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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von
Postsendungen in einer Postsortiermaschine, bei dem die Postsendungen mehrere
Male die Maschine nach einem Sortierplan durchlaufen, um eine Zustelltour
des Postboten vorzubereiten.
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Das
Zuführen
der Postsendungen in eine Postsortiermaschine vollzieht sich mittels
eines Stapelabnehmers, der die Postsendungen eine nach der anderen
im Stapel trennt, um sie in einen die Sortierausgänge der
Maschine versorgenden Beförderer
zu injizieren. Die Stapelabnahme ist eine sehr wichtige und heikle
Etappe bei der Behandlung von Postsendungen. Eine bekannte Fehlfunktion
einer Sortiermaschine ist mit der Tatsache verbunden, dass die Postsendungen
nicht korrekt gestapelt werden können und
also in "Überlappung" in den Beförderer injiziert werden,
d. h. übereinander
liegend oder sich überlappend.
Diese Art von Fehlfunktion kann im Laufe von sukzessiven Sortierdurchgängen auftreten.
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Man
kennt bereits aus dem Patentdokument
DE-C-196 25 043 ein Verfahren, um die Anwesenheit von
Postsendungen in Überlappung
anhand der Kombination von Wahrscheinlichkeiten über Längen-, Höhen- und Dickenmessungen der
Postsendungen zu identifizieren.
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Man
kennt auch aus dem Patentdokument
GB-A-2279634 ein anderes Verfahren, um die Überlappungen
mittels eines mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten angetriebenen
Bandsystems, kombiniert mit einer Längenmessung der Sendungen im Eingang
und im Ausgang des Bandsystems zu detektieren.
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Andere
Verfahren, um das Vorliegen von Postsendungen in Überlappung
zu identifizieren, sind noch in den Patentdokumenten
US-A-3955812 ,
US-A-4121716 und
FR-A-2841487 beschrieben.
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Die
vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, ein anderes Verfahren zur
Behandlung von Postsendungen vorzuschlagen, das dafür geeignet
ist, die zwischen zwei Sortierdurchgängen auftretenden Überlappungen
zu identifizieren.
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Zu
diesem Zweck betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Behandlung
von Postsendungen in einer Postsortiermaschine, bei dem die Postsendungen
die Maschine nach einem Sortierplan ein erstes Mal und dann ein
zweites Mal durchlaufen, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden
Schritte umfasst:
- – während des ersten Sortierdurchgangs
am Anfang und am Schluss des ersten Sortierdurchgangs an jeder momentanen
Sendung eine ihr eigene physikalische Größe gemessen wird, auf der Grundlage
des Durchlaufs der Postsendungen im ersten Sortierdurchgang und
des Sortierplans eine erwartete Sequenz der Postsendungen für den zweiten
Sortierdurchgang bestimmt wird, die die Sequenz darstellt, in der
die Postsendungen sich für
den zweiten Sortierdurchgang in der Maschine zeigen müssen;
- – während des
zweiten Sortierdurchgangs bei jeder momentanen Postsendung dieselbe
physikalische Größe erneut
gemessen wird und wenn festgestellt wird, dass diese momentane Sendung nicht die
in besagter Sequenz erwartete Sendung ist, werden die physikalischen
Größen, die
jeweils für
dieselbe Postsendung während
des ersten und des zweiten Durchgangs gemessen wurden, miteinander
verglichen, um das Vorliegen von Postsendungen in Überlappung
zu identifizieren.
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Vorzugsweise
vergleicht man die während des
ersten und des zweiten Durchgangs gemessene physikalische Größe für die Postsendung,
die der momentanen Postsendung vorangegangen ist, in einem zweiten
Sortierdurchgang, um zu überprüfen, dass
die als fehlend detektierte, erwartete Sendung, die momentane Sendung
in Überlappung
mit der vorangegangenen Sendung ist oder nicht.
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Gemäß verschiedener
Arten der Umsetzung insbesondere des Verfahrens gemäß der Erfindung ist
die gemessene physikalische Größe die Dicke und/oder
die Höhe
und/oder die Länge
und/oder das Volumen und/oder das Gewicht der momentanen Sendung.
