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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
Erfindung betrifft partikuläre
Waschmittelzusammensetzungen mit verbesserten Dispensierungseigenschaften.
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HINTERGRUND
UND STAND DER TECHNIK
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Das
Problem der Bereitstellung hinsichtlich der Dispensierung, Dispersion
und Auflösung
verbesserter Waschmittelpulver ist bekannt und wurde in der Vergangenheit
vielfach angegangen. Ein langsam dispensierendes Pulver, das im
Schubfach vieler automatischer Waschmaschinen einen Rückstand
bildet, ist beispielsweise nicht wünschenswert. Dieses Problem
tritt insbesondere dann auf, wenn das Waschmittelpulver ein Pulver
mit mittlerer bis hoher Schüttdichte
ist, das nicht durch Trockensprühen
sondern durch Granulation erhalten wird.
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Es
ist bekannt, dass Kaliumcarbonat zu partikulären Waschmittelzusammensetzungen
zugegeben werden kann.
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EP 560 395 (Kao) offenbart
ein partikuläres
Waschmittel auf Basis nicht-ionischer oberflächenaktiver Mittel, das auch
ein Alkalimetallcarbonat enthalten kann. Kaliumcarbonat wird allgemein
offenbart, jedoch ist Natriumcarbonat bevorzugt. Partikelgrößen oder
Schüttdichten
werden nicht erwähnt.
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EP 578 871 (Procter & Gamble) offenbart
eine partikuläre
Waschmittelbasiszusammensetzung mit enger Partikelgrößenver teilung,
zu der Füllstoffpartikel
mit einer Partikelgröße von entweder
weniger als 150 μm oder
größer als
1180 μm
zugegeben werden. Die Füllstoffpartikel
können
aus Kaliumcarbonat sein. Es wird gelehrt, dass die Dispensierungsrückstände schlecht
sind, wenn die feinen Partikel nicht aus dem Basispulver entfernt
werden.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Überraschenderweise
haben die Erfinder festgestellt, dass spezifische Kaliumcarbonat-Güten, wenn sie
als getrennter partikulärer
Bestandteil (nachdosiert) zu einer bereits formulierten partikulären Waschmittelzusammensetzung
zugegeben werden, die Dispensierungszeiten der gesamten Waschmittelzusammensetzung
deutlich verbessern.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Unter
einem ersten Gesichtspunkt stellt die vorliegende Erfindung eine
partikuläre
Waschmittelzusammensetzung bereit, die als getrennte partikuläre Komponenten
- (a) mindestens 10 Gew.-% granuliertes Waschmittelbasispulver,
das oberflächenaktive(s)
Mittel und Builder bzw. Gerüststoff
umfasst und eine Schüttdichte
von mindestens 0,5 kg/l aufweist, und
- (b) nicht mehr als 10 Gew.-% partikuläres Kaliumcarbonat umfasst,
wobei
das Kaliumcarbonat einen Größen/Dichte-Index
(GD) von nicht mehr als 400 aufweist, wobei GD = Schüttdichte
(kg/l) × d50-Partikelgröße (μm) gilt.
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Unter
einem zweiten Gesichtspunkt stellt die vorliegende Erfindung ein
Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Waschmittelzusammensetzung
bereit, welches die Schritte
- (i) Herstellen
eines Waschmittelbasispulvers, umfassend oberflächenaktives) Mittel und Builder
bzw. Gerüststoff,
durch Granulation, gefolgt vom
- (ii) Trockenmischen von partikulärem Kaliumcarbonat mit dem
Basispulver umfasst,
wobei das Kaliumcarbonat einen Größen/Dichte-Index
(GD) von nicht mehr als 400 aufweist, wobei GD = Schüttdichte
(kg/l) × d50-Partikelgröße (μm) gilt.
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Unter
einem dritten Gesichtspunkt stellt die vorliegende Erfindung die
Verwendung von nachdosiertem bzw. nachträglich zugegebenem Kaliumcarbonat
mit einem Größen/Dichte-Index
von weniger als 400 zur Verbesserung der Dispensierungszeiten partikulärer Waschmittelzusammensetzungen
bereit.
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BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG IM EINZELNEN
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Definitionen
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„Schüttdichte" bedeutet die Schüttdichte
des gesamten Pulvers in nicht-kompaktierter, durchlüfteter Form.
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Ein „granuläres Basispulver" ist ein durch eine
substantielle Homogenität
gekennzeichnetes Pulver, d. h. die Zusammensetzung der einzelnen
Körnchen
ist für
das Basispulver als Ganzes repräsentativ.
Granuläre Basispulver
können
durch einen Hochgeschwindigkeitsmischer/-granulator und/oder andere
Nicht-Sprühtrocknungsverfahren
wie Wirbelschichtgranulation hergestellt werden. Die Zusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung können
auch andere Basispulver umfassen, die sowohl durch Sprühtrocknung
als auch durch Granulation hergestellt werden können, jedoch fallen diese für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung nicht unter den Ausdruck „granuliertes
Basispulver".
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„Nachdosiert" bzw. „nachträglich zugegeben" bedeutet Materialien,
die nicht in einem Basispulver enthalten sind, sondern getrennt
zu dem Basispulver „nach" der Herstellung
im Allgemeinen durch Trockenmischen zugegeben werden und im Endpulver
ihre getrennte Identität
behalten.
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„d50-Partikelgröße" ist das Gewichtsmittel des Partikeldurchmessers,
bei dem 50 Gew.-% der Partikel größer als und 50 Gew.-% der Partikel
kleiner als die d50-Partikelgröße sind.
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Kaliumcarbonat
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Das
Kaliumcarbonat sollte sich schnell auflösen und weist daher einen Größen/Dichte-Index
(GD) von nicht mehr als 400 auf, wobei GD = Schüttdichte (kg/l) × d50-Partikelgröße (μm) gilt. Vorzugsweise ist der
Größen/Dichte-Index
nicht größer als
300, mehr bevorzugt nicht größer als
200, wünschenswerterweise
nicht größer als
100 und insbesondere nicht größer als
75.
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Wenn
das Kaliucarbonat gemäß dieses
Erfordernisses zugegeben wird, ist es nicht erforderlich, mehr als
10 Gew.-% zuzugeben, was Platz lässt
für andere
Waschmittelkomponenten. Vorzugsweise umfasst die Zusammensetzung
nicht mehr als 7 Gew.-% partikuläres
Kaliumcarbonat, mehr bevorzugt nicht mehr als 5 Gew.-%. Vorzugsweise umfasst
die Zusammensetzung jedoch mindestens 1 Gew.-% partikuläres Kaliumcarbonat,
vorzugsweise mindestens 1,5 Gew.-% partikuläres Kaliumcarbonat.
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Das
Kaliumcarbonat weist vorzugsweise eine Schüttdichte von nicht mehr als
0,8 kg/l auf.
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Das
Kaliumcarbonat weist vorzugsweise eine d50-Partikelgröße von höchstens
300 μm,
vorzugsweise höchstens
200 μm auf.
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Granuläres Basispulver
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Die
erfindungsgemäßen Waschmittelzusammensetzungen
umfassen ein durch Granulation erhaltenes Basispulver. Wie zuvor
erwähnt,
können
die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
zusätzlich
zum granulären
Basispulver ein sprühgetrocknetes
Basispulver umfassen. In diesem Fall umfasst die Waschmittelzusammensetzung
jedoch vorzugsweise nicht mehr als 70 Gew.-% sprühgetrocknetes Basispulver.
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Zusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung umfassen mindestens 10 Gew.-% granuläres Basispulver,
und sie umfassen vorzugsweise 20 bis 90 Gew.-% granuläres Basispulver.
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Das
granuläre
Basispulver umfasst oberflächenaktive(s)
Mittel und Builder bzw. Gerüststoff(e)
und weist eine Schüttdichte
von mindestens 0,5 kg/l, vorzugsweise mindestens 0,6 kg/l auf.
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Granuläre Basispulver
können
durch Misch- und Granulationsverfahren, beispielsweise unter Verwendung
eines Hochgeschwindigkeitsmischers/-granulators und/oder anderer
Nicht-Sprühtrocknungsverfahren wie
Wirbelschichtgranulation hergestellt werden.
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Das
Kaliumcarbonat sollte zu dem Basispulver, nachdem dieses hergestellt
wurde, nachdosiert bzw. nachträglich
zugegeben werden. Dies geschieht vorzugsweise durch Trockenmischen.
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Waschmittelbestandteile
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Erfindungsgemäße Waschmittelzusammensetzungen
enthalten neben dem Alkalimetallsalz und der wasserlöslichen
organischen Säure übliche Waschmittelbestandteile,
insbesondere waschaktive Materialien (oberflächenaktive Mittel) und vorzugsweise
auch Waschmittelbuilder.
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Waschmittelzusammensetzungen
gemäß der Erfindung
können
geeigneterweise 5 bis 60 Gew.-% waschaktive oberflächenaktive
Mittel, 10 bis 80 Gew.-% Waschmittelbuilder und ggf. andere Waschmittelbestandteile
bis auf 100 Gew.-% umfassen.
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Die
Waschmittelzusammensetzungen enthalten als wesentliche Bestandteile
ein oder mehrere waschaktive Verbindungen (oberflächenaktive
Mittel), die aus seifigen und nicht-seifigen anionischen, kationischen,
nicht-ionischen, amphoteren und zwitterionischen waschaktiven Verbindungen
und Gemischen davon ausgewählt
werden können.
Es sind viele geeignete waschaktive Verbindungen erhältlich und
in der Literatur, beispielsweise in „Surface Active Agents and
Detergens", Bde.
I und II, von Schwartz, Perry und Berch, beschrieben.
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Die
bevorzugten waschaktiven Verbindungen, die verwendet werden können, sind
Seifen und synthetische nicht-seifige anionische und nicht-ionische
Verbindungen. Nicht-seifige anionische oberflächenaktive Mittel sind besonders
bevorzugt.
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Nicht-seifige
anionische oberflächenaktive
Mittel sind einem Fachmann bekannt. Beispiele schließen Alkylbenzolsulfonate,
insbesondere lineare Alkylbenzolsulfonate mit einer Alkylkettenlänge von
C8-C15, primäre und sekundäre Alkylsulfate,
insbesondere primäre
C8-C15-Alkylsulfate,
Alkylethersulfate, Olefinsulfonate, Alkylxylolsulfonate, Dialkylsulfosuccinate
und Fettsäurestersulfonate
ein. Kaliumsalze sind allgemein bevorzugt. Ein bevorzugtes anionisches
oberflächenaktives
Mittel ist lineares Alkylbenzolsulfonat.
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Ggf.
können
nicht-ionische oberflächenaktive
Mittel vorhanden sein. Diese schließen die primären und sekundären Alkoholethoxylate,
insbesondere die aliphatischen C8-C20-Alkohole, die im Mittel mit 1 bis 20 Mol Ethylenoxid
pro Mol Alkohol ethoxy liert sind, und mehr bevorzugt die primären und
sekundären
aliphatischen C10-C15-Alkohole,
die mit im Mittel 1 bis 10 Mol Ethylenoxid pro Mol Alkohol ethoxyliert
sind, ein. Nicht-ethoxylierte
nicht-ionische oberflächenaktive
Mittel schließen
Alkylpolyglycoside, Glycerinmonoether und Polyhydroxyamide (Glucamide)
ein.
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Es
können
ggf. kationische oberflächenaktive
Mittel vorhanden sein. Diese schließen quartäre Ammoniumsalze der allgemeinen
Formel R1R2R3R4N+ X– ein,
wobei die R-Gruppen lange oder kurze Kohlenwasserstoffketten, typischerweise
Alkyl, Hydroxyalkyl- oder ethoxylierte Alkylgruppen sind und X ein
solubilisierendes Anion ist (beispielsweise Verbindungen, in denen
R1 eine C8-C22-Alkylgruppe, vorzugsweise eine C8-C10- oder C12-C14-Alkylgruppe ist,
R2 eine Methylgruppe ist und R3 und
R4, die gleich oder verschieden sein können, Methyl-
oder Hydroxyethylgruppen sind) und kationische Ester (beispielsweise
Cholinester) ein.
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In
einem besonders bevorzugten kationischen oberflächenaktiven Mittel der allgemeinen
Formel R1R2R3R4N+ X– stellt
R1 eine C8-C10- oder
C12-C14-Alkylgruppe
dar, R2 und R3 stellen
Methylgruppen dar, R4 stellt eine Hydroxyethylgruppe
dar und X– stellt
ein Halogenid- oder Methosulfation dar.
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Gegebenenfalls
können
auch amphotere oberflächenaktive
Mittel, beispielsweise Aminoxide, und zwitterionische oberflächenaktive
Mittel, beispielsweise Betaine, vorhanden sein.
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Vorzugsweise
liegt die Menge des/der anionischen oberflächenaktiven Mittel(s) im Bereich
von 3 bis 50 Gew.-% der gesamten Zusammensetzung. Mehr bevorzugt
beträgt
die Menge des/der anionischen oberflächenaktiven Mittel(s) im Bereich
von 5 bis 35 Gew.-%, am meisten bevorzugt von 10 bis 30 Gew.-%.
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Nicht-ionische
oberflächenaktive
Mittel, falls vorhanden, werden zusätzlich zu jeglichen oberflächenaktiven
Mitteln, die als Emulgator(en) in den Sprenkeln bzw. Tupfen vorliegen
kann/können,
vorzugsweise in einer Menge im Bereich von 1 bis 20 Gew.-% zusätzlich zu
denjenigen, die in der strukturierten Emulsion vorliegen können, verwendet.
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Die
Gesamtmenge des vorhandenen oberflächenaktiven Mittels liegt vorzugsweise
im Bereich von 5 bis 60 Gew.-%.
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Die
Zusammensetzungen können
geeigneterweise 10 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 15 bis 70 Gew.-% Waschmittelbuilder
enthalten. Vorzugsweise liegt die Menge des Builders im Bereich
von 15 bis 50 Gew.-%.
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Die
Waschmittelzusammensetzungen können
als Builder bzw. Gerüststoff
ein kristallines Aluminiumsilicat, vorzugsweise ein Alkalimetallaluminosilicat,
mehr bevorzugt ein Natriumaluminosilicat (Zeolith) enthalten.
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Das
als Builder verwendete Zeolith kann das im Handel erhältliche
Zeolith A (Zeolith 4A) sein, das derzeit in Waschmittelpulvern weit
verbreitet verwendet wird. In einer anderen Ausführungsform kann das Zeolith das
Maximum-Aluminium-Zeolith P (Zeolith MAP) sein, wie es in
EP 384 070 B (Unilever) beschrieben
und beansprucht ist, und das im Handel als Doucil
® A24
von Crosfield Chemicals Ltd., UK, erhältlich ist.
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Zeolith
MAP ist als ein Alkalimetallaluminosilicat vom Typ Zeolith P definiert,
das ein Verhältnis
von Silicium zu Aluminium von nicht mehr als 1,33, vorzugsweise
im Bereich von 0,90 bis 1,33, vorzugsweise im Bereich von 0,90 bis
1,20 aufweist.
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Besonders
bevorzugt ist ein Zeolith MAP mit einem Verhältnis von Silicium zu Aluminium
von nicht mehr als 1,07, mehr bevor zugt etwa 1,00. Die Partikelgröße des Zeoliths
ist nicht kritisch. Es kann Zeolith A oder Zeolith MAP einer beliebigen
geeigneten Partikelgröße verwendet
werden.
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Erfindungsgemäß ebenfalls
bevorzugt sind Phosphatbuilder, insbesondere Natriumtripolyphosphat.
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Dieses
kann in Kombination mit Natriumorthophosphat und/oder Natriumpyrophosphat
verwendet werden.
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Andere
anorganische Builder, die zusätzlich
oder alternativ vorhanden sein können,
schließen
Natriumcarbonat, Schichtsilicat, amorphe Aluminosilicate ein.
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Am
meisten bevorzugt ist der Builder bzw. Gerüststoff aus Natriumtripolyphosphat,
Zeolith, Natriumcarbonat und Kombinationen davon ausgewählt. Ggf.
können
organische Builder vorhanden sein. Diese schließen Polycarboxylatpolymere
wie Polyacrylate und Acryl/Malein-Copolymere, Polyaspartate, monomere Polycarboxylate
wie Citrate, Gluconate, Oxydisuccinate, Glycerin-mono-, -di- und
-trisuccinate, Carboxymethyloxysuccinate, Carboxymethyloxymalonate,
Dipicolinate, Hydroxyethyliminodiacetate, Alkyl- und Alkenylmalonate
und -succinate und sulfonierte Fettsäuresalze ein.
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Organische
Builder können
in geringeren Mengen als Ergänzungen
zu anorganischen Buildern wie Phosphaten und Zeolithen verwendet
werden. Insbesondere bevorzugte ergänzende organische Builder sind Citrate,
die geeigneterweise in einer Menge von 5 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise
10 bis 25 Gew.-% verwendet werden, und Acrylpolymere, mehr bevorzugt
Acryl/Malein-Copolymere, die geeigneterweise in Mengen von 0,5 bis
15 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 10 Gew.-% verwendet werden.
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Sowohl
anorganische als auch organische Builder liegen vorzugsweise in
Alkalimetallsalz-, insbesondere Natriumsalz-Form vor.
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Erfindungsgemäße Waschmittelzusammensetzungen
können
geeigneterweise auch ein Bleichsystem enthalten, obwohl nicht-bleichende Formulierungen
ebenfalls im Schutzbereich der Erfindung liegen.
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Das
Bleichsystem basiert vorzugsweise auf Peroxobleichverbindungen,
beispielsweise anorganische Persalze oder organische Peroxosäuren, die
dazu befähigt
sind, Wasserstoffperoxid in wässeriger
Lösung
zu ergeben. Geeignete Peroxobleichverbindungen schließen organische
Peroxide wie Harnstoffperoxid und anorganische Persalze wie die
Alkalimetallperborate, -percarbonate, -perphosphate, -persilicate
und -persulfate ein. Bevorzugte anorganische Persalze sind Natriumperborat-Monohydrat und -Tetrahydrat
und Natriumpercarbonat. Die Peroxobleichverbindung liegt geeigneterweise
in einer Menge von 5 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 25 Gew.-%
vor.
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Die
Peroxobleichverbindung kann in Verbindung mit einem Bleichaktivator
(Bleichvorläuferverbindung)
verwendet werden, um die Bleichwirkung bei niedrigen Waschtemperaturen
zu verbessern. Die Bleichvorläuferverbindung
liegt geeigneterweise in einer Menge von 1 bis 8 Gew.-%, vorzugsweise
2 bis 5 Gew.-% vor.
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Bevorzugte
Bleichvorläuferverbindungen
sind Peroxocarbonsäure-Vorläuferverbindungen,
insbesondere Peressigsäure-Vorläuferverbindungen
und Peroxibenzoesäure-Vorläuferverbindungen
und Peroxokohlensäure-Vorläuferverbindungen.
Eine besonders bevorzugte Bleichvorläuferverbindung, die zur Verwendung in
der vorliegenden Erfin dung geeignet ist, ist N,N,N',N'-Tetraacetylethylendiamin
(TAED).
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Es
kann ebenfalls ein Bleichstabilisator (Schwermetallsequenstrierungsmittel)
vorliegen. Geeignete Bleichstabilisatoren schließen Etylendiamintetraacetat
(EDTA) und die Polyphosphonate wie Dequest®, EDTMP,
ein.
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Die
Waschmittelzusammensetzungen können
auch ein oder mehrere Enzyme enthalten. Geeignete Enzyme schließen die
Proteasen, Amylasen, Cellulasen, Oxidasen, Peroxidasen und Lipasen,
die zum Einbau in Waschmittelzusammensetzungen geeignet sind, ein.
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Bevorzugte
proteolytische Enzyme (Proteasen) sind katalytisch wirksame Proteinmaterialien,
die durch eine Hydrolysereaktion proteinartige Schmutze abbauen
oder verändern.
Sie können
aus irgendeiner beliebigen Quelle, wie aus Pflanzen, Tieren, Bakterien
oder Hefen, stammen.
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Es
sind proteolytische Enzyme oder Proteasen mit verschiedenen Qualitäten und
aus verschiedenen Quellen, die eine Aktivität in verschiedenen pH-Bereichen
von 4 bis 12 aufweisen, verfügbar.
Es sind sowohl Proteasen mit hohem als auch niedrigem isoelektrischen
Punkt geeignet.
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Andere
Enzyme, die geeigneterweise vorliegen können, schließen Lipasen,
Amylasen und Cellulasen, einschließlich Hochaktivitäts-Cellulasen,
wie Carezyme® von
Novo ein.
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In
partikulären
Waschmittelzusammensetzungen werden Waschmittelenzyme üblicherweise
in granulärer
Form in Mengen von etwa 0,1 bis etwa 3,0 Gew.-% verwendet. Es kann
jedoch jede geeignete physikalische Form eines Enzyms in jeder beliebigen
wirksamen Menge verwendet werden.
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Es
können
auch Anti-Wiederablagerungsmittel, beispielsweise Celluloseester
und -ether, z. B. Natriumcarboxymethylcellulose, vorhanden sein.
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Die
Zusammensetzungen können
auch Schmutzfreisetzungspolymere, beispielsweise sulfonierte und nicht-sulfonierte
PET/POET-Polymere,
die sowohl verkappt also auch nicht-verkappt sein können, und
Polyethylenglycol/Polyvinylalkohol-Pfropfcopolymere wie Sokolan® HP22,
enthalten.
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Besonders
bevorzugte Schmutzfreisetzungspolymere sind sulfonierte Polyester
ohne Verkappung, die in WO 95 32997A (Rhodia Chimie) beschrieben
und beansprucht sind.
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Die
Waschmittelzuammensetzungen können
auch ein oder mehrere anorganische Salze, die keine Buildersalze
sind, enthalten. Diese können
beispielsweise Natriumbicarbonat, Natriumsilicat, Natriumsulfat, Magnesiumsulfat,
Calciumsulfat, Calciumchlorid und Natriumchlorid einschließen. Bevorzugte
anorganische Salze sind Natriumsulfat, Natriumchlorid und Kombinationen
davon.
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Die
Waschmittelzusammensetzungen können
auch andere anorganische Materialien, beispielsweise Calcit, Siliciumdioxid,
amorphes Aluminosilicat oder Tone enthalten.
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Andere
Bestandteile, die vorhanden sein können, schließen Lösungsmittel,
Hydrotrope, Fluoreszenzmittel, Farbstoffe, Photobleichmittel, je
nach Eignung Schaumverstärker
oder Schaumkontrollmittel (Antischaummittel), Gewebekonditionierungsverbindungen
und Parfums ein.
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Verfahren
zur Herstellung der Waschmittelzusammensetzung
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Die
granuläre
Basispulverkomponente kann wie vorstehend beschrieben hergestellt
werden. Falls die Zusammensetzung auch ein sprühgetrocknetes Basispulver umfasst,
dann wird dies durch übliche
Sprühtrocknung
einer Aufschlämmung
der Waschmittelbasisbestandteile hergestellt.
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Das
Kaliumcarbonat und die anderen nachdosierten bzw. nachträglich zugegebenen
Bestandteile werden dann zu dem Basispulver oder einem Gemisch von
mehr als einem Basispulver zugegeben. Dies kann durch irgendein
geeignetes Verfahren in Abhängigkeit
des zuzugebenden Bestandteils erreicht werden. Kaliumcarbonat wird
z. B. mit dem Basispulver trockengemischt. In ähnlicher Weise können flüssige Bestandteile, falls
erforderlich, auf das Pulver gesprüht werden.
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BEISPIELE
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Kaliumcarbonat-Güten
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Es
wurden die folgenden Kaliumcarbonat-Güten verwendet. Granuläres Natriumcarbonat
wurde als Vergleichsmaterial verwendet.
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Dispensierungstestprotokoll
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Für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung wird die Dispensierung mit Hilfe eines
Standardverfahrens unter Verwendung einer Testvorrichtung bewertet,
die auf der Hauptwaschkammer des Ausgabeeinschubs der Waschmaschine
AFG von Philips® basiert.
Diese Einschubausgestaltung stellt einen besonders strengen Test der
Dispensierungseigenschaften, insbesondere bei der Verwendung unter
Bedingungen niedriger Temperatur, niedrigem Wasserdruck und niedriger
Wasserflussgeschwindigkeit, dar.
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Der
Einschub weist im Allgemeinen eine kuboidale Form auf und besteht
aus drei größeren Kammern plus
einer kleinen Frontkammer und einer getrennten Kammer für Weichspüler. Nur
die mittlere (Hautwasch-)Kammer wird im Test verwendet, während die
anderen Kammern im Test keine Rolle spielen.
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Aus
der Platte oberhalb des Einschubs wurde ein Bereich ausgeschnitten,
ohne die Sprühlöcher zu beeinträchtigen,
um eine visuelle Untersuchung des Dispensierungsprozesses zu ermöglichen.
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In
dem Test wird eine Dosis von 100 g Pulver als Haufen im vorderen
Ende der Hauptkammer des Einschubs platziert und einer kontrollierten
Wasserfüllrate
von 5 l/min bei 10°C
unterworfen. Das Wasser tritt durch Löcher mit einem Durchmesser
von 2 mm in einer Platte oberhalb des Einschubs ein: Etwas Wasser
tritt in die Frontkammer ein und erreicht daher das Pulver nicht.
Im Prinzip verlassen Pulver und Wasser den Einschub am hinteren
Ende, das offen ist.
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Die
Dispensierung des Pulvers wird visuell verfolgt, und der Zeitpunkt,
an dem das gesamte Pulver dispensiert ist, wird aufgezeichnet. Nach
der maximalen Dispensierungszeit (in den meisten Fällen auf
1 Minute eingestellt) wird der Wasserfluss abgestellt, und es wird
sämtliches
verbleibendes Pulver gesammelt und bei 95°C bis zum konstanten Gewicht
getrocknet. Das Trockengewicht des aus dem Verteilereinschub gewonnenen
Pulvers, in Gramm, stellt den Gewichtsprozentanteil des Pulvers
dar, das nicht in die Maschine dispensiert wurde (der Rückstand).
Jedes Ergebnis ist ein Mittelwert von 2 doppelten Messungen. Die
Gesamtdispensierung wird über
60 Sekunden verfolgt.
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Beispiele 1 bis 6 und
Vergleichsbeispiele A bis D
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Pulverformulierungen
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Es
wurde ein Waschmittelbasispulver durch Granulation in einem Hochgeschwindigkeitsmischer,
einem Mischer mit mittlerer Geschwindigkeit und einem Wirbelschichtbett,
wie in WO 00 77147 beschrieben, hergestellt und gemäß Tabelle
1 formuliert. Das Basispulver wies eine Schüttdichte von 0,85 kg/l auf.
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Unter
Verwendung dieses Basispulvers wurde eine Anzahl von Formulierungen
hergestellt, die verschiedene Gehalte an Kaliumcarbonat mit unterschiedlichen
Gütebereichen
enthielten.
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Die
Pulverformulierungen und die Ergebnisse des Tests sind in Tabelle
2 angegeben.
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Beispiele 7 und 8 und
Vergleichsbeispiele E und F
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Es
wurden vollständige
Waschmittelzusammensetzungen unter Verwendung von zwei Basispulvern hergestellt,
von denen das eine durch ein Nicht-Schachtgranulationsverfahren
hergestellt wurde, wie in Tabelle 3 angegeben, und das andere durch
ein Sprühtrocknungsverfahren,
wie in Tabelle 4 angegeben, hergestellt wurde.
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Tabelle
3: Zusammensetzung des granulären
Basispulvers 1
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Tabelle
4: Zusammensetzung des sprühgetrockneten
Basispulvers 2
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Es
wurden Kaliumcarbonat und andere nachdosierte bzw. nachträglich zugegebene
Bestandteile zu den Basispulvern zugegeben. Die Endformulierungen
und ihre Dispensierungszeiten sind in der Tabelle 5 angegeben.
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