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DE60300549T2 - Stempel für ein Werkzeug zum Verbinden duktiler Werkstoffe - Google Patents

Stempel für ein Werkzeug zum Verbinden duktiler Werkstoffe Download PDF

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DE60300549T2
DE60300549T2 DE2003600549 DE60300549T DE60300549T2 DE 60300549 T2 DE60300549 T2 DE 60300549T2 DE 2003600549 DE2003600549 DE 2003600549 DE 60300549 T DE60300549 T DE 60300549T DE 60300549 T2 DE60300549 T2 DE 60300549T2
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DE
Germany
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punch
axis
tip
unit
holder
Prior art date
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DE2003600549
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Inventor
Colin Maxwell Wade
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Original Assignee
Individual
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stanze zur Verwendung in einem Werkzeug zum Stauchverbinden duktiler Materialien, etwa Metallplatten, und insbesondere eine Stanze zum Verwenden mit einer Preßstauchverbindung oder einer Rundstauchverbindung. Eine nach dem Oberbegriff in Anspruch 1 bekannte Stanze ist beispielsweise aus der Schrift GB-A 2 334 474 bekannt.
  • Es ist bekannt, mehrere Platten aus duktilem Material zu verbinden, indem diese in einem begrenzten Bereich zu einer ineinandergreifenden Anordnung verformt werden. Diese Verbindungen werden von Werkzeugen zum Verbinden duktilen Materials hergestellt, die einen Stempel mit einer Öffnung umfassen, die einer Stanzeneinheit gegenüberliegt, die eine Stanze umfaßt. Die Stanze ist mit einer Stanzenspitze ausgestattet, die mit einer flachen oder einer runden Stanzenfläche ausgestattet sein kann. Die Kanten der Stanzenfläche können abgerundet, abgeschrägt oder scharf ausgebildet sein. Die Stanze selbst kann von einer Abstreifeinrichtung umgeben sein, um das Entfernen der Stanze aus dem verformten duktilen Material zu erleichtern. Schichten aus duktilem Material werden zwischen der Stanzeneinheit angeordnet, und wenn die Stanzenspitzenstanze zu der Öffnung gedrückt wird, wird das Material in die Öffnung gezogen. Das Material wird in der Öffnung plastisch verformt, um in eine Form zu laufen, in der zwei oder mehr Schichten beispielsweise durch Ausbilden einer Schicht um eine andere Schicht miteinander verbunden werden.
  • Die Stempelöffnung besteht in der Regel aus einer Basis mit einem Amboß, der mit einer Amboßfläche ausgestattet ist, und mindestens zwei Seitenwänden, die aus beweglichen Klingen ausgebildet sind. Die Klingen stehen allgemein quer zu der Amboßfläche und erstrecken sich in der Richtung, in der der Stempel und die Stanze zusammengedrückt werden. Die Klingen dienen zum Begrenzen eines lokalen Bereichs, beispielsweise eines runden oder quadratischen oder rechteckigen Bereichs, in dem die Verformung der Schichten aus Plattenmaterial erfolgt. Nachdem das Material gezogen wurde und in die Öffnung hineingelaufen ist, bewegen sich die Klingen in einer radialen Richtung voneinander weg, während das Material zusammengedrückt wird und seitlich läuft. Einige Stempelklingen schwenken um eine Zapfeneinheit nach außen unter die Ebene der Amboßfläche. Die Zapfeneinheit ist mit einer Schwenkachse oder einem Schwenkpunkt unter und seitlich außerhalb einer Kante der Amboßfläche ausgestattet.
  • Ein runder Stempel und eine Stanze können zum Herstellen einer Stauchverbindung verwendet werden, in der Plattenmaterial symmetrisch axial und radial verformt wird, um einen flüssigkeitsdichten Knopf zu bilden, wie er beispielsweise in den Patentschriften US 5,150,513 und EP 1 055 467 A2 offengelegt wird. Ein quadratischer oder rechteckiger Stempel und eine Stanze können verwendet werden, um eine trapezförmige Stauchverbindung (auch Preßstauchverbindung genannt) auszubilden, in der das Plattenmaterial von einer Stanze entlang eines Paares parallel gegenüberliegender Linien durchgeschnitten wird, wobei die Plattenmaterialschichten seitlich nach außen unter jeden der Schnitte verformt werden, wie es in der Patentschrift GB-A 2 334 474 offengelegt wird. Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stanze zum Ausbilden dieser oder anderer Verbindungsarten in Schichten aus duktilem Material.
  • Die Lebensdauer einer Stanzeneinheit ist im wesentlichen durch Abnutzung der Stanzenspitze, und zwar entweder der Stanzenfläche selbst oder der Kanten an der Stanzenspitze, begrenzt. Diese Abnutzung kann minimiert werden, wenn die Stanzenspitze aus gehärtetem Stahl (62 bis 64 RC) besteht, aber hierdurch erhöht sich die Möglichkeit, daß die Stanzenspitze bricht, wenn die Stanze nicht genau mit dem Stempel ausgerichtet ist. Der Zwischenraum zwischen der Stanzenspitze und den Stempelklingen für eine Preßverbindung ist in der Regel sehr eng, beispielsweise etwa 50 μm bei einer 3 mm breiten Stanzenspitze, die zum Verbinden von zwei Teilen aus 0,7 mm starkem Metall verwendet wird. Die Stanzenspitze kann im Gebrauch dadurch beschädigt werden, wenn sie nicht genau mit dem Stempel ausgerichtet ist.
  • Die zu dem Stempelrücksprung einwärts weisende Ecke der Stempelklinge bildet normalerweise eine scharfe Kante von etwa 90°, wird aber mit häufigem Gebrauch stumpf. Beim Stauchverbinden von Hartmetallen, etwa Edelstahl, beträgt die Lebensdauer einer Stempelklinge unter Umständen nur 10.000 bis 20.000 Durchgänge. Um eine Verbindungsqualität zu erhalten, müssen die Stempelklingen auf bekannte Weise gewechselt werden, was die Herstellungskosten erhöht.
