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DE60301823T2 - Waschmittelbeutel - Google Patents

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DE60301823T2
DE60301823T2 DE60301823T DE60301823T DE60301823T2 DE 60301823 T2 DE60301823 T2 DE 60301823T2 DE 60301823 T DE60301823 T DE 60301823T DE 60301823 T DE60301823 T DE 60301823T DE 60301823 T2 DE60301823 T2 DE 60301823T2
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DE
Germany
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water
woven
soluble
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bag
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DE60301823T
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Johan Augustus Theodorus Van Gink
Vidyadhar Sudhir Ranade
Gilbert Martin Verschelling
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Unilever NV
Original Assignee
Unilever NV
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Publication date
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C11ANIMAL OR VEGETABLE OILS, FATS, FATTY SUBSTANCES OR WAXES; FATTY ACIDS THEREFROM; DETERGENTS; CANDLES
    • C11DDETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
    • C11D17/00Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties
    • C11D17/04Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties combined with or containing other objects
    • C11D17/041Compositions releasably affixed on a substrate or incorporated into a dispensing means
    • C11D17/042Water soluble or water disintegrable containers or substrates containing cleaning compositions or additives for cleaning compositions
    • C11D17/044Solid compositions

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Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf wasserlösliche Waschmittelbeutel, umfassend eine Waschmittelzusammensetzung, insbesondere eine Wäschewaschmittel- oder Maschinengeschirrspülzusammensetzung.
  • Jahrelang sind Waschmittelzusammensetzungen, insbesondere Wäschewaschmittelzusammensetzungen, kommerziell in Formen wie frei-fließende Pulver und Flüssigkeiten bereitgestellt worden. Für diese Produkte muß der Verbraucher die korrekte Dosis des Produktes zum Zeitpunkt der Verwendung bestimmen und bereitstellen. Dies kann zu Überdosierung des Produktes und/oder zu einem erhöhten Risiko des Verschüttens oder der Verschwendung führen.
  • Seit kurzem sind Waschmittelprodukte kommerziell in einer Form erhältlich, die eine Einzeldosis des Waschmittelproduktes für den Verbraucher bereitstellt, die direkt dem Reinigungsprozeß zugeführt werden kann. Zwei Beispiele dieser Einzeldosisprodukte sind Wäschewaschmitteltabletten aus komprimiertem Pulver und wasserlösliche Beutel aus der Waschmittelzusammensetzung, die das Waschmittelprodukt in flüssiger, Pasten- oder partikulärer Form enthalten können.
  • Diese Einzeldosisprodukte sind dahingehend vorteilhaft, daß sie die Notwendig, daß der Verbraucher die korrekte Dosis bestimmen und abmessen muß, ausräumen und eine genauere Dosierung des Waschmittelproduktes ermöglichen. Sie sind auch leichter zu handhaben und zu spenden, zum Beispiel in der Waschladung, wodurch das Risiko des Verschüttens und/oder der Verschwendung verringert wird.
  • Wasserlösliche Beutel umfassen im allgemeinen eine Waschmittelzusammensetzung, die mit einem wasserlöslichen Film, wie Polyvinylalkohol, verkapselt ist. Die Verkapselung ermöglicht es, daß das Produkt ohne direkten Kontakt mit der Waschmittelzusammensetzung gehandhabt werden kann. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Waschmittelzusammensetzung aggressive Reinigungskomponenten umfaßt, die die Haut bei einem direkten Kontakt reizen können.
  • EP-A-479 404 (Unilever) beschreibt einen Beutel oder Sack, der eine Reinigungszusammensetzung enthält, wobei der Beutel oder der Sack aus einem kontinuierlichen Grundfilm, der in Wasser löslicht ist, mit einem zweiten Kunststoffmaterial, das als eine diskontinuierliche Schicht vorliegt, und die weniger löslich ist als das Grundfilmmaterial, erzeugt wurde.
