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Die
vorliegende Erfindung betrifft Nukleosidderivate mit photolabilen
Schutzgruppen, ein Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung
zur Herstellung von DNA Chips durch räumlich adressierte, lichtgesteuerte
Nukleotidsynthese auf festen Substraten.
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Die
leichte selektive Abspaltung von funktionellen Gruppen aus Molekülen spielt
in vielen Gebieten der Chemie und Biologie eine wichtige Rolle,
insbesondere beispielsweise in der Synthese größerer chemischer Einheiten,
wie etwa bei der Synthese von Polymeren, Naturstoffen usw.
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In
diesem Zusammenhang werden besonders reaktive Gruppen, die zum Beispiel
die jeweilige beabsichtige Verknüpfung
zweier Moleküle
durch unerwünschte
Nebenreaktionen beeinträchtigen
oder stören
können,
durch chemisch oder physikalisch wieder abspaltbare funktionelle
Schutzgruppen zeitweilig selektiv „maskiert" bzw. geschützt, damit sie nicht an der
erwünschten
Verknüpfungsreaktion
teilnehmen.
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Für ein vergleichendes
Studium der molekularen Erkennung zwischen Biomolekülen der
gleichen oder verschiedenen Strukturklassen, ist die Verwendung
großer
kombinatorischer Bibliotheken von auf einem Substrat immobilisierten
Bindungspartnern der in Lösung
angebotenen Biomoleküle
von großem
Vorteil. Unter dem Begriff "Biomoleküle" versteht der Fachmann
insbesondere Verbindungen, die zu den Klassen der Nukleinsäuren und
deren Derivate, Proteine, Peptide und Kohlenhydrate gehören.
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Große kombinatorische
Bibliotheken, die das Prinzip der wechselseitigen molekularen Erkennung
nutzen, sind insbesondere für
die Analytik von Nukleinsäuren
von großer
Bedeutung. Beispielsweise in der Medizin und in der pharmazeutischen
Forschung werden DNA-Chips, das heißt so genannte Mikroarrays
von Feldern auf einem Glas- oder Polymersubstrat immobilisierter
DNA oder beliebig ausgewählter
Oligonukleotide (S.P.A. Fodor, Science 277 (1997) 393, DNA Sequencing
Massively Parallel Genomics) schon seit längerem eingesetzt.
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Dort
nehmen DNA-Chips wiederum eine wichtige Rolle bei der genetischen
Analytik und Diagnostik ein. Die am weitesten verbreitete Technik
zur Herstellung derartiger DNA-Chips ist die räumlich adressierte, parallele,
lichtgesteuerte Oligonukleotidsynthese auf festen Substraten (siehe
z.B. S.P.A. Fodor et al, Nature 364 (1993) 555, Multiplexed Biochemical
Arrays with Biological Chips) unter Verwendung photolabiler Schutzgruppen,
d.h. Schutzgruppen für
reaktive Funktionalitäten
der Nukleosid- bzw. Nukleotidbausteine, die normalerweise unter
der Einwirkung von zumeist UV-Licht spezifischer Wellenlänge selektiv
wieder abgespalten werden können,
so dass die geschützten
Funktionalitäten
für eine
Weiterreaktion zur Verfügung
stehen.
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In
diesem Zusammenhang dient zur Herstellung der DNA Chips die vorstehend
erwähnte
so genannte photolithographische Technik. Der synthetische Aufbau
der gewünschten
Oligonukleotidketten auf dem Substrat wird durch geeignete labile
vorzugsweise photolabile Schutzgruppen kontrolliert, die beispielsweise
bei Belichtung (für
diesen Zweck wird normalerweise elektromagnetische Strahlung im
UV/VIS Bereich verwendet) die Anknüpfungsstelle für das jeweils
nächste
Nukleotid freigeben. Mit Hilfe dieser photolabilen Schutzgruppen
lässt sich
unter Verwendung einer räumlichen
selektiven Belichtung eine kombinatorische Strategie entwickeln.
