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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine verbesserte Schlossfallen-Absperrvorrichtung.
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Es
ist allgemein bekannt, dass Schlossfallen Vorrichtungen zum Schließen und Öffnen von
Türen, Haupteingangsportalen,
Toren und dergleichen sind, die im Wesentlichen einen Kastenaufbau
mit einer Abdeckplatte [Stulp] und einen verschiebbaren Riegel aufweisen,
der von einem Klinkenbügel
betätigt wird.
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Im
Innern des Kastenaufbaus sind Betätigungsmechanismen für die Schlossfalle
vorhanden, die von außen über einen
Klinkenbügel
erreicht und betätigt
werden kann.
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Die
Sperrvorrichtungen sind im Innenbereich eines korrespondierenden
Schlossgehäuses
versteckt angeordnet, welches in Bezug auf den Umfang der Tür, des Eingangsportals
oder des Tors hergestellt wird, wobei der zu betätigende Klinkenbügel der Schlossfalle
zumindest von deren einen Seite herausragt.
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Die
Betriebszuverlässigkeit
der vorstehend genannten Sperrvorrichtungen sowie deren funktionsbedingte
Einschränkungen
sind im Hinblick auf unterschiedliche Anwendungen, für welche
diesbezügliche
Sperrvorrichtungen dienen, allgemein bekannt.
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Eine
an erster Stelle bekannte Einschränkung besteht in der konstruktionellen
Form des Schlossfallenriegels, welche eine festgelegte Länge aufweist,
da dessen aus der Abdeckplatte herausragende Abschnitt nicht modifiziert
werden kann.
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Dies
bedeutet, dass dieselbe Sperrvorrichtung nicht für unterschiedliche Anwendungen
eingesetzt werden kann, wenn für
jede Anwendung ein unterschiedliches Hervorstehen des Schlossfallenriegels
aus der diesbezüglichen
Abdeckplatte benötigt wird.
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Folglich
kann dieselbe Sperrvorrichtung beispielsweise für eine Tür, ein Haupteingangsportal oder
ein Tor, die unterschiedliche Riegeldurchdringungen in den Rahmen
aufweisen, nicht differenziert zum Einsatz kommen.
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Dasselbige
ist zum Beispiel in Räumen
zu finden, die mit Türen
ausgestattet sind, die alle identisch sind, in denen jedoch unterschiedliche
Riegeldurchdringungen in den Rahmen ausgeführt werden sollen, wobei es
erforderlich ist, Sperrvorrichtungen mit dem gleichen Kastenaufbau
zu verwenden, die aber unterschiedliche Leistungsmerkmale mit unterschiedlichen
Riegelvorsprüngen
besitzen.
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Darüber hinaus
sind identische Sperrvorrichtungen, die unterschiedliche Riegelvorsprünge aufweisen,
nicht untereinander austauschbar.
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Um
ein leichteres Verschließen
der Tür,
des Haupteingangsportals oder des Tors herzustellen, wofür die Sperrvorrichtung
jeweils angewendet werden soll, weist das hervorstehende Ende des Schlossfallenriegels
eine abgeschrägte
Kante auf, die während
des Schließvorgangs
gegen den Rahmen forciert wird, wobei die elastische Rückführung des
Schlossriegels im Innern des Kastenaufbaus gefördert wird.
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Sobald
der Schließvorgang
beendet ist, kommt die Schlossfalle aus dem Kastenaufbau automatisch
heraus und wird in den Falzanschlag des Rahmens eingeführt.
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Dies
beinhaltet den weiteren Nachteil, dass die gleiche Sperrvorrichtung
für Türen, Haupteingangsportale
oder Tore, die entweder ein Rechts- oder ein Linksschließsystem aufweisen,
nicht differenziert so zum Einsatz kommen kann, dass eine Sperrvorrichtung
mit einer rechts abgeschrägten Schlossfallenkante
nicht bei Türen
mit einem Linksschließsystem
angewendet werden kann und umgekehrt.
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Um
die vorstehend beschriebenen Einschränkungen zu beseitigen, werden
Sperrvorrichtungen hergestellt, welche mit Justiereinrichtungen ausgerüstet sind,
die eine Änderung
in der Länge
des hervorstehenden Riegelabschnittes und ein Drehen des Schlossriegels
dergestalt erlauben, dass die abgeschrägte Kante stets dem Rahmen
gegenüberliegt,
ganz unabhängig
von der Tatsache, ob die Sperrvorrichtung für eine Tür, ein Eingansportal oder ein
Tor angewendet werden soll, oder ob sie entweder ein Rechts- oder
ein Linksschließsystem
besitzt.
