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DE19914025A1 - Vorrichtung für die Aufbewahrung und den Transport von Stückgut sowie Verfahren zur Herstellung einer solchen Vorrichtung - Google Patents

Vorrichtung für die Aufbewahrung und den Transport von Stückgut sowie Verfahren zur Herstellung einer solchen Vorrichtung

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Publication number
DE19914025A1
DE19914025A1 DE1999114025 DE19914025A DE19914025A1 DE 19914025 A1 DE19914025 A1 DE 19914025A1 DE 1999114025 DE1999114025 DE 1999114025 DE 19914025 A DE19914025 A DE 19914025A DE 19914025 A1 DE19914025 A1 DE 19914025A1
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DE
Germany
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Ceased
Application number
DE1999114025
Other languages
English (en)
Inventor
Ronny Tourlamain
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Conteyor Multibag Systems NV
Original Assignee
Conteyor Multibag Systems NV
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Publication date
Application filed by Conteyor Multibag Systems NV filed Critical Conteyor Multibag Systems NV
Priority to DE1999114025 priority Critical patent/DE19914025A1/de
Publication of DE19914025A1 publication Critical patent/DE19914025A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/02Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage
    • B65D81/05Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents
    • B65D81/07Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage maintaining contents at spaced relation from package walls, or from other contents using resilient suspension means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B43/00Cabinets, racks or shelf units, characterised by features enabling folding of the cabinet or the like
    • A47B43/04Cabinets, racks or shelf units, characterised by features enabling folding of the cabinet or the like made of a rigid frame with walls or door-leaves of textile or the like

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Aufbewahrung und den Transport von Stückgut, bestehend aus in einem Rahmen, Gestell oder dergleichen aufhängbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ausgebildeten Taschen, die aus einem flexiblen Bahnmaterial gebildet sind. Die Vorrichtung weist eine herabhängende erste Bahn und eine zweite herabhängende Bahn auf, die in ihrem unteren Bereich miteinander verbunden sind. DOLLAR A Dadurch ist die Vorrichtung äußerst materialsparend und bietet eine große Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich der Tiefe der Taschen und ist dennoch haltbar und robust.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Aufbewahrung und den Transport von Stückgut, bestehend aus in einem Rahmen, Gestell oder dergleichen aufhängbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ausgebildeten Taschen, die aus einem flexiblen Bahnmaterial gebildet sind.
Ebenso betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zur Herstellung einer ent­ sprechenden Vorrichtung.
Die bekannten Vorrichtungen weisen zum Beispiel lange, durchgehende Bahnen auf, die in große, U-förmige Schlaufen gelegt sind, so daß diese Schlaufen im Querschnitt U-förmige Taschen definieren.
Die Herstellung einer Reihe von U-förmigen Taschen aus einer durchgehenden Bahn ist relativ materialaufwendig, da zwischen zwei benachbarten Taschen jeweils eine doppelte Wand vorhanden ist, die durch eine aufgehende Wand der einen Tasche und durch die abgehende Wand der nächst benachbarten Tasche gebildet wird. Auch die Handhabung entsprechend langer Materialbahnen ist nicht immer ganz einfach. Schließlich müssen die oberen Enden der Taschen auch aufgehängt werden und hierzu werden die oben durchgehend ausgebildeten Wände der Taschen im Regelfall unter Bildung einer Schlaufe abgenäht. Durch die Schlaufe kann dann eine Stange hindurchgeführt werden und diese Stange kann ihrerseits an einem Rahmen oder Gestell aufgehängt werden. Eine Alternative wäre das Annähen von Aufhängern oder Schlaufen jeweils an den oberen Enden der Wände der U-förmigen Taschen.
Ein Vorteil der durchgehenden Bahnen liegt allerdings darin, daß sie keinerlei Übergangs- oder Nahtstellen aufweisen, welche irgendeine Schwächung des Materials bedeuten würden. Die vorhandenen Nähte sind allenfalls Abnäher, welche die Festigkeit des Bahnmaterials selbst praktisch nicht beeinträchtigen.
