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DE60210241T2 - Verpackungsetui und Zuschnitt zum Herstellen desselben - Google Patents

Verpackungsetui und Zuschnitt zum Herstellen desselben Download PDF

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DE60210241T2
DE60210241T2 DE60210241T DE60210241T DE60210241T2 DE 60210241 T2 DE60210241 T2 DE 60210241T2 DE 60210241 T DE60210241 T DE 60210241T DE 60210241 T DE60210241 T DE 60210241T DE 60210241 T2 DE60210241 T2 DE 60210241T2
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DE
Germany
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plate
compartment
plates
blank
envelope
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DE60210241T
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English (en)
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DE60210241D1 (de
Inventor
Gerard Autajon
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Finega SA
Original Assignee
Finega SA
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/50Internal supporting or protecting elements for contents
    • B65D5/5002Integral elements for containers having tubular body walls
    • B65D5/5016Integral elements for containers having tubular body walls formed by folding inwardly of extensions hinged to the side edges of the body

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der Überverpackung von vorverpackten Produkten, die im allgemeinen einzeln verpackt oder präsentiert werden sollen, um ihre Wahrnehmung durch die Kunden, die Lagerung und die Präsentation auf Verkaufsflächen oder in Verkaufsvitrinen zu erleichtern.
  • Ein solches technisches Gebiet ist an sich nicht neu und war Gegenstand relativ vieler Vorschläge, wobei Verpackungshüllen beschrieben werden, die durch Falzen eines vorausgeschnittenen und genuteten Zuschnitts erhalten werden, der im allgemeinen auf Basis eines geeigneten und relativ billigen Ausgangsmaterials, wie beispielsweise Starkpappe, hergestellt ist.
  • Die verwendeten Hüllen weisen im allgemeinen eine im wesentlichen parallelflache Form auf, die, auch wenn sie das zu verpackende Produkt enthalten kann, nicht immer zufriedenstellend ist, sobald zusätzliche Funktionen zu berücksichtigen sind.
  • Unter diesen Funktionen ist der Schutz des vorverpackten Einzelproduktes, das vor Gefahren der Verschlechterung und des Zerquetschens zu schützen ist, die sich insbesondere aus Manipulationen bei der Lagerung sowie dem Stapeln bei der Präsentation ergeben können, zu erwähnen.
  • Unter diesen Funktionen ist auch die Notwendigkeit, auf automatischen Maschinen einerseits die Bildung der Verpackungshülle aus einem vorbereiteten Zuschnitt und andererseits die Zuführung einer solchen Hülle in einem automatischen Verfahren durchführen zu können, zu berücksichtigen.
  • In manchen Vorschlägen des Standes der Technik wurde die Möglichkeit erwähnt, im Inneren der Verpackungshülle eine Art inneres Abteil zu bilden, das die erste Funktion, nämlich jene des Schutzes, erfüllen soll.
  • Das Patent US 3,050,231 schlägt beispielsweise eine Verpackungshülle vor, die aus einem vorausgeschnittenen Zuschnitt aus Starkpappe hergestellt ist. Diese Verpackungshülle wird durch Falzen zusammengebaut, um eine Umfangshülle mit Gelenkplatten zu bilden, die dazu bestimmt ist, einen im wesentlichen parallelflachen Hüllenkörper zu bilden, umfassend Klappen und Laschen zum Verschließen der Querenden des Körpers. Die Hülle umfaßt auch eine innere Verkeilungsstruktur, die von einer umschlagbaren Verlängerung gebildet ist, umfassend ein trapezförmiges Verbindungsband, eine erste Platte von konstanter Breite, eine zweite Platte mit Trapezform, die in dieselbe Richtung wie das Verbindungsband zusammenläuft, und eine dritte Platte von konstanter Breite, die untereinander durch ausgerichtete Falzlinien begrenzt und angelenkt sind. Durch diese Mittel begrenzt die innere Verkeilungsstruktur somit ein inneres Abteil, deren beiden Querenden offen und in den Querverschlußebenen der Hülle angeordnet sind.
  • Nun zeigte sich bei der Nutzung, daß eine solche Hülle nicht immer die Unversehrtheit des verpackten Produktes garantierte. Falls nämlich die Hülle herunterfällt, neigt das Produkt dazu, in dem inneren Abteil zu gleiten, bis es über eines der offenen Enden austritt und am Boden des Hüllenkörpers zerdrückt wird.