Unter Verwendung dieser Strategie ist es möglich, extrem dichte, räumlich adressierbare
Mikroarrays von Oligonukleotiden zu erzeugen, deren Anzahl mit der
Zahl der Synthesezyklen exponentiell anwächst. Bei einer derzeit er reichbaren
Fläche
jedes Elements von weniger als 25 μm2 lassen
sich theoretisch mehr als 106 Sondenfelder
auf 1 cm2 unterbringen. Bislang wird die
Belichtung mit Hilfe von Mikrospiegel-Arrays (S. Singh-Gasson, et al, Nature
Biotechn. 17 (1999) 974, Maskless Fabrication of Light Directed
Olignucleotide Microarrays using a Digital Micromirror Array) durchgeführt, wie
sie in der Digital-Projektionstechnik verwendet werden. Damit wird
die zeit- und kostenaufwendige Herstellung von Belichtungsmasken
erspart, wobei eine schnelleren Herstellung der DNA-Chips mittels
der photolithographischen Technik ermöglicht wird.
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Daher
betrifft ein zentraler Aspekt der photolithographischen Synthese
die Art dieser photolabilen Schutzgruppen, die in verschiedenen
chemischen Varianten in der organischen und bioorganischen Chemie erwendet
werden (V.N.R. Pillay, Photolithic Deprotection and Activation of
Functional Groups; in: Organic Photochemistry, Band 9, Hrsg. A.
Padwa (Marcel Dekker, New York und Basel, 1987), Seite 225 ff.).
Am weitesten verbreitet werden photolabile Schutzgruppen auf der
Basis der 2-Nitrobenzyl-Gruppe
verwendet. (J.E.T. Correy and E.R. Trenton, Caged Nucleotides and
Neurotransmitters; in: Biological Applications of Photochemical Switches,
in: Bioorganic Photochemistry Series, Band 2, Hrsg. Harry Morrison
(Wiley Interscience, 1993), Seite 243 ff.).
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Zur
Herstellung von DNA Chips, beispielsweise zum Schutz der terminalen
OH-Gruppe in der Oligonukleotidsynthese vom 3' zum 5' oder vom 5' zum 3' Ende wird von den Schutzgruppen des
2-Nitrobenzyltyps bislang
die MeNPOC(α-Methyl-Nitropiperonyloxycarbonyl-)Schutzgruppe
bevorzugt, die seit längerem
die Standardschutzgruppe bei der DNA-Chip Herstellung ist (S.P.A.
Fodor, et al, Science 251 (1991), 767, Light Directed, Spatially
Adressible Parallel Chemical Synthesis).
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Nachteilig
bei dieser Art der Schutzgruppen ist die Bildung des aromatischen
Nitrosoketons nach der Bestrahlung, das eine sehr reaktive Abgangsgruppe
darstellt. Dadurch treten unerwünschte
Neben- und Folgereaktionen auf, die oftmals Fehler in der Nukleotidsynthese
des resultierenden Oligo- bzw. Polynukleotids hervorrufen. Derartige
Folge- und Nebenreaktionen entstehen zum Beispiel dadurch, dass
ein Teil der vorhandenen photolabilen Schutzgruppen auch selbst
durch die elektromagnetische Strahlung angeregt wird und im angeregten
Zustand eine Vielzahl unerwünschter
Nebenreaktionen, wie z.B. Zerfall, intramolekulare und intermolekulare
Umlagerungen usw. hervorrufen können.
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Weiter
sind 2-(2-Nitrophenyl)-ethoxycarbonyl Verbindungen bei der Herstellung
von DNA-Chips bekannt. Deren Schutzgruppen werden als 2-Nitrostyrolderivate
abgespalten (DE-PS 44 44 996, DE-PS 196 20 170 und US-5,763,599).
Als Folge der Abspaltung von im allgemeinen etwas reaktionsträgeren 2-Nitrostyrolen im
Hinblick auf störende
Nebenreaktionen sind diese Verbindungen etwas weniger störanfällig als
die vorstehend erwähnten
Verbindungen.
