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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
eines Olefinoxids, eines 1,2-Diols, eines 1,2-Diolethers oder eines Alkanolamins und
auf einen Katalysator zur Verwendung in diesem Verfahren.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Bei
der Olefinepoxidierung wird ein Olefin mit Sauerstoff umgesetzt,
um ein Olefinepoxid auszubilden, unter Verwendung eines eine Silberkomponente
umfassenden Katalysators, mit üblicherweise
einem oder mehreren weiteren Elementen, die damit auf dem Träger abgelagert
sind. Das Olefinoxid kann mit Wasser, einem Alkohol oder einem Amin
umgesetzt werden, um einen 1,2-Diol, einen 1,2-Diolether, oder ein
Alkanolamin auszubilden. Somit können
1,2-Diole, 1,2-Diolether und Alkanolamine in einem mehrstufigen
Verfahren hergestellt werden, welches die Olefinepoxidierung und
die Umwandlung des ausgebildeten Olefinoxids mit Wasser, einem Alkohol
oder einem Amin umfasst.
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Die
Leistung des silberhältigen
Katalysators kann auf Basis der Selektivität, der Aktivität und der
Betriebsstabilität
bei der Olefinepoxidierung bewertet werden. Die Selektivität ist der
molare Anteil des umgewandelten Olefins, welcher das gewünschte Olefinoxid
liefert. Mit der Alterung des Katalysators verringert sich der Anteil
des umgesetzten Olefins üblicherweise über die
Zeit und um ein konstantes Niveau an Olefinoxidproduktion aufrecht
zu erhalten, wird die Temperatur der Reaktion erhöht. Dies
beeinträchtigt
jedoch die Selektivität
der Umwandlung zum gewünschten
Olefinoxid. Zusätzlich
kann die verwendete Ausrüstung
die Temperatur nur bis zu einem bestimmten Niveau tolerieren, sodass
es erforderlich ist, die Reaktion zu beenden, wenn die Reaktionstemperatur
eine Höhe
erreichen würde,
welche für
den Reaktor unzulässig
ist. Somit kann, je länger
die Selektivität
auf einem hohen Niveau gehalten und die Epoxidierung bei einer annehmbaren
geringen Reaktionstemperatur ausgeführt werden kann, die Katalysatorladung
im Reaktor desto länger
behalten und mehr Produkt erhalten werden. Ziemlich moderate Verbesserungen
bei der Aufrechterhaltung der Selektivität während langer Zeitspannen liefert
einen großen
Ertrag im Hinblick auf die Effizienz im Olefinepoxidierungsverfahren
und, sofern anwendbar, auch im Gesamtverfahren zur Herstellung eines
1,2-Diols, eines 1,2-Diolethers oder eines Alkanolamins.
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Als
organisches Halogenid kann beispielsweise ein Chlorkohlenwasserstoff
dem Einsatzmaterial für einen
Epoxidierungsreaktor als reaktionsmodifizierendes Mittel zur Erhöhung der
Selektivität
zugesetzt werden. Das reaktionsmodifizierende Mittel unterdrückt die
unerwünschte
Oxidation von Olefin oder Olefinoxid zu Kohlendioxid und Wasser,
relativ zur gewünschten
Ausbildung von Olefinoxid, durch einen bislang ungeklärten Mechanismus.
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In
US-A-4766105 und
US-A-4761394 ist
beschrieben, dass Rhenium als weiteres Element in dem silberhältigen Katalysator
angewandt werden kann, mit dem Effekt, dass die ursprüngliche
Selektivität
der Olefinepoxidierung erhöht
wird. Arbeitsbeispiele, welche in diesen Patenten angeführt sind,
zeigen einen Trend hin zu einer höheren Selektivität bei höheren Rheniummengen
bis zu etwa 3 mMol Rhenium/kg Katalysator auf einem Träger mit
einer Oberflächenfläche von
0,42 m
2/g.
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EP-A-352850 lehrt,
dass die damals neu entwickelten Katalysatoren, welche Silber auf
einem Aluminiumoxidträger
umfassen, die mit Alkalimetall und Rhenium als Promotor ausgerüstet sind,
eine sehr hohe Selektivität
besitzen. Es wurde festgestellt, dass bei Verwendung der neu entwickelten
kommerziellen Katalysatoren, welche Silber, Alkalimetallpromotoren
und einen Rheniumpromotor auf einen Aluminiumoxidträger umfassen,
eine längere
Katalysatorlebensdauer erzielt werden kann, wenn die Chlorkohlenwasserstoffmenge während der
Dauer der Verwendung des Katalysators erhöht wird, d. h. gemeinsam mit
der Reaktionstemperaturerhöhung,
wie sie üblicherweise
zur Verringerung der Wirkungen der Katalysatordeaktivierung angewandt wird.
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Trotz
der bereits erzielten Verbesserung besteht ein Bedarf, die Leistung
eines rheniumhältigen
Katalysators weiter zu verbessern, insbesondere die Betriebsstabilität solch
eines Katalysators weiter zu erhöhen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung stellt ein Verfahren zur Epoxidierung eines Olefins bereit,
welches Verfahren das Umsetzen eines Olefin, Sauerstoff und ein
organisches Halogenid umfassenden Einsatzmaterials in Gegenwart eines
Katalysators umfasst, welcher Katalysator Silber und Rhenium auf
einem Träger
abgelagert umfasst, wobei der Katalysator Rhenium in einer Menge
von höchstens
1,5 mMol/kg, bezogen auf das Gewicht des Katalysators, und höchstens
0,0015 mMol/m2, bezogen auf die Oberfläche des
Trägers,
umfasst, und in welchem Verfahren die Reaktionstemperatur erhöht wird,
um wenigstens teilweise die Wirkung des Aktivitätsverlustes des Katalysators
zu verringern, während
das organische Halogenid in einer relativen Menge Q vorhanden ist, die
konstant gehalten wird, welche relative Menge Q das Verhältnis einer
effektiven molaren Menge von einer im Einsatzmaterial vorhandenen
aktiven Halogenspezies zu einer effektiven molaren Menge von im
Einsatzmaterial vorhandenen Kohlenwasserstoffen darstellt.
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Die
Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Herstellung eines 1,2-Diols,
eines 1,2-Diolethers oder Alkanolamins bereit, umfassend:
- – das
Erhalten eines Olefinoxids durch ein Verfahren zur Epoxidierung
eines Olefins, gemäß der vorliegenden
Erfindung, und
- – das
Umwandeln des Olefinoxids in den 1,2-Diol, den 1,2-Diolether oder das
Alkanolamin.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
unter anderen stellt die Erfindung einen Katalysator bereit, umfassend
Silber, Rhenium und einen Rheniumcopromotor, welcher unter Wolfram,
Molybdän,
Chrom, Schwefel, Phosphor, Bor und Verbindungen hievon ausgewählt ist,
abgelagert auf einem Träger,
wobei der Katalysator Rhenium in einer Menge von höchstens
0,9 mMol/kg, bezogen auf das Gewicht des Katalysators, und höchstens
0,0015 mMol/m2, bezogen auf die Oberfläche des
Trägers,
umfasst, und wobei der Katalysator ferner den Rheniumcopromotor
in einer Menge von wenigstens 0,1 mMol/kg, auf Basis der gesamten
Elemente, bezogen auf das Gewicht des Katalysators, umfasst.
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Die
Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Herstellung eines Katalysators
gemäß diesen
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung bereit, welches Verfahren das Ablagern von Silber
und einer ausreichenden Menge an Rhenium auf einem Träger umfasst.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ist besonders vorteilhaft einen Katalysator
anzuwenden, welcher eine Silberkomponente und eine rheniumenthaltende
Komponente umfasst, wobei die rheniumenthaltende Komponente in einer
verhältnismäßig geringen
Menge, wie sie für
die Verwendung in der Erfindung definiert ist, vorliegt. Obwohl
solche Katalysatoren eine niedrigere Anfangsselektivität aufweisen
können,
als sie durch Anwenden von mehr Rhenium erzielbar ist, wurde festgestellt,
dass sie während
der Anwendung ihrer Selektivität
besser aufrecht erhalten, sogar derart, dass sie nach einer be stimmten
Verwendungsdauer die Katalysatoren übertreffen, welche mehr Rhenium
umfassen, und dass sie daher eine längere Anwendungsdauer besitzen.