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Diese
Sperrvorrichtungen weisen jedoch den Nachteil auf, dass diesbezügliche Justiereinrichtungen
schwierig auszuführen
sind.
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Insbesondere
zeigen die Sperrvorrichtungen, welche die Möglichkeit zum Ändern der
Orientierung des Schlossriegels mit dem abgeschrägten Abschnitt in Bezug auf
den Rahmen aufweisen, ein größeres Konstruktionsproblem,
da das Schloss in zwei koaxialen Bestandteilen hergestellt werden
muss, die beiderseitig mithilfe von Schrauben arretiert werden, wobei
der hervorstehende Riegelabschnitt in Relation zu einem Montageteil
gedreht werden kann, der sich im Innenraum des Kastenaufbaus befindet.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass – zum Ändern des Schlossfallenvorsprungs – die Sperrvorrichtung
aus deren Gehäuse
herausgenommen werden muss, wobei der Kastenaufbau zu öffnen ist,
um dann auf die Justiereinrichtung einzuwirken, damit die gewünschte Vorsprungslänge des Schlossriegels
definiert werden kann.
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Nachdem
ein solcher Justiervorgang ausgeführt worden ist, wird der Kastenaufbau
wieder verschlossen, wofür
die Sperrvorrichtung wieder zusammengebaut wird; jedoch ist dann
außerdem
noch eine Überprüfung notwendig,
ob die Länge
des vorstehenden Abschnitts den Anforderungen tatsächlich entspricht.
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Falls
die Länge
des hervorstehenden Abschnitts nicht zufriedenstellend sein sollte,
müssen die
zuvor erwähnten
Betriebsvorgänge
wiederholt ausgeführt
werden.
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Daher
ist offensichtlich, dass ein solches Justieren ein längerer und
schwieriger Betriebsvorgang ist.
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Darüber hinaus
muss ein solcher Justiervorgang von Personen ausgeführt werden,
denen das richtige Werkzeug zur Verfügung steht, und die spezielle
und professionelle Fertigkeiten aufweisen. Ein Justiervorgang für die Längeneinstellung
des Schlossfallenriegels ist von der Außenseite des Kastenaufbaus
möglich,
siehe hierzu die Patentdokumentationen
FR2618832A oder
DE 24463A .
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, alle vorstehend
beschriebenen Nachteile zu lösen.
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Im
Besonderen ist es die erste Aufgabe der Erfindung, eine alternative
Konstruktion für
eine Sperrvorrichtung bereitzustellen, bei der es möglich ist,
die Länge
des Riegelabschnittes, der aus der Sperrvorrichtung hervorsteht
und die Ausrichtung des geformten Endes in Bezug auf den Rahmen,
gegen den dieser aufliegt, einzustellen, ohne dass hierfür die Sperrvorrichtung
aus dem Gehäuse
der Tür, des
Eingangsportals oder des Tors herausgenommen werden muss, mit denen
es verbunden ist.
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Eine
weitere Aufgabe besteht darin, dass die Einstellungen ohne ein Auseinandernehmen – sogar ohne
von einem Teil der Schlossfalle – vorgenommen werden können.
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Letztendlich
ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, dass die
genannte Einstellungsjustierung kein Eingreifen von spezialisierten Fachleuten
erfordern soll.
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Die
genannten Aufgaben werden mithilfe einer Sperrvorrichtung gemäß Anspruch
1 erzielt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform besteht
jeder Sitzeinpassung aus einer kreisähnlichen Aussparung zur Aufnahme
eines korrespondierenden Gegenstücks,
welches aus einem Zylinderstift besteht, dessen Längsachse
in Bezug auf die Bewegungsrichtung des Schlossfallenriegels transversal
ausgerichtet ist.
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Die
in dem Schlossriegelkörper
bereitgestellten Einpassungen sind entsprechend den zwei geradlinigen
Richtungen angeordnet, die zueinander und zur Längsachse des Schlossfallenriegels
parallel, aber mit 180° gegeneinander
versetzt verlaufen.
