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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen Verbindungen für Rohrleitungen,
die von Fluiden in flüssigem
oder gasförmigem
Zustand durchströmt
werden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft insbesondere Verbindungen für Rohrleitungssegmente,
die in der Automobilindustrie verwendet werden sollen, um Abgase
(Abgasrohrleitungen oder -rohre) von Verbrennungsmotoren auszuleiten.
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STAND DER TECHNIK
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Nach
dem Stand der Technik ist, insbesondere in der Automobilindustrie,
die Verwendung becher- oder flanschförmiger Verbindungen oder Anschlüsse bekannt,
um Abgasrohrleitungssegmente miteinander zu verbinden.
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Becherförmige Anschlüsse werden
allgemein in Fällen
verwendet, in denen im Gebrauch selbst hohe Fluidverluste zulässig sind,
da es bisher keine zufriedenstellenden Lösungen (d. h. adäquate Dichtungen)
gab, um diese Anschlussausführung
sicher abzudichten.
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Becherförmige Anschlüsse werden
aufgrund ihrer geringen Kosten insbesondere an Abgasrohrleitungen
von Kraftfahrzeugen verwendet, aber wegen der zunehmenden Notwendigkeit,
Emissionen zu vermeiden, werden diese Anschlüsse immer mehr in begrenzte
Bereiche des Fahrzeugs, z. B. in stromabwärts hinter Katalysatoren befindliche
Bereiche, verbannt, um die durch solchen Katalysatoren zugeordnete
Sonden erfolgende Messung im Sinne einer Schadstoffbekämpfung nicht
zu verfälschen.
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Im
Allgemeinen umfasst eine becherförmige Verbindung
ein Basisrohr (Einführungsrohr)
sowie ein Rohr mit einem entsprechend aufgeweiteten Ende (Aufnahme
oder Aufnahmeende), das einen festgelegten Abschnitt des Einführungsrohrs
aufnehmen kann.
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Im
Falle von Kraftfahrzeugen erfolgt der Einbau manuell durch Ausüben einer
axialen Kraft auf das Einführungsrohr
sowie unterhalb des Fahrzeugs, so dass es vorteilhaft ist, ein deutliches „Spiel" zwischen dem Durchmesser
des Einführungsrohrs
und demjenigen des Aufnahmerohrs zu belassen, so dass für den Einbau
nur ein geringer Kraftaufwand erforderlich ist.
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Der
Stand der Technik lehrt, dass es, um das nachträgliche Herausziehen des Einführungsrohrs aus
dem Aufnahmerohr in der axialen Richtung zu vermeiden, vorteilhaft
ist, zwei oder mehrere Einschnitte am Aufnahmerohr in der axialen
Richtung vorzunehmen, damit, mittels eines externen Kragens, nach
erfolgtem Einbau der Durchmesser des Aufnahmeendes verengt und dieses
Ende auf den Außendurchmesser
des Einführungsrohrs
gepresst werden kann.
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In
dieser Ausführung
nach dem Stand der Technik erfolgt ein Fluidverlust durch das „Spiel" zwischen dem Aufnahmerohrdurchmesser
und dem Einführungsrohrdurchmesser
(Umfangsspiel) sowie durch den innersten Teil der Einschnitte, weil
diese durch den äußeren Kragen
nicht verformt werden können.
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In
der Patentschrift N.
JP09-133279 ist
eine becherförmige
Verbindungsart beschrieben, mit der versucht wird, sowohl das Problem
eines vollständigen
Festklemmens als auch dasjenige einer wirksamen Abdichtung der Verbindung
zu lösen.
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Die
bekannte Patentschrift schlägt
eine becherförmige
Verbindung vor, in der das Aufnahmeende ein konisches Segment und
ein Fenster umfasst; das Fenster ist so konfiguriert, dass darin
ein Kragen mit einem in der Richtung der axialen Montage geneigten
Querschnitt eingefügt
werden kann. Das Einführungsrohr
gemäß der bekannten
Patentschrift umfasst im Endteil ein konisches Segment und am Fenster
eine Nut.
