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Hintergrund der Erfindung
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine optische Negativdispersionsfasern.
Genauer gesagt bezieht sich die Erfindung auf eine Optikfaser mit
negativer Dispersion und negativer Dispersionssteigung, die verbesserte Übertragungscharakteristika
aufweist, einschließlich
einer verbesserten Dispersionssteigungskompensation.
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2. Beschreibung der verwandten
Technik
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Optikfasern
sind dünne
Stränge
aus Glas oder Kunststoff, die zum Übertragen von optischen Signalen,
die relativ große
Mengen an Informationen enthalten, über lange Strecken und mit
einer relativ geringen Dämpfung
in der Lage sind. Typischerweise sind Optikfasern durch ein Erwärmen und
Ziehen eines Abschnitts einer optischen Vorform hergestellt, die
eine brechende Kernregion aufweist, die durch eine schützende Umhüllungsregion
umgeben ist, die aus Glas oder einem anderen geeigneten Material hergestellt
ist. Optikfasern, die aus der Vorform gezogen sind, sind typischerweise
ferner durch eine oder mehrere Beschichtungen geschützt, die
an der Umhüllungsregion
aufgebracht sind.
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Bei
einem Versuch, eine Übertragungskapazität von Optikfasern
zu verbessern, werden Wellenlängenmultiplexsysteme
(WDM-Systeme; WDM = Wavelength Division Multiplexing) verwendet.
Im Allgemeinen multiplexen WDM-Systeme eine Mehrzahl von Informationskanälen auf
eine einzige Faser, wobei jeder Kanal bei einer unterschiedlichen
Wellenlänge
wirksam ist. Typischerweise umfassen WDM-Systemanordnungen eine
Po sitivdispersionsfaser (PDF = Positive Dispersion Fiber), die mit
einer Negativdispersionsfaser verkettet ist, wie beispielsweise
einer dispersionskompensierenden Faser (DCF = Dispersion Compensating
Fiber) oder einer Inversdispersionsfaser (IDF = Inverse Dispersion
Fiber). Die Positivdispersionsfasern weisen typischerweise eine
Einmodenfaser auf, die entworfen ist, um eine Dispersion einzubringen,
um die nicht linearen Wechselwirkungen zwischen Kanälen zu reduzieren. Die
Negativdispersionsfasern weisen eine negative Dispersion auf, um
die linearen Wirkungen einer angesammelten Dispersion zu kompensieren.
Typischerweise werden dispersionskompensierende Fasern an Spulen
in diskreten Modulen verwendet, die mit der Positivdispersionsfaser
verkettet sind. Somit tragen dispersionskompensierende Fasern nicht
zu der Übertragungsstrecke
bei, sondern fügen
immer noch einen diskreten Verlust und eine Polarisationsmodendispersion
zu dem System hinzu. Für
Verkabelungsoperationen, bei denen eine Faser, die verwendet wird,
um die Dispersion der Positivdispersionsfaser zu kompensieren, in
dem Kabel eingesetzt wird und somit zu der Übertragungsstrecke beiträgt, wird
eine Inversdispersionsfaser verwendet. Die
EP 1 004 905 beschreibt Dispersionskompensationsfasern
mit einem so genannten Brechungsindexprofil mit Vierfachumhüllung. Die
Fasern zeigen Dispersionssteigungen zwischen –0,8 ps/nm
2/km
und –0,5 ps/nm
2/km und Dispersionen zwischen –130 ps/nm/km
und –90
ps/nm/km.
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Es
wäre erwünscht, eine
Negativdispersionsfaser, wie beispielsweise eine Inversdispersionsfaser,
mit verbesserten Charakteristika, wie beispielsweise einer erhöhten wirksamen
Fläche,
für eine
Reduzierung von nichtlinearen Einschränkungen bei derselben und eine
verbesserte Dispersionssteigungskompensation von Positivdispersionsoptikfasern
beispielsweise für
eine Breitbanddispersionskompensation aufzuweisen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Erfindung ist so, wie durch die Ansprüche definiert. Ausführungsbeispiele
der Erfindung umfassen eine Inversdispersionsoptikfaser, die eine negative
Dispersion und eine negative Dispersionssteigung aufweist. Die Inversdispersionsfaser
umfasst eine dotierte Kernregion mit einem Brechungsindex n1, eine Umhüllungsregion mit einem Brechungsindex
n2 und eine Grabenregion, eine erste Barriereregion
und eine zweite Barriereregion mit Brechungsindizes n3,
n4 bzw. n5, die
zwischen der dotierten Kernregion und der Umhüllungsregion gebildet sind.
Eine Inversdispersionsfaser gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung weist eine chromatische Dispersion von näherungsweise –40 Pikosekunden/(Nanometer-Kilometer)
und eine relativ große
wirksame Kernfläche
Aeff, beispielsweise größer als näherungsweise 30,0 μm2 auf, beides bei einer Wellenlänge von
1550 Nanometern. Die verschiedenen Regionen der Inversdispersionsfaser
sind auf eine derartige Weise hergestellt, dass die Brechungsindexwertebereiche
beispielsweise 0,745 % < (n1 –n2)/n2 < 0,759 %, –0,403 % < (n3 – n2)/n2 < –0,394 %,
0,152 % < (n4 – n2)/n2 < 0,166 % und –0,083 % < (n5 – n2)/n2 < –0,041 %
betragen. Eine Herstellung der Optikfaser umfasst eine Herstellung
der Kernregion, die einen Durchmesser von näherungsweise 4,36 μm aufweist,
der Grabenregion, die einen Durchmesser von näherungsweise 10,92 μm aufweist,
und der ersten Barriereregion, die einen Durchmesser von näherungsweise
18,28 μm
aufweist. Die Kernregion ist beispielsweise mit Germanium oder einem
anderen geeigneten Material dotiert. Die Grabenregion, die erste
Barriereregion, die zweite Barriereregion und die Umhüllungsregion
sind beispielsweise mit Germanium und/oder Fluor und/oder einem
anderen geeigneten Material (anderen geeigneten Materialien) dotiert.
