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Die
vorliegende Erfindung betrifft Behälter, die zur Präsentation
von Gegenständen
für den
Verkauf verwendet werden, und im Besonderen solche Behälter in
Form von Körben
aus Metalldraht gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1, die speziell in den Regalen von Geschäften mit
großen
Verkaufsflächen verwendet
werden.
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Solche
Körbe bestehen
aus einem Boden, zwei seitlichen Wänden und einer hinteren Wand
mit gleicher Höhe
und einer vorderen Wand mit geringerer Höhe, die leichten Zugriff auf
die im Inneren des Korbes vorhandenen Produkte ermöglicht,
wenn mehrere Körbe
aufeinander gestapelt sind, finden breite Verwendung und sind für ihre Widerstandsfähigkeit,
ihre leichte Herstellbarkeit, ihre verringerten Selbstkosten und
ihr leichtes Gewicht geschätzt.
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Die
vorgenannten Körbe
weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie bei ihrer Lagerung in leerem Zustand
an ihrem Verwendungsort oder an ihrem Herstellungsort sowie bei
ihrem Transport in leerem Zustand ein erhebliches Volumen beanspruchen,
wodurch eine stärkere
Ausweitung ihrer Verwendung behindert wird.
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Aus
dem Dokument
FR 2 332
184A kennt man einen zusammenklappbaren Korb aus Metalldraht
mit einem Boden, zwei seitlichen Wänden und einer hinteren Wand
mit gleicher Höhe
sowie einer vorderen Wand mit geringerer Höhe, wobei jedes dieser Elemente
aus einem Metallrahmen gebildet ist, dessen gegenüberliegende
Seiten durch Metalldrähte
miteinander verbunden sind. Gelenkmittel sind an jeder der vier
Seiten des Rahmens des Bodenelements vorgesehen, um mit dem unteren
Teil des Rahmens jeder der seitlichen, vorderen und hinteren Wände zusammenzuwirken,
indem ermöglicht
wird, jede dieser Wände
in der Horizontalen auf den Boden umzuklappen. An der hinteren und
der vorderen Wand sind außerdem
Verriegelungselemente vorgesehen, um mit Verriegelungsteilen der
seitlichen Wände
zusammenzuwirken, um den Korb in der aufgeklappten Verwendungsposition
zu verriegeln.
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Bei
diesen bekannten zusammenklappbaren Körben weist die Gelenkverbindung
der seitlichen, vorderen und hinteren Wände an dem Boden kein Spiel
auf, so dass lediglich die erste Wand, die auf den Boden umgeklappt
wird, eine im Wesentlichen horizontale Position einnehmen kann,
während
die drei anderen Wände,
die danach umgeklappt werden, lediglich Positionen mit einer bestimmten
Neigung einnehmen können,
so dass der Korb selbst zusammengeklappt immer noch einen bestimmten Raumbedarf
darstellt.
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Die
vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, den vorgenannten Nachteilen
von zusammenklappbaren Körben,
die aus dem Dokument
FR
2 332 184A bekannt sind, abzuhelfen, und sie schlägt einen solchen
Korb vor, der einfach herzustellen ist und kostengünstig ist
und bequem zu verwenden ist sowie einfach und schnell zusammengeklappt
werden kann, um in leerem Zustand bei seiner Lagerung und seinem
Transport lediglich ein stark verringertes Volumen zu beanspruchen.
