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DE602004011090T2 - Verfahren und vorrichtung zur erfassung einer bedruckbaren fläche - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur erfassung einer bedruckbaren fläche Download PDF

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DE602004011090T2
DE602004011090T2 DE602004011090T DE602004011090T DE602004011090T2 DE 602004011090 T2 DE602004011090 T2 DE 602004011090T2 DE 602004011090 T DE602004011090 T DE 602004011090T DE 602004011090 T DE602004011090 T DE 602004011090T DE 602004011090 T2 DE602004011090 T2 DE 602004011090T2
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Olivier Desprez
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    • B07SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
    • B07CPOSTAL SORTING; SORTING INDIVIDUAL ARTICLES, OR BULK MATERIAL FIT TO BE SORTED PIECE-MEAL, e.g. BY PICKING
    • B07C1/00Measures preceding sorting according to destination
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B07SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
    • B07CPOSTAL SORTING; SORTING INDIVIDUAL ARTICLES, OR BULK MATERIAL FIT TO BE SORTED PIECE-MEAL, e.g. BY PICKING
    • B07C3/00Sorting according to destination
    • B07C3/10Apparatus characterised by the means used for detection ofthe destination
    • B07C3/14Apparatus characterised by the means used for detection ofthe destination using light-responsive detecting means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B07SEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS; SORTING
    • B07CPOSTAL SORTING; SORTING INDIVIDUAL ARTICLES, OR BULK MATERIAL FIT TO BE SORTED PIECE-MEAL, e.g. BY PICKING
    • B07C3/00Sorting according to destination
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  • Sorting Of Articles (AREA)
  • Length Measuring Devices With Unspecified Measuring Means (AREA)
  • Geophysics And Detection Of Objects (AREA)
  • Character Discrimination (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von Gegenständen und eine Sortiermaschine, insbesondere von Postgegenständen, wobei jeder eine für die Aufnahme eines Etikettes zum Aufdruck von Informationen geeignete äußere Oberfläche aufweist, für den Fall, dass diese äußere Oberfläche keine bedruckbare Oberfläche ist, in dem für jeden Postgegenstand eine Messung einer physikalischen Größe durchgeführt wird, um festzustellen, ob die äußere Oberfläche des besagten Postgegenstandes aus Kunststoff besteht.
  • Einige Anwendungen der Postsortierung erfordern den Aufdruck von Strichcodes, zum Beispiel auf der äußeren Oberfläche der Postgegenstände. Es kommt vor, dass die Sortiermaschinen manchmal Umschläge aus Kunststoff und Umschläge aus Papier zu behandeln haben. Es stellt sich dann das Problem, den Strichcode auf die äußere Oberfläche der Umschläge aus Kunststoff aufzudrucken, denn auf dieser Art von Unterlage benötigt die Tinte lange, um zu trocknen und der gedruckte Strichcode kann sich durch Reibung der Umschläge auf den Teilen der Sortiermaschine verwischen.
  • Man kennt bereits mehrere Techniken zur Feststellung von Postgegenständen mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststoff.
  • Eine bekannte Technik ist die Feststellung durch Reflexion, die darin besteht, die äußere Oberfläche des Gegenstandes zu beleuchten und den Lichtstrom zu messen, den sie reflektiert. Der Kunststoff hat einen höheren Reflektionsindex als das Papier, die Feststellung ist einfach durchzuführen. Allerdings kann sich diese Technik als unwirksam erweisen, wenn die Kunststoffgegenstände eine matte oder bunte Oberfläche haben, das heißt, wenn sie einen Reflektionsindex haben, der nahe dem von Papier ist.
