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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Fachgebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
doppelseitigen Leiterplatten, die ein Isoliersubstrat mit auf beiden
Seiten ausgebildeten Leiterstrukturen umfassen.
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Beschreibung des Stands der
Technik
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Leiterplatten
werden in zahlreichen elektrischen und elektronischen Vorrichtungen
eingesetzt. Zu den Leiterplatten gehören einseitige Leiterplatten,
die ein Isoliersubstrat z. B. aus einem isolierenden Kunststoff
mit einer Leiterstruktur aus einer Metallfolie, wie z. B. Kupfer,
auf einer Seite desselben umfassen, und doppelseitige Leiterplatten,
die ein Isoliersubstrat mit Leiterstrukturen auf beiden Seiten umfassen.
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In
einer doppelseitigen Leiterplatte wird ein Durchkontaktierungsloch,
das metallplattiert oder dergleichen ist, eingesetzt, um eine elektrische
Verbindung zwischen den Leiterstrukturen auf den beiden Seiten eines
Isoliersubstrats herzustellen. Zu den Durchkontaktierungslöchern zählen Durchgangslöcher, die
ausgebildet sind, um durch die Leiterstrukturen auf beiden Seiten
und ein Isoliersubstrat hindurchzugehen, und blinde Durchkontaktierungslöcher, die
ausgebildet sind, um nur durch die Leiterstruktur auf einer Seite
und das Isoliersubstrat hindurchzugehen.
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Die
JP 2003-8204 A offenbart
ein Verfahren zur Herstellung von Leiterplatten, welche die Bildung
von feinen Mustern sowie verbesserte Biegeeigenschaften und eine
verbesserte Dimensionspräzision
bereitstellen, während
gleichzeitig eine elektrische Verbindung zwischen den Anschlüssen verhindert
wird. Nachstehend wird nun das in der
JP 2003-8240 offenbarte Verfahren
beschrieben.
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Zunächst wird
ein Isoliersubstrat mit Metallfolien auf beiden Seiten hergestellt.
Dann wird ein Durchgangsloch so ausgebildet, dass es durch das Isoliersubstrat
und die Metallfolien auf beiden Seiten hindurchgeht, wonach die
Ausbildung einer chemisch abgeschiedenen Kupferplattierschicht auf
den Oberflächen
der Metallfolien folgt.
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Dann
werden die Metallfolien durch Ätzen
zur Bildung von Leiterstrukturen, die einen peripheren Bereich des
Durchgangslochs beinhalten, strukturiert. Ein Plattierungs-Resist wird nachfolgend über die
stromlose (chemisch abgeschiedene) Kupferplattierungsschicht mit
Ausnahme der Abschnitte auf der Innenoberfläche und des peripheren Bereichs
des Durchgangslochs ausgebildet und dann mit dem Plattierungs-Resist als Maske
eine Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht auf der chemisch abgeschiedenen
Kupferplattierungsschicht auf der Innenoberfläche und im peripheren Bereich
des Durchgangslochs gebildet. Danach wird die chemisch abgeschiedene
Kupferplattierungsschicht mit Ausnahme der Abschnitte unter der
Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht entfernt. Letztlich wird Obiges
mit einer Deckschicht beschichtet.
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Die
doppelseitige Leiterplatte, die so gemäß des in der
JP 2003-8204 A beschriebenen
Verfahrens gebildet wird, zeigt hohe Biegeeigenschaften, da die
Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht
nur auf der Innenoberfläche
und im peripheren Bereich des Durchgangslochs und nicht auf den
anderen Bereichen gebildet wird.
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Die
doppelseitige Leiterplatte gemäß
JP 2003-8204 A zeigt
jedoch eine Tendenz zur ungleichen Dicke der Elektrolytmetall-Plattierungsschicht
im peripheren Bereich des Durchgangslochs.
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Dies
kann zur Verschlechterung der Verlässlichkeit der elektrischen
Verbindung bei der Verbindung der doppelseitigen Leiterplatte mit
elektronischen Teilen, wie z. B. Halbleitervorrichtungen oder anderen
Leiterplatten führen.
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JP 11 087886 offenbart
ein Verfahren zur Bildung einer Leiterplatte, in welcher eine Aluminiumschicht entfernt
wird, um eine Kupferschicht freizulegen, und eine chemisch abgeschiedene
Plattierungsschicht wird danach darauf ausgebildet.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung
von doppelseitigen Leiterplatten mit verbesserten Biegeeigenschaften
und einer besseren Verlässlichkeit
der elektrischen Verbindung bereitzustellen.
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Die
Erfinder haben verschiedene Versuche und Überlegungen angestellt, um
herauszufinden, dass die oben genannte problematische Tendenz der
Dicke der Elektrolytmetall-Plattierungsschicht im peripheren Bereich
des Durchkontaktierungslochs, ungleich zu werden, auf den Anstieg
der Stromdichte im peripheren Bereich des Durchkontaktierungslochs
während
der Bildung der Elektrolyt-Metallplattierungsschicht zurückzuführen ist.
Daher haben die Erfinder, um vorzugsweise die Stromdichte einheitlich
zu machen, während
der Bildung der Elektrolytmetall-Plattierungsschicht, die Erfindung
wie nachstehend beschrieben geschaffen.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung einer doppelseitigen
Leiterplatte nach Anspruch 1 bereitgestellt.
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Im
Verfahren zur Herstellung der doppelseitigen Leiterplatte wird das
Isoliersubstrat mit den Leiterschichten an seinen beiden Seiten
und das Durchkontaktierungsloch, das durch zumindest eine der Leiterschichten
hindurchfährt,
und das Isoliersubstrat gebildet. Die Leiterschicht wird dann auf
der Innenoberfläche des
Durchkontaktierungsloch und den Oberflächen der Leiterschichten gebildet,
gefolgt von der Bildung der Elektrolytmetall-Plattierungsschicht
auf der Gesamtoberfläche
der Leiterschicht. Dann wird die Elektrolytmetall-Plattierungsschicht
entfernt, mit Ausnahme der Abschnitte auf der Innenoberfläche und
peripheren Bereichen des Durchkontaktierungslochs, wonach die Leiterschichten
verarbeitet werden, um die Leiterstrukturen zu bilden.
