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ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Variante einer Schraubverbindung, die einen äußeren Teil
mit einem Innengewinde und einen zugehörigen inneren Teil mit einem
Außengewinde
umfasst. Die jeweiligen Gewinde der Teile weisen eine einheitliche
Steigung auf. Das individuelle Gewinde weist im wesentlichen ein
V-Profil auf, und wenigstens eines der Gewinde ist mit einer Keilrampe
am Gewindeflankengrund versehen, wobei bei Verschraubung des äußeren Teils mit
dem inneren Teil die Gewindeflankenspitzen des einen Schraubverbindungsteils
an die Keilrampen am Flankengrund des Gewindes des anderen Verbindungsteils
stoßen.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine andere Variante oder spezielle Bauform
einer Schraubverbindung, die einen äußeren Teil mit einem Innengewinde und
einen zugehörigen
inneren Teil mit einem Außengewinde
umfasst. Die jeweiligen Gewinde der äußeren und der inneren Teile
weisen eine einheitliche Steigung auf. Das individuelle Gewinde
des einen Teils weist im Wesentlichen ein V-Profil auf, und der andere
Teil ist mit einer umgebenden Keilrampe in der Art eines Gewindes
versehen. Bei Verschraubung des äußeren Teils
mit dem inneren Teil stoßen die
Gewindeflankenspitzen des einen Schraubverbindungsteils an die umgebende
Keilrampe in der Art eines Gewindes des anderen Verbindungsteiles.
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Die
Erfindung betrifft ferner die Benutzung der beiden Varianten solcher
Schraubverbindungen als Verbindungen für Kohlenstoff-, Semigraphit-
oder Graphit elektroden, die sichernd, lasttragend und für ein Losdrehen,
insbesondere unter dynamischer Last, nicht anfällig sind.
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Die
Technik der Herstellung von karbonisiertem oder graphitisiertem
Kohlenstoff einschließlich auch
von Kohlenstoffelektroden und Verbindungsstücken dafür ist in dem Fachgebiet seit
mehr als einhundert Jahren bekannt und wird in einem großindustriellen
Maßstab
angewendet. Demzufolge ist sie in vielerlei Hinsichten verfeinert
und bezüglich
der Kosten optimiert worden. Eine Beschreibung dieser Technik findet
sich in ULLMANN'S
ENCYCLOPEDIA OF INDUSTRIAL CHEMISTRY, Bd. A5, VCH Verlagsgesellschaft
mbH, Weinheim, 1986, S. 103 bis 113.
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Ein
Lichtbogenofen enthält
wenigstens einen Strang von Kohlenstoffelektroden. Das obere Ende solch
eines Stranges wird von einer Halterung gehalten, durch die dem
Elektrodenstrang auch der elektrische Strom zugeführt wird.
Wenn der Ofen in Betrieb ist, geht der elektrische Bogen von der
unteren Spitze oder dem unteren Ende des Stranges in das zu schmelzende
Metall, das sich in dem Ofen befindet. Der elektrische Bogen und
die hohen Temperaturen in dem Ofen bewirken, dass das untere Ende
des Elektrodenstranges langsam abbrennt. Das Verkürzen des
Elektrodenstranges wird ausgeglichen, indem der Strang schrittweise
in den Ofen vorgeschoben wird und, falls notwendig, eine weitere
Elektrode auf das obere Ende des Stranges geschraubt wird. Falls
notwenig, kann ein teilweise abgebrannter Strang, der aus mehreren
Elektroden und deren Verbindungsstücken besteht, auch als eine
einzige Einheit aus der Halterung entfernt und durch einen frischen
Strang mit ausreichender Länge
ersetzt werden.
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Individuelle
Kohlenstoffelektroden werden auf einen Strang geschraubt, der bereits
in dem Ofen angeordnet ist, oder Elektroden werden entweder von
Hand oder mit einer Maschine zu einem frischen Strang verschraubt.
Insbesondere in dem Fall von Elektroden mit einem großen Durchmesser
von 600 mm oder mehr müssen
beträchtliche
Kräfte
und Drehmomente oder Schraubarbeiten aufgewendet werden, um sicherzustellen,
dass ein Elektrodenstrang nicht auseinander fällt. Ein sicherer Zusammenhalt
eines Stranges ist für
das Funktionieren eines Lichtbogenofens unbedingt erforderlich.
