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DE60301370T2 - Abnehmbare Gehäuseköpfe für hydraulische Pumpen und Motoren - Google Patents

Abnehmbare Gehäuseköpfe für hydraulische Pumpen und Motoren Download PDF

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DE60301370T2
DE60301370T2 DE60301370T DE60301370T DE60301370T2 DE 60301370 T2 DE60301370 T2 DE 60301370T2 DE 60301370 T DE60301370 T DE 60301370T DE 60301370 T DE60301370 T DE 60301370T DE 60301370 T2 DE60301370 T2 DE 60301370T2
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Vivoil Oleodinamica Vivolo S R
VIVOIL OLEODINAMICA VIVOLO Srl
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    • F01C21/104Stators; Members defining the outer boundaries of the working chamber
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F04POSITIVE - DISPLACEMENT MACHINES FOR LIQUIDS; PUMPS FOR LIQUIDS OR ELASTIC FLUIDS
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    • F04C2/00Rotary-piston machines or pumps
    • F04C2/08Rotary-piston machines or pumps of intermeshing-engagement type, i.e. with engagement of co-operating members similar to that of toothed gearing
    • F04C2/12Rotary-piston machines or pumps of intermeshing-engagement type, i.e. with engagement of co-operating members similar to that of toothed gearing of other than internal-axis type
    • F04C2/14Rotary-piston machines or pumps of intermeshing-engagement type, i.e. with engagement of co-operating members similar to that of toothed gearing of other than internal-axis type with toothed rotary pistons
    • F04C2/18Rotary-piston machines or pumps of intermeshing-engagement type, i.e. with engagement of co-operating members similar to that of toothed gearing of other than internal-axis type with toothed rotary pistons with similar tooth forms

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Description

  • Die Erfindung befasst sich mit abnehmbaren Gehäuseköpfen für Hydraulikpumpen und Motoren.
  • Übliche Motoren und Pumpen auf der Basis von Zahnrädern weisen einen Körper auf, welcher zwischen zwei Köpfen vorgesehen ist und welcher eine innere Welle und eine vorstehende Welle enthält, welche parallel sind und zugeordnete kämmende Zahnräder haben, welche auf die Wellen aufgekeilt sind. Derartige Pumpen und Motoren werden derart hergestellt, dass die Drehrichtung der Welle während der Montage nach Maßgabe der Anforderungen des Endverbrauchers bestimmt wird.
  • In der Praxis zwingt die Herstellung einer hydraulischen Maschine der vorstehend beschriebenen Art den Hersteller, unterschiedliche Komponenten nach Maßgabe des bestimmungsgemäßen Einsatzzweckes einzusetzen:
    eine Pumpe kann in Wirklichkeit rechtsläufig oder linksläufig oder auch umkehrbar betreibbar sein; ähnlich kann auch ein Motor dieselben drei Ausgestaltungsformen haben, und die jeweilige Wahl hängt von dem Ölstrom ab.
  • Ohne die Anzahl von Komponenten zu reduzieren, die sich nach Maßgabe des Endverbrauchers unterscheiden, wurde von Herstellern zur Herstellung von Pumpen und Motoren in Betracht gezogen, ein kompliziertes Kugelven tilsystem einzusetzen, welches in einer dicht schließenden Buchse angeordnet ist, welche in geeigneter Weise derart konturiert ist, dass seine Dichtigkeit gegenüber Überdrücken an beiden Flächen sichergestellt ist. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass unter Einsatz weniger unterschiedlicher Teile bezüglich zu Grundmodellen ein und dieselbe Maschine derart ausgelegt werden kann, dass sie eine Drehbewegung in beiden Richtungen ausführen kann.
  • Die heutzutage bei den meisten Herstellern eingesetzte Vorgehensweise ist derart gestaltet, dass die für den Zweirichtungsbetrieb der Maschine bestimmten Komponenten in dem Körper der Maschine verwirklicht werden.