  • Ist eine Stanzenspitze abgenutzt oder beschädigt, kann die Stanze aus der Stanzenanordnung entfernt und durch eine neue Stanze ersetzt werden. Da die Stanze aber aus präzisionsbearbeitetem und gehärtetem Stahl besteht, ist jede Stanze vergleichsweise teuer. Darüber hinaus muss ein Bestand an neuen Stanzenspitzen erhalten werden, um einen unterbrechungsfreien Produktionsablauf zu erhalten. Das Erhalten eines Vorrats an Stanzen erhöht die Herstellungskosten, insbesondere wenn mehr als ein Stanzentyp mit einer speziellen Stanzeneinheit verwendet wird.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine geeignetere Stanze zur Verwendung in einem Werkzeug zum Verbinden duktiler Materialien bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß ist eine Stanze zur Verwendung in einem Werkzeug zum Verbinden duktiler Materialien bereitgestellt, die Folgendes umfaßt: einen Stanzenkörper, der um eine Stanzenachse ausgebildet ist, zwei Stanzenspitzen, die sich vom Stanzenkörper aus in entgegengesetzten Richtungen entlang der Stanzenachse erstrecken, wobei jede Stanzenspitze eine Stanzenoberfläche hat, die sich quer zur Stanzenachse erstreckt, wobei der Stanzenkörper ein oder mehrere Lasteingriffsmerkmale hat, durch die eine Stanzkraft zum Verbinden duktiler Materialien entlang der Stanzenachse auf den Stanzenkörper übertragen werden kann, so daß eine oder die andere der Stanzenspitzen gegen das duktile Material drücken kann.
  • Die Erfindung stellt somit eine Stanze bereit, die so verwendet werden kann, daß die Stanzkraft nicht von der Stanzenspitze aufgenommen wird, die nicht im Gebrauch ist.
  • Die Erfindung stellt auch eine Stanzeneinheit zur Verwendung in einem Werkzeug zum Verbinden duktiler Materialien bereit, die eine Stanze sowie einen Stanzenhalter umfaßt, an dem die Stanze entfernbar gesichert werden kann, wobei die Stanze erfindungsgemäß ausgebildet ist und der Stanzenhalter ein Lastausübungsmerkmal hat, das im Gebrauch über das Lasteingriffsmerkmal die Kraft entlang der Stanzenachse auf den Stanzenkörper überträgt, wobei die Stanze entweder in einer ersten Orientierung oder alternativ in einer zweiten Orientierung entfernbar am Stanzenhalter gesichert werden kann, um eine bzw. die andere der Stanzenspitzen anzuordnen so daß sie dazu verwendet werden kann bzw. können, duktile Materialien durch Ausübung der übertragenen Kraft entlang der Stanzenachse zu verbinden.
  • Die Erfindung stellt weiter eine Verbindungsvorrichtung für duktiles Material zum Verbinden von zwei oder mehr Lagen duktiler Materialien beispielsweise in einer Rundstauchverbindung oder in einer Preßstauchverbindung bereit, die einen Stempel und eine Stanzeneinheit mit einer Stanzenspitze umfaßt, die im Gebrauch zu dem Stempel angeordnet ist, wobei der Stempel mit einer zur Stempelspitze passenden Stempelöffnung ausgestattet und die Stanzeneinheit erfindungsgemäß ausgeführt ist.
  • Die Erfindung stellt im Vergleich zu zwei herkömmlichen Stanzen, die jeweils nur eine Stanzenspitze haben, Kostenersparnisse beim Herstellen der Stanze bereit. Dieses ist darauf zurückzuführen, daß sich zwei entgegengesetzt ausgerichtete Stanzenspitzen einfacher und schneller an einem einzelnen Stanzenkörper herstellen lassen, als zwei solche Stanzenspitzen auf verschiedenen Körpern. Ferner, da solche Stanzenspitzen normalerweise einem abschließenden Härtungs- und Plättungsverfahren unterzogen werden, werden Kosten durch das Halbieren der Anzahl der Stanzen gesenkt, die gehärtet und geplättet werden müssen.
  • Der Stanzenhalter kann mit einem Rücksprung ausgestattet sein, beispielsweise einer Zylinderbohrung, so daß, wenn die Stanze am Stanzenhalter entweder in der ersten Orientierung oder in der zweiten Orientierung gesichert ist, eine dieser Stanzenspitzen innerhalb des Rücksprungs zurückgehalten wird, während die andere der Stanzenspitzen verwendet werden kann, um duktile Materialien zu verbinden.
  • Insbesondere wenn die Spitzen gehärtet sind, könnten die Stanzenspitzen durch Kräfte beschädigt werden, die im Gebrauch durch den Stanzenhalter ausgeübt werden. Da diese Kräfte von dem Lasteingriffsmerkmal aufgenommen werden und nicht von der nicht im Gebrauch befindlichen Stanzenspitze, wird die nicht im Gebrauch befindliche Stanzenspitze vor Abnutzung oder Beschädigung geschützt.
  • Das Lasteingriffsmerkmal kann jedes Merkmal sein, das zum Übertragen von Kräften geeignet ist, die zum Verbinden von duktilem Material verwendet werden, beispielsweise ein Vorsprung von dem Stanzenkörper, oder ein Rücksprung in dem Stanzenkörper. Bei den bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung handelt es sich bei dem Lasteingriffsmerkmal um eine oder mehrere Schultern am Stanzenkörper. Diese Schultern können eine Stufe im äußeren Profil der Stanze, ein vorstehender Flansch oder eine Stufe in dem Stanzenkörper sein. Die oder jede Schulter kann sich mindestens in einem bestimmten Maß quer von der Stanzenachse erstrecken.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstrecken sich eine erste und eine zweite Schulter senkrecht zur Stanzenachse. Die Schultern sind so vorgesehen, daß im Gebrauch eine Kraft entweder auf eine der Schultern, um zu bewirken, daß die Stanze eine Druckausübung oder eine Bewegung in einer ersten Richtung entlang der Stanzenachse vornimmt, oder auf die andere der Schultern ausgeübt werden kann, um zu bewirken, daß die Stanze eine Druckausübung oder eine Bewegung in einer zweiten Richtung entlang der Stanzenachse vornimmt.
  • Wenn die Stanzenspitzen in direkt entgegengesetzte Richtungen weisen, ist die Stanze, wenn sie an dem Stanzenhalter in der ersten Ausrichtung befestigt ist, um 180° gegenüber der Stanze gedreht, wenn sie an dem Stanzenhalter in der zweiten Ausrichtung befestigt ist.