  • EP-A-253 566 (Procter & Gamble) beschreibt ein Wäscheprodukt, das eine partikuläre Wäschezusammensetzung umfaßt, die in einem Beutel, der aus einem Film aus einem wasserlöslichen Material gebildet wurde, lösbar enthalten ist, wobei der Film eine äußere Abdeckung aus einem flexiblen, mit Poren versehenen, wasserunlöslichen, aber wasserdurchlässigen Vlies-, Textil- oder Papiermaterial aufweist.
  • US 4 410 441 (Lever Brothers) offenbart Waschmittelbeutel für partikuläres Material, wobei die Beutel Poren aufweisen und die Teilchengröße des partikulären Materials so ausgewählt ist, daß die Materialmenge, die durch die Poren austreten kann, minimiert wird.
  • Ein Problem, auf das man mit wasserlöslichen Beuteln, die eine Waschmittelzusammensetzung enthalten, stößt, ist, daß die Auflösungseigenschaften der Zusammensetzung manchmal behindert werden, insbesondere die Auflösungsgeschwindigkeit, im Vergleich zu derselben Waschmittelzusammensetzung, die ohne den Beutel verwendet wird. Es ist herausgefunden worden, daß dieser Effekt der verringerten Auflösung bei herkömmlichen Einführungsverfahren einer partikulären Waschmittelzusammensetzung in einen Reinigungsprozeß weniger auftritt. Beispielsweise ermöglichen partikuläre Waschmittelzusammensetzungen, die mit einer herkömmlichen Spendevorrichtung verwendet werden, wie ein Waschmittelball, einen guten Wasserfluß durch die Spendevorrichtung, direkt zu der partikulären Waschmittelzusammensetzung.
  • Ein anderes Problem, auf das man mit wasserlöslichen Beuteln, die eine Waschmittelzusammensetzung enthalten, stößt, ist, daß die Verwendung von Filmen im allgemeinen die Migration des Duftstoffes der Waschmittelzusammensetzung verhindert. Daher sagen diese wasserlöslichen Beutel dem Verbraucher oftmals weniger zu, da sie nicht durch den typischen Waschmittelgeruch gekennzeichnet sind. Eine Lösung für dieses Problem könnte die Verwendung von porösen Materialien für die Herstellung der Beutel sein, zum Beispiel von gewebten Polymermaterialien. Es ist jedoch herausgefunden worden, daß es schwierig ist, verschlossene Beutel aus diesen Materialien herzustellen, da sie für gewöhnlich nur schwach abdichten.
  • Ein anderes Problem, auf das man mit wasserlöslichen Beuteln, die aus Filmen sind, stößt, ist, daß die Inhaltsstoffe in dem Beutel, zum Beispiel die Bleiche, während der Lagerung oftmals Gase freisetzen. Um die unerwünschte Ausdehnung oder sogar das Bersten solcher Beutel zu verhindern, ist es oft notwendig, ein kleines Loch in den Beutel zu machen. Dies ist weniger effektiv, weil dies einen zusätzlichen Produktionsschritt erfordert und man das Risiko, daß der Beutel während dieses Schrittes beschädigt wird, eingeht.
  • Die vorliegende Erfindung liefert einen wasserlöslichen Beutel, der eine Waschmittelzusammensetzung enthält, die adäquate Auflösungseigenschaften, eine adäquate Abdichtungsfestigkeit aufweist und die Migration des Duftstoffgeruches und anderer gasförmiger Substanzen aus dem Beutel ermöglicht, ohne daß eine Punktur des Beutels notwendig ist.
  • Demgemäß bezieht sich die Erfindung in einem ersten Aspekt auf ein Verfahren nach dem vorliegenden Anspruch 1.
  • Waschmittelzusammensetzung
  • Die Waschmittelzusammensetzung kann jede Art von Waschmittelzusammensetzung sein, für die wünschenswerterweise eine Einzeldosis in einem wasserlöslichen Beutel breitgestellt wird. Beispielsweise kann die Waschmittelzusammensetzung in Form von Tabletten oder Presslingen vorliegen. Vorzugsweise ist die Waschmittelzusammensetzung eine partikuläre Waschmittelzusammensetzung, die zum Beispiel eine durchschnittliche mittlere Teilchengröße von 400 bis 4000 Mikrometer aufweist.
