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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schließ-, Verbindungs- und/oder Verriegelungs-Sicherheitsvorrichtung,
wobei das Verriegeln bis zu einem begrenzten Festziehdrehmoment
erfolgt, wobei die Vorrichtung auch das zerstörungsfreie erzwungene Öffnen verhindert.
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Insbesondere
betrifft die Erfindung eine Sicherheitskappe, die in der Lage ist,
nicht-offensichtlichen Handlungen von Vandalismus zu widerstehen, wobei
das Öffnen
durch unbefugte Personen unmöglich
ist ("zerstörungssicher") und wobei gleichzeitig verhindert
werden kann, dass das Festziehdrehmoment während des Schließens einen
Schwellenwert übersteigt
(begrenztes Drehmoment), wobei ein solcher Schwellenwert am besten
während
der Konstruktionsphase ermittelt wird, um eine gute Abdichtung zu
erreichen, ohne den Kappendichtring zu beschädigen. Es besteht dringender
Bedarf an einer Kappe dieser Art zum Verschließen von Öl- und/oder Kraftstofftanks
für im
Freien arbeitende Maschinen (zum Beispiel auf einer Baustelle oder
auf einem Gelände,
das nicht vor Übergriffen
durch Plünderer
geschützt
ist), zum Beispiel Erdbewegungsmaschinen, Straßenbaumaschinen, landwirtschaftliche
Maschinen und sonstige derartige Ausrüstung.
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Die
Erfindung kann aber auch auf anderen Gebieten Verwendung finden;
zum Beispiel eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung bestens zum Befestigen
von Swimmingpool-Abdeckrändern,
deren unbefugtes oder versehentliches Entfernen dadurch effektiv
verhindert wird, was zu einem deutlichen Sicherheitsgewinn führt. Die
vorliegende Erfindung bietet eine wertvolle und praktische Lösung – die bis
zum heutigen Tag ebenso erwünscht
ist, wie sie ganz und gar fehlt – zum Verschließen von
Löchern
und Öffnungen,
zum Verbinden koaxialer Elemente oder Teile und zum Verriegeln oder
Fixieren jeder Art von Konstruktionen für viele weitere Anwendungen,
die einerseits erfordern, dass das Festziehdrehmoment begrenzt ist,
und andererseits erfordern, dass ihr zerstörungsfreies erzwungenes Öffnen verhindert
wird.
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Wenn
wir einmal die vorliegende Beschreibung auf nur eine einzige der
möglichen
Verwendungen beschränken,
die hier beispielhaft genannt sind, d. h. die Verwendung im Zusammenhang
mit den oben angesprochenen zerstörungssicheren Kappen, so lässt sich
eigentlich sagen, dass man schon seit langem Kappen kennt, die ihre
Aufgabe mit Hilfe eines Schlosses erfüllen; weil sich darin keine
drehmomentbegrenzende Vorrichtung befindet, ist das beim manuellen
Festziehen angelegte Drehmoment fast völlig dem momentanen Gutdünken unterworfen, was
natürlich
die Gefahr des Verformens der Dichtung und eines daraus resultierenden
unerwünschten Verlierens
des Tankinhalts in sich birgt. Des Weiteren erfolgt bei anderen
bekannten Kappen, die im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen bestehen
(Gewindeverbindung und glockenförmiger
Kappe), das Öffnen
durch Abschrauben der Kappen lediglich mittels eines geeigneten
Schlüssels;
diese Kappen sind aber nicht wirklich vor böswilliger Beschädigung sicher,
weil es durch das Anlegen eines ausreichenden Drucks an das glockenförmige Element,
das während
eines solchen Vorgangs ergriffen wird, gleichermaßen möglich ist,
die Kappe infolge der Reibung zwischen den Kontaktflächen der
beiden Elemente abzuschrauben. Wenn des Weiteren die Kappe mittels
eines Plastikschlüssels
bedient wird, so kann der Schlüssel
selbst leicht abbrechen. Bei ähnlichen
bekannten Vorrichtungen gibt es Probleme der gleichen Art. Außerdem lässt es die
Form des Schlüssels
bei bekannten Vorrichtungen zu, auch gewöhnliche Werkzeuge, wie beispielsweise
Schraubendreher, in den Schlüsselsitz
einzuführen,
so dass das Öffnen auch
ohne den richtigen Schlüssel
erfolgen kann. Eine bekannte Vorrichtung dieses Typs ist jene, die
in DE-7305443-U beschrieben ist, wo genauer gesagt, eine Verschlusskappe 2,
die auf das Gewinde 9 eines Behälters 10 geschraubt
wird, und eine Glocke 1 beschrieben wird, die das Bedienen
der Kappe 2 ermöglicht;
für den
Schließvorgang
wirken einander gegenüberliegende
Zähne 5 und 14 zusammen, während für den Öffnungsvorgang
ein Stift 17 vorgesehen ist, der in zwei einander gegenüberliegenden Nuten 7 und 15 von
Abschnitten 1 und 2 in Eingriff genommen werden
kann. Wie oben erwähnt,
stellt dieser Stift 17 kein zerstörungs sicheres Mittel dar, weil er
ohne weiteres durch einen Nagel oder einen Schraubendreher ersetzt
werden kann.