  • Vorzugsweise umfaßt die Anordnung einen Lastabstandshalter, der sich zwischen dem Lasteingriffsmerkmal und dem Lastausübungsmerkmal erstreckt, wenn die Stanze am Stanzenhalter gesichert ist. Die Abmessung des Lastabstandshalters entlang der Stanzenachse kann entweder durch Befestigen eines anderen Lastabstandshalters an der Stanzeneinheit oder durch Abschleifen der Länge des Lastabstandshalters verändert werden. Eine solche Verstellung ist sinnvoll, um die Länge und damit den Weg und den von der Stanzenspitze ausgeübten Druck zu verändern.
  • In den bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung handelt es sich bei dem Lasteingriffsmerkmal um eine Schulter, die die Stanzenspitze innerhalb des Rücksprungs umgibt, wobei die Stanzenspitze eine oder mehrere Seitenwände hat, die sich von der Schulter zur Stanzenoberfläche erstreckt bzw. erstrecken, und der Lastabstandshalter ein passendes Spiel zu der oder zu jeder Stanzseitenwand hat.
  • Der Lastabstandshalter dient auch dazu, das Verstellen oder Einrichten einer korrekten Drehorientierung der Stanze zum Stanzenhalter oder der Einheit zu unterstützen. In einer erfindungsgemäßen Ausführungsform kann der Lastabstandshalter mit einem Vorsprung ausgestattet sein, der sich quer zur Stanzenachse erstreckt, um die Durchführung der Einstellung der Drehorientierung des Lastabstandshalters zu erleichtern.
  • Vorzugsweise ist der Lastabstandshalter mit einem oder mehreren Anordnungsmerkmal/en ausgestattet, die mit einem oder mehreren passenden Merkmal/en der Stanze angeordnet sind, so daß die Drehorientierung der Stanze verstellt werden kann, indem eine entsprechende Verstellung an der Drehorientierung des Lastenabstandshalters durchgeführt wird.
  • Wenn der Stanzenkörper mit einem im wesentlichen runden Querschnitt in einer Ebene senkrecht zur Stanzenachse ausgestattet ist, kann die Stanze, bevor sie an dem Stanzenhalter befestigt wird, um die Stanzenachse gegenüber dem Stanzenhalter gedreht werden. Wenn mindestens eine der Stanzenspitzen mit einem nicht runden Querschnitt, beispielsweise einem quadratischen oder rechteckigen Querschnitt, in der Ebene senkrecht zur Stanzenachse ausgestattet ist, kann die Drehorientierung des nicht runden Querschnitts durch Drehen der Stanze um die Stanzenachse verstellt werden, bevor die Stanze in dem Stanzenhalter befestigt wird.
  • Die Erfindung stellt weiter ein Verfahren zum Betreiben einer Stanzeneinheit zur Verwendung in einem Werkzeug zum Verbinden duktiler Materialien bereit, wenn die Stanzeneinheit erfindungsgemäß ausgeführt ist, wobei das Verfahren folgende Schritte umfaßt:
    • 1) Entfernen der Stanze aus dem Stanzenhalter, wenn die eine der Stanzenspitzen, die zum Verbinden duktiler Materialien angeordnet ist, verschlissen oder beschädigt ist,
    • 2) Rückführen der Stanze in den Stanzenhalter, wobei die Orientierung der Stanze im Verhältnis zur Stanzeneinheit so geändert wird, daß die andere der Stanzenspitzen zum Verbinden duktiler Materialien verwendet werden kann.
  • Die Erfindung wird im Folgenden ausführlicher beispielhaft anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben:
  • 1 ist eine Teil-Querschnittansicht einer Verbindung aus duktilem Material in einer ersten der Erfindung zugrundeliegenden Ausführungsform zum Verbinden von zwei oder mehr Lagen duktiler Materialien, die einen Stempel und eine Stanzeneinheit mit einer Stanzenspitze umfassen, die im Gebrauch zu dem Stempel angeordnet ist, während sie verwendet wird, um eine Preßstauchverbindung in den beiden Platten aus duktilem Material herzustellen.
  • 2 ist eine vergrößerte Ansicht eines Teilquerschnitts eines Teils der 1, die die Stanzenspitze und den Stempel genauer zeigt.
  • 3 ist eine vereinfachte schematische Darstellung eines Teils einer Stanzeneinheit in einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ähnlich der in 1, die eine doppelendige Stanze mit einer zylindrischen Stanzenspitze zeigt, die zum Herstellen einer Rundstauchverbindung geeignet ist, die in einem Stanzenhalter befestigt ist.
  • 4, 5 und 6 sind jeweils zwei Seitenansichten und eine Endansicht der Stanze in 3.
  • 7 ist eine vereinfachte schematische Darstellung ähnlich der in 3, die eine Stanze in einer dritten Ausführungsform der Erfindung zeigt, die eine doppelendige Stanze mit einer rechteckigen Stanzenspitze zeigt, die zum Herstellen einer Preßstauchverbindung geeignet ist, die in einem Stanzenhalter befestigt ist.
  • 8, 9 und 10 sind jeweils zwei Seitenansichten und eine Endansicht der Stanze in 7.
  • 11, 12 und 13 sind jeweils zwei Seitenansichten und eine Endansicht eines Lastabstandshalters, der verwendet wird, um die Drehorientierung der Stanze in 7 einzustellen.
  • 1 zeigt eine erste Vorrichtung zum Verbinden von duktilem Material 1 in einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Die Verbindungsvorrichtung umfaßt eine Stanzeneinheit 2 und eine Stempeleinheit 4. Die Stanzeneinheit 2 und die Stempeleinheit 4 sind entlang gemeinsamer Stanzenachsen 5, 6 ausgerichtet. Zwischen der Stanzeneinheit 2 und der Stempeleinheit 4 ist ein Paar dünner duktiler Metallplatten 7, 8 vorgesehen, die quer zu den Stanzenachsen 5, 6 ausgerichtet sind. Die Platten 7, 8 berühren sich entlang einer gemeinsamen Zwischenfläche 9.
  • Bei einem Vorgang zum Verbinden plattenförmigen Materials wird die Stanzeneinheit 2 entlang einer Längsrichtung, durch die Bewegungspfeile 10 gezeigt, zu dem Plattenpaar 7, 8 gebracht, bis eine vordere hohl ausgebildete Abstreiferspitze 12 der Stanzeneinheit 2 die obere der Metallplatten 7 berührt, wodurch die andere untere Metallplatte 8 gegen eine Basisplatte 14 drückt, die die Stempeleinheit 4 umgibt. Die Basisplatte 14 ist mit einem Rücksprung 15 ausgestattet, in dem die Werkzeugeinheit 4 entfernbar gelagert ist.