  • Diese Lösung ist nachteilig, wenn es erforderlich ist, auf jene Elemente einzuwirken, die eine Veränderung der Betriebsart nach Maßgabe von neuen Erfordernissen gestatten, die inzwischen aufgetreten sind (es ist bisher nur in wenigen Anwendungsfällen möglich). Tatsächlich muss die Maschine vollständig zerlegt werden, und es müssen die vorgesehenen Befestigungsmittel gelöst werden, um die Positionierung des Kugelventils sicherzustellen. Ein Anwender kann kaum eine Maschine mit gewissen Eigenschaften kaufen und zu einer Maschine umwandeln, welche unterschiedliche Eigenschaften hat.
  • Die Auslegung der Komponenten, welche die Zweirichtungsfunktion im Inneren des Körpers erforderlich macht, macht es für wenig spezialisierte Bedienungspersonen schwierig, die Arbeiten zur Demontage, Modifizierung und den anschließenden Wiederzusammenbau der Maschine durchzuführen.
  • In GB-1 257 92 ist eine hydraulische Zahnradpumpe beschrieben, welche abnehmbare Köpfe hat.
  • In GB-7 697 63 sind Dichtungen beschrieben, die auf beiden Seiten der ineinander greifenden Zahnräder vorgesehen sind.
  • Die Erfindung zielt darauf ab, die vorstehend genannten Schwierigkeiten zu überwinden und die vorstehend genannten Erfordernisse dadurch zu erfüllen, dass man abnehmbare Köpfe für Hydraulikpumpen und Motoren vorsieht, bei denen es einfach ist, Modifikationen durchzuführen, die zur Änderung von Betriebscharakteristika erforderlich sind.
  • Innerhalb dieser Zielsetzung soll nach der Erfindung eine Gruppe von Maschinen, Pumpen und Motoren bereitgestellt werden, welche eine möglichst große Anzahl von gemeinsamen Bauteilen haben, und die sich nur hinsichtlich einiger konstruktiver Einzelheiten bei einigen der Teile unterscheiden.
  • Ferner soll nach der Erfindung eine Konstruktion bereitgestellt werden, die einfach ausgelegt ist, die sich in der Praxis relativ einfach verwirklichen lässt, ein betriebszuverlässiges Arbeiten gestattet und mit relativ niedrigen Kosten darstellbar ist.
  • Diese und weitere Zielsetzungen werden mit den Abnehmbaren Köpfen für Hydraulikmotoren und Pumpen nach dem Anspruch 1 erreicht.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung von nicht ausschließlich bevorzugten Ausführungsformen von abnehmbaren Köpfen für Hydraulikmotoren und Pumpten nach der Erfindung. In der Zeichnung ist ein nicht beschränkendes Beispiel der erfindungsgemäßen Auslegung gezeigt. In der beigefügten Zeichnung gilt:
  • 1 ist eine Schnittansicht längs zwei senkrechten Ebenen einer Maschine, in welcher die Köpfe nach der Erfindung passend angebracht sind.
  • 2 ist eine Schnittansicht längs einer im Wesentlichen mittig verlaufenden Ebene einer Maschine, bei der die Köpfe nach der Erfindung in passender Weise vorgesehen sind.
