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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. ERFINDUNGSGEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Kommunikationssysteme und
insbesondere drahtlose Kommunikationssysteme.
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2. STAND DER TECHNIK
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Herkömmliche
drahtlose Kommunikationssysteme enthalten eine oder mehrere Basisstationen,
die auch als Zugangspunkte oder Knoten B oder Zugangsnetze bezeichnet
werden können,
zur Bereitstellung von drahtloser Konnektivität für eine oder mehrere Mobileinheiten,
die auch unter Verwendung von Begriffen wie beispielsweise Benutzergeräte, Teilnehmergeräte und Zugangsendgeräte bezeichnet
werden können.
Beispielhafte Mobileinheiten umfassen Zellulartelefone, persönliche Datenassistenten,
intelligente Telefone, Textnachrichtenübermittlungsvorrichtungen,
Laptop/Notizbuchcomputer, Tischrechner und dergleichen. Jede Basisstation
kann drahtlose Konnektivität
für eine
oder mehrere Mobileinheiten, wie beispielsweise die Mobileinheiten
in einem geographischen Gebiet oder einer Zelle bereitstellen, die
der Basisstation zugeordnet ist. Beispielsweise kann eine Basisstation
drahtlose Konnektivität
für Mobileinheiten
bereitstellen, die sich in einer Zelle gemäß einem UMTS-Protokoll (Universal
Mobile Telecommunication System) befinden. Als Alternative kann
die Basisstation drahtlose Konnektivität für Mobileinheiten bereitstellen,
die sich in einer Zelle gemäß einem
CDMA-Protokoll, einem IEEE 802.11-Protokoll, einem IEEE 802.16-Protokoll,
einem IEEE 802.20-Protokoll, einem Bluetooth-Protokoll und/oder
sonstigen Protokollen befinden.
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Im
Betrieb unterhält
jede Mobileinheit eine drahtlose Kommunikationsverbindung oder Strecke
mit einer oder mehreren Basisstationen. Die drahtlose Kommunikationsverbindung
umfaßt
typischerweise eine oder mehrere Aufwärts- und/oder Abwärtskanäle zum Übertragen
von Daten und Steuerungsinformationen. Sprachverkehr wird herkömmlicherweise über die
drahtlose Kommunikationsverbindung unter Verwendung von leitungsvermittelten
Funkträgern übertragen,
so daß eine
permanente Verbindung zwischen der Mobileinheit und der Basisstation
und/oder dem Funkzugangsnetz besteht. In fortgeschrittenen Sprachcodierungsverfahren
wie beispielsweise AMR-Verfahren (Adaptive Multi-Rate) werden Verfahren
zur Verbesserung des Wirkungsgrades der Nutzung knapper Funkressourcen
implementiert. Kanalisierungscodes, die zur Definition der Aufwärts- und/oder Abwärtskanäle benutzt
werden, gehören
zu den beschränktesten
Ressourcen in einem drahtlosen Telekommunikationssystem. Beispielsweise
können
die Kanalisationscodes in UMTS-Systemen Walsh-Codes mit einem Spreizfaktor
128 sein, in welchem Fall höchstens
128 gleichzeitige Verbindungen durch eine einzige Basisstation in
einer Zelle unterstützt
werden können.
Weiterhin wird die Anzahl gleichzeitiger Verbindungen in reellen
Systemen typischerweise durch Störungsgrenzen,
Overhead der sanften Weiterschaltung und dergleichen verringert.
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VoIP-Systeme
(Voice over Internet Protocol) übertragen
Daten und/oder Steuerungsinformationen unter Verwendung eines paketvermittelten
Netzes wie beispielsweise des Internets. In VoIP-Systemen sind Sprachdatenrahmen
in Internet-Protokoll-Datenrahmen eingebettet. Es werden typischerweise
zwei unterschiedliche Arten von Paketen übertragen: RTP-Pakete (Real
Time Protocol – Echtzeitprotokoll),
die die Sprachnutzdaten führen,
und RTCP-Pakete
(Real Time Control Protocol – Echtzeitsteuerungsprotokoll),
die Steuerungsinformationen wie beispielsweise Synchronisationsinformationen,
Informa tionen, die für
Konferenzrufe zwischen mehreren Teilnehmern benutzt werden können, und
dergleichen führen.
Obwohl die RTP-Pakete und die RTCP-Pakete auf Internet-Protokoll-Ebene
gemultiplext werden können,
unterscheiden sich die Dienstgüteerfordernisse
der zwei Paketarten. Die RTP-Pakete unterliegen relativ strengen
Laufzeitbeschränkungen
(d. h. sie sind verzögerungsintolerant),
sind aber relativ tolerant gegenüber
Verlust. Im Gegensatz sind die RTCP-Pakete verzögerungstolerant, aber sehr
sensibel gegenüber
Verlust. Weiterhin werden die RTP-Pakete allgemein häufig und/oder
periodisch übertragen
und weisen vorhersagbare Größen auf,
während die
RTCP-Pakete gelegentlich und/oder sporadisch übertragen werden können, aber
größere und/oder
veränderliche
Größen aufweisen.
