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DE60213709T2 - Geschossboden für eine mit einem elektrischen Zünder versehene Munition - Google Patents

Geschossboden für eine mit einem elektrischen Zünder versehene Munition Download PDF

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DE60213709T2
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Description

  • Das technische Gebiet der Erfindung betrifft Geschossböden für Munition, die dafür vorgesehen sind, einen elektrischen Zünder aufzunehmen.
  • Derartige Geschossböden sind im Allgemeinen fest mit einer Munitionshülse verbunden und sie sind dafür vorgesehen, beim Abschuss die Dichtigkeit gegenüber den Treibgasen zu gewährleisten.
  • Wenn diese Geschossböden einen elektrischen Zünder tragen, stellt sich das Problem der elektrischen Verbindung zwischen dem Zünder und dem Waffensystem. Ein Geschoßboden wird in WO/95130874 gezeigt.
  • Wenn derartige Zünder im Allgemeinen eine axiale Nadel enthalten, die es ermöglicht, eine Stromführung zu gewährleisten, erfolgt der Rückstrom im Allgemeinen mit Hilfe des Projektils, das mit der elektrischen Masse der Waffe in Kontakt steht.
  • Eine derartige Lösung birgt zahlreiche Nachteile.
  • Zu allererst ist die Qualität des elektrischen Rückstrom-Kontaktes zwischen dem Projektil und der Waffe von einer Munition zur nächsten variabel und hängt stark von den Oberflächen-Zuständen der Waffe und des Projektils sowie von den Ablagerungen von Verunreinigungen (insbesondere von Rückständen) ab, die sie tragen können.
  • Außerdem stellen sich Probleme der elektrischen Isolation, wenn die Masse der Waffe als Rückstrom-Leiter verwendet wird. Die Waffe steht bei der Initiierung einer Munition unter Spannung, was die insbesondere elektronische Ausrüstung, die fest mit der Waffe verbunden ist, beschädigen kann und das Risiko birgt, die Bediener der Waffe zu verletzen.
  • Diese Gefahr ist umso größer und inakzeptabler je größer die Versorgungsspannung des Zünders ist. Die Waffensysteme der Zukunft werden nun aber elektrische Hochspannungs-Zünder in der Form von einem oder mehreren Plasmabrennern oder -Zündern verwenden. Die eingesetzten Spannungen liegen nun in der Größenordnung von einigen 10 Kilovolt.
  • Es ist nun heikel, einen derartigen Rückstrom durch die Masse der Waffe zu gewährleisten, und die Definition eines Zünders, der an seiner hinteren Fläche zwei Kontakte der Stromzuführung trägt, führt zu Problemen der elektrischen Isolation zwischen diesen beiden Kontakten, die zu dicht aneinander sind. Der Lichtbogen birgt nun das Risiko, im Bereich der Kontakte zu entstehen und nicht im Inneren des Zünders.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Geschoßboden für Munition vorzuschlagen, der es erlaubt, solche Nachteile zu beseitigen.
  • So ermöglicht es der Geschoßboden gemäß der Erfindung eine zuverlässige elektrische Verbindung zwischen einem elektrischen Zünder und einem Waffensystem zu gewährleisten, wobei noch ein exzellentes elektrisches Isolationsniveau gewährleistet wird. Die im Bereich eines Geschoßbodens gemäß der Erfindung vorhandenen Kontaktwiderstände sind gering und von einem Geschoßboden zum anderen reproduzierbar.
  • Gegenstand der Erfindung ist somit ein Geschoßboden für Munition, der dafür vorgesehen ist, einen elektrischen Zünder aufzunehmen, der in einer axialen Bohrung angeordnet ist, wobei der Geschoßboden dadurch gekennzeichnet ist, dass er aus einem metallischen Material hergestellt ist, das mit einem isolierenden Material beschichtet ist, und dass er wenigstens eine nicht isolierte leitfähige Zone umfasst, die von einer ringförmigen Stützzone einer Schulter des Geschoßbodens oder von wenigstens einem leitfähigen, nicht isolierten Ring gebildet wird und in eine auf dem Geschoßboden angeordneten Ausnehmung gepresst ist.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung umfasst die axiale Bohrung ein Innengewinde, das dafür vorgesehen ist, die Befestigung des Zünders zu gewährleisten, wobei das Innengewinde frei von isolierendem Material ist und eine elektrische Verbindung zwischen der leitfähigen, nicht isolierten Zone und dem Zünder durch das Material des Geschoßbodens hindurch gewährleistet.
