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DE602004003014T2 - Sicherheitsverschluss, insbesondere Kappe, mit Drehmomentbegrenzungskupplung und Schutzvorrichtung gegen zerstörungfreie und unbefugte Handhabung - Google Patents

Sicherheitsverschluss, insbesondere Kappe, mit Drehmomentbegrenzungskupplung und Schutzvorrichtung gegen zerstörungfreie und unbefugte Handhabung Download PDF

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DE602004003014T2
DE602004003014T2 DE602004003014T DE602004003014T DE602004003014T2 DE 602004003014 T2 DE602004003014 T2 DE 602004003014T2 DE 602004003014 T DE602004003014 T DE 602004003014T DE 602004003014 T DE602004003014 T DE 602004003014T DE 602004003014 T2 DE602004003014 T2 DE 602004003014T2
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Cooling, Air Intake And Gas Exhaust, And Fuel Tank Arrangements In Propulsion Units (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schließ-, Verbindungs- und/oder Verriegelungs-Sicherheitsvorrichtung, wobei das Verriegeln bis zu einem begrenzten Festziehdrehmoment erfolgt, wobei die Vorrichtung auch das zerstörungsfreie erzwungene Öffnen verhindert.
  • Insbesondere betrifft die Erfindung eine Sicherheitskappe, die in der Lage ist, nicht-offensichtlichen Handlungen von Vandalismus zu widerstehen, wobei das Öffnen durch unbefugte Personen unmöglich ist ("zerstörungssicher") und wobei gleichzeitig verhindert werden kann, dass das Festziehdrehmoment während des Schließens einen Schwellenwert übersteigt (begrenztes Drehmoment), wobei ein solcher Schwellenwert am besten während der Konstruktionsphase ermittelt wird, um eine gute Abdichtung zu erreichen, ohne den Kappendichtring zu beschädigen. Es besteht dringender Bedarf an einer Kappe dieser Art zum Verschließen von Öl- und/oder Kraftstofftanks für im Freien arbeitende Maschinen (zum Beispiel auf einer Baustelle oder auf einem Gelände, das nicht vor Übergriffen durch Plünderer geschützt ist), zum Beispiel Erdbewegungsmaschinen, Straßenbaumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen und sonstige derartige Ausrüstung.
  • Die Erfindung kann aber auch auf anderen Gebieten Verwendung finden; zum Beispiel eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung bestens zum Befestigen von Swimmingpool-Abdeckrändern, deren unbefugtes oder versehentliches Entfernen dadurch effektiv verhindert wird, was zu einem deutlichen Sicherheitsgewinn führt. Die vorliegende Erfindung bietet eine wertvolle und praktische Lösung – die bis zum heutigen Tag ebenso erwünscht ist, wie sie ganz und gar fehlt – zum Verschließen von Löchern und Öffnungen, zum Verbinden koaxialer Elemente oder Teile und zum Verriegeln oder Fixieren jeder Art von Konstruktionen für viele weitere Anwendungen, die einerseits erfordern, dass das Festziehdrehmoment begrenzt ist, und andererseits erfordern, dass ihr zerstörungsfreies erzwungenes Öffnen verhindert wird.