  • 3 ist eine Seitenansicht einer Maschine, an welcher die Köpfe nach der Erfindung in passender Weise angebracht sind;
  • 4 ist eine Schnittansicht längs der Linie IV-IV der 3 einer Maschine, bei der die Köpfe nach der Erfindung in passender Weise angebracht sind;
  • 5 ist eine Draufsicht eines Deckels nach der Erfindung für eine bevorzugte Ausführungsform mit einer internen Rückgewinnung;
  • 6 ist eine Schnittansicht längs der Linie VI-VI in 5 für eine bevorzugte Ausführungsform mit interner Rückgewinnung;
  • 7 ist eine Schnittansicht längs der Linie VII-VII in 5 in einer bevorzugten Ausführungsform mit interner Rückgewinnung;
  • 8 ist eine Gruppe von perspektivischen Ansichten eines Deckels für eine bevorzugte Ausführungsform mit interner Rückgewinnung;
  • 9 ist eine Draufsicht eines Deckels gemäß der Erfindung für eine bevorzugte Ausführungsform, welche sowohl für eine externe Ableitung als auch für eine interne Rückgewinnung ausgelegt ist;
  • 10 ist eine Schnittansicht längs der Linie X-X in 9 zur Verdeutlichung einer bevorzugten Ausführungsform, welche sowohl für eine externe Ableitung als auch für eine interne Rückgewinnung geeignet ist;
  • 11 ist eine Schnittansicht längs der Linie XI-XI in 9 zur Verdeutlichung einer bevorzugten Ausführungsform, welche sowohl für eine externe Ableitung als auch für eine interne Rückgewinnung geeignet ist;
  • 12 ist eine perspektivische Ansicht des Deckels, welcher mit Zusatzeinrichtungen für eine bevorzugte Ausführungsform vorgesehen ist, welche sowohl für eine externe Ableitung als auch für eine interne Rückgewinnung geeignet ist;
  • 13 ist eine Gruppe von perspektivischen Ansichten eines Deckels einer bevorzugten Ausführungsform, welche sowohl für eine externe Ableitung als auch für eine interne Rückgewinnung geeignet ist;
  • 14 ist eine Draufsicht auf den Deckel gemäß der Erfindung für eine bevorzugte Ausführungsform mit interner Rückgewinnung und einem Kugelventil;
  • 15 ist eine Schnittansicht längs der Linie XV-XV in 14 zur Verdeutlichung einer bevorzugten Ausführungsform mit interner Rückgewinnung und einem Kugelventil;
  • 16 ist eine Schnittansicht längs der Linie XVI-XVI in 14 zur Verdeutlichung einer bevorzugten Ausführungsform mit interner Rückgewinnung und einem Kugelventil;
  • 17 ist eine Gruppe von perspektivischen Ansichten des Deckels für eine bevorzugte Ausführungsform mit interner Rückgewinnung und einem Kugelventil;
  • 18, 19, 20 und 21 sind Ansichten zur Verdeutlichung von Arbeitszyklen, bei denen eine Drehrichtungsveränderung bei den Maschinen erforderlich ist, bei denen Köpfe nach der Erfindung zum Einsatz kommen.
  • Unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung ist allgemein mit der Bezugsziffer 1 eine Maschine bezeichnet, welche mit abnehmbaren Köpfen für Hydraulikmotoren und Pumpen nach der Erfindung versehen ist. Die abnehmbaren Köpfe werden aus einem Deckel 2 und einer Basis 3 gebildet, welche starre, an den Wänden des Körpers, hier mit Hilfe von Schrauben und Sperrmuttern 5 festgelegt sind.
  • Durch eine Öffnung 6, welche in der Basis 3 vorgesehen ist, verläuft die vorstehende Welle 7 in den Innenraum 4a des Körpers 4, in welchem das Zahnrad 8, welches auf die vorstehende Welle 7 aufgekeilt ist, in Kämmeingriff mit dem Zahnrad 9 ist, welches auf die innere Welle 10 aufgekeilt ist. Der Körper 4 hat auf den beiden gegenüberliegenden Flächen zwei Zugangsleitungen 11 zur Einströmung und Ausströmung des Öls bezüglich des Raums 4a. Die Leitung, in welcher das Öl unter Hochdruck steht, ist die mit dem Bezugszeichen 11a versehene Leitung, d. h. die Leitung, welche den kleinsten Querschnitt hat, während die Leitung, in welcher das Öl unter einem niedrigeren Druck steht, mit dem Bezugszeichen 11b versehen ist und einen größeren Querschnitt hat.
  • Die beiden Wellen 7 und 9 werden mit Hilfe von stirnseitigen Buchsen 12 wechselseitig in Position gehalten, welche im Wesentlichen ähnlich einer „Ziffer 8'' derart gestaltet sind, dass in jeder der beiden vorgesehenen Hohlräume eine der beiden Wellen 7, 9 aufgenommen ist, und sich diese zugleich um ihre eigene Achse drehen können. Der axiale Abstand zwischen den beiden Buchsen ist im vollständig zusammengebauten Zustand der Maschine 1 geringfügig größer als die Breite der Zahnräder 8 und 10, so dass sich diese drehen können.