  • Das isolierende Material kann ein Kunststoff oder ein organischer Werkstoff sein.
  • Die Ausnehmung des Rings kann eine kreisförmige Rille sein, die im Bereich einer hinteren Fläche des Geschoßbodens ausgeführt ist.
  • Die Ausnehmung kann ein trapezförmiges Querschnitts-Profil aufweisen.
  • Der leitfähige Ring kann aus Kupfer oder aus Messing hergestellt sein.
  • Die leitfähige Zone, insbesondere die ringförmige Stützzone einer Schulter des Geschoßbodens, kann mit der Aufbringung eines Kupferbelags oder Kupferlegierung beschichtet sein.
  • Der Geschoßboden gemäß der Erfindung kann vorteilhafterweise einen elektrischen Zünder tragen, der wenigstens einen Plasma-Zünder umfasst.
  • Die Erfindung wird an Hand der Lektüre der folgenden Beschreibung einer besonderen Ausführungsform verständlicher, wobei die Beschreibung sich auf die beigelegten Abbildungen bezieht, in denen:
  • 1 einen Geschoßboden im Längsschnitt gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt, der mit einem elektrischen Zünder ausgerüstet ist,
  • 2 diesen Geschoßboden in Perspektive von hinten und teilweise aufgebrochen zeigt,
  • 3 einen Geschoßboden im Längsschnitt gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt.
  • Bezug nehmend auf 1 umfasst ein Geschoßboden 1 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung einen massiven Boden 2 und einen zylindrischen Rand 3, an dessen Ende eine Dichtlippe 4 aus Kautschuk angeordnet ist.
  • Dieser Geschoßboden ist dafür vorgesehen, an einer nicht dargestellten Munitionshülle befestigt zu werden, die in herkömmlicher Weise eine Treibladung einschließt und ein Projektil trägt.
  • Der Geschoßboden 1 weist eine mit Innengewinde versehene axiale Bohrung 5 auf, die einen Zünder 6 aufnimmt.
  • Der hier dargestellte Zünder 6 ist ein Plasma-Zünder. Dieser umfasst einen rohrförmigen, metallischen Körper 7, der durch einen Diffusor 8 für das erzeugte Plasma verlängert wird. Dieser Diffusor ist mit radialen Löchern 9 durchbohrt.
  • Der Körper 7 trägt ein Gewinde 7a, das dessen Befestigung in dem Innengewinde 5 des Geschoßbodens ermöglicht. Der hintere Teil 7b des Körpers 7 weist einen vergrößerten Durchmesser auf und bildet einen axialen Anschlag-Kragen, der sich in eine Senkung 10 des Geschoßbodens einfügt.
  • Der Körper 7 weist eine axiale Bohrung 11 auf, in deren Inneren eine zylindrische, isolierende Hülle 12 angeordnet ist, die aus Kunststoff hergestellt und geeignet ist, abzuschmelzen, das heißt, durch die Einwirkung eines Plasmas, leichte Gase zu erzeugen. Die Hülle 12 kann zum Beispiel aus Polyoxymethylen oder Polytetrafluorethylen hergestellt werden. Die Hülle 12 kann ebenfalls aus einem energetischen Material, zum Beispiel aus Nitrozellulose, hergestellt werden.
  • Eine solche Hülle wird bei den bekannten Plasmabrennern im Allgemeinen Kapillare genannt.
  • Zwei metallische Elektroden 13 und 14 (die zum Beispiel aus einer kupferartigen Legierung hergestellt sind) sind durch die isolierende Hülle 12 getrennt.
  • Eine hintere Elektrode 13, global gesehen zylindrisch und mit derselben Achse wie der Körper 7, erstreckt sich im Inneren der Hülle 12.
