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DE602004008353T2 - Unlizenzierte funkzugangsnetze in zellularen mobilfunknetzen - Google Patents

Unlizenzierte funkzugangsnetze in zellularen mobilfunknetzen Download PDF

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DE602004008353T2
DE602004008353T2 DE602004008353T DE602004008353T DE602004008353T2 DE 602004008353 T2 DE602004008353 T2 DE 602004008353T2 DE 602004008353 T DE602004008353 T DE 602004008353T DE 602004008353 T DE602004008353 T DE 602004008353T DE 602004008353 T2 DE602004008353 T2 DE 602004008353T2
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network
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mobile station
mobile
base station
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Expired - Lifetime
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DE602004008353T
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English (en)
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DE602004008353D1 (de
Inventor
Tomas Nylander
Jari Tapio Vikberg
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Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB
Original Assignee
Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB
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Publication date
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Publication of DE602004008353T2 publication Critical patent/DE602004008353T2/de
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft zellulare Mobilkommunikationsnetzwerke mit unlizenzierten Funkzugangsnetzwerken. Die Erfindung hat eine spezifische Bedeutung für ein Funkrufen innerhalb eines Abdeckungsgebietes eines unlizenzierten Funkzugangsnetzwerkes.
  • Hintergrundstand der Technik
  • In jeglichem zellularen Mobilkommunikationssystem, wie zum Beispiel einem GSM-Netzwerk, wird eine Mobilitätsverwaltung, d.h. der Ort von Teilnehmern oder mobilen Stationen, auf unterschiedlichen Schichten gehandhabt. Bei der obersten Schicht halten die Heimatort-Register (HLR) Daten darüber, in welchem Teil eines Netzwerkes ein Mobilteilnehmer umherwandert und bei welchem Besucherort-Register (VLR) der Mobilteilnehmer gegenwärtig registriert ist. Besucherorts-Register (VLR) halten Daten darüber, in welchem Ortsbereich (LA) ein Mobilteilnehmer sich gegenwärtig befindet. Ein Ortsbereich wird von einer mobilen Vermittlungsstelle (MSC) und einer Anzahl von Basisstations-Steuergeräten (BSC) gesteuert und in mehrere Zellen unterteilt, die das Abdeckungsgebiet von Basisstations-Sendern/Empfängern (BTS) darstellen. Das Ortsgebiet wird in jede Zelle von der Basis-Sender/Empfänger-Station BTS ausgestrahlt. Eine wandernde Mobilstation ist daher in der Lage, zu detektieren, wenn diese sich von einem Ortsgebiet zu dem nächsten bewegt und kann das Besucherorts-Register VLR informieren. Falls sich jedoch die Mobilstation einfach von einer Zelle zu einer anderen innerhalb desselben Ortsgebietes bewegt, wird das Besucherortsgebiet nicht informiert. Dies bedeutet, dass, um eine Mobilstation innerhalb des Netzwerkes zu lokalisieren, das Kernnetzwerk lediglich weiß, in welchem Ortsgebiet das Mobile sich befindet und muss das Mobiltelefon in allen Zellen innerhalb dieses Ortsgebietes Funkrufen.
  • Konventionelle zellulare Netzwerke können durch Hinzufügen von Zugangsnetzwerken erweitert werden, die eine Schnittstelle für unlizenzierten Funk mit niedriger Leistung verwenden, um mit Mobilstationen zu kommunizieren. Diese Zugangsnetzwerke sind gestaltet, zusammen mit den Kernelementen eines öffentlichen Standardmobilnetzwerkes verwendet zu werden und bestehen im Wesentlichen aus Einsteck-Sender/Empfängern für unlizenzierten Funk mit niedriger Leistung oder Zugangspunkten, von denen jeder gestaltet ist, eine unlizenzierte Funkverbindung mit einer Mobilstation MS und einem Steuergerät oder Schnittstellenknoten aufzubauen, die die unlizenzierten Funksenderempfänger mit dem Mobilkernnetzwerk verbinden. Geeignete Formate für unlizenzierten Funk umfassen digital-verbesserte, drahtlose Telekommunikation (DECT – digital enhanced cordless telecommunications), drahtloses LAN und Bluetooth. Ein angepasster, mobiler Handapparat, der in der Lage ist, über sowohl die Standardluftschnittstelle (z.B. die Um-Schnittstelle) und die Schnittstelle für unlizenzierten Funk zu arbeiten, bedeutet, dass der Teilnehmer lediglich ein Telefon für alle Umgebungen benötigt. Das Zugangsnetzwerk ist derart konstruiert, dass die Kernelemente, wie zum Beispiel die Mobilvermittlungsstellen MSC, des öffentlichen Mobilnetzwerkes den Schnittstellenknoten als ein herkömmliches Basisstations-Steuergerät BSC ansehen. Ein derartiges Zugangsnetzwerk und die Mobilstation zur Verwendung mit diesem Zugangsnetzwerk sind in der Europäischen Patentanmeldung Nr. EP-1 207 708 offenbart.
  • Die niedrige Leistung und ein resultierender niedriger Bereich der Schnittstelle für unlizenzierten Funk bedeutet, dass mehrere derartiger Zugangsnetzwerke in relativ naher Umgebung bereitgestellt werden können, zum Beispiel ein Zugangsnetzwerk pro Etage eines Bürogebäudes oder in einem Privathaushalt. Die Verbindung zwischen den Sendern/Empfängern für unlizenzierten Funk und dem zugeordneten Steuergerät wird vorzugsweise durch ein festes Breitbandnetzwerk bereitgestellt. Vorzugsweise verwendet eine Kommunikation über dieses Netzwerk das Internetprotokoll IP, das die Installation des Zugangsnetzwerkes weit erleichtert, was es einem Teilnehmer erlaubt, einen Sender/Empfänger für unlizenzierten Funk in seinem eigenen Haushalt einzustecken und selbst diesen temporär an einen alternativen Ort zu bewegen und folglich einen Zugriffspunkt für unlizenzierten Funk selbst zu installieren. Die Kombination der kleinen Größe der Zugangspunkt-Abdeckungsgebiete und die Erleichterung, mit der diese installiert und bewegt werden können, bedeutet, dass jedes Zugangspunkt-Steuergerät eine sehr große, jedoch häufig wechselnde Anzahl von Zellen im Vergleich zu dem äquivalenten Basisstations-Steuergerät eines herkömmlichen zellularen Netzwerkes steuert. Wenn folglich eine Mobilstation, die irgendwo in dem Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk umherwandert, von dem Kernnetzwerk gerufen werden muss, ist die Signal gebende Last auf dem Zugangspunkt-Steuergerät sehr hoch, aufgrund der großen Anzahl von Zellen und beteiligten Zugangspunkten.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Im Lichte der obigen Probleme ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung ein Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk bereitzustellen, das in der Lage ist, eine Mobilstation in Reaktion auf ein Funkrufsignal von dem Kernnetzwerk ohne übermäßige, Signalgebende Last zu lokalisieren.
