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DE602005003039T2 - Tätowiergerät - Google Patents

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DE602005003039T2
DE602005003039T2 DE602005003039T DE602005003039T DE602005003039T2 DE 602005003039 T2 DE602005003039 T2 DE 602005003039T2 DE 602005003039 T DE602005003039 T DE 602005003039T DE 602005003039 T DE602005003039 T DE 602005003039T DE 602005003039 T2 DE602005003039 T2 DE 602005003039T2
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DE
Germany
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needle
cable
hollow body
tattoo
hole
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DE602005003039T
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Luigi Conti Vecchi
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Original Assignee
Individual
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Active legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M37/00Other apparatus for introducing media into the body; Percutany, i.e. introducing medicines into the body by diffusion through the skin
    • A61M37/0076Tattooing apparatus

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  • Polarising Elements (AREA)
  • Prostheses (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tätowiergerät.
  • Tätowieren ist eine weit verbreitete und in großem Maße ausgeführte Technik zur Körperdekoration, wobei Kennzeichnungen, Zeichnungen, Buchstaben, Symbole oder andere Muster durch Stechen in die dauerhafte Schicht der Haut und gleichzeitiges Injizieren gefärbter Pigmente auf den Körper eingeätzt werden.
  • In den letzten Jahren wurde diese Technik weit verbreitet im ästhetischen und kosmetischen Gebiet in Form des sogenannten "dauerhaften Makeups" verwendet, was darin besteht, die Teile des Gesichts (Augenbrauen, Lidstrich, Lippen ...), die normalerweise mit herkömmlichen kosmetischen Produkten geschminkt werden, zu tätowieren.
  • Um diese Technik auszuführen, ist es gängig, Geräte zu verwenden, die herkömmlich im Allgemeinen als Tätowiergeräte bezeichnet werden, welche einen länglichen Hohlkörper aufweisen, der manuell bewegt werden kann und geeignet ist, eine Farbflüssigkeit zu enthalten und als Führung für eine oder mehrere bewegliche Nadeln zu dienen.
  • Im Allgemeinen ist an einem Ende des Hohlkörpers ein Austrittsloch für die Flüssigkeit vorgesehen, in welchem die Nadel auf sich hin- und herbewegende Weise zwischen zwei Endpositionen, das heißt, einer Position, in welcher sie vollständig in den Hohlkörper eingesetzt ist, und einer Position, in welcher die Spitze der Nadel aus dem Loch hervorsteht, um die Haut zu durchstechen und die Farbflüssigkeit mitzunehmen, gleiten kann.
  • In den Hohlkörper sind im Allgemeinen Motormittel eingesetzt, welche die Nadel zwischen den beiden Endpositionen bewegen, wodurch diesen eine vibrationsbewegung, das heißt, mit plötzlichen und sofortigen Änderungen der Richtung, verliehen wird; in der Praxis wird, wenn die Endposition, die außerhalb des Hohlkörpers liegt, erreicht ist, die Spitze der Nadel sofort in die entgegengesetzte Richtung zurückgezogen, wo sie erneut plötzlich umkehrt.
  • Die Motormittel werden nicht nur betätigt, um zu ermöglichen, dass die Nadel die Haut durchsticht, während die Tätowierung hergestellt wird, sondern auch, um den Hohlkörper mit der erforderlichen Farbflüssigkeit zu füllen; das Loch, aus dem die Flüssigkeit aus dem Hohlkörper austritt, wird nämlich für gewöhnlich auch als Einlass verwendet und das Füllen wird üblicherweise durch Kapillarwirkung durchgeführt, indem das Ende des Hohlkörpers, das mit dem Loch versehen ist, in einen Behälter eingetaucht wird, der das Pigment enthält, und indem die Nadel bewegt wird, um das Ziehen zu erleichtern.
  • Diese bekannten Tätowiergeräte weisen Nachteile auf, einschließlich der Tatsache, dass die Motormittel, mit denen sie ausgestattet sind, bedeutende Abmessungen aufweisen und beachtlich das Gewicht der Hohlkörpers erhöhen, wodurch somit die Wendigkeit und einfache Handhabung eingeschränkt wird.
  • Des Weiteren wird durch die Vibrationsbewegung, welcher die Nadel unterliegt, ein gleichförmiges Ausbreiten der Farbflüssigkeit in der Haut verhindert, da keine Zeit bleibt, dass das Pigment von der Epidermis absorbiert wird, wenn die Spitze der Nadel die Endposition erreicht, die außerhalb des Hohlkörpers liegt.
