kompakte und dicke Aufzeichnungsmaterialien wie z.B. CD-R, DVD und Karten. Nachfolgend werden diese gemeinsam als „Compact Disk" oder „CD" bezeichnet. Wenn im vorhandenen Mehrzweckdrucker das Drucken auf dem vorstehend genannten Aufzeichnungsmaterial erfolgen soll und eine für ein Stück Papier (Papierblatt) vorgesehene Transportlaufbahn verwendet wird, werden die Probleme auftauchen, daß (1) die Transportierbarkeit aufgrund der Starrheit nicht gut ist, (2) Schäden auftreten und (3) die Beförderung nicht zu Stande kommt wegen des Abstandes zwischen den Förderwalzen. Daher werden diese Probleme bewältigt durch die Verwendung eines Faches und einer Laufbahn, die sich von der Transportlaufbahn für Papier unterscheiden.
  • Das Fach weist eine größere Dicke als gewöhnliches Papier auf, so daß es daher notwendig ist, es zwischen ein Paar Förderwalzen zu pressen und einen Spalt zwischen einem Aufzeichnungskopf und einem Aufzeichnungsmedium sicherzustellen. Als eine Vorrichtung wird daher im Drucker ein Betätigungshebel bereitgestellt und das Pressen des Förderelements wird ausgelöst in funktionalem Zusammenhang mit der Bewegung des Betätigungshebels. Ein Anwender führt dann das Fach an eine vorherbestimmte Position ein und bringt es in Stellung, woraufhin der Anwender den Betätigungshebel bedient und das Förderelement andrückt. Weiterhin hebt der Anwender durch den Betätigungshebel einen Schlitten hoch, auf dem der Aufzeichnungskopf befördert wird, um dadurch den Spalt zwischen dem Aufzeichnungskopf und dem Aufzeichnungsmedium sicherzustellen. Exzentrische Nocken sind an den gegenüberliegenden Enden einer Führungswelle für die Abtastung des Schlittens angeordnet und die exzentrischen Nocken sind wirksam mit der Bedienung des Betätigungshebels verbunden. Außerdem wird die gedrehte Stellung der exzentrischen Nocken durch die Verwendung eines Sensors oder dergleichen ermittelt, um dadurch eine Mehrzahl von Stufen der Spaltpositionen nachzuweisen.
  • Außerdem wird realisiert, daß das Drucken ohne die Beeinflussung insbesondere der Ermittlung der Position des Aufzeichnungsmediums, wie z.B. der CD ausgeführt wird oder daß direkt die Position eines weißen Abschnitts innerhalb eines CD-Druckbereiches durch einen Sensor festgestellt wird, der auf dem Schlitten mitgeführt wird und das Drucken bewirkt.
  • Das vorstehend beschriebene Beispiel des Standes der Technik hat jedoch an folgenden Problemen gelitten.
  • Im Fall eines Aufbaues, in dem die Position des Schlittens genau erfaßt wird, um dadurch die Genauigkeit des Druckens zu verbessern, wird oft ein linearer Sensor, der an der Schlittenseite angeordnet ist, verwendet, um während der Abtastung des Schlittens die Anzahl der Striche eines Kodestreifens zu ermitteln, auf dem eine Vielzahl von Strichen aufgedruckt sind, so daß dadurch die Position des Schlittens bestimmt werden kann.
  • Wenn in solch einem Aufbau die exzentrischen Nocken an den gegenüberliegenden Enden der Führungswelle gedreht werden, um dadurch den Schlitten mit der Führungswelle hoch und runter zu bewegen und wenn der Betrag der Änderung der gewöhnlichen Druckhöhe des Schlittens und die Druckhöhe, wenn der Schlitten maximal angehoben wurde, groß ist, löst sich der Kodestreifen vom Sensor für die Ermittlung der Position des Schlittens, so daß es unmöglich wird, die Position des Schlittens zu bestimmen.
  • Um dieses Problem zu vermeiden, ist von einer Vorrichtung Gebrauch gemacht worden, bei dem die gegenüberliegenden Enden des Kodestreifens in Übereinstimmung mit der Aufwärtsbewegung der Führungswelle angehoben werden, wobei dabei viele Bauteile benötigt und nicht nur erhöhte Kosten verursacht werden, sondern auch die Vorrichtung verkompliziert wird und manchmal die Zuverlässigkeit des Gerätes stört.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Aufzeichnungsgerät zur Verfügung zu stellen, das so ausgebildet ist, daß sich ohne die Verwendung irgendeiner komplizierten Vorrichtung ein Kodestreifen-Nocken entsprechend der Position eines Sensors auf einer Schlittenseite bewegt.
  • Die vorliegende Erfindung ist gekennzeichnet durch die Bereitstellung eines Schlittens, der einen Aufzeichnungskopf für die Durchführung der Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungsmaterial aufweist und umgekehrt das Aufzeichnungsmaterial der Länge nach abtastet, eines positionsbestimmenden Sensors, der auf dem Schlitten angebracht ist, für die Ermittlung der Position des Schlittens, eines Kodestreifens, der durch den positionsbestimmenden Sensor gelesen wird, einer Führungswelle, die eine Führung für die Abtastung des Schlittens liefert und einer Hebevorrichtung für die Führungswelle zum Hoch- und Runterbewegen der Führungswelle, um dadurch die Höhenlage des Schlittens zu verändern, wobei der Schlitten den Kodestreifen hoch und runter bewegt, wenn die Führungswelle auf und ab bewegt wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein solcher Aufbau des geschaffen worden, daß, wenn die Höhe des Aufzeichnungskopfes relativ zur Aufzeichnungsoberfläche des Aufzeichnungsmaterials geändert werden soll, um das Aufzeichnungsmaterial Papier gegen eine CD oder dergleichen auszutauschen, und wenn die Führungswelle zum Abtasten des Schlittens durch die Hebevorrichtung für die Führungswelle hoch und runter bewegt wird, um dadurch die Höhenlage des Schlittens zu verändern, der Schlitten den Kodestreifen hoch und runter bewegt und bewirkt, daß er der Lage der positionsbestimmenden Vorrichtung des Schlittens für das Lesen des Kodestreifens folgt. Daher sind keine zusätzlichen Teile und komplizierten Vorrichtungen für die Auf- und Abbewegung des Kodestreifens erforderlich und unabhängig von der Höhenlage des Schlitten kann die positionsbestimmende Vorrichtung den Kodestreifen lesen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Aufzeichnungsgerätes, für das die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem das Aufzeichnungsgerät aus 1, ein Blattzuführschacht und eine Blattausstoßablage geöffnet sind.
  • 3 zeigt eine perspektivische Ansicht des inneren Aufbaus des Aufzeichnungsgerätes aus 1 von rechts vorne aus gesehen.
  • 4 zeigt eine perspektivische Ansicht des inneren Aufbaus des Aufzeichnungsgerätes aus 3 von links vorne aus gesehen.
  • 5 zeigt eine vertikale Querschnittsansicht des Aufzeichnungsgerätes aus 3.
  • 6A und 6B zeigen perspektivische Ansichten, welche die Zustände vor und nach dem Einsetzen eines CD-Transportabschnitts in das Aufzeichnungsgerät aus 1 darstellen.
  • 7 zeigt eine perspektivische Ansicht des CD-Transportabschnitts, der am Aufzeichnungsgerät der 1 angeordnet werden kann.
  • 8 zeigt eine unvollständige perspektivische Ausbruchansicht des CD-Transportabschnitts, des Montageabschnitts und des Montagenachweisabschnitts des unteren Gehäuses des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 9 zeigt im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht des montierten Zustands des unteren Gehäuses und den Haken des CD-Transportabschnitts des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 10A und 10B zeigen perspektivische Ansichten der Zustände, wenn eine Schiebeabdeckung bewegt wird vor und nach dem Einsetzen des CD-Transportabschnitts, der am Aufzeichnungsgerät angebracht werden kann, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 11 zeigt im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht des Zustandes, in dem der Haken des CD-Transportabschnitts vom unteren Gehäuse des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, freigegeben worden ist.
  • 12A und 12B zeigen im Querschnitt vertikale Ausbruchansichten der Zustände eines Arms vor und nach der Bewegung der Schiebeabdeckung in das Aufzeichnungsgerät, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 13 zeigt eine Draufsicht des Faches des CD-Transportabschnitts des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 14 zeigt eine typische Querschnittsansicht, welche die Form des konkaven Abschnitts des positionsbestimmenden Abschnitts des Faches aus 13 darstellt.
  • 15A, 15B, 15C, 15D 15E und 15F zeigen typische Draufsichten, welche die verschiedenen Zustände der relativen Lage des Faches aus 13 und eines Sensors zur Bestimmung der Fachposition darstellen.
  • 16 zeigt eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem das Fach in den CD-Transportabschnitt eingeschoben und eingesetzt ist, der am Aufzeichnungsgerät angebracht ist, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 17 zeigt im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht, die einen Zustand darstellt, in dem das Fach durch das Innere des Aufzeichnungsgerätes befördert wird, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 18A und 18B zeigen im Querschnitt vertikale Ausbruchansichten zur Darstellung der Zustände während der Schlittenabwärts- und Schlittenaufwärtsbewegung einer Wellenhebevorrichtung für das Auf- und Abbewegen der Führungswelle eines Schlittens im Aufzeichnungsgerät, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 19 zeigt eine teilweise gebrochene perspektivische Ansicht des CD-Transportabschnitts, der am Aufzeichnungsgerät angebracht ist, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, um die Andrucklaufrolle und seitliche Andrucklaufrolle des CD-Transportabschnitts darzustellen.
  • 20A zeigt in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht, welche die normale Tragestellung der linken Seite der Führungswelle von der Hebevorrichtung für die Führungswelle des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, darstellt, und weiterhin zeigt 20B in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht, welche die normale Tragestellung der rechten Seite der Führungswelle darstellt.
  • 21A zeigt in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht, die einen Zustand darstellt, in dem ein exzentrischer Nocken in der normalen Tragestellung der linken Seite der Führungswelle von der Hebevorrichtung für die Führungswelle angeordnet ist zum Auf- und Abbewegen der Führungswelle des Aufzeichnungsgerätes, und weiterhin zeigt 21B in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht, welche eine Zustand darstellt, in dem ein exzentrischer Nocken in der normalen Tragestellung der rechten Seite der Führungswelle angeordnet ist.
  • 22 zeigt in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht, welche die normale Tragestellung der rechten Seite der Führungswelle von der Hebevorrichtung für die Führungswelle des Aufzeichnungsgerätes darstellt, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird.
  • 23A und 23B zeigen perspektivische Ansichten, die typischerweise den exzentrischen Nocken der Führungswelle des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, von innen und außen gesehen darstellen.
  • 24A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenlage (üblicherweise die Druckhöhe) eines exzentrischen Nockens L während der normalen Aufzeichnung darstellt, und 24B zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenlage (üblicherweise die Druckhöhe) eines exzentrischen Nockens R während der normalen Aufzeichnung darstellt.
  • 25A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenlage (die CD-Druckhöhe) des exzentrischen Nockens L während des CD-Bedruckens darstellt, und 24B zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenlage (die CD- Druckhöhe) des exzentrischen Nockens R während des CD-Bedruckens darstellt.
  • 26A zeigt eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in welchem im Aufzeichnungsgerät, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, der exzentrische Nocken L durch die Verwendung des Schlittens mittels einer Schwenkbewegung in eine normale Druckhöhenlage gebracht wird, und 26B zeigt eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in welchem der exzentrische Nocken L mittels einer Schwenkbewegung von der normalen Druckhöhenlage in eine Druckhöhenlage für dickes Papier gebracht wird.
  • 27A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenlage (die Druckhöhe für dickes Papier) des exzentrischen Nockens L während des Druckens von dickem Papier darstellt, und 27B zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenlage (die Druckhöhe für dickes Papier) des exzentrischen Nockens R während des Druckens von dickem Papier darstellt.
  • 28 zeigt eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem eine Schlittenplatte vom Schlittenabschnitt des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, entfernt wurde.