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Der
sichere Zusammenhalt eines Stranges ist während des Transports, insbesondere
jedoch beim Betrieb eines Ofens, gefährdet. Wenn ein Ofen in Betrieb
ist, werden auf den Elektrodenstrang wiederholt beträchtliche
Biegemomente ausgeübt,
die durch die Schwingung des Ofengehäuses einschließlich des
Stranges bedingt sind, oder der Strang ist kontinuierlicher Vibration
ausgesetzt; der Strang ist Stößen durch
das Beschickungsmaterial ausgesetzt, das ebenfalls den sicheren
Zusammenhalt des Stranges belastet. Alle solche Belastungen – wiederholte
Biegemomente, Vibrationen und Stöße – sind in
der Lage zu bewirken, dass sich die Schraubverbindung von Elektroden
lockert. Das Lockern muss als das Ergebnis unvermeidbarer und/oder
unerwünschter
Vorgänge
angesehen werden.
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Zum
besseren Verständnis
werden die Folgen des Lockerwerdens eines Elektrodenstranges im Ofenbetrieb
beschrieben:
Das Lockern des Stranges ist ein Hinweis darauf, dass
die Festigkeit der Schraubverbindung vermindert ist. Infolgedessen
sind auch die Druckkräfte
auf die Kontaktflächen
benachbarter Strangelemente vermindert. Das Lockern kann fortschreiten,
bis einige Kontaktflächen
physikalisch voneinander getrennt werden.
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Infolgedessen
nimmt der elektrische Widerstand in der Verbindung zu. Diejenigen
Flächen,
die noch in Kontakt sind, erfahren eine größere Stromdichte. Die höhere Stromdichte
führt zu örtlicher Überhitzung.
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Wenn
eine Schraubverbindung locker wird, wird das Verbindungsstück gewöhnlich einer
hohen thermischen und mechanischen Belastung ausgesetzt. Letztendlich
ist ein mechanisches Versagen des Verbindungsstückes aufgrund von Überhitzung und
mechanischer Belastung zu erwarten. Infolgedessen bricht das untere
Ende des Elektrodenstranges ab und fällt in den geschmolzenen Stahl,
der elektrische Lichtbogen wird unterbrochen und der Schmelzvorgang
beendet.
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Um
die Probleme des unangemessenen Zusammenhalts und der schlechten
Stromübertragung von
einem Teil des Elektrodenstranges auf den nächsten anzugehen, ist eine
Anzahl sehr unterschiedlicher Herangehensweisen hervorgebracht worden.
Die im Folgenden beschriebene Praxis wird auch in den Stahlwerken
angewendet.
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Die
US-Patentschrift Nr. 4,167,643 beschrieb,
dass das Verbindungsstück
zwischen zwei Graphitelektroden einen kleineren Wärmeausdehnungskoeffizienten
als die beiden Elektroden aufwies. Bei steigenden Temperaturen – in der
Stahlwerkspraxis werden Temperaturen von weit über 1.500 °C erreicht – dehnten sich die Elektrodenabschnitte
stärker
aus als das Verbindungsstück.
Dies verursachte zusätzliches
durch Wärme
induziertes Festziehen zwischen dem Verbindungsstück und den Elektroden,
das als Sicherungsausnehmung für
die Schraubverbindung angesehen wurde. Es war jedoch auch offensichtlich,
dass die thermisch induzierten Kräfte die Flanken der Gewindegänge starker
Beanspruchung aussetzten.
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Die
US-Patentschrift Nr. 5,575,582 beschrieb
die Benutzung eines konischen Ausnehmungsstückes zusätzlich zu dem Verbindungsstück zwischen
zwei Graphitelektroden. Wenn sich der Elektrodenstrang im verschraubten
Zustand befand, stellte die Anordnung sicher, dass das Ausnehmungsstück in einer
Aussparung, die sich etwa zur Hälfte
durch die Kontaktflächen
zweier benachbarter Elektroden erstreckte, aus der Aussparung in
der jeweiligen oberen Elektrode des Stranges und in die Aussparung
der entsprechenden unteren Elektrode in dem Strang fiel. Die Aussparung
in der unteren Elektrode war als ein gekrümmter Kanal ausgebildet, der
einen Bogen mit konstantem Radius um die zentrale Längsachse
der Elektrode beschrieb. Wenn die Schraubverbindung locker wurde,
war das Ausnehmungsstück
in der Lage, den Kanal entlang zu gleiten, bis es an dem entfernten
Ende blockiert wurde. Das Ausnehmungsstück, das in die Aussparungen herab
gefallen war, verhinderte somit eine weitere Verwindung und folgendes
Lockern der beiden Elektrodenabschnitte. In Abhängigkeit von der Länge des gekrümmten Kanals
und dem Drehweg um die zentrale Längsachse der Elektrode, den
das Ausnehmungsstück
darin durchlief, war die Schraubverbindung immer noch in der Lage,
ziemlich locker zu werden. Dies wies nachteilige Auswirkungen auf
die Übertragung
von Strom durch diese Schraubverbindung und hinsichtlich örtlicher Überhitzung
an dieser Verbindung auf.
