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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugkörper, im
Inneren dessen ein Fahrgastraum, der vorgesehen ist, um eine oder
mehr Personen aufzunehmen, und ein hinterer Laderaum begrenzt sind,
der zumindest ein Haustier aufnehmen kann.
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Vor
kurzem wurden Lösungen
vorgestellt, die darauf gerichtet sind, das Transportieren von Haustieren
innerhalb des hinteren Laderaums oder Kofferraums eines Kraftfahrzeugs
praktischer und bequemer zu machen, welcher der Bereich des letzteren
ist, der traditionell für
den Zweck ausgenutzt wird.
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Die
am weitesten verbreitete Lösung
besteht darin, ein Trenngitter vorzusehen, das auf ein Abtrennen,
auf eine sichere Art, des Fahrgastraums des Kraftfahrzeugs, der
als der Bereich verstanden wird, der den Fahrer und die Passagiere
aufnimmt, von dem hinteren Raum gerichtet ist, in dem das Tier auf genommen
wird.
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Andere
Lösungen
fassen die Verwendung von rutschfesten Matten und/oder Schutzmatten
ins Auge, die vorgesehen sind, um in dem Kofferraum des Kraftfahrzeugs
angeordnet zu werden, zum Verbessern der Stabilitätsbedingungen
des Tiers, und gleichzeitig zum Verhindern einer Verschlechterung des
Kraftfahrzeugs selbst.
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Weitere
Lösungen
fassen Systeme zum Anschirren des Tiers ins Auge, um die Sicherheit
des letzteren in dem Fall von Kollisionen, plötzlichen Ruckbewegungen oder
Schleudern des Kraftfahrzeugs zu garantieren, und um zu verhindern,
dass das Tier möglicherweise
die Passagiere stört,
wobei ihm zur gleichen Zeit ein gewisser Grad an Komfort und ein
gewisser Grad an Mobilität
zugestanden wird.
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Die
vorliegende Erfindung basiert jedoch auf dem Erkennen der Tatsache,
dass das Wohlbefinden des Tiers vor allem mit den Bedingungen der
Luft, die in dem Raum vorhanden ist, der es in dem Kraftfahrzeug
aufnimmt, und mit der Tatsache verbunden ist, dass in dem gegenwärtigen Stand
der Technik keine spezifischen Lösungen
in diese Richtung vorhanden sind.
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Der
Lösungsweg,
der zum Zweck des Ermöglichens
eines Luftaustauschs in dem Bereich, in dem sich das transportierte
Tier befindet, verfolgt wird, besteht üblicherweise darin, teilweise
ein oder mehr Heckfenster des Kraftfahrzeugs zu öffnen. Diese Praxis kann, noch
dazu, dass sie für
den Zweck der Komforterhöhung
des transportierten Tiers nicht effektiv ist, zu einem gewissen
Störungsgrad
für die Insassen
des Fahrzeugs führen,
zusätzlich
zu einer Verschlechterung der Bedingungen der Luft auch innerhalb
des Fahrgastraums.
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GB-B-1.582.440
offenbart ein Fahrzeug mit einem Kofferraum, der von dem Fahrgastraum
getrennt ist. Gemäß dieser
zitierten Druckschrift kann ein derartiger Kofferraum, wenn er mit
einem herkömmlichen
Deckel ausgerüstet
ist, nicht zum Transportieren von Tieren verwendet werden, weil
der Kofferraum nicht belüftet
wird, wenn der Deckel geschlossen ist. Aus diesem Grund wird ein
Deckel vorgeschlagen, der zumindest einen Lufteinlass, um zu ermöglichen,
dass Frischluft in den Kofferraum eintritt, sowie zumindest einen
Luftauslass aufweist, welcher derart angeordnet ist, dass die Luft
innerhalb des Kofferraums kontinuierlich durch Frischluft von außen ersetzt
wird. Der Deckel gemäß der GB-B-1.582.440
ist derart ausgestaltet, dass er leicht an bestehenden Gelenkpunkten
an dem Fahrzeugkörper
befestigt werden kann, nachdem der originale, herkömmliche
Kofferraumdeckel entfernt worden ist.
