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Die
Erfindung betrifft im Allgemeinen Kraftfahrzeuge und insbesondere
den Einbau von Beleuchtungseinheiten in Kraftfahrzeuge.
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Genauer
gesagt betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Montage einer
Beleuchtungseinheit an Elementen des Aufbaus eines Kraftfahrzeugs,
wobei die Beleuchtungseinheit ein von einer Scheibe geschlossenes
Gehäuse
aufweist, sowie Organe, welche die Beleuchtungseinheit mit dem Aufbau
verbinden und die Verschiebung der Beleuchtungseinheit bei einem
Frontalzusammenstoß erlauben.
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Die
DE 197 32 301 offenbart
eine Vorrichtung zur Montage einer Beleuchtungseinheit nach dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
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Weitere
solche Montagevorrichtungen sind insbesondere aus der
FR 2 792 588 bekannt; diese beschreibt
Mittel, welche die Beleuchtungseinheit bei einem Frontalzusammenstoß um eine
vertikale Achse verschwenken. In dieser bekannten Vorrichtung werden
die Mittel zum Verschwenken aus zwei einander gegenüberliegenden
vertikalen Fingern gebildet, die mit dem Gehäuse fest verbunden sind. Dabei
ist einer der Finger am oberen Abschnitt des Gehäuses und der andere am unteren
Abschnitt des Gehäuses angeordnet,
wobei die Finger an der vertikalen Schwenkachse ausgerichtet sind
und an einem angrenzenden Karosserieelement anliegen. Darüber hinaus
ist die vertikale Schwenkachse der Beleuchtungseinheit im Wesentlichen
im mittleren Abschnitt des Gehäuses
angeordnet. Eine solche Einbauvorrichtung erfüllt das Kriterium der Reparierbarkeit
vollständig;
hierfür
ist insbesondere ein starkes Zurückweichen
des vorderen Abschnitts der Einheit im Fall eines schwachen Aufpralls
erforderlich, um die Reparaturkosten zu begrenzen. Bei der bekannten
Vorrichtung erfolgt das Zurückziehen
des vorderen Abschnitts der Einheit mittels eines Rotationsmechanismus
der Einheit um die Schwenkachse und wird von der Freigabe vom Flügel begleitet,
um die Verschiebung der Beleuchtungseinheit nicht zu behindern.
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Die
bekannte Vorrichtung hat jedoch einen Nachteil: Ihr Rotationsmechanismus
zieht nur den vorderen Abschnitt der Beleuchtungseinheit starkes zurück und neigt
dazu, den seitlichen Abschnitt der Einheit, der außerhalb
des Fahrzeugs gelegen ist, nach vorne zu schieben, was den Anforderungen
für den
Fall eines Zusammenstoßes
mit einem Fußgänger zuwiderläuft. Diese
verlangen nämlich
ein Zurückziehender
gesamten Beleuchtungseinheit.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Montage
einer Beleuchtungseinheit an Elementen des Aufbaus eines Kraftfahrzeugs vorzuschlagen,
welche die Anforderungen sowohl im Hinblick auf die Reparierbarkeit
als auch auf den Zusammenstoß mit
einem Fußgänger erfüllt.