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Seit
kurzem wurde auch die DMBOC Gruppe (3',5'-Dimethoxybenzoinyloxycarbonylgruppe)
als Schutzgruppe (M.C. Pirrung et al., J.Org. Chem. 63 (1998), 241,
Proofing of Photolithographic DNA Syntheses with 3',5'-Dimethoxybenzoinyloxycarbonyl-protected
Deoxynucleosidephosphoramidites) bei der selektiven Polynukleotidsynthese
verwendet.
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Weitere
bislang verwendete Schutzgruppen sind beispielsweise NPPOC(2-(2-Nitrophenyl)propyloxycarbonyl),
MeNPPOC(2-(3,4-Methylendioxy-2-nitrophenyl)propyloxycarbonyl),
MeNPOC(2-(3,4-Methylendioxy-2-nitrophenyl)oxycarbonyl),
DMBOC(Dimethoxybenzoinylyloxycarbonyl), NPES(2-(2-Nitrophenyl)ethylsulfonyl)
und NPPS(2-Nitrophenyl)propylsulfonyl).
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Derzeit
verwendete photolabile Schutzgruppen weisen noch keine befriedigenden
Ergebnisse in Bezug auf die Fehlerrate der auf diese Weise synthetisierten
DNA-Chips auf (D.J. Lockheart und E.A. Winseler, Nature 405 (2000)
827, Genomics, Gene Expression and DNA Arrays). Die Abspaltung der
Schutzgruppen verläuft
nicht vollständig
genug, da die Gruppen normalerweise nur eine geringe Absorptionsfähigkeit
für die verwendeten
UV/VIS Wellenlängen
aufweisen. Außerdem
treten in diesem Zusammenhang störende
Nebenreaktionen mit unerwünschten
Reaktionsprodukten auf, so dass ein Großteil der Oligonukleotide auf
den DNA-Chips nicht
verwendet werden kann.
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Überdies
ist die Reaktionsgeschwindigkeit der Abspaltungsreaktion bei den
bislang bekannten Schutzgruppen unbefriedigend lang, da die derzeit
bekannten photolabilen Schutzgruppen unter den üblichen Bestrahlungsstärken mit
der 365 nm Linie einer Quecksilberdampflampe Bestrahlungszeiten
von mehreren Minuten erfordern, um quantitativ abreagieren zu können.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand daher darin, Nukleosidderivate
mit neuen photolabilen Schutzgruppen zur Verfügung zu stellen, die die vorstehend
genannten Nachteile des Standes der Technik nicht zeigen, und deren
Schutzgruppen sich insbesondere schnell und ohne Nebenreaktion hervorzurufen
abspalten lassen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Bereitstellung von Nukleosidderivaten gelöst, die
photolabile Schutzgruppen enthalten und die das Strukturmotiv
aufweisen, wobei R
1 H, Halogen, NO
2,
CN, OCH
3, ein Alkyl-, Alkoxy- oder Alkoxyalkylrest
mit 1 bis 4 C-Atomen, oder ein gegebenenfalls substituierter Arylrest
oder aliphatischer Acylrest mit 2 bis 5 Atomen ist,
R
2 bis R
7 H, NO
2, CN, OCH
3, ein
verzweigter oder nicht verzweigter Alkyl-, Alkoxy- oder Alkoxyalkylrest
mit 1 bis 5 C-Atomen, vorzugsweise ein Methyl-, Ethyl-, Propyl-,
Butyl, oder Pentylrest oder ein gegebenenfalls substituierter Arylrest
oder ein Acylrest RCO ist, wobei R ein aliphatischer Rest mit 2
bis 5 Kohlenstoffatomen ist,
X die Gruppe C=O oder C=S darstellt
Y=S,
O, NR', C(R')
2 ist,
wobei R' H, oder