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Der
zusammenklappbare Korb nach der Erfindung ist von der Art, die einen
Boden, zwei seitlichen Wänden
und eine hintere Wand mit gleicher Höhe sowie eine vordere Wand
mit geringerer Höhe umfasst,
wobei jedes dieser Elemente aus einem Metallrahmen gebildet ist,
dessen gegenüberliegende Seiten
durch Metalldrähte
miteinander verbunden sind, wobei [Gelenkmittel] an jeder der vier
Seiten des Rahmens des Bodens vorgesehen sind, um mit dem unteren
Teil des Rahmens der seitlichen, vorderen und hinteren Wände zusammenzuwirken,
indem ermöglicht
wird, jede dieser Wände
in der Horizontalen auf den Boden umzuklappen, und wobei Verriegelungselemente
an der hinteren und der vorderen Wand vorgesehen sind, um mit Verriegelungsteilen der
seitlichen Wände
zusammenzuwirken, um den Korb in der aufgeklappten Verwendungsposition
zu verriegeln. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass die von jeder
Seite des Rahmens des Bodens präsentierten
Gelenkmittel jeweils durch ein Element aus starrem Metalldraht in
Form eines umgekehrten U oder V gebildet sind, das vertikal mit
seinem offenen Ende an der Seite des Rahmens befestigt ist und dessen geschlossenes
Ende über
die Seite hinausragt, wobei die Gelenkelemente die untere Seite
des Rahmens der entsprechenden Wand auf schwenkbare Weise einschließen und
eine etwas größere Höhe als die
Dicke der unteren Seite aufweisen, um eine gewisse Verschiebung
Letzterer in der Höhe
im Inneren der Gelenkelemente zu ermöglichen, und dass die Verriegelungselemente
durch winkelförmige
Enden der oberen Seite des Rahmens der vorderen und hinteren Wand
gebildet sind und die Verriegelungsteile durch an dem vorderen und
hinteren Ende des Rahmens jeder seitlichen Wand vorhandene horizontale Schleifen
gebildet sind, wobei jede Schleife in der entfalteten Verwendungsposition
des Korbs dazu bestimmt ist, den vertikalen Teil des Winkels aufzunehmen,
der das angrenzende Verriegelungselement der vorderen oder der hinteren
Wand bildet.
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Die
Verriegelung des Korbes in der aufgeklappten Position wird somit
erreicht durch eine senkrechte Abwärtsverschiebung der hinteren
und der vorderen Wand, um ihre Verriegelungselemente in die Verriegelungsteile
der seitlichen Wände
einzuführen.
Es versteht sich, dass bei zufälliger
Verschiebung der hinteren und/oder der vorderen Wand nach oben eine
Gefahr der Entriegelung bestehen kann. Um diese Gefahr zu vermeiden,
sieht die Erfindung nach einem zusätzlichen Merkmal das Anordnen
eines Verriegelungsorgans in der Nachbarschaft des vorderen Rands
und des hinteren Rands des Bodens des Korbes vor, das in der Montageposition
des Korbes die vordere und die hintere Wand in der Senkrechtverschiebung
festsetzen soll.
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Zum
guten Verständnis
der Erfindung wird im Folgenden eine Form der bevorzugten Ausführung beispielhaft
und ohne beschränkenden
Charakter unter Bezugnahme auf die angehängten Zeichnungen beschrieben,
bei denen die:
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1 eine
Perspektivansicht eines zusammenklappbaren Korbes nach der Erfindung
ist, die in der aufgeklappten Verwendungsposition dargestellt ist;
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2 bis 4 Perspektivansichten
sind, die den Korb der 1 im Zuge der Demontage im Hinblick
auf dessen Zusammenklappen zeigen;
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5 eine
Perspektivansicht ist, die den Korb der 1 bis 4 in
der Endposition des Zusammenklappens zeigt;
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6 eine
Perspektivansicht des Bodens des Korbes von 1 ist;
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7 eine
Vorderansicht des Korbes von 1 ist; und
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8 eine
Seitenansicht nach Pfeil A des Korbes von 1 ist.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnung umfasst der zusammenklappbare Korb
nach der Erfindung einen Boden (1), eine vordere Wand (2),
eine hintere Wand (3) und seitliche Wände (4 und 5).
Jedes der Elemente (1 bis 5) ist aus einem Metallrahmen
gebildet, der durch eine Gesamtheit paralleler Metalldrähte versteift
ist.
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Wie
im Besonderen in den 1 und 7 zu sehen
ist, ist die vordere Wand (2) von geringerer Höhe als die
hintere Wand (3), um den Zugriff auf die Produkte, die
im Inneren des Korbes enthalten sind, zu ermöglichen, wenn ein identischer
Korb auf ihn gestapelt ist.
