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DE602005003270T2 - Verfahren zur Erkennung von überlappenden Sendungen - Google Patents

Verfahren zur Erkennung von überlappenden Sendungen Download PDF

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DE602005003270T2
DE602005003270T2 DE602005003270T DE602005003270T DE602005003270T2 DE 602005003270 T2 DE602005003270 T2 DE 602005003270T2 DE 602005003270 T DE602005003270 T DE 602005003270T DE 602005003270 T DE602005003270 T DE 602005003270T DE 602005003270 T2 DE602005003270 T2 DE 602005003270T2
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von Postsendungen in einer Postsortiermaschine, bei dem die Postsendungen mehrere Male die Maschine nach einem Sortierplan durchlaufen, um eine Zustelltour des Postboten vorzubereiten.
  • Das Zuführen der Postsendungen in eine Postsortiermaschine vollzieht sich mittels eines Stapelabnehmers, der die Postsendungen eine nach der anderen im Stapel trennt, um sie in einen die Sortierausgänge der Maschine versorgenden Beförderer zu injizieren. Die Stapelabnahme ist eine sehr wichtige und heikle Etappe bei der Behandlung von Postsendungen. Eine bekannte Fehlfunktion einer Sortiermaschine ist mit der Tatsache verbunden, dass die Postsendungen nicht korrekt gestapelt werden können und also in "Überlappung" in den Beförderer injiziert werden, d. h. übereinander liegend oder sich überlappend. Diese Art von Fehlfunktion kann im Laufe von sukzessiven Sortierdurchgängen auftreten.
  • Man kennt bereits aus dem Patentdokument DE-C-196 25 043 ein Verfahren, um die Anwesenheit von Postsendungen in Überlappung anhand der Kombination von Wahrscheinlichkeiten über Längen-, Höhen- und Dickenmessungen der Postsendungen zu identifizieren.
  • Man kennt auch aus dem Patentdokument GB-A-2279634 ein anderes Verfahren, um die Überlappungen mittels eines mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten angetriebenen Bandsystems, kombiniert mit einer Längenmessung der Sendungen im Eingang und im Ausgang des Bandsystems zu detektieren.
  • Andere Verfahren, um das Vorliegen von Postsendungen in Überlappung zu identifizieren, sind noch in den Patentdokumenten US-A-3955812 , US-A-4121716 und FR-A-2841487 beschrieben.
  • Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, ein anderes Verfahren zur Behandlung von Postsendungen vorzuschlagen, das dafür geeignet ist, die zwischen zwei Sortierdurchgängen auftretenden Überlappungen zu identifizieren.
  • Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Behandlung von Postsendungen in einer Postsortiermaschine, bei dem die Postsendungen die Maschine nach einem Sortierplan ein erstes Mal und dann ein zweites Mal durchlaufen, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte umfasst:
    • – während des ersten Sortierdurchgangs am Anfang und am Schluss des ersten Sortierdurchgangs an jeder momentanen Sendung eine ihr eigene physikalische Größe gemessen wird, auf der Grundlage des Durchlaufs der Postsendungen im ersten Sortierdurchgang und des Sortierplans eine erwartete Sequenz der Postsendungen für den zweiten Sortierdurchgang bestimmt wird, die die Sequenz darstellt, in der die Postsendungen sich für den zweiten Sortierdurchgang in der Maschine zeigen müssen;
    • – während des zweiten Sortierdurchgangs bei jeder momentanen Postsendung dieselbe physikalische Größe erneut gemessen wird und wenn festgestellt wird, dass diese momentane Sendung nicht die in besagter Sequenz erwartete Sendung ist, werden die physikalischen Größen, die jeweils für dieselbe Postsendung während des ersten und des zweiten Durchgangs gemessen wurden, miteinander verglichen, um das Vorliegen von Postsendungen in Überlappung zu identifizieren.