Gegenüber diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art und ein entsprechendes Verfahren zur Herstellung einer solchen Vorrichtung zu schaffen, welche wesentlich materialsparender sind, eine große Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich der Tiefe der Taschen bieten und dennoch haltbar und robust sind.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß eine herabhängende erste Bahn und eine zweite herabhängende, zu der ersten benachbarte Bahn in ihrem unteren Bereich miteinander verbunden sind.
Die U-förmigen Taschen werden demgemäß einfach aus einzelnen, nebeneinander her­ abhängenden Bahnen gebildet, indem man die unteren Enden der herabhängenden Bahnen miteinander verbindet. Dabei sind die in den Unteransprüchen angegebenen, besonderen relativen Anordnungen der Verbindungen zwischen den beiden Bahnen besonders bevorzugt, da sie zusätzliche Vorteile bieten.
Grundsätzlich sind die Bahnen am besten entlang einer geraden Linie miteinander verbunden, wobei diese Linie vorzugsweise eine im wesentlichen horizontale Linie ist, wenn sich die Tasche in ihrer normalen Gebrauchsposition befindet. Selbstverständlich könnten auch geneigt verlaufende Verbindungslinien vorgesehen werden, wenn zum Beispiel die einzelnen Bahnen keine Rechteckbahnen sind, sondern insbesondere wenn sie in irgendeiner Weise schräg geschnitten sind und keine horizontale untere Kante aufweisen.
Wenn die beiden benachbarten Bahnen entlang einer gemeinsamen Linie miteinander verbunden sind, so kann aber dennoch diese Verbindungslinie bezüglich der einen Bahn von deren Aufhängung weiter entfernt liegen als die Verbindungslinie auf der anderen Bahn von deren Aufhängung entfernt ist. Besonders bevorzugt ist in diesem Zusammenhang eine Ausgestaltung, bei welcher die Verbindungslinie einer der Bahnen im wesentlichen parallel zu und nahe der unteren Kante derselben verläuft, wobei diese Verbindungslinie als untere Verbindungslinie bezeichnet wird, während die Verbindungslinie auf der benachbarten Bahn in einem größeren Abstand zur unteren Kante dieser benachbarten Bahn verläuft. Diese Verbindungslinie wird im folgenden kurz "obere Verbindungslinie" genannt.
Insbesondere kann man bei einer solchen Ausgestaltung jeweils mehrere gleichartige Bahnen miteinander verbinden, deren unteres Ende U-förmig umgebogen und mit der jeweils benachbarten Bahn verbunden ist, und zwar an deren oberer Verbindungslinie, wobei der darunter liegende Abschnitt der benachbarten Bahn erneut U-förmig umgebogen und mit der nächstfolgenden, benachbarten Bahn an deren oberer Verbindungslinie befestigt wird.
Im Ergebnis erhält man eine Reihe von U-förmigen Taschen, die entstehen durch jeweils U- förmiges Umbiegen des unteren Endes einer gerade herabhängenden Bahn und Verbinden dieses unteren Endes mit einem etwas höher gelegenen Abschnitt einer benachbarten Bahn.
Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß die Verbindungsstelle zwischen den benachbarten Bahnen sich nicht über den Grund der U-förmigen Tasche erstreckt, der in der Regel unmittelbar von einem in der Tasche aufgenommenen Gegenstand belastet wird.
Wenn mehrere Bahnen in einer Reihe hintereinander aufgehängt und jeweils benachbarte Bahnen in der beschriebenen Art und Weise miteinander verbunden werden, so ergibt sich eine durchgehende Reihe von U-förmigen Taschen, wobei jede der Bahnen in der Seitenansicht einen in etwa J-förmigen Verlauf hat und der horizontale untere Schenkel des "J", der gegebenenfalls auch zu einem kurzen "U" hochgebogen sein kann, ist mit der Rückseite einer weiteren Bahn verbunden, die ebenfalls diese "J"-Form hat.