  • In dieser Hinsicht wird darauf hingewiesen, dass, um die Diffusion der Farbe in der Haut zu verbessern, der Bediener gezwungen ist, mehr Druck auf das Tätowiergerät anzuwenden und diese zu neigen, wodurch die Eindringtiefe der Nadel erhöht wird und somit auch der Schmerz der Person, die tätowiert wird, und außerdem ein fehlerhaftes Heilen der Haut verursacht wird.
  • Des Weiteren sind die Nadeln, die in herkömmlichen Tätowiergeräten verwendet werden, oftmals im Wesentlichen starr und dick, und selbst leichter Druck auf den Hohlkörper kann ein übermäßiges Durchstechen der Haut verursachen.
  • Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Gesundheit und Hygiene die Nadeln nach jedem Gebrauch gründlich sterilisiert werden müssen oder der Art Wegwerfnadel sein müssen; in beiden Fällen sind sich wiederholende Schritte zum Einsetzen der Nadel in den Hohlkörper und Entfernen aus dem Hohlkörper erforderlich, was eine beachtliche Zeit und die besondere Sorgfalt des Bedieners erfordert.
  • Insbesondere der Schritt des Einsetzens ist kritisch, da die Nadeln auf gar keinen Fall verschmutzt werden dürfen, um nicht die Gesundheit der Person, mit der sie in Kontakt kommt, zu gefährden.
  • Schließlich wird darauf hingewiesen, dass bekannte Tätowiergeräte nur sehr begrenzte Mengen an Farbflüssigkeit enthalten können, da die Menge an Pigmenten, die an der Nadel haftet und während deren Bewegung nach außen mitgenommen wird, umso höher ist, je höher der Pegel ist, der von der Flüssigkeit in dem Hohlkörper erreicht wird, was der Handlung des Zeichnens entgegenwirkt; in der Praxis wird der Benutzer dadurch gezwungen, wiederholt Füllvorgänge durchzuführen, wodurch die Herstellung der Tätowierung wesentlich verlangsamt wird.
  • Als Beispiel für bekannte Lösungen wird ein Tätowierätzgerät, wie in US-Patent Nr. US 4,031,783 offenbart, angeführt, welche ein Hauptkörperelement, in dem eine exzentrische Nadelantriebsstruktur zum Hin- und Herbewegen einer Tätowiernadel lagert, einen Motor, der außerhalb des Körperelements angeordnet ist, und ein biegsames Kabel zum Antrieb der exzentrischen Antriebsstruktur aus der Ferne durch den externen Motor aufweist.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die oben genannten Nachteile im Stand der Technik zu beseitigen, indem ein Tätowiergerät vorgesehen wird, das leicht und kompakt ist, eine Verbesserung der Diffusion der Farbflüssigkeit in der Haut ermöglicht, die Arbeit des Bedieners erleichtert, den Schmerz, der durch das Stechen verursacht wird, verringert und die Sicherheit der Person, an der es eingesetzt wird, erhöht wird, wobei insbesondere die Bildung von Keloiden, die durch schlechtes Heilen verursacht werden, vermieden wird.
  • Innerhalb dieses Ziels ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Tätowiergerät vorzusehen, das einfach ist, in der Praxis leicht zu handhaben ist, dessen Benutzung sicher ist, dessen Betrieb kostengünstig ist und das relativ preiswert ist.
  • Dieses Ziel und diese sowie andere Aufgaben, die nachfolgend besser offensichtlich werden, werden durch das vorliegende Tätowiergerät erfüllt, welche wenigstens einen länglichen Hohlkörper, in dem eine Farbflüssigkeit enthalten sein kann, ein Loch, das an einem Ende des Hohlkörpers vorgesehen ist, wenigstens eine Nadel, die auf sich hin- und herbewegende Weise entlang des Lochs gleiten kann, und Mittel zum Bewegen der Nadel zwischen einer ersten Endposition, in welcher die Nadel wenigstens teilweise aus dem Hohlkörper übersteht, und einer zweiten Endposition, in welcher sich die Nadel vollständig in dem Hohlkörper befindet, aufweist, wobei die Bewegungsmittel Motormittel aufweisen, die mit der Nadel verbunden werden können, indem Bewegungsübertragungsmittel zwischengesetzt werden, die mit wenigstens einem biegsamen Kabel versehen sind, dessen erstes Ende mit den Motormitteln verbunden ist und dessen zweites Ende mit der Nadel verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Motormittel wenigstens einen beweglichen Bereich und wenigstens einen feststehenden Bereich aufweisen, die mit Schnellkopplungsmitteln zum schnellen Koppeln des beweglichen Bereichs mit dem biegsamen Kabel der Übertragungsmittel ausgestattet sind.