Diese technischen Wirkungen werden erhalten, wenn während der
Verwendung des Katalysators, während
der die Reaktionstemperatur erhöht
wird, um die Olefinoxidproduktion im Wesentlichen aufrecht zu erhalten,
die relative Menge Q im Wesentlichen nicht erhöht wird, sondern konstant gehalten
wird, typischerweise auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau. Dies
ist im Hinblick auf den hierin vorstehend angeführten Stand der Technik nicht
offensichtlich. Die
US-A-4766105 und
US-A-4761394 betreffen
die Anfangsleistung der Katalysatoren und deren Lehre ist derart,
dass ein Fachmann einen verhältnismäßig hohen
Rheniumgehalt anwenden würde,
um den maximalen Nutzen einer verbesserten Anfangsselektivität zu erzielen. Die
US-A-4766105 und
US-A-4761394 enthalten
nichts im Hinblick auf die mit der Alterung verbundenen Phänomene der
darin beschriebenen Katalysatoren. Die
EP-A-352850 lehrt,
dass für
eine verbesserte Katalysatorlebensdauer der Gehalt an organischem
Halogenid über
die Betriebsdauer des Katalysators erhöht wird. Bei der konstanten
Menge an im Einsatzmaterial vorhandenen Kohlenwasserstoffen, wie
sie in den Beispielen von
EP-A-352850 angewandt
wird, führt
ein Anstieg der Mengen an organischen Halogeniden effektiv zu einem Anstieg
der relativen Menge Q.
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Die
Definition einer relativen Menge Q, wie sie hierin vorstehend angeführt ist,
kann kurz wie folgt verdeutlicht werden. Mehr Details werden hierin
nachstehend zur Verfügung
gestellt. Im Allgemeinen wird mehr vom organischen Halogenid notwendig,
um einen bestimmten Effekt zu erzielen, wenn sich die Konzentration an
Kohlenwasserstoffen im Einsatzmaterial hin zu einem höheren Wert
verändert,
und umgekehrt. Es wird angenommen, dass im Gegensatz zu anderen
Komponenten des Einsatzmaterials die vorhandenen Kohlenwasserstoffe
(beispielsweise das Olefin und die gesättigten Kohlenwasserstoffe,
sofern vorhanden) die Fähigkeit besitzen,
organische Halogenide aus dem Katalysator zu entfernen oder zu strippen,
und dass es die Konzentration der aktiven Halogenspezies aus dem
Katalysator ist, welche aufrecht erhalten werden muss, im Gegensatz
zur Konzentration des organischen Halogenids im Reaktionsgemisch
an anderen Stellen als der Katalysatoroberfläche. Aus diesem Grund wird
die relative Menge Q des organischen Halogenids berücksichtigt.
Die relative Menge Q ist im Wesentlichen das Verhältnis von
der molaren Menge des organischen Halogenids zur molaren Menge an
Kohlenwasserstoffen, welche im Einsatzmaterial vorhanden sind. Da
es jedoch Unterschiede in dem Entfernungs-/Strippverhalten der verschiedenen Kohlenwasserstoffe
im Einsatzmaterial geben kann, kann es bevorzugt sein, bei der Berechnung
von Q, die molare Menge an Kohlenwasserstoffen durch eine sogenannte
effektive molare Menge an Kohlenwasserstoffen zu ersetzen. Die effektive
molare Menge an Kohlenwasserstoffen im Einsatzmaterial kann aus
der Einsatzmaterialzusammensetzung, wie hierin nachstehend angegeben,
berechnet werden, sodass diese die Unterschiede im Entfernungs-/Strippverhalten
zwischen den vorhandenen Kohlenwasserstoffen berücksichtigt. Es kann auch Unterschiede
im Verhalten der verschiedenen organischen Halogenide geben, da
in der Praxis häufig
ein Gemisch aus organischen Halogeniden vorhanden ist. Es kann daher
bei der Berechnung von Q bevorzugt sein, auch die molare Menge des
organischen Halogenids durch eine sogenannte effektive molare Menge
an aktiven Spezies des organischen Halogenids zu ersetzen. Die effektive
molare Menge der aktiven Spezies des organischen Halogenids im Einsatzmaterial
kann aus der Einsatzmaterialzusammensetzung (wie hierin nachstehend
beschrieben) berechnet werden, sodass diese die Unterschiede im
Verhalten der verschiedenen organischen Halogenide berücksichtigt.
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Der
Träger
für die
Verwendung in dieser Erfindung kann auf einem weiten Bereich von
Materialien basieren. Derartige Materi alien können natürliche oder künstliche
anorganische Materialien sein und sie können Feuerfestmaterialien,
Siliciumcarbid, Tone, Zeolithe, Aktivkohle und Erdalkalimetallcarbonate,
beispielsweise Calciumcarbonat umfassen. Bevorzugt sind Feuerfestmaterialien,
wie Aluminiumoxid, Magnesiumoxid, Zirkoniumoxid und Siliciumoxid.
Das am stärksten
bevorzugte Material ist α-Aluminiumoxid.
Typischerweise umfasst der Träger
wenigstens 85 Gew.-%, in noch typischerer Weise 90 Gew.-%, insbesondere
95 Gew.-% α-Aluminiumoxid,
häufig
bis zu 99,9 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des Trägers. Andere
Komponenten des α-Aluminiumoxidträgers können beispielsweise
Siliciumoxid, Alkalimetall, beispielsweise Natrium und/oder Kalium,
und/oder Erdalkalimetall, beispielsweise Calcium und/oder Magnesium,
umfassen.
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Die
Oberflächenfläche des
Trägers
kann geeigneterweise wenigstens 0,1 m2/g,
vorzugsweise wenigstens 0,3 m2/g, stärker bevorzugt
wenigstens 0,5 m2/g und insbesondere wenigstens
0,6 m2/g, bezogen auf das Gewicht des Trägers, betragen;
und die Oberflächenfläche kann
geeigneterweise höchstens
10 m2/g, vorzugsweise höchstens 5 m2/g
und insbesondere höchstens
3 m2/g, bezogen auf das Gewicht des Trägers, betragen. "Oberflächenfläche", wie hierin verwendet,
soll sich die auf die Oberflächenfläche beziehen,
wie sie durch die B. E. T. (Brunauer, Emmett und Teller) Methode,
wie sie in Journal of the American Chemical Society 60 (1938) S.
309–316
beschrieben ist, ermittelt wird. Eine hohe Oberflächenfläche aufweisende
Träger,
insbesondere, wenn sie α-Aluminiumoxidträger sind,
die wahlweise zusätzlich
Siliciumoxid, Alkalimetall und/oder Erdalkalimetall umfassen, gewährleisten
eine verbesserte Leistung und eine verbesserte Stabilität des Betriebs.
Wenn jedoch die Oberflächenfläche sehr
groß ist,
neigen die Träger
dazu, eine geringere Zerreibefestigkeit aufzuweisen. Es ist daher
schwieriger, einen eine hohe Oberflächenfläche aufweisenden α-Aluminiumoxidträger herzustellen.
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Die
Wasserabsorption des Trägers
liegt typischerweise im Bereich von 0,2 bis 0,8 g/g, vorzugsweise im
Bereich von 0,3 bis 0,7 g/g. Eine höhere Wasserabsorption kann
im Hinblick auf eine effizientere Ablagerung von Silber und weiteren
Elementen, sofern vorhanden, auf dem Träger durch Imprägnierung
günstig
sein. Bei einer höheren
Wasserabsorption kann der Träger
oder der daraus hergestellte Katalysator jedoch eine geringere Zerreibefestigkeit
besitzen. Wie hierin verwendet, wird angenommen, dass die Wasserabsorption
in Übereinstimmung
mit ASTM C393 gemessen wurde und dass die Wasserabsorption als Gewicht
des Wassers, welches in den Poren des Trägers relativ zum Gewicht des
Trägers
absorbiert werden kann, ausgedrückt
wird.
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Es
wird bevorzugt, dass die Trägerteilchen
in Form von geformten Körpern
vorliegen, deren Größe im Allgemeinen
durch Dimensionen eines Reaktors, in welchem sie abgelagert werden
sollen, bestimmt wird. Im Allgemeinen wurde es jedoch als sehr zweckmäßig gefunden,
Teilchen, wie geformte Körper
in Form von pulverigen Teilchen, trapezoiden Körpern, Zylindern, Sätteln, Kugeln,
Donuts und dergleichen zu verwenden. Die Zylinder können Vollzylinder
oder Hohlzylinder, gerade oder geneigt sein und deren Längen und
Querschnittsdimensionen können
etwa gleich sein und von 5 bis 10 mm betragen.
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Die
Leistung des Katalysators kann verbessert werden, wenn der Träger gewaschen
wird, um lösliche Rückstände vor
der Ablagerung der anderen Katalysatorbestandteile auf dem Träger zu entfernen.
