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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung in Zusammenhang mit einem Pflanzentopf,
und spezieller betrifft sie ein Bezeichnungsetikett, das auf solche Weise
am Umfang des Pflanzentopfs angebracht ist, dass es in einer unteren
Transportposition keinerlei Platz einnimmt und auch nicht beschädigt werden kann,
wohingegen es in einer oberen Exponiertposition leicht erkennbar
ist. Das Bezeichnungsetikett und der Pflanzentopf sind auch auf
solche Weise ausgebildet, dass ein angebrachtes Bezeichnungsetikett
nicht ohne Beschädigung
entfernt werden kann. Dadurch ist, u. a., die Gefahr einer unbeabsichtigten Vertauschung
von Preisauszeichnungen verringert.
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Die
normale Produktetikettierung von Pflanzentöpfen erfolgt, gemäß dem Stand
der Technik, durch Bezeichnungsetikette mit Produktinformation usw.,
die in die obere Erdeschicht im Topf gesteckt werden, wobei sie
in einen Schlitz im Topf eingeführt werden,
wie es beispielsweise in WO-A-129806 offenbart ist, oder wobei sie
an der Pflanze angebracht werden. Es kann auch an der Außenwand
des Topfs ein Selbstklebeetikett angebracht werden. Die Preisauszeichnung
für den
Verteilhandel erfolgt mit demselben Etikett/derselben Markierung.
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Aktuelle
Etikettiersysteme führen
häufig
dazu, dass das Etikett verschwindet, wenn es bei der Handhabung
des Pflanzentopfs abfällt.
Die Etikettierung kann auch die etikettierte Pflanze oder eine benachbarte
Pflanze beschädigen.
Die Etiketten können
versehentlich vertauscht werden, wenn fehlende Etiketten korrigiert
werden, oder ein Kunde kann verschiedene Preisgruppen vertauschen,
um einen günstigeren
Preis zu erzielen. Etiketten können
auch leicht beschädigt
werden, wenn die Topfpflanzen gehandhabt werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Stands der
Technik zu lindern.
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Diese
Aufgabe ist durch die Merkmale gelöst, wie sie in der unten folgenden
Beschreibung und den folgenden Ansprüchen definiert sind.
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Ein
Pflanzentopf, der vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial geformt
ist, ist gemäß dem Stand
der Technik in einem oberen Teil mit einem Vorsprung versehen, wie
es für
sich bekannt ist, der so ausgebildet ist, dass er die Topfwand ausreichend formstabil
macht. Der Vorsprung kann als ringförmiger und ungefähr horizontaler
Abschnitt vorliegen, der von der Topfwand nach außen vorsteht,
vorzugsweise mit gleichmäßiger Breite
um den gesamten Umfang des Topfs. Vom Außenrand des Vorsprungs aus
erstreckt sich ein Randabschnitt ungefähr in derselben Richtung wie
die Topfwand nach oben. Nach innen kann der Randabschnitt vorzugsweise
durch mehrere Rippen verstärkt
sein, die sich in ungefähr radialer
Richtung nach innen erstrecken. An seiner Oberseite endet der Randabschnitt
vorzugsweise in einem kleinen Bund, der ungefähr horizontal nach außen von
der Innenwandfläche
des Randabschnitts vorsteht.
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In
einem oder mehreren Sektoren durchdringt ein den Verlauf des Topfumfangs
folgender Schlitz den Vorsprung. Eine Innenwandfläche, die sich
als direkte Verlängerung
der Topfwand nach oben erstreckt, umgibt den Schlitz, und zwei Seitenwände, die
sich ausgehend vom Vorsprung vertikal nach oben erstrecken, sind
ungefähr
orthogonal zur Richtung des Topfumfangs platziert. Die den Schlitz umgebenden
Wände verfügen vorzugsweise über eine
Höhe, die
derjenigen des Randabschnitts des Vorsprungs entspricht. Der Zweck
des Schlitzes besteht darin, für
eine Befestigungsmöglichkeit
für ein Bezeichnungsetikett
zu sorgen. Die umgebenden Seitenwände und die Innenwandfläche verhindern, dass
das Wachstumsmedium mit dem Schlitz oder dem Bezeichnungsetikett
in Kontakt gelangt.
