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DE60207484T2 - Vorrichtung zum strähnenweisen Auftragen eines Haarpflegeprodukts und Verfahren zur Haarbehandlung - Google Patents

Vorrichtung zum strähnenweisen Auftragen eines Haarpflegeprodukts und Verfahren zur Haarbehandlung Download PDF

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DE60207484T2
DE60207484T2 DE60207484T DE60207484T DE60207484T2 DE 60207484 T2 DE60207484 T2 DE 60207484T2 DE 60207484 T DE60207484 T DE 60207484T DE 60207484 T DE60207484 T DE 60207484T DE 60207484 T2 DE60207484 T2 DE 60207484T2
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slot
product
elastically deformable
strand
deformable material
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LOreal SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auftragen eines insbesondere flüssigen bis viskosen Produkts auf eine Haarsträhne und auf ein Verfahren zur Haarbehandlung mit Hilfe dieser Vorrichtung. Die Erfindung ist ganz besonders geeignet für das strähnenweise Auftragen eines Haarfärbeprodukts. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann für jede andere Haarbehandlung verwendet werden, wie zum Beispiel eine Dauerwelle der Haare, oder auch andere spezifische Behandlungen. Die Erfindung ist besonders vorteilhaft für das Auftragen eines relativ flüssigen Produkts unter sauberen Bedingungen. Das aufzutragende Produkt kann aber auch in Form einer Creme, eines Gels oder einer Flüssigkeit mit mehr oder weniger hoher Viskosität vorliegen.
  • Bei einem Haarfärbeprodukt werden die Haarfärbemittel typischerweise aus einer Schale entnommen. Solche Färbemittel sind entweder für eine globale Verwendung für den ganzen Kopf, bei der das Kopfhaar vollständig mit dem Produkt durchfeuchtet wird, um die Farbe des gesamten Haars zu verändern, oder für eine partiellere, "strähnenweise" genannte Verwendung bestimmt, bei der nur bestimmte Bereiche des Kopfhaars mit Produkt durchtränkt werden, um nach Beendigung der Behandlung einen ungleichmäßigen Farbeffekt zu erhalten, wodurch verschiedene Bewegungen des Kopfhaars mit helleren oder dunkleren Farbnuancen betont werden als die natürliche oder globale Farbnuance des Kopfhaars.
  • Die Druckschrift FR-A-2 589 337 beschreibt eine Vorrichtung zum Auftragen eines Haarfärbemittels, die einerseits einen Vorratsbehälter für das aufzutragende Produkt und andererseits einen Auftragkopf aufweist, der an den Vorratsbehälter angepasst ist. Der Auftragkopf besitzt eine Produktausgabeöffnung und trägt an seinem freien Ende eine Gabel mit zwei Zinken, die der Benutzer von einem Ende einer Haarsträhne zum anderen führen kann, während diese zwischen den beiden Zinken der Gabel angeordnet ist, um das Produkt auf die Strähne aufzutragen. Der die beiden Zinken trennende Raum öffnet sich direkt an ihrer Basis in einen offenen Produktsammelhohlraum, in den die Ausgabeöffnung mündet. Dieser Hohlraum wird an seiner offenen Fläche von einer beweglichen Klappe begrenzt, die den Hohlraum freigeben kann, damit der Auftragkopf bequem gereinigt werden kann.
  • Eine andere Art von Vorrichtung zum strähnenweisen Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts ist in der Druckschrift FR-A-2 764 488 beschrieben. Diese Vorrichtung weist Mittel zum Isolieren einer gegebenen Strähne eines Kopfhaars und Auftragmittel auf, die sich mit Haarbehandlungsprodukt beladen können. Das Auftragen des Haarbehandlungsprodukts auf die isolierte Strähne erfolgt dadurch, dass die Strähne an einem gegebenen Punkt mit den Auftragmitteln in Auftragkontakt gebracht wird und dadurch, dass die Auftragmittel ausgehend von diesem Punkt bezüglich der Strähne in Richtung eines freien Endes der Strähne verschoben werden. Es sind Rückhaltemittel vorgesehen, um die Strähne mit den Auftragmitteln während deren ganzer Verschiebung in Auftragkontakt zu halten.
  • Weitere Arten von Vorrichtungen zum strähnenweisen Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts haben die Form eines Kamms, der im Inneren Speisekanäle aufweist, die mit einem Produktvorratsbehälter in Verbindung stehen. Diese Speisekanäle münden entweder an den Spitzen der Zinken des Kamms oder in den Zwischenräumen zwischen den Zinken.
  • Solche Vorrichtungen haben allgemein die gleichen Nachteile, die insbesondere damit verbunden sind, dass sie eine offene Struktur aufweisen. Aufgrund dieser Struktur hat nämlich das auf den Auf tragmitteln zurückgehaltene Produkt die Tendenz zu fließen, insbesondere, wenn das Produkt relativ flüssig ist. Aufgrund der Tatsache, dass das zu behandelnde Kopfhaar keine ebene Fläche bildet, ist der Benutzer außerdem gezwungen, je nach der zu behandelnden Stelle die Ausrichtung der Auftragvorrichtung häufig zu ändern. Ein solcher Vorgang erhöht noch die Gefahr des Fließens von Produkt an unerwünschten Stellen. Außerdem haben manche Applikatoren dieser Art den Nachteil einer relativ geringen Autonomie.
  • Eine weitere Art eines Strähnen-Applikators ist im Patent US-A-4 942 893 beschrieben. Bei diesem Applikator wird der zu färbende Teil des Kopfhaars in eine dichte Kapsel eingeführt, die ein Färbeprodukt enthält. Die Strähne(n) wird oder werden während der ganzen Zeit, die für die Einwirkung des Färbeprodukts notwendig ist, in der Kapsel gehalten. Dieser Art Applikator ist gut geeignet für das Auftragen von Produkten, die eine gewisse Einwirkungszeit benötigen, ist aber überhaupt nicht für die oben erwähnte strähnenweise Färbung ausgelegt.
  • Daher ist es eines der Ziele der Erfindung, eine Vorrichtung zum strähnenweisen Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts zu liefern, die die oben unter Bezugnahme auf die Vorrichtungen des bisherigen Stands der Technik diskutierten Nachteile nicht aufweist.
  • Es ist insbesondere ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zu liefern, die das verschmutzungsfreie Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts unter einwandfreien Sauberkeitsbedingungen ermöglicht, und dies unabhängig von der Viskosität des aufzutragenden Produkts. Die Erfindung hat auch zum Ziel, eine Vorrichtung mit vorteilhaften Herstellungskosten anzugeben.
  • Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zu liefern, die das Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts erlaubt, die einfach in der Anwendung ist und die das Auftragen des Produkts über die ganze Länge der Strähne von der Wurzel bis zu ihrem freien Ende oder umgekehrt erlaubt, und dies in einer ausreichenden Menge, um die gewünschte Färbung zu erreichen. Die erfindungsgemäße Auftragvorrichtung ist besonders geeignet für die Verwendung zu Hause, entweder durch den Verbraucher selbst oder durch eine dritte Person, die keine besondere Erfahrung bezüglich des Haarefärbens hat.
  • Weitere Ziele der Erfindung gehen detailliert aus der nachfolgenden Beschreibung hervor.
  • Diese Ziele werden durch die Herstellung einer Vorrichtung zum strähnenweisen Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts, insbesondere eines Färbeprodukts, erreicht, wobei die Vorrichtung ein Element aufweist, das aus mindestens einen elastisch verformbaren Material hergestellt ist und zumindest zum Teil ein Produktmagazin begrenzt, wobei das Element ebenfalls zumindest zum Teil einen Schlitz begrenzt, der mit dem Produktmagazin in Verbindung steht und nach außerhalb der Vorrichtung mündet, wobei der Schlitz von mindestens zwei Rändern begrenzt wird, die in der Ruhestellung über zumindest einen Abschnitt des Schlitzes im Wesentlichen aneinander liegen, um eine Dichtheit herzustellen, wobei der Schlitz in der Lage ist, von einer Strähne durchquert zu werden, um deren Bestreichen mit dem Produkt als Reaktion auf einen relative Bewegung zwischen der Vorrichtung und der Strähne in einer Längsrichtung zur Strähne zu erlauben, wobei der Schlitz einen ersten Abschnitt, der in einer ersten Ebene ausgebildet ist, und mindestens einen zweiten Abschnitt aufweist, der in einer zweiten Ebene ausgebildet ist, die sich von der ersten unterscheidet.
  • Selbstverständlich bezieht die Dichtheit im Sinne der vorliegenden Anmeldung sich auf eine Dichtheit oder Quasi-Dichtheit bezüglich einer gegebenen Zusammensetzung. Es ist klar, dass die Bedingungen, um eine solche Dichtheit (insbesondere Dichte des elastischen Materials, relative Auflage der den Schlitz begrenzenden Ränder) zu erhalten, je nach der Viskosität des Produkts variieren. Auch entspricht eine solche Dichtheit einer Dichtheit unter normalen Nutzungsbedingungen, insbesondere bezüglich der Dauer der Verwendung der Vorrichtung.
  • Diese Maßnahme ermöglicht das kontinuierliche Inkontaktbringen des Trägers mit dem Produkt über seine ganze oder einen Teil seiner Länge, und dies ohne wesentliches Ausfließen von Produkt aus dem Magazin. Zu diesem Zweck ergreift der Benutzer eine genau definierte Strähne, die so dünn wie möglich sein kann, und positioniert sie im Schlitz. Die Geste ist einfach, präzise, und ermöglicht es, die gewünschte strähnenweise Färbung eines Kopfhaars über seine ganze oder einen Teil seiner Länge schnell durchzuführen. Die Dichtheit beim Auftragen kann unabhängig von der Position der Auftragvorrichtung gewährleistet werden. Jedes unabsichtliche Ausfließen von Produkt ist praktisch unmöglich, wenn die Elastizität des elastisch verformbaren Elements, das den Schlitz begrenzt, geeignet gewählt wird. Außerdem ist die Gefahr, dass das Produkt mit den Händen des Benutzers in Kontakt kommt, deutlich verringert.
  • Während eine relative Bewegung des den Schlitz begrenzenden Elements entlang der Strähne ermöglicht wird, verhindert dieses Element außerdem im Wesentlichen jede Bewegung, die zu einer Unterbrechung seines Kontakts mit der ganzen oder einem Teil der Strähne während der Behandlung führen würde. Die Strähne wird so im Schlitz gehalten. Mit einer solchen Konfiguration wird die Strähne zwischen zwei Teilen der Vorrichtung "eingeklemmt", ohne zu stark zusammengedrückt zu werden, um das Gleiten der Vorrichtung entlang der Strähne von einem ihrer Enden zum anderen zu erlauben. So wird während der ganzen Verschiebung der Vorrichtung ein Abschnitt der Strähne mit Produkt durchfeuchtet.
  • Da außerdem der Schlitz Abschnitte aufweist, die in unterschiedlichen Ebenen ausgebildet sind, ist das den Schlitz zum Teil begrenzende Element kein kompakter Block, sondern weist Schwächungszonen auf, die von den verschiedenen Schlitzabschnitten gebildet werden. Diese Schwächungszonen ermöglichen es, den Widerstand des Elements beim Durchgang der Strähne zu verringern, indem sie eine leichte Verformung des Elements erlauben, die durch die Strähne bei der relativen Bewegung zwischen Strähne und Schlitz verursacht wird. So wird die Strähne nicht zu stark im Schlitz zusammengedrückt, so dass die Reibungen des Elements auf der Strähne begrenzt sind. Auf diese Weise erhält man ein ausreichendes Abstreifen des Produkts beim Durchgang der Strähne durch den Schlitz, das aber nicht zu stark ist, um genug Produkt auf der Strähne zu lassen, damit die gewünschte Färbung erreicht wird.
  • Vorteilhafterweise ist das elastisch verformbare Element so gestaltet, dass die Strähne beim Durchqueren des Schlitzes auch das Produktmagazin durchquert.
  • Gemäß einer besonders einfach herzustellenden Ausführungsform wird einer der beiden den Schlitz begrenzenden Ränder von einem Abschnitt einer Umhüllung gebildet, die aus einem für das Produkt undurchlässigen Material hergestellt ist und in deren Inneren das Element aus elastisch verformbarem Material angeordnet ist, wobei die Umhüllung eine Öffnung aufweist, die sich zumindest gegenüber einem Abschnitt des Schlitzes erstreckt. Vorzugsweise wird die Öffnung der Umhüllung von Rändern begrenzt, die ein Profil aufweisen, das in der Lage ist, das Einführen der Strähne ins Innere der Vorrichtung zu begünstigen.
  • Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform werden die beiden Ränder des Schlitzes von dem Element aus elastisch verformbarem Material gebildet. In diesem Fall kann ein erster Rand des Schlitzes von einem Teil des Elements aus einem ersten elastisch verformbaren Material gebildet werden. Ein zweiter Rand des Schlitzes wird von einem Teil des Elements gebildet, der aus einem zweiten elastisch verformbaren Material besteht. Die Dichtheit des Magazins bezüglich der Außenumgebung kann sogar bei großvolumigen Strähnen gewährleistet werden, und dies ohne Gefahr des Ausfließens des Produkts aus dem Magazin, unabhängig von der Stellung der Auftragvorrichtung. Zu diesem Zweck sind die beiden Teile des Elements vorteilhafterweise so montiert, dass sie ein geeignetes Zusammendrücken zwischen dem ersten und dem zweiten Rand ausüben. So wird der Schlitz im Wesentlichen aneinander grenzend hergestellt. Auch eine Strähne von relativ großer Breite kann zwischen den Auftragmitteln aufgenommen werden.
  • Diese Anordnung hat einen weiteren Vorteil. Aufgrund des zwischen dem ersten und dem zweiten Rand des Schlitzes ausgeübten elastischen Zusammendrückens entsteht nämlich ein Abstreifen der Strähne während der Behandlung. Auf diese Weise wird jeder im Magazin auf die Strähne aufgebrachter Produktüberschuss vor dem Austritt der Strähne aus dem Schlitz zurückgehalten, während die Menge, die zum Erhalt der gewünschten Färbung notwendig ist, auf ihr gelassen wird. Eine bereits mit Produkt durchfeuchtete Strähne kann also durch Inkontaktkommen mit einem nicht behandelten Teil des Kopfhaars keine unerwünschte Färbung dieses Teils verursachen.
  • Andererseits darf das Abstreifen nicht zu stark sein, um auf der Strähne genügend Produkt zum Erhalt der gewünschten Färbung zu lassen. Zu diesem Zweck kann der Schlitz verschiedene Konfigurationen aufweisen, die es erlauben, das Abstreifen der Strähne während der Behandlung zu beschränken.
  • Allgemein weist ein zweiter Abschnitt des Schlitzes ein Ende auf, das sich in der ersten Ebene befindet, in der sich der erste Abschnitt erstreckt. Das Vorhandensein eines solchen Abschnitts im Element aus elastisch verformbarem Material ermöglicht es, dessen Widerstand beim Durchgang der Strähne zu verringern.
  • Gemäß einer besonderen Konfiguration weist der Schlitz mehrere zweite Abschnitte auf, wobei jeder der zweiten Abschnitte ein erstes Ende hat, das sich in der ersten Ebene befindet. Vorteilhafterweise sind die zweiten Abschnitte parallel zueinander.
  • Vorteilhafterweise weist der Schlitz mindestens einen zweiten Abschnitt, der auf einer Seite der ersten Ebene angeordnet ist, und mindestens einen zweiten Abschnitt auf, der auf der anderen Seite der ersten Ebene angeordnet ist. Der (oder die) zweite(n) Abschnitt(e), der (die) sich auf einer Seite der ersten Ebene befindet (befinden), ist (sind) mit dem (oder den) zweiten Abschnitt(en) fluchtend angeordnet, der (die) sich auf der anderen Seite der ersten Ebene befindet (befinden).
  • Noch vorteilhafterweise ist die erste Ebene lotrecht zur zweiten Ebene.
  • In dieser Konfiguration wird die Strähne im ersten Schlitzabschnitt gehalten, indem sie zwischen den beiden diesen Abschnitt begrenzenden Rändern "eingeklemmt" ist. Die zweiten Schlitzabschnitte er möglichen es, das elastisch verformbare Element in kleine Abschnitte aufzuteilen, die sich verformen können, indem sie sich beim Durchgang der Strähne krümmen. Die zweiten Schlitzabschnitte erstrecken sich vorzugsweise in einer Ebene parallel zur relativen Verschiebeachse der Strähne im ersten Schlitzabschnitt, um die Verformung des elastisch verformbaren Elements zu begünstigen, die von der Strähne erzeugt wird.
  • Gemäß anderen Konfigurationen hat das Profil des Schlitzes die Form eines Sägezahns, einer Zacke oder einer Welle. So wird die Strähne im Schlitz gehalten, indem sie zwischen den beiden Rändern "eingeklemmt" wird, die den Schlitz begrenzen und die ein unebenes Profil aufweisen. Auch hier ist das elastisch verformbare Element an seiner den Schlitz definierenden Fläche in mehrere kleine Abschnitte aufgeteilt, die sich verformen können, indem sie sich beim Durchgang der Strähne krümmen.
  • Vorteilhafterweise wird (werden) das (oder die) elastisch verformbare(n) Material(ien) aus der Gruppe der Elastomere der Propylen/Ethylen-Copolymere; der Polyether-Blockamide; der Polyvinyle; der Ethylen/Propylen-Dien-Terpolymere (EPDM); der sequentiellen Styrol-Butadien-Styrol-Copolymere (SBS); der sequentiellen Butylen-Styrol/ Styrol-Isopren-Styrol-Copolymere (SEBS-SIS); der thermoplastischen Polyurethane; der Mischungen von Polypropylen mit einem der folgenden Elastomere: sequentielle Butylen-Styrol/Styrol-Isopren-Styrol-Copolymere (SEBS-SIS); Ethylen/Propylen-Dien-Terpolymere (EPDM); sequentielle Styrol-Butadien-Styrol-Copolymere (SBS) ausgewählt.
  • Vorzugsweise erstreckt der Schlitz sich über eine Winkelöffnung zwischen 20° und 320°, und vorzugsweise zwischen 120° und 200°. Der Schlitz kann im elastisch verformbaren Element teilweise zum Bei spiel durch mechanisches Schneiden (mit einem Messer) oder Wärmeschneiden (mit einem Laser) hergestellt werden. Vorteilhafterweise wird der Schlitz über eine Tiefe hergestellt, die von etwa 1 mm bis etwa 20 mm, und vorzugsweise von etwa 3 mm bis etwa 8 mm reichen kann.
  • Vorteilhafterweise münden die beiden Ränder des Schlitzes an der Außenseite des Elements aus elastisch verformbarem Material, indem sie sich voneinander entfernen. Dadurch wird das Einführen der Strähne in den Schlitz erleichtert.
  • Gemäß einer Ausführungsform wird das Produktmagazin zumindest zum Teil von einem ausgehöhlten Abschnitt des Elements aus elastisch verformbarem Material begrenzt. So kann das Element aus elastisch verformbarem Material zum Beispiel einen Zylinder bilden, dessen Mitte ausgehöhlt ist, um das Produktmagazin zu bilden.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform wird das Produktmagazin innerhalb der eigentlichen Struktur des das elastisch verformbare Element bildenden Materials ausgebildet, insbesondere durch offene oder halboffene Zellen, die in vielen Richtungen miteinander in Verbindung stehen. In diesem Fall ist es möglich, das Element aus elastisch verformbarem Material in Form eines massiven Zylinders herzustellen.
  • Vorzugsweise kann das elastisch verformbare Element aus einem Schwamm oder einem Schaumstoff bestehen, bei dem die offenen oder halboffenen Zellen eine Größe zwischen 0,1 mm und 2,5 mm haben.
  • Vorzugsweise ist der Schaumstoff oder der Schwamm hydrophil, wie die Schwämme oder Schaumstoffe aus Polyurethan, Viskose oder Po lyester. So kann man ein sanftes Gleiten der Haarsträhne zwischen den Rändern des Schlitzes gewährleisten. In manchen Fällen kann es sich aufgrund der Beschaffenheit des aufzutragenden Produkts und des Trägers als vorteilhaft erweisen, einen hydrophoben Schaumstoff oder Schwamm zu verwenden, wie die Schwämme aus Polyethylen, Polypropylen oder Polyether.
  • Vorteilhafterweise weist die Auftragvorrichtung eine Öffnung auf, die insbesondere umkehrbar verschlossen werden kann, um das Füllen des Magazins mit dem Produkt zu ermöglichen. Insbesondere ist diese Öffnung in der Umhüllung ausgebildet.
  • Die Umhüllung kann insbesondere durch Formen eines mehr oder weniger steifen thermoplastischen Materials hergestellt werden, das aus den Polyethylenen, den Polypropylenen, den Polystyrolen, den Polyvinylchloriden, den Polyethylenterephthalaten usw. ausgewählt wird. Es können noch andere Materialien verwendet werden. Eine solche Umhüllung kann aus zwei oder drei Teilen geformt werden, vorteilhafterweise ohne Hinterschneidung. Vorteilhafterweise wird sie aus einem transparenten Material hergestellt, was es ermöglicht, den Füllgrad des Produktvorratsbehälters zu überprüfen.
  • Vorteilhafterweise kann die erfindungsgemäße Auftragvorrichtung Greifmittel aufweisen, wie zum Beispiel einen länglichen Stiel.
  • Es können Mittel vorgesehen sein, um das Element aus elastisch verformbarem Material innerhalb der Umhüllung zu blockieren. Vorteilhafterweise wird das Element aus elastisch verformbarem Material innerhalb der Umhüllung durch Festklemmen mit Hilfe von einem (oder zwei) angesetzten Deckel(n) blockiert, der (die) die Umhüllung verschließt (verschließen). Ein solches Festklemmen kann zum Beispiel durch eine oder mehrere Kerben oder Kanten hergestellt wer den, die auf dem (den) Deckel(n) oder einem Abschnitt der Umhüllung in Kontakt mit dem (den) Deckel(n) angeordnet sind. Der (die) Deckel kann (können) ortsfest oder lösbar montiert sein.
  • Die erfindungsgemäße Auftragvorrichtung kann außerdem Mittel aufweisen, um die Montage der Vorrichtung auf einen Behälter zu ermöglichen. Dieses Montagemittel kann einen Hilfsvorratsbehälter bilden, der insbesondere ein relativ großes Produktmagazin enthält. In diesem Fall kann der Behälter permanent oder selektiv mit dem Produktmagazin in Verbindung gebracht werden. Der Behälter kann verformbare Wände aufweisen, die durch Zusammendrücken das Umfüllen einer Produktdosis in das Produktmagazin ermöglichen. Wenn der Hilfsvorratsbehälter fest mit der Umhüllung verbunden ist, kann er als Greifmittel dienen.
  • Gemäß einer bevorzugten Form der Erfindung weist die Vorrichtung einen Querschnitt auf, dessen Breite zu einem Ende hin abnimmt. Das Ende mit dem schmaleren Querschnitt ermöglicht es, die Wurzeln der zu behandelnden Haare leicht zu erreichen. Man verwendet zum Beispiel eine Vorrichtung mit im Wesentlichen dreieckigem Querschnitt.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum strähnenweisen Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts, insbesondere eines Färbeprodukts, wobei das Verfahren darin besteht:
    • a) eine mit dem Produkt zu bestreichende Strähne zu isolieren;
    • b) die so isolierte Strähne durch einen Schlitz zu führen, der zumindest zum Teil von einem Element begrenzt wird, das aus mindestens einem elastisch verformbaren Material besteht und zumindest zum Teil ein Produktmagazin begrenzt, mit dem der Schlitz in Verbindung steht, wobei der Schlitz an der Außenseite der Vorrichtung mündet und von mindestens zwei Rändern be grenzt wird, die in der Ruhestellung über zumindest einen Abschnitt des Schlitzes im Wesentlichen aneinander liegen, um eine Dichtheit herzustellen, wobei der Schlitz einen ersten Abschnitt, der in einer Ebene ausgebildet ist, und mindestens einen zweiten Abschnitt aufweist, der in einer zweiten Ebene ausgebildet ist, die sich von der ersten Ebene unterscheidet; und
    • c) das elastisch verformbare Element bezüglich der Strähne in Längsrichtung zur Strähne zu verschieben.
  • Abgesehen von den oben erwähnten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen erklärt werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden.
  • 1 zeigt in Perspektive eine Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung während der Anwendung;
  • 2 zeigt eine schematische Querschnittsansicht der in 1 dargestellten Vorrichtung;
  • die 3 bis 5 zeigen verschiedene Ansichten gemäß der Ausführungsform der 1 und 2;
  • 6 zeigt eine axiale Schnittansicht einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • die 7 und 8 zeigen in Perspektive weitere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • die 9 und 10 stellen im axialen Schnitt noch weitere Ausführungsformen der Erfindung dar;
  • 11 zeigt in Perspektive eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung;
  • 12 zeigt eine Querschnittsansicht der in 11 dargestellten Vorrichtung;
  • 13 zeigt einen axialen Schnitt durch die in 11 dargestellte Vorrichtung;
  • die 14 bis 17 zeigen im axialen Schnitt verschiedene Konfigurationen der in 11 dargestellten Ausführungsform.
  • Die 1 bis 5, auf die nun Bezug genommen wird, zeigen verschiedene Ansichten einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung 1.
  • In den 1 und 2 sieht man eine isolierte Haarsträhne M, die zwischen zwei Rändern 4, 4' eines Schlitzes Q verläuft, mit dem die Auftragvorrichtung 1 versehen ist. Die beiden Ränder 4, 4' werden je von einem Querabschnitt eines Zylinders aus wabenförmigem Schaumstoff mit offenen oder halboffenen Zellen gebildet. Der Zylinder ist um eine Achse X drehsymmetrisch. Der Zylinder ist in seiner Mitte ausgehöhlt und besteht aus zwei in Richtung der Achse X gestapelten Schaumstoffblöcken 4a, 4b. Gemäß dem betrachteten Ausführungsbeispiel ist jeder der beiden Schaumstoffblöcke 4a, 4b aus elastisch verformbarem Schaumstoff von gleicher Beschaffenheit hergestellt.
  • Man sieht, dass die beiden den Schaumstoffzylinder bildenden Blöcke 4a, 4b an ihrer Grenzfläche von einem Schlitzabschnitt Qa lotrecht zur Achse X getrennt werden, der einen Öffnungswinkel α geringfügig größer als 180° aufweist. Der Schlitz Qa hat im Wesentlichen aneinander anliegende Ränder und wird von zwei Enden Q1 und Q2 derart begrenzt, dass die die Enden des Schlitzes verbindende Sehne C im Wesentlichen durch die Mitte des Vorratsbehälters 2 verläuft. Der Schaumstoffzylinder 4a, 4b besteht zum Beispiel aus einem hydrophilen Schaumstoff, wie zum Beispiel einem Polyurethan-Schaumstoff, der Zellen mit einer mittleren Größe von etwa 1,5 mm aufweist. Der zentrale ausgehöhlte Bereich des Zylinders bildet ein Magazin 2 für Produkt P von flüssiger Konsistenz, insbesondere eine Haarfärbemittelzusammensetzung.
  • Vorteilhafterweise sind Schlitze Qb lotrecht zum Hauptschlitz Qa zu beiden Seiten des Hauptschlitzes Qa in jedem Schaumstoffblock 4a und 4b ausgebildet. Jeder der Schlitze Qb wird von zwei Rändern 41 und 42 im gleichen Schaumstoffblock begrenzt. Ein Ende jedes Schlitzes Qb befindet sich in der vom Hauptschlitz Qa definierten Ebene. Vorzugsweise sind drei Schlitze in jedem Block und an jedem Ende Q1 und Q2 des Hauptschlitzes Qa vorgesehen, d.h. in der Durchgangszone der Strähne. Die drei Schlitze Qb eines der Schaumstoffblöcke sind mit den drei Schlitzen des anderen Schaumstoffblocks fluchtend ausgerichtet. Jeder Schlitz Qb ist über die ganze Querbreite jedes Blocks und mindestens über einen Teil der axialen Höhe des Blocks ausgebildet. Schaumstoffblockabschnitte 40a und 40b geringer Abmessung werden so von den Schlitzen Qb begrenzt. Vorzugsweise ist jeder Schlitz Qb im Wesentlichen parallel zur Sehne C, die die beiden Enden Q1 und Q2 des Hauptschlitzes Qa verbindet. So sind die Schlitze Qb im Wesentlichen parallel zur Verschiebeachse der Strähne.
  • Der Schaumstoffzylinder 4a, 4b ist in einer steifen Umhüllung oder Gehäuse 20 von allgemein zylindrischer Form angeordnet, die aus einem Teil 20a, der einen Behälter mit geschlossenem Boden bildet, und einem Deckel 20b besteht. Der Deckel ist zum Beispiel durch Einrasten auf dem offenen Ende des Behälters 20a befestigt.
  • Das Gehäuse 20 besitzt eine Öffnung 22 von länglicher Form, um den Schlitz Q freizulegen, der zwischen dem Ende Q1 und dem Ende Q2 definiert ist. So ist die Öffnung 22 in einer Ebene lotrecht zur Achse X ausgerichtet. Die Öffnung 22 wird von einer sich leicht ausweitenden Führungslippe 24 umrandet, die dazu bestimmt ist, das Einführen der Strähne M in den Schlitz Q zu begünstigen und das Beschädigen der Haare beim Verschieben der Auftragvorrichtung zu verhindern.
  • Das Gehäuse 20 ist mit einer Füllöffnung 26 versehen, die mit Hilfe eines lösbaren Stopfens 28 verschlossen werden kann. Der Stopfen 28 ist mit dem Körper des Gehäuses 20 mit Hilfe eines biegsamen Riemens 29 verbunden, um den Verlust des Stopfens zu verhindern.
  • Die Füllöffnung 26 dient zum Ineingriffbringen des Gehäuses 20 mit dem Ausgabeaufsatz eines externen Hilfsvorratsbehälters, der einen großen Produktgehalt aufweist, und ermöglicht es, eine geeignete Produktdosis in das Magazin 2 einzufüllen. Das Ineingriffbringen der Öffnung 26 mit dem externen Vorratsbehälter kann permanent oder befristet erfolgen.
  • Vorteilhafterweise werden das Gehäuse 20 und der Deckel 20b durch Formen insbesondere eines mehr oder weniger steifen thermoplastischen Materials, wie zum Beispiel Polyethylen oder Polypropylen, hergestellt. Dieses Material kann durchsichtig sein, wodurch der Produktfüllpegel im Magazin 2 überprüft werden kann.
  • In den 3 und 4 wurde aus Gründen der Vereinfachung die Füllöffnung der Vorrichtung 1 nicht dargestellt. Diese Figuren zeigen im Einzelnen verschiedene Aspekte der oben beschriebenen Ausführungsform.
  • Die 3 und 4 zeigen eine Seiten- bzw. eine Stirnansicht der Vorrichtung aus 1. In diesen Figuren sieht man, dass der Schlitz Qa an seinem Umfang leicht ausgeweitet ist, wodurch das Einführen des zu behandelnden Strähnenabschnitts in den Vorratsbehälter 2 begünstigt wird. In dem den Vorratsbehälter 2 umgebenden Bereich des Schlitzes ist der Schlitz Qa im Wesentlichen aneinander liegend. Die im Gehäuse 20 hergestellte Öffnung 22 wird von einer vorstehenden Führungslippe 24 umrandet. Das Profil dieser Lippe 24 konvergiert in Richtung des Schlitzes Qa. Die Lippe 24 hat einen zentralen Abschnitt 24a, der eine bevorzugte Einführungszone größerer Breite definiert.
  • In 5 sieht man, dass der Schaumstoffzylinder 4a, 4b im Gehäuse 20 von Schürzen 25a und 25b gehalten wird, die mit der zylindrischen Außenwand des Gehäuses 20 konzentrisch sind. Die Schürzen 25a und 25b werden vom Behälter 20a bzw. vom Deckel 20b getragen. Die Schürzen haben eine solche Höhe, dass ein ringförmiger Raum gebildet wird, der das Inkontaktbringen des im Vorratsbehälter enthaltenen Produkts mit dem Schaumstoff ermöglicht.
  • Der Schaumstoffzylinder kann axial elastisch zusammengedrückt werden. Der Grad des Zusammendrückens wird so gewählt, dass der Schlitz gerade die notwendige Dichtheit aufweist, um zu verhindern, dass Produkt aus dem Vorratsbehälter ausfließt. Gleichzeitig muss das bequeme Einführen eines Abschnitts der Strähne, auf den man das Produkt auftragen möchte, gewährleistet sein. Nach der Behand- Jung tritt der Strähnenabschnitt korrekt abgestreift aus dem Schlitz aus, wobei die notwendige Produktmenge zur Färbung der Strähnen auf diesem verbleibt.
  • Um die soeben beschriebene Vorrichtung zu benutzen, wird eine zu behandelnde Strähne M vom Kopfhaar getrennt. Der Benutzer ergreift dann mit einer Hand die Vorrichtung 1, die vorher mit Produkt P geladen wurde.
  • Indem er durch die Öffnung 22 des Gehäuses geht, wird ein Abschnitt der Strähne M dann in den Schlitz Qa eingeführt, wo er von den Rändern 4, 4' aus Schaumstoff, die den Schlitz bilden, sandwichartig ergriffen wird. So befindet sich der Strähnenabschnitt in einer Zone, die sich im Wesentlichen zwischen den beiden Enden Q1 und Q2 des Schlitzes in der Nähe der Sehne C befindet. Auf diese Weise durchquert der Strähnenabschnitt M, der elastisch zwischen den Rändern 4, 4' eingeschlossen ist, das Magazin 2, um mit dem Produkt P in Kontakt zu kommen. Durch Verschieben der Auftragvorrichtung 1 von der Wurzel R der Strähne bis zu ihrer freien Spitze E entlang des Pfeils F kann der Benutzer so die ganze oder einen Teil der Strähne mit Produkt P durchfeuchten, und dies bis in die Tiefe. Die Schaumstoffblöcke 40a und 40b, die von den Schlitzen Qb begrenzt werden, tendieren dazu, sich beim Durchgang der Strähne leicht zu krümmen, so dass die Reibungen des Schaumstoffs auf der Strähne begrenzt sind. Man lässt dann genug Produkt auf der Strähne, um die gewünschte Färbung zu erhalten. Dieser Vorgang kann auch in umgekehrter Richtung erfolgen. Dieser Prozess wird Strähne für Strähne so oft wie gewünscht wiederholt. Dieser ganze Vorgang findet unter sauberen Bedingungen statt.
  • Mit der erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung ist es klar, dass die behandelte Strähne (M) vollständig beherrscht und während ihrer ganzen Behandlung gehalten wird. Am Ende der Geste, d.h., wenn der Applikator an der Spitze der Strähne ankommt, wird diese sorgfältig wieder auf den Rest des Kopfhaars aufgelegt. Bei einem Färbeprodukt ist seine Viskosität vorteilhafterweise derart, dass das Produkt nicht signifikant zu den anderen, nicht behandelten Haaren wandern kann, um die Ästhetik des so durchgeführten Auftragens nicht zu verderben.
  • Es ist anzumerken, dass das Produkt eine geringe Viskosität aufweisen kann, ohne dass Lecks aus dem Magazin entstehen, und dies unabhängig von der Stellung, in der die Vorrichtung während der Behandlung vom Benutzer gehalten wird. Der Druck zwischen den Rändern 4, 4' wird nämlich so gewählt, dass die Strähne korrekt abgestreift aus dem Schlitz austreten kann und gleichzeitig genug Produkt auf der Strähne bleibt, um die gewünschte Färbung zu erhalten.
  • 6 zeigt eine Ausführungsform 101 ähnlich der Ausführungsform der 1 bis 5. Das Gehäuse 20 der 6 ist gleich demjenigen der 1 bis 5. Die Ausführungsform der 6 unterscheidet sich von derjenigen der 1 bis 5 insbesondere dadurch, dass die Schaumstoffblöcke 4a und 4b von unterschiedlicher Beschaffenheit sind. So besteht der Abschnitt 4a aus einem Schaumstoff, bei dem die Größe der Zellen und/oder die Zusammendrückbarkeit und/oder das ihn bildende Material sich von dem den Abschnitt 4b bildenden Schaumstoff unterscheiden.
  • Diese Ausführungsform unterscheidet sich ebenfalls von derjenigen der 1 bis 5 durch die Tatsache, dass die Schaumstoffblöcke 4a, 4b einen massiven Zylinder bilden. Außerdem hat der von zwei Rändern 4 und 4' begrenzte Schlitz Q eine Sägezahnform. Der Schlitz Q wird so von einem ersten Abschnitt Qa und mehreren zweiten Abschnitten Qb gebildet, die so zueinander angeordnet sind, dass sie Sägezähne bilden. Das Ende jedes Zahns befindet sich vorzugsweise vor der Öffnung 22 des Gehäuses, um das Einführen der Strähne in den Schlitz zu erleichtern. Jeder Zahn 40a und 40b jedes Blocks 4a und 4b tendiert dazu, sich beim Durchgang der Strähne leicht zu krümmen, so dass die Reibungen des Schaumstoffs auf der Strähne begrenzt sind. Gemäß dem betrachteten Beispiel sind die Blöcke 4a und 4b je aus einem anderen Schaumstoff gebildet. Das das aufzutragende Produkt enthaltende Magazin wird in diesem Fall von den offenen Zellen der Blöcke 4a und 4b gebildet.
  • In 7 sieht man eine Auftragvorrichtung 1a, die ein Gehäuse 20 ähnlich dem in den 1 bis 5 dargestellten aufweist. Gemäß der dargestellten Ausführungsform ist die Füllöffnung 26 des Gehäuses 20 auf einen externen Hilfvorratsbehälter 30 von Produkt P montiert. Dieser externe Vorratsbehälter 30 wird von einer zusammendrückbaren Flasche gebildet, die aus einem geeigneten thermoplastischen Material besteht, zum Beispiel Polyethylen, und die eine große Produktreserve enthält. Über dem Vorratsbehälter 30 sitzt ein Ausgabeaufsatz 32, der mit einem Adapter 34 versehen ist, der mit der Füllöffnung 26 in Verbindung gebracht werden kann. In der dargestellten Konfiguration bilden der externe Vorratsbehälter 30 und das Gehäuse 20 (das mit dem Schaumstoffblock 4a, 4b versehen ist) eine feste Auftrageinheit, die jederzeit vom Benutzer mit Produkt gespeist werden kann. Durch Zusammendrücken des äußeren Vorratsbehälters 30 kann der Benutzer eine Produktdosis ins Innere des Gehäuses 20 einspeisen, um das Anfeuchten der Ränder 4, 4' des Schlitzes zu erneuern. In diesem Fall dient der externe Vorratsbehälter 30 auch als Greifelement beim Auftragen des Produkts. Außerdem wird der Schlitz Q dieser Ausführungsform von einem Hauptschlitz Qa und andererseits von mehreren Schlitzen Qb gebildet, die sich in einer Ebene lotrecht zu der Ebene befinden, in der der Hauptschlitz Qa ausgebildet ist. Jeder der Schlitze Qb wird von zwei Rändern 41 und 42 des gleichen Schaumstoffblocks gebildet. Ein Ende jedes Schlitzes Qb befindet sich in der Ebene, die vom Hauptschlitz Qa definiert wird. Man sieht zum Beispiel drei Schlitze Qb zu jeder Seite des Schlitzes Qa vor, d.h. in jedem der Blöcke 4a und 4b und an jedem Ende Q1 und Q2. In dieser Ausführungsform sind die Schlitze Qb des Schaumstoffblocks 4a nicht vor den Schlitzen Qb des Schaumstoffblocks 4b angeordnet, sondern zueinander versetzt.
  • 8 zeigt eine Auftragvorrichtung 1b mit einem Behälter 20 ähnlich dem der 1 bis 5. Gemäß der dargestellten Ausführungsform ist die Füllöffnung 26 des Gehäuses 20 auf einen Greifstiel 40 montiert. Der Stiel 40 kann lösbar sein, um es zu ermöglichen, durch die Füllöffnung eine Produktdosis ins Innere des Gehäuses 20 einzuführen. Nach dem Füllen wird der Stiel 40 so am Gehäuse befestigt, dass er die Füllöffnung 26 verschließt. Der Schlitz Q ist gleich demjenigen, der in Verbindung mit 7 beschrieben wurde.
  • 9 stellt eine besonders einfach herzustellende Ausführungsform einer Auftragvorrichtung 201 dar. Gemäß dieser Ausführungsform wird ein Gehäuse 220 von einem unteren Behälter 220c in Form eines Bechers und von einem Deckel 220b gebildet. Der Behälter 220c weist im Wesentlichen die gleiche Struktur auf wie die untere Hälfte des Gehäuses 20 der 1 bis 5. Im Inneren des Gehäuses 220 ist ein einziger Hohlzylinder 4a aus Schaumstoff angeordnet. Der Schaumstoffzylinder 4a bildet eine Auftragfläche 4 in elastischem und dichtem Kontakt mit einem steifen Abschnitt 4'' des Deckels. So wird ein aneinander liegender Schlitz Qa zwischen der Schaumstofffläche 4 und dem Abschnitt 4'' des Deckelrands 220b gebildet. Der Schaumstoffzylinder 4a weist Schlitze Qb auf, zum Beispiel drei, von denen ein Ende sich in der vom Schlitz Qa definierten Ebene befindet. Die Schlitze Qb sind zum Beispiel lotrecht zum Schlitz Qa. Vorteilhafterweise hat der Deckel ein nach außen gewölbtes Innenprofil.
  • Ein Abschnitt 222a des Behälters 220c des Gehäuses ist ausgehöhlt und formt mit einer entsprechenden Zone 222b des Deckels 220b eine längliche Öffnung 22, die lotrecht zur Achse X ausgerichtet ist. Die Öffnung 22 wird über ihren ganzen Umfang von einer zweiteiligen Führungslippe umrandet, deren erster Teil 24 fest mit dem Behälter 220c und deren zweiter Teil 24' fest mit dem Deckel 220b verbunden ist.
  • Wenn ein Strähnenabschnitt in den Schlitz Qa eingeführt wird, um das Magazin 2 zu durchqueren, kann das im Magazin enthaltene Produkt den Strähnenabschnitt homogen durchfeuchten.
  • 10 zeigt eine Vorrichtung 301 in Teilansicht und stellt den Einbau eines zweiteiligen Schaumstoffzylinders 4a, 4b ins Innere eines bestimmten Gehäuses 320 dar. Das Gehäuse 320 hat einen an jedem Ende offenen zylindrischen Körper 20a, wobei jedes Ende von einem entsprechenden Deckel 20b, 20c gleicher Form verschlossen wird. Der Deckel 20b (20c) weist eine ringförmige Dichtschürze 23 auf, deren Außendurchmesser geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des Körpers 20a. Jedes freie Ende des Körpers 20a weist einen ringförmigen Abschnitt geringerer Dicke auf, um einen Vorsprung 21 nach innen zu definieren. Der innere Vorsprung 21 hat eine ringförmige scharfe Kante 21a, die in Richtung des entsprechenden Deckels ausgerichtet ist. Diese ringförmige Kante 21a kann durchgehend oder unterbrochen sein.
  • Beim Zusammenbau des Gehäuses 320 wird der Schaumstoffzylinder 4a, 4b im Inneren des Körpers 20a angeordnet. Indem anschließend jeder der Deckel 20b und 20c am entsprechenden Ende des Körpers 20a befestigt wird, zum Beispiel durch Einklinken, Kleben oder Presseinpassung, wird ein ringförmiger Schaumstoffabschnitt 304a, 304b zwischen der Kante 21a und der ringförmigen Schürze 23 eingeklemmt.
  • Wenn der Schaumstoffzylinder 4a, 4b aus einem Stück hergestellt wird, genügt es selbstverständlich, seine Befestigung nur an einem seiner Enden durchzuführen. In diesem Fall kann der zweite Deckel, der demjenigen gegenüberliegt, der zur Befestigung des Schaumstoffs dient, lösbar sein. So kann der zweite Deckel als Stopfen dienen, der entfernt wird, um Produkt in das Magazin 2 einzuführen, und den man nach dem Füllen wieder aufsetzt.
  • Ein solches Gehäuse kann mit einen Schlitz Q begrenzenden Schaumstoffblöcken verwendet werden, wie sie zusammen mit den 1 bis 8 beschrieben wurden.
  • Gemäß einer in den 11 bis 17 gezeigten, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Auftragvorrichtung 11 langgestreckt statt zylindrisch. Sie hat einen Querschnitt, dessen Breite zu einem Ende E abnimmt, zum Beispiel einen Querschnitt im Wesentlichen in Form eines Dreiecks. Aufgrund des Endes mit relativ geringer Breite der Vorrichtung ermöglicht es diese Ausführungsform, die Wurzeln leicht zu erreichen. Abgesehen von dieser besonderen Form ist die in den 11 bis 17 gezeigte Vorrichtung im Wesentlichen gleich derjenigen, die unter Bezug auf 1 beschrieben wurde. Gemäß dieser Ausführungsform wird der Schlitz Qa von zwei unabhängigen Schaumstoffblöcken definiert, die je im Gehäuse 20 gehalten werden.
  • In der in den 11 bis 13 gezeigten Konfiguration münden drei Schlitzabschnitte Qb, die von Rändern 41 und 42 begrenzt werden, zu beiden Seiten des Hauptschlitzes Qa in diesen. Die Schlitzabschnitte Qb eines der Blöcke befinden sich vor denjenigen des anderen Blocks und sind vorzugsweise zur Grundfläche des Dreiecks hin angeordnet, d.h. in der Zone, in der die Strähne die Vorrichtung durchquert. Sie sind so geformt, dass sie in jedem Block zwei Schaumstoffblockabschnitte 40a und 40b kleinerer Größe definieren, die sich beim Durchgang der Strähne krümmen.
  • In der in 14 gezeigten Konfiguration sind drei Schlitze Qb in jedem Block 4a und 4b ausgebildet, aber dieses Mal zueinander versetzt.
  • 15 zeigt eine andere Konfiguration der Ausführungsform der 11, bei der die Schlitze Qb nur auf einer Seite des Hauptschlitzes Qa in einem einzigen Block 4a ausgebildet sind.
  • Der in 16 dargestellte Schlitz hat ein sägezahnförmiges Profil. Auch hier krümmen sich die zwischen jedem Schlitzabschnitt Qa und Qb definierten Zähne 40a und 40b beim Durchgang der Strähne in die Vorrichtung.
  • Schließlich zeigt 17 eine andere Konfiguration der Ausführungsform der 11, bei der der Schlitz Q einen Profilquerschnitt in Form einer Zacke aufweist.
  • Die obige ausführliche Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.

Claims (31)

  1. Vorrichtung (1, 1a, 1b, 10, 201, 301) zum strähnenweisen Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts (P), insbesondere eines Färbeprodukts, wobei die Vorrichtung ein Element (4a, 4b) aufweist, das aus mindestens einen elastisch verformbaren Material hergestellt ist und zumindest zum Teil ein Produktmagazin (2) begrenzt, wobei das Element ebenfalls zumindest zum Teil einen Schlitz (Q begrenzt, der mit dem Produktmagazin (2) in Verbindung steht und außerhalb der Vorrichtung mündet, wobei der Schlitz (Q) von mindestens zwei Rändern (4, 4', 4'') begrenzt wird, die in der Ruhestellung über zumindest einen Abschnitt des Schlitzes im Wesentlichen aneinander liegen, um eine Dichtheit herzustellen, wobei der Schlitz (Q) in der Lage ist, von einer Strähne (M) durchquert zu werden, um deren Bestreichen mit dem Produkt als Reaktion auf einen relative Bewegung zwischen der Vorrichtung und der Strähne in einer Längsrichtung zur Strähne zu erlauben, wobei der Schlitz (Q einen ersten Abschnitt (Qa), der in einer ersten Ebene ausgebildet ist, und mindestens einen zweiten Abschnitt (Qb) aufweist, der in einer zweiten Ebene ausgebildet ist, die sich von der ersten unterscheidet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch verformbare Element (4a, 4b) so gestaltet ist, dass die Strähne (M) beim Durchqueren des Schlitzes auch das Produktmagazin (2) durchquert.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass einer der beiden den Schlitz begrenzenden Ränder (4'') von einem Abschnitt einer Umhüllung (20, 220) gebildet wird, die aus einem für das Produkt undurchlässigen Material hergestellt ist und in deren Inneren das Element aus elastisch verformbarem Material (4a) angeordnet ist, wobei die Umhüllung eine Öffnung (22) aufweist, die sich zumindest gegenüber mindestens einem Abschnitt des Schlitzes (Q) erstreckt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (22) von Rändern (24) begrenzt wird, die ein Profil aufweisen, das in der Lage ist, das Einführen der Strähne (M) ins Innere der Vorrichtung zu begünstigen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ränder (4, 4') des Schlitzes (Q) von dem Element (4a, 4b) aus elastisch verformbarem Material gebildet werden.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Rand (4) des Schlitzes (Q) von einem Teil (4a) des Elements aus einem ersten elastisch verformbarem Material gebildet wird, während ein zweiter Rand (4') des Schlitzes von einem Teil (4b) des Elements gebildet wird, der aus einem zweiten elastisch verformbaren Material besteht.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein zweiter Abschnitt (Qb) des Schlitzes ein Ende aufweist, das sich in der ersten Ebene befindet.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (Q) mehrere zweite Abschnitte (Qb) aufweist, wobei jeder der zweiten Abschnitte ein erstes Ende aufweist, das sich in der ersten Ebene befindet.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Abschnitte (Qb) parallel zueinander sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (Q) mindestens einen zweiten Abschnitt (Qb), der auf einer Seite der ersten Ebene angeordnet ist, und mindestens einen zweiten Abschnitt (Qb) aufweist, der auf der anderen Seite der ersten Ebene angeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der (oder die) zweite(n) Abschnitt(e) (Qb), der (die) sich auf einer Seite der ersten Ebene befindet (befinden), mit dem (oder den) zweiten Abschnitt(en) (Qb) fluchtend angeordnet ist (sind), der (die) sich auf der anderen Seite der ersten Ebene befindet (befinden).
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der (oder die) zweite(n) Abschnitt(e) (Qb), der (die) sich auf einer Seite der ersten Ebene befindet (befinden), zu dem (oder den) zweiten Abschnitt(en) (Qb) versetzt ist (sind), der (die) sich auf der anderen Seite der ersten Ebene befindet (befinden).
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Ebene lotrecht zur zweiten Ebene ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil des Schlitzes (Q) die Form eines Sägezahns, einer Zacke oder einer Welle hat.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das (oder die) elastisch verform bare(n) Materialien) aus der Gruppe der Elastomere der Propylen/Ethylen-Copolymere; der Polyether-Blockamide; der Polyvinyle; der Ethylen/Propylen-Dien-Terpolymere (EPDM); der sequentiellen Styrol-Butadien-Styrol-Copolymere (SBS); der sequentiellen Butylen-Styrol/Styrol-Isopren-Styrol-Copolymere (SEBS-SIS); der thermoplastischen Polyurethane; der Mischungen von Polypropylen mit einem der folgenden Elastomere: sequentielle Butylen-Styrol/Styrol-Isopren-Styrol-Copolymere (SEBS-SIS); Ethylen/Propylen-Dien-Terpolymere (EPDM); sequentielle Styrol-Butadien-Styrol-Copolymere (SBS) ausgewählt wird (werden).
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (Q sich über eine Winkelöffnung zwischen 20° und 320°, und vorzugsweise zwischen 120° und 200° erstreckt.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ränder (4, 4', 4'') an der Außenseite des Elements aus elastisch verformbarem Material (4a, 4b) münden, indem sie sich voneinander entfernen, um das Einführen der Strähne (M) in den Schlitz (Q) zu erleichtern.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Produktmagazin (2) zumindest zum Teil von einem ausgehöhlten Abschnitt des Elements (4a, 4b) aus elastisch verformbarem Material begrenzt wird.
  19. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (4a, 4b) aus elastisch verformbarem Material einen Zylinder bildet, dessen Mitte ausgehöhlt ist, um das Produktmagazin (2) zu bilden.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Produktmagazin (2) innerhalb der eigentlichen Struktur des das elastisch verformbare Element bildenden Materials ausgebildet ist, insbesondere durch offene oder halboffene Zellen, die in vielen Richtungen miteinander in Verbindung stehen.
  21. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die offenen oder halboffenen Zellen eine Größe zwischen 0,1 mm und 2,5 mm haben.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Element aus elastisch verformbarem Material ein massiver Zylinder ist.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Öffnung (26) aufweist, die insbesondere umkehrbar verschlossen werden kann, um das Füllen des Magazins (2) mit dem Produkt zu ermöglichen.
  24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Greifmittel (30, 40) aufweist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 3 und allen davon abhängenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (21a, 23) vorgesehen sind, um das Element (4a, 4b) aus elastisch verformbarem Material innerhalb der Umhüllung (20, 220) zu blockieren.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (4a, 4b) aus elastisch verformbarem Material innerhalb der Umhüllung (20, 220) durch Festklemmen mittels eines angesetzten Deckels (20b, 220b) blockiert wird, der die Umhüllung verschließt.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (20, 220) aus einem durchsichtigen Material hergestellt ist.
  28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (26, 34) aufweist, um die Montage der Vorrichtung auf einen Behälter (30) zu ermöglichen, der in der Lage ist, einen Hilfsvorratsbehälter zu bilden, wobei der Behälter permanent oder selektiv mit dem Produktmagazin (2) in Verbindung gebracht werden kann.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (30) verformbare Wände aufweist.
  30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die einen Querschnitt aufweist, dessen Breite zu einem Ende (E) hin abnimmt.
  31. Verfahren zum strähnenweisen Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts, insbesondere eines Färbeprodukts, wobei das Verfahren darin besteht: a) eine mit dem Produkt zu bestreichende Strähne (M) zu isolieren; b) die so isolierte Strähne durch einen Schlitz (Q) zu führen, der zumindest zum Teil von einem Element (4a, 4b) begrenzt wird, das aus mindestens einem elastisch verformbaren Material besteht und zumindest zum Teil ein Produktmagazin (2) begrenzt, mit dem der Schlitz in Verbindung steht, wobei der Schlitz an der Außenseite der Vorrichtung mündet und von mindestens zwei Rändern (4, 4', 4'') begrenzt wird, die in der Ruhestellung über zumindest einen Abschnitt des Schlitzes im Wesentlichen aneinander liegen, um eine Dichtheit herzustellen, wobei der Schlitz einen ersten Abschnitt (Qa), der in einer Ebene ausgebildet ist, und mindestens einen zweiten Abschnitt (Qb) aufweist, der in einer zweiten Ebene ausgebildet ist, die sich von der ersten Ebene unterscheidet; und c) das elastisch verformbare Element bezüglich der Strähne in Längsrichtung zur Strähne zu verschieben.
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