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Während des
Einbaus wird der Kragen so in das Fenster gepresst, dass die axiale
Bewegung des Einführungsrohrs
im Aufnahmerohr solange durchgeführt
wird, bis sich die jeweiligen konischen Segmente des Einführungsrohrs
und des Aufnahmerohrs einander angenähert haben.
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Gemäß der Patentschrift
wird, um eine gute Abdichtung sicherzustellen, zwischen den konischen Segmenten
ein Abdichtungsmaterial eingefügt,
das so beschaffen ist, dass es, wenn sich die konischen Segmente
einander annähern,
in kleine Stücke
zerbricht, um den Raum zwischen dem Einführungsrohr und dem Aufnahmerohr
einzunehmen.
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Die
Anmelderin weist darauf hin, dass diese Art von Verbindung sehr
kompliziert, an ihrer Verwendungsstelle nur schwer montierbar und
in ihrer praktischen Anwendung besonders begrenzt ist.
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Die
Anmelderin weist insbesondere darauf hin, dass die bekannte Verbindung,
obwohl sie ein einwandfreies axiales Festklemmen garantiert, aufgrund
von Defekten oder groben Toleranzen keine gute Abdichtung gegenüber Fluidleckagen
sicherstellt, da im Gebrauch nur ein geringer Prozentsatz der Kräfte orthogonal
zu den axialen Festklemmkräften
abgeführt
wird.
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Der
Stand der Technik lehrt auch die Verwendung von Flanschverbindungen,
insbesondere für Anwendungen,
die die Abgasrohrleitungen von Kraftfahrzeugen betreffen.
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In
Flanschanschlüssen,
die allgemein teurer als becherförmige
Anschlüsse
sind, werden die Rohrsegmente durch ein Paar Flansche, die mit den Enden
der Rohrsegmente ordnungsgemäß verschweißt oder
daran befestigt sind, miteinander verbunden.
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Die
Montage dieser Anschlussausführungen erfolgt
dadurch, dass die Flansche mit mechanischen Mitteln, beispielsweise
Schrauben, Federn usw., zusammengepresst werden, um die Flansche,
und somit die Rohrsegmente, soweit wie möglich einander anzunähern.
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Obwohl
Flanschanschlüsse
allgemein ein gutes axiales Festklemmen sicherstellen, weisen sie hinsichtlich
einer Fluidabdichtung tatsächlich ähnliche
Probleme wie die becherförmigen
Verbindungen auf, da das Koppeln zwischen den Flanschen und folglich
zwischen den Rohren nicht immer adäquat ist, beispielsweise aufgrund
von Defekten oder groben Toleranzen, die auf die maschinelle Bearbeitung zurückzuführen sind.
Um diese Probleme zu überwinden,
sind für
Flanschverbindungen sowie insbesondere für Dichtungen oder Abdichtungsmaterialien verschiedene
Lösungen
vorgeschlagen worden, um durch Verwendung solcher Verbindungen eine
gute Abdichtung sicherzustellen.
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Beispielsweise
die Patentschrift
EP
1 267 049 B1 schlägt
insbesondere eine Dichtung mit torischer Entwicklung für Flanschverbindungen
vor, die für
das Durchleiten der Abgase von Verbrennungsmotoren verwendet werden
können.
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Die
vorgeschlagene Dichtung umfasst, zusätzlich zu einem in einem Metallblech
gekapselten Grafitring mit torischer Entwicklung, ein zusätzliches Blech,
das bei der Montage der Verbindung einem der zwei Flansche zugeordnet
gehalten werden kann.