  • Um diesen Nachteil zu beseitigen, wurde es somit notwendig, über eine Verpackungshülle des oben beschriebenen Typs zu verfügen, die eine innere Struktur aufweist, die eine verstärkte Verkeilung des zu verpackenden Produktes mit sich bringt und aus diesem Grund seine Unversehrtheit bewahrt.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Hülle vorzuschlagen, die die besondere Form des vorverpackten Einzelprodukts, das eine Überverpackung erhält, berücksichtigt.
  • Die erfindungsgemäßen Hüllen sind besonders gut für die Verpackung eines Rohrs angepaßt, das aus einem Mantel aus verformbaren Material gebildet und vom Boden verschlossen ist, so daß das Rohr am Bereich seiner Mündung eine im wesentlichen zylindrische Form aufweist, die sich abflacht, um am gegenüber liegenden Ende eine im wesentlichen prismenartige Form aufzuweisen, oder auch für die Verpackung eines Säckchens angepaßt, das ein dickeres Ende als das andere aufweist.
  • Ein weiters Ziel der Erfindung besteht darin, eine neue Verpackungshülle vorzuschlagen, die eine verstärkte Widerstandsfähigkeit gegen Zerdrücken aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung soll auch eine Verpackungshülle für ein vorverpacktes Produkt liefern, die die Garantie bietet, daß ein Formen und Zuführen der Hülle in einer automatischen Maschine ohne Gefahr einer Verschlechterung der Hülle und ohne Gefahr einer Beeinträchtigung des vorverpackten Einzelproduktes möglich ist, und all dies bei relativ hohen Produktionstakten.
  • Um dieses Ziel zu erreichen, betrifft die Erfindung eine Verpackungshülle, umfassend:
    • – eine Umfangshülle mit vier Seiten, deren offene Querenden mit umklappbaren Klappen und Laschen bzw. Umschlägen zum Verschließen versehen sind, und
    • – eine Verkeilungsstruktur, die fest mit der Umfangshülle verbunden und im Inneren derselben angeordnet ist und von einer Trennwand mit vier Platten, die gefalzt und gegengefalzt ist, begrenzt ist, die ein Abteil mit abnehmendem Querschnitt bildet,
    dadurch gekennzeichnet, daß alle Seiten des Querschnitts des Abteils in dieselbe Richtung abnehmend sind, und daß zwei der Platten der Trennwand, die gegenüber liegend angeordnet sind und das Abteil bilden, an einem der Querenden des Abteils, unteres Ende genannt, aufeinander treffen.
  • Die Erfindung betrifft für die Bildung der Hülle auch einen vorausgeschnittenen Zuschnitt, umfassend mindestens vier Platten, die parallel angeordnet und von Falzlinien begrenzt sind und von denen zumindest manche mit Laschen versehen sind und, wenn sie gefalzt sind, eine Umfangshülle bilden, deren offenen Querenden durch die Laschen geschlossen werden können, wobei eine der äußeren Platten mit einer Verlängerung versehen ist, die nach dem Falzen eine Verkeilungsstruktur in der Hülle definiert, wobei die Verlängerung umfaßt:
    • – ein Verbindungsband, das sich entlang der äußeren Platte, mit der es verbunden ist, durch eine Falz- und Gelenklinie erstreckt,
    • – und ausgehend von dem Band: – eine erste Platte, – eine zweite Platte, die mit der ersten Platte durch eine Falzlinie verbunden ist, – eine dritte Platte, die mit der zweiten Platte durch eine Falzlinie verbunden ist,
    dadurch gekennzeichnet, daß
    • – das Verbindungsband von einem trapezförmigen Teil, der mit der ersten Platte durch eine Falzlinie verbunden ist, und einem Streifen gebildet ist, der sich in der Verlängerung der kleinen Basis des trapezförmigen Teils befindet und von der ersten Platte durch einen Ausschnitt getrennt ist,
    • – die zweite Platte dreieckige Form hat,
    • – der trapezförmige Teil des Verbindungsbandes, die erste Platte, die zweite Platte und die dritte Platte alle eine Breite ihrer Querausdehnung, die in dieselbe Richtung abnimmt, aufweisen.