  • Sie weist ein hinteres Ende 13a auf, das in Bezug auf die hintere Fläche des Zünders leicht vertieft ist. Dieses hintere Ende bildet eine Nadel, welche die Zuführung des elektrischen Stroms ausgehend von einem mit der Waffe fest verbundenen und nicht dargestellten mobilen Kontakt ermöglicht.
  • Das vordere Ende 13b der hinteren Elektrode bildet eine Spitze, die es ermöglicht, einen Fuß für den Lichtbogen zu bilden, der das Plasma erzeugt.
  • Eine vordere, ringförmige Elektrode 14 legt sich an einer inneren Senkung 7c des Körpers 7 an. Sie weist eine über den Umfang verlaufende Schulter auf, die in Presspassung mit dem Körper 7 eingepasst ist.
  • Die vordere 14 und hintere 13 Elektrode sind axial durch einen Abstand voneinander getrennt, der derartig gewählt wird (für eine gewählte elektrische Spannung), dass das elektrische Feld zwischen den Elektroden in der Größenordnung von 1 Megavolt/Meter liegt. Als Beispiel beträgt für eine Spannung zwischen den Elektroden von 10000 Volt der Abstand 10 mm.
  • Die hintere Elektrode 13 wird axial in Bezug auf den Körper 7 durch eine Isolier-Hülse 15 festgehalten, die ein Gewinde 16 trägt, das deren Verschrauben im Bereich eines hinteren Innengewindes des Körpers 7 ermöglicht. Die Hülse liegt an einer Schulter der hinteren Elektrode 13 an und drückt diese gegen die Hülle 12, welche selbst an der vorderen Elektrode 14 anliegt.
  • Die Hülse 15 ist aus einem isolierenden Material mit hoher mechanischer Festigkeit, zum Beispiel Polyoxymethylen, hergestellt.
  • Der hier dargestellte Plasma-Zünder mit Spalt ist detaillierter in der Patentanmeldung FR00-04735 beschrieben.
  • Er ist nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung und könnte durch einen anderen Typ von Zünder ersetzt werden, zum Beispiel einen Plasma-Zünder mit Schmelzdraht, wie er durch die Patente US5355764 , US5503081 oder EP905470 beschrieben wird.
  • Der Plasma-Zünder könnte ebenfalls durch einen weiteren Typ eines elektrischen Zünders ersetzt werden, zum Beispiel mit Hitzedraht, mit Sprengdraht, mit Halbleiterbrücke oder auch mit Wurfschicht (besser bekannt unter dem Namen "Slapper").
  • Diese verschiedenen Zünder besitzen dennoch alle als Gemeinsamkeiten, dass sie einerseits eine axiale Nadel 13a, die die Zuführung des Stroms ermöglicht, und andererseits einen leitfähigen Körper 7 aufweisen, der den Rückstrom ermöglicht und ein Gewinde umfasst.
  • Gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung ist der Geschoßboden 1 aus einem metallischen Werkstoff ausgeführt und er umfasst wenigstens einen leitfähigen Ring 17. Dieser Ring 17 ist in eine Ausnehmung 18 gepresst, die an dem Geschoßboden eingebracht ist. Der Ring ist aus einem streckbaren Material mit geringem elektrischem Widerstand hergestellt, zum Beispiel aus Kupfer oder auch aus Messing. Das Anordnen des Rings in seiner Ausnehmung erfolgt durch Kaltverformung des Rings in seiner Ausnehmung mit Hilfe einer Presse.
  • Der Ring ist dafür vorgesehen, ganz wie die Nadel 13a, mit einem mobilen, fest mit einem Waffensystem verbundenen Kontakt (nicht dargestellt) zusammen zu wirken. Die kreisförmige Form des Rings ermöglicht es, jede Belastung der Festlegung des Geschoßbodens in Umfangrichtung in Bezug auf die Waffe zu vermeiden.
  • Die Ausnehmung 18 für den Ring 17 ist eine kreisförmige Rille, die im Bereich einer hinteren Fläche 2a des Bodens 2 des Geschoßbodens 1 eingearbeitet ist.