  • Die Stanzeneinheit 2 ist mit einem unteren Zylindergehäuse 16 ausgestattet, das im Folgenden Abstreiferblech genannt wird. Das von den Metallplatten 7, 8 entfernte Teil des Abstreiferblechs 16 ist mit einem offenen Ende 17 ausgestattet, in dem ein offenes Ende 18 eines allgemein zylindrischen Stanzenhalters 25 mittels einer Stellschraube 23 befestigt ist. Das andere Ende 19 des Abstreiferblechs 16 ist mit einer radial nach innen gerichteten Lippe 20 ausgestattet, die in einer mittigen runden Öffnung 21 endet, aus der sich die Abstreiferspitze 12 erstreckt. Die Abstreiferspitze 12 ist mit einem nach außen gerichteten Flansch 22 innerhalb des Abstreiferblechs 16 ausgestattet. Eine äußere zylindrische Fläche 24 der Abstreiferspitze 12 ist eine enge verschiebbare Paarung mit der passenden zylindrischen Öffnung 21 der Abstreiferblechlippe 20. Weiter ist der Abstreiferspitzenflansch 22 mit einer äußeren zylindrischen Fläche 26 ausgestattet, die eine enge verschiebbare Paarung mit einer inneren zylindrischen Fläche 27 des Abstreiferblechs 16 bildet. Die Abstreiferspitze 12 ist somit axial gegenüber dem Abstreiferblech 18 in der Längsrichtung 10 frei verschiebbar.
  • Die verschiebbare Paarung der Abstreiferspitze 12 innerhalb des Abstreiferblechs 16 ist nach außen gerichtet durch den Kontakt zwischen der Abstreiferblechlippe 20 und dem Abstreiferspitzenflansch 22 begrenzt. Eine Schraubenfeder 28, schematisch in 1 gezeigt, wird in dem Abstreiferblech 16 zwischen dem Stanzenhalter 25 und dem Abstreiferspitzenflansch 22 gehalten. Die Schraubenfeder 28 spannt die Abstreiferspitze 12 nach außen vor, so daß der Abstreiferspitzenflansch 22 in einer Ruhestellung mit der Abstreiferblechlippe 20 in Kontakt bleibt. Die axiale Verschiebung der Abstreiferspitze 12 gegenüber dem Abstreiferblech 18 ist durch das Zusammendrücken der Feder 28 gegen den Stanzenhalter 25 axial nach innen gerichtet begrenzt.
  • Eine doppelendige Stanze 30 ist axial mittig auf der Stanzenachse 5 vorgesehen. Die Stanze 30 ist mit einem Körperabschnitt 31 mit einer zylindrisch gestuften Außenfläche ausgestattet, deren unteres und oberes Drittel 29, 29' im Vergleich zu einem mittleren Drittel 39 dieselben Abmessungen mit einem kleineren Durchmesser aufweisen. Der mittlere Abschnitt 39 des Stanzenkörpers 31 erzeugt einen festen verschiebbaren Sitz innerhalb einer Zylinderbohrung 32 des Stanzenhalters 25. Die Stanze 30 ist an dem Stanzenhalter 25 mit einem Sicherungsbolzen 33 gesichert, der durch eine Gewindebohrung 35 in dem Stanzenhalter 25 geschraubt wird, um mit einer Fläche 38 an dem mittleren Abschnitt 39 des Stanzenkörpers 31 in Eingriff zu stehen, so daß sich die Stanze 30 axial in die Hülle 25 und entlang der Mitte des Abstreiferblechs 18 in die Abstreiferspitze 12 erstreckt.
  • Das obere und das untere Drittel 29, 29' des Stanzenkörpers 31 enden jeweils an einer rechteckigen Schulter 41, 41' in der Form einer Fläche, die sich nach innen zu einer rechteckigen (oder quadratischen) Stanzenspitze (34, 34') erstreckt. Die Schultern 41, 41' definieren somit jeweils Grenzen zwischen dem Stanzenkörper und den Stanzenspitzen 34, 34', und die Schulter an jeder Begrenzung erstreckt sich in einem Ring um die jeweilige Stanzenspitze (34, 34'). Jede Stanzenspitze 34, 34' bildet eine Einheit mit dem Stanzenkörper und erstreckt sich von dem Stanzenkörper 31 in entgegengesetzten Richtungen mittig entlang der Stanzenachse 5 und ist jeweils mit einer flachen Stanzenfläche 11, 11' ausgestattet, die sich senkrecht zur Stanzenachse 5 erstreckt.
  • Eine Stanzenspitze 34 steht im Gebrauch durch die Abstreiferspitze 12 vor, während die andere Stanzenspitze 34' in der Zylinderbohrung 32 des Stanzenhalters 25 eingeschlossen ist. Die eingeschlossene Stanzenspitze 34' ist teilweise durch einen Lastabstandshalter 50, dessen Außenfläche 51 der Breite der Bohrung 32 entspricht, und eine rechteckige Innenfläche 52 umgeben, die den rechteckigen Seitenwänden 58 der Stanzenspitze 34' entspricht. Der Lastabstandshalter hat parallel verlaufende obere und untere Flächen 53, 54, die jeweils eine flache Endfläche 55 der Bohrung 32 und der Schulter 41' berühren, die die Stanzenspitze 34' umgibt. Der Abstand zwischen den parallel verlaufenden oberen und unteren Flächen 53, 54 des Lastabstandshalters 50 ist größer als die Erstreckung der Stanzenspitze 34' von der Schulter 41', so daß die Stanzenfläche 11' der eingeschlossenen Stanzenspitze 34' keine Fläche in dem Stanzenhalter 25 berührt. Dadurch wird die eingeschlossene Stanzenfläche 11' vor Beschädigung oder Abnutzung geschützt.
  • Die Abstreiferspitze 12 endet in einem Halsstück 36 mit einer rechteckigen Innenfläche 37, die mit einem den rechteckigen Seitenwänden 58 entsprechenden Abstand der vorstehenden Stanzenspitze 34 ausgestattet ist.