  • Vorzugsweise vergleicht man die während des ersten und des zweiten Durchgangs gemessene physikalische Größe für die Postsendung, die der momentanen Postsendung vorangegangen ist, in einem zweiten Sortierdurchgang, um zu überprüfen, dass die als fehlend detektierte, erwartete Sendung, die momentane Sendung in Überlappung mit der vorangegangenen Sendung ist oder nicht.
  • Gemäß verschiedener Arten der Umsetzung insbesondere des Verfahrens gemäß der Erfindung ist die gemessene physikalische Größe die Dicke und/oder die Höhe und/oder die Länge und/oder das Volumen und/oder das Gewicht der momentanen Sendung.
  • Gemäß einer anderen Art der Umsetzung, insbesondere des Verfahrens gemäß der Erfindung, werden den Postsendungen Verteilungsstellen zugewiesen, und wenn man die Anwesenheit von wenigstens zwei übereinander liegenden Postsendungen feststellt, vergleicht man die Verteilungsstellen der übereinander liegenden Postsendungen, um sie auf einen gleichen Sortierausgang zu lenken.
  • Die Erfindung wird besser verstanden werden mit der Lektüre der Beschreibung, die der Ansicht der ihr zugehörigen Figuren folgt. Diese Beschreibung ist ausschließlich beispiel haft und keineswegs einschränkend im Sinne der Erfindung gegeben.
  • Die 1 ist eine perspektivische schematische Ansicht einer Sortiermaschine im Zusammenbau, um das Verfahren gemäß der Erfindung in Betrieb zu nehmen.
  • Die 2 ist eine Übersicht, die die verschiedenen Schritte des Verfahrens gemäß der Erfindung in Bezug auf einen besonderen Sortierfall zeigt.
  • Die in der 1 dargestellte Postsortiermaschine 1 umfasst einen Eingabestand 2 der Postsendungen, einen Stapelabnehmer 3, eine automatische Leseeinheit für Adressen 4 und einen Beförderer 5 der Postsendungen in Richtung der Sortierausgänge 6.
  • Während des ersten Sortierdurchgangs legt ein Bediener Postsendungen kantenseitig auf dem Eingabestand 2 ab, welche eine nach der anderen durch den Stapelabnehmer 3 getrennt und in die automatische Adressenleseeinheit 4 eingeführt werden. Verschiedene Teile der automatischen Adressenleseeinheit 4, wie eine OCR/VCS Adressen-Erkennungsvorrichtung oder ein Strichcode-Leser, bestimmen, in welchen Postausgang 6 jede Postsendung, abhängig von der Verteilungsstelle, der sie zugeordnet sind, und des vorbestimmten Sortierplans, versendet werden muss. Die in den Sortierausgängen 6 enthaltenen Postsendungen werden wieder in die Sortiermaschine 1 eingeführt, indem man eine genaue Sequenz für den zweiten Sortierdurchgang beibehält, an dessen Ende sie zum Beispiel nach dem vorausbe stimmten Sortierplan für die Zustelltour des Postboten sortiert sind.
