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DE602004008708T2 - Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit einem ringförmigen Reflektor und entsprechender verbesserter Reflektor - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit einem ringförmigen Reflektor und entsprechender verbesserter Reflektor Download PDF

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DE602004008708T2
DE602004008708T2 DE602004008708T DE602004008708T DE602004008708T2 DE 602004008708 T2 DE602004008708 T2 DE 602004008708T2 DE 602004008708 T DE602004008708 T DE 602004008708T DE 602004008708 T DE602004008708 T DE 602004008708T DE 602004008708 T2 DE602004008708 T2 DE 602004008708T2
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DE
Germany
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lighting device
annular element
lateral surface
reflector
interface
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE602004008708T
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English (en)
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DE602004008708D1 (de
Inventor
Salvatore Pierro
Maria Teresa Dalmasso
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Marelli Automotive Lighting Italy SpA
Original Assignee
Automotive Lighting Italia SpA
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE602004008708T2 publication Critical patent/DE602004008708T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V7/00Reflectors for light sources
    • F21V7/0091Reflectors for light sources using total internal reflection
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S41/00Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps
    • F21S41/30Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps characterised by reflectors
    • F21S41/32Optical layout thereof
    • F21S41/322Optical layout thereof the reflector using total internal reflection

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Beleuchtungseinrichtung für Straßenfahrzeuge – die entweder ein Frontscheinwerfer, insbesondere ein Abblendlicht oder eine Nebellampe, oder eine Signallampe, wie beispielsweise eine Park-, Brems- oder Blinklichtlampe – die einen innovativen, kompakten, hocheffizienten Reflektor besitzt, sein kann.
  • In der nachfolgenden Offenbarung, und in den Ansprüchen, bezieht sich deshalb der Ausdruck „Beleuchtungseinrichtung" auch auf eine Lichtsignalvorrichtung, wie beispielsweise eine Signallampe.
  • Im Wesentlichen existieren, wie bekannt ist, zwei Verfahren, um die Abdeckung oder die Abdecklinse eines Fahrzeug-Frontscheinwerfers oder einer Signallampe durch Einschalten einer Lichtquelle zu beleuchten: ein direktes Beleuchtungsverfahren (das normalerweise für Signallampen verwendet wird), bei dem die Lichtquelle, entweder direkt oder mittels einer Lichtführung (z. B. einer optischen Faser), direkt zumindest einen Teil einer äußeren Linse beleuchtet, die geeignete Prismen besitzt; oder die Strahlen, die durch die Lichtquelle erzeugt sind, werden gesammelt und durch einen Reflektor auf die Linse (oder auf einen Teil davon), die beleuchtet werden soll, gerichtet.
  • Die Beleuchtungseinrichtung kann, unter Verwendung des ersten Verfahrens, einfach herzustellen sein, allerdings muss der Strahl durch die Linse selbst geformt werden (d. h. die Strahlen, die über die Linse, oder einen Teil davon, abgegeben werden, müssen verteilt werden), was, andererseits, stark die Kosten der Linse erhöht, und, auf der anderen Seite, der Linse eine gegebene, geometrische Anordnung auferlegt, die oftmals, insbesondere aus Gründen des Designs, nicht akzeptabel ist.
  • Unter Verwendung des zweiten Verfahrens, und insbesondere von so genannten Reflektoren mit „komplexer Oberfläche", können transparente Linsen irgendeiner Form verwendet werden, die darüber hinaus sehr populär sowohl bei Verbrauchern als auch Designern von Fahrzeugkarosserien sind, allerdings ist der Reflektor extrem teuer herzustellen.
  • Weiterhin sind Reflektoren, die metallisierte Oberflächen haben, nicht ökologisch und können nicht recycelt werden, wenn das Fahrzeug verschrottet wird.
  • In beiden Fällen kann die Lichtquelle von der Außenseite des Fahrzeugs aus sichtbar sein, und um gefärbtes Licht (wie zum Beispiel in dem Fall von Signallampen) abzugeben, müssen gefärbte Filter verwendet werden, und diese sind auch von der Außenseite insbesondere dann sichtbar, wenn transparente Linsen verwendet werden.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Beleuchtungseinrichtung zu schaffen, die so ausgelegt ist, um die vorstehend angegebenen Nachteile zu beseitigen, und die im Aussehen „vollständig transparent" ist und deshalb stilistisch in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie neutral ist, während sie gleichzeitig kompakt ist, billig herzustellen ist und hoch effizient ist.