  • Die Durchgangsöffnung 6 der Basis 3 hat einen inneren Bereich 13, dessen Durchmesser in etwa dem Durchmesser der Welle 7 entspricht und derart beschaffen ausgelegt ist, dass sie diese in Position hält, und die einen äußeren Bereich 14 hat, welcher im Durchmesser größer bemessen ist und derart beschaffen und ausgelegt ist, dass er ein abdichtendes Ringlager 15 aufnehmen kann, welches ein Austreten von Öl verhindert.
  • Ein Kanal 16 verbindet den Bereich 14 der Öffnung 6 mit dem Blindhohlraum 17, welcher das Ende der inneren Welle 9 aufnimmt. Der Kanal 16 bildet einen Öldurchgang, wobei das Öl nach dem Erreichen der durch den Lagerring 15 gebildeten Grenze durch diesen Durchgang geht und das andere Ende der Maschine 1 in dem Deckel 2 erreicht, und dann in den axialen Kanal 18 strömt, welcher in der Welle 9 vorgesehen ist.
  • Der Deckel 2 hat zwei Hohlräume, welche mit den Bezugszeichen 19 und 20 versehen sind und die hinsichtlich der Abmessungen ähnlich wie der Hohlraum 17 der Basis 3 ausgelegt sind und miteinander mit Hilfe einer Leitung 21 verbunden sind. Die Abschnitte der Hohlräume 19 und 20, die dem Bereich zugewandt sind, an dem die Leitung 21 vorgesehen ist, hat zwei Ausnehmungen, welche mit den Bezugszeichen 19a und 20a jeweils versehen sind, um das Ausströmen des Öls zu erleichtern.
  • Wie aus der Draufsicht zu ersehen ist, hat der Deckel 2 und die Basis 3 ein Netzwerk von untereinander verbundenen Schlitzen 22 (wesentlich weniger tief als die Hohlräume 17, 19 und 20), welche spezielle Dichtungen 23 aufnehmen, welche derart ausgebildet sind, dass sie die Hohlräume ausfüllen, die von dem Netzwerk 22 gebildet werden, so dass ein kleiner Umfangsbereich ihres Umrisses stehen bleibt, der vorsteht und die Dichtigkeit sicherstellt, wenn der Deckel 2 und die Basis 3 gegenüber dem Körper 4 festgelegt sind. Die Dichtung 23 bildet zwei komplementäre Hohlräume 24 und 25, welche ähnlich eines Kreissektors mit einem stumpfen Zentrumswinkel konturiert sind. Im Betriebszustand steht einer der Hohlräume unter Hochdruck und der andere unter einem niedrigeren Druck.
  • Um zu erreichen, dass das Öl ablaufen kann, kann der Deckel 2 in einem der beiden komplementären Hohlräume 24 oder 25 eine Öffnung 26 haben, welche mit dem Boden der Leitung 21 zur Verbindung der Hohlräume 19 und 20 verbunden ist.
  • Wenn die Öffnung 26 nicht für den internen Ablauf des Öls benutzt wird, kann sie durch einen Stopfen 27 verschlossen sein. In diesem Fall muss die Öffnung 26 mit einem Gewinde 26a versehen sein.
  • Als eine Alternative kann ein Ablaufen mit Hilfe eines Kanals 28 auf der äußeren Wand des Deckels 2 erzielt werden, welcher in Wechselwirkung mit dem Hohlraum 19 tritt und von einem Durchgangskanal längs eines Teils der Verlängerung gebildet wird. Das Öl kann von der Maschine 9 über den Kanal 28 nach Außen strömen. Der Kanal 28 kann auch mit einem Gewinde versehen sein. In diesem Fall kann er einen Gewindestopfen 29 mit einem O-Ring zum Verschließen eines Ablaufkanals 28 aufnehmen.