  • Wenn wir einmal die vorliegende Beschreibung auf nur eine einzige der möglichen Verwendungen beschränken, die hier beispielhaft genannt sind, d. h. die Verwendung im Zusammenhang mit den oben angesprochenen zerstörungssicheren Kappen, so lässt sich eigentlich sagen, dass man schon seit langem Kappen kennt, die ihre Aufgabe mit Hilfe eines Schlosses erfüllen; weil sich darin keine drehmomentbegrenzende Vorrichtung befindet, ist das beim manuellen Festziehen angelegte Drehmoment fast völlig dem momentanen Gutdünken unterworfen, was natürlich die Gefahr des Verformens der Dichtung und eines daraus resultierenden unerwünschten Verlierens des Tankinhalts in sich birgt. Des Weiteren erfolgt bei anderen bekannten Kappen, die im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen bestehen (Gewindeverbindung und glockenförmiger Kappe), das Öffnen durch Abschrauben der Kappen lediglich mittels eines geeigneten Schlüssels; diese Kappen sind aber nicht wirklich vor böswilliger Beschädigung sicher, weil es durch das Anlegen eines ausreichenden Drucks an das glockenförmige Element, das während eines solchen Vorgangs ergriffen wird, gleichermaßen möglich ist, die Kappe infolge der Reibung zwischen den Kontaktflächen der beiden Elemente abzuschrauben. Wenn des Weiteren die Kappe mittels eines Plastikschlüssels bedient wird, so kann der Schlüssel selbst leicht abbrechen. Bei ähnlichen bekannten Vorrichtungen gibt es Probleme der gleichen Art. Außerdem lässt es die Form des Schlüssels bei bekannten Vorrichtungen zu, auch gewöhnliche Werkzeuge, wie beispielsweise Schraubendreher, in den Schlüsselsitz einzuführen, so dass das Öffnen auch ohne den richtigen Schlüssel erfolgen kann. Eine bekannte Vorrichtung dieses Typs ist jene, die in DE-7305443-U beschrieben ist, wo genauer gesagt, eine Verschlusskappe 2, die auf das Gewinde 9 eines Behälters 10 geschraubt wird, und eine Glocke 1 beschrieben wird, die das Bedienen der Kappe 2 ermöglicht; für den Schließvorgang wirken einander gegenüberliegende Zähne 5 und 14 zusammen, während für den Öffnungsvorgang ein Stift 17 vorgesehen ist, der in zwei einander gegenüberliegenden Nuten 7 und 15 von Abschnitten 1 und 2 in Eingriff genommen werden kann. Wie oben erwähnt, stellt dieser Stift 17 kein zerstörungs sicheres Mittel dar, weil er ohne weiteres durch einen Nagel oder einen Schraubendreher ersetzt werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung basiert somit auf dem Problem, eine Schließ-, Verbindungs- und/oder Verriegelungs-Sicherheitsvorrichtung mit einer im Wesentlichen zylindrischen Struktur, insbesondere eine zerstörungssichere Kappe, bereitzustellen, mit der sowohl das Problem des Ermöglichens des Schließens mit einem begrenzten Festziehdrehmoment als auch das Problem des Verhinderns eines zerstörungsfreien erzwungenen Öffnens gelöst wird. Die Lösung dieser Probleme wird mittels der in Anspruch 1 herausgestellten Merkmale erreicht.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der vorliegenden Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
  • Die Erfindung wird nun im Folgenden eingehender unter Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, die eine derzeit bevorzugte Ausführungsform einer zerstörungssicheren Kappe veranschaulichen, die ein nichteinschränkendes Beispiel darstellt, in dem die Erfindung effektiv verkörpert ist. In den Zeichnungen ist Folgendes zu sehen:
  • 1 ist eine perspektivische Außenansicht des glockenförmigen bewegenden Elements der zerstörungssicheren Kappe gemäß der Erfindung;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht, welche das Innere desselben Elements von 1 veranschaulicht;
  • 3 ist eine perspektivische Außenansicht des bewegten Elements der zerstörungssicheren Kappe gemäß der Erfindung;
  • 4 stellt eine vergrößerte perspektivische Ansicht des Schlüssels dar, der die Vorrichtung der 1 bis 3 komplettiert;
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht, wobei Teile der erfindungsgemäßen zerstörungssicheren Kappe zerlegt sind; und
  • 6 und 7 sind zwei perspektivische Ansichten der Kappe von 5 in einem montierten Zustand, wobei der Schlüssel zum Öffnen einmal nicht eingeführt und einmal eingeführt ist.