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Im
3GPP (Third Generation Partnership Project) ist versucht worden,
Mechanismen zu definieren, die zur Unterscheidung zwischen den RTP-
und RTCP-Paketflüssen
benutzt werden können,
so daß die
zwei Paketflüsse
unterschiedlichen Funkträgern
zugewiesen werden können,
die ihre unterschiedlichen Eigenschaften berücksichtigen. Insbesondere können unterschiedliche
Betriebsmodi der RLC-Protokollschicht (Radio Link Control – Funkübertragungssteuerung)
benutzt werden: UM-RLC (Unacknowledged Mode RLC – RLC im unbestätigten Modus),
das einen geringen Laufzeitjitter zu Kosten einer erhöhten Restpaketverlustrate
bereitstellt, kann für
den RTP-Fluß benutzt
werden, und AM-RLC (Acknowledged Mode RLC – RLC im bestätigten Modus),
das geringere Restpaketverlustraten zu Kosten höheren Laufzeitjitters bereitstellt,
kann für
den RTCP-Fluß benutzt
werden. Es ist jedoch noch kein annehmbares Verfahren zur Unterscheidung
zwischen den zwei Paketflüssen
vorgeschlagen worden. Zwei vorgeschlagene Mechanismen zum Unterscheiden
zwischen RTP- und RTCP-Paketflüssen – vollständige Entfernung
von RTCP-Paketen und Verwendung von UDP-Anschlußnummern (User Datagram Protocol)
oder paketartige Kopfteilfelder zur Unterscheidung zwischen den
Flüssen – werden
als unzuverlässig
angesehen und sind vom 3GPP abgewiesen worden. Im technischen Bericht
3GPP TR25.862 des 3GPP ist ein Verfahren zum Multiplexen von RTP-
und RTCP-Flüssen auf
den gleichen PDP-Kontext, aber Übertragen
der Flüsse über getrennte
Funkträger
beschrieben. Die zwei Flüsse
werden auf Grundlage ihrer UDP-Anschlußnummer unterschieden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Ein
Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung ist im unabhängigen
Anspruch 1 aufgeführt,
auf den der Leser nunmehr verwiesen wird. Bevorzugte Merkmale entsprechen
den abhängigen
Ansprüchen.
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Die
vorliegende Erfindung richtet sich auf die Behandlung der Auswirkungen
eines oder mehrerer der oben angeführten Probleme. Das folgende
stellt eine vereinfachte Zusammenfassung der Erfindung dar, um ein
Grundverständnis
einiger Aspekte der Erfindung bereitzustellen. Diese Zusammenfassung
ist keine ausschöpfende Übersicht
der Erfindung. Sie soll nicht Schlüsselelemente oder kritische
Elemente der Erfindung identifizieren oder den Rahmen der Erfindung
umreißen.
Ihr einziger Zweck besteht in der Darstellung einiger Konzepte in
vereinfachter Form als Vorspann für die ausführlichere Beschreibung, die
später
besprochen wird.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur drahtlosen Kommunikation
bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt das Bestimmen, ob ein Paket
Sprach-Nutzdaten oder Steuerungsinformationen enthält auf Grundlage
mindestens einer einer Paketgröße und einer
Ankunftshäufigkeit
mindestens eines Pakets.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung wird durch Bezugnahme auf die nachfolgende Beschreibung
in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen verständlich,
in denen gleiche Bezugsziffern gleiche Elemente identifizieren,
und in denen:
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1 eine
beispielhafte Ausführungsform
eines Kommunikationssystems gemäß der vorliegenden Erfindung
zeigt;
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2 konzeptmäßig eine
beispielhafte Ausführungsform
eines Protokollstapels gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
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3 konzeptmäßig eine
beispielhafte Ausführungsform
eines Verfahrens zum Leiten von Datenpaketen gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt; und
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4 konzeptmäßig eine
beispielhafte Ausführungsform
eines Verfahrens der Zuordnung von Paketen mit Sprach-Nutzdaten oder Steuerungsinformationen
zu einer Eigenschaft des Pakets gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt.
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Während die
Erfindung für
verschiedene Abänderungen
und alternative Ausführungsformen
empfänglich
ist, sind bestimmte Ausführungsformen
derselben beispielhafterweise in den Zeichnungen dargestellt und werden
hier ausführlich
beschrieben. Es versteht sich jedoch, daß die hiesige Beschreibung
von bestimmten Ausführungsformen
die Erfindung nicht auf die bestimmten offenbarten Formen begrenzen
soll, sondern im Gegensatz die Erfindung alle Abänderungen, Entsprechungen und
Alternativen abdecken soll, die in den Rahmen der Erfindung fallen,
so wie er durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG BESTIMMTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Untenstehend
werden beispielhafte Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben. Der Deutlichkeit halber werden nicht
alle Merkmale einer tatsächlichen
Implementierung in dieser Beschreibung beschrieben. Es versteht
sich jedoch, daß bei
der Entwicklung irgendeiner derartigen wirklichen Ausführungsform
zahlreiche implementierungsspezifische Entscheidungen getroffen
werden sollten, um die bestimmten Ziele der Entwickler zu erreichen,
wie beispielsweise Konformität
mit systembezogenen und geschäftsbezogenen
Beschränkungen,
die von einer Ausführungsform
zur anderen anders sein werden. Weiterhin versteht es sich, daß ein solcher
Entwicklungsaufwand kompliziert und zeitaufwendig sein könnte, aber
für den
gewöhnlichen
Fachmann Benutzen der vorliegenden Offenbarung ein routinemäßiges Unternehmen
sein würde.
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Teile
der vorliegenden Erfindung und entsprechenden ausführlichen
Beschreibung sind als Software oder Algorithmen und symbolische
Darstellungen von Operationen an Datenbit in einem Computerspeicher dargeboten.