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Der
Randabschnitt des Vorsprungs ist vorteilhafterweise mit einer ersten
Vertiefung versehen, die beispielsweise über Halbkreisform verfügt und so positioniert
ist, dass ihr Zentrum innerhalb der zwei umgebenden Seitenwände des
Schlitzes liegt. Die umgebende Innenwandfläche des Schlitzes kann in vorteilhafter
Weise mit einer entsprechenden zweiten Vertiefung versehen sein,
die der ersten Vertiefung gerade gegenüber liegt. Der Zweck der Vertiefung(en)
besteht darin, den oberen Endteil des Bezeichnungsetiketts zugänglich zu
machen, damit es ergriffen werden kann, wenn es von einer Transportposition
in eine Exponiertposition hochzuziehen ist.
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Der
Schlitz verfügt über Vorrichtungen,
die, zunächst,
so angeordnet werden, dass sie, in Zusammenwirkung mit der Form
des Bezeichnungsetiketts, dafür
sorgen, dass dieses ausgehend von einer heruntergezogenen ersten
Position (Transportposition) nicht weiter heruntergezogen und vom
Topf entfernt werden kann, und dass, zweitens, gewährleistet
ist, dass das Bezeichnungsetikett, wenn es sich in einer hochgezogenen
zweiten Position (Exponiertposition) befindet, nicht weiter nach
oben oder unten gezogen werden kann, ohne dass es beschädigt würde.
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Bei
einem alternativen Design kann der Pflanzentopf beispielsweise mit
einem nicht-geschlossenen Schlitz versehen sein, der durch eine Führungseinrichtung
gebildet ist, die an der Wand des Pflanzentopfs, vorzugsweise an
der Außenseite des
Topfs, positioniert ist. Die Führungseinrichtung kann
den Schlitz teilweise oder vollständig umschließen, und
sie kann eine Form aufweisen, die dazu geeignet ist, das Bezeichnungsetikett
an der gewünschten
Position zu halten.
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Das
Bezeichnungsetikett verfügt über eine Höhe und eine
Breite, die an die Höhe
und die Schlitzlänge
des Topfs angepasst sind. Ein unterer Teil des Bezeichnungsetiketts
ist so ausgebildet, dass er es verhindert, dass dasselbe hochgezogen und
aus dem Schlitz des Pflanzentopfs herausgezogen werden kann. Zur
Verwendung bei Pflanzentöpfen
mit kreisförmiger
Bodenfläche
ist das Bezeichnungsetikett vorzugsweise mit einer Krümmung gekrümmt, die
derjenigen des Schlitzes des Pflanzentopfs entspricht.
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Das
Bezeichnungsetikett wird vorzugsweise aus einem feuchtigkeitsfesten
Material, beispielsweise Kunststoff, hergestellt.
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Der
Boden des Pflanzentopfs ist mit einem erhöhten Abschnitt versehen, der
vorteilhafterweise als diametral ausgerichtete Rippe ausgebildet
ist und sich über
den ganzen Boden des Topfs erstreckt und in der Seitenwandfläche desselben
endet. Bei einer alternativen Ausführungsform verfügt der Boden über einen
erhöhten
Abschnitt, der als Kreuz ausgebildet ist, bei dem zwei diametral
ausgerichtete Rippen orthogonal zueinander positioniert sind und
alle Zweige des Kreuzes in der Seitenwandfläche des Topfs enden. Der erhöhte Abschnitt
des Bodens ist in Bezug auf den Schlitz des Pflanzentopfs ausgerichtet.
Der Zweck hiervon besteht darin, den Pflanzentopf für eine mechanische
Anbringung des Bezeichnungsetiketts auszurichten.
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Nachfolgend
wird ein nicht beschränkendes Beispiel
einer bevorzugten Ausführungsform
beschrieben, das in den beigefügten
Zeichnungen veranschaulicht ist.