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Gemäß einer
anderen Art der Umsetzung, insbesondere des Verfahrens gemäß der Erfindung, werden
den Postsendungen Verteilungsstellen zugewiesen, und wenn man die
Anwesenheit von wenigstens zwei übereinander
liegenden Postsendungen feststellt, vergleicht man die Verteilungsstellen
der übereinander
liegenden Postsendungen, um sie auf einen gleichen Sortierausgang
zu lenken.
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Die
Erfindung wird besser verstanden werden mit der Lektüre der Beschreibung,
die der Ansicht der ihr zugehörigen
Figuren folgt. Diese Beschreibung ist ausschließlich beispiel haft und keineswegs
einschränkend
im Sinne der Erfindung gegeben.
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Die 1 ist
eine perspektivische schematische Ansicht einer Sortiermaschine
im Zusammenbau, um das Verfahren gemäß der Erfindung in Betrieb
zu nehmen.
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Die 2 ist
eine Übersicht,
die die verschiedenen Schritte des Verfahrens gemäß der Erfindung
in Bezug auf einen besonderen Sortierfall zeigt.
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Die
in der 1 dargestellte Postsortiermaschine 1 umfasst
einen Eingabestand 2 der Postsendungen, einen Stapelabnehmer 3,
eine automatische Leseeinheit für
Adressen 4 und einen Beförderer 5 der Postsendungen
in Richtung der Sortierausgänge 6.
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Während des
ersten Sortierdurchgangs legt ein Bediener Postsendungen kantenseitig
auf dem Eingabestand 2 ab, welche eine nach der anderen durch
den Stapelabnehmer 3 getrennt und in die automatische Adressenleseeinheit 4 eingeführt werden. Verschiedene
Teile der automatischen Adressenleseeinheit 4, wie eine
OCR/VCS Adressen-Erkennungsvorrichtung oder ein Strichcode-Leser,
bestimmen, in welchen Postausgang 6 jede Postsendung, abhängig von
der Verteilungsstelle, der sie zugeordnet sind, und des vorbestimmten
Sortierplans, versendet werden muss. Die in den Sortierausgängen 6 enthaltenen
Postsendungen werden wieder in die Sortiermaschine 1 eingeführt, indem
man eine genaue Sequenz für
den zweiten Sortierdurchgang beibehält, an dessen Ende sie zum
Beispiel nach dem vorausbe stimmten Sortierplan für die Zustelltour des Postboten
sortiert sind.
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In
dem Verfahren gemäß der Erfindung
speichert man die beim ersten Durchgang der Postsendungen beobachtete
Sequenz, das heißt,
dass man jeder momentanen Postsendung ein Kennzeichen der Postsendung
mit ihrer Durchlaufsequenz im ersten Sortierdurchgang oder mit ihrer
Abladesequenz in jedem Sortierausgang im ersten Sortierdurchgang zuordnet.
Man speichert ebenfalls für
jede momentane Postsendung ihre Verteilungsstelle und eine der Postsendung
eigene, für
die Identifikation einer Überlappung
geeignete physikalische Größe. Das
Kennzeichen der Postsendung ist zum Beispiel der Kenncode, bekannter
unter dem Namen "Zeitmarke" oder noch der numerische
Druckvermerk der Postsendung, wie in der Patentanmeldung
FR-A-284 1673 beschrieben.
Von der Sequenz der im ersten Durchgang beobachteten Postsendungen,
der Kenntnis der den Postsendungen zugeordneten Verteilungsstellen
und dem Sortierplan aus, kann man eine erwartete Sequenz der Postsendungen
für den
zweiten Sortierdurchgang berechnen, welche die Sequenz ist, in der
die Postsendungen sich in der Maschine für den zweiten Sortierdurchgang
zeigen müssen.
Folglich ist man durch einfachen Vergleich zwischen der erwarteten
Sequenz und der tatsächlich
im zweiten Durchlauf erhaltenen Sequenz in der Lage, festzustellen,
ob eine im ersten Durchgang vorhandene Postsendung beim zweiten
Durchgang nicht mehr vorhanden ist. Die Nicht-Detektion einer oder mehrerer Postsendungen
kann entweder auf eine Überlappung,
auf eine Nicht-Ablage oder auf einen Bearbeitungsfehler zurückzuführen sein.