  • In dem Verfahren gemäß der Erfindung speichert man die beim ersten Durchgang der Postsendungen beobachtete Sequenz, das heißt, dass man jeder momentanen Postsendung ein Kennzeichen der Postsendung mit ihrer Durchlaufsequenz im ersten Sortierdurchgang oder mit ihrer Abladesequenz in jedem Sortierausgang im ersten Sortierdurchgang zuordnet. Man speichert ebenfalls für jede momentane Postsendung ihre Verteilungsstelle und eine der Postsendung eigene, für die Identifikation einer Überlappung geeignete physikalische Größe. Das Kennzeichen der Postsendung ist zum Beispiel der Kenncode, bekannter unter dem Namen "Zeitmarke" oder noch der numerische Druckvermerk der Postsendung, wie in der Patentanmeldung FR-A-284 1673 beschrieben. Von der Sequenz der im ersten Durchgang beobachteten Postsendungen, der Kenntnis der den Postsendungen zugeordneten Verteilungsstellen und dem Sortierplan aus, kann man eine erwartete Sequenz der Postsendungen für den zweiten Sortierdurchgang berechnen, welche die Sequenz ist, in der die Postsendungen sich in der Maschine für den zweiten Sortierdurchgang zeigen müssen. Folglich ist man durch einfachen Vergleich zwischen der erwarteten Sequenz und der tatsächlich im zweiten Durchlauf erhaltenen Sequenz in der Lage, festzustellen, ob eine im ersten Durchgang vorhandene Postsendung beim zweiten Durchgang nicht mehr vorhanden ist. Die Nicht-Detektion einer oder mehrerer Postsendungen kann entweder auf eine Überlappung, auf eine Nicht-Ablage oder auf einen Bearbeitungsfehler zurückzuführen sein. Um die Leistungsfähigkeit der Sortiermaschine unter Vermeidung von unnötigem Abweisen von Postsendungen auf ein Höchstmaß zu verbessern, ist es interessant zu wissen, ob diese Nicht-Detektion mit einer Überlappung in Zusammenhang steht oder nicht. Deshalb führt man einen Vergleich zwischen der physikalischen Größe einer Postsendung der erwarteten Sequenz für den zweiten Sortierdurchgang und der physikalischen Größe der entsprechenden Postsendung der tatsächlichen Sequenz für den zweiten Durchgang durch. Die der Postsendung eigene, für den Nachweis einer Überlappung geeignete physikalische Größe ist zum Beispiel die Dicke, die Höhe, die Länge, das Volumen, die Oberfläche oder das Gewicht und wird mittels passender, bekannter Detektoren gemessen, die vorzugsweise bereits in der Sortiermaschine 1 verfügbar sind. Zum Beispiel sind Verfahren, um Überlappungen aus der Länge der Postsendungen festzustellen, aus den Patentschriften FR-A-2842127 und US-A-6737633 bekannt. Andere Techniken, wie die aus der Patentschrift FR-A-2841487 bekannte Konturenanalyse können noch eingesetzt werden, um Überlappungen zu nachzuweisen.
  • Die 2 erlaubt ein besseres Verständnis der Erfindung im Hinblick auf ein besonderes Beispiel. Bei einem ersten Sortierdurchgang passiert eine Sequenz von Postsendungen in der automatischen Adressen-Leseeinheit 4 einen Strichcode-Leser, einen Sensor für die Dicke und einen Sensor für die Höhe und Länge und jede Postsendung wird nach einem vorbestimmten Sortierplan und der durch den Kenncode erhaltenen Verteilungsstelle in Richtung eines Sortierausgangs 6 befördert. Die Dicke, die Höhe und die Länge der Postsendung ermöglichen es, ihr Volumen zu bestimmen. Auf der Basis der Sequenz des Vorbeiziehens der Postsendungen am Schluss des ersten Sortierdurchgangs, der den Postsendungen zugeordneten Verteilungsstellen und des Sortierplans, berechnet die Sor tiermaschine 1 die erwartete Sequenz der Postsendungen für den ersten Durchlauf, das heißt die Sequenz des erwarteten Kenncodes, und hält die Verteilungsstellen und das Volumen zueinander in Zuordnung.
  • Die 2 zeigt eine erwartete Sequenz 10 von vier aufeinander folgenden Postsendungen, jeweils als A, B, C, D bezeichnet und erkannt anhand ihrer Kenncodes. Die Zeichen PdA, PdB, PdC, PdD stellen die Verteilungsstellen beziehungsweise die Postsendungen dar und die Zeichen GPA, GPB, GPC, GPD stellen die physikalischen Größen beziehungsweise die beim ersten Durchgang gemessenen Postsendungen und vor allem die Volumina dar. Die 2 zeigt ebenfalls eine tatsächliche Sequenz 11, entsprechend im zweiten Durchgang erhalten, die eine Abweichung im Hinblick auf die erwartete Sequenz 10 bezüglich der folgenden Postsendungen aufweist, welche die Postsendungen A, B und D mit den entsprechenden Volumina GP'A, GP'B, GP'D sind.