Dadurch gibt es keine Doppelwände zwischen den Taschen und eine Bahn bildet gleichzeitig die Wand zweier benachbarter Taschen. Das Bahnmaterial wird daher in materialsparender Weise ausgenutzt.
Besonders bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher jeweils zwei benachbarte Bahnen mit ihren einander zugewandten Seiten aufeinanderliegend miteinander verbunden sind, so daß der Bereich zwischen der oberen und der unteren Verbindungslinie dieser Bahn zweifach U-förmig oder anders gesprochen, S-förmig umgebogen ist.
Ansonsten würde durch das U-förmige Umbiegen des unteren Endes einer Bahn in naheliegen­ der Weise dieses Ende einfach an die gegenüberliegende Bahn angelegt und mit dieser verbunden werden, was im Endeffekt bedeuten würde, daß die Rückseite der einen Bahn mit der Vorderseite der anderen Bahn verbunden wird. Dadurch, daß man jedoch in dem Verbindungsbereich die beiden einander zugewandten Flächen der beiden Bahnen aufein­ anderlegt und in diesem Zustand die Bahnen miteinander verbindet, ergibt sich um Querschnitt die S-Biegung, d. h. das untere Ende einer Bahn wird zunächst U-förmig nach oben gebogen und dann wird die freie Kante erneut U-förmig abwärts gebogen, an die gegenüberliegende Fläche einer weiteren Bahn angelegt und mit dieser verbunden.
In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Bahnen entlang ihrer Verbindungslinie zusammengenäht.
Es hat sich herausgestellt, daß die auf die oben beschriebene Weise hergestellten Nähte den Belastungen besser standhalten, die beim Transport auch schwererer Stückgüter in den Taschen auftreten können.
Dabei ist es weiterhin zweckmäßig, wenn insbesondere bei der letztgenannten Ausführungs­ form mindestens einige Bahnen mindestens in der Nähe einer ihrer Seitenkanten nach unten verlängert sind, wobei der verlängerte Abschnitt sich abwärts parallel zu dem U-förmig umgebogenen Abschnitt zwischen den Verbindungslinien erstreckt und an entsprechenden Ein­ richtungen in einem Rahmen oder Gestell befestigbar ist, um die durch die zusammen­ hängenden Bahnen gebildeten, U-förmigen Taschen nach unten vorzuspannen und in ihrer hängenden Position zu stabilisieren.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß eine zusätzliche Abdeckbahn entlang einer ihrer Kanten entlang einer Verbindungslinie der beiden zu verbindenden Bahnen mit diesen vernäht ist, wobei der verbleibende Teil der Abdeckbahn über diese Nahtstelle herumgelegt und jenseits der so abgedeckten Verbindungsnaht entlang einer weiteren Verbindungslinie mit einer der Bahnen verbunden, vorzugsweise vernäht ist. Dies hat den Vorteil, daß die eigentlichen Nähte, welche die beiden Bahnen miteinander verbinden und welche im Falle der Beladung der Taschen mit Gegenständen einer ent­ sprechenden Belastung ausgesetzt sind, durch die Abdeckbahnen verdeckt sind, indem nämlich eine Abdeckbahn an derselben Naht angenäht ist, mit der die beiden, die Tasche bildenden Bahnen miteinander vernäht sind, und anschließend der herabhängende Teil der Abdeckbahn über diese Naht zurückgefaltet und mit der darüber befindlichen Bahn vernäht wird.
Selbstverständlich könnte die Abdeckbahn auch einfach entlang zusätzlicher Verbindungslinien oberhalb und unterhalb der eigentlichen, die beiden Bahnen miteinander verbindenden Naht an die betreffenden Bahnen angenäht sein, wobei ebenfalls die eigentliche, der Belastung durch Gegenstände augesetzte Naht ebenfalls durch die Abdeckbahn abgedeckt wäre und so keine mechanische Beschädigung und insbesondere keinen Abrieb oder dergleichen erfährt.