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Das
Dokument
JP 2000-133
436A beschreibt eine Elektroofen-Graphitelektrode, die
eine ausreichende Kontaktfläche
des Graphitelektrodenkörpers
und des Graphitnippels sicherstellt, thermische und mechanische
Beanspruchung verteilt und die absolute Festigkeit des Schraubgewindes
erhöht. Dazu
sieht
JP 2000-133
436A das Festlegen der Gewindesteigung (p) des Schraubenmutterabschnitts und
des Graphitnippels auf über
8,467 mm und auf oder unter 25,4 mm, was über der internationalen Norm
bedeutet, vor. Auf diese Weise sollten die thermi sche und die mechanische
Beanspruchung vermindert werden. Folglich werden die Kontaktbereiche zwischen
den Gewindegängen
nicht verkleinert.
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Auch
sind auf anderen Gebieten Versuche unternommen worden, das Problem
der sich lockernden Befestigungen zu lösen. In der deutschen Patent-Auslegeschrift
DE 41 37 020 wurden selbstsichernde
Befestigungen beschrieben, wie z.B. Schrauben und Schraubenmuttern,
die aus nicht weiter beschriebenen Materialien hergestellt sind.
Die Befestigung war mit einer Anzahl noppenartiger Überstände in der
Stirnfläche
versehen, die mit einem Strukturbauteil zusammenwirkten. Die Überstände waren
als Pyramiden oder Kegel mit einer Höhe von kleiner als 1 mm ausgebildet,
wobei der Winkel an der Spitze der Pyramide bzw. des Kegels wenigstens
90° betrug.
Die Pyramiden oder Kegel waren dazu vorgesehen, in die Oberflächen der Strukturbauteile,
die beim Festziehen verspannt werden, eingedrückt zu werden, um so zu verhindern, dass
sich die Befestigungen losdrehen.
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Es
wurde Bezug genommen auf das „Setzen" und die damit verbundene
Verringerung der Vorspannung (siehe Spalte 2, Zeile 9 der deutschen
Patentanmeldung). Die Pyramiden oder Kegel waren gleichmäßig auf
der Stirnfläche
der Befestigung verteilt. Die Befestigung wies keine spezifisch
strukturierte Kontaktfläche
und demgemäß keine
vordere Spannrichtung mit spezieller Wirksamkeit auf.
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Bezüglich des
Verschraubens von Strängen von
Kohlenstoffelektroden sollte beachtet werden, dass makroskopische
Noppen auf den Kontaktoberflächen
der Elektroden oder den Verbindungsstücken aufgrund der keramischen
und somit spröden
Natur der Kohlenstoffe beim Verschrauben zerquetscht würden. Es
ist sogar möglich,
dass wesentliche Stücke
aus den Stirnflächen
der Strangelemente ausgestoßen
werden.
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Ein
anderer Versuch zu verhindern, dass Befestigungen sich lockern,
wurde in der
US-Patentschrift
Nr. 4,076,064 (1978) beschrieben. Eine Keilrampe wurde
am Flankengrund des Gewindeganges der einen Komponente einer Schraubverbindung
eingeführt.
Wenn beide Komponenten der Schraubverbindung zusammengeschraubt
wurden, stießen
die Flankenspitzen der Gewindegänge
der Schraubverbindungskomponente ohne die Keilrampe an die Keilrampe
am Flankengrund des Gewindeganges der anderen Komponente. Das Anstoßen der
Gewindegang-Flankenspitzen der einen Schraubverbindungskomponente
an die Keilrampe am Flankengrund des Gewindeganges der anderen Komponente wies
die Wirkung des Sicherns beider Komponenten auf. Diese Sicherungswirkung
war verbessert, wenn beide Komponenten aus zweckgemäß ausgewählten Materialien
hergestellt waren. Es war hilfreich, wenn der Bolzen in der Schraubverbindung
aus einem härteren,
weniger duktilen Material als die zugehörige Schraubenmutter hergestellt
war. Da die Materialien nicht in weiteren Einzelheiten beschrieben
wurden, war die logische Annahme, dass es sich für die Zwecke dieses Patentes
um metallische Materialien handelte. Es wurde kein Hinweis darauf
gegeben, dass dieser Typ von Schraubverbindung auch unter Benutzung
von Materialien erzeugt wurde, die aus synthetisch hergestellten
Kohlenstoffen hergestellt waren, auch nicht für die konischen Schraubverbindungen,
wie sie gebräuchlich
sind, um Kohlenstoff- und/oder
Graphitelektroden zu verbinden, wie hierin beschrieben.
