DE3319115C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung einer
zeilenartigen Beschriftung auf einer Oberfläche eines Diapositivs
mit einem Druckwerk, das mit mindestens einer Dateneingabe- und
mindestens mit einer Datenspeichereinheit verbunden und von diesen
elektronisch gesteuert ist und mindestens einen eine Zeile
druckenden Druckkopf aufweist, wobei das Diapositiv in einer
Druckebene von Führungen geführt ist.
Diese vorbekannte Vorrichtung (US-PS 42 17 820) besitzt eine
Transportvorrichtung, auf der zu bedruckende Diarahmen von einem
Vorratsmagazin zu einem Aufnahmemagazin befördert werden. Auf diesem
Weg werden die Diarahmen an einer ortsfesten Druckvorrichtung
vorbeigeführt, die aus mindestens einem Druckkopf besteht. Die
Transportvorrichtung besteht im wesentlichen aus zwei Führungsschienen,
in denen die Diarahmen mindestens während des Druckvorganges
quer zu ihrer Transportrichtung fixiert werden.
Der Druckkopf beschriftet den an ihm vorbeigeführten Diarahmen mit
den in einer Speichereinheit abgespeicherten Zeichen. Die Zeilendruckrichtung
ist gleich der Transportrichtung der Diarahmen.
Um ein zufriedenstellendes Druckbild zu erzielen, ist eine genaue
Koordinierung der Transportgeschwindigkeit der Diarahmen und der
Ansteuerung des Druckkopfes erforderlich. Aus diesem Grunde werden
hohe Anforderungen an die Güte des das Transprotband bewegenden
Antriebs gestellt. Darüber hinaus muß dafür gesorgt werden, daß
während des Bedruckens eine Verschiebung des Diarahmens auf der
Transportvorrichtung quer zur Transportrichtung ausgeschlossen
ist. Zu diesem Zweck ist eine aufwendige elastische Führungseinrichtung
vorgesehen.
Bei dieser Vorrichtung können die Diarahmen mit mehreren übereinander
angeordneten Zeilen nur bedruckt werden, wenn für jede
Zeile ein entsprechender Druckkopf vorgesehen ist. Anpassungen an
unterschiedliche Formate der zu bedruckenden Diarahmen können nur
durch eine mechanische manuell durchzuführende Verstellung des
Druckwerkes vorgenommen werden.
Diese Vorrichtung besitzt daher eine Reihe von Nachteilen.
Insbesondere macht sich störend bemerkbar, daß für jede zu druckende
Zeile ein besonderer Druckkopf vorgesehen sein muß. Darüber
hinaus besitzt die den Diarahmen fördernde Transportvorrichtung
eine sehr ungenaue Justierung des Diarahmens bezüglich des Druckkopfes.
Mit einer unregelmäßigen Bedruckung des Diarahmens muß daher
gerechnet werden. Schließlich ist die Steuerung des Transportbandes
sehr aufwendig, da dieses entsprechend der vom Druckkopf
vorgegebenen Druckgeschwindigkeit gesteuert werden muß.
Darüber hinaus sind auch in lotrechter Richtung verlaufende
Förderschächte bekannt, die an ihrem einer Einstecköffnung abgewandten
unteren Ende mit einem die jeweilige Tiefe des Förderschachtes
begrenzenden Anschlag versehen sind. (DE-OS 24 42 602).
Zwischen den einen derartigen Schacht begrenzenden Seitenführungen
werden die zu bedruckenden Druckträger in lotrechter Richtung geführt,
und zwar in der Weise, daß ihre zu bedruckende Oberfläche
einem Druckkopf zugewandt ist. Derartige Vorrichtungen werden beispielsweise
in Buchungsmaschinen zum Fördern von zu bedruckenden
Kontokarten verwendet. Dabei liegt jedoch ein die untere Begrenzung
des Schachtes bildender Fangarm in einer Entfernung von der
Einstecköffnung des Schachtes entfernt, die etwa der gesamten Höhe
des Förderschachtes entspricht. Eine gesonderte Justierung des zu
bedruckenden Druckträgers im Bereich eines Druckers, mit dessen
Hilfe die Druckfarbe aufgebracht wird, erfolgt nicht.
Eine derartige Vorrichtung fördert ein zu bedruckendes Diapositiv
nicht genau genug, damit es engzeilig bedruckt werden kann.