  • Zum Beispiel kann die Waschmittelzusammensetzung eine Wäsche- (Gewebereinigungs-, -erweichungs- und/oder -behandlungs-) Zusammensetzung oder eine Maschinengeschirrspül- Waschmittelzusammensetzung sein.
  • Daher sind die Waschmittelbeutel, abgesehen von anderen Anwendungen, für die Verwendung in (Gewebe-) Waschmaschinen und in Geschirrspülmaschinen geeignet. Sie können ebenso bei manuellen Wäsche- und Geschirrspülprozessen verwendet werden.
  • Die Waschmittelzusammensetzung kann Teilchen enthalten, die durch Sprühtrocknung oder Granulation hergestellt wurden, und die ein Gemisch aus Inhaltsstoffen enthalten. Solche Teilchen können eine organische waschaktive Substanz und etwas oder das gesamte wassererweichende Mittel (Aufbaustoff), das in der Zusammensetzung vorliegt, enthalten. Geeignete Granulations- und Sprühtrocknungsverfahren sind in der Technik allgemeinen bekannt. Die sprühgetrockneten oder granulierten Teilchen können gegebenenfalls mit anderen Materialien gemischt werden, um so die partikuläre Waschmittelzusammensetzung zu bilden.
  • Vorzugsweise kann die partikuläre Waschmittelzusammensetzung eine Schüttdichte von zumindest 400 g/Liter, bevorzugt zumindest 500 g/Liter und am stärksten bevorzugt zumindest 600 g/Liter aufweisen.
  • a) oberflächenaktive Verbindungen
  • Die Waschmittelzusammensetzungen umfassen typischerweise ein oder mehrere organische oberflächenaktive Mittel. Viele geeignete waschaktive Verbindungen sind erhältlich und werden in der Literatur, zum Beispiel in „Surface-Active Agents and Detergents", Bd. I und II, von Schwartz, Perry und Berch ausführlich beschrieben.
  • Das oberflächenaktive Mittel kann anionisch (Seife oder Nicht-Seife), kationisch, zwitterionisch, amphoter, nicht-ionisch oder eine Kombination dieser sein. Die bevorzugten waschaktiven Verbindungen, die verwendet werden können, sind Seifen und synthetische Nicht-Seife-, anionische und nicht-ionische Verbindungen.
  • Anionische oberflächenaktive Mittel können in einer Menge von 0,5 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 2 oder 4 bis zu 30 oder 40 Gew.-% der Zusammensetzung vorhanden sein. Geeignete Beispiele umfassen Alkylbenzolsulfonate, insbesondere lineare Natriumalkylbenzolsulfonate mit einer Alkylkettenlänge von C8-C15; Olefinsulfonate; Alkansulfonate; Dialkylsulfosuccinate und Fettsäureestersulfonate.
  • Geeignete nicht-ionische oberflächenaktive Verbindungen umfassen insbesondere die Reaktionsprodukte von Verbindungen mit einer hydrophoben Gruppe und einem reaktiven Wasserstoffatom, zum Beispiel aliphatische Alkohole, Säuren, Amide oder Alkylphenole mit Alkylenoxiden, insbesondere Ethylenoxid.
  • Spezielle nicht-ionische oberflächenaktive Verbindungen sind Alkyl(C8-22)phenolethylenoxid-Kondensate, die Kondensationsprodukte von linearen oder verzweigten aliphatischen, primären oder sekundären C8-20-Alkoholen mit Ethylenoxid und Produkte, die durch die Kondensation von Ethylenoxid mit den Reaktionsprodukten von Propylenoxid und Ethylendiamin erzeugt wurden.
  • In einer Gewebewaschzusammensetzung liefern diese organischen oberflächenaktiven Mittel bevorzugt 5 bis 50 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung. In einer Maschinengeschirrspülzusammensetzung wird das organische oberflächenaktive Mittel voraussichtlich 0,5 bis 8 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung bilden und wird voraussichtlich aus nicht-ionischem oberflächenaktivem Mittel, entweder allein oder in einem Gemisch mit anionischem oberflächenaktivem Mittel bestehen.