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Das
Element, das die Keilrampe am Flankengrund des Gewindeganges aufweist,
wurde auch in der
US-Patentschrift
Nr. 4,266,590 (1981) abgehandelt. In jenem Fall waren die
Höhen der
Gewindegänge
in der Schrauben mutter und dem Bolzen geringfügig unterschiedlich. Infolgedessen
waren für
jeden Gewindegang die Gewindegang-Flankenspitzen der Schraubverbindungskomponente
ohne die Keilrampe an unterschiedlichen relativen Positionen in dem
freien Querschnitt des Gewindeganges mit der Keilrampe am Gewindegang-Flankengrund
der anderen Komponente angeordnet. Gemäß dieser Patentbeschreibung
wurde die Sicherungswirkung, die durch die Gewindeflankenspitzen
erzielt wurde, welche an die Keilrampe stießen, durch eine Hemmwirkung
aufgrund der unterschiedlichen Höhen
der Gewindegänge
in den beiden Schraubverbindungsteilen weiter verstärkt. Es
wurde kein Hinweis darauf gegeben, dass dieser Typ Schraubverbindung
auch unter Benutzung von Materialien erzeugt wurde, die aus synthetisch
hergestellten Kohlenstoffen hergestellt waren, auch nicht für konische
Schraubverbindungen, wie sie üblicherweise
benutzt werden, um Kohlenstoff- und/oder Graphitelektroden zu verbinden, wie
hierin beschrieben.
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In
der Stahlwerkspraxis wird versucht, die Elektroden so fest wie möglich zusammenzuschrauben.
Wie im Vorstehenden angegeben, sind die Kräfte, Drehmomente und Schraubarbeiten,
die manuell eingebracht werden können,
begrenzt. Diese Kräfte können durch
Benutzung von Maschinen beträchtlich vergrößert werden,
jedoch werden solche mechanischen Verschraubungsvorrichtungen nur
in wenigen Stahlwerken benutzt. Die tatsächliche Stahlwerkspraxis zeigt,
dass Elemente der Elektrodenstränge sich
weiterhin immer wieder lockern.
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KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Demzufolge
ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Schraubverbindung für Kohlenstoff- und/oder
Graphit-Elektrodenstränge
bereitzustellen, welche die oben erwähnten Nachteile der bisher
bekannten Vorrichtungen und Verfahren dieses allgemeinen Typs beseitigt
und für
die Herstellung von Teilen aus Keramik, vorzugsweise Teilen aus
synthetisch hergestelltem Kohlenstoff und Graphit, für eine Schraubverbindung
sorgt, die das Lockern verhindern oder wenigstens die Folgen des
Lockerns abschwächt
wird.
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Im
Hinblick auf die vorhergehenden und anderen Aufgaben ist erfindungsgemäß eine Anordnung
mit einer Schraubverbindung zwischen einer Kohlenstoffelektrode 1 mit
einer Schachtel und einem darin gebildeten Innengewinde 4 und
einem Kohlenstoff-Verbindungsstück 2 mit
einem Außengewinde 5 zum
Verbinden von zwei Elektroden 1 bereitgestellt, umfassend:
einen äußeren Teil
aus synthetisch hergestelltem Kohlenstoff oder Graphit mit einem
Innengewinde;
einen inneren Teil aus synthetisch hergestelltem Kohlenstoff
oder Graphit mit einem Außengewinde; die
dadurch gekennzeichnet ist, dass
das Innengewinde 4 und
das Außengewinde 5 Gewindegänge mit
einer im Wesentlichen einheitlichen Steigung, einem Flankengrund
und einer Flankenspitze 8 sowie individuelle Gewindegänge mit
im Wesentlichen einem V-Profil aufweisen;
wobei wenigstens
das Außengewinde
oder das Innengewinde mit einer Keilrampe 7 am Flankengrund ausgebildet
ist und wobei bei Verschraubung eines solchen äußeren Teils mit einem solchen
inneren Teil die Flankenspitzen 8 einer der Teile an die
Keilrampen 7 am Flankengrund des anderen der Teile stoßen; und
und
wobei das Innengewinde 4 und das Außengewinde 5 konisch
ausgeführt
sind und dabei die Flanken der individuellen Gewindegänge der
Schraubverbindung nicht mit Last beaufschlagt sind.
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Anders
ausgedrückt:
Die Schraubverbindungsteile sind aus Keramik, vorzugsweise aus synthetisch
hergestelltem Kohlenstoff oder Graphit, hergestellt, und die Gewinde
sind konisch. Wenn die Teile einer Schraubverbindung ineinander
greifen, stoßen
die Gewindeflankenspitzen 8 des einen Teils an die Keilrampen 7 an
den Gewindegang-Flankengründen
des anderen Teils. Dies bedeutet, dass nicht weiterhin die Flanken
der individuellen Gewindegänge 4, 5 der
Schraubverbindung mit der Last beaufschlagt sind. Folglich kann
in dem Schraubverbindungsteil, das Keilrampen 7 an seinen
Gewindegang-Flankengründen
aufweist, auf Gewindegänge 4, 5 mit
beispielsweise einem V-Profil und entsprechenden Gewindegangflanken
verzichtet werden.