  • Das vorstehende Problem wird nicht vollständig durch den Stand der Technik gelöst. Das Dokument US2002/0085384A1 , das der nächste Stand der Technik ist, bezieht sich auf ein Beleuchtungssystem, insbesondere für Fahrzeuge, bei denen das Licht, das durch die Lichtquelle erzeugt ist, durch einen transparenten, ringförmigen Körper, mit Totalreflexion gesammelt wird; das Licht durch eine innere, seitliche Fläche des transparenten Körpers gesammelt wird und durch eine vordere Fläche davon reflektiert wird; danach das Licht allerdings durch mindestens einen Separator gesammelt werden muss, der so angeordnet ist, um zu der vorderen Fläche hinzuweisen, was zu einer sehr massigen Vorrichtung in der Längsrichtung (die Richtung der optischen Achse) führt.
  • Die transparenten, ringförmigen „Reflektoren", ähnlich zu denjenigen der US2002/0085384A1 , sind auch aus der US-A-2,763,288 und der JP2003086009 bekannt. Allerdings besitzt auch in diesem Fall die gesamte Beleuchtungseinrichtung eine sehr große Baugröße, und zwar in dem US-Patent in der radialen Richtung, in der Japanischen Patentanmeldung wiederum in der axialen (Längs-) Richtung, und weiterhin benötigt letztere die Verwendung einer zusätzlichen Linse, um den Lichtstrahl zu formen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Beleuchtungseinrichtung für Straßenfahrzeuge geschaffen, wie sie im Anspruch 1 beansprucht ist.
  • Es wird auch ein verbesserter, kompakter, hoch effizienter, ringförmiger Reflektor geschaffen, wie er im Anspruch 17 beansprucht ist.
  • Genauer gesagt ist der Reflektor gemäß der Erfindung durch einen einzelnen, transparenten Block in der Form eines ringförmigen Elements definiert, das eine Innenreflexionslinse bildet, und drei Begrenzungsflächen, die durch die innere und die äußere seitliche Fläche der vorderen Fläche des ringförmigen Elements definiert sind, und einen hinteren Befestigungsring aufweist.
  • In der Beleuchtungseinrichtung gemäß der Erfindung ist der Reflektor gemäß der Erfindung deshalb so montiert, um seitlich die Lichtquelle – die zum Beispiel durch einen Kolben in der Mitte des Reflektors definiert ist – so zu umgeben, dass die innere, seitliche Fläche des Reflektors die Lichtstrahlen, die von der Quelle abgegeben sind, sammelt und sie in einen radialen Strahl kollimiert, der auf die äußere seitliche Fläche gerichtet ist, die so ausgelegt ist, um den Strahl, innerhalb der Linse mit Innenreflexion, die durch den Reflektor definiert ist, auf die ringförmige Vorderfläche total zu reflektieren, die so beleuchtet wird, um einen Strahl zu erzeugen, der auf die transparente Linse oder eine Abdeckung, die das Vorrichtungsgehäuse verschließt, gerichtet ist.
  • Der Hauptvorteil der Beleuchtungseinrichtung und des Reflektors gemäß der Erfindung liegt in deren Kompaktheit in Tieferrichtung, d. h. in der allgemeinen Richtung der Symmetrieachse des Reflektors, der, entsprechend der vorstehenden Beschreibung, deshalb die optische Achse des Beleuchtungssystems definiert, die, in Benutzung, in der Fahrrichtung des Fahrzeugs liegt. Weiterhin ist kein Erfordernis vorhanden, den Reflektor zu metallisieren, was stark die Kosten verringert, die Herstellung vereinfacht und die Verschmutzung verringert. Die Beleuchtungseinrichtung und der Reflektor, die so gebildet sind, können auch vollständig recycelt werden, was zu einem hohen Grad einer Lichtsammeleffektivität führt, und, was nicht weniger wichtig ist, ein innovatives, transparentes Aussehen, das sehr populär bei Designern und Verbrauchern sein sollte, besitzt.
