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DE602004000769T2 - Manövriervorrichtung für nicht angetriebene Fahrzeuge - Google Patents

Manövriervorrichtung für nicht angetriebene Fahrzeuge Download PDF

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DE602004000769T2
DE602004000769T2 DE602004000769T DE602004000769T DE602004000769T2 DE 602004000769 T2 DE602004000769 T2 DE 602004000769T2 DE 602004000769 T DE602004000769 T DE 602004000769T DE 602004000769 T DE602004000769 T DE 602004000769T DE 602004000769 T2 DE602004000769 T2 DE 602004000769T2
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DE
Germany
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arrangement according
stepped
carrier
diameter
implant
Prior art date
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DE602004000769T
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English (en)
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DE602004000769T4 (de
DE602004000769D1 (de
Inventor
Cornelis Martin Beijerbergen Van Henegouwen
Steffen Bender
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Reich KG
Original Assignee
Reich KG
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D59/00Trailers with driven ground wheels or the like
    • B62D59/04Trailers with driven ground wheels or the like driven from propulsion unit on trailer

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Handcart (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Manövriervorrichtung für nicht angetriebene Fahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus US 3,828,324 A bekannt. Eine Struktur wird offenbart, die mit einem zentralen Kabel betrieben wird. Wenn an dem Kabel gezogen wird, wird eine Spindel gedreht, die sich senkrecht zur Antriebsrichtung des Fahrzeugs erstreckt und wobei die Rollen durch diese Drehung gegen die Räder des Fahrzeugs gedrückt bzw. von diesen wegbewegt werden.
  • Obwohl eine derartige Vorrichtung zufriedenstellend erscheint, besteht der Nachteil darin, dass eine große Kraft erforderlich ist, um die Rollen gegen die Reifen zu drücken. Derartige Manövriervorrichtungen werden für Wohnwagen und Ähnliches verwendet, die oft aus einer schwierigen (etwas niedrigeren) Position bewegt werden müssen, wobei sich auch herausgestellt hat, dass bei nassen Reifen der Eingriff zwischen Rolle und Rad wenig wirksam ist. Es hat sich herausgestellt, dass mit einer einfachen Kabelvorrichtung, wie dies in der obengenannten US-Patentschrift vorgeschlagen wurde, nicht ausreichend Betätigungskraft ausgeübt werden kann, um die Träger mit den Rollen gegen die Räder zu drücken.
  • Auf Grund dessen will die vorliegende Erfindung eine Struktur bereitstellen, die es einerseits ermöglicht, größere Kräfte auszuüben und wobei andrerseits die Struktur relativ einfach realisiert werden sollte.
  • Dieses Vorhaben wird durch die oben beschriebene Manövriervorrichtung realisiert, die die Merkmale von Anspruch 1 aufweist.
  • Mit der Struktur gemäß der vorliegenden Erfindung wird der Arm, der mit dem Träger verbunden ist, am Eingriffspunkt mit dem Betätigungsmittel eine Bewegung durchführen, die im Wesentlichen parallel zur Fahrzeugachse verläuft. Eine derartige Bewegung wird durch den Arm in eine Bewegung vom Träger zum Rad bzw. vom Rad weg umgewandelt. Durch diese Kombination ist die Einführung großer Kräfte möglich. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um Druckkräfte, wobei die Arme der gegenüberliegenden Träger von einander wegge drückt werden. Auf Grund dessen können große Kräfte auf jeden Träger ausgeübt werden.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arme in Richtung der Fahrzeugachse zu versetzen. Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform umfassen die Betätigungsmittel eine drehbare Schraubenspindel und Arme, die nahe an ihren Enden mit einer Mutternstruktur ausgestattet sind. Diese Mutternstruktur greift an dem Arm an und durch Drehung des Schraubengewindes wird eine Verstellung der Muttern realisiert. Das Schraubengewinde selbst kann relativ zum Fahrzeugchassis feststehend sein und erstreckt sich vorzugsweise im Wesentlichen parallel zur Fahrzeugachse. Gemäß einer sehr einfachen Ausführungsform ist eine einfache Schraubenspindel für beide Rollen bereitgestellt, wobei sich an einem Ende ein linksgängiges Schraubengewinde und am anderen Ende ein rechtsgängiges Schraubengewinde befindet. Zusätzlich kann an einem oder an beiden Enden der Schraubenspindel ein Eingriffkopf für einen elektrischen Antrieb wie z. B. eine batteriebetriebene Bohrmaschine bereitgestellt sein.
  • Es ist auch möglich, eine von einem Motor getriebene Schraubenspindel zu verwenden. In einem derartigen Fall ist es möglich, mit zwei Schraubenspindelhälften zu beginnen, wobei sich der Motor im Zentrum zwischen diesen Hälften befindet. In diesem Fall können die Schraubenspindeln unterschiedliche Drehrichtungen aufweisen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfassen die Betätigungsmittel eine Spindel von variabler Länge. Eine derartig variable Länge kann mit einer hydraulischen Kolben/Zylindereinheit erzielt werden. Es versteht sich jedoch, dass es andere Möglichkeiten gibt die Länge einer Schraubenspindel zu ändern, wie z. B. mit einer Schraubengewindestruktur und Ähnlichem.
  • In allen Ausführungsformen können Sicherungsstifte oder andere Strukturen bereitgestellt werden, die den Träger entweder in der Position fixieren, in der der Träger gegen das Rad gedrückt wird oder in der Position, in der der Träger vom Rad weggedrückt wird. So kann jede unerwünschte Bewegung vermieden werden. Der Arm kann mit einem Hilfsarm verbunden sein, der schwenkbar daran vorgesehen ist und das Fahrzeugchassis auf der Rahmenstruktur stützt.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Fahrzeug, das mit einer Manövriervorrichtung ausgestattet ist, die zwei angtreibare Rollen umfasst, um die gegenüberliegenden Räder eines Fahrzeugs anzutreiben, wobei jede Rolle auf einem Träger bereitgestellt wird, der auf einer Rahmenstruktur angeordnet ist, die mit dem Fahrzeugchassis verbunden ist, wobei der Träger relativ zum Fahrzeugchassis versetzt werden kann und wobei zwischen dem Träger und dem Chassis Betätigungsmittel bereitgestellt werden, um beide Träger relativ zum Rahmen zu bewegen und um die Räder mit dem Fahrzeug in Eingriff und außer Eingriff zu bringen, wobei sich die Betätigungsmittel im Wesentlichen rechteckig zwischen den zwei Trägern erstrecken und wobei jeder Träger mit einem Arm ausgestattet ist, der so realisiert ist, dass der Träger beim Versetzen durch ein Betätigungsmittel in eine Richtung im Wesentlichen in Richtung der Erstreckung des Betätigungsmittels zum und vom Rad weg bewegt wird.
  • Die Erfindung wird weiter offenbart, indem auf die Ausführungsformen als Beispiele in der Zeichnung Bezug genommen wird. Darin zeigt:
  • 1 in perspektivischer Ansicht ein Fahrzeug, das mit der Vorrichtung der Erfindung bereitgestellt ist;
  • 2 ein Detail der Struktur, wobei die Rolle gegen das Rad gedrückt wird;
  • 3 das Detail nach 2, wobei die Rolle vom Rad wegbewegt ist;
  • 4 eine erste Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung in Draufsicht;
  • 5 eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 6 eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • In 1 bezieht sich 1 auf ein Fahrzeug. Es wird nur das Chassis 2 des Fahrzeugs gezeigt. Die obere Struktur kann eine Ladeplattform, einen Anhänger oder Ähnliches bilden. Die Räder haben die Bezugsnummer 3. Eine Manövriervorrichtung 4 ist sowohl mit dem linken wie auch mit dem rechten Rad 3 in Eingriff gebracht. Die Details dazu sind deutlich in 2 und 3 gezeigt. Die Manövriervorrichtung 4 schließt eine Rahmenstruktur ein, die für beide Manövriervor richtungen 4 gemeinsam ist und die Bezugnummer 5 aufweist. Diese ist auf irgendeine Weise am Fahrzeugchassis 2 fixiert. Es ist klar, dass, sollte die Manövriervorrichtung vom Fahrzeughersteller bereitgestellt werden, gewisse Teile der Rahmenstruktur weggelassen oder im Chassis enthalten sein können.
  • Ein Träger 6 ist schwenkbar mit der Rahmenstruktur 5 verbunden. Der Schwenkpunkt hat Bezugsnummer 9. Am freien Ende des Trägers 6 ist eine Rolle 7 vorgesehen, die um die Achse 24 drehbar ist. Diese wird von einem elektrischen Motor 21 angetrieben. Indem die Rolle 7 gegen das zugehörige Rad gedrückt wird, kann das zugehörige Fahrzeug durch die Drehung des Motors und dadurch die Drehung der Rolle manövriert werden. Die Verschiebung des Trägers 6 und somit der Rolle 7 wird durch die Endscheibe 8 bewirkt, die an dem freien Ende des Trägers montiert ist. Diese Scheibe kann entfernbar sein, um den Austausch der Rolle zu erleichtern oder sie kann auch permanent am Träger montiert sein, was den Austausch der Rolle verkompliziert. Die Scheibe 8 ist mit einem Drehzapfen 11 versehen, auf den auch ein Hebel 10 einwirkt. Die andere Seite des Hebels 10 ist mit einem mutternähnlichen Teil 12 versehen, das auch mit dem Drehzapfen 11 ein Gelenk bildet. Zwischen den Drehzapfen 11 und 12 ist ein weiterer Drehzapfen 17 vorgesehen, an dem ein Arm in Eingriff gebracht wird, der schwenkbar mit dem Träger 19 verbunden ist, der mittels Drehzapfen 18 einen Teil der Rahmenstruktur darstellt.
  • Auf beiden Seiten des Fahrzeugs ist so ein Träger 19 bereitgestellt. Eine Schraubenspindel erstreckt sich dazwischen, die an beiden Enden jeweils mit einem Schraubengewinde 14 bzw. 15 versehen ist. Die Schraubengewinde 14, 15 haben unterschiedliche Gewinde. Die Schraubenspindel 13 befindet sich im Wesentlichen parallel zu Achse 24.
  • Die Schraubenspindel 13 ist an beiden Enden des Schraubenkopfes 20 (z. B. hexagonal) bereitgestellt. Durch die Drehung des Schraubenkopfes 20 auf beiden Seiten wird die Schraubenspindel um ihre gesamte Länge gedreht. Durch deren Anbringung zwischen den Trägern 19 ist eine Bewegung in längslaufender Richtung nicht möglich.
  • Bei Drehung des Schraubenkopfes 20 dreht sich das Schraubengewinde 14 so, wie dies in 2 und 3 dargestellt ist. Das Schraubengewinde 14 bringt die Mut ter 12 in Eingriff. Weil das Gewinde 14 nicht verschoben werden kann, verschiebt sich die Mutter 12 und dadurch Hebel 10. Bei richtiger Positionierung des Arms 16 kann eine optimale Kraftübertragung auf den Drehpunkt 11 erzielt werden, sodass sich die Endscheibe 8 von der Position, die in 2 gezeigt ist, in der die Rolle 7 gegen das Rad drückt, in die Position bewegt, die in 3 gezeigt ist.
  • Weil das Gewinde auf der anderen Seite des Fahrzeugs (nicht gezeigt) ein gegenläufigen Gewindegang aufweist, wird bei der Drehung in dieselbe Richtung derselbe Bewegungsmechanismus realisiert. Auf diese Weise ist es möglich, von einer Seite des Fahrzeugs aus, den Träger 6 zu den Rädern hin und von den Rädern weg zu bewegen, indem der Schraubenkopf 20 betätigt wird.
  • Dieser Vorgang kann z. B. durch eine mit Batterie betriebene Bohrmaschine mit einem passenden Bohrmeißel erfolgen.
  • Sperrvorrichtungen (nicht dargestellt) können vorgesehen sein, die den Träger relativ zur Rahmenstruktur 5 in einer der Endpositionen des Trägers, die in 2 und 3 gezeigt sind, arretieren, so dass keine unerwünschte Verschiebung des Trägers während des Fahrzeugbetriebs erfolgen kann.
  • In der oben angezeigten Struktur ist der Hebel 10 in der Nähe des Kontaktpunktes zwischen der Rolle 7 und dem Rad 3 beinahe vertikal (2). In dieser Position wird bei einer gewissen Verschiebung der Mutter 12 eine entsprechend kleine Verschiebung am Drehzapfen 11 realisiert werden, d. h. während der Verschiebung von der in 3 gezeigten Position in die Position in 2 gezeigte Position, erfolgt während des ersten Teils des Bewegungsablaufs bei einer Umdrehung des Schraubenkopfs, eine relativ große Verschiebung der Endscheibe bei relativ kleiner Kraft. Am Ende, d. h. beim Erreichen der Position in 2, wird bei derselben Drehung des Schraubenkopfs eine beträchtlich kleinere Verschiebung des Endteils 8 zum Rad bzw. zur Rolle 7 realisiert, aber die hervorgerufene Kraft wird viel größer sein. So ist es möglich mit einer relativ einfachen Struktur einen schnellen Betrieb zu erreichen, der eine beträchtliche Druckkraft ermöglicht.
  • Die Verbindung zwischen den Teilen 13 und 14 des Schraubengewindes wird nur für die Übertragung von Umdrehungen realisiert. Wenn die Rollen 7 gegen das Rad Druck ausüben, entsteht eine Zugkraft zwischen der Mutter 12 und dem Drehzapfen 18, wie das in 2 und 3 gezeigt wird.
  • Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung werden für den Fachmann sofort klar sein. Einige Beispiele sind in 48 gezeigt.
  • In 4 wird die Manövriervorrichtung im allgemeinen mit 24 bezeichnet. Die Antriebsräder werden durch 23 angezeigt. Träger 26 sind mit Rollen 27 versehen. Diese Träger 26 sind um Drehzapfen 29 schwenkbar.