Eine Inversdispersionsoptikfaser gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung
liefert eine verbesserte Kompensation von Positivdispersionsoptikfasern,
einschließlich
existierenden Positivdispersionsoptikfasern.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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In
den Zeichnungen gilt:
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen beschichteten Optikfaser;
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2 ist
ein grafisches Diagramm der gesamten chromatischen Dispersion einer
herkömmlichen
dispersionsverflachten Optikfaser als eine Funktion einer Wellenlänge, das
die Materialdispersion derselben und Wellenleiterdispersionskomponenten
zeigt;
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3a ist
eine Querschnittsansicht einer herkömmlichen unbeschichteten Optikfaser,
die mehrere Schichten von Materialien mit unterschiedlichem Brechungsindex
zeigt;
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3b ist
ein grafisches Diagramm eines Brechungsindexprofils der in 3a gezeigten
Optikfaser;
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4a ist
ein vereinfachtes schematisches Diagramm einer Optiksystemanordnung,
bei der Negativdispersionsfasern gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung
nützlich
sind;
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4b ist
ein vereinfachtes schematisches Diagramm einer anderen Optiksystemanordnung,
bei der Negativdispersionsfasern gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung
nützlich
sind;
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5a ist
eine Querschnittsansicht einer Inversdispersionsoptikfaser gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung;
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5b ist
ein grafisches Diagramm eines Brechungsindexprofils der in 5a gezeigten
Optikfaser;
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6 ist
ein grafisches Diagramm der Dispersion als eine Funktion einer Wellenlänge für eine Optikfaser
gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung;
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7 ist
ein grafisches Diagramm der Dispersionssteigung als eine Funktion
einer Wellenlänge
für eine
Optikfaser gemäß Ausführungsbeispielen der
Erfindung; und
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8 ist
ein grafisches Diagramm der Dispersion als eine Funktion einer Wellenlänge für ein Übertragungssystem,
das herkömmliche
Positivdispersionsfasern und Negativdispersionsfasern gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung verwendet.
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Detaillierte
Beschreibung
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In
der folgenden Beschreibung wird auf ähnliche Komponenten durch das
gleiche Bezugszeichen Bezug genommen, um das Verständnis der
Erfindung durch die Beschreibung der Zeichnungen zu verbessern.
Ferner sind die Zeichnungen nicht maßstabsgetreu gezeichnet, außer wenn
es hierin anderweitig explizit angegeben ist.
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Obwohl
spezifische Merkmale, Konfigurationen und Anordnungen hierin unten
erörtert
sind, ist klar, dass dies lediglich zu darstellenden Zwecken geschieht.
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Kommerziell
brauchbare Optikfasern betreffen die Zusammenwirkung zahlreicher
Faserentwurfserwägungen.
Im Allgemeinen ist es erwünscht, dass
der Faserübertragungsverlust
relativ gering ist, dass die Faser in der Lage ist, eine mäßige Größe eines
Biegens zu tolerieren, ohne einen übermäßigen Verlust zu erfahren,
und dass die Faser eine bestimmte Dispersion über einem gegebenen Wellenlängenbereich
aufweist. Ferner ist es erwünscht, dass
die Steigung der Dispersion ähnlich
dieser einer entsprechenden Faser ist, die einen ähnlichen
Dispersionswert aber mit dem entgegengesetzten Vorzeichen aufweist.
Ebenfalls ist es erwünscht,
dass die Faser eine relativ große
wirksame Fläche
aufweist und dass die Faser eine Grenzwellenlänge aufweist, die für eine Einmodenübertragung
bei der Systemwellenlänge
geeignet ist. Obwohl Glasmaterialien hoher Güte entwickelt wurden, die einen
geringen Übertragungsverlust
liefern, ist Glas hoher Güte
allein nicht ausreichend, um allen erwünschten Merkmalen kommerziell
brauchbarer Optikfasern zu genügen.
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Viele
erwünschte
Merkmale werden beispielsweise durch das Brechungsindexprofil der
Faser angesprochen, das zeigt, wie der Brechungsindex der Faser
als eine Funktion eines Abstands von der zentralen Achse derselben
variiert. Parameter, die zum Beschreiben des Brechungsindexprofils
verwendet werden, sind im Allgemeinen auf den Brechungsindex der äußersten
Glasschicht bezogen. Idealisierte Modelle eines Brechungsindexprofils
weisen typischerweise achsensymmetrische Ringe oder Regionen eines
unterschiedlichen Brechungsindex auf. Ein Verändern der Anzahl, Größe und/oder
Form irgendeiner dieser Regionen jedoch beeinflusst im Allgemeinen
mehr als eine Charakteristik der Faser (beispielsweise ist eine
Dispersionssteigung reduziert, aber ist ein Biegeverlust erhöht oder
eine wirksame Fläche
verringert). Somit ist es eine erhebliche Entwurfsbemühung, ein
Brechungsindexprofil zu erzeugen, das die meisten, wenn nicht alle,
der erwünschten
Merkmale liefert und doch immer noch ohne weiteres herstellbar ist.
