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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Arbeitsmaschinen und zugehörige Zuführungsmechanismen
und insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, auf Anordnungen, die
zur Umkehrung der Betriebsweise derartiger Zuführungsmechanismen ausgebildet
sind.
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Es
ist bekannt, Arbeitsmaschinen mit Zuführungsmechanismen zu versehen,
die mit Material gespeist werden, das von Aufsammelelementen aufgesammelt
wird. Die Aufsammelelemente können
so konfiguriert sein, dass sie das Material von einem Arbeitsbereich
aufsammeln, der etwas breiter als die Maschine ist, und das aufgesammelte
Material zu dem Zuführungsmechanismus
bewegen. Sie können einen
zweistufigen Aufsammelprozess bilden, der das zunächst das
Sammeln des Materials über
die Breite eines Arbeitsfensters und dann die Bewegung eines Teils
des Materials nach innen hin in Richtung auf eine Einlassmündung oder
einen Förderer
des Zuführungsmechanismus
umfasst, d. h. Material, das in Teilen des Betriebsbereiches aufgesammelt
wird, die außerhalb
der Einlassmündung/des
Förderers liegen.
Der Zuführungsmechanismus
fördert
dann das aufgesammelte Material in die Maschine zur Verarbeitung
und/oder Umverteilung.
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Einige
bekannte Anordnungen dieser allgemeinen Art können auf bestimmten Arbeitsmaschinen
gefunden werden, die für
landwirtschaftliche Erntevorgänge
verwendet werden, wie z. B. Mähdrescher
oder Feldhäcksler.
Viele derartige Maschinen sind mit einem Vorsatzgerät ausgerüstet, das
die Aufsammelelemente in Form einer primären Erntematerial-Aufsammeleinrichtung,
wie z. B. einer Aufnahmetrommel, einer Haspel oder einer Erntematerial-Schneidvorrichtung
einschließt,
und eine sekundäre
Erntematerial-Sammeleinrichtung einschließt, wie z. B. eine Förderschnecke.
Es ist bekannt, die primären
und sekundären
Erntematerial-Aufsammelelemente gemeinsam anzutreiben, so dass sie
im Wesentlichen kontinuierlich und mit einer synchronisierten Geschwindigkeit
Erntematerial sammeln und es zu dem Zuführungsmechanismus fördern. Dies
wird unter Verwendung eines Antriebsbandes, wie z. B. eines Riemen-
oder Kettenantriebs erzielt, der zwischen Antriebsrädern verläuft, die
den Aufsammelelementen zugeordnet sind, beispielsweise Riemenscheiben,
Zahnräder,
Kettenräder
oder Ritzel, je nach dem.
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Das
sekundäre
Aufsammelelement befindet sich allgemein rückwärts von dem primären Aufsammelelement
und ist aus Zweckmäßigkeitsgründen das
Antriebselement. Es wird seinerseits von einer unteren Welle des
Zuführungsmechanismus
angetrieben, die als die Vorsatzgeräte-Antriebswelle wirkt. Auf
diese Weise werden zumindest in einigen grundlegenden Modellen der
Zuführungsmechanismus und
das Vorsatzgerät
im Wesentlichen gleichförmig angetrieben.
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Es
tritt häufig
auf, dass der Zuführungsmechanismus
oder das eine oder das andere der Aufsammelelemente verklemmt wird,
wie dies dann eintreten kann, wenn ein Erntematerialpfropfen eingezogen
wird, der für
eine Verarbeitung zu groß ist.
Ein derartiger Fall kann bewirken, dass eines oder beide der Aufsammelelemente
teilweise oder vollständig zum
Stillstand gebracht werden, was eine Verzögerung des Erntevorganges zur
Folge hat, während
die Verklemmung beseitigt wird. Um die Umbequemlichkeiten, die sich
hieraus ergeben können,
zu verringern, und um die Beseitigung derartiger Blockierungen zu
beschleunigen, ist es weiterhin bekannt, die Möglichkeit vorzusehen, dass
die Aufsammelelemente in Rückwärtsrichtung
angetrieben werden, um auf diese Weise die Beseitigung oder die
Neuverteilung der Ursache der Blockierung zu unterstützen. Weil
der Antrieb an das Erntematerial-Vorsatzgerät und zweckmäßigerweise
auch an dessen Aufsammelelemente von einem Antriebsband des Zuführungsmechanismus
geliefert wird, wird eine Umkehrung des Vorsatzgerätes durch
Umkehren der Arbeitsrichtung dieses Arbeitsbandes erzielt.