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Gemäß dieser
Ausführungsform
wird dessen abgeschrägter
Kantenabschnitt – durch
ein Drehen des Schlossfallenriegels um 180° um dessen Längsachse – entsprechend der Drehungsrichtung,
mit der die Tür,
das Eingangsportal oder das Tor abgeschlossen werden sollen, zum
Rahmen hin ausgerichtet.
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Es
ist von Vorteil, dass die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung die Betriebsvorgänge der
Justiereinstellung sowie des Steuerungsvorgangs erleichtert, und
dass sie die Aufbaumontagen beschleunigt, die auf der Baustelle
ausgeführt
werden, bevor die Bereitstellung in den Räumlichkeiten erfolgt.
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Ein
weiterer Vorteil ist wiederum die Einfachheit der auszuführenden
Justiereinstellung, wobei dieses Einstellen selbst von Hilfsarbeitskräften mit wenig
Erfahrung ausgeführt
werden kann.
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Die
genannten Aufgaben und Vorteile werden durch das Lesen der nachfolgenden
Beschreibung über
eine bevorzugte Ausführungsform
gemäß der vorliegenden
Erfindung und unter Zuhilfenahme der zugehörigen Zeichnungen noch besser
verstanden, in denen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Sperrvorrichtung
gemäß der Erfindung
ist;
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2 eine
Querschnittsansicht einer Einzelheit aus 1 ist;
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3 ein
teilweiser Längsschnitt
der Sperrvorrichtung der 1 ist;
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4 eine
perspektivische Ansicht von Einzelheiten der in 3 dargestellten
Sperrvorrichtung ist; und
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5 eine
konstruktionelle Modifizierung einer bevorzugten Ausführungsform
der Sperrvorrichtung gemäß der Erfindung
ist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sperrvorrichtung
wird in der perspektivischen Ansicht der 1 und in
der teilweisen Schnittansicht der 3 dargestellt,
in denen sie allgemein mit Bezugsziffer 1 gekennzeichnet
ist.
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Man
kann erkennen, dass die Sperrvorrichtung einen Kastenaufbau 2 aufweist,
an den sich eine Abdeckplatte 3 vorzugsweise, aber nicht
unbedingt, mit Schrauben 2 befestigt, anschließt. Der
Kastenaufbau 2 und die Abdeckplatte 3 besitzen
koaxiale und fluchtend ausgerichtete Öffnungen, in die eine Schlossfallenriegel,
welcher allgemein mit Bezugsziffer 4 gekennzeichnet ist,
hineingeschoben wird, wobei der vorstehende Abschnitt 4a des
Schlossfallenriegels mit einem abgeschrägten Ende 4b versehen ist.
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Im
Innenraum des Kastenaufbaus sind zwei elastische Hilfsmittel mit
dem Schlossfallenriegel 4 verbunden, die aus einer Schraubenfeder 5 bestehen,
die auf der Außenseite
des Schlossriegels angeordnet ist, wobei die Schraubenfeder den
Abschnitt 4a hält,
der normalerweise aus der Abdeckplatte 3 hervorsteht.
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Im
Innenraum des Kastenaufbaus 2 sind bewegliche Mittel bereitgestellt,
die allgemein mit Bezugsziffer 6 gekennzeichnet sind, wobei
diese Mittel mit einem Klinkenbügel
M verbunden sind, der vom Anwender zum Bewegen des Schlossfallenriegels 4 betätigt werden
kann.
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Es
gibt des Weiteren im Innenraum des Kastenaufbaus 2 auch
eine mechanische Justiereinheit, die allgemein mit Bezugsziffer 7 gekennzeichnet
ist, um die Länge
des vorstehenden Abschnitts 4a des Schlossfallenriegels 4 in
Bezug auf die Abdeckplatte 3 zu verändern und demzufolge das Eindringen
der Schlossfallenriegels in den Schließkeil/Anschlag des Rahmens.
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Die
genannte mechanische Justiereinheit 7 umfasst folgendes:
- – eine
Vielzahl von Sitzeinpassungen 8, die in dem Schlossfallenriegel 4 ausgebildet
sind;
- – mindestens
eine Gegenstückkomponente 9,
die zur Aufnahme in jede der Einpassungen 8 ausgelegt ist,
und
- – Justiereinrichtungen 10,
die von der Außenseite zugänglich sind,
und die auf die Gegenstückkomponente 9 einwirken,
um diese in den korrespondierenden Sitzeinpassung 8 einzuspannen,
oder aus der Sitzeinpassung freizugeben.