  • Es sollte betont werden, dass hier und in der nachfolgenden Offenbarung der Ausdruck „ringförmig" in einem nicht einschränkenden Sinne verwendet wird, und umfasst deshalb nicht nur Reflektoren, die durch seitliche Flächen, die durch Rotationsfiguren definiert sind, begrenzt sind, sondern auch Reflektoren, die durch seitliche Flächen begrenzt sind, die durch prismatische Figuren, ob nun symmetrisch oder nicht, definiert sind, die durch eine Translation eines Polygons entlang der optischen Achse des Reflektors erzeugt sind.
  • Eine nicht einschränkende Ausführungsform der Erfindung wird anhand eines Beispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 stellt einen Aufriss, der entlang einer vertikalen Längsebene geschnitten ist, einer Beleuchtungseinrichtung für ein Straßenfahrzeug gemäß der Erfindung dar;
  • 2 stellt eine Dreiviertel-Vorderansicht in einer Perspektiven eines verbesserten, ringförmigen Reflektors, gemäß der Erfindung, dar, der einen Teil der Beleuchtungseinrichtung der 1 bildet.
  • In den 1 und 2 bezeichnet das Bezugszeichen 1 insgesamt eine Beleuchtungseinrichtung eines Straßenfahrzeugs des Typs, der ein Gehäuse 2; eine Lichtquelle 3 und einen Reflektor 4, der innerhalb des Gehäuses 2 aufgenommen ist; und eine transparente Abdeckung 5, die das Gehäuse 2 verschließt und so positioniert ist, um zu der Lichtquelle 3 hinzuweisen; aufweist.
  • In Abhängigkeit von der Form des Reflektors 4, von dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein bekannter, optischer Elemente auf der Abdeckung 5, von dem Typ einer Lichtquelle 3, die verwendet wird, von dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein bekannter Zusatzelemente (Linsen, gefärbte Filter, usw.), die nicht zum Zwecke der Vereinfachung dargestellt sind, kann die Vorrichtung 1 entweder als ein Frontscheinwerfer, zum Beispiel ein Abblendlicht oder eine Nebellampe, oder als eine Signallampe, z. B. eine Blink-, Brems- oder Parklampe, verwendet werden; wobei sich die Anwendungen nur in Bezug auf die „Anpassung" im Hinblick auf die Intensität und die Richtung (Neigung) eines Strahls 6, der von der Vorrichtung 1 über die Abdeckung 5 abgegeben wird, unterscheiden.
  • In dem nicht einschränkenden Beispiel, das dargestellt ist, besitzt das Gehäuse 2 eine Rückwand 7, die einen Sitz 8 und einen entfernbaren Stecker 9 umfasst, der elektrische Kontakte 10 besitzt und die Lichtquelle 3 trägt, die durch einen Kolben definiert ist, wobei ein axiales Filament 11 entlang einer Achse A liegt, die, in Benutzung, die optische Achse der Vorrichtung 1 definiert. In Benutzung liegt die optische Achse A parallel zu der Fahrrichtung des Fahrzeugs (bekannt und nicht dargestellt), an der die Vorrichtung 1 befestigt werden kann.
  • Der Sitz 8 ist mit dem Kolben 3 und einem Befestigungs- und Halteelement (einem Bund) 14 eines Reflektors 4 befestigt. Der Kolben bzw. die Glühlampe 3, der entweder „weißes" oder farbloses Licht oder gefärbtes Licht abgeben kann, kann eine integrierte, bekannte Abblendeinrichtung (Blinder) 15 an der Vorderseite (d. h. zu der Abdeckung 5 hin) haben, oder eine bekannte Abblendeinrichtung (die nicht zum Zwecke der Vereinfachung dargestellt ist) kann in einer bekannten Art und Weise innerhalb des Gehäuses 2, zwischen dem Kolben 3 und der Abdeckung 5, aufgenommen sein; in beiden Fällen ist der Zweck derjenige, die „direkten" Strahlen, die durch den Kolben 3 in der Richtung der Abdeckung 5 abgegeben werden, abzufangen, so dass der Glühfaden 12 nur Strahlen 33 abgeben kann, die radial in Bezug auf die Achse A gerichtet sind.