  • 29 zeigt eine teilweise vergrößerte Ansicht des Schlittens im Zustand, der in 18 gezeigt wird.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachstehend im Detail mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
  • In allen Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder übereinstimmende Teile.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird und 2 zeigt eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem im Aufzeichnungsgerät aus 1 ein Blattzuführschacht und eine Blattausstoßablage geöffnet sind. 3 zeigt eine perspektivische Ansicht, die den inneren Aufbau des Aufzeichnungsgerätes aus 1 von rechts vorne aus gesehen darstellt. 4 zeigt eine perspektivische Ansicht, die den inneren Aufbau des Aufzeichnungsgerätes aus 3 von links vorne aus gesehen darstellt und 5 zeigt eine vertikale Querschnittsansicht des Aufzeichnungsgerätes aus 3. 6A und 6B zeigen perspektivische Ansichten, welche die Zustände vor und nach dem Einsetzen eines CD-Transportabschnitts in das Aufzeichnungsgerät aus 1 darstellen und 7 zeigt eine perspektivische Ansicht des CD-Transportabschnitts 8, der am Aufzeichnungsgerät der 1 angeordnet werden kann.
  • In den 1 bis 5 weist das Aufzeichnungsgerät 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform einen Blattzuführabschnitt 2, einen Blatttransportabschnitt 3, einen Blattausstoßabschnitt 4, einen Schlittenabschnitt 5, eine Wiedergewinnungsvorrichtung (Reinigungsabschnitt) 6, eine Aufzeichnungsvorrichtung (Aufzeichnungskopf) 7, einen CD-Transportabschnitt 8 und einen elektrischen Abschnitt 9 auf. Diese Abschnitte werden nachstehend in Elemente gegliedert und schematisch der Reihenfolge nach beschrieben. Während in der vorliegenden Ausführungsform die Erfindung anhand eines als Beispiel angeführten Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes beschrieben wird, ist die vorliegende Erfindung nicht beschränkt auf den Tintenstrahlaufzeichnungstyp, sondern kann auf jedes beliebige Aufzeichnungsgerät eines seriellen Abtasttyps angewendet werden, in dem ein Schlitten, der einen Aufzeichnungskopf trägt, hauptsächlich in eine Richtung abtastet, die sich überkreuzt mit der Beförderungsrichtung (Unterabtastrichtung) eines Aufzeichnungsmaterials. Wenngleich der Einfachheit der Beschreibung wegen Papier als ein Beispiel für das Aufzeichnungsmaterial verwendet wird, ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt.
  • (A) Blattzuführabschnitt
  • Der Blattzuführabschnitt 2 weist eine Druckplatte 21 auf für das Stapeln von Blattmaterial P darauf, eine Blattzuführwalze 28 zum Zuführen des Blattmaterials P, eine Trennwalze 241 zum Trennen des Blattmaterials P, einen Rückholhebel 22 zum Rückholen des Blattmaterials P zu einer Stapelposition usw., wobei diese Elemente auf einer Blattzuführunterlage 20 angeordnet sind. Ein Blattzuführschacht 26 zum Aufbewahren des aufgestapelten Blattmaterials P ist an der Blattzuführunterlage 20 oder an der Außenseite des Gehäuses des Aufzeichnungsgerätes angeordnet. Der in 2 gezeigte Blattzuführschacht 26 ist von einem mehrstufigen Typ und wird während des Gebrauchs herausgezogen.
  • Die Blattzuführwalze 28 bildet ein stabförmiges Drehelement aus, das eine bogenförmige Querschnittsform aufweist, und ist mit einem Blattzuführwalzengummi 281 auf dessen Blattreferenzseite ausgestattet. Das Zuführen (Herausführen) des Blattmaterials wird durch eine derartige Blattzuführwalze 28 herbeigeführt. Der Antrieb der Blattzuführwalze 28 wird bewerkstelligt durch eine von einem Blattzuführmotor 273 übertragene Antriebskraft, die im Blattzuführabschnitt 2 durch ein Antriebsübertragungszahnrad (nicht gezeigt) und ein Planetenzahnrad (nicht gezeigt) bereitgestellt wird. Eine bewegliche Seitenführung 23 ist beweglich an der Druckplatte 21 angeordnet und regelt die gestapelte Position des Blattmaterials P. Die Druckplatte 21 ist drehbar beweglich um eine Rotationswelle, die an die Blattzuführunterlage 20 gekoppelt ist und durch eine Druckplattenfeder 212 in Richtung der Blattzuführwalze 28 vorgespannt ist. Eine Trennschicht 213, die aus einem Material mit einem hohen Reibungskoeffizienten wie z.B. Kunstleder ausgebildet ist, wird auf dem Bereich der Druckplatte 21 angeordnet, welcher der Blattzuführwalze 28 gegenüber liegt, um die Doppelzuführung einiger oben liegender Blätter aus der Vielzahl von gestapelten Blattmaterialien P zu verhindern. Die Druckplatte 21 ist so ausgebildet, daß sie durch einen Druckplattennocken (nicht gezeigt) mit der Blattzuführwalze 28 in Kontakt gebracht und wieder davon räumlich getrennt werden kann.
  • Weiterhin ist eine Trennwalzenhaltevorrichtung 24, auf der die Trennwalze 241 für das nacheinanderfolgende Trennen der Blattmaterialien P angeordnet ist, auf der Blattzuführunterlage 20 in einer Lage angebracht, in der sie drehbar um eine Rotationswelle bewegt werden kann, die auf der Blattzuführunterlage 20 angeordnet ist und durch eine Trennwalzenfeder (nicht gezeigt) in Richtung der Blattzuführwalze 28 vorgespannt ist. Eine Trennwalzenkupplung (Kupplungsfeder) 243 ist an der Trennwalze 241 angeordnet, wobei der Aufbau derart angefertigt wurde, daß, wenn eine vorherbestimmte oder größere Belastung auf die Trennwalze 241 ausgeübt wird, ein Abschnitt auf dem die Trennwalze 241 angeordnet ist gedreht werden kann. Die Trennwalze 241 ist so ausgebildet, daß sie durch eine Trennwalzenfreigabewelle 244 und einen Steuernokken (nicht gezeigt) mit der Blattzuführwalze 28 in Kontakt gebracht und wieder davon räumlich getrennt werden kann. Die Positionen der Druckplatte 21, des Rückholhebels 22 und der Trennwalze 241 werden durch einen ASF-Sensor 29 ermittelt.
  • Weiterhin ist der Rückholhebel 22 für das Rückholen des Blattmaterials P zur Stapelposition drehbar an der Blattzuführunterlage 20 angebracht und ist vorgespannt in einer Freigaberichtung durch eine Rückholhebelfeder (nicht gezeigt). Dieser Rückholhebel 22 ist so ausgebildet, daß er durch einen Steuernocken (nicht gezeigt) in eine Drehbewegung versetzt werden kann, wenn er die Blattmaterialien P zur Stapelposition zurückholt.
  • Nachfolgend erfolgt die Beschreibung eines Zustandes, in dem die Blattzuführung durch die Verwendung der vorstehend beschriebenen Konstruktion erreicht wird.
  • In einem normalen Standby-Zustand wird die Druckplatte 21 durch den Druckplattennocken (nicht gezeigt) freigegeben, die Trennwalze 241 wird durch einen Steuernocken 25 freigesetzt und weiterhin holt der Rückholhebel 22 die Blattmaterialien P zur Stapelposition zurück, wobei er an einer solchen Stapelposition angeordnet ist, bei der eine Stapelöffnung geschlossen wird, um zu verhindern, daß die Blattmaterialien P während des Stapelns in das Innere des Bauteils gelangen.
  • Wenn die Blattzuführung in diesem Zustand gestapelt wird, kommt die Trennwalze 241 durch den Antrieb zuerst in Kontakt mit der Blattzuführwalze 28. Der Rückholhebel 22 wird danach freigegeben und die Druckplatte 21 kommt in Kontakt mit der Blattzuführwalze 28. In diesem Zustand wird mit der Zuführung der Blattmaterialien P begonnen. Die Blattmaterialien P werden durch einen vorstufigen Trennabschnitt (nicht gezeigt) begrenzt, der an der Blattzuführunterlage 20 angeordnet ist und nur eine vorherbestimmte Anzahl von Blattmaterialien P werden an einen Walzenspalt herangeführt, der durch die Blattzuführwalze 28 und der Trennwalze 241 ausge bildet wird. Die so zugeführten Blattmaterialien P werden in diesem Walzenspaltabschnitt aufgeteilt und nur das oberste Blattmaterial P wird befördert (zugeführt).
  • Wenn das Blattmaterial P an einem Förderwalzenpaar angelangt, das aus einer Förderwalze 36 und Klemmwalzen 37 besteht, die später beschrieben werden, werden die Druckplatte 21 und die Trennwalze 28 durch den Druckplattennocken (nicht gezeigt) bzw. den Steuernocken (nicht gezeigt) freigegeben. Ebenfalls wird der Rückholhebel 22 zur Stapelposition durch den Steuernocken (nicht gezeigt) zurückgeführt. Zu diesem Zeitpunkt kann das Blattmaterial P, das den Walzenspaltabschnitt zwischen der Blattzuführwalze 28 und der Trennwalze 241 erreicht hat, zur Stapelposition zurückgeführt werden.
  • (B) Blatttransportabschnitt
  • Der Blatttransportabschnitt 3 ist an einem Rahmen 11 angebracht, das eine nach oben gebogene Metallplatte aufweist. Der Blatttransportabschnitt 3 weist eine Förderwalze 36 zum Befördern des Blattmaterials P und einen PE-Sensor (nicht gezeigt) auf. Die Förderwalze 36 besitzt einen Aufbau, bei dem die Oberfläche einer Metallwelle mit feinen Keramikteilchen beschichtet ist, und sie ist durch die metallischen Abschnitte zweier durch Lager (nicht gezeigt) aufgenommener Wellen am Rahmen 11 befestigt. Um während der Drehung eine Last auf die Förderwalze 36 auszuüben, um dadurch eine sichere Beförderung zu erreichen, wird eine Förderwalzenspannfeder (nicht gezeigt) zwischen den Lagern (nicht gezeigt) und der Förderwalze 36 angeordnet, so daß die Förderwalze vorgespannt wird, um dadurch eine vorherbestimmte Last anzuwenden.
  • Eine Vielzahl von zur Drehung angetriebenen Klemmwalzen 37 sind in Kontakt stehend mit der Förderwalze 36 angeordnet.
  • Die Klemmwalzen 37 werden aufgenommen durch eine Klemmwalzenhaltevorrichtung 30 und werden mit der Förderwalze 36 in Druckkontakt gebracht, indem sie durch eine Klemmwalzenfeder (nicht gezeigt) vorgespannt werden, so daß sie eine Förderkraft für das Blattmaterial P hervorbringt. Die Klemmwalzenhaltevorrichtung 30 weist eine in den Lagern des Rahmens 11 befestigte Drehwelle auf und kann um die Drehwelle geschwenkt werden. Weiterhin sind am Eingang des Blatttransportabschnitts 3, zu dem das Blattmaterial befördert wird, eine Papierführungsklappe 33 und eine Platte 34 zur Führung des Blattmaterials P angeordnet. Außerdem weist die Klemmwalzenhaltevorrichtung 30 einen PE-Sensorhebel 321 auf zur Übertragung der Erfassung des vorderen Rands und hinteren Rands des Blattmaterials P an einen PE-Sensor 32. Die Platte 34 ist am Rahmen 11 angebracht und positioniert. Die Papierführungsklappe 33 ist um einen Lagerabschnitt (nicht gezeigt) herum drehbar an der Förderwalze 36 angeordnet und gleitet daran, wobei sie am Rahmen 11 anliegt und dadurch positioniert wird.
  • Weiterhin ist ein Papierdrücker 341 zum Abdecken des Endabschnitts des Blattmaterials P an der Blattreferenzseite der Platte 34 angeordnet. Selbst im Fall, daß das Blattmaterial P verformte Endabschnitte aufweist oder das Blattmaterial P gewellt ist, sorgt die Anordnung dadurch dafür, daß es nie vorkommt, daß der Endabschnitt des Blattmaterials P aufwärts gleitet und den Schlitten 50 oder den Aufzeichnungskopf 7 behindert. Weiterhin ist der Aufzeichnungskopf 7, zur Ausbildung eines Bildes auf der Grundlage einer Bildinformation, in Bezug auf die Transportrichtung des Blattmaterials nach der Förderwalze 36 angeordnet.