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Auf
diese Weise wird die Elektrolytmetall-Plattierungsschicht auf der
Gesamtoberfläche
der Leiterschicht gebildet, die dann die Stromdichte, einschließlich jene
des peripheren Bereiches des Durchkontaktierungsloch, einheitlich
macht. Dies ermöglicht eine
einheitliche Dicke der Elektrolytmetall-Plattierungsschicht im peripheren
Bereich des Durchkontaktierungslochs. Weiters wird die Elektrolytmetall-Plattierungsschicht
nach ihrer Bildung entfernt, mit Ausnahme der Abschnitte auf der
Innenoberfläche
und im peripheren Bereich des Durchkontaktierungslochs, was so zu
verbesserten Biegeeigenschaften führt. Dies führt zu einer doppelseitigen
Leiterplatte mit verbesserten Biegeeigenschaften und Verlässlichkeit
der elektrischen Verbindung.
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Das
Herstellungsverfahren umfasst weiters nach Entfernung der Elektrolytmetall-Plattierungsschicht den
Schritt der Reduktion der Dicke jeder der Leiterschichten mit Ausnahme
jener des peripheren Bereiches des Durchkontaktierungslochs.
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Auf
diese Weise wird die Dicke jeder der Leiterschichten mit Ausnahme
der Dicke des peripheren Bereiches des Durchkontaktierungslochs
reduziert, was weiter verbesserte Biegeeigenschaften der doppelseitigen
Leiterplatte ermöglicht.
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Der
Schritt der Bildung des Durchkontaktierungslochs kann den Schritt
der Bildung eines Durchgangslochs umfassen, das durch beide Leiterschichten
und das Isoliersubstrat als das Durchkontaktierungsloch hindurchfährt.
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Der
Schritt der Bildung des Durchkontaktierungslochs kann den Schritt
der Bildung eines Lochs umfassen, das durch eine der Leiterschichten
und das Isoliersubstrat hindurchfährt.
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Der
Schritt der Herstellung des Isoliersubstrats kann den Schritt der
Herstellung eines flexiblen Substrats mit Leiterschichten an beiden
Seiten davon als Isoliersubstrat umfassen. Die Biegeeigenschaften
des flexiblen Substrats ermöglichen
weiter verbesserte Biegeeigenschaften der doppelseitigen Leiterplatte.
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Der
Schritt der Herstellung des Isoliersubstrats kann den Schritt der
Herstellung eines Isoliersubstrats mit Metallfilmen als die Leiterschichten
auf beiden Seiten desselben umfassen.
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Der
Schritt der Ausbildung der Leiterschicht kann den Schritt der Ausbildung
einer chemisch abgeschiedenen Metallplattierungsschicht als Leiterschicht
umfassen.
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Der
Schritt der Ausbildung der Leiterschicht kann den Schritt der Ausbildung
einer Kohlenstoffschicht als Leiterschicht umfassen.
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Der
Schritt der Herstellung des Isoliersubstrats mit der Leiterschicht
an beiden Seiten desselben kann die Schritte der Ausbildung einer
ersten Harzschicht auf einer ersten Metallschicht, die Ausbildung
einer zweiten Harzschicht auf einer zweiten Metallschicht, die Überlagerung
der zweiten Harzschicht auf der ersten Harzschicht zur Bildung eines
Laminats, das die erste Metallschicht, die erste Harzschicht, die
zweite Harzschicht und die zweite Metallschicht beinhaltet, und
das Anlegen von Druck und Wärme
an das Laminat umfassen.
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Dies
ermöglicht
die Herstellung des Isoliersubstrats mit den Leiterschichten auf
seinen beiden Seiten, ohne Verwendung eines Klebstoffs.
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Das
Herstellungsverfahren kann weiters den Schritt der Bildung einer
Harzschicht auf dem Isoliersubstrat umfassen, um die Leiterstrukturen
zu bedecken. Die Leiterstrukturen werden dann mit der Harzschicht geschützt.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist die Herstellung von doppelseitigen Leiterplatten mit
verbesserten Biegeeigenschaften und Verlässlichkeit der elektrischen
Verbindung möglich.
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Die
vorangegangenen und weiteren Ziele, Eigenschaften, Aspekte und Vorteile
der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung
der vorliegenden Erfindung klar, wenn sie in Zusammenhang mit den
Zeichnungen im Anhang herangezogen werden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1(a), 1(b), 1(c), 1(d), 1(e), 1(f), 1(g) und 1(h) sind
Querschnittsdarstellungen, welche die Herstellungsschritte einer
doppelseitigen Leiterplatte nach einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigen; und
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2(a), 2(b), 2(c), 2(d), 2(e), 2(f), 2(g) und 2(h) sind
Querschnittsdarstellungen, welche die Herstellungsschritte einer
doppelseitigen Leiterplatte nach einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigen.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Verfahren
zur Herstellung von doppelseitigen Leiterplatten nach den Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind nachstehend beschrieben. Zuerst
wird ein Verfahren zur Herstellung einer doppelseitigen Leiterplatte
nach einer ersten Ausführungsform
beschrieben, wo ein Durchgangsloch, das durch beide Leiterplatten
und das Isoliersubstrat hindurchfährt, als Durchkontaktierungsloch
gebildet wird und dann wird ein Verfahren zur Herstellung einer
doppelseitigen Platte nach einer zweiten Ausführungsform beschrieben, wo ein
Blind-Durchkontaktierungsloch gebildet wird, das durch eine der
leitenden Schichten hindurchfährt
und das Isoliersubstrat wird als. Durchkontaktierungsloch gebildet.
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(1) Erste Ausführungsform
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1(a), 1(b), 1(c), 1(d), 1(e), 1(f), 1(g) und 1(h) sind
Querschnittsansichten, welche die Schritte zur Herstellung einer
doppelseitigen Leiterplatte gemäß der ersten
Ausführungsform
zeigen. Die doppelseitige Leiterplatte in der ersten Ausführungsform
ist eine flexible Leiterplatte.