ein verzweigter oder nicht verzweigter Alkylrest mit 1 bis 5 C-Atomen oder
ein gegebenenfalls substituierter Arylrest ist,
Z = SO
2, OCO, OCS, SCS, CO oder CS ist,
n
= 0, 1, 2 oder 3 ist, unter der Bedingung, dass wenn n = 0 ist,
Z aus CO, CS, SO
2 ausgewählt ist
und N aus 3' bzw. 5' substituierbaren
Nukleosiden wie
ausgewählt ist, wobei P = H oder eine
in der Nukleotidchemie übliche
Schutzgruppe oder eine zur Herstellung von Oligonukleotiden übliche reaktive
Gruppe ist,
B = Adenin, Cytosin, Guanin, Thymin, Uracil, 2,6-Diaminopurin-9-yl, 5-Methylcytosinyl-1-yl,
5-Amino-4-imidazolcarbonsäure-1-yl oder 5-Amino-4-imidazolcarbonsäureamid-3-yl
ist, wobei wenn B = Adenin, Cytosin oder Guanin ist, es die primäre Aminofunktion
und gegebenenfalls eine temporäre
oder permanente Schutzgruppe aufweist, oder Tymin oder Uracil an
der O
4-Position gegebenenfalls eine permanente
Schutzgruppe aufweist,
R
8 = H, OH,
Halogen, OR' oder
SR' ist, wobei R' wie vorstehend definiert
ist oder ein aliphatischer Acylrest mit 2 bis 5 Atomen sowie eine
in der Nukleotidchemie übliche
Schutzgruppe ist.
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Die
Alkyl-, Alkoxy, oder Alkoxyalkylgruppe der Reste R1 bis
R8 kann linear oder verzweigt sein, substituiert
(insgesamt nur mit einem oder mehreren Halogenatomen) oder unsubstituiert
sowie gesättigt
oder ungesättigt
sein. Zwischen den Resten kann eine Brückenverbindung bestehen, z.
B. über
eine Methylengruppe, so dass sich eine weitere Ringfunktion ergibt.
Dasselbe gilt für
die Acyl- oder Arylgruppe der Reste R1 bis
R8. Hier kommen als Substituenten neben
Halogenatomen Alkylgruppen in Frage. Bevorzugte Alkylreste sind
Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, n-Butyl-, iso-Propyl, tert-Butylreste.
Bevorzugte Alkoxyreste sind die Methoxy-, Ethoxy- oder tert-Butoxyreste.
Bevorzugte aliphatische Acylreste sind Formyl, Acetyl, Propionyl
oder Bu tyryl. Bevorzugte (Hetero)arylreste sind die Phenyl-, Thienyl-,
Thiophenyl-, Furyl-, Furanyl-, Pyranyl-, Pyrrolyl-, Imidazolyl-, Pyrazonyl-,
Pyridyl-, Pyrazinyl-, Pyrimidinyl, Pyrazinyl-, Pyridazinyl-, Thiazolyl-,
Oxazolyl-, Indolyl-, Pyrrolinyl-, Imidazolinyl-, Pyrazolinyl-, Thiazolinyl-,
Triazolyl-, Tetrazolylgruppe sowie sich daraus ergebende annellierte Ringe.
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In
der Position P ist „eine
zur Herstellung von Oligonukleotiden übliche reaktive Gruppe" beispielsweise eine
Phosphitamidgruppe. Natürlich
können
anstelle eines Phosphitamids auch Phosphodiester, Phosphotriester
oder H-Phosphonate verwendet werden.
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In
den Positionen P und R8 bedeutet der Ausdruck „eine in
der Nukleotidchemie übliche
Schutzgruppe" insbesondere
in R8 eine H (DNA) oder O (RNA) Schutzgruppe
wie die üblichen
O-Alkyl-, O-Alkenyl-,
O-Acetal- oder O-Silylether-Schutzgruppen. Bevorzugte Schutzgruppen
sind O-Methyl- oder O-Ethylreste, O-Allylreste, O-Tetrahydropyranyl- oder
O-Methoxytetrahydropyranylreste
sowie O-t-Butyldimethylsilylreste,
Dimethoxytrityl (DMT)- oder Dansylreste.