  • Dieses und weitere Ziele werden in einem Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk erzielt und in einem Verfahren, das in dem Gleichen ausgeführt wird, gemäß den angehängten Ansprüchen.
  • Insbesondere ist das Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk mit einem Kernnetzwerkteil eines lizenzierten zellularen Mobilnetzwerkes verbunden und umfasst ein Zugangssteuergerät, das mit dem Kernnetzwerk verbunden ist und ein Fest- Breitband-Netzwerk, das mit dem Zugangssteuergerät verbunden ist und eine Vielzahl von Zugangspunkten aufweist. Jeder Zugangspunkt definiert ein Minizellen-Abdeckungsgebiet und unterstützt eine Schnittstelle für unlizenzierten Funk, die eine Kommunikation zwischen Mobilstationen erlaubt, die innerhalb einer jeweiligen Minizelle lokalisiert sind und dem Zugangssteuergerät. Gemäß der Erfindung ist das Zugangssteuergerät mit einem oder mehreren Ortsgebieten in dem zellularen Mobilnetzwerk für lizenzierten Funk verknüpft und umfasst eine Datenbank zum Speichern der Identifikation von Mobilstationen in Zusammenhang mit Adressinformation über das Fest-Breitband-Netzwerk oder zumindest einem Zugangspunkt für jede mobile Station. Das Zugangssteuergerät ist ebenso angepasst, die gespeicherten Identifikationsdaten zu löschen, wenn eine Kommunikation zwischen der Mobilstation und dem Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk abbricht.
  • Die Bereitstellung einer Datenbank zum Verknüpfen der Identifikation der Mobilstation mit einer Breitband-Netzwerkadresse oder dem Zugangspunkt, über den die Mobilstation mit dem Zugangsnetzwerk kommuniziert, stellt im Wesentlichen eine Zwischenschicht einer Mobilitätsverwaltung bereit. In dieser Weise kann das Zugangsnetzwerk aktiv Nachrichten von dem Kernnetzwerk zu einer spezifischen Adresse, einem Zugangspunkt oder einer Gruppe von Zugangspunkten weiterleiten, um die Menge eines Signalgebens zu und von den Zugangspunkten zu verringern. Darüber hinaus wird durch ein Zulassen, dass die gesamte Registrierung und Löschung von Information von dem Zugangssteuergerät gesteuert wird, die Datenbank ohne die Beteiligung des Kernnetzwerkes aktualisiert.
  • Die Zugangspunkte können entweder getrennte Einheiten umfassen, die in der Lage sind, eine Verbindung mit dem Zugangssteuergerät aufzubauen, selbst wenn keine Mobilstation in seinem Abdeckungsgebiet lokalisiert ist oder können im Wesentlichen transparente Zugangspunkte oder Knoten zu dem Breitbandnetzwerk sein, die einfach Nachrichten zwischen einer Mobilstation und dem Zugangssteuergerät weiterleiten, während die Umwandlung zwischen der Schnittstelle für unlizenzierten Funk und dem Fest-Breitband-Netzwerk bereitgestellt wird. In diesem letzteren Fall werden Mobilstationen einer Netzwerkadresse auf dem Breitbandnetzwerk zugeordnet, da die Zugangspunkte nicht als getrennte Einheiten von dem Zugangssteuergerät erkannt werden.
  • Vorzugsweise ist das Zugangssteuergerät angepasst, von dem Kernnetzwerkteil eine Funkrufnachricht zu empfangen, die die Identifikation einer Mobilstation enthält, die in dem zugeordneten Ortsgebiet lokalisiert ist, um die Netzwerkadresse oder einen Zugangspunkt zu identifizieren, der mit der identifizierten Mobilstation verknüpft ist und die Funkrufnachricht lediglich an den identifizierten Zugangspunkt oder die Punkte zu übertragen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist das Netzwerksteuergerät angepasst, von einer Mobilstation eine Nachricht zu empfangen, die Identifikationsdaten für die Mobilstation registriert und die neuen Identifikationsdaten in der Datenbank in Zusammenhang mit Information zu speichern, die einen Zugangspunkt betrifft, der mit der Mobilstation kommuniziert. Ähnlich ist das Zugangssteuergerät angepasst, die Identifikationsdaten zu löschen, wenn die Mobilstation nicht länger mit diesem kommuniziert. Dies kann auf Empfang einer Nachricht von dem Zugangspunkt hin empfangen, dass die Mobilstation nicht länger mit dem Zugangspunkt kommuniziert. Alternativ kann das Zugangssteuergerät die Verbindung überwachen, die mit einer Mobilstation aufgebaut ist und bestimmen, wenn diese Verbindung nicht mehr aufrechterhalten wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungen ersichtlich, die mittels eines Beispiels unter Bezug auf die begleitenden Zeichnungen gegeben werden. In den Figuren:
  • 1 bildet schematische Teile eines GSM-Netzwerkes ab, das modifiziert ist, um ein Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk einzuschließen,
  • 2 bildet schematisch das System von Ortsgebieten in dem modifizierten GSM-Netzwerk aus 1 ab, und
  • 3 stellt schematisch das unlizenzierte Zugangsnetzwerk gemäß der vorliegenden Erfindung für eine erste Ausführungsform dar, und
  • 4 stellt schematisch das unlizenzierte Zugangsnetzwerk gemäß der vorliegenden Erfindung für eine zweite Ausführungsform dar, wobei das Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk transparente Zugangspunkte aufweist.
  • Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 stellt schematisch Teile eines herkömmlichen GSM-Netzwerkes dar. Dieses Netzwerk wird im Wesentlichen in einem Kernnetzwerkteil 20 und einen Zugangsteil 10 unterteilt. Die Elemente des Kernnetzwerkes, das in der Figur dargestellt ist, umfassen die Mobilvermittlungsstellen oder MSC's 202, die zu einem Heimatort-Register HLR 201 und einem Besucherort-Register VLR 204 zugeordnet sind. Die Funktion und Struktur dieser herkömmlichen GSM-Architekturelemente sind den auf dem Gebiet tätigen Fachleuten bekannt und werden hier nicht in weiterem Detail beschrieben. Das Kernnetzwerk unterstützt ebenso den Allgemeinpaket-Funkdienst (GPRS – General Packet Radio Service) und zu diesem Zweck sind bedienende GPRS-Unterstützungsknoten (SGSN – serving GPRS support nodes) 203 dargestellt. Obwohl in der Figur nicht dargestellt, ist es für die auf dem Gebiet tätigen Fachleute selbstverständlich, dass der Kernnetzwerkteil Zugang zu anderen Mobilen- und Festleitungsnetzwerken umfassen kann, wie zum Beispiel ISDN und PSTN-Netzwerke, Paket- und Leitungs-vermittelte Paketdatennetzwerke, wie zum Beispiel Intranets, Extranets und das Internet durch einen oder mehrere Schnittstellenkonten (gateway nodes).
  • Der Zugangsteil besteht im Wesentlichen aus Basistationsuntersystemen BSS 10, von denen eins in 1 dargestellt ist, die über definierte, fixierte Standard-A- und Gb-Schnittstellen mit MSCs 202 und SGSNs 203 jeweils in dem Kernnetzwerkteil 20 kommunizieren. Jedes Basisstationsuntersystem GSS 10 umfasst ein Basisstations-Steuergerät BSC 103, das mit einer oder mehrerer Basis-Sender/Empfänger-Stationen BTS 101 über die definierte Abis - Luftschnittstelle 102 kommuniziert. Die Basis-Sender/Empfänger-Stationen 101 kommunizieren mit Mobilendgeräten MS 1 über die GSM-Standard-Um-Funkluftschnittstelle. Es ist selbstverständlich, dass während die BTS 101 und das BSC 103 als eine einzelne Einheit in dem BSS 10 bildend abgebildet sind, das BSC 103 oft getrennt von den BTSs 101 ist und sogar an der Mobildienstvermittlungsstelle MSC 202 lokalisiert sein kann. Die physikalische Teilung, die in 1 abgebildet ist, dient dazu, zwischen den Teilen des Netzwerkes zu unterscheiden, die den Zugangsnetzwerkteil 10 aufbauen und jenen, die den Kernnetzwerkteil 20 bilden.
  • Zusätzlich zu dem Standardzugangsnetzwerkteil, der von den BSS's 10 bereitgestellt wird, umfasst das in 1 abgebildete Netzwerk weiter einen modifizierten Zugangsnetzwerkteil 30, der in der niedrigeren Hälfte der Figur gezeigt ist. Hiernach wird dieser als ein Zugangsnetzwerkteil für unlizenzierten Funk 30 beschrieben.
  • Die Komponenten, die diesen Zugangsnetzwerkteil für unlizenzierten Funk 30 aufbauen, ermöglichen es ebenso dem Mobilendgerät 1, auf den GSM-Kernnetzwerkteil zuzugreifen und dadurch auf andere Kommunikationsnetzwerke über eine Schnittstelle für unlizenzierten Funk X, die in 1 durch den bi-direktionalen Pfeil 31 dargestellt ist. Mit unlizenziertem Funk ist jedes Funkprotokoll gemeint, das nicht erfordert, dass der Betreiber, der das Mobilnetzwerk betreibt, eine Lizenz von der ordnungsgemäßen Genehmigungsbehörde erhalten hat. Im Allgemeinen müssen derartige Technologien für unlizenzierten Funk mit einer niedrigen Leistung sein und daher von begrenzter Reichweite im Vergleich zu lizenzierten Mobilfunkdiensten. Das bedeutet, dass die Batterielebensdauer von Endgeräten größer ist. Da darüber hinaus der Bereich des unlizenzierten Funks ein Breitbandfunk sein kann, wird so eine verbesserte Sprachqualität bereitgestellt. Die Funkschnittstelle kann jedes geeignete Protokoll für unlizenzierten Funk verwenden, zum Beispiel ein drahtloses LAN-Protokoll oder digital-verbesserte drahtlose Telekommunikation (DECT). Vorzugsweise wird jedoch Bluetooth verwendet, das eine hohe Bandbreite und einen niedrigen Leistungsverbrauch als herkömmlicher, öffentlicher Mobilnetzwerkfunk aufweist.
  • Der Bluetooth-Standard spezifiziert eine digitale Zweiwegefunkverbindung für kurz reichweitige Verbindungen zwischen unterschiedlichen Geräten. Die Geräte sind mit einem Sender/Empfänger ausgerüstet, der in einem Frequenzband um 2.45GHz sendet und empfängt. Dieses Band ist global mit einiger Veränderung der Bandbreite in Abhängigkeit des Landes verfügbar. Zusätzlich zu Daten- sind bis zu drei Sprachkanäle verfügbar. Jedes Gerät hat eine einmalige 48-Bit-Adresse von dem IEEE 802-Standard. Eine eingebaute Verschlüsselung und Verifizierung ist ebenso verfügbar.
  • Das Element des Festzugangsnetzwerkteils 30, das angepasst ist, über die Bluetooth-Schnittstelle zu kommunizieren, wird als eine lokale oder Heim-Basisstation (HBS 301) bezeichnet. Dieses Element handhabt Funkverbindungsprotokolle mit dem Mobilendgerät MS 1 und enthält Funksender/Empfänger, die eine Zelle in ähnlicher Weise wie der Betrieb eines herkömmlichen GSM-Basisstations-Senders/Empfängers BTS 101. Die Heimbasisstation HBS 301 wird von einem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 gesteuert, das mit einer Mobildienstvermittlungsstelle MSC 202 über die GSM-Standard-A-Schnittstelle und ebenso mit einem bedienenden GPRS-Unterstützungsknoten SGSN 203 über eine Standard-Gb-Schnittstelle kommuniziert, falls in dem Kernnetzwerkteil verfügbar. Die Schnittstelle zwischen der Heimbasisstation HBS 301 und ihrem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 wird als eine Y-Schnittstelle bezeichnet. Das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 stellt die Verbindung zwischen dem MSC 202 oder SGSN 203 und dem Mobilendgerät 1 bereit. Die gemeinsame Funktion der Heimbasisstation HBS 301 und das Heimbasisstations-Steuergerätes HBSC 303 emuliert den Betrieb der BSS 10 zu dem SGSN 203 und MSC 202. Wenn mit anderen Worten von den Elementen des Kernnetzwerkes 20 gesehen, wie zum Beispiel der Mobildienstvermittlungsstelle (MSC) 202 und dem bedienenden GPRS-Unterstützungsknoten (SGSN) 203, sieht der Festzugangsnetzwerkteil 30, der von den Heimbasisstationen HBS 301 und dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 gebildet wird, wie ein herkömmlicher Zugangsnetzwerkteil 10 aus.