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Die
Anmelderin hat beobachtet, dass auch diese Verbindungsausführung, obwohl
sie ein gutes axiales Festklemmen garantiert, aufgrund von Defekten
oder groben Toleranzen keine gute Abdichtung gegenüber Fluidleckagen
sicherstellt, weil im Gebrauch nur ein geringer Prozentsatz der
Kräfte
orthogonal zu den axialen Festklemmkräften abgeführt wird.
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Weiterhin
beschreibt die Patentschrift
DE 42 42 290 A1 eine Dichtungskonfiguration
für druckbeaufschlagte
Elemente. Die Konfiguration beinhaltet zwei Kopplungselemente mit
unterschiedlichen Durchmessern. Beide Kopplungselemente enthalten einander
berührende
konusförmige
Oberflächen.
Die Neigungswinkel der beiden konusförmigen Oberflächen sind
unterschiedlich. Die Konfiguration enthält weiterhin ein Dichtungselement
in Form eines O-Rings, der außerhalb
der konusförmigen
Oberflächen
in einer Nut des inneren Elements vorgesehen ist.
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Die
Anmelderin weist besonders darauf hin, dass Verbindungen nach dem
Stand der Technik, sowohl becher- als
auch flanschförmige
Ausführungen, hinsichtlich
ihrer Abdichtung gegenüber
Leckagen von Fluiden in flüssigem
oder gasförmigem
Zustand, die durch diese Verbindungen strömen, keine zufriedenstellenden
Eigenschaften aufzuweisen scheinen.
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BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Verbindungskonstruktion
sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Verbindungskonstruktion
mit guten Abdichtungseigenschaften zu definieren.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird diese Aufgabe mittels einer Verbindungskonstruktion und
eines Verfahrens zur Herstellung einer Verbindungskonstruktion mit
den in den Ansprüchen
1 und 9 beschriebenen Merkmalen erfüllt.
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Die
Ansprüche
sind integraler Bestandteil der hierin im Hinblick auf die Erfindung
dargelegten technischen Lehren.
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Gemäß der Erfindung
umfassen die Rohre in der Verbindungskonstruktion am Ende ein Aufnahmesegment
und ein Einführungssegment
mit konischen Querschnitten und mit differenzierter Neigung.
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Die
Verbindungskonstruktion ist vorzugsweise als eine becherförmige oder
eine flanschförmige Verbindung
ausgebildet.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Diese
und andere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden durch die
nachstehende und lediglich beispielhafte Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen veranschaulicht;
dabei zeigen:
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1a und 1b eine
erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verbindung;
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2 eine
zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verbindung;
und
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3a bis 3f Beispiele
von in den Verbindungen der 1a, 1b und 2 verwendbaren
Dichtungen.
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BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Wie
aus den 1a und 1b ersichtlich, umfasst
in einer ersten Ausführungsform
eine Verbindung oder Verbindungskonstruktion in der becherförmigen Ausführung 10 ein
erstes Ende (Aufnahmeende oder Aufnahme) 12 eines ersten
Rohrsegments oder Rohrs (Aufnahmesegment) 20, das z. B.
aus rostfreiem Stahl oder einem anderen Material besteht, der bzw.
das von den durchströmenden
Fluiden, z. B. durch kondensierende Säure, nicht angegriffen wird,
sowie ein zweites Ende (Einführungsende
oder Einführung) 14 eines
zweiten Rohrsegments (Einführungsrohr) 40,
das beispielsweise aus dem gleichen Material wie das gleiche Rohr 20 besteht, wobei
durch axialen Druck und Festklemmen, z. B. durch eine bekannte Klemme 25,
eine Verbindung hergestellt werden kann.
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Das
Aufnahmeende 12 umfasst in einer bevorzugten Ausführungsform
eine erste Fläche
(Fläche
AF) mit im Wesentlichen konischem Querschnitt mit einem Winkel,
der im Verhältnis
zur Achse des Rohrs divergiert und beispielsweise in einem Bereich zwischen
5° und 15° liegt. Mit
dieser Form, wie nachstehend ausführlich beschrieben, kann im
Gebrauch die Abdichtung der Verbindung 10 sichergestellt
werden. Die Fläche
AF hat vorzugsweise eine solche Oberflächengüte, dass sie frei von groben
Defekten, beispielsweise Kratzern, Druckstellen aus der maschinellen
Bearbeitung usw., ist.
