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DE602005000222T2 - Flugkörper zur Geländeaufklärung - Google Patents

Flugkörper zur Geländeaufklärung Download PDF

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DE602005000222T2
DE602005000222T2 DE602005000222T DE602005000222T DE602005000222T2 DE 602005000222 T2 DE602005000222 T2 DE 602005000222T2 DE 602005000222 T DE602005000222 T DE 602005000222T DE 602005000222 T DE602005000222 T DE 602005000222T DE 602005000222 T2 DE602005000222 T2 DE 602005000222T2
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lagetriebwerk
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Flugkörper zur Geländeaufklärung, der einen langgestreckten Körper umfasst und zum Angriff auf terrestrische Ziele verwendet werden kann, insbesondere auf solche, die durch ein Hindernis verdeckt sind. Ein solcher Flugkörper wird in DE-A-3313648 beschrieben.
  • Es sind bereits Flugkörper zur Geländeaufklärung bekannt, die im Allgemeinen in der Form eines kleinen Flugzeugs ohne Pilot (Drohne) vorliegen. Solche Flugkörper sind relativ verwundbar und leichte Ziele für die feindlichen Luftverteidigungseinrichtungen, und darüber hinaus müssen sie ständig in Bewegung sein und können daher nicht anhalten, um einen besonderen Bereich eines Geländes sorgfältig zu beobachten. Um dem letztgenannten Mangel abzuhelfen, wurde bereits daran gedacht, Drohnen in Form von kleinen Hubschraubern herzustellen. Diese Letztgenannten sind jedoch ebenfalls sehr verwundbar.
  • Unabhängig von der Form dieser bekannten Drohnen, d.h. Flugzeug oder Hubschrauber, können sie zudem nur zur Erkennung und nicht zum Attackieren feindlicher Ziele dienen, die sie entdecken und beobachten können.
  • Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, diesen Mängeln abzuhelfen.
  • Zu diesem Zweck ist der Flugkörper zur Geländeaufklärung, umfassend einen langgestreckten Körper, dadurch gekennzeichnet,:
    • – dass er umfasst: • ein Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk vom Typ mit brennbarem Treibsatz, das mit ersten Strahlrohren verbunden ist, die zum Heck des langgestreckten Körpers hin gerichtet sind und seitlich gleichmäßig um diesen verteilt sind, wobei es seitliche Betätigungskräfte erzeugt, deren Wirkungslinien durch den Schwerpunkt des Flugkörpers verlaufen, wobei die Kräfte in der Lage sind, für den Auftrieb und die Bewegungen des Flugkörpers in einer Beobachtungsposition zu sorgen, für die dieser zumindest annähernd vertikal ist, wobei das hintere Ende des Flugkörpers nach unten gerichtet ist; • ein Lagetriebwerk vom Typ mit brennbarem Treibsatz, das mit zweiten Strahlrohren verbunden ist, die zur hinteren Seite des langgestreckten Körpers hin gerichtet sind und seitlich um diesen verteilt sind, wobei es seitliche Betätigungskräfte erzeugt, die in der Lage sind, den Flugkörper in der mindestens annähernd vertikalen Beobachtungsposition zu halten; und • Aufnahmemittel, die am Heck des langgestreckten Körpers angeordnet sind und in der Lage sind, den Boden zu beobachten, wenn der Flugkörper in der zumindest annähernd vertikalen Beobachtungsposition ist; und
    • – dass das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk und das Lagetriebwerk zu beiden Seiten des Schwerpunkts des Flugkörpers angeordnet sind und dass bei der Verbrennung der jeweiligen Treibsätze dieser beiden letztgenannten Triebwerke die Position des Schwerpunkts zumindest annähernd fix bleibt.