  • Die Betätigung der Stanzeneinheit 2 zum Verbinden des duktilen Materials 7, 8 wird im Folgenden beschrieben. Wenn die Stanzeneinheit 2 gegen die Metallplatte 7 nach oben bewegt 10 wird, berührt die Abstreiferspitze 12 zunächst die obere Metallplatte 7. Mit der weiteren Bewegung 10 verschiebt sich die Abstreiferspitze 12 axial gegenüber dem Abstreiferblech 16, wodurch die Feder 28 zusammengedrückt wird, während die vorstehende Stanzenspitze 34 die Bewegung 10 zu der Metallplatte 7 fortsetzt.
  • Dabei stellen die Basisplatte 14 und die Stempeleinheit 4 eine Rückstellkraft gegen die andere Metallplatte 8 bereit. Der größte Teil der Rückstellkraft wird von der Stempelbasisplatte 14 bereitgestellt.
  • Am deutlichsten zeigt 2, daß die Stempeleinheit 4 mit einem eine Einheit bildenden Stempelkörper 40 ausgestattet ist, der rechteckig symmetrisch um die Stempelachse 6 liegt. Der Stempelkörper 40 ist an einem Ende mit einem unteren Stiel 42 ausgestattet, der im Gebrauch in einem Werkzeughalter (nicht gezeigt) gelagert ist, an dem die Basisplatte 14 ebenfalls sicher befestigt ist. An dem entgegengesetzten Ende des Stempelkörpers 40 ist ein Stempelamboß 44 mit einer flachen Amboßoberfläche 45 ausgebildet.
  • Ein Paar Stempelklingen 56, 57 ist an jeder Seite des Stempelamboßes 44 angeordnet, der mit einer ähnlichen rechteckigen Querschnittform ausgestattet ist. Jede Stempelklinge 56, 57 erstreckt sich in der Länge um und unter der Amboßfläche 46 und bildet mit der Amboßfläche 46 eine rechteckige Öffnung 66 für die Stanzenspitze 34.
  • Die eingezogene rechteckige Stempelöffnung 66 kann entlang einer Längsachse, z.B. senkrecht zur Zeichnung in 2, zwischen 4 mm und 12 mm lang sein, wobei die Abmessung des Rücksprungs 15 in der Basisplatte 14 jeweils zwischen 8 mm und 18 mm beträgt. Die Breite der Öffnung 66 zwischen den Stempelklingen 56, 57 kann dann zwischen 2 mm und 8 mm betragen. Die Tiefe der Öffnung hängt von der Trennung zwischen den Stempelklingen und der Dicke des zu verbindenden Plattenmaterials ab, beträgt jedoch in der Regel zwischen 0,5 mm und 2 mm. Die Stempelklingen 56, 57 sind auf 0,05 mm bündig unter der umgebenden Basisplatte 14, so daß die Stempelklingen nach außen schwenken können, wenn die Metallschichten 7, 8 von der Stanzenspitze 34 gegen die Amboßfläche zusammengedrückt werden.
  • Die Stempelklingen 56, 57 sind gegen den Stempelamboß 44 vorgespannt, um die Stempelöffnung 66 durch ein Federvorspannmittel 80, das am deutlichsten in 2 gezeigt ist, zu verengen. Die Vorspannmittel 80 sind auch dann vorgespannt, wenn die Stempelklingen 56, 57 an dem Stempelamboß 44 anliegen.
  • Bei der von dem Werkzeug 1 ausgebildeten Verbindung handelt es sich um eine Preßstauchverbindung, bei der Plattenmaterial 7, 8 entlang zwei paralleler Linien durch einen scherenähnlichen Kontakt zwischen jeder der Stempelklingen und der Stanzenspitze 34 geschnitten wird. Das Zusammendrücken der duktilen Plattenmaterialien 7, 8 in der Längsrichtung in die Stempelöffnung 66 und gegen die Amboßfläche 46 durch die Stempelstanzenspitzenfläche 11 bewirkt, daß die Plattenmaterialien 7, 8 abgeschnitten werden und dann im wesentlichen in zwei entgegengesetzten Richtungen zu jeder Stempelklinge 56, 57 laufen. Dadurch werden die Stempelklingen 56, 57 nach außen gedrückt, und die Plattenmaterialien 7, 8 laufen in einem sogenannten "Ziehverfahren" unter die anfangs in den Materialien ausgebildeten Schnitte.
  • Die an dem Ziehverfahren beteiligte Kraft hängt von der Biegbarkeit des Materials ab, beträgt aber in der Regel beispielsweise etwa 1 Tonne. Diese Kraft wird durch den Lastabstandshalter 50 und die Schulter 41' von der flachen Endfläche 55 der Stanzenbohrung 32 auf den Stanzenkörper 31 übertragen. In den Ansprüchen ist die flache Endfläche 55 der Bohrung 32 ein Beispiel für ein Lastausübungsmerkmal, und die Schulter 41' ist ein Beispiel für ein Lasteingriffsmerkmal, wobei die Last zwischen den beiden durch den Lastabstandshalter 50 übertragen wird. Der Lastabstandshalter schützt die nicht im Gebrauch befindliche Stanzenspitze 34' vor Beschädigung oder Abnutzung, die sonst durch diese Kräfte entstehen, wenn diese Kräfte durch die ungenutzte Stanzenspitze 34' übertragen werden.
  • Wenn der längliche Druck abgebaut wird, wird die Stempelstanzenspitze 34 durch die Wirkung der Schraubenfeder 28 zurückgezogen, die in dem Ziehvorgang zusammengedrückt war. Die Stanzenspitze 34 wird dann von der oberen Metallplatte 7 entfernt, und gleichzeitig wird der Stempel 4 von der unteren Metallplatte 8 entfernt, woraufhin jede Stempelklinge 56, 57 unter der Vorspannungswirkung des Federvorspannmittels 80 gegen den Stanzenamboß 44 zurückspringt.
  • Das Schneiden wird im Laufe der Zeit Verschleißerscheinungen an den Stempelklingen 56, 57 verursachen, die dann durch neue Stempelklingen ersetzt würden. Auch die Stanzenspitze wird abgenutzt.