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1 zeigt
einen Pflanzentopf in einer Schnittansicht mit einem Bezeichnungsetikett
in der Transportposition;
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2 zeigt,
mit derselben Perspektive wie in der 1, den Pflanzentopf
mit dem Bezeichnungsetikett in der Exponiertposition;
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3 zeigt
den Pflanzentopf in einer Draufsicht, mit dem Bezeichnungsetikett
in der Transportposition;
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4 zeigt,
mit derselben Perspektive wie in der 3, den Pflanzentopf
mit dem Bezeichnungsetikett in der Exponiertposition;
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5 zeigt,
mit größerem Maßstab, einen Teil
eines Pflanzentopfs um den Schlitz für das Bezeichnungsetikett herum;
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6A zeigt
einen Vertikalschnitt VI-VI durch eine Topfwand, wobei das Bezeichnungsetikett in
einer unteren Transportposition im Schlitz platziert ist;
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6B zeigt
denselben Vertikalschnitt VI-VI wie die 6A, wobei
jedoch das Bezeichnungsetikett in einer oberen Exponiertposition
im Schlitz platziert ist;
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7 zeigt
ein Bezeichnungsetikett in Vorder-/Rückansicht.
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In
den Zeichnungen kennzeichnet die Bezugszahl 1 einen kegelförmigen Pflanzentopf
mit einer Topfwand 3, einem ungefähr horizontalen, ringförmigen Vorsprung 5 und
einer Bundwand 7, die sich ungefähr in derselben Richtung wie
die Topfwand 3 nach oben erstreckt. An ihrer Oberseite
endet die Bundwand 7 in einem kleinen, ungefähr horizontalen Flansch 9,
der nach außen
absteht. Die Bundwand 7 ist nach innen mit mehreren Rippen 10 verstärkt, die gleichmäßig um den
Hauptteil des Umfangs des Pflanzentopfs 1 beabstandet sind
und mit dem Vorsprung 5 verbunden sind.
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Der
Vorsprung 5 ist von zwei diametral entgegengesetzten Schlitzen 11 durchdrungen.
Der Schlitz 11 ist durch die Innenwandfläche der
Bundwand 7 gebildet. Die Weite des Schlitzes 11 bildet
ungefähr
die Hälfte
der radialen Erstreckung des Vorsprungs 5. Über die
gesamte Länge
des Schlitzes 11 und entlang dem Innenrand desselben verläuft eine Schlitzwand 13,
die eine direkte vertikale Verlängerung
der Topfwand 3 des Topfs 1 ist. An den beiden Enden
des Schlitzes 11 erstreckt sich eine ungefähr vertikale
Seitenwand 15 nach oben. Die Seitenwände 15 liegen dicht
an der Schlitzwand 13 und an der Bundwand 7 an.
Die Seitenwände 15 und
die Schlitzwand 13 erstrecken sich gerade so hoch wie die Bundwand 7 mit
ihrem Flansch 9.
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Die
Außenwandfläche 16 der
Schlitzwand 13, die die vom Zentrum des Pflanzentopfs 1 weg
zeigende Wandfläche
ist, erstreckt sich im Hauptteil ihrer horizontalen Erstreckung
mit einer Auswärtsneigung
ausgehend vom oberen Rand.
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Im
Zentrum der Schlitzwand 13 steht eine vertikale, keilförmige Führungsrippe 17 radial
von der Wandfläche 16 ab.
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An
den Seitenwänden 15 des
Schlitzes 11 steht eine ungefähr keilförmige Arretierung 19 radial von
der Bundwand 7 ab. Die Oberfläche 21 der Arretierung 19 verläuft ungefähr horizontal,
wohingegen ihre nach innen zeigende Seitenfläche 13 unter einem
Winkel nach unter. abfällt,
bis sie am unteren Rand der Arretierung 19 auf die Bundwand 7 trifft.
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Genau
entgegengesetzt zu den Arretierungen 19 verfügt die nach
unten geneigte Wandfläche 16 über eine
vertikale Aussparung 25. Die Außenwandfläche 27 der Aussparung 25 verläuft ungefähr parallel
zur Topfwand 3. Die Horizontalerstreckung der Aussparung 25 entspricht
ungefähr
dem Doppelten der Breite der Arretierung 19.
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Genau
entgegengesetzt zur Führungsrippe 17 ist
die Bundwand 7 mit einer halbkreisförmigen Aussparung 29 versehen.
Der Flansch 9 der Bundwand 7 folgt in ununterbrochener
Weise dem Profil der Aussparung 29.
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Der
Bodenteil 31 des Pflanzentopfs 1 verfügt über mehrere
Belüftungen 33 und
Abstandsrippen 35. Von der Bodenseite des Bodenteils 31 aus
steht eine zentrisch positionierte, verjüngte Vertiefung 37 nach
oben. von dort aus erstre cken sich zwei diametral entgegengesetzte
Vertiefungen 39 mit trapezförmigem Querschnitt nach außen durch
die Topfwand 3.