  • Eine andere, aus dem Patent FR 2727330 bekannte Technik beruht auf einem pneumatischen Prinzip, das darin besteht, den Gegenstand durch Ansaugen zu verformen, um eine mit dieser Verformung verknüpfte Druckänderung zu kontrollieren und zu messen. Die äußere Oberfläche eines Gegenstandes im Kunststoffumschlag ist im Allgemeinen weniger starr als die äußere Oberfläche eines Gegenstandes im Papierumschlag, die Feststellung ist einfach durchzuführen. Allerdings ist die Wirksamkeit dieser Technik sehr staubempfindlich und erfordert eine häufige Reinigung des Druckaufnehmers, um eine zufrieden stellende Messgenauigkeit aufrechtzuerhalten.
  • Eine andere Technik, die in der unter der Nr. WO-0176775 veröffentlichten Patentanmeldung beschrieben ist, beruht auf einem akustischen Prinzip, das darin besteht, vor dem Postgegenstand einen Unterdruck anzulegen und das aus der Saugwirkung resultierende akustische Signal mit einem Referenzsignal zu vergleichen. Es erweist sich, dass sich die Signale nicht genug nach dem Material unterscheiden und die mit dieser Technik erhaltenen Ergebnisse (85 bis 95% richtige Entscheidungen) daher noch nicht ausreichend sind.
  • Allgemein weisen die gegenwärtig benutzten Verfahren zur Feststellung von Kunststoffoberflächen eine ungenügende Zuverlässigkeit auf, was dazu führt, den Verbrauch von Etiketten unnötig zu steigern. Des Weiteren können Umschläge aus Papier eine zu verrauschte Oberfläche haben, um einen Strichcodeaufdruck zu erhalten, da dieser Strichcode folglich maschinell nicht lesbar ist. Ein Verfahren gemäß der Präambel des Anspruchs 1 und eine Maschine gemäß der Präambel des Anspruchs 6 wird in der EP-A-0 930 106 verbreitet.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es, die oben angeführten Nachteile zu beheben, indem ein Verfahren vorgeschlagen wird, das es ermöglicht, alle Typen von Postgegenständen, die eine nicht bedruckbare äußere Oberfläche, und zwar eine äußere Oberfläche aus Kunststoff oder verrauschter Art aufweisen, festzustellen, so dass der Vorgang der Anbringung von Etiketten auf die Umschläge der Postgegenstände optimiert wird. Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, ein solches Verfahren vorzuschlagen, das einfach in eine Postsortiermaschine eingesetzt werden kann.
  • Zu diesem Zweck hat die Erfindung ein Verfahren zur Behandlung von Gegenständen zum Gegenstand, wobei jeder eine für die Aufnahme eines Etikettes zum Aufdruck von Informationen geeignete äußere Oberfläche aufweist, für den Fall, dass diese äußere Oberfläche keine bedruckbare Oberfläche ist, in dem für jeden Gegenstand eine Messung einer physikalischen Größe durchgeführt wird, um festzustellen, ob die äußere Oberfläche des besagten Gegenstandes aus Kunststoff besteht, dadurch gekennzeichnet, dass es außerdem darin besteht, ein Digitalbild der besagten äußeren Oberfläche des Gegenstandes zu bilden, um eine Bearbeitung des Digitalbildes zur Feststellung, ob die äußere Oberfläche des Gegenstandes einen verrauschten Hintergrund ausweist, durchzuführen, und um auf Basis des Ergebnisses der beiden Untersuchungen festzustellen, ob die äußere Oberfläche des besagten Gegenstandes eine bedruckbare Oberfläche oder eine nicht-bedruckbare Oberfläche ist.
  • Das Verfahren gemäß der Erfindung weist außerdem die folgenden Besonderheiten auf:
    • – das Verfahren der Feststellung der Kunststoffoberfläche besteht darin, jeden Gegenstand vor einen Reflexionsdetektor zu bewegen, welcher eine oder mehrere kalibrierte Sender- und Empfänger-Photozellen umfasst;
    • – der Reflexionsdetektor ist ein Glanzdetektor, der eine Strahlung im Infrarotbereich sendet und empfängt;
    • – man benutzt ein Digitalbild aus vielen Graustufen der äußeren Oberfläche des Gegenstandes, um festzustellen, ob die besagte äußere Oberfläche eine Oberfläche mit verrauschtem Hintergrund ist;
    • – die Ergebnisse der beiden Untersuchungen werden mit Hilfe eines logischen ODER Glieds kombiniert, um festzustellen, ob der besagte Gegenstand eine bedruckbare Oberfläche oder eine nicht-bedruckbare Oberfläche hat.