Diese Beschreibungen und Darstellungen sind die, mit denen der gewöhnliche
Fachmann das Wesen seiner Arbeit effektiv anderen gewöhnlichen
Fachmännern übermittelt.
Ein Algorithmus, so wie der Begriff hier benutzt wird und allgemein
benutzt wird, wird als folgerichtige Folge von Schritten erachtet,
die zu einem gewünschten
Ergebnis führen.
Die Schritte sind diejenigen, die physikalische Handhabungen physikalischer
Mengen erfordern. Gewöhnlich
nehmen diese Mengen die Form von optischen, elektrischen oder magnetischen
Signalen an, die gespeichert, übertragen,
kombiniert, verglichen oder sonst gehandhabt werden können. Es
hat sich von Zeit zu Zeit als zweckdienlich erwiesen, hauptsächlich aus
Gründen
gemeinsamer Nutzung, diese Signale als Bit, Werte, Elemente, Symbole,
Zeichen, Begriffe, Zahlen oder dergleichen zu bezeichnen.
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Man
sollte jedoch im Sinn behalten, daß alle diese und ähnliche
Begriffe den entsprechenden physikalischen Mengen zuzuordnen sind
und nur auf diese Mengen anzuwendende zweckdienliche Etikette sind. Wenn
nicht besonders anderweitig angegeben oder wie aus der Besprechung
offensichtlich ist, beziehen sich Begriffe wie beispielsweise „Verarbeiten" oder „Berechnen" oder „Bestimmen" oder „Anzeigen" oder dergleichen
auf Handlungen und Verfahren eines Computersystems oder einer ähnlichen
elektronischen Rechenvorrichtung, die als physikalische, elektronische
Mengen in den Registern und Speichern des Computersystems dargestellte
Daten in andere Daten manipuliert und umwandelt, die auf ähnliche
Weise als physikalische Mengen in den Speichern und Registern des
Computersystems oder anderen derartigen Informationsspeicherungs-, Übertragungs-
oder Anzeigevorrichtungen dargestellt sind.
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Man
beachte auch, daß die
in Software implementierten Aspekte der Erfindung typischerweise
auf irgendeiner Form von Programmspeichermedium codiert oder über irgendeine
Art von Übertragungsmedium implementiert
sind. Das Programmspeichermedium kann magnetisch (z. B. eine Diskette
oder ein Festplattenlaufwerk) oder optisch (z. B. eine CD-ROM (Compact
Disk Read Only Memory) sein und kann für Nurlese- bzw. Direktzugriff
bestimmt sein. Auf ähnliche
Weise kann das Übertragungsmedium
verdrallte Drahtpaare, Koaxialkabel, optische Faser oder irgendein
sonstiges geeignetes in der Technik bekanntes Übertragungsmedium sein. Die
Erfindung ist nicht auf diese Aspekte irgendeiner gegebenen Implementierung
begrenzt.
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Die
vorliegende Erfindung wird nunmehr unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Figuren beschrieben. Verschiedene Strukturen, Systeme und Vorrichtungen
sind nur für
Erläuterungszwecke
schematisch in den Zeichnungen dargestellt, und um die vorliegende
Erfindung nicht mit Einzelheiten zu verdecken, die dem Fachmann
wohlbekannt sind. Trotzdem sind die beiliegenden Zeichnungen eingeschlossen,
um veranschaulichende Beispiele der vorliegenden Erfindung zu beschreiben
und zu erläutern.
Die hier benutzten Worte und Phrasen sollten so verstanden und ausgelegt
werden, daß sie
eine Bedeutung haben, die mit dem Verständnis dieser Worte und Phrasen
durch den Fachmann übereinstimmen.
Durch konsequente Nutzung des Begriffs oder der Phrase in dieser
Beschreibung soll keine besondere Definition eines Begriffs oder
einer Phrase, d. h. eine Definition angedeutet werden, die sich
von der gewöhnlichen
und gebräuchlichen
Bedeutung unterscheidet, so wie sie vom Fachmann verstanden wird.
Sollte ein Begriff oder eine Phrase eine besondere Bedeutung aufweisen,
d. h. eine andere Bedeutung, als die von dem Fachmann verstandene,
wird eine solche besondere Definition ausdrücklich der Beschreibung definitionsmäßig so aufgeführt, daß die besondere
Definition für
den Begriff oder die Phrase direkt und unmißverständlich bereitgestellt wird.
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Nunmehr
auf 1 Bezug nehmend ist eine beispielhafte Ausführungsform
eines Kommunikationssystems 100 dargestellt. In der dargestellten
Ausführungsform
enthält
das Kommunikationssystem 100 ein Netz 105, das
kommunikationsmäßig an eine
Netzsteuerung 110 angekoppelt ist. Obwohl in der 1 eine einzige
Netzsteuerung 110 gezeigt ist, sollten gewöhnliche
Fachleute mit dem Nutzen der vorliegenden Offenbarung erkennen,
daß eine
beliebige Anzahl von Netzsteuerungen 110 kommunikationsmäßig an das
Netz 105 angekoppelt sein können. In der dargestellten
Ausführungsform
arbeitet das Kommunikationssystem 100 entsprechend einem
UTMS-Protokoll (Universal Mobile Telecommunication System). Dementsprechend
kann das Netz 105 auch als das Kernnetz 105 bezeichnet
werden und die Netzsteuerung 110 kann eine Funknetzsteuerung
(RNC – Radio
Network Controller) 110 sein. Der gewöhnliche Fachmann sollte jedoch
erkennen, daß die
vorliegende Erfindung nicht auf Kommunikationssysteme 100 beschränkt ist,
die gemäß dem UMTS-Protokoll
arbeiten. In alternativen Ausführungsformen
könnte
das Kommunikationssystem 100 entsprechend Protokollen wie
beispielsweise einem GSM-Protokoll (Global System for Mobile Communications),
einem CDMA oder CDMA 2000 Protokoll (Code Division Multiple Access),
einem 3G1X-EVDO-Protokoll,
einem auf einem oder mehreren der Standards IEEE 802 basierenden
Protokoll, einem Bluetooth-Protokoll und dergleichen arbeiten. Weiterhin
kann das Netz 105 und/oder die Netzsteuerung 110 in
alternativen Ausführungsformen
drahtgebundene Verbindungen enthalten, die gemäß einem oder mehreren drahtgebundenen
Kommunikationssystemen arbeiten.