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Wie
in 1(a) dargestellt wird zuerst ein
Isoliersubstrat 1 mit einer Metallfolie 2a bzw.
einer Metallfolie 2b an ihren beiden Seiten hergestellt.
Die Metallfolien 2a und 2b werden aus Kupfer hergestellt
und das Isoliersubstrat 1 wurde aus einer Schicht von Polyimidharz
hergestellt. Das Isoliersubstrat 1 hat vorzugsweise eine
Dicke t0 von nicht weniger als 12,5 μm und nicht mehr als 125 μm. Jede der
Metallfolien 2a, 2b hat vorzugsweise eine Dicke
t1 von nicht weniger als 5 μm
und nicht mehr als 35 μm.
Ein Verfahren zur Herstellung des Isoliersubstrats 1 mit
den Metallfolien 2a, 2b ist nachstehend beschrieben.
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Als
nächstes
wird wie in 1(b) beschrieben ein Durchgangsloch 6 an
einer vorgegebenen Position gebildet, sodass es durch die Metallfolien 2a, 2b und
das Isoliersubstrat 1 hindurchfährt. Das Durchgangsloch 6 wird
durch Bohren, Lochen, Laserbearbeitung oder andere Verfahren gebildet.
Der Innendurchmesser des Durchgangslochs 6 ist vorzugsweise
nicht geringer als 25 μm
und nicht größer als
500 μm.
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Eine
Leiter-Schicht wird nachfolgend über
dem Isoliersubstrat 1 und den Metallfolien 2a, 2b gebildet. In
der ersten Ausführungsform
wurde eine chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 als
Leiter-Schicht verwendet. Dazu wurden die Oberflächen des Isoliersubstrats 1 und
der Metallfolien 2a, 2b mit einem Palladiumkatalysator
beschichtet und dann in eine Kupferplattierungslösung eingetaucht. Die chemisch abgeschiedene
(stromlose) Kupferplattierungsschicht 3 wird dann auf einer
Innenoberfläche 6a des
Durchgangslochs 6 und den Oberflächen der Metallfolien 2a, 2b wie
in 1(c) dargestellt gebildet. Die
Metallfolie 2a und Metallfolie 2b sind elektrisch
durch die chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 verbunden.
Die chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 hat
z. B. eine Dicke von 0,3 μm.
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Danach
wird die Elektrolytkupfer-Plattierung auf die Gesamtoberfläche der
chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 3 aufgetragen,
um eine Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 zu
bilden, wie in 1(d) dargestellt. Die
Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 weist
vorzugsweise eine Dicke von weniger als 5 μm und nicht mehr als z. B. 20 μm auf.
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Ätzen wurde
dann mit einem Ätz-Resist
(nicht dargestellt) durchgeführt,
der auf den Abschnitten des Durchgangslochs 6 und einem
peripheren Bereich 6b des Durchgangslochs ausgebildet wird,
um die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 mit Aus nahme
der Abschnitte des Durchgangslochs 6 und des peripheren
Bereiches 6b, wie in 1(e) dargestellt,
zu entfernen.
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Es
ist bevorzugt, dass der periphere Bereich 6b innerhalb
des Bereichs eines Radius von nicht weniger als 100 μm und nicht
mehr als 500 μm,
z. B. des Zentrums des Durchgangslochs 6 definiert ist.
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Nach
Entfernen der elektrischen Kupferplattierungsschicht 4 mit
Ausnahme der Abschnitte des Durchgangslochs 6 und des peripheren
Bereiches 6b werden die chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 und
die Metallfolien 2a, 2b geätzt, mit Ausnahme des Abschnitts
auf dem peripheren Bereich 6b des Durchgangslochs 6,
um die Dicke jeder der Metallfolien 2a, 2b zu
reduzieren. Das oben beschriebene Ätzverfahren ist Weichätzen unter
Verwendung von z. B. Natriumpersulfat. Die Dicke, die durch das Ätzverfahren
entfernt wird, kann durch die Temperatur und Dauer des Ätzens oder
die Konzentration einer Ätzlösung (Natriumpersulfat)
gesteuert werden.
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Die
Dicke, die durch das Ätzen
entfernt wird, ist vorzugsweise nicht geringer als 1 μm und nicht
größer als
10 μm. Eine
Dicke t2 von weniger als 5 μm
jeder der geätzten
Metallfolien 2a, 2b kann zu einer verstärkten Möglichkeit
von Unterbrechungen in Leiterstrukturen führen. Während eine Dicke t2 von mehr
als 20 μm
jeder der geätzten
Metallfolien 2a, 2b zu verschlechterten Biegeeigenschaften
führen
kann. Aus diesem Grund ist es bevorzugt, dass jede der Metallfolien 2a, 2b eine
einheitliche Dicke t2 von nicht weniger als 5 μm und nicht mehr als 20 μm aufweist.
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Danach
wird jede der Metallfolien 2a, 2b mit ihrer Dicke,
die durch Ätzen
reduziert wurde, mit einer Säure
gereinigt und nachfolgend wird ein Photo-Resist (nicht dargestellt)
auf der Oberfläche
jeder der Metallfolien 2a, 2b gebildet. Die resultierenden
Metallfolien 2a, 2b werden durch Belichtungs-
und Entwicklungsverfahren in eine gewünschte Form strukturiert.
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In
der Folge werden Leiterstrukturen 21a, 21b gebildet,
wie in 1(g) dargestellt. Jede der
Leiterstrukturen 21a, 21b hat z. B. eine Breite
von 75 μm
und der Abstand zwischen ihnen beträgt z. B. 75 μm.
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Weiters
werden wie in 1(h) dargestellt die
Leiterstruktur 21a, 21b, die chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 und
die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 mit einer Deckschicht 5 beschichtet, die
aus Polyimidharz mit einem Klebstoff hergestellt wird. Die Deckschicht 5 weist
eine Dicke von z. B. 20 μm auf.
In diesem Fall bleibt ein Anschluss (Kontakt) 11 der Leiterstruktur 21a freigelegt.