  • Es ist offensichtlich, dass dann, wenn die Vorrichtung 1 eine Signallampe ist, die vorstehende Einschränkung nicht zwingend ist, und die Abblendeinrichtung 15 kann gegen eine bekannte Linse ersetzt werden, um die "direkten" Strahlen, die durch den Kolben 3 abgegeben sind, zu sammeln und sie z. B. in einem parallelen Strahl auf die Abdeckung oder die äußere Linse 5 zu richten.
  • Der Reflektor 4 ist, gemäß der Erfindung, zumindest teilweise durch ein zumindest teilweise ringförmiges Element 20 definiert. Der Ausdruck „ringförmig" ist, wie bereits angegeben wurde, dazu vorgesehen, nicht nur Elemente zu umfassen, die durch seitliche Flächen begrenzt sind, die durch Rotationsfiguren definiert sind, sondern auch durch Elemente, die durch seitliche Flächen begrenzt sind, die durch prismatische Figuren, symmetrisch oder nicht, definiert sind, die durch Translation eines Polygons entlang der optischen Achse A erzeugt sind.
  • Das Element 20 gemäß der Erfindung ist aus Materialien gebildet, die für Licht durchlässig sind (d. h. vollständig transparent), und bildet deshalb eine Linse mit Innenreflexion, die begrenzt ist durch: eine erste Zwischenfläche, die durch eine vordere Fläche 21 des Elements 20 definiert ist; eine zweite Zwischenfläche, die durch zumindest einen Teil einer inneren seitlichen Fläche 22 des Elements 20 definiert ist; und eine dritte Zwischenfläche, die durch zumindest einen Teil einer äußeren seitlichen Fläche 23 des Elements 20 definiert ist, vorzugsweise konzentrisch zu mindestens einem Teil der inneren seitlichen Fläche 22 und dazu hinweisend, die die zweite Zwischenfläche definiert.
  • An der Rückseite, d. h. zu der Rückwand 7 des Gehäuses 2 hin, besitzt das Element 20 einen Montage-Bund 14.
  • Der Reflektor 4 ist, wie die 1 und 2 zeigen, die eine bevorzugte, nicht einschränkende Ausführungsform der Erfindung darstellen, durch ein einzelnes, fortlaufendes, ringförmiges Element 20 definiert, das durch einen Block definiert ist, der in einem Stück aus Materialien, die für Licht durchlässig sind, gebildet ist, um so die Linse mit Innenreflexion zu bilden, und besitzt eine Symmetrieachse, die mit A in 2 angegeben ist, die, in der nicht einschränkenden Ausführungsform, die dargestellt ist, deshalb mit der optischen Achse der Vorrichtung 1 übereinstimmt.
  • Das einzelne, ringförmige Element 20 ist durch Flächen 21, 22 und 23 begrenzt, die alle ringförmig und fortlaufend sind; wobei die Oberfläche 21, flach im Wesentlichen senkrecht zu der Symmetrieachse A liegt, seitliche Flächen 22 und 23, die beide koaxial zu der Achse A liegen, wobei die radial innere Fläche 22 eine Rotationsfläche um die Achse A ist; und wobei eine radiale äußere Fläche 23, die zu der Fläche 22 hinweist und im Wesentlichen konzentrisch dazu liegt, und, zu der Fläche 22 hin, mindestens eine geneigte Fläche 24 definiert, die einen gegebenen Winkel α zu der Achse A bildet, so dass dann, wenn die Fläche 22 beleuchtet wird, die Strahlen, die durch die Fläche 22 gesammelt sind, total auf die vordere Fläche 21 reflektiert werden, was demzufolge die Fläche 21 beleuchtet.