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Insbesondere
mit Bezug auf die 2 und 4 sind die Gegenstückkomponente 9 und
die Justiereinheit 10, die von der Außenseite zugänglich sind,
in einem Aufnahmeblock 11 angeordnet, der im Innenraum
des Kastenaufbaus 2 untergebracht ist, und der mit einer
Durchgangsbohrung 12 versehen ist, welche den Schlossfallenriegel 4 gleitend
aufnimmt.
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Der
Aufnahmeblock 11 weist vorzugsweise, aber nicht unbedingt,
eine Parallelepipedonform auf und ist mit einem Eintrittspaltpaar 13 zur
Aufnahme der Enden der Gegenstückkomponente
versehen, die aus einem Zylinderstift 9 besteht.
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Die
Justiereinrichtungen umfassen eine Schraubenfeder 10, deren
Kopfteil 10a in einer Durchgangsbohrung 2b untergebracht
ist, und von dem ein Teil im Kastenaufbau 2 und dessen
anderer Teil in der Abdeckplatte 3 bereitgestellt ist,
während der
Gewindeschaft 10b der Schraubenfeder mit einer Gewindebohrung 11a verbunden
ist, die sich im Aufnahmeblock 11 befindet.
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An
dem Aufnahmeblock 11 und im Innenraum des Kastenaufbaus 2 gibt
es eine Anschlagswand 11b, gegen die sich das Ende der
elastischen Hilfsmittel, welche die Gleitbewegung des Schlossfallenriegels 4 für ein Nachgeben
bewirken, hin beugt. Diese besagten elastischen Hilfsmittel bestehen
aus einer Schraubenfeder 10, die auf der Außenseite
des Schlossfallenriegels 4 koaxial angeordnet ist, und
die zwischen der Anschlagswand 11b des Aufnahmeblocks 11 und
dem Kastenaufbau 2 eingespannt ist.
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Wie
in 4 bezüglich
der Sitzeinpassungen 8 ersichtlich ist, sind diese in dem
Schlossfallenriegel 4 bereitgestellt und bestehen aus einer
Vielzahl von kreisähnlichen
Aussparungen, die querseitig in Bezug auf den Riegel angeordnet
und längs
der beiden Richtungen Xa, Xb fluchtend ausgerichtet sind, welche
wiederum parallel zueinander und in Bezug auf die Längsachse
X des Schlossfallenriegels 4 verlaufen.
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Der
Zylinderstift 9, welcher die Gegenstückkomponente bildet, kann in
jeder der besagten Sitzeinpassungen 8 aufgenommen werden,
in denen dieser durch Kontakt mit dem Gewindeschaft 10b der Schraubenfeder 10 gehalten
wird.
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Mit
Bezug nun auf die beweglichen Mittel für der Schlossfalle 4,
die allgemein mit Bezugsziffer 6 gekennzeichnet sind, kann
man erkennen, dass diese Mittel einen ringförmigen Körper 17 aufweisen,
mit dem ein Klinkenbügel
M, der vom Anwender betätigt wird,
durch eine Vierkantloch 18 hindurch verbunden wird.
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Der
ringförmige
Körper 17 ist
mit einer Vorkragung 20 bereitgestellt, welche in einen
korrespondierenden Sitz 21 eingeführt wird, der sich ebenfalls in
dem Schlossfallenriegel 4 befindet.
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Eine
Feder 22, die sich um den ringförmigen Körper 17 kreisumfangsseitig
windet und mit einem Ende 22a gegen den Kastenaufbau 2 auflagert,
bewirkt für
den Klinkenbügel
M eine elastische Drehung, um so den Klinkenbügel in die in 3 dargestellte
normale Position mit einem Abschnitt 4a des Schlossfallenriegels 4 zurückzuführen, der
nach jedem Betriebsvorgang hervorsteht.
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Bei
der Inbetriebnahme, die mit dem Zustand einer geschlossenen Türe beginnt,
wird – durch
ein Drehen des Klinkenbügels
M – der
Rückzug
des vorstehenden Abschnitts 4a des Schlossfallenriegels 4 in
den Kastenaufbau 2 bewirkt, was ein Öffnen der Tür ermöglicht.