  • Auf diese Weise werden in dem erfindungsgemäßen Flugkörper der Auftrieb und die Fortbewegung einerseits und die Lage andererseits durch zwei unterschiedliche Triebwerke gesteuert, die einzig für ihre jeweilige Funktion bestimmt sind, was eine hohe Präzision bei der Verfolgung der Flugbahn des Flugkörpers und bei der vertikalen Präsentation des Letztgenannten in Bezug auf den Boden ermöglicht, was ihn weniger anfällig gegenüber der terrestrischen Luftverteidigung eines Feindes macht und was es ihm ermöglicht, sorgfältig und langsam jeden verdächtigen Bereich des Geländes zu beobachten, der zum Beispiel hinter einem Hindernis verborgen ist.
  • Darüber hinaus wird klar, dass auf Grund des praktischen Zusammenfallens des Schwerpunkts, des Steuerpunkts des Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerks (Kraftsteuerung) und des aerodynamischen Zentrums das letztgenannte Triebwerk sowie die quergerichteten aerodynamischen Kräfte – einschließlich der Windböen – nur wenig Einfluss auf die Lage haben.
  • Vorteilhafterweise weist das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk eine größere Masse als das Lagetriebwerk auf, und es ist näher am Schwerpunkt des Flugkörpers als das Letztgenannte. Das Lagetriebwerk kann am Heck des langgestreckten Körpers angeordnet sein, während das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk gerade vor dem Schwerpunkt des Flugkörpers angeordnet ist.
  • Um es den Aufnahmemitteln zu ermöglichen, scharfe Bilder vom beobachteten Boden zu erzeugen, ist es notwendig, die Rollbewegung des erfindungsgemäßen Flugkörpers zu kontrollieren. Da das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk weniger sensible Funktionen ausführt als das Lagetriebwerk, ist es vorzuziehen, dass es das letztgenannte Triebwerk ist, welches die Rollbewegung des Flugkörpers kontrolliert.
  • Vorzugsweise wird der erfindungsgemäße Flugkörper auf für bestimmte Angriffsraketen bekannte Weise durch eine Start- und Steuerstation gestartet, die ein Antriebs- oder Auswurfsystem umfasst, das ihr eigen ist und das nicht vom Flugkörper getragen wird. Auf diese Weise kann in dem erfindungsgemäßen Flugkörper auf das hintere Triebwerk verzichtet werden, das im Allgemeinen für den Start zuständig ist, und können an der Stelle des hinteren Triebwerks die Aufnahmemittel angeordnet werden.
  • Nach seinem Start kann der Flugkörper auf selbstständige Weise fliegen, um zum Beispiel einen im Vorhinein erstellten Flugplan auszuführen. Als Variante kann der erfindungsgemäße Flugkörper Mittel zur Verbindung mit der Start- und Steuerstation umfassen. Auf diese Weise kann er eventuell Informationen von der Station empfangen oder von der Letztgenannten Berechnungen ausführen lassen, was es ermöglicht, den Flugkörper leichter zu machen. Vorzugsweise umfassen die Verbindungsmittel auf bekannte Weise mindestens eine Lichtleitfaser, die ausgehend vom Flugkörper abwickelbar ist. Auf diese Weise können die zwischen dem Flugkörper und der Station zirkulierenden Informationen nicht gestört werden.
  • Um seine Bewegungen über dem beobachteten Gelände zu erleichtern, kann der erfindungsgemäße Flugkörper zusätzliche Aufnahmemittel umfassen, die am Bug des langgestreckten Körpers angeordnet sind.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform trägt der Flugkörper gemäß der vorliegenden Erfindung einen Gefechtskopf, und er umfasst Antriebsmittel und Führungsmittel, die es ihm ermöglichen, vorzugsweise ohne umzukehren, d.h. durch seinen hinteren Teil, ein Ziel anzugreifen, das durch die hinteren Aufnahmemittel festgestellt wurde. Der Angriff auf das Ziel kann entweder ausgehend von der Start- und Steuerstation, an welche die Bilder des Ziels durch die Verbindungsmittel übertragen wurden, oder automatisch durch eine Zielerkennungsvorrichtung, die vom Flugkörper getragen wird, gesteuert werden.