  • Das ringförmige Element 20 liegt, wie dargestellt ist, in der Form eines einzelnen, massiven, fortlaufenden Blocks aus transparentem Material vor, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die umfasst: Glas (glasförmiges Material), Kunststoff (Plexiglas oder Polycarbonat), und eine Kombination von diesen. In einer Variation, die nicht zum Zwecke der Vereinfa chung dargestellt ist, kann das ringförmige Element 20 in der Form einer abgedichteten, fortlaufenden, hohlen Hülle vorliegen, die aus einem der vorstehend aufgelisteten Materialien gebildet ist und mit irgendeinem Typ eines transparenten Fluids gefüllt ist, das einen Brechungsindex besitzt, der im Wesentlichen ähnlich zu demjenigen des transparenten Materials ist, aus dem die Hülle, die das Element 20 definiert, gebildet ist.
  • Wenn der Reflektor 4 gemäß der Erfindung, wie er vorstehend beschrieben ist, innerhalb der Vorrichtung 1 (1) befestigt ist, ist die Oberfläche 21 innerhalb des Gehäuses 2, zu der transparenten Abdeckung 5 und auf der gegenüberliegenden Seite zu der Lichtquelle 3 hinweisend, aufgenommen; und die gesamte ringförmige Fläche 22 definiert die zweite Zwischenfläche und ist innerhalb des Gehäuses 2 so positioniert, dass deren Symmetrieachse, wie vorstehend angegeben ist, mit der optischen Achse A der Vorrichtung 1 übereinstimmt.
  • Der Kolben 3, der, mit dem Glühfaden 11 zu der Symmetrieachse A des Reflektors 4 ausgerichtet, positioniert ist, ist deshalb in der Mitte des ringförmigen Elements 20 angeordnet und ist vollständig seitlich durch einen axialen Bereich einer vorgegebenen Länge des ringförmigen Elements 20 umgeben. Gleichzeitig ist die dritte Zwischenfläche der Linse mit Innenreflexion durch die gesamte ringförmige Fläche 23 definiert, die schräg zu der Achse A verläuft.
  • Die Oberfläche 22, die die zweite Zwischenfläche definiert, ist so geformt, um alle Strahlen 33, die seitlich durch den Kolben 3 abgegeben sind, zu sammeln und die Strahlen 33 in einen Strahl 34 zu kollimieren, der radial, und senkrecht zu der Achse A, auf die Oberfläche 23 gerichtet ist, die die dritte Zwischenfläche der Linse mit Innenreflexion definiert.
  • Das bedeutet, dass dann, wenn der Glühfaden 11 mit Strom versorgt wird, die zweite Zwischenfläche, die durch die gesamte Fläche 22 definiert ist, die Strahlen 23 sammelt, die durch die Quelle 3 erzeugt sind, und sie in einen Strahl 34 kollimiert, der auf die Fläche 23 gerichtet ist.
  • Die Fläche 23 kann, in der Ausführungsform, die in der unteren Hälfte der 1 dargestellt ist, eine konische Fläche sein, die eine einzelne, geneigte Ebene (Oberfläche) 24 zu der zweiten Zwischenfläche, die durch die Fläche 22 definiert ist, definiert, oder kann, in der Ausführungsform, die in der oberen Hälfte der 1 dargestellt ist, eine Anzahl von stufenähnlichen Vorsprüngen 44 sein, jeweils radial nach außen in Bezug auf die Achse A, durch zwei Seiten, begrenzt, wobei mindestens eine davon durch eine geneigte Ebene (Oberfläche) 24 definiert ist.
  • In dem letzteren Fall sind die Winkel, die zwischen den geneigten Ebenen (Oberflächen) 24 der Vorsprünge 44 und der Achse A gebildet sind, offensichtlich unterschiedlich zueinander.
  • In beiden Fällen ist der Winkel/sind die Winkel, gebildet durch die geneigte Fläche(n) 24, so ausgewählt, dass, innerhalb der Linse mit Innenreflexion, die durch das Element 20 definiert ist, der kollimierte Strahl 34 auf die vordere Oberfläche 21, die die erste Zwischenfläche definiert, total reflektiert wird, so dass die vordere Fläche 21 beleuchtet wird und der Strahl 6 durch die vordere Fläche 21 auf die transparente Abdeckung 5 abgegeben wird.