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In ähnlicher
Weise, um zuzulassen, dass ein Tier in dem Kofferraum eines Fahrzeugs,
der sich von dem Fahrgastraum unterscheidet, transportiert wird, schlägt die FR-B-1.464.149
eine Belüftungsvorrichtung
vor, die aus einem im Wesentlichen röhrenförmigen Körper besteht, der senkrecht
durch den Kofferraumboden angebracht ist; wobei der röhrenförmige Körper durch
eine senkrechte Wand in einen Kanal für Frischluft und einen Kanal
für verbrauchte
Luft geteilt wird; der Kanal für
Frischluft einen unteren Einlass, der unter dem Kofferraumboden
offen ist, und einen oberen Auslass aufweist, der in den Kofferraum
hinein offen ist, wohingegen der Kanal für verbrauchte Luft einen oberen
Einlass, der in den Kofferraum hinein offen ist, und einen unteren
Auslass aufweist, der unter dem Kofferraumboden offen ist.
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Das
Ziel der vorliegen Erfindung besteht darin, ein Kraftfahrzeug zu
schaffen, in dem die Luftbedingungen in dem Raum, der zum Transportieren
eines Tiers ausgestattet ist, mittels eines relativ einfachen, funktionellen
und preiswerten Systems verbessert werden.
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Das
obige und andere Ziele werden gemäß der vorliegenden Erfindung
mit einem Kraftfahrzeug mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1
erzielt.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung werden in den beigefügten Ansprüchen festgelegt, die derart
verstanden werden, dass sie einen integralen Teil der vorliegenden
Beschreibung bilden.
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Weitere
Ziele, Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
sich deutlich aus der nachfolgenden Beschreibung mit Bezug auf die beiliegenden
Zeichnungen ergeben, die lediglich als ein nicht-beschränkendes
Beispiel vorgesehen sind, und in denen:
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1 eine
schematische Draufsicht, und in teilweisem Querschnitt, eines typischen
Kraftfahrzeugs ist, das gemäß einer
ersten Ausführungsform der
vorliegenden Erfingung gebaut ist;
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2 eine
schematische Perspektivansicht des Heckteils des Kraftfahrzeugs
der 1 ist;
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3 eine
schematische Draufsicht, in teilweisem Querschnitt, eines typischen
Kraftfahrzeugs ist, das gemäß einer
zweiten möglichen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfingung gebaut ist;
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4 eine
schematische Perspektivansicht des Heckteils des Kraftfahrzeugs
der 3 ist.
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Die 1 und 2 stellen
mit unterschiedlichen Ansichten ein typisches Kraftfahrzeug dar,
das gemäß der vorliegenden
Erfindung gebaut ist.
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In
dem beispielhaft vorgesehenen Fall wird das Kraftfahrzeug durch
einen Kraftwagen dargestellt, der als ganzes mit 1 bezeichnet
wird, mit einem Fahrgastraum 2, innerhalb dessen zwei Vordersitze 3A und
ein Rücksitz 3B angeordnet
sind; wobei hinter dem Sitz 3 ein hinterer Laderaum oder
Kofferraum 4 vorhanden ist.
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Der
Körper 5 des
Kraftwagens 1 ist auf eine Art ausgestaltet, die insgesamt
bekannt ist, und weist für
diesen Zweck zwei hintere Säulen 6A und 6B auf, zur
Verbindung des unteren Teils der Karosserie mit dem Dach des Kraftwagens
selbst, das in 2 mit 8 bezeichnet
wird.
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Der
Körper 5 weist
ebenfalls Seitentüren (nicht
in den Figuren gezeigt) und eine Hecktür bzw. Rückwandtür 9 auf, die vorgesehen
ist, um einen Zugang zu dem Kofferraum 4 zu ermöglichen.
Die Hecktür 9,
die mit einem entsprechenden Fenster ausgestattet ist, das in 2 mit 10 bezeichnet
wird, ist auf eine bekannte Art an den Körper 5 angelenkt, und
insbesondere an sein Dach 8.
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Der
Kraftwagen 1 weist ebenfalls sämtliche im Stand der Technik
bekannten Elemente für
seinen Betrieb auf, unter ihnen ein System zur Belüftung oder
Zirkulation der Luft, mit einem oder mehr Durchgängen, die eine Zufuhr von der
Luft, die von außen nach
innen angesaugt wird, in den Fahrgastraum 2 ermöglichen.
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Gemäß einem
ersten wichtigen Aspekt der Erfindung, sind in dem Körper 5 des
Kraftwagens 1 zumindest zwei weitere Durchgänge definiert,
zum Induzieren der Bildung eines Luftflusses, der einem bevorzugten
Weg innerhalb des Kofferraums 4 folgt. In dem beispielhaft
vorgesehenen Fall, werden für diesen
Zweck zwei Durchgänge
ins Auge gefasst, mit 11A und 11B bezeichnet,
wobei jeder in einer jeweiligen Seitensäule 6A und 6B definiert
ist.