  • Wie in den Zeichnungen zu sehen, besteht die veranschaulichte Vorrichtung gemäß der Erfindung, wie erwähnt, aus einer zerstörungssicheren Kappe. Allerdings kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch eine andere Vorrichtung als eine Kappe sein und andere Funktionen haben als die einer Kappe, wobei die Vorrichtung jedoch die wesentlichen Merkmale aufweist, die für diese Kappe beschrieben und veranschaulicht sind, und in der Lage ist, Schließ-, Verbindungs- und/oder Verriegelungsaufgaben zu erfüllen, und es gleichzeitig ermöglicht, mit einem begrenzten Festziehdrehmoment zu arbeiten und ein zerstörungsfreies erzwungenes Öffnen zu verhindern, wobei dieses letztgenannte Merkmal einen wichtigen Sicherheitsfaktor darstellt.
  • Die zerstörungssichere Kappe, die in den begleitenden Zeichnungen gezeigt ist, hat eine allgemein zylindrische Struktur und umfasst ein glockenförmiges bewegendes Element 1 (1 und 2), ein bewegtes Element 2 mit einem Gewinde-Ende 3 (3), das koaxial in das bewegende Element 1 eingesetzt wird, und einen Schlüssel 4 (4), der bewirkt, dass sich das bewegende Element 1 und das bewegte Element 2 integral miteinander drehen, wenn beide eine aufeinander abgestimmte Position erreichen, wie weiter unten noch näher beschrieben wird. Das bewegende Element 1 und das bewegte Element 2 bestehen beide vorzugsweise aus einem Technopolymer.
  • Das glockenförmige bewegende Element 1 umfasst auf der Außenseite seiner Seitenwand mehrere Rippen 5 entsprechend ihren Generatrizes, deren Form aufgrund von Beobachtungen sorgfältig gewählt wurde, um einen ausgezeichneten Griff für die Hand des Bedieners, der die Kappe bewegt, zu ermöglichen.
  • Das bewegende Element 1 weist einen oder mehrere Vorsprünge 6 an der Innenseite seiner Seitenwand auf; diese Vorsprünge 6 haben eine schräge Fläche, die an ihrer nach unten weisenden Seite (in Bezug auf 5) bündig mit der Wand abschließt und auf der gegenüberliegenden Seite eine Unterschneidung bildet. Das Element 1 umfasst des Weiteren an der Innenseite seiner Basis eine nicht-bewegbare Krone aus gleichmäßig voneinander beabstandeten Zähnen 7; diese Zähne 7 haben unterschiedlich geschrägte Flanken im Uhrzeigersinn und entgegen dem Uhrzeigersinn, deren Zweck weiter unten noch näher beschrieben wird.
  • Schließlich weist das Element 1 in einer Position am Umfang seiner Seitenwand auf der Seite, die der Basis gegenüberliegt, des Weiteren eine äußere Erweiterung 8 auf, die von einem dünnen Schlitz 9 durchquert wird, der ein Formprofil aufweist.
  • Das bewegte Element 2 besteht seinerseits aus einem mittigen zylindrischen Körper mit zwei Flanschen 10 und 11 am oberen bzw. unteren Ende, wobei von dem zweiten der Flansche ein Gewinde-Ende 3 absteht. Der erste Flansch 10 trägt eine Krone aus Zähnen 12, die den Zähnen 7 des Elements 1 ähneln, weshalb seine Zähne ebenfalls unterschiedlich geschrägte Flanken haben und am Ende von freitragenden flexiblen Laschen 13 ausgebildet sind. In dem zweiten Flansch 11 sind ein kalibrierter radialer Hohlraum 14 und diesem entsprechend ein breiterer Vorsprung 15 ausgebildet, der als ein Index fungiert, dessen Funktion weiter unten näher beschrieben wird.
  • Der Schlüssel 4 besteht aus einem einfachen, dünnen, profilierten Blatt 16 aus einem speziellen Stahl, dessen Profil zu dem Profil des dünnen, profilierten Schlitzes 9 der Erweiterung 8 des Elements 1 passt. Der Schlüssel ist des Weiteren mit einem Kunststoffgriff 17 versehen, der die Erweiterung 8 in seiner Mitte aufnehmen kann und mittels zweier seitlicher Zähne in die Ausnehmungen zwischen zwei Rippen 5 neben der Erweiterung 8 des Elements 1 eingeführt werden kann.
