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Die
Erfindung betrifft Ventile für
Trinkbecher zur Benutzung insbesondere durch Kinder.
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Es
sind Trinkbecher für
die Benutzung durch Kinder erhältlich,
die eine Kappe mit einem Schnabel zu ihrer einen Seite aufweisen.
Diese Schnäbel
sind normalerweise breit und schmal und haben zwei oder drei Löcher. Ein
Problem bei diesen Trinkbechern ist, dass sie lecken, wenn sie nicht
korrekt gehandhabt werden, was bei Kindern wegen mangelnder Kontrollierbarkeit
oder wegen Nachlässigkeit
häufig
der Fall ist. Das Dokument
US-A-3
606 107 , das den nächstkommenden
Stand der Technik bildet, beschreibt einen Behälter mit einer zylindrischen
Kappe, die mit einem Tauchkolben versehen ist. Der Behälterkörper hat
einen Hals, der eine Ausflussöffnung
aufweist.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, einen Trinkbecher anzugeben, der
weniger leckanfällig
ist.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen,
ein Ventil vorzusehen, das in Trinkflaschen oder in Trinkflaschenverschlüsse integriert
werden kann, wodurch ein Fluidstrom aus der Flasche durch das Ventil
zugelassen wird, indem Druck oder Kraft auf ein Ventilbauteil ausgeübt werden,
insbesondere auf einen Fluidzuführungsschlauch
des Ventils.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst ein Ventil für
eine Flasche oder eine Flaschenverschlusskappe einen Fluidzuführungsschlauch
mit einem Einlass und einem Auslass, wobei der Schlauch zwischen
einer ersten Position, in der Fluid nicht in den Schlauch eintreten
kann, und einer zweiten Position beweglich ist, in der Fluid in
den Schlauch eintreten kann, und Mittel zum Drücken des Schlauchs in seine
erste Position, wobei der Schlauch mittels einer entgegen dem Drückmittel aufgebrachten
Kraft in seine zweite Position beweglich ist.
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Wenn
das Ventil in eine Flaschenverschlusskappe integriert ist, kann
die Kappe an der Flasche montierbar oder integral mit der Flasche
ausgebildet sein.
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Der
Einlass des Zuführungsschlauchs
befindet sich bevorzugt in einer Seite des Schlauchs, und der Auslass
des Zuführungsschlauchs
liegt vorzugsweise an einem Ende des Schlauchs.
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Der
Zuführungsschlauch
ist vorzugsweise in einer Düse
oder dergleichen der Flaschenverschlusskappe beweglich. Vorzugsweise
kann der Zuführungsschlauch
in der Düse
gleiten. Der Einlass des Schlauchs wird vorzugsweise durch eine
Innenwand der Düse
verschlossen.
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In
den bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung ist der Zuführungsschlauch
vorzugsweise derart gestaltet, dass er für den Zusammenbau des Ventils
durch die Düse
in einen Schiebesitz gebracht werden kann. Das Ventil umfasst vorzugsweise
Mittel zum Halten des Schlauchs in der Düse. Das bevorzugte Haltemittel
umfasst eine oder mehrere Rasten an dem Schlauch, für eine Anlage
an dem Ende der Düse.
Die Rasten befinden sich bevorzugt an einem Ende des Schlauchs.
Die Rasten sind vorzugsweise konisch, damit das Einführen durch
die Düse
erleichtert wird.
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Das
bevorzugte Mittel zum Drücken
des Schlauchs in die erste Position umfasst Federmittel. Das Federmittel
kann integral mit einem Teil des Ventils ausgebildet sein, insbesondere
mit dem Zuführungsschlauch
oder einem damit verbundenen Teil.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Federmittel eine elastische Schürze. In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Federmittel eine oder mehrere elastische wickelbare
Stäbe.
Die wickelbaren Stäbe
hängen
vorzugsweise von einem Flansch oder dergleichen, der sich von einem
oberen Ende des Zuführungsrohres
nach außen
erstreckt, herab, wodurch die Abstützung der freien Enden der
Stäbe bewirkt,
dass sich die Stäbe
aufwickeln, um Federn zu bilden, um den Zuführungsschlauch in seine erste Position
zu drücken.
Um das Aufwickeln der Stäbe
zu erleichtern, kann das Ventil Rampen aufweisen, an denen die freien
Enden der Stäbe
zur Anlage kommen.