  • b) Wasserenthärter
  • Die Waschmittelzusammensetzungen können einen so genannten Wasserenthärter enthalten, der dazu dient, Calcium- und/oder Magnesiumionen in dem Wasser zu entfernen oder zu maskieren. Im Zusammenhang mit einer Waschmittelzusammensetzung, die ein organisches oberflächenaktives Mittel enthält, wird ein Wasserenthärter für gewöhnlich als ein Aufbaustoff bezeichnet.
  • Liegt ein Wasserenthärter (Aufbaustoff) vor, wird seine Menge voraussichtlich in einem breiten Bereich von 5, bevorzugt 15 Gew.-% bis zu 98 Gew.-% der Zusammensetzung liegen. Die Menge wird voraussichtlich 15 bis 80 Gew.-%, für gewöhnlich 15 bis 60 Gew.-% der Zusammensetzung betragen.
  • Wasserenthärter können vollends durch wasserlösliche Materialien bereitgestellt werden, oder können zum größten Teil oder sogar vollständig durch wasserunlösliches Material mit Wasserenthärtereigenschaften bereitgestellt werden.
  • Alkalimetallalumosilikate werden als umweltverträgliche Aufbaustoffe für die Gewebewäsche stark favorisiert. Geeignete kristalline Natriumalumosilikat-Ionenaustauschmaterialien werden zum Beispiel in GB 1 429 143 (Procter & Gamble) beschrieben. Die bevorzugten Natriumalumosilikate dieser Art sind die allgemein bekannten kommerziell erhältlichen Zeolithe A und X, das neuere Zeolith P, das in EP 384 070 (Unilever) beschrieben und bean sprucht wird, und Gemische davon. Diese Form des Zeolith P wird auch als „Zeolith MAP" bezeichnet. Eine kommerzielle Form davon wird „Zeolith A24" (von Ineos Silicas, UK) genannt.
  • Der Aufbaustoff kann auch ein wasserlöslicher Phosphor-enthaltender anorganischer Weichmacher sein, zum Beispiel Alkalimetallorthophosphate, -metaphosphate, -pyrophosphate und -polyphosphate. Spezielle Beispiele für anorganische Phosphataufbaustoffe umfassen Natrium- und Kaliumtripolyphosphate, -orthophosphate und – hexametaphosphate.
  • Nicht-Phosphor-, wasserlösliche Aufbaustoffe können organisch oder anorganisch sein. Anorganische Stoffe, die vorliegen können, umfassen Alkalimetall- (im allgemeinen Natrium) carbonat; während organische Stoffe Polycarboxylatpolymere, wie Polyacrylate, Acryl-/Maleinsäure-Copolymere und Acrylphosphonate, monomere Polycarboxylate wie Citrate, Gluconate, Oxydisuccinate, Glycerolmono-, -di- und -trisuccinate, Carboxymethyloxysuccinate, Carboxymethyloxymalonate, Dipicolinate und Hydroxyethyliminodiacetate umfassen.
  • c) Bleichsystem
  • Die Waschmittelzusammensetzungen gemäß der Erfindung können ein Bleichsystem enthalten. Dieses umfaßt bevorzugt eine oder mehrere Peroxybleichverbindungen, zum Beispiel anorganische Persalze oder organische Peroxysäuren, die in Verbindung mit Aktivatoren eingesetzt werden können, um die Bleichwirkung bei niedrigen Waschtemperaturen zu verbessern. Sofern eine Peroxidverbindung vorliegt, wird die Menge voraussichtlich im Bereich von 10 bis 85 Gew.-% der Zusammensetzung liegen. Wenn die Zusammensetzung ein oberflächenaktives Mittel und einen Aufbaustoff enthält, wird die Menge an der Peroxidverbindung voraussichtlich 25 Gew.-% der Zusammensetzung nicht übersteigen.