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Hierzu
hat die Erfindung eine Vorrichtung zur Montage einer Beleuchtungseinheit,
die ein von einer Scheibe geschlossenes Gehäuse aufweist, an Aufbauelementen
eines Kraftfahrzeugs sowie Organe zum Verbinden des Gehäuses mit
dem Aufbau zum Gegenstand, welche die Einheit bei einem Frontalzusammenstoß verschieben,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Verbindungsorgane erste
Führmittel umfassen,
die bei einem Frontalzusammenstoß die Bewegung des vorderen
Gehäuseabschnitts
zur Hinterseite des Fahrzeugs erlauben, während zweite Führmittel
zum gleichzeitigen Verschieben des seitlichen Abschnitts des Gehäuses zur
angrenzenden Seite des Fahrzeugs vorgesehen sind.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann auch eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
- – die
ersten Mittel zum Führen
des vorderen Gehäuseabschnitts
bestehen aus einem Schlitten, der sich in einer Schiene bewegen
kann, wobei der Schlitten und die Schiene am Gehäuse beziehungsweise einem angrenzenden
Element des Aufbaus oder umgekehrt montiert sein können,
- – die
Schiene ist im Wesentlichen gerade geformt und gegenüber der
Längsrichtung
des Fahrzeugs geneigt, sodass die Bewegung des vorderen Gehäuseabschnitts
zur Hinterseite des Fahrzeugs mit einer Bewegung des vorderen Abschnitts
zur angrenzenden Seite des Fahrzeugs einhergeht,
- – die
Schiene ist gegenüber
der Längsrichtung des
Fahrzeugs um einen Winkel zwischen ungefähr 5 und 20 Grad geneigt,
- – die
zweiten Führmittel
bestehen aus einem Schwingarm, der an einem ersten Ende am Gehäuse oder
an einem mit diesem fest verbundenen Träger und an einem zweiten Ende
an einem Karosserieteil des Fahrzeugs angelenkt ist, sodass die
Bewegung des Gehäuses
in der Schiene gleichzeitig das Verschwenken des Schwingarms um
sein zweites Ende bewirkt,
- – das
Gehäuse
weist mindestens einen Bereich auf, der an einem Element des Aufbaus
des Fahrzeugs anliegt, was eine Führung des Gehäuses bei
seiner Bewegung in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene erlaubt,
- – die
Längsränder der
Schiene, in der sich der Schlitten bewegt, weisen hinten eine kleinere Spurweite
als vorne auf, sodass der Fahrwiderstand des Schlittens zunimmt,
je weiter er sich zur Hinterseite des Fahrzeugs bewegt,
- – mindestens
einer der Längsränder der
Schiene weist ein Sägezahnprofil
auf, sodass der Schlitten unter dem seitlichen Druck der Längsränder einen Fahrwiderstand
erfährt,
wenn er sich in der Schiene bewegt.
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Die
Erfindung hat auch eine Beleuchtungseinheit für ein Kraftfahrzeug mit einer
Einbauvorrichtung wie oben erwähnt
zum Gegenstand.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der Lektüre der folgenden
detaillierten Beschreibung eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen deutlich.
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1 ist
eine perspektivische schematische Ansicht eines Abschnitts der Vorderseite
eines Kraftfahrzeugs mit einer Beleuchtungseinheit, die mit einer
erfindungsgemäßen Einbauvorrichtung
versehen ist.
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2 ist
eine schematische Draufsicht auf die Beleuchtungseinheit von 1,
die insbesondere den Bewegungsmechanismus der Einheit veranschaulicht.
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Die 3 und 4 sind
perspektivische schematische Ansichten der Organe, welche die Beleuchtungseinheit
von 1 mit dem Aufbau des Fahrzeugs verbinden, wobei
die Beleuchtungseinheit in 3 dargestellt
ist und in 4 nicht.
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Die 5A und 5B sind
eine schematische Perspektivansicht beziehungsweise Draufsicht einer
Ausführungsvariante
der Verbindungsorgane zwischen der Beleuchtungseinheit von 1 und dem Aufbau
des Fahrzeugs und veranschaulichen die Schiene, in der sich der
vordere Abschnitt der Beleuchtungseinheit bewegt.
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6 ist
eine Ansicht einer Ausführungsvariante
der Organe zur Verbindung der Beleuchtungseinheit von 1 mit
dem Aufbau des Fahrzeugs und zeigt die Schiene, in der sich der
vordere Abschnitt der Beleuchtungseinheit bewegt, von oben.
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In 1 ist
ein Abschnitt der Vorderseite eines Kraftfahrzeugs mit einer Beleuchtungseinheit dargestellt.
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Herkömmlicherweise
besteht die Beleuchtungseinheit aus einem Gehäuse 1, das von einer Scheibe 10 geschlossen
wird, und einer Vorrichtung zur Montage an den angrenzenden Karosserie- und/oder
Aufbauteilen. Die Beleuchtungseinheit und ihr Gehäuse 1 umfassen
herkömmlicherweise
einen vorderen Abschnitt 11, den der Fachmann auch als „Beleuchtungsspitze" bezeichnet, sowie
einen seitlichen Abschnitt 12, der außerhalb des Fahrzeugs gelegen
ist.
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Herkömmlicherweise
umfasst die Einbauvorrichtung (nicht dargestellte) Befestigungslappen,
die das Gehäuse 1 an
seinem Platz halten. In bekannter Weise können die Befestigungslappen
so ausgebildet ein, dass sie bei einem Frontalzusammenstoß brechen
und so die Kriterien für
die Reparierbarkeit erfüllen.
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Erfindungsgemäß umfasst
die Einbauvorrichtung darüber
hinaus Organe zum Verbinden des Gehäuses 1 mit dem Aufbau 2,
die mit Mitteln zum Führen
des Gehäuses
bei seinem Zurückziehen
versehen sind.
