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Die
vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der Überverpackung
von vorverpackten Produkten, die im allgemeinen einzeln verpackt
oder präsentiert
werden sollen, um ihre Wahrnehmung durch die Kunden, die Lagerung
und die Präsentation auf
Verkaufsflächen
oder in Verkaufsvitrinen zu erleichtern.
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Ein
solches technisches Gebiet ist an sich nicht neu und war Gegenstand
relativ vieler Vorschläge,
wobei Verpackungshüllen
beschrieben werden, die durch Falzen eines vorausgeschnittenen und
genuteten Zuschnitts erhalten werden, der im allgemeinen auf Basis
eines geeigneten und relativ billigen Ausgangsmaterials, wie beispielsweise
Starkpappe, hergestellt ist.
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Die
verwendeten Hüllen
weisen im allgemeinen eine im wesentlichen parallelflache Form auf, die,
auch wenn sie das zu verpackende Produkt enthalten kann, nicht immer
zufriedenstellend ist, sobald zusätzliche Funktionen zu berücksichtigen
sind.
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Unter
diesen Funktionen ist der Schutz des vorverpackten Einzelproduktes,
das vor Gefahren der Verschlechterung und des Zerquetschens zu schützen ist,
die sich insbesondere aus Manipulationen bei der Lagerung sowie
dem Stapeln bei der Präsentation
ergeben können,
zu erwähnen.
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Unter
diesen Funktionen ist auch die Notwendigkeit, auf automatischen
Maschinen einerseits die Bildung der Verpackungshülle aus
einem vorbereiteten Zuschnitt und andererseits die Zuführung einer
solchen Hülle
in einem automatischen Verfahren durchführen zu können, zu berücksichtigen.
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In
manchen Vorschlägen
des Standes der Technik wurde die Möglichkeit erwähnt, im
Inneren der Verpackungshülle
eine Art inneres Abteil zu bilden, das die erste Funktion, nämlich jene
des Schutzes, erfüllen
soll.
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Das
Patent
US 3,050,231 schlägt beispielsweise
eine Verpackungshülle
vor, die aus einem vorausgeschnittenen Zuschnitt aus Starkpappe
hergestellt ist. Diese Verpackungshülle wird durch Falzen zusammengebaut,
um eine Umfangshülle
mit Gelenkplatten zu bilden, die dazu bestimmt ist, einen im wesentlichen
parallelflachen Hüllenkörper zu
bilden, umfassend Klappen und Laschen zum Verschließen der Querenden
des Körpers.
Die Hülle
umfaßt
auch eine innere Verkeilungsstruktur, die von einer umschlagbaren
Verlängerung
gebildet ist, umfassend ein trapezförmiges Verbindungsband, eine
erste Platte von konstanter Breite, eine zweite Platte mit Trapezform,
die in dieselbe Richtung wie das Verbindungsband zusammenläuft, und
eine dritte Platte von konstanter Breite, die untereinander durch
ausgerichtete Falzlinien begrenzt und angelenkt sind. Durch diese
Mittel begrenzt die innere Verkeilungsstruktur somit ein inneres
Abteil, deren beiden Querenden offen und in den Querverschlußebenen
der Hülle
angeordnet sind.
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Nun
zeigte sich bei der Nutzung, daß eine solche
Hülle nicht
immer die Unversehrtheit des verpackten Produktes garantierte. Falls
nämlich
die Hülle
herunterfällt,
neigt das Produkt dazu, in dem inneren Abteil zu gleiten, bis es über eines
der offenen Enden austritt und am Boden des Hüllenkörpers zerdrückt wird.
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Um
diesen Nachteil zu beseitigen, wurde es somit notwendig, über eine
Verpackungshülle
des oben beschriebenen Typs zu verfügen, die eine innere Struktur
aufweist, die eine verstärkte
Verkeilung des zu verpackenden Produktes mit sich bringt und aus
diesem Grund seine Unversehrtheit bewahrt.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Hülle vorzuschlagen,
die die besondere Form des vorverpackten Einzelprodukts, das eine Überverpackung
erhält,
berücksichtigt.