  • Im vorstehend beschriebenen Aufbau wird das zum Blatttransportabschnitt 3 zugeführte Blattmaterial P durch die Klemm walzenhaltevorrichtung 30 und die Papierführungsklappe 33 gelenkt und wird einem Walzenpaar zugeführt, das aus der Förderwalze 36 und den Klemmwalzen 37 besteht. Zu diesem Zeitpunkt wird der vordere Rand des beförderten Blattmaterials P durch den PE-Sensorhebel 321 ermittelt, um dadurch die Aufzeichnungsposition (die Drucklage oder die Bilderzeugungslage) des Blattmaterials P zu finden. Außerdem wird das Blattmaterial P auf der Platte 34 durch das Walzenpaar befördert, das aus der Förderwalze 36 und den Klemmwalzen 37 besteht und durch einen Transportmotor 35 gedreht wird. Eine Rippe, die eine Förderreferenzoberfläche schafft, ist auf der Platte 34 ausgebildet. Diese Rippe steuert den Spalt zwischen dem Blattmaterial P und dem Aufzeichnungskopf 7 und arbeitet auch mit einem Blattausstoßabschnitt zusammen, der später beschrieben wird, um die Welligkeit des Blattmaterials P zu überprüfen, so daß dadurch eine zu große Welligkeit vermieden wird.
  • Der Antrieb der Förderwalze 36 wird bewirkt durch die Drehkraft des Transportmotors 35, der aus einen Gleichstrommotor besteht, wobei die Drehkraft durch einen zeitgesteuerten Riemen 541 zu einer Riemenscheibe 361 übertragen wird, die auf der Welle der Förderwalze 36 angeordnet ist.
  • Auf der Welle der Förderwalze 36 ist ein Kode-Rad 362 zur Bestimmung des Betrags der Beförderung durch die Förderwalze 36 angeordnet. Dieses Kode-Rad 362 weist Markierungen mit einer Teilung von 150 lpi–300 dpi auf. Ein Kodiersensor 39 zum Lesen der vorstehend genannten Markierungen wird an dem Bereich des Rahmens 11 angebracht, der an das Kode-Rad 362 angrenzt.
  • Ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf wird als Aufzeichnungsmittel (Aufzeichnungskopf) 7 verwendet. Getrennte Tintentanks für die jeweiligen Tintenfarben sind so angepaßt, daß sie austauschbar an diesem Aufzeichnungskopf 7 anbracht werden können. Weiterhin kann dieser Aufzeichnungskopf 7 auf der Grundlage von Aufzeichnungsdaten durch eine Heizvorrichtung (wärmeerzeugendes Element) oder dergleichen Wärme an die Tinte abgeben. Die Anordnung ist so gestaltet, daß die Tinte durch diese Wärme filmverdampft wird und die Tinte aus den Ausstoßöffnungen des Aufzeichnungskopfs 7 ausgestoßen wird durch eine Druckänderung, die durch das Wachsen oder das Schrumpfen einer Blase aufgrund der Filmverdampfung verursacht wurde, wobei durch die ausgestoßenen Tintentropfen ein Bild auf dem Blattmaterial P herausgebildet wird.
  • (C) Schlittenabschnitt
  • Der Schlittenabschnitt 5 weist einen Schlitten 50 auf, an dem der Aufzeichnungskopf 7 angebracht ist. Dieser Schlitten 50 wird für eine wechselseitige Bewegung in eine Hauptabtastrichtung geführt und aufgenommen durch eine Führungswelle 52 und eine Führungsschiene 111, die in eine Richtung eingebaut sind, die sich mit der Transportrichtung des Blattmaterials P überkreuzt. Die Führungsschiene 111 hat auch die Funktion, das hintere Ende des Schlittens 50 zu halten, um dadurch den Spalt (Blattbereichsabstand) zwischen dem Aufzeichnungskopf 7 und dem Blattmaterial P bei einem richtigen Wert zu halten. Die Führungswelle 52 ist am Rahmen 11 angebracht und die Führungsschiene 111 ist einstückig mit dem Rahmen 11 ausgebildet. Eine dünne Gleitbahn 53 aus SUS oder dergleichen erstreckt sich auf der Gleitseite der Führungsschiene 111 in Bezug auf den Schlitten, wodurch eine Verringerung des Gleitgeräusches erreicht wird.
  • Weiterhin wird der Schlitten 50 durch einen Schlittenmotor (nicht gezeigt), der am Rahmen angeordnet ist, mittels eines zeitgesteuerten Riemens 541 angetrieben. Dieser zeitgesteu erte Riemen 541 wird erweitert und gestützt durch eine Leerlauf-Riemenscheibe 542. Der zeitgesteuerte Riemen 541 und der Schlitten 50 sind aneinander gekoppelt durch einen Dämpfer (nicht gezeigt), der aus Gummi oder ähnlichem besteht, und die Schwingung des vorstehend erwähnten Schlittenmotors usw. wird abgeschwächt, um dadurch die Unebenheit eines Bildes zu verringern. Um die Position des Schlittens 50 zu ermitteln, ist ein Kodestreifen 561, der mit Strichen mit einer Teilung von 150 lpi–300 dpi markiert ist, parallel zum zeitgesteuerten Riemen 541 angeordnet. Weiterhin ist ein Kodiersensor (nicht gezeigt), der einen Photosensor für das optische Lesen des Kodestreifens 561 darstellt, an einer Schlittenplatte (nicht gezeigt) angebracht, die auf dem Schlitten 50 mitgeführt wird. Ein Kontakt (nicht gezeigt) zum Erzielen der elektrischen Verbindung zum Aufzeichnungskopf 7 ist ebenfalls auf dieser Schlittentafel (nicht gezeigt) angeordnet. Auf dem Schlitten 50 ist auch eine flexible Unterlage zur Übertragung eines Kopfsignals vom elektrischen Abschnitt (elektrische Unterlage 9) zum Aufzeichnungskopf 7 angeordnet.
  • Um den Aufzeichnungskopf 7 als Aufzeichnungsvorrichtung auf dem Schlitten 50 zu befestigen, steht ein Anschlagabschnitt für Positionier- und Anpreßvorrichtungen (Kopfanpreßvorrichtung, nicht gezeigt) zur Verfügung zum Anpressen und Fixieren des Aufzeichnungskopfs 7. Diese Anpreßvorrichtung wird getragen von einem Kopfaufsetzhebel 51 und ist so aufgebaut, daß wenn der Kopfaufsetzhebel 51 um eine Drehachse gedreht wird, um dadurch den Aufzeichnungskopf 7 aufzusetzen, eine Anpreßkraft auf den Aufzeichnungskopf 7 ausgeübt wird.
  • An den gegenüberliegenden Enden der Führungswelle 52 sind ein exzentrischer Nocken R (rechter exzentrischer Nocken1) 521 und ein exzentrischer Nocken L (linker exzentrischer Nocken) 522 angeordnet und durch die Ansteuerung eines Schlittenhebemotors 58 wird der Antrieb mittels einer Zahnradübersetzung 581 zum exzentrischen Nocken R 521 übertragen, wodurch die Führungswelle 52 auf und ab bewegt werden kann. In Übereinstimmung mit der Aufwärts- und Abwärtsbewegung dieser Führungswelle 52 wird der Schlitten 50 gleichermaßen auf und ab bewegt, so daß sogar für ein Blattmaterial P, das unterschiedliche Dicken aufweist, ein optimaler Spalt gewährleistet werden kann.
  • Weiterhin ist am Schlitten 50 ein Fachpositionsmeßsensor 59 angeordnet, der einen Sensor vom Reflexionstyp aufweist für die Erfassung einer Markierung (das Bezugszeichen 834 in 13) zur Ermittlung der Position eines CD-Druckfaches (das Bezugszeichen 13 in 13), um auf dem Beschriftungsbereich eines kompakten und dicken Aufzeichnungsmaterials wie z.B. CD-R aufzuzeichnen (zu drucken). Dieser Fachpositionsmeßsensor 59 kann Licht von einem lichtemittierenden Element aussenden und empfängt das davon reflektierte Licht, um die Position des vorstehend erwähnten Faches zu ermitteln. Wenn in der vorstehend beschriebenen Anordnung ein Bild auf dem Blattmaterial P ausgebildet werden soll, wird das Blattmaterial P zur Position einer Linie, die aufgezeichnet werden soll (die Position in der Transportrichtung des Blattmaterials P), durch das Walzenpaar (die Förderwalze 36 und die Klemmwalzen 37) befördert, wobei auch der Schlitten 50 zu einer Aufzeichnungsposition (bilderzeugenden Position) bewegt wird (einer Position in einer Richtung, die sich mit der Transportrichtung des Blattmaterials P überkreuzt) durch einen Schlittenmotor (nicht gezeigt), um dadurch den Aufzeichnungskopf 7 der Aufzeichnungsposition (bilderzeugende Position) gegenüberzustellen. Danach stößt der Aufzeichnungskopf 7 die Tinte in Richtung des Blattmaterials P durch ein Signal vom elektrischen Abschnitt (elektrische Unterla ge) 9, wodurch die Aufzeichnung (Bilderzeugung) hervorgerufen wird.
  • (D) Blattausstoßabschnitt
  • Der Blattausstoßabschnitt 4 weist zwei Blattausstoßwalzen 40, 41, einen Dorn 42, der an diesen Blattausstoßwalzen 40, 41 anliegt und dadurch zur Drehung gebracht werden kann und eine Zahnradübersetzung zur Übertragung des Antriebs der Förderwalze 36 zu den Blattausstoßwalzen 40, 41 auf.
  • Die Blattausstoßwalzen 40, 41 sind auf der Platte 34 angebracht. Die Blattausstoßwalze 40 auf der in Bezug auf die Transportrichtung vorgelagerten Seite weist eine Vielzahl von Gummiteilen (Blattausstoßwalzengummi) auf, die an der Metallwelle angeordnet sind. Die erste Blattausstoßwalze 40 wird durch den mittels eines Laufrad übertragenen Antriebs der Förderwalze 36 angetrieben. Die zweite Blattausstoßwalze 41 weist einen Aufbau auf, in dem eine Vielzahl von elastischen Elementen aus Elastomer oder dergleichen auf einer Welle aus Kunstharz aufgebracht sind. Die Blattausstoßwalze 41 wird durch den mittels eines Laufrad dazu übertragenen Antriebs der Blattausstoßwalze 40 angetrieben.
  • Der hier verwendete Dorn 42 weist eine Vielzahl von um ihn herum angeordneten konvexen Gebilden auf, bestehend aus einer dünnen Platte aus SUS und einem einstückig vergossenen Kunstharzabschnitt. Solch ein Dorn 42 ist auf einer Dornunterlage 43 angebracht. In der vorliegenden Ausführungsform wird die Befestigung des Dorns 42 auf der Dornunterlage 43 und dessen Druckkontakt mit den Blattausstoßwalzen 40, 41 durch eine Dornfeder 44 erreicht, die aus einer Spiralfeder in einer stabartigen Form besteht. Was die Dorne 42 betrifft, erzeugt einer hauptsächlich eine Förderkraft für das Blattmaterial P und der andere verhindert hauptsächlich, daß das Blattmaterial beim Aufzeichnen aufwärts treibt. Der Dorn, der die Förderkraft erzeugt ist an einer Stelle angeordnet, die dem Gummiabschnitt der Blattausstoßwalzen 40, 41 (dem Blattausstoßwalzengummibereich oder dem Bereich des elastischen Materials) entspricht. Andererseits ist der Dorn zur Verhinderung des Aufwärtsgleitens des Blattmaterials P an einer Stelle angeordnet, wo die Gummiabschnitte der Blattausstoßwalzen 40, 41 (der Blattausstoßwalzengummi) nicht vorhanden sind (wie z.B. die Stelle zwischen den Gummiabschnitten).
  • Eine Blattrandstütze (nicht gezeigt) ist zwischen den Blattausstoßwalzen 40, 41 angeordnet. Diese Blattrandstütze (nicht gezeigt) hat die Aufgabe, die gegenüberliegenden Kanten des Blattmaterials P anzuheben und das Blattmaterial P durch die Enden der Blattausstoßwalzen 40, 41 zu halten, um dadurch Schäden oder die Verringerung der Qualität eines aufgezeichneten Bildes zu verhindern, die durch Reibung am vorstehend beschriebenen Bildaufzeichnungsabschnitt auf dem Blattmaterial P verursacht wird. Die vorstehend beschriebene Blattrandstütze hat die Aufgabe, die gegenüberliegenden Kanten des Blattmaterials P anzuheben und sorgt für die Steifigkeit des Blattmaterials P durch ein Kunstharzelement, das eine Laufrolle an dessen Enden aufweist, die durch eine Blattrandhaltefeder (nicht gezeigt) vorgespannt ist, um dadurch den Laufrolle mit einer vorherbestimmten Kraft gegen das Blattmaterial P zu drücken, wodurch das Blattmaterial P gehalten werden kann.