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Eine
Optikfaserbandbreite ist durch viele Faktoren beeinflusst, einschließlich einer
Dispersion. Bei einer Mehrmodenfaser beispielsweise ergibt sich eine
Modendispersion, wenn Lichtpulse, die an einem Ende der Faser eintreten,
gestreut werden, wenn dieselben aus dem anderen Ende der Faser austreten.
Eine Modendispersion tritt auf, weil eine Mehrmodenfaser viele unterschiedliche
Moden (Wege) einer speziellen Wellenlänge unterstützt, und wenn die unterschiedlichen
Moden bei dem anderen Ende der Faser kombi niert werden, ist das
Nettoergebnis ein Streuen des Eingangspulses. Typischerweise ist
eine Modendispersion unerwünscht.
Ebenfalls bedeutet der Ausdruck Dispersion typischerweise eine chromatische
oder „lineare" Dispersion. Herkömmlicherweise
ist das Vorzeichen der Dispersion positiv, wenn eine Strahlung mit
kurzer Wellenlänge eine
größere Geschwindigkeit
als eine Strahlung mit langer Wellenlänge aufweist.
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Eine
Einmodenfaser ist eine Optikfaser, die entworfen ist, um lediglich
die Grundmode (LP01) einer speziellen Wellenlänge zu unterstützen. Eine
Einmodenfaser, die eine Bandbreite aufweist, die viel größer als
bei einer Mehrmodenfaser ist, überträgt optische
Signale mit proportional größeren Übertragungsraten.
Dennoch verhält
sich eine Einmodenfaser bei Wellenlängen, die kürzer als die Grenzwellenlänge LP11 oder LP02 sind
(welche auch immer die längste
Wellenlänge
für den
speziellen Entwurf ist), die durch den Kernradius (a), den Brechungsindex (n)
und die Bruchdifferenz zwischen Kern-/Umhüllungsindex (Δ) bestimmt
ist, als ob dieselbe eine Mehrmodenfaser wäre. Ferner beeinflussen die
Breiten und Indizes anderer Schichten in der Faser die Grenzwellenlänge LP11 oder LP02. Wenn
sich Δ und
a verringern, breiten sich immer weniger Moden aus, bis lediglich
eine Mode sich bei Wellenlängen
ausbreitet, die länger
als die Grenzwellenlänge
LP11 oder LP02 sind.
Folglich muss die Grenzwellenlänge
LP11 oder LP02 um
eine geeignete Größe kürzer als
die Wellenlängen
sein, die übertragen
werden sollen.
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Unter
jetziger Bezugnahme auf 1 ist eine herkömmliche
beschichtete Optikfaser 10 gezeigt, beispielsweise eine
Optikfaser, bei der Ausführungsbeispiele
der Erfindung nützlich
sind. Die Optikfaser 10 umfasst eine Licht tragende Kernregion 12 und
eine Umhüllungsregion 14,
die die Kernregion 12 umgibt. Die Kernregion 12 und
die Umhüllungsregion 14 sind
allgemein aus Glas hergestellt und sind typischer weise aus einer
Glasvorform gezogen, wie es hierin vorhergehend erörtert ist.
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Der
Durchmesser der Kernregion 12 beträgt näherungsweise 5–8 μm für eine herkömmliche
Einmodenfaser und näherungsweise
50 oder 62,5 Mikrometer (μm)
für eine
herkömmliche
Mehrmodenfaser. Obwohl der Durchmesser der Kernregion 12 abhängig davon
variiert, ob die Faser einmodig oder mehrmodig ist, beträgt der Gesamtdurchmesser
der Umhüllungsregion 14,
die die Kernregion 12 umgibt, typischerweise näherungsweise
125 μm.
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Die
Umhüllungsregion 14 ist
zu einem Schutz und einer Festigkeit mit einer oder mehreren Beschichtungen
bedeckt, beispielsweise einer primären Beschichtungsschicht 16 und
einer sekundären Beschichtungsschicht 18,
was typischerweise in einem Gesamtaußendurchmesser von näherungsweise
245–1000 μm resultiert.
Die sekundäre
Beschichtungsschicht 18 weist allgemein einen relativ hohen Modul
auf, beispielsweise 109 Pascal (Pa), um
einer Handhabung standzuhalten. Die primäre Beschichtungsschicht 16 weist
einen relativ niedrigen Modul auf, beispielsweise 106 Pa,
um ein Kissen zu liefern, das Mikrobiegeverluste reduziert.
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Unter
jetziger Bezugnahme auf 2 ist grafisch die chromatische
Dispersion einer Optikfaser gezeigt, wie beispielsweise der herkömmlichen
Optikfaser 10, die in 1 gezeigt
ist. Insbesondere zeigt 2 grafisch, wie eine insgesamt
dispersionsabgeflachte Charakteristik 23 durch die additive Kombination
einer Materialdispersion 21 und einer Wellenleiterdispersion 22 erzeugt
wird. Dispersionsabgeflachte Fasern weisen im Allgemeinen bei zwei Wellenlängen, beispielsweise
bei 1400 Nanometern (nm) und 1700 nm eine Dispersion von Null auf.