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Die
vorliegende Erfindung basiert somit auf dem Problem, eine Schließ-, Verbindungs-
und/oder Verriegelungs-Sicherheitsvorrichtung mit einer im Wesentlichen
zylindrischen Struktur, insbesondere eine zerstörungssichere Kappe, bereitzustellen,
mit der sowohl das Problem des Ermöglichens des Schließens mit
einem begrenzten Festziehdrehmoment als auch das Problem des Verhinderns
eines zerstörungsfreien
erzwungenen Öffnens
gelöst
wird. Die Lösung
dieser Probleme wird mittels der in Anspruch 1 herausgestellten
Merkmale erreicht.
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Weitere
vorteilhafte Merkmale der vorliegenden Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
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Die
Erfindung wird nun im Folgenden eingehender unter Bezug auf die
begleitenden Zeichnungen beschrieben, die eine derzeit bevorzugte
Ausführungsform
einer zerstörungssicheren
Kappe veranschaulichen, die ein nichteinschränkendes Beispiel darstellt,
in dem die Erfindung effektiv verkörpert ist. In den Zeichnungen
ist Folgendes zu sehen:
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1 ist
eine perspektivische Außenansicht des
glockenförmigen
bewegenden Elements der zerstörungssicheren
Kappe gemäß der Erfindung;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht, welche das Innere desselben Elements
von 1 veranschaulicht;
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3 ist
eine perspektivische Außenansicht des
bewegten Elements der zerstörungssicheren Kappe
gemäß der Erfindung;
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4 stellt
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
des Schlüssels
dar, der die Vorrichtung der 1 bis 3 komplettiert;
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5 ist
eine perspektivische Ansicht, wobei Teile der erfindungsgemäßen zerstörungssicheren Kappe
zerlegt sind; und
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6 und 7 sind
zwei perspektivische Ansichten der Kappe von 5 in einem
montierten Zustand, wobei der Schlüssel zum Öffnen einmal nicht eingeführt und
einmal eingeführt
ist.
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Wie
in den Zeichnungen zu sehen, besteht die veranschaulichte Vorrichtung
gemäß der Erfindung,
wie erwähnt,
aus einer zerstörungssicheren Kappe.
Allerdings kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch eine andere
Vorrichtung als eine Kappe sein und andere Funktionen haben als
die einer Kappe, wobei die Vorrichtung jedoch die wesentlichen Merkmale
aufweist, die für
diese Kappe beschrieben und veranschaulicht sind, und in der Lage ist,
Schließ-,
Verbindungs- und/oder Verriegelungsaufgaben zu erfüllen, und
es gleichzeitig ermöglicht, mit
einem begrenzten Festziehdrehmoment zu arbeiten und ein zerstörungsfreies
erzwungenes Öffnen zu
verhindern, wobei dieses letztgenannte Merkmal einen wichtigen Sicherheitsfaktor
darstellt.
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Die
zerstörungssichere
Kappe, die in den begleitenden Zeichnungen gezeigt ist, hat eine
allgemein zylindrische Struktur und umfasst ein glockenförmiges bewegendes
Element 1 (1 und 2), ein
bewegtes Element 2 mit einem Gewinde-Ende 3 (3),
das koaxial in das bewegende Element 1 eingesetzt wird,
und einen Schlüssel 4 (4),
der bewirkt, dass sich das bewegende Element 1 und das
bewegte Element 2 integral miteinander drehen, wenn beide
eine aufeinander abgestimmte Position erreichen, wie weiter unten
noch näher
beschrieben wird. Das bewegende Element 1 und das bewegte Element 2 bestehen
beide vorzugsweise aus einem Technopolymer.