  • Nachstehend wird die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Auslegung näher erläutert. Wenn die Maschine 1 als eine Pumpe eingesetzt wird, wird die Welle 7 von irgendeiner geeigneten Energiequelle von außen her angetrieben. Das Öl, welches die Pumpe 1 von der Niederdruckleitung 11b erreicht, erreicht die wechselseitigen in Kämmeingriff stehende Zahnräder 8 und 10. Die Drehrichtung der Welle 7 ist derart, dass die Zahnräder das Öl in die Hochdruckleitung 11a drücken. In axialer Richtung kann das Öl nicht aus der Pumpe 1 längs der Welle 7 auf Grund des Lagers des Dichtungsrings austreten, welcher ein Austreten von Öl verhindert und der insgesamt mit dem Bezugszeichen 15 versehen ist. Das Öl, welches in Richtung zu der Basis längs der Welle 7 strömt, strömt längs des Kanals 16 zu dem Deckel zurück, und der Kanal 16 verbindet den Bereich 14 der Öffnung 6 mit dem Hohlraum 17. Ferner ist ein axialer Kanal 18 als weitere Verbindung in der Welle 9 vorgesehen.
  • Das Öl kann nach Maßgabe von zwei unterschiedlichen Prinzipien abgeleitet werden.
  • Eine Ableitung mit interner Rückgewinnung und eine Ableitung nach Außen. Bei einer Ableitung mit interner Rückgewinnung verbindet die Öffnung 26 den komplementären Hohlraum 24, welcher an dem Öleinlassbereich vorgesehen ist, mit der Leitung 21, wodurch ermöglicht wird, dass das Öl einen Weg zurücklegt, an dessen Ende es wiederum an dem Einlass 11 ankommt, so dass wiederum ein Arbeitszyklus eingeleitet werden kann.
  • Bei einer Ableitung nach Außen ist die gegebenenfalls vorgesehene Öffnung 26 durch den Stopfen 27 verschlossen, und das Öl kann frei über den Kanal 28 nach Außen abströmen.
  • Eine dritte bevorzugte Ausführungsform, bei der gesonderte Buchsen 12 mit Kugelventilen eingesetzt werden, ermöglicht eine interne Rückführung beim Ablaufen mit der Öffnung 26, die durch den Stopfen 27 verschlossen ist, und der Kanal 28 ist durch den Gewindestopfen 29 mit dem O-Ring verschlossen.
  • Die Maschine 1 ist konstruktiv derart ausgelegt, dass die Drehrichtung einfach entsprechend den in 6 verdeutlichten Arbeitsabläufen verändert werden kann. Ausgehend beispielsweise von einer rechtsläufigen einseitig wirkenden Pumpe, ist es erforderlich, die Schrauben 5 zu lösen, die Basis 3 abzunehmen und eine der beiden Buchsen 12 und die beiden Wellen 7 und 9 abzuziehen. Wenn die beiden Wellen ausgebaut worden sind, kann die Pumpe 1 in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammengesetzt werden. Die dann erhaltene Vorrichtung kann danach als eine linksgängige, einseitig wirkende Pumpe betrieben werden.
  • In ähnlicher Weise geht man im Falle eines Motors vor.
  • Die Sitze zum Ausgleichen und Aufnehmen von Dichtungen, sind in den Basisteilen und im Deckel vorgesehen, und daher bestimmen nur diese Teile die Drehrichtung und die Bauart des Erzeugnisses. Alle anderen Komponenten, die Buchsen, Zahnradpaarungen und Körperbauteile sind vereinheitlicht.
  • Die passend auf den Wellen vorgesehenen Dichtringe können nicht den hohen Drücken standhalten, daher muss die darunter liegende Kammer mit den Unterdruckbereichen verbunden werden (höchstens 2 oder 3 bar für Pumpen und 10 – 15 bar für Motoren).
  • Die Höhe der Drücke, der die Vorrichtung durch den Dichtring bei einem Motor standhalten muss, lässt sich nur im Hinblick auf den Dichtring für eine Pumpe dadurch verwirklichen, dass man eine spezielle konturierte Stahlunterlagsscheibe einsetzt, welche die Dichtlippe abstützt.