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In
einer Position, die dem äußeren Teil
der Durchgänge 11A, 11b entspricht,
sind jeweilige Ablenkelemente installiert, mit 12A und 12B bezeichnet, die
zum Beispiel eine oder mehr Klappen oder Platten aufweisen, die
sich horizontal erstrecken, wie in dem in 2 dargestellten
Fall, oder ansonsten senkrecht.
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Die
Ablenkelemente 12A, 12B sind für den Zweck mit einem entsprechenden
Bewegungssystem ausgestattet, das als ganzes in 1 mit 13 bezeichnet
wird, mit einer Betätigungseinrichtung,
die nach bekannten Technologien hergestellt ist (zum Beispiel Thermobetätigungen,
Elektromagneten, elektrische Schrittmotoren oder kontinuierliche
Elektromotoren, Piezoelektrische-Betätigungen oder Betätigungen,
die aus einer Formgedächtnislegierung hergestellt
sind, usw.).
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Des
Weiteren kann möglicherweise
zwischen jedem Ablenkelement 12A, 12B und dem
Auslass des jeweiligen Durchgangs 11A, 11b zu
der Innenseite des Kofferraums 4 eine Filtereinrichtung vorgesehen
sein, die als ganzes in den 1 und 2 mit 14 bezeichnet
wird. Die Filtereinrichtung 14 kann durch eine Retentionsmembran
dargestellt werden, die zum Beispiel aus poröser Aktivkohle mit adsorbierender
Wirkung besteht. Die Wirkung der Filtereinrichtung 14 erweist
sich insbesondere nützlich bei
kritischen Verunreinigungsbedingungen (Tunnel, Verkehrswarteschlangen,
usw.), mit der Möglichkeit, ein Öffnen der
Ablenkelemente 12A, 12B auch bei den vorher genannten
Bedingungen zu ermöglichen.
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Das
erfindungsgemäße System
wird entwickelt, um eine Luftzirkulation in dem Kofferraum 4 zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck ist, in dem beispielhaft vorgesehenen Fall, das
Ablenkelement 12A, das an der Säule 6A liegt, vorgesehen,
um den Eintritt von Luft zu ermöglichen,
während
das Ablenkelement 12B, das an der Säule 6B liegt, zum
Ermöglichen
des nachfolgenden Ausflusses der Luft vorgesehen ist. Bei dieser
Ausführungsform
fasst das aerodynamische Design des Systems der Luftzirkulation
somit ins Auge, dass das Ablenkelement 12A geformt ist,
um den Eintritt der äußeren Luft
zu der Innenseite des Kofferraums 4 zu erleichtern, während der
Ablenker 12B geformt ist, um ein Ansaugen der inneren Luft
von der Innenseite des Kofferraums 4 zu begünstigen,
um zu bewirken, dass sie nach außerhalb des Kraftwagens 1 strömt.
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Gemäß einer
möglichen
Ausführungsform der
Erfindung, können
möglicherweise
ebenso Sensoreinrichtungen oder Detektierungseinrichtungen vorgesehen
sein, die als ganzes in 1 mit 15 bezeichnet
werden, zur Detektierung von einem oder mehr Umweltparametern oder
physikalischen Parametern, beispielsweise das Vorhandensein eines Tiers
in dem Kofferraum 4, die Umgebungstemperatur, die Geschwindigkeit
des Flusses der zirkulierenden Luft, das Vorhandensein von Gerüchen, das
Vorhandensein von Regen, das Vorhandensein von Schmutzstoffen, usw.,
wobei die Sensoreinrichtungen unter Verwendung einer an sich bekannten
Technologie hergestellt werden.
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Als
ganzes mit 16 bezeichnet wird schließlich ein System zur elektronischen
Steuerung des beschriebenen Systems, welches von einem Fachmann
leicht verstanden wird, zur Erfassung von Daten von den obengenannten
Sensoreinrichtungen 15, falls diese vorgesehen sind, und
in jedem Fall zur Leitung der Betätigungseinrichtung 13,
auch infolge von manuellen Befehlen, zum Zweck der Regulierung der Betriebsposition
der Ablenkelemente 12A und 12B.