Vielmehr sind die entstehenden Druckzeilen ungenau hinsichtlich
ihrer Deutlichkeit und Anordnung auf dem Diapositiv. Die wesentlichen
Merkmale, die zu einer exakten Führung eines Diapositivs notwendig
sind, weist diese Vorrichtung nicht auf. Insbesondere fehlt
ihr eine exakte Führung des zu bedruckenden Druckkörpers in dem
Augenblick, in dem die Druckfarbe auf das Diapositiv aufgedruckt
wird.
Vielmehr wird mit einem relativ komplizierten Steuerungssystem die
jeweilige Lage des zu bedruckenden Druckkörpers abgetastet, und
zwar an seinem unteren Rand. Abhängig vom Ergebnis dieser
Abtastung findet eine Förderung des Druckträgers statt. Auf diese
Weise wird das gesamte Fördersystem relativ empfindlich gegen
Störungen und teuer.
In ähnlicher Weise muß auch bei anderen Vorrichtungen eine Abfühleinrichtung
vorgesehen sein, damit unterschiedliche Materialstärken
der zu bedruckenden Druckträger sicher abgefühlt werden
können (DE-AS 22 48 262). Durch diese Abtastung der Materialstärke
wird die jeweilige Druckvorrichtung sehr kompliziert und
damit teuer. Darüber hinaus wird sie störanfällig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Vorrichtung
der einleitend genannten Art so zu verbessern,
daß einzelne Diapositive unter Einsatz eines einzelnen
Druckwerkes mit einem vorgebbaren Text auch mehrzeilig
bedruckt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Führungen einen Einsteckschacht für ein Diapositiv bilden, daß der
Einsteckschacht begrenzt ist durch zwei einander gegenüberliegende
Seitenführungen, die quer zu den auszudruckenden Zeilen verlaufen
und durch einen unteren Begrenzungsanschlag, daß sich der Druckkopf,
eine Spannvorrichtung und eine Walze durch den Einsteckschacht
erstrecken, wobei die Spannvorrichtung eine quer zur Druckebene
verstellbare Spannebene aufweist, die das Diapositiv in
Richtung auf die Walze beaufschlagt, und die Walze als Antriebsvorrichtung
für das Diapositiv ausgebildet ist, die unter Steuerung
der Dateneingabe- und Datenspeichereinheit das Diapositiv innerhalb
eines Einsteckschachtes in Zeilensprüngen in Richtung der
Einstecköffnung anhebt.
Eine derartige Vorrichtung ist einfach und unkompliziert. Mit
ihrer Hilfe kann innerhalb kurzer Zeit eine übersichtliche und
klare Bedruckung zahlreicher Diapositive mit einem eingespeicherten
Text erfolgen. Unabhängig davon, ob das jeweils zu bedruckende
Diapositiv eine etwas dünnere oder dickere Wandstärke als das vorhergehende
besitzt, wird es mit dem von der Datenspeichereinheit
abgerufenen Text mehrzeilig bedruckt, ohne daß deswegen mehrere
Druckköpfe notwendig sind. Die Bedienung dieser Vorrichtung ist
einfach und schnell erlernbar. Die Vorrichtung ist daher dazu geeignet,
einen weitgehenden praktischen Bedarf zu einem günstigen
Herstellungspreis zu befriedigen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Druckwerk lösbar mit der Dateneingabe- und Datenspeichereinheit
verbunden. Auf diese Weise kann die Dateneingabe- und Datenspeichereinheit
im Falle eines Defektes vom Druckwerk getrennt und
durch eine andere Dateneingabe und Datenspeichereinheit ersetzt
werden. Dadurch kann im Wege der Austauschbarkeit eine hohe Verfügbarkeit
der gesamten Vorrichtung erreicht werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann das Druckwerk mit mindestens einem handelsüblichen Druckwerkrechner
verbindbar ausgebildet sein. Auf diese Weise erhält die
Vorrichtung die Möglichkeit, mit einer Vielzahl von handelsüblichen
Druckwerkrechnern zusammenzuarbeiten. Selbst wenn die eine
oder andere Dateneingabe- oder Datenspeichereinheit im Handel
nicht mehr erhältlich ist, kann das Druckwerk mit einem anderen
Druckwerkrechner betrieben werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann die Dateneingabe- und Datenspeichereinheit eine Anzeigeeinrichtung
zur Anzeige von eingegebenen und gespeicherten Daten aufweisen.