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In
der US-A-4 430 847 wird ein Erntematerial-Zuführungsmechanismus vorgeschlagen,
bei dem bei Feststellung eines blockierten Zustandes in einem Erntematerial-Förderer oder
einer Förderschnecke
ein Benutzer den Zuführungs-Antriebsmechanismus
in Rückwärtsrichtung
betreibt. Die Drehrichtungs-Umkehr-Anordnung schließt einen Hydraulikmotor ein,
der zum Antrieb des Zuführungsförderers und
der Förderschnecke
in einer Richtung ausgebildet ist, die zu der entgegengesetzt ist,
die zum Aufsammeln von Erntematerial verwendet wird. Der Zuführungsantriebs-Umkehr-Mechanismus
schließt
ein Kettenrad, das drehfest mit der oberen Zuführungs-Antriebswelle verbunden
ist, ein Kettenrad, das mit einem Ausgang des Hydraulikmotors verbunden
ist, und eine endlose flexible Antriebskette ein, die durch ein
Spannkettenrad gespannt wird, dessen Befestigungsschraube selektiv
in Vertikalrichtung entlang eines Schlitzes in einem Spannrollen-Befestigungsbügel eingestellt
werden kann. Der Mechanismus schließt weiterhin ein Entlastungsventil
in dem Pumpen-Hydraulikkreis ein, um die Zuführung eines übermäßigen Drehmomentes
auf die Förderer
und den Förderschnecken
während
eines Zuführungs-Umkehrbetriebs
zu verhindern. Bei dieser bekannten Anordnung wird ein zusätzlicher
Antriebsstrang zu der Maschine hinzugefügt, um eine Umkehrung des Zuführungsmechanismus
zu schaffen.
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Es
ist allgemein in der Technik wünschenswert,
Systeme zu schaffen, die die Anzahl der Teile und/oder die Kompliziertheit
und/oder die zugehörigen
Kosten der Bereitstellung verringern, wobei Antriebsanordnungen
verwendet und/oder beibehalten werden, wie sie zur Umkehrung der
Betriebsrichtung in einem Zuführungsmechanismus
von Arbeitsmaschinen verwendet werden.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Arbeitsmaschine
zu schaffen. Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung,
einen verbesserten Zuführungsmechanismus
für derartige Maschinen
zu schaffen, die die Möglichkeit
für einen Rückwärts-Antrieb
einschließen.
Es ist weiterhin ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, Verfahren zum
Betrieb derartiger verbesserter Maschinen und Mechanismen zu schaffen.
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Gemäß einem
Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Antriebsmechanismus
für eine
Arbeitsmaschine geschaffen, wobei der Mechanismus Folgendes einschließt:
ein
Vorwärts-Antriebsrad
und ein angetriebenes Rad, die mit Hilfe eines endlosen flexiblen
Bandes gekoppelt sind, das um Außenkränze des Antriebsrades und der
angetriebenen Räder
gelegt ist, wobei das Antriebsrad zur Übertragung von Antriebskraft
auf das angetriebene Rad in einer Vorwärtsrichtung entlang einer belasteten
Seite des Bandes ausgebildet ist;
ein Spannrad, das auf einer
Außenseite
des Bandes läuft
und eine nach innen gerichtete Spannkraft auf das Band ausübt; und
eine
Rückwärts-Antriebseinrichtung,
die zur selektiven Lieferung eines Rückwärts-Antriebes an das Band ausgebildet
ist,
wobei der Mechanismus dadurch gekennzeichnet ist, dass:
das
Spannrad eine nach innen gerichtete Spannkraft auf einen Strang
des Bandes ausübt,
der entlastet wird, wenn der Vorwärts-Antrieb übertragen
wird; und
die Rückwärts-Antriebseinrichtung
ein Rückwärts-Antriebsrad
umfasst, das zwischen dem angetriebenen Rad und dem Spannrad auf
einem inneren Teil der Seite des Bandes angeordnet ist, der während des
Vorwärts-Antriebes
entspannt wird.