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Im
Hinblick auf die obigen und andere Aufgaben ist erfindungsgemäß auch ein
Elektrodenstrang mit der oben kurz dargestellten Anordnung und mit mehreren
der äußeren Teile,
die als Kohlenstoffelektroden 1 ausgebildet sind, und der
inneren Teile, die als Verbindungsstücke 2 ausgebildet
sind, durch welche die Elektroden 1 zu einem Elektrodenstrang
verschraubt werden, und wobei die Anordnung eine sichernde und lasttragende
Verbindung bildet, die nicht für
das Losdrehen anfällig
ist, bereitgestellt.
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Für die Zwecke
der Erfindung sollten die Stränge
von Kohlenstoffelektroden 1 durch die Biegemomente, Vibrationen
oder Stöße, die
in der Stahlwerkspraxis vorkommen, nicht gelockert oder voneinander
getrennt werden, sodass die Elemente in Kontakt miteinander gesichert
bleiben und die Schraubverbindung in jedem Fall die Last des unteren
Teils des Stranges trägt, während die
Verbindungsstücke 2 die
Elektroden 1 zusammenhalten.
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Hierin
werden die folgenden Definitionen benutzt:
Die Enden einer
Elektrode werden auch als die Endfläche bezeichnet.
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Eine
Schachtel ist eine koaxiale Vertiefung in der Endfläche einer
Elektrode. Üblicherweise
werden zylindrische oder konische Innengewinde in die koaxialen
Innenwände
einer Schachtel eingearbeitet; diese Spezifikation ist durch die
internationale Norm IEC 60 239 geregelt (Schachtel mit Innengewinde
= Gewindeschachtel).
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Ein
Verbindungsstück
ist eine zylindrische oder doppelkonische Schraube mit einem Außengewinde
und einer Endfläche,
die rechtwinklig zu der Achse des Verbindungsstücks auf beiden Seiten davon
angeordnet ist. Ein Verbindungsstück wird etwa zur Hälfte in
jede Schachtel benachbarter Elektroden eingeschraubt, um die beiden
Elektroden zu verbinden.
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Ein
vorverschraubter Verbund ist eine Elektrode und ein Verbindungsstück, das
teilweise (d.h. zur Hälfte)
in eine Schachtel der Elektrode eingeschraubt ist.
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Eine
Elektrode oder Kohlenstoffelektrode weist an wenigstens einer Endfläche eine
Gewindeschachtel auf. In diesem Dokument bedeutet die Verbindung
von zwei Elektroden mittels eines Verbindungsstückes immer eine Elektroden-Schraubverbindung.
Der Einfachheit halber wird jedoch der Ausdruck Elektrodenverbindung
benutzt, auch in den Ansprüchen.
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Die
Höhe eines
Gewindeganges ist definiert als der Weg solch eines Gewindes von
360° um
die zentrale Längsachse
entweder eines Verbindungsstücks 2 oder
einer Elektrodenschachtel.
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Die
Höhe oder
der Gradient eines Gewindeganges 4, 5 ist verhältnismäßig klein,
um zu verhindern, dass die beiden Schraubverbindungskomponenten
den Gradienten hinab auseinander gleiten. Wie in der internationalen
Norm IEC 60 239 spezifiziert, muss der Gradient oder die Höhe eines
Gewindes drei (Typ T3) oder vier (Typ T4) Gewindegänge pro
Inch oder 25,4 mm betragen. Gemäß dieser
Spezifikation beträgt
die Höhe
des Gewindes für
Typ T3 8,467 mm und für
Typ T4 6,350 mm.
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Der
Vorteil der Schraubverbindung, die aus erfindungsgemäßen Kohlenstoffteilen
hergestellt ist, ist durch die gleichmäßige Verteilung von Lasten längs der
Kontaktlinie 9 zwischen der Gewindeflankenspitze 8 des
einen Teils einerseits und der Keilrampe 7 am Flankengrund
des Gewindeganges des anderen Teils andererseits bedingt. Dies wird
durch die Tatsache demonstriert, dass die resultierenden Kraftvektoren
an allen Punkten auf der Kontaktlinie etwa gleich groß sind,
wie vorstehend beschrieben.
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Im
Gegensatz dazu ist im Falle herkömmlicher
Gewinde ohne Keilrampen 7 an den Flankengründen der
Gewindegänge
die Last im wesentlichen auf den ersten Gewindegang konzentriert;
die Lasten nehmen bei jedem nachfolgenden Gewindegang ab.