  • Diese Ausnehmung 18 weist im Querschnitt ein trapezförmiges Profil auf, in dessen Inneres das Material des Rings 17 bei seinem Anordnen eindringt. Eine derartige Anordnung ermöglicht es, die Verankerung des Rings mit dem Geschoßboden zu gewährleisten, wobei noch der elektrische Widerstand des Kontaktes zwischen dem Ring und dem Geschoßboden verringert wird.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Geschoßboden 1 mit einem isolierenden Material beschichtet (schematisch durch die gestrichelte Linie 19 dargestellt), das im Wesentlichen dessen gesamte Fläche mit Ausnahme des Rings 17 und des axialen Innengewindes 5 bedeckt.
  • Dieses isolierende Material ist zum Beispiel eine Beschichtung unter Vakuum von 30 bis 80 Mikrometer eines Kunststoffes, wie Polytetrafluorethylen (PTFE) oder auch eines anderen organischen, isolierenden Materials, wie Di-para-Xylylen (DPXN).
  • Eine derartige Anordnung ermöglicht es, die elektrische Isolation des Brenners zu verbessern. Tatsächlich kann sich gar kein ungewollter Rückstrom mehr zwischen der äußeren Fläche des Geschoßbodens und dem Waffensystem bilden.
  • Vorteilhafterweise kann die isolierende Beschichtung nach dem Anordnen des Rings 17 und des Zünders 6 hergestellt werden. So bedeckt sie ebenfalls die äußere Fläche des Körpers 7 des Zünders und der Übergangszonen zwischen dem Geschoßboden und des Zünders. Auf die elektrischen Kontakte (Ring 17 und Nadel 13a) wird vor der Durchführung der isolierenden Beschichtung 19 eine Schutzfolie aufgebracht (zum Beispiel ein selbstklebender Kunststoff). Dieser Schutz wird nach Durchführung der isolierenden Beschichtung oder auch vor Benutzung des Geschoßbodens von Hand abgezogen.
  • Wenn der Geschoßboden in ein geeignetes (nicht dargestelltes) Waffensystem eingebracht wird, stützt sich so ein erster mobiler Kontakt an der axialen Nadel 13a ab und ein zweiter mobiler Kontakt stützt sich am Ring 17 ab.
  • Diese mobilen Kontakte werden zum Beispiel vom Verschluss der Waffenkammer getragen.
  • Der radiale Abstand zwischen dem Ring 17 und der axialen Nadel 13a liegt in der Größenordnung von 50 mm für ein Kaliber von 120 mm. Es gibt somit keine Gefahr, dass bei einer Spannung, die zwischen 10 und 30 Kilovolt liegt, ein Lichtbogen direkt zwischen Ring und Nadel entsteht.
  • Der Strom fließt vom Waffensystem zur vorderen Elektrode 14 mit Hilfe des Rings 17, der leitenden Masse des Geschoßbodens 1 und des leitenden Körpers 7 des Zünders.
  • Die elektrischen Kontaktwiderstände zwischen dem Ring 17 und dem Geschoßboden 1 sind stark vermindert auf Grund der gegenseitigen Kontaktfläche zwischen diesen Elementen, die bedeutend ist, wobei das Verfahren zum Anordnen außerdem einen innigen Kontakt zwischen Ring 17 und Geschoßboden 1 gewährleistet.
  • Die elektrischen Kontaktwiderstände zwischen dem Geschoßboden 1 und dem Körper 7 des Zünders sind ebenfalls stark vermindert. Tatsächlich fließt der Strom über das Gewinde 7a und das komplementäre Innengewinde 5, die Kontaktflächen sind dabei noch relativ groß und das Festziehen gewährleistet die Qualität des elektrischen Kontaktes.
  • Verschiedene Varianten sind möglich, ohne über den Umfang der Erfindung hinauszugehen. Es ist insbesondere möglich, den Kontaktring 17 nicht auf der hinteren Fläche des Geschoßbodens sondern in einer auf dem zylindrischen Rand 3 des Geschoßbodens eingebrachten Rille anzuordnen. Dieser Ring wird nun mit einer von der Waffenkammer getragenen Nadel zusammenwirken.