Andererseits können
auch ungewaschene Träger
erfolgreich verwendet werden. Ein nützliches Verfahren zum Waschen
des Trägers
umfasst das Waschen des Trägers
auf kontinuierliche Weise mit heißem, entmineralisiertem Wasser,
bis sich die elektrische Leitfähigkeit
des abfließenden
Wassers nicht weiter verringert. Eine geeignete Temperatur des entminerali sierten
Wassers liegt im Bereich von 80 bis 100°C, beispielsweise bei 90°C bis 95°C. Es kann
auf
US-B-6368998 ,
welche hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist, Bezug genommen werden.
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Die
Herstellung der Katalysatoren ist in der Technik bekannt und bekannte
Verfahren sind auf die Herstellung des Katalysators anwendbar. Verfahren
zur Herstellung des Katalysators umfassen das Imprägnieren des
Trägers
mit einer Silberverbindung und das Durchführen einer Reduktion, um metallische
Silberteilchen auszubilden. Es kann beispielsweise auf
US-A-5380697 US-A-5739075 ,
EP-A-266015 ,
US-B-6368998 ,
WO 00/15333 ,
WO 00/15334 und
WO 00/15335 Bezug genommen werden,
welche hierin durch Bezugnahme aufgenommen sind.
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Die
Reduktion von kationischem Silber zu metallischem Silber kann während eines
Schritts durchgeführt
werden, in welchem der Katalysator getrocknet wird, sodass die Reduktion
als solche keinen separaten Verfahrensschritt erfordert. Dies kann
der Fall sein, wenn die Imprägnierungslösung ein
Reduktionsmittel umfasst, beispielsweise ein Oxalat, wie es in den
hierin nachstehenden Beispielen beschrieben ist. Ein derartiger Trocknungsschritt
wird geeigneterweise bei einer Reaktionstemperatur von höchstens
300°C, vorzugsweise bei
höchstens
280°C, stärker bevorzugt
bei höchstens
260°C, und
geeigneterweise bei einer Reaktionstemperatur von wenigstens 200°C, vorzugsweise
wenigstens 210°C,
stärker
bevorzugt wenigstens 220°C,
geeigneterweise während
einer Zeitspanne von wenigstens 1 Minute, vorzugsweise wenigstens
2 Minuten und geeigneterweise während
einer Zeitspanne von höchstens
20 Minuten, vorzugsweise höchstens
15 Minuten, stärker bevorzugt
höchstens
10 Minuten durchgeführt.
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Der
Katalysator umfasst Silber als ein katalytisch aktives Metall. Eine
bemerkbare katalytische Aktivität wird
durch Anwen den eines Silbergehalt des Katalysators von wenigstens
10 g/kg, bezogen auf das Gewicht des Katalysators, erzielt. Vorzugsweise
umfasst der Katalysator Silber in einer Menge von 50 bis 500 g/kg, stärker bevorzugt
von 100 bis 400 g/kg, beispielsweise 105 g/kg oder 120 g/kg oder
190 g/kg oder 250 g/kg oder 350 g/kg, bezogen auf das Gewicht des
Katalysators.
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Der
Katalysator umfasst auch Rhenium, wobei die Terminologie Rhenium
als solches und Verbindungen von Rhenium umfasst. Rhenium kann typischerweise
in einer Menge von wenigstens 0,1 mMol/kg, noch typischer von wenigstens
0,2 mMol/kg und vorzugsweise wenigstens 0,6 mMol/kg, insbesondere
wenigstens 0,7 mMol/kg, bezogen auf das Gewicht des Katalysators,
vorhanden sein. Rhenium ist in einer Menge von höchstens 1,5 mMol/kg, vorzugsweise
höchstens
1,2 mMol/kg, stärker
bevorzugt höchstens
0,9 mMol/kg, insbesondere höchstens
0,8 mMol/kg, bezogen auf das Gewicht des Katalysators, vorhanden.
Gemäß der Erfindung
liegt Rhenium in einer Menge von höchstens 0,0015 mMol/m2, bezogen auf die Oberflächenfläche des Trägers vor. Vorzugsweise beträgt die Menge
an Rhenium höchstens
0,0013 mMol/m2, stärker bevorzugt höchstens
0,0012 mMol/m2, bezogen auf die Oberflächenfläche des
Trägers.
Vorzugsweise beträgt
die Menge an Rhenium wenigstens 0,00001 mMol/m2,
stärker
bevorzugt wenigstens 0,00005 mMol/m2, insbesondere 0,0001
mMol/m2, bezogen auf die Oberflächenfläche des
Trägers.
Die Form, in welcher Rhenium auf dem Träger abgelagert werden kann,
ist für
die Erfindung nicht wesentlich. Beispielsweise kann Rhenium geeigneterweise
als ein Oxid oder als ein Oxyanion, beispielsweise als ein Rhenat
oder Perrhenat, in Salz oder Säureform
bereitgestellt werden.
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Der
Katalysator umfasst auch einen Rheniumcopromotor, ausgewählt unter
Wolfram, Molybdän, Chrom,
Schwefel, Phosphor, Bor und Verbindungen hievon in einer Menge von
wenigstens 0,1 mMol/kg, vorzugsweise im Bereich von 0,1 bis 30 mMol/kg, basierend
auf den gesamten Elementen, bezogen auf das Gewicht des Katalysators.
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Der
Katalysator umfasst vorzugsweise Silber, Rhenium, einen Rheniumcopromotor
und ein weiteres Element oder Verbindung hievon. Geeignete weitere
Elemente können
aus der Gruppe von Stickstoff, Fluor, Gruppe IA-Metallen, Gruppe-IIA-Metallen,
Titan, Hafnium, Zirkonium, Vanadium, Thallium, Thorium, Tantal,
Niob, Gallium und Germanium und Gemischen hievon ausgewählt sein.
Vorzugsweise werden die Gruppe-IA-Metalle unter Lithium, Kalium,
Rubidium und Cäsium
ausgewählt.
Am stärksten
bevorzugt ist das Gruppe-IA-Metall Lithium, Kalium und/oder Cäsium. Vorzugsweise
werden die Gruppe-IIA-Metalle unter Calcium und Barium ausgewählt. Typischerweise
ist das weitere Element im Katalysator in einer Menge von 0,01 bis 500
mMol/kg, in noch typischerer Weise von 0,05 bis 100 mMol/kg, berechnet
als das Element bezogen auf den Gesamtkatalysator, vorhanden. Sofern
möglich,
kann das weitere Element geeigneterweise als ein Oxyanion, beispielsweise
als Sulfat, Nitrat, Nitrit, Borat oder Molybdat, in Salz- oder Säureform
bereitgestellt werden. Salze von Gruppe-IA-Metallen oder Gruppe-IIA-Metallen
sind geeignet.
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Wolfram
kann typischerweise in einer Menge im Bereich von 0,05 bis 20 mMol/kg,
wie 0,1 mMol/kg oder 0,5 mMol/kg oder 1 mMol/kg oder 1,5 mMol/kg
oder 5 mMol/kg oder 15 mMol/kg vorliegen; Molybdän kann typischerweise im Bereich
von 1 bis 40 mMol/kg, wie 2,3 mMol/kg oder 12 mMol/kg oder 25 mMol/kg
vorliegen; und das Alkalimetall kann jeweils typischerweise in einer
Menge von 5 bis 100 mMol/kg vorliegen. Geeignete Mengen für Lithium
sind beispielsweise 5 mMol/kg oder 10 mMol/kg oder 30 mMol/kg oder
40 mMol/kg oder 50 mMol/kg oder 60 mMol/kg. Geeignete Mengen für Cäsium sind
beispielsweise 2 mMol/kg oder 3 mMol/kg oder 5 mMol/kg oder 7 mMol/kg
oder 10 mMol/kg oder 15 mMol/kg oder 33 mMol/kg oder 47 mMol/kg.
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Wenn
Wolfram und/oder Molybdän
vorhanden sind, kann das Molverhältnis
von der Menge an Rhenium zur Gesamtmenge an Wolfram und Molybdän typischerweise
im Bereich von 0,5 bis 5, vorzugsweise von 0,7 bis 3, beispielsweise
2 betragen.
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Besonders
bevorzugt werden Katalysator dieser Erfindung, welche Silber, Rhenium,
oder eine Verbindung hievon, ein Gruppe-IA-Metall oder eine Verbindung hievon,
insbesondere Lithium und/oder Cäsium,
und einen Rheniumcopromotor, ausgewählt unter Wolfram, Molybdän, Chrom,
Schwefel, Phosphor, Bor und Verbindungen hievon umfassen.