  • Weitere charakteristische Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden offenbar anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten, aber nicht ausschließlichen Ausführungsform einer Tätowiergerät, die als nicht einschränkendes Beispiel in den beigefügten Zeichnungsfiguren dargestellt ist, wobei:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung ist;
  • 2 eine Schnittansicht des Hohlkörpers des Tätowiergerät gemäß der Erfindung ist;
  • 3 eine mögliche Bewegungslinie der Nadel des Tätowiergerät gemäß der Erfindung darstellt;
  • 4 eine perspektivische Ansicht, teilweise durch angedeutete Linien dargestellt, der Schnellkopplungsmittel des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung ist;
  • 5 eine Schnittansicht der Schnellkopplungsmittel des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung ist;
  • 6 eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform der Bewegungsmittel des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung ist, wobei die Nadel in der zweiten Endposition ist;
  • 7 eine Schnittansicht der Bewegungsmittel aus 6 ist, wobei die Nadel in der ersten Endposition ist;
  • 8 eine Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform der Bewegungsmittel des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung ist, wobei die Nadel in der zweiten Endposition ist;
  • 9 eine Schnittansicht der Bewegungsmittel aus 8 ist, wobei die Nadel in der ersten Endposition ist;
  • 10 eine Schnittansicht einer dritten Ausführungsform der Bewegungsmittel des Tätowiergerätes gemäß der Erfindung ist.
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungsfiguren bezeichnet die Bezugsziffer 1 im Allgemeinen ein Tätowiergerät.
  • Das Tätowiergerät 1 weist einen länglichen Hohlkörper 2 auf, der aus einem schlauchförmigen Segment 3 gebildet ist, dessen eines Ende mit einer Kappe 4 verschlossen ist, wobei ein Loch 5 an dem gegenüberliegenden Ende gebildet ist.
  • Der Körper 2 ist geeignet, von einem Bediener von Hand bewegt zu werden; insbesondere weist die Seitenfläche des schlauchförmigen Segments 3 an einem im Wesentlichen mittleren Teil ein vertieftes Profil auf, damit es besonders anatomisch geformt ist und leicht zu handhaben ist.
  • Ein Hohlraum 6 zum Enthalten einer Farbflüssigkeit ist in dem Hohlkörper 2 gebildet und mit der Außenseite mittels eines Loches 5 verbunden.
  • Insbesondere ist der Hohlraum zwischen den Wänden des schlauchförmigen Segments 3 und einer Innenwand 7 abgegrenzt, welche im Wesentlichen konisch ist und sich von dem Segment erstreckt, so dass die Konkavität von dem Loch 5 weg gerichtet ist.
  • Ein Loch 8, das zu dem Loch 5 koaxial ist, ist an dem spitzen Ende der Wand vorgesehen.
  • Das Tätowiergerät 1 ist mit einer Nadel 9 ausgestattet, die den Hohlraum 6 von Seite zu Seite durchquert und so eingesetzt ist, dass sie in einer Hin- und Herbewegung in dem Loch 5 und dem Loch 8 gleiten kann; insbesondere sind die transversalen Abmessungen der Nadel 9 und des Lochs 8 zueinander komplementär, um während des Gleitens der Nadel im Wesentlichen in Kontakt zu bleiben und das Austreten der Flüssigkeit aus dem Loch zu verhindern.
  • Die Nadel 9 ist besonders fein und im Wesentlichen biegsam; ihre Abmessungen und Steifigkeit sind so festgelegt, dass sie sich während des Stechens in die Haut biegen kann, um ein übermäßiges Stechen in die Haut zu vermeiden.
  • In der in den Zeichnungsfiguren dargestellten besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Nadel 9 eine einzelne Nadel, allerdings sind alternative Ausführungsformen, bei denen das Tätowiergerät 1 eine Mehrzahl zueinander paralleler Nadeln aufweist, nicht ausgeschlossen.