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In
einer noch weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
das Federmittel zwischen dem Zuführungsschlauch
und einem anderen Teil des Ventils integral ausgebildet. Vorzugsweise
umfasst das Federmittel ein elastisches Gelenk zwischen dem Zuführungsschlauch
und einem anderen Teil des Ventils. Der andere Teil des Ventils
ist vorzugsweise eine Düse
für den
Zuführungsschlauch.
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Alternativ
dazu kann das Federmittel ein separates Federelement umfassen, zum
Beispiel eine Schraubenfeder um den Auslass des Zuführungsschlauchs
zwischen einer Raste des Schlauchs und einem anderen Teil des Ventils.
Der andere Teil des Ventils kann mit einer Düse für den Zuführungsschlauch verbunden sein.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung kann das Ventil Mittel für den Druckausgleich in der
Flasche aufweisen. Somit kann der Zuführungsschlauch einen weiteren
Durchlass aufweisen, der Luft in die Flasche zurückströmen lässt.
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Um
die Aufbringung der Kraft auf den Zuführungsschlauch zu erleichtern,
um diesen in seine zweite Position zu bringen, hat der Zuführungsschlauch
vorzugsweise einen umfangsseitigen Flansch.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines Beispiels näher erläutert, wobei
auf die anliegenden Zeichnungen Bezug genommen wird. In den Zeichnungen
zeigt:
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1 eine
Verschlusskappe für
eine Flasche vor dem Zusammenbau für den Funktionszustand;
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2 einen
Schnitt durch die Verschlusskappe von 1;
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3 die
Verschlusskappe im Funktionszustand;
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4 einen
Schnitt durch die Verschlusskappe im Funktionszustand;
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5 einen
Schnitt durch ein zweites Ventil der Erfindung im geschlossenen
Zustand;
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6 das
Ventil von 5 im offenen Zustand;
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7 eine
dritte Ausführungsform
der Erfindung;
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8 eine
vierte Ausführungsform
der Erfindung; und
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9 eine
fünfte
Ausführungsform
der Erfindung.
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In
den 1 bis 4 der anliegenden Zeichnungen
weist eine Verschlusskappe 10 für eine Flasche, die ein Fluid
enthält,
eine sich von dieser erstreckende Düse 12 auf. Die Düse 12 hat
um ihr freies Ende einen Flansch 14. Innerhalb der Düse 12 kann
ein Fluidzuführungsschlauch 16 hin
und her gleiten. Der Zuführungsschlauch 16 sitzt
fluiddicht in der Düse 12.
Der Zuführungsschlauch 16 ist
in der Nähe
seines unteren Endes durch einen Stopfen 18 verschlossen,
ist jedoch an seinem oberen Ende 20 offen. Knapp über dem
Stopfen 18 befindet sich eine kleine Öffnung 22.
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Der
Zuführungsschlauch 16 selbst
weist rund um seine Peripherie einen von seinem freien Ende beabstandeten
Flansch 24 auf. Die Flansche 14 und 24 sind
auf gegenüberliegenden
Seiten durch elastische Gelenke 26 verbunden.
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An
seinem unteren Ende hat der Zuführungsschlauch 16 ein
Paar Rasten 28 an seiner Außenseite. Die Rasten 28 sind
nach innen und nach unten konisch verjüngt, so dass der Zuführungsschlauch 16 mit
in der Verschlusskappe 10 liegenden Rasten 28 in
die Düse 12 eingepasst
werden, jedoch nicht ohne weiteres aus der Verschlusskappe herausgezogen werden
kann.
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Die
Verschlusskappe 10 kann praktischerweise in einem Stück geformt
sein und hat möglicherweise
eine Innenwand, die zum Aufschrauben auf eine Flasche mit einem
Schraubgewinde versehen ist. Sobald die Verschlusskappe geformt
wurde, wird der Zuführungsschlauch
in die Düse
hineingeschoben, bis die Rasten 28 durch die Düse hindurch
gelangt sind.
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Die
Verschlusskappe 10 funktioniert folgendermaßen. Nach
dem Formen in einem Stück
wird der Zuführungsschlauch 16 in
die Düse 12 hineingeschoben,
so dass sich die Rasten 28 unter der Oberseite der Verschlusskappe
befinden. Die elastischen Gelenke 26 sind wirksam, um den
Zuführungsschlauch 16 nach
oben zu drücken,
so dass die Rasten 28 an der Unterseite der Verschlusskappe 10 zur Anlage
kommen. In dieser Position befindet sich die kleine Öffnung 22 innerhalb
der Düse 12,
so dass kein Fluid durch die kleine Öffnung 22 aus der
Flasche in den Zuführungsschlauch
entweichen kann. Wenn ein Getränk
aus der Flasche entnommen werden soll, wird der Zuführungsschlauch 16 nach
unten in die Flasche gedrückt,
so dass die kleine Öffnung 22 von
der Düse
freigelegt wird, damit Fluid in die Öffnung gelangen und den Zuführungsschlauch
passieren kann.