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Wie
in den 2 bis 4 dargestellt, ermöglichen
erste Führmittel 3 bei
einem Frontalzusammenstoß die
Bewegung des vorderen Ab schnitts 11 des Gehäuses 1 zur
Hinterseite des Fahrzeugs, während
zweite Führmittel 4 gleichzeitig
den seitlichen Abschnitt 12 des Gehäuses 1 zur angrenzenden
Seite des Fahrzeugs verschieben.
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Die
Bewegung des seitlichen Abschnitts 12 des Gehäuses 1 wird
durch (nicht dargestellte) Mittel zur Freigabe vom Flügel 6 ermöglicht.
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Die
ersten Führmittel 3,
in denen sich der vordere Abschnitt 11 des Gehäuses 1 bewegen
kann, sind konventionell und dem Fachmann bekannt. Diese Führmittel 3 umfassen
beispielsweise eine Schiene 32, in der sich ein Schlitten 31 bewegt.
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Nach
einer Ausführungsart
der Erfindung kann der Schlitten 31 aus einem Finger bestehen,
der an einem unteren Plättchen
des Gehäuses 1 montiert ist
und mit einer an einem Element des Fahrzeugaufbaus vorgesehenen
Schiene 32 zusammenwirkt. Wie in 3 ersichtlich,
kann der Finger durch einen im Wesentlichen horizontalen Befestigungslappen
am unteren Plättchen
des Gehäuses 1 befestigt
sein.
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Bei
einer Ausführungsvariante
der Erfindung kann der aus einem Finger bestehende Schlitten 31 an
einem Element des Fahrzeugaufbaus wie beispielsweise dem Bodenlängsträger 2 montiert
sein, während
die mit diesem Finger zusammenwirkende Schiene 32 im Körper des
Gehäuses 1 vorgesehen sein
kann.
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Die
Schiene 32 der ersten Führmittel 3 kann im
Wesentlichen gerade geformt sein (2 bis 4).
Als Variante kann sie gebogen sein oder gebogene Abschnitte aufweisen.
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Nach
einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung weist die Schiene 32 eine
Neigung mit einem Winkel α gegenüber der
Längsrichtung
x des Fahrzeugs auf, sodass die Bewegung des vorderen Abschnitts 11 des
Gehäuses 1 zur
Hinterseite des Fahrzeugs mit einer Verschiebung des vorderen Abschnitts 11 zur
angrenzenden Seite des Fahrzeugs einhergeht. Der zuvor erwähnte Neigungswinkel α der Schiene
kann zwischen 5 und 20 Grad betragen. Beträgt der Neigungswinkel α beispielsweise
11 Grad, verschiebt sich der vordere Abschnitt 11 des Gehäuses um
ungefähr
20 Millimeter bei einem Längsrückzug von
ungefähr
100 Millimetern.
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Eine
solche Neigung der Schiene 32 erlaubt vorteilhafterweise
ein Zurückweichen
des Gehäuses 1 im
Fall eines Zusammenstoßes
und löst
das Problem des Hindernisses, das ein Element 7 darstellen kann,
welches unmittelbar hinter dem vorderen Abschnitt 11 des
Gehäuses
der Beleuchtungseinheit positioniert ist (2).
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Darüber hinaus
sind, wie zuvor erwähnt, zweite
Führmittel 4 vorgesehen,
die gleichzeitig den seitlichen Abschnitt 12 des Gehäuses 1 zur
angrenzenden Seite des Fahrzeugs verschieben (2 bis 4).
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Die
zweiten Führmittel 4 können aus
einem Schwingarm 41 bestehen, der im Wesentlichen horizontal
angeordnet und an einem ersten Ende 411 am Gehäuse 1 und
an einem zweiten Ende 412 an einem Element des Fahrzeugaufbaus
angelenkt ist. An seinem ersten Ende 411 kann der Schwingarm 41 an
einem unteren Plättchen
des Gehäuses 1 oder
an einem fest mit dem Gehäuse 1 verbundenen
Träger 5 angelenkt
sein (4).
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Das
zweite Ende 412 des Schwingarms 41 ist am Bodenlängsträger 2 oder
an einem Element des Aufbaus um eine im Wesentlichen vertikale Rotationsachse
angelenkt.
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Die
Bewegung des Gehäuses 1 in
der Schiene 32 zur Hinterseite des Fahrzeugs bewirkt gleichzeitig
das Verschwenken des Schwingarms 41 um sein zweites Ende 412,
sodass sich das erste Ende 411 zur angrenzenden Seite bewegt.
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Durch
die kreisförmige
Bewegung des seitlichen Abschnitts 12 des Gehäuses 1 werden
auch in der Nähe
des hinteren Abschnitts 12 des Gehäuses 1 angeordnete
Elemente wie beispielsweise ein Organ zur elektronischen Steuerung 8 des
Motors oder umgebende Karosserieteile wie ein Kotflügelträger, eine
Kotflügelverkleidung
oder ein Verstärkungselement
umgangen (4).
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Selbstverständlich ist
das Gehäuse 1 gegenüber der
Schiene 32 um eine im Wesentlichen vertikale Rotationsachse drehbeweglich
montiert, welche derjenigen des mit der Schiene 32 zusammenwirkenden
Fingers entspricht. Ebenso ist das Gehäuse 1 gegenüber dem
ersten Ende des Schwingarms 41 um eine im Wesentlichen
vertikale Rotationsachse angelenkt.
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Bei
einer nicht dargestellten Ausführungsvariante
der Erfindung können
die zweiten Führmittel analog
zu den ersten Führmitteln
sein, das heißt
sie können
aus einer mit dem Aufbau des Fahrzeugs fest verbundenen Schiene
bestehen, in der sich ein am hinteren Abschnitt des Gehäuses 1 montierter
Finger bewegen kann.
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Vorteilhafterweise
weist das Gehäuse 1 in seinem
unteren Abschnitt einen Bereich auf, der an einem Karosserieteil
anliegt, beispielsweise am Bodenlängsträger 2 des Fahrzeugs,
was ein Führen
des Gehäuses 1 bei
seiner Bewegung in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene ermöglicht.
Wie in den 3 und 4 dargestellt,
kann ein Führlappen 9 am
Bodenlängsträger 2 eine
vertikale Auflage bilden, die das Führen des Gehäuses 1 zusätzlich zum
vertikalen Halt durch die ersten und zweiten Führmittel erleichtert.
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Außerdem kann
die Vorrichtung zum Einbau der Beleuchtungseinheit gemäß der Erfindung
weitere besonders vorteilhafte Merkmale aufweisen.
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In
den 5A und 5B weisen
die Längsränder (32a, 32b)
der Schiene 32, in der sich der Schlitten 31 oder
genauer gesagt sein Finger bewegt, hinten eine geringere Spurweite
als vorne auf. Diese unterschiedliche Spurweite kann über die
Länge der
Schiene 32 zunehmen oder als Variante auf einen Längenabschnitt
der Schiene 32 begrenzt sein. So erfährt der Schlitten 31 einen
Fahrwiderstand, der nach vorne gerichtet ist und zunimmt, je weiter
sich der Schlitten zur Hinterseite des Fahrzeugs bewegt.
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In 6 weist
einer der Längsränder 32c, 32d der
Schiene 32, nämlich
der Rand 32c, ein Sägezahnprofil
auf. So erfährt
der Schlitten 31 einen Fahrwiderstand, wenn er sich zur
Hinterseite des Fahrzeugs bewegt.
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Selbstverständlich können die
vorhergehenden beiden Ausführungsarten,
bei denen der Schlitten 31 einen Fahrwiderstand erfährt, wahlweise
oder in Kombination übernommen
werden.
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Auf
besonders vorteilhafte Weise kann durch den Fahrwiderstand, den
der Schlitten 31 bei seiner Bewegung erfährt, ein
Teil der Energie abgeleitet werden, die vom Bein des Fußgängers gespeichert wird,
der mit dem Fahrzeug in Kontakt kommt. Der Fachmann weiß, dass
eine Kraft kleiner als 5 kN, die auf den Oberschenkel eines Fußgängers wirkt,
keine schwere Verletzung wie einen Bruch zur Folge hat. Es empfiehlt
sich jedoch, sich dieser Grenze von 5 kN möglichst anzu nähern, um
die Energie bei einem minimalen Lauf abzuleiten. Die zuvor beschriebenen Ausführungsarten
der Längsränder 32a, 32b, 32c, 32d der
Schiene 32 erlauben, einen Widerstand in der Größenordnung
von 5 kN wirksam auf das Bein eines Fußgängers auszuüben.
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Selbstverständlich ist
die Erfindung nicht auf die zuvor beschriebenen besonderen Ausführungsarten
beschränkt.