  • Es hat sich gezeigt, dass die angestrebten Zielsetzungen erreicht werden.
  • Es sind zahlreiche Abänderungen und Modifikationen bei der Erfindung möglich, welche innerhalb des Schutzumfangs der Ansprüche liegen.
  • Alle Einzelheiten können durch andere technische Äquivalente ersetzt werden. In der Praxis können die eingesetzten Materialien sowie die Formgebung und Abmessungen nach Maßgabe der Erfordernisse gewählt werden, ohne dass man den Schutzumfang der anliegenden Ansprüche verlässt.
  • Die vorliegende Anmeldung beansprucht die Priorität der Offenbarung der italienischen Patentanmeldung Nr. BO2002A000382.
  • Wenn die technischen Merkmale in irgendeinem der Ansprüche zusätzlich ergänzende Bezugszeichen tragen, so sind diese nur aus Gründen des besseren Verständnisses der Ansprüche eingefügt und haben keinerlei beschränkenden Charakter auf die Auslegung des jeweils mit Hilfe beispielsweise eines solchen Bezugszeichens ergänzend konkretisierten Elements.

Claims (19)

  1. Abnehmbare Gehäuseköpfe für hydraulische Motoren und Pumpen mit einer Bauart, die einen Körper (4) aufweist, welcher eine vorstehende Welle (7) und eine Welle (10) enthält, welche im Innern des Körpers angeordnet ist, wobei die Wellen wechselweise über Zahnräder (8, 9) zusammenarbeiten und die einen Deckel (2) und eine Basis (3) aufweist, wobei ein offener Hohlraum (6) für die vorstehende Welle in der Basis (3) vorgesehen ist und eine Ölablaufeinrichtung (26) im Deckel (2) vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Flächen der Basis (3) und des Deckels (2), die in Richtung zu dem Körper (4) weisen, jeweils ein Netzwerk von untereinander verbundenen Schlitzen (22) vorgesehen ist, die derart vorgesehen sind, daß sie zugeordnete, verformbare Dichtungen (23) aufnehmen können, die aus einem Material, wie Kautschuk, hergestellt sind, und daß das Netzwerk von Schlitzen (22) der Basis (3) und des Deckels (2) Hohlräume zum drehbaren Lagern der Wellen (17, 19, 20) aufweist, welche in zugewandten Umfangsausnehmungen verlängert sind, sowie ein Schlitz umfaßt, der außerhalb der Hohlräume liegt und im wesentlichen ähnlich einer „acht" mit zwei wechselweise gesonderten Verbindungsabschnitten ausgebildet ist und einen rautenförmigen Umfangsschlitz mit abgerundeten Ecken aufweist, welcher mit Hilfe von kurzen Abschnitten mit dem in Form einer „acht" ausgebildeten Schlitz verbunden ist.
  2. Gehäuseköpfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (2) zwei Blindhohlräume (19, 20) hat, welche derart beschaffen und ausgelegt sind, daß sie die Enden der inneren Wände (10) und der vorstehenden Welle (7) drehbeweglich aufnehmen, und daß die Basis (3) einen Blindhohlraum (17) zur Aufnahme des anderen Endes der inneren Welle (10) und einen offenen Hohlraum (6) zur Aufnahme der vorstehenden Welle (7) hat, wobei die innere Welle (10) und die vorstehende Welle (7) parallel sind und zugeordnete miteinander kämmende Zahnräder (9, 8) hat, welche auf diesen aufgeteilt sind.
  3. Gehäuseköpfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blinddhohlräume (19, 20) tiefer als die Schlitze sind, die das Netzwerk (22) bilden.
  4. Gehäuseköpfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk (22) symmetrisch bezüglich einer Ebene ausgelegt ist, die durch die Drehachsen der beiden Wellen (7, 10) geht sowie bezüglich einer Ebene, welche senkrecht zu vorangehend definierten Ebene und äquidistant zu den Achsen der beiden Wellen (7, 10) ist.
  5. Gehäuseköpfe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung im wesentlichen ähnlich wie das Netzwerk der Schlitze (22) ausgebildet ist und den Hochdruckteil vom Niederdruckteil der hydraulische Pumpen und Motoren hermetisch trennt.