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Danach
wird durch chemisch abgeschiedene Nickel/Goldplattierung eine chemisch
abgeschiedene Goldplattierungsschicht 7 auf dem Anschluss 11 der
freigelegten Leiterstrukturen 21a gebildet. Die Dicke der chemisch
abgeschiedenen Nickel/Goldplattierung ist vorzugsweise eine solche,
dass das Nickel nicht kleiner als 1 μm und nicht größer als
5 μm ist
und das Gold nicht kleiner als 0,05 μm und nicht größer als
0,2 μm ist.
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In
der vorangegangenen Weise wird die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 auf
der Gesamtoberfläche
der chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 3 während der
Bildung der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4, die
in 1(d) dargestellt ist, gebildet,
was die Stromdichte, einschließlich
jener des peripheren Bereiches des Durchgangslochs 6, einheitlich
macht. Dies ermöglicht
eine einheitliche Dicke der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 auf
dem peripheren Bereich 6b des Durchgangslochs 6 (1(e)). Weiters wird während des Schritts aus 1(e), der der Bildung der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 folgt,
die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 entfernt,
mit Ausnahme der Abschnitte auf der Innenoberfläche 6a und in dem
peripheren Bereich 6b des Durchgangslochs 6 und
dann wird die Dicke jeder der Metallfolien 2a, 2b während des
Schritts aus 1(f) reduziert. Dies
ermöglicht
weiter verbesserte Biegeeigenschaften der doppelseitigen Leiterplatte.
Zusätzlich
verbessert die Flexibilität
des Isoliersubstrats 1 sogar die Biegeeigenschaften der
doppelseitigen Leiterplatte. Dies führt zu einer doppelseitigen
Leiterplat te mit verbesserten Biegeeigenschaften und Verlässlichkeit
der elektrischen Verbindung.
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Als
nächstes
ist ein Verfahren zur Herstellung des Isoliersubstrats 1 mit
den Metallfolien 2a, 2b auf seinen beiden Seiten
beschrieben. Die Metallfolien 2a, 2b werden auf
beiden Seiten des Isoliersubstrats 1 ohne Verwendung eines
Klebstoffs gebildet.
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Dazu
wird die Lösung
eines Polyamidsäureharzes
auf die Oberfläche
der Metallfolie 2a aufgetragen und dann durch Trocknung
und Erwärmung
gehärtet,
um eine Polyimidharzschicht auf der Oberfläche der Metallfolie 2a zu
bilden. Die Lösung
eines thermoplastischen Polyimidharzes wird auch auf die Oberfläche der
Metallfolie 2b aufgetragen und dann getrocknet, um eine
thermoplastische Polyimidharzschicht auf der Oberfläche der
Metallfolie 2b zu bilden. Danach wird die Polyimidharzschicht
auf dem thermoplastischen Polyimidharz überlagert und die zwei Schichten
durch Anlegen von Druck und Wärme
unter Verwendung einer Wärmepresse
gebunden. Auf diese Weise werden die Metallfolien 2a, 2b ohne
Verwendung eines Klebstoffs auf beiden Seiten des Isoliersubstrats 1 gebildet.
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(2) Zweite Ausführungsform
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Weiters
sind die 2(a), 2(b), 2(c), 2(d), 2(e), 2(f), 2(g), 2(h),
Querschnittsansichten, welche die Schritte der Herstellung einer
doppelseitigen Leiterplatte nach der zweiten Ausführungsform
zeigen. Die Herstellungsschritte der doppelseitigen Leiterplatte
in der zweiten Ausführungsform
unterscheiden sich wie folgt von den Herstellungsschritten der doppelseitigen
Leiterplatte in der ersten Ausführungsform.
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Erstens
wird wie in 2(a) dargestellt ein Isoliersubstrat 2 mit
einer Metallfolie 2a und einer Metallfolie 2b auf
seinen beiden Seiten hergestellt. Jede der Metallfolien 2a, 2b wird
aus Kupfer hergestellt und das Isoliersubstrat 1 wird aus
einer Schicht von Polyimidharz hergestellt. Das Isoliersubstrat 1 hat
vorzugsweise eine Dicke t0 von nicht weniger als 12,5 μm und nicht
mehr als 125 μm
und jede der Metallfolien 2a, 2b hat vorzugsweise
eine Dicke t1 von nicht weniger als 5 μm und nicht mehr als 35 μm.
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Dann
wird wie in 2(b) dargestellt ein Blind-Durchgangsloch 6c in
einer vorgegebenen Position gebildet, sodass es durch die Metallfolie 2a und
das Isoliersubstrat 1 hindurchtritt. Das Blind-Durchgangsloch 6c wird
durch Bohren, Lochen, Laserverarbeitung oder andere Verfahren gebildet.
Der Innendurchmesser des blinden Durchgangslochs 6c ist
vorzugsweise nicht geringer als 25 μm und nicht größer als
500 μm.
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Dann
wird eine Leiterschicht auf dem Isoliersubstrat 1, der
Metallfolie 2a und der Metallfolie 2b gebildet.
In der zweiten Ausführungsform
wird eine chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht als Leiterschicht
wie in der ersten Ausführungsform
verwendet. Das heißt,
wie in 2(c) dargestellt, wird die
chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 auf
einer Innenoberfläche 6d des
Blind-Durchgangslochs 6c und den Oberflächen der Metallfolien 2a, 2b gebildet.
Die Metallfolie 2a und Metallfolie 2b sind elektrisch
durch die chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 verbunden.
Die chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 hat
z. B. eine Dicke von 0,3 μm.
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Danach
wird die Elektrolytkupfer-Plattierung auf die Gesamtoberfläche der
chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 3 aufgetragen,
um eine Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 zu
bilden, wie in 2(d) dargestellt. Die
Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 hat
vorzugsweise eine Dicke von nicht weniger als 5 μm und nicht mehr als z. B. 20 μm.