  • Es ist offensichtlich, dass, in der zweiten Variation, die beschrieben ist, der Strahl 6, wie dies erforderlich ist, nur durch geeignetes Auswählen der Winkel, die zwischen den geneigten Flächen 24 der Vorsprünge 44 und der Achse A gebildet sind, geformt sein kann.
  • Zusätzlich, oder anstelle der vorstehend angegebenen Charakteristik, ist die vordere Fläche 21, die die erste Zwischenfläche der Linse mit Innenreflexion definiert, die durch das Element 20 definiert ist – und die, wie angegeben ist, durch eine flache, ringförmige Fläche senkrecht zu der Achse A definiert ist (wie dies in der unteren Hälfte der 1 dargestellt ist) – zumindest teilweise mit Prismen und/oder anderen Elementen 50, z. B. zylindrische oder doppelzylindrische Prismen, zum Formen des Strahls 6 versehen (wie dies in der Variation in der oberen Hälfte der 1 dargestellt ist).
  • Um die Charakteristika, die beschrieben sind, zu erhalten, ist die radial innere, ringförmige, seitliche Fläche 22 des Elements 20, die die zweite Zwischenfläche der Linse mit Innenreflexion, definiert durch das Element 20, definiert, durch eine kurvenförmige Erzeugungslinie definiert, und weist insbesondere zumindest ein Segment einer Parabel oder einer Ellipse auf; in diesem Fall ist die Lichtquelle 3, mit dem Glühfaden 11 im Wesentlichen an dem Brennpunkt F der Parabel oder der Ellipse angeordnet, positioniert, und die innere Fläche 22 des Elements 20 definiert ein axiales, venturirohr-förmiges Durchgangsloch 60 des Elements 20.
  • Um eine erwünschte Form eines Strahls 6 zu erhalten, kann die Fläche 22 offensichtlich symmetrisch zu der Achse A gebildet sein oder kann von einer komplexen Form symmetrisch in Bezug auf die Achse A sein.
  • Ein gefärbter Strahl 6 kann entweder unter Verwendung einer gefärbten Quelle 3, wie dies angegeben ist, oder unter Verwendung eines Reflektors 4 selbst als ein Farbfilter für eine „weiße" Quelle 3 erzeugt werden.
  • Wie angegeben ist, ist, für eine einfache Montage des Reflektors 4, das ringförmige Element 20, auf der Seite der Lichtquelle 3, mit einem zylindrischen Montagebund 14 versehen, der die Flächen 22, 23, die die zweite und die dritte Zwischenfläche definieren, verbindet und beabstandet. Für einen solchen Zweck ist der Montagebund 14 mit bekannten Verbindungseinrichtungen 70, z. B. einem Bajonett, zum Verbinden der rückwärtigen Wand 7 des Gehäuses 2 versehen.

Claims (20)

  1. Beleuchtungseinrichtung (1) für ein Straßenfahrzeug, typischerweise ein Schweinwerfer oder eine Signallampe, des Typs, der ein Gehäuse (2); eine Lichtquelle (3) und einen Reflektor (4), aufgenommen innerhalb des Gehäuses (2); und eine transparente Abdeckung (5), die das Gehäuse verschließt und gegenüberliegend der Lichtquelle positioniert ist; aufweist; wobei der Reflektor (4) durch mindestens ein teilweise ringförmiges Element (20) definiert ist, das aus Materialien, die für Licht durchlässig sind, gebildet ist und eine Linse mit Innenreflexion bildet, die begrenzt ist durch: – eine erste Zwischenfläche, die durch eine vordere Fläche (21) des zumindest teilweise ringförmigen Elements (20) definiert ist, innerhalb des Gehäuses angeordnet ist, zu der transparenten Abdeckung hinweist und sich auf der gegenüberliegenden Seite zu der Lichtquelle befindet, die entlang einer optischen Achse A der Einrichtung angeordnet ist; – eine zweite Zwischenfläche, die durch zumindest einen Teil einer inneren seitlichen Fläche (22) des zumindest teilweise ringförmigen Elements (20) definiert ist und in Bezug auf die Lichtquelle so positioniert ist, um Lichtstrahlen (33), die durch die Lichtquelle abgegeben sind, zu sammeln; und – eine dritte Zwischenfläche, die durch zumindest einen Teil einer äußeren seitlichen Fläche (23) des zumindest teilweise ringförmigen Elements (20) definiert ist und so positioniert ist, dass sie zu dem mindestens einen Teil einer inneren seitli chen Fläche des zumindest teilweise ringförmigen Elements, das die zweite Zwischenfläche definiert, hinweist; wobei die äußere seitliche Fläche (23) des zumindest teilweise ringförmigen Elements (20) so gebildet ist, um, wenn die innere seitliche Fläche (22) des zumindest teilweise ringförmigen Elements (20) beleuchtet wird, eine Totalreflexion auf der vorderen Fläche (21) zu erzeugen, um die vordere Fläche zu beleuchten; dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Zwischenfläche so geformt ist, um die Lichtstrahlen (33) von der Lichtquelle zu einem kollimierten Lichtstrahl (34), der radial, und senkrecht zu der optischen Achse A, gerichtet ist, auf der dritten Zwischenfläche zu bilden.