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Unter
sonst ähnlichen
Randbedingungen, wie z.B. der Gesamtlastexposition, der Gewindegröße, dem
Gewindegradienten und dergleichen, sind in herkömmlichen Gewinden ohne Keilrampen 7 an
den Flankengründen
der Gewindegänge
die absoluten Lastwerte bei dem ersten Gewindegang bedeutend größer als
die absoluten Werte der größten Lasten
im Falle der Schraubverbindung, die aus erfindungsgemäßen Kohlenstoffteilen
hergestellt ist. Die größeren absoluten
Werte bei herkömmlichen
Gewinden weisen Auswirkungen auf die Strombelastungen in Fällen auf,
in denen ein Elektrodenstrang aufgrund der Benutzung in einem Stahlschmelzofen
heiß wird.
Unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten der Verbindungsstücke 2 und
der Elektroden 1 bewirken, dass die absoluten Werte der
größten Lasten
mit steigender Temperatur eines Elektrodenstranges rasch zunehmen.
Aufgrund der größeren absoluten
Werte der größeren Lasten,
wenn die herkömmlichen
Gewinde ohne Keilrampen 7 an den Flankengründen der
Gewindegänge 4, 5 in
Schraubverbindungen benutzt werden, versagt eine Schachtel oder
ein Verbindungsstück 2 in
solcher einer Verbindung eher. Andererseits ist die Schraubverbindung,
die aus erfindungsgemäßen Kohlenstoffteilen
hergestellt ist, gegenüber
solch einem Versagen der Schachtel oder des Verbindungsstückes 2 aufgrund
hoher Temperaturen beständiger.
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Bei
der Herstellung der Kohlenstoffelektroden 1 und der Verbindungsstücke 2 ist
kein zusätzlicher
Verfahrensschritt erforderlich, um für ein Sichern einer erfindungsgemäßen Elektrodenverbindung
zu sorgen. Verschiedene Werkzeuge sind erforderlich, jedoch ist
die maschinelle Bearbeitung nicht mehr schwierig.
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Viele
metallische Schraubverbindungen bestehen aus einem äußerem Teil
mit Innengewinde, z.B. einer metallischen Schraubenmutter, und einem dazugehörigen inneren
Teil mit Außengewinde,
z.B. einem metallischen Bolzen. In beiden Teilen der Schraubverbindung
ist der Abstand zwischen den Gewindegängen der gleiche und in allen
Fällen
einheitlich. Der individuelle Gewindegang weist im Wesentlichen
ein V-Profil auf, und wenigstens einer der Teile weist am Flankengrund
des Gewindeganges eine Keilrampe auf. Gemäß den
US-Patentschriften Nr. 4,076,064 und
4,266,590 weist eine der
Komponenten der Schraubverbindung in jedem Fall Keilrampen an den
Flankengründen
der Gewindegänge auf,
um zu verhindern, dass die Schraubverbindung aus dem verschraubten
Zustand locker wird und/oder um das Sichern der beiden Schraubverbindungskomponenten
sicherzustellen. Beim Versuch, das Sichern und das Verhindern des
Lockerns zu verstehen, ist das Konzept der plastischen Verformbarkeit von
Metallen hilfreich. Demgemäß ist es
möglich, sich
vorzustellen, dass die Gewindeflankenspitzen des einen Teils einer
metallischen Schraubverbindung an die Keilrampen des anderen Teils
stießen und
plastisch verformt werden, wenn die beiden Teile zusammengeschraubt
werden, und dass die Gewindeflankenspitzen des einen Teils dadurch
mit den Keilrampen des anderen Teils der metallischen Schraubverbindung
gegenseitig gesichert werden.
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Wenn
Versuche unternommen werden, sich dieses Prinzip des gegenseitigen
Sicherns bei einer keramischen Schraubverbindung zu vergegenwärtigen,
ist es zuerst erforderlich, sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen,
dass das Prinzip versagt. Der Grund dafür ist die Sprödigkeit
der Keramik. Unter hohen Scherbeanspruchungen, wie sie z.B. an den Gewindeflankenspitzen
eines Teils erzeugt werden, wenn zwei keramische Schraubverbindungsteile
zusammengeschraubt wurden, brechen diese keramischen Flankenspitzen
einfach ab.
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Obwohl
synthetisch hergestellte Kohlenstoffe und Graphite auch als Keramik
angesehen werden, verleiht der schichtförmige Aufbau des Graphitgitters
im mikrokristallinen Bereich die Eigenschaft der plastischen Verformbarkeit.
Wegen dieser Verformbarkeit, die im Falle von Graphit auch als Schmierfähigkeit
bekannt ist, brechen diese keramischen Flankenspitzen nicht einfach
ab. Die Verformbarkeit synthetisch hergestellter Kohlenstoffe und Graphite
wird durch die feinverteilte offene Porosität dieser Materialien unterstützt, die
in der Größenordnung
von 25 Vol.% liegt. Kleine Kristallbereiche können in benachbarte Poren gepresst
werden. Es ist möglich
sicherzustellen, dass das gegenseitige Sichern der Gewindeflankenspitzen
eines Teils einer Schraubverbindung, die aus Graphit oder Kohlenstoff hergestellt
ist, mit den Keilrampen des anderen Teils einer Schraubverbindung,
die aus Graphit oder Kohlenstoff hergestellt ist, erfolgt, wenn
die beiden Teile zusammengeschraubt werden. Dies gilt für Teile
mit konischen Links- oder Rechtsgewinden.