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Die
Aufnahme 12 umfasst in der bevorzugten Ausführungsform
auch eine zweite Fläche
(Fläche BF)
mit einem ausreichend großen
Innenquerschnitt, um die Einführung 14,
wie nachstehend ausführlich erläutert, einführen zu
können.
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Die
Aufnahme 12 umfasst schließlich in der bevorzugten Ausführungsform
eine dritte Fläche (Fläche CF)
mit einem Durchmesser, der geringfügig kleiner als der Durchmesser
der Fläche
BF ist.
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In
zusätzlichen
Ausführungsformen
sind in der Fläche
CF zwei oder mehr bekannte Einschnitte in der axialen Richtung vorgesehen.
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Die
so konfigurierte Fläche
CF lässt
einerseits eine gute Zentrierung der Rohre 20 und 40 zu, da
die Fläche
CF, wie für
den Fachmann auf diesem Gebiet einleuchtend, die letzte Fläche ist,
die während
der Montagephase einzuführen
ist, und stellt andererseits auch ein gutes mechanisches Festklemmen
mittels der Klemme 25 sicher.
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Das
Einführungsende 14 umfasst
in der bevorzugten Ausführungsform
eine erste Fläche
(Fläche
AM) mit im Wesentlichen konischem Querschnitt mit einem im Verhältnis zur
Achse des Rohrs konvergierenden Winkel, der beispielsweise in einem
Bereich zwischen 4° und
14°, sowie
bevorzugt bei einem Wert von etwa 10°, liegt.
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In
der vorliegenden Beschreibung ist mit dem Ausdruck „im Wesentlichen
konisch" gemeint,
dass der Querschnitt des Einführungsrohrs
oder des Aufnahmerohrs nicht nur kreisförmig, sondern auch anders,
z. B. elliptisch oder flachelliptisch, geformt sein kann, und dass
folglich die Flächen
AF und AM im Wesentlichen konisch und im Verhältnis zum Querschnitt des Rohrs
kompatibel ausgebildet sind. In Übereinstimmung
mit einem der Merkmale der vorliegenden Erfindung ist der konische
Querschnitt (Fläche
AF) der Aufnahme 12 in einem Winkel geneigt, der vorzugsweise
1° bis 5° größer als
die Neigung der entsprechenden Fläche AM der Einführung 14 ist.
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Es
werden beispielsweise geringe Neigungsunterschiede zwischen der
Fläche
AF und der Fläche AM
im Falle einer geringen axialen Belastung bei der Montage bevorzugt,
und im entgegengesetzten Fall werden hohe Neigungsunterschiede bevorzugt.
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Für den Fachmann
auf diesem Gebiet versteht es sich, dass bei gleichen Materialien
die für
die Fläche
AF bzw. AM angegebenen Neigungswerte gemäß der verfügbaren axialen Montagekraft
sowie gemäß dem Querschnitt
und den Abmessungen der Rohre variieren können, ohne das Prinzip, dass
die Neigung der Fläche AF
der Aufnahme 12 größer als diejenige
der Fläche
AM der Einführung 14 ist,
zu verändern.
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Die
im Beispiel vorgesehenen Werte entsprechen bevorzugten Werten für in der
Automobil- und Motorindustrie zum Einsatz kommende Abgasrohre.
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Das
Einführungsende 14 umfasst
auch eine zweite Fläche
(Fläche
BM), deren Außenquerschnitt vorzugsweise
geringfügig
kleiner als der Außenquerschnitt
der Aufnahme 12 in der Fläche BF ist, um das Einfügen der
Einführung 14 in
die Aufnahme 12 zu erleichtern.