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Das
glockenförmige
bewegende Element 1 umfasst auf der Außenseite seiner Seitenwand
mehrere Rippen 5 entsprechend ihren Generatrizes, deren
Form aufgrund von Beobachtungen sorgfältig gewählt wurde, um einen ausgezeichneten
Griff für
die Hand des Bedieners, der die Kappe bewegt, zu ermöglichen.
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Das
bewegende Element 1 weist einen oder mehrere Vorsprünge 6 an
der Innenseite seiner Seitenwand auf; diese Vorsprünge 6 haben
eine schräge Fläche, die
an ihrer nach unten weisenden Seite (in Bezug auf 5)
bündig
mit der Wand abschließt und
auf der gegenüberliegenden
Seite eine Unterschneidung bildet. Das Element 1 umfasst
des Weiteren an der Innenseite seiner Basis eine nicht-bewegbare
Krone aus gleichmäßig voneinander
beabstandeten Zähnen 7;
diese Zähne 7 haben
unterschiedlich geschrägte
Flanken im Uhrzeigersinn und entgegen dem Uhrzeigersinn, deren Zweck
weiter unten noch näher
beschrieben wird.
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Schließlich weist
das Element 1 in einer Position am Umfang seiner Seitenwand
auf der Seite, die der Basis gegenüberliegt, des Weiteren eine äußere Erweiterung 8 auf,
die von einem dünnen
Schlitz 9 durchquert wird, der ein Formprofil aufweist.
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Das
bewegte Element 2 besteht seinerseits aus einem mittigen
zylindrischen Körper
mit zwei Flanschen 10 und 11 am oberen bzw. unteren
Ende, wobei von dem zweiten der Flansche ein Gewinde-Ende 3 absteht.
Der erste Flansch 10 trägt
eine Krone aus Zähnen 12,
die den Zähnen 7 des
Elements 1 ähneln,
weshalb seine Zähne
ebenfalls unterschiedlich geschrägte
Flanken haben und am Ende von freitragenden flexiblen Laschen 13 ausgebildet
sind. In dem zweiten Flansch 11 sind ein kalibrierter radialer
Hohlraum 14 und diesem entsprechend ein breiterer Vorsprung 15 ausgebildet,
der als ein Index fungiert, dessen Funktion weiter unten näher beschrieben
wird.
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Der
Schlüssel 4 besteht
aus einem einfachen, dünnen,
profilierten Blatt 16 aus einem speziellen Stahl, dessen
Profil zu dem Profil des dünnen, profilierten
Schlitzes 9 der Erweiterung 8 des Elements 1 passt.
Der Schlüssel
ist des Weiteren mit einem Kunststoffgriff 17 versehen,
der die Erweiterung 8 in seiner Mitte aufnehmen kann und
mittels zweier seitlicher Zähne
in die Ausnehmungen zwischen zwei Rippen 5 neben der Erweiterung 8 des
Elements 1 eingeführt
werden kann.
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Auf
der Außenseite
der Basis des bewegenden Elements 1 kann vorteilhafterweise
ein Index 18 der Position der Erweiterung 8 angeordnet
sein. Des Weiteren können
in der Kappe bekannte (nicht gezeigte) Luftventile für das Ein- und Ausströmen von Luft
in den bzw. aus dem Tank, auf den die Kappe aufgesetzt wird, vorhanden
sein.
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Um
die erfindungsgemäße Kappe
zu montieren, muss das bewegte Element 2, wie durch den Pfeil
A von 5 angedeutet, in den Hohlraum des glockenförmigen bewegenden
Elements 1 eingesetzt werden, welches das bewegte Element 2 koaxial
so aufnimmt, dass nur dessen Gewinde-Ende 3 hervorsteht
(6 und 7). Nachdem die Elemente 1 und 2 in
einer axialen Richtung ineinander gesetzt wurden, werden sie praktisch
durch Einrasten der Unterschneidungskante der Flügel 6 unter den Flansch 10 des
Elements 2 miteinander verankert; ein derartiges Einrasten
ist dank der elastischen Verformung der Flügel 6 möglich.