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Ätzen wird
dann mit einem Ätz-Resist
(nicht dargestellt) durchgeführt,
der auf den Abschnitten des Blind-Durchgangslochs 6c gebildet
wird und ein peripherer Bereich 6e des Blind-Durchgangslochs,
um die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 zu entfernen,
mit Ausnahme der Abschnitte des Blind-Durchgangslochs 6c und
des peripheren Bereiches 6e, wie in 2(e) dargestellt.
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Es
ist bevorzugt, dass der periphere Bereich 6e innerhalb
des Bereichs eines Radius von nicht weniger als 100 μm und nicht
mehr als 500 μm,
z. B. vom Zentrum des Blind-Durchgangslochs 6c definiert
ist.
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Nach
Entfernen der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 mit
Ausnahme der Abschnitte des Blind-Durchgangslochs 6c und
des peripheren Bereiches 6e, werden die chemisch abgeschiedene
Kupferplattierungsschicht 3 und die Metallfolien 2a, 2b geätzt, mit
Ausnahme des Abschnitts auf dem peripheren Bereich 6e des
Blind-Durchgangslochs 6c,
um die Dicke jeder der Metallfolien 2a, 2b wie
in 2(f) dargestellt, zu reduzieren.
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Die
Dicke, die durch das oben beschriebene Ätzverfahren entfernt wird,
ist vorzugsweise nicht geringer als 1 μm und nicht größer als
10 μm. Jede
der geätzten
Metallfolien 2a, 2b hat vorzugsweise eine einheitliche
Dicke t2 von nicht weniger als 5 μm
und nicht mehr als 20 μm.
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Danach
wird jede der Metallfolien 2a, 2b, deren Dicke
durch Ätzen
reduziert wurde, mit einer Säure gereinigt
und in der Folge wird ein Photo-Resist (nicht dargestellt) auf der
Oberfläche
jeder der Metallfolien 2a, 2b gebildet. Die resultierenden
Metallfolien 2a, 2b werden durch Belichtungs-
und Entwicklungsverfahren in eine gewünschte Form strukturiert.
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Auf
diese Weise werden Leiterstrukturen 21a, 21b wie
in 2(g) dargestellt gebildet. Jede
der Leiterstrukturen 21a, 21b hat z. B. eine Breite
von 50 μm
und der Abstand zwischen ihnen beträgt z. B. 50 μm.
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Weiters
werden die Leiterstrukturen 21a, 21b, die chemisch
abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 und die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 mit
einer Deckschicht beschichtet, die aus Polyimidharz mit einem Klebstoff
gebildet wird, wie in 2(h) dargestellt.
Die Deckschicht 5 hat z. B. eine Dicke von 20 μm. In diesem
Fall bleibt ein Anschluss 11 der Leiterstruktur 21a freigelegt.
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Danach
wird durch chemisch abgeschiedene Nickel/Goldplattierung eine chemisch
abgeschiedene Goldplattierungsschicht 7 auf dem freigelegten
Anschluss 11 der Leiterstruktur 21a gebildet.
Die Dicke der chemisch abgeschiedenen Nickel/Goldplattierung ist
vorzugsweise eine solche, dass das Nickel nicht kleiner als 1 μm und nicht
größer als
5 μm ist
und das Gold nicht geringer als 0,05 μm und nicht größer als
0,2 μm.
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Auf
die vorangegangene Weise wird die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 auf
der Gesamtoberfläche
der chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 3 während der
Bildung der chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 4,
die in 2(d) dargestellt ist, gebildet,
was die Stromdichte, einschließlich jener
des peripheren Bereiches des Durchgangslochs 6, einheitlich
macht. Dies ermöglicht
eine einheitliche Dicke der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 im
peripheren Bereich 6e des Durchgangslochs 6 (2(e)). Weiters wird während des Schritts aus 2(e), der der Bildung der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 folgt,
die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 entfernt,
mit Ausnahme der Abschnitte auf der Innenoberfläche 6d und des peripheren
Bereiches 6e des Blind-Durchgangsloches und dann wird die
Dicke jeder der Metallfolien 2a, 2b reduziert,
mit Ausnahme des Abschnitts auf dem peripheren Bereich 6e des
Blind-Durchgangslochs 6c während des Schritts aus 2(f). Dies ermöglicht weitere verbesserte
Biegeeigenschaften der doppelseitigen Leiterplatte. Zusätzlich verbessert
die Flexibilität
des Isoliersubstrats 1 sogar die Biegeeigenschaften der doppelseitigen
Leiterplatte. Dies führt
zu einer doppelseitigen Leiterplatte mit verbesserten Biegeeigenschaften
und Verlässlichkeit
der elektrischen Verbindung.
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(3) Korrespondenz zwischen jedem Anspruchselement
und jeder Komponente in der bevorzugten Ausführungsform.
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In
der ersten und zweiten Ausführungsform
ist jede der Metallfolien 2a, 2b ein Beispiel
für eine
Leiterschicht oder einen Metallfilm, die chemisch abgeschiedene
Kupferplattierungsschicht 3 ist ein Beispiel für eine Leiterschicht
oder eine chemisch abgeschiedene Metallplattierungsschicht, die
Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 ist ein Beispiel
für eine
Elektrolytmetall-Plattierungsschicht, die Metallfolien 2a, 2b sind
jeweils Beispiele für
erste und zweite Metallschichten, die Polyamidharzschicht ist ein
Beispiel für
eine erste Harzschicht, die thermoplastische Polyamidharzschicht
ist ein Beispiel für
eine zweite Harzschicht, und die Deckschicht 5 ist ein
Beispiel für
eine Harzschicht. Die Metallfolie 2a, Polyamidharzsschicht,
thermoplastische Polyamidharzschicht und Metallfolie 2b sind
Beispiele für
ein Laminat.
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In
der ersten Ausführungsform
ist das Durchgangsloch 6 ein Beispiel für ein Durchkontaktierungsloch oder
ein Durchgangsloch.
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In
der zweiten Ausführungsform
ist das Blind-Durchkontaktierungsloch 6 ein Beispiel für ein Durchkontaktierungsloch
oder ein Loch.