  • Durch diese Erfindung kann die doppelendige Stanze 30 neu ausgerichtet werden, so daß die zweite Stanzenspitze 34' verwendet werden kann. Die Stellschraube 23 wird zunächst entfernt, so daß das Abstreiferblech 16, die Abstreiferspitze 12 und die Feder 28 von der Stanze 30 und dem Stanzenhalter 25 getrennt werden können. Dann wird der Befestigungsbolzen 33 gelöst, so daß die Stanze 30 aus dem Stanzenhalter 25 herausgezogen werden kann. Da die Stanze um einen Mittelpunkt 60 an der Stanzenachse 5 symmetrisch ist, kann die zweite Stanzenspitze 34' zur Verwendung durch Umkehren der Stanze 30 um 180° gegenüber dem Stanzenhalter 25 gedreht werden. Die Stanze 30 wird dann wieder in den Stanzenhalter 25 eingesetzt, wobei eine zweite Fläche 38' so angeordnet ist, daß die Stanze 30, wenn der Befestigungsbolzen 33 festgezogen ist, in dem Halter 25 mit der zweiten Stanzenspitze 34' befestigt ist, die zum Gebrauch ausgerichtet ist. Schließlich werden das Abstreiferblech 16, die Abstreiferspitze 12 und die Feder wieder zusammengesetzt und mit der Stanze 30 und dem Stanzenhalter 25 verbunden.
  • 3 und 6 zeigen in einer vereinfachten schematischen Darstellung eine zweite Ausführungsform 102 der Stanzeneinheit, in der Elemente ähnlich denen der ersten Ausführungsform 2 mit um 100 erhöhten Bezugzahlen bezeichnet sind. Ebenfalls schematisch sind andere Elemente der Stanzeneinheit gezeigt, die in derselben Weise wie vorhergehend beschrieben arbeiten, insbesondere die Abstreifereinheit 116.
  • Die zweite Ausführungsform 102 unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform 2 dadurch, daß die Stanze 130 mit einem Paar zylindrischer Stanzenspitzen 134, 134' zum Herstellen einer Rundstauchverbindung in Platten aus duktilem Material ausgestattet ist. Jede Schulter 141, 141' ist dadurch rund ausgeführt, und der Lastabstandshalter 150 ist mit zylindrischen Außen- und Innenflächen 151, 152 ausgestattet.
  • 7 bis 9 zeigen in einer vereinfachten schematischen Darstellung eine dritte Ausführungsform 202 der Stanzeneinheit, bei der Elemente ähnlich denen der ersten Ausführungsform 2 mit den jeweils um 200 erhöhten Bezugszahlen bezeichnet sind. Ebenfalls schematisch werden andere Elemente der Stanzeneinheit gezeigt, die in derselben Weise arbeiten, wie vorherge hend beschrieben, insbesondere die Abstreifereinheit 216.
  • Die dritte Ausführungsform 202 gleicht der ersten Ausführungsform 2 darin, daß jede Stanzenspitze 234, 234' allgemein rechteckig in einem Querschnitt senkrecht zur Stanzenachse 205 ausgeführt ist. Die Stanzenspitzen 234, 234' erstrecken sich jedoch in einer Richtung vollständig zu der zylindrischen Außenfläche des Stanzenkörpers 231. Jede Stanzenspitze hat außerdem ein Paar abgeschrägter Kanten 90 an jeder Seite einer fast quadratischen Stanzenfläche 211, 211'. Diese Stanzenspitze ist nach dem Stand der Technik bekannt und eignet sich zum Herstellen einer trapezförmigen Preßstauchverbindung.
  • Der wesentliche Unterschied zwischen der dritten Ausführungsform 202 und der ersten Ausführungsform 2 ist die Form des Lastabstandshalters 250, die genauer in 11 bis 13 gezeigt ist. Jede Schulter 241, 241' erstreckt sich nicht in einem Ring um die Stanzenspitze 234, 234', sondern ist in Form zwei getrennter Hälften ausgeführt, die jeweils bogenförmig mit einer gebogenen Seite ausgeführt sind, die von einer geraden Basis abgeschnitten ist. Da die Bohrung 232 des Stanzenhalters 225 im wesentlichen zylindrisch ausgeführt ist, kann sich der Lastabstandshalter nicht vollständig um die eingeschlossene Stanzenspitze 234' erstrecken. Der Stanzenhalter ist daher mit einer Öffnung (nicht gezeigt) ausgestattet, die sich senkrecht zu der Ebene der Zeichnung in 3 in die zylindrische Bohrung 232 erstreckt, so daß der Lastabstandshalter 250 in die Bohrung 232 senkrecht zu der Stanzenachse 205 eingesetzt werden kann.
  • Wie in 11 bis 13 gezeigt, hat der Lastabstandshalter deshalb einen länglichen rechteckigen Körper 91, der sich entlang einer Achse 92 erstreckt, und mit einem quadratischen oder rechtecki gen Querschnitt ausgestattet ist. Ein Paar ähnlich geformter rechteckiger Finger 95 erstreckt sich axial von dem Lastabstandshalterkörper 91, der an entgegengesetzten Seiten der Achse 92 in gleichen Abständen angeordnet ist. Im Gebrauch werden die Finger 95 in die zylindrische Bohrung 232 eingesetzt, um als Lastübertragungselement zwischen dem Stanzenhalter 225 und der Stanzenschulter 241, 241' zu dienen. Die äußere Abmessung des Fingers 95 entspricht der Innenabmessung der Bohrung 232, und der Innenabstand zwischen den Fingern 95 entspricht der Breite der rechteckigen Stanzenspitze 234, 234'. Der Vorteil besteht darin, daß der Lastabstandshalter 250 durch Drehung mit der Bohrung 232 um die Stanzenachse 205 ausgerichtet wird, und jede Stanzenspitze 234, 234' mit dem Lastabstandshalter 250 ausgerichtet ist. Hiermit ist die Drehorientierung der rechteckigen Stanzenspitze um die Stanzenachse 205 hergestellt und somit eine fehlerhafte Ausrichtung zwischen der Stanzenspitze 234, 234' und einer ähnlich geformten rechteckigen Stempelöffnung, etwa die Stempelöffnung 66, die in 2 gezeigt ist, verhindert.
  • Alternativ kann ein Spiel zwischen den Außenflächen 251 des Lastabstandshalters und der Bohrung 232 ausgebildet sein, so daß der Lastabstandshalterkörper 91 bewegt werden kann, um den Lastabstandshalter 250 und dadurch die Stanze 230 um die Stanzenachse 205 zu drehen, um die Drehorientierung der Stanzenspitze 234 zu verstellen, wenn der Lastabstandshalter in der richtigen Ausrichtung durch einen Feststellbolzen durch eine Öffnung 98 in dem Lastabstandshalterkörper 91 befestigt werden kann.