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Wie
hierin verwendet, soll die Menge an in den Katalysatoren vorhandenem
Alkalimetall die Menge sein, soweit sie aus den Katalysatoren mit
entionisiertem Wasser bei 100°C
extrahiert werden kann. Das Extraktionsverfahren umfasst das Extrahieren
einer 10-Gramm-Probe des Katalysators dreimal durch Erhitzen dieser
in 20 ml Portionen von entionisiertem Wasser während 5 Minuten bei 100°C und das
Bestimmen der relevanten Metalle in den kombinierten Extrakten unter
Verwenden eines bekannten Verfahrens, beispielsweise Atomabsorptionsspektroskopie.
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Wie
hierin verwendet, soll die Menge an in den Katalysatoren vorhandenem
Erdalkalimetall die Menge sein, soweit sie aus den Katalysatoren
mit 10 Gew.-% Salpetersäure
in entionisiertem Wasser bei 100°C
extrahiert werden kann. Das Extraktionsverfahren umfasst das Extrahieren
einer 10-Gramm-Probe des Katalysators durch Erhitzen dieser mit
einer 100 ml Portion von 10 Gew.-% Salpetersäure während 30 Minuten (1 atm, d.
h. 101,3 kPa) und das Bestimmen der relevanten Metalle in den kombinierten
Extrakten unter Verwenden eines bekannten Verfahrens, beispielsweise
Atomabsorptionsspektroskopie. Es wird auf die
US-A-5801259 Bezug genommen,
welche hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
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Obwohl
das vorliegende Epoxidierungsverfahren auf vielen Wegen ausgeführt werden
kann, ist es bevorzugt, dieses als Gasphasenverfahren durchzuführen, d.
h. als ein Verfahren, worin das Einsatzmaterial in der Gasphase
mit dem Katalysator in Kontakt gebracht wird, welcher als festes
Material vorhanden ist, typischerweise in einem Festbett. Im Allgemeinen
wird das Verfahren als kontinuierliches Verfahren durchgeführt.
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Das
Olefin zur Verwendung im vorliegenden Epoxidierungsverfahren kann
jedwedes Olefin, wie ein aromatisches Olefin, beispielsweise Styrol,
oder ein Diolefin, entweder konjugiert oder nicht, beispielsweise 1,9-Decadien
oder 1,3-Butadien, sein. Typischerweise ist das Olefin ein Monoolefin,
beispielsweise 2-Buten oder Isobuten. Vorzugsweise ist das Olefin
ein Mono-α-olefin,
beispielsweise 1-Buten oder Propylen. Das am stärksten bevorzugte Olefin ist
Ethylen.
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Die
Olefinkonzentration im Einsatzmaterial kann innerhalb eines weiten
Bereichs ausgewählt
werden. Typischerweise wird die Olefinkonzentration im Einsatzmaterial
höchstens
80 Mol-%, bezogen auf das gesamte Einsatzmaterial betragen. Vorzugsweise
wird sie im Bereich von 0,5 bis 70 Mol-%, insbesondere von 1 bis 60
Mol-%, auf gleicher Basis betragen. Wie hierin verwendet, wird als
Einsatzmaterial die Zusammensetzung betrachtet, welche mit dem Katalysator
in Kontakt gebracht wird.
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Das
vorliegende Epoxidierungsverfahren kann auf Luft oder auf Sauerstoff
basieren, siehe "Kirk-Othmer
Encyclopedia of Chemical Technology", 3. Auflage, Band 9, 1980, S. 445–447. Bei
dem auf Luft basierenden Verfahren wird Luft oder mit Sauerstoff
angereicherte Luft als Quelle des Oxidierungsmittels verwendet, wogegen
in dem auf Sauerstoff basierenden Verfahren hochreiner (wenigstens
95 Mol-%-iger) Sauerstoff als Quelle des Oxidationsmittels angewandt
wird. Gegenwärtig
sind die meisten Epoxidierungsanlagen auf Sauerstoff basierend und
dies ist eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Die
Sauerstoffkonzentration im Einsatzmaterial kann innerhalb eines
weiten Bereichs ausgewählt
werden. In der Praxis wird Sauerstoff jedoch im Allgemeinen in einer
Konzentration angewandt, welche ein entflammbares Regime vermeidet.
Typischerweise wird die angewandte Konzentration an Sauerstoff im
Bereich von 1 bis 15 Mol-%, noch typischer von 2 bis 12 Mol-% des
Gesamteinsatzmaterials betragen.
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Um
außerhalb
des entflammbaren Regimes zu bleiben, kann die Konzentration an
Sauerstoff im Einsatzmaterial verringert werden, wenn sich die Konzentration
des Olefins erhöht.
Die tatsächlichen
sicheren Betriebsbereiche hängen
gemeinsam mit der Einsatzmaterialzusammensetzung auch von den Reaktionsbedingungen
ab, wie von der Reaktionstemperatur und dem Druck.
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Ein
organisches Halogenid ist im Einsatzmaterial als Reaktionsmodifikationsmittel
zum Erhöhen
des Selektivität,
zum Unterdrücken
der unerwünschten
Oxidation von Olefin oder Olefinoxid zu Kohlendioxid und Wasser,
relativ zur gewünschten
Ausbildung von Olefinoxid, vorhanden. Organische Halogenide sind
insbesondere organische Bromide und noch spezieller organische Chloride.
Bevorzugte organische Halogenide sind Chlorkohlenwasserstoffe oder
Bromkohlenwasserstoffe. Stärker
bevorzugt werden sie aus der Gruppe von Methylchlorid, Ethylchlorid,
Ethylendichlorid, Ethylendibromid, Vinylchlorid oder einem Gemisch
hievon ausgewählt.
Am stärksten
bevorzugt sind Ethylchlorid und Ethylendichlorid.
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Die
organischen Halogenide sind im Allgemeinen als Reaktionsmodifikationsmittel
nützlich,
wenn sie in geringen Konzentrationen im Einsatzmaterial, beispielsweise
bis zu 0,01 Mol-%, bezogen auf das gesamte Einsatzmaterial, verwendet
werden.
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Wenn
es sich bei dem Olefin um Ethylen handelt, ist es insbesondere bevorzugt,
dass das organische Halogenid im Einsatzmaterial in einer Konzentration
von höchstens
50 × 10–4 Mol-%,
insbesondere höchstens 20 × 10–4 Mol-%,
noch besonderer bei höchstens
15 × 10–4 Mol-%,
bezogen auf das Gesamteinsatzmaterial, und vorzugsweise bei wenigstens
0,2 × 10–4 Mol-%,
insbesondere bei wenigstens 0,5 × 10–4 Mol-%,
noch spezieller wenigstens 1 × 10–4 Mol-%,
bezogen auf das Gesamteinsatzmaterial vorhanden ist.
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Zusätzlich zum
Olefin, zu Sauerstoff und dem organischen Halogenid kann das Einsatzmaterial
eine oder mehrere fakultative Komponenten, beispielsweise Kohlendioxid,
Inertgase und gesättigte
Kohlenwasserstoffe enthalten. Kohlendioxid ist ein Nebenprodukt
im Epoxidierungsverfahren. Kohlendioxid hat jedoch im allgemeinen
eine nachteilige Wirkung auf die Katalysatoraktivität. Typischerweise
wird eine Konzentration von Kohlendioxid im Einsatzmaterial im Überschuss
von 25 Mol-%, vorzugsweise im Überschuss
von 10 Mol-%, bezogen auf das gesamte Einsatzmaterial, vermieden.
Eine Konzentration von Kohlendioxid von so wenig wie 1 Mol-% oder
darunter, bezogen auf das gesamt Einsatzmaterial, kann angewandt
werden. Inertgase, beispielsweise Stickstoff oder Argon, können im
Einsatzmaterial in einer Konzentration von 30 bis 90 Mol-%, typischerweise
von 40 bis 80 Mol-% vorhanden sein. Geeignete gesättigte Kohlenwasserstoffe
sind Methan und Ethan. Wenn gesättigte
Kohlenwasserstoffe vorhanden sind, können sie in einer Menge bis
zu 8 Mol-%, bezogen auf das gesamte Einsatzmaterial, insbesondere
bis zu 75 Mol-% vorhanden sein. Häufig sind sie in einer Menge
von wenigstens 30 Mol-%, noch häufiger
von wenigstens 40 Mol-% vorhanden. Gesättigte Kohlenwasserstoffe können dem
Einsatzmaterial zugesetzt werden, um den Grenzwert für die Sauerstoffentflammbarkeit zu
erhöhen.