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(4) Andere Ausführungsformen
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Obwohl
die Verwendung einer Polyimidharzschicht als Material des Isoliersubstrats 1 in
jeder der oben beschriebenen ersten und zweiten Ausführungsformen
diskutiert wird, kann ein beliebiger anderer Isolierfilm von Kunststoffen
mit hoher Flexibilität
als Isoliersubstrat verwendet werden. Zum Beispiel kann ein Polyimidfilm,
ein Polyethylenterephthalatfilm, ein Polyethylennapthalatfilm, ein
Polyethernitrilfilm, ein Polyethersulfonfilm, ein Polyvinylchloridfilm
oder dergleichen ebenfalls verwendet werden.
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Es
ist bevorzugt, insbesondere einen Polyimidfilm, einen Polyethylenterepthalatfilm
oder einen Polyethylennapthalatfilm als Material des Isoliersubstrats 1 zu
verwenden, da sie in solchen Eigenschaften wie Wärmebeständigkeit, Dimensionsstabilität, elektrischen
Eigenschaften, mechanischen Eigenschaften und chemischen Resistenzeigenschaften
hochwertiger sind.
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Obwohl
die Metallfolien 2a, 2b in jeder der oben beschriebenen
ersten Ausführungsformen
und zweiten Ausführungsformen
als Leiterschichten aus Kupfer hergestellt werden, können andere
Filme eines Metalls, das Kupferlegierung, Gold oder Aluminium sein
kann, als Leiterschichten verwendet werden.
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Obwohl
die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 als Elektrolytmetall-Plattierungsschicht
in jeder der oben beschriebenen ersten und zweiten Ausführungsformen
verwendet werden, können
ebenfalls andere Elektrolytmetall-Plattierungsschichten wie z. B.
eine Elektrolytgold-Plattierungsschicht verwendet werden.
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Obwohl
der Schritt der Bildung der Metallfolien 2a, 2b auf
beiden Seiten des Isoliersubstrats 1 ohne Verwendung eines
Klebstoffs oben diskutiert ist, können ebenfalls weiters andere
Schritte verwendet werden, z. B. ein Schritt zur Bildung der Metallfolien 2a, 2b auf
beiden Seiten des Isoliersubstrats 1 unter Verwendung eines
Klebstoffs.
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In
diesem Fall umfassen Beispiele für
den Klebstoff Wärmehärtungsklebstoffe
und klebrige Mittel. Eine Kombination des Obigen kann ebenfalls
verwendet werden.
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Weiters
können,
obwohl die chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 über den
Metallfolien 2a, 2b in jeder der oben beschriebenen
ersten und zweiten Ausführungsformen
gebildet wird, weitere chemisch abgeschiedene Metallplattierungsschichten,
die nicht aus Kupferplattierung besteht, wie z. B. eine chemisch
abgeschiedene Goldplattierungsschicht als Leiterschicht anstelle
der chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 3 verwendet
werden. Zum Beispiel kann eine schwarze Kohlenstoffschicht aufgetragen werden.
Mit einer schwarzen Kohlenstoffschicht anstelle der chemisch abgeschiedenen
Kupferplattierungsschicht 3 ist es bevorzugt während des
Schritts in 1(c) die schwarze Kohlenstoffschicht
im peripheren Bereich 6b des Durchgangslochs 6 zu
entfernen und die schwarze Kohlenstoffschicht nur auf der Innenoberfläche 6a des
Durchgangslochs 6 zu belassen. Eine Elektrolytmetall-Plattierung
mit einer Dicke von nicht mehr als 5 μm kann ebenfalls gebildet werden,
wenn notwendig als Vorbehandlung für die chemisch abgeschiedene
Metallplattierungsschicht.
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Weiters
kann, obwohl die Leiterstruktur 21a mit der Deckschicht 5 eines
Polyimidharzes mit einem Klebstoff in jeder der ersten und zweiten
Ausführungsformen
beschichtet wird, alternativ ein Harzfilm auf die Leiterstruktur 21a als
Harzschicht be schichtet werden. Ein solcher Harzfilm kann aus einem
photoempfindlichen Harz oder nicht-photoempfindlichen Harz hergestellt
werden. Mit einem photoempfindlichen Harz kann z. B. durch chemisches Ätzen eine Öffnung gebildet
werden. Alternativ dazu kann ein Harzfilm mit einer Öffnung,
die darin gebildet wird, beschichtet werden.
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Beispiele
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In
den Beispielen wurden doppelseitige Leiterplatten gemäß der oben
beschriebenen ersten Ausführungsform
und zweiten Ausführungsform
zur Evaluierung hergestellt.
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Beispiel 1
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In
Beispiel 1 wird ein Isoliersubstrat aus einer 25 μm Polyimidharzschicht
und mit 18 μm
Metallfolien 2a, 2b aus Kupfer an seinen beiden
Seiten hergestellt.
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Als
nächstes
wurde ein Durchgangsloch 6 mit einem Durchmesser von 100 μm durch Laserbearbeitung
gebildet. Dann wurde eine chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 mit
einer Dicke von 0,3 μm
auf dem Isoliersubstrat 1 und den Metallfolien 2a, 2b als
leitende Schicht gebildet. Eine Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 mit
einer Dicke von 15 μm
wurde in der Folge auf der Gesamtoberfläche der chemisch abgeschiedenen
Kupferplattierungsschicht 3 gebildet.
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Nach
der Bildung der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 mit
einem Ätz-Resist,
der auf einem peripheren Bereich 6b des Durchgangslochs 6 gebildet
wurde, wurde die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 weggeätzt, mit
Ausnahme der Abschnitte auf einer Innenoberfläche 6a und des peripheren
Bereiches 6b des Durchgangslochs 6. In Beispiel
1 wurde der periphere Bereich 6b des Durchgangslochs 6 definiert.
In Beispiel 1 wurde der periphere Bereich 6b im Bereich
eines 250 μm
Durchmessers des Zentrums des Durchgangslochs 6 definiert.
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Weiters
wurde die Dicke jeder der Metallfolien 2a, 2b mit
Ausnahme des Abschnitts des peripheren Bereiches 6b des
Durchgangslochs 6 durch Ätzen um 6 μm reduziert, sodass jede der
Metallfolien 2a, 2b eine Dicke von 12 μm aufweist.
