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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Tätowiergerät.
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Tätowieren
ist eine weit verbreitete und in großem Maße ausgeführte Technik zur Körperdekoration,
wobei Kennzeichnungen, Zeichnungen, Buchstaben, Symbole oder andere
Muster durch Stechen in die dauerhafte Schicht der Haut und gleichzeitiges Injizieren
gefärbter
Pigmente auf den Körper
eingeätzt
werden.
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In
den letzten Jahren wurde diese Technik weit verbreitet im ästhetischen
und kosmetischen Gebiet in Form des sogenannten "dauerhaften Makeups" verwendet, was darin besteht, die Teile
des Gesichts (Augenbrauen, Lidstrich, Lippen ...), die normalerweise
mit herkömmlichen
kosmetischen Produkten geschminkt werden, zu tätowieren.
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Um
diese Technik auszuführen,
ist es gängig,
Geräte
zu verwenden, die herkömmlich
im Allgemeinen als Tätowiergeräte bezeichnet
werden, welche einen länglichen
Hohlkörper
aufweisen, der manuell bewegt werden kann und geeignet ist, eine Farbflüssigkeit
zu enthalten und als Führung
für eine oder
mehrere bewegliche Nadeln zu dienen.
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Im
Allgemeinen ist an einem Ende des Hohlkörpers ein Austrittsloch für die Flüssigkeit
vorgesehen, in welchem die Nadel auf sich hin- und herbewegende
Weise zwischen zwei Endpositionen, das heißt, einer Position, in welcher
sie vollständig
in den Hohlkörper
eingesetzt ist, und einer Position, in welcher die Spitze der Nadel
aus dem Loch hervorsteht, um die Haut zu durchstechen und die Farbflüssigkeit mitzunehmen,
gleiten kann.
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In
den Hohlkörper
sind im Allgemeinen Motormittel eingesetzt, welche die Nadel zwischen
den beiden Endpositionen bewegen, wodurch diesen eine vibrationsbewegung,
das heißt,
mit plötzlichen und
sofortigen Änderungen
der Richtung, verliehen wird; in der Praxis wird, wenn die Endposition,
die außerhalb
des Hohlkörpers
liegt, erreicht ist, die Spitze der Nadel sofort in die entgegengesetzte
Richtung zurückgezogen,
wo sie erneut plötzlich
umkehrt.
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Die
Motormittel werden nicht nur betätigt,
um zu ermöglichen,
dass die Nadel die Haut durchsticht, während die Tätowierung hergestellt wird,
sondern auch, um den Hohlkörper
mit der erforderlichen Farbflüssigkeit
zu füllen;
das Loch, aus dem die Flüssigkeit
aus dem Hohlkörper
austritt, wird nämlich
für gewöhnlich auch
als Einlass verwendet und das Füllen wird üblicherweise
durch Kapillarwirkung durchgeführt,
indem das Ende des Hohlkörpers,
das mit dem Loch versehen ist, in einen Behälter eingetaucht wird, der
das Pigment enthält,
und indem die Nadel bewegt wird, um das Ziehen zu erleichtern.
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Diese
bekannten Tätowiergeräte weisen Nachteile
auf, einschließlich
der Tatsache, dass die Motormittel, mit denen sie ausgestattet sind,
bedeutende Abmessungen aufweisen und beachtlich das Gewicht der
Hohlkörpers
erhöhen,
wodurch somit die Wendigkeit und einfache Handhabung eingeschränkt wird.
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Des
Weiteren wird durch die Vibrationsbewegung, welcher die Nadel unterliegt,
ein gleichförmiges
Ausbreiten der Farbflüssigkeit
in der Haut verhindert, da keine Zeit bleibt, dass das Pigment von
der Epidermis absorbiert wird, wenn die Spitze der Nadel die Endposition
erreicht, die außerhalb
des Hohlkörpers
liegt.