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Nachdem
das bewegte Element 2 in das bewegende Element 1 eingesetzt
wurde, greifen auch die Zähne 7 der
Zahnkrone des Elements 1 mit den Zähnen 12 der Zahnkrone
des Flansches 10 ineinander. Dank der unterschiedlichen
Flankenschrägen der
Zähne (7, 12)
liegt, wenn bei montierter Kappe die Glocke 1 in eine Richtung
gedreht wird (in der Regel eine Drehung im Uhrzeigersinn zum Aufschrauben
oder Festziehen), die Schräge
der Zähne 7 mit der
steilsten Neigung auf der Schräge
der Zähne 12 mit
der steilsten Neigung auf, so dass die letzteren, zusammen mit dem
Flansch 10, angetrieben werden, wodurch sich praktisch
die Elemente 1 und 2 integral in diese Richtung
drehen; dieser Antriebsvorgang kann fortgesetzt werden, solange
das Festziehdrehmoment unter einem Schwellenwert bleibt (begrenztes
Drehmoment), über
den hinaus sich die steilen Schrägen
zwischen den Zähnen 7 und
den Zähnen 12 übereinander
schieben, wodurch die flexiblen Laschen 13 einwärts des
Flansches 10 gebogen werden, woraufhin sich die Elemente 1, 2 frei
gegeneinander drehen können.
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Wenn
sich das Element 1 in die andere Richtung dreht (in der
Regel eine Drehung des bewegenden Elements 1 entgegen dem
Uhrzeigersinn, wodurch die Kappe abgeschraubt oder entriegelt wird), so
gleiten die Zähne 7 mühelos auf
die Zähne 12, was
ebenfalls dem Verbiegen der Laschen 13 und – in diesem
Fall – den
Zahnschrägen
mit einer weniger steilen Neigung in dieser Richtung zu verdanken
ist; infolge dessen führt
die Drehung des Elements 1 nicht zu einem Mitdrehen des
bewegten Elements 2, das unbewegt bleibt und wie gewünscht den
Zugriff auf den Tank verhindert.
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Dank
dieser Anordnung kann die montierte Kappe (6) aufgeschraubt
oder festgezogen werden, indem deren bewegendes Element 1 zum
Beispiel in Uhrzeigerrichtung gedreht wird, bis die Tanköffnung,
für die
sie vorgesehen ist, verschlossen ist, wobei ihre Innenwand ein Gewinde
umfasst, das mit dem Gewinde des Gewinde-Endes 3 zusammenpasst.
Die Abdichtung wird in der Regel durch einen (nicht gezeigten) Dichtring
verbessert, der unter den Flansch 11 gelegt wird (siehe 3),
und wird durch das korrekte Festziehen der erfindungsgemäßen Kappe
gewährleistet.
Das begrenzte Festziehdrehmoment wird im Grunde entsprechend der
vorbeschriebenen Dichtringhärte
während
der Konstruktions- und Versuchsphase ermittelt, wobei sich das Drehmoment
nach dem konkreten Zusammenwirken zwischen den Kronen der Zähne 7 und 12 in
Abhängigkeit
von der Neigung ihrer jeweiligen Schrägen und der Nachgiebigkeit
der Laschen 13, welche die Zähne 12 tragen, richtet.
Wenn beim Drehen des Elements 1 das für richtig erachtete Festziehdrehmoment
(das begrenzte Drehmoment) überschritten wird,
so geben die Laschen 13 nach, biegen sich durch, und die
Zähne 7 schieben
sich über
die Zähne 12,
so dass die weitere Drehung des bewegenden Elements 1 keinem
weiteren Winkelvorschub des bewegten Elements 2 entspricht.
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Sobald
also die erfindungsgemäße Kappe
in der Weise aufgeschraubt ist, dass sie ihre Schließfunktion
korrekt erfüllt,
ist es nicht möglich,
die Kappe abzuschrauben, um die durch sie verschlossene Öffnung (das
Befüllungsloch)
freizulegen: Beim Drehen des Elements 1 entgegen dem Uhrzeigersinn
dreht die Kappe praktisch wie erwähnt durch und dreht das Element 2 nicht
mit, da sich die Zähne 7 aufgrund
der sanften Neigung der Zahnflanken in dieser Drehrichtung auf die
Zähne 12 schieben.
Das oben Dargelegte verhindert die eingangs erwähnten mutwilligen Zerstörungshandlungen
und in jedem Fall einen unbefugten Zugang zu dem Behälter, auf
dem die Kappe gemäß der Erfindung
montiert ist.
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Wenn
jedoch die Kappe abgenommen werden muss, so kann dieser Vorgang
ganz einfach durch befugte Personen erfolgen, die den Schlüssel 4 besitzen.