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Es
ist verständlich,
dass die Seite des Bandes, die während
des Vorwärts-Betriebes
gespannt wird, manchmal in der Technik als die Spannseite des Bandes
bezeichnet wird. In ähnlicher
Weise wird die Seite des Bandes, die während des Vorwärts- Betriebes entlastet
ist, manchmal in der Technik als die entspannte Seite des Bandes
bezeichnet.
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Das
Spannrad kann so ausgebildet sein, dass es die nach innen gerichtete
Spannkraft in einer derartigen Weise ausübt, dass ein Strang des Bandes
zwischen dem angetriebenen Rad und der Rückwärts-Antriebseinrichtung während der
Anwendung des Rückwärts-Antriebes
gespannt wird.
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Das
Spannrad kann sich auf der unbelasteten Seite des Bandes unabhängig von
der Antriebsrichtung befinden. Ein Strang des Bandes zwischen dem
Antriebsrad und dem Spannrad und ein Strang des Bandes zwischen
der Rückwärts-Antriebsrichtung
und dem Spannrad können
im Wesentlichen symmetrisch sein.
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Die
Rückwärts-Antriebseinrichtung
kann so ausgebildet sein, dass sie selektiv einen Vorwärts-Antrieb
liefert. Diese Rückwärts-Antriebseinrichtung
kann so ausgebildet sein, dass sie einen Vorwärts-Antrieb mit einem geringeren
Grad an Spannung des Bandes liefert, als dies verwendet wird, wenn
ein Vorwärts-Antrieb
unter Verwendung des Vorwärts-Antriebsrades
angewandt wird.
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Die
Rückwärts-Antriebseinrichtung
kann sich näher
an dem Spannrad befinden als das Antriebsrad. Das Spannrad kann
sich näher
an dem angetriebenen Rad als die Rückwärts-Antriebseinrichtung befinden.
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Das
Spannrad kann an einem Arm angebracht sein, der um einen festen
Schwenkpunkt in dem Bereich eines Endes verschwenkbar ist, wobei um
diesen Schwenkpunkt die Spannkraft einer mit dem Arm verbundenen
Vorspanneinrichtung ausgeübt
wird. Die Vorspanneinrichtung kann eine linear wirkende Vorspanneinrichtung
umfassen, die beispielsweise eine entlang eines Stabelementes angeordnete
Feder umfasst, die in einstellbarer Weise gegen einen Anschlag vorgespannt
ist und eine nach innen gerichtete Vorspannung auf den Arm ausübt.
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Die
Rückwärts-Antriebseinrichtung
kann einen Hydraulikmotor umfassen. Die Rückwärts-Antriebseinrichtung kann
eine Freilaufanordnung einschließen, die einen Freilauf ihres
Ausganges während
des Vorwärtsantriebes
des Bandes ermöglicht. Die
Rückwärts-Antriebseinrichtung
kann eine Kupplungsanordnung für
ein selektives Einschalten des Rückwärts-Antriebs
einschließen,
vorzugsweise unter der Steuerung einer Steuereinrichtung. Das Antriebsrad
kann so ausgebildet sein, dass es während der Anwendung des Rückwärts-Antriebes
auf das Band frei läuft.
Das Band kann einen Antriebsriemen umfassen, und die Räder und
die Rückwärts-Antriebseinrichtung
können
Riemenscheiben umfassen. Die Räder
und die Rückwärts-Antriebseinrichtung
können
in einer im Wesentlichen vertikalen Ebene ausgerichtet sein, und
der Strang des Bandes, der während
seines Vorwärts-Antriebes belastet
wird, kann einen unteren Strang des Bandes umfassen.
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Der
Mechanismus kann einen Zuführungsmechanismus
einer landwirtschaftlichen Maschine umfassen, wie z. B. eines Mähdreschers
oder eines Feldhäckslers.
Das angetriebene Rad kann für
den Antrieb eines Vorsatzgerätes
der landwirtschaftlichen Maschine ausgebildet sein. Der Rückwärtsantrieb kann
zur Verwendung bei der Beseitigung einer Blockierung in einer Anordnung
zum Aufsammeln, Fördern
oder Verarbeiten von Erntematerial ausgebildet sein.