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Dann
wurden die Metallfolien 2a, 2b unter Verwendung
eines Photo-Resists geätzt,
um Leiterstrukturen 21a, 21b zu bilden, wobei
jede eine Breite von 75 μm
aufwies und der Abstand zwischen ihnen 75 μm betrug.
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Letztlich
wurde eine Deckschicht 5 mit einer Dicke von 20 μm gebildet,
wobei ein Anschluss 11 freigestellt wurde. So wurde die
doppelseitige Leiterplatte erhalten.
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Beispiel 2
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In
Beispiel 2 wurde ein Isoliersubstrat 1, das aus einer 25 μm Polyimidharzschicht
hergestellt wurde, mit 18 μm
Metallfilmen 2a, 2b aus Kupfer an seinen beiden
Seiten hergestellt.
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Als
nächstes
wurde ein Blind-Durchgangsloch 6c mit einem Durchmesser
von 75 μm
durch Laserbearbeitung hergestellt. Dann wurde eine chemisch abgeschiedene
Kupferplattierungsschicht 3 mit einer Dicke von 0,3 μm über dem
Isoliersubstrat 1 und den Metallfolien 2a, 2b als
Leiterschicht hergestellt. Eine Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 mit
einer Dicke von 15 μm
wurde in der Folge auf einer Gesamtoberfläche der chemisch abgeschiedenen
Kupferplattierungsschicht 4 gebildet.
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Nach
der Bildung der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4,
wobei ein Ätz-Resist
auf einem peripheren Bereich 6e des Blind-Durchgangslochs 6c gebildet
wurde, wurde die Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 weggeätzt, mit
Ausnahme der Abschnitte auf einer Innenoberfläche des peripheren Bereiches 6e des Blind-Durchgangslochs 6c.
In Beispiel 2 wurde der periphere Bereich 6e im Bereich
eines 175 μm
Durchmessers des Zentrums des Blind-Durchgangslochs 6c gebildet.
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Weiters
wurde die Dicke jeder der Metallfolien 2a, 2b mit
Ausnahme der Abschnitte auf dem peripheren Bereich 6e des
Blind-Durchgangslochs 6c durch Ätzen um 6 μm reduziert, sodass jede der
Metallfolien 2a, 2b eine Dicke von 12 μm aufwies.
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Danach
wurden die Metallfolien 2a, 2b unter Verwendung
eines Photo-Resists geätzt,
um Leiterstrukturen 21a, 21b zu bilden, wobei
jede eine Breite von 50 μm
und einen Teilungsabstand von 50 μm
aufwies.
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Letztlich
wurde eine Deckschicht 5 mit einer Dicke von 20 μm gebildet,
wobei ein Anschluss 11 freigestellt war. So wurde die doppelseitige
Leiterplatte erhalten.
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Vergleichsbeispiel 1
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In
Vergleichsbeispiel 1 wurde wie in Beispiel 1 ein Isoliersubstrat 1,
das aus einer 25 μm
Polyimidharzschicht bestand, und mit 18 μm Metallfolien 2a, 2b aus
Kupfer auf seinen beiden Seiten hergestellt.
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Als
nächstes
wurde ein Durchgangsloch mit einem Durchmesser von 100 μm durch Laserbearbeitung hergestellt.
Dann wurde eine chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3 mit
einer Dicke von 0,3 μm auf
dem Isoliersubstrat 1 und den Metallfolien 2a, 2b als
eine Leiterschicht gebildet. Ein Ätz-Resist wurde in der Folge
ausgebildet, mit einer Innenoberfläche 6a und dem peripheren
Bereich 6b des Durchgangslochs 6 freigestellt,
gefolgt von der Bildung einer chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 4 mit
einer Dicke von 15 μm
auf der chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 3 auf
der Innenoberfläche 6a und dem
peripheren Bereich 6b des Durchgangslochs 6. In
Vergleichsbeispiel 1 wird der periphere Bereich im Bereich eines
250 μm Durchmessers
des Zentrums des Durchgangslochs 5 wie in Beispiel 1 definiert.
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Nach
Entfernung des Plattierungs-Resists wurden die Metallfolien 2a, 2b mit
einer Säure
als Vorbehandlung vom Photo-Resist gereinigt. Das Reinigungsverfahren
entfernt die chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3.
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Danach
wurden die Metallfolien 2a, 2b unter Verwendung
eines Photo-Resist geätzt,
um Leiterstrukturen 21a, 21b zu bilden, wobei
jedes eine Breite von 75 μm
aufwies und der Teilungsabstand zwischen ihnen 75 μm betrug.
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Letztlich
wurde eine Deckschicht 5 mit einer Dicke von 20 μm gebildet,
wobei ein Anschluss 11 freigestellt wurde. So wurde die
doppelseitige Leiterplatte erhalten.
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Vergleichsbeispiel 2
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In
Vergleichsbeispiel 2 wurde wie in Beispiel 2 ein Isoliersubstrat 1,
das aus einer 25 μm
Polyimidharzschicht hergestellt wurde, und über 18 μm Metallfolien 2a, 2b verfügte, die
aus Kupfer auf seinen beiden Seiten bestand, hergestellt.
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Als
nächstes
wurde ein Blind-Durchgangsloch 6c mit einem Durchmesser
von 75 μm
durch Laserbearbeitung hergestellt. Dann wurde eine chemisch abgeschiedene
Kupferplattierungsschicht 3 mit einer Dicke von 0,3 μm auf dem
Isoliersubstrat 1 und den Metallfolien 2a, 2b als
leitende Schicht gebildet. Ein Ätz-Resist wurde
in der Folge mit einer Innenoberfläche 6d und dem peripheren
Bereich 6e des Blind- Durchgangslochs 6b freigestellt,
gefolgt von der Bildung einer chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 4 mit
einer Dicke von 15 μm
auf der chemisch abgeschiedenen Kupferplattierungsschicht 3 auf
der Innenoberfläche 6d und
dem peripheren Bereich 6e des Blind-Durchgangslochs 6c.