  • Die Erfindung erstreckt sich auf eine Sortiermaschine für Postgegenstände gemäß dem Anspruch 6.
  • Das Prinzip der Erfindung findet außer bei Postsortiermaschinen Anwendungen, sobald Symbole auf veränderliche Unterlagen gedruckt werden müssen, die vom Papier bis zum Kunststoff reichen (der Begriff Kunststoff umfasst jede reflektierende Oberfläche, der die Porosität zum Erhalt eines Aufdrucks fehlt – zum Beispiel die mit Aluminium versehenen Umschläge oder anderen Umschläge, die in der mit „Eilpost" bezeichneten Post benutzt werden), um danach maschinell mit einer sehr großen Zuverlässigkeit noch einmal gelesen zu werden. Als nicht einschränkende Beispiele lässt sich die Erfindung zum Aufdruck von Informationen auf die äußere Oberfläche von Paketen anwenden, wobei diese Informationen sich auf eine Adresse oder auf einen besonderen Lieferservice beziehen können.
  • Man hat festgestellt, dass die Benutzung einer Infrarotstrahlung für die Messung der Helligkeit zufrieden stellende Ergebnisse für die Feststellung der Oberflächen aus Kunststoff brachte. Außerdem hat man festgestellt, dass die Benutzung eines Digitalbildes aus vielen Graustufen zufrieden stellende Ergebnisse sogar für mäßige Kontraste brachte. Die Kombination dieser beiden Verfahren zur Feststellung einer nicht-bedruckbaren Oberfläche hat es ermöglicht, eine Rate richtiger Überprüfung in der Größenordnung von 98% zu erhalten.
  • Ein Beispiel der Realisierung des Verfahrens gemäß der Erfindung ist nachstehend im Detail beschrieben und durch die beigefügten Figuren illustriert, die nur beispielsweise und nicht einschränkend geliefert werden.
  • Die 1 ist eine sehr allgemeine Übersicht, die das Verfahren gemäß der Erfindung darstellt.
  • Die 2 ist eine detailliertere Übersicht, die das Verfahren gemäß der Erfindung darstellt.
  • In der 1 hat man auf sehr allgemeine Art die beiden Behandlungsschritte des Verfahrens gemäß der Erfindung dargestellt, die hier in einer Maschine zur Behandlung von Postgegenständen realisiert sind, insbesondere eine Postsortiermaschine, symbolisiert durch das Rechteck 1, um Postgegenstände mit einer bedruckbaren äußeren Oberfläche von Postgegenständen mit einer nicht-bedruckbaren äußeren Oberfläche zu unterscheiden und für die ein selbstklebendes Etikett auf ihre äußere Oberfläche angebracht wird.
  • Man versteht unter einer bedruckbaren äußeren Oberfläche eine Oberfläche, auf der mittels einer Druckmaschine zum Beispiel vom Typ Tintenstrahldrucker, Laserdrucker oder anderem, Symbole (Buchstaben, Ziffern, Strichcodes, ...) angebracht werden können, und auf der es möglich ist, später eine automatische Erkennung der Symbole durch eine Maschine durchzuführen.