  • Weiterhin ist die vorliegende Erfindung mit Mitteln 10 zum Bewegen der Nadel 9 zwischen einer ersten Endposition, in welcher die Nadel wenigstens teilweise aus dem Hohlkörper 2 durch das Loch 5 übersteht, und einer zweiten Endposition, in welcher die Nadel vollständig in dem Hohlkörper untergebracht ist, ausgestattet.
  • Die Bewegungsmittel 10 weisen Motormittel 11 auf, welche außerhalb des Hohlkörpers 2 liegen und mit der Nadel 9 durch Zwischensetzen von Bewegungsübertragungsmitteln 12 verbunden werden können.
  • Insbesondere weisen die Motormittel 11 einen feststehenden Bereich 11a und einen beweglichen Bereich 11b, der eine Rotationsbewegung aufweist, auf.
  • Die Rotationsgeschwindigkeit des beweglichen Bereichs 11b kann durch den Benutzer mittels eines Einstellmittels 13 gewählt werden, welches zum Beispiel ein Pedal, einen Hebel, einen Knopf oder Ähnliches aufweisen kann.
  • Gemäß der Erfindung weisen die Übertragungsmittel 12 ein biegsames Kabel 14 auf, dessen erstes Ende 14a mit dem beweglichen Bereich 11b verbunden sein kann und dessen zweites Ende 14b, das gegenüber dem ersten Ende angeordnet ist, mit der Nadel 9 verbunden ist.
  • Das biegsame Kabel kann um sich selbst rotieren, wobei es rotierbar in einem entsprechenden biegsamen Schlauch 15 gleitet, dessen erstes Ende 15a mit dem feststehenden Bereich 11a verbunden sein kann und dessen zweites Ende 15b, das gegenüber dem ersten Ende angeordnet ist, an der Außenfläche der Kappe 4 befestigt ist, beispielsweise durch Verkleben.
  • Das Kabel 14 ist wesentlich länger als der Schlauch 15, und seine Enden 14a und 14b stehen über die Enden 15a und 15b des Schlauchs über.
  • Die Bereiche 11a und 11b der Motormittel 11 sind mit Mitteln 16 zum schnellen Koppeln der Übertragungsmittel 12 vorgesehen.
  • Die Kopplungsmittel weisen ein zylindrisches Element 17 auf, das zusammen mit dem beweglichen Bereich 11b um seine eigene Achse rotieren kann; ein derartiges Element ist mit einem axialen Schlitz 18 und mit einer Kerbe 19, die bezogen auf den Schlitz schräg ist, versehen.
  • Das erste Ende 14a des Kabels 14 ist in rechten Winkeln gebogen, um so in den Schlitz eingesetzt zu werden, dass der gebogene Teil in der Kerbe 19 untergebracht ist.
  • Des Weiteren kann der Schlauch 15 mit den Motormitteln 11 durch einen im Wesentlichen schlauchförmigen Bereich 20 verbunden werden, welcher einen kreisförmigen Querschnitt aufweist, mit dem ersten Ende des Schlauchs 15 verbunden ist und in eine entsprechende Nabe 21 eingesetzt werden kann, die an dem feststehenden Bereich 11a koaxial zu dem Element 17 vorgesehen ist.
  • Durch das Einsetzen des Bereichs 20 in die Nabe 21 wird eine lösbare Befestigung vorgesehen, die durch Reibung zwischen den miteinander in Kontakt stehenden zylindrischen Flächen erzeugt wird.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass durch das Einsetzen des Bereichs 20 in die Nabe 21 ermöglicht wird, das erste Ende 14a des Kabels 14 in Kontakt mit dem Element 17 nahe des Schlitzes 18 anzuordnen; unabhängig von der Position, die von dem gebogenen Teil des Kabels 14 bezogen auf die Kerbe 19 eingenommen wird, ist die Rotation des Elements 17 bei Betätigung der Motormittel 11 derart, dass der gebogene Teil in der Kerbe 19 festgehalten wird und das Kabel 14 rotierbar mitgeführt wird.
  • Das zweite Ende 14b des Kabels 14 endet in dem Hohlkörper 2, wo es so gestützt wird, dass es um eine Rotationsachse R, welche im Wesentlichen transversal bezogen auf die Nadel 9 ist, rotieren kann; des Weiteren ist das Ende mit exzentrischen Mitteln verbunden, die in der Lage sind, die Rotationsbewegung des Kabels 14 in die geradlinige Hin- und Herbewegung der Nadel 9 zu wandeln.