  • Verschiedene weitere Merkmale gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, die sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, die als nicht einschränkende Beispiele Ausführungsarten des Gegenstandes der Erfindung zeigen.
  • 1 ist eine entwickelte Draufsicht eines erfindungsgemäßen Zuschnittes für den Erhalt einer Verpackungshülle.
  • 2 ist eine Perspektive, die gewisse Verfahrensschritte bei der Bildung der Hülle aus einem Zuschnitt nach 1 zeigt.
  • 3 ist eine Queransicht der Hülle, die im wesentlichen entlang der Ebene III-III der 2 aufgenommen ist.
  • 1 stellt einen vorausgeschnittenen Zuschnitt dar, der in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen F bezeichnet und aus einem Blatt aus einem entsprechenden Ausgangsmaterial, wie beispielsweise Starkpappe oder auch Polypropylen, hergestellt ist.
  • 1 zeigt den Zuschnitt F von seiner sogenannten Innenseite aus gesehen, d.h. jener Seite, die nach der Herstellung das Innere der erhaltenen Verpackungshülle definiert. Die Schnittlinien sind in 1 in durchgehenden Linien dargestellt, während die Falzlinien in langen unterbrochenen Linien dargestellt sind.
  • Der Zuschnitt F von allgemeiner rechteckiger Form besitzt vier Platten, 1, 2, 3 und 4 von allgemeiner rechteckiger Form, die von vier Falzlinien 5, 6, 7 und 8 definiert sind, die parallel zueinander gekennzeichnet sind. Die Platten 1 und 3 werden „Zwischenplatten" genannt, während die Platten 2 und 4 „Hauptplatten" genannt werden. Die Platten 1 bis 4 werden abwechselnd angeordnet, und in dem dargestellten Beispiel weisen die Platten 1 und 3 eine selbe Breite l1 auf, die allerdings kleiner als die ebenfalls identische Breite L1 der Platten 2 und 4 ist.
  • Die Platten 1 bis 4 sind dazu bestimmt, durch Falzen entlang der Falzlinien 5, 6, 7 und 8 die Bildung einer Hülle von im wesentlichen parallelflacher Form zu ermöglichen, deren offene Querenden durch Laschen 12 geschlossen werden können, die mit umklappbaren Zungen 13 versehen sind und die sich über die Falzlinien 14 hinaus beispielsweise am Ende der Hauptplatten 2 und 4 erstrecken. Das Verschließen der Querenden kann auch durch Vorhandensein von Klappen 10 erfolgen, die sich über Falzlinien 11 hinaus erstrecken, die die Querenden der Zwischenplatten 1 und 3 kennzeichnen. Wie aus 1 hervorgeht, sind die Querfalzlinien 11 und 14 im wesentlichen in derselben Ausrichtung gekennzeichnet, wobei sie auf die Linien 5 bis 8 senkrecht stehen.
  • Erfindungsgemäß ist der Zuschnitt F mit einer Verlängerung I versehen, die sich über die Falzlinie 8 hinaus erstreckt, die aus diesem Grund „Gelenklinie" genannt wird.
  • Die Verlängerung I umfaßt ein Verbindungsband 20, das von einem trapezförmigen Teil 28 gebildet ist, das sich auf der Seite seiner kleinen Basis in einer Lasche 29 verlängert. Dieses Verbindungsband 20 ist auch an seinen Querenden durch einen oberen Rand 30 in einer unterbrochenen Linie und einen unteren Rand 34 begrenzt.
  • Über dieses Verbindungsband 20 hinaus erstreckt sich eine erste Platte 21, die am trapezförmigen Teil 28 des Verbindungsbandes 20 durch eine Falzlinie 24 angelenkt und von der Lasche 29 durch einen Ausschnitt 27 getrennt ist. Diese erste Platte 21 ist auch an ihren Querenden durch einen oberen Rand 31 und einen unteren Rand 35 begrenzt.
  • Nach der in 1 dargestellten Variante ist der Ausschnitt 27 parallel zur Falz- und Gelenklinie 8. Die Lasche 29 hat somit rechteckige Form.
  • Die erste Platte 21 ist mit einer zweiten Platte 22 von dreieckiger Form durch eine Falzlinie 25 verbunden. Diese zweite Platte 22 ist auch an der Basis des Dreiecks von einem oberen Rand 32 begrenzt.