  • Auf der Außenseite der Basis des bewegenden Elements 1 kann vorteilhafterweise ein Index 18 der Position der Erweiterung 8 angeordnet sein. Des Weiteren können in der Kappe bekannte (nicht gezeigte) Luftventile für das Ein- und Ausströmen von Luft in den bzw. aus dem Tank, auf den die Kappe aufgesetzt wird, vorhanden sein.
  • Um die erfindungsgemäße Kappe zu montieren, muss das bewegte Element 2, wie durch den Pfeil A von 5 angedeutet, in den Hohlraum des glockenförmigen bewegenden Elements 1 eingesetzt werden, welches das bewegte Element 2 koaxial so aufnimmt, dass nur dessen Gewinde-Ende 3 hervorsteht (6 und 7). Nachdem die Elemente 1 und 2 in einer axialen Richtung ineinander gesetzt wurden, werden sie praktisch durch Einrasten der Unterschneidungskante der Flügel 6 unter den Flansch 10 des Elements 2 miteinander verankert; ein derartiges Einrasten ist dank der elastischen Verformung der Flügel 6 möglich.
  • Nachdem das bewegte Element 2 in das bewegende Element 1 eingesetzt wurde, greifen auch die Zähne 7 der Zahnkrone des Elements 1 mit den Zähnen 12 der Zahnkrone des Flansches 10 ineinander. Dank der unterschiedlichen Flankenschrägen der Zähne (7, 12) liegt, wenn bei montierter Kappe die Glocke 1 in eine Richtung gedreht wird (in der Regel eine Drehung im Uhrzeigersinn zum Aufschrauben oder Festziehen), die Schräge der Zähne 7 mit der steilsten Neigung auf der Schräge der Zähne 12 mit der steilsten Neigung auf, so dass die letzteren, zusammen mit dem Flansch 10, angetrieben werden, wodurch sich praktisch die Elemente 1 und 2 integral in diese Richtung drehen; dieser Antriebsvorgang kann fortgesetzt werden, solange das Festziehdrehmoment unter einem Schwellenwert bleibt (begrenztes Drehmoment), über den hinaus sich die steilen Schrägen zwischen den Zähnen 7 und den Zähnen 12 übereinander schieben, wodurch die flexiblen Laschen 13 einwärts des Flansches 10 gebogen werden, woraufhin sich die Elemente 1, 2 frei gegeneinander drehen können.
  • Wenn sich das Element 1 in die andere Richtung dreht (in der Regel eine Drehung des bewegenden Elements 1 entgegen dem Uhrzeigersinn, wodurch die Kappe abgeschraubt oder entriegelt wird), so gleiten die Zähne 7 mühelos auf die Zähne 12, was ebenfalls dem Verbiegen der Laschen 13 und – in diesem Fall – den Zahnschrägen mit einer weniger steilen Neigung in dieser Richtung zu verdanken ist; infolge dessen führt die Drehung des Elements 1 nicht zu einem Mitdrehen des bewegten Elements 2, das unbewegt bleibt und wie gewünscht den Zugriff auf den Tank verhindert.