  • Vorteilhafterweise werden die exzentrischen Mittel durch einen gebogenen Teil 22 des zweiten Endes 14b des Kabels 14 gebildet, in den ein Ring 23, der mit der Nadel 9 verbunden ist, eng anliegend so eingesetzt wird, dass die Rotation des Kabels 14 geeignet ist, die Nadel 9 mitzuführen, so dass sie sich zwischen den beiden Endpositionen bewegt.
  • Des Weiteren weisen die Bewegungsmittel 10 Mittel 24 zum zeitweiligen Stoppen der Nadel 9 in der ersten Endposition auf.
  • In der Praxis sind die Bewegungsmittel 10 derart, dass der Nadel 9 eine Bewegung, beispielsweise der Art wie durch das in 3 dargestellte Diagramm beschrieben, verliehen wird, wobei die Ordinate den Raum S, der von der Nadel 9 zwischen der ersten Endposition P1 und der zweiten Endposition P2 abgedeckt wird, darstellt, während die Abzisse die Zeit t darstellt.
  • In einer ersten Ausführungsform der Bewegungsmittel 10 wie in 6 und 7 dargestellt bildet der gebogene Bereich 22 im Wesentlichen einen kreisförmigen Bogen, dessen Enden steif rotierbar in zwei Ösen 25, welche entlang einer Richtung ausgerichtet sind, die im Wesentlichen senkrecht zur Nadel 9 ist, verbunden sind; diese Richtung definiert die Rotationsachse R.
  • Bei dieser Ausführungsform werden die Anhaltemittel 24 durch einen Sperrkörper gebildet, der entlang des Wegs des gebogenen Bereichs 22 zwischen einem derartigen Bereich und dem Loch 5 angeordnet ist und geeignet ist, die elastische Verformung des gebogenen Bereichs zu bewirken, so dass der Abstand des Rings 23 zu der Rotationsachse R verringert wird.
  • Insbesondere ist der Sperrkörper 24 eine derartige Teilung, die transversal zur Nadel 9 liegt und welche eine Mittelöffnung 26 aufweist, in welcher die Nadel derart angeordnet ist, dass sie hindurchgeht.
  • Die Arbeitsweise der Anhaltemittel 24 ist wie folgt: Während der Rotation des Kabels 14 um die Rotationsachse R wird der gebogene Bereich 22 genötigt, in Kontakt mit dem Sperrkörper 24 zu kommen und unter Verwendung seiner Biegsamkeit verformt zu werden, und dann nimmt er wieder seine ursprüngliche Form ein, nachdem er sich auf die andere Seite des Körpers bewegt hat.
  • Bei dieser Verformung wird der gebogene Bereich 22 gegen den Sperrkörper zusammengedrückt, und der Abstand des Rings 23 zur Rotationsachse R wird deutlich verringert; solange der gebogene Bereich verformt bleibt, ist ein weiteres Voranschreiten der Nadel 9 in Richtung des Austretens aus dem Loch 5 nicht möglich, wodurch in der Praxis die Nadel in der ersten Endposition gehalten wird.
  • In einer zweiten Ausführungsform der Bewegungsmittel 10, dargestellt in 8 und 9, bildet der gebogene Bereich 22 ein gerades Segment, das zur Rotationsachse R im Wesentlichen geneigt ist und insbesondere bezogen auf die Nadel 9 in rechten Winkeln angeordnet ist.
  • In dieser zweiten Ausführungsform sind die Anhaltemittel von gleicher Art wie die Anhaltemittel der vorher dargestellten ersten Ausführungsform und geben somit deren Arbeitsweise wieder.
  • In einer dritten Ausführungsform der Bewegungsmittel 10, dargestellt in 10, bildet der gebogene Bereich 22 einen kreisförmigen Bogen, der gleich zu dem kreisförmigen Bogen in Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform ist.
  • Die Anhaltemittel 24 werden jedoch aus zwei Schlitzen gebildet, die in der Kappe 4 gebildet sind und, wie die Ösen 25, die Rotationsachse R des Kabels 14 definieren, jedoch im Unterschied zu den Ösen entlang einer Richtung ausgerichtet sind, die bezogen auf die Nadel 9 im Wesentlichen schräg ist.
  • Des Weiteren wird die Nadel 9 so eingesetzt, dass sie in einem Führungsrohr 27, das mit dem schlauchförmigen Segment 3 verbunden ist und geeignet ist, dessen Biegen einzuschränken, gleiten kann.