  • Eine dritte Platte 23 erstreckt sich von dieser zweiten Platte 22, mit der sie durch eine Falzlinie 26 verbunden ist, die mit der Falzlinie 25, die die erste Platte 21 von der zweiten Platte 22 trennt, zusammenlaufend ist. Diese dritte Platte 23 ist auch an ihren Querenden durch einen oberen Rand 33 und einen unteren Rand 36 begrenzt.
  • Der trapezförmige Teil 28 des Verbindungsbandes 20, die erste Platte 21, die zweite Platte 22 und die dritte Platte 23 weisen alle eine Breite ihrer Querausdehnung auf, die in dieselbe Richtung abnehmend ist.
  • Aus der 1 geht auch hervor, daß nach einer bevorzugten Ausführungsart die Falzlinien 8 und 24, die den trapezförmigen Teil des Verbindungsbandes bilden, einen Winkel mit dem Wert α bilden, der im wesentlichen mit jenem identisch ist, der von den Falzlinien 25 und 26 gebildet ist, die die zweite Platte 22 begrenzen. Überdies ist die dritte Platte 23 von einer Falzlinie 26 und einem äußeren Rand 40 begrenzt, die einen Winkel mit dem Wert β bilden, der im wesentlichen mit jenem identisch ist, der von den Falzlinien 24 und 25 gebildet wird, die die erste Platte 21 begrenzen.
  • Die erste Platte 21, die zweite Platte 22 und die dritte Platte 23 der Verlängerung I besitzen im wesentlichen identische Längen oder Längen, die vorzugsweise geringer als die Länge L der vier Platten 1 bis 4, die die Umfangshülle definieren, sind, welche parallel zur Verbindungs- und Gelenklinie 8 gemessen wird.
  • Die Breite l2 des Verbindungsbandes 20, abgenommen am oberen Querrand 30, und die Breite l4 der zweiten Platte 22, abgenommen an der Basis des Dreiecks, sind im wesentlichen gleich bzw. etwas geringer als die Breite l1 der Zwischenplatten 1 und 3.
  • Ebenso sind die Breite l3 der ersten Platte 21, abgenommen am oberen Querrand 31, und die Breite l5 der dritten Platte 23, abgenommen am oberen Querrand 33, im wesentlichen gleich bzw. etwas geringer als die Breite L1 der Hauptplatten 2 und 4.
  • Aus dem oben beschriebenen Zuschnitt erfolgt die Bildung einer erfindungsgemäßen Hülle auf folgende Weise.
  • Die Formung der erfindungsgemäßen Hülle aus dem Zuschnitt F erfolgt durch aufeinanderfolgendes Falzen entlang der Falzlinien 26, 25, 24 und 8 der Verlängerung I des Zuschnittes F in die Richtung der Pfeile f1, f2, f3 und f4, um den äußeren Rand 40 der dritten Platte 23 an die Falz- und Gelenklinie 8 anzulegen, um das Verbindungsband 20 im wesentlichen senkrecht auf die Hauptplatte 4 auszurichten. Die dritte Platte 23 der Verlängerung I wird somit an die Hauptplatte 4 angelegt, die an das Verbindungsband 20 angrenzt, und liegt der ersten Platte 21 gegenüber.
  • Wie aus 2 hervorgeht, führt die oben beschriebene Formung der Verlängerung I zur Bildung einer inneren Verkeilungsstruktur II, die ein Abteil C begrenzt. Durch die dreieckige Ausbildung der dritten Platte 22 erfolgt ein Öffnen des Ausschnittes 27 gleichzeitig mit der Ausbildung des Abteils C, das in Form eines Pseudoprismas vorhanden ist, dessen offene Basis sich im wesentlichen in der Ebene oder vorzugsweise zurückgesetzt zum entsprechenden Querende der zukünftigen Hülle erstreckt.
  • Wie aus 3 hervorgeht, ermöglichen es das Vorhandensein der zweiten dreieckigen Platte 22 und des Ausschnittes 27 den Platten 21 und 23, an einem der Querenden des Abteils C, unteres Ende genannt, zusammenzukommen. Wie aus 2 hervorgeht, kann sich dieses untere Ende des Abteils C zurückgesetzt zum nächsten Querende der Umfangshülle, unteres Ende genannt, erstrecken.