Die Abdeckbahn könnte auch aus einem besonderen Material hergestellt sein, die sich von dem Material der die Taschen bildenden Bahnen unterscheidet und insbesondere für den Schutz der Naht ausgelegt ist, da die Abdeckbahn im Gegensatz zu den die Tasche bildenden Bahnen nicht besonders reißfest und strapazierfähig sein muß, solange sie nur die abgedeckte Naht schützt.
Das erfindungsgemäße Verfahren, bei welchem U-förmige Taschen hergestellt werden, ist dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Bahnen parallel nebeneinander vorgesehen werden, wobei der jeweils untere Kantenbereich einer Bahn mit einem höher gelegenen Bereich einer benachbarten Bahn verbunden wird, vorzugsweise entlang einer geraden Verbindungslinie und besonders bevorzugt durch Nähen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der dazugehörigen Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 eine Reihe von U-förmigen, miteinander zusammenhängenden Taschen,
Fig. 2 einen Schnitt bzw. eine Seitenansicht durch eine Reihe von Taschen ent­ sprechend Fig. 1,
Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform in einer Ansicht entsprechend Fig. 2,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform in einer Ansicht entsprechend Fig. 2,
Fig. 5 eine vierte Ausführungsform in einer Ansicht entsprechend Fig. 2 und
Fig. 6 eine fünfte Ausführungsform mit einer zusätzlichen Abdeckbahn für eine Nahtstelle.
Man erkennt in Fig. 1 eine Reihe 10 aus U-förmigen Taschen 2, wobei die U-förmigen Taschen 2 gebildet sind aus herabhängenden, rechteckigen Bahnen 1, deren unteres Ende umgeschlagen und mit einer benachbarten Bahn 1 bzw. 1' entlang einer Naht 3 zusammen­ genäht ist. Dabei sind mit Ausnahme der ersten Bahn 1', die etwas kürzer ausgebildet ist, alle Bahnen identisch als im wesentlichen rechteckige Planen ausgebildet, deren unteres Ende nach oben gewendet und an der benachbarten Bahn angenäht ist.
Auf diese Weise weist, mit Ausnahme der ersten Bahn 1' und der letzten Bahn 1 dieser Reihe, jede der Bahnen zwei Nähte 3 auf, nämlich eine entlang der hochgewendeten, unteren Kante der Bahn und eine Naht 3 auf der Rückseite der Bahn 1, die dort mit der unteren Kante der nächstbenachbarten Bahn 1 verbunden ist. Von der oberen Aufhängung aus betrachtet und entlang der jeweiligen Bahn gemessen, befinden sich also die beiden Nahtlinien 3 jeder der Bahnen in unterschiedlichen Abständen zu der Aufhängung, wenn sie auch durch das Hochwenden der unteren Kanten absolut auf der gleichen Höhe liegen.
Die Aufhängung der Bahnen erfolgt im vorliegenden Fall durch in den oberen Eckbereichen angebrachte Ösen oder Öffnungen 5, durch die zwei Stangen 6 hindurchgeführt werden, die ihrerseits in einem Rahmen oder Gestell aufgehängt bzw. befestigt sind.
Die U-förmigen Taschen 2 sind damit seitlich und oben offen, so daß Gegenstände entsprechender Form und Größe in die Taschen eingeschoben werden können.
In Fig. 2 erkennt man die in Fig. 1 dargestellte Reihe von Taschen 2 im Schnitt bzw. in einer Seitenansicht von den seitlichen Öffnungen her. Wie man erkennt, sind die unteren Enden der einzelnen Bahnen 1 U-förmig nach oben umgebogen, mit ihrer Rückseite an die jeweils gegenüberliegende Bahn angelegt und entlang einer Naht 3 mit der benachbarten Bahn 1 vernäht. Umgekehrt ist auf der Rückseite jeder Bahn 1 der untere Rand bzw. die untere Kante der nächstbenachbarten Bahn 1 angenäht. Jede der Bahnen 1 (mit Ausnahme der letzten und der ersten Bahn 1') weist damit zwei Verbindungslinien bzw. Nahtlinien 3 auf, und zwar eine entlang ihrer unteren, jedoch hochgewendeten Kante und eine weitere Nahtlinie näher zur Aufhängung hin versetzt. Durch das Hochwenden der unteren Kante liegen jedoch alle Nahtlinien 3 absolut auf der gleichen Höhe.