  • Man bestimmt sukzessiv, ob es sich bei der momentanen Postsendung mit der tatsächlichen Sequenz 11 um die Postsendung in der erwarteten Sequenz 10 handelt. Im Beispiel der 2 stimmt die erste momentane Postsendung A richtig mit der ersten erwarteten Postsendung A überein. Auch die zweite momentane Postsendung B stimmt richtig mit der zweiten erwarteten Postsendung B überein. Dagegen stimmt die dritte momentane Postsendung D nicht mit der dritten erwarteten Postsendung C überein, ist aber die nächste Postsendung in der erwarteten Sequenz 11. Der Vergleich zwischen der erwarteten Sequenz 10 und der tatsächlichen Sequenz 11 zeigt, dass die Postsendung C, die sich zwischen den Postsendungen B und D hätte befinden müssen, in Schritt 12 nicht festgestellt worden ist. Die Postsendung C befindet sich nicht in der tatsächlichen Sequenz 11, entweder aufgrund eines Fehlers oder aufgrund einer Überlappung mit der der momentanen Sendung vorangegangenen Postsendung B (oder mit der momentanen Postsendung D gemäß der Konfiguration der Postsortiermaschine, bezüglich des Stapelabnehmers 3 und der automatischen Adressenlese-Einheit 4). Um ein unkorrektes Sortieren der Sendung C zu vermeiden, was schwerwiegende Folgen für den Postverteiler hätte, setzt man voraus, dass die Sendung C mit der Sendung B in Überlappung vorliegt. Es empfiehlt sich also zu wissen, ob man die Postsendung B sortieren oder zurückschicken muss. Dafür ermöglicht ein unter der Bezeichnung 13 in der 2 vermerkter Verfahrensschritt gemäß der Erfindung, aufgrund in Abstimmung mit der erwarteten Sequenz 10 gespeicherter Informationen, zu bestimmen, ob die Postsendungen B und C im gleichen Sortierausgang 6 versendet werden können oder im besonderen, ob die Verteilungsstelle PdB der Sendung B die gleiche ist wie die Verteilungsstelle PdC der Sendung C. Im zweiten Sortierdurchgang haben die Postsendungen, die eine gleiche Verteilungsstelle haben, eine gute Wahrscheinlichkeit, in der Sequenz aufeinander folgend zu sein. Im Fall, dass die Verteilungsstellen PdB und PdC identisch mit dem Ausgang 14 des Schritts 13 sind, sortiert man die Sendung B im Schritt 15 und demzufolge sortiert man die Sendung C im Falle einer Überlappung auf korrekte Art. Im gegenteiligen Fall, am Ausgang 16 des Schritts 13, überprüft man, ob die Sendungen B und C innerhalb des Schritts 17 übereinander liegen, indem man das im Verlauf des ersten Sortierdurchgangs gemessene Volumen GPB der Postsendung B mit dem im Verlauf des zweiten Durchgangs gemessenen Volumen GP'B der Postsendung B vergleicht.
  • Wenn die Abweichung zwischen den Volumina GPB und GP'B einen gegebenen Schwellenwert nicht überschreitet, setzt man voraus, dass die Sendung B nicht mit der Sendung C übereinander liegt und man sortiert die Sendung B im Schritt 15, anderenfalls weist man die Sendung B im Schritt 18 ab und folglich die Sendung C. Die Postsendungen B und C werden also später manuell sortiert werden.
  • Dieses Verfahren gemäß der Erfindung ermöglicht zuverlässig, die Postsendungen, die in Überlappung vorliegen, abzuweisen, wenn dies notwendig ist und maximal zu vermeiden, als überlappend unter Verdacht stehende Postsendungen abzuweisen, obwohl sie das nicht sind.