  • Im Unterschied zum Stand der Technik liefert die vorliegende Erfindung somit eine Hülle, umfassend eine innere Verkeilungsstruktur II, die eine Abteilung C begrenzt, die an ihrem unteren Ende geschlossen ist.
  • Wenn somit das zu verpackende Einzelprodukt beispielsweise eine entsprechende Ausformung analog zu jener eines Rohres aufweist, dessen Querschnitt, der dem Boden entspricht, weniger breit als der Querschnitt ist, der der Zugriffsöffnung entspricht, die beispielsweise durch einen abnehmbaren Stöpsel verschlossen ist, wird dieses Produkt verkeilt und gleitet, wenn es hinunterfällt, nicht gegen das untere Querende der Umfangshülle.
  • Ferner verleiht der abnehmende Querschnitt des Abteils C, der durch ein Abnehmen in dieselbe Richtung auf jeder seiner Seiten gekennzeichnet ist, dem Abteil eine Form, die die seitliche Verkeilung des zu verpackenden Produktes verbessert. Diese fortschreitende Einengung des Querschnitts verleiht dem Abteil C eine zusätzliche Führungs- und Zentrierfunktion bei der Einführung des zu verpackenden Einzelproduktes, die bei einem Befüllungsvorgang durch eine automatische Maschine wichtig ist.
  • Eine spätere Phase der Formung der Hülle besteht dann darin, die Falzlinie 7, dann die Linien 6 und 5 zu kennzeichnen, um die entsprechenden Platten 3, 2 und 1 in die Richtung des Pfeils f5 aufzurollen, um die Zwischenplatte 3 parallel zum Verbindungsband 20, die Hauptplatte 2 parallel zur Platte 4 und die Zwischenplatte 1 an der Außenseite des Verbindungsbandes 20 anzuordnen, auf dem diese Platte durch jedes geeignete Mittel, wie beispielsweise durch Kleben, befestigt wird.
  • So ist die Klappe 20, die der Klappe 22 mit dreieckiger Form gegenüber liegt, fest mit zwei aneinander grenzenden Seiten 1 und 4 der Umfangshülle verbunden. Ferner gestatten der obere Rand 30 in einer unterbrochenen Linie des Verbindungsbandes 20 und der Lasche 29, die sich auf der Seite des unteren Endes des Abteils C befindet, ein Kleben auf der gesamten Länge L der Platte 1, was der Hülle einen besseren Halt sowie eine bessere Festigkeit gegen Zusammendrücken verleiht.
  • Nach der in 2 dargestellten Ausführungsart besitzen die vier Klappen 20 bis 23 der Trennwand, die die innere Verkeilungsstruktur II begrenzt, alle eine geringere Länge als die Länge L der vier Platten 1 bis 4, die die Umfangshülle definieren, gemessen parallel zur Verbindungs- und Gelenklinie 8, und das untere Ende des Abteils C ist zurückgesetzt in Bezug auf das untere Querende der Umfangshülle angeordnet.
  • In dem in 1 dargestellten Beispiel zeigt sich auch, daß der obere Rand 30 des Verbindungsbandes 20, der obere Rand 31 der ersten Platte 21, der obere Rand 32 der zweiten Platte 22 und der obere Rand 33 der dritten Platte 23 alle vier in der Verlängerung zueinander angeordnet sind, so daß nach Ausformung der Hülle die Ränder 31, 32 und 33 im wesentlichen auf gleicher Höhe und in Bezug auf das obere Querende der Umfangshülle zurückgesetzt angeordnet sind, wie dies insbesondere 2 zeigt.

Claims (9)

  1. Vorausgeschnittener Zuschnitt (F) für die Bildung einer Verpackungshülle, umfassend mindestens vier Platten (1 bis 4), die parallel angeordnet und von Falzlinien (5 bis 8) begrenzt sind, wobei mindestens einige mit Umschlägen (12) versehen sind, und die, wenn sie gefalzt sind, eine Umfangshülle bilden, deren offene Querenden durch die Umschläge (12) geschlossen werden können, wobei eine der äußeren Platten mit einer Verlängerung (I) versehen ist, die nach dem Falzen eine Verkeilungsstruktur (II) in der Hülle definiert, wobei die Verlängerung (I) umfaßt: – ein Verbindungsband (20), das sich entlang der äußeren Platte (4), mit der es verbunden ist, durch eine Falz- und Gelenklinie (8) erstreckt, – und ausgehend von dem Band: – eine erste Platte (21), – eine zweite Platte (22), die mit der ersten Platte (2i) durch eine Falzlinie (25) verbunden ist, – eine dritte Platte (23), die mit der zweiten Platte (22) durch eine Falzlinie (26) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß: – das Verbindungsband (20) von einem trapezförmigen Teil (28), der mit der ersten Platte (21) durch eine Falzlinie (24) verbunden ist, und einem Streifen (29) gebildet ist, der sich in der Verlängerung der kleinen Basis des trapezförmigen Teils (28) befindet und von der ersten Platte (21) durch einen Ausschnitt (27) getrennt ist, – die zweite Platte (22) dreieckige Form hat, – der trapezförmige Teil (28) des Verbindungsbandes (20), die erste Platte (21), die zweite Platte (22) und die dritte Platte (23) alle eine Breite ihrer Querausdehnung, die in dieselbe Richtung abnimmt, aufweisen.
  2. Zuschnitt (F) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlinien (8 und 24), die den trapezförmigen Teil des Verbindungsbandes (20) begrenzen, einen Winkel (α) mit einem im wesentlichen mit jenem identischen Wert bilden, der von den Falzlinien (25 und 26), die die zweite Platte (22) begrenzen, gebildet ist.
  3. Zuschnitt (F) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Platte (23) von einer Falzlinie (26) und einem äußeren Rand (40) begrenzt ist, der einen Winkel (β) mit einem im Wesentlichen mit jenem identischen Wert bildet, der von den Falzlinien (24 und 25), die die erste Platte (21) begrenzen, gebildet ist.
  4. Zuschnitt (F) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Platte (21), die zweite Platte (22) und die dritte Platte (23) der Verlängerung (I) eine geringere Länge als die Länge (L) der vier Platten (1 bis 4) aufweisen, die die Umfangshülle definieren, die parallel zur Verbindungs- und Gelenklinie (8) gemessen wird.
  5. Verpackungshülle, umfassend: – eine Umfangshülle mit vier Seiten, deren Querenden mit umklappbaren Klappen (10) und Umschlägen (12) zum Verschließen versehen sind; und – eine Verkeilungsstruktur (I), die fest mit der Umfangshülle verbunden ist und im Inneren derselben liegt und von einer Trennwand mit vier Platten (20 bis 23), die gefalzt und gegengefalzt ist, begrenzt ist, die ein Abteil (C) mit abnehmendem Querschnitt bildet, dadurch gekennzeichnet, – daß alle Seiten des Querschnitts des Abteils (C) ein Abnehmen in dieselbe Richtung aufweisen und – daß zwei der Platten der Trennwand, die gegenüberliegend angeordnet sind und das Abteil (C) bilden, an einem der Querenden des Abteils (C), unteres Ende genannt, zusammengefügt sind.
  6. Verpackungshülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Platten der Trennwand, die die innere Verkeilungsstruktur (II) begrenzen, dreieckige Form hat.
  7. Verpackungshülle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (20), die gegenüber liegend in Bezug auf die Platte (22) von dreieckiger Form angeordnet ist, fest mit zwei aneinander grenzenden Seiten (1 und 4) der Umfangshülle verbunden ist und auf der Seite des unteren Endes des Abteils (C) einen Ausschnitt (27) aufweist, der einen Befestigungsstreifen (29) definiert.
  8. Verpackungshülle nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die vier Platten (20 bis 23) der Trennwand, die die innere Verkeilungsstruktur (II) begrenzen, alle eine geringere Länge als die Länge (L) der vier Platten (1 bis 4), die die Umfangshülle definieren, aufweisen, gemessen parallel zur Verbindungs- und Gelenkslinie (8).
  9. Verpackungshülle nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende des Abteils (C) zurückgesetzt in Bezug auf das nächste Querende der Umfangshülle angeordnet ist.
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FR2800356B1 (fr) * 1999-10-29 2002-10-11 Finega Etui de compartiments en forme de coin comprenant des moyens de renfort du fond et de la pointe d'un des compartiments

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