  • Dank dieser Anordnung kann die montierte Kappe (6) aufgeschraubt oder festgezogen werden, indem deren bewegendes Element 1 zum Beispiel in Uhrzeigerrichtung gedreht wird, bis die Tanköffnung, für die sie vorgesehen ist, verschlossen ist, wobei ihre Innenwand ein Gewinde umfasst, das mit dem Gewinde des Gewinde-Endes 3 zusammenpasst. Die Abdichtung wird in der Regel durch einen (nicht gezeigten) Dichtring verbessert, der unter den Flansch 11 gelegt wird (siehe 3), und wird durch das korrekte Festziehen der erfindungsgemäßen Kappe gewährleistet. Das begrenzte Festziehdrehmoment wird im Grunde entsprechend der vorbeschriebenen Dichtringhärte während der Konstruktions- und Versuchsphase ermittelt, wobei sich das Drehmoment nach dem konkreten Zusammenwirken zwischen den Kronen der Zähne 7 und 12 in Abhängigkeit von der Neigung ihrer jeweiligen Schrägen und der Nachgiebigkeit der Laschen 13, welche die Zähne 12 tragen, richtet. Wenn beim Drehen des Elements 1 das für richtig erachtete Festziehdrehmoment (das begrenzte Drehmoment) überschritten wird, so geben die Laschen 13 nach, biegen sich durch, und die Zähne 7 schieben sich über die Zähne 12, so dass die weitere Drehung des bewegenden Elements 1 keinem weiteren Winkelvorschub des bewegten Elements 2 entspricht.
  • Sobald also die erfindungsgemäße Kappe in der Weise aufgeschraubt ist, dass sie ihre Schließfunktion korrekt erfüllt, ist es nicht möglich, die Kappe abzuschrauben, um die durch sie verschlossene Öffnung (das Befüllungsloch) freizulegen: Beim Drehen des Elements 1 entgegen dem Uhrzeigersinn dreht die Kappe praktisch wie erwähnt durch und dreht das Element 2 nicht mit, da sich die Zähne 7 aufgrund der sanften Neigung der Zahnflanken in dieser Drehrichtung auf die Zähne 12 schieben. Das oben Dargelegte verhindert die eingangs erwähnten mutwilligen Zerstörungshandlungen und in jedem Fall einen unbefugten Zugang zu dem Behälter, auf dem die Kappe gemäß der Erfindung montiert ist.
  • Wenn jedoch die Kappe abgenommen werden muss, so kann dieser Vorgang ganz einfach durch befugte Personen erfolgen, die den Schlüssel 4 besitzen. Dazu reicht es aus, das Element 1 zu drehen, bis die Erweiterung 8 (d. h. der Pfeil 18) mit dem Vorsprung 15 von Element 2 übereinstimmt, der als ein Index fungiert; dann wird das Blatt 16 des Schlüssels 4 in den Schlitz 9 der Erweiterung 8 eingeführt, so dass das Blatt 16 in den kalibrierten radialen Hohlraum 14 des Elements 2 eintritt. Auf diese Weise werden das bewegende Element 1 und das bewegte Element 2 sofort durch die Drehung miteinander integriert, und die Kappe kann sofort durch Abschrauben abgenommen werden. Die Form des Griffes 17 des Schlüssels 4 trägt zur festen Eingriffnahme des Schlüssels mit der Erweiterung 8 und mit den Rippen 5 des Elements 1 bei; die Rippen 5 wiederum garantieren eine sofortige und effiziente Aktion.
  • Es ist ausdrücklich zu unterstreichen, dass der Schlüssel 4 so hergestellt wird, dass ein ausgesprochen wirksamer Schutz vor mutwilliger Zerstörung erreicht wird: Das Blatt 16 ist extrem dünn und weist ein ausgeprägtes Zickzack-Profil auf, dessen Form zu dem Schlitz 9 in der Erweiterung 8 des Elements 1, der entsprechend geformt ist, passt: Es ist praktisch unmöglich, in den Schlitz 9 irgend ein anderes Ersatzmittel hineinzuschieben, wie beispielsweise die Spitze eines Schraubendrehers, selbst eines dünnen, oder eine Messerklinge, Behelfsmittel, wie beispielsweise ein Draht oder Rasierklingen, könnte man zwar hineinschieben, aber sie können keine integrale Verbindung zwischen den beiden Elementen 1 und 2 herstellen. Eine solche integrale Verbindung wird hingegen in der bestmöglichen Weise durch das Blatt 16 des Schlüssels 4 gewährleistet, das aus einem speziellen Stahl besteht und eine geeignete Form hat, um selbst stärkster Krafteinwirkung zu widerstehen, und zwar durch Übertragen der Kraft, die erforderlich ist, um die Kappe abzuschrauben, wenn die Kappe in Eingriff gelangt, sobald sie die Erweiterung 8 und den kalibrierten radialen Hohlraum 14 des bewegten Elements 2 gekreuzt hat. Das Vorhandensein mehrerer Hohlräume 14 im Element 2, was durch entsprechende Vorsprünge 15 angezeigt wird, kann das Bewegen weiter vereinfachen.