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In
anderen Ausführungsformen
ist es möglich,
um das Einfügen
der Einführung 14 in
die Aufnahme 12 zu erleichtern, entweder nur die Fläche BF oder
die entsprechende Fläche
BM im Verhältnis
zum Innen- oder Außenquerschnitt
der jeweiligen Rohre 20 und 40 zu modifizieren.
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Das
Einführungsende 14 umfasst
schließlich eine
oder mehrere, vorzugsweise in der Fläche AM vormontierte Dichtungen
(Dichtung) 42 in ringförmiger
Ausbildung.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
wird die Dichtung 42 in bekannter Weise, manuell oder mittels eines
Werkzeugs, dadurch vormontiert, dass die ringförmige Dichtung 42 in
der axialen Richtung so auf die Einführung 14 aufgeschoben
wird, dass sie auf der Oberfläche
der Fläche
AM der Einführung
platziert und während
der Montagephase in Kontakt mit der entsprechenden Fläche AF der
Aufnahme 12 kommt.
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Die
Dichtung 42 ist vorzugsweise verformbar, und die Verformbarkeit
wird dadurch erzielt, dass, beispielsweise bei Verwendung der Verbindung 10 in
der Automobil- und Motorindustrie, weiches metallisches Material,
beispielsweise Kupfer oder Aluminium, zum Einsatz kommt, das beispielsweise
gemäß der maximalen Betriebstemperatur
gewählt
wird: Aluminium für
Temperaturen bis zu 450°C und
Kupfer für
höhere
Temperaturen (bis zu etwa 800°C).
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Die
Dichtung 42 kann gemäß der verfügbaren axialen
Belastung bei der Montage der Verbindung 10 unterschiedlich
geformte Querschnitte haben. Der Querschnitt ist beispielsweise
massiv 45 (3a bis 3d) für hohe axiale
Belastungen, z. B. 50 kg oder höher,
oder hohl 46 (3e bis 3f) für geringere
Belastungen.
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Im
Falle von Dichtungen 42 mit massivem Querschnitt 45 werden,
in Übereinstimmung
mit zusätzlichen
möglichen
Merkmalen der vorliegenden Erfindung, in den 3a bis 3c vorzugsweise Formen
mit massivem Querschnitt mit mehreren Kanten, z. B. Formen mit viereckigem
Querschnitt, wie beispielsweise quadratische, rhombische oder rechtwinklige,
vorgeschlagen. Formen mit Kanten haben vorteilhafterweise mit der
Oberfläche
der Einführung 14 zunächst Kontakte
in einer sehr eingeschränkten
Fläche,
so dass beim Einfügen,
wie für den
Fachmann auf diesem Gebiet einleuchtend, hohe spezifische Drücke und
folglich eine beträchtliche
Verformung der Dichtung 42 auftreten; als eine Folge solcher
Verformungen weitet sich der Kontakt der Dichtung mit den Rohren 20 und 40 in
der Verbindung 10, nachdem etwaige Unvollkommenheiten in der
Konstruktion der Rohre „kopiert" wurden, rasch im
Querschnitt der Dichtung aus, wodurch die Dichtung 42 angehoben
und dadurch der erforderliche Schub sichergestellt wird, um eine
Abdichtung gegenüber
Fluiden an den Wänden
der Rohre 20 und 40 in den Segmenten AF und AM
zu gewährleisten.
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Im
Falle von Dichtungen 42 mit hohlem Querschnitt 46 können für die Dichtung 42 harte,
jedoch elastische Materialien, z. B. rostfreier Stahl von geringer
Dicke (maximal 0,4 mm), verwendet werden.
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Eine
Verwendung des hohlen Querschnitts 46 ermöglicht vorteilhafterweise
eine gute radiale Verformbarkeit, und es kann, beispielsweise durch Modifizierung
der Dicke des für
die Dichtung 42 verwendeten Materials, eine Restelastizität erzielt
werden, mit der mögliche
Bewegungen der Verbindung 10, die sich beispielsweise als
eine Folge von Wärmeabweichungen
oder Änderungen
der mechanischen Beanspruchung während
der Verwendung ergeben, kompensiert werden können.