Auf diese Weise kann der jeweils für den Druck vorgesehene
Text in der Anzeigeeinrichtung abgebildet und auf seine Richtigkeit
überprüft werden, bevor er auf das Diapositiv aufgedruckt
wird.
Die Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnungen, in denen eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung beispielsweise veranschaulicht
ist, beschrieben.
In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung
einer Vorrichtung mit einem zum
Beschriften eingesetzten Diapositiv,
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein Druckwerk
einer Vorrichtung mit einem eingesetzten
Diapositiv.
Eine Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Dateneingabe-
und -speichereinheit 1 und einem elektronisch
gesteuerten Druckwerk 2, die elektrisch miteinander
verbunden sind. Die Dateneingabe- und -speichereinheit
1 ist als ein Taschen- oder Tischrechner im
Kleinformat ausgebildet, in den die Daten über eine
Eingabetastatur 3 eingegeben werden. Diese Daten entsprechen
Ziffern und Buchstaben sowie Steuerbefehlen
mit denen die Dateneingabe- und -speichereinheit gesteuert
wird. Die Dateneingabe- und -speichereinheit
1 weist außerdem eine Anzeigeeinrichtung 4 auf, auf
der die eingegebenen und gegebenenfalls in einem Speicher
der Dateneingabe- und -speichereinheit 1 gespeicherten
Daten abgelesen werden können. Sollten bei der
Ablesung Fehler entdeckt werden, so können diese kurzfristig
korrigiert werden, bevor das Druckwerk 2 den
Text ausdruckt. In der Dateneingabe- und -speichereinheit
1 können häufig wiederkehrende Textbestandteile
gespeichert und mit individuellen Textbestandteilen,
die für ein einzelnes Bild spezifisch sind, kombiniert
werden. Darüber hinaus können wiederkehrende Textbestandteile
in unterschiedlichen Speichern der Dateneingabe-
und -speichereinheit 1 untergebracht und
auf jeweils benötigte Weise miteinander kombiniert
werden.
Das Druckwerk 2 besteht aus einem schnelldruckenden
und platzsparenden Nadeldrucker 5, der die Schriftzeichen
aus einzelnen Punkten zusammensetzt. Es ist
jedoch auch möglich, anstelle des Nadeldruckers 5
ein herkömmliches Druckwerk mit einzelnen Schrifttypen
vorzusehen. Ein solches Druckwerk benötigt
jedoch erheblich mehr Platz als ein Nadeldrucker 5.
Der Nadeldrucker 5 ist im Abstand von einer Druckebene
6 angeordnet, in der der Nadeldrucker 5 einen Druckträger
8 bedruckt. Zwischen dem Nadeldrucker 5 und der
Druckebene 6 ist ein parallel zur Druckebene 6 verlaufendes
und benachbart zum Nadeldrucker 5 angeordnetes
Farbband 7 vorgesehen, das die für den Druck erforderliche
Farbe liefert. Es ist jedoch auch möglich, anstelle
eines Nadeldruckers 5 mit Farbband 7 einen Einbrenndrucker
zu verwenden, der die Schriftzeichen in
eine in der Druckebene 6 liegende Oberfläche eines
Druckträgers 8 einbrennt. Es ist auch möglich, anstelle
eines Nadeldruckers 5 mit Farbband 7 einen Farbspritzdrucker
vorzusehen, der die einzelnen Farbpunkte
eines Schriftzeichens durch Aufspritzen auf den Druckträger
8 aufbringt.
Der Druckträger 8 besteht aus einem Diapositiv-Rahmen
9.
Das Druckwerk 2 weist einen Förderer 12 auf, der vorzugsweise
aus einem Paar elektrisch angetriebener Walzen
14 besteht, die um senkrecht zur Förderrichtung und
parallel zur Druckebene 6 verlaufende Achse 13 drehbar
gelagert sind und die den Druckträger 8 in der Druckebene
6 senkrecht zur Richtung der durch den Nadeldrucker
5 beschriebenen Druckrichtung fördern. Die Walzen 14
sind über die Dateneingabe- und -speichereinheit 1 in
der Weise elektronisch gesteuert, daß sie präzise die
Stellung des Druckträgers 8 zur jeweiligen Stellung des
Nadeldruckers 5 definieren, um einen sauberen und lesbaren
Druck zu gewährleisten.