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Wenn
beim verschrauben der beiden Teile die Gewindeflankenspitzen 8 der
im wesentlichen V-förmigen
Gewindegänge 4, 5 des
einen Schraubverbindungsteils an die Keilrampen 7 des anderen Schraubverbindungsteils
stoßen,
werden alle Kräfte von
dem einen Teil zu dem anderen Teil nur an dieser Kontaktlinie übertragen.
Das Profil der Gewindegänge
des Teils mit den Keilrampen am Flankengrund des Gewindeganges kann
ohne Verlust an Kraftübertragung
immer kleiner gemacht werden. Die Folge davon ist, dass die Flanken
der Gewindegänge 4 des Teils
mit der Keilrampe 7 nicht mehr in Kontakt mit den Flanken
der Gewindegänge 5 des
Teils mit den Gewindegängen
mit einem im Wesentlichen V-förmigen
Querschnitt sind und somit auf diesem Weg auch keine Kräfte übertragen
werden. Der Fall, der in Anspruch 9 beschrieben ist, kann als ein
interessanter Sonderfall angesehen werden, in dem der Teil mit der Keilrampe 7 keinen
sichtlich überstehenden
Gewindegang 4 mehr aufweist, siehe auch 4.
Nun umgibt nur die Keilrampe 7 diesen Teil. Der Umriss
des zugehörigen
Gewindeganges 4 ist verkleinert worden, z.B. auf eine Ver bindungslinie 9 zwischen
zwei Keilrampen 7, die sich im Querschnitt von 4 eine über der
anderen befinden.
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Die
Technik der Herstellung und die Benutzung synthetisch hergestellter
Kohlenstoffelektroden ist in dem einleitenden Teil erläutert. Die
individuellen Elemente eines Stranges von Kohlenstoffelektroden werden
zusammengeschraubt. Dazu greift das Kohlenstoffverbindungsstück mit den
Außengewinden
in die Schachteln zweier benachbarter Kohlenstoffelektroden ein,
die mit Innengewinden versehen sind.
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Die
mechanischen und thermischen Beanspruchungen eines Stranges von
Kohlenstoffelektroden werden nicht gleichmäßig über eine Elektrode 1 und
ein Verbindungsstück 2 verteilt.
Stattdessen wird das Verbindungsstück 2 größerer Belastung
ausgesetzt und daher üblicherweise
aus einem Kohlenstoffmaterial mit besserer mechanischer und thermischer
Güte hinsichtlich
Eigenschaften, wie z. B. Biegefestigkeit, Elastizitätsmodul,
Koeffizient der Ausdehnung parallel und rechtwinklig zu der zentralen Längsachse,
elektrische und thermische Leitfähigkeit,
Schüttdichte
usw., als die zu verschraubenden Elektroden 1 hergestellt.
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Wie
in der
US-Patentschrift Nr. 4,076,064 erläutert, wird
die Schraubverbindung verbessert, wenn der Bolzen der Schraubverbindung
aus einem härteren,
weniger duktilen Material als das Material der zugehörigen Schraubenmutter
hergestellt ist. Eine ähnliche
Anordnung ist wegen der Lasten der Körper eines Elektrodenstranges
auch in der Schraubverbindung des Stranges erzeugt: Das Verbindungsstück
2 weist
einen größeren Elastizitätsmodul
auf und ist daher weniger duktil als die Kohlenstoffelektrode
1,
die einen niedrigeren Elastizitätsmodul
und somit größere Duktilität aufweist.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Keil rampe
7 am
Flankengrund des Gewindeganges des Innengewindes
4 der duktileren
Elektrodenschachtel zu bilden und den Querschnitt der Gewindegänge
5 des
weniger duktilen Verbindungsstückes
2 unverändert zu
lassen.
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Ein
Anzahl von Gewindegängen 4, 5 ist
auf der seitlichen Oberfläche
eines Verbindungsstückes 2 gebildet,
beginnend an der Stirnfläche 6 und
sich zu dem Mittelabschnitt eines Verbindungsstückes 2 erstreckend.
Gleiches erfolgt mit der zugewiesenen Elektrodenschachtel. Die Anzahl
von Gewindegängen 5 hängt von
der Länge
des Verbindungsstückes 2 und
der Tiefe der Elektrodenschachtel und dem Gewindegradienten ab.
Dieser letztgenannte ist durch die internationale Norm IEC 60 239
spezifiziert, ebenfalls für
Stränge
von Kohlenstoffelektroden 1.