  • Die Träger 26 sind jeweils mit einer Struktur versehen, entsprechend 13; diese Struktur umfasst die zweiseitigen Spindelteile 33 und 34. Diese Spindelteile werden durch einen zentralen Elektromotor drehbar angetrieben. Die Umdrehung kann in dieselbe Richtung erfolgen. In diesem Fall haben die Schraubengewinde 33 und 34 gegenläufige Gewinde. Eine Verschiebung in entgegengesetzte Richtung ist möglich, wobei die Schraubengewinde 33 und 34 identisch sein können. Die Teile der Schraubengewinde 33 und 34 unterstützen zwei Tragarme 29 (nur einer gezeigt), die Teil der Rahmenstruktur 25 sind.
  • In 5 ist eine weitere Ausführungsform gezeigt. Auf die Manövriervorrichtungen wird mit 44 Bezug genommen. Der Träger 46 ist schwenkbar verbunden, so wie das in 1 gezeigt ist, und mit Rollen 47 bereitgestellt. Auf den Endscheiben 48 befindet sich ein Hebel 50. Durch eine schwenkbare, geneigte Scheibe 51 wird die Bewegung des Hebels 50 zu einer Bewegung der Spindel 54 bzw. 55 umgewandelt. In der Mitte befindet sich ein Stößel 48, der die Spindeln 54, 55 aufeinander zu bzw. voneinander weg bewegen kann. Jeder andere Mechanismus, der die Spindeln 54, 55 zueinander oder voneinander bewegt, kann verwendet werden.
  • Eine weitere Ausführungsform mit Spindeln, die sich zueinander bewegen, ist in 6 gezeigt. Die Rahmenstruktur hat die Bezugsnummer 69 und ist mit einem Träger 69 bereitgestellt. Die Arme 71 sind schwenkbar daran angeordnet.
  • Hebel 70 sind an der Endscheibe des Trägers 66 montiert und schwenkbar verbunden, wie das in 1 gezeigt wird. Hebel 70 ist schwenkbar mit Arm 71 verbunden. Im selben Drehzapfen 65 befindet sich eine Spindel 64. Die Antriebsrollen können von/zu den Rädern mit einem Betätigungsmechanismus 68 bewegt werden, wie z. B. einem (hydraulischer, pneumatischer, elektrischer) Stößel.
  • Wie oben angegeben sind viele weitere Ausführungsformen möglich, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen, wobei die weiteren Ausführungsformen dem Fachmann sofort klar sind und sich auch innerhalb des Bereichs der angefügten Ansprüche befinden.

Claims (6)

  1. Anordnung, umfassend einen Satz zahnärztlicher Implantate und einen Satz abgestufter Bohrer, wobei der Satz zahnärztlicher Implantate eine Reihe von mindestens zwei Implantaten (2629) mit unterschiedlichem Durchmessern umfasst, jedes Implantat abgestuft ist, mit einem kleineren und einem größeren Gewindeabschnitt, und wobei jeder der Bohrer einen Bohrerdurchmesser aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der aufgebohrte Durchmesser (a–c) für den kleinen Gewindeabschnitt (2, 12, 32) eines Implantats (29, 28, 27) dem aufgebohrten Durchmesser (a–c) für den größeren Abschnitt (4, 14, 34) eines nachfolgenden kleineren Implantats (28, 27, 26) entspricht, und wobei der kleinere Durchmesser eines abgestuften Bohrers dem größeren Durchmesser des nachfolgenden kleineren abgestuften Bohrers entspricht.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, wobei mindestens eines der zahnärztlichen Implantate (1, 11, 2629) einen Schaftabschnitt (2, 12) umfasst, der in der Nähe des Endes mit einer Überstruktur mit einer externen Greiffläche (10, 20) für ein Instrument versehen ist, um in das Implantat geschraubt zu werden und um die Überstruktur aufzunehmen, dadurch gekennzeichnet, dass die externe Greiffläche mindestens teilweise von einer peripheren Manschette (7, 17) umgeben ist, die sich in einigem Abstand dazu befindet und vom Schaft aus erstreckt.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, wobei die interne Grenzfläche (9, 19) der peripheren Manschette mindestens in der Nähe des freien Endes davon konisch verläuft.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, wobei der Konuswinkel α in Bezug zur Achse (15) des Schaftes 40–50°, insbesondere etwa 45° beträgt.
  5. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche in Kombination mit Anspruch 2, wobei der Schaft ein abgestufter Schaft ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 5, umfassend einen konischen Blechschraubengewindeabschnitt (3, 13) in der Nähe des Einführungsendes und einen konisches Gewindeabschnitt (4, 14), der in der Nähe des Endes, das mit der Überstruktur versehen wird.
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