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In Übereinstimmung
mit zusätzlichen
möglichen
Merkmalen der vorliegenden Erfindung werden in 3e vorzugsweise
eine Spiraldichtung 46 und in 3f insbesondere
eine Dichtung 46 mit einem „S"-förmigen
oder spiegelbildlich verdoppelten „S"-förmigen
Querschnitt vorgeschlagen, die gut dafür geeignet ist, die vorstehend
aufgeführten
Elastizitätsmerkmale
bereitzustellen.
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In Übereinstimmung
mit einer zweiten Ausführungsform
sowie unter Bezugnahme auf 2 ist eine
Verbindung oder Verbindungskonstruktion in einer Ausführung mit
Flanschen 100 dargestellt, die ein erstes Ende (geflanschtes
Aufnahmeelement oder geflanschte Aufnahme) 112, das beispielsweise
in bekannter Weise mit dem Ende eines ersten Rohrsegments oder Rohrs 120 verschweißt ist,
sowie ein zweites Ende (geflanschtes Einführungselement oder geflanschte
Einführung) 114 umfassen,
das beispielsweise in bekannter Weise mit dem Ende eines zweiten
Rohrsegments oder Rohrs 140 verschweißt ist.
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Sowohl
das Aufnahmeelement 112 als auch das Einführungselement 114 bestehen,
zusätzlich
zu den Rohren 120 und 140, aus Materialien, die
im Wesentlichen mit den für
die becherförmige
Verbindung 10 beschriebenen Materialien gleichwertig sind.
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Sowohl
das Aufnahmeelement 112 als auch das Einführungselement 114 können in
bekannter Weise, beispielsweise mittels an sich bekannter, geeigneter
Muttern 125a und Schrauben 125b, in einer Achse
mit den zu verbindenden Rohren 120 und 140 liegend,
miteinander verbunden werden.
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Für einen
Fachmann auf diesem Gebiet versteht es sich selbstverständlich,
dass die Muttern und Schrauben in zusätzlichen Ausführungsformen
durch andere Elemente, beispielsweise Bolzen, die gleichwertige
Aufgaben erfüllen,
ersetzt werden können.
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Die
Aufnahme 112 umfasst, ähnlich
wie bereits vorstehend beschrieben, eine Fläche (Fläche AF) mit im Wesentlichen
konischem Querschnitt mit Merkmalen, die mit den für die becherförmige Verbindung 10 beschriebenen
Merkmalen gleichwertig sind. Auch in diesem Fall ist die Form des
Aufnahmeelements 112 so ausgebildet, dass im Gebrauch die Abdichtung
der Verbindung 100 sichergestellt ist.
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Die
Fläche
AF der Aufnahme 112 hat vorzugsweise eine Oberflächengüte der vorstehend
beschriebenen Art.
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Die
Einführung 114 umfasst, ähnlich wie
bereits vorstehend beschrieben, eine Fläche (Fläche AM) mit im Wesentlichen
konischem Querschnitt mit Merkmalen, die mit den für die becherförmige Verbindung 10 bereits
beschriebenen Merkmalen gleichwertig sind.
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In Übereinstimmung
mit einem der Merkmale der vorliegenden Erfindung ist der konische
Querschnitt (Fläche
AF) der Aufnahme 112 mit einem Winkel geneigt, der größer als
derjenige der Fläche
AM der Einführung 114 ist,
wobei die Merkmale vorzugsweise mit den für die becherförmige Verbindung 10 beschriebenen
Merkmalen gleichwertig sind.