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Die
Netzsteuerung 110 ist kommunikationsmäßig an eine Basisstation 115 angekoppelt.
Gewöhnliche Fachleute
mit dem Nutzen der vorliegenden Offenbarung sollten jedoch erkennen,
daß die
Netzsteuerung 110 an eine beliebige Anzahl von Basisstationen 115 angekoppelt
sein kann. Das Netz 105, die Netzsteuerung 110 und/oder
die Basisstation 115 bieten drahtlose Konnektivität gemäß einem
oder mehreren drahtlosen Kommunikationsprotokollen wie beispielsweise
den oben besprochenen Protokollen. In Ausführungsformen, die entsprechend
dem UMTS-Protokoll arbeiten, kann das Netz 105, die Netzsteuerung 110 und
eine oder mehrere Basisstationen 115 zusammen als UTRAN
(UMTS Terrestrial Radio Access Network) bezeichnet werden. In verschiedenen
alternativen Ausführungsformen
kann das UTRAN auch eine oder mehrere der Schnittstellen zwischen
dem Netz 105, den Netzsteuerungen 110 und/oder
den Basisstationen 115 enthalten.
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Das
Kommunikationssystem 100 enthält eine oder mehrere Mobileinheiten 120(1–3).
Der Deutlichkeit halber werden die Indexe (1–3) benutzt, wenn auf die Mobileinheiten 120(1–3) einzeln
oder in Teilmengen Bezug genommen wird, aber die Indexe (1–3) können fallengelassen
werden, wenn auf die Mobileinheiten 120 insgesamt Bezug
genommen wird. Derselbe Brauch kann auf andere numerierte Elemente
angewandt werden, auf die unten Bezug genommen wird. Beispielhafte
Mobileinheiten 120 enthalten Mobiltelefone 120(1), persönliche Datenassistenten 120(2),
intelligente (nicht gezeigte) Telefone, (nicht gezeigte) Textnachrichtenübermittlungsvorrichtungen,
Laptop-Computer 120(3), (nicht gezeigte) Tischrechner,
und dergleichen. Der Deutlichkeit halber sind nur drei Mobileinheiten 120 in
der 1 dargestellt. Gewöhnliche Fachleute mit Nutzen
der vorliegenden Offenbarung sollten jedoch erkennen, daß das Kommunikationssystem 100 eine
beliebige Anzahl von Mobileinheiten 120 jeder beliebigen
Art enthalten kann.
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Die
Mobileinheiten 120 können
eine oder mehrere drahtlose Kommunikationsverbindungen 125 mit der
Basisstation 115 bilden, die Zugang zum Netz 105 über die
Netzsteuerung 110 bereitstellen können. In der dargestellten
Ausführungsform
können
die portlosen Kommunikationsverbindungen 125 eine oder
mehrere Aufwärtsstrecken
und eine oder mehrere Abwärtsstrecken
enthalten. Die drahtlosen Kommunikationsverbindungen 125 können auch
einen oder mehrere Kanäle
enthalten, die einem oder mehreren Funkträgern zugeordnet sein können. Den
Funkträgern
zugeordnete Paketflüsse
können
entsprechend unterschiedlichen Dienstgütekriterien (QoS – Quality
of Service) behandelt werden. Beispielsweise kann ein Funkträger eine RLC-Protokollschicht
(Radio Link Control) benutzen, die im unbestätigten Modus (UM – Unacknowledged
Mode) arbeitet und geringen Laufzeitjitter zu Kosten einer erhöhten Restpaketverlustrate
bereitstellt. Für
ein weiteres Beispiel könnte
ein weiterer Funkträger
eine RLC-Protokollschicht benutzen, die im bestätigten Modus (AM – Acknowledged
Mode) arbeitet und geringere Restpaketverlustraten zu Kosten eines
höheren
Laufzeitjitters bereitstellt.
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Die
zwischen der Basisstation 115 und den Mobileinheiten 120 über die
drahtlosen Kommunikationsverbindungen 125 übertragenen
Pakete können
unterschiedliche Eigenschaften aufweisen und sollten daher unterschiedlichen
Dienstgütekriterien
zugeordnet sein. Beispielsweise können Pakete, die Sprach-Nutzdaten enthalten,
wie beispielsweise RTP-Pakete (Real-Time Transport Protocol) relativ strengen
Verzögerungsbeschränkungen
unterliegen (d. h. sie können.