  • Bevorzugte anorganische Persalze sind Natriumperboratmonohydrat und -tetrahydrat, und Natriumpercarbonat, die vorteilhafterweise zusammen mit einem Aktivator eingesetzt werden. Bleichaktivatoren, die auch als Bleichpräkursor bezeichnet werden, sind in der Technik ausführlich offenbart worden.
  • d) Weitere optionale Inhaltsstoffe
  • Es können Reinigungsenzyme in den Zusammensetzungen eingesetzt werden, und diese werden üblicherweise in Form von Granulaten oder Kügelchen, gegebenenfalls mit einer Schutzschicht, in einer Menge von etwa 0,1 bis etwa 3,0 Gew.-% der Zusammensetzung eingesetzt.
  • Die Zusammensetzungen können ebenso ein fluoreszierendes Mittel (optischer Aufheller) enthalten, zum Beispiel Tinopal (Markenname) DMS oder Tinopal CBS, erhältlich von der Ciba-Geigy AG, Basel, Schweiz. Tinopal DMS ist Dinatrium-4,4'bis-(2-morpholino-4-anilino-s-triazin-6-ylamino)stilbendisulfonat; und Tinopal CBS ist Dinatrium-2,2'-bis-(phenyl-styryl)disulfonat.
  • Ein Schaumhemmermaterial wird vorteilhafterweise eingeführt, wenn ein organisches oberflächenaktives Mittel vorhanden ist; insbesondere, wenn die Waschmittelzusammensetzung vorwiegend für die Verwendung in automatischen Frontladetrommelwaschmaschinen vorgesehen ist.
  • Es kann ebenso wünschenswert sein, daß die Zusammensetzung eine gewisse Menge an einem Alkalimetallsilikat umfaßt. Eine Zusammensetzung für das Maschinengeschirrspülen wird häufig zumindest 20 Gew.-% Silikat enthalten.
  • Weitere Inhaltsstoffe, die gegebenenfalls in Waschmittelzusammensetzungen der Erfindung eingesetzt werden können, umfassen Antivergrauungsmittel wie Natriumcarboxymethylcellulose, geradkettiges Polyvinylpyrrolidon und die Celluloseether wie Methylcellulose und Ethylhydroxyethylcellulose, Gewebeweichmacher; Schwermetallmaskierungsmittel wie EDTA; Duftstoffe und Färbemittel oder gefärbte Tupfen.
  • Beutelmaterial
  • Der Beutel kann aus zumindest zwei unterschiedlichen Materialschichten gebildet werden.
  • Die erste dieser Schichten ist aus einem wasserlöslichen Filmmaterial, d. h., einem im wesentlichen einheitlichen Material. Solche Filmmaterialien können zum Beispiel durch ein Blas- oder Gießverfahren hergestellt werden.
  • Wasserlösliche Materialien, die zur Bildung der wasserlöslichen Filme verwendet werden können, werden weitgehend in der Literatur beschrieben und umfassen zum Beispiel wasserlösliche Polyester und Polyamide, Polyvinylalkohol, Copolymere von Vinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Polyethylenoxid, Alginate, Celluloseether wie Carboxymethylcellulose und Methylcellulose, Gummis, Stärken und Stärkederivate, Gelatine und irgendeine Kombination dieser. Besonders bevorzugt ist die Verwendung von Polyvinylalkohol.
  • Der gewünschte Solubilisierungsgrad und die Beutelfestigkeit können durch die Abstimmung der Art des Verpackungsmaterials und seiner Dicke erreicht werden, so daß die gewünschte Solubilisierungszeit erreicht wird, während die gewünschte Festigkeit weiter aufrechterhalten bleibt. Vorzugsweise beträgt die Dicke des wasserlöslichen Films 10 bis 400 Mikrometer, stärker bevorzugt 20 bis 300 Mikrometer, am stärksten bevorzugt 25 bis 100 Mikrometer.
  • Die zweite Schicht ist ein gewebtes oder nicht gewebtes Material. Dieses Material kann wasserlöslich oder wasserunlöslich sein, bevorzugt wird jedoch ein wasserlösliches, gewebtes oder nicht gewebtes Material verwendet.