Die Walzen 14 sind auf der dem Nadeldrucker 5 abgewandten
Oberfläche des Druckträgers 8 vorgesehen. Es
ist jedoch auch möglich, die Walzen 14 auf der Seite
des Druckträgers 8 anzuordnen, auf der auch der Nadeldrucker
5 vorgesehen ist.
Auf der den Walzen 14 gegenüberliegenden Oberfläche des
Druckträgers 8 wird der Druckträger 8 durch eine Spannvorrichtung
15 in Richtung auf die Walzen 14 elastisch
gedrückt. Die Spannvorrichtung 15 wird dabei durch die
Federkraft einer nicht dargestellten Feder gegen die
Walzen 14 gedrückt.
Die Spannvorrichtung 15 besteht aus einer Spannplatte
16, die eine planparallel zur Druckebene 6 verlaufende
Ebene bildet. Es ist jedoch auch möglich, die Spannvorrichtung
15 mit Rollen zu versehen, deren Drehachsen
im wesentlichen parallel zu denjenigen der Walzen 14
verlaufen.
Das Druckwerk 2 ist mit einem Schacht 17 versehen, durch
den sich die Druckebene 6 erstreckt. Auf seinen sich
einander gegenüberliegenden Schmalseiten wird der
Schacht 17 durch Seitenführungen 18, 19 begrenzt, die
parallel zur Förderrichtung des Förderers 13 verlaufen
und deren Abstand voneinander so bemessen ist, daß sie
den Druckträger 8 an seinen den Seitenführungen 18, 19
benachbarten Kanten führend beaufschlagen. Die Seitenführungen
18, 19 verhindern, daß sich der Druckträger
8 während des durch den Förderer 13 bewirkten Fördervorganges
im Schacht 17 verkantet und auf diese
Weise ein unsauberer Druck entsteht.
Der Schacht 17 ist mit einer Einstecköffnung 21 versehen,
die als ein parallel zur Druckebene 6 geführter Schlitz
ausgebildet ist und sich durch eine Gehäuseabdeckung 20
der Vorrichtung erstreckt. Durch diese Einstecköffnung
21 kann ein Druckträger 8 in Form eines
Diapositiv-Rahmens 9 in den Schacht 17 eingeführt werden.
Auf diese Weise kann der dem Nadeldrucker 5 benachbart
liegende Teil des Diapositiv-Rahmens 9 bedruckt werden.
Der Schacht 17 weist an seiner der Einstecköffnung 21
gegenüberliegenden Seite einen Begrenzungsanschlag
22 auf. Der Begrenzungsanschlag 22 besteht aus einem
U-Profil, dessen Schenkel auf die Einstecköffnung 21
gerichtet sind. Ein in den Schacht 17 eingeführter Diapositiv-Rahmen
liegt mit seiner dem Begrenzungsanschlag
22 zugewandten Kante auf diesem auf, wenn eine vom Nadeldrucker
zu bedruckende Fläche des Diapositiv-Rahmens
in seiner Druckebene liegt.
Um das Einsetzen eines Diapositiv-Rahmens 9 in den
Schacht 17 zu erleichtern, ist die Spannvorrichtung 15
mit einem Abhebeglied 23 versehen, das in Form eines
Handhebels ausgebildet sein kann. Mit diesem Abhebeglied
23 kann die Spannvorrichtung 15 von den Walzen
14 abgehoben werden. Auf diese Weise entsteht ein genügend
weiter Spalt, durch den der Diapositiv-Rahmen
9 in den Schacht 17 bis zum Begrenzungsanschlag 22
eingeschoben werden kann.