verzögerungsintolerant
sein), können
aber relativ tolerant für
Verluste sein. Für
ein weiteres Beispiel können
Pakete mit Steuerungsinformationen wie beispielsweise RTCP-Pakete
(Real-Time Transport Control Protocol) relativ verzögerungstolerant
sein, können
aber im Vergleich mit Paketen mit Sprach-Nutzdaten relativ empfindlich
für Verluste
sein. Dementsprechend kann ein Teil des drahtlosen Kommunikationssystems 100 bestimmen,
ob ein über
eine der drahtlosen Kommunikationsverbindungen 125 zu übertragendes
Paket Sprach-Nutzdaten oder Steuerungsinformationen enthält oder
nicht. In einer Ausführungsform
kann eine oder mehrere Eigenschaften des Pakets wie beispielsweise
eine Paketgröße und/oder
eine zugeordnete UDP-Anschlußnummer
(User Datagram Protocol) dazu benutzt werden, zu bestimmen, ob das
Paket Sprach-Nutzdaten oder Steuerungsinformationen enthält oder
nicht. Das Paket kann dann auf Grundlage der Bestimmung wie ausführlich unten
besprochen wird, zu einem ausgewählten
Funkträger
geleitet (bzw. abgebildet) werden.
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2 zeigt
konzeptmäßig eine
beispielhafte Ausführungsform
eines Protokollstapels 200. In der dargestellten Ausführungsform
enthält
der Protokollstapel 200 einen Codierer/Decodierer (Codec) 201,
eine RTP-/RTCP-Schicht 205 (Real-Time Transport Protocol/Real-Time
Transport Control Protocol), eine UDP-Schicht 210 (User
Datagram Protocol), eine IP-Schicht 215 (Internet
Protocol), eine PDCP-Schicht 225 (Paket Data Convergence
Protocol) und eine RLC-Protokollschicht 230 (Radio
Link Control). In alternativen Ausführungsformen kann die RTP-/RTCP-Schicht 205 anstatt
als getrennte Schicht als Teil einer weiteren Protokollschicht,
einer Anwendung oder einer Transcodierungsinstanz implementiert
sein. Funktionsweise und/oder Implementierung der Schichten 201, 205, 210, 215, 225, 230 sind
dem gewöhnlichen
Fachmann bekannt und der Deutlichkeit halber werden nur diejenigen
Teile der Funktionsweise und/oder Implementierung der Schichten 201, 205, 210, 215, 225, 230 besprochen,
die für
die vorliegende Erfindung relevant sind. Weiterhin sollten gewöhnliche
Fachleute mit dem Nutzen der vorliegenden Offenbarung erkennen,
daß der
Protokollstapel 200 nur ein beispielhafter Stapel ist,
der in einem UMTS-Kommunikationssystem benutzt werden kann. In alternativen
Ausführungsformen
könnten
jedoch andere Protokollstapel und/oder andere Kommunikationsprotokolle
benutzt werden.
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Vom
Codec
201 können
Informationen für
die RTP-/RTCP-Schicht
205 bereitgestellt
werden. In einer Ausführungsform
können
die vom Codec
201 bereitgestellten Informationen codierte
Sprache oder sonstige akustische Informationen enthalten. Beispielsweise
kann der Codec
201 ein Sprachcodier/-decodier sein, der Sprachinformationen
gemäß einem
AMR-Verfahren (Advance Multi-Rate) codiert. Von der RTP-/RTCP-Schicht
205 können die
codierten Informationen in RTP-Pakete verkapselt werden und Informationen
mittels RTCP-Paketen zugefügt
werden. RTP- und RTCP-Pakete können
beide durch Verwendung der UDP-Schicht
210 und der IP-Schicht
215 geführt werden.
Die Größen der
vom Codec
201 gebildeten Pakete können von dem Codierungsverfahren
abhängig
sein, wie auch davon, ob das Paket Sprachinformationen oder Pauseninformationen
enthält.
Beispielsweise erzeugt das AMR-Verfahren während Zeiten, wo sich das Sprachcodierungs-/-decodierungsverfahren
nicht geändert
hat, Pakete mit zwei unterschiedlichen Größen für sprachbezogene Informationen.
Pakete mit AMR-Sprachnutzdaten enthalten einen Sprachrahmen mit
einer ausgewählten
Anzahl von Byte und einem 60-Byte-RTP/UDP/IPv6-Kopfteil. Pakete mit Informationen,
die eine Ruhezeit anzeigen, enthalten AMR-SID-Nutzdaten (Pausenrahmen)
mit einer ausgewählten
Anzahl von Byte und einem 60-Byte-RTP/UDP/IPv6-Kopfteil.
Die RTP-Nutzlastgrößen [in
Bit] für
unterschiedliche AMR-Codierungs-/Decodierungsraten sind in der Tabelle
1 aufgeführt.
In einer Ausführungsform
kann die Größe von Paketen
mit einer AMR-SID-Nutzlast (Silence Frame – Pausenrahmen) unabhängig von
der AMR-Codierungs-/Decodierungsrate sein.
| RAHMENART | RAHMENINHALT | KLASSE
A | KLASSE
B | KLASSE
C | GESAMTGRÖSSE |
| 0 | AMR,
4,75 KBPS | 42 | 53 | 0 | 112 |
| 1 | AMR,
5,15 KBPS | 49 | 54 | 0 | 120 |
| 2 | AMR,
5,90 KBPS | 55 | 63 | 0 | 128 |
| 3 | AMR,
6,70 KBPS (PDC-EFR) | 58 | 76 | 0 | 144 |
| 4 | AMR,
7,40 KBPS (TDMA-EFR) | 61 | 87 | 0 | 160 |
| 5 | AMR,
7,95 KBPS | 75 | 84 | 0 | 176 |
| 6 | AMR,
10,2 KBPS | 65 | 99 | 40 | 216 |
| 7 | AMR,
12,2 KBPS (GSM-EFR) | 81 | 103 | 60 | 256 |
| 8 | AMR
SID | 39 | 0 | 0 | 56 |
Tabelle
1
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Pakete
mit RTCP-Steuerungsinformationen können bedeutend größer sein
als Pakete, die RTP-sprachbezogene Informationen enthalten. Beispielsweise
kann die Größe eines
RTCP-Pakets, das Steuerungsinformationen enthält, ein Vielfaches der Größe eines
RTP-Pakets mit Sprach-Nutzdaten betragen. Typische RTCP-Paketgrößen können von
rund 100 Byte bis rund 1000 Byte oder mehr reichen.