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Die
Materialdispersion 21 ist intrinsisch dem tatsächlichen
Material zugeordnet, das bei einem Herstellen der Optikfaser verwendet
wird. In 2 ist die Materialdispersion 21 Quarzglas
zugeordnet. Eine Wellenleiterdispersion 22 ist eine Funktion
des Brechungsindexprofils der Faser. Ungleich einer Materialdispersion
ist eine Wellenleiterdispersion innerhalb von Grenzen durch den
Entwicklungsingenieur beeinflusst. Das spezielle Brechungsindexprofil,
das die insgesamt dispersionsabgeflachte Charakteristik 23 ergab,
wurde bei dem Entwurf von dispersionsabgeflachten Fasern verwendet,
bei denen die chromatische Dispersion über der breiten Wellenlängenregion
reduziert ist, die sich von 1400–1700 nm erstreckt.
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Unter
jetziger Bezugnahme auf 3a ist ein
Querschnitt einer unbeschichteten Glasfaser 30 gezeigt,
der eine Anordnung einer Mehrzahl von Schichten 31, 32, 33, 34 zeigt,
die jeweils einen unterschiedlichen Brechungsindex zum Modifizieren der
Wellenleiterdispersionscharakteristik der Faser 30 aufweisen.
Obwohl die Schichten 31–34 vermuten lassen,
dass Veränderungen
bei dem Brechungsindex zwischen Schichten abrupt sind, ist derart
nicht zwangsläufig
der Fall. Häufig
werden graduelle Indexveränderungen
zwischen benachbarten Schichten verwendet, was in Gradientenfasern
resultiert. Um jedoch ein Verständnis
herkömmlicher
Anordnungen und Ausführungsbeispiele
der Erfindung zu erleichtern, sind hier und in anderen Figuren abrupte Veränderungen
gezeigt. Es ist klar, dass Ausführungsbeispiele
der Erfindung auch Gradientenfasern betrachten.
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Die
Optikfaser 30 weist eine zentrale Kernregion 31 auf,
deren Brechungsindex nominal n1 beträgt. Die
zentrale Kernregion 31 ist durch einen ersten ringförmigen Ring
oder eine Region 32 umgeben, die einen nominalen Brechungsindex
n3 aufweist. Die erste Region 32 ist
durch einen zweiten ringförmigen Ring
oder eine Region 33 umgeben, die einen nominalen Brechungsindex
n4 aufweist. Eine äußere Umhüllung 34 mit einem
nominalen Brechungsindex n2 (beispielsweise
1,45) umgibt die zweite Region 33. Es ist zu beachten,
dass 3a nicht maßstabsgetreu
gezeichnet ist (der Durchmesser der Umhüllungsschicht 34 beträgt näherungsweise
125 μm, während der
Durchmesser der Kernregion 31 beispielsweise für eine Einmodenfaser
näherungsweise 8 μm beträgt).
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Unter
jetziger Bezugnahme auf 3b ist ein
Brechungsindexprofil der Faser 30 gezeigt, die in 3a gezeigt
ist. Anstelle eines grafischen Darstellens des Brechungsindexprofils
unter Verwendung der tatsächlichen
Werte des Brechungsindex, ist es zweckmäßig und herkömmlich,
das Brechungsindexprofil als eine Funktion von normierten Brechungsindexdifferenzen Δ1, Δ2 und Δ3 zu
zeigen, die wie folgt definiert sind: Δ1 =
(n1 – n2)/n2 × 100 %, Δ2 =
(n3 –n2)/n2 × 100 %
und Δ3 = (n4 – n2)/n2 × 100 %.
Mit Bezug auf das Brechungsindexprofil weist der Bereich, der der Kernregion 31 in 3a entspricht,
einen äußeren Radius
a1 auf. Der Bereich, der der ersten Region 32 entspricht,
weist einen äußeren Radius
a2 auf und ein innerer Radius beträgt a1. Der Bereich, der der zweiten Region 33 entspricht,
weist einen äußeren Radius
a3 und einen inneren Radius a2 auf.
Bei dieser speziellen herkömmlichen
Anordnung gilt Δ1 = 0,65, Δ2 = –0,25
und Δ3 = 0,10. Bei dieser speziellen Anordnung
gilt ferner a1 = 3,4 μm, a2 =
5,2 μm und
a3 = 7,2 μm.
Somit beträgt
die Breite der ersten Region 32 1,8 μm (5,2 μm – 3,4 μm) und beträgt die Breite der zweiten Region
33 2,0 μm
(7,2 μm – 5,2 μm).
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Optikfasern,
die Brechungsindexprofile wie dieses aufweisen, das in 3b gezeigt
ist, weisen typischerweise einen Quarzkern, der mit Germanium oder
einem anderen geeigneten Material dotiert ist, einen ersten ringförmigen Ring
oder eine Region, der/die mit Fluor und/oder einem anderen geeigneten Material
dotiert ist, einen zweiten ringförmigen
Ring oder eine Region, der/die mit Germanium und/oder einem anderen
geeigneten Material dotiert ist, und eine äußere Umhüllung aus reinem Quarz auf.
Typischerweise erhöht
ein Dotieren von Quarz mit Germanium oder einem ähnlichen Material den Brechungsindex
des resultierenden dotierten Materials und verringert ein Dotieren
von Quarz mit Fluor oder einem ähnlichen
Material den Brechungsindex des resultierenden dotierten Materials.
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Wie
es vorhergehend hierin erörtert
ist, umfassen viele Optikfaserübertragungssysteme,
wie beispielsweise Wellenlängenmultiplexersysteme (WDM-Systeme),
eine dispersionskompensierende Anordnung, die ein optisches Kabel
mit einer Positivdispersionsfaser (PDF) aufweist, die mit einer
Inversdispersionsfaser (IDF) verkettet ist. Die Positivdispersionsfaser
bringt eine positive Dispersion (häufig mit einer positiven Dispersionssteigung)
ein, um beispielsweise die nicht lineare Wechselwirkung zwischen
Kanälen
zu reduzieren. Die Inversdispersionsfaser reduziert die eingebrachte
und im übrigen
angesammelte Dispersion. Die Inversdispersionsfaser weist eine negative
Dispersion und eine negative Dispersionssteigung auf, die in einer
Breitbandkompensation der PDF resultiert.