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Die
an den Basen B gegebenenfalls permanent vorkommenden Schutzgruppen
basieren vorzugsweise auf Acyl-Schutzgruppen. Bevorzugt sind vor
allem Phenoxyacetyl-, tert-Butylphenoxyacetyl-, Isobutyryl-, Acetyl-,
Benzoyl-, Allyloxycarbonyl-, Phthaloyl-, Dansylethyloxycarbonyl-,
2-(4-Nitrophenyl)ethoxycarbonyl- oder Dimethylformamidinoreste.
Im Falle von Adenin, Cytosin und Guanin handelt es sich vorzugsweise
um Phenoxyacetyl-, tert-Butylphenoxyacetyl-, Acetyl- oder 2-(4-Nitrophenyl)ethoxycarbonylgruppen
zum Schutz der exocyclischen Aminofunktionen. Die O6-Position
von Guanin kann gegebenenfalls ebenfalls durch eine Schutzgruppe
2-(4-Nitrophenylsulfonyl) ethyl oder 2-(4-Nitrophenyl)ethyl geschützt sein.
Ebenso kann die O4-Position von Thymin oder
Uracil eine Schutzgruppe wie zum Beispiel 2-(4-Nitrophenylsulfonyl)ethyl
oder 2-(4-Nitrophenyl)ethyl aufweisen.
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Halogen
bedeutet im Rahmen der vorliegenden Erfindung F, Cl, Br, I, wobei
die drei letztgenannten bevorzugt sind. Die Herstellung der erfindungsgemäßen Nucleosidderivate
ist beispielhaft in 2 gezeigt, worauf nachfolgend
Bezug genommen wird. Die Erwähnung
von bestimmten Halogen- und Alkylsubstitutionen schließt immer
gleichwirkende Äquivalente
ein, zum Beispiel schließt „Chlor-" nicht aus, dass
auch die entsprechenden Jod- oder Bromverbindungen verwendet werden
können.
Ebensolches gilt für „Methyl", das auch die entsprechenden
anderen niederen Alkylverbindungen, wie Ethyl, Propyl oder Butyl
mit einschließt.
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In
Bezug auf die bekannten Nukleosidderivate weisen die erfindungsgemäßen Derivate
den überraschenden
Vorteil auf, dass die erfindungsgemäße Schutzgruppe selbst bei
Bestrahlung mit sichtbarem Licht bei Wellenlängen von mehr als 380 nm, bevorzugt
mehr als 390 nm und noch mehr bevorzugt von mehr als 400 nm schneller
und effektiver abgespalten werden kann.
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Basierend
auf der vorliegenden Erfindung ist insbesondere wichtig, dass mit
der erfindungsgemäßen Schutzgruppe
eine Nitrogruppe und die Gruppe, die das Nukleosid mit dem Ringsystem
verbindet, am Anthracengerüst
in o-Stellung zueinander platziert werden, um bei Abspaltung eine β-Eliminierungsreaktion
durchführen
zu können.
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Dies
betrifft erfindungsgemäß sämtliche
o-Substitutionsmuster an den Positionen 1 bis 4 des Ringsystems.
Dies betrifft insbesondere die folgenden Derivate:
wobei
in den Formeln 1a bis 1f die Substituenten die vorstehend erwähnten Bedeutungen
haben.
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Die
erfindungsgemäßen 3'- oder 5'-photolabilen Nukleoside
können
für die
photolithographische Nukleinsäurechipsynthese
eingesetzt werden. Verfahren zu diesem Zweck sind dem Fachmann ausreichend
bekannt.
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Die
Verwendung der erfindungsgemäßen Schutzgruppe
oder des Nukleosidderivats erlaubt vorteilhafterweise den Einsatz
von besonders langwelligem Licht bei der lichtgesteuerten Synthese
von Oligonukleotiden oder Nukleinsäurechips. In diesem Zusammenhang
werden Wellenlängen
von mehr als 380 nm, bevorzugter von mehr als 390 nm und besonders
bevorzugt von mehr als 400 nm bevorzugt.