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In
dieser Hinsicht wird darauf hingewiesen, dass, um die Diffusion
der Farbe in der Haut zu verbessern, der Bediener gezwungen ist,
mehr Druck auf das Tätowiergerät anzuwenden
und diese zu neigen, wodurch die Eindringtiefe der Nadel erhöht wird und
somit auch der Schmerz der Person, die tätowiert wird, und außerdem ein
fehlerhaftes Heilen der Haut verursacht wird.
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Des
Weiteren sind die Nadeln, die in herkömmlichen Tätowiergeräten verwendet werden, oftmals
im Wesentlichen starr und dick, und selbst leichter Druck auf den
Hohlkörper
kann ein übermäßiges Durchstechen
der Haut verursachen.
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Des
Weiteren wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Gesundheit und Hygiene
die Nadeln nach jedem Gebrauch gründlich sterilisiert werden
müssen
oder der Art Wegwerfnadel sein müssen;
in beiden Fällen
sind sich wiederholende Schritte zum Einsetzen der Nadel in den
Hohlkörper
und Entfernen aus dem Hohlkörper
erforderlich, was eine beachtliche Zeit und die besondere Sorgfalt
des Bedieners erfordert.
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Insbesondere
der Schritt des Einsetzens ist kritisch, da die Nadeln auf gar keinen
Fall verschmutzt werden dürfen,
um nicht die Gesundheit der Person, mit der sie in Kontakt kommt,
zu gefährden.
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Schließlich wird
darauf hingewiesen, dass bekannte Tätowiergeräte nur sehr begrenzte Mengen
an Farbflüssigkeit
enthalten können,
da die Menge an Pigmenten, die an der Nadel haftet und während deren
Bewegung nach außen
mitgenommen wird, umso höher
ist, je höher
der Pegel ist, der von der Flüssigkeit
in dem Hohlkörper
erreicht wird, was der Handlung des Zeichnens entgegenwirkt; in
der Praxis wird der Benutzer dadurch gezwungen, wiederholt Füllvorgänge durchzuführen, wodurch
die Herstellung der Tätowierung
wesentlich verlangsamt wird.
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Als
Beispiel für
bekannte Lösungen
wird ein Tätowierätzgerät, wie in
US-Patent Nr. US 4,031,783 offenbart,
angeführt,
welche ein Hauptkörperelement,
in dem eine exzentrische Nadelantriebsstruktur zum Hin- und Herbewegen
einer Tätowiernadel lagert,
einen Motor, der außerhalb
des Körperelements
angeordnet ist, und ein biegsames Kabel zum Antrieb der exzentrischen
Antriebsstruktur aus der Ferne durch den externen Motor aufweist.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, die oben genannten Nachteile
im Stand der Technik zu beseitigen, indem ein Tätowiergerät vorgesehen wird, das leicht
und kompakt ist, eine Verbesserung der Diffusion der Farbflüssigkeit
in der Haut ermöglicht,
die Arbeit des Bedieners erleichtert, den Schmerz, der durch das
Stechen verursacht wird, verringert und die Sicherheit der Person,
an der es eingesetzt wird, erhöht
wird, wobei insbesondere die Bildung von Keloiden, die durch schlechtes
Heilen verursacht werden, vermieden wird.
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Innerhalb
dieses Ziels ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Tätowiergerät vorzusehen,
das einfach ist, in der Praxis leicht zu handhaben ist, dessen Benutzung
sicher ist, dessen Betrieb kostengünstig ist und das relativ preiswert
ist.
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Dieses
Ziel und diese sowie andere Aufgaben, die nachfolgend besser offensichtlich
werden, werden durch das vorliegende Tätowiergerät erfüllt, welche wenigstens einen
länglichen
Hohlkörper,
in dem eine Farbflüssigkeit
enthalten sein kann, ein Loch, das an einem Ende des Hohlkörpers vorgesehen
ist, wenigstens eine Nadel, die auf sich hin- und herbewegende Weise
entlang des Lochs gleiten kann, und Mittel zum Bewegen der Nadel
zwischen einer ersten Endposition, in welcher die Nadel wenigstens
teilweise aus dem Hohlkörper übersteht, und
einer zweiten Endposition, in welcher sich die Nadel vollständig in
dem Hohlkörper
befindet, aufweist, wobei die Bewegungsmittel Motormittel aufweisen,
die mit der Nadel verbunden werden können, indem Bewegungsübertragungsmittel
zwischengesetzt werden, die mit wenigstens einem biegsamen Kabel
versehen sind, dessen erstes Ende mit den Motormitteln verbunden
ist und dessen zweites Ende mit der Nadel verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Motormittel wenigstens einen beweglichen
Bereich und wenigstens einen feststehenden Bereich aufweisen, die
mit Schnellkopplungsmitteln zum schnellen Koppeln des beweglichen
Bereichs mit dem biegsamen Kabel der Übertragungsmittel ausgestattet
sind.