  • Die Anwendungen, die auf dem Mobilendgerät MS 1 auf den öffentlichen Mobilnetzwerkfunkschnittstellen laufen, laufen ebenso auf Bluetooth-Funk zwischen dem Mobilendgerät 1 und der Heimbasisstation HBS 301.
  • Die Schnittstelle zwischen der Heimbasisstation HBS 301 und dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303, die in 1 als Y bezeichnet wird, wird vorzugsweise von einer festen Verbindung bereitgestellt. Die Heimbasisstation 301 ist vorgesehen, ein kleines Gerät zu sein, das ein Teilnehmer erwerben kann und an einem gewünschten Ort, wie zum Beispiel dem Haushalt oder einer Büroumgebung installieren kann, um einen festen Zugang zu dem Mobilnetzwerk zu erhalten. Jedoch könnten diese ebenso von Betreibern in Verkehrs-Hotspots installiert werden. Um die Installationskosten auf dem Teil des Betreibers zu reduzieren, nutzt die Schnittstelle zwischen der Heimbasisstation 301 und dem Heimbasisstations-Steuergerät 303, die in 1 als Schnittstelle Y bezeichnet wird, daher vorzugsweise eine bereits bestehende Verbindung, die von einem Festnetzwerk 302 bereitgestellt wird. Vorzugsweise ist dieses Netzwerk ein Paket-vermitteltes Breitbandnetzwerk. Geeignete Netzwerke können diejenigen umfassen, die auf ADSL, Ethernet, LMDS oder Ähnlichem basieren. Heimverbindungen zu derartigen Netzwerken sind zunehmend für Teilnehmer verfügbar. Obwohl in 1 nicht gezeigt, wird die Heimbasisstation HBS 301 mit einem Netzwerkendgerät verbunden, das einen Zugang zu dem Festnetzwerk 302 ergibt, während das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 mit einem Randrouter ER des Netzwerkes 302 verbunden werden kann, der ebenso das Festnetzwerk 302 mit anderen Netzwerken verbindet, wie zum Beispiel Intranets oder dem Internet. IP wird zur Kommunikation zwischen der Heimbasisstation HBS 301 und einem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 über das Festnetzwerk 302 verwendet, um den Transport von Daten unabhängig von dem Netzwerktyp zu machen. Die Verbindung zwischen der Heimbasisstation HBS 301 und dem Heimbasisstations-Steuergerätes HBSC 303 ist vorzugsweise immer offen, so dass diese Verbindung immer ohne die Notwendigkeit zum Reservieren eines Kanals verfügbar ist. Während das Festnetzwerk 302 vorzugsweise ein IP-basiertes Netzwerk ist, können ebenso ATM-basierte Netzwerke verwendet werden. Insbesondere, wenn DSL-Technologien in diesem Netzwerk verwendet werden, können diese direkt auf der ATM- Schicht verwendet werden, da diese auf ATM basieren. Natürlicherweise kann ein ATM-basiertes Netzwerk ebenso verwendet werden, IP zu transportieren, das als eine Basisschicht dient.
  • Die Heimbasisstation HBS 301 wird durch Einstecken von dieser in einen Anschluss eines geeigneten Modems installiert, wie zum Beispiel ein ADSL- oder CATV-Modem, um auf das Festnetzwerk 302 zuzugreifen. Der Anschluss ist in Kontakt mit einem Intranet, das entweder auf der IP-Schicht überbrückt oder weitergeleitet wird (bridged or routed). Daher werden Standardprotokolle, wie zum Beispiel IP, DHCP, DNS und Ähnliches verwendet. Die Heimbasisstation HBS 301, die mit dem Modem verbunden ist, verwendet diese Standardprotokolle und Funktionen, um eine Verbindung mit einem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 aufzubauen. Ein Anmeldeverfahren für eine Heimbasisstation 301, die sich zum ersten Mal verbindet oder mit einem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 neu verbindet, ist zum Beispiel in der Europäischen Patentanmeldung Nr. EP-A-1 207 708 beschrieben. Vor einem Aufbauen einer Sprech- oder Datenverbindung zwischen dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 und einer Heimbasisstation HBS 301 wird eine statische TCP-Verbindung zwischen diesen Elementen über das Festbreitbandnetzwerk 302 aufgebaut.
  • Die Basisstation 101 und 301 in dem sowohl herkömmlichen Zugangsnetzwerkteil 10 als auch dem Zugangsnetzwerkteil für unlizenzierten Funk 30 definieren ein Abdeckungsgebiet, das in 1 jeweils durch hexagonale Zellen 104, 304 abgebildet ist. Während die relativen Abmessungen dieser Zelle in der Figur nicht genau sind, ist es nichtsdestotrotz klar, dass die Zellenabdeckung eines herkömmlichen BTS 101 weit größer als die Minizelle ist, die von einer Heimbasisstation HBS 301 mit verhältnismäßig niedriger Leistung erzeugt wird. Eine Minizelle weist einen Durchmesser von ungefähr 50 bis 200 m auf.
  • Das GSM-Netzwerk ist in mehrere Ortsgebiete LA unterteilt, die gemeinsam geografisch getrennt sind. Eine vereinfachte logische Struktur eines erweiterten GSM-Netzwerkes, die die Ortsgebiete zeigt, ist in 2 dargestellt. Vier Ortsbereiche LA1, LA2, LA3 und LA4 sind in 2 dargestellt. Eine Mobildienst-Vermittlungsstelle MSC 202 steuert ein Ortsgebiet LA und ist mit einem zugeordneten Besucherorts-Register 204 verbunden. Alle Basisstations-Steuergeräte BSCs 103, die mit der Mobildienstvermittlungsstelle MSC 202 verbunden sind, werden diesem Ortsgebiet LA zugeordnet. Dies ist ebenso für alle Basisstations-Sender/Empfänger BTS 101 gültig, die mit jedem Basisstations-Steuergerät BSC 103 verknüpft sind, obwohl diese aus Gründen der Klarheit nicht in 2 dargestellt sind. Während einige Mobildienst-Vermittlungsstellen MSC 202 mehr als ein Ortsgebiet LA versorgen können, sind Ortsgebiete nicht zwischen Mobildienst-Vermittlungsstellen MSC 202 aufgeteilt.