  6. Gehäuseköpfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der offene Hohlraum (6) der Basis einen Abschnitt (14) mit einem größeren Durchmesser in einem nach außen gerichteten Bereich im zusammengesetzten Zustand und einen weiteren Abschnitt (13) hat, welcher einen Durchmesser besitzt, der im wesentlichen gleich groß wie der Durchmesser der vorstehenden Welle ist.
  7. Gehäuseköpfe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Lager und ein Dichtring (15), welcher derart beschaffen und ausgelegt ist, daß er ein Austreten von Öl verhindert, mit dem Abschnitt (14) des offenen Hohlraums (6) der Basis (3) verbunden sind, welcher einen größeren Durchmesser hat.
  8. Gehäuseköpfe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß dem Dichtring (15), welcher derart beschaffen und ausgelegt ist, daß er ein Austreten von Öl verhindert, einem zweiten Hochdruck-Dichtring bei hydraulischen Motoren zugeordnet ist.
  9. Gehäuseköpfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlräume des Deckels wechselweise mit Hilfe einer Verbindungsleitung (21) verbunden sind.
  10. Gehäuseköpfe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (21) dadurch gebildet wird, daß man eine Öffnung in dem Boden der Hohlräume (19, 20) an dem Bereich vorsieht, welcher den Schlitzen am nächsten liegt und mit einer Ausrichtung, die in Richtung nach außen geneigt und in Richtung zur Mitte des Deckels konvergierend verläuft.
  11. Gehäuseköpfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (2) eine rechteckförmige Kontur hat und symmetrisch bezüglich den beiden Mittelebenen ausgerichtet ist.
  12. Gehäuseköpfe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwei komplementäre Hohlräume (24, 25) längs der Symmetrieebene der Längsseite der rechteckförmigen Kontur vorgesehen sind und diese symmetrisch bezüglich der anderen Symmetrieebene angeordnet sind.
  13. Gehäuseköpfe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die komplementären Hohlräume (24, 25) ähnlich eines Kreisabschnitts mit einem stumpfen zentralen Winkel ausgebildet sind.
  14. Gehäuseköpfe nach den Ansprüchen 2, 7, 8 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ölablaufeinrichtung (26) von einer Öffnung (26) gebildet wird, welche einen der beiden komplementären Hohlräume (24) mit dem Boden der Leitung (21) zur Verbindung mit den Hohlräumen (19, 20) verbindet, die Öffnung (26) derart beschaffen und ausgelegt ist, daß Öl durch dieselbe strömt, und daß das Öl in Richtung zur Innenseite der Pumpe und des Motors geleitet wird.
  15. Gehäuseköpfe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (26) mit einem Gewinde versehen und derart beschaffen ist, daß sie einen Verschlußstutzen aufnimmt.
  16. Gehäuseköpfe nach den Ansprüchen 1, 2 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ölablaufeinrichtung von einem Kanal (28) auf der äußeren Wand des Deckels (2) gebildet wird, welcher in Wechselwirkung mit einem der Hohlräume (19, 20) kommt, und welcher als ein Durchgangskanal ausgelegt ist, um das Öl in einem der Abschnitte nach außen abzuleiten.
  17. Gehäuseköpfe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal mit einem Gewinde versehen und derart beschaffen ist, daß er einen Gewindestopfen (29) in einem O-Ring zum Abschließen des Ablaufs aufnimmt.
  18. Gehäuseköpfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Welle (9) hohl (18) ausgebildet ist, und die zugeordneten Hohlräume des Deckels (2) und der Basis (3) verbindet.
  19. Gehäuseköpfe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Blindhohlraum (17) der Basis (3) von einem Durchgang (16) für Öl erreichbar ist, der von dem durchmessergrößeren Abschnitt (14) des offenen Hohlraums (16) der Basis (3) kommt mit dem wenigstens ein Lager und wenigstens ein Dichtring (15) verbunden sind, welche dazu dienen, ein Austreten von Öl zu verhindern.
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