  • Durch den oben beschriebenen Aufbau wird das Blattmaterial P, auf dem die Aufzeichnung (Bilderzeugung) im Schlittenabschnitt 5 ausgeführt wurde, durch den Walzenspaltabschnitt zwischen der Blattausstoßwalze 41 und dem Dorn 42 gepreßt, und wird befördert und auf eine Blattausstoßablage 46 ausge stoßen. Die Blattausstoßablage 46 hat einen geteilten Aufbau, der eine Vielzahl von Elementen aufweist und ist so ausgebildet, daß sie vom unteren Bereich des unteren Gehäuses 99 des Aufzeichnungsgerätes aufgenommen werden kann. Diese Blattausstoßablage 46 wird während des Betriebs herausgezogen. In der gezeigten Blattausstoßablage 46 wird deren Höhe in Richtung ihres vorderen Endes vergrößert und deren entgegengesetzten Seitenkanten werden ebenfalls in der Höhe vergrößert, wobei eine Verbesserung der Stapeleigenschaften des ausgestoßenen Blattmaterials P und die Verhinderung des Reibens der Aufzeichnungsoberfläche des Blattmaterials P erreicht wird.
  • (E) Wiedergewinnungsvorrichtungsabschnitt (Reinigungsabschnitt)
  • Die Wiedergewinnungsvorrichtungsabschnitt 6 weist einen Wiedergewinnungsmotor 69 für die ausschließliche Verwendung auf. Im Wiedergewinnungsvorrichtungsabschnitt 6 ist ebenfalls eine Einweg-Kupplung (nicht gezeigt) angeordnet, um eine Pumpe 60 durch die Drehung des Wiedergewinnungsmotors 69 in eine Richtung zu betreiben und den Wischvorgang der Klinge 62 und die Aufwärts- und Abwärtsbewegung einer Kappe 61 durch die Drehung (umgekehrte Drehung) des Wiedergewinnungsmotors 69 in die andere Richtung durchzuführen.
  • In der vorliegenden Ausführungsform ist die Pumpe dafür bestimmt, einen Unterdruck zu erzeugen mittels zweier Röhren (nicht gezeigt), die durch ein Pumpenlaufrolle (nicht gezeigt) ausgepreßt werden, wobei ein Ventil (nicht gezeigt) oder dergleichen in einer Saugbahn (eine Röhre oder ähnliches) angeordnet ist, die von der Kappe 61 zur Pumpe 60 führt. Diese Absaugwiedergewinnungsvorrichtung ist dafür bestimmt, einen Unterdruck in der Kappe 61 zu erzeugen durch die Pumpe 60, die zusammenwirkt mit der Kappe 61, die in engen Kontakt mit der Ausstoßöffnungsoberfläche des Aufzeichnungskopfs 7 ein Abdeckzustand) gebracht wird, so daß solche Fremdstoffe wie viskositätserhöhte Tinte, Blasen und Staub von der Ausstoßöffnung des Aufzeichnungskopfs 7 zusammen mit der Tinte durch Unterdruck abgesaugt und ausgestoßen werden.
  • Im Innern der Kappe 61 wird ein Kappenaufnahmeelement (nicht gezeigt) bereitgestellt zur Verringerung der Menge des Tintenrückstands (anhaftende Tinte), der an der Oberfläche der Ausstoßöffnung des Aufzeichnungsgeräts 7 nach dem Ansaugen erzeugt wird. Um zu verhindern, daß der Tintenrückstand vom vorstehend erwähnten Kappenaufnahmeelement gesichert wird, erfolgt der Aufbau so, daß die Pumpe 60 bei geöffneter Kappe 61 betrieben wird, um dadurch den Leerlaufsaugvorgang des Absaugens und Entfernens des Tintenrückstandes in die Kappe 61 durchzuführen. Die Abfalltinte, die durch die Pumpe 60 angesaugt wurde, wird aufgenommen und zurückbehalten durch ein Tintenabfallaufnahmeelement (nicht gezeigt), das im unteren Gehäuse 99 angeordnet ist, welches später beschrieben wird.
  • Verschiedene Arbeitsgänge zur Wiedergewinnungsbehandlung im Wiedergewinnungsvorrichtungsabschnitt 6, d.h. eine Serie von Wiedergewinnungsvorgängen wie z.B. der Wischvorgang mittels der Klinge 62, der Vorgang des Herankommens und Entfernens (Aufwärts- und Abwärtsbewegung) der Kappe 61 und der Öffnungs- und Schließvorgang des Ventils (nicht gezeigt), das zwischen der Kappe 61 und der Pumpe 60 vorliegt, werden durch einen Hauptnocken (nicht gezeigt) gesteuert, der eine Vielzahl von Nocken aufweist, die in Bezug aufeinander koaxial angeordnet sind. Nocken, Arme (Hebel) usw. an den Stellen entsprechend der jeweiligen Arbeitsgänge zur Wieder gewinnungsbehandlung werden durch den vorstehend beschriebenen Hauptnocken bedient, wobei die vorherbestimmten Arbeitsgänge zur Wiedergewinnungsbehandlung ausgeführt werden.
  • Die Position (wie z.B. die Position der Drehbewegung) des vorstehend beschriebenen Hauptnockens kann durch einen positionsbestimmenden Sensor (nicht gezeigt) wie zum Beispiel eine Lichtschranke ermittelt werden. Wenn die Kappe 61 vom Aufzeichnungskopf weggeführt wird (in der vorliegenden Ausführungsform nach unten bewegt wird), wird die Klinge 62 in eine Richtung rechtwinklig zur Hauptabtastrichtung des Schlittens 50 bewegt, um dadurch die Ausstoßöffnungsoberfläche des Aufzeichnungskopfes 7 abzuwischen (zu reinigen). Außerdem sind in der vorliegenden Ausführungsform eine Mehrzahl von Klingen 62 angeordnet, die aus einer Klinge für das Abwischen der Umgebung der Ausstoßöffnungen des Aufzeichnungskopfes 7 und einer Klinge für das Abwischen der gesamten Ausstoßöffnungsoberfläche bestehen. Wenn die Klingen zum innersten Gebiet bewegt wurden, werden die Klingen 62 an einem Klingenreiniger abgestreift, wodurch die Tinte (übertragene Tinte), die an den Klingen 62 selbst oder an ähnlichem haftet, entfernt werden kann, um dadurch die Reinigungsleistung der Klingen 62 wiederherzustellen.
  • (F) Außengehäuseabschnitt
  • Jeder Funktionsabschnitt und jeder Aufbauabschnitt (jede Baueinheit), der vorstehend beschrieben wurde, ist in den Rahmen 11 des Aufzeichnungsgerätes 1 eingebaut, um dadurch die Vorrichtungsabschnitte des Aufzeichnungsgerätes auszubilden. Ein Außengehäuseabschnitt wird in solch einer Art und Weise angebracht, daß die Umgebung dieser Vorrichtungsabschnitte abgedeckt werden. Der Außengehäuseabschnitt weist hauptsächlich das untere Gehäuse 99, ein oberes Gehäuse 98, eine Zugriffsabdeckung 97, eine Anschlußabdeckung 96 und eine Frontabdeckung 95 auf.
  • Eine Blattausstoßablagenschiene (nicht gezeigt) ist im unteren Bereich des unteren Gehäuses 99 angebracht und eine unterteilte Blattausstoßablage 46 ist so ausgebildet, daß sie darin aufgenommen werden kann. Außerdem ist die Frontabdekkung 95 so ausgebildet, um eine Blattausstoßöffnung während des Nichtgebrauchs zu verschließen.
  • Die Zugriffsabdeckung 97 ist drehbar am oberen Gehäuse 98 angeordnet. Ein Öffnungsabschnitt ist in einem Bereich der oberen Oberfläche des oberen Gehäuses 98 ausgebildet, wobei der Tintenbehälter 71 und der Aufzeichnungskopf 7 durch diesen Öffnungsabschnitt ausgetauscht werden können.
  • Ferner sind im oberen Gehäuse 98 ein Türumschalthebel (nicht gezeigt) zum Nachweis des Öffnens und Schließens der Zugriffsabdeckung 97, eine LED-Führung 982 zur Übertragung und Anzeige des Lichts einer LED, ein Hauptschalter 983 zum Betätigen des Schalters des elektrischen Abschnitts (Schaltungsträger) usw. angeordnet.
  • Weiterhin ist ein Blattzuführschacht in mehrstufiger Bauform 26 drehbar am oberen Gehäuse 98 angeordnet. Die Gestaltung ist so ausgeführt, daß, wenn der Blattzuführschacht 26 eingeschoben ist und der Blattzuführabschnitt nicht verwendet wird, der Blattzuführschacht 26 als die Abdeckung des Blattzuführabschnitts dient. Außerdem ist das obere Gehäuse 98 und das untere Gehäuse 99 durch einen Montagehaken befestigt, der elastisch ist. Der Bereich zwischen dem oberen Gehäuse 98 und dem unteren Gehäuse 99, in dem ein Anschlußabschnitt angeordnet ist, wird mit einer Anschlußabdeckung 96 abgedeckt.
  • Der Aufbau, bei dem ein Compact Disk (CD)-Transportabschnitt 8 im Aufzeichnungsgerät, für das die vorliegende Erfindung zum Einsatz gelangt, verwendet wird und die Details des Bedruckens einer CD wird nun unter Bezug auf die 6A und 6B bis 19 beschrieben.
  • 6A zeigt eine perspektivische Ansicht, die den Zustand darstellt bevor der CD-Transportabschnitt 8 in das Aufzeichnungsgerät aus 1 eingesetzt wird und 6B zeigt eine perspektivische Ansicht, die den Zustand darstellt nachdem der CD-Transportabschnitt 8 in das Aufzeichnungsgerät eingesetzt wurde. 7 zeigt eine perspektivische Ansicht, die den CD-Transportabschnitt 8 darstellt, der am Aufzeichnungsgerät aus 1 angebracht werden kann und 8 zeigt eine perspektivische Ausbruchansicht des CD-Transportabschnitts, des Montageabschnitts und des Montagenachweisabschnitts des unteren Gehäuses 99. 9 zeigt im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht des montierten Zustands des unteren Gehäuses 99 und den Haken 84 des CD-Transportabschnitts 8 und die 10A und 10B zeigen perspektivische Ansichten der Zustände, wenn eine Schiebeabdekkung 81 bewegt wird vor und nach dem Einsetzen des CD-Transportabschnitts 8. 11 zeigt im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht des Zustandes, in dem der Haken 84 des CD-Transportabschnitts 8 vom unteren Gehäuse 99 freigegeben wurde und 12A und 12B zeigen im Querschnitt vertikale Ausbruchansichten der Zustände eines Arms 85 vor und nach der Bewegung der Schiebeabdeckung 81 in das Aufzeichnungsgerät des CD-Transportabschnitts 8.
  • Weiterhin zeigt 13 eine Draufsicht des Faches 83 des CD-Transportabschnitts 8, 14 zeigt eine typische Querschnittsansicht, welche die Form des konkaven Abschnitts des positionsbestimmenden Abschnitts des Faches 83 aus 13 darstellt und 15A bis 15F zeigen typische Draufsichten, welche die verschiedenen Zustände der relativen Position des Faches aus 13 und eines Sensors zur Bestimmung der Fachposition darstellen. 16 zeigt eine perspektivische Ansicht, die einen Zustand darstellt, in dem das Fach 83 in den CD-Transportabschnitt 8 eingeschoben und eingesetzt ist, der am Aufzeichnungsgerät angebracht ist und 17 zeigt im Querschnitt eine vertikale Ausbruchansicht, die einen Zustand darstellt, in dem das Fach durch das Innere des Aufzeichnungsgerätes befördert wird. 18A und 18B zeigen im Querschnitt vertikale Ausbruchansichten zur Darstellung der Zustände während der Schlittenabwärts- und Schlittenaufwärtsbewegung einer Wellenhebevorrichtung für das Auf- und Abbewegen der Führungswelle 52 des Schlittens 50 und 19 zeigt eine teilweise weggebrochene perspektivische Ansicht des CD-Transportabschnitts 8, um die Andrucklaufrolle 811 und die seitliche Andrucklaufrolle 824 des CD-Transportabschnitts 8 darzustellen.