  • Die Mobilvermittlungsstelle MSC 202 im Ortsgebiet LA4 steuert ebenso ein Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303. Jedoch wird dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 und allen Heimbasisstationen HBS 301, die von diesem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 gesteuert werden, ein getrenntes, einmaliges Ortsgebiet LA70 zugeordnet.
  • Das Besucherorts-Register VLR 204, das mit jeder Mobildienst-Vermittlungsstelle MSC 202 verbunden ist, enthält Information über die Mobilstationen MS 1, die in den Ortsgebieten innerhalb der Steuerung der zugeordneten Mobilvermittlungsstelle MSC 202 lokalisiert sind. Diese Basisstations-Sender/Empfänger BTS 101 in jedem Ortsgebiet senden das Ortsgebiet an Mobiltelefone innerhalb der Zelle 104. Ein Mobiltelefon, das innerhalb des Netzwerkes wandert, ist daher in der Lage, zu detektieren, in welchem Ortsgebiet sich dieses befindet. Wenn eine Mobilstation 1 sich von einer Zelle in einem Ortsgebiet zu einer Zelle in einem unterschiedlichen Ortsgebiet bewegt, sendet diese eine Ortsgebiet-Aktualisierungsnachricht an das Kernnetzwerk. Die Information die diesem Mobiltelefon entspricht, wird dann in dem entsprechenden Besucherorts-Register VLR 204 aktualisiert. Falls das Besucherorts-Register VLR 204 unterschiedlich zu dem letzten Besucherorts-Register ist, bei dem die Mobilstation registriert war, wird diese Information ebenso in dem Heimatort-Register HLR 201 aktualisiert. Wenn das Kernnetzwerk eine Mobilstation lokalisieren muss, wird die Ortsgebietinformation von dem gegenwärtigen Besucherorts-Register VLR 204 erhalten und eine Funkrufnachricht wird dann an die relevanten Basisstations-Steuergeräte BSC 103 in Abhängigkeit davon gesendet, wie ein Funkrufen in dem Kernnetzwerk gehandhabt wird. Falls zum Beispiel ein globales Funkrufen ausgeführt wird, wird die Funkrufnachricht an alle Basisstations-Steuergeräte BSC 103 gesendet. Alternativ kann ein Funkrufen an die Mobilvermittlungsstelle MSC 202 adressiert sein, die das identifizierte Ortsgebiet steuert, die wiederum diese Funkrufnachricht an alle Zellen 104 (d.h. alle Basisstations-Sender/Empfänger BTS 101) innerhalb dieses Ortsgebietes weiterleitet.
  • Auf der Ebene des Kernnetzwerkes 20 wird dem gleichen Verfahren gefolgt, wenn eine Mobilstation in dem Abdeckungsgebiet eines Zugangspunktes für unlizenzierten Funk oder eine Heimbasisstation HBS 301 wandert. Alle Heimbasisstationen HBS 301, die zu dem gleichen Zugangsnetzwerk gehören, d.h. alle Heimbasisstationen HBS 301, die mit dem gleichen Zugangspunkt-Steuergerät oder Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 verbunden sind, werden dem gleichen Ortsgebiet oder einer Gruppe von Ortsgebieten zugeordnet. Eine Ortsgebiets-Aktualisierungsnachricht wird daher an das Kernnetzwerk von der Mobilstation MS 1 gesendet, wenn die Mobilstation zunächst eine Minizelle 304 betritt. Das Funkrufen der Mobilstation ist ebenso identisch von der Kernnetzwerkseite aus. Die Funkrufnachricht wird an das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 gesendet. Jedoch hört an diesem Punkt die Ähnlichkeit mit einem herkömmlichen, zellularen GSM-Netzwerk auf. Es wird auf 3 Bezug genommen, die das Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk 30 und insbesondere das Heimbasisstations-Steuergerät 303 in größerem Detail darstellt.
  • Das in 3 abgebildete Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk umfasst ein Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303, das mit einem Festbreitbandnetzwerk 302 mit zwei Zugangspunkten oder Heimbasisstationen HBS1 und HBS2 301 verbunden ist. Drei mobile Stationen MS1–MS3 1 sind in den Minizellen 304 des Heimbasisstations-Steuergerätes HBS 301 lokalisiert. Das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 ist mit einer Mobildienst-Vermittlungsstelle MSC 202 verknüpft, die wiederum Zugang zu einem Besucherorts-Register VLR 204 hat. Die verbleibenden Elemente eines herkömmlichen zellularen Kernnetzwerkes 20 werden aus der Figur ausgelassen. Die Heimbasisstation HBSC 303 in 3 umfasst eine Datenbank 3031 die in der Figur schematisch als eine Tabelle dargestellt ist. Diese Datenbank 3031 enthält Identifikationsinformation für alle Mobilstationen, die in dem Abdeckungsgebiet des Zugangsnetzwerkes für unlizenzierten Funk 30 arbeiten. Die Identifikationsinformation ist vorzugsweise die Internationale Mobilteilnehmeridentität IMSI. In jedem Fall muss die Identifikationsinformation die gleiche oder zumindest anzeigend für die Identifikation sein, die in dem Kernnetzwerk 20 für jede Mobilstation MS 1 verwendet wird. Diese Information wird herkömmlicher Weise von einer Mobilstation 1 an eine Basisstation signalisiert, wenn sich diese innerhalb der jeweiligen Zelle befindet. In dieser Datenbank 3031 wird die Mobilstations-Identifikationsinformation mit der Identifikation des Zugangspunktes oder der Heimbasisstation HBS 301 verbunden, die die Minizelle 304 steuert, in der die Mobilstation gegenwärtig lokalisiert ist. Diese Heimbasisstations-Identifikation kann ein Identifikator sein, der diese Heimbasisstation HBS 301 zugeordnet ist oder kann die Netzwerkadresse der Heimbasisstation HBS auf dem Festbreitbandnetzwerk 302 anzeigen. Mittels eines Beispiels ist die Mobilstation MS 1 in der Minizelle einer Heimbasisstation 1 lokalisiert. Folglich wird die IMSI dieser Mobilstation MS 1 auf die Identifikation einer Heimbasisstation 1 HBS1 in der Heimbasisstations-Steuergerätebank 3031 abgebildet. Genauso wird die IMSI einer Mobilstation MS2 auf die Heimbasisstation HBS1 abgebildet und die IMSI einer Mobilstation MS3 wird auf die Heimbasisstation HBS2 abgebildet.