  • Wie bei den anderen Ausführungsformen ist die Erstreckung des Lastabstandshalters 250 in Längsrichtung veränderbar, beispielsweise durch Abschleifen, um die Position der freiliegenden Stanzenspitze 234 oder den von der Stanzenspitze ausgeübten Druck zu verändern.
  • Die Stanzen 30, 130, 230 und die Stanzeneinheiten 2, 102, 202, die vorhergehend beschrieben wurden, können jeweils mit geeigneten bekannten Stempelanordnungen verwendet werden. Der Verformungsvorgang beim Herstellen der Verbindung aus duktilem Material bleibt von der Erfindung unbeeinflusst, die somit leicht in eine vorhandene Stanzmaschine eingebaut werden kann. Die doppelendige Stanze stellt auch eine erhebliche Kostenersparnis im Vergleich zu zwei getrennten Stanzen dar und kann auch Zeit verkürzen, die erforderlich ist, um eine abgenutzte Stanzenspitze zu wechseln, da es bei der Hälfte solcher Wechsel nicht erforderlich ist, eine andere Stanze anzubringen oder zu beschaffen. Die Erfindung stellt somit eine geeignete und wirtschaftliche Stanze zur Verwendung in einem Werkzeug zum Verbinden duktiler Materialien bereit.

Claims (24)

  1. Stanze (30; 130; 230) zur Verwendung in einem Werkzeug zum Verbinden duktiler Materialien (7, 9), die einen um eine Stanzenachse (5; 105; 205) gebildeten Stanzenkörper (31; 131; 231) umfaßt, gekennzeichnet durch zwei Stanzenspitzen (34, 34'; 134, 134'; 234, 234'), die sich vom Stanzenkörper (31; 131; 231) aus in entgegengesetzten Richtungen entlang der Stanzenachse (5; 105; 205) erstrecken, wobei jede Stanzenspitze eine Stanzenoberfläche (11, 11'; 111, 111'; 211, 211') hat, die sich quer zur Stanzenachse (5; 105; 205) erstreckt, wobei der Stanzenkörper (31; 131; 231) ein oder mehrere Lasteingriffsmerkmale (41, 41'; 141, 141'; 241, 241') hat, durch die eine Stanzkraft zum Verbinden duktiler Materialien entlang der Stanzenachse (5; 105; 205) auf den Stanzenkörper übertragen werden kann, so daß eine oder die andere der Stanzenspitzen (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') gegen das duktile Material drücken kann.
  2. Stanze (30; 130; 230) nach Anspruch 1, bei der es sich beim Lasteingriffsmerkmal um eine oder mehrere Schultern (41, 41'; 141, 141'; 241, 241') am Stanzenkörper (31; 131; 231) handelt.
  3. Stanze (30; 130; 230) nach Anspruch 2, bei der sich die oder jede Schulter (41, 41'; 141, 141'; 241, 241') quer zur Stanzenachse (5; 105; 205) erstreckt.
  4. Stanze (30; 130; 230) nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, bei der es eine erste Schulter (41; 141; 241) und eine zweite Schulter (41'; 141'; 241') gibt, wobei die Schultern so vorgesehen sind, daß im Gebrauch eine Kraft entweder auf eine der Schultern, um zu bewirken, daß die Stanze (30; 130; 230) eine Druckausübung oder eine Bewegung in einer ersten Richtung entlang der Stanzenachse (5; 105; 205) vornimmt, oder auf die andere der Schultern (41, 41'; 141, 141'; 241, 241') ausgeübt werden kann, um zu bewirken, daß die Stanze (30; 130; 230) eine Druckausübung oder eine Bewegung in einer zweiten Richtung entlang der Stanzenachse (5; 105; 205) vornimmt.
  5. Stanze (30; 130; 230) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, bei der eine der Schultern (41, 41'; 141, 141'; 241, 241') eine Grenze zwischen dem Stanzenkörper (31; 131; 231) und einer der Stanzenspitzen (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') definiert.
  6. Stanze (30; 130) nach Anspruch 5, bei der sich die Schulter an der Grenze in einem Ring um die Stanzenspitze (34, 34'; 134, 134') erstreckt.
  7. Stanze (30; 130; 230) nach einem der vorstehend aufgeführten Ansprüche, bei der sich der Stanzenkörper (31; 131; 231) im wesentlichen zylindrisch um die Stanzenachse (5; 105; 205) erstreckt.
  8. Stanze (130) nach einem der vorstehend aufgeführten Ansprüche, bei der sich die Stanzenspitze (134, 134') im wesentlichen zylindrisch um die Stanzenachse (105) erstreckt.
  9. Stanze (30; 230) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der die Stanzenspitze (34, 34'; 234, 234') einen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt in einer Ebene senkrecht zur Stanzenachse (5; 205) hat.
  10. Stanze (30; 130; 230) nach einem der vorstehend aufgeführten Ansprüche, bei der sich die Stanze symmetrisch um einen zentralen Punkt (60, 160, 260) auf der Stanzenachse (5; 105; 205) erstreckt.
  11. Stanze (30; 130; 230) nach einem der vorstehend aufgeführten Ansprüche, bei der die Stanzenspitzen (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') als Einheit mit dem Stanzenkörper (31; 131; 231) ausgebildet sind.
  12. Stanzeneinheit (2; 102; 202) zur Verwendung in einem Werkzeug zum Verbinden duktiler Materialien, die eine Stanze (30; 130; 230) sowie einen Stanzenhalter (25; 125; 225) umfaßt, an dem die Stanze (30; 130; 230) entfernbar gesichert werden kann, wobei die Stanze (30; 130; 230) einem der vorstehend aufgeführten Ansprüche entspricht und der Stanzenhalter (25; 125; 225) ein Lastausübungsmerkmal (55; 155; 255) hat, das im Gebrauch über das Lasteingriffsmerkmal die Kraft entlang der Stanzenachse (5; 105; 205) auf den Stanzenkörper überträgt, wobei die Stanze (30; 130; 230) entweder in einer ersten Orientierung oder alternativ in einer zweiten Orientierung entfernbar am Stanzenhalter (25; 125; 225) gesichert werden kann, um eine bzw. die andere der Stanzenspitzen (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') anzuordnen, so daß sie dazu verwendet werden kann bzw. können, duktile Materialien durch Ausübung der übertragenen Kraft entlang der Stanzenachse (5; 105; 205) zu verbinden.