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Weitere
charakteristische Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden offenbar anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten, aber
nicht ausschließlichen
Ausführungsform
einer Tätowiergerät, die als
nicht einschränkendes
Beispiel in den beigefügten
Zeichnungsfiguren dargestellt ist, wobei:
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1 eine
perspektivische Ansicht des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung
ist;
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2 eine
Schnittansicht des Hohlkörpers des
Tätowiergerät gemäß der Erfindung
ist;
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3 eine
mögliche
Bewegungslinie der Nadel des Tätowiergerät gemäß der Erfindung
darstellt;
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4 eine
perspektivische Ansicht, teilweise durch angedeutete Linien dargestellt,
der Schnellkopplungsmittel des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung
ist;
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5 eine
Schnittansicht der Schnellkopplungsmittel des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung ist;
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6 eine
Schnittansicht einer ersten Ausführungsform
der Bewegungsmittel des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung
ist, wobei die Nadel in der zweiten Endposition ist;
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7 eine
Schnittansicht der Bewegungsmittel aus 6 ist, wobei
die Nadel in der ersten Endposition ist;
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8 eine
Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform der Bewegungsmittel
des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung
ist, wobei die Nadel in der zweiten Endposition ist;
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9 eine
Schnittansicht der Bewegungsmittel aus 8 ist, wobei
die Nadel in der ersten Endposition ist;
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10 eine
Schnittansicht einer dritten Ausführungsform der Bewegungsmittel
des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung
ist.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungsfiguren bezeichnet die Bezugsziffer 1 im
Allgemeinen ein Tätowiergerät.
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Das
Tätowiergerät 1 weist
einen länglichen Hohlkörper 2 auf,
der aus einem schlauchförmigen Segment 3 gebildet
ist, dessen eines Ende mit einer Kappe 4 verschlossen ist,
wobei ein Loch 5 an dem gegenüberliegenden Ende gebildet
ist.
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Der
Körper 2 ist
geeignet, von einem Bediener von Hand bewegt zu werden; insbesondere
weist die Seitenfläche
des schlauchförmigen
Segments 3 an einem im Wesentlichen mittleren Teil ein
vertieftes Profil auf, damit es besonders anatomisch geformt ist und
leicht zu handhaben ist.
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Ein
Hohlraum 6 zum Enthalten einer Farbflüssigkeit ist in dem Hohlkörper 2 gebildet
und mit der Außenseite
mittels eines Loches 5 verbunden.
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Insbesondere
ist der Hohlraum zwischen den Wänden
des schlauchförmigen
Segments 3 und einer Innenwand 7 abgegrenzt, welche
im Wesentlichen konisch ist und sich von dem Segment erstreckt,
so dass die Konkavität
von dem Loch 5 weg gerichtet ist.
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Ein
Loch 8, das zu dem Loch 5 koaxial ist, ist an
dem spitzen Ende der Wand vorgesehen.
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Das
Tätowiergerät 1 ist
mit einer Nadel 9 ausgestattet, die den Hohlraum 6 von
Seite zu Seite durchquert und so eingesetzt ist, dass sie in einer Hin-
und Herbewegung in dem Loch 5 und dem Loch 8 gleiten
kann; insbesondere sind die transversalen Abmessungen der Nadel 9 und
des Lochs 8 zueinander komplementär, um während des Gleitens der Nadel
im Wesentlichen in Kontakt zu bleiben und das Austreten der Flüssigkeit
aus dem Loch zu verhindern.