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Die
erfindungsgemäßen Hüllen sind
besonders gut für
die Verpackung eines Rohrs angepaßt, das aus einem Mantel aus
verformbaren Material gebildet und vom Boden verschlossen ist, so
daß das Rohr
am Bereich seiner Mündung
eine im wesentlichen zylindrische Form aufweist, die sich abflacht, um
am gegenüber
liegenden Ende eine im wesentlichen prismenartige Form aufzuweisen,
oder auch für die
Verpackung eines Säckchens
angepaßt,
das ein dickeres Ende als das andere aufweist.
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Ein
weiters Ziel der Erfindung besteht darin, eine neue Verpackungshülle vorzuschlagen,
die eine verstärkte
Widerstandsfähigkeit
gegen Zerdrücken aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung soll auch eine Verpackungshülle für ein vorverpacktes
Produkt liefern, die die Garantie bietet, daß ein Formen und Zuführen der
Hülle in
einer automatischen Maschine ohne Gefahr einer Verschlechterung
der Hülle
und ohne Gefahr einer Beeinträchtigung
des vorverpackten Einzelproduktes möglich ist, und all dies bei
relativ hohen Produktionstakten.
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Um
dieses Ziel zu erreichen, betrifft die Erfindung eine Verpackungshülle, umfassend:
- – eine
Umfangshülle
mit vier Seiten, deren offene Querenden mit umklappbaren Klappen
und Laschen bzw. Umschlägen
zum Verschließen
versehen sind, und
- – eine
Verkeilungsstruktur, die fest mit der Umfangshülle verbunden und im Inneren
derselben angeordnet ist und von einer Trennwand mit vier Platten,
die gefalzt und gegengefalzt ist, begrenzt ist, die ein Abteil mit
abnehmendem Querschnitt bildet,
dadurch gekennzeichnet,
daß alle
Seiten des Querschnitts des Abteils in dieselbe Richtung abnehmend sind,
und daß zwei
der Platten der Trennwand, die gegenüber liegend angeordnet sind
und das Abteil bilden, an einem der Querenden des Abteils, unteres Ende
genannt, aufeinander treffen.
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Die
Erfindung betrifft für
die Bildung der Hülle auch
einen vorausgeschnittenen Zuschnitt, umfassend mindestens vier Platten,
die parallel angeordnet und von Falzlinien begrenzt sind und von
denen zumindest manche mit Laschen versehen sind und, wenn sie gefalzt
sind, eine Umfangshülle
bilden, deren offenen Querenden durch die Laschen geschlossen werden
können,
wobei eine der äußeren Platten mit
einer Verlängerung
versehen ist, die nach dem Falzen eine Verkeilungsstruktur in der
Hülle definiert, wobei
die Verlängerung
umfaßt:
- – ein
Verbindungsband, das sich entlang der äußeren Platte, mit der es verbunden
ist, durch eine Falz- und Gelenklinie erstreckt,
- – und
ausgehend von dem Band:
– eine
erste Platte,
– eine
zweite Platte, die mit der ersten Platte durch eine Falzlinie verbunden
ist,
– eine
dritte Platte, die mit der zweiten Platte durch eine Falzlinie verbunden
ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
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- – das
Verbindungsband von einem trapezförmigen Teil, der mit der ersten
Platte durch eine Falzlinie verbunden ist, und einem Streifen gebildet ist,
der sich in der Verlängerung
der kleinen Basis des trapezförmigen
Teils befindet und von der ersten Platte durch einen Ausschnitt
getrennt ist,
- – die
zweite Platte dreieckige Form hat,
- – der
trapezförmige
Teil des Verbindungsbandes, die erste Platte, die zweite Platte
und die dritte Platte alle eine Breite ihrer Querausdehnung, die in
dieselbe Richtung abnimmt, aufweisen.
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Verschiedene
weitere Merkmale gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor,
die sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, die als nicht einschränkende Beispiele
Ausführungsarten
des Gegenstandes der Erfindung zeigen.
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1 ist
eine entwickelte Draufsicht eines erfindungsgemäßen Zuschnittes für den Erhalt
einer Verpackungshülle.