  • Wenn wie in 6A gezeigt der CD-Transportabschnitts 8 geradeaus in Richtung des Pfeils Y geschoben wird, wird der CD-Transportabschnitts 8 in das untere Gehäuse 99 des Aufzeichnungsgerätes eingebaut. Zu diesem Zeitpunkt werden die Montageabschnitte (nicht gezeigt) an den entgegengesetzten Enden einer Ablagenführung 82 entlang der CD-Transportabschnittführungsschienen 993, die wie in den 8 und 9 gezeigt an den gegenüberliegenden Seiten des unteren Gehäuses 99 angeordnet sind, eingesetzt, wobei die Positionierung des CD-Transportabschnitts 8 bewirkt wird. Drehbare Haken 84 sind an den Endabschnitten der rechten und linken Seite der Ablagenführung 82 angeordnet, wobei die Haken in eine Richtung vorgespannt sind. Der CD-Transportabschnitts 8 stößt, wenn er bis zu einer vordefinierten Position eingeschoben und eingesetzt wurde, gegen einen bestimmten Bereich und läßt sich nicht weiter einschieben. Die Haken 84 wirkt dann auf die Anschläge der CD-Transportabschnittführungsschienen 993 ein, um dadurch den CD-Transportabschnitt 8 zu verriegeln, so daß er nicht in die Richtung aus der er geschoben wurde zurückkehren kann.
  • Ein Ablagenführungsmeßsensor 344 zur mechanischen Ermittlung eines Zustandes, in dem die Ablagenführung 82 (der CD-Transportabschnitt 8) an einer vordefinierten Stelle im Aufzeichnungsgerät angebracht wurde, ist auf der Platte 34 angeordnet. Der Aufbau ist so gestaltet, daß wenn die Ablagenführung 82 in die Hauptbaugruppe des Aufzeichnungsgerätes eingebaut wird, ein Teil der Ablagenführung 82 an den Ablagenführungsmeßsensor 344 stößt, wodurch ermittelt werden kann, daß der CD-Transportabschnitt 8 (die Ablagenführung 82) eingebaut worden ist.
  • Wenn, wie in 10A, 10B, 12A und 12B gezeigt, die Schiebeabdeckung 81 in Richtung des Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes bewegt wird, ragt der Arm 85 in Richtung des Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes heraus in funktionalem Zusammenhang mit der Schiebeabdeckung 81. Eine Dornunterlage 43, die den Dorn trägt, ist angeordnet, um sich in vertikaler Richtung relativ zur Platte 34 gleitend zu bewegen und ist nach unten durch eine Federkraft mit vorbestimmten Druck vorgespannt. Demgemäß tritt der Arm 85 zwischen die Dornunterlage 43 und die Platte 34 ein, wobei die Dornunterlage 43 durch einen vordefinierten Betrag nach oben gehoben wird. In diesem Fall kann der Arm 85 sanft zwischen die Dornunterlage 43 und die Platte 34 eintreten durch ein geneigtes Bauteil 851, das am spitzen Ende des Arms 85 ausgebildet ist. Dadurch kann ein Zwischenraum zwischen der Platte 34 und der Dornunterlage 43 für das Fach 83 ausgebildet werden, durch das eine CD (wie z.B. eine CD-R) als ein Speichermedium hindurch geführt wird.
  • Weiterhin wird der Arm 85 so eingerichtet, daß er in einer Lage positioniert ist, in der er zwischen die Platte 34 und die Dornunterlage 43 eingeführt worden ist und in eine Lage, in der er vor dem Herausragen (Vorschub) in die Ablagenführung 82 aufgenommen worden ist, wobei er in einer Lage gehalten wird, in der er ein Spiel relativ zur Ablagenführung 82 aufweist.
  • In einem Zustand, in dem zunächst die Schiebeabdeckung 81 nicht in Richtung des Hauptaufbaus der Aufzeichnungsgerätes bewegt wird, wird der Öffnungsabschnitt 821 des CD-Transportabschnitts 8 geschlossen, so daß deshalb das Fach 83 nicht eingeschoben werden kann. Wenn die Schiebeabdeckung 81 dann in Richtung des Hauptaufbaus der Aufzeichnungsgerätes bewegt wird, wird die Schiebeabdeckung 81 veranlaßt, sich schräg nach oben zu bewegen, so daß daher ein Öffnungsabschnitt 821 zum Einschieben des Faches zwischen der Schiebeabdeckung 81 und der Ablagenführung 82 ausgebildet wird (6B). Wenn dieser Zustand, wie in 16 gezeigt, herbeigeführt worden ist, kann das mit der CD beladene Fach 83 durch den Öffnungsabschnitt 821 eingeschoben und in eine vorherbestimmte Position gebracht werden.
  • Der Grund für das Übernehmen solch eines Aufbaus liegt darin, die gegenseitige Beeinträchtigung zwischen dem Fach 83 und dem Dorn 42 zu verhindern, welche zur Beschädigung einer Ablagefolie 831 auf dem objektseitigen Ende des Fachs 83 und des Dorns 42 führen kann, wenn das Fach 83, ohne die Dornunterlage 43 hoch zu bewegen, eingesetzt wird.
  • Wenn wie in 11 gezeigt die Schiebeabdeckung 81 aus dem Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes mit der installierten Ablagenführung 82 herausgezogen wird, löst sich der Arm von der Dornunterlage 43 ab in funktionalem Zusammenhang mit der Schiebeabdeckung 81 und die Dornunterlage 43 und der Dorn 44 bewegen sich herunter zu ihren ursprünglich vorbestimmten Positionen. Die Anordnung ist so gestaltet, daß, wenn zu diesem Zeitpunkt das Fach 83 eingebaut bleibt, das Fach 83 im Öffnungsabschnitt 821 zwischen der Schiebeabdeckung 81 und der Ablagenführung 82 hängen bleibt und die Schiebeabdeckung 81 nicht weiter herausgezogen werden kann. Dadurch wird verhindert, daß das Aufzeichnungsmedium beschädigt wird, wenn der Umstand auftritt, daß der Dorn 44 abgesenkt wird während ein Aufzeichnungsmedium wie z.B. eine CD-R im Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes zurückbleibt.
  • Wenn die Schiebeabdeckung 81 weiter gezogen wird, wirkt die Schiebeabdeckung 81, wie in 11 gezeigt, auf die Haken 84 ein, wodurch sich die Haken 84 von den CD-Transportabschnittführungsschienen 993 des unteren Gehäuses 99 ablösen, wodurch die Befestigung des CD-Transportabschnitts 8 am Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes freigegeben wird.
  • Das Fach 83 weist in der vorliegenden Ausführungsform eine Kunstharzplatte auf, die eine Dicke in der Größenordnung von 2 mm–3 mm hat, wobei die Kunstharzplatte, wie in 13 gezeigt, einen Bedienungsabschnitt 833 zum Anfassen für einen Anwender aufweist, wenn das Fach eingebaut und herausgeholt wird, Positionsermittlungsmarkierungen 834 (in 13 an drei Stellen 834a, 834b und 834c), ein CD-Entnahmeloch 835, eine Ausrichtungsmarkierung zum Facheinlegen 836, ein Ausgleichsabschnitt für die Seitenandrücklaufrollen 837, eine Nachweismarkierung für die Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 und eine Markierung zur Bestimmung der Adap terart (nicht gezeigt), die zum Unterscheiden der Art des Fachadapters vorgesehen ist.
  • Auf dem objektseitigen Ende des vorstehend beschriebenen Fachs 83 ist ein Ablageplättchen angebracht zum Sicherstellen des Ineinandergreifens der Förderwalze 36 mit den Klemmwalzen 37.
  • Die Positionsermittlungsmarkierungen 834 sind an zwei Stellen (834a und 834b) an der Seite des objektseitigen Endes des CD-Montageabschnitts des Faches 83 und an einer Stelle (834c) auf der gegenüberliegenden Seite angeordnet. Jede der Positionsermittlungsmarkierungen 834 weist ein Element mit hochreflektierenden Eigenschaften in Form eines Quadrates mit der Größe 3 mm–10 mm auf. Hierin wurde es durch die Verwendung einer heißen Stempels ausgebildet.
  • Wie in 13 und 14 gezeigt, ist um jede Positionsermittlungsmarkierung 834 ein konkaver Abschnitt 839 angeordnet und die Gestaltung ist so ausgeführt, daß ein reflektierendes Material entlang des Umrisses der Positionsermittlungsmarkierung 834 in Form eines Kunstharzteiles ausgebildet ist. Außerdem weist der Boden des konkaven Abschnitts 839 jeder Positionsermittlungsmarkierung 834, wie in 14 gezeigt, eine hohe Oberflächengüte auf und ist ausgeprägt durch einen vordefinierten Winkel, so daß dadurch die Anordnung so ausgebildet ist, daß sogar wenn das von einem auf dem Schlitten 50 angeordneten Fachpositionsmeßsensor 59 ausgesendete Licht von einem anderen Abschnitt als den Positionsermittlungsmarkierungen 834 reflektiert wird, das davon reflektierte Licht nicht an einem lichtempfangenden Abschnitt nicht zurückkehrt. Dadurch kann eine fehlerhafte Positionsbestimmung des Fachs 83 verhindert werden.
  • Wie vorstehend beschrieben, ist der Reflexionsgrad der Positionsermittlungsmarkierungen 834 auf dem Fach 83 hoch, so daß es daher nicht notwendig ist, darauf einen Sensor mit hoher Leistung mitzuführen, wobei die Aufbereitung wie z.B. Fehlerkorrekturen verringert werden können und eine Erhöhung der Kosten und der Aufzeichnungszeit (Druckzeit) vermieden werden kann.
  • Weiterhin kann die Positionsbestimmung einer CD im Vergleich mit einem Verfahren des direkten Ablesens des Randes der Druckfläche (Aufzeichnungsfläche) einer CD exakt herbeigeführt werden, selbst wenn das Drucken auf einer farbigen CD durchgeführt wird oder das Wiederbedrucken einer schon einmal bedruckten CD ausgeführt wird.
  • Der CD-Montageabschnitt 832 weist eine Mehrzahl von profilierten Klauen auf, wodurch die Positionierung und die Spielbeseitigung bewirkt wird, wenn die CD montiert wird.
  • Der Bediener richtet eine Öffnung im zentralen Bereich der CD am CD-Montageabschnitt 832 aus, um dadurch die CD zu befestigen. Wenn die CD entfernt werden soll, kann der Bediener die CD durch das Festhalten der äußeren Umfangskante der CD unter Benutzung des CD-Entnahmelochs 835 entnehmen. Der CD-Montageabschnitt 832 liegt um eine Stufe tiefer als die anderen Oberflächen des Fachs 83. Die Nachweismarkierung für die Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 ist auf dieser niedrigen Oberfläche angeordnet. Diese Nachweismarkierung für die Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 ist so geschaffen, daß eine Öffnung mit einer vorbestimmten Breite durch eine heiße Ausstanzung mit einer vorbestimmten Breite gebildet wird und das Fehlen von Medien entschieden wird, wenn die Breite der Öffnung ermittelt wird.
  • Wie in 13 gezeigt, ist die Ablagefolie 831 am objektseitigen Ende des Fachs 83 angebracht zum Sicherstellen des Ineinandergreifens des Fachs 83 mit der Förderwalze 36 und den Klemmwalzen 37. Diese Ablagefolie 831 wird aus einem Folienmaterial ausgebildet, das aus PET oder ähnlichem besteht, eine Dicke in der Größenordnung von 0,1 mm–0,3 aufweist und einen vordefinierten Wert für den Reibungskoeffizienten und die Härte hat. Das Fach 83 selbst weist einen spitz zulaufendes Teil 830 auf, das an dessen objektseitigen Endabschnitt angeordnet ist. Demgemäß wird die Ablagefolie 831 zwischen die Förderwalze 36 und die Klemmwalzen 37 geklemmt, um dadurch eine Förderkraft zu schaffen, wobei danach das spitz zulaufendes Teil 830 am objektseitigen Ende des Fachs 83 die Klemmwalzen 37 hochhebt, wodurch das dicke Fach 83 in den Walzenspalt zwischen die Förderwalze 36 und die Klemmwalzen 37 gezogen wird, so daß die korrekte Beförderung des Fachs 83 möglich wird.
  • Die Positionsermittlungsmarkierung 834 ist zwischen den Klemmwalzen 37 angeordnet. Demgemäß wird verhindert, daß sich die Positionsermittlungsmarkierung 834 und die Klemmwalzen 37 berühren, wodurch die Beschädigung der Oberfläche der Positionsermittlungsmarkierung 834 vermieden wird.