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Die
Nadel 9 ist besonders fein und im Wesentlichen biegsam;
ihre Abmessungen und Steifigkeit sind so festgelegt, dass sie sich
während
des Stechens in die Haut biegen kann, um ein übermäßiges Stechen in die Haut zu
vermeiden.
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In
der in den Zeichnungsfiguren dargestellten besonderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Nadel 9 eine einzelne
Nadel, allerdings sind alternative Ausführungsformen, bei denen das
Tätowiergerät 1 eine
Mehrzahl zueinander paralleler Nadeln aufweist, nicht ausgeschlossen.
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Weiterhin
ist die vorliegende Erfindung mit Mitteln 10 zum Bewegen
der Nadel 9 zwischen einer ersten Endposition, in welcher
die Nadel wenigstens teilweise aus dem Hohlkörper 2 durch das Loch 5 übersteht,
und einer zweiten Endposition, in welcher die Nadel vollständig in
dem Hohlkörper
untergebracht ist, ausgestattet.
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Die
Bewegungsmittel 10 weisen Motormittel 11 auf,
welche außerhalb
des Hohlkörpers 2 liegen und
mit der Nadel 9 durch Zwischensetzen von Bewegungsübertragungsmitteln 12 verbunden
werden können.
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Insbesondere
weisen die Motormittel 11 einen feststehenden Bereich 11a und
einen beweglichen Bereich 11b, der eine Rotationsbewegung
aufweist, auf.
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Die
Rotationsgeschwindigkeit des beweglichen Bereichs 11b kann
durch den Benutzer mittels eines Einstellmittels 13 gewählt werden,
welches zum Beispiel ein Pedal, einen Hebel, einen Knopf oder Ähnliches
aufweisen kann.
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Gemäß der Erfindung
weisen die Übertragungsmittel 12 ein
biegsames Kabel 14 auf, dessen erstes Ende 14a mit
dem beweglichen Bereich 11b verbunden sein kann und dessen
zweites Ende 14b, das gegenüber dem ersten Ende angeordnet
ist, mit der Nadel 9 verbunden ist.
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Das
biegsame Kabel kann um sich selbst rotieren, wobei es rotierbar
in einem entsprechenden biegsamen Schlauch 15 gleitet,
dessen erstes Ende 15a mit dem feststehenden Bereich 11a verbunden sein
kann und dessen zweites Ende 15b, das gegenüber dem
ersten Ende angeordnet ist, an der Außenfläche der Kappe 4 befestigt
ist, beispielsweise durch Verkleben.
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Das
Kabel 14 ist wesentlich länger als der Schlauch 15,
und seine Enden 14a und 14b stehen über die
Enden 15a und 15b des Schlauchs über.
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Die
Bereiche 11a und 11b der Motormittel 11 sind
mit Mitteln 16 zum schnellen Koppeln der Übertragungsmittel 12 vorgesehen.
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Die
Kopplungsmittel weisen ein zylindrisches Element 17 auf,
das zusammen mit dem beweglichen Bereich 11b um seine eigene
Achse rotieren kann; ein derartiges Element ist mit einem axialen
Schlitz 18 und mit einer Kerbe 19, die bezogen
auf den Schlitz schräg
ist, versehen.
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Das
erste Ende 14a des Kabels 14 ist in rechten Winkeln
gebogen, um so in den Schlitz eingesetzt zu werden, dass der gebogene
Teil in der Kerbe 19 untergebracht ist.
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Des
Weiteren kann der Schlauch 15 mit den Motormitteln 11 durch
einen im Wesentlichen schlauchförmigen
Bereich 20 verbunden werden, welcher einen kreisförmigen Querschnitt
aufweist, mit dem ersten Ende des Schlauchs 15 verbunden
ist und in eine entsprechende Nabe 21 eingesetzt werden
kann, die an dem feststehenden Bereich 11a koaxial zu dem
Element 17 vorgesehen ist.