Um die Leistungsfähigkeit
der Sortiermaschine unter Vermeidung von unnötigem Abweisen von Postsendungen
auf ein Höchstmaß zu verbessern,
ist es interessant zu wissen, ob diese Nicht-Detektion mit einer Überlappung in
Zusammenhang steht oder nicht. Deshalb führt man einen Vergleich zwischen
der physikalischen Größe einer
Postsendung der erwarteten Sequenz für den zweiten Sortierdurchgang
und der physikalischen Größe der entsprechenden
Postsendung der tatsächlichen
Sequenz für
den zweiten Durchgang durch. Die der Postsendung eigene, für den Nachweis
einer Überlappung
geeignete physikalische Größe ist zum
Beispiel die Dicke, die Höhe,
die Länge,
das Volumen, die Oberfläche
oder das Gewicht und wird mittels passender, bekannter Detektoren gemessen,
die vorzugsweise bereits in der Sortiermaschine
1 verfügbar sind.
Zum Beispiel sind Verfahren, um Überlappungen
aus der Länge
der Postsendungen festzustellen, aus den Patentschriften
FR-A-2842127 und
US-A-6737633 bekannt.
Andere Techniken, wie die aus der Patentschrift
FR-A-2841487 bekannte Konturenanalyse
können noch
eingesetzt werden, um Überlappungen
zu nachzuweisen.
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Die 2 erlaubt
ein besseres Verständnis der
Erfindung im Hinblick auf ein besonderes Beispiel. Bei einem ersten
Sortierdurchgang passiert eine Sequenz von Postsendungen in der
automatischen Adressen-Leseeinheit 4 einen Strichcode-Leser,
einen Sensor für
die Dicke und einen Sensor für die
Höhe und
Länge und
jede Postsendung wird nach einem vorbestimmten Sortierplan und der
durch den Kenncode erhaltenen Verteilungsstelle in Richtung eines
Sortierausgangs 6 befördert.
Die Dicke, die Höhe
und die Länge
der Postsendung ermöglichen es,
ihr Volumen zu bestimmen. Auf der Basis der Sequenz des Vorbeiziehens
der Postsendungen am Schluss des ersten Sortierdurchgangs, der den
Postsendungen zugeordneten Verteilungsstellen und des Sortierplans,
berechnet die Sor tiermaschine 1 die erwartete Sequenz der
Postsendungen für
den ersten Durchlauf, das heißt
die Sequenz des erwarteten Kenncodes, und hält die Verteilungsstellen und
das Volumen zueinander in Zuordnung.
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Die 2 zeigt
eine erwartete Sequenz 10 von vier aufeinander folgenden
Postsendungen, jeweils als A, B, C, D bezeichnet und erkannt anhand ihrer
Kenncodes. Die Zeichen PdA, PdB, PdC, PdD stellen die Verteilungsstellen
beziehungsweise die Postsendungen dar und die Zeichen GPA, GPB, GPC,
GPD stellen die physikalischen Größen beziehungsweise die beim
ersten Durchgang gemessenen Postsendungen und vor allem die Volumina
dar. Die 2 zeigt ebenfalls eine tatsächliche
Sequenz 11, entsprechend im zweiten Durchgang erhalten,
die eine Abweichung im Hinblick auf die erwartete Sequenz 10 bezüglich der
folgenden Postsendungen aufweist, welche die Postsendungen A, B
und D mit den entsprechenden Volumina GP'A, GP'B, GP'D sind.
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Man
bestimmt sukzessiv, ob es sich bei der momentanen Postsendung mit
der tatsächlichen
Sequenz 11 um die Postsendung in der erwarteten Sequenz 10 handelt.
Im Beispiel der 2 stimmt die erste momentane
Postsendung A richtig mit der ersten erwarteten Postsendung A überein.
Auch die zweite momentane Postsendung B stimmt richtig mit der zweiten
erwarteten Postsendung B überein.
Dagegen stimmt die dritte momentane Postsendung D nicht mit der
dritten erwarteten Postsendung C überein, ist aber die nächste Postsendung
in der erwarteten Sequenz 11. Der Vergleich zwischen der
erwarteten Sequenz 10 und der tatsächlichen Sequenz 11 zeigt,
dass die Postsendung C, die sich zwischen den Postsendungen B und
D hätte
befinden müssen,
in Schritt 12 nicht festgestellt worden ist. Die Postsendung
C befindet sich nicht in der tatsächlichen Sequenz 11,
entweder aufgrund eines Fehlers oder aufgrund einer Überlappung
mit der der momentanen Sendung vorangegangenen Postsendung B (oder mit
der momentanen Postsendung D gemäß der Konfiguration
der Postsortiermaschine, bezüglich des
Stapelabnehmers 3 und der automatischen Adressenlese-Einheit 4).