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Unter
jetziger Bezugnahme auf 4a-b sind
vereinfachte schematische Diagramme verschiedener Systemanordnungen
gezeigt, bei denen Inversdispersionsfasern gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung
nützlich
sind. Das optische Kommunikationssystem 40 umfasst eine
oder mehrere optische Quellen oder Sender 42, die Wellenlängen, beispielsweise
in der Region von 1530–1565
nm (C-Band) und der Region von 1565–1610 nm (L-Band), mit unterschiedlichen
Basisbandsignalen modulieren. Die modulierten Wellenlängen werden beispielsweise über einen
Multiplexer oder einen anderen geeigneten Koppler (als 43 gezeigt)
kombiniert und in eine Faserübertragungsleitungskombination eingebracht,
die beispielsweise eine optische Positivdispersionsfaser 44,
einen optischen Verstärker 45 und
eine Inversdispersionsfaser 46 umfasst. Bei der in 4a gezeigten
Anordnung ist die Positivdispersionsfaser 44 mit der Inversdispersionsfaser 46 gespleißt oder
anderweitig direkt gekoppelt, die an dem anderen Ende derselben
mit dem optischen Verstärker 45 gekoppelt
ist. Alternativ ist bei der Anordnung, die in 4b gezeigt
ist, der optische Verstärker 45 zwischen
die Posi tivdispersionsfaser 44 und die Inversdispersionsfaser 46 gekoppelt.
Bei einer anderen alternativen Anordnung (nicht gezeigt) ist ferner die
optische Positivdispersionsfaser 44 zwischen einen optischen
Verstärker 45 und
eine Inversdispersionsfaser 46 gekoppelt, die zwischen
zwei optische Positivdispersionsfasern 44 gekoppelt ist
(das heißt, die
Anordnung ist wie folgt: optische Positivdispersionsfaser 44,
optischer Verstärker 45,
Positivdispersionsfaser 44, Inversdispersionsfaser 46,
Positivdispersionsfaser 44, optischer Verstärker 45 etc.).
An dem Empfängerende
werden die übertragenen
optischen Kanäle
beispielsweise durch einen Demultiplexer 47 gemäß den Wellenlängen derselben
geteilt und durch Empfänger 48 verarbeitet,
um die einzelnen Basisbandsignale zu extrahieren.
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Es
ist zu beachten, die die Längen
oder Spannen der Positivdispersionsfaser und der Inversdispersionsfaser
bei den dargestellten Diagrammen nicht maßstabsgetreu gezeichnet sind.
Das Verhältnis
der Länge
der Positivdispersionsfaser zu der Inversdispersionsfaser beträgt typischerweise
näherungsweise
1:1 oder 2:1. Abhängig
von der spezifischen Anwendung sind andere geeignete Verhältnisse
nützlich.
Gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung jedoch liegt das Verhältnis typischerweise zwischen
1:1 und 3:1 und kann abhängig
von der Anwendung sogar höher
als 3:1 sein.
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4a–4b stellen
ferner allgemein die kumulative Dispersion dar, die durch die Positiv-
und Negativdispersionsfasern auferlegt ist. Beispielsweise koppeln
in 4b die Quellen 46 Licht in den Positivdispersionsfaserabschnitt
der Übertragungsleitungskombination
ein. Wenn sich das Licht eine gegebene Strecke, beispielsweise d1, bewegt, bringt die Positivdispersionsfaser 44 eine
gegebene Größe einer
positiven Dispersion an dem Übertragungssignal ein
oder erlegt dieselbe auf. Das Übertragungssignal wird
dann beispielsweise durch den optischen Verstärker 45 verstärkt und
bewegt sich dann durch die Inversdispersionsfaser 46, die
eine positive Dispersion durch ein Einbringen einer ne gativen Dispersion
in das Übertragungssignal
ausgleicht oder reduziert. Wenn sich das Übertragungssignal erst durch
die Inversdispersionsfaser 46 über eine gegebene Strecke,
beispielsweise d2, bewegt hat, gleicht die
Größe einer
negativen Dispersion, die dem Übertragungssignal
auferlegt wird, zumindest etwas, alles oder sogar mehr als die Größe einer
positiven Dispersion aus oder kompensiert dieselbe, die durch die
Positivdispersionsfaser 44 auferlegt ist.
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Die
Größe einer
Dispersionskompensation, die durch die Inversdispersionsfaser 46 geliefert
wird, hängt
unter anderem von der Länge
der Inversdispersionsfaser 46 und der Größe einer
negativen Dispersion, die durch dieselbe eingebracht wird, relativ
zu der Länge
der Positivdispersionsfaser 44 und der Größe einer
positiven Dispersion ab, die durch dieselbe eingebracht wird. Obwohl
Inversdispersionsfasern viel der Dispersion, die in ein Optikfaserübertragungssystem
eingebracht wird, reduzieren oder ausgleichen, neigen Inversdispersionsfasern
ferner dazu, eine höhere
Signaldämpfung
und eine geringere wirksame Fläche
als beispielsweise nicht dispersionskompensierende Fasern zu zeigen.