Der Benutzer einer Vorrichtung kann Daten über solche
Anteile einer Beschriftung, die nicht nur einmal ausgedruckt
werden soll, über die Eingabetastatur 3 in einem
Speicher der Dateneingabe- und -speichereinheit 1
speichern. Diese Daten können gemeinsam mit individuell
eingegebenen Daten über nur einmal zu druckende
Textanteile auf der Anzeigeeinrichtung 4 kontrolliert
und gegebenenfalls korrigiert werden, bevor das Druckwerk
2 den vollständigen Text auf einen Druckträger 8
aufträgt. Der Druckträger 8 wird vor dem Druck in das
Druckwerk 2 eingeführt und nach Eingabe eines entsprechenden
Steuerbefehles über die Eingabetastatur 3
in die Dateneingabe- und -speichereinheit 1 von dem
Nadeldrucker 5 mit dem vorgesehenen Text bedruckt.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung kann beispielsweise
dadurch hergestellt werden, daß ein handelsüblicher
Taschen- oder Tischrechner verwendet wird, der auch zur
Aufnahme und Speicherung von Buchstabenfolgen ausgelegt
ist und der einen Anschluß für ein externes Druckwerk
aufweist. An diesem Anschluß wird das Druckwerk 2 angeschlossen.
Eine derartige Vorrichtung kann außerdem dadurch
hergestellt werden, daß das Druckwerk 2 an die
Stelle eines in einem handelsüblichen Druckwerkrechner
vorgesehene Druckwerkes gesetzt wird. Üblicherweise sind
die in handelsüblichen Druckwerkrechnern vorgesehenen
Druckwerke als Nadeldrucker ausgebildet. Sie können mit Hilfe
einer Kontakt-Steckleiste an den Rechnerteil ange
schlossen werden.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Herstellung einer zeilenartigen Beschriftung
auf einer Oberfläche eines Diapositivs mit einem Druckwerk, das
mit mindestens einer Dateneingabe- und mindestens einer
Datenspeichereinheit verbunden und von diesen elektronisch
gesteuert ist und mindestens einen eine Zeile druckenden Druckkopf
aufweist, wobei das Diapositiv in einer
Druckebene von Führungen geführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungen einen Einsteckschacht (17) für ein Diapositiv (9)
bilden, daß der Einsteckschacht (17) begrenzt ist durch zwei
einander gegenüberliegende Seitenführungen (18, 19), die quer zu
den auszudruckenden Zeilen verlaufen, und durch einen unteren
Begrenzungsanschlag (22), daß sich der Druckkopf, eine
Spannvorrichtung (15) und eine Walze (14) durch den
Einsteckschacht (17) erstrecken, wobei die Spannvorrichtung (15)
eine quer zur Druckebene (6) verstellbare Spannebene aufweist, die
das Diapositiv in Richtung auf die Walze (14) beaufschlagt, und
die Walze (14) als Antriebsvorrichtung für das Diapositiv (9)
ausgebildet ist, die unter Steuerung der Dateneingabe- und Datenspeichereinheit
(1) das Diapositiv innerhalb des Einsteckschachtes
(17) in Zeilensprüngen in Richtung der Einstecköffnung
(21) anhebt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Druckwerk (2) lösbar mit der Dateneingabe- und
Datenspeichereinheit (1) verbunden ist.
3. Vorrichtung Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Druckwerk (2) mit mindestens einem handelsüblichen Druckwerkrechner
verbindbar ausgebildet ist.
4. Vorrichtung Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Druckwerk (2) gegen ein Druckwerk eines handelsüblichen Druckwerkrechners
austauschbar ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dateneingabe- und Datenspeichereinheit (1) eine
Anzeigeeinrichtung (4) zur Anzeige von eingegebenen und
gespeicherten Daten aufweist.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckwerk (2) eine Gehäuseabdeckung (20) mit einer
die Einstecköffnung (21) bildenden Öffnung aufweist.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Walze (14) auf senkrecht zur Förderrichtung
und parallel zur Druckebene (6) verlaufenden Achsen (13)
drehbar gelagert ist.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannvorrichtung (15) aus mindestens einer Andruckwalze
besteht.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannvorrichtung (15) aus einer planparallel zur
Druckebene (6) verlaufenden Spannplatte (16) besteht.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannvorrichtung (15) mit einer in Richtung auf
die Walze (14) wirkenden Feder verspannt ist.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannvorrichtung (15) ein sie vom Förderer (12)
abhebendes Abhebeglied (23) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das
Abhebeglied (23) als Handhebel ausgebildet ist.
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ID=6199931
Family Applications (1)
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Country Status (2)
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- 1983-05-26 DE DE19833319115 patent/DE3319115A1/de active Granted
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1987
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| Publication number | Publication date |
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| DE3319115A1 (de) | 1984-11-29 |
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