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Die
IP-Pakete können
für eine
Leitweginstanz 235 bereitgestellt werden, die entweder
in oder oberhalb der PDCP-Schicht 225 implementiert sein
kann. Die Leitweginstanz 235 kann unter Verwendung einer
oder mehrerer Eigenschaften des Pakets bestimmen, ob die Pakete
Sprach-Nutzdaten oder Steuerungsinformationen enthalten. In einer
Ausführungsform
wird von der Leitweginstanz 235 auf Grundlage der Größe des (der) Pakets
(Pakete) bestimmt, ob die Pakete Sprach-Nutzdaten oder Steuerungsinformationen
enthalten. Wenn beispielsweise die Pakete gemäß AMR mit 12,2 Kilobit pro
Sekunde codiert sind, kommen Pakete mit Sprach-Nutzdaten wie beispielsweise RTP-Pakete
periodisch mit einer Periode von annähernd 20 ms an der Leitweginstanz 235 an.
Die ankommenden Pakete können
eine von zwei Größen sein,
wenn sie Sprachinformationen enthalten: Pakete mit Sprachrahmen
werden größenmäßig 92 Byte
umfassen (32 Byte von 12,2 kBps AMR RTP-Nutzdaten plus 60-Byte-RTP/UDP/IPv6-Kopfteil)
und Pakete mit Pauseninformationen wie beispielsweise AMR SID-Rahmen
besitzen eine Paketgröße von 67
Byte (7 Byte AMR SID RTP-Nutzdaten plus 60-Byte-RTP/UDP/IPv6-Kopfteil).
Pakete, die Steuerungsinformationen enthalten, können wie oben besprochen viel
größer sein.
Dementsprechend können
ankommende Pakete, die eine Paketgröße entsprechend den zwei, Sprachinformationen
zugeordneten Größen aufweisen,
als Pakete mit Sprachinformationen identifiziert werden. Ankommende
Pakete mit einer größeren Paketgröße, z. B.
Paketgrößen über einem
ausgewählten
Schwellwert, können
als Steuerungsinformationen enthaltende Pakete identifiziert werden.
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In
einigen Ausführungsformen
kann das Codierungs-/Decodierungsverfahren während einer Übertragung
geändert
werden. Beispielsweise kann der Codec 201 anfänglich eine
Datenübertragungsrate
von 12,2 Kilobit pro Sekunde benutzen. Dann kann der Codec 201 auf
eine andere Datenübertragungsrate
wie beispielsweise 4,75 Kilobit pro Sekunde umwechseln. Ändern des
Codierungs-/Decodierungsverfahrens kann Änderungen der Sprach-Nutzdaten
und/oder -steuerungsinformationen zugeordneten Paketgröße ergeben.
In der Tabelle 1 sind einige unterschiedlichen Codierungs-/Decodierungsverfahren
zugeordnete beispielhafte RTP-Nutzlastgrößen [in
Bit] dargestellt. Die Leitweginstanz 235 kann daher in
der Lage sein, die Größen empfangener
Pakete Paketen zuzuordnen, die Sprach-Nutzdaten enthalten, und/oder
Paketen, die Steuerungsinformationen enthalten. In einer Ausführungsform
greift die Leitweginstanz 235 auf Informationen zu, die
die Größen eines
oder mehrerer vorher empfangener Pakete anzeigen und bestimmt auf
Grundlage der Größen des
einen oder der mehreren vorher empfangenen Pakete, daß die Paketgröße Sprach-Nutzdaten
und/oder Steuerungsinformationen zugeordnet ist. Beispielsweise
kann die Leitweginstanz 235 die Sprach-Nutzdaten zugeordnete
Paketgröße, die
SID-Nutzdaten zugeordnete Paketgröße und/oder einen Steuerungsinformationen
zugeordneten Paketgrößenschwellwert
unter Verwendung einer statistischen Analyse der empfangenen Paketgrößen und/oder
der Ankunftshäufigkeit
der Pakete bestimmen.
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Auch
kann die Leitweginstanz 235 in Paketen zugeordnete UDP-Anschlußnummern überwachen.
In einer Ausführungsform
können
sich die Sprach-Nutzdaten (z. B. RTP-Paketen) zugeordneten UDP-Anschlußnummern
von den Steuerungsinformationen (z. B. RTCP-Paketen) zugeordneten
UDP-Anschlußnummern
unterscheiden. Die Leitweginstanz 235 kann dann die Größen der
empfangenen Pakete und/oder die Ankunftshäufigkeit der Pakete zum Identifizieren
der UDP-Anschlußnummern
für die
Sprach-Nutzdaten
und die Steuerungsinformationen benutzen. In einer Ausführungsform
benutzt die Leitweginstanz 235 die identifizierten UDP-Anschlußnummern
zum Identifizieren von Paketen mit Sprach-Nutzdaten und/oder Paketen
mit Steuerungsinformationen. Beispielsweise kann die Leitweginstanz 235 auf
Kopfteile der ankommenden Pakete zugreifen, um die dem Paket zugewiesene
UDP-Anschlußnummer
zu identifizieren und dadurch zu bestimmen, ob die Packung Sprach-Nutzdaten oder Steuerungsinformationen
enthält.
