DE60208423T2 - Giebelbehälter für fliessfähige nahrungsmittel - Google Patents
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Description
- Technisches Gebiet
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Giebelpackung für fließfähige Nahrungsmittel.
- Stand der Technik
- Bekanntermaßen werden viele fließfähige Nahrungsmittel wie z.B. Fruchtsaft, ultrahocherhitzte Milch (H-Milch), Wein, Tomatensoße, etc. in Verpackungen verkauft, die aus einem sterilisierten Verpackungsmaterial hergestellt werden.
- Das Verpackungsmaterial hat eine mehrschichtige Struktur mit einer Schicht aus faserigem Material, z. B. Papier, die auf beiden Seiten mit Schichten aus heißsiegelbarem Kunststoff, z. B. Polyethylen, bedeckt ist, und bei sterilen Verpackungen für lang haltbare Produkte wie H-Milch umfasst sie auch eine Schicht aus Sauerstoffsperrmaterial, das zum Beispiel durch einen Aluminiumfilm definiert wird, die auf eine Schicht aus heißgesiegeltem Kunststoffmaterial aufgebracht wird und die wiederum mit einer weiteren Schicht aus heißsiegelbarem Kunststoffmaterial bedeckt ist, welche schließlich die Innenseite der Verpackung definiert, die mit dem Nahrungsmittel in Kontakt kommt.
- Ein typisches Beispiel einer solchen Verpackung ist die parallelepiped geformte Verpackung für flüssige oder fließfähige Nahrungsmittelprodukte, die als Tetra Brik Aseptic (eingetragene Marke) bekannt ist, die aus einem kontinuierlichen Schlauch durch Biegen und Längssiegeln eines Verpackungsmaterialstreifens geformt wird; der Verpackungsmaterialstreifen wird auf der Verpackungsmaschine selbst sterilisiert, z. B. durch Aufbringen eines chemischen Sterilisierungswirkstoffs, wie beispielsweise einer Wasserstoffperoxydlösung, die nach der Sterilisierung von der Oberfläche der Verpackung entfernt wird, beispielsweise durch Erhitzen verdampft wird, und die solchermaßen sterilisierte Bahn aus Verpackungsmaterial wird in einer geschlossenen sterilen Umgebung gehalten und gefaltet und längs gesiegelt, um einen vertikalen Schlauch zu bilden.
- Der Schlauch wird mit dem sterilisierten oder steril verarbeiteten Nahrungsmittel befüllt und an gleich voneinander beabstandeten Querschnitten gesiegelt und geschnitten, um Kissenpackungen zu bilden, die mechanisch gefaltet werden, um die fertigen, z. B. im Wesentlich parallelepiped geformten Verpackungen zu bilden.
- Bei aus Bahnen gespeisten Befüllungs- und Formmaschinen sind zwei Grundtypen bekannt: Eine erste und gängigere Maschinenart weist zwei Paar sich hin- und herbewegender Backen auf; diese Maschinenart enthält beispielsweise die TB- und TBA-Serien, die von Tetra Brick Packaging Systems in Lund (Schweden), Ruben Rausings gata und in Modena (Italien), Via Delfini 1 hergestellt werden. Der zweite aus Bahnen gespeiste Verpackungsmaschinentyp ist der Endloskettentyp, bei dem die Form- und Versiegelungseinheiten von zwei sich zugewandten Endlosketten getragen werden und nicht von sich hin – und her bewegenden Backen.
- Um das Falten der Verpackungsmaterialbahn sowohl während des Formens als auch des abschließenden Faltens zu ermöglichen, werden Faltlinien, die ein so genanntes „Faltmuster" definieren, auf dem Verpackungsmaterial bei der Fertigung gebildet.