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In
den 5 und 6 der anliegenden Zeichnungen
ist eine alternative Ausführungsform der
Erfindung gezeigt, in der eine Verschlusskappe 50 und ein
Zuführungsschlauch 52 nicht
integral ausgebildet sind. Stattdessen hat die Verschlusskappe 50 einen
Düse 54 mit
einem kleineren Flansch 56 als in der vorhergehenden Ausführungsform.
Der Zuführungsschlauch 52 ist
im Grunde formgleich mit jenem der vorhergehenden Ausführungsform,
mit der Ausnahme, dass er nicht durch elastische Gelenke mit der
Verschlusskappe verbunden ist. Doch hat er einen umfangsseitigen
Flansch 58. Rund um den Zuführungsschlauch 52 ist
stattdessen eine schraubenförmige
Kompressionsfeder 60 zwischen dem Flansch 56 der
Verschlusskappendüse
und dem Flansch 58 des Zuführungsschlauchs angeordnet.
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Die
Funktionsweise dieser Ausführungsform ist ähnlich wie
jene der vorhergehenden Ausführungsform.
Die Verschlusskappe wird zusammengebaut, indem die schraubenförmige Feder
um den Zuführungsschlauch
herum angeordnet und der Schlauch dann durch die Düse geschoben
wird, bis die Rasten am Ende des Zuführungsschlauchs durch die Düse hindurchgetreten
sind, wobei die Feder zwischen den Flanschen 56 und 58 gefangen
ist. Die Feder 60 drückt
den Zuführungsschlauch 52 nach
oben, so dass die Wand der Düse 54 die
kleine Öffnung 62 in
dem Zuführungsschlauch
verschließt.
Wenn Fluid aus der Flasche entnommen werden soll, wird Druck auf
den Zuführungsschlauch 52 ausgeübt, um diesen in
die Flasche hineinzudrücken,
wodurch die kleine Öffnung 62 für den Fluidinhalt
der Flasche zugänglich wird,
so dass das Fluid die Zuführungsleitung
passieren kann. Der Druck wird normalerweise über die Lippen des Benutzers
auf den Flansch 58 der Zuführungsleitung ausgeübt.
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In 7 der
anliegenden Zeichnungen ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung gezeigt, die
eine zweiteilige Konstruktion ist. Eine Flaschenverschlusskappe 100 hat
eine obere Wand 102, die eine sich durch sie hindurch erstreckende
Düse 104 aufweist.
An ihrer Oberseite hat die Düse
einen Einlassbereich 106 mit divergierenden Seiten. An
ihrem unteren Ende 108 hat die Düse eine innere ringförmige Lippe 110 mit
einer schräg
nach unten abfallenden Oberfläche 112.
Die Düse 104 sitzt
in einem vertieften Bereich 114 der oberen Wand der Verschlusskappe
und ist von diesem umgeben. Der vertiefte Bereich 114 hat
eine Seitenwand 116, die einen schräg abfallenden Bereich 118 aufweist.
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In
der Düse 104 kann
sich ein Tülle 120 hin und
her bewegen, die einen Zuführungsschlauch 122 aufweist,
der an seinem oberen Ende von einem Flansch 124 umschlossen
ist, der eine herabhängende
Schürze 126 aufweist.
Die Schürze 126 ist über einen
Großteil
ihrer Länge
divergent, hat jedoch einen Bodenbereich 128, der sich
stärker
nach außen
weitet. Dieser Bodenbereich 128 bildet eine integrale Feder,
deren Kante 130 an der Seitenwand 116 des vertieften
Bereichs 114 und auf der Oberseite des schräg abfallenden
Bereichs 118 sitzt.
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Der
Zuführungsschlauch 122 hat
ein geschlossenes unteres Ende 132 und er hat auch eine ringförmige Lippe 134.
Die Unterseite 136 der Lippe 134 ist gerundet,
um das Einführen
des Zuführungsschlauchs 122 in
die Düse 104 zu
erleichtern, bis die Lippe durch die Düse hindurch gelangt ist. Der
Zuführungsschlauch 122 hat
in seiner Seite eine von seinem unteren Ende beabstandete Öffnung 138.