Fig. 3 zeigt eine Variante mit einer abweichenden Nahtgestaltung. In diesem Fall wird das untere Ende der Bahn 1 zweifach bzw. S-förmig umgebogen, so daß der untere Randbereich einer Bahn 1 mit seiner der gegenüberliegenden Bahn zugewandten Vorderseite an diese Bahn angelegt und in dieser Position vernäht wird. Es hat sich herausgestellt, daß auf diese Weise hergestellte Nähte 4 unter Umständen den Belastungen besser standhalten, denen die Taschen durch die darin aufgenommenen Gegenstände ausgesetzt sind. Im einzelnen hängt es jedoch von der Art und Größe sowie auch vom Gewicht der in den Taschen aufzunehmenden und zu transportierenden Gegenständen ab, ob die Nahtvariante nach Fig. 2 oder die nach Fig. 3 eher bevorzugt ist.
Die Fig. 4 und 5 zeigen Abwandlungen der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsformen, indem zusätzliche Verlängerungen 7 bzw. 7' dargestellt sind, die ebenfalls entlang derselben Verbindungslinien 3 an die Bahnen 1 angenäht sind, wobei sich die Verlängerungen 7 bzw. 7' aber nicht notwendigerweise über die ganze Breite der Taschen 2 hinweg erstrecken müssen, sondern auch relativ schmale Streifen oder Bänder sein können. Diese Bänder können beispielweise an ihrem unteren Ende Ösen aufweisen, durch die eine Stange hindurchgeführt ist, welche wiederum am Grund eines Gestells fixiert wird. Auf diese Weise werden die einzelnen Bahnen 1 nach unten vorgespannt, so daß die Bahnen 1 im wesentlichen gerade und gestreckt verlaufen und die Taschenöffnungen gut zugänglich bleiben. Die in Fig. 5 dargestellte Variante unterscheidet von derjenigen in Fig. 4 nur dadurch, daß die Verlängerungen 7" einstückig mit der Bahn 1" ausgebildet sind, wobei dieser Verlängerungen 7" sich ebenfalls nicht notwendigerweise über die gesamte Breite der Bahnen erstrecken müssen, sondern auch schmalere Streifen sein können.
Im übrigen erfüllen jedoch die Verlängerungen 7" denselben Zweck wie die Verlängerungen 7 im Falle der Ausführungsform nach Fig. 4.
In Fig. 6 erkennt man eine weitere Ausführungsform der Erfindung, die der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 relativ ähnlich ist, wobei jedoch an die Naht 3 noch eine zusätzliche Abdeckbahn 8 angenäht ist. Diese Abdeckbahn 8 ist dann mit ihrem verbleibenden Teil nach oben herumgefaltet und wird entlang einer weiteren Verbindungs- bzw. Nahtlinie 9 an die Bahn 1 bzw. 1' angenäht.
Es versteht sich, daß die Abdeckbahn 8 nicht notwendigerweise auch an der Nahtlinie 3 mit den beiden anderen Bahnen verbunden sein muß, sondern daß sie stattdessen auch unterhalb der Nahtlinie 3 separat an die Bahnen 1 bzs. 1' angenäht werden könnte, während die Nahtlinie 9 der Abdeckbahn 8 oberhalb der Nahtlinie 3 liegt. Auch dann wäre die Naht 3 vollständig durch die Abdeckbahn 8 abgedeckt.
Es versteht sich, daß die Ausführungsform gemäß Fig. 6 auch mit der Ausführungsform nach Fig. 4 kombiniert werden kann.