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2 ist
eine Perspektive, die gewisse Verfahrensschritte bei der Bildung
der Hülle
aus einem Zuschnitt nach 1 zeigt.
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3 ist
eine Queransicht der Hülle,
die im wesentlichen entlang der Ebene III-III der 2 aufgenommen
ist.
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1 stellt
einen vorausgeschnittenen Zuschnitt dar, der in seiner Gesamtheit
mit dem Bezugszeichen F bezeichnet und aus einem Blatt aus einem entsprechenden
Ausgangsmaterial, wie beispielsweise Starkpappe oder auch Polypropylen,
hergestellt ist.
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1 zeigt
den Zuschnitt F von seiner sogenannten Innenseite aus gesehen, d.h.
jener Seite, die nach der Herstellung das Innere der erhaltenen
Verpackungshülle
definiert. Die Schnittlinien sind in 1 in durchgehenden
Linien dargestellt, während die
Falzlinien in langen unterbrochenen Linien dargestellt sind.
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Der
Zuschnitt F von allgemeiner rechteckiger Form besitzt vier Platten, 1, 2, 3 und 4 von
allgemeiner rechteckiger Form, die von vier Falzlinien 5, 6, 7 und 8 definiert
sind, die parallel zueinander gekennzeichnet sind. Die Platten 1 und 3 werden „Zwischenplatten" genannt, während die
Platten 2 und 4 „Hauptplatten" genannt werden.
Die Platten 1 bis 4 werden abwechselnd angeordnet,
und in dem dargestellten Beispiel weisen die Platten 1 und 3 eine
selbe Breite l1 auf, die allerdings kleiner
als die ebenfalls identische Breite L1 der
Platten 2 und 4 ist.
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Die
Platten 1 bis 4 sind dazu bestimmt, durch Falzen
entlang der Falzlinien 5, 6, 7 und 8 die
Bildung einer Hülle
von im wesentlichen parallelflacher Form zu ermöglichen, deren offene Querenden
durch Laschen 12 geschlossen werden können, die mit umklappbaren
Zungen 13 versehen sind und die sich über die Falzlinien 14 hinaus
beispielsweise am Ende der Hauptplatten 2 und 4 erstrecken.
Das Verschließen
der Querenden kann auch durch Vorhandensein von Klappen 10 erfolgen,
die sich über
Falzlinien 11 hinaus erstrecken, die die Querenden der
Zwischenplatten 1 und 3 kennzeichnen. Wie aus 1 hervorgeht,
sind die Querfalzlinien 11 und 14 im wesentlichen
in derselben Ausrichtung gekennzeichnet, wobei sie auf die Linien 5 bis 8 senkrecht
stehen.
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Erfindungsgemäß ist der
Zuschnitt F mit einer Verlängerung
I versehen, die sich über
die Falzlinie 8 hinaus erstreckt, die aus diesem Grund „Gelenklinie" genannt wird.
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Die
Verlängerung
I umfaßt
ein Verbindungsband 20, das von einem trapezförmigen Teil 28 gebildet
ist, das sich auf der Seite seiner kleinen Basis in einer Lasche 29 verlängert. Dieses
Verbindungsband 20 ist auch an seinen Querenden durch einen
oberen Rand 30 in einer unterbrochenen Linie und einen
unteren Rand 34 begrenzt.
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Über dieses
Verbindungsband 20 hinaus erstreckt sich eine erste Platte 21,
die am trapezförmigen
Teil 28 des Verbindungsbandes 20 durch eine Falzlinie 24 angelenkt und
von der Lasche 29 durch einen Ausschnitt 27 getrennt
ist. Diese erste Platte 21 ist auch an ihren Querenden
durch einen oberen Rand 31 und einen unteren Rand 35 begrenzt.
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Nach
der in 1 dargestellten Variante ist der Ausschnitt 27 parallel
zur Falz- und Gelenklinie 8. Die Lasche 29 hat
somit rechteckige Form.
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Die
erste Platte 21 ist mit einer zweiten Platte 22 von
dreieckiger Form durch eine Falzlinie 25 verbunden. Diese
zweite Platte 22 ist auch an der Basis des Dreiecks von
einem oberen Rand 32 begrenzt.