  • Wie angesprochen, eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung für eine ganze Reihe von Anwendungen. Die Kappe zum Schutz vor mutwilliger Zerstörung löst, wie erwähnt, sehr zufriedenstellend das Problem im Zusammenhang mit Öltanks, zum Beispiel von Erdbewegungsmaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen oder sonstigen Fahrzeugen, die mit Hydraulikausrüstung versehen sind und in einem Umfeld arbeiten, das vor dem Eindringen von Plünderern nicht geschützt ist. Wenn während der Verschlussphase das begrenzte Festziehdrehmoment der Kappe erreicht ist, so ist es praktisch nicht möglich, die Kappe weiter festzudrehen oder wieder aufzudrehen, wodurch es für Unbefugte unmöglich wird, die Kappe zu sabotieren. Plünderer müssen darum die Hoffnung aufgeben, sich zum Zweck der Sachbeschädigung Zugang zum Inhalt des Tanks zu verschaffen, oder müssen dafür die Kappe zerstören. In einem solchen letzteren Fall ist der Schaden aber nur gering, weil der Maschinist, der die Kappe im zerstörten Zustand vorfindet, wenn er die Arbeit fortsetzen will, sich veranlasst sieht, das Ausmaß der Beschädigung zu überprüfen und den Schaden zu beseitigen, wobei die dabei entstehenden Kosten in jedem Fall weit niedriger sind als jene (für den Ersatz oder die Verschmutzung des Tankinhalts), die durch einen unbemerkten Akt der Sachbeschädigung entstehen können.
  • Dem gegenüber ist es dem Maschinisten natürlich ein Leichtes, wenn er das Öl oder einen anderen Tankinhalt wechseln oder auffüllen muss, die Kappe entgegen dem Uhrzeigersinn bis zur Eingriffnahme des Hohlraums 14 zu drehen, nachdem er die Erweiterung 8 mit dem Vorsprung 15 in Übereinstimmung gebracht hat und den Schlüssel 4 mit dem Blatt 16 in den Schlitz 9 eingeführt hat.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist bemerkenswerte Vorteile auf, wie beispielsweise: – einen ausgezeichneten Griff durch den Benutzer dank der speziell gestalteten Form der Rippen 5 auf der Außenseite des bewegenden Elements 1; – ein vorgegebenes Festziehdrehmoment (begrenztes Drehmoment), das beim Biegen der Laschen 13 eine korrekte Abdichtung garantiert und ein Verformen des Dichtrings verhindert, wodurch ein möglicher Ölverlust und damit Umweltschäden vermieden werden (was besonders bei Straßenbauarbeiten außerordentlich schwerwiegende Folgen haben kann); – einen Öffnungsschlüssel mit einer Form, die sowohl die Systemintegrität garantieren kann als auch mehrere Einschubpositionen gestattet; – eine klare Anzeige solcher Schlüsseleinschubpositionen mit einem einfachen Auffinden dieser Positionen durch den Bediener; – die Möglichkeit, das Schließen durch ein korrektes Aufschrauben der Kappe zu bewerkstelligen, ohne den Schlüssel benutzen zu müssen (der praktisch nur während des Öffnens verwendet wird).