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Die
relative Menge Q ist das Verhältnis
von der effektiven molaren Menge an im Einsatzmaterial vorhandenen
aktiven Halogenspezies zur effektiven molaren Menge an im Einsatzmaterial
vorhandenen Kohlenwasserstoffen, wobei beide molaren Mengen in den
gleichen Einheiten ausgedrückt
werden, beispielsweise als Mol-%, bezogen auf das gesamte Einsatzmaterial.
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Für den Zweck
der Berechnung der effektiven molaren Menge der im Einsatzmaterial
vorhandenen aktiven Halogenspezies und dem Wert von Q, soll die
Anzahl an aktiven Halogenspezies, welche im Einsatzmaterial vorhanden
sind, als die Zahl an vorhandenen Halogenatomen angesehen werden.
Dies impliziert beispielsweise, dass 1 Mol Ethylendichlorid etwa
2 Mol an aktiven Spezies bereitstellt, d. h. alle vorhandenen Chloratome
stellen eine aktive Spezies bereit. Andererseits wurde auch festgestellt,
dass organische Halogenide, welche Methylverbindungen sind, wie
Methylchlorid und Methylbromid, weniger leicht reagierend sind und
daher können
2 bis 5 Mol, insbesondere 2,5 bis 3,5 Mol, geeigneterweise etwa
3 Mol der Methylverbindungen als 1 Mol an aktiven Spezies bereitstellend
angesehen werden. Diese Zahl kann durch Routineexperimente bestimmt
und verifiziert werden und, ohne Wunsch sich durch Theorie zu binden,
wird angenommen, dass diese Zahl höher ist, wenn die fragliche
Methylverbindung eine geringere Fähigkeit besitzt, das in Frage kommende
Halogenatom abzuspalten. Wenn das Einsatzmaterial beispielsweise
2 × 10–4 Mol-%
Ethylchlorid, 3 × 10–4 Mol-%
Vinylchlorid, 1 × 10–4 Mol-%
Ethylendichlorid und 1,5 × 10–4 Mol-%
Methylchlorid umfasst, kann die effektive molare Menge an aktiven
Halogenspezies berechnet werden, dass diese (2 × 10–4 × 1) + (3 × 10–4 × 1) + (1 × 10–4 × 2) + (1,5 × 10–4 × 1/3) =
7,5 × 10–4 Mol-%
beträgt.
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Zusammenfassend
kann die effektive molare Menge an aktiven Halogenspezies, welche
im Einsatzmaterial vorhanden sind, durch Multiplizieren der molaren
Menge von jedem der im Einsatzmate rial vorhandenen organischen Halogenide
mit einem Faktor und Addieren der Multiplikationsprodukte errechnet
werden, wobei jeder Faktor die Anzahl der aktiven Halogenatome,
welche pro Molekül
des in Frage kommenden organischen Halogenids vorhanden sind, darstellt,
unter der Annahme, dass der Faktor für ein organisches Halogenid,
welches eine Methylverbindung ist, im Bereich von 1/5 bis 1/2, in
typischerer Weise von 1/3,5 bis 1/2,5, geeigneterweise etwa 1/3,
liegen kann.
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Die
im Einsatzmaterial vorhandenen Kohlenwasserstoffe umfassen das Olefin
und jedweden vorliegenden gesättigten
Kohlenwasserstoff. Wie hierin vorstehend angeführt, wird angenommen, dass
die im Einsatzmaterial vorhandenen Kohlenwasserstoffe die Fähigkeit
besitzen, Halogenid von der Katalysatoroberfläche zu entfernen/zu strippen,
und das Ausmaß,
in welchem diese diese Aktivität
aufweisen, kann für
die verschiedenen Kohlenwasserstoffe unterschiedlich sein. Um diese
Unterschiede (relativ zu Ethylen) zu kompensieren, wird die molare
Menge von jedem der vorhandenen Kohlenwasserstoffe mit einem Faktor
multipliziert, bevor die molaren Mengen addiert werden, um die effektive
molare Menge der Kohlenwasserstoffe zu berechnen. Hierin beträgt der Faktor
von Ethylen per Definition 1; der Faktor für Methan kann höchstens
0,5, oder höchstens
0,4, typischerweise im Bereich von 0 bis 0,2, noch typischer im
Bereich von 0 bis 0,1 betragen; der Faktor für Ethan kann im Bereich von
50 bis 150, noch typischer von 70 bis 120 liegen; und der Faktor
für höhere Kohlenwasserstoffe
(das sind solche mit wenigstens 3 Kohlenstoffatomen) kann im Bereich
von 10 bis 10000, noch typischer von 50 bis 2000 betragen. Derartige
Faktoren können
durch Routineexperimente ermittelt und verifiziert werden, und ohne
Wunsch sich durch die Theorie zu binden, wird angenommen, dass der Faktor
höher wird,
wenn der fragliche Kohlenwasserstoff eine größere Fähigkeit zur Ausbildung von
Radikalen besitzt. Geeignete Faktoren für Methan, Ethan, Propan und
Cyclopropan, relativ zu Ethylen, sind etwa 0,1, etwa 85, etwa 1000
bzw. etwa 60. Beispielsweise kann, wenn das Einsatzmaterial 30 Mol-%
Ethylen, 40 Mol-% Methan, 0,4 Mol-% Ethan und 0,0001 Mol-% Propan
enthält,
die effektive molare Menge der Kohlenwasserstoffe berechnet werden,
dass diese (30 × 1)
+ (40 × 0,1)
+ (0,4 × 85)
+ (0,0001 × 1000)
= 68,1 Mol-% beträgt.
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Es
wird angemerkt, dass, wenn Ethylenoxid aus Ethylen ohne Vorhandensein
weiterer Kohlenwasserstoffe produziert wird, die effektive molare
Menge der Kohlenwasserstoffe der tatsächlichen molaren Menge entspricht,
und dass die Zugabe von Ethan oder höheren Kohlenwasserstoffen zu
einem Ethyleneinsatzmaterial signifikant zur effektiven molaren
Menge beiträgt,
wogegen jedwedes zugesetzte Methan einen verhältnismäßig geringen Beitrag liefert.
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Praktische
Werte von Q sind wenigstens 1 × 10–6,
insbesondere wenigstens 2 × 10–6 und
noch spezieller wenigstens 3 × 10–6.
Praktische Werte von Q sind typischerweise höchstens 100 × 10–6 und
noch typischer höchstens
60 × 10–6,
und insbesondere höchstens
50 × 10–6.
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Das
Epoxidierungsverfahren kann unter Verwendung von aus einem weiten
Bereich ausgewählten Reaktionstemperaturen
durchgeführt
werden. Vorzugsweise liegt die Reaktionstemperatur im Bereich von
150 bis 340°C,
stärker
bevorzugt im Bereich von 180 bis 325°C.
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Um
die Effekte der Deaktivierung des Katalysators zu verringern, kann
die Reaktionstemperatur allmählich
oder in einer Mehrzahl von Schritten, beispielsweise in Schritten
von 0,1 bis 20°C,
insbesondere von 0,2 bis 10°C,
noch besonderer von 0,5 bis 5°C
erhöht
werden. Die gesamte Erhöhung
der Reaktionstemperatur kann im Bereich von 10 bis 140°C, typischer
von 20 bis 100°C
betragen. Die Reaktionstemperatur kann typischerwei se von einem
Niveau im Bereich von 150 bis 300°C,
noch typischer von 200 bis 280°C,
erhöht werden,
wenn ein frischer Katalysator verwendet wird, auf ein Niveau im
Bereich von 230 bis 340°C,
typischer von 240 bis 325°C,
wenn sich die Aktivität
des Katalysators infolge des Alterns verringert hat.
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In Übereinstimmung
mit der Erfindung wird die Reaktionstemperatur erhöht, um wenigstens
teilweise den Effekt der Aktivitätsverluste
des Katalysators zu verringern, während der Wert von Q konstant
gehalten wird. Wie hierin verwendet, wird der Wert von Q als konstant
gehalten angesehen, wenn für
jedweden derartigen Temperaturanstieg von 10°C der Wert von Q aufrecht erhalten
wird, beispielsweise innerhalb höchstens 30%,
typischerweise innerhalb höchstens
20%, insbesondere höchstens
15%, noch spezieller höchstens
10%, am speziellsten höchstens
5%, des Werts von Q am Beginn dieses Temperaturanstiegs.
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Das
Epoxidierungsverfahren wird vorzugsweise bei einem Reaktoreinlassdruck
im Bereich von 1000 bis 3500 kPa durchgeführt. Die "GHSV" oder
stündliche
Gasraumgeschwindigkeit ist das Einheitsvolumen an Gas bei Normaltemperatur
und -druck (0°C,
1 atm, d. h. 101,3 kPa), welches über eine Volumseinheit an gepackten
Katalysator pro Stunde geleitet wird. Vorzugsweise liegt die GHSV
im Bereich von 1500 bis 10000 N1/(l. h), wenn das Epoxidierungsverfahren
ein Gasphasenverfahren ist, welches ein Katalysatorfestbett umfasst.
