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DE60300747T2 - Kraftfahrzeug mit Innenraumbelüftungsystem das ein Haustier aufnehmen kann - Google Patents

Kraftfahrzeug mit Innenraumbelüftungsystem das ein Haustier aufnehmen kann Download PDF

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DE60300747T2
DE60300747T2 DE60300747T DE60300747T DE60300747T2 DE 60300747 T2 DE60300747 T2 DE 60300747T2 DE 60300747 T DE60300747 T DE 60300747T DE 60300747 T DE60300747 T DE 60300747T DE 60300747 T2 DE60300747 T2 DE 60300747T2
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DE
Germany
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motor vehicle
vehicle according
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air
inlet
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DE60300747T
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Piero Perlo
Gianfranco Innocenti
Valentina Grasso
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Sisvel SpA
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Centro Ricerche Fiat SCpA
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    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • B60P3/04Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects for transporting animals
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
    • B60H1/00Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
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  • Public Health (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Air-Conditioning For Vehicles (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugkörper, im Inneren dessen ein Fahrgastraum, der vorgesehen ist, um eine oder mehr Personen aufzunehmen, und ein hinterer Laderaum begrenzt sind, der zumindest ein Haustier aufnehmen kann.
  • Vor kurzem wurden Lösungen vorgestellt, die darauf gerichtet sind, das Transportieren von Haustieren innerhalb des hinteren Laderaums oder Kofferraums eines Kraftfahrzeugs praktischer und bequemer zu machen, welcher der Bereich des letzteren ist, der traditionell für den Zweck ausgenutzt wird.
  • Die am weitesten verbreitete Lösung besteht darin, ein Trenngitter vorzusehen, das auf ein Abtrennen, auf eine sichere Art, des Fahrgastraums des Kraftfahrzeugs, der als der Bereich verstanden wird, der den Fahrer und die Passagiere aufnimmt, von dem hinteren Raum gerichtet ist, in dem das Tier auf genommen wird.
  • Andere Lösungen fassen die Verwendung von rutschfesten Matten und/oder Schutzmatten ins Auge, die vorgesehen sind, um in dem Kofferraum des Kraftfahrzeugs angeordnet zu werden, zum Verbessern der Stabilitätsbedingungen des Tiers, und gleichzeitig zum Verhindern einer Verschlechterung des Kraftfahrzeugs selbst.
  • Weitere Lösungen fassen Systeme zum Anschirren des Tiers ins Auge, um die Sicherheit des letzteren in dem Fall von Kollisionen, plötzlichen Ruckbewegungen oder Schleudern des Kraftfahrzeugs zu garantieren, und um zu verhindern, dass das Tier möglicherweise die Passagiere stört, wobei ihm zur gleichen Zeit ein gewisser Grad an Komfort und ein gewisser Grad an Mobilität zugestanden wird.
  • Die vorliegende Erfindung basiert jedoch auf dem Erkennen der Tatsache, dass das Wohlbefinden des Tiers vor allem mit den Bedingungen der Luft, die in dem Raum vorhanden ist, der es in dem Kraftfahrzeug aufnimmt, und mit der Tatsache verbunden ist, dass in dem gegenwärtigen Stand der Technik keine spezifischen Lösungen in diese Richtung vorhanden sind.
  • Der Lösungsweg, der zum Zweck des Ermöglichens eines Luftaustauschs in dem Bereich, in dem sich das transportierte Tier befindet, verfolgt wird, besteht üblicherweise darin, teilweise ein oder mehr Heckfenster des Kraftfahrzeugs zu öffnen. Diese Praxis kann, noch dazu, dass sie für den Zweck der Komforterhöhung des transportierten Tiers nicht effektiv ist, zu einem gewissen Störungsgrad für die Insassen des Fahrzeugs führen, zusätzlich zu einer Verschlechterung der Bedingungen der Luft auch innerhalb des Fahrgastraums.