  • Die beiden Behandlungsschritte des Verfahrens gemäß der Erfindung sind, einerseits, ein Behandlungsschritt 2, darin bestehend, eine Messung einer physikalischen Größe durchzuführen, um festzustellen, ob die äußere Oberfläche eines Postgegenstandes aus Kunststoff besteht, und andererseits, ein Behandlungsschritt 3, darin bestehend, eine Behandlung der Daten im Digitalbild der äußeren Oberfläche des besagten Postgegenstandes durchzuführen, um ausgehend von diesem Digitalbild zu bestimmen, ob die besagte äußere Oberfläche des Postgegenstandes einen verrauschten Hintergrund hat. Gemäß der Erfindung sind die Resultate der Feststellung dieser beiden Behandlungsschritte 2, 3 in 4 kombiniert, um zu bestimmen, ob die äußere Oberfläche eines Postgegenstandes eine bedruckbare Oberfläche oder eine nicht-bedruckbare Oberfläche ist.
  • In der 2 hat man in einer detaillierteren Art eine Realisierungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung dargestellt, in der man auf der Basis einer Helligkeitsmessung feststellt, ob ein Postgegenstand eine äußere Oberfläche aus Kunststoff hat und in der man auf der Basis einer Behandlung eines Digitalbildes aus vielen Graustufen dieser äußeren Oberfläche feststellt, ob dieser Postgegenstand eine verrauschte äußere Oberfläche hat.
  • Postgegenstände, die mit 5 angegeben sind, werden einzeln in eine Postsortiermaschine 1, zuerst vor einen Glanzsensor 6, dann vor eine Bilderfassungseinheit 7, zum Beispiel eine „ccd" genannte Kamera, bewegt.
  • Es muss verstanden werden, dass das Verfahren gemäß der Erfindung leicht in einer konventionellen Postsortiermaschine verwirklicht werden kann, in der die Bilderfassungseinheit 7 zu einer Vorrichtung zur automatischen Adressenerkennung (durch OCR und Videocodierung) gehört, die außerdem einen Rechner 8 zur Kontrolle der Bilderfassung einschließt, der die Digitalbilder der Bilderfassungseinheit 7 für ihre Übertragung an einen Modul zur Bildbearbeitung erhält. Die Bilderfassungseinheit 7 liefert ein Digitalbild 9 aus vielen Graustufen der äußeren Oberfläche des Postgegenstandes 5.
  • Zur automatischen Adressenerkennung wird dieses Digitalbild 9 normalerweise zu einer OCR-Behandlung in den Prozessor (Modul) zur Bildbearbeitung 10, der eine große Bearbeitungsleistung aufweist, übermittelt.
  • Der Glanzsensor 6 ist aus einer oder mehreren kalibrierten Photozellen zusammengesetzt, so wie die Empfänger-Photozelle 11 im Infrarotbereich und welche mit einer Infrarotstrahlung 12 einen Bereich 13 der äußeren Oberfläche des Postgegenstandes 5 abtastet, wo maschinell Symbole wie ein Strichcode aufgedruckt werden müssen, sowie aus einer oder mehreren kalibrierten Empfänger-Photozellen wie 14, welche die in allen Punkten des Bereichs 13 reflektierte Intensität misst und welche die in jedem Punkt gemessene Intensität mit einem Schwellenwert vergleicht, dessen Wert beim Kalibrieren der Photozellen 11 und 14 eingestellt wird. Insbesondere kann man einen Glanzsensor 6 der Reihe „PI-G" benutzen, der durch die Firma „Keyence" verkauft wird. Die Empfänger-Photozelle 14 übermittelt für eine Reihe von Stichproben, die auf einer horizontalen Linie, die den ganzen Gegenstand überzieht, angebracht ist und auf halber Höhe des Bereichs 13 gelegen ist, eine von der Intensitätsstufe für den gewerteten Punkt angezeigte binäre Information. Der Glanzsensor 6 übermittelt in Form einer Reihe von Bits Punkt für Punkt eine binäre Helligkeitsinformation 15 für jeden Punkt des Bereichs 13 als Ausgabe an den Rechner zur Kontrolle der Bilderfassung 8, der die binäre Helligkeitsinformation Punkt für Punkt 15 auf den gesamten Bereich 13 integriert und eine Helligkeitsinformation 16 bestimmt, die entweder anzeigt, dass der Postgegenstand 5 als mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststoff versehen zu betrachten ist und also nicht-bedruckbar ist, oder, dass der Postgegenstand 5 als nicht mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststoff versehen zu betrachten ist. Diese Helligkeitsinformation 16 wird dann an das Modul zur Bildbearbeitung 10 weitergeleitet.