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Gemäß einem
weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
zum Umkehrung des Antriebs in einem Zuführungsmechanismus einer Arbeitsmaschine
geschaffen, wobei das Verfahren Folgendes einschließt:
- – Koppeln
eines Antriebsrades und eines angetriebenen Rades unter Verwendung
eines endlosen Bandes;
- – Bereitstellen
einer Rückwärts-Antriebseinrichtung
und selektives Bereitstellen eines Rückwärts-Antriebes auf das Band
von diesem; und
- – Bereitstellen
eines Spannrades und Ausüben
einer Spannung auf das Band unter Verwendung des Spannrades;
dadurch
gekennzeichnet, dass:
– die
Bereitstellung einer Rückwärts-Antriebseinrichtung
die Bereitstellung eines Rückwärts-Antriebsrades
entlang eines Stranges des Bandes, der während des Vorwärts-Antriebes
entspannt ist;
– die
Bereitstellung eines Spannrades die Bereitstellung eines Spannrades
zwischen dem Rückwärts-Antriebsrad
und dem Antriebsrad umfasst; und
– das Ausüben einer Spannung auf das
Band die Verwendung des Spannrades in einer derartigen Weise umfasst,
dass das Band zwischen dem Antriebsrad und dem angetriebenen Rad
während des
Vorwärts-Antriebs
und zwischen dem Rückwärts-Antriebsrad
und dem angetriebenen Rad während
des Rückwärts-Antriebs
gespannt wird.
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Das
Verfahren kann die Anwendung einer nach innen gerichteten Spannkraft
auf das Band über das
Spannrad in einer derartigen Weise einschließen, dass ein Strang des Bandes
zwischen dem angetriebenen Rad und der Rückwärts-Antriebseinrichtung gespannt wird, während das
Band in Rückwärtsrichtung
angetrieben wird.
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Das
Verfahren kann die Anordnung des Spannrades in der entspannten Seite
des Bandes unabhängig
von der Richtung des Antriebs einschließen. Das Verfahren kann das
selektive Bereitstellen eines Vorwärtsantriebs unter Verwendung
der Rückwärts-Antriebseinrichtung
einschließen.
Das Verfahren kann die Bereitstellung eines Vorwärts-Antriebs mit einem geringeren
Ausmaß der
Spannung des Bandes einschließen,
als dieses verwendet wird, wenn ein Vorwärts-Antrieb unter Verwendung
des Vorwärts-Antriebsrades
ausgeübt
wird.
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Das
Verfahren kann das Anwenden des Rückwärts-Antriebs durch selektives
Einkuppeln eines Kupplungsmechanismus einschließen, der der Rückwärts-Antriebseinrichtung
zugeordnet ist. Das Verfahren kann die Anordnung der Rückwärts-Antriebseinrichtung
näher an
dem Antriebsrad als das Spannrad einschließen. Das Verfahren kann die
Anordnung des Spannrades näher
an dem angetriebenen Rad als die Rückwärts-Antriebseinrichtung einschließen.
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Die
Arbeitsmaschine kann eine landwirtschaftliche Maschine, wie z. B.
einen Mähdrescher oder
einen Feldhäcksler
umfassen.
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1 ist
eine Seitenansicht einer Arbeitsmaschine, die eine Anordnung gemäß der vorliegenden Erfindung
einschließt;
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2 ist
eine ausführliche
Seitenansicht einer Antriebsanordnung für einen Zuführungsmechanismus der Maschine
nach 1, und
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3 ist
eine Draufsicht auf die Antriebsanordnung, die in 2 gezeigt
ist.
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Die
vorliegende Erfindung wird nunmehr unter Bezugnahme auf bestimmte
Ausführungsformen und
unter Bezugnahme auf die vorstehend erwähnten Zeichnungen beschrieben.
Diese Beschreibung betrifft lediglich ein Beispiel und die Erfindung
ist nicht hierauf beschränkt.
Die Zeichnungen sind schematisch und die Ausdrücke „vorne", „hinten", „vorwärts", „rückwärts", „rechts" und „links" werden bei ihrer
Verwendung bezüglich
der normalen Bewegungsrichtung der Maschine im Betrieb bestimmt.