  • Mit Bezug auf 19 ist die Ablagenführung 82, welche den CD-Transportabschnitt 8 bildet, mit einer seitlichen Andrucklaufrolle 824 zum Andrücken des in 13 gezeigten Fachs 83 gegen die Referenzlage (nicht gezeigt) der Ablagenführung 82 versehen, wobei das Fach 83 durch eine Laufrollenfeder (nicht gezeigt) mit vordefiniertem Druck gegen die vorstehend genannte Referenzlage gedrückt wird, um dadurch die Positionierung zu erreichen. Die seitliche Andrucklaufrolle 824 wirkt so lange ein, bis der Bediener das Fach 83 an eine vordefinierte Position setzt. Wenn jedoch das Fach 83 durch die Förderwalze 36 und die Klemmwalzen 37 befördert wird, kommt der Ausgleichabschnitt für die Seitenandrücklaufrollen 837 (13) an eine Position, bei der die seitliche Andrucklaufrolle 824 tätig wird und daher die seitliche Andrucklaufrolle 824 nicht länger auf das Fach 83 einwirkt. Der Grund für das Übernehmen solch eines Aufbaus liegt in der Beseitigung der Tatsache, daß jede zusätzliche Gegenspannung oder dergleichen auf das Fach 83 einwirkt, um somit die Verringerung der Beförderungsgenauigkeit des Fachs 83 zu verhindern.
  • Wie in 19 gezeigt, weist die Schiebeabdeckung 81 rechte und linke Andrucklaufrollen 811 auf und das Fach 83 wird durch die vorstehend genannte Laufrollenfeder mit vordefiniertem Druck gegen die Blattausstoßwalze 41 gedrückt, um für eine Förderkraft für das Fach 83 zu sorgen. Durch diese Förderkraft beim Beginn der Aufzeichnung (des Druckens) kann das Fach 83 von einer Einsetzposition bis zum Walzenspaltabschnitt zwischen der Förderwalze 36 und den Klemmwalzen 37 befördert werden. Weiterhin kann das Fach 83 am Ende der Aufzeichnung (des Druckens) zu einer vorbestimmten Position befördert werden, in welcher der Bediener das Fach herausnimmt. Wiederum sind in diesem Fall die Position der Positionsermittlungsmarkierung 834 und die Position der Andrucklaufrolle 811 so angelegt, daß sie sich voneinander unterscheiden, wodurch die Positionsermittlungsmarkierung 834 daran gehindert wird, die Andrucklaufrolle 811 zu berühren, da sonst deren Oberfläche beschädigt wird.
  • Durch das Ausziehen des an die vordefinierte Position beförderten Fachs 83 kann das Fach 83 aus der Ablagenführung 82 herausgenommen werden. Weiterhin kann der Bediener unter der Benutzung der CD-Entnahmelöcher 835 an zwei Stellen die CD entnehmen durch das Festhalten der äußeren Umfangskante der CD.
  • Nun erfolgt eine Beschreibung des Bedienvorgangs, wenn die Aufzeichnung auf der CD durch das Aufzeichnungsgerät ausgeführt wird, das den vorstehend beschriebenen Aufbau aufweist.
  • Zunächst wird der CD-Transportabschnitt 8 geradlinig in Richtung des Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes 1 geschoben und im unteren Gehäuse 99 montiert. Zu diesem Zeitpunkt wird vom Ablagenführungsmeßsensor 344 (8) ermittelt, daß die Ablagenführunq 82 am Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes angebracht worden ist. Wenn die Schiebeabdeckung 81 dann in Richtung des Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes bewegt wird, ragt der Arm 85 in Richtung des Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes heraus in funktionalem Zusammenhang mit der Schiebeabdeckung 81, wie in 10 gezeigt. Der Arm 85 tritt dann zwischen die Dornunterlage 43 und die Platte 34 ein, um dadurch die Dornunterlage 43 durch einen vorbestimmten Betrag nach oben anzuheben.
  • Die Gestaltung ist so ausgeführt, daß wenn die Schiebeabdekkung 81 wie vorstehend beschrieben in Richtung des Hauptaufbaus des Aufzeichnungsgerätes bewegt wird, die Schiebeabdekkung 81 schräg aufwärts bewegt wird und deshalb ein Öffnungsabschnitt 821 (6B) zwischen der Schiebeabdeckung und der Ablagenführung 82 ausgebildet wird. In diesem Zustand kann das mit einer CD bestückte Fach 83 durch den Öffnungsabschnitt 821 eingesetzt werden, um dadurch das Fach 83 an eine vorbestimmte Position zu bringen.
  • Die CD wird dann auf dem CD-Montageabschnitt 832 (13) des Fachs 83 befestigt. Der Bediener hält den Bedienungsab schnitt 833 (13) und schiebt das Fach 83 ein bis die Ausrichtungsmarkierung zum Facheinlegen 836 (13 und 16) mit der Facheinsetzmarkierung 826 (16) der Ablagenführung 82 übereinstimmt.
  • Wenn in diesem Zustand ein Aufzeichnungssignal (ein Drucksignal oder ein Bildsignal) von einem Zentralrechner übertragen wird, wird der Aufzeichnungsvorgang (Druckvorgang) begonnen. Zuerst werden, wie in 17 gezeigt, die Förderwalze 36, die Blattausstoßwalze 40 und die Blattausstoßwalze 41 in eine umgekehrte Richtung gedreht. Das heißt (siehe 17) das Fach 83 wird mit einem vorbestimmten Druck gegen die Blattausstoßwalze 40 und die Blattausstoßwalze 41 gedrückt durch eine Drucklaufrolle (mit dem Bezugszeichen 811 in 19) und eine Laufrollenfeder (nicht gezeigt), um dadurch die Förderkraft für das Fach 83 hervorzurufen, so daß das Fach 83 in das Innere des Aufzeichnungsgerätes befördert wird in Übereinstimmung mit der umgekehrten Drehung der ersten Blattausstoßwalze 40 und der zweiten Blattausstoßwalze 41.
  • Die Ablagefolie 831 (13) am objektseitigen Endabschnitt des Fachs 83 wird zwischen die Förderwalze 36 und die Klemmwalzen 37 gepreßt, so daß eine vorbestimmte Förderkraft entsteht und das spitz zulaufende Teil 830 des objektseitigen Endabschnitts des Fachs 83 die Klemmwalzen 37 anhebt, wodurch das Fach 83 zwischen die Förderwalze 36 und die Klemmwalzen 37 gezogen wird.
  • Nun wir der Schlitten 50, der den Aufzeichnungskopf 7 trägt, von seiner Ausgangsposition zu einem Aufzeichnungsbereich (Druckbereich) bewegt, um das Fach 83 zu erfassen. Zu diesem Zeitpunkt wird, wie in 18A und 18B gezeigt, der Schlittenhebemotor 58 (3) betätigt, um dadurch die Führungs welle 52 nach oben zu bewegen, wobei ein optimaler Spalt (Blattbereichsabstand) zwischen dem Aufzeichnungskopf 7 und dem Fach 83 ausgebildet werden kann.
  • Wie in den 15A und 15B gezeigt, wird der Schlitten 50 mittels des Fachpositionsmeßsensors 59 (gedachterweise angezeigt durch einen Kreis in den 15A bis 15F) angehalten, der auf die Position der Positionsermittlungsmarkierung 834a (13) des Fachs 83 eingestellt ist.
  • Dann wird das Fach 83 befördert und die Randposition des oberen Endes (objektseitiges Ende) der Positionsermittlungsmarkierung 834a wird erfaßt. Die Beförderung wird weiter fortgeführt und das untere Kantenende (hinteres Kantenende) der Positionsermittlungsmarkierung 834a wird ermittelt.
  • Wie in 15C gezeigt, kehrt das Fach 83 zurück, so daß der Fachpositionsmeßsensor 59 auf dem Schlitten 50 im Wesentlichen über der Mitte der Positionsermittlungsmarkierung 834a des Fachs 83 zum Stehen kommt. Der Schlitten 50 wird dann nach rechts und links bewegt, um dadurch die Randposition des rechten Endes und die Randposition des linken Endes der Positionsermittlungsmarkierung 834a zu bestimmen. Dabei kann die Mittellage 834ac (13) der Positionsermittlungsmarkierung 834a berechnet werden, wobei von dieser Mittellage 834ac die genaue Aufzeichnungsposition (Druckposition) der auf dem Fach 83 mitgeführten CD herausgefunden werden kann. Wie vorstehend beschrieben, wird in der vorliegenden Ausführungsform die Bestimmung der Position des Fachs 83 selbst ausgeführt, so daß daher im Vergleich mit einem Fall bei dem die Bestimmung nicht ausgeführt wird, sondern das Drucken nur allein mit mechanischer Genauigkeit ausgeführt wird, es möglich wird, den Nachteil zu beseitigen, daß die Aufzeichnungsposition (Drucken) für die CD unter dem Einfluß der Ungleichmäßigkeit der Genauigkeit von Teilen und der Lage des Fachs oder dergleichen variieren kann.
  • Nachdem die Position (Mittelage) der Positionsermittlungsmarkierung 834a des Fachs 83 ermittelt worden ist, wird der Schlitten 50 bewegt, um wie in 15D gezeigt, die Positionsermittlungsmarkierung 834b zu bestimmen. Durch die Ermittlung der Kanten der gegenüberliegenden Enden dieser Positionsermittlungsmarkierung 834b wird bestätigt, daß die vorher bestimmte Positionsermittlungsmarkierung 834a richtig ist. Der Grund warum solch ein Arbeitsgang durchgeführt wird, liegt darin begründet, daß, wenn das Fach 83 tiefer als die normale Einsetzposition eingesetzt wurde und sogar wenn die Position der Positionsermittlungsmarkierung 834c, wie in 15E gezeigt, bestimmt wird, es möglich sein soll durch den Vorgang der Bewegung des Schlittens zu bestimmen, daß die Positionsermittlungsmarkierung 834c nicht die Positionsermittlungsmarkierung 834a ist, so daß die Positionsermittlungsmarkierung 834b ermittelt wird.
  • Nachdem die Position des Fachs 83, wie in 15F gezeigt, bestimmt worden ist, wird das Fach 83 in dessen Transportrichtung befördert, so daß die Position des Fachpositionsmeßsensors 59 des Schlittens 50 und die Nachweismarkierung für die Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 (13) des Fachs 83 miteinander in Deckung gebracht werden können.
  • Wenn zu diesem Zeitpunkt der Rand des Nachweislochs der Nachweismarkierung für die Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 bestimmt wurde und mit der vorbestimmten Lochbreite übereinstimmt, wird festgestellt, daß die CD nicht mitgeführt wird, wobei der Aufzeichnungsvorgang (Druckbetrieb) unterbrochen wird, das Fach 83 an eine vorbestimmte Position ausgeworfen wird und ein Fehler angezeigt wird.
  • Wenn hierbei die Nachweismarkierung für die Anwesenheit oder das Fehlen von Medien 838 nicht ermittelt werden kann, wird eingeschätzt, daß die CD geladen ist und der Aufzeichnungsvorgang wird fortgesetzt.
  • Wenn die vorstehend beschriebene Aufeinanderfolge von anfänglichen Arbeitsabläufen abgeschlossen ist, wird die komplette CD in den inneren Teil des Aufzeichnungsgerätes (wie z.B. einen Drucker) an eine vorbestimmte Position befördert, bei der die Aufzeichnung (das Drucken) ausgeführt werden kann. Danach wird die Aufzeichnung (das Drucken) in Übereinstimmung mit den vom Zentralrechner gesendeten Aufzeichnungsdaten begonnen. Hinsichtlich eines aufzuzeichnenden Bildes kann Gebrauch gemacht werden von einer sogenannten Aufzeichnung mit Mehrfachdurchgang (Drucken) zur Erzeugung eines Bildes durch eine Mehrzahl von Abtastungen, um damit einen unebenen Bereich oder dergleichen eines aufgezeichneten Bildes abzumildern, der zurückzuführen ist auf die Fördergenauigkeit der CD und der Ausstoßgenauigkeit des Aufzeichnungskopfes 7.
  • Nachdem die Aufzeichnung (das Drucken) beendet worden ist, wird das Fach 83 zu einer Position befördert, bei welcher der Bediener das Fach 83 vor dem vorstehend beschriebenen Drucken in die Ablagenführung 82 gesetzt hat. Ferner zieht der Bediener die Schiebeabdeckung 81 in Richtung dieser Seite (bewegt sie weg vom Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes), wodurch der Arm 85 von der Dornunterlage 43 abgelöst wird und die Haken 84 vom unteren Gehäuse 99 freigesetzt werden, so daß der CD-Transportabschnitt 8 freigegeben und aus dem Hauptaufbau des Aufzeichnungsgerätes entfernt werden kann.