  • Wasserlösliche, gewebte oder nicht gewebte Materialien können zum Beispiel aus wasserlöslichen Polyestern und Polyamiden, Polyvinylalkohol, Copolymeren von Vinylalkohol, Polyethylenoxid, Polyvinylpyrrolidon und irgendeiner Kombination dieser gebildet werden. Besonders bevorzugt ist die Verwendung von Polyvinylalkohol. Ebenso bevorzug ist die Verwendung von wasserlöslichem Papier. Wasserunlösliche Materialien können zum Beispiel Papier, Nylon usw. sein.
  • Der gewünschte Porositätsgrad, die Beutelfestigkeit und, je nach Bedarf, der gewünschte Solubilisierungsgrad können durch die Abstimmung der Art des Verpackungsmaterials und seiner Porosität und dem Gewicht pro Quadratmeter erreicht werden, so daß die gewünschten Eigenschaften erhalten werden.
  • Vorzugsweise ist der Porositätsgrad so, daß eine Duftstoffkomponente, die in einem Beutel aus einem gewebten oder nicht gewebten Material enthalten ist, nach 6wöchiger Lagerung bei 20 °C noch mehr als 80 % ihres Duftstoffes zurückbehalten hat, stärker bevorzugt mehr als 90 %. Auf der anderen Seite wird die Porosität bevorzugt so gewählt, daß eine geringere Menge an Duftstoff durch den Beutel migriert. Vorzugsweise wird die Porosität so gewählt, daß eine Duftstoffkomponente, die in einem Beutel aus einem gewebten oder nicht gewebten Material enthalten ist, nach 6wöchiger Lagerung bei 20 °C mindestens 0,1 % ihrer Aktivität verloren hat, stärker bevorzugt 0,5 bis 10 %, am stärksten bevorzugt 1 bis 5 %
  • Vorzugsweise hat das gewebte oder nicht gewebte Material eine Dichte von 2 bis 200 g/m2, stärker bevorzugt 10 bis 150 g/m2, am stärksten bevorzugt 20 bis 100 g/m2.
  • Vorzugsweise hat das nicht gewebte Material eine Dicke von 10 bis 400 Mikrometer, stärker bevorzugt 20 bis 300 Mikrometer, am stärksten bevorzugt 25 bis 100 Mikrometer. Vorzugsweise hat das gewebte Material eine durchschnittliche Dicke von 20 bis 2000 Mikrometer, stärker bevorzugt 30 bis 1000 Mikrometer, am stärksten bevorzugt 40 bis 400 Mikrometer.
  • Typischerweise können die Filamente zur Verwendung in den gewebten oder nicht gewebten Materialien aus einer Vielzahl von Dicken ausgewählt werden, obgleich im allgemeinen eine Dicke von 3 bis 1.000 Mikrometer verwendet wird.
  • Der wasserlösliche Beutel besteht bevorzugt hauptsächlich aus Polyvinylalkohol (PVA). Der Ausdruck Polyvinylalkohol, wie hierin verwendet, umfaßt auch teilweise hydrolysierte Polyvinylacetate und Copolymere von Vinylalkohol und Vinylacetat. Der wasserlösliche Film kann auch geringe Mengen an Weichmachern, Schaumhemmern, Antioxidationsmitteln, oberflächenaktiven Mitteln, Duftstoffen und dergleichen enthalten.
  • Die äußere Oberfläche des Films kann mit BITREXTM oder einem ähnlichen Material behandelt werden, um vor der Einnahme der Verpackung der Erfindung durch Kinder abzuschrecken. Dem ähnlich kann die Außensite des Beutels (teilweise) beschichtet oder bedruckt werden.
  • Beutelkonstruktion und -verwendung
  • Der wasserlösliche Beutel kann jede geeignete Form und Konstruktion aufweisen und ist bevorzugt ein flexibler Beutel.