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Dann
kann die Leitweginstanz 235 die Pakete für unterschiedliche
Funkträger
bereitstellen, die durch unterschiedliche PDCP-Instanzen 225 und
RLC-Instanzen 230 dargestellt sind. Die verschiedenen RLC-Instanzen 230 können in
verschiedenen Betriebsarten arbeiten, wie beispielsweise unbestätigter Modus
(UM – Unacknowledged
Mode) oder bestätigter
Modus (AM – Acknowledged
Mode). In einer Ausführungsform
sind die IP-Pakete einem Funkträger
auf Grundlage dessen zugewiesen, ob das Paket Sprach-Nutzdaten oder Steuerungsinformationen
enthält.
Beispielsweise können
Pakete mit Sprach-Nutzdaten
wie beispielsweise Pakete in einem RTP-Fluß für einen RLC-Funkträger 235 im
unbestätigten
Modus (UM – Unacknowledged
Mode) bereitgestellt werden, der einen relativ geringen Laufzeitjitter
zu Kosten einer erhöhten
Restpaketverlustrate bereitstellen kann. Als weiteres Beispiel können Pakete
mit Steuerungsinformationen wie beispielsweise Pakete in einem RTCP-Fluß für einen
RLC-Funkträger 240 im
bestätigten
Modus (AM – Acknowledged
Mode) bereitgestellt werden, der geringere Restpaketverlustraten
zu Kosten eines höheren
Laufzeitjitters bereitstellen kann. Die PDCP-Instanzen 225 können Kompressionsverfahren
wie beispielsweise RoHC (Robust Header Compression) umfassen, die
die Pakete zur Übertragung
komprimieren können.
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3 zeigt
konzeptmäßig eine
beispielhafte Ausführungsform
eines Verfahrens 300 zum Leiten von Datenpaketen. In der
dargestellten Ausführungsform
wird (bei 305) auf ein oder mehrere Pakete zugegriffen.
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Zugreifen
auf die Pakete kann Empfangen der Pakete von einem anderen Ort,
Zugreifen auf in einem Puffer oder sonstigem Speicher gespeicherte
Pakete wie auch Zugreifen auf Teile des Pakets wie beispielsweise
einen Paketkopf umfassen. Dann wird bestimmt, ob die Pakete, auf
die zugegriffen wird, Sprach-Nutzdaten enthalten (bei 310).
Beispielsweise kann durch Bestimmen einer häufigsten Paketgröße oder
einer Mehrzahl relativ häufiger
Paketgrößen eine
Paketgrößenmaske
bestimmt werden. In einer Ausführungsform können Pakete
mit Sprach-Nutzdaten durch Vergleichen der Paketgröße mit einer
Paketgröße identifiziert
werden (bei 310), die Paketen mit Sprach-Nutzdaten und/oder
Paketen mit eine Pausenzeit anzeigenden Nutzdaten wie oben ausführlich besprochen
zugeordnet ist. Beispielsweise können
(bei 320) Pakete mit Sprach-Nutzdaten unter Verwendung
einer Paketgrößenmaske
identifiziert werden. Als Alternative können Pakete mit Sprach-Nutzdaten
(bei 310) durch Vergleichen einer im Paketkopf angezeigten
UDP-Anschlußnummer
mit einer UDP-Anschlußnummer
identifiziert werden, die Paketen mit Sprach-Nutzdaten zugeordnet
ist. Wenn die Pakete Sprach-Nutzdaten enthalten, dann kann das Paket
(bei 315) zu einem entsprechenden Funkträger wie beispielsweise
einem RLC-Funkträger im unbestätigten Modus
geleitet werden.
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Wenn
das Paket keine Sprach-Nutzdaten enthält, dann kann (bei 320)
bestimmt werden, ob die Pakete, auf die zugegriffen wird, Steuerungsinformationen
enthalten oder nicht. In einer Ausführungsform können Pakete
mit Steuerungsinformationen durch Vergleichen der Paketgröße mit einer
Paketgröße (oder
einem Paketgrößenschwellwert)
(bei 320) identifiziert werden, die wie ausführlich oben
besprochen Paketen mit Steuerungsinformationen zugeordnet ist. Beispielsweise
können
Pakete mit Steuerungsinformationen unter Verwendung einer Paketgrößenmaske
(bei 320) identifiziert werden. Als Alternative können Pakete
mit Steuerungsinformationen durch Vergleichen einer im Paketkopf
angedeuteten UDP-Anschlußnummer
mit einer UDP-Anschlußnummer
identifiziert werden (bei 320), die Paketen mit Steuerungsinformationen
zugeordnet ist. Wenn das Paket Steuerungsinformationen enthält, dann
kann das Paket (bei 325) zu einem entsprechenden Funkträger wie
beispielsweise einem RLC-Funkträger
im bestätigten
Modus geleitet werden. Wenn das Paket keine Sprach-Nutzdaten oder
Steuerungsinformationen enthält,
kann das Paket (bei 330) verworfen werden.