Aus Bequemlichkeitsgründen
konzentrieren sich die speziellen, jedoch nicht beschränkenden
hier erläuterten Beispiele
auf landwirtschaftliche Maschinen und insbesondere auf selbstfahrende
Mähdrescher,
obwohl es verständlich
ist, dass ähnliche
Anordnungen auch in anderen Formen von landwirtschaftlichen Erntegut-Verarbeitungsmaschinen
vorgesehen sein können,
wie z. B. Feldhäckslern.
Weitere Arbeitsmaschinen können
Erdbewegungs-, Verarbeitungs- oder Baumaschinen umfassen. Es sei
weiterhin bemerkt, dass die Arbeitsmaschinen nicht selbstfahrend
sein müssen,
und dass es Ausführungsformen
ergibt, die stationär
sind oder die die Form eines Anhängers aufweisen,
wobei sie in jedem Fall so ausgebildet sind, dass sie für eine Materialverarbeitung
durch eine externe Eingangsleistung ausgebildet sind, wie z. B.
eine Traktor-Zapfwelle.
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Gemäß den Zeichnungen
schließt
ein selbstfahrender Mähdrescher 10 einen
Hauptantrieb in Form eines Dieselmotors 12 ein. Der Motor 12 kann für einen
Betrieb mit einer im Wesentlichen konstanten Drehzahl ausgebildet
sein und sein Ausgangsdrehmoment ändern können, um den Bedarf einer Vielzahl
von Riemen- und/oder
Kettenantrieben zu erfüllen,
die direkt von einer direkt angetriebenen Motor-Ausgangsriemenscheibe 14 mit
Leistung versorgt werden. Der Drehmoment-Ausgang des Motors 12 wird
durch Ändern
seiner Treibstoffversorgung gesteuert. Die vorliegende Erfindung
kann jedoch auf Arbeitsmaschinen angewandt werden, deren Hauptantrieb
nicht mit einer konstanten Drehzahl arbeitet. Die Riemen/Ketten-Antriebe
sind vorzugsweise in im Wesentlichen vertikalen Ebenen angeordnet,
sodass die Schwerkraft die Riemen/Ketten nicht von ihren jeweiligen
Antriebsrädern
herunterzieht, die Riemenscheiben oder Kettenräder sein können, je nach dem.
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Eine
Zwischen-Antriebsriemenscheibe 16 wird mit Antriebsleistung
von der Motor-Ausgangsriemenscheibe 14 über einen
Zwischen-Antriebsriemen 18 versorgt, der durch eine Zwischenantriebsriemen-Spannrolle 20 gespannt
wird. Der Antrieb an eine obere Welle 24 eines Zuführungsmechanismus 22 wird
von der Zwischen-Riemenscheibe 16 über einen
Zuführungseinrichtungs-Eingang-Antriebsriemen 32 abgenommen,
der durch eine Zuführungseinrichtungs-Eingangs-Antriebsriemen-Spannrolle 34 gespannt
wird.
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Wenn
nunmehr der Zuführungsmechanismus 22 mit
weiteren Einzelheiten betrachtet wird, so schließt dieser eine Riemenscheibe 26 der
oberen Zuführungseinrichtungs-Welle
ein, über
die der Antrieb von der Zwischen-Riemenscheibe 16 auf
die obere Welle 24 der Zuführungseinrichtung übertragen
wird. Dies wird dadurch erreicht, dass der Zuführungseinrichtungs-Eingangs-Antriebsriemen 32 über eine
Eingangsriemen-Oberfläche 28 der
Riemenscheibe 26 der oberen Zuführungseinrichtungs-Welle gelegt
wird und diese in einer Vorwärtsrichtung
angetrieben wird.
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Der
Vorwärts-Antrieb
der Riemenscheibe 26 der oberen Zuführungseinrichtungs-Welle wird in einen
Vorwärts-Antrieb
F eines Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemens 36 umgesetzt.