Claims (10)

1. Vorrichtung für die Aufbewahrung und den Transport von Stückgut, bestehend aus in einem Rahmen, Gestell oder dergleichen aufhängbaren, im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ausgebildeten Taschen (2), die aus einem flexiblen Bahnmaterial gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine herabhängende erste Bahn (1) und eine zweite her­ abhängende, benachbarte Bahn (1) in ihrem unteren Bereich miteinander verbunden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der benachbarten Bahnen (1, 1') im wesentlichen entlang einer geraden, vorzugsweise im Gebrauch horizontalen Linie verläuft.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Ver­ bindungslinie (3) der beiden miteinander verbundenen, benachbarten Bahnen (1, 1') jeweils einen unterschiedlichen Abstand zu der jeweiligen oberen Aufhängung der Bahnen (1, 1') hat, gemessen jeweils entlang der kürzesten Strecke auf der Bahn von einem gegebenen Punkt der Verbindungslinie (3) zur Aufhängung der Bahn.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslinie (3) auf einer der Bahnen (1, 1') im wesentlichen parallel zu und nahe der unteren Kante dieser Bahn (1) verläuft (untere Verbindungslinie), während die Verbindungslinie (3) auf der benachbarten Bahn (1') in einem größeren Abstand zur unteren Kante dieser benachbarten Bahn verläuft (obere Verbindungslinie).
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, abgesehen von gegebe­ nenfalls einer ersten und/oder einer letzten Bahn (1, 1') einer Reihe (10) von neben- bzw. hintereinander angeordneten Bahnen jede dieser Bahnen (1, 1') zwei Verbindungs­ linien (3) in unterschiedlichem Abstand zu der unteren Bahnkante aufweist, wobei die untere Verbindungslinie (3) mit einer oberen Verbindungslinie (3) einer auf einer Seite benachbarten Bahn (1, 1') verbunden ist, und die obere Verbindungslinie (3) mit der oberen Verbindungslinie (3) einer auf der anderen Seite benachbarten Bahn (1, 1') ver­ bunden ist, wobei der Bereich zwischen beiden Verbindungslinien einer Bahn U-förmig umgebogen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte Bahnen (1, 1') mit Ihren einander zugewandten Seiten aufeinanderliegend miteinander verbunden sind, so daß der Bereich zwischen der oberen und der unteren Verbindungs­ linie (3) dieser Bahn (1) zweifach U-förmig bzw. S-förmig umgebogen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige Bahnen (1, 1') mindestens in der Nähe einer Ihrer Seitenkanten nach unten verlängert ist, so daß der verlängerte Abschnitt (7) sich abwärts parallel zu dem U-förmig umgebogenen Abschnitt zwischen den Verbindungslinien (3) erstreckt und an entsprechenden Ein­ richtungen in einem Rahmen oder Gestell befestigbar ist, um die durch die zusammen­ hängenden Bahnen (1, 1') gebildeten, U-förmigen Taschen (2) nach unten vorzuspannen und in Ihrer hängenden Position zu stabilisieren.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahnen entlang Ihrer Verbindungslinien (3, 4) miteinander vernäht sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine zusätzliche Abdeckbahn entlang einer ihrer Kanten entlang einer Verbindungslinie mit den beiden verbundenen Bahnen vernäht ist, wobei der verbleibende Teil der Abdeckbahn über die Nahtstelle der die Tasche bildenden Bahnen herumgelegt und jenseits der so abgedeckten Verbindungsnaht entlang einer weiteren Verbindungslinie mit einer der Bahnen verbunden, vorzugsweise vernäht ist.
10. Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung für die Aufbewahrung und den Transport von Stückgut, bei welchem U-förmige Taschen hergestellt werden, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mehrere Bahnen aus einem flexiblen Material parallel nebeneinander vorgesehen werden, wobei der jeweils untere Kantenbereich einer Bahn mit einem höher gelegenen Bereich einer benachbarten Bahn verbunden wird, vorzugsweise entlang einer geraden Verbindungslinie und besonders bevorzugt durch Nähen.
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