Vorzugsweise wird das Verfahren mit einer Arbeitsleistung im Bereich
von 0,5 bis 10 kMol hergestelltem Olefinoxid pro m3 Katalysator
pro Stunde, insbesondere 0,7 bis 8 kMol hergestelltem Olefinoxid
pro m3 Katalysator pro Stunde, beispielsweise
5 kMol hergestelltem Olefinoxid pro m3 Katalysator
pro Stunde hergestellt. Um die Effekte der Deaktivierung des Katalysators
zu verringern, kann die Reaktionstemperatur derart erhöht werden,
dass die Arbeitsleistung im Wesentlichen aufrecht erhalten wird,
was bedeutet, dass während
jedweder 30 Tagesperioden des Betriebs die Ar beitsleistung innerhalb
eines Bereichs von 0,5 bis 2, insbesondere von 0,7 bis 1,5 Mal der
durchschnittlichen Arbeitsleistung während dieser Periode gehalten
wird. Wie hierin verwendet, ist die Arbeitsleistung die Menge an
pro Einheitsvolumen an Katalysator pro Stunde produziertem Olefinoxid,
wobei die durchschnittliche Arbeitsleistung über eine Periode die Gesamtmenge
an pro Einheitsvolumen an Katalysator in dieser Periode produziertem
Olefinoxid, relativ zur Dauer dieser Periode, ist, und die Selektivität die molare
Menge an gebildetem Olefinoxid, relativ zur molaren Menge des umgewandelten
Olefinoxids ist.
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Das
hergestellte Olefinoxid kann aus dem Reaktionsgemisch durch in der
Technik bekannte Verfahren, beispielsweise durch Absorbieren des
Olefinoxids aus einem Reaktorauslassstrom in Wasser und fakultatives
Gewinnen des Olefinoxids aus der wässrigen Lösung durch Destillation gewonnen
werden. Wenigstens ein Teil der wässrigen Lösung, welche das Olefinoxid
enthält,
kann in einem darauffolgenden Verfahren zur Umwandlung des Olefinoxids
in einen 1,2-Diol, einen 1,2-Diolether oder ein Alkanolamin eingesetzt
werden.
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Das
im Epoxidierungsverfahren hergestellte Olefinoxid kann in einen
1,2-Diol, in einen 1,2-Diolether oder in ein Alkanolamin umgewandelt
werden.
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Die
Umwandlung in den 1,2-Diol oder den 1,2-Diolether kann beispielsweise
das Umsetzen des Olefinoxids mit Wasser, geeigneterweise unter Verwendung
eines sauren oder basischen Katalysators, umfassen. Um beispielsweise überwiegend
den 1,2-Diol und
weniger an 1,2-Diolether herzustellen, kann das Olefinoxid mit einem
zehnfachen molaren Überschuss
an Wasser in einer Flüssigphasenreaktion
in Gegenwart eines sauren Katalysators, z. B. 0,5 bis 1,0 Gew.-%
Schwefelsäure,
bezogen auf das gesamte Reaktionsgemisch, bei 50 bis 70°C bei 1 bar
absolut, oder in einer Gasphasenreaktion bei 130 bis 240°C und 20
bis 40 bar absolut, vorzugsweise bei Abwesenheit eines Katalysators,
umgesetzt werden. Wenn der Anteil an Wasser abgesenkt wird, wird
der Anteil an 1,2-Diolethern im Reaktionsgemisch erhöht. Die
so erhaltenen 1,2-Diolether können ein
Diether, Triether, Tetraether oder ein darauffolgender Ether sein.
Alternativ können
1,2-Diolether durch Umwandeln des Olefinoxids mit einem Alkohol,
insbesondere einem primären
Alkohol, wie Methanol oder Ethanol, hergestellt werden, indem wenigstens
ein Teil des Wassers durch den Alkohol ersetzt wird.
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Die
Umwandlung in das Alkanolamin kann das Umsetzen des Olefinoxids
mit einem Amin, wie Ammoniak, einem Alkylamin oder einem Dialkylamin
umfassen. Es kann wasserfreier oder wässriger Ammoniak verwendet
werden. Wasserfreier Ammoniak wird typischerweise verwendet, um
die Produktion von Monoalkanolamin zu begünstigen. Für die in der Umwandlung des
Olefinoxids zu Alkanolamin anwendbaren Verfahren kann beispielsweise
auf
US-A-4845296 Bezug
genommen werden, welche hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
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Der
1,2-Diol und der 1,2-Diolether können
in einer großen
Vielzahl von industriellen Anwendungen, beispielsweise auf den Gebieten
der Nahrungsmittel, Getränke,
des Tabaks, der Kosmetika, der thermoplastischen Polymere, der härtbaren
Harzsysteme, der Detergenzien, der Wärmeübertragungssysteme, etc., eingesetzt
werden. Alkanolamin kann beispielsweise bei der Behandlung ("dem Süßen") von Erdgas verwendet
werden.
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Sofern
nicht anders angegeben, besitzen die hierin erwähnten organischen Verbindungen,
beispielsweise die Olefine, 1,2-Diole,
1,2-Diolether, Alkanolamine und organischen Halogenide typischerweise
höchstens
40 Kohlenstoffatome, in noch typischerer Weise höchstens 20 Kohlenstoffatome,
insbesondere höchstens 10
Kohlenstoffatome, noch spezieller höchstens 6 Kohlenstoffatome.
Wie hierin definiert, umfassen die Bereiche für die Zahl der Kohlenstoffatome
(d. h. die Kohlenstoffzahl) die für die Grenzwerte der Bereiche
angegebenen Zahlen.
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Nachdem
die Erfindung allgemein beschrieben wurde, kann das Verständnis durch
Bezugnahme auf die folgenden Beispiele weiter vertieft werden, welche
nur für
Veranschaulichungszwecke vorgesehen sind und, sofern nicht anders
angeführt,
nicht einschränkend
sein sollen.
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BEISPIEL 1 – HERSTELLUNG VON KATALYSATOREN
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Ein α-Aluminiumoxid-Träger wurde ähnlich dem "Träger B", wie er in
US-A-5801259 geoffenbart
ist, welche hierin durch Bezugnahme aufgenommen wird, ausgewählt. Der
Träger
besaß eine
Oberflächenfläche von
etwa 0,77 m
2/g und eine Wasserabsorption
von etwa 0,39 g/g.
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Eine
Silber-Amin-Oxalat-Ausgangslösung
wurde durch das folgende Verfahren hergestellt:
415 g Natriumhydroxid
von Reagenzqualität
wurden in 2340 ml entionisiertem Wasser gelöst und die Temperatur wurde
auf 50°C
eingestellt.
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1699
g hochreines "Spectropure" Silbernitrat wurde
in 2100 ml entionisiertem Wasser gelöst und die Temperatur wurde
auf 50°C
eingestellt.
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Die
Natriumhydroxidlösung
wurde langsam der Silbernitratlösung
unter Rühren
zugesetzt, wobei eine Lösungstemperatur
von 50°C
beibehalten wurde. Dieses Gemisch wurde während 15 Minuten gerührt, anschließend wurde
die Temperatur auf 40°C
abgesenkt.
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Wasser
wurde aus dem im Mischschritt gebildeten Niederschlag entfernt und
die Leitfähigkeit
des Wassers, welches Natrium- und
Nitrationen enthielt, wurde gemessen. Eine Menge an fri schem, entionisiertem Wasser,
entsprechend der entfernten Menge, wurde der Silberlösung zurückgegeben.
Die Lösung
wurde während
15 Minuten bei 40°C
gerührt.
Das Verfahren wurde wiederholt, bis die Leitfähigkeit des entfernten Wassers
weniger als 90 μmho/cm
betrug. 1500 ml frisches entionisiertes Wasser wurden anschließend zugesetzt.
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630
g hochreines Oxalsäuredihydrat
wurden in ungefähr
100 g Inkrementen zugesetzt. Die Temperatur wurde bei 40°C gehalten
und der pH wurde über
7,8 gehalten.
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Das
Wasser wurde aus diesem Gemisch entfernt, um eine hochkonzentrierte
Silber enthaltende Aufschlämmung
zu hinterlassen. Die Silberoxalataufschlämmung wurde auf 30°C abgekühlt.