  • Die günstigsten Formen aus der Sicht sowohl der Herstellung als auch der Verpackung sind quadratisch und rechteckig, jede andere gewünschte Form liegt jedoch auch im Umfang der Erfindung.
  • Das Verfahren zur Herstellung eines Beutels gemäß der Erfindung umfaßt die Schritte:
    • – Thermoformung der ersten Schicht aus einem wasserlöslichen Film, um eine gewölbte Körperwand zu bilden;
    • – Plazieren der Waschmittelzusammensetzung in die gewölbte Körperwand;
    • – Überlagern der zweiten Schicht aus einem gewebten oder nicht gewebten Material über die erste Schicht; und
    • – Versiegeln der ersten und der zweiten Schicht entlang einem kontinuierlichen Bereich der überlagerten Schichten, die die Waschmittelzusammensetzung umgeben, um eine Grundwand für den Körperteil zu bilden.
  • In einem bevorzugten Verfahren wird die erste Schicht aus einem wasserlöslichen Film mittels einer Heizplatte thermogeformt. Vorzugsweise ist die Schicht aus dem wasserlöslichen Film eng mit der Heizplatte in Kontakt, typischerweise durch ein Vakuum zwischen der Heizplatte und der Schicht aus dem wasserlöslichen Material. Im allgemeinen wird das angelegte Vakuum weniger als 0,6 bar betragen. Alternativ kann die Schicht mit der Heizplatte und in eine geeignete gewölbte Form geblasen werden.
  • Die allgemeinen Bedingungen, die für die Anwendung dieses Verfahrens geeignet sind, werden zum Beispiel in WO 00/55415 beschrieben. Ein ähnliches bevorzugtes Verfahren zur Herstellung der Beutel wird in WO 01/83668 beschrieben.
  • Die Versiegelung der Beutel kann durch irgendein geeignetes Verfahren vorgenommen werden, zum Beispiel durch Heißversiegeln, Lösungsmittelversiegeln oder Ultraschallversiegeln. Besonders bevorzugt ist das Wasserversiegeln.
  • Nach dem Versiegeln kann es ferner wünschenswert sein, die Beutel durch Schneiden voneinander zu trennen. Es kann wiederum jedes geeignete Verfahren für das Schneiden angewendet werden.
  • Bei der Verwendung werden die Beutel der Erfindung bevorzugt und günstigerweise direkt in der Flüssigkeit, die die Waschflüssigkeit bilden wird, oder in dem Bereich, wo diese Flüssigkeit eingeführt wird, plaziert. Der Beutel löst sich beim Kontakt mit der Flüssigkeit auf, wobei die partikuläre Waschmittelzusammensetzung freigesetzt wird.
  • Beispiele
  • Die Erfindung wird anhand des folgenden Beispiels weiter beschrieben. Weitere Beispiele innerhalb des Umfangs der Erfindung werden einem Fachmann ersichtlich.
  • Eine partikuläre Waschmittelzusammensetzung mit der Zusammensetzung, die in der nachstehenden Tabelle angegeben ist, wurde durch Granulierung der ersten acht Inhaltsstoffe zusammen unter Hochscherung, gefolgt von der Verdichtung unter verminderter Scherung, hergestellt, um ein Basispulver zu erzeugen. Zu 61,05 Gramm dieses Basispulvers wurden die anderen Inhaltsstoffe zugegeben, um eine partikuläre Waschmittelzusammensetzung mit der nachstehend angegeben Gesamtzusammensetzung zu erzeugen.
  • Figure 00070001
    • *1 Zeolith A24 ist Maximum-Aluminium-Zeolith P von Ineos Silicas, UK.
    • *2 NDOM ist kein Waschmittel organischer Natur
    • *3 GerolTM – Schmutzablösepolymer
    • *4 beschichtetes Percarbonat, erhältlich von Interox
    • *5 Dequest 2047 ist Ethylendiamintetramethylenphosphonat, erhältlich von Monsanto
    • *6 Dequest 2016 ist Ethylenhydroxydiphosphonat, erhältlich von Monsanto
  • Die partikuläre Zusammensetzung hatte die folgende Teilchengrößenverteilung:
    Figure 00080001
  • Die mittlere Teilchengröße betrug 772 μm +/– 34,5 μm.