  • Durch die vorstehend beschriebene Anordnung und Bedienung (Vorgang) des Aufzeichnungsgerätes (Bilderzeugungsgerätes), kann die Aufzeichnung (das Drucken) einfach und genau auf der CD ausgeführt werden.
  • (Beschreibung der Hauptteile der vorliegenden Erfindung)
  • Beschrieben werden nun die Hauptteile der vorliegenden Erfindung, die für das Auf- und Abbewegen des Kodestreifens 561 in Übereinstimmung mit der Aufwärts- und Abwärtsbewegung der Führungswelle 52 sorgen.
  • 20A und 21A zeigen in der Perspektive vertikale Ausbruchansichten, welche einen Zustand darstellen, in dem ein exzentrischer Nocken in der normalen Tragestellung der linken Seite der Führungswelle von der Hebevorrichtung für die Führungswelle angeordnet ist, um die Führungswelle 52 des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, auf und ab zu bewegen. 20B und 22 zeigen in der Perspektive vertikale Ausbruchansichten, welche die normale Tragestellung der rechten Seite der Führungswelle von der Hebevorrichtung für die Führungswelle des Aufzeichnungsgerätes darstellen, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird. 21B zeigt in der Perspektive eine vertikale Ausbruchansicht, welche eine Zustand darstellt, in dem ein exzentrischer Nocken in der normalen Tragestellung der rechten Seite der Führungswelle von der Hebevorrichtung für die Führungswelle des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, angeordnet ist. 23A und 23B zeigen perspektivische Ansichten, die typischerweise den exzentrischen Nocken der Hebevorrichtung für die Führungswelle des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, von den gegenüberliegenden Seiten aus gesehen darstellen.
  • Nun erfolgt die Beschreibung einer Ausführungsform des Aufzeichnungsgerätes, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, in dem der Kodestreifen auf und ab bewegt wird.
  • In 20A und 20B bis 22 wird die Höhenposition der Führungswelle 52 während der normalen Aufzeichnung (normalen Druckens) (die Höhenposition des Schlittens 50 für das Einstellen des Abstandes zwischen dem Aufzeichnungskopfs 7 und dem Blattmaterial P oder der CD als Aufzeichnungsmaterial) durch ein spaltregulierendes Element L (Blattabstandregulierungsplatte L) 503 und ein spaltregulierendes Element R (Blattabstandregulierungsplatte R) 504 bestimmt. Außerdem wird die Lage der Führungswelle 52 in Förderrichtung des Aufzeichnungsmaterials durch die mit einer Führungswellenfeder 502 in Richtung der vertikalen Oberfläche 505 (22) des Rahmens 11 vorgespannte Führungswelle 52 bestimmt, welches das Gerüst des Aufzeichnungsgerätes zur Verfügung stellt. Deshalb wird der Aufbau so ausgeführt, daß sogar wenn sich die Höhe der Führungswelle 52 verändert, die Lage der Führungswelle 52 in Förderrichtung des Aufzeichnungsmaterials nicht verändert wird, sondern stets durch die vertikale Oberfläche 505 des Rahmens 11, der das Gerüst des Aufzeichnungsgerätes zur Verfügung stellt, genau bei einer vorbestimmten Lage gehalten wird.
  • Sowohl der Stützabschnitt der Führungswelle 503a (untere Fläche) der Blattabstandregulierungsplatte L (spaltregulierendes Element L) 503 als auch der Stützabschnitt der Führungswelle 504a (untere Fläche) der Blattabstandregulierungsplatte R (spaltregulierendes Element R) 504 sind geneigte Oberflächen, die so entworfen sind, daß sie die Höhe (die normale Druckhöhe, die niedrigste Höhenposition und die anfängliche Höhenposition) der Führungswelle 52 während der normalen Aufzeichnung sehr genau einstellen können durch die Blattabstandregulierungsplatte L 503 und die Blattabstandregulierungsplatte R 504, die vorwärts und rückwärts geschoben werden. Ebenso sind sowohl die Blattabstandregulierungsplatte L 503 als auch die Blattabstandregulierungsplatte R 504 mit Anschlagabschnitten für den exzentrischen Nocken (Nokkenzusatzoberflächen) 503b und 504b ausgestattet, die parallel zu den Stützabschnitten der Führungswelle 503a bzw. 504a angeordnet sind. Ein exzentrischer Nocken R 521 ist am rechten Ende der Führungswelle 52 angeordnet (21B), wobei der exzentrische Nocken R 521 eine Nockenoberfläche und einen Zahnradabschnitt aufweist und der Aufbau so ausgeführt ist, daß der Antrieb (Drehbewegung) vom Schlittenhebemotor 58 zum Zahnradabschnitt durch eine gesteuerte Zahnradübersetzung übertragen wird.
  • Das heißt, die Anordnung so gestaltet ist, daß die drehbare Position des exzentrischen Nockens R 521 durch den Schlittenhebemotor 58 gesteuert wird, wobei die Höhenposition der Führungswelle 52 (Blattbereichsabstand (Spalt) des Aufzeichnungskopfs 7 zum Aufzeichnungsmaterial) reguliert werden kann.
  • Weiterhin ist ein exzentrischer Nocken L 522 an einer Stelle innerhalb des Rahmens 11 auf dem linken Endabschnitt der Führungswelle 52 (21A) angeordnet, wobei der exzentrische Nocken L 522 mit einem drehungsregelnden Abschnitt L 522a ausgestattet ist für das Anlegen an den Schlitten 50 und die Regulierung der Drehung des exzentrischen Nockens L 522.
  • 24A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenposition (die übliche Druckhöhe) des exzentrischen Nokkens L 522 während der normalen Aufzeichnung darstellt, und
  • 24B zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenposition (die übliche Druckhöhe) des exzentrischen Nokkens R 521 während der normalen Aufzeichnung darstellt.
  • 25A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenposition (die CD-Druckhöhe) des exzentrischen Nockens L 522 während des CD-Bedruckens darstellt, und 24B zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenposition (die CD-Druckhöhe) des exzentrischen Nockens R 521 während des CD-Bedruckens darstellt.
  • Normalerweise berühren sich in der Höhenposition während der Aufzeichnung (gewöhnlicherweise die Druckhöhenposition, die niedrigste Höhenposition und die anfängliche Höhenposition) die Nockenoberflächen des exzentrischen Nockens L 522 und des exzentrischen Nockens R 521 nicht mit den exzentrischen Nockenanschlagabschnitten 503 und 504b des spaltregulierenden Elements L (Blattabstandregulierungsplatte L) 503 bzw. des spaltregulierenden Elements R (Blattabstandregulierungsplatte R) 504 und die Führungswelle 52 (deren untere Oberfläche) wird an ihren gegenüberliegenden Endabschnitten durch die Stützabschnitte der Führungswelle (untere Fläche) 503a und 504a als die Abschnitte zum Festlegen der niedrigsten Höhe abgestützt, wodurch die Führungswelle bei deren Höhenangabe positioniert wird. Die gedrehte Position des exzentrischen Nockens R 521 wird durch den drehungsregelnden Abschnitt 521a bestimmt, der gegen den Rahmenanschlagsabschnitt 525 (24B) des Rahmens 11 anschlägt.
  • Nachfolgend wird ein Fall beschrieben, in dem die Aufzeichnung auf der CD ausgeführt wird.
  • In einem wie in 24A und 24B gezeigten Zustand, bei dem sich die Wellenführung 52 in der Höhenposition während der normalen Aufzeichnung befindet (die normale Druckhöhe – in der vorliegenden Ausführungsform die niedrigste Höhenposition oder die anfängliche Höhenposition), wird dem Schlittenhebemotor 58 als Gleichstrommotor ein elektrischer Strom für eine vorbestimmte Zeit zugeführt, so daß er in Drehung versetzt wird, wobei der exzentrische Nocken R 21 entgegen der Uhrzeigerrichtung gedreht wird, wie in 24B von der rechten Seite des Aufzeichnungsgerätes gezeigt. Die Nockenoberflächen der exzentrischen Nocken R und L stoßen gegen die Nockenanschlagsabschnitte (Nockenanschlagsoberflächen) 503b und 504b der spaltregulierenden Elemente L und R (Blattabstandregulierungsplatten L und R) 503 bzw. 504, wodurch die Höhenposition der Führungswelle 52 zu steigen beginnt. Danach stößt, wie in 25B gezeigt, der drehungsregelnde Abschnitt 521b des exzentrischen Nockens R 521 gegen den Rahmenanschlagsabschnitt 525, wodurch die Drehposition des exzentrischen Nockens R 521 bestimmt wird.
  • Im Ergebnis nimmt der exzentrische Nocken L 522 eine Lage an, wie in 25A gezeigt und der exzentrische Nocken R 521 eine Lage, wie in 25B gezeigt. Das heißt, daß die Führungswelle 52 (der Schlitten 50 und der Aufzeichnungskopf 7) eine CD-Druckhöhenposition (eine Höhenposition, die einen optimalen Blattabstand für die Aufzeichnung auf CD ausbildet) annimmt, wobei ein zur Herbeiführung der Aufzeichnung auf der CD im Fach 83 geeigneter Spalt ausgebildet werden kann.
  • Zu diesem Zeitpunkt wird die Position der Führungswelle 52 in Transportrichtung des Aufzeichnungsmaterials an einer vordefinierten Position durch die vertikale Oberfläche 505 (22) des Rahmens 11 bestimmt, so daß daher, selbst wenn die Führungswelle 52 von einer normalen Druckhöhenposition (die niedrigste Höhenposition oder die Startposition in der vorliegenden Ausführungsform) zur CD-Druckposition angehoben wird, sich die Position der Führungswelle 52 in Transportrichtung des Aufzeichnungsmaterials nicht verändert, sondern in einer Lage gehalten wird, die durch den Rahmen 11 festgelegt ist.
  • Der Kodiersensor (nicht gezeigt) ist zu diesem Zeitpunkt am Schlittenabschnitt 5 befestigt und wird daher mit dem Schlitten 50 zur CD-Druckhöhenposition bewegt. Wenn der Kodestreifen 561 in der normalen Position bleibt, wird sich der Kodestreifen 561 von der Leseposition des vorstehend beschriebenen Enkodiersensors ablösen, so daß die Position des Schlittenabschnitts 5 nicht ermittelt werden kann. Deshalb ist in der vorliegenden Erfindung der Aufbau so ausgeführt, daß mit der Aufwärtsbewegung des Schlittens 50 der Kodestreifen 561 ebenfalls angehoben wird in Bezug auf die Umgebung des vorstehend genannten Enkodiersensors. Dieser Aufbau wird nun mit Bezug auf 28 und 29 beschrieben.
  • 28 zeigt einen Zustand, in dem eine Schlittenplatte (nicht gezeigt) vom Schlittenabschnitt 5 abgetrennt wurde und ein Schlittenplattenverbindungsabschnitt 921 sichtbar wird, und 29 zeigt eine Ansicht, in der nur die Umgebung des Enkodiersensors 56 aus 28 vergrößert ist. In 28 und 29 bezeichnet das Bezugszeichen 50a einen Abschnitt des Schlittens 50, der einen in der Nähe des Enkodiersensors 56 angeordneten Kontaktleistenhebeabschnitt darstellt.
  • Der Kodestreifen 561 weist ein Ende auf, das am Rahmen 11 angebracht ist und ein anderes Ende, das durch ein elastisches Element, wie z.B. eine Feder, unter Spannung stehend befestigt ist. Wenn der Schlitten 50 während der normalen Aufzeichnung sich in der Höhenposition befindet, berührt der Kontaktleistenhebeabschnitt 50a nicht den Kodestreifen 561. Normalerweise wird mit einem Spalt in der Größenordnung von 1 mm gearbeitet.
  • Wenn außerdem der Schlitten 50 zur CD-Druckhöhenposition bewegt wird, wird der Enkodiersensor 56 um dieselbe Höhe bewegt. Ein einstückig mit dem Schlitten 50 ausgebildeter Kontaktleistenhebeabschnitt 50a wird auch um dieselbe Höhe bewegt, wobei zu diesem Zeitpunkt der Kontaktleistenhebeabschnitt 50a das untere Ende des Kodestreifens 561 berührt. Der schraffierte Abschnitt des Kontaktleistenhebeabschnitts 50a (29) hebt den Kodestreifen 561 um einen Betrag an, der der Differenz 2 mm zwischen dem angehobenen Betrag (3 mm) der CD-Druckhöhenposition und dem Standardspalt (1 mm) entspricht. Das heißt die Aufwärts- und Abwärtsbewegung des Kodestreifens 561 wird nur in der Nähe des Enkodiersensors 56 ausgeführt. Im Ergebnis wird der Kodestreifen 561, der ein Ende aufweist, das am Rahmen 11 angebracht ist und ein anderes Ende, das wie vorstehend beschrieben durch eine Feder (nicht gezeigt) unter Spannung stehend befestigt ist, geneigt montiert, mit dem Enkodiersensor 56 als Scheitelpunkt. Diese schräge Komponente ist jedoch ein Betrag, der hinreichend vernachlässigbar ist in Bezug auf den Balkenabstand des Kodestreifens und stellt kein Problem beim Betrieb dar. Der Kodestreifen 561 wird nicht durch das Anheben des Kontaktleistenhebeabschnitts 50a verformt.