Weil ferner die Länge
einer Inversdispersionsfaser ein Teil der tatsächlichen Übertragungsstrecke ist, ist
die erwünschte
Größe einer
lokalen Dispersion bei der IDF häufig
schwierig zu bestimmen, weil Inversdispersionsfasern inhärente Entwurfskompromisse
aufweisen, beispielsweise zwischen einer Dispersion und Parametern,
wie beispielsweise einer Dämpfung
und einer wirksamen Fläche.
Erwünschtermaßen weisen eine
Positivdispersionsfaser und eine dispersionskompensierende Faser
gleiche Beträge
der relativen Dispersionssteigung (RDS = Dispersionssteigung/Dispersion)
auf. Wenn auf diese Weise eine Faseranordnung Positivdispersionsfasern
und IDF oder dispersionskompensierende Fasern für eine Nettodispersion von
Null kombiniert, beträgt
die Nettodispersionssteigung ebenfalls Null, was so eine Breitbandkompensation
ergibt.
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Gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung umfasst ein Optikfaserkommunikationssystem eine Inversdispersionsfaser
mit verbesserten Charakteristika, wie beispielsweise einer erhöhten wirksamen
Fläche
und einer verbesserten Kompensation einer optischen Positivdispersionsfaser
in dem System, beispielsweise hinsichtlich einer Dispersionssteigungsanpassung
und einer lokalen Dispersion einer Inversdispersionsfaser für eine bessere
Spannenleistungsfähigkeit.
Eine Inversdispersionsfaser gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung weist eine relativ große wirksame Kernfläche Aeff auf, beispielsweise größer als
näherungsweise
30,0 μm2 bei einer Wellenlänge von 1550 nm (für Systeme
mit einem Verhältnis
von 2:1), und liefert typischerweise zumindest 90 und typischerweise
zwischen 95–110 %
Kompensation einer entsprechenden Positivdispersionsfaser. Ferner
weist eine Inversdispersionsfaser gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung eine
chromatische Dispersion von näherungsweise –40 Pikosekunden/(Nanometer-Kilometer)
und eine Dispersionssteigung von näherungsweise –0,124 ps/nm2-km bei einer Wellenlänge von 1550 nm auf.
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Eine
Inversdispersionsfaser gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung ist für
eine Verwendung mit einer existierenden optischen Positivdispersionsfaser
geeignet. Ferner ist eine Inversdispersionsfaser gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung für
eine Verwendung mit einer Positivdispersionsfaser mit reinem Quarzkern
von Sumitomo Electric Industries, Ltd. geeignet. Siehe beispielsweise „Ultra
Low Nonlinearity Low Loss Pure Silica Core Fiber", Electronics Letters Online Nr.: 19991094,
3. August 1999. Ferner ist eine Inversdispersionsfaser gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung für
eine Verwendung mit beispielsweise der Faser Vascade 100 von Corning
und einer Faser mit großer
wirksamer Fläche
von Fujitsu geeignet.
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Wie
es hierin vorhergehend erörtert
ist, resultiert die gesamte Dispersion einer Optikfaser allgemein
aus der Kombination einer Materialdispersion, die von dem tatsächlichen Material
(den tatsächlichen
Materialien) abhängt,
das (die) bei einem Herstellen der Optikfaser verwendet wird (werden),
und einer Wellenleiterdispersion, die eine Funktion des Brechungsindexprofils
der Faser ist. Unter jetziger Bezugnahme auf 5a-b ist
eine Querschnittsansicht einer dispersionskompensierenden Optikfaser oder
einer Inversdispersionsfaser 50 gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung
(5a) und das entsprechende Brechungsindexprofil
derselben (5b) gezeigt. Die Optikfaser 50 gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung umfasst eine Mehrzahl von Schichten 51, 52, 53, 54,
die einen unterschiedlichen Brechungsindex zum Modifizieren der Wellenleiterdispersionscharakteristik
der Faser 50 aufweisen.
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Die
Optikfaser 50 weist eine zentrale Kernregion 51 auf,
deren Brechungsindex nominal n1 beträgt. Die
zentrale Kernregion 51 ist durch einen ersten ringförmigen Ring
oder eine Region 52 (Grabenregion) umgeben, die einen nominalen
Brechungsindex n3 aufweist. Die erste Region 52 ist
durch einen zweiten ringförmigen
Ring oder eine Region 53 (erste Barriereregion) umgeben,
die einen nominalen Brechungsindex n4 aufweist.
Die zweite Region 52 ist durch einen dritten ringförmigen Ring
oder eine Region 54 (zweite Barriereregion) umgeben, die
einen nominalen Brechungsindex n5 aufweist.
Eine äußere Umhüllung 55 mit
einem nominalen Brechungsindex von n2 umgibt
die dritte Region 54. Es ist zu beachten, dass 5a nicht
maßstabsgetreu
gezeichnet ist (der Durchmesser der Umhüllungsschicht 55 beträgt näherungsweise
125 μm,
während
der Durchmesser der Kernregion 51 zum Beispiel weniger als näherungsweise
6 μm beträgt). Wie
es hierin im Folgenden detaillierter erörtert wird, wird hierin ferner
zu Erörterungszwecken
auf Grund der relativen Brechungsindexwerte der verschiedenen Regionen,
und bis zu einem gewissen Ausmaß der
Funktionalität derselben,
die erste Region 52 häufig
als eine Grabenregion bezeichnet, wird die zweite Region 53 häufig als
eine erste Barriereregion bezeichnet und wird die dritte Region 54 häufig als
eine zweite Barriereregion bezeichnet.