  • Die partikuläre Zusammensetzung wurde in einem Beutel eingekapselt, der aus einer einzelnen Schicht aus einem 60 Mikrometer dicken Polyvinylalkoholfilm (M8630 von Monosol) und einer Schicht aus einem wasserlöslichen nicht gewebten Material (Solufab von BBF, wasserlösliches nicht gewebtes Material mit einem Grad an thermischer Bindung von 17 % und einer Dichte von 30 Gramm pro Quadratmeter) gemacht war. Der PVA-Film wurde zu einer rechteckigen, gewölbten Kammer mit einer Größe von 65 mal 48 mm und einer Tiefe von 22 mm thermogeformt. Die gewölbte Kammer wurde mit dem Waschmittelpulver gefüllt und die zweite nicht gewebte Schicht wurde darauf unter Wasserversiegelung gesiegelt.
  • Beispiel II
  • Das vorherige Beispiel wurde unter Austausch des nicht gewebten Materials durch Dissolvo wasserlösliches Papier DP30B von Gilbreth Packaging Systems (50 Gramm/Quadratmeter) wiederholt.
  • Der PVA-Film wurde zu einer sphärischen, gewölbten Kammer (Radius 28 mm, Tiefe 20 mm) thermogeformt, die mit dem Waschmittelpulver gefüllt wurde. Der Papierbogen wurde durch Wärmeversiegelung bei 165 °C darauf gesiegelt.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Beutels, wobei der Beutel zumindest eine Kammer umfaßt, die eine Waschmittelzusammensetzung einschließt, wobei die Kammer durch zumindest zwei unterschiedliche Schichten gebildet wird, die miteinander versiegelt sind, wobei die erste Schicht ein wasserlösliches Material ist und die zweite Schicht ein gewebtes oder nicht gewebtes Material ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren die Schritte: – Thermoformung der ersten Schicht aus einem wasserlöslichen Film, um eine gewölbte Körperwand zu bilden; – Plazieren der Waschmittelzusammensetzung in die gewölbte Körperwand; – Überlagern der zweiten Schicht aus einem gewebten oder nicht gewebten Material über die erste Schicht; und – Versiegeln der ersten und der zweiten Schicht, um einen Beutel zu bilden, der die Waschmittelzusammensetzung enthält; umfaßt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Beutel durch die Versiegelung zweier Schichten aneinander gebildet wird, und wobei die Waschmittelzusammensetzung in der Kammer zwischen den beiden Schichten eingeschlossen ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das wasserlösliche Filmmaterial aus der Gruppe von Polyestern und Polyamiden, Polyvinylalkohol, Copolymeren von Vinylalkohol und Vinylacetat, Polyethylenoxid, Polyvinylpyrrolidon, Gummis, Alginaten, Celluloseethern wie Carboxymethylcellulose und Methylcellulose, Stärken und Stärkederivaten, Gelatine und irgendeiner Kombination dieser, ausgewählt ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das wasserlösliche Filmmaterial eine Dicke von 10 bis 400 Mikrometer hat.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das gewebte oder nicht gewebte Material ein wasserlösliches Material ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei das gewebte oder nicht gewebte Material aus der Gruppe von wasserlöslichen Polyestern und Polyamiden, Polyvinylalkohol, Copolymeren von Vinylalkohol und Vinylacetat, Polyethylenoxid, Polyvinylpyrrolidon, wasserlöslichem Papier und irgendeiner Kombination dieser, ausgewählt ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das gewebte oder nicht gewebte Material eine Dichte von 2 bis 200 g/m2 hat.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, umfassend ein nicht gewebtes Material mit einer durchschnittlichen Dicke von 10 bis 400 Mikrometer.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, umfassend ein gewebtes Material mit einer durchschnittlichen Dicke von 20 bis 2000 Mikrometer.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Waschmittelzusammensetzung eine partikuläre Waschmittelzusammensetzung umfaßt.
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