  • Zur Realisierung des Verfahrens gemäß der Erfindung wird das von der Ausgabe der Bilderfassungseinheit 7 gelieferte Bild aus vielen Graustufen an das Modul zur Bildbearbeitung 10 übermittelt. Das Modul zur Bildbearbeitung 10 ist konzipiert, um in diesem Bild mit vielen Graustufen 9, mit Hilfe eines Software-Algorithmus zur Feststellung eines verrauschten Hintergrundes 17, im weiteren näher vorgestellt, festzustellen, ob das Rauschen des Hintergrunds 18 in diesem Bild eine gewisse Schwelle überschreitet und wenn dies der Fall ist, festzustellen, dass die äußere Oberfläche des Gegenstandes eine nicht-bedruckbare Oberfläche ist. Eine Entscheidungsfunktion 4 des Moduls zur Bildbearbeitung 10 entscheidet, ausgehend von der Helligkeitsinformation 16 und der Information über den verrauschten Hintergrund 18, ob der Postgegenstand 5 ein Postgegenstand mit einer nicht-bedruckbaren äußeren Oberfläche ist. Die Entscheidung 4 kann mit Hilfe eines logischen ODER Glieds durchgeführt werden, das heißt, dass, wenn mindestens einer der beiden Untersuchungsschritte 2 und 3 den Postgegenstand 5 als eine nicht-bedruckbare äußere Oberfläche aufweisend klassifiziert hat, der Postgegenstand 5 etikettiert wird.
  • Der Software-Algorithmus zur Feststellung des verrauschten Hintergrunds 17 dient dazu, die Helligkeits-Homogenität und -Intensität des Bereichs 13 zu schätzen. Der Hintergrund ist umso mehr verrauscht, wie der Kontrast stark und die Helligkeits-Intensität schwach sind. Daher ist das Bild aus vielen Graustufen 9 mit Hilfe von Pixelsegmenten sortiert, deren Teile sich in vier Richtungen, der Horizontalen, Vertikalen und den Diagonalen befinden. Für jedes Segment berechnet man den Mittelwert IM der Intensitäten der Pixel und den Mittelwert Etot der Quadrate der Intensitäten der Pixel, um das Verhältnis VH der Homogenität des Segments, Indikator für den Kontrast auf dem Segment, auf der Basis der folgenden Gleichungen zu erhalten: Wenn IM > 0 : VH = IM2/Etot Dann: VH = 1
  • Andererseits ermöglicht das Verhältnis der Homogenität keine Unterscheidung zwischen zwei einheitlichen Segmenten verschiedener durchschnittlicher Intensitäten. Man muss also die Messung der Homogenität in Abhängigkeit von der durchschnittlichen Intensität des Segments gewichten. Man kennt die theoretische durchschnittliche Intensität IStrichcode eines aufgedruckten Strichcodes und die Intensitäten eines weißen Pixels und eines schwarzen Pixels, die jeweils 255 und 0 betragen. Man zieht davon dann einen Koeffizienten k der Gewichtung auf der Grundlage der folgenden Gleichungen ab: Wenn IM < IStrichcode : k = 0 Dann k = (IM – IStrichcode)/(255 – IStrichcode)
  • So beträgt der Index IR des Rauschens auf einem Segment, berechnet von 0 (nicht rauschend) bis 100 (rauschend): IR = 100·(1 – k·VH).
  • Um den Zustand des Hintergrunds zu bestimmen, untersucht man den Mittelwert und die Standardabweichung der Indizes vom Rauschen der Gesamtheit der Bildsegmente und vergleicht sie mit den Schwellenwerten.