  2. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere seitliche Fläche (23) des zumindest teilweise ringförmigen Elements (20) zu der zweiten Zwischenfläche hin mindestens eine geneigte Fläche (24) definiert, die einen solchen Winkel zu der optischen Achse A bildet, dass, innerhalb der Linse mit Innenreflexion, die durch das zumindest teilweise ringförmige Element (20) definiert ist, die Lichtstrahlen, die durch die zweite Zwischenfläche gesammelt sind, auf die vordere Fläche (21), die die erste Zwischenfläche definiert, total reflektiert werden, um so die vordere Fläche zu beleuchten und einen Lichtstrahl (6) durch die vordere Fläche und auf die transparente Abdeckung abzugeben.
  3. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Reflektor (4) durch ein einzelnes, ringförmiges Element (20) definiert ist; wobei die Lichtquelle in der Mitte des ringförmigen Elements so angeordnet ist, um vollständig seitlich durch einen axialen Bereich einer vorgegebenen Länge des ringförmigen Elements umgeben zu sein.
  4. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Fläche (21), die die erste Zwischenfläche definiert, durch eine flache, ringförmige Fläche senkrecht zu der optischen Achse A definiert ist.
  5. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der vorderen Fläche (21), der die erste Zwischenfläche de finiert, Prismen (50) und/oder andere Elemente zum Formen des Lichtstrahls (6) besitzt.
  6. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Prismen (50) zylindrisch oder doppelzylindrisch sind.
  7. Beleuchtungseinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das ringförmige Element (20) in der Form eines einzelnen, massiven, durchgängigen Blocks aus transparentem Material vorliegt, das aus einer Gruppe ausgewählt ist, die umfasst: Glas (glasförmiges Material), Kunststoff, und eine Kombination von diesen.
  8. Beleuchtungseinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das ringförmige Element (20) in der Form einer abgedichteten, durchgängigen, hohlen Hülle vorliegt, die aus einem transparenten Material gebildet ist, das aus einer Gruppe ausgewählt ist, die umfasst: Glas (glasförmiges Material), Kunststoff, und eine Kombination von diesen; wobei die hohle Hülle mit einem transparenten Fluid gefüllt ist, das einen Brechungsindex im Wesentlichen ähnlich zu demjenigen des transparenten Materials, aus dem die hohle Hülle gebildet ist, besitzt.
  9. Beleuchtungseinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Zwischenfläche durch eine radial innere, ringförmige, seitliche Fläche (22) des ringförmigen Elements (20) definiert ist, das eine Rotationsfläche ist, die eine Symmetrieachse besitzt, die mit der optischen Achse A der Beleuchtungseinrichtung (1) übereinstimmt.
  10. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die radial innere, ringförmige, seitliche Fläche (22) des ringförmigen Elements (20) durch eine kurvenförmige Erzeugungslinie definiert ist.
  11. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die kurvenförmige Erzeugungslinie mindestens ein Segment einer Parabel oder einer Ellipse aufweist; wobei die Lichtquelle (3) im Wesentlichen an dem Brennpunkt F der Parabel oder der Ellipse angeordnet ist.