  • In dieser Weise ist das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 auf Empfangen einer Funkrufnachricht von dem Kernnetzwerk 20 hin in der Lage, den gegenwärtigen Ort der Mobilstation MS 1 aus der Datenbank 3031 abzurufen und die Funkrufnachricht lediglich an die relevante Heimbasisstation HBS 301 zu senden. Die Funkrufnachricht wird über eine aufgebaute, statische TCP-Verbindung zwischen dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 und der Heimbasisstation HBS 301 übertragen. Als ein Ergebnis der kleinen Größe der Abdeckungsgebiete jeder Heimbasisstation HBS 301 kann die Anzahl von Minizellen unter der Kontrolle eines einzelnen Heimbasisstations-Steuergerätes HBSC 303 Tausende betragen. Darüber hinaus kann diese Anzahl sich konstant als eine Folge der Erleichterung ändern, mit der die Heimbasisstationen HBS 301 hinzugefügt werden können oder von dem Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk 30 entfernt werden können.
  • Ein Ermöglichen des Heimbasisstations-Steuergerätes HBSC 303, Funkrufnachrichten zu der bestimmten Heimbasisstation HBS 301 weiterzuleiten, die in Kontakt mit einer Mobilstation MS 1 ist, bedeutet daher, dass der Betrag eines Signalgebens, das ansonsten zwischen dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 und allen Heimbasisstationen HBS 301 erforderlich wäre, bedeutend verringert wird.
  • Vorzugsweise leitet das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 nicht einfach die Funkrufnachricht von dem Kernnetzwerk zu der vorgesehenen Heimbasisstation HBS weiter, sondern adressiert stattdessen die Mobilstation selbst. Dies vermeidet, dass die Funkrufnachricht in dem Heimbasisstations-HBS-301-Abdeckungsgebiet ausgesendet wird und verringert den beteiligten Signal gebenden Verkehr weiter.
  • Die Heimbasisstations-Steuergerätedatenbank 3031 wird in der folgenden Weise aktualisiert. Wenn eine Mobilstation MS 1 in dem Abdeckungsgebiet oder der Minizelle 304 eine Heimbasisstation HBS 301 erscheint und autorisiert ist, ihre Dienste zu verwenden, wird die Identifikation der Mobilstation MS 1 oder die IMSI an die Heimbasisstation HBS 301 über die Schnittstelle X für unlizenzierten Funk gesendet. Die Mobilstationsidentifikation IMSI wird dann an das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 gesendet, wo diese in der Datenbank 3031 in Verknüpfung mit Information über die Heimbasisstation HBS 301 gespeichert wird. Es wird erwähnt, dass während die Datenbank, die in 3 dargestellt ist, den Mobilstationsidentifikator und den Heimbasisstationsidentifikator als zwei Sätze von Daten zeigen, dieses lediglich eine mögliche Konfiguration ist. Eine weitere Option wäre es, die Mobilstationsidentifikationsinformation an einer spezifischen Adresse, einem Ort oder einem Feld zu speichern, das mit der Heimbasisstation HBS 301 verknüpft ist.
  • Wenn die Mobilstation MS 1 das Abdeckungsgebiet der Heimbasisstation HBS 301 verlässt oder ausgeschaltet wird, während sich dieses in dem Abdeckungsgebiet befindet, informiert die Heimbasisstation HBS 301 das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303, dass die Mobilstation nicht länger erreichbar ist und die Mobilstationsidentifizierungsinformation wird in der Heimbasisstations-Steuergerätedatenbank 3031 aktualisiert. Alternativ muss die Heimbasisstation nicht aktiv die Beendigung einer Kommunikation mit der Mobilstation signalisieren, stattdessen kann die statische TCP-Verbindung zwischen der Heimbasisstation und dem Heimbasisstations-Steuergerät fallengelassen werden. Wie zuvor erläutert, wird eine Kommunikation zwischen der Heimbasisstation HBS 301 und dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 über eine statische TCP/IP-Verbindung durchgeführt. Diese Verbindung benötigt einen Austausch von Am-Leben-Erhaltungsnachrichten, um die Verbindung am Leben zu erhalten. Wenn eine Mobilstation MS 1 ausgeschaltet wird oder das Abdeckungsgebiet einer Heimbasisstation HBS 301 verlassen hat, hat die Heimbasisstation HBS 301 keinen Grund, die statische TCP-Verbindung aufrechtzuerhalten, da keine weiteren Nachrichten von der Mobilstation MS 1 empfangen werden. Das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 erkennt, dass keine weiteren Am-Leben-Erhaltungsnachrichten von der Heimbasisstation HBS 301 empfangen werden, ohne die statische TCP-Verbindung aufrechtzuerhalten und kann folglich die Adress- und Identifikationsdaten entfernen, die sich auf die Mobilstation MS an dieser Heimbasisstation HBS 301 beziehen.
  • In einer alternativen Ausführung speichert die Datenbank 3031 den Mobilstationsidentifikator und die Zugangspunktadresse nicht auf einer eins-zu-eins Basis, sondern verknüpft eher Mobilstationsidentifikatoren mit einer Gruppe von Zugangspunkten 301. Diese Zugangspunkte 301 könnten zum Beispiel zusammengeklumpt sein (clustered) und daher in einem relativ kleinem geografischen Gebiet vorliegen. In dieser Weise würde das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 eine Funkrufnachricht, die von dem Kernnetzwerk 20 empfangen wird, lediglich an eine spezifische Gruppe von Minizellen weiterleiten. Diese Anordnung weist den Vorteil auf, dass die Datenbank in mehrere Abschnitte fragmentiert werden könnte, wobei jeder Abschnitt einem spezifischen geografischen Gebiet oder möglicherweise einem spezifischen Teilnehmer gewidmet wird. Die Aktualisierungsverfahren, die oben beschrieben sind, würden dann lediglich notwendig sein, wenn eine Mobilstation MS 1 sich aus dem Abdeckungsgebiet eines Klumpens (clusters) von Heimbasisstationen 301 herausbewegt.