Dies wird dadurch erreicht, dass der Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemen 36 um
die Außenseite
einer Ausgangsriemen-Oberfläche 30 der
Riemenscheibe 26 der oberen Zuführungseinrichtung-Welle gelegt
wird, wobei diese Ausgangs-Riemenoberfläche 30 auf der Innenseite
der Eingangs-Riemenoberfläche 28 bei
der dargestellten Ausführungsform
liegt. Der Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemen 36 ist
weiterhin um eine Riemenscheibe 40 einer unteren Zuführungseinrichtungs-Wellen-Riemenscheibe 40 gelegt, die
ihrerseits mit einer unteren Zuführungseinrichtungs-Welle 38 verbunden
ist, von der aus der Antrieb an ein Anbaugerät geliefert wird, wie z. B.
ein Getreide-Vorsatzgerät 70.
Die Seite des Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemens 36,
die während
des Vorwärtsantriebs
F belastet wird, ist der untere Strang dieses Riemens 36,
und dieser ist zwischen den oberen und unteren Wellen-Riemenscheiben 26, 40 ohne
jede Unterbrechung. Diese Seite des Riemen-Stranges kann als die Spannseite des
Riemens 36 bezeichnet werden.
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Auf
der Seite des Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemens 36,
die während
des Vorwärts-Antriebs
F entlastet ist, ist eine Rückwärts-Antriebsanordnung 42, 44, 46, 48 eingefügt. Diese
Seite des Riemen-Stranges kann als die schlaffe oder ungespannte
Seite des Riemens 36 bezeichnet werden. Die Rückwärts-Antriebseinrichtung
schließt
einen Hydraulikmotor 46 ein, der eine Kupplung 48 beinhaltet,
die so ausgebildet ist, dass sie selektiv den Rückwärts-Antrieb R mit dem Motor 46 und
einer Steuerung einer Steuereinrichtung koppelt oder von diesem
entkoppelt. Die Kupplung kann eine automatisch einrückende Kupplung
sein oder sie kann durch einen getrennten Mechanismus eingekuppelt
werden. Der Motorausgang und damit der Rückwärts-Antrieb R wird über die
Kupplung 48 und eine Rückwärts-Antriebswelle 44 auf
eine Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 42 und
von da aus auf die Innenoberfläche
des Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemens 36 übertragen.
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In
dem Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemenstrang
zwischen der Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 44 und
der oberen Zuführungseinrichtungs-Wellen-Riemenscheibe 26 ist
eine Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemen-Spannbaugruppe 50 eingefügt. Die
Baugruppe umfasst ein Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemen-Spannrad 52,
das auf der Außenseite
des Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemens 36 läuft und
so ausgebildet ist, dass es eine nach innen gerichtete Riemenspann-kraft
auf den Riemen 36 ausübt.
Das Spannrad 52 ist auf einem Schwenkarm 54 befestigt,
der für
eine Verschwenkung um einen Schwenkpunkt 56 ausgebildet ist,
wobei der Schwenkpunkt 56 in einem Befestigungsbügel 58 festgelegt
und eingefügt
ist, der starr an dem Gehäuse
des Zuführungsmechanismus 22 angebracht
ist.
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Die
Größe der Spannkraft,
die auf den Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemen 36 ausgeübt wird, wird
durch einen Spannstab 60 gesteuert, der schwenkbar an einem
vorgegebenen Punkt entlang der Länge
des Schwenkarmes 54 angeschlossen ist. Es sei bemerkt,
dass der Spannstab bei der speziellen gezeigten Ausführungsform
mit dem Punkt des Armes 54 verbunden ist, der am weitesten
von dem Schwenkpunkt 56 entfernt ist. Dies ergibt den maximalen
mechanischen Nutzen für
den Spannstab 60 und macht daher die Größe der Vorspannkraft, die erforderlich
ist, um eine vorgegebene Spannung in dem Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemen 36 zu
erzeugen, zu einem Minimum. Es ist verständlich, dass der Spannstab 60 an
dem Schwenkarm an irgendeiner Stelle entlang seiner Länge angeschlossen
werden kann, beispielsweise dann, wenn der zur Verfügung stehende
Raum beschränkt
ist.