Um ein unkorrektes Sortieren der Sendung C zu vermeiden, was schwerwiegende
Folgen für
den Postverteiler hätte,
setzt man voraus, dass die Sendung C mit der Sendung B in Überlappung
vorliegt. Es empfiehlt sich also zu wissen, ob man die Postsendung
B sortieren oder zurückschicken
muss. Dafür
ermöglicht
ein unter der Bezeichnung 13 in der 2 vermerkter
Verfahrensschritt gemäß der Erfindung,
aufgrund in Abstimmung mit der erwarteten Sequenz 10 gespeicherter Informationen,
zu bestimmen, ob die Postsendungen B und C im gleichen Sortierausgang 6 versendet
werden können
oder im besonderen, ob die Verteilungsstelle PdB der Sendung B die
gleiche ist wie die Verteilungsstelle PdC der Sendung C. Im zweiten
Sortierdurchgang haben die Postsendungen, die eine gleiche Verteilungsstelle
haben, eine gute Wahrscheinlichkeit, in der Sequenz aufeinander
folgend zu sein. Im Fall, dass die Verteilungsstellen PdB und PdC
identisch mit dem Ausgang 14 des Schritts 13 sind,
sortiert man die Sendung B im Schritt 15 und demzufolge
sortiert man die Sendung C im Falle einer Überlappung auf korrekte Art.
Im gegenteiligen Fall, am Ausgang 16 des Schritts 13, überprüft man, ob
die Sendungen B und C innerhalb des Schritts 17 übereinander
liegen, indem man das im Verlauf des ersten Sortierdurchgangs gemessene
Volumen GPB der Postsendung B mit dem im Verlauf des zweiten Durchgangs
gemessenen Volumen GP'B
der Postsendung B vergleicht.
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Wenn
die Abweichung zwischen den Volumina GPB und GP'B einen gegebenen Schwellenwert nicht überschreitet,
setzt man voraus, dass die Sendung B nicht mit der Sendung C übereinander
liegt und man sortiert die Sendung B im Schritt 15, anderenfalls
weist man die Sendung B im Schritt 18 ab und folglich die
Sendung C. Die Postsendungen B und C werden also später manuell
sortiert werden.
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Dieses
Verfahren gemäß der Erfindung
ermöglicht
zuverlässig,
die Postsendungen, die in Überlappung
vorliegen, abzuweisen, wenn dies notwendig ist und maximal zu vermeiden,
als überlappend
unter Verdacht stehende Postsendungen abzuweisen, obwohl sie das
nicht sind.
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Das
Verfahren gemäß der Erfindung,
mit Bezug auf die 2 beschrieben für den Fall
einer einzelnen, nicht detektierten Postsendung, ist offensichtlich
gut anwendbar, wenn zwei Postsendungen oder mehr nicht festgestellt
werden konnten. Dafür
ist die Einheit zwischen allen Verteilungsstellen der als überlappend
angenommenen Postsendungen bei der Etappe 13 vorausgesetzt
und der Schwellenwert für
den Vergleich der Volumina ist bei Schritt 17 angepasst.
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Die
Schritte 13 und 17 können umgekehrt oder unabhängig sein.
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Das
Verfahren, das oben für
eine Behandlung von Postsendungen in zwei Sortierdurchgängen beschrieben
ist, kann selbstverständlich
für eine
Behandlung von Postsendungen in mehr als zwei Sortierdurchgängen angewendet
werden.
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Die
Kenntnis der erwarteten Sequenz für den zweiten Sortierdurchgang
und die Dicke (physikalische Größe) der
beim ersten Sortierdurchgang gemessenen Postsendungen kann ebenfalls
dazu dienen, den logistischen Bedarf zu dimensionieren, insbesondere
Anzahl der notwendigen Ausgabeschächte, Anzahl der gleichzeitigen
Touren, Konditionierung von Gegenständen durch Verteilungsstellen
oder Gruppe von Verteilungsstellen, etc., für den nachträglichen
Sortier- und Verteilungsprozess.