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DE60208423T2 - Giebelbehälter für fliessfähige nahrungsmittel - Google Patents

Giebelbehälter für fliessfähige nahrungsmittel Download PDF

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Publication number
DE60208423T2
DE60208423T2 DE60208423T DE60208423T DE60208423T2 DE 60208423 T2 DE60208423 T2 DE 60208423T2 DE 60208423 T DE60208423 T DE 60208423T DE 60208423 T DE60208423 T DE 60208423T DE 60208423 T2 DE60208423 T2 DE 60208423T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
section
walls
transverse
lines
gabled
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60208423T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60208423D1 (de
Inventor
Lars-Erik Palm
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tetra Laval Holdings and Finance SA
Original Assignee
Tetra Laval Holdings and Finance SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Tetra Laval Holdings and Finance SA filed Critical Tetra Laval Holdings and Finance SA
Application granted granted Critical
Publication of DE60208423D1 publication Critical patent/DE60208423D1/de
Publication of DE60208423T2 publication Critical patent/DE60208423T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/40Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper specially constructed to contain liquids
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/06Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end-closing or contents-supporting elements formed by folding inwardly a wall extending from, and continuously around, an end of the tubular body
    • B65D5/067Gable-top containers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Wrappers (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Containers Having Bodies Formed In One Piece (AREA)
  • Tubes (AREA)

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Giebelpackung für fließfähige Nahrungsmittel.
  • Stand der Technik
  • Bekanntermaßen werden viele fließfähige Nahrungsmittel wie z.B. Fruchtsaft, ultrahocherhitzte Milch (H-Milch), Wein, Tomatensoße, etc. in Verpackungen verkauft, die aus einem sterilisierten Verpackungsmaterial hergestellt werden.
  • Das Verpackungsmaterial hat eine mehrschichtige Struktur mit einer Schicht aus faserigem Material, z. B. Papier, die auf beiden Seiten mit Schichten aus heißsiegelbarem Kunststoff, z. B. Polyethylen, bedeckt ist, und bei sterilen Verpackungen für lang haltbare Produkte wie H-Milch umfasst sie auch eine Schicht aus Sauerstoffsperrmaterial, das zum Beispiel durch einen Aluminiumfilm definiert wird, die auf eine Schicht aus heißgesiegeltem Kunststoffmaterial aufgebracht wird und die wiederum mit einer weiteren Schicht aus heißsiegelbarem Kunststoffmaterial bedeckt ist, welche schließlich die Innenseite der Verpackung definiert, die mit dem Nahrungsmittel in Kontakt kommt.
  • Ein typisches Beispiel einer solchen Verpackung ist die parallelepiped geformte Verpackung für flüssige oder fließfähige Nahrungsmittelprodukte, die als Tetra Brik Aseptic (eingetragene Marke) bekannt ist, die aus einem kontinuierlichen Schlauch durch Biegen und Längssiegeln eines Verpackungsmaterialstreifens geformt wird; der Verpackungsmaterialstreifen wird auf der Verpackungsmaschine selbst sterilisiert, z. B. durch Aufbringen eines chemischen Sterilisierungswirkstoffs, wie beispielsweise einer Wasserstoffperoxydlösung, die nach der Sterilisierung von der Oberfläche der Verpackung entfernt wird, beispielsweise durch Erhitzen verdampft wird, und die solchermaßen sterilisierte Bahn aus Verpackungsmaterial wird in einer geschlossenen sterilen Umgebung gehalten und gefaltet und längs gesiegelt, um einen vertikalen Schlauch zu bilden.
  • Der Schlauch wird mit dem sterilisierten oder steril verarbeiteten Nahrungsmittel befüllt und an gleich voneinander beabstandeten Querschnitten gesiegelt und geschnitten, um Kissenpackungen zu bilden, die mechanisch gefaltet werden, um die fertigen, z. B. im Wesentlich parallelepiped geformten Verpackungen zu bilden.
  • Bei aus Bahnen gespeisten Befüllungs- und Formmaschinen sind zwei Grundtypen bekannt: Eine erste und gängigere Maschinenart weist zwei Paar sich hin- und herbewegender Backen auf; diese Maschinenart enthält beispielsweise die TB- und TBA-Serien, die von Tetra Brick Packaging Systems in Lund (Schweden), Ruben Rausings gata und in Modena (Italien), Via Delfini 1 hergestellt werden. Der zweite aus Bahnen gespeiste Verpackungsmaschinentyp ist der Endloskettentyp, bei dem die Form- und Versiegelungseinheiten von zwei sich zugewandten Endlosketten getragen werden und nicht von sich hin – und her bewegenden Backen.
  • Um das Falten der Verpackungsmaterialbahn sowohl während des Formens als auch des abschließenden Faltens zu ermöglichen, werden Faltlinien, die ein so genanntes „Faltmuster" definieren, auf dem Verpackungsmaterial bei der Fertigung gebildet.
  • Alternativ kann das Verpackungsmaterial in Zuschnitte geschnitten werden, die auf Formdornen zu Verpackungen geformt werden, die entstandenen Verpackungen wiederum werden mit dem Nahrungsmittel befüllt und versiegelt. Ein Beispiel einer solchen Verpackung ist die sogenannte „Giebel"packung, die weithin unter dem Handelsnamen Tetra Rex (eingetragene Marke) bekannt ist und einen giebeligen oberen Abschnitt hat, der von zwei geneigten oder schrägen Wänden begrenzt wird, die an einer oberen Querversiegelung miteinander verbunden sind.
  • Insbesondere sobald die unfertigen Verpackungen auf den Formdornen gebildet sind, weisen sie eine oben offene parallelepipedische Form auf; der giebelige obere Abschnitt entsteht dadurch, dass die gegenüberliegenden Seitenwände des oberen Abschnitts der unfertigen Verpackungen gegeneinander gedrückt werden, um die oberen Kanten der anderen Wände aufzustellen, die dann miteinander versiegelt werden, um die Querversiegelung zu bilden.
  • Sobald die Verpackungen des oben genannten Typs gebildet sind, können sie weiteren Verarbeitungsschritten unterzogen werden, beispielsweise dem Anordnen einer wiederverschließbaren Öffnungsvorrichtung.
  • Giebelpackungen werden gerne zweckmäßigerweise in Kombination mit wiederverschließbaren Öffnungsvorrichtungen verwendet, weil die schrägen oberen Wände breiter sind als entsprechende flache Abschnitte der parallelepipedischen Form und deshalb die Anwendung von größeren Öffnungsvorrichtungen ermöglichen, die beispielsweise mit Schraubdeckeln oder ähnlichem ausgestattet sind.
  • Offenbarung der Erfindung
  • In den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fällt die Bereitstellung einer Giebelpackung, die leicht und preiswert mithilfe von Bahnen gespeisten Befüllungsmaschinen hergestellt werden kann, wie beispielsweise die der oben genannten TB- und TBA- Serien oder die des Endloskettentyps, ohne dass wesentliche Änderungen an solchen Maschinen vorgenommen werden.
  • Dieser Schutzumfang wird durch eine Giebelpackung gemäß Anspruch 1 erzielt.
  • Ein weiterer durch die vorliegende Erfindung abgedeckter Schutzbereich besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Giebelpackung anzugeben.
  • Dieser Schutzbereich wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 6 erzielt.
  • Ein weiterer Schutzbereich der vorliegenden Erfindung erstreckt sich darauf, ein bahnförmiges Verpackungsmaterial zu entwerfen, das mit einem Faltmuster versehen ist, mit dem eine derartige Giebelpackung erzielt werden kann. Dieser Schutzumfang erstreckt sich auf ein bahnförmiges Verpackungsmaterial gemäß Anspruch 8.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Drei bevorzugte, nicht einschränkende Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, darin zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Giebelpackung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Seitenansicht der Verpackung aus 1;
  • 3 eine rückwärtige Ansicht der Verpackung aus 1;
  • 4 eine perspektivische Ansicht einer Kissenpackung, die ein Zwischenprodukt bei der Herstellung der Verpackung aus 1 darstellt;
  • 5 ein Wiederholungslängenabschnitt eines bahnförmigen Verpackungsmaterials für die Herstellung der Verpackung aus 1;
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Giebelpackung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 7 ein Wiederholungslängenabschnitt eines bahnförmigen Verpackungsmaterials für die Herstellung der Verpackung aus 6;
  • 8 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Giebelpackung gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • 9 ein Wiederholungslängenabschnitt eines bahnförmigen Verpackungsmaterials für die Herstellung der Verpackung aus 8.
  • Die beste Art, die Erfindung auszuführen
  • In den Zeichnungen 1, 2 und 3 bezeichnet die Bezugszahl 1 eine Giebelpackung für Nahrungsmittel gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Die Verpackung 1 besteht aus bahnförmigem Verpackungsmaterial 2 (5) – im Folgenden „Material 2" genannt – und enthält im Wesentlichen einen parallelepiped geformten Hauptabschnitt 3 und einen giebligen oberen Abschnitt 4, der den Hauptabschnitt 3 nach oben begrenzt.
  • Insbesondere hat der Hauptabschnitt 3 eine vorzugsweise quadratisch geformte untere Wand 5, eine vordere Wand 6, eine hintere Wand 7 und ein Paar Seitenwände 8, 9.
  • Der gieblige obere Abschnitt 4 enthält eine vordere schräge obere Wand 10 und eine hintere schräge obere Wand 11, die sich an einer oberen Querversiegelung 12 der Verpackung 1 mit einander verbinden.
  • Gemäß einem wichtigen Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält der gieblige obere Abschnitt 4 ein Paar oberer seitlicher Klappen 13, 14, die an die jeweiligen seitlichen Endabschnitte 12a, 12b der oberen Querversiegelung 12 angrenzen und aus dem oberen Verpackungsvolumen gefaltet werden, das für das Nahrungsmittel zur Verfügung steht, und die durch die vorderen und hinteren schrägen oberen Wände 10, 11 begrenzt werden.
  • Jedes Paar seitlicher Klappen 13, 14 hat eine Seite, die durch eine seitliche Kante 15 der vorderen schrägen oberen Wand 10 begrenzt ist, und eine weitere Seite, die durch einen entsprechenden seitlichen Endabschnitt 12a, 12b der Querversiegelung 12 gebildet und auf eine seitliche Kante 16 der hinteren schrägen oberen Wand 11 gefaltet wird.
  • Die seitlichen Klappen 13, 14 werden auf entsprechende dreieckige obere Abschnitte 20 der Seitenwände 8, 9 gefaltet. Die oberen Abschnitte 20 sind flach und gegenüber den entsprechenden Seitenwänden 8, 9 im Wesentlichen koplanar oder leicht nach innen geneigt, was weiter unten genauer erklärt wird.
  • Zum besseren Verständnis der neuen Verpackungsgestalt wird nun auf die 4 und 5 eingegangen.
  • Die Verpackung 1 wird aus einem kontinuierlichen Schlauch (nicht dargestellt) aus Verpackungsmaterial hergestellt, der durch Biegen und Längssiegeln des Materials 2 (5) entlang dessen seitlicher Kanten 21, 22 gewonnen wird. Genauer gesagt wird ein Kantenabschnitt 21a des Materials 2 auf den gegenüberliegenden Kantenabschnitt 22a aufgebracht und gesiegelt, um eine Längssiegelung 23 zu erzielen, die im Wesentlichen entlang einer vertikalen Mittellinie der Rückwand 7 der fertigen Verpackung 1 verläuft.
  • Der Schlauch wird dann zur Bildung von Querversiegelungen in regelmäßigen Abständen quergesiegelt und dann entlang dieser Querversiegelungen abgeschnitten, um die so genannten Kissenpackungen zu bilden, die Zwischenprodukte sind, die mittels einer Vielzahl abschließender Faltschritte in die fertigen Verpackungen 1 umgewandelt werden können. Eine Kissenpackung, mit 26 bezeichnet, ist in 4 dargestellt.
  • Was eine einzelne fertige Verpackung 1 betrifft, oder in entsprechender Weise eine einzelne Kissenpackung 26, so enthält die Querversiegelungen die oben genannte obere Querversiegelung 12 und eine untere Querversiegelung 27, wie in 4 gezeigt.
  • Die Kissenpackung 26 enthält einen parallelepiped geformten Basisabschnitt 28, der durch vier Wände, die den Wänden 6, 7, 8, 9 des Hauptabschnitts 3 der fertigen Verpackung 1 entsprechen, begrenzt ist, und gegenüberliegende konische Endabschnitte 29, 30, die sich vom Basisabschnitt 28 zu den entsprechenden Querversiegelungen 12, 27 hin verjüngen.
  • Der konische Endabschnitt 29 begrenzt die vorderen und hinteren schrägen oberen Wände 10, 11 der fertigen Verpackung 1 und ist mit seitlichen Klappen 13, 14 ausgestattet, die von den gegenüberliegenden Seiten der vorderen und hinteren schrägen oberen Wänden 10, 11 vorstehen und, wie oben ausgeführt, auf die entsprechenden oberen Abschnitte 20 der Seitenwände 8, 9 gefaltet werden können.
  • Der konische Endabschnitt 30 kann auf bekannte Art und Weise gefaltet werden, um die Bodenwand 5 zu bilden, der konische Endabschnitt 30 wird insbesondere durch ein Paar schräger Wände 31 gebildet, die an der unteren Querversiegelung 27 miteinander verbunden sind und ein Paar vorstehender unterer seitlicher Klappen 32, 33 begrenzen.
  • Zum Abflachen der Bodenwand 5 wird der konische Endabschnitt 30 gegen den konischen Endabschnitt 29 gedrückt, um die seitlichen Klappen 32, 33 auf die schrägen Wände 31 zu falten und zu siegeln.
  • Das bahnförmige Material 2 enthält ein Faltmuster 37, d.h. eine Vielzahl abgeschwächter Linien, die durch Falzwalzen erzeugt werden und Faltlinien bilden, entlang derer das Material während des Formens und der abschließenden Faltschritte gefaltet wird.
  • 5 zeigt eine Wiederholungslänge des Materials 2, d.h. die exakte Länge des Materials, die verwendet wird, um eine einzelne Packung 1 herzustellen.
  • Das Faltmuster 37 enthält bekanntermaßen vier querverlaufende Faltlinien 38, 39, 40, 41: die Linien 38, 39 befinden sich nahe den Querenden der Wiederholungslänge und begrenzen die entsprechenden oberen und unteren Querversiegelungsbereiche 42, 43, die Linien 40, 41 bilden die horizontalen Ecken des giebligen oberen Abschnitts 4 und der Bodenwand 5 und sind in den 1 und 4 zur Verdeutlichung gezeigt.
  • Das Faltmuster 37 umfasst bekanntermaßen auch vier längslaufende Faltlinien 44, 45, 46, 47, die die Seitenecken der Verpackung 1 bilden und sich zwischen den querverlaufenden Faltlinien 40, 41 erstrecken, sowie eine Vielzahl Faltlinien 48 in dem zwischen der Linie 41 und dem unteren Querversiegelungsbereich 43 liegenden Bereich, die zur Herstellung der unteren seitlichen Klappen 32, 33 (4) der Kissenpackung 26 dienen. Die Anordnung der Linien 48 ist bekannt und nicht detailliert beschrieben.
  • Die längslaufenden Faltlinien 44, 45 befinden sich in der Nähe der seitlichen Kanten 21, 22, während die längslaufenden Faltlinien 46, 47 zwischen den Linien 44, 45 eingefügt sind.
  • Der Klarheit wegen wird die vordere Wand 6 der Verpackung 1 durch die Linien 46, 47 begrenzt, die hintere Wand 7 durch die Linien 44, 45 begrenzt, die Seitenwand 8 durch die Linien 44, 46 und die Seitenwand 9 durch die Linien 45, 57 begrenzt.
  • Das Faltmuster 37 umfasst des Weiteren eine Vielzahl zusätzlicher Faltlinien in dem Bereich, der sich zwischen der querverlaufenden Faltlinie 40 und dem oberen Querversiegelungsbereich 42 befindet. Solche zusätzlichen Faltlinien enthalten vier im Wesentlichen längslaufende Faltlinien 50, 51, 52, 53, die die seitlichen Ecken der vorderen geneigten oberen Wand 10 und der hinteren geneigten oberen Wand 11 begrenzen und an den Schnittpunkten 44a, 45a, 46a, 47a der Linie 40 mit jeder der Längslinien 44, 45, 46, 47 ihren Ursprung haben. In den gezeigten Beispielen sind die Linien 50, 51, 52 und 53 leicht geneigt, um trapezoidförmige, sich nach oben verjüngende Wände 10, 11 zu bilden, sie könnten aber auch gänzlich in Längsrichtung laufen, d. h. Verlängerungen der Längslinien 44, 45, 46, 47 darstellen.
  • Die Linien 50, 52, der Abschnitt des oberen Querversiegelungsbereichs 42, der sich zwischen den Linien 50, 52 befindet, und der Abschnitt der Linie 40, der zwischen den Schnittpunkten 44a, 46a liegt, begrenzen eine Klappzone 54, die die seitliche Klappe 13 begrenzt. Analog begrenzen die Linien 51, 53, der Abschnitt des oberen Querversiegelungsbereichs 42, der sich zwischen den Linien 51, 53 befindet und der Abschnitt der Linie 40, der sich zwischen den Schnittpunkten 45a, 47 befindet, eine Klappzone 55, die die seitliche Klappe 14 begrenzt.
  • Des Weiteren begrenzen die längslaufenden Faltlinien 50, 51, 52,53, die querverlaufende Faltlinie 40 und der Querversiegelungsbereich 42 zwei andere Zonen 68, 69, die jeweils zwischen den Zonen 54, 55 eingefügt sind und die jeweiligen vorderen und hinteren geneigten oberen Wände 10, 11 begrenzen.
  • Das Faltmuster 37 enthält des Weiteren in jeder Klappzone 54, 55 ein Paar geneigter Faltlinien 56, 57, beziehungsweise 58, 59, die von den Punkten 44a, 46a, beziehungsweise 45a, 47a, ausgehen und an dem oberen Querversiegelungsbereich 42 zusammenkommen, um ein gleichschenkliges Dreieck mit dem Abschnitt der Linie 40 zu bilden, der zwischen den Punkten 44a, 46a, beziehungsweise 45a, 47a, eingefügt ist.
  • Die Linien 56, 57, beziehungsweise 58, 59, begrenzen die seitlichen äußeren Enden der seitlichen Klappen 13, 14.
  • Drei weitere Faltlinien, mit 60, 61, 62 für die Klappzone 54 bzw. 63, 64, 65 für die Klappzone 55 bezeichnet, verlaufen entlang entsprechender Halbierungslinien des gleichschenkligen Dreiecks und schneiden sich in der Mitte, die für die Klappzone 54 mit 66, beziehungsweise 67 für die Klappzone 55, bezeichnet wird.
  • Die Linien 60, 61 der Klappzone 54 verlaufen zwischen der Mitte 66 und den jeweiligen Punkten 44a, 46a und begrenzen nach oben den oberen Abschnitt 20 der Seitenwand B. Analog verlaufen die Linien 63, 64 der Klappzone 55 zwischen der Mitte 57 und den jeweiligen Punkten 45a, 47a und begrenzen nach oben den oberen Abschnitt 20 der Seitenwand 9.
  • Das Faltmuster 37 enthält schließlich in jeder Klappzone 54, 55 eine weitere geneigte Faltlinie 70, 71, die die jeweilige Line 56, 58 schneidet und zwischen der jeweiligen Mitte 66, 67 und dem jeweiligen Schnittpunkt der Querfaltlinie 38 mit der Längsfaltlinie 50, 51 verläuft.
  • In jeder Klappzone 54, 55 begrenzen die Linie 70, 71, die Linie 56, 58 und der Abschnitt der Linie 38, der sich zwischen den Linien 56, 70, beziehungsweise 58, 71, befindet, einen Endabschnitt 72, 73 der jeweiligen seitlichen Klappe 13, 14, der auf einen jeweiligen benachbarten Abschnitt 74, 75 des Materials 2 gefaltet wird, der durch die jeweilige Linie 50, 51 und die Abschnitte der Linien 56, 70, beziehungsweise 58, 71, der sich zwischen ihrem Schnittpunkt und der jeweiligen Linie 50, 51 befindet, begrenzt ist. Es versteht sich, dass der Hauptabschnitt 3 der Verpackung 1, der sich zwischen den Kanten 21, 22 und den Faltlinien 40, 41 befindet, beliebig gestaltet sein kann, während der gieblige obere Abschnitt 4 unverändert bleibt.
  • Die 6, 7, 8 und 9 verdeutlichen das Grundprinzip der vorliegenden Erfindung und zwar in Bezug auf die Giebelpackungen 1', 1'' , die die jeweiligen prismenartigen Hauptabschnitte 3', 3'' mit entsprechenden hexagonalen und achteckigen Querschnitten darstellen. In der folgenden Beschreibung werden die Verpackungen 1', 1'' nur insoweit beschrieben als sie von der Verpackung 1 abweichen, wobei dieselben Bezugszahlen für alle jene Teile verwendet werden, die den bereits beschriebenen ähneln oder entsprechen.
  • Die Verpackungen 1', 1'' bestehen aus entsprechendem bahnförmigen Verpackungsmaterial 2', 2'', dessen entsprechende Wiederholungslängen in den 7, 9 gezeigt sind.
  • Das Material 2', 2'' enthält entsprechende Faltmuster 37', 37'', die jeweils vier querverlaufende Faltlinien darstellen, die gleich den querverlaufenden Faltlinien 38, 39, 40, 41 des Materials 2 sind und deshalb mit denselben Bezugszahlen versehen sind.
  • In dem zwischen der querverlaufenden Faltlinie 40 und dem oberen Querversiegelungsbereich 42 befindlichen Bereich sind die Faltlinien eines jeden Faltmusters 37', 37'' auf dieselbe Weise angeordnet wie die entsprechenden Faltlinien des Faltmusters 37, während in dem zwischen der querverlaufenden Faltlinie 41 und dem unteren Querversiegelungsbereich 43 befindlichen Bereich die Anordnung bekannt und nicht im Detail beschrieben ist.
  • Die Faltmuster 37', 37'' stellen jeweils sechs oder acht längslaufende Faltlinien 80, 81 dar, die die Seitenecken der entsprechenden Verpackung 1', 1'' bilden.
  • Jeder Schnittpunkt 44a, 45a, 46a, 47a eines jeden Faltmusters 37', 37'' wird durch das Überschneiden der querverlaufenden Faltlinie 40 mit einem entsprechenden Paar geneigter Linien definiert, mit 82 für das Faltmuster 37' bzw. 83 für das Faltmuster 37'' bezeichnet, die vom Schnittpunkt selbst abweichen und mit zwei entsprechenden benachbarten längslaufenden Faltlinien 80 bzw. 81 zusammentreffen.
  • Aufgrund der oben beschriebenen Anordnung der Faltlinien ist der Hauptabschnitt 3' der Verpackung 1' durch die vordere und hintere Wand 6', 7' und durch gegenüberliegende Paare geneigter Seitenwände 8', 9' begrenzt. Die seitlichen Klappen 13, 14 der Verpackung 1' werden auf den entsprechenden oberen Abschnitt 20' der gegenüberliegenden Seitenwände 8', 9' gefaltet.
  • Die Verpackung 1'' zeigt eine vordere Wand 6'', eine hintere Wand 7'', gegenüberliegende Seitenwände 8'', 9'' und vier Kantenwände 90. Die seitlichen Klappen 13, 14 der Verpackung 1'' werden auf die entsprechenden oberen Abschnitte 20'' der Seitenwände 8'', 9'' gefaltet.
  • Die Vorteile der Verpackung 1, 1', 1'' gemäß der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der vorstehenden Beschreibung.
  • Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der gieblige obere Abschnitt 4 dadurch entsteht, dass die seitlichen Klappen 13, 14 eines konischen Endabschnitts (29) einer Kissenpackung (26) aus dem Volumen gefaltet wird, das durch die vorderen und hinteren geneigten oberen Wände 10, 11 begrenzt wird, kann die Verpackung 1, 1', 1'' leicht und billig durch Bahnen gespeiste Befüllungsmaschinen hergestellt werden, wie z. B. durch die oben genannten TB- und TBA-Serien oder den Endloskettentyp, ohne dass es dabei zu wesentlichen Änderungen dieser Maschinen kommt. Dieses Ergebnis kann einfach dadurch erzielt werden, dass einige Faltlinien (60, 61, 62, 70; 63, 64, 65, 71) auf dem oberen querverlaufenden Abschnitt eines bahnförmigen Verpackungsmaterials hinzugefügt werden, das normalerweise zur Bildung parallelepiped geformter, sechs- oder achteckiger Verpackungen verwendet wird.
  • Natürlich können die hier beschriebenen und dargestellten Verpackungen 1, 1', 1'' verändert werden, ohne dabei vom Schutzumfang der beigefügten Ansprüche abzuweichen.
  • Es ist offensichtlich, dass die in den vorhergehenden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschriebenen Verpackungen aus einem bahnförmigen Verpackungsmaterial hergestellt werden können, das nicht nur in Form eines Gewebes sondern auch in Form von Zuschnitten vorliegen kann, sofern die Ausführungsform dies zulässt.
  • Des Weiteren können die Hauptabschnitte der Verpackungen, die in den zahlreichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben sind, andere Formen als die offenbarten aufweisen.

Claims (11)

  1. Giebelpackung (1, 1', 1'') für schüttfähige Nahrungsmittel, die einen prismenartigen Hauptabschnitt (3, 3', 3'') und einen giebeligen oberen Abschnitt (4) umfasst, der den Hauptabschnitt (3, 3', 3'') nach oben begrenzt, und eine vordere schräge obere Wand (10) und eine hintere schräge obere Wand (11) enthält, die an einer oberen Querversiegelung (12) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der giebelige obere Abschnitt (4) ein Paar seitlicher Klappen (13, 14) enthält, die an die jeweiligen Endabschnitte (12a, 12b) der oberen Querversiegelung (12) angrenzen und die jeweils eine erste Seite haben, die an eine (10) der vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10, 11) angrenzt, sowie eine zweite Seite, die durch einen jeweiligen Endabschnitt (12a, 12b) der oberen Querversiegelung (12) gebildet wird, und dass die seitlichen Klappen (13, 14) auf entsprechende obere Abschnitte (20, 20', 20'') der gegenüberliegenden Seitenwände (8, 9; 8', 9'; 8'', 9'') des Hauptabschnitts (3, 3', 3'') gefaltet werden, um die zweite Seite jeder seitlichen Klappe (13, 14) an eine weitere (11) der vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10, 11) angrenzend anzuordnen.
  2. Packung nach Anspruch 1, wobei sie aus einer Kissenpackung (26) entsteht, die wenigstens einen konischen Endabschnitt (29) hat, der von der oberen Querversiegelung (12) begrenzt wird, die die vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10, 11) begrenzt und mit den gegenüberliegenden vorstehenden seitlichen Klappen (13, 14) ausgestattet ist.
  3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Hauptabschnitt (3) einen rechteckigen Querschnitt hat.
  4. Packung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Hauptabschnitt (3') einen sechseckigen Querschnitt hat.
  5. Packung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Hauptabschnitt (3') einen achteckigen Querschnitt hat.
  6. Verfahren zur Herstellung einer Giebelpackung (1, 1', 1'') für schüttfähige Nahrungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte umfasst: – Bilden eines prismenartigen Hauptabschnitts (3, 3', 3'') und eines giebeligen oberen Abschnitts (4), welcher enthält eine vordere schräge obere Wand (10), eine hintere schräge obere Wand (11), eine obere Querversiegelung (12), die die vorderen und die hinteren schrägen oberen Wände (10, 11) miteinander verbindet, und ein Paar seitlicher Klappen (13, 14), die von gegenüberliegenden Seiten der hinteren und der vorderen schrägen oberen Wänden (10, 11) vorstehen, oben durch die entsprechenden Endabschnitte (12a, 12b) der oberen Querversiegelung (12) begrenzt sind, und die jeweils eine erste Seite haben, die an eine (10) der vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10, 11) angrenzt und eine zweite Seite, die durch einen jeweiligen Endabschnitt (12a, 12b) der oberen Querversiegelung (12) gebildet wird; und – Falten der seitlichen Klappen (13, 14) auf die entsprechenden oberen Abschnitte (20, 20', 20'') der gegenüberliegenden Seitenwände (8, 9; 8', 9'; 8'', 9'') des Hauptabschnitts (3, 3', 3''), um die zweite Seite jeder seitlichen Klappe (13, 14) an eine weitere (11) der vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10, 11) angrenzend anzuordnen.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, umfassend den Schritt des Bildens einer Kissenpackung (26), die gegenüberliegende konische Endabschnitte (29, 30) hat, welche an ihren entsprechenden Enden quergesiegelt sind, wobei einer (29) der konischen Endabschnitte (29, 30) der Kissenpackung (26) den giebeligen oberen Abschnitt (4) der Packung (1, 1', 1''), die mit den seitlichen Klappen (13, 14) ausgestattet ist, bildet.
  8. Bahnförmiges Verpackungsmaterial zur Herstellung einer Giebelpackung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, enthaltend: ein Faltmuster (37, 37', 37''), das wiederum in einem Endabschnitt, der zur Bildung des giebeligen oberen Abschnitts (4) der Verpackung (1, 1', 1'') dient, eine erste querverlaufende Faltlinie (38) umfasst, die die obere Querversiegelung (12) begrenzt, eine zweite querverlaufende Faltlinie (40), die die horizontalen Ecken des giebeligen oberen Abschnitts (4) bildet, sowie eine Vielzahl längslaufender Faltlinien (50, 51, 52, 53), die zusammen mit den ersten und zweiten querver laufenden Faltlinien (38, 40) ein Paar erster Bereiche (54; 55) begrenzen, die die seitlichen Klappen (13; 14) definieren, und ein Paar zweiter Bereiche (68, 69) begrenzen, die die vorderen und hinteren schrägen oberen Wände (10; 11) definieren, wobei jeder erste Bereich (54; 55) ein Paar erster geneigter Faltlinien (56, 57; 58, 59) enthält, die an der ersten querverlaufenden Faltlinie (38) zusammentreffen, ein gleichschenkeliges Dreieck mit der zweiten querverlaufenden Faltlinie (50) begrenzen und entsprechende seitliche äußere Grenzen der entsprechenden seitlichen Klappe (13; 14) definieren, wobei jeder erste Bereich (54; 55) des Weiteren eine zweite geneigte Faltlinie (70; 71) enthält, die sich von der Mitte (66; 67) des gleichschenkeligen Dreiecks zu einer entsprechenden längslaufenden Faltlinie (50; 51) erstreckt.
  9. Bahnförmiges Verpackungsmaterial nach Anspruch 8, wobei in jedem ersten Bereich (54; 55) die zweite geneigte Faltlinie (70; 71) den Schnittpunkt zwischen der jeweiligen längslaufenden Faltlinie (50; 51) und der ersten querverlaufenden Faltlinie (38) erreicht.
  10. Bahnförmiges Verpackungsmaterial nach Anspruch 8 oder 9, wobei jeder erste Bereich (54; 55) dritte geneigte Faltlinien (60, 61, 62; 63, 64, 65) enthält, die sich entlang entsprechender Halbierungslinien des gleichschenkligen Dreiecks erstrecken.
  11. Bahnförmiges Verpackungsmaterial nach einem der Ansprüche 8 bis 10, das die Form eines Gewebes aufweist.
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