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Die
seitliche Wand (4), die in der 8 dargestellt
wird und sich mit Blick auf den Korb von 1 rechts
befindet, umfasst einen Rahmen mit fünf Seiten mit einer vertikalen
hinteren Seite (6), deren Höhe derjenigen der hinteren
Wand (3) entspricht, einer horizontalen unteren Seite (7),
deren Länge
der Tiefe des Bodens (1) entspricht, einer im Wesentlichen
vertikalen vorderen Seite (8), deren Höhe niedriger ist als die Hälfte der
Höhe der
hinteren Seite (6), einer horizontalen oberen Seite (9)
mit einer geringeren Länge
als diejenige der horizontalen unteren Seite (7) und einer
geneigten vorderen Seite (10), die zwischen sich das Ende
der oberen Seite (9) und das Ende der vertikalen vorderen
Seite (8) verbinden. Die hintere Seite (6) ist
an ihrem oberen Ende fest mit einem mittig gelochten Verriegelungsteil
(11) verbunden und an ihrer Innenseite umfasst die vordere
Seite (8) in der Nachbarschaft ihres oberen Endes ein identisches
Verriegelungsteil (11).
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Wie
in der 8 zu sehen ist, umfasst die seitliche Wand (4)
zwei identische Führungsteile
(12) aus Metalldraht, die an die Innenseite der Wand geschweißt sind,
wobei ein abgerundetes oberes Ende präsentiert wird, das über die
obere Seite (9) der Wand hinausragt.
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Die
seitliche Wand (5), die im Besonderen in den 1 bis 4 zu
sehen ist, ist zu der seitlichen Wand (4) in Bezug auf
eine vertikale Mittelebene symmetrisch.
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Somit
umfasst, wie in der 6 zu sehen ist, der Rahmen des
Bodens (1) des Korbes an jeder seiner vier Seiten zwei
vertikale Krampen (13) in Form eines umgekehrten U, die
aus Metalldraht hergestellt sind und von denen ein Arm an die Außenseite
der Seite des Rahmens geschweißt
ist, während
das andere Ende an einen Versteifungsdraht des Rahmens geschweißt ist.
Diese beiden Krampen (13) sind dazu bestimmt, die untere
Seite des Rahmens einer vorderen, hinteren oder seitlichen Wand
des Bodens, die auf den Boden (1) aufgelegt werden soll,
mit Spiel zu umschließen,
wobei ein Schwenken von wenigstens 180° dieser Wand in Bezug auf den
Boden ermöglicht wird.
Die Höhe
der Krampe (13) ist, um eine vertikale Verschiebung der
unteren Seite des Rahmens der Wand im Inneren der Krampen (13)
zu ermöglichen, mit
wenigstens dem Zweifachen ihrer Dicke vorgesehen.
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An
seinem vorderen und hinteren Ende umfasst der Boden (1)
mittig ein Verriegelungsorgan (14), das aus einem Metalldrahtsegment
besteht, dessen Enden zu dem vorderen oder dem hinteren Rand des
Rahmens des Bodens (1) parallel sind und an Versteifungsdrähte des
Rahmens geschweißt sind.
Der mittlere Teil des Verriegelungsorgans (14) präsentiert,
in der Draufsicht gesehen, die Form eines umgekehrten U und ist
in Bezug auf die Horizontale geneigt, um mit dem vorderen oder dem
hinteren Rand des Rahmens des Bodens (1) eine Aufnahme zu
bilden, die die untere Seite des Rahmens der vorderen (1)
oder der hinteren Wand (3) aufnehmen und festsetzen kann
(wie später
erläutert
wird).
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Wie
in den 1 bis 4 und 7 zu sehen
ist, ist die untere Seite (15) des Rahmens der hinteren
Wand (3) im Inneren der Krampen (13), die von
der hinteren Seite des Rahmens des Bodens (1) getragen
werden, eingeschlossen, wobei ein Schwenken des Rahmens von wenigstens
180° zwischen
einerseits einer horizontalen Position des Umklappens nach außen (2 bis 4)
und einer horizontalen Position des Umklappens nach innen (5)
ermöglicht
wird.
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An
jeder ihrer Enden präsentiert
die horizontale obere Seite des Rahmens der hinteren Wand (3) ein
winkelförmiges
Verriegelungselement (16), dessen vertikaler Teil in der
vertikalen Montageposition der hinteren Wand (3) und der
seitlichen Wände
(4, 5) dazu bestimmt ist, in die mittige Öffnung des
Verriegelungsteils (11), das an die seitliche Wand (4 oder 5) angrenzt,
einzugreifen.