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Obwohl
die Schichten 51–55 nahe
legen, dass Veränderungen
bei einem Brechungsindex zwischen Schichten abrupt sind, ist derart
nicht zwangsläufig
der Fall. Häufig
sind Indexveränderungen
zwischen benachbarten Schichten graduell, was in Gradientenfasern
resultiert. Um jedoch ein Verständnis von
Ausführungsbeispielen
der Erfindung zu erleichtern, sind abrupte Veränderungen gezeigt. Es ist klar, dass
Ausführungsbeispiele
der Erfindung Gradientenfasern betrachten.
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Wie
es in 5b gezeigt ist, weist das Brechungsindexprofil
gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung eine dotierte Kernregion, eine Grabenregion mit einem
Brechungsindex von weniger als diesem der Kernregion, eine erste
Barriereregion mit einem Brechungsindex von mehr als diesem der
Kernregion, eine zweite Barriereregion mit einem Brechungsindex
von weniger als diesem der ersten Barriereregion aber mehr als diesem
der Grabenregion und eine äußere Umhüllung oder
Umhüllungsregion mit
einem Brechungsindex von mehr als diesem der Grabenregion und der
zweiten Barriereregion aber weniger als diesem der ersten Barriereregion
und des Kerns auf. Die Kernregion weist einen Radius b1 auf.
Die Grabenregion weist einen äußeren Radius
b2 auf und ein innerer Radius beträgt b1. Die erste Barriereregion weist einen äußeren Radius
b3 und einen inneren Radius b2 auf.
Die zweite Barriereregion weist einen äußeren Radius b4 und
einen inneren Radius b3 auf.
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Das
Faserprofil spiegelt beispielsweise eine Anordnung wieder, die einen
germaniumdotierten Quarzkern, eine fluor- und/oder germaniumdotierte Grabenregion,
die die Kernregion umgibt, eine germanium- und/oder fluordotierte
erste Barriereregion, die die Grabenregion umgibt, eine germanium- und/oder fluordotierte
zweite Barriereregion, die die erste Barriereregion umgibt, und
eine äußere Umhüllung aus
reinem Quarz aufweist, die die zweite Region umgibt. Alternativ
ist die Kernregion mit Germanium und Fluor kodotiert, oder mit anderen
geeigneten Kodotiermitteln. Alternativ ist eine oder sind mehrere der
Grabenregion, der ersten Barriereregion und der zweiten Barriereregion
mit Germanium und Fluor oder mit anderen geeigneten Kodotiermitteln
Kodotiert.
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Gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung liefert das erfindungsgemäße Brechungsindexprofil eine
Negativdispersions-, Inversdispersions- oder dispersionskompensierende
Optikfaser mit einer relativ großen wirksamen Übertragungsfläche (das
heißt,
wirksame Kernfläche
Aeff) und Übertragungscharakteristika,
die eine verbesserte Dispersionssteigungsanpassung zu herkömmlichen
Positivdispersionsfasern liefern, wie beispielsweise diesen, die
vorhergehend hierin erörtert
sind. Gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung beträgt
beispielsweise, wie es in 5b gezeigt
ist, Δ1 näherungsweise
0,752 %, beträgt Δ2 näherungsweise –0,399 %, beträgt Δ3 näherungsweise
0,159 % und beträgt Δ4 näherungsweise –0,062 %.
Bei dieser speziellen Anordnung beträgt ferner b1 näherungsweise
2,18 μm (das
heißt
der Kernregiondurchmesser beträgt
näherungsweise
4,36 μm),
beträgt
b2 näherungsweise 5,46 μm (das heißt, der
Grabenregiondurchmesser beträgt
näherungsweise
10,92 μm)
und beträgt
b3 näherungsweise
9,14 μm
(das heißt,
der Durchmesser der ersten Barriereregion beträgt näherungsweise 18,28 μm). Somit
beträgt
die Breite der Grabenregion näherungsweise
3,28 μm
(5,46 μm – 2,18 μm) und beträgt die Breite
der ersten Barriereregion näherungsweise
3,68 μm
(9,14 μm – 5,46 μm). Ferner
beträgt
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung b4 näherungsweise 9,33 μm (das heißt, der Durchmesser
der zweiten Barriereregion beträgt
näherungsweise
18,66 μm),
obwohl ein derartiger Wert einfacher als andere Durchmesserwerte
verändert werden
kann.
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Obwohl
die vorhergehenden Erörterungen von
Ausführungsbeispielen
der Erfindung, die in 5a-b gezeigt sind, spezifische
Werte offenbaren, ist zu beachten, dass gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung
die beschriebenen Faserqualitäten über einem
Bereich von Werten für Δ1, Δ2 und Δ3 erhalten
werden können,
wobei zum Beispiel:
0,745 % < Δ1 < 0,759 %;
–0,403 < Δ2 < –0,395 %;
0,152
% < Δ3 < 0,166 %; und
–0,083 % < Δ4 < –0,041 %.
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Unter
jetziger Bezugnahme auf 6 ist ein grafisches Diagramm
der Dispersion als eine Funktion einer Wellenlänge für optische Inversdispersionsfasern
gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung gezeigt. Unter jetziger Bezugnahme auf 7 ist
ein grafisches Diagramm der Dispersionssteigung als eine Funktion
einer Wellenlänge
für optische
Inversdispersionsfasern gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung gezeigt.