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Die
Vorspannung wird auf den Spannstab 60 in einer im Wesentlichen
linearen Weise aufgebracht, um den Stab 60 und den Schwenkarm 54 in
Richtung auf die Innenseite des Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemens 36 zu
ziehen und damit auf diesen eine vorgegebene Riemenspannkraft auszuüben. Die Vorspannung
kann durch das Zusammenwirken einer Schraubenfeder 67 zwischen
einer Abstützscheibe 68 und
einem Haltebügel 62 aufgebracht
werden, der an dem Zuführungsgehäuse befestigt
ist, oder durch irgendein ähnliches
oder äquivalentes
Bauteil, wie z. B. einen Hydraulik- oder Pneumatik-Zylinder. Die
Einstellung der Federkompression wird unter Verwendung einer Einstell-
und Kontermutter-Anordnung 66 durchgeführt, die
auf den Spann-/Einstell-Stab 60 aufgeschraubt ist und auf
der von der Feder abgewandten Seite der Abstützscheibe 68 wirkt.
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Wenn
nunmehr das Vorsatzgerät 70 betrachtet
wird, so wird der Antrieb auf diese Baugruppe von der unteren Zuführungseinrichtungs-Antriebswelle 38 geliefert,
die in manchen Fällen
auch als die Vorsatzgeräte-Antriebswelle
bezeichnet wird. Im Fall des bei dieser Ausführungsform betrachteten Mähdreschers 10 weist
ein primäres
Erntematerial-Aufsammelelement die Form einer Haspel 72 auf.
Während
der Vorwärtsbewegung
des Mähdreschers 10 führt die
Haspel 72 aufgesammelte Erntematerial-Stängel nach
hinten in das Vorsatzgerät 70.
Rückwärts von
der Aufnahme-Haspel 72 bewegt ein sekundäres Aufsammelelement
in Form einer Förderschnecke 72 das über eine
große
Breite aufgesammelte Erntematerial in Richtung auf die Mitte des
Vorsatzgerätes 70 und
in den Zuführungsmechanismus 22 hinein.
Der Zuführungsmechanismus 22 bewegt das
aufgesammelte Erntematerial nach oben in eine Einlassmündung einer
Dreschtrommel 76.
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Es
ist nicht unüblich,
dass das Vorsatzgerät 70 oder
der Zuführungsmechanismus 22 während des
Aufsammelns von Erntematerial abrupt gestoppt werden, beispielsweise
durch einen Erntematerialstopfen, der das eine oder das andere oder
sogar beide Erntematerial-Aufsammelelemente 72, 74 oder den
Förderer
innerhalb des Zuführungsgehäuses verklemmt.
Wenn dies eintritt, kann ein Betreiber den Antrieb an das Vorsatzgerät 70 umkehren,
um die Verklemmung zu beseitigen. Weil der Antrieb an das Vorsatzgerät bei dieser
Ausführungsform über die untere
Antriebswelle des Zuführungsmechanismus geliefert
wird, bedingt die Umkehrung der Wirkung der Förderschnecke 74 und/oder
der Aufnahme-Haspel 72 die Einwirkung des Rückwärtsantriebs
R auf den Zuführungsmechanismus-Antriebsriemen 36.
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Während des
Vorwärts-Antriebs
F wird die Kupplung 48 des Hydraulikmotors 46 ausgekuppelt, und
die Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 42 läuft frei.
Während
des Rückwärts-Antriebs
ist es jedoch die Riemenscheibe 26 der oberen Zuführungsmechanismus-Welle,
die aufgrund des Auskuppelns der Kupplung des Hauptantriebs 12 frei
läuft.
Der Rückwärts-Antrieb
R wird direkt auf den Zuführungsmechanismus-Antriebsriemen 36 von
der Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 42 durch
Einkuppeln der Kupplung 48 übertragen. Die Kupplung kann
automatisch durch den Druck des Öls
zum Antrieb des Hydraulikmotors 46 eingekuppelt werden.
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Es
sei bemerkt, dass die während
des Rückwärts-Antriebs
R verwendete Riemengeschwindigkeit allgemein nicht so hoch ist wie
die, die während des
Vorwärts-Antriebs
F aufgebracht wird. Der Rückwärts-Antrieb
R wird lediglich zur Beseitigung von Verstopfungen oder Verklemmungen
in dem Vorsatzgerät 70 oder
dem Zuführungsmechanismus 22 und zur
Ermöglichung
einer Neuverteilung oder Entfernung der Ursache der Verklemmung
oder Verstopfung verwendet. Um das Drehmoment zu vergrößern, könnte ein
Untersetzungsgetriebe zwischen dem Hydraulikantrieb und der Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 42 verwendet
werden.