  • Die Antriebsmittel und die Mittel zur Führung des Flugkörpers in Richtung auf das festgestellte Ziel können vom Auftriebs- und Fortbewegungtriebwerk und vom Lagetriebwerk unabhängig sein. In diesem Fall können die Antriebsmittel und die Mittel zur Führung des Flugkörpers in Richtung auf das Ziel durch ein zusätzliches Triebwerk gebildet werden, das am Bug des langgestreckten Körpers angeordnet ist. Ein solches zusätzliches Triebwerk kann vom Typ mit brennbarem Treibsatz sein und eventuell mit einem drehbaren Strahlrohr versehen sein. Es ist vorzuziehen, dass das zusätzliche Triebwerk hinter einer abwerfbaren Kappe des Flugkörpers angeordnet ist.
  • Als Variante werden die Antriebsmittel und die Mittel zur Führung des Flugkörpers in Richtung auf das festgestellte Ziel durch das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk bzw. das Lagetriebwerk gebildet, die mit dritten bzw. vierten Strahlrohren verbunden sind, die zum Bug des langgestreckten Körpers hin gerichtet sind und seitlich um diesen verteilt sind. Die ersten und zweiten Strahlrohre können drehbar sein und die dritten und vierten Strahlrohre bilden, wenn sie zum Bug des langgestreckten Körpers hin gerichtet sind. Als Variante können die dritten und vierten Strahlrohre fix sein und durch das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk und durch das Lagetriebwerk mit Verbrennungsgas versorgt werden, und zwar mit Hilfe von Versorgungsumschaltsystemen, die an den jeweiligen Auslässen des Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerks und des Lagetriebwerks angeordnet sind und es ermöglichen, entweder die ersten und zweiten Strahlrohre oder die dritten und vierten Strahlrohre zu versorgen.
  • Die beiliegenden Zeichnungen machen deutlich, wie die Erfindung ausgeführt werden kann. In diesen Figuren bezeichnen identische Bezugszeichen ähnliche Elemente.
  • Die 1 bis 4 zeigen schematisch vier Ausführungsformen des Flugkörpers gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Die 5 und 6 illustrieren schematisch zwei Flugbeispiele des Flugkörpers.
  • In den 1 bis 4 wurden schematisch vier Ausführungsbeispiele I bis IV des Flugkörpers 1 gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt.
  • Jedes dieser Ausführungsbeispiele umfasst einen langgestreckten, zum Beispiel zylindrischen Körper 2 mit der Längsachse L-L, der einen Bug 2A und ein Heck 2R aufweist und umfasst:
    • – ein Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk 3 vom Typ mit brennbarem Treibsatz, umfassend Strahlrohre 4 für die Verbrennungsgase, zum Beispiel vier an der Zahl, die seitlich gleichmäßig um den langgestreckten Körper 2 verteilt sind und zu dessen Heck 2R hin gerichtet sind. Die Achsen der Strahlrohre 4 verlaufen durch den Schwerpunkt CG des Flugkörpers 1, so dass das Triebwerk 3 seitliche Betätigungskräfte erzeugt, deren Wirkungslinien ebenfalls durch den Schwerpunkt verlaufen. Diese Betätigungskräfte sind auf bekannte Weise steuerbar, zum Beispiel durch bewegliche Strahlumlenker, die mindestens zwei, vorzugsweise drei Positionen einnehmen können und in der Lage sind, die Strahlrohre 4 mindestens teilweise zu verschließen oder vollständig freizugeben. Wie dies für bestimmte Raketen bekannt ist, ist der Flugkörper 1 auf diese Weise durch das Triebwerk 3 hinsichtlich „Kraft" steuerbar; und
    • – ein Lagetriebwerk 5, ebenfalls vom Typ mit brennbarem Treibsatz, umfassend Strahlrohre 6 für die Verbrennungsgase, die vom Schwerpunkt CG beabstandet sind, zum Beispiel ebenfalls vier an der Zahl sind, gleichmäßig seitlich um den langgestreckten Körper 2 verteilt sind und zu dessen Heck 2R hin gerichtet sind. Das Lagetriebwerk 5 erzeugt somit seitliche Betätigungskräfte, die auf bekannte Weise steuerbar sind, zum Beispiel durch bewegliche Strahlumlenker mit ebenfalls mindestens zwei, vorzugsweise drei Positionen, die in der Lage sind, die Strahlrohre 6 mindestens teilweise zu verschließen oder vollständig freizugeben. Da die Strahlrohre 6 vom Schwerpunkt CG beabstandet sind, übt das Lagetriebwerk 5 eine „Drehmomentsteuerung" auf den Flugkörper 1 aus.