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Beim
Verschrauben zweier Schraubverbindungsteile wird eine große Sicherungswirkung
erzielt, wenn alle Gewindegänge 4, 5 eines
Teils einer Schraubverbindung, in diesem Fall vorzugsweise die Elektrodenschachtel,
mit einer Keilrampe 7 am Gewindegang-Flankengrund versehen
sind. In bestimmten Fällen
ist es jedoch ausreichend, wenn wenigstens ein Gewindegang mit einer
Keilrampe 7 versehen wurde. In anderen Fällen ist
die Keilrampe 7 am Gewindegang-Flankengrund in Teilabschnitten der
Länge des
Gewindeganges vorhanden, der sich vom Boden der Elektrodenschachtel
bis hin zur Endfläche 3 der
Elektrode 1 erstreckt.
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Einige
Kunden erwerben die Elektroden 1 in der Form von vorverschraubten
Verbunden. Das Verbindungsstück 2,
das in die erste Schachtel an einem Ende der Elektrode 1 geschraubt
wird, wird maschinell und mit einem entsprechend hohen Anzugsdrehmoment
befestigt; die zweite Schachtel an dem anderen Ende der Elektrode 1 ist
nicht belegt. Dies bedeutet, dass praktisch keine Gefahr besteht,
dass das Verbindungsstück 2,
das maschinell angeschraubt wird, in der Stahlwerkspraxis locker
wird. Folglich erfordert das Gewinde des vorverschraubten Verbundes
keinen Schutz gegen Lockern und somit keine Keilrampe 7 am
Gewindegang-Flankengrund (des Schachtelgewindes). Das Verfahren,
das angewendet wird, um das zweite Elektroden-Ende zu verschrauben,
kann entweder maschinell in einem Elektrostahlofen durchgeführt werden
oder von Hand verschraubt werden, wenn eine entsprechende Maschine
im Stahlwerk nicht verfügbar
ist. Insbesondere im letztgenannten Fall besteht aufgrund der Anwendung eines
unangemessenen Anzugsdrehmomentes eine Gefahr des Lockerns. Insbesondere
in diesen Fällen ist
es nützlich, über einen
zusätzlichen
Schutz gegen Lockern zu verfügen.
Das Innengewinde der zweiten Elektrodenschachtel, die nicht vorher
mit einem Verbindungsstück
verschraubt wurde, weist am Gewindegang-Flankengrund eine Keilrampe
auf.
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Auf
der Keilrampe am Gewindegang-Flankengrund, gewöhnlich an einem der beiden
zu verschraubenden Teile, weist die Oberfläche meistens eine andere Neigung
als die Flanken auf. Da die Flanken der Gewindegänge eine beliebige Neigung aufweisen,
ist es zwecklos, diese Flanken als Bezug zu benutzen. Der logische
Bezug ist die Beziehung zwischen der zentralen Längsachse 11 des Verbindungsstücks 2 oder
der Elektrode 1 einerseits und der Neigung der Oberfläche der
Keilrampe am Gewindegang-Flankengrund andererseits. Der Winkel zwischen
der zentralen Längsachse 11 des
Verbindungsstücks 2 oder
der Elektrode 1 einerseits und der Neigung der Oberfläche der
Keilrampe 7 am Gewindegang-Flankengrund andererseits beträgt zwischen
10° und
60°, vorzugsweise
25° bis
35°, wobei der
Winkel entweder im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn berechnet
wird.
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Die
Projektion der Keilrampe 7 am Gewindegang-Flankengrund auf
die zentrale Längsachse 11 des
Verbindungsstücks 2 oder
der Elektrode 1 beträgt
30 bis 100 % der Höhe
eines Gewindeganges. Diese Länge
ist am Flankengrund des Gewindeganges positioniert, sodass beim
Verschrauben der beiden Schraubverbindungskomponenten, die Keilrampe 7 der
ersten Komponente in der Mitte von der Flankenspitze 8 des
Gewindeganges der zweiten Komponente berührt wird. Es entsteht jedoch
das Problem, dass die Flankenspitzen 8 der Gewindegänge der
zweiten Komponente von der Mitte der geneigten Oberfläche der
Keilrampe 7 der ersten Komponente unter der Last der angewendeten
Kräfte weggedrückt werden.
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Wie
in einem der vorhergehenden Abschnitte über das Verschrauben von Kohlenstoffelektroden 1 in
einem Elektrostahlwerk angegeben, war das Ziel, Verschraubungen,
die aus Kohlenstoffelektroden 1 und Kohlenstoff-Verbindungsstücken 2 bestehen, trotz
der technischen Bedingungen, die in einem Stahlwerk herrschen, gegen
Lockern zu schützen. Daher
werden Schraubverbindungen benutzt, von denen wenigstