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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auftragen
eines insbesondere flüssigen
bis viskosen Produkts auf eine Haarsträhne und auf ein Verfahren zur
Haarbehandlung mit Hilfe dieser Vorrichtung. Die Erfindung ist ganz
besonders geeignet für
das strähnenweise
Auftragen eines Haarfärbeprodukts.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann für
jede andere Haarbehandlung verwendet werden, wie zum Beispiel eine
Dauerwelle der Haare, oder auch andere spezifische Behandlungen. Die
Erfindung ist besonders vorteilhaft für das Auftragen eines relativ
flüssigen
Produkts unter sauberen Bedingungen. Das aufzutragende Produkt kann
aber auch in Form einer Creme, eines Gels oder einer Flüssigkeit
mit mehr oder weniger hoher Viskosität vorliegen.
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Bei
einem Haarfärbeprodukt
werden die Haarfärbemittel
typischerweise aus einer Schale entnommen. Solche Färbemittel
sind entweder für
eine globale Verwendung für
den ganzen Kopf, bei der das Kopfhaar vollständig mit dem Produkt durchfeuchtet
wird, um die Farbe des gesamten Haars zu verändern, oder für eine partiellere, "strähnenweise" genannte Verwendung
bestimmt, bei der nur bestimmte Bereiche des Kopfhaars mit Produkt
durchtränkt
werden, um nach Beendigung der Behandlung einen ungleichmäßigen Farbeffekt
zu erhalten, wodurch verschiedene Bewegungen des Kopfhaars mit helleren
oder dunkleren Farbnuancen betont werden als die natürliche oder
globale Farbnuance des Kopfhaars.
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Die
Druckschrift FR-A-2 589 337 beschreibt eine Vorrichtung zum Auftragen
eines Haarfärbemittels,
die einerseits einen Vorratsbehälter
für das
aufzutragende Produkt und andererseits einen Auftragkopf aufweist,
der an den Vorratsbehälter
angepasst ist. Der Auftragkopf besitzt eine Produktausgabeöffnung und
trägt an
seinem freien Ende eine Gabel mit zwei Zinken, die der Benutzer
von einem Ende einer Haarsträhne
zum anderen führen
kann, während
diese zwischen den beiden Zinken der Gabel angeordnet ist, um das
Produkt auf die Strähne
aufzutragen. Der die beiden Zinken trennende Raum öffnet sich
direkt an ihrer Basis in einen offenen Produktsammelhohlraum, in
den die Ausgabeöffnung
mündet.
Dieser Hohlraum wird an seiner offenen Fläche von einer beweglichen Klappe
begrenzt, die den Hohlraum freigeben kann, damit der Auftragkopf
bequem gereinigt werden kann.
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Eine
andere Art von Vorrichtung zum strähnenweisen Auftragen eines
Haarbehandlungsprodukts ist in der Druckschrift FR-A-2 764 488 beschrieben.
Diese Vorrichtung weist Mittel zum Isolieren einer gegebenen Strähne eines
Kopfhaars und Auftragmittel auf, die sich mit Haarbehandlungsprodukt beladen
können.
Das Auftragen des Haarbehandlungsprodukts auf die isolierte Strähne erfolgt
dadurch, dass die Strähne
an einem gegebenen Punkt mit den Auftragmitteln in Auftragkontakt
gebracht wird und dadurch, dass die Auftragmittel ausgehend von
diesem Punkt bezüglich
der Strähne
in Richtung eines freien Endes der Strähne verschoben werden. Es sind
Rückhaltemittel
vorgesehen, um die Strähne mit
den Auftragmitteln während
deren ganzer Verschiebung in Auftragkontakt zu halten.
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Weitere
Arten von Vorrichtungen zum strähnenweisen
Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts haben die Form eines Kamms,
der im Inneren Speisekanäle
aufweist, die mit einem Produktvorratsbehälter in Verbindung stehen.
Diese Speisekanäle münden entweder
an den Spitzen der Zinken des Kamms oder in den Zwischenräumen zwischen
den Zinken.
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Solche
Vorrichtungen haben allgemein die gleichen Nachteile, die insbesondere
damit verbunden sind, dass sie eine offene Struktur aufweisen. Aufgrund
dieser Struktur hat nämlich
das auf den Auf tragmitteln zurückgehaltene
Produkt die Tendenz zu fließen,
insbesondere, wenn das Produkt relativ flüssig ist. Aufgrund der Tatsache,
dass das zu behandelnde Kopfhaar keine ebene Fläche bildet, ist der Benutzer
außerdem
gezwungen, je nach der zu behandelnden Stelle die Ausrichtung der
Auftragvorrichtung häufig
zu ändern.
Ein solcher Vorgang erhöht
noch die Gefahr des Fließens
von Produkt an unerwünschten
Stellen. Außerdem
haben manche Applikatoren dieser Art den Nachteil einer relativ
geringen Autonomie.
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Eine
weitere Art eines Strähnen-Applikators ist
im Patent US-A-4 942 893 beschrieben. Bei diesem Applikator wird
der zu färbende
Teil des Kopfhaars in eine dichte Kapsel eingeführt, die ein Färbeprodukt
enthält.
Die Strähne(n)
wird oder werden während
der ganzen Zeit, die für
die Einwirkung des Färbeprodukts
notwendig ist, in der Kapsel gehalten. Dieser Art Applikator ist
gut geeignet für
das Auftragen von Produkten, die eine gewisse Einwirkungszeit benötigen, ist
aber überhaupt
nicht für
die oben erwähnte
strähnenweise
Färbung
ausgelegt.
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Daher
ist es eines der Ziele der Erfindung, eine Vorrichtung zum strähnenweisen
Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts zu liefern, die die oben
unter Bezugnahme auf die Vorrichtungen des bisherigen Stands der
Technik diskutierten Nachteile nicht aufweist.
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Es
ist insbesondere ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zu liefern,
die das verschmutzungsfreie Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts
unter einwandfreien Sauberkeitsbedingungen ermöglicht, und dies unabhängig von
der Viskosität
des aufzutragenden Produkts. Die Erfindung hat auch zum Ziel, eine
Vorrichtung mit vorteilhaften Herstellungskosten anzugeben.
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Es
ist ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zu liefern,
die das Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts erlaubt, die einfach
in der Anwendung ist und die das Auftragen des Produkts über die
ganze Länge
der Strähne
von der Wurzel bis zu ihrem freien Ende oder umgekehrt erlaubt,
und dies in einer ausreichenden Menge, um die gewünschte Färbung zu
erreichen. Die erfindungsgemäße Auftragvorrichtung
ist besonders geeignet für
die Verwendung zu Hause, entweder durch den Verbraucher selbst oder
durch eine dritte Person, die keine besondere Erfahrung bezüglich des
Haarefärbens hat.
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Weitere
Ziele der Erfindung gehen detailliert aus der nachfolgenden Beschreibung
hervor.
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Diese
Ziele werden durch die Herstellung einer Vorrichtung zum strähnenweisen
Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts, insbesondere eines Färbeprodukts,
erreicht, wobei die Vorrichtung ein Element aufweist, das aus mindestens
einen elastisch verformbaren Material hergestellt ist und zumindest zum
Teil ein Produktmagazin begrenzt, wobei das Element ebenfalls zumindest
zum Teil einen Schlitz begrenzt, der mit dem Produktmagazin in Verbindung steht
und nach außerhalb
der Vorrichtung mündet, wobei
der Schlitz von mindestens zwei Rändern begrenzt wird, die in
der Ruhestellung über
zumindest einen Abschnitt des Schlitzes im Wesentlichen aneinander
liegen, um eine Dichtheit herzustellen, wobei der Schlitz in der
Lage ist, von einer Strähne
durchquert zu werden, um deren Bestreichen mit dem Produkt als Reaktion
auf einen relative Bewegung zwischen der Vorrichtung und der Strähne in einer Längsrichtung
zur Strähne
zu erlauben, wobei der Schlitz einen ersten Abschnitt, der in einer
ersten Ebene ausgebildet ist, und mindestens einen zweiten Abschnitt
aufweist, der in einer zweiten Ebene ausgebildet ist, die sich von
der ersten unterscheidet.
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Selbstverständlich bezieht
die Dichtheit im Sinne der vorliegenden Anmeldung sich auf eine Dichtheit
oder Quasi-Dichtheit bezüglich
einer gegebenen Zusammensetzung. Es ist klar, dass die Bedingungen,
um eine solche Dichtheit (insbesondere Dichte des elastischen Materials,
relative Auflage der den Schlitz begrenzenden Ränder) zu erhalten, je nach
der Viskosität
des Produkts variieren. Auch entspricht eine solche Dichtheit einer
Dichtheit unter normalen Nutzungsbedingungen, insbesondere bezüglich der
Dauer der Verwendung der Vorrichtung.
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Diese
Maßnahme
ermöglicht
das kontinuierliche Inkontaktbringen des Trägers mit dem Produkt über seine
ganze oder einen Teil seiner Länge,
und dies ohne wesentliches Ausfließen von Produkt aus dem Magazin.
Zu diesem Zweck ergreift der Benutzer eine genau definierte Strähne, die
so dünn
wie möglich
sein kann, und positioniert sie im Schlitz. Die Geste ist einfach,
präzise,
und ermöglicht
es, die gewünschte
strähnenweise
Färbung
eines Kopfhaars über
seine ganze oder einen Teil seiner Länge schnell durchzuführen. Die
Dichtheit beim Auftragen kann unabhängig von der Position der Auftragvorrichtung
gewährleistet
werden. Jedes unabsichtliche Ausfließen von Produkt ist praktisch
unmöglich, wenn
die Elastizität
des elastisch verformbaren Elements, das den Schlitz begrenzt, geeignet
gewählt wird.
Außerdem
ist die Gefahr, dass das Produkt mit den Händen des Benutzers in Kontakt
kommt, deutlich verringert.
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Während eine
relative Bewegung des den Schlitz begrenzenden Elements entlang
der Strähne ermöglicht wird,
verhindert dieses Element außerdem
im Wesentlichen jede Bewegung, die zu einer Unterbrechung seines
Kontakts mit der ganzen oder einem Teil der Strähne während der Behandlung führen würde. Die
Strähne
wird so im Schlitz gehalten. Mit einer solchen Konfiguration wird
die Strähne
zwischen zwei Teilen der Vorrichtung "eingeklemmt", ohne zu stark zusammengedrückt zu werden,
um das Gleiten der Vorrichtung entlang der Strähne von einem ihrer Enden zum
anderen zu erlauben. So wird während
der ganzen Verschiebung der Vorrichtung ein Abschnitt der Strähne mit
Produkt durchfeuchtet.
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Da
außerdem
der Schlitz Abschnitte aufweist, die in unterschiedlichen Ebenen
ausgebildet sind, ist das den Schlitz zum Teil begrenzende Element
kein kompakter Block, sondern weist Schwächungszonen auf, die von den
verschiedenen Schlitzabschnitten gebildet werden. Diese Schwächungszonen
ermöglichen
es, den Widerstand des Elements beim Durchgang der Strähne zu verringern,
indem sie eine leichte Verformung des Elements erlauben, die durch
die Strähne
bei der relativen Bewegung zwischen Strähne und Schlitz verursacht
wird. So wird die Strähne
nicht zu stark im Schlitz zusammengedrückt, so dass die Reibungen des
Elements auf der Strähne
begrenzt sind. Auf diese Weise erhält man ein ausreichendes Abstreifen des
Produkts beim Durchgang der Strähne
durch den Schlitz, das aber nicht zu stark ist, um genug Produkt auf
der Strähne
zu lassen, damit die gewünschte
Färbung
erreicht wird.
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Vorteilhafterweise
ist das elastisch verformbare Element so gestaltet, dass die Strähne beim Durchqueren
des Schlitzes auch das Produktmagazin durchquert.
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Gemäß einer
besonders einfach herzustellenden Ausführungsform wird einer der beiden
den Schlitz begrenzenden Ränder
von einem Abschnitt einer Umhüllung
gebildet, die aus einem für
das Produkt undurchlässigen
Material hergestellt ist und in deren Inneren das Element aus elastisch
verformbarem Material angeordnet ist, wobei die Umhüllung eine Öffnung aufweist,
die sich zumindest gegenüber einem
Abschnitt des Schlitzes erstreckt. Vorzugsweise wird die Öffnung der
Umhüllung
von Rändern
begrenzt, die ein Profil aufweisen, das in der Lage ist, das Einführen der
Strähne
ins Innere der Vorrichtung zu begünstigen.
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Gemäß einer
weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform werden die beiden
Ränder
des Schlitzes von dem Element aus elastisch verformbarem Material
gebildet. In diesem Fall kann ein erster Rand des Schlitzes von
einem Teil des Elements aus einem ersten elastisch verformbaren
Material gebildet werden. Ein zweiter Rand des Schlitzes wird von einem
Teil des Elements gebildet, der aus einem zweiten elastisch verformbaren
Material besteht. Die Dichtheit des Magazins bezüglich der Außenumgebung
kann sogar bei großvolumigen
Strähnen
gewährleistet
werden, und dies ohne Gefahr des Ausfließens des Produkts aus dem Magazin,
unabhängig von
der Stellung der Auftragvorrichtung. Zu diesem Zweck sind die beiden
Teile des Elements vorteilhafterweise so montiert, dass sie ein
geeignetes Zusammendrücken
zwischen dem ersten und dem zweiten Rand ausüben. So wird der Schlitz im
Wesentlichen aneinander grenzend hergestellt. Auch eine Strähne von
relativ großer
Breite kann zwischen den Auftragmitteln aufgenommen werden.
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Diese
Anordnung hat einen weiteren Vorteil. Aufgrund des zwischen dem
ersten und dem zweiten Rand des Schlitzes ausgeübten elastischen Zusammendrückens entsteht
nämlich
ein Abstreifen der Strähne
während
der Behandlung. Auf diese Weise wird jeder im Magazin auf die Strähne aufgebrachter Produktüberschuss
vor dem Austritt der Strähne
aus dem Schlitz zurückgehalten,
während
die Menge, die zum Erhalt der gewünschten Färbung notwendig ist, auf ihr
gelassen wird. Eine bereits mit Produkt durchfeuchtete Strähne kann
also durch Inkontaktkommen mit einem nicht behandelten Teil des
Kopfhaars keine unerwünschte
Färbung
dieses Teils verursachen.
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Andererseits
darf das Abstreifen nicht zu stark sein, um auf der Strähne genügend Produkt zum
Erhalt der gewünschten
Färbung
zu lassen. Zu diesem Zweck kann der Schlitz verschiedene Konfigurationen
aufweisen, die es erlauben, das Abstreifen der Strähne während der
Behandlung zu beschränken.
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Allgemein
weist ein zweiter Abschnitt des Schlitzes ein Ende auf, das sich
in der ersten Ebene befindet, in der sich der erste Abschnitt erstreckt.
Das Vorhandensein eines solchen Abschnitts im Element aus elastisch
verformbarem Material ermöglicht
es, dessen Widerstand beim Durchgang der Strähne zu verringern.
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Gemäß einer
besonderen Konfiguration weist der Schlitz mehrere zweite Abschnitte
auf, wobei jeder der zweiten Abschnitte ein erstes Ende hat, das
sich in der ersten Ebene befindet. Vorteilhafterweise sind die zweiten
Abschnitte parallel zueinander.
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Vorteilhafterweise
weist der Schlitz mindestens einen zweiten Abschnitt, der auf einer
Seite der ersten Ebene angeordnet ist, und mindestens einen zweiten
Abschnitt auf, der auf der anderen Seite der ersten Ebene angeordnet
ist. Der (oder die) zweite(n) Abschnitt(e), der (die) sich auf einer
Seite der ersten Ebene befindet (befinden), ist (sind) mit dem (oder den)
zweiten Abschnitt(en) fluchtend angeordnet, der (die) sich auf der
anderen Seite der ersten Ebene befindet (befinden).
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Noch
vorteilhafterweise ist die erste Ebene lotrecht zur zweiten Ebene.
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In
dieser Konfiguration wird die Strähne im ersten Schlitzabschnitt
gehalten, indem sie zwischen den beiden diesen Abschnitt begrenzenden
Rändern "eingeklemmt" ist. Die zweiten
Schlitzabschnitte er möglichen
es, das elastisch verformbare Element in kleine Abschnitte aufzuteilen,
die sich verformen können,
indem sie sich beim Durchgang der Strähne krümmen. Die zweiten Schlitzabschnitte
erstrecken sich vorzugsweise in einer Ebene parallel zur relativen
Verschiebeachse der Strähne
im ersten Schlitzabschnitt, um die Verformung des elastisch verformbaren
Elements zu begünstigen,
die von der Strähne erzeugt
wird.
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Gemäß anderen
Konfigurationen hat das Profil des Schlitzes die Form eines Sägezahns,
einer Zacke oder einer Welle. So wird die Strähne im Schlitz gehalten, indem
sie zwischen den beiden Rändern "eingeklemmt" wird, die den Schlitz
begrenzen und die ein unebenes Profil aufweisen. Auch hier ist das
elastisch verformbare Element an seiner den Schlitz definierenden
Fläche
in mehrere kleine Abschnitte aufgeteilt, die sich verformen können, indem
sie sich beim Durchgang der Strähne
krümmen.
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Vorteilhafterweise
wird (werden) das (oder die) elastisch verformbare(n) Material(ien)
aus der Gruppe der Elastomere der Propylen/Ethylen-Copolymere; der
Polyether-Blockamide; der Polyvinyle; der Ethylen/Propylen-Dien-Terpolymere
(EPDM); der sequentiellen Styrol-Butadien-Styrol-Copolymere (SBS);
der sequentiellen Butylen-Styrol/ Styrol-Isopren-Styrol-Copolymere
(SEBS-SIS); der thermoplastischen Polyurethane; der Mischungen von
Polypropylen mit einem der folgenden Elastomere: sequentielle Butylen-Styrol/Styrol-Isopren-Styrol-Copolymere
(SEBS-SIS); Ethylen/Propylen-Dien-Terpolymere (EPDM); sequentielle
Styrol-Butadien-Styrol-Copolymere (SBS) ausgewählt.
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Vorzugsweise
erstreckt der Schlitz sich über eine
Winkelöffnung
zwischen 20° und
320°, und
vorzugsweise zwischen 120° und
200°. Der
Schlitz kann im elastisch verformbaren Element teilweise zum Bei spiel
durch mechanisches Schneiden (mit einem Messer) oder Wärmeschneiden
(mit einem Laser) hergestellt werden. Vorteilhafterweise wird der Schlitz über eine
Tiefe hergestellt, die von etwa 1 mm bis etwa 20 mm, und vorzugsweise
von etwa 3 mm bis etwa 8 mm reichen kann.
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Vorteilhafterweise
münden
die beiden Ränder
des Schlitzes an der Außenseite
des Elements aus elastisch verformbarem Material, indem sie sich voneinander
entfernen. Dadurch wird das Einführen der
Strähne
in den Schlitz erleichtert.
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Gemäß einer
Ausführungsform
wird das Produktmagazin zumindest zum Teil von einem ausgehöhlten Abschnitt
des Elements aus elastisch verformbarem Material begrenzt. So kann
das Element aus elastisch verformbarem Material zum Beispiel einen
Zylinder bilden, dessen Mitte ausgehöhlt ist, um das Produktmagazin
zu bilden.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
wird das Produktmagazin innerhalb der eigentlichen Struktur des
das elastisch verformbare Element bildenden Materials ausgebildet,
insbesondere durch offene oder halboffene Zellen, die in vielen
Richtungen miteinander in Verbindung stehen. In diesem Fall ist
es möglich,
das Element aus elastisch verformbarem Material in Form eines massiven
Zylinders herzustellen.
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Vorzugsweise
kann das elastisch verformbare Element aus einem Schwamm oder einem Schaumstoff
bestehen, bei dem die offenen oder halboffenen Zellen eine Größe zwischen
0,1 mm und 2,5 mm haben.
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Vorzugsweise
ist der Schaumstoff oder der Schwamm hydrophil, wie die Schwämme oder Schaumstoffe
aus Polyurethan, Viskose oder Po lyester. So kann man ein sanftes
Gleiten der Haarsträhne zwischen
den Rändern
des Schlitzes gewährleisten. In
manchen Fällen
kann es sich aufgrund der Beschaffenheit des aufzutragenden Produkts
und des Trägers
als vorteilhaft erweisen, einen hydrophoben Schaumstoff oder Schwamm
zu verwenden, wie die Schwämme
aus Polyethylen, Polypropylen oder Polyether.
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Vorteilhafterweise
weist die Auftragvorrichtung eine Öffnung auf, die insbesondere
umkehrbar verschlossen werden kann, um das Füllen des Magazins mit dem Produkt
zu ermöglichen.
Insbesondere ist diese Öffnung
in der Umhüllung
ausgebildet.
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Die
Umhüllung
kann insbesondere durch Formen eines mehr oder weniger steifen thermoplastischen
Materials hergestellt werden, das aus den Polyethylenen, den Polypropylenen,
den Polystyrolen, den Polyvinylchloriden, den Polyethylenterephthalaten
usw. ausgewählt
wird. Es können
noch andere Materialien verwendet werden. Eine solche Umhüllung kann
aus zwei oder drei Teilen geformt werden, vorteilhafterweise ohne
Hinterschneidung. Vorteilhafterweise wird sie aus einem transparenten
Material hergestellt, was es ermöglicht,
den Füllgrad
des Produktvorratsbehälters
zu überprüfen.
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Vorteilhafterweise
kann die erfindungsgemäße Auftragvorrichtung
Greifmittel aufweisen, wie zum Beispiel einen länglichen Stiel.
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Es
können
Mittel vorgesehen sein, um das Element aus elastisch verformbarem
Material innerhalb der Umhüllung
zu blockieren. Vorteilhafterweise wird das Element aus elastisch
verformbarem Material innerhalb der Umhüllung durch Festklemmen mit Hilfe
von einem (oder zwei) angesetzten Deckel(n) blockiert, der (die)
die Umhüllung
verschließt
(verschließen).
Ein solches Festklemmen kann zum Beispiel durch eine oder mehrere
Kerben oder Kanten hergestellt wer den, die auf dem (den) Deckel(n)
oder einem Abschnitt der Umhüllung
in Kontakt mit dem (den) Deckel(n) angeordnet sind. Der (die) Deckel kann
(können)
ortsfest oder lösbar
montiert sein.
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Die
erfindungsgemäße Auftragvorrichtung kann
außerdem
Mittel aufweisen, um die Montage der Vorrichtung auf einen Behälter zu
ermöglichen. Dieses
Montagemittel kann einen Hilfsvorratsbehälter bilden, der insbesondere
ein relativ großes
Produktmagazin enthält.
In diesem Fall kann der Behälter
permanent oder selektiv mit dem Produktmagazin in Verbindung gebracht
werden. Der Behälter
kann verformbare Wände
aufweisen, die durch Zusammendrücken
das Umfüllen
einer Produktdosis in das Produktmagazin ermöglichen. Wenn der Hilfsvorratsbehälter fest
mit der Umhüllung
verbunden ist, kann er als Greifmittel dienen.
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Gemäß einer
bevorzugten Form der Erfindung weist die Vorrichtung einen Querschnitt
auf, dessen Breite zu einem Ende hin abnimmt. Das Ende mit dem schmaleren
Querschnitt ermöglicht
es, die Wurzeln der zu behandelnden Haare leicht zu erreichen. Man
verwendet zum Beispiel eine Vorrichtung mit im Wesentlichen dreieckigem
Querschnitt.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum strähnenweisen
Auftragen eines Haarbehandlungsprodukts, insbesondere eines Färbeprodukts,
wobei das Verfahren darin besteht:
- a) eine
mit dem Produkt zu bestreichende Strähne zu isolieren;
- b) die so isolierte Strähne
durch einen Schlitz zu führen,
der zumindest zum Teil von einem Element begrenzt wird, das aus
mindestens einem elastisch verformbaren Material besteht und zumindest
zum Teil ein Produktmagazin begrenzt, mit dem der Schlitz in Verbindung
steht, wobei der Schlitz an der Außenseite der Vorrichtung mündet und
von mindestens zwei Rändern
be grenzt wird, die in der Ruhestellung über zumindest einen Abschnitt
des Schlitzes im Wesentlichen aneinander liegen, um eine Dichtheit
herzustellen, wobei der Schlitz einen ersten Abschnitt, der in einer
Ebene ausgebildet ist, und mindestens einen zweiten Abschnitt aufweist,
der in einer zweiten Ebene ausgebildet ist, die sich von der ersten
Ebene unterscheidet; und
- c) das elastisch verformbare Element bezüglich der Strähne in Längsrichtung
zur Strähne
zu verschieben.
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Abgesehen
von den oben erwähnten
Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen
erklärt
werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden.
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1 zeigt
in Perspektive eine Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung
während
der Anwendung;
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2 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht der in 1 dargestellten
Vorrichtung;
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die 3 bis 5 zeigen
verschiedene Ansichten gemäß der Ausführungsform
der 1 und 2;
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6 zeigt
eine axiale Schnittansicht einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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die 7 und 8 zeigen
in Perspektive weitere Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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die 9 und 10 stellen
im axialen Schnitt noch weitere Ausführungsformen der Erfindung
dar;
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11 zeigt
in Perspektive eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung;
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12 zeigt
eine Querschnittsansicht der in 11 dargestellten
Vorrichtung;
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13 zeigt
einen axialen Schnitt durch die in 11 dargestellte
Vorrichtung;
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die 14 bis 17 zeigen
im axialen Schnitt verschiedene Konfigurationen der in 11 dargestellten
Ausführungsform.
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Die 1 bis 5,
auf die nun Bezug genommen wird, zeigen verschiedene Ansichten einer ersten
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung 1.
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In
den 1 und 2 sieht man eine isolierte Haarsträhne M, die
zwischen zwei Rändern 4, 4' eines Schlitzes
Q verläuft,
mit dem die Auftragvorrichtung 1 versehen ist. Die beiden
Ränder 4, 4' werden je von
einem Querabschnitt eines Zylinders aus wabenförmigem Schaumstoff mit offenen
oder halboffenen Zellen gebildet. Der Zylinder ist um eine Achse
X drehsymmetrisch. Der Zylinder ist in seiner Mitte ausgehöhlt und
besteht aus zwei in Richtung der Achse X gestapelten Schaumstoffblöcken 4a, 4b. Gemäß dem betrachteten
Ausführungsbeispiel
ist jeder der beiden Schaumstoffblöcke 4a, 4b aus
elastisch verformbarem Schaumstoff von gleicher Beschaffenheit hergestellt.
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Man
sieht, dass die beiden den Schaumstoffzylinder bildenden Blöcke 4a, 4b an
ihrer Grenzfläche
von einem Schlitzabschnitt Qa lotrecht zur Achse X getrennt werden,
der einen Öffnungswinkel α geringfügig größer als
180° aufweist.
Der Schlitz Qa hat im Wesentlichen aneinander anliegende Ränder und wird
von zwei Enden Q1 und Q2 derart
begrenzt, dass die die Enden des Schlitzes verbindende Sehne C im Wesentlichen
durch die Mitte des Vorratsbehälters 2 verläuft. Der
Schaumstoffzylinder 4a, 4b besteht zum Beispiel
aus einem hydrophilen Schaumstoff, wie zum Beispiel einem Polyurethan-Schaumstoff,
der Zellen mit einer mittleren Größe von etwa 1,5 mm aufweist.
Der zentrale ausgehöhlte
Bereich des Zylinders bildet ein Magazin 2 für Produkt
P von flüssiger
Konsistenz, insbesondere eine Haarfärbemittelzusammensetzung.
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Vorteilhafterweise
sind Schlitze Qb lotrecht zum Hauptschlitz Qa zu beiden Seiten des
Hauptschlitzes Qa in jedem Schaumstoffblock 4a und 4b ausgebildet.
Jeder der Schlitze Qb wird von zwei Rändern 41 und 42 im gleichen Schaumstoffblock begrenzt.
Ein Ende jedes Schlitzes Qb befindet sich in der vom Hauptschlitz
Qa definierten Ebene. Vorzugsweise sind drei Schlitze in jedem Block
und an jedem Ende Q1 und Q2 des
Hauptschlitzes Qa vorgesehen, d.h. in der Durchgangszone der Strähne. Die
drei Schlitze Qb eines der Schaumstoffblöcke sind mit den drei Schlitzen
des anderen Schaumstoffblocks fluchtend ausgerichtet. Jeder Schlitz
Qb ist über
die ganze Querbreite jedes Blocks und mindestens über einen
Teil der axialen Höhe
des Blocks ausgebildet. Schaumstoffblockabschnitte 40a und 40b geringer Abmessung
werden so von den Schlitzen Qb begrenzt. Vorzugsweise ist jeder
Schlitz Qb im Wesentlichen parallel zur Sehne C, die die beiden
Enden Q1 und Q2 des
Hauptschlitzes Qa verbindet. So sind die Schlitze Qb im Wesentlichen
parallel zur Verschiebeachse der Strähne.
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Der
Schaumstoffzylinder 4a, 4b ist in einer steifen
Umhüllung
oder Gehäuse 20 von
allgemein zylindrischer Form angeordnet, die aus einem Teil 20a,
der einen Behälter
mit geschlossenem Boden bildet, und einem Deckel 20b besteht.
Der Deckel ist zum Beispiel durch Einrasten auf dem offenen Ende des
Behälters 20a befestigt.
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Das
Gehäuse 20 besitzt
eine Öffnung 22 von länglicher
Form, um den Schlitz Q freizulegen, der zwischen dem Ende Q1 und dem Ende Q2 definiert ist.
So ist die Öffnung 22 in
einer Ebene lotrecht zur Achse X ausgerichtet. Die Öffnung 22 wird
von einer sich leicht ausweitenden Führungslippe 24 umrandet,
die dazu bestimmt ist, das Einführen
der Strähne M
in den Schlitz Q zu begünstigen
und das Beschädigen
der Haare beim Verschieben der Auftragvorrichtung zu verhindern.
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Das
Gehäuse 20 ist
mit einer Füllöffnung 26 versehen,
die mit Hilfe eines lösbaren
Stopfens 28 verschlossen werden kann. Der Stopfen 28 ist
mit dem Körper
des Gehäuses 20 mit
Hilfe eines biegsamen Riemens 29 verbunden, um den Verlust
des Stopfens zu verhindern.
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Die
Füllöffnung 26 dient
zum Ineingriffbringen des Gehäuses 20 mit
dem Ausgabeaufsatz eines externen Hilfsvorratsbehälters, der
einen großen Produktgehalt
aufweist, und ermöglicht
es, eine geeignete Produktdosis in das Magazin 2 einzufüllen. Das
Ineingriffbringen der Öffnung 26 mit
dem externen Vorratsbehälter
kann permanent oder befristet erfolgen.
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Vorteilhafterweise
werden das Gehäuse 20 und
der Deckel 20b durch Formen insbesondere eines mehr oder
weniger steifen thermoplastischen Materials, wie zum Beispiel Polyethylen
oder Polypropylen, hergestellt. Dieses Material kann durchsichtig
sein, wodurch der Produktfüllpegel
im Magazin 2 überprüft werden
kann.
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In
den 3 und 4 wurde aus Gründen der
Vereinfachung die Füllöffnung der
Vorrichtung 1 nicht dargestellt. Diese Figuren zeigen im
Einzelnen verschiedene Aspekte der oben beschriebenen Ausführungsform.
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Die 3 und 4 zeigen
eine Seiten- bzw. eine Stirnansicht der Vorrichtung aus 1.
In diesen Figuren sieht man, dass der Schlitz Qa an seinem Umfang
leicht ausgeweitet ist, wodurch das Einführen des zu behandelnden Strähnenabschnitts
in den Vorratsbehälter 2 begünstigt wird.
In dem den Vorratsbehälter 2 umgebenden
Bereich des Schlitzes ist der Schlitz Qa im Wesentlichen aneinander
liegend. Die im Gehäuse 20 hergestellte Öffnung 22 wird
von einer vorstehenden Führungslippe 24 umrandet.
Das Profil dieser Lippe 24 konvergiert in Richtung des
Schlitzes Qa. Die Lippe 24 hat einen zentralen Abschnitt 24a,
der eine bevorzugte Einführungszone
größerer Breite
definiert.
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In 5 sieht
man, dass der Schaumstoffzylinder 4a, 4b im Gehäuse 20 von
Schürzen 25a und 25b gehalten
wird, die mit der zylindrischen Außenwand des Gehäuses 20 konzentrisch
sind. Die Schürzen 25a und 25b werden
vom Behälter 20a bzw.
vom Deckel 20b getragen. Die Schürzen haben eine solche Höhe, dass
ein ringförmiger
Raum gebildet wird, der das Inkontaktbringen des im Vorratsbehälter enthaltenen
Produkts mit dem Schaumstoff ermöglicht.
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Der
Schaumstoffzylinder kann axial elastisch zusammengedrückt werden.
Der Grad des Zusammendrückens
wird so gewählt,
dass der Schlitz gerade die notwendige Dichtheit aufweist, um zu
verhindern, dass Produkt aus dem Vorratsbehälter ausfließt. Gleichzeitig
muss das bequeme Einführen
eines Abschnitts der Strähne,
auf den man das Produkt auftragen möchte, gewährleistet sein. Nach der Behand- Jung tritt der Strähnenabschnitt
korrekt abgestreift aus dem Schlitz aus, wobei die notwendige Produktmenge
zur Färbung
der Strähnen
auf diesem verbleibt.
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Um
die soeben beschriebene Vorrichtung zu benutzen, wird eine zu behandelnde
Strähne
M vom Kopfhaar getrennt. Der Benutzer ergreift dann mit einer Hand
die Vorrichtung 1, die vorher mit Produkt P geladen wurde.
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Indem
er durch die Öffnung 22 des
Gehäuses
geht, wird ein Abschnitt der Strähne
M dann in den Schlitz Qa eingeführt,
wo er von den Rändern 4, 4' aus Schaumstoff,
die den Schlitz bilden, sandwichartig ergriffen wird. So befindet
sich der Strähnenabschnitt
in einer Zone, die sich im Wesentlichen zwischen den beiden Enden
Q1 und Q2 des Schlitzes in
der Nähe
der Sehne C befindet. Auf diese Weise durchquert der Strähnenabschnitt
M, der elastisch zwischen den Rändern 4, 4' eingeschlossen
ist, das Magazin 2, um mit dem Produkt P in Kontakt zu kommen. Durch
Verschieben der Auftragvorrichtung 1 von der Wurzel R der
Strähne
bis zu ihrer freien Spitze E entlang des Pfeils F kann der Benutzer
so die ganze oder einen Teil der Strähne mit Produkt P durchfeuchten,
und dies bis in die Tiefe. Die Schaumstoffblöcke 40a und 40b,
die von den Schlitzen Qb begrenzt werden, tendieren dazu, sich beim
Durchgang der Strähne
leicht zu krümmen,
so dass die Reibungen des Schaumstoffs auf der Strähne begrenzt sind.
Man lässt
dann genug Produkt auf der Strähne, um
die gewünschte
Färbung
zu erhalten. Dieser Vorgang kann auch in umgekehrter Richtung erfolgen. Dieser
Prozess wird Strähne
für Strähne so oft
wie gewünscht
wiederholt. Dieser ganze Vorgang findet unter sauberen Bedingungen
statt.
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Mit
der erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung
ist es klar, dass die behandelte Strähne (M) vollständig beherrscht
und während
ihrer ganzen Behandlung gehalten wird. Am Ende der Geste, d.h., wenn
der Applikator an der Spitze der Strähne ankommt, wird diese sorgfältig wieder
auf den Rest des Kopfhaars aufgelegt. Bei einem Färbeprodukt
ist seine Viskosität
vorteilhafterweise derart, dass das Produkt nicht signifikant zu
den anderen, nicht behandelten Haaren wandern kann, um die Ästhetik
des so durchgeführten
Auftragens nicht zu verderben.
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Es
ist anzumerken, dass das Produkt eine geringe Viskosität aufweisen
kann, ohne dass Lecks aus dem Magazin entstehen, und dies unabhängig von
der Stellung, in der die Vorrichtung während der Behandlung vom Benutzer
gehalten wird. Der Druck zwischen den Rändern 4, 4' wird nämlich so
gewählt, dass
die Strähne
korrekt abgestreift aus dem Schlitz austreten kann und gleichzeitig
genug Produkt auf der Strähne
bleibt, um die gewünschte
Färbung
zu erhalten.
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6 zeigt
eine Ausführungsform 101 ähnlich der
Ausführungsform
der 1 bis 5. Das Gehäuse 20 der 6 ist
gleich demjenigen der 1 bis 5. Die Ausführungsform
der 6 unterscheidet sich von derjenigen der 1 bis 5 insbesondere
dadurch, dass die Schaumstoffblöcke 4a und 4b von
unterschiedlicher Beschaffenheit sind. So besteht der Abschnitt 4a aus
einem Schaumstoff, bei dem die Größe der Zellen und/oder die
Zusammendrückbarkeit
und/oder das ihn bildende Material sich von dem den Abschnitt 4b bildenden
Schaumstoff unterscheiden.
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Diese
Ausführungsform
unterscheidet sich ebenfalls von derjenigen der 1 bis 5 durch die
Tatsache, dass die Schaumstoffblöcke 4a, 4b einen
massiven Zylinder bilden. Außerdem
hat der von zwei Rändern 4 und 4' begrenzte Schlitz
Q eine Sägezahnform.
Der Schlitz Q wird so von einem ersten Abschnitt Qa und mehreren
zweiten Abschnitten Qb gebildet, die so zueinander angeordnet sind,
dass sie Sägezähne bilden.
Das Ende jedes Zahns befindet sich vorzugsweise vor der Öffnung 22 des
Gehäuses, um
das Einführen
der Strähne
in den Schlitz zu erleichtern. Jeder Zahn 40a und 40b jedes
Blocks 4a und 4b tendiert dazu, sich beim Durchgang
der Strähne
leicht zu krümmen,
so dass die Reibungen des Schaumstoffs auf der Strähne begrenzt
sind. Gemäß dem betrachteten
Beispiel sind die Blöcke 4a und 4b je
aus einem anderen Schaumstoff gebildet. Das das aufzutragende Produkt
enthaltende Magazin wird in diesem Fall von den offenen Zellen der Blöcke 4a und 4b gebildet.
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In 7 sieht
man eine Auftragvorrichtung 1a, die ein Gehäuse 20 ähnlich dem
in den 1 bis 5 dargestellten aufweist. Gemäß der dargestellten
Ausführungsform
ist die Füllöffnung 26 des
Gehäuses 20 auf
einen externen Hilfvorratsbehälter 30 von
Produkt P montiert. Dieser externe Vorratsbehälter 30 wird von einer
zusammendrückbaren
Flasche gebildet, die aus einem geeigneten thermoplastischen Material
besteht, zum Beispiel Polyethylen, und die eine große Produktreserve
enthält. Über dem Vorratsbehälter 30 sitzt
ein Ausgabeaufsatz 32, der mit einem Adapter 34 versehen
ist, der mit der Füllöffnung 26 in
Verbindung gebracht werden kann. In der dargestellten Konfiguration
bilden der externe Vorratsbehälter 30 und
das Gehäuse 20 (das
mit dem Schaumstoffblock 4a, 4b versehen ist)
eine feste Auftrageinheit, die jederzeit vom Benutzer mit Produkt gespeist
werden kann. Durch Zusammendrücken des äußeren Vorratsbehälters 30 kann
der Benutzer eine Produktdosis ins Innere des Gehäuses 20 einspeisen,
um das Anfeuchten der Ränder 4, 4' des Schlitzes
zu erneuern. In diesem Fall dient der externe Vorratsbehälter 30 auch
als Greifelement beim Auftragen des Produkts. Außerdem wird der Schlitz Q dieser
Ausführungsform
von einem Hauptschlitz Qa und andererseits von mehreren Schlitzen
Qb gebildet, die sich in einer Ebene lotrecht zu der Ebene befinden,
in der der Hauptschlitz Qa ausgebildet ist. Jeder der Schlitze Qb
wird von zwei Rändern 41 und 42 des
gleichen Schaumstoffblocks gebildet. Ein Ende jedes Schlitzes Qb
befindet sich in der Ebene, die vom Hauptschlitz Qa definiert wird.
Man sieht zum Beispiel drei Schlitze Qb zu jeder Seite des Schlitzes
Qa vor, d.h. in jedem der Blöcke 4a und 4b und
an jedem Ende Q1 und Q2.
In dieser Ausführungsform
sind die Schlitze Qb des Schaumstoffblocks 4a nicht vor
den Schlitzen Qb des Schaumstoffblocks 4b angeordnet, sondern
zueinander versetzt.
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8 zeigt
eine Auftragvorrichtung 1b mit einem Behälter 20 ähnlich dem
der 1 bis 5. Gemäß der dargestellten Ausführungsform
ist die Füllöffnung 26 des
Gehäuses 20 auf
einen Greifstiel 40 montiert. Der Stiel 40 kann
lösbar
sein, um es zu ermöglichen,
durch die Füllöffnung eine
Produktdosis ins Innere des Gehäuses 20 einzuführen. Nach
dem Füllen
wird der Stiel 40 so am Gehäuse befestigt, dass er die
Füllöffnung 26 verschließt. Der
Schlitz Q ist gleich demjenigen, der in Verbindung mit 7 beschrieben
wurde.
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9 stellt
eine besonders einfach herzustellende Ausführungsform einer Auftragvorrichtung 201 dar.
Gemäß dieser
Ausführungsform
wird ein Gehäuse 220 von
einem unteren Behälter 220c in Form
eines Bechers und von einem Deckel 220b gebildet. Der Behälter 220c weist
im Wesentlichen die gleiche Struktur auf wie die untere Hälfte des
Gehäuses 20 der 1 bis 5.
Im Inneren des Gehäuses 220 ist
ein einziger Hohlzylinder 4a aus Schaumstoff angeordnet.
Der Schaumstoffzylinder 4a bildet eine Auftragfläche 4 in
elastischem und dichtem Kontakt mit einem steifen Abschnitt 4'' des Deckels. So wird ein aneinander
liegender Schlitz Qa zwischen der Schaumstofffläche 4 und dem Abschnitt 4'' des Deckelrands 220b gebildet.
Der Schaumstoffzylinder 4a weist Schlitze Qb auf, zum Beispiel
drei, von denen ein Ende sich in der vom Schlitz Qa definierten Ebene
befindet. Die Schlitze Qb sind zum Beispiel lotrecht zum Schlitz
Qa. Vorteilhafterweise hat der Deckel ein nach außen gewölbtes Innenprofil.
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Ein
Abschnitt 222a des Behälters 220c des Gehäuses ist
ausgehöhlt
und formt mit einer entsprechenden Zone 222b des Deckels 220b eine
längliche Öffnung 22,
die lotrecht zur Achse X ausgerichtet ist. Die Öffnung 22 wird über ihren
ganzen Umfang von einer zweiteiligen Führungslippe umrandet, deren erster
Teil 24 fest mit dem Behälter 220c und deren zweiter
Teil 24' fest
mit dem Deckel 220b verbunden ist.
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Wenn
ein Strähnenabschnitt
in den Schlitz Qa eingeführt
wird, um das Magazin 2 zu durchqueren, kann das im Magazin
enthaltene Produkt den Strähnenabschnitt
homogen durchfeuchten.
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10 zeigt
eine Vorrichtung 301 in Teilansicht und stellt den Einbau
eines zweiteiligen Schaumstoffzylinders 4a, 4b ins
Innere eines bestimmten Gehäuses 320 dar.
Das Gehäuse 320 hat einen
an jedem Ende offenen zylindrischen Körper 20a, wobei jedes
Ende von einem entsprechenden Deckel 20b, 20c gleicher
Form verschlossen wird. Der Deckel 20b (20c) weist
eine ringförmige
Dichtschürze 23 auf,
deren Außendurchmesser
geringfügig
kleiner ist als der Innendurchmesser des Körpers 20a. Jedes freie
Ende des Körpers 20a weist
einen ringförmigen
Abschnitt geringerer Dicke auf, um einen Vorsprung 21 nach
innen zu definieren. Der innere Vorsprung 21 hat eine ringförmige scharfe
Kante 21a, die in Richtung des entsprechenden Deckels ausgerichtet
ist. Diese ringförmige
Kante 21a kann durchgehend oder unterbrochen sein.
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Beim
Zusammenbau des Gehäuses 320 wird
der Schaumstoffzylinder 4a, 4b im Inneren des Körpers 20a angeordnet.
Indem anschließend
jeder der Deckel 20b und 20c am entsprechenden
Ende des Körpers 20a befestigt
wird, zum Beispiel durch Einklinken, Kleben oder Presseinpassung,
wird ein ringförmiger
Schaumstoffabschnitt 304a, 304b zwischen der Kante 21a und
der ringförmigen
Schürze 23 eingeklemmt.
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Wenn
der Schaumstoffzylinder 4a, 4b aus einem Stück hergestellt
wird, genügt
es selbstverständlich,
seine Befestigung nur an einem seiner Enden durchzuführen. In
diesem Fall kann der zweite Deckel, der demjenigen gegenüberliegt,
der zur Befestigung des Schaumstoffs dient, lösbar sein. So kann der zweite
Deckel als Stopfen dienen, der entfernt wird, um Produkt in das
Magazin 2 einzuführen, und
den man nach dem Füllen
wieder aufsetzt.
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Ein
solches Gehäuse
kann mit einen Schlitz Q begrenzenden Schaumstoffblöcken verwendet werden,
wie sie zusammen mit den 1 bis 8 beschrieben
wurden.
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Gemäß einer
in den 11 bis 17 gezeigten,
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Auftragvorrichtung 11 langgestreckt
statt zylindrisch. Sie hat einen Querschnitt, dessen Breite zu einem
Ende E abnimmt, zum Beispiel einen Querschnitt im Wesentlichen in
Form eines Dreiecks. Aufgrund des Endes mit relativ geringer Breite
der Vorrichtung ermöglicht
es diese Ausführungsform,
die Wurzeln leicht zu erreichen. Abgesehen von dieser besonderen
Form ist die in den 11 bis 17 gezeigte
Vorrichtung im Wesentlichen gleich derjenigen, die unter Bezug auf 1 beschrieben
wurde. Gemäß dieser
Ausführungsform
wird der Schlitz Qa von zwei unabhängigen Schaumstoffblöcken definiert,
die je im Gehäuse 20 gehalten
werden.
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In
der in den 11 bis 13 gezeigten Konfiguration
münden
drei Schlitzabschnitte Qb, die von Rändern 41 und 42 begrenzt werden, zu beiden Seiten
des Hauptschlitzes Qa in diesen. Die Schlitzabschnitte Qb eines
der Blöcke
befinden sich vor denjenigen des anderen Blocks und sind vorzugsweise
zur Grundfläche
des Dreiecks hin angeordnet, d.h. in der Zone, in der die Strähne die
Vorrichtung durchquert. Sie sind so geformt, dass sie in jedem Block zwei
Schaumstoffblockabschnitte 40a und 40b kleinerer
Größe definieren,
die sich beim Durchgang der Strähne
krümmen.
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In
der in 14 gezeigten Konfiguration sind drei
Schlitze Qb in jedem Block 4a und 4b ausgebildet,
aber dieses Mal zueinander versetzt.
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15 zeigt
eine andere Konfiguration der Ausführungsform der 11,
bei der die Schlitze Qb nur auf einer Seite des Hauptschlitzes Qa
in einem einzigen Block 4a ausgebildet sind.
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Der
in 16 dargestellte Schlitz hat ein sägezahnförmiges Profil.
Auch hier krümmen
sich die zwischen jedem Schlitzabschnitt Qa und Qb definierten Zähne 40a und 40b beim
Durchgang der Strähne in
die Vorrichtung.
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Schließlich zeigt 17 eine
andere Konfiguration der Ausführungsform
der 11, bei der der Schlitz Q einen Profilquerschnitt
in Form einer Zacke aufweist.
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Die
obige ausführliche
Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung,
wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.