  13. Stanzeneinheit (2; 102; 202) nach Anspruch 12, bei der die Stanze (30; 130; 230), wenn sie am Stanzenhalter (25; 125; 225) in der ersten Orientierung gesichert ist, im Verhältnis zur Stanze (30; 130; 230), wenn sie am Stanzenhalter (25; 125; 225) in der zweiten Orientierung gesichert ist, um 180° gedreht ist.
  14. Stanzeneinheit (2; 102; 202) nach Anspruch 12 oder Anspruch 13, bei der der Stanzenhalter (25; 125; 225) einen Rücksprung (32; 132; 232) hat und wobei, wenn die Stanze (30; 130; 230) am Stanzenhalter (25; 125; 225) entweder in der ersten Orientierung oder in der zweiten Orientierung gesichert ist, eine der Stanzenspitzen (34'; 134'; 234') innerhalb des Rücksprungs (32; 132, 232) zurückgehalten wird, während die andere der Stanzenspitzen (34; 134; 234) verwendet werden kann, um duktile Materialien (7, 9) zu verbinden.
  15. Stanzeneinheit (2; 102; 202) nach einem der Ansprüche 12 bis 14, bei der die Einheit einen Lastabstandshalter (50; 150; 250) umfaßt, wobei sich der Lastabstandshalter zwischen dem Lasteingriffsmerkmal (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') und dem Lastausübungsmerkmal (55; 155; 255) erstreckt, wenn die Stanze (30; 130; 230) am Stanzenhalter (25; 125; 225) gesichert ist.
  16. Stanzeneinheit (2; 102; 202) nach Anspruch 15, bei der das Lasteingriffsmerkmal eine Schulter angrenzend an die Stanzenspitze (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') innerhalb des Rücksprungs (32; 132; 232) ist, die Stanzenspitze (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') eine oder mehrere Seitenwände (58; 158; 258) hat, die sich von der Schulter zur Stanzenoberfläche (11, 11'; 111, 111'; 211, 211') erstreckt bzw. erstrecken, und der Lastabstandshalter (50; 150; 250) ein passendes Spiel zu der oder zu jeder Stanzenseitenwand (58; 158; 258) hat.
  17. Stanzeneinheit (2; 102; 202) nach Anspruch 16, bei der sich der Lastabstandshalter (50; 150; 250) vollständig um die Stanzenspitze (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') erstreckt.
  18. Stanzeneinheit (202) nach einem der Ansprüche 15 bis 17, bei der der Lastabstandshalter (250) ein oder mehrere Einstellmerkmale (95) hat, die mit einem oder mehreren Anpassungsmerkmalen (258; 258') der Stanze (230) vorgesehen sind, so daß die Drehorientierung der Stanze (30; 130; 230) um die Stanzenachse (5; 105; 205) durch die Drehorientierung des Lastabstandshalters (50; 150; 250) bestimmt wird.
  19. Stanzeneinheit (202) nach Anspruch 18, bei der die Drehorientierung des Lastabstandshalters (250) um die Stanzenachse (205) eingestellt werden kann, um eine entsprechende Einstellung der Drehorientierung der Stanze (230) durchzuführen.
  20. Stanzeneinheit (202) nach Anspruch 19, bei der der Lastabstandshalter (250) einen Vorsprung (91) hat, der sich quer zur Stanzenachse (205) erstreckt, um die Durchführung der Einstellung der Drehorientierung des Lastabstandshalters (250) zu erleichtern.
  21. Stanzeneinheit (202) nach einem der Ansprüche 18 bis 20, bei der der Stanzenkörper (231) einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt in einer Ebene senkrecht zur Stanzenachse (205) hat, so daß die Stanze (230), bevor sie am Stanzenhalter (225) gesichert wird, um die Stanzenachse (205) im Verhältnis zum Stanzenhalter (225) gedreht werden kann, und mindestens eine der Stanzenspitzen (234, 234') einen nicht kreisförmigen Querschnitt in einer Ebene senkrecht zur Stanzenachse (205) hat, wobei die Orientierung des nicht kreisförmigen Querschnitts der Stanzenspitze (234, 234') daher durch Drehen der Stanze (230) um die Stanzenachse (205) einstellbar ist, bevor die Stanze (230) im Stanzenhalter (225) gesichert wird.
  22. Verbindungsvorrichtung für duktiles Material (1; 101; 201) zum Verbinden von zwei oder mehreren Schichten duktilen Materials (7, 9), die einen Stempel (4) und eine Stanzeneinheit (2; 102; 202) mit einer Stanzenspitze (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') umfaßt, die im Gebrauch zum Stempel (4) hin angeordnet ist, wobei der Stempel eine zur Stanzenspitze passend ausgeführte Öffnung (66) hat und die Stanzeneinheit (2; 102; 202) einem der Ansprüche 12 bis 21 entspricht.
  23. Verbindungsvorrichtung für duktiles Material (101) nach Anspruch 22, bei der die Verbindungsvorrichtung (101) so ausgeführt ist, daß damit eine Rundstauchverbindung oder eine Preßstauchverbindung hergestellt werden kann.
  24. Verfahren zum Betreiben einer Stanzeneinheit (2; 102; 202) zur Verwendung in einem Werkzeug zum Verbinden duktiler Materialien, bei dem die Stanzeneinheit (2; 102; 202) einem der Ansprüche 12 bis 21 entspricht, wobei das Verfahren folgende Schritte umfaßt: i) Entfernen der Stanze (30; 130; 230) aus dem Stanzenhalter (25; 125; 225), wenn die eine der Stanzenspitzen (34, 34'; 134, 134'; 234, 234'), die zum Verbinden duktiler Materialien angeordnet ist, verschlissen oder beschädigt ist; ii) Rückführen der Stanze (30; 130; 230) in den Stanzenhalter (25; 125; 225), wobei die Orientierung der Stanze (30; 130; 230) im Verhältnis zur Stanzeneinheit (2; 102; 202) so geändert wird, daß die andere der Stanzenspitzen (34, 34'; 134, 134'; 234, 234') zum Verbinden duktiler Materialien (7, 9) verwendet werden kann.
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