  • Die obige Beschreibung eines Zugangsnetzwerkes für unlizenzierten Funk umfasst Heimbasisstationen HBS 301, die als Endpunkte in dem Zugangsnetzwerk 30 funktionieren, aktiv eine Verbindung mit dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 aufbauen und aufrechterhalten. In einer alternativen Ausführungsform des Zugangsnetzwerkes 30 jedoch sind die Heimbasisstationen HBS 301 einfach transparente Zugangspunkte für eine mobile Station MS, die eine Schnittstelle für unlizenzierten Funk zu dem Festbreitbandnetzwerk 302 ohne spezifische Funktionalität verwendet, die das Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk 30 betrifft. Mit dieser Anordnung wird die Mobilstation MS mit der notwendigen Funktionalität versorgt, um direkt mit dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 über eine Schnittstelle für unlizenzierten Funk und dem Breitbandnetzwerk über den Zugangspunkt zu kommunizieren. Demgemäß baut die Mobilstation MS selbst eine statische TCP-Verbindung mit dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC über das Festbreitbandnetzwerk 302 auf. Darüber hinaus gibt es, bis eine derartige Verbindung aufgebaut ist, keine Kommunikation zwischen dem Zugangspunkt 301 und dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303. Das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 enthält keine Information über den Zugangspunkt 301.
  • Wenn das Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk diese Form annimmt, muss die Heimbasisstations-Steuerdatenbank 3031 mit Information aktualisiert werden, die lediglich die Mobilstation MS 1 betrifft. Diese Information umfasst die Identifikation oder die IMSI der Mobilstation sowie eine Festbreitbandnetzwerkadresse, über die die Mobilstation kommuniziert. Diese Ausführungsform ist in 4 dargestellt.
  • 4 zeigt die gleichen Elemente wie 3 mit der Ausnahme, dass Zugangspunkte AP 301' Heimbasisstationen HBS 301 ersetzen. Die verbleibenden Elemente sind die gleichen wie in 3 und eine detaillierte Beschreibung dieser Elemente wird hier nicht gegeben. Mit dieser Modifikation in dem Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk 30 enthält die Heimbasisstations-Steuergerätedatenbank 3031 nun Information, die eine Mobilstation MS 1 identifiziert, die mit dem Zugangsnetzwerk (IMSI) verbunden ist sowie die Netzwerk- oder IP-Adresse (IPaddr) dieser Mobilstation in dem Festbreitbandnetzwerk. In der Figur sind eine Mobilstation MS1 und eine Mobilstation MS2 unterschiedlicher IP-Adressen zugewiesen worden, nämlich IPaddr1 und IPaddr2, obwohl diese mit dem Heimbasisstations-Steuergerät über den gleichen Zugangspunkt AP1 kommunizieren. Es ist jedoch selbstverständlich, dass die tatsächliche Netzwerkadresse für beide Mobilstationen die gleiche sein kann, jedoch dass dann die Identifikation jeder Mobilstation verwendet wird, um eine spezifische Mobilstation zu adressieren.
  • In dieser Ausführungsform enthält die Heimbasisstations-Steuergerätedatenbank 3031 lediglich Daten über diejenigen Mobilstationen, die innerhalb des Abdeckungsgebietes des Zugangsnetzwerkes für unlizenzierten Funk 3 aktiv sind. Jede Mobilstations-MS-Identität wird mit der zugeordneten Netzwerkadresse gespeichert, wenn die Mobilstation einen Kontakt mit dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 301 aufbaut. Im Gegensatz zu einer Heimbasisstation 301 ist ein transparenter Zugangspunkt 301' nicht in der Lage, zu detektieren, wenn eine Mobilstation MS 1 ihr Abdeckungsgebiet verlassen hat oder wenn eine Mobilstation ausgeschaltet wird, noch ist dieser in der Lage, unabhängig mit dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 zu kommunizieren. Aus diesem Grund wird ein Signal-gebender Mechanismus zwischen der Mobilstation MS 1 und dem Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 verwendet, der anzeigt, dass die Verbindung zwischen diesen zwei lebendig ist. Wenn das Heimbasisstations-Steuergerät HBSC 303 bestimmt, dass eine Am-Leben- Erhaltungsnachricht nicht von der Mobilstation 1 innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder in Reaktion auf eine andere Nachricht empfangen worden ist, löscht diese den entsprechenden Eintrag in der Datenbank 3031. Wie zuvor unter Bezug auf 3 beschrieben, kann dieses Benachrichtigen ein Teil des Benachrichtigens sein, das erforderlich ist, die statische TCP-Verbindung zwischen der mobilen Station und dem Heimbasisstations-Steuergerät am Leben zu erhalten.
  • Die obige detaillierte Beschreibung einer Zellenverwaltung hat sich lediglich auf GSM-Netzwerke als herkömmliche, öffentliche Mobilnetzwerke bezogen. Es ist jedoch für die auf dem Gebiet tätigen Fachleute selbstverständlich, dass die obige Beschreibung ebenso andere herkömmliche, öffentliche Mobilnetzwerke betrifft, wie zum Beispiel UMTS oder CDMA2000.

Claims (15)

  1. Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk, das mit einem Kernnetzwerkteil (20) eines lizenzierten Mobilnetzwerkes verbunden ist, wobei das Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk (30) ein Zugangssteuergerät (303) umfasst, das mit dem Kernnetzwerkteil verbunden ist, ein Festbreitband-Netzwerk (202), das mit dem Zugangssteuergerät verbunden ist und eine Vielzahl von Zugangspunkten (301) aufweist, wobei jeder Zugangspunkt ein Minizellen-Abdeckungsgebiet (304) definiert und eine Schnittstelle für unlizenzierten Funk unterstützt, die eine Kommunikation zwischen mobilen Stationen (1), die innerhalb einer jeweiligen Minizelle angeordnet sind und dem Zugangssteuergerät (303) erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugangssteuergerät (303) mit einem oder mehreren Ortsgebieten in dem Mobilnetzwerk für lizenzierten Funk verknüpft ist und eine Datenbank (3031) zum Speichern der Identifikation von mobilen Stationen in Verknüpfung mit Adressinformation der mobilen Station auf dem Festbreitband-Netzwerk umfasst, wobei das Zugangssteuergerät (303) angepasst ist, die Identifikationsdaten zu löschen, wenn die Mobilstation aufhört, in den Abdeckungsgebieten des Zugangsnetzwerks für unlizenzierten Funk zu arbeiten.