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Die
Einführung 114 umfasst
auch, ähnlich wie
bereits vorstehend beschrieben, eine oder mehrere, vorzugsweise
in der Fläche
AM vormontierte Dichtungen (Dichtung) 42, wobei die Form,
die Abmessungen und die Merkmale mit den bereits für die becherförmige Verbindung 10 beschriebenen
Merkmalen gleichwertig sind. Gemäß dem Verfahren
zur Montage der Verbindung, z. B. im Falle der becherförmigen Verbindung 10 (1a, 1b),
wird, sobald die Dichtung 42 am Einführungsende 14 positioniert
ist, im Wesentlichen in axialer Richtung eine Kraft so auf das Rohr 40 ausgeübt, dass
die Dichtung 42 gegen die konische Wand der Aufnahme 12 gepresst
wird.
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Aufgrund
des Zusammenwirkens der zwei konischen Formen kann, auch bei einer
reduzierten axialen Einpassungsbelastung, leicht ein Zerbrechen der
Dichtung zwischen den eine unterschiedliche Konizität aufweisenden
Wänden
der Aufnahme 12 und der Einführung 14 bewirkt werden,
und dadurch wird verhindert, dass sich die Dichtung im Verhältnis zu den
Rohren 20 und 40 verschiebt. Durch das Zusammenwirken
der zwei konischen Formen kann auch insbesondere, gemäß der ausgeübten Kraft,
eine Kraftkomponente, die in einer vorwiegend quer zur axialen Komponente
verlaufenden Richtung wirkt, erzeugt werden, um die abdichtende
Funktion der Dichtung 42 im Hinblick auf Fluide zu erleichtern.
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Schließlich ist
es, sobald das Einführungsrohr 40 in
das Aufnahmerohr 20 eingefügt ist, vorzugsweise aufgrund
der reduzierten Differenz zwischen dem Außenquerschnitt des Einführungsrohrs 40 und
demjenigen des Aufnahmerohrs 20 in der Fläche CF beispielsweise
möglich,
die Aufnahme 12 mittels der Klemme 25 fest an
der Einführung 14 zu
befestigen.
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Die
gleiche Wirkung des Zerbrechens der Dichtung 42 lässt sich
mittels der Flanschverbindung 100 (2) erzielen,
wie im Zusammenhang mit der zweiten Ausführungsform beschrieben.
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In Übereinstimmung
mit der zusätzlichen Ausführungsform
wird die axiale Einpassungsbelastung mittels der Verschlussmuttern 125a ausgeübt, um das
Befestigen der Flansche sicherzustellen, da insbesondere die Kraft,
die mittels der Muttern 125a ausgeübt werden kann, (selbst einige
Tonnen) größer als
im vorherigen Fall ist; daher ist es dank der unterschiedlichen
Konizität
des Einführungsflansches 114 und
des Aufnahmeflansches 112 möglich, eine starke Verformung
der Dichtung 42 sowie eine sich daraus ergebende, merkliche
gegenseitige Annäherung
der Flansche zu erzielen, so dass dadurch beispielsweise große Formenfehler
oder grobe Toleranzen der Flansche kompensiert werden können. In Übereinstimmung
mit dieser zweiten Ausführungsform
wird die Zentrierfunktion zwischen den Flanschen von den gleichen
Flächen
AF und AM übernommen.
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Die
Verbindung lässt
es in den verschiedenen Ausführungsformen
zu, dass die beschriebenen Dichtungen eine gute radiale Abdichtung
erzielen sowie ein beliebiges Spiel aufgrund von Formenfehlern oder
groben Toleranzen ausschalten oder reduzieren, ohne jedoch die Montagebeanspruchung
merklich zu erhöhen.
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Offensichtliche
Modifizierungen oder Variationen der vorstehenden Beschreibung im
Hinblick auf Abmessungen, Formen, Materialien, Bauteile sowie Details
der dargestellten Konstruktion und des Betriebsverfahrens sind möglich, ohne
damit vom Schutzbereich der Erfindung, wie in den nachstehenden
Ansprüchen
spezifiziert, abzuweichen.