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Unter "Substrat" werden chemische
Verbindungen verstanden, bevorzugt Oligonukleotide, Proteine, Peptide,
Kohlenhydrate (Zucker), die mit der erfindungsgemäßen Verbindung
eine kovalente chemische Bindung eingehen können. Jedoch schließt der Begriff
Substrat auch oberflächenfunktionalisierte
Trägermaterialien
wie Glas, Polymere, Metall, Keramik usw. ein.
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Unter
dem Begriff „Nukleotid" werden erfindungsgemäß bevorzugt
Oligonukleotide mit zwei bis zu 10 Nukleosiden verstanden, die untereinander
sowohl über
3'-5' als auch über 5'-3' Phosphorsäureesterbindungen
verbunden sind. Jedoch umfassen die erfindungsgemäßen Nukleotide
zusätzlich
Polynukleotide mit mehr als 10 Nukleosidbausteinen.
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Die
erfindungsgemäßen Nukleosidderivate
können über mehrere
Stufen, oder über
eine Zweistufensynthese synthetisiert werden. Typischerweise wird
zuerst das gewünschte
Ringsystem mit dem entsprechenden Substitutionsmuster synthetisiert,
bei dem anfänglich
ein Alkohol der allgemeinen Formel
durch ein allgemein bekanntes
Syntheseverfahren hergestellt wird, wobei R
1 bis
R
7, X, Y und n wie vorstehend definiert
sind. Dieser Alkohol wird in einem zweiten Schritt in ein Acylierungsreagenz
mittels aus der Literatur bekannter Verfahren, beispielsweise in
einen Chlorcarbonsäureester,
zum Beispiel unter Verwendung von Diphosgen, in einen Chlorthiocarbonsäurester,
zum Beispiel unter Verwendung von Thiophosgen oder in ein Sulfonylchlorid
umgewandelt. Anschließend
wird ein entsprechend derivatisiertes Nukleosid, beispielsweise
Thymidin mit diesem Acylierungsreagenz acyliert, um das erfindungsgemäße Nukleosidderivat
zu ergeben. Eine Möglichkeit
zur Ausführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist beispielhaft anhand von
1 erläutert.
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Das
freie Nukleosid zur Verwendung in erfindungsgemäßen Verfahren weist afänglich bevorzugt
zwei freie OH-Gruppen auf, eine an der 3' Position und die andere an der 5' Position. Anschließend wird
eine davon, entweder an der 3' oder
5' Position durch
Einführung
einer orthogonalen Schutzgruppe, zum Beispiel DMT oder Dansyl, intermediär geschützt, so
dass die verbleibende freie Hydroxylgruppe (5' oder 3') mit dem Acylierungsreagenz reagieren
kann. Bedarfsweise kann dann die intermediäre Schutzgruppe abgespalten
werden, so dass die freie 3' oder
5' OH-Gruppe für weitere
Reaktionen zur Verfügung
steht.
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Weitere
Vorteile und Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und den beiliegenden
Figuren.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden
Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern
auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar
sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der nachstehenden Figuren und
eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels
erläutert.
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1 zeigt
ein Syntheseschema für
die Herstellung eines erfindungsgemäßen Nukleosidderivats,
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2 zeigt
einen Vergleich zwischen der Reaktionsgeschwindigkeit bei der Abspaltung
der Schutzgruppe (Entschützungsreaktion)
eines Nukleosidderivats des Standes der Technik und einem erfindungsgemäßen Nukleosidderivat,
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3 zeigt
die Geschwindigkeit der Schutzgruppenabspaltung aus einem erfindungsgemäßen Nukleosidderivat
in verschiedenen Lösungsmitteln.
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4 zeigt
die Geschwindigkeit der Entschützungsreaktion
bei einer Wellenlänge
von mehr als 390 nm.
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5 zeigt
die Geschwindigkeit der Entschützungsreaktion
bei einer Wellenlänge
von mehr als 410 nm.
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2 zeigt
die vorkommende Reaktionsgeschwindigkeit bei der Abspaltung der
Schutzgruppe eines Nukleosidderivats des Standes der Technik, NPPOC-Thymidin
(NPPOC-dT), im Vergleich zu einem erfindungsgemäßen Nukleosidderivat 2-NTX-3-POC-Thymidin(2-NTX-3POC-dT)(5'-[2-nitro-9-oxo-3-(2-propyloxacarbonyl)thioxanthon]thymidin).