  • Was den Schlüssel anbelangt, garantiert das dünne profilierte Blatt aus speziellem Stahl eine optimale Beständigkeit des Schlüssels sowohl in mechanischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die Chemikalienbeständigkeit. Die geringe Größe und die spezielle Form des Schlüssels gestatten es dem Maschinisten, ihn zusammen mit den anderen Schlüsseln, die er besitzt, aufzubewahren (zum Beispiel mit dem Zündschlüssel der Maschine). Das Herstellen einer stabilen Eingriffnahme zwischen Schlüssel und Kappe, die durch die Form des Griffes 17 garantiert wird, der zu der Form der äußeren Rippen 5 des glockenförmigen Elements 1 passt, garantiert des Weiteren, dass der Schlüssel selbst während einer möglichen schnellen Drehung in der Gebrauchsposition bleibt, während die Kappe abgeschraubt wird.
  • Es ist klar zu erkennen, dass die Vorrichtung die gleichen oder sehr ähnliche Vorteile auch bei anderen Anwendungen hat, die sich von einer zerstörungssicheren Kappe, für die sie hervorragend geeignet ist, unterscheiden, wie bereits angesprochen. Im Rahmen solcher Anwendungen – auch wenn sie im Allgemeinen nicht die Form und die Funktionen einer Kappe haben und bei denen es im Grunde um Verschluss-, Befestigungs- oder Verriegelungsvorrichtungen geht – umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung Konstruktionsmerkmale und Funktionsweisen, die sich konzeptionell nicht von den oben be schriebenen unterscheiden, auch wenn die Kappe nach der Herstellung eine andere spezielle Form und ein anderes Aussehen haben kann.
  • Es versteht sich jedoch, dass auch andere praktische Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich sind, die sich von den im vorliegenden Text beschriebenen und veranschaulichten unterscheiden. Zum Beispiel, und wie angesprochen, können mehrere kalibrierte radiale Hohlräume vorhanden sein, wie beispielsweise der kalibrierte radiale Hohlraum 14 des Flansches 11 des bewegten Elements 2, der das Blatt 16 des Schlüssels 4 aufnehmen kann, es können andere Mittel als die Vorsprünge 6 vorhanden sein, um die Elemente 1 und 2 axial miteinander zu integrieren, die Form des Blattes 16 des Schlüssels 4 und die seines Griffes 17 können variieren, die äußere Gestalt des glockenförmigen Elements 1 kann eine andere sein, und so weiter. Es können noch andere Änderungen vorgeschlagen werden, um die Vorrichtung bestmöglich an ihre jeweiligen Anwendungen anzupassen, ohne vom Schutzbereich der folgenden Ansprüche abzuweichen.

Claims (13)

  1. Sicherheitsvorrichtung zum Verschließen, Verbinden und/oder Verriegeln, umfassend: – ein glockenförmiges bewegendes Element (1) und ein bewegtes Element (2) mit einem Gewinde-Ende (3), wobei das Element (2) koaxial in dem bewegenden Element (1) aufgenommen ist, – Mittel (6) zum axialen Verankern der beiden Elemente (1, 2) miteinander, die nicht die freie gegenseitige Drehung derselben verhindern, – erste Mittel (7, 12, 13) zum Verankern des bewegenden Elements (1) mit dem bewegten Element (2) während der Drehung in einer ersten Festziehdrehrichtung lediglich bis zu einem begrenzten Festziehdrehmoment, – wobei die ersten Verankerungsmittel (7, 12, 13) jedoch die freie Drehung des bewegenden Elements (1) in einer zweiten Drehrichtung gestatten, die der ersten Drehrichtung entgegengesetzt ist, – und zweite Mittel (4, 9, 14), die gleichzeitig das bewegende Element (1) und das bewegte Element (2) in wenigstens einer aufeinander abgestimmten Position der Elemente in Eingriff nehmen und sie in wenigstens der zweiten Drehrichtung integral miteinander verbinden, wodurch die zweiten Mittel einen Sitz (9) in Eingriff nehmen, der in dem bewegenden Element (1) ausgebildet ist und ein geformtes Profil aufweist, das genau auf das des Schlüssels abgestimmt ist, und des Weiteren mit wenigstens einem kalibrierten radialen Sitz (14) des bewegten Elements (2), dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Mittel aus einem Schlüssel bestehen, der aus einem dünnen, profilierten, hoch-widerstandsfähigen Blatt hergestellt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das dünne, profilierte, hochwiderstandsfähige Blatt (16) des Schlüssels (4) aus einem speziellen Stahl hergestellt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Blatt (16) ein quer verlaufendes Zickzackprofil aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei es sich bei dem Sitz (9) und dem radialen Sitz (14) für das dünne profilierte Blatt (16) des Schlüssels (4) um einen Schlitz (9), der in einer Erweiterung (8) am Außenumfang des bewegenden Elements (1) angeordnet ist, bzw. um einen kalibrierten radialen Hohlraum (14) des bewegten Elements (2) handelt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei der kalibrierte radiale Hohlraum (14) in einem zweiten Flansch (11) des bewegten Elements (2) ausgebildet ist, der Vorsprünge (15), die als Index dienen, unter dem Flansch aufweist.