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699
g 92 Gew.-%iges Ethylendiamin (8 Gew.-% entionisiertes Wasser) wurden
zugesetzt, während eine
Temperatur von nicht mehr als 30°C
aufrecht erhalten wurde. Die resultierende Lösung enthielt ungefähr 27–33 Gew.-%
Silber.
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Die
Imprägnierungslösungen wurden
durch Zusetzen wässriger
Lösungen,
welche vorbestimmte Mengen an Lithiumhydroxid oder -nitrat, Ammoniumperrhenat,
Ammoniummetawolframat, Cäsiumhydroxid und
Wasser enthielten, zu Proben einer Silber-Amin-Oxalat-Ausgangslösung wie beschrieben, hergestellt.
Die Mengen wurden durch Berechnung, basierend auf der gewünschten
Zusammensetzung des herzustellenden Katalysators, vorbestimmt. Die
Mengen an Cäsium
waren derart, dass die Katalysatoren bei der Anfangsleistung bei
den gegebenen Mengen an Silber, Rhenium, Wolfram und Lithium optimal
waren.
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Eine
Trägerprobe
von ungefähr
30 g wurde während
einer Minute bei Umgebungstemperatur unter 25 mm Hg Vakuum gesetzt.
Ungefähr
50 g der imprägnierenden
Lösung
wurden anschließend
zugesetzt, um den Träger
unterzutauchen, und das Vakuum wurde bei 25 mm Hg während zusätzlicher
3 Minuten aufrecht erhalten. Das Vakuum wurde anschließend aufgehoben
und der Überschuss
an imprägnierender
Lösung
wurde aus dem Katalysatorvorläufer
durch Zentrifugieren bei 500 UpM während 2 Minuten entfernt. Der
Katalysatorvorläufer
wurde anschließend
getrocknet, wobei er bei 250°C
bei 5,5 Minuten in einem Luftstrom geschüttelt wurde. Die Zusammensetzungen
der erhaltenen Katalysatoren waren wie in Tabelle I angeführt.
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BEISPIEL 2 – TESTEN VON KATALYSATOREN
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Die
Katalysatoren A, B, E und F von Beispiel 1 wurden verwendet, um
Ethylenoxid aus Ethylen und Sauerstoff herzustellen. Dazu wurden
1,5 bis 2 g zerkleinerter Katalysator in ein Edelstahl-U-Rohr eingebracht. Das
Rohr wurde in ein geschmolzenes Metallbad (Wärmemedium) eingetaucht und
die Enden wurden an ein Gasstromsystem angebunden. Das Gewicht des
verwendeten Katalysators und die Einlassgasdurchflussgeschwindigkeit
wurden eingestellt, um eine stündliche
Gasraumgeschwindigkeit von 6800 Nl/(l. h), wie für den unzerkleinerten Katalysator
berechnet, zu erhalten. Der Gasdurchsatz betrug 16,9 Nl/h. Der Einlassgasdruck betrug
1550 kPa.
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Das
Gasgemisch wurde durch das Katalysatorbett in einer "Einmal-durch"-Betriebsweise durchgeleitet,
während
des gesamten Testlaufs, einschließlich des Beginns, bestand
es aus 25 Vol.-% Ethylen, aus 7 Vol.-% Sauerstoff, 5 Vol.-% Kohlendioxid,
63 Vol.-% Stickstoff und 2,0 bis 6,0 ppm pro Volumen (ppmv) Ethylchlorid.
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Für die Katalysatoren
A, B und E betrug die Anfangsreaktortemperatur 180°C und diese
wurde mit einer Geschwindigkeit von 10°C pro Stunde auf 225°C erhöht und anschließend eingestellt,
um einen konstanten Ethylenoxidgehalt von 1,5 Vol.-% im Auslassgasstrom
bei einer Ethylchloridkonzentration von 2,5 ppmv zu erzielen (Q
entspricht 10 × 10–6;
für die
Katalysatoren A, B und E ist die Selektivität verhältnismäßig unempfindlich gegenüber der
Ethylchloridkonzentration, sodass ein Standard von 2,5 ppmv ausgewählt wurde).
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Für den Katalysator
F betrug die Anfangsreaktortemperatur 225°C und diese wurde mit einer
Geschwindigkeit von 10°C
pro Stunde auf 245°C
erhöht
und anschließend
eingestellt, um einen konstanten Ethylenoxidgehalt von 1,5 Vol.-%
im Auslassgasstrom zu erhalten. Die Ethylchloridkonzentration wurde
periodisch von 1 bis 5 ppmv variiert, um das Niveau zu identifizieren,
welches die optimale Selektivität
lieferte. Die optimale Ethylchloridkonzentration früh im Test
betrug 2,6 ppmv (Q entspricht 10,4 × 10–6).
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Die
Anfangsleistungsdaten der Katalysatoren wurden erhalten, wenn die
Katalysatoren während
insgesamt wenigstens 1 bis 2 Tagen bei einem konstanten Ethylenoxidgehalt
von 1,5 Vol.-% im Auslassgasstrom im Strom waren. Anschließend wurden
die Katalysatoren beschleunigten Alterungsbedingungen unterworfen, indem
die Temperatur erhöht
wurde, um 2,25 Vol.-% Ethylenoxidgehalt im Auslassgasstrom zu erzielen.
Die Bedingungen wurden periodisch (d. h. nach jeder 0,08 kT/m3 kumulativen Ethylenoxidproduktion) auf
1,5 Vol.-% Ethylenoxidgehalt im Auslassgasstrom während 2
bis 5 Tagen rückgeführt, um
die Katalysatorleistung bei den Bedingungen von 1,5 Vol.-% Ethylenoxidgehalt
zu überwachen.
Im Lauf, welcher den Katalysator F betraf, wurde die Ethylchloridkonzentration
ebenfalls periodisch variiert, um das Niveau zu identifizieren,
welches die optimale Selektivität
gewährleistete.
Die optimale Selektivität
wurde mit der Alterung des Katalysators und der erhöhten Reaktionstemperatur
bei kontinuierlich höheren
Mengen an Ethylchlorid gefunden.
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Die
Anfangsleistungswerte (oder die nahe dem Anfang vorliegenden) Leistungswerte
für die
Selektivität
und die Reaktionstemperatur und die Werte nach den kumulativen Ethylenoxidproduktionen
von 0,8 und 1,6 kT/m3 Katalysator sind in
Tabelle II, nachstehend angeführt
(alle Werte wurden bei einem Ethylengehalt im Auslassgasstrom von
1,5 Vol.-% eingeholt). Eine niedrigere Reaktionstemperatur, die
notwendig ist, um einen bestimmten Ethylenoxidgehalt im Auslassgasstrom
zu erhalten, ist ein Hinweise für
eine höhere
Aktivität
des Katalysators. Bei der Verwendung von Katalysator F, wurde der
Lauf bei 1,5 kT/m3 aufgrund schwerwiegender Deaktivierung
des Katalysators unter brochen. Unmittelbar vor der Unterbrechung
war die Selektivität
auf 80% gefallen, die Ethylchloridkonzentration betrug 4,8 ppmv
(Q entspricht 19,2 × 10–6)
und die Reaktionstemperatur erhöhte
sich auf über
285°C. Zusätzlich konnte
nach der kumulativen Ethylenoxidproduktion von 0,81 kT/m3 der Katalysator F bei den Bedingungen von
2,25 Vol.-% Ethylenoxidgehalt im Auslassgasstrom aufgrund der schwerwiegenden
Deaktivierung nicht unter dem 285°C
Betriebsgrenzwert verwendet werden, sodass bei 0,81 bis 1,5 kT/m3 die Daten bei den Bedingungen von 1,5 bis
2 Vol.-% Ethylenoxid gesammelt wurden.
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Das
Beispiel 2 zeigt, dass bei einem niedrigeren Gehalt an Rhenium die
Katalysatoren eine erhöhte Lebensdauer
besitzen und schließlich
das Olefinoxid mit einer höheren
Selektivität
herstellen, als die Katalysatoren, welche einen höheren Rheniumgehalt
und eine höhere
Anfangsselektivität
aufweisen. Die Katalysatoren, welche einen niedrigeren Rheniumgehalt
besitzen, übertreffen
auch die rheniumfreien Katalysatoren, indem sie mehr Olefinoxid über ihre
Lebensdauer produzieren.
-
BEISPIEL 3 – TESTEN VON KATALYSATOREN
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Die
Katalysatoren B, C und D von Beispiel 1 wurden in ähnlicher
Weise wie in Beispiel 2 angeführt getestet,
jedoch waren die Reaktionsbedingungen unterschiedlich und das Testen
wurde bei einer niedrigeren kumulativen Ethylenoxidproduktion unterbrochen.