  • Der oben im Beispiel dargestellte Algorithmus betrifft die Feststellung eines verrauschten Hintergrunds im Fall einer Anbringung eines Codes in schwarzer Tinte. Deshalb nimmt man an, dass der Hintergrund umso verrauschter ist, wie der Kontrast stark und die Helligkeitsintensität schwach sind. Dieses Kriterium muss im Falle beispielsweise des Aufdrucks eines Strichcodes in fluoreszierender Tinte verändert werden, welche empfindlicher für die Hintergrundfarbe als für seine Intensität ist.
  • Die Untersuchung 3 des verrauschten Hintergrunds auf dem Bild aus vielen Grautönen 9 ist sehr viel feiner als die Untersuchung des verrauschten Hintergrunds auf dem Binärbild und ist fortan dank der Leistungsfähigkeit und der Rechengeschwindigkeit gegenwärtiger Computer anwendbar. Sie ermöglicht es, mäßigere Kontraste zu untersuchen und zu den Informationen über die Helligkeit eines Gegenstandes zu gelangen, indem sie die Leistungen des Verfahrens verbessert und es ermöglicht, vor allem dunkle und schwache Kontraste aufweisende Oberflächen zu untersuchen.
  • Die Glanz-Untersuchung durch 2 ist eine Untersuchung mittels Reflexion, benutzt aber Strahlungen im Infrarot-Bereich und weist so eine bessere Zuverlässigkeit auf, denn der Reflexions-Unterschied auf dem Papier und auf dem Kunststoff ist für diese Wellenlänge größer als für eine Strahlung im sichtbaren Bereich.
  • Die Integration des Verfahrens gemäß der Erfindung in eine Postsortiermaschine 1 ist sehr leicht, denn nur der Glanzsensor 6 muss in diese Maschine integriert werden, ein solcher Glanzsensor 6 ist wenig kostspielig und hat eine Größe unter einem Kubik-Dezimeter. Eine schnelle Staubbeseitigung des Glanzsensors 6 ist der einzige notwendige Wartungsvorgang beim Betreiben der Postsortiermaschine.
  • Die Kombination dieser beiden Verfahren, Feststellung der Helligkeit 2 und Feststellung des verrauschten Hintergrunds auf dem Bild aus vielen Graustufen 3, ist besonders interessant, denn sie gibt eine sehr gute Feststellungsrate der Gegenstände mit nicht-bedruckbarer äußerer Oberfläche ab, in der Größe von 98%. Diese Untersuchungen sind komplementär, denn die Helligkeitsuntersuchung, welche die Oberflächen aus Kunststoff wieder erkennt, hat Schwierigkeiten, die Oberflächen aus mattem oder buntem Kunststoff festzustellen, aber diese Oberflächen aus mattem oder buntem Kunststoff werden durch die Untersuchung des verrauschten Hintergrunds auf dem Bild aus vielen Graustufen festgestellt.