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Das
System zur Belüftung
oder Zirkulation der Luft in dem Kofferraum 4, welches
erfindungsgemäß den Kraftwagen
ausstattet, funktioniert auf die im Folgenden beschriebene Art.
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Für den Zweck,
den Eintritt von Luft in den Kofferraum 4 zu ermöglichen,
betreibt das Steuerungssystem 16 die Betätigungseinrichtung 13,
mit der sich daraus ergebenden teilweisen Öffnung der Ablenkelemente 12A und 12B.
Die Luft kann dann mittels des Durchgangs 11A und des Ablenkelements 12A in
den Kraftwagen 1 eindringen, mit den Einlassflüssen als
FI bezeichnet.
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Die
Einlassflüsse
FI durchqueren dann die Filtereinrichtung 14, zur Beseitigung
von jeder möglichen
Verunreinigung, Pollen und Rauch bzw. Abgasen, und erreichen den
Kofferraum 4, wobei angenommen wird, dass in ihm ein Haustier,
beispielsweise ein Hund, untergebracht ist.
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Die
besondere Gestaltung und Anordnung der Ablenkelemente gegeben, folgt
die Luft einem bevorzugten Pfad innerhalb des Kofferraums 4,
zwischen dem Einlass-Ablenkelement 12A und dem Auslass-Ablenkelement 12B,
wobei dieser Pfad durch die Flüsse
dargestellt wird, die mit FT in den 1 und 2 bezeichnet
werden. Die gleiche Luft fließt
dann mittels des Auslass-Ablenkelements 12B aus
dem Kofferraum 4, wodurch einer der Auslassflüsse, die
mit FU bezeichnet werden, verursacht wird.
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Die
Einlassflüsse
FI werden durch das Ablenkelement 12A gesteuert, dessen
Position durch die Betätigungseinrichtungen 13 gesteuert
werden. Die letzteren werden, wie bereits gesagt wurde, durch das
Steuerungssystem 16 geleitet, auf einen einfachen manuellen
Befehl folgend, der von dem Fahrer oder einem Passagier des Kraftwagens 1 ausgegeben
wird, oder ansonsten auf der Basis von den Umweltbedingungen oder
dynamischen Bedingungen des Kraftwagens 1, die von den
Sensoreinrichtungen 15 detektiert werden (in dieser Perspektive kann
zum Beispiel die Flussrate von Luft, die mit den Strömen FI eintritt,
durch das System 16 im Verhältnis zu der Reisegeschwindigkeit
des Kraftwagens 1 reguliert werden).
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Es
ist anzumerken, dass in dem Fall, in dem die Filtereinrichtungen 14 nicht
vorhanden sind, das Steuerungssystem 16 zur Steuerung des
Schließens der
Ablenkelemente 12A, 12B programmiert werden kann,
in Übereinstimmung
mit der Detektierung, die durch den Sensor 15 bewirkt wird.
Zum Beispiel wird in dem Fall, in dem ein Verunreinigungssensor
oder Außentemperatur-Sensor
vorgesehen ist, und der Wert der Verunreinigung oder der Temperatur
welcher durch den Sensor detektiert wird, eine vorbestimmte Schwelle überschreitet,
das System 16 automatisch das Schließen der Ablenkelemente 12A, 12B steuern.
Alternativ, noch einmal in der Abwesenheit der Filtereinrichtung 14,
könnte
das Schließen der
Ablenkelemente mit dem Absperren der Luftzirkulation innerhalb des
Fahrgastraums 2 verbunden werden.
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Wie
verstanden werden kann, ermöglicht das
beschriebene Belüftungs-
oder Zirkulationssystem den Aufbau eines unabhängigen Mikroklimas in dem Raum,
der zur Aufnahme des Tiers bestimmt ist, zum Beispiel in dem Kofferraum 4,
mit einer deutlichen Verbesserung der Bedingungen der Luft hinsichtlich
Temperatur, Änderung,
Verteilung und Qualität.
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Das
beschriebene System erweist sich somit offensichtlich als sehr nützlich für:
- – Erzeugen
einer Trennung der aerodynamischen Flüsse zwischen dem Platz 2 des
Fahrers und den Passagieren, und dem Platz 4, wo das Tier aufgenommen
wird;
- – Verbessern
der Atmungsbedingungen und des allgemeinen Wohlbefindens des Tiers;
- – Helfen
bei der Beseitigung von unangenehmen Gerüchen aus dem Raum 4 zur
Aufnahme des Tiers, und Verbessern der Qualität der Luft als ganzes innerhalb
des Fahrgastraums 2.