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Eine
dritte Platte 23 erstreckt sich von dieser zweiten Platte 22,
mit der sie durch eine Falzlinie 26 verbunden ist, die
mit der Falzlinie 25, die die erste Platte 21 von
der zweiten Platte 22 trennt, zusammenlaufend ist. Diese
dritte Platte 23 ist auch an ihren Querenden durch einen
oberen Rand 33 und einen unteren Rand 36 begrenzt.
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Der
trapezförmige
Teil 28 des Verbindungsbandes 20, die erste Platte 21,
die zweite Platte 22 und die dritte Platte 23 weisen
alle eine Breite ihrer Querausdehnung auf, die in dieselbe Richtung
abnehmend ist.
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Aus
der 1 geht auch hervor, daß nach einer bevorzugten Ausführungsart
die Falzlinien 8 und 24, die den trapezförmigen Teil
des Verbindungsbandes bilden, einen Winkel mit dem Wert α bilden,
der im wesentlichen mit jenem identisch ist, der von den Falzlinien 25 und 26 gebildet
ist, die die zweite Platte 22 begrenzen. Überdies
ist die dritte Platte 23 von einer Falzlinie 26 und
einem äußeren Rand 40 begrenzt,
die einen Winkel mit dem Wert β bilden,
der im wesentlichen mit jenem identisch ist, der von den Falzlinien 24 und 25 gebildet
wird, die die erste Platte 21 begrenzen.
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Die
erste Platte 21, die zweite Platte 22 und die
dritte Platte 23 der Verlängerung I besitzen im wesentlichen
identische Längen
oder Längen,
die vorzugsweise geringer als die Länge L der vier Platten 1 bis 4,
die die Umfangshülle
definieren, sind, welche parallel zur Verbindungs- und Gelenklinie 8 gemessen
wird.
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Die
Breite l2 des Verbindungsbandes 20,
abgenommen am oberen Querrand 30, und die Breite l4 der zweiten Platte 22, abgenommen
an der Basis des Dreiecks, sind im wesentlichen gleich bzw. etwas
geringer als die Breite l1 der Zwischenplatten 1 und 3.
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Ebenso
sind die Breite l3 der ersten Platte 21, abgenommen
am oberen Querrand 31, und die Breite l5 der
dritten Platte 23, abgenommen am oberen Querrand 33,
im wesentlichen gleich bzw. etwas geringer als die Breite L1 der Hauptplatten 2 und 4.
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Aus
dem oben beschriebenen Zuschnitt erfolgt die Bildung einer erfindungsgemäßen Hülle auf folgende
Weise.
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Die
Formung der erfindungsgemäßen Hülle aus
dem Zuschnitt F erfolgt durch aufeinanderfolgendes Falzen entlang
der Falzlinien 26, 25, 24 und 8 der Verlängerung
I des Zuschnittes F in die Richtung der Pfeile f1,
f2, f3 und f4, um den äußeren Rand 40 der dritten
Platte 23 an die Falz- und Gelenklinie 8 anzulegen,
um das Verbindungsband 20 im wesentlichen senkrecht auf
die Hauptplatte 4 auszurichten. Die dritte Platte 23 der
Verlängerung
I wird somit an die Hauptplatte 4 angelegt, die an das
Verbindungsband 20 angrenzt, und liegt der ersten Platte 21 gegenüber.
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Wie
aus 2 hervorgeht, führt die oben beschriebene Formung
der Verlängerung
I zur Bildung einer inneren Verkeilungsstruktur II, die ein Abteil
C begrenzt. Durch die dreieckige Ausbildung der dritten Platte 22 erfolgt
ein Öffnen
des Ausschnittes 27 gleichzeitig mit der Ausbildung des
Abteils C, das in Form eines Pseudoprismas vorhanden ist, dessen offene
Basis sich im wesentlichen in der Ebene oder vorzugsweise zurückgesetzt
zum entsprechenden Querende der zukünftigen Hülle erstreckt.