- Alternativ kann das Verpackungsmaterial in Zuschnitte geschnitten werden, die auf Formdornen zu Verpackungen geformt werden, die entstandenen Verpackungen wiederum werden mit dem Nahrungsmittel befüllt und versiegelt. Ein Beispiel einer solchen Verpackung ist die sogenannte „Giebel"packung, die weithin unter dem Handelsnamen Tetra Rex (eingetragene Marke) bekannt ist und einen giebeligen oberen Abschnitt hat, der von zwei geneigten oder schrägen Wänden begrenzt wird, die an einer oberen Querversiegelung miteinander verbunden sind.
- Insbesondere sobald die unfertigen Verpackungen auf den Formdornen gebildet sind, weisen sie eine oben offene parallelepipedische Form auf; der giebelige obere Abschnitt entsteht dadurch, dass die gegenüberliegenden Seitenwände des oberen Abschnitts der unfertigen Verpackungen gegeneinander gedrückt werden, um die oberen Kanten der anderen Wände aufzustellen, die dann miteinander versiegelt werden, um die Querversiegelung zu bilden.
- Sobald die Verpackungen des oben genannten Typs gebildet sind, können sie weiteren Verarbeitungsschritten unterzogen werden, beispielsweise dem Anordnen einer wiederverschließbaren Öffnungsvorrichtung.
- Giebelpackungen werden gerne zweckmäßigerweise in Kombination mit wiederverschließbaren Öffnungsvorrichtungen verwendet, weil die schrägen oberen Wände breiter sind als entsprechende flache Abschnitte der parallelepipedischen Form und deshalb die Anwendung von größeren Öffnungsvorrichtungen ermöglichen, die beispielsweise mit Schraubdeckeln oder ähnlichem ausgestattet sind.
- Offenbarung der Erfindung
- In den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fällt die Bereitstellung einer Giebelpackung, die leicht und preiswert mithilfe von Bahnen gespeisten Befüllungsmaschinen hergestellt werden kann, wie beispielsweise die der oben genannten TB- und TBA- Serien oder die des Endloskettentyps, ohne dass wesentliche Änderungen an solchen Maschinen vorgenommen werden.
- Dieser Schutzumfang wird durch eine Giebelpackung gemäß Anspruch 1 erzielt.
- Ein weiterer durch die vorliegende Erfindung abgedeckter Schutzbereich besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Giebelpackung anzugeben.
- Dieser Schutzbereich wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 6 erzielt.
- Ein weiterer Schutzbereich der vorliegenden Erfindung erstreckt sich darauf, ein bahnförmiges Verpackungsmaterial zu entwerfen, das mit einem Faltmuster versehen ist, mit dem eine derartige Giebelpackung erzielt werden kann. Dieser Schutzumfang erstreckt sich auf ein bahnförmiges Verpackungsmaterial gemäß Anspruch 8.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Drei bevorzugte, nicht einschränkende Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, darin zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht einer Giebelpackung gemäß der vorliegenden Erfindung; -
2 eine Seitenansicht der Verpackung aus1 ; -
3 eine rückwärtige Ansicht der Verpackung aus1 ; -
4 eine perspektivische Ansicht einer Kissenpackung, die ein Zwischenprodukt bei der Herstellung der Verpackung aus1 darstellt; -
5 ein Wiederholungslängenabschnitt eines bahnförmigen Verpackungsmaterials für die Herstellung der Verpackung aus1 ; -
6 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Giebelpackung gemäß der vorliegenden Erfindung; -
7 ein Wiederholungslängenabschnitt eines bahnförmigen Verpackungsmaterials für die Herstellung der Verpackung aus6 ; -
8 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Giebelpackung gemäß der vorliegenden Erfindung; und -
9 ein Wiederholungslängenabschnitt eines bahnförmigen Verpackungsmaterials für die Herstellung der Verpackung aus8 . - Die beste Art, die Erfindung auszuführen
- In den Zeichnungen 1, 2 und 3 bezeichnet die Bezugszahl
1 eine Giebelpackung für Nahrungsmittel gemäß der vorliegenden Erfindung. - Die Verpackung
1 besteht aus bahnförmigem Verpackungsmaterial2 (5 ) – im Folgenden „Material2 " genannt – und enthält im Wesentlichen einen parallelepiped geformten Hauptabschnitt3 und einen giebligen oberen Abschnitt4 , der den Hauptabschnitt3 nach oben begrenzt. - Insbesondere hat der Hauptabschnitt
3 eine vorzugsweise quadratisch geformte untere Wand5 , eine vordere Wand6 , eine hintere Wand7 und ein Paar Seitenwände8 ,9 . - Der gieblige obere Abschnitt
4 enthält eine vordere schräge obere Wand10 und eine hintere schräge obere Wand11 , die sich an einer oberen Querversiegelung12 der Verpackung1 mit einander verbinden. - Gemäß einem wichtigen Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält der gieblige obere Abschnitt
4 ein Paar oberer seitlicher Klappen13 ,14 , die an die jeweiligen seitlichen Endabschnitte12a ,12b der oberen Querversiegelung12 angrenzen und aus dem oberen Verpackungsvolumen gefaltet werden, das für das Nahrungsmittel zur Verfügung steht, und die durch die vorderen und hinteren schrägen oberen Wände10 ,11 begrenzt werden. - Jedes Paar seitlicher Klappen
13 ,14 hat eine Seite, die durch eine seitliche Kante15 der vorderen schrägen oberen Wand10 begrenzt ist, und eine weitere Seite, die durch einen entsprechenden seitlichen Endabschnitt12a ,12b der Querversiegelung12 gebildet und auf eine seitliche Kante16 der hinteren schrägen oberen Wand11 gefaltet wird. - Die seitlichen Klappen
13 ,14 werden auf entsprechende dreieckige obere Abschnitte20 der Seitenwände8 ,9 gefaltet. Die oberen Abschnitte20 sind flach und gegenüber den entsprechenden Seitenwänden8 ,9 im Wesentlichen koplanar oder leicht nach innen geneigt, was weiter unten genauer erklärt wird. - Zum besseren Verständnis der neuen Verpackungsgestalt wird nun auf die
4 und5 eingegangen. - Die Verpackung
1 wird aus einem kontinuierlichen Schlauch (nicht dargestellt) aus Verpackungsmaterial hergestellt, der durch Biegen und Längssiegeln des Materials2 (5 ) entlang dessen seitlicher Kanten21 ,22 gewonnen wird. Genauer gesagt wird ein Kantenabschnitt21a des Materials2 auf den gegenüberliegenden Kantenabschnitt22a aufgebracht und gesiegelt, um eine Längssiegelung23 zu erzielen, die im Wesentlichen entlang einer vertikalen Mittellinie der Rückwand7 der fertigen Verpackung1 verläuft. - Der Schlauch wird dann zur Bildung von Querversiegelungen in regelmäßigen Abständen quergesiegelt und dann entlang dieser Querversiegelungen abgeschnitten, um die so genannten Kissenpackungen zu bilden, die Zwischenprodukte sind, die mittels einer Vielzahl abschließender Faltschritte in die fertigen Verpackungen
1 umgewandelt werden können. Eine Kissenpackung, mit26 bezeichnet, ist in4 dargestellt. - Was eine einzelne fertige Verpackung
1 betrifft, oder in entsprechender Weise eine einzelne Kissenpackung26 , so enthält die Querversiegelungen die oben genannte obere Querversiegelung12 und eine untere Querversiegelung27 , wie in4 gezeigt. - Die Kissenpackung
26 enthält einen parallelepiped geformten Basisabschnitt28 , der durch vier Wände, die den Wänden6 ,7 ,8 ,9 des Hauptabschnitts3 der fertigen Verpackung1 entsprechen, begrenzt ist, und gegenüberliegende konische Endabschnitte29 ,30 , die sich vom Basisabschnitt28 zu den entsprechenden Querversiegelungen12 ,27 hin verjüngen. - Der konische Endabschnitt
29 begrenzt die vorderen und hinteren schrägen oberen Wände10 ,11 der fertigen Verpackung1 und ist mit seitlichen Klappen13 ,14 ausgestattet, die von den gegenüberliegenden Seiten der vorderen und hinteren schrägen oberen Wänden10 ,11 vorstehen und, wie oben ausgeführt, auf die entsprechenden oberen Abschnitte20 der Seitenwände8 ,9 gefaltet werden können. - Der konische Endabschnitt
30 kann auf bekannte Art und Weise gefaltet werden, um die Bodenwand5 zu bilden, der konische Endabschnitt30 wird insbesondere durch ein Paar schräger Wände31 gebildet, die an der unteren Querversiegelung27 miteinander verbunden sind und ein Paar vorstehender unterer seitlicher Klappen32 ,33 begrenzen. - Zum Abflachen der Bodenwand
5 wird der konische Endabschnitt30 gegen den konischen Endabschnitt29 gedrückt, um die seitlichen Klappen32 ,33 auf die schrägen Wände31 zu falten und zu siegeln. - Das bahnförmige Material
2 enthält ein Faltmuster37 , d.h. eine Vielzahl abgeschwächter Linien, die durch Falzwalzen erzeugt werden und Faltlinien bilden, entlang derer das Material während des Formens und der abschließenden Faltschritte gefaltet wird. -
5 zeigt eine Wiederholungslänge des Materials2 , d.h. die exakte Länge des Materials, die verwendet wird, um eine einzelne Packung1 herzustellen. - Das Faltmuster
37 enthält bekanntermaßen vier querverlaufende Faltlinien38 ,39 ,40 ,41 : die Linien38 ,39 befinden sich nahe den Querenden der Wiederholungslänge und begrenzen die entsprechenden oberen und unteren Querversiegelungsbereiche42 ,43 , die Linien40 ,41 bilden die horizontalen Ecken des giebligen oberen Abschnitts4 und der Bodenwand5 und sind in den1 und4 zur Verdeutlichung gezeigt. - Das Faltmuster
37 umfasst bekanntermaßen auch vier längslaufende Faltlinien44 ,45 ,46 ,47 , die die Seitenecken der Verpackung1 bilden und sich zwischen den querverlaufenden Faltlinien40 ,41 erstrecken, sowie eine Vielzahl Faltlinien48 in dem zwischen der Linie41 und dem unteren Querversiegelungsbereich43 liegenden Bereich, die zur Herstellung der unteren seitlichen Klappen32 ,33 (4 ) der Kissenpackung26 dienen. Die Anordnung der Linien48 ist bekannt und nicht detailliert beschrieben. - Die längslaufenden Faltlinien
44 ,45 befinden sich in der Nähe der seitlichen Kanten21 ,22 , während die längslaufenden Faltlinien46 ,47 zwischen den Linien44 ,45 eingefügt sind. - Der Klarheit wegen wird die vordere Wand
6 der Verpackung1 durch die Linien46 ,47 begrenzt, die hintere Wand7 durch die Linien44 ,45 begrenzt, die Seitenwand8 durch die Linien44 ,46 und die Seitenwand9 durch die Linien45 ,57 begrenzt. - Das Faltmuster
37 umfasst des Weiteren eine Vielzahl zusätzlicher Faltlinien in dem Bereich, der sich zwischen der querverlaufenden Faltlinie40 und dem oberen Querversiegelungsbereich42 befindet. Solche zusätzlichen Faltlinien enthalten vier im Wesentlichen längslaufende Faltlinien50 ,51 ,52 ,53 , die die seitlichen Ecken der vorderen geneigten oberen Wand10 und der hinteren geneigten oberen Wand11 begrenzen und an den Schnittpunkten44a ,45a ,46a ,47a der Linie40 mit jeder der Längslinien44 ,45 ,46 ,47 ihren Ursprung haben. In den gezeigten Beispielen sind die Linien50 ,51 ,52 und53 leicht geneigt, um trapezoidförmige, sich nach oben verjüngende Wände10 ,11 zu bilden, sie könnten aber auch gänzlich in Längsrichtung laufen, d. h. Verlängerungen der Längslinien44 ,45 ,46 ,47 darstellen. - Die Linien
50 ,52 , der Abschnitt des oberen Querversiegelungsbereichs42 , der sich zwischen den Linien50 ,52 befindet, und der Abschnitt der Linie40 , der zwischen den Schnittpunkten44a ,46a liegt, begrenzen eine Klappzone54 , die die seitliche Klappe13 begrenzt. Analog begrenzen die Linien51 ,53 , der Abschnitt des oberen Querversiegelungsbereichs42 , der sich zwischen den Linien51 ,53 befindet und der Abschnitt der Linie40 , der sich zwischen den Schnittpunkten45a ,47 befindet, eine Klappzone55 , die die seitliche Klappe14 begrenzt. - Des Weiteren begrenzen die längslaufenden Faltlinien
50 ,51 ,52 ,53 , die querverlaufende Faltlinie40 und der Querversiegelungsbereich42 zwei andere Zonen68 ,69 , die jeweils zwischen den Zonen54 ,55 eingefügt sind und die jeweiligen vorderen und hinteren geneigten oberen Wände10 ,11 begrenzen. - Das Faltmuster
37 enthält des Weiteren in jeder Klappzone54 ,55 ein Paar geneigter Faltlinien56 ,57 , beziehungsweise58 ,59 , die von den Punkten44a ,46a , beziehungsweise45a ,47a , ausgehen und an dem oberen Querversiegelungsbereich42 zusammenkommen, um ein gleichschenkliges Dreieck mit dem Abschnitt der Linie40 zu bilden, der zwischen den Punkten44a ,46a , beziehungsweise45a ,47a , eingefügt ist. - Die Linien
56 ,57 , beziehungsweise58 ,59 , begrenzen die seitlichen äußeren Enden der seitlichen Klappen13 ,14 . - Drei weitere Faltlinien, mit
60 ,61 ,62 für die Klappzone54 bzw.63 ,64 ,65 für die Klappzone55 bezeichnet, verlaufen entlang entsprechender Halbierungslinien des gleichschenkligen Dreiecks und schneiden sich in der Mitte, die für die Klappzone54 mit66 , beziehungsweise67 für die Klappzone55 , bezeichnet wird. - Die Linien
60 ,61 der Klappzone54 verlaufen zwischen der Mitte66 und den jeweiligen Punkten44a ,46a und begrenzen nach oben den oberen Abschnitt20 der Seitenwand B. Analog verlaufen die Linien63 ,64 der Klappzone55 zwischen der Mitte57 und den jeweiligen Punkten45a ,47a und begrenzen nach oben den oberen Abschnitt20 der Seitenwand9 . - Das Faltmuster
37 enthält schließlich in jeder Klappzone54 ,55 eine weitere geneigte Faltlinie70 ,71 , die die jeweilige Line56 ,58 schneidet und zwischen der jeweiligen Mitte66 ,67 und dem jeweiligen Schnittpunkt der Querfaltlinie38 mit der Längsfaltlinie50 ,51 verläuft. - In jeder Klappzone
54 ,55 begrenzen die Linie70 ,71 , die Linie56 ,58 und der Abschnitt der Linie38 , der sich zwischen den Linien56 ,70 , beziehungsweise58 ,71 , befindet, einen Endabschnitt72 ,73 der jeweiligen seitlichen Klappe13 ,14 , der auf einen jeweiligen benachbarten Abschnitt74 ,75 des Materials2 gefaltet wird, der durch die jeweilige Linie50 ,51 und die Abschnitte der Linien56 ,70 , beziehungsweise58 ,71 , der sich zwischen ihrem Schnittpunkt und der jeweiligen Linie50 ,51 befindet, begrenzt ist. Es versteht sich, dass der Hauptabschnitt3 der Verpackung1 , der sich zwischen den Kanten21 ,22 und den Faltlinien40 ,41 befindet, beliebig gestaltet sein kann, während der gieblige obere Abschnitt4 unverändert bleibt. - Die
6 ,7 ,8 und9 verdeutlichen das Grundprinzip der vorliegenden Erfindung und zwar in Bezug auf die Giebelpackungen1' ,1'' , die die jeweiligen prismenartigen Hauptabschnitte3' ,3'' mit entsprechenden hexagonalen und achteckigen Querschnitten darstellen. In der folgenden Beschreibung werden die Verpackungen1' ,1'' nur insoweit beschrieben als sie von der Verpackung1 abweichen, wobei dieselben Bezugszahlen für alle jene Teile verwendet werden, die den bereits beschriebenen ähneln oder entsprechen. - Die Verpackungen
1' ,1'' bestehen aus entsprechendem bahnförmigen Verpackungsmaterial2' ,2'' , dessen entsprechende Wiederholungslängen in den7 ,9 gezeigt sind. - Das Material
2' ,2'' enthält entsprechende Faltmuster37' ,37'' , die jeweils vier querverlaufende Faltlinien darstellen, die gleich den querverlaufenden Faltlinien38 ,39 ,40 ,41 des Materials2 sind und deshalb mit denselben Bezugszahlen versehen sind. - In dem zwischen der querverlaufenden Faltlinie
40 und dem oberen Querversiegelungsbereich42 befindlichen Bereich sind die Faltlinien eines jeden Faltmusters37' ,37'' auf dieselbe Weise angeordnet wie die entsprechenden Faltlinien des Faltmusters37 , während in dem zwischen der querverlaufenden Faltlinie41 und dem unteren Querversiegelungsbereich43 befindlichen Bereich die Anordnung bekannt und nicht im Detail beschrieben ist. - Die Faltmuster
37' ,37'' stellen jeweils sechs oder acht längslaufende Faltlinien80 ,81 dar, die die Seitenecken der entsprechenden Verpackung1' ,1'' bilden. - Jeder Schnittpunkt
44a ,45a ,46a ,47a eines jeden Faltmusters37' ,37'' wird durch das Überschneiden der querverlaufenden Faltlinie40 mit einem entsprechenden Paar geneigter Linien definiert, mit82 für das Faltmuster37' bzw.83 für das Faltmuster37'' bezeichnet, die vom Schnittpunkt selbst abweichen und mit zwei entsprechenden benachbarten längslaufenden Faltlinien80 bzw.81 zusammentreffen. - Aufgrund der oben beschriebenen Anordnung der Faltlinien ist der Hauptabschnitt
3' der Verpackung1' durch die vordere und hintere Wand6' ,7' und durch gegenüberliegende Paare geneigter Seitenwände8' ,9' begrenzt. Die seitlichen Klappen13 ,14 der Verpackung1' werden auf den entsprechenden oberen Abschnitt20' der gegenüberliegenden Seitenwände8' ,9' gefaltet. - Die Verpackung
1'' zeigt eine vordere Wand6'' , eine hintere Wand7'' , gegenüberliegende Seitenwände8'' ,9'' und vier Kantenwände90 . Die seitlichen Klappen13 ,14 der Verpackung1'' werden auf die entsprechenden oberen Abschnitte20'' der Seitenwände8'' ,9'' gefaltet. - Die Vorteile der Verpackung
1 ,1' ,1'' gemäß der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der vorstehenden Beschreibung. - Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der gieblige obere Abschnitt
4 dadurch entsteht, dass die seitlichen Klappen13 ,14 eines konischen Endabschnitts (29 ) einer Kissenpackung (26 ) aus dem Volumen gefaltet wird, das durch die vorderen und hinteren geneigten oberen Wände10 ,11 begrenzt wird, kann die Verpackung1 ,1' ,1'' leicht und billig durch Bahnen gespeiste Befüllungsmaschinen hergestellt werden, wie z. B. durch die oben genannten TB- und TBA-Serien oder den Endloskettentyp, ohne dass es dabei zu wesentlichen Änderungen dieser Maschinen kommt. Dieses Ergebnis kann einfach dadurch erzielt werden, dass einige Faltlinien (60 ,61 ,62 ,70 ;63 ,64 ,65 ,71 ) auf dem oberen querverlaufenden Abschnitt eines bahnförmigen Verpackungsmaterials hinzugefügt werden, das normalerweise zur Bildung parallelepiped geformter, sechs- oder achteckiger Verpackungen verwendet wird. - Natürlich können die hier beschriebenen und dargestellten Verpackungen
1 ,1' ,1'' verändert werden, ohne dabei vom Schutzumfang der beigefügten Ansprüche abzuweichen. - Es ist offensichtlich, dass die in den vorhergehenden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschriebenen Verpackungen aus einem bahnförmigen Verpackungsmaterial hergestellt werden können, das nicht nur in Form eines Gewebes sondern auch in Form von Zuschnitten vorliegen kann, sofern die Ausführungsform dies zulässt.
- Des Weiteren können die Hauptabschnitte der Verpackungen, die in den zahlreichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben sind, andere Formen als die offenbarten aufweisen.
Claims (11)
- Giebelpackung (
1 ,1' ,1'' ) für schüttfähige Nahrungsmittel, die einen prismenartigen Hauptabschnitt (3 ,3' ,3'' ) und einen giebeligen oberen Abschnitt (4 ) umfasst, der den Hauptabschnitt (3 ,3' ,3'' ) nach oben begrenzt, und eine vordere schräge obere Wand (10 ) und eine hintere schräge obere Wand (11 ) enthält, die an einer oberen Querversiegelung (12 ) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der giebelige obere Abschnitt (4 ) ein Paar seitlicher Klappen (13 ,14 ) enthält, die an die jeweiligen Endabschnitte (12a ,12b ) der oberen Querversiegelung (12 ) angrenzen und die jeweils eine erste Seite haben, die an eine (10 ) der vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10 ,11 ) angrenzt, sowie eine zweite Seite, die durch einen jeweiligen Endabschnitt (12a ,12b ) der oberen Querversiegelung (12 ) gebildet wird, und dass die seitlichen Klappen (13 ,14 ) auf entsprechende obere Abschnitte (20 ,20' ,20'' ) der gegenüberliegenden Seitenwände (8 ,9 ;8' ,9' ;8'' ,9'' ) des Hauptabschnitts (3 ,3' ,3'' ) gefaltet werden, um die zweite Seite jeder seitlichen Klappe (13 ,14 ) an eine weitere (11 ) der vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10 ,11 ) angrenzend anzuordnen. - Packung nach Anspruch 1, wobei sie aus einer Kissenpackung (
26 ) entsteht, die wenigstens einen konischen Endabschnitt (29 ) hat, der von der oberen Querversiegelung (12 ) begrenzt wird, die die vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10 ,11 ) begrenzt und mit den gegenüberliegenden vorstehenden seitlichen Klappen (13 ,14 ) ausgestattet ist. - Packung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Hauptabschnitt (
3 ) einen rechteckigen Querschnitt hat. - Packung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Hauptabschnitt (
3' ) einen sechseckigen Querschnitt hat. - Packung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Hauptabschnitt (
3' ) einen achteckigen Querschnitt hat. - Verfahren zur Herstellung einer Giebelpackung (
1 ,1' ,1'' ) für schüttfähige Nahrungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte umfasst: – Bilden eines prismenartigen Hauptabschnitts (3 ,3' ,3'' ) und eines giebeligen oberen Abschnitts (4 ), welcher enthält eine vordere schräge obere Wand (10 ), eine hintere schräge obere Wand (11 ), eine obere Querversiegelung (12 ), die die vorderen und die hinteren schrägen oberen Wände (10 ,11 ) miteinander verbindet, und ein Paar seitlicher Klappen (13 ,14 ), die von gegenüberliegenden Seiten der hinteren und der vorderen schrägen oberen Wänden (10 ,11 ) vorstehen, oben durch die entsprechenden Endabschnitte (12a ,12b ) der oberen Querversiegelung (12 ) begrenzt sind, und die jeweils eine erste Seite haben, die an eine (10 ) der vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10 ,11 ) angrenzt und eine zweite Seite, die durch einen jeweiligen Endabschnitt (12a ,12b ) der oberen Querversiegelung (12 ) gebildet wird; und – Falten der seitlichen Klappen (13 ,14 ) auf die entsprechenden oberen Abschnitte (20 ,20' ,20'' ) der gegenüberliegenden Seitenwände (8 ,9 ;8' ,9' ;8'' ,9'' ) des Hauptabschnitts (3 ,3' ,3'' ), um die zweite Seite jeder seitlichen Klappe (13 ,14 ) an eine weitere (11 ) der vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10 ,11 ) angrenzend anzuordnen. - Verfahren nach Anspruch 6, umfassend den Schritt des Bildens einer Kissenpackung (
26 ), die gegenüberliegende konische Endabschnitte (29 ,30 ) hat, welche an ihren entsprechenden Enden quergesiegelt sind, wobei einer (29 ) der konischen Endabschnitte (29 ,30 ) der Kissenpackung (26 ) den giebeligen oberen Abschnitt (4 ) der Packung (1 ,1' ,1'' ), die mit den seitlichen Klappen (13 ,14 ) ausgestattet ist, bildet. - Bahnförmiges Verpackungsmaterial zur Herstellung einer Giebelpackung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, enthaltend: ein Faltmuster (37 ,37' ,37'' ), das wiederum in einem Endabschnitt, der zur Bildung des giebeligen oberen Abschnitts (4 ) der Verpackung (1 ,1' ,1'' ) dient, eine erste querverlaufende Faltlinie (38 ) umfasst, die die obere Querversiegelung (12 ) begrenzt, eine zweite querverlaufende Faltlinie (40 ), die die horizontalen Ecken des giebeligen oberen Abschnitts (4 ) bildet, sowie eine Vielzahl längslaufender Faltlinien (50 ,51 ,52 ,53 ), die zusammen mit den ersten und zweiten querver laufenden Faltlinien (38 ,40 ) ein Paar erster Bereiche (54 ;55 ) begrenzen, die die seitlichen Klappen (13 ;14 ) definieren, und ein Paar zweiter Bereiche (68 ,69 ) begrenzen, die die vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10 ;11 ) definieren, wobei jeder erste Bereich (54 ;55 ) ein Paar erster geneigter Faltlinien (56 ,57 ;58 ,59 ) enthält, die an der ersten querverlaufenden Faltlinie (38 ) zusammentreffen, ein gleichschenkeliges Dreieck mit der zweiten querverlaufenden Faltlinie (50 ) begrenzen und entsprechende seitliche äußere Grenzen der entsprechenden seitlichen Klappe (13 ;14 ) definieren, wobei jeder erste Bereich (54 ;55 ) des Weiteren eine zweite geneigte Faltlinie (70 ;71 ) enthält, die sich von der Mitte (66 ;67 ) des gleichschenkeligen Dreiecks zu einer entsprechenden längslaufenden Faltlinie (50 ;51 ) erstreckt. - Bahnförmiges Verpackungsmaterial nach Anspruch 8, wobei in jedem ersten Bereich (
54 ;55 ) die zweite geneigte Faltlinie (70 ;71 ) den Schnittpunkt zwischen der jeweiligen längslaufenden Faltlinie (50 ;51 ) und der ersten querverlaufenden Faltlinie (38 ) erreicht. - Bahnförmiges Verpackungsmaterial nach Anspruch 8 oder 9, wobei jeder erste Bereich (
54 ;55 ) dritte geneigte Faltlinien (60 ,61 ,62 ;63 ,64 ,65 ) enthält, die sich entlang entsprechender Halbierungslinien des gleichschenkligen Dreiecks erstrecken. - Bahnförmiges Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 8 bis 10, das die Form eines Gewebes aufweist.
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| 8364 | No opposition during term of opposition |