  • Wenn die Aufzeichnung auf der CD beendet ist und die Führungswelle 52 zur normalen Druckhöhenposition (die niedrigste Höhenposition oder die anfängliche Höhenposition in der vorliegenden Ausführungsform) zurückgesendet werden soll, wird dem Schlittenhebemotor 58 für eine vorbestimmte Zeit ein elektrischer Strom zugeführt, um dadurch den Schlittenhebemotor 58 von der CD-Druckhöhenposition zu drehen, so daß der exzentrische Nocken R 521, wie in 25B gezeigt, von der rechten Seite aus gesehen im Uhrzeigersinn gedreht wird. Da, wie vorstehend beschrieben, der exzentrische Nocken R 521 und der exzentrische Nocken L 522 an den gegenüberliegenden Endabschnitten der Führungswelle 52 in deren Drehrichtung befestigt sind, werden die Führungswelle 52 und der exzentrische Nocken L 522 gleichermaßen in Richtung des Uhrzeigersinns gedreht – synchron mit der Drehung des exzentrischen Nockens R 521 in die Uhrzeigerrichtung.
  • Danach bewegen sich die Nockenoberflächen der exzentrischen Nocken R und L abwärts entlang der Nockenanschlagsabschnitte (Nockenanschlagsoberflächen) 503b und 504b der blattabstandregulierenden Platten L und R (die Abstände zwischen den Achsen der Führungswelle 52 und der Nockenanschlagsabschnitte 503b und 504b der blattabstandregulierenden Platten L und R beginnen sich zu verringern) und die Höhenposition der Führungswelle 52 beginnt sich abzusenken. Dann stößt, wie wieder in 24B gezeigt, der drehungsregelnde Abschnitt 521a des exzentrischen Nockens R gegen den Rahmenanschlagsabschnitt 525, wodurch die gedrehte Position des exzentrischen Nockens R 521 bestimmt wird und die Führungswelle zur gewöhnlichen Druckhöhenposition zurückkehrt (die in 24A und 24B gezeigte Position oder die niedrigste Höhenposition in der vorliegenden Ausführungsform). Zu diesem Zeitpunkt werden der Kontaktleistenhebeabschnitt 50a und der Kodestreifen 561 auch zu einer Stelle zurückgeholt, bei der sie einen Spalt in der Größenordnung von 1 mm wie beim Startzustand aufweisen.
  • 26A und 26B zeigen perspektivische Ansichten, die einen Zustand darstellen, in welchem im Aufzeichnungsgerät, für welches die vorliegende Erfindung angewendet wird, der exzentrische Nocken L durch die Verwendung des Schlittens mit tels einer Schwenkbewegung von der gewöhnlichen Druckhöhenposition (26A) zu einer Druckhöhenposition für dickes Papier (26B) bewegt wird.
  • 27A zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenposition des exzentrischen Nockens L 522 während des Druckens von dickem Papier darstellt (Druckhöhe für dickes Papier), und 27B zeigt eine Seitenansicht, die typischerweise die Höhenposition des exzentrischen Nockens R 521 während des Druckens von dickem Papier darstellt (Druckhöhe für dickes Papier).
  • Nachfolgend wird ein Fall beschrieben, bei dem der Schlitten 50 (Führungswelle 52) aufwärts bewegt wird von der normalen Druckhöhenposition (die niedrigste Höhenposition in der vorliegenden Ausführungsform) zur Druckhöhenposition für dickes Papier, die niedriger ist als die CD-Druckhöhenposition.
  • Zunächst wird der Schlitten 50, wie in 24A und 24B gezeigt, in die normale Druckhöhenposition gebracht. Dann wird, wie in 26 gezeigt, der Schlitten 50 zu einer Umschaltposition in der Nähe des exzentrischen Nockens L 522 am linken Ende der Führungswelle 52 bewegt. Danach wird dem Schlittenhebemotor 58 ein elektrischer Strom für eine vorbestimmte Zeit zugeführt, um dadurch den Schlittenhebemotor 58 in Drehung zu versetzen, wobei sich damit der exzentrische Nocken R 521 in eine Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn dreht, wie von der rechten Seite aus gesehen in 24B gezeigt wird. Daraufhin wird mit der Führungswelle 52 der exzentrische Nocken L 522 ebenfalls in die gleiche Richtung gedreht und wird von der in 26A gezeigten Lage zu der in 26B gezeigten Lage gedreht, wodurch der drehungsregelnde Abschnitt L 522a des exzentrischen Nockens L 522 gegen den Schlitten 50 anstößt.
  • Damit wird der exzentrische Nocken L 522 in der in 27A gezeigten Lage positioniert (der Lage der Zwischenposition zwischen 24A und 25A) und der exzentrische Nocken R 521 wird in der in 27B gezeigten Lage positioniert (der Lage der Zwischenposition zwischen 24B und 25B). Somit kann der Schlitten 50 (Führungswelle 52) aufwärts bewegt werden zur Druckhöhenposition für dickes Papier, die eine Höhenposition darstellt, die niedriger ist als die CD-Druckposition.
  • Zu diesem Zeitpunkt wird die Position der Führungswelle 52 in Transportrichtung des Aufzeichnungsmaterials an einer vorbestimmten Position durch die vertikale Oberfläche 505 (22) des Rahmens 11 festgelegt, so daß dadurch, selbst wenn die Führungswelle 52 von der normalen Druckhöhe zur Druckhöhe für dickes Papier unterhalb der CD-Druckhöhe hoch bewegt wird, sich die Position der Führungswelle 52 in Transportrichtung des Aufzeichnungsmaterials nicht verändert, sondern so wie sie durch den Rahmen 11 festgelegt ist beibehalten wird.
  • Wie vorstehend beschrieben, ist der Aufbau so ausgeführt, daß im Fall der Höhenposition während der normalen Aufzeichnung der Kontaktleistenhebeabschnitt 50a nicht den Kodestreifen 561 berührt, sondern nur wenn der Schlitten 50 zur CD-Druckhöhenposition bewegt wurde, berührt der Kontaktleistenhebeabschnitt 50a das untere Ende des Kodestreifens 561, um dadurch den Kodestreifen 561 um einen Betrag zu bewegen, der für das Lesen des Enkodiersensors 56 notwendig ist, so daß daher ein Gerät bereitgestellt werden kann, das als ein Drucker mit großer Laufruhe arbeitet, der im Fall der Höhenposition während der normalen Aufzeichnung kein Gleitgeräusch verursacht und der nur während des CD-Bedruckens mehr oder weniger Gleitgeräusche bei geringer Verwendungsfrequenz erzeugt und zudem preiswert ist.
  • Während in der vorgehenden Ausführungsform ein Fall beschrieben wurde, bei dem das Aufzeichnungsgerät beispielsweise ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät ist, kann die vorliegende Erfindung gleichermaßen auf solche Aufzeichnungsgeräte angewendet werden, die andere Aufzeichnungsverfahren anwenden, wie z.B. Aufzeichnungsgeräte des Nadeldruckertyps, des Thermodruckertyps und des Laserstrahltyps, wobei ähnliche Betriebsergebnisse erreicht werden können. Die vorliegende Erfindung kann ebenfalls angewendet werden für ein Aufzeichnungsgerät zum Ausführen von Einzelfarben-Aufzeichnung, für ein Farbaufzeichnungsgerät zur Aufzeichnung in einer Vielzahl von verschiedenen Farben durch die Verwendung von einem oder mehreren Aufzeichnungsköpfen, für ein Stufenaufzeichnungsgerät zum Aufzeichnen in ein und derselben Farbe, jedoch mit einer Vielzahl von Dichteabstufungen und weiterhin für ein Aufzeichnungsgerät, das eine Kombination der vorstehend genannten, wobei eine ähnliche Wirkung erreicht werden kann.
  • Ebenso kann die vorliegende Erfindung gleichermaßen angewendet werden für den Fall beliebiger Anordnungen und Aufbauten eines Aufzeichnungskopfes und Tintentankes, wie z.B. eine Konstruktion, die eine austauschbare Kopfkassette verwendet, die einen Aufzeichnungskopf und einen Tintentank aufweist, die einstückig ausgebildet sind im Fall eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes für die Aufzeichnung durch die Verwendung von flüssiger Tinte, oder eine Konstruktion, in der ein Aufzeichnungskopf und ein Tintentank getrennt voneinander vorliegen und durch einen Tintenzuführschlauch oder dergleichen miteinander verbunden sind, wobei eine ähnliche Wirkung erreicht werden kann. Ferner kann die vorliegende Erfindung auch für Tintenstrahlaufzeichnungsgeräte angewendet werden, die z.B. Aufzeichnungsvorrichtungen verwenden, die ein elektromechanisches Umwandlungselement wie z.B. ein piezoelektrisches Element benutzen, wobei sie vor allen Dingen ein hervorragendes Ergebnis bewirkt in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das eine Aufzeichnungsvorrichtung eines Typs verwendet, bei dem die Tinte durch die Verwendung von thermischer Energie ausgestoßen wird. Daher kann in Übereinstimmung mit solch einem Typ eine höhere Dichte und höhere Genauigkeit der Aufzeichnung erreicht werden.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Aufzeichnungsgerät zu schaffen, das so gestaltet ist, daß ohne die Nutzung einer komplizierten Vorrichtung ein Kodestreifen bewegt werden kann, der der Position eines Sensors auf einer Schlittenseite folgt, wobei für dieses Ziel das Aufzeichnungsgerät gemäß der vorliegenden Erfindung ausgestattet ist mit einem Schlitten, der einen Aufzeichnungskopf für das Ausführen der Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungsmaterial trägt und wechselseitig entlang des Aufzeichnungsmaterials abtastet, einem positionsbestimmenden Sensor, der auf dem Schlitten angeordnet ist zur Ermittlung der Position des Schlittens, einem Kodestreifen, der vom positionsbestimmenden Sensor gelesen wird, einer Führungswelle, die eine Führung bereitstellt für das Abtasten durch den Schlitten, und einer Führungswellenhebevorrichtung für das Auf- und Abbewegen der Führungswelle, um damit die Höhenposition des Schlittens zu verändern, wobei, wenn die Führungswelle auf und ab bewegt wird, der Schlitten den Kodestreifen auf und ab bewegt.

Claims (6)

  1. Aufzeichnungsgerät, das aufweist: – einen Schlitten, der einen Aufzeichnungskopf trägt und wechselseitig längs ein Aufzeichnungsmaterial abtastet, – einen positionsbestimmenden Sensor, der auf dem Schlitten angeordnet ist, um die Position des Schlittens zu ermitteln, – einen Kodestreifen, der durch den positionsbestimmenden Sensor gelesen wird, – eine Führungswelle, die eine Führung bereitstellt für das Abtasten durch den Schlitten, und – eine Führungswellenhebevorrichtung für das Auf- und Abbewegen der Führungswelle, um damit die Höhenposition des Schlittens zu verändern, wobei, wenn die Führungswelle auf und ab bewegt wird, der Schlitten den Kodestreifen auf und ab bewegt.
  2. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, wobei der Schlitten einen unteren Endabschnitt des Kodestreifens anhebt, um dadurch den Kodestreifen auf und ab zu bewegen.
  3. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 2, wobei in einem Zustand, in welchem der Schlitten sich in einer normalen Höhe befindet, sich der Schlitten und der untere Endabschnitt des Kodestreifens nicht miteinander berühren.
  4. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 2, wobei das eine Ende des Kodestreifens durch ein elastisches Element unter Spannung stehend befestigt ist.
  5. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, wobei die Aufwärts- und Abwärtsbewegung des Kodestreifens nur in der Nähe des positionsbestimmenden Sensors ausgeführt wird.
  6. Aufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 1, wobei der positionsbestimmende Sensor ein Photosensor ist.
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