Dazu reicht es aus, das Element 1 zu drehen, bis die Erweiterung 8 (d.
h. der Pfeil 18) mit dem Vorsprung 15 von Element 2 übereinstimmt,
der als ein Index fungiert; dann wird das Blatt 16 des
Schlüssels 4 in
den Schlitz 9 der Erweiterung 8 eingeführt, so
dass das Blatt 16 in den kalibrierten radialen Hohlraum 14 des
Elements 2 eintritt. Auf diese Weise werden das bewegende
Element 1 und das bewegte Element 2 sofort durch
die Drehung miteinander integriert, und die Kappe kann sofort durch
Abschrauben abgenommen werden. Die Form des Griffes 17 des Schlüssels 4 trägt zur festen
Eingriffnahme des Schlüssels
mit der Erweiterung 8 und mit den Rippen 5 des
Elements 1 bei; die Rippen 5 wiederum garantieren
eine sofortige und effiziente Aktion.
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Es
ist ausdrücklich
zu unterstreichen, dass der Schlüssel 4 so
hergestellt wird, dass ein ausgesprochen wirksamer Schutz vor mutwilliger
Zerstörung
erreicht wird: Das Blatt 16 ist extrem dünn und weist
ein ausgeprägtes
Zickzack-Profil
auf, dessen Form zu dem Schlitz 9 in der Erweiterung 8 des
Elements 1, der entsprechend geformt ist, passt: Es ist praktisch
unmöglich,
in den Schlitz 9 irgend ein anderes Ersatzmittel hineinzuschieben,
wie beispielsweise die Spitze eines Schraubendrehers, selbst eines dünnen, oder
eine Messerklinge, Behelfsmittel, wie beispielsweise ein Draht oder
Rasierklingen, könnte man
zwar hineinschieben, aber sie können
keine integrale Verbindung zwischen den beiden Elementen 1 und 2 herstellen.
Eine solche integrale Verbindung wird hingegen in der bestmöglichen
Weise durch das Blatt 16 des Schlüssels 4 gewährleistet,
das aus einem speziellen Stahl besteht und eine geeignete Form hat,
um selbst stärkster
Krafteinwirkung zu widerstehen, und zwar durch Übertragen der Kraft, die erforderlich
ist, um die Kappe abzuschrauben, wenn die Kappe in Eingriff gelangt,
sobald sie die Erweiterung 8 und den kalibrierten radialen
Hohlraum 14 des bewegten Elements 2 gekreuzt hat.
Das Vorhandensein mehrerer Hohlräume 14 im
Element 2, was durch entsprechende Vorsprünge 15 angezeigt
wird, kann das Bewegen weiter vereinfachen.
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Wie
angesprochen, eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung für eine ganze
Reihe von Anwendungen. Die Kappe zum Schutz vor mutwilliger Zerstörung löst, wie
erwähnt,
sehr zufriedenstellend das Problem im Zusammenhang mit Öltanks, zum
Beispiel von Erdbewegungsmaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen
oder sonstigen Fahrzeugen, die mit Hydraulikausrüstung versehen sind und in
einem Umfeld arbeiten, das vor dem Eindringen von Plünderern
nicht geschützt
ist. Wenn während der
Verschlussphase das begrenzte Festziehdrehmoment der Kappe erreicht
ist, so ist es praktisch nicht möglich,
die Kappe weiter festzudrehen oder wieder aufzudrehen, wodurch es
für Unbefugte
unmöglich
wird, die Kappe zu sabotieren. Plünderer müssen darum die Hoffnung aufgeben,
sich zum Zweck der Sachbeschädigung
Zugang zum Inhalt des Tanks zu verschaffen, oder müssen dafür die Kappe
zerstören.
In einem solchen letzteren Fall ist der Schaden aber nur gering,
weil der Maschinist, der die Kappe im zerstörten Zustand vorfindet, wenn
er die Arbeit fortsetzen will, sich veranlasst sieht, das Ausmaß der Beschädigung zu überprüfen und
den Schaden zu beseitigen, wobei die dabei entstehenden Kosten in
jedem Fall weit niedriger sind als jene (für den Ersatz oder die Verschmutzung
des Tankinhalts), die durch einen unbemerkten Akt der Sachbeschädigung entstehen
können.