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Zudem
weisen Faseranordnungen gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung eine wirksame Kernfläche Aeff von
mehr als 30,0 μm2 bei einer Wellenlänge von 1550 nm auf. Ferner
ist die relative Dispersionssteigung (RDS), was die Dispersionssteigung
(bei 1550 nm) dividiert durch die Dispersion (bei 1550 nm) ist,
von Faseranordnungen gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung näherungsweise gleich
dieser der entsprechenden Positivdispersionsfaser, beispielsweise
beträgt
die RDS einer Optikfaser gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung näherungsweise
0,00306 nm–1.
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Unter
jetziger Bezugnahme auf 8 ist ein grafisches Diagramm
einer Dispersion als eine Funktion einer Wellenlänge für Übertragungssysteme unter Verwendung
von optischen Inversdispersionsfasern gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung gekoppelt
mit herkömmlichen
Positivdispersionsfasern gezeigt. Wie es in 4a-b gezeigt
ist, weist zum Beispiel die optische Positivdispersionsfaser (zum
Beispiel die Faser 44) eine entsprechende optische Inversdispersionsfaser
(zum Beispiel die Faser 46) auf.
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Es
wurde eine Spezifikationstabelle für eine Negativdispersions-,
Inversdispersions- oder dispersionskompensierende Optikfaser gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung entwi ckelt. Jedoch soll die Tabelle nicht den gesamten
Bereich von annehmbaren Fasern definieren und ist lediglich zu darstellenden
Zwecken präsentiert. DARSTELLENDE
FASERSPEZIFIKATIONSTABELLE
| Wirksame
Kernfläche (Aeff) bei 1550 nm | ≥ 30 μm2 (Durchschnitt) |
| Dämpfung bei
1550 nm | < 0,249 dB/km (Durchschnitt) |
| Wasserspitze | ≤ 0,510 dB/km
(Durchschnitt) |
| Dispersion
bei 1550 nm | ≈ –40 ps/(nm-km) (Durchschnitt) |
| Dispersionssteigung
bei 1550 nm | ≈ –0,124 ps/(nm2-km) (Durchschnitt) |
| Relative
Dispersionssteigung (RDS) bei 1550 nm | ≈ 0,00306 nm-1 (Durchschnitt) |
| Kabelgrenzwellenlänge (λc) | < 1390 nm (Durchschnitt) |
| Modenfelddurchmesser (MFD) | ≥ 6,4 Mikrometer
(1550 nm) |
| Makrobiegung
bei 1550 nm | < 0,05 dB (1 Schleife,
32 mm) |
| (Medianwert) | < 0,02 dB (100 Schleifen, 60
mm) |
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Wenn
die Optikfaser gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung verkabelt werden soll, besteht ein anderer wichtiger
Entwurfskompromiss zwischen einer wirksamen Fläche und Biegeverlusten. Im
Allgemeinen resultiert eine größere wirksame
Fläche
in höheren
Biegeverlusten. Die wirksame Fläche einer
Negativdispersions-, Inversdispersions- oder dispersionskompensierenden
Optikfaser ist viel kleiner als diese der entsprechenden Positivdispersionsfaser
derselben. Somit sollte die wirksame Fläche der Negativdispersions-,
dispersionskompensierenden oder optischen Inversdispersionsfaser
so groß wie möglich gehalten
sein, um nichtlineare Faserwirkungen zu mäßigen (und nicht der begrenzende
Faktor für eine
WDM-Übertragung
zu sein). Dies sollte jedoch geschehen, während eine annehmbare Biegeverlustleistungsfähigkeit
in dem Kabel eingehalten wird.
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Inversdispersionsfasern
gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung weisen zum Beispiel einen gemessenen Makrobiegeverlust
auf, wobei der Dämpfungsmedianwert
einer einzigen Schleife mit 32 mm Durchmesser bei 1550 nm kleiner
als 0,05 dB ist und die Dämpfung
von 100 Schleifen mit einem Durchmesser von 75 mm bei 1550 nm unter
0,01 dB liegt. Mit Bezug auf Mikrobiegungsverluste weisen Inversdispersionsfasern
gemäß Ausführungsbeispielen
der Erfindung Mikrobiegeverluste auf, die etwas höher als
beispielsweise bei einer Einmodenfaser mit angepasster Umhüllung, aber
geringer als oder vergleichbar mit herkömmlichen Positivdispersionsfasern,
wie beispielsweise diesen, die hierin oben offenbart sind, und niedriger
als oder vergleichbar mit herkömmlichen
Negativdispersionsfasern mit positiver Dispersionssteigung sind,
die herkömmlicherweise
als Unterseefasern verwendet werden.
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Fachleuten
auf dem Gebiet ist ersichtlich, dass Ausführungsbeispiele der hierin
beschriebenen Optikfasern Brechungsindexprofile umfassen, die sich
zwischen benachbarten Schichten graduell verjüngen (beispielsweise Gradientenprofile),
die Verwendung von unterschiedlichen Dotiermaterialien, um die gleichen
allgemeinen Profilformen zu erreichen, und die Verwendung Kunststoffmaterialien
(anstelle von Glas) bei einem Herstellen der Optikfaser umfassen,
aber nicht darauf begrenzt sind. Ferner ist zu beachten, dass bei
vielen praktischen Fasern auf Grund des Herstellungsprozesses, der
bei einem Herstellen der Faser verwendet wird, bei dem Zentrum der
Faser eine Indexeinsenkung existiert. Es ist klar, dass Ausführungsbeispiele
der Erfindung derartige zentrale Einsenkungen betrachten, obwohl
einige Figuren hierin idealisierte Profile zeigen.