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Durch
das Einsetzen des Bereichs 20 in die Nabe 21 wird
eine lösbare
Befestigung vorgesehen, die durch Reibung zwischen den miteinander
in Kontakt stehenden zylindrischen Flächen erzeugt wird.
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Es
wird darauf hingewiesen, dass durch das Einsetzen des Bereichs 20 in
die Nabe 21 ermöglicht wird,
das erste Ende 14a des Kabels 14 in Kontakt mit
dem Element 17 nahe des Schlitzes 18 anzuordnen;
unabhängig
von der Position, die von dem gebogenen Teil des Kabels 14 bezogen
auf die Kerbe 19 eingenommen wird, ist die Rotation des
Elements 17 bei Betätigung
der Motormittel 11 derart, dass der gebogene Teil in der
Kerbe 19 festgehalten wird und das Kabel 14 rotierbar
mitgeführt
wird.
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Das
zweite Ende 14b des Kabels 14 endet in dem Hohlkörper 2,
wo es so gestützt
wird, dass es um eine Rotationsachse R, welche im Wesentlichen transversal
bezogen auf die Nadel 9 ist, rotieren kann; des Weiteren
ist das Ende mit exzentrischen Mitteln verbunden, die in der Lage
sind, die Rotationsbewegung des Kabels 14 in die geradlinige
Hin- und Herbewegung der Nadel 9 zu wandeln.
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Vorteilhafterweise
werden die exzentrischen Mittel durch einen gebogenen Teil 22 des
zweiten Endes 14b des Kabels 14 gebildet, in den
ein Ring 23, der mit der Nadel 9 verbunden ist,
eng anliegend so eingesetzt wird, dass die Rotation des Kabels 14 geeignet
ist, die Nadel 9 mitzuführen,
so dass sie sich zwischen den beiden Endpositionen bewegt.
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Des
Weiteren weisen die Bewegungsmittel 10 Mittel 24 zum
zeitweiligen Stoppen der Nadel 9 in der ersten Endposition
auf.
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In
der Praxis sind die Bewegungsmittel 10 derart, dass der
Nadel 9 eine Bewegung, beispielsweise der Art wie durch
das in 3 dargestellte Diagramm beschrieben, verliehen
wird, wobei die Ordinate den Raum S, der von der Nadel 9 zwischen
der ersten Endposition P1 und der zweiten
Endposition P2 abgedeckt wird, darstellt,
während
die Abzisse die Zeit t darstellt.
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In
einer ersten Ausführungsform
der Bewegungsmittel 10 wie in 6 und 7 dargestellt
bildet der gebogene Bereich 22 im Wesentlichen einen kreisförmigen Bogen,
dessen Enden steif rotierbar in zwei Ösen 25, welche entlang
einer Richtung ausgerichtet sind, die im Wesentlichen senkrecht
zur Nadel 9 ist, verbunden sind; diese Richtung definiert
die Rotationsachse R.
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Bei
dieser Ausführungsform
werden die Anhaltemittel 24 durch einen Sperrkörper gebildet,
der entlang des Wegs des gebogenen Bereichs 22 zwischen
einem derartigen Bereich und dem Loch 5 angeordnet ist
und geeignet ist, die elastische Verformung des gebogenen Bereichs
zu bewirken, so dass der Abstand des Rings 23 zu der Rotationsachse
R verringert wird.
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Insbesondere
ist der Sperrkörper 24 eine derartige
Teilung, die transversal zur Nadel 9 liegt und welche eine
Mittelöffnung 26 aufweist,
in welcher die Nadel derart angeordnet ist, dass sie hindurchgeht.
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Die
Arbeitsweise der Anhaltemittel 24 ist wie folgt: Während der
Rotation des Kabels 14 um die Rotationsachse R wird der
gebogene Bereich 22 genötigt,
in Kontakt mit dem Sperrkörper 24 zu
kommen und unter Verwendung seiner Biegsamkeit verformt zu werden,
und dann nimmt er wieder seine ursprüngliche Form ein, nachdem er
sich auf die andere Seite des Körpers
bewegt hat.