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Beim
Freigeben des Klinkenbügels
bewirkt die elastische Rückführung der
Schraubenfeder 5, dass der Schlossfallenriegel 4 in
seine Ausgangsposition zurückkehrt,
zusammen mit dem Abschnitt 4a, der aus dem Kastenaufbau 2 hervorsteht,
wie dies in 1 oder 3 dargestellt
ist.
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Durch
ein Eingreifen in die Justiereinrichtungen 10 wird es möglich, den
Schlossfallenriegel 4 um dessen Längsachse X um 180° zu drehen,
um somit die Orientierung des Endes 4b des vorstehenden
Abschnitts 4a zu verändern,
oder um die Länge
des vorstehenden Abschnitts in Bezug auf die Abdeckplatte 3 anzupassen.
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Sobald
tatsächlich
die Sperrvorrichtung in der in 3 dargestellten
Konfiguration angeordnet ist, wird der Schlossfallenriegel 4 in
den Aufnahmeblock 11 eingespannt, da der Gewindeschaft 10b der
Schraubenfeder 10 den Zylinderstift 9 innenseitig in
der entsprechenden Aussparung 8 hält.
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Durch
ein Einwirken auf das Kopfteil 10b der Schraubenfeder 10 von
der Außenseite
der Durchgangsbohrung 2b her und durch einen Schraubenzieher
oder ein ähnliches
Werkzeug wird die Schraubenfeder 10 losgeschraubt, wie
in 2 dargestellt ist, um so den Zylinderstift 9 freizugeben,
der sich dann im Innern der Eintrittsspalten 13 bewegen
kann, da er in der entsprechenden Sitzeinpassung 8 nicht mehr
festgeklemmt ist.
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Dies
lässt zu,
dass sich der Schlossfallenriegel 4 um 180° drehen und
sich dessen geformtes Ende 4b zum Rahmen hin wenden kann,
mit dem er verbunden werden muss.
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Wenn
darüber
hinaus der Zylinderstift 9 freigegeben ist, wird außerdem ermöglicht,
dass der Schlossfallenriegel 4 axial gleiten kann, um so
die Länge
von dessen vorstehendem Abschnitt 4a in Bezug auf die Abdeckplatte 3 zu
verändern.
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Wenn
die gewünschte
Position erreicht ist, wird die Schraubenfeder 10 wieder
solange angezogen, bis sie in einer anderen Sitzeinpassung 8 in
einem Betriebszustand erneut festgeklemmt ist, welcher ähnlich wie
der in 3 dargestellte ist.
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Aufgrund
der vorstehenden Beschreibung geht eindeutig hervor, dass die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung
die gestellten Aufgaben und Ziele erfüllt.
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In
der Tat werden die Aufgaben für
die Anpassung des Schlossfallenvorsprungs und der Orientierung des
geformten Vorsprung-Endes durch einfache Betriebsvorgänge, die
von der Außenseite
ausgeführt
werden können,
erzielt, ohne dass hierfür
die Sperrvorrichtung aus der Tür,
dem Eingangsportal oder dem Tor, in denen sie zur Anwendung kommt, ausgebaut
werden muss.
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Darüber hinaus
ermöglicht
die Einfachheit der Betriebsvorgänge,
dass diese auch von Hilfsarbeitskräften mit wenig Erfahrung ausgeführt werden können.
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Eine
konstruktionelle Modifizierung der vorliegenden Erfindung ist in 5 dargestellt
und bezieht sich auf eine Sperrvorrichtung, die allgemein mit Bezugsziffer 30 gekennzeichnet
ist, die sich von der vorstehend beschriebenen Sperrvorrichtung
durch die Hinzufügung
eines Durchsteck-Bolzens 31, der an sich bekannt ist, unterscheidet,
und der mit einer Schlüsseleinrichtung 32 in
Verbindung steht, die vom Anwender zu betätigen ist.
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Auf
Konstruktionsebene können
viele Modifikationen in Bezug auf die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung
gemacht werden, um deren Betrieb zu verbessern, oder um deren Aufbau
zu vereinfachen.
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Auch
wenn diesbezügliche
Modifikationen oder Varianten weder beschrieben noch in den Zeichnungen
veranschaulicht werden, die dem Schutzumfang der anhängenden
Ansprüche
unterliegen, sind sie jedoch so zur Kenntnis zu nehmen, dass diese
mit