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Wie
aus 3 hervorgeht, ermöglichen es das Vorhandensein
der zweiten dreieckigen Platte 22 und des Ausschnittes 27 den
Platten 21 und 23, an einem der Querenden des
Abteils C, unteres Ende genannt, zusammenzukommen. Wie aus 2 hervorgeht,
kann sich dieses untere Ende des Abteils C zurückgesetzt zum nächsten Querende
der Umfangshülle,
unteres Ende genannt, erstrecken.
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Im
Unterschied zum Stand der Technik liefert die vorliegende Erfindung
somit eine Hülle,
umfassend eine innere Verkeilungsstruktur II, die eine Abteilung
C begrenzt, die an ihrem unteren Ende geschlossen ist.
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Wenn
somit das zu verpackende Einzelprodukt beispielsweise eine entsprechende
Ausformung analog zu jener eines Rohres aufweist, dessen Querschnitt,
der dem Boden entspricht, weniger breit als der Querschnitt ist,
der der Zugriffsöffnung
entspricht, die beispielsweise durch einen abnehmbaren Stöpsel verschlossen
ist, wird dieses Produkt verkeilt und gleitet, wenn es hinunterfällt, nicht
gegen das untere Querende der Umfangshülle.
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Ferner
verleiht der abnehmende Querschnitt des Abteils C, der durch ein
Abnehmen in dieselbe Richtung auf jeder seiner Seiten gekennzeichnet
ist, dem Abteil eine Form, die die seitliche Verkeilung des zu verpackenden
Produktes verbessert. Diese fortschreitende Einengung des Querschnitts
verleiht dem Abteil C eine zusätzliche
Führungs-
und Zentrierfunktion bei der Einführung des zu verpackenden Einzelproduktes,
die bei einem Befüllungsvorgang durch
eine automatische Maschine wichtig ist.
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Eine
spätere
Phase der Formung der Hülle besteht
dann darin, die Falzlinie 7, dann die Linien 6 und 5 zu
kennzeichnen, um die entsprechenden Platten 3, 2 und 1 in
die Richtung des Pfeils f5 aufzurollen, um
die Zwischenplatte 3 parallel zum Verbindungsband 20,
die Hauptplatte 2 parallel zur Platte 4 und die
Zwischenplatte 1 an der Außenseite des Verbindungsbandes 20 anzuordnen,
auf dem diese Platte durch jedes geeignete Mittel, wie beispielsweise durch
Kleben, befestigt wird.
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So
ist die Klappe 20, die der Klappe 22 mit dreieckiger
Form gegenüber
liegt, fest mit zwei aneinander grenzenden Seiten 1 und 4 der
Umfangshülle verbunden.
Ferner gestatten der obere Rand 30 in einer unterbrochenen
Linie des Verbindungsbandes 20 und der Lasche 29,
die sich auf der Seite des unteren Endes des Abteils C befindet,
ein Kleben auf der gesamten Länge
L der Platte 1, was der Hülle einen besseren Halt sowie
eine bessere Festigkeit gegen Zusammendrücken verleiht.
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Nach
der in 2 dargestellten Ausführungsart besitzen die vier
Klappen 20 bis 23 der Trennwand, die die innere
Verkeilungsstruktur II begrenzt, alle eine geringere Länge als
die Länge
L der vier Platten 1 bis 4, die die Umfangshülle definieren, gemessen
parallel zur Verbindungs- und Gelenklinie 8, und das untere
Ende des Abteils C ist zurückgesetzt
in Bezug auf das untere Querende der Umfangshülle angeordnet.
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In
dem in 1 dargestellten Beispiel zeigt sich auch, daß der obere
Rand 30 des Verbindungsbandes 20, der obere Rand 31 der
ersten Platte 21, der obere Rand 32 der zweiten
Platte 22 und der obere Rand 33 der dritten Platte 23 alle
vier in der Verlängerung
zueinander angeordnet sind, so daß nach Ausformung der Hülle die
Ränder 31, 32 und 33 im wesentlichen
auf gleicher Höhe
und in Bezug auf das obere Querende der Umfangshülle zurückgesetzt angeordnet sind,
wie dies insbesondere 2 zeigt.