  • Man kann als Verfahren zur Feststellung der Oberfläche aus Kunststoff ebenfalls die pneumatische Untersuchung nutzen, die akustische Untersuchung, die elektrostatische Untersuchung. Die elektrostatische Untersuchung könnte darin bestehen, die äußere Oberfläche eines Postgegenstandes mit Hilfe einer Quelle zur Elektrisierung elektrisch aufzuladen und dann die elektrostatische Restladung zu messen, um sie mit einem Referenzwert zu vergleichen.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Behandlung von Postgegenständen, wobei jede eine für die Aufnahme eines Etikettes zum Aufdruck von Informationen geeignete äußere Oberfläche aufweist, für den Fall, dass diese äußere Oberfläche keine bedruckbare Oberfläche ist, in dem für jeden Postgegenstand eine Messung einer physikalischen Größe durchgeführt wird, um festzustellen (2), ob die äußere Oberfläche des besagten Postgegenstandes (5) aus Kunststoff besteht, dadurch gekennzeichnet, dass es außerdem darin besteht, ein Digitalbild der besagten äußeren Oberfläche des Gegenstandes zu bilden, um eine Bearbeitung des Digitalbildes zur Feststellung (3), ob die äußere Oberfläche des Gegenstandes einen verrauschten Hintergrund ausweist, durchzuführen, und um auf Basis des Ergebnisses der beiden Untersuchungen festzustellen, ob die äußere Oberfläche des besagten Gegenstandes eine bedruckbare Oberfläche oder eine nicht-bedruckbare Oberfläche ist.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, in dem die Methode der Feststellung der Kunststoffoberfläche (2) darin besteht, jeden Gegenstand (5) vor einen Reflexionsdetektor (6) zu bewegen, welcher eine oder mehrere kalibrierte Sender-Photozellen (11) und Empfänger-Photozellen (14) umfasst.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 2, in dem der Reflexionsdetektor (6) ein Glanzdetektor ist, der eine Strahlung (12) im Infrarotbereich sendet und empfängt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, in dem ein Digitalbild aus vielen Graustufen (9) der äußeren Oberfläche des Gegenstandes benutzt wird, um festzustellen, ob die besagte äußere Oberfläche eine Oberfläche mit verrauschtem Hintergrund ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, in dem die Ergebnisse der beiden Untersuchungen (2, 3) mit Hilfe eines logischen ODER Glieds kombiniert werden, um festzustellen, ob der besagte Gegenstand eine bedruckbare Oberfläche oder eine nicht-bedruckbare Oberfläche hat.
  6. Sortiermaschine (1) für Postgegenstände (5), wobei jedes eine für die Aufnahme eines Etikettes zum Aufdruck von Informationen geeignete äußere Oberfläche aufweist, für den Fall, dass diese äußere Oberfläche keine bedruckbare Oberfläche ist, umfassend ein Modul zur automatischen Adresserkennung und einen Detektor physikalischer Größen (6), dazu geeignet, festzustellen (2), ob die besagte äußere Oberfläche eines der besagten Postgegenstände (5) aus Kunststoff besteht, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul zur automatischen Adresserkennung eine Erfassungseinheit (7) umfasst, dazu geeignet, ein Digitalbild von besagter äußerer Oberfläche des besagten Gegenstandes abzubilden, wobei sie ein Modul (10) zur Bearbeitung des besagten Digitalbildes umfasst, dazu geeignet, um festzustellen (3), ob die besagte äußere Oberfläche des besagten Gegenstandes einen verrauschten Hintergrund hat und um auf der Grundlage des Ergebnisses der beiden Untersuchungen (2, 3) zu bestimmen, ob die besagte äußere Oberfläche des besagten Gegenstandes eine bedruckbare Oberfläche oder eine nicht-bedruckbare Oberfläche ist.
  7. Sortiermaschine für Postgegenstände gemäß Anspruch 6, wobei der besagte Detektor (6) der Kunststoffoberfläche ein Reflexionsdetektor (6) ist, der eine oder mehrere kalibrierte Sender-Photozellen (11) und Empfänger-Photozellen (14) umfasst.
  8. Sortiermaschine für Postgegenstände gemäß Anspruch 7, wobei der Reflexionsdetektor (6) ein Glanzdetektor ist, der eine Strahlung (12) im Infrarot-Bereich überträgt und empfängt.
  9. Sortiermaschine für Postgegenstände gemäß einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei die besagte Erfassungseinheit (7) dazu geeignet ist, ein Digitalbild in vielen Graustufen (9) der äußeren Oberfläche des Gegenstandes abzubilden, um festzustellen, ob die besagte äußere Oberfläche eine Oberfläche mit verrauschtem Hintergrund ist.
  10. Sortiermaschine für Postgegenstände gemäß einem der Ansprüche 6 bis 9, umfassend ein logisches ODER Glied, welches die Ergebnisse der beiden Untersuchungen (2, 3) zur Feststellung, ob der besagte Gegenstand eine bedruckbare Oberfläche oder eine nicht-bedruckbare Oberfläche hat, verbindet.
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