Die Bedingungen waren hinsichtlich der folgenden Aspekte unterschiedlich:
eine stündliche
Gasraumgeschwindigkeit von 3300 Nl/(l. h), berechnet für unzerkleinerten
Katalysator, der Einlassgasdruck betrug 1550 kPa, das durch das
Katalysatorbett durchgeleitete Gasgemisch bestand aus 30 Vol.-%
Ethylen, 8,5 Vol.-% Sauerstoff, 5 Vol.-% Kohlendioxid, 56,5 Vol.-%
Stickstoff und 2,5 ppmv Ethylchlorid (Q entspricht 8,3 × 10–6).
Die endgültige
Ethylchloridkonzentration betrug 2,5 ppmv. Die Anfangsleistungsdaten
der Katalysatoren wurden erhalten, nachdem die Katalysatoren während insgesamt
wenigstens 1–2
Tagen bei konstantem Ethylenoxidgehalt von 3 Vol.-% im Auslassgasstrom
im Strom waren. Danach wurden die Katalysatoren beschleunigten Alterungsbedingungen
unterworfen, indem die Temperatur erhöht wurde, um 3,75 Vol.-% Ethylenoxidgehalt
im Auslassgasstrom zu erzielen. Die Bedingungen wurden periodisch
(d. h. alle 0,08 kT/m3 kumulativer Ethylenoxidproduktion)
auf 3 Mol-% Ethylenoxidgehalt im Auslassgasstrom während 2
Tagen rückgestellt,
um die Katalysatorleistung bei den Bedingungen von 3 Vol.-% Ethylenoxidgehalt
zu überwachen.
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Die
Ergebnisse sind wie in Tabelle III angegeben.
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Obwohl
die Katalysatoren von Beispiel 3 einen unterschiedlichen Gehalt
an Wolfram, Cäsium
und Lithium aufweisen, besitzen sie praktisch die gleiche Leistung,
als Funktion der kumulativen Ethylenoxidproduktion.
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BEISPIEL 4 – HERSTELLUNG UND TESTEN VON
KATALYSATOREN
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Katalysatoren
wurden auf eine Weise hergestellt, wie es im Beispiel 1 beschrieben
ist, unter Verwendung eines α-Aluminiumoxids
mit einer Oberflächenfläche von
2,0 m
2/g als Träger, und einer Wasserabsorption
von 0,42 g/g. Der Träger
wurde mit Wasser gewaschen, gemäß dem Verfahren
von
US-B-6368998 ,
welche hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist. Die Imprägnierungslösungen wurden
durch Zusetzen von wässrigen
Lösungen
zur Silber-Amin-Oxalat-Ausgangslösung
hergestellt, welche Lösungen
vorbestimmte Mengen an Lithiumhydroxid, Ammoniumperrhenat, Cäsiumhydroxid,
Ammoniumsulfat und Wasser umfassen. Der erhaltene Katalysator umfasste
145 g/kg Silber, 40 mMol/kg Lithium und weitere Komponenten wie
in Tabelle IV angeführt.
Die Katalysatoren wurden hinsichtlich ihrer Anfangsleistung unter
Verwendung der für
Beispiel 3 ausgeführten
Verfahren getestet, mit der Ausnahme, dass in dem Gasgemisch der
Sauerstoffgehalt 8 Vol.-% betrug und der Stickstoffgehalt 57 Vol.-%
betrug. Die Ergebnisse waren wie in Tabelle IV angeführt.
-
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Der
Katalysator G wurde hinsichtlich seiner Anfangsleistung bei verschiedenen
Konzentrationen von Ethylchlorid im Gasgemisch, welches durch das
Katalysatorbett geleitet wurde, getestet. Die Ergebnisse sind in
Tabelle V gezeigt. TABELLE V
| Ethylchlorid,
ppmv | Q | Anfangsselektivität Mol-% | Anfangsaktivität °C |
| 0 | 0 | 76,5 | 211 |
| 0,5 | 1,7 × 10–6 | 79,5 | 211 |
| 1 | 3,3 × 10–6 | 80,5 | 212 |
| 1,5 | 5 × 10–6 | 81 | 213 |
| 2 | 6,7 × 10–6 | 81 | 215 |
| 2,5 | 8,3 × 10–6 | 81 | 217 |
| 3,5 | 11,7 × 10–6 | 81 | 223 |
| 5 | 16,7 × 10–6 | 81 | 227 |
| 1) Erfindung |
-
Experiment 1 – Testen von Katalysatoren
-
Die
Katalysatoren J und K (der Katalysator K zu Vergleichszwecken) von
Tabelle VI wurden unter Verwendung des Verfahrens, wie es in Beispiel
1 beschrieben ist, hergestellt. Die in der Herstellung der Katalysatoren
verwendeten α-Aluminiumoxidträger besaßen eine
Oberflächenfläche und
eine Wasserabsorption wie sie in Tabelle VI angeführt sind.
Der Katalysator besaß einen
Rheniumgehalt von 1 mMol/kg, einen Sulfatgehalt von 1 mMol/kg und
Silber-, Cäsium-
und Lithiumgehalte wie in Tabelle VI angeführt.
-
-
Die
Katalysatoren J und K wurden hinsichtlich ihrer Anfangsleistung
bei verschiedenen Konzentrationen an Ethylchlorid in dem durch das
Katalysatorbett durchgeleiteten Gasgemisch unter Verwendung der
Bedingungen, wie sie im Beispiel 3 beschrieben sind, getestet, mit
der Ausnahme, dass die Tests bei einem konstanten Sauerstoffumwandlungsniveau
von 40 Mol-% durchgeführt
wurden. Die Ergebnisse vom Katalysator J und Katalysator K sind
in den Tabellen VII bzw. VIII gezeigt. TABELLE VII (Katalysator J)
| Ethylchlorid,
ppmv | Q | Anfangsselektivität Mol-% | Anfangsaktivität °C |
| 2 | 6,7 × 10–6 | 83 | 231 |
| 2,5 | 8,3 × 10–6 | 83 | 232 |
| 3,5 | 11,7 × 10–6 | 82,5 | 232 |
| 5 | 16,7 × 10–6 | 82,5 | 235 |
TABELLE VIII (Katalysator K
1))
| Ethylchlorid,
ppmv | Q | Anfangsselektivität Mol-% | Anfangsaktivität °C |
| 2,5 | 8,3 × 10–6 | 85,5 | 262 |
| 2,8 | 9,3 × 10–6 | 86,5 | 259 |
| 3,1 | 10,3 × 10–6 | 86 | 257 |
| 1) zum Vergleich |
-
Die
Ergebnisse in den Tabellen V, VII und VIII zeigen, dass Katalysatoren,
welche einen niedrigen Rheniumgehalt aufweisen, wie er für die Verwendung
in dieser Erfindung definiert ist, sich hinsichtlich ihres Ansprechens
auf eine erhöhten
Gehalt an organischem Halogenid im Einsatzmaterial im Vergleich
zu Katalysatoren mit einem höheren
Rheniumgehalt unterschiedlich verhalten. Die Tabellen V und VII,
zeigen, dass Katalysatoren mit dem niedrigen Rheniumgehalt sich
in der Anfangsaktivität
bei einem erhöhten
Gehalt an organischen Halogeniden verringern. Dies ist ähnlich dem
Verhalten von Katalysatoren, welche von Rhenium frei sind (siehe
EP-A-352850 , darin
4, "KATALYSATOR
B"). Die Tabelle
VIII zeigt, dass Katalysatoren mit einem höheren Rheniumgehalt relativ
zum Gewicht des Trägers
in der Anfangsaktivität
bei einem erhöhten
Gehalt an organischen Halogenid ansteigen, um den Gehalt an organischem
Halogenid, bei welchem diese Katalysator, ein verhältnismäßig scharfes
Selektivitätsoptimum
zeigen. Dies ist ähnlich
zu den Rheniumkatalysatoren, welche in
EP-A-352850 gelehrt werden (siehe darin
4, "KATALYSATOR
A"). Ohne Wunsch
sich durch die Theorie zu binden, wird angenommen, dass dieses unterschiedliche
Verhalten in der Anfangsleistung mit der Feststellung dieser Erfindung
in Beziehung steht, dass nämlich
Katalysatoren, welche den geringen Rheniumgehalt besitzen, in einem
Olefinepoxidierungsverfahren bei einem konstanten Wert von Q in
vorteilhafter Weise angewandt werden, wenn die Reaktionstemperatur
erhöht
wird, um wenigstens teilweise die Wirkung der Katalysatordeaktivierung
zu verringern.