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Die
Feder 128 hält
den Zuführungsschlauch 122 in
einer Position, in der die Lippe 134 an der Unterseite
der Düse
anliegt, so dass die Innenwand 140 der Düse die Öffnung 138 in
der Seite des Zuführungsschlauchs
verschließt.
Um zu ermöglichen, dass
Fluid aus der Flasche gesaugt werden kann, muss der Zuführungsschlauch 122 niedergedrückt werden,
so dass dieser sich so weit durch die Düse 104 hindurch erstreckt,
dass die Öffnung 138 in
der Seitenwand des Zuführungsschlauchs
sich in die Flasche öffnet,
so dass Fluid aus der Flasche in den Zuführungsschlauch gelangen kann.
Der Zuführungsschlauch
lässt sich
durch den durch die Lippen des Benutzers ausgeübten Druck an der Oberseite
der Tülle
niederdrücken.
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In 8 der
anliegenden Zeichnungen hat eine weitere Verschlusskappe 148 der
Erfindung eine zweiteilige Form mit einem Zuführungsschlauch 150 mit
einer Schürze 152 ähnlich jener
der vorhergehenden Ausführungsform,
mit der Ausnahme, dass die Schürze
keinen sich nach außen
weitenden unteren Teil aufweist. Der Zuführungsschlauch 150 erstreckt sich
in derselben Weise wie in der vorhergehenden Ausführungsform
durch eine Düse 154.
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Um
für Federmittel
zu sorgen, die den Zuführungsschlauch 150 in
einer geschlossenen Position halten, hat die Verschlusskappe 148 innen
ein Paar von herabhängenden
elastischen Stäben 156,
die integral mit der Verschlusskappe ausgebildet sind. Jeder Stab 156 trifft
auf eine Rampe 158 in einer Vertiefung 160 in
der Oberseite der Verschlusskappe, wobei die Rampen 158 entgegengesetzt
orientiert sind, so dass sich die Stäbe 156 bei einem nach
unten auf den Zuführungsschlauch 150 ausgeübten Druck
in entgegengesetzter Richtung aufrollen, um Spiralfedern zu bilden.
Die solchermaßen
gebildeten Spiralfedern drücken
den Zuführungsschlauch 150 in
eine geschlossene Position, so bald der Abwärtsdruck aufgehoben wird.
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Bei
den vorstehenden Ausführungsformen wird
angenommen, dass das Ventil den Druck beim Öffnungshub und beim Schließhub ausgleicht.
Das Ventil lässt
einen Teil der Luft zu, der die Steuerung des Fluidstroms unterstützt. Ein
Kind kann dann nicht ununterbrochen trinken, was als schlecht für die Zähne gilt,
z. B. weil dies zu einem Zahnverfall durch Süßgetränke führt, sondern es muss aussetzen,
damit das Ventil für
den Luftzutritt schließen
kann.
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Schließlich ist
in 9 eine weitere erfindungsgemäße Verschlusskappe 200 gezeigt,
bei der spezielle Druckausgleichsmittel vorgesehen sind, so dass
das aus der Flasche entnommene Fluid durch Luft ersetzt werden kann.
In dieser Ausführungsform ist
das eigentliche Federmittel für
die Beaufschlagung des Zuführungsschlauchs 202 in
eine geschlossene Position nicht gezeigt.
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Der
Zuführungsschlauch 202 liegt
außermittig
in einem Ausgießer 204,
der einen zweiten Schlauch 206 aufweist, damit Luft in
die Flasche zurückkehren
kann, auf welcher die Verschlusskappe befestigt ist. Der Zuführungsschlauch
ist allgemein formgleich mit jenem der vorhergehenden Ausführungsformen.
Der zweite Schlauch ist enger als der Zuführungsschlauch 202 und
hat an einem Ende einen Einlass und in einem Teil des Weges entlang
seiner Länge
einen Auslass, so dass, wenn sich der Zuführungsschlauch in einer geschlossenen
Position befindet, auch der zweite Schlauch verschlossen ist und
umgekehrt.
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Während die
Erfindung mit Bezug auf Trinkflaschen speziell für die Benutzung durch Kinder
beschrieben wurde, versteht sich, dass die Ventilanordnungen der
Erfindung ebenfalls für
andere Flaschen oder Behälter
zur Abgabe von Fluiden nützlich
sein können,
unter anderem zum Beispiel für
Flaschen mit kohlensäurehaltigen
Getränken.