  • GB-B-1.582.440 offenbart ein Fahrzeug mit einem Kofferraum, der von dem Fahrgastraum getrennt ist. Gemäß dieser zitierten Druckschrift kann ein derartiger Kofferraum, wenn er mit einem herkömmlichen Deckel ausgerüstet ist, nicht zum Transportieren von Tieren verwendet werden, weil der Kofferraum nicht belüftet wird, wenn der Deckel geschlossen ist. Aus diesem Grund wird ein Deckel vorgeschlagen, der zumindest einen Lufteinlass, um zu ermöglichen, dass Frischluft in den Kofferraum eintritt, sowie zumindest einen Luftauslass aufweist, welcher derart angeordnet ist, dass die Luft innerhalb des Kofferraums kontinuierlich durch Frischluft von außen ersetzt wird. Der Deckel gemäß der GB-B-1.582.440 ist derart ausgestaltet, dass er leicht an bestehenden Gelenkpunkten an dem Fahrzeugkörper befestigt werden kann, nachdem der originale, herkömmliche Kofferraumdeckel entfernt worden ist.
  • In ähnlicher Weise, um zuzulassen, dass ein Tier in dem Kofferraum eines Fahrzeugs, der sich von dem Fahrgastraum unterscheidet, transportiert wird, schlägt die FR-B-1.464.149 eine Belüftungsvorrichtung vor, die aus einem im Wesentlichen röhrenförmigen Körper besteht, der senkrecht durch den Kofferraumboden angebracht ist; wobei der röhrenförmige Körper durch eine senkrechte Wand in einen Kanal für Frischluft und einen Kanal für verbrauchte Luft geteilt wird; der Kanal für Frischluft einen unteren Einlass, der unter dem Kofferraumboden offen ist, und einen oberen Auslass aufweist, der in den Kofferraum hinein offen ist, wohingegen der Kanal für verbrauchte Luft einen oberen Einlass, der in den Kofferraum hinein offen ist, und einen unteren Auslass aufweist, der unter dem Kofferraumboden offen ist.
  • Das Ziel der vorliegen Erfindung besteht darin, ein Kraftfahrzeug zu schaffen, in dem die Luftbedingungen in dem Raum, der zum Transportieren eines Tiers ausgestattet ist, mittels eines relativ einfachen, funktionellen und preiswerten Systems verbessert werden.
  • Das obige und andere Ziele werden gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem Kraftfahrzeug mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 erzielt.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden in den beigefügten Ansprüchen festgelegt, die derart verstanden werden, dass sie einen integralen Teil der vorliegenden Beschreibung bilden.
  • Weitere Ziele, Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden sich deutlich aus der nachfolgenden Beschreibung mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen ergeben, die lediglich als ein nicht-beschränkendes Beispiel vorgesehen sind, und in denen:
  • 1 eine schematische Draufsicht, und in teilweisem Querschnitt, eines typischen Kraftfahrzeugs ist, das gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfingung gebaut ist;
  • 2 eine schematische Perspektivansicht des Heckteils des Kraftfahrzeugs der 1 ist;
  • 3 eine schematische Draufsicht, in teilweisem Querschnitt, eines typischen Kraftfahrzeugs ist, das gemäß einer zweiten möglichen Ausführungsform der vorliegenden Erfingung gebaut ist;
  • 4 eine schematische Perspektivansicht des Heckteils des Kraftfahrzeugs der 3 ist.
  • Die 1 und 2 stellen mit unterschiedlichen Ansichten ein typisches Kraftfahrzeug dar, das gemäß der vorliegenden Erfindung gebaut ist.
  • In dem beispielhaft vorgesehenen Fall wird das Kraftfahrzeug durch einen Kraftwagen dargestellt, der als ganzes mit 1 bezeichnet wird, mit einem Fahrgastraum 2, innerhalb dessen zwei Vordersitze 3A und ein Rücksitz 3B angeordnet sind; wobei hinter dem Sitz 3 ein hinterer Laderaum oder Kofferraum 4 vorhanden ist.