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Auf
identische Weise wird die untere Seite (17) des Rahmens
der vorderen Wand (2) in den Krampen (13), die
von der vorderen Seite des Rahmens des Bodens (1) getragen
werden, eingeschlossen, wobei das Schwenken dieser vorderen Wand um
wenigstens 180° ermöglicht wird.
Die obere Seite des Rahmens der vorderen Wand (2) präsentiert
an ihren Enden Verriegelungselemente (18), die dazu bestimmt
sind, in die mittige Öffnung
der Verriegelungsorgane (11) der vorderen Seite (8)
des Rahmens der seitlichen Wand (4 oder 5) einzugreifen.
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Auf ähnliche
Weise kann, wie in der 8 für die seitliche Wand (4)
zu sehen ist, die untere Seite (7) des Rahmens der seitlichen
Wand (4 oder 5) wenigstens 180° im Inneren der Krampen (13)
schwenken, die mit dem seitlichen Rand entsprechend dem Rahmen des
Bodens (1) fest verbunden sind.
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Die
Verwendung des zusammenklappbaren Korbes nach der Erfindung ist
somit die folgende. Wenn sich der Korb in seiner aufgeklappten Verwendungsposition,
die in 1 dargestellt wird, befindet, nimmt man zunächst die
Demontage der hinteren Wand (3) vor, indem auf ihren unteren
Teil ein Druck nach außen
ausgeübt
wird, um die untere Seite ihres Rahmens von dem Verriegelungsorgan
(14), das von dem Boden (1) getragen wird, zu
lösen,
und dann die Wand (3) nach oben gezogen wird, um die Winkelenden
(16) ihres oberen Teils von den Verriegelungsteilen (11),
die an dem hinteren Teil der seitlichen Wände (4, 5)
angebracht sind, zu lösen.
Dann wird die hintere Wand (3) nach außen geschwenkt bis zu der Position,
die in der 2 dargestellt wird. Dann wird derselbe
Vorgang zum Demontieren der vorderen Wand (2) (3)
durchgeführt,
wodurch die seitlichen Wände
(4, 5) freigegeben werden, die dann ebenfalls
nach außen
schwenken können
(Position der 4).
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Man
kann dann zum Zusammenklappen des Korbes übergehen, indem zunächst die
vordere Wand (2) auf den Boden (1) und dann auf
diese Wand (2) die seitlichen Wände (4, 5)
(deren Tiefe so berechnet ist, dass sie etwas geringer als die Hälfte der
Länge des
Bodens (1) ist, so dass die beiden heruntergeklappten Wände flach
positioniert sind) umgeklappt werden. Zum Schluss wird auf diese
Gesamtheit die hintere Wand (3) umgeklappt, um einen zusammengeklappten
Aspekt nach 5 zu erhalten.
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Es
ist zu sehen, dass der so zusammengeklappte Korb lediglich ein stark
verringertes Transport- oder Lagervolumen beansprucht, das das Volumen
des von dem aufgeklappten Korb in Verwendungsposition beanspruchten
Volumens erheblich auf ein Zehntel herabsetzt.
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Es
ist abschließend
festzustellen, dass, wenn man das Stapeln aufgeklappter Körbe nach
der Erfindung vornimmt, die Führungsorgane
(12), die an dem Ende der seitlichen Wände vorhanden sind, die Stabilität der gestapelten
Gesamtheit sicherstellen, wobei eine zufällige Querverschiebung eines
Korbes verhindert wird.
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Es
versteht sich, dass die obige Beschreibung lediglich als Beispiel
abgegeben wurde und bauliche Zusätze
oder Modifizierungen daran vorgenommen werden können, ohne den Rahmen der Erfindung,
der durch die angehängten
Ansprüche
definiert wird, zu verlassen. Daher können die vertikalen Krampen
(13), die an die vier Seiten des Rahmens des Bodens (1)
des Korbes geschweißt
sind, statt der Form eines umgekehrten U selbstverständlich auch eine
Form eines umgekehrten V aufweisen.