  • Die Triebwerke 3 und 5 sind zu beiden Seiten des Schwerpunkts CG des Flugkörpers angeordnet, wobei das Triebwerk 3 schwerer ist als das Triebwerk 5 und näher am Schwerpunkt CG liegt als das Letztgenannte. Die Verbrennung der brennbaren Treibsätze dieser Triebwerke ist so geregelt, damit, wenn die Triebwerke 3 und 5 in Betrieb sind, die Position des Schwerpunkts CG mindestens im Wesentlichen fix bleibt.
  • In den Ausführungsbeispielen I (1) und IV (4) des Flugkörpers 1 sind die Strahlrohre 4 und 6 drehbar, wie dies durch die Pfeile dargestellt ist, und können jeweils Positionen 7 und 8 einnehmen, die zum Bug 2A des langgestreckten Körpers 2 hin gerichtet sind, wie dies durch Strichlinien angezeigt ist.
  • Im Ausführungsbeispiel II (2) umfasst das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk 3 zusätzlich zu den Strahlrohren 4 fixe Strahlrohre 9, die gleichmäßig seitlich um den langgestreckten Körper 2 verteilt sind und zu dessen Bug 2A hin gerichtet sind. Durch bekannte steuerbare Umschaltmittel kann das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk 3 entweder die Strahlrohre 4 oder die fixen Strahlrohre 9 mit Verbrennungsgas versorgen. Ebenso umfasst das Lagetriebwerk 5 zusätzlich zu den Strahlrohren 6 fixe Strahlrohre 10, die gleichmäßig seitlich um den langgestreckten Körper 2 verteilt sind und zu dessen Bug 2A hin gerichtet sind. Durch bekannte steuerbare Umschaltmittel kann das Lagetriebwerk 5 entweder die Strahlrohre 6 oder die fixen Strahlrohre 10 mit Verbrennungsgas versorgen.
  • Im Ausführungsbeispiel III (3) umfasst der Flugkörper 1 ein zusätzliches Triebwerk 11, zum Beispiel vom Typ mit brennbarem Treibsatz, das am Bug 2A des langgestreckten Körpers 2 angeordnet ist, zum Beispiel hinter einer abwerfbaren Kappe 12 des Letztgenannten. Das zusätzliche Triebwerk 11 ist mit einem vorzugsweise drehbaren axialen Strahlrohr 13 versehen, das zur Seite des Bugs 2A des langgestreckten Körpers 2 hin gerichtet ist.
  • In allen Ausführungsbeispielen I bis IV umfasst der Flugkörper 1 am Heck 2R des langgestreckten Körpers 2 eine Kamera 14, die durch eine Kappe 15 geschützt ist und für die Strahlungen durchlässig ist, gegen die die Kamera 14 empfindlich ist. Darüber hinaus umfassen alle diese Ausführungsbeispiele I bis IV auf für Raketen bekannte Weise einen Gefechtskopf, ein elektronisches Flugsteuerungssystem (nicht dargestellt) und eine abwickelbare Reserve (nicht dargestellt) einer Lichtleitfaser 16.
  • Im Ausführungsbeispiel IV (4) umfasst der Flugkörper eine zusätzliche Kamera 17 am Bug 2A des langgestreckten Körpers 2.