  12. Beleuchtungseinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Zwischenfläche durch eine radial äußere, ringförmige, seitliche Fläche (23) des ringförmigen Elements definiert ist.
  13. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die radial äußere, ringförmige, seitliche Fläche (23) eine konische Fläche ist.
  14. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die radial äußere, ringförmige, seitliche Fläche (23) eine Anzahl von stufenähnlichen Vorsprüngen (44) aufweist, wobei jeder davon, radial nach außen in Bezug auf die optische Achse, durch zwei Seiten definiert ist, wobei zumindest eine davon durch mindestens eine geneigte Fläche (24) definiert ist.
  15. Beleuchtungseinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass, auf der Seite der Lichtquelle, das zumindest teilweise ringförmige Element (20) einen Befestigungsbund (14) besitzt, der die Flächen (22; 23), die die zweite und die dritte Zwischenfläche definieren, verbindet und beabstandet.
  16. Beleuchtungseinrichtung (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbund (14) Verbindungseinrichtungen besitzt, um eine hintere Wand des Gehäuses zu verbinden.
  17. Verbesserter Reflektor (4) für eine Beleuchtungseinrichtung (1), die durch ein zumindest teilweise ringförmiges Element (20) definiert ist, das in einem Stück aus Materialien gebildet ist, die für Licht durchlässig sind, um so eine Linse mit Innenreflexion zu bilden; und wobei das ringförmige Element eine einzelne Symmetrieachse A besitzt, die begrenzt ist durch: – eine vordere Fläche (21), die im Wesentlichen senkrecht zu der Symmetrieachse A liegt; – eine innere seitliche Fläche (22), um Lichtstrahlen (33), die an der Symmetrieachse A erzeugt sind, zu sammeln; und – eine äußere seitliche Fläche (23), die zu der inneren seitlichen Fläche (22) hinweist und konzentrisch zu dieser liegt, und Begrenzungseinrichtungen, mit denen die Lichtstrahlen, die durch die innere seitliche Fläche (22) gesammelt sind, auf die vordere Fläche (21) total reflektiert werden; dadurch gekennzeichnet, dass die innere seitliche Fläche so geformt ist, um die Lichtstrahlen (33), die an der Symmetrieachse A erzeugt sind, zu einem kollimierten Lichtstrahl (34) zu formen, der radial, und senkrecht zu der optischen Achse A, auf die äußere seitliche Fläche gerichtet ist.
  18. Reflektor (4) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die innere seitliche Fläche (22) eine Rotationsfläche um die Symmetrieachse A ist; und die äußere seitliche Fläche (23) konzentrisch zu der inneren seitlichen Fläche (22) liegt und zu dieser hinweist, und, zu der inneren seitlichen Fläche hin, mindestens eine geneigte Fläche (24) definiert, die einen solchen Winkel zu der Symmetrieachse A bildet, dass dann, wenn die innere seitliche Fläche (22) beleuchtet wird, die Lichtstrahlen, die durch die innere seitliche Fläche gesammelt sind, auf die vordere Fläche (21) total reflektiert werden, um die vordere Fläche zu beleuchten.
  19. Reflektor (4) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das ringförmige Element (20) in der Form eines einzelnen, massiven, durchgängigen Blocks aus transparentem Material vorliegt, das aus einer Gruppe ausgewählt ist, die umfasst: Glas (glasförmiges Material), Kunststoff, und eine Kombination von diesen.
  20. Reflektor (4) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das ringförmige Element (20) in der Form einer abgedichteten, durchgängigen, hohlen Hülle vorliegt, die aus einem transparenten Material gebildet ist und mit einem transparenten Fluid gefüllt ist, das einen Brechungsindex im Wesentlichen ähnlich zu demjenigen des transparenten Materials, aus dem die Hülle gebildet ist, besitzt.
DE602004008708T 2003-07-25 2004-07-23 Beleuchtungseinrichtung für Fahrzeuge mit einem ringförmigen Reflektor und entsprechender verbesserter Reflektor Expired - Lifetime DE602004008708T2 (de)

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