  6. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die axialen Verankerungsmittel (6) aus einem oder mehreren nachgiebigen Vorsprüngen (6) mit einer schrägen Fläche bestehen, die an der Innenwand des bewegenden Elements (1) ausgebildet sind und in ihrem unteren Abschnitt mit der Wand bündig enden und in ihrem oberen Abschnitt einen Unterschneidungszahn (6) aufweisen, der mit einem Endflansch (10) des bewegten Elements (2) zusammenwirkt.
  7. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Verankerungsmittel (7, 12, 13) wenigstens eine Krone aus Zähnen (7), die zu dem bewegenden Element (1) gehören, und eine Krone aus ähnlichen Zähnen (12), die zu dem bewegten Element (2) gehören, umfassen, wobei jeder Zahn in der Drehrichtung im Uhrzeigersinn und in der Drehrichtung entgegen dem Uhrzeigersinn unterschiedlich geschrägte Flanken aufweist, und die in der Lage sind, sich gegenseitig in Eingriff zu nehmen, wobei jeder Zahn von wenigstens einer der Kronen von einer nachgiebigen Lasche (13) getragen wird.
  8. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanken der Zähne in der ersten Drehrichtung steil sind, um beim Festziehen bis zu dem begrenzten Festziehdrehmoment miteinander zusammenzuwirken, bzw. eine weniger steile Neigung in der anderen Richtung aufweisen, um eine freie Drehung zu ermöglichen.
  9. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die nachgiebigen Laschen von dem bewegten Element getragen werden.
  10. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das begrenzte Festziehdrehmoment in der ersten Drehrichtung durch die steile Schräge der Zähne (7, 12) bestimmt wird, die in dieser Drehrichtung miteinander im Eingriff stehen.
  11. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 7 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das begrenzte Festziehdrehmoment in der ersten Drehrichtung durch das Nachgeben der flexiblen Laschen (13) bestimmt wird.
  12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das glockenförmige bewegende Element (1) und das bewegte Element (2) aus einem Technopolymer bestehen.
  13. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei ein Index (18) der Position der Erweiterung (8) des bewegenden Elements (1) außen an der Basis des Elements (1) angeordnet ist.
DE602004003014T 2003-10-09 2004-09-28 Sicherheitsverschluss, insbesondere Kappe, mit Drehmomentbegrenzungskupplung und Schutzvorrichtung gegen zerstörungfreie und unbefugte Handhabung Expired - Lifetime DE602004003014T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
ITMI20031945 2003-10-09
IT001945A ITMI20031945A1 (it) 2003-10-09 2003-10-09 Dispositivo di sicurezza per la chiusura, il collegamento e/o il bloccaggio, in particolare tappo antivandalismo, con coppia limite di serraggio ed apertura forzata non distruttiva impedita

Publications (2)

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