  2. Zugangsnetzwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank (3031) angepasst ist, die Identifikation von Mobilstationen in Verbindung mit zumindest einem spezifischen Zugangspunkt (301) für das Abdeckungsgebiet zu speichern, in dem die Mobilstation lokalisiert ist.
  3. Zugangsnetzwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zugangspunkt-Steuergerät (303) angepasst ist, von dem Kernnetzwerkteil (20) eine Funkrufnachricht zu empfangen, die die Identifikation einer Mobilstation (1) umfasst, die in dem verknüpften Ortsgebiet lokalisiert ist, um zumindest einen Zugangspunkt (301) zu identifizieren, der mit der identifizierten Mobilstation verknüpft ist und die Funkrufnachricht lediglich an den identifizierten, zumindest einen Zugangspunkt zu senden.
  4. Zugangsnetzwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugangsnetzwerk-Steuergerät (303) angepasst ist, von einer Mobilstation (1) eine Nachricht zu empfangen, die Identifikationsdaten für die Mobilstation registriert und die neue Identifikationsdaten in der Datenbank in Verbindung mit einer Adressinformation für die Mobilstation auf dem Festbreitband-Netzwerk (302) zu speichern.
  5. Zugangsnetzwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilstations-Identifikationsdaten die internationale Mobilteilnehmer-Identität (IMSI – international mobile subscriber identity) ist.
  6. Zugangsnetzwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Adressinformation eine Netzwerkadresse des Zugangspunkts (301) auf dem Festbreitband-Netzwerk (302) ist.
  7. Zugangsnetzwerk nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Adressinformation betrifft identifiziert einen Zugangspunkt (301), der mit der Mobilstation kommuniziert.
  8. Zugangsnetzwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugangssteuergerät (303) angepasst ist, die Identifikationsdaten auf Empfang einer Nachricht von dem Zugangspunkt (301) hin, dass die Mobilstation (1) nicht länger mit dem Zugangspunkt kommuniziert, zu löschen.
  9. Zugangsnetzwerk nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugangsnetzwerk-Steuergerät (303) angepasst ist, zu bestimmen, ob eine Verbindung mit der Mobilstation aufrecht erhalten wird und die Identifikationsdaten beim Bestimmen, dass die Verbindung nicht länger aufrecht erhalten wird, zu löschen.
  10. Zugangsnetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank (3031) angepasst ist, die Identifikation von Mobilstationen in Verbindung mit einer Gruppe von Zugangspunkt-Adressen (301) zu speichern, wobei das unlizenzierte Zugangsnetzwerk mehr als eine Gruppe von Zugangspunkten umfasst.
  11. Verfahren in einem Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk mit einer Vielzahl von Zugangspunkten (301), die angepasst sind, mit Mobilstationen (1) über eine Schnittstelle für unlizenzierten Funk zu kommunizieren und einem Zugangssteuergerät (303), das mit den Zugangspunkten über ein Breitband-Netzwerk verbunden ist und mit einem Kernnetzwerkteil eines zellularen Netzwerks für lizenzierten Funk, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Empfangen von Identifikationsinformation, die für eine mobile Station aus der mobilen Station spezifisch ist; Registrieren der Mobilstations-Identifikationsinformation in Verbindung mit einer Information, die zumindest einen Zugangspunkt identifiziert, in dem Zugangspunkt-Steuergerät, und Aktualisieren der registrierten Information, wenn eine Kommunikation zwischen der mobilen Station und dem Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk aufhört.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, weiter gekennzeichnet durch die Schritte: Empfangen in dem Zugangssteuergerät einer Nachricht von dem Kernnetzwerkteil, die eine Mobilstation Funk-ruft, Abrufen von Information, die zumindest einen Zugangspunkt für das Funk-gerufene Mobile identifiziert, und Weiterleiten der Funkrufnachricht lediglich zu dem zumindest einem Zugangspunkt, der in Verbindung mit der registrierten Mobilstations-Identifikationsinformation identifiziert wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Registrierschritt ein Registrieren der Mobilstations-Identifikationsinformation in Verbindung mit einer Information umfasst, die eine Gruppe von Zugangspunkten in dem Zugangspunkt-Steuergerät identifiziert.
  14. Verfahren in einem Zugangsnetzwerk für unlizenzierten Funk mit einem Festbreitband-Netzwerk mit einer Vielzahl von Zugangspunkten (301) und einem Zugangssteuergerät (303), das mit dem Festbreitband-Netzwerk und mit einem Kernnetzwerkteil eines zellularen Netzwerks für lizenzierten Funk verbunden ist und angepasst ist, mit Mobilstationen (1) über eine Schnittstelle für unlizenzierten Funk über Zugangspunkte zu kommunizieren, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: das Zugangssteuergerät baut eine Kommunikation mit einer Mobilstation unter Verwendung einer Netzwerkadresse auf dem Festbreitband-Netzwerk für die Mobilstation auf, Empfangen von Identifikationsinformation, die spezifisch für eine Mobilstation ist, von der Mobilstation, Registrieren der Mobilstations-Identifikationsinformation in Verbindung mit der Mobilstations-Netzwerksadresse auf dem Festbreitband-Netzwerk, Bestimmen, wenn eine Verbindung, die mit der Mobilstation aufgebaut ist, nicht länger aufrechterhalten wird und Löschen der Mobilstations-Identifikationsinformation, wenn es bestimmt wird, dass eine Verbindung nicht länger aufrechterhalten wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, weiter gekennzeichnet durch die Schritte: Empfangen in dem Zugangssteuergerät einer Nachricht von dem Kernnetzwerkteil, die eine Mobilstation Funk-ruft, Übertragen von Mobilstations-Identifikationsinformation, die für das Funk gerufene Mobile registriert ist, und Weiterleiten der Funkrufnachricht lediglich zu der Netzwerkadresse, die in Verbindung mit der registrierten Mobilstations-Identifikationsinformation identifiziert wird.
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