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Dem
gegenüber
ist es dem Maschinisten natürlich
ein Leichtes, wenn er das Öl
oder einen anderen Tankinhalt wechseln oder auffüllen muss, die Kappe entgegen
dem Uhrzeigersinn bis zur Eingriffnahme des Hohlraums 14 zu
drehen, nachdem er die Erweiterung 8 mit dem Vorsprung 15 in Übereinstimmung
gebracht hat und den Schlüssel 4 mit
dem Blatt 16 in den Schlitz 9 eingeführt hat.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
weist bemerkenswerte Vorteile auf, wie beispielsweise: – einen
ausgezeichneten Griff durch den Benutzer dank der speziell gestalteten
Form der Rippen 5 auf der Außenseite des bewegenden Elements 1; – ein vorgegebenes
Festziehdrehmoment (begrenztes Drehmoment), das beim Biegen der
Laschen 13 eine korrekte Abdichtung garantiert und ein
Verformen des Dichtrings verhindert, wodurch ein möglicher Ölverlust
und damit Umweltschäden
vermieden werden (was besonders bei Straßenbauarbeiten außerordentlich
schwerwiegende Folgen haben kann); – einen Öffnungsschlüssel mit einer Form, die sowohl
die Systemintegrität
garantieren kann als auch mehrere Einschubpositionen gestattet; – eine klare
Anzeige solcher Schlüsseleinschubpositionen
mit einem einfachen Auffinden dieser Positionen durch den Bediener; – die Möglichkeit,
das Schließen
durch ein korrektes Aufschrauben der Kappe zu bewerkstelligen, ohne
den Schlüssel
benutzen zu müssen
(der praktisch nur während
des Öffnens
verwendet wird).
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Was
den Schlüssel
anbelangt, garantiert das dünne
profilierte Blatt aus speziellem Stahl eine optimale Beständigkeit
des Schlüssels
sowohl in mechanischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die Chemikalienbeständigkeit.
Die geringe Größe und die
spezielle Form des Schlüssels
gestatten es dem Maschinisten, ihn zusammen mit den anderen Schlüsseln, die
er besitzt, aufzubewahren (zum Beispiel mit dem Zündschlüssel der
Maschine). Das Herstellen einer stabilen Eingriffnahme zwischen
Schlüssel
und Kappe, die durch die Form des Griffes 17 garantiert
wird, der zu der Form der äußeren Rippen 5 des
glockenförmigen
Elements 1 passt, garantiert des Weiteren, dass der Schlüssel selbst
während
einer möglichen schnellen
Drehung in der Gebrauchsposition bleibt, während die Kappe abgeschraubt
wird.
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Es
ist klar zu erkennen, dass die Vorrichtung die gleichen oder sehr ähnliche
Vorteile auch bei anderen Anwendungen hat, die sich von einer zerstörungssicheren
Kappe, für
die sie hervorragend geeignet ist, unterscheiden, wie bereits angesprochen.
Im Rahmen solcher Anwendungen – auch
wenn sie im Allgemeinen nicht die Form und die Funktionen einer Kappe
haben und bei denen es im Grunde um Verschluss-, Befestigungs- oder
Verriegelungsvorrichtungen geht – umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung
Konstruktionsmerkmale und Funktionsweisen, die sich konzeptionell
nicht von den oben be schriebenen unterscheiden, auch wenn die Kappe nach
der Herstellung eine andere spezielle Form und ein anderes Aussehen
haben kann.
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Es
versteht sich jedoch, dass auch andere praktische Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
möglich
sind, die sich von den im vorliegenden Text beschriebenen und veranschaulichten
unterscheiden. Zum Beispiel, und wie angesprochen, können mehrere
kalibrierte radiale Hohlräume
vorhanden sein, wie beispielsweise der kalibrierte radiale Hohlraum 14 des
Flansches 11 des bewegten Elements 2, der das
Blatt 16 des Schlüssels 4 aufnehmen
kann, es können
andere Mittel als die Vorsprünge 6 vorhanden
sein, um die Elemente 1 und 2 axial miteinander
zu integrieren, die Form des Blattes 16 des Schlüssels 4 und
die seines Griffes 17 können
variieren, die äußere Gestalt
des glockenförmigen
Elements 1 kann eine andere sein, und so weiter. Es können noch
andere Änderungen
vorgeschlagen werden, um die Vorrichtung bestmöglich an ihre jeweiligen Anwendungen
anzupassen, ohne vom Schutzbereich der folgenden Ansprüche abzuweichen.