  • Insbesondere kann der Ring 23 auf einem gebogenen Bereich 22 zwischen einer ersten Anordnung, in welcher er nahe der Rotationsachse R angeordnet ist, an der ersten Endposition der Nadel 9 und einer zweiten Anordnung, in welcher er von der Achse beabstandet ist, an der zweiten Endposition gleiten; in 10 ist die erste Anordnung in durchgezogenen Linien und die zweite Anordnung in gestrichelten Linien dargestellt.
  • Bei dieser dritten Ausführungsform ist die Arbeitsweise der Anhaltemittel 24 wie folgt: Während der Rotation des Kabels 14 wird der Ring 23 dazu gebracht, entlang des gebogenen Bereichs 22 zu gleiten, wodurch die Nadel 9 zwischen den beiden Endpositionen verschoben wird.
  • Aufgrund der besonderen relativen Neigung zwischen der Rotationsachse R und der Nadel 9 verändert der Ring 23 darüber hinaus periodisch seinen Abstand zu der Achse; insbesondere ist er der Rotationsachse R sehr nah, wenn die Nadel 9 aus dem Loch 5 austritt, so dass sich während der Rotation des gebogenen Bereichs 22 die Nadel bezogen auf den ersten Endbereich im Wesentlichen nicht bewegt.
  • Alle oben beschriebenen und in den Zeichnungsfiguren dargestellten Ausführungsformen des Tätowiergerätes 1 sind mit Motormitteln 11 ausgestattet, die einen rotierbaren beweglichen Bereich 11b aufweisen; jedoch sind alternative Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, bei welchen der bewegliche Bereich 11b eine geradlinige Hin- und Herbewegung aufweist, die auf die Nadel 9 mittels eines Kabels 14 übertragen werden kann, das in Längsrichtung in dem Schlauch 15 gleiten kann, nicht ausgeschlossen.
  • Bei dieser alternativen Ausführungsform kann das Kabel 14 steif mit dem einen Ende der Nadel 9, um diese zu bewegen, verbunden sein; des Weiteren ist es vorteilhafterweise möglich, elastische Mittel vorzusehen, die auf die Nadel 9 für deren Weg von der zweiten Endposition zu der ersten Endposition wirken und zu der Rückwärtswirkung des Kabels 14 für den Rückweg der Nadel 9 von der ersten Endposition zu der zweiten Endposition beitragen.
  • In der Praxis wird durch das Vorhandensein der elastischen Mittel ermöglicht, das Kabel 14 konstant unter Zug zu halten, sowohl während des Austretens aus dem Hohlkörper 2 als auch während des Zurückziehens der Nadel in diesen hinein.
  • In der Praxis hat sich herausgestellt, dass mit der beschriebenen Erfindung die gestellte Aufgabe und Zielsetzung erfüllt werden.
  • In dieser Hinsicht wird darauf hingewiesen, dass die besondere Lösung des Verwendens von Motormitteln, die außerhalb des Hohlkörpers liegen, das Gewicht des Tätowiergerätes, das von dem Benutzer gehandhabt werden muss, reduziert wird, wodurch es wesentlich besser zu bewegen und leichter zu bedienen ist.
  • Mit dem vorliegenden Tätowiergerät wird weiter ermöglicht, die Nadel für eine Zeit, die ausreichend ist, dass sich die Farbflüssigkeit in der Haut ausbreitet und von der Epidermis absorbiert zu werden, in der ersten Endposition anzuhalten.
  • Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die besondere Biegsamkeit des Kabels sowie der Nadel es ermöglichen, ein übermäßiges Stechen in die Haut zu vermeiden; das Kabel und die Nadel sind nämlich beide geeignet, sich im Fall gegebener Widerstände, die von der Haut entgegengebracht werden, zu biegen, wodurch verhindert wird, dass die Spitze der Nadel Tiefen erreicht, die besonders schmerzempfindlich sind oder ein fehlerhaftes Heilen bewirken.
  • Weiterhin wird betont, dass in die vorliegende Erfindung wesentlich höhere Mengen an Farbflüssigkeit eingefüllt werden können als bei bekannten Arten von Tätowiergeräten; das liegt daran, dass die Pigmentmenge, die an der Nadel während des Füllens haftet, begrenzt ist und höchstens proportional zum Abstand zwischen dem im Hohlkörper gebildeten Loch und dem in der Innenwand, die den Hohlraum abgrenzt, gebildeten Loch ist.