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Die
Abnahme der Menge an Edukt über
die Reaktionsdauer der Abspaltungsreaktion wurde bei beiden Verbindungen
bei einer Wellenlänge
von 365 nm (Hg Lampe) in einem Methanol/Wasser Gemisch gemessen.
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Wie
aus 2 ersichtlich ist, verläuft die Abnahme an Konzentration
des Edukts bei 2-NTX-3POC-dT in Kurve 1 deutlich schneller als beim
Edukt NPPOC-dT (Kurve 2). Dies korreliert sehr gut mit der Zunahme
an Edukt in den entsprechenden Kurven 3 und 4.
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Im
Falle von 2-NTX-3-POC als photolabile Schutzgruppe erhielt man nach
einer Reaktionsdauer von nur ungefähr 3 Sekunden 90 Produkt, während bei
NPPOC nach einer Reaktionszeit von 6 Sekunden, die doppelt solange
ist, erst 40 % Thymidin erhalten wurden.
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3 zeigt
den Reaktionsverlauf der Abspaltung der photolabilen Schutzgruppe
aus 2-NTX-3-POC-dT in verschiedenen Lösungsmitteln bei 365 nm (Hg-Lampe,
UG 1 Filter) in Bezug auf die Abnahme des Edukts 2-NTX-3-POC-dT
und auch in Bezug auf die Zunahme des Produkts Thymidin.
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Mit
Ausnahme der Reaktion in Dioxan/Wasser sind die Reaktionsgeschwindigkeiten
in den Mischungen Acetonitril/Wasser oder Methanol/Wasser näherungsweise
gleich schnell.
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4 zeigt
die Geschwindigkeit der Entschützungsreaktion
bei der Abspaltung der erfindungsgemäßen Schutzgruppe eines Nukleosidderivats
(jeweils mit Thymidin) im Vergleich zu Schutzgruppen aus dem Stand
der Technik bei Wellenlängen
oberhalb 390 nm. Verglichen mit den Schutzgruppen NPPOC, 5-Benzyl(Bz)-NPPOC
und 4-Ethyl-5-phenyl-NPPOC, ist die Geschwindigkeit der Entschützungsreaktion
bei den Schutzgruppen 2-NTX-3-POC
oder TS7POC(5'O-[(2-nitrophenyl)-5-(9-oxo-9H-thioxanthon-2-yl)pentyloxycarbonyl])
am schnellsten. Die erfindungsgemäße Schutzgruppe 2-NTX-3-POC
ist im Vergleich zu TS7POC bei einer Wellenlänge von 400 nm bis zu einer
Reakti onsdauer von ungefähr
4 Minuten etwas langsamer und erreicht näherungsweise dieselben Werte
wie TS7POC.
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TS7POC
bedient sich im Gegensatz zur erfindungsgemäßen Schutzgruppe des Prinzips
der sogenannten "intramolekularen
Aktivierung" der
Schutzgruppe, bei der eine Sensibilisatoreinheit an eine herkömmliche
Schutzgruppe gebunden ist (wie es zum Beispiel in der PCT/EP 2004/002361
beschrieben wurde). Überraschenderweise
hat sich im vorliegenden Fall gezeigt, dass auf bislang als unerlässlich für schnelle
Reaktionszeiten bei der Entschützungsreaktion
angesehene UV Sensibilisatoren, das heißt, sowohl auf einen intramolekular
gebundenen Sensibilisator, wie z. B. bei TS7POC und auf einen gesondert
zugegebenen Sensibilisator, wie zum Beispiel in der WO 03/74542
beschrieben ist, zur Erhöhung
der Reaktionsgeschwindigkeit der Abspaltungsreaktion verzichtet
werden kann. Trotzdem werden mit den erfindungsgemäßen Derivaten
oder Schutzgruppen vergleichbare Reaktionsgeschwindigkeiten wie
in Anwesenheit von Sensibilisatoren für die Abspaltungsreaktion erreicht.