  • Das Verfahren gemäß der Erfindung, mit Bezug auf die 2 beschrieben für den Fall einer einzelnen, nicht detektierten Postsendung, ist offensichtlich gut anwendbar, wenn zwei Postsendungen oder mehr nicht festgestellt werden konnten. Dafür ist die Einheit zwischen allen Verteilungsstellen der als überlappend angenommenen Postsendungen bei der Etappe 13 vorausgesetzt und der Schwellenwert für den Vergleich der Volumina ist bei Schritt 17 angepasst.
  • Die Schritte 13 und 17 können umgekehrt oder unabhängig sein.
  • Das Verfahren, das oben für eine Behandlung von Postsendungen in zwei Sortierdurchgängen beschrieben ist, kann selbstverständlich für eine Behandlung von Postsendungen in mehr als zwei Sortierdurchgängen angewendet werden.
  • Die Kenntnis der erwarteten Sequenz für den zweiten Sortierdurchgang und die Dicke (physikalische Größe) der beim ersten Sortierdurchgang gemessenen Postsendungen kann ebenfalls dazu dienen, den logistischen Bedarf zu dimensionieren, insbesondere Anzahl der notwendigen Ausgabeschächte, Anzahl der gleichzeitigen Touren, Konditionierung von Gegenständen durch Verteilungsstellen oder Gruppe von Verteilungsstellen, etc., für den nachträglichen Sortier- und Verteilungsprozess.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Behandlung von Postsendungen in einer Postsortiermaschine (1), bei dem die Postsendungen ein erstes Mal und dann ein zweites Mal die Maschine nach einem Sortierplan durchlaufen, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte umfasst: – während des ersten Sortierdurchgangs wird bei jeder momentanen Sendung (A, B, C, D) ein physikalischer Größe (GPA, GPB, GPD, GPD) der Postsendung gemessen und am Ende des ersten Sortierdurchgangs wird auf der Grundlage des Durchlaufs der Postsendungen im ersten Sortierdurchgang und des Sortierplans eine erwartete Sequenz (10) der Postsendungen für den zweiten Sortierdurchgang bestimmt, die die Reihenfolge darstellt, in der die Postsendungen zum zweiten Sortierdurchgang in die Maschine gegeben werden; – während des zweiten Sortierdurchgangs wird bei jeder momentanen Postsendung (A, B, D) dieselbe physikalische Größe (GP'A, GP'B, DP'D) erneut gemessen und wenn festgestellt wird, dass diese momentane Sendung nicht die in besagter Sequenz (10) erwartete Sendung ist, werden die physikalischen Größen (GPB, GP'B), die jeweils für dieselbe Postsendung während des ersten und des zweiten Durchgangs gemessen wurden, miteinander verglichen (17), um mehrere, übereinander liegende Sendungen aufzuspüren.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die während des ersten und des zweiten Durchgangs gemessene physikalische Größe für die Postsendung verglichen wird, die die Maschine vor der momentanen Postsendung durchlaufen hat.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, bei dem die Dicke der momentanen Sendung die gemessene physikalische Größe ist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, bei dem die Höhe der momentanen Sendung die gemessene physikalische Größe ist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, bei dem die Länge der momentanen Sendung die gemessene physikalische Größe ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, bei dem das Volumen der momentanen Sendung die gemessene physikalische Größe ist.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, bei dem das Gewicht der momentanen Sendung die gemessene physikalische Größe ist.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Verteilungstellen (PdA, PdB, PdC, PdD) den Postsendungen (A, B, C, D) zugeordnet sind und bei dem bei Feststellung von mindestens zwei übereinander liegenden Postsendungen die Verteilungstellen der übereinander liegenden Postsendungen miteinander verglichen (13) werden, um diese zu einem selben Sortierausgang zu leiten.
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