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Es
sei bemerkt, dass, wie dies am besten in 2 gezeigt
ist, der Riemenstrang zwischen der oberen Zuführungsmechanismus-Wellen-Riemenscheibe 26 und
dem Spannrad 52 sowie der Riemenstrang zwischen der Rückwärts-Antriebsriemenscheibe
und der Spannrolle 52 im Wesentlichen symmetrisch sind.
Zusätzlich befindet
sich die Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 44 nahe
an der oberen Zuführungsmechanismus-Wellen-Riemenscheibe 26 und
näher an
dieser Riemenscheibe 26, als das Zuführungsmechanismus-Spannrad 52.
Das Zuführungsmechanismus-Spannrad 52 ist
jedoch vorzugsweise außerdem
nah an der oberen Vorsatzgeräte-Wellen-Riemenscheibe 26 und
näher an
der unteren Zuführungseinrichtungs-Wellen-Riemenscheibe angeordnet,
als die Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 42.
Diese Anordnung stellt sicher, dass die Riemenspannung während des
Rückwärtsantriebs
R auf den Teil des Zuführungsmechanismus-Antriebsriemens 36 ausgeübt wird,
der zwischen der unteren Zuführungseinrichtungs-Antriebsriemenscheibe 40 und
der Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 42 verläuft. Auf
diese Weise ergibt ein Spannrad 50 eine Spannung für normalerweise
ungespannte Seiten des Zuführungs-Antriebsriemens 36 sowohl
während des
Vorwärts-Antriebs
F als auch während
des Rückwärts-Antriebs R. Anders
gesagt, befindet sich die Spannrolle 52 auf der unbelasteten
Seite des Zuführungsmechanismus-Antriebsriemens 36 unabhängig von
der Richtung F, R des Antriebs. Die Rückwärts-Antriebsanordnung kann
weiterhin so ausgebildet werden, dass sie selektiv einen Vorwärts-Antrieb
F liefert, indem der Hydraulikantrieb umgekehrt wird, wobei sich
ein geringeres Ausmaß der
Riemenspannung oder eine niedrigere Geschwindigkeit des Zuführungsmechanismus-Antriebsriemens 36 ergibt als
die, die verwendet wird, wenn der Vorwärts-Antrieb F unter Verwendung
der oberen Zuführungsmechanismus-Wellen-Riemenscheibe 26 aufgebracht wird,
um den Vorwärts-Antrieb
F zu erzeugen. Entsprechend kann die Rückwärts-Antriebsanordnung dazu
verwendet werden, die Zuführungsmechanismen
langsam oder abschnittsweise vorwärts zu bewegen, während die
Arbeitsmaschine stationär
ist. Die verringerte Riemenspannung ist das Ergebnis der Tatsache,
dass der Vorwärts-Antrieb
F von der Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 42 aus
dazu neigt, den Riemenstrang zwischen der Rückwärts-Antriebsriemenscheibe 42 und
der oberen Vorsatzgeräte-Wellen-Riemenscheibe 26 zu
spannen, wodurch andererseits das Spannrad 52 gegen seine Feder 64 gezogen
wird. Hierbei gibt es keine Einrichtungen zum Spannen der unbelasteten
Seite des Zuführungsmechanismus-Antriebsriemens 36 zwischen
der Rückwärts-Antriebsriemenscheibe
und der unteren Antriebsriemenscheibe 40.
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Die
Vorteile der vorliegenden Erfindung schließen u. a. eine sauberere Konstruktion
als die, die häufig
bisher verwendet wurde, bei einer verringerte Teilezahl, verringerten
Kosten und einer verringerten Wartung ein, die sich aus dem Fortfall
der Notwendigkeit eines zusätzlichen
Kettenantriebes oder äquivalenter
Bauteile für
die Drehrichtungsumkehr der Zuführungseinrichtung
ergibt. Obwohl die vorliegende Erfindung besonders bezüglich einer
bevorzugten Ausführungsform
gezeigt und beschrieben wurde, ist es für den Fachmann verständlich,
dass Änderungen
hinsichtlich der Form und der Einzelheiten durchgeführt werden
können,
ohne von dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen, wie er in den
beigefügten
Ansprüchen
definiert ist.