  • Es können ebenfalls mehrere konzentrische Kontaktringe vorgesehen werden, die von der hinteren Fläche 2a des Geschoßbodens getragen werden.
  • 3 stellt in schematischer Weise eine zweite Ausführungsform eines Geschoßbodens gemäß der Erfindung dar.
  • Dieser Geschoßboden unterscheidet sich vom Vorhergehenden dadurch, dass seine hintere Fläche keinen leitenden Ring 17 aufweist. Der Rückstrom erfolgt nun mit Hilfe einer leitenden Zone, die von einer ringförmigen Stützfläche 2b einer Schulter des Geschoßbodens gebildet wird, wobei die Zone dafür vorgesehen ist, sich auf einer leitenden Fläche der Waffenkammer oder auch in bevorzugter Weise an einer von der Waffe getragenen Nadel abzustützen.
  • Um die elektrischen Kontaktwiderstände zu verringern, ist die Stützfläche 2b der Schulter mit einer Kupferschicht beschichtet. Der Rest der äußeren Fläche des Geschoßbodens 1 ist mit einem isolierenden Material 19 beschichtet. Es kann, wie bei der vorhergehenden Ausführungsform, ein Kunststoff, wie Polytetrafluorethylen (PTFE) oder Di-para-Xylylen (DPXN) verwendet werden.
  • Wie bei der vorhergehenden Ausführungsform gelangt der Strom zum Zünder mit Hilfe der leitenden Masse des Geschoßbodens und des leitenden Körpers des Zünders, wobei der elektrische Kontakt zwischen diesen beiden Elementen durch die Gewindeverbindung Geschoßboden/Zünder erzielt wird.
  • Der Rückstrom wird durch die axiale Nadel des Zünders realisiert.
  • Diese Ausführungsform der Erfindung ist insbesondere an Munitionen mit mittlerem oder kleinem Kaliber angepasst (Kaliber kleiner als 50 mm).

Claims (8)

  1. Geschoßboden (1) für Munition, der dafür vorgesehen ist, einen elektrischen Zünder (6) aufzunehmen, der in einer axialen Bohrung (5) angeordnet ist, wobei der Geschoßboden aus einem metallischen Material hergestellt ist, das mit einem isolierenden Material (19) beschichtet ist, und wenigstens eine nicht isolierte leitfähige Zone (17, 2b) umfasst, wobei sie dadurch gekennzeichnet ist, dass sie von einer ringförmigen Stützzone (2b) einer Schulter des Geschoßbodens oder von wenigstens einem leitfähigen, nicht isolierten Ring (17) gebildet wird und in eine auf dem Geschoßboden (1) angeordneten Ausnehmung (18) gepresst ist.
  2. Geschoßboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Bohrung (5) ein Innengewinde umfasst, das dafür vorgesehen ist, die Befestigung des Zünders (6) zu gewährleisten, wobei das Innengewinde frei von isolierendem Material ist und eine elektrische Verbindung zwischen der leitfähigen, nicht isolierten Zone (17, 2b) und dem Zünder (6) durch das Material des Geschoßbodens (1) hindurch gewährleistet.
  3. Geschoßboden nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das isolierende Material (19) ein Kunststoff oder ein organischer Werkstoff ist.
  4. Geschoßboden nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (18) des Rings (17) eine kreisförmige Rille ist, die im Bereich einer hinteren Fläche des Geschoßbodens ausgeführt ist.
  5. Geschoßboden nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (18) ein trapezförmiges Querschnitts-Profil aufweist.
  6. Geschoßboden nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der leitfähige Ring (17) aus Kupfer oder aus Messing hergestellt ist.
  7. Geschoßboden nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die leitfähige Zone (2b) mit der Aufbringung eines Kupferbelags oder Kupferlegierung beschichtet ist.
  8. Geschoßboden nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass er einen elektrischen Zünder (6) trägt, der wenigstens einen Plasma-Zünder umfasst.
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