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Die 3 und 4 stellen
eine mögliche alternative
Ausführungsform
der Erfindung dar.
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Bei
der vorgeschlagenen Variante sind beide, die Durchgänge 11A, 11B', und die jeweiligen
Ablenkelemente 12A und 12B, geformt und vorgesehen,
um den Eintritt von Luft in den Kofferraum 4, mittels der
jeweiligen Einlassflüsse
FI, zu begünstigen. Der
Ausfluss von Luft aus dem Kofferraum 4 wird statt dessen
mittels eines weiteren Ablenkelements ermöglicht, das mit 12C bezeichnet
wird, wobei es im Wesentlichen nach der gleichen Art ist, wie diejenigen,
die mit 12A und 12B bezeichnet werden, und es in
einem jeweiligen Durchgang 11c installiert ist, der in
der Heckzugangstür 9 definiert
ist.
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Auch
in diesem Fall kann das Ablenkelement 12C eine Reihe von
beweglichen waagerechten Platten, wie in dem dargestellten Fall,
oder bewegliche senkrechte Platten aufweisen, mit einem jeweiligen Bewegungssystem 13,
das von dem Steuerungssystem 16 geleitet wird.
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In
dem Fall der in den 3 und 4 veranschaulichten
Ausführungsform,
bilden die Einlassflüsse
FI innerhalb des Kofferraums 4 einen Luftstrom FT mit einem
bevorzugten Pfad, der zu dem unteren Teil der Heckzugangstür 9 gerichtet
ist, in das Auslass-Ablenkelement 12C, durch welches die Luft
dann außerhalb
des Kraftwagens 1 wegströmt.
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Diese
Anordnung ermöglicht
somit den Ausfluss der Luft aus den Seitenabschnitten zu der hinteren
Seite des Kofferraums 4, nicht nur zum Zweck der Zufuhr
von frischer und sauberer Luft zu dem Tier, sondern auch, um die
Sammlung und darauffolgende Beseitigung von jeglichen Haaren und
Staub in einem Bereich zu ermöglichen,
der für
die Reinigungszwecke leicht zugänglich
ist.
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Ohne
Vorurteil gegen das Prinzip der Erfindung, können natürlich die Konstruktionsdetails
und die Ausführungsformen
hinsichtlich dessen, was hierin rein beispielhaft beschrieben und
dargestellt ist, variieren.
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Zum
Beispiel ist es klar, dass die Durchgänge 11A und/oder 11B' zum Eintritt
in und/oder zum Auslass der Luft aus dem hinteren Raum 4 auch
in Teilen des Körpers
oder der Karosserie ausgeführt werden
könnten,
die sich von den hinteren Säulen 6A, 6B unterscheiden,
zum Beispiel an den Seiten des Kraftwagens 1.
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Die
Ablenkelemente 12A, 12B und 12C könnten, anstatt
dass sie jeweilige Bewegungsbetätigungen
aufweisen, aktive Platten aufweisen, die aus einer Formgedächtnislegierung
hergestellt sind. Wie bekannt ist, nutzen Formgedächtnis-Materialien
die Eigenschaften von einigen Legierungen von Nickel und Titan aus,
die eine Zusammenziehung erfahren, die auf ein Erwärmen bis
zu einer Umwandlungstemperatur folgt.
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Auf
diese Art hergestellte Ablenkelemente ermöglichen, zusätzlich dazu,
dass sie eine sehr geringe Energiezufuhr erfordern und äußerst verlässlich und
effizient sind, die Erhaltung der Gesamtabmessungen und -gewichte
des Systems, wodurch seine konstruktive Auslegung vereinfacht wird.
Die Verwendung von Formgedächtnis-Materialien
für die Fertigung
von Ablenkelementen erweist sich außerdem von besonderem Interesse
in dem Fall von kurzen Stopps, bei denen der Kraftwagen 1,
mit dem Motor abgeschaltet, in der Sonne stillsteht, oder wenn der
Nutzer vergessen hat, das Steuerungssystem zum Steuern des Klimas
des hinteren Raums 4 zu aktivieren. In dieser Situation
können
die Ablenkelemente auf jeden Fall ohne die Notwendigkeit von elektrischem
Strom betrieben werden, insoweit als dass ihre teilweise Öffnung direkt
durch die Veränderung
der Umgebungstemperatur verursacht würde.