  • Der Flugkörper 1 kann ungeachtet seiner Ausführungsform I bis IV von einer Start- und Kontrollstation 18 gestartet werden, die mit einem System zum Antrieb des Flugkörpers 1 ausgestattet ist, das nach dem Start im Startrohr 19 bleibt. Zudem ist der Flugkörper 1 über die Lichtleitfaser 16 der abwickelbaren Reserve mit der Start- und Steuerstation 18 verbunden. Dank einer solchen Lichtleitfaser 16 können der Flugkörper 1 und die Station 18 Informationen austauschen, was die Gegenwart eines Rechners an Bord des Flugkörpers 1 eventuell unnötig macht.
  • Nach dem Start durch die Station 18 zündet der Flugkörper 1 seine Triebwerke 3 und 5, die ihn dank ihrer Strahlrohre 4 und 6 antreiben und steuern und ihn eine vertikale Position einnehmen lassen, wobei das Heck 2R und somit seine Kamera 14 zum Boden 20 hin gerichtet sind. In dieser vertikalen Position kann sich der Flugkörper 1 seitlich bewegen, wobei er hinsichtlich Fluglage und Rollbewegungen stabilisiert ist, so dass seine Kamera 14 den unter ihr befindlichen Boden beobachtet. Wenn die Kamera 14 ein Ziel 21 feststellt, das der Startstation 18 zum Beispiel durch ein Hindernis 22 verborgen ist, kann der Flugkörper 1 angetrieben und mit dem Heck 2R des langgestreckten Körpers 2 auf dieses Ziel 21 gerichtet werden, und zwar entweder durch die Strahlrohre 4 und 6 in den Positionen 7 und 8 (Ausführungsbeispiele I und IV) oder durch die fixen Strahlrohre 9 und 10 (Ausführungsbeispiel II) oder auch durch das zusätzliche Triebwerk 11 und das Strahlrohr 13 (Ausführungsbeispiel III). Ein solcher Erkennungs- und Angriffsprozess, der insbesondere einem glockenförmigen Schuss zur Zerstörung eines verdeckten Ziels entspricht, dessen Existenz wahrscheinlich war, ist in 5 dargestellt.
  • Wenn sich, wie dies in 6 dargestellt wird, der Flugkörper 1 auf die Suche nach einem anzugreifenden Ziel 21 begeben muss, ist es vorteilhaft, dass die Triebwerke 3 und 5 über Gelände, das keine Ziele enthält, den Flugkörper 1 in die horizontale Position kippen und ihn in dieser Position antreiben, bis sie ihn wieder in die vertikale Beobachtungsposition kippen, um einen Bereich zu beobachten, der eventuell ein Ziel 21 enthält. In dieser Phase des horizontalen Flugs ist die zusätzliche Kamera 17 besonders nützlich.
  • Wie leicht zu verstehen ist, ist die vorliegende Erfindung besonders nützlich, um nacheinander Geländebereiche zu beobachten, die der Abschussstation durch Hindernisse 22, 23 verborgen sind und eventuell Ziele 21 enthalten, die zerstört werden müssen.

Claims (15)

  1. Flugkörper zur Geländeaufklärung, umfassend einen langgestreckten Körper (2), dadurch gekennzeichnet,: – dass er umfasst: • ein Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk (3) vom Typ mit brennbarem Treibsatz, das mit ersten Strahlrohren (4) verbunden ist, die zum Heck (2R) des langgestreckten Körpers hin gerichtet sind und seitlich um diesen verteilt sind, und das seitliche Betätigungskräfte erzeugt, deren Wirkungslinien durch den Schwerpunkt (CG) des Flugkörpers verlaufen, wobei die Kräfte in der Lage sind, für den Auftrieb und die Fortbewegungen des Flugkörpers in einer Beobachtungsposition zu sorgen, für die dieser zumindest annähernd vertikal ist, wobei das hintere Ende des Flugkörpers nach unten gerichtet ist; • ein Lagetriebwerk (5) vom Typ mit brennbarem Treibsatz, das mit zweiten Strahlrohren (6) verbunden ist, die zum Heck (2R) des langgestreckten Körpers hin gerichtet sind und seitlich um diesen verteilt sind, und das seitliche Betätigungskräfte erzeugt, die in der Lage sind, den Flugkörper in der mindestens annähernd vertikalen Beobachtungsposition zu halten; und • Aufnahmemittel (14), die am Heck (2R) des langgestreckten Körpers angeordnet sind und in der Lage sind, den Boden zu beobachten, wenn der Flugkörper in der zumindest annähernd vertikalen Beobachtungsposition ist; und – dass das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk (3) und das Lagetriebwerk (5) zu beiden Seiten des Schwerpunkts (CG) des Flugkörpers angeordnet sind und dass bei der Verbrennung der jeweiligen Treibsätze dieser beiden letztgenannten Triebwerke die Position des Schwerpunkts zumindest annähernd fix bleibt.
  2. Flugkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk (3) eine größere Masse als das Lagetriebwerk (5) aufweist und näher am Schwerpunkt (CG) des Flugkörpers als das Letztgenannte ist.
  3. Flugkörper nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagetriebwerk (5) am Heck des langgestreckten Körpers angeordnet ist, während das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk gerade vor dem Schwerpunkt (CG) des Flugkörpers angeordnet ist.
  4. Flugkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtung des Flugkörpers hinsichtlich der Rollbewegung durch das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk (3) kontrolliert wird.
  5. Flugkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass er durch eine Start- und Steuerstation (18) gestartet wird, die ein Antriebs- oder Auswurfsystem umfasst, das ihr eigen ist und das nicht vom Flugkörper getragen wird.
  6. Flugkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass er Mittel zur Verbindung (16) mit der Start- und Steuerstation (18) umfasst.
  7. Flugkörper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (16) mindestens eine Lichtleitfaser umfassen.
  8. Flugkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass er zusätzliche Aufnahmemittel (17) umfasst, die am Bug des langgestreckten Körpers angeordnet sind.
  9. Flugkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Gefechtskopf trägt und dass er Antriebsmittel und Führungsmittel umfasst, die es ihm ermöglichen, durch den hinteren Teil (2R) des langgestreckten Körpers ein Ziel (21) anzugreifen, das durch die Aufnahmemittel (14) festgestellt wurde, die am Heck des langgestreckten Körpers angeordnet sind.
  10. Flugkörper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmittel und die Mittel zur Führung (11, 13) des Flugkörpers in Richtung auf das Ziel (21) vom Auftriebs- und Fortbewegungtriebwerk (3) und vom Lagetriebwerk (5) unabhängig sind.
  11. Flugkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmittel und die Mittel zur Führung des Flugkörpers in Richtung auf das Ziel durch ein zusätzliches Triebwerk (11, 13) gebildet werden, das am Bug (2A) des langgestreckten Körpers angeordnet ist.
  12. Flugkörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Triebwerk (11, 13) hinter einer abwerfbaren Kappe (12) angeordnet ist.
  13. Flugkörper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmittel und die Mittel zur Führung des Flugkörpers in Richtung auf das Ziel (21) durch das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk (3) bzw. das Lagetriebwerk (5) gebildet werden, die jeweils mit dritten und vierten Strahlrohren verbunden sind, die zum Bug (2A) des langgestreckten Körpers hin gerichtet sind und seitlich um diesen verteilt sind.
  14. Flugkörper nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Strahlrohre (4, 6) drehbar sind und die dritten und vierten Strahlrohre (7, 8) bilden, wenn sie zum Bug (2A) des langgestreckten Körpers hin gerichtet sind.
  15. Flugkörper nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die dritten und vierten Strahlrohre (9, 10) fix sind und durch das Auftriebs- und Fortbewegungstriebwerk (3) und durch das Lagetriebwerk (5) mit Verbrennungsgas versorgt werden.
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