In Vergleichsbeispiel 2 wurde der periphere Bereich 6e im
Bereich eines 175 μm – Durchmessers
des Zentrums des Blind- Durchgangslochs 6c wie in Beispiel
1 definiert.
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Nach
Entfernung des Plattierungs-Resist wurden die Metallfolien 2a, 2b mit
einer Säure
als Vorbehandlung für
Photo-Resist-Beschichtung gereinigt. Das Reinigungsverfahren entfernt
die chemisch abgeschiedene Kupferplattierungsschicht 3.
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Dann
wurden die Metallfolien 2a, 2b unter Verwendung
eines Photo-Resists geätzt,
um Leiterstrukturen zu bilden, wobei jede eine Breite von 50 μm aufwies
und der Teilungsabstand zwischen ihnen 50 μm betrug.
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Letztlich
wurde eine Deckschicht 5 mit einer Dicke von 20 μm gebildet,
wobei ein Anschluss 11 freigestellt wurde. So wurde die
doppelseitige Leiterplatte erhalten.
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Beurteilung
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Für jede der
doppelseitigen Leiterplatten, die im oben beschriebenen Beispiel
1, Beispiel 2, Vergleichsbeispiel 1 und Vergleichsbeispiel 2 hergestellt
wurden, wurden der Mittelwert und die Standardabweichung durch 32
Punktmessungen der Dicke des peripheren Bereiches 6b oder 6e des
Durchgangslochs oder des Blind-Durchgangslochs bestimmt.
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Weiters
wurden Temperatur-Zeit-Tests auf den doppelseitigen Leiterplatten
in Beispiel 1, Beispiel 2, Vergleichsbeispiel 1 und Vergleichsbeispiel
2 durchgeführt,
auf welche Halbleitervorrichtungen gelötet wurden. Jede dieser doppelseitigen
Leiterplatten wurde 1000 Zyklen einer thermischer Wechselbeanspruchung
von –40°C bis 125°C unterworfen,
gefolgt von Kontinuitätstests.
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Weiters
wurden (gemäß JIS C
5016) auf den doppelseitigen Leiterplatten in Beispiel 1, Beispiel
2, Vergleichsbeispiel 1 und Vergleichsbeispiel 2 Biegetests durchgeführt. Ein
Biegetest zeigt die Zahl an Biegezyklen bevor eine Unterbrechung
in den Leiterstrukturen auftritt, die in der doppelseitigen Leiterplatte
gebildet werden. Messungen und Testergebnisse sind in der nachstehenden
Tabelle angeführt: Tabelle 1
| | Wert der mittleren Dicke | Standardabweichung der Dicke
(μm) | Differenz
zwischen maximalem Wert der Dicke und minimalem Wert der Dicke (μm) | Verlässlichkeit der Verbindung | Biegeeigenschaften (Zyklen) |
| Beispiel
1 | 29,6 | 0,5 | 2,0 | ohne
Versagen | 4000 |
| Beispiel
2 | 29,8 | 0,5 | 1,9 | ohne
Versagen | 3900 |
| Vergleichsbeispiel
1 | 30,9 | 1,9 | 7,5 | Unterbrechung | 1200 |
| Vergleichsbeispiel
2 | 30,8 | 1,8 | 8,0 | Unterbrechung | 1000 |
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Wie
in Tabelle 1 dargestellt war der Wert der mittleren Dicke des peripheren
Bereiches für
Beispiel 1 29,6 μm,
für Vergleichsbeispiel
1 30,9 μm,
für Beispiel
2 29,8 μm
und für
Vergleichsbeispiel 2 30,8 μm.
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Es
ist auch ersichtlich, dass die Standardabweichung der Dicke des
peripheren Bereiches für
Beispiel 1 0,5 μm,
für Vergleichsbeispiel
1 1,9 μm,
für Beispiel
2 0,5 μm
und für
Vergleichsbeispiel 2 1,8 μm
war. Weiters war die Differenz zwischen dem Wert der maximalen Dicke
und dem Wert der minimalen Dicke für Beispiel 1 2,0 μm, für Beispiel
2 1,9 μm,
für Vergleichsbeispiel
1 7,5 μm
und für
Vergleichsbeispiel 2 8,5 μm.
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Weiters
zeigten die Kontinuitätstests,
die in Beispiel 1 und Beispiel 2 nach den Temperatur-Zeit-Tests durchgeführt wurden,
kein Versagen, während
die Temperatur-Zeit-Tests
in Vergleichsbeispiel 1 und Vergleichsbeispiel 2 das Auftreten von
Unterbrechungen zeigten.
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Weiters
war das Ergebnis des Biegetests für Beispiel 1 4000 Zyklen, für Beispiel
2 3900 Zyklen, für Vergleichsbeispiel
1 1200 Zyklen und für
Vergleichsbeispiel 2 1000 Zyklen.
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Das
Vorangegangene zeigte, dass die doppelseitigen Leiterplatten, die
gemäß dem Verfahren
in Beispiel 1 hergestellt wurden, weniger ungleiche Dicke der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 und
verbesserte Verlässlichkeit
der elektrischen Verbindung und Biegeeigenschaften im Vergleich
zur doppelseitigen Leiterplatte, die nach dem Verfahren in Vergleichsbeispiel 1 hergestellt
wurde, zeigten. Auf ähnliche
Weise zeigt die doppelseitige Leiterplatte, die nach dem Verfahren
in Beispiel 2 hergestellt wurde, weniger ungleiche Dicke der Elektrolytkupfer-Plattierungsschicht 4 und
verbesserte Verlässlichkeit
der elektrischen Verbindung und Biegeeigenschaften im Vergleich
zur doppelseitigen Leiterplatte, die gemäß dem Verfahren in Vergleichsbeispiel
2 hergestellt wurde.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung im Detail beschrieben und veranschaulicht
worden ist, ist klar verständlich,
dass dies nur der Veranschaulichung und Beispielgebung dient und
keine Einschränkung
sein soll, sodass der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung nur
durch die Merkmale der Ansprüche
eingeschränkt wird.