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Ein
im Wesentlichen rechteckiges, dünnwandiges
Bezeichnungsetikett 41 ist mit zwei Paaren von Aussparungen 43, 45 versehen.
Die Aussparungen 43, 45 verfügen über eine Weite, die mindestens
der Breite der Arretierung 19 entspricht. Ein oberer Aussparungsrand 44, 46 verläuft ungefähr orthogonal zum
Seitenrand des Bezeichnungsetiketts. Von der Innengrenze der Aussparungen 43, 45 aus
erstreckt sich ein vertikaler Schlitz 47 durch die Etikettwand
mit einer Länge
nach unten, die ungefähr
der doppelten Höhe
der Aussparungen entspricht. Der untere Teil 49 des Bezeichnungsetiketts 49 verfügt über eine Breite,
die größer als
der mittlere und der obere Abschnitt 52, 53 des
Bezeichnungsetiketts sind. Der untere Etikettteil 49 bildet
dadurch zwei nach oben zeigende Anschlagsränder 51.
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Der
obere Teil 53 des Etiketts verfügt über einen Oberrand 55 mit
der Form eines mehrteiligen Bogens.
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Beim
Etikettieren einer Topfpflanze wird das Bezeichnungsetikett an einer
oder zwei Seiten seines mittleren und oberen Teils 52, 53 mit
relevanter Information (Sortenname, Pflegetipps, Strichcode, Preisinformation
usw.) versehen.
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Dann
wird das Etikett 41 mit seinem Oberrand 55 von
der Unterseite des Bunds 5 her in den Schlitz 11 eingeführt. Dadurch
werden die Seitenränder
des Etiketts 41 durch die schräge Seitefläche 23 der Arretierungen 19 nach
innen in die Aussparungen 29 gedrückt, so dass das Bezeichnungsetikett 41 den erforderlichen
Raum erhält,
um durch den Schlitz 11 zu laufen. Wenn der Oberrand 46 der
oberen Aussparungen 45 den Oberrand der Arretierung 19 durchläuft, wird
der über
der Arretierung 19 positionierte Teil des Seitenrands des
Bezeichnungsetiketts 41 geradegerichtet, wobei der Schlitz 47 gewährleistet,
dass nur der Seitenrandabschnitt unmittelbar entgegengesetzt zur
Arretierung 19 weiter eingedrückt wird. Dadurch werden Versuche
zum Herunterziehen des Bezeichnungsetiketts 41 aus dem
Schlitz 11 heraus durch den Oberrand 46 der Aussparung 45 verhindert,
der an der horizontalen Oberseite 41 der Arretierung 19 anliegt.
Nun steht das Bezeichnungsetikett 41 in seiner Transportposition.
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Durch
weiteres Führen
des Bezeichnungsetiketts 41 nach oben im Schlitz 11,
bis der Oberrand 44 der Aussparungen 43 an den
Arretierungen 19 vorbei gelaufen ist, wird das Bezeichnungsetikett 41 auf
dieselbe Weise wie oben beschrieben, in einer Exponiertposition
gehalten.
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Die
Führungsrippe 17 drückt den
mittleren Bereich des Bezeichnungsetiketts 41 zur Bundwand 7 hin
nach außen,
so dass es leicht ergriffen werden kann, wenn es in der Transportposition
steht, wobei sein oberer Teil 53 an der Aussparung 29 zugänglich ist.
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Alleine
durch Verformen des Bezeichnungsetiketts 41 in den Abschnitten
um die Aussparungen 43, 45 herum oder durch zeitaufwändiges Anwenden
eines dünnen
Objekts, beispielsweise einer Messerschneide, um den Oberrand der
Aussparungen 43, 45 über den Rand der Oberseite 21 der
Arretierung 19 zu führen,
kann das Bezeichnungsetikett 41 vom Pflanzentopf entfernt
werden.
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Bei
einem mechanisch automatisierten Einsetzen des Bezeichnungsetiketts 41 wird
der Pflanzentopf 1 in einer hierfür geeigneten Vorrichtung (nicht
dargestellt) mittels der diametralen Vertiefungen 39 im
Bodenteil 31 ausgerichtet.