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5 zeigt,
dass bei Verwendung einer erfindungsgemäßen Schutzgruppe, nämlich 2-NTX-3-POC die
Geschwindigkeit der Abspaltung bei 420 nm verglichen mit den üblichen
aus dem Stand der Technik bekannten Schutzgruppen beträchtlich
ist und nach einer Reaktionsdauer von ungefähr 30 Minuten eine Abspaltung
zu 90 % erfolgt ist, während
bei den Schutzgruppen aus dem Stand der Technik nahezu keine Reaktion zu
erkennen ist.
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Beispiel
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Synthese von 5'-[2-nitro-9-oxo-3-(2-propyloxycarbonyl)thioxanthon]thymidin
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Die
Synthese der Titelverbindung ist in 1 schematisch
erläutert.
Die Reaktion der Thioacetylsäure 1
mit (2-Nitro-5- brom)ethylbenzol
2 in kochendem DMF in Gegenwart von 1,8-Diazabicyclo[5,4,0]undec-7-en (DBU)
führt zu
der Bildung von 2-(3-Ethyl-4-nitrophenylsulfid)benzoesäure 3, die
als Feststoff mit 70 bis 80 % Ausbeute isoliert wurde. Das Erhitzen
der Benzoesäure
3 in konzentrierter Schwefelsäure über einen
Zeitraum von 0,5 bis 1 Stunde gefolgt von der Zugabe der Reaktionsmischung
in Wasser und Filtration ergab 3-Ethyl-2-nitro-9-oxothioxanthon 4 das für den nächsten Schritt
ohne weitere Reinigung verwendet wurde. Die Reaktion des Nitroderivates
des Oxothioxanthons 4 aus dem vorhergehenden Schritt mit Paraformaldehyd
in DMSO in Gegenwart von DBU bei 60 bis 70 °C für 4 bis 5 Stunden ergab 4-Nitro-9-oxo-3-(2-propanol)thioxanthon
5 das mittels Säulenchromatographie
in guten Ausbeuten isoliert wurde. Die Behandlung der Verbindung 5
mit Diphosgen in THF bei 0 bis 4 °C
in Gegenwart von Triethylamin ergab 2-Nitro-9-oxo-3-(2-propyloxycarbonyl-chlorid)thioxanthon
6 in guter Ausbeute. Die Acylierung von Thymidin mit Verbindung
6 bei 0 bis 4 °C führt zu 5'-[2-Nitro-9-oxo-3-(2-propyloxacarhonyl)thioxanthon]thymidin
7, welches über
Säulenchromatographie
isoliert wurde.
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Spektroskopische
Daten für
Verbindung 5:
UV (MeOH), λmax in nm (log ε): 359 (3.86), 252 (4.48), 212
(4.12).
1H-NMR (DMSO-D6):
8,72 (s, H-C(1)); 8,42 (dd, H-C(8)); 8,03 (s, H-C(4)); 7,86 (dd,
H-C(5)); 7,99 (ddd, H-C(7)); 7,61 (m, H-C(6)).
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Spektroskopische
Daten für
Verbindung 6:
UV (MeOH), λmax in nm (log ε): 348 (3.87), 254 (4.54), 211
(4.27).
1H-NMR (DMSO-D6):
11,14 (s, NH); 8,40 (dd, H-C(8*)); 8,15 (s, H-C(4*)); 7,85 (dd,
H-C(5*)); 7,78 (ddd, H-C (7*)); 7,60 (ddd, H-C(6*)); 7,34 (s, H-C(6));
6,11 (m, H-C(1'));
5,33 (d, OH); 4,41 (m, 2H, CH2 für die 5'-Schutzgruppe); 4,24
(m, 2H, H-C(5',5'')); 4,18 (m, H-C(3')); 3,87 (m, H-C(4')); 3,75 (q, CH3CH);
2,10 (m, 2H, H-C(2', 2'')); 1,70 and 1,69 (2s, CH3-C(5));
1,38 (d, CH3CH).