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Bei
dieser Verformung wird der gebogene Bereich 22 gegen den
Sperrkörper
zusammengedrückt,
und der Abstand des Rings 23 zur Rotationsachse R wird
deutlich verringert; solange der gebogene Bereich verformt bleibt,
ist ein weiteres Voranschreiten der Nadel 9 in Richtung
des Austretens aus dem Loch 5 nicht möglich, wodurch in der Praxis
die Nadel in der ersten Endposition gehalten wird.
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In
einer zweiten Ausführungsform
der Bewegungsmittel 10, dargestellt in 8 und 9,
bildet der gebogene Bereich 22 ein gerades Segment, das zur
Rotationsachse R im Wesentlichen geneigt ist und insbesondere bezogen
auf die Nadel 9 in rechten Winkeln angeordnet ist.
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In
dieser zweiten Ausführungsform
sind die Anhaltemittel von gleicher Art wie die Anhaltemittel der
vorher dargestellten ersten Ausführungsform
und geben somit deren Arbeitsweise wieder.
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In
einer dritten Ausführungsform
der Bewegungsmittel 10, dargestellt in 10,
bildet der gebogene Bereich 22 einen kreisförmigen Bogen,
der gleich zu dem kreisförmigen
Bogen in Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform ist.
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Die
Anhaltemittel 24 werden jedoch aus zwei Schlitzen gebildet,
die in der Kappe 4 gebildet sind und, wie die Ösen 25,
die Rotationsachse R des Kabels 14 definieren, jedoch im
Unterschied zu den Ösen
entlang einer Richtung ausgerichtet sind, die bezogen auf die Nadel 9 im
Wesentlichen schräg
ist.
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Des
Weiteren wird die Nadel 9 so eingesetzt, dass sie in einem
Führungsrohr 27,
das mit dem schlauchförmigen
Segment 3 verbunden ist und geeignet ist, dessen Biegen
einzuschränken,
gleiten kann.
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Insbesondere
kann der Ring 23 auf einem gebogenen Bereich 22 zwischen
einer ersten Anordnung, in welcher er nahe der Rotationsachse R
angeordnet ist, an der ersten Endposition der Nadel 9 und einer
zweiten Anordnung, in welcher er von der Achse beabstandet ist,
an der zweiten Endposition gleiten; in 10 ist
die erste Anordnung in durchgezogenen Linien und die zweite Anordnung
in gestrichelten Linien dargestellt.
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Bei
dieser dritten Ausführungsform
ist die Arbeitsweise der Anhaltemittel 24 wie folgt: Während der
Rotation des Kabels 14 wird der Ring 23 dazu gebracht,
entlang des gebogenen Bereichs 22 zu gleiten, wodurch die
Nadel 9 zwischen den beiden Endpositionen verschoben wird.
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Aufgrund
der besonderen relativen Neigung zwischen der Rotationsachse R und
der Nadel 9 verändert
der Ring 23 darüber
hinaus periodisch seinen Abstand zu der Achse; insbesondere ist
er der Rotationsachse R sehr nah, wenn die Nadel 9 aus
dem Loch 5 austritt, so dass sich während der Rotation des gebogenen
Bereichs 22 die Nadel bezogen auf den ersten Endbereich
im Wesentlichen nicht bewegt.
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Alle
oben beschriebenen und in den Zeichnungsfiguren dargestellten Ausführungsformen
des Tätowiergerätes 1 sind
mit Motormitteln 11 ausgestattet, die einen rotierbaren
beweglichen Bereich 11b aufweisen; jedoch sind alternative
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, bei welchen der bewegliche Bereich 11b eine
geradlinige Hin- und Herbewegung aufweist, die auf die Nadel 9 mittels
eines Kabels 14 übertragen
werden kann, das in Längsrichtung
in dem Schlauch 15 gleiten kann, nicht ausgeschlossen.
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Bei
dieser alternativen Ausführungsform kann
das Kabel 14 steif mit dem einen Ende der Nadel 9,
um diese zu bewegen, verbunden sein; des Weiteren ist es vorteilhafterweise
möglich,
elastische Mittel vorzusehen, die auf die Nadel 9 für deren
Weg von der zweiten Endposition zu der ersten Endposition wirken
und zu der Rückwärtswirkung
des Kabels 14 für
den Rückweg
der Nadel 9 von der ersten Endposition zu der zweiten Endposition
beitragen.
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In
der Praxis wird durch das Vorhandensein der elastischen Mittel ermöglicht,
das Kabel 14 konstant unter Zug zu halten, sowohl während des
Austretens aus dem Hohlkörper 2 als
auch während
des Zurückziehens
der Nadel in diesen hinein.
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In
der Praxis hat sich herausgestellt, dass mit der beschriebenen Erfindung
die gestellte Aufgabe und Zielsetzung erfüllt werden.
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In
dieser Hinsicht wird darauf hingewiesen, dass die besondere Lösung des
Verwendens von Motormitteln, die außerhalb des Hohlkörpers liegen, das
Gewicht des Tätowiergerätes, das
von dem Benutzer gehandhabt werden muss, reduziert wird, wodurch
es wesentlich besser zu bewegen und leichter zu bedienen ist.
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Mit
dem vorliegenden Tätowiergerät wird weiter
ermöglicht,
die Nadel für
eine Zeit, die ausreichend ist, dass sich die Farbflüssigkeit
in der Haut ausbreitet und von der Epidermis absorbiert zu werden,
in der ersten Endposition anzuhalten.
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Des
Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die besondere Biegsamkeit
des Kabels sowie der Nadel es ermöglichen, ein übermäßiges Stechen
in die Haut zu vermeiden; das Kabel und die Nadel sind nämlich beide
geeignet, sich im Fall gegebener Widerstände, die von der Haut entgegengebracht
werden, zu biegen, wodurch verhindert wird, dass die Spitze der
Nadel Tiefen erreicht, die besonders schmerzempfindlich sind oder
ein fehlerhaftes Heilen bewirken.
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Weiterhin
wird betont, dass in die vorliegende Erfindung wesentlich höhere Mengen
an Farbflüssigkeit
eingefüllt
werden können
als bei bekannten Arten von Tätowiergeräten; das
liegt daran, dass die Pigmentmenge, die an der Nadel während des
Füllens
haftet, begrenzt ist und höchstens
proportional zum Abstand zwischen dem im Hohlkörper gebildeten Loch und dem
in der Innenwand, die den Hohlraum abgrenzt, gebildeten Loch ist.
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Schließlich ist
die vorliegende Erfindung für Einmalanwendungen
besonders geeignet; der Hohlkörper,
der eine oder mehrere Nadeln enthält, kann nämlich zusammen mit dem Kabel
und dem biegsamen Schlauch in sterilen Verpackungen verteilt werden,
geeignet getrennt von den Motormitteln, mit welchen er schnell durch
die Schnellkopplungsmittel verbunden werden kann, ohne dass der
Bediener gezwungen ist, anspruchsvolle Aufgaben zum Einsetzen/Entfernen
der Nadel/Nadeln in/aus den/dem Hohlkörper auszuführen.
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An
der so gestalteten Erfindung können
zahlreiche Modifikationen und Änderungen
vorgenommen werden, welche alle in den Schutzbereich der beigefügten Ansprüche fallen.
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Alle
Details können
des Weiteren durch technisch gleichwertige Elemente ersetzt werden.
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In
der Praxis können
beliebige Materialen sowie mögliche
Formen und Abmessungen entsprechend den Anforderungen verwendet
werden, ohne dadurch aus dem Schutzbereich der beigefügten Ansprüche zu fallen.
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Wenn
in den Ansprüchen
genannte technische Merkmale mit einer Bezugsziffer versehen sind, dienen
diese Bezugsziffern einzig dazu, die Verständlichkeit der Ansprüche zu verbessern,
und folglich haben die Bezugsziffern keine einschränkende Wirkung
auf die Interpretation jedes auf diese Weise beispielhaft durch
derartige Bezugsziffern identifizierten Elements.