  • Der Körper 5 des Kraftwagens 1 ist auf eine Art ausgestaltet, die insgesamt bekannt ist, und weist für diesen Zweck zwei hintere Säulen 6A und 6B auf, zur Verbindung des unteren Teils der Karosserie mit dem Dach des Kraftwagens selbst, das in 2 mit 8 bezeichnet wird.
  • Der Körper 5 weist ebenfalls Seitentüren (nicht in den Figuren gezeigt) und eine Hecktür bzw. Rückwandtür 9 auf, die vorgesehen ist, um einen Zugang zu dem Kofferraum 4 zu ermöglichen. Die Hecktür 9, die mit einem entsprechenden Fenster ausgestattet ist, das in 2 mit 10 bezeichnet wird, ist auf eine bekannte Art an den Körper 5 angelenkt, und insbesondere an sein Dach 8.
  • Der Kraftwagen 1 weist ebenfalls sämtliche im Stand der Technik bekannten Elemente für seinen Betrieb auf, unter ihnen ein System zur Belüftung oder Zirkulation der Luft, mit einem oder mehr Durchgängen, die eine Zufuhr von der Luft, die von außen nach innen angesaugt wird, in den Fahrgastraum 2 ermöglichen.
  • Gemäß einem ersten wichtigen Aspekt der Erfindung, sind in dem Körper 5 des Kraftwagens 1 zumindest zwei weitere Durchgänge definiert, zum Induzieren der Bildung eines Luftflusses, der einem bevorzugten Weg innerhalb des Kofferraums 4 folgt. In dem beispielhaft vorgesehenen Fall, werden für diesen Zweck zwei Durchgänge ins Auge gefasst, mit 11A und 11B bezeichnet, wobei jeder in einer jeweiligen Seitensäule 6A und 6B definiert ist.
  • In einer Position, die dem äußeren Teil der Durchgänge 11A, 11b entspricht, sind jeweilige Ablenkelemente installiert, mit 12A und 12B bezeichnet, die zum Beispiel eine oder mehr Klappen oder Platten aufweisen, die sich horizontal erstrecken, wie in dem in 2 dargestellten Fall, oder ansonsten senkrecht.
  • Die Ablenkelemente 12A, 12B sind für den Zweck mit einem entsprechenden Bewegungssystem ausgestattet, das als ganzes in 1 mit 13 bezeichnet wird, mit einer Betätigungseinrichtung, die nach bekannten Technologien hergestellt ist (zum Beispiel Thermobetätigungen, Elektromagneten, elektrische Schrittmotoren oder kontinuierliche Elektromotoren, Piezoelektrische-Betätigungen oder Betätigungen, die aus einer Formgedächtnislegierung hergestellt sind, usw.).
  • Des Weiteren kann möglicherweise zwischen jedem Ablenkelement 12A, 12B und dem Auslass des jeweiligen Durchgangs 11A, 11b zu der Innenseite des Kofferraums 4 eine Filtereinrichtung vorgesehen sein, die als ganzes in den 1 und 2 mit 14 bezeichnet wird. Die Filtereinrichtung 14 kann durch eine Retentionsmembran dargestellt werden, die zum Beispiel aus poröser Aktivkohle mit adsorbierender Wirkung besteht. Die Wirkung der Filtereinrichtung 14 erweist sich insbesondere nützlich bei kritischen Verunreinigungsbedingungen (Tunnel, Verkehrswarteschlangen, usw.), mit der Möglichkeit, ein Öffnen der Ablenkelemente 12A, 12B auch bei den vorher genannten Bedingungen zu ermöglichen.