  • Schließlich ist die vorliegende Erfindung für Einmalanwendungen besonders geeignet; der Hohlkörper, der eine oder mehrere Nadeln enthält, kann nämlich zusammen mit dem Kabel und dem biegsamen Schlauch in sterilen Verpackungen verteilt werden, geeignet getrennt von den Motormitteln, mit welchen er schnell durch die Schnellkopplungsmittel verbunden werden kann, ohne dass der Bediener gezwungen ist, anspruchsvolle Aufgaben zum Einsetzen/Entfernen der Nadel/Nadeln in/aus den/dem Hohlkörper auszuführen.
  • An der so gestalteten Erfindung können zahlreiche Modifikationen und Änderungen vorgenommen werden, welche alle in den Schutzbereich der beigefügten Ansprüche fallen.
  • Alle Details können des Weiteren durch technisch gleichwertige Elemente ersetzt werden.
  • In der Praxis können beliebige Materialen sowie mögliche Formen und Abmessungen entsprechend den Anforderungen verwendet werden, ohne dadurch aus dem Schutzbereich der beigefügten Ansprüche zu fallen.
  • Wenn in den Ansprüchen genannte technische Merkmale mit einer Bezugsziffer versehen sind, dienen diese Bezugsziffern einzig dazu, die Verständlichkeit der Ansprüche zu verbessern, und folglich haben die Bezugsziffern keine einschränkende Wirkung auf die Interpretation jedes auf diese Weise beispielhaft durch derartige Bezugsziffern identifizierten Elements.

Claims (21)

  1. Tätowiergerät (1), welches wenigstens einen länglichen Hohlkörper (2), in dem eine Farbflüssigkeit enthalten sein kann, ein Loch (5), das an einem Ende des Hohlkörpers (2) vorgesehen ist, wenigstens eine Nadel (9), die auf sich hin- und herbewegende Weise entlang des Lochs (5) gleiten kann, und Bewegungsmittel (10) zum Bewegen der Nadel (9) zwischen einer ersten Endposition, in welcher die Nadel wenigstens teilweise aus dem Hohlkörper (2) übersteht, und einer zweiten Endposition, in welcher sich die Nadel (9) vollständig in dem Hohlkörper (2) befindet, aufweist, wobei die Bewegungsmittel (10) Motormittel (11) aufweisen können, die mit der Nadel (9) verbunden werden können, indem Bewegungsübertragungsmittel (12) zwischengesetzt werden, die mit wenigstens einem biegsamen Kabel (14) versehen sind, dessen erstes Ende (14a) mit den Motormitteln (11) verbunden ist und dessen zweites Ende (14b) mit der Nadel (9) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Motormittel (11) wenigstens einen beweglichen Bereich (11b) und wenigstens einen feststehenden Bereich (11a) aufweisen, die mit Schnellkopplungsmitteln (16, 17) zum schnellen Koppeln des beweglichen Bereichs (11b) mit dem biegsamen Kabel (14) der Übertragungsmittel (12) ausgestattet sind.
  2. Tätowiergerät (1) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmittel (12) wenigstens einen biegsamen Schlauch (15) aufweisen, in welchem ein erstes Ende (15a) mit den Motormitteln (11) verbunden sein kann und ein zweites Ende (15b) mit dem Hohlkörper (2) verbunden sein kann, wobei das Kabel (14) derart in dem Schlauch (15) angeordnet ist, dass das Kabel gleiten kann.
  3. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabel (14) erheblich länger als der Schlauch (15) ist, wobei die Kabelenden (14a, 14b) aus den Schlauchenden (15a, 15b) überstehen.
  4. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Motormittel (11) außerhalb des Hohlkörpers (2) liegen.
  5. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Motormittel (11) Mittel zum Anpassen der Geschwindigkeit des beweglichen Bereichs aufweisen.
  6. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpassungsmittel ein Pedal, einen Hebel, einen Knopf oder Ähnliches aufweisen.
  7. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche Bereich (11b) der Motormittel eine Rotationsbewegung aufweist, wobei das Kabel (14) in der Lage ist, in dem Schlauch (15) rotierend zu gleiten.
  8. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnellkopplungsmittel (16) ein Element (17) aufweisen, das zusammen mit dem beweglichen Bereich (11b) rotieren kann und mit einem im Wesentlichen axialen Schlitz (18) und einer Kerbe (19), die bezogen auf den Schlitz (18) schräg ist, versehen ist, wobei das erste Ende (14a) des Kabels (14) in rechten Winkeln gebogen ist, um so in den Schlitz (18) eingesetzt zu werden, dass der gebogene Teil in der Kerbe (19) untergebracht ist.
  9. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnellkopplungsmittel (16) eine Nabe (21) aufweisen, die auf dem feststehenden Bereich (11a) der Motormittel (11) gebildet ist, und es möglich ist, in diese einen entsprechenden im Wesentlichen schlauchförmigen Bereich (20) einzusetzen, der mit dem ersten Ende (15a) des Schlauchs (15) verbunden ist.
  10. Tätowiergerät (1) gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ende (14b) des Kabels (14) in dem Hohlkörper (2) angeordnet ist, derart, dass es um eine Rotationsachse (R) rotieren kann, die im Wesentlichen transversal zur Nadel (9) liegt, und mit exzentrischen Mitteln (22) verbunden ist, die geeignet sind, die Rotationsbewegung des Kabels (14) in die geradlinige Hin- und Herbewegung der Nadel (9) zu wandeln.
  11. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die exzentrischen Mittel durch einen gebogenen Bereich (22) des zweiten Endes (14b) des Kabels (14) gebildet sind, in den ein Ring (23) eng anliegend eingesetzt ist, wobei der Ring (23) mit der Nadel (9) verbunden ist und wobei die Rotation des Kabels (14) geeignet ist, die Nadel (9) zwischen der ersten und der zweiten Endposition zu bewegen.
  12. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsmittel (10) Anhaltemittel (24) zum zeitweisen Anhalten der Nadel (9) in der ersten Endposition aufweisen.
  13. Tätowiergerät (1) gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaltemittel wenigstens einen Sperrkörper (24) aufweisen, der entlang des Wegs des gebogenen Bereichs (22) des Kabels (14) angeordnet ist, zwischen dem Bereich (22) und dem Loch (5), und geeignet ist, eine elastische Verformung des gebogenen Bereichs (22) zu erzeugen, um den Abstand des Rings (23) zu der Rotationsachse (R) an der ersten Endposition der Nadel (9) zu reduzieren.
  14. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaltemittel (24) wenigstens einen Schlitz aufweisen, der die Rotationsachse (R) abgrenzt und im Wesentlichen schräg bezogen auf die Nadel (9) liegt, wobei der Ring (23) in der Lage ist, auf dem gebogenen Bereich (22) zwischen einer Anordnung, in welcher der Ring (23) an der ersten Endposition der Nadel nahe der Rotationsachse (R) angeordnet ist, und einer Anordnung, in welcher der Ring (23) an der zweiten Endposition der Nadel von der Rotationsachse (R) beabstandet ist, zu gleiten.
  15. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche Bereich der Motormittel eine geradlinige Hin- und Herbewegung aufweist, wobei das Kabel in der Lage ist, längs in dem Schlauch zu gleiten.
  16. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie elastische Mittel aufweist, die mit der Nadel verbunden sind, um die Nadel von der zweiten Endposition zu der ersten Endposition passieren zu lassen und die Rückholaktion des Kabels für die Rückwärtsbewegung der Nadel von der ersten Position zu der zweiten Position auszunutzen.
  17. Tätowiergerät (1) gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlkörper (2) ein Hohlraum (6) vorgesehen ist, um die Farbflüssigkeit zu enthalten, der mit der Außenseite mittels des Lochs (5) verbunden ist.
  18. Tätowiergerät gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (6) zwischen den Außenwänden des Hohlkörpers (2) und wenigstens einer innenliegenden, im Wesentlichen konischen Wand (7) abgegrenzt ist, die sich von dem Hohlkörper derart erstreckt, dass ihre Austiefung von dem Loch (5) weggerichtet ist, und in der wenigstens ein Loch (8) vorgesehen ist, in welches die Nadel (9) derart eingesetzt ist, dass sie gleiten kann.
  19. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die transversalen Abmessungen der Nadel (9) und des Lochs (5) im Wesentlichen zueinander komplementär sind.
  20. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadel (9) im Wesentlichen biegsam ist.
  21. Tätowiergerät gemäß einem oder mehreren der vorausgegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Mehrzahl der Nadeln aufweist.
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