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4 zeigt
konzeptmäßig eine
beispielhafte Ausführungsform
eines Verfahrens 400 der Zuordnung von Paketen mit Sprach-Nutzdaten
oder Steuerungsinformationen zu einer Eigenschaft des Pakets. In
der dargestellten Ausführungsform
kann auf ein oder mehrere Pakete zugegriffen werden (bei 405).
Beispielsweise kann auf ein oder mehrere vorher empfangene Pakete
zugegriffen werden (bei 405). Als Alternative kann auf den
einen oder den mehreren vorher empfangenen Paketen zugeordnete Informationen
zugegriffen werden (bei 405). Beispielsweise können einem
oder mehreren Paketen zugeordnete Paketgrößen in einem Puffer oder Speicher
gespeichert werden und dann aus dem Puffer oder Speicher ausgelesen
werden (bei 405). Dann können Paketgrößen der
ausgelesenen Pakete auf Grundlage der einen oder mehreren der ausgelesenen
Pakete zugeordneten ausgelesenen Pakete oder Informationen bestimmt
werden (bei 410). Dann kann eine oder mehrere der Paketgrößen wie
ausführlich
oben besprochen Paketen mit Sprach-Nutzdaten und/oder Paketen mit
Steuerungsinformationen zugeordnet werden (bei 415). In
einer Ausführungsform
kann eine oder mehrere Anschlußnummern
wie beispielsweise UDP-Anschlußnummern
wie ausführlich
oben besprochen Paketen mit Sprach-Nutzdaten und/oder Paketen mit
Steuerungsinformationen zugeordnet werden (bei 420).
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Auch
kann der Zustand eines Codierers/Decodierers überwacht werden. Wenn sich
der Zustand des Codierers/Decodierers ändert (bei 425), dann
kann auf Pakete (bei 405) zugegriffen werden und diese
zum Zuordnen (bei 415 und/oder 420) von einer
oder mehreren Paketgrößen und/oder
Anschlußnummern
zu Sprach-Nutzdaten
und/oder Steuerungsinformationen benutzt werden. In einer Ausführungsform
darf keine Handlung unternommen werden, solange sich der Zustand
des Codierers/Decodierers nicht ändert
(bei 425). In alternativen Ausführungsformen kann jedoch fortlaufend
oder periodisch auf zusätzliche
Pakete zugegriffen werden (bei 405) und diese zum Zuordnen
(bei 415 und/oder 420) von einer oder mehreren
Paketgrößen und/oder
Anschlußnummern
zu Sprach-Nutzdaten und/oder Steuerungsinformationen benutzt werden.
Beispielsweise kann auf jedes empfangene Paket (bei 405)
zugegriffen werden und dieses zum Zuordnen (bei 415 und/oder 420)
von einer oder mehreren Paketgrößen und/oder
Anschlußnummern
zu Sprach-Nutzdaten und/oder Steuerungsinformationen benutzt werden,
um die statistische Bedeutsamkeit der Zuordnung der Paketgrößen und/oder
Anschlußnummern
zu Sprach-Nutzdaten
und/oder Steuerungsinformationen zu verbessern.
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Ausführungsformen
der oben beschriebenen Verfahren zum Unterscheiden zwischen Paketen
mit Sprach-Nutzdaten und Paketen mit Steuerungsinformationen kann
gegenüber
herkömmlicher
Praxis eine Anzahl von Vorteilen bieten. Beispielsweise können RTP-Pakete
zuverlässig
von RTCP-Paketen
unterschieden werden, so daß sie
zu Funkträgern
geleitet werden können,
die entsprechend für
die zwei Paketarten konfiguriert sind. Dementsprechend können VoIP-Anwendungen
wirkungsvoller im UTRAN behandelt werden. Weiterhin können die
oben beschriebenen Verfahren nicht durch Verschlüsselung von höheren Schichten
aus beeinflußt
werden. Zuweisen von Paketen zu den entsprechenden Funkträgern auf
die oben beschriebene Weise kann auch Aufwärts- und/oder Abwärtsstreckenstörungen verringern,
so daß knappe Aufwärts- und/oder
Abwärtsstrecken-Funkressourcen
eingespart werden können.
Beispielsweise können
unter Verwendung des vorgeschlagenen Verfahrens Funkträger mit
relativ niedrigerer Datenrate zugeteilt werden. Infolge dessen kann der
Mangel an Aufwärtskanalelementezuteilung
viel höher
sein als für
Verfahren, die versuchen, Kanalelementezuteilung für eine höhere Datenrate
vorherzusagen. Ausführungsformen,
die UDP-Anschlußnummern
zum Identifizieren der Pakete mit Sprach-Nutzdaten und Steuerungsinformationen
benutzen, können
auch die Zuverlässigkeit
der Verbindungsflußdifferenzierung
steigern.
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Die
oben offenbarten bestimmten Ausführungsformen
sind nur beispielhaft, da die Erfindung auf dem Fachmann mit Nutzen
der hiesigen Lehre offenbare unterschiedliche aber gleichwertige
Weisen abgeändert und
ausgeübt
werden kann. Weiterhin sind außer
den in den untenstehenden Ansprüchen
Beschriebenen keine Begrenzungen der hier dargestellten Einzelheiten
des Aufbaus oder der Auslegung beabsichtigt. Es ist daher klar,
daß die
oben besprochenen bestimmten Ausführungsformen abgeändert oder
geändert
werden können
und alle derartigen Veränderungen
als im Rahmen der Erfindung liegend angesehen werden. Dementsprechend
entspricht der hier gesuchte Schutz den untenstehenden Ansprüchen.