  • Das erfindungsgemäße System wird entwickelt, um eine Luftzirkulation in dem Kofferraum 4 zu ermöglichen. Zu diesem Zweck ist, in dem beispielhaft vorgesehenen Fall, das Ablenkelement 12A, das an der Säule 6A liegt, vorgesehen, um den Eintritt von Luft zu ermöglichen, während das Ablenkelement 12B, das an der Säule 6B liegt, zum Ermöglichen des nachfolgenden Ausflusses der Luft vorgesehen ist. Bei dieser Ausführungsform fasst das aerodynamische Design des Systems der Luftzirkulation somit ins Auge, dass das Ablenkelement 12A geformt ist, um den Eintritt der äußeren Luft zu der Innenseite des Kofferraums 4 zu erleichtern, während der Ablenker 12B geformt ist, um ein Ansaugen der inneren Luft von der Innenseite des Kofferraums 4 zu begünstigen, um zu bewirken, dass sie nach außerhalb des Kraftwagens 1 strömt.
  • Gemäß einer möglichen Ausführungsform der Erfindung, können möglicherweise ebenso Sensoreinrichtungen oder Detektierungseinrichtungen vorgesehen sein, die als ganzes in 1 mit 15 bezeichnet werden, zur Detektierung von einem oder mehr Umweltparametern oder physikalischen Parametern, beispielsweise das Vorhandensein eines Tiers in dem Kofferraum 4, die Umgebungstemperatur, die Geschwindigkeit des Flusses der zirkulierenden Luft, das Vorhandensein von Gerüchen, das Vorhandensein von Regen, das Vorhandensein von Schmutzstoffen, usw., wobei die Sensoreinrichtungen unter Verwendung einer an sich bekannten Technologie hergestellt werden.
  • Als ganzes mit 16 bezeichnet wird schließlich ein System zur elektronischen Steuerung des beschriebenen Systems, welches von einem Fachmann leicht verstanden wird, zur Erfassung von Daten von den obengenannten Sensoreinrichtungen 15, falls diese vorgesehen sind, und in jedem Fall zur Leitung der Betätigungseinrichtung 13, auch infolge von manuellen Befehlen, zum Zweck der Regulierung der Betriebsposition der Ablenkelemente 12A und 12B.
  • Das System zur Belüftung oder Zirkulation der Luft in dem Kofferraum 4, welches erfindungsgemäß den Kraftwagen ausstattet, funktioniert auf die im Folgenden beschriebene Art.
  • Für den Zweck, den Eintritt von Luft in den Kofferraum 4 zu ermöglichen, betreibt das Steuerungssystem 16 die Betätigungseinrichtung 13, mit der sich daraus ergebenden teilweisen Öffnung der Ablenkelemente 12A und 12B. Die Luft kann dann mittels des Durchgangs 11A und des Ablenkelements 12A in den Kraftwagen 1 eindringen, mit den Einlassflüssen als FI bezeichnet.
  • Die Einlassflüsse FI durchqueren dann die Filtereinrichtung 14, zur Beseitigung von jeder möglichen Verunreinigung, Pollen und Rauch bzw. Abgasen, und erreichen den Kofferraum 4, wobei angenommen wird, dass in ihm ein Haustier, beispielsweise ein Hund, untergebracht ist.
  • Die besondere Gestaltung und Anordnung der Ablenkelemente gegeben, folgt die Luft einem bevorzugten Pfad innerhalb des Kofferraums 4, zwischen dem Einlass-Ablenkelement 12A und dem Auslass-Ablenkelement 12B, wobei dieser Pfad durch die Flüsse dargestellt wird, die mit FT in den 1 und 2 bezeichnet werden. Die gleiche Luft fließt dann mittels des Auslass-Ablenkelements 12B aus dem Kofferraum 4, wodurch einer der Auslassflüsse, die mit FU bezeichnet werden, verursacht wird.
  • Die Einlassflüsse FI werden durch das Ablenkelement 12A gesteuert, dessen Position durch die Betätigungseinrichtungen 13 gesteuert werden. Die letzteren werden, wie bereits gesagt wurde, durch das Steuerungssystem 16 geleitet, auf einen einfachen manuellen Befehl folgend, der von dem Fahrer oder einem Passagier des Kraftwagens 1 ausgegeben wird, oder ansonsten auf der Basis von den Umweltbedingungen oder dynamischen Bedingungen des Kraftwagens 1, die von den Sensoreinrichtungen 15 detektiert werden (in dieser Perspektive kann zum Beispiel die Flussrate von Luft, die mit den Strömen FI eintritt, durch das System 16 im Verhältnis zu der Reisegeschwindigkeit des Kraftwagens 1 reguliert werden).
  • Es ist anzumerken, dass in dem Fall, in dem die Filtereinrichtungen 14 nicht vorhanden sind, das Steuerungssystem 16 zur Steuerung des Schließens der Ablenkelemente 12A, 12B programmiert werden kann, in Übereinstimmung mit der Detektierung, die durch den Sensor 15 bewirkt wird. Zum Beispiel wird in dem Fall, in dem ein Verunreinigungssensor oder Außentemperatur-Sensor vorgesehen ist, und der Wert der Verunreinigung oder der Temperatur welcher durch den Sensor detektiert wird, eine vorbestimmte Schwelle überschreitet, das System 16 automatisch das Schließen der Ablenkelemente 12A, 12B steuern. Alternativ, noch einmal in der Abwesenheit der Filtereinrichtung 14, könnte das Schließen der Ablenkelemente mit dem Absperren der Luftzirkulation innerhalb des Fahrgastraums 2 verbunden werden.
  • Wie verstanden werden kann, ermöglicht das beschriebene Belüftungs- oder Zirkulationssystem den Aufbau eines unabhängigen Mikroklimas in dem Raum, der zur Aufnahme des Tiers bestimmt ist, zum Beispiel in dem Kofferraum 4, mit einer deutlichen Verbesserung der Bedingungen der Luft hinsichtlich Temperatur, Änderung, Verteilung und Qualität.
  • Das beschriebene System erweist sich somit offensichtlich als sehr nützlich für:
    • – Erzeugen einer Trennung der aerodynamischen Flüsse zwischen dem Platz 2 des Fahrers und den Passagieren, und dem Platz 4, wo das Tier aufgenommen wird;
    • – Verbessern der Atmungsbedingungen und des allgemeinen Wohlbefindens des Tiers;
    • – Helfen bei der Beseitigung von unangenehmen Gerüchen aus dem Raum 4 zur Aufnahme des Tiers, und Verbessern der Qualität der Luft als ganzes innerhalb des Fahrgastraums 2.
  • Die 3 und 4 stellen eine mögliche alternative Ausführungsform der Erfindung dar.
  • Bei der vorgeschlagenen Variante sind beide, die Durchgänge 11A, 11B', und die jeweiligen Ablenkelemente 12A und 12B, geformt und vorgesehen, um den Eintritt von Luft in den Kofferraum 4, mittels der jeweiligen Einlassflüsse FI, zu begünstigen. Der Ausfluss von Luft aus dem Kofferraum 4 wird statt dessen mittels eines weiteren Ablenkelements ermöglicht, das mit 12C bezeichnet wird, wobei es im Wesentlichen nach der gleichen Art ist, wie diejenigen, die mit 12A und 12B bezeichnet werden, und es in einem jeweiligen Durchgang 11c installiert ist, der in der Heckzugangstür 9 definiert ist.
  • Auch in diesem Fall kann das Ablenkelement 12C eine Reihe von beweglichen waagerechten Platten, wie in dem dargestellten Fall, oder bewegliche senkrechte Platten aufweisen, mit einem jeweiligen Bewegungssystem 13, das von dem Steuerungssystem 16 geleitet wird.
  • In dem Fall der in den 3 und 4 veranschaulichten Ausführungsform, bilden die Einlassflüsse FI innerhalb des Kofferraums 4 einen Luftstrom FT mit einem bevorzugten Pfad, der zu dem unteren Teil der Heckzugangstür 9 gerichtet ist, in das Auslass-Ablenkelement 12C, durch welches die Luft dann außerhalb des Kraftwagens 1 wegströmt.
  • Diese Anordnung ermöglicht somit den Ausfluss der Luft aus den Seitenabschnitten zu der hinteren Seite des Kofferraums 4, nicht nur zum Zweck der Zufuhr von frischer und sauberer Luft zu dem Tier, sondern auch, um die Sammlung und darauffolgende Beseitigung von jeglichen Haaren und Staub in einem Bereich zu ermöglichen, der für die Reinigungszwecke leicht zugänglich ist.
  • Ohne Vorurteil gegen das Prinzip der Erfindung, können natürlich die Konstruktionsdetails und die Ausführungsformen hinsichtlich dessen, was hierin rein beispielhaft beschrieben und dargestellt ist, variieren.
  • Zum Beispiel ist es klar, dass die Durchgänge 11A und/oder 11B' zum Eintritt in und/oder zum Auslass der Luft aus dem hinteren Raum 4 auch in Teilen des Körpers oder der Karosserie ausgeführt werden könnten, die sich von den hinteren Säulen 6A, 6B unterscheiden, zum Beispiel an den Seiten des Kraftwagens 1.
  • Die Ablenkelemente 12A, 12B und 12C könnten, anstatt dass sie jeweilige Bewegungsbetätigungen aufweisen, aktive Platten aufweisen, die aus einer Formgedächtnislegierung hergestellt sind. Wie bekannt ist, nutzen Formgedächtnis-Materialien die Eigenschaften von einigen Legierungen von Nickel und Titan aus, die eine Zusammenziehung erfahren, die auf ein Erwärmen bis zu einer Umwandlungstemperatur folgt.
  • Auf diese Art hergestellte Ablenkelemente ermöglichen, zusätzlich dazu, dass sie eine sehr geringe Energiezufuhr erfordern und äußerst verlässlich und effizient sind, die Erhaltung der Gesamtabmessungen und -gewichte des Systems, wodurch seine konstruktive Auslegung vereinfacht wird. Die Verwendung von Formgedächtnis-Materialien für die Fertigung von Ablenkelementen erweist sich außerdem von besonderem Interesse in dem Fall von kurzen Stopps, bei denen der Kraftwagen 1, mit dem Motor abgeschaltet, in der Sonne stillsteht, oder wenn der Nutzer vergessen hat, das Steuerungssystem zum Steuern des Klimas des hinteren Raums 4 zu aktivieren. In dieser Situation können die Ablenkelemente auf jeden Fall ohne die Notwendigkeit von elektrischem Strom betrieben werden, insoweit als dass ihre teilweise Öffnung direkt durch die Veränderung der Umgebungstemperatur verursacht würde.

Claims (16)

  1. Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugkörper (5), im Inneren dessen ein Raum begrenzt ist, der einen Fahrgastplatz (2), der dafür vorgesehen ist, eine oder mehr Personen aufzunehmen, und einen hinteren Ladeplatz (4) aufweist, der sich hinter dem Fahrgastplatz (2) erstreckt, und der zumindest ein Haustier aufnehmen kann, wobei eine Vielzahl der Seiten des Ladeplatzes (4) durch den Fahrzeugkörper (5) abgegrenzt wird, wodurch in einer ersten Seite der Vielzahl zumindest ein Einlassdurchgang (11A; 11B') zur Zufuhr von Luft von außerhalb des Kraftfahrzeugs (1) zu dem Ladeplatz (4) begrenzt ist, und in einer zweiten Seite der Vielzahl zumindest ein Auslassdurchgang (11B; 11C) zur Ausstoßung von Luft aus dem Ladeplatz (4) außerhalb des Kraftfahrzeugs (1) begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslassende des ersten Durchgangs (11A; 11B') und das Einlassende des zweiten Durchgangs (11B; 11C) in entsprechenden Positionen derart angeordnet sind, dass dazwischen die Bildung eines Flusses oder Stroms von Luft (FT) induziert wird, der durch den Ladeplatz (4) gemäß einem im Wesentlichen vorbestimmten oder bevorzugten Pfad passiert.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Einlassdurchgang (11A; 11B'), und vorzugsweise auch mit dem Auslassdurchgang (11B; 11C), ein entsprechendes Ablenkelement (12A, 12B; 12A, 12B, 12C) betriebsbereit verbunden ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablenkelement (12A, 12B; 12A, 12B, 12C) ein entsprechendes Bewegungssystem (13) aufweist.
  4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablenkelement (12A, 12B; 12A, 12B, 12C) eine oder mehr Klappen oder Platten aufweist, die mittels des Bewegungssystems (13) bewegt werden.
  5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zumindest einem Ablenkelement (12A, 12B; 12A, 12B, 12C) und einem Ende des entsprechenden Durchgangs (11A, 11B; 11B', 11C), das dem Inneren des Ladeplatzes (4) zugewandt ist, Filtereinrichtungen (14) vorgesehen sind.
  6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablenkelement (12A; 12A, 12B), das mit dem Einlassdurchgang (11A; 11B') verbunden ist, zur Erleichterung des Eintritts der Außenluft zu dem Inneren des Ladeplatzes (4) geformt ist.
  7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablenkelement (12B; 12C), das mit dem Auslassdurchgang (11B; 11C) verbunden ist, zur Begünstigung des Saugens der Innenluft in den Ladeplatz (4) geformt ist, um zu bewirken, dass sie nach außen fließt.
  8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektronisches Steuerungssystem (16) zum Steuern des Bewegungssystems (13) des Ablenkelements (12A, 12B; 12A, 12B, 12C) vorgesehen ist, welches zum Zweck der Verstellung der Betriebsposition des letzteren betrieben wird.
  9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtungen (15) betriebsbereit mit dem Steuerungssystem (16) verbunden sind, zur Erfassung von einem oder mehr Umwelt- oder physikalischen Parametern.
  10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerungssystem (16) betriebsbereit ist, die Betätigung des Bewegungssystems (13) von zumindest einem Ablenkelement (12A, 12B; 12A, 12B, 12C) gemäß Messungen zu führen, die mittels der Sensoreinrichtungen (15) ausgeführt werden.
  11. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlassdurchgang (11A) und der Auslassdurchgang (11B) jeder in einer jeweiligen Säule (6A, 6B) begrenzt sind, die einen Teil des Fahrzeugkörpers (5) bildet.
  12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlassdurchgang (11A, 11B') in einer entsprechenden Säule (6A, 6B) begrenzt ist, die einen Teil des Fahrzeugkörpers (5) bildet, und dadurch, dass der Auslassdurchgang (11C) innerhalb einer Rückwandzugangstür (9) zum Zugang zu dem Ladeplatz (4) begrenzt ist, insbesondere in einem unteren Mittelabschnitt dieser Rückwandtür (9).
  13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zwei Einlassdurchgänge (11A, 11B') vorgesehen sind, wobei jeder in einer jeweiligen hinteren Säule (6A, 6B) begrenzt ist, die einen Teil des Fahrzeugkörpers (5) bildet.
  14. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlassdurchgang und der Auslassdurchgang jeder in einer jeweiligen Seite des Fahrzeugkörpers (5) begrenzt sind.
  15. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zwei Einlassdurchgänge vorgesehen sind, wobei jeder in einer jeweiligen Seite des Fahrzeugkörpers (5) begrenzt ist.
  16. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe oder Klappen des Ablenkelements (12A, 12B; 12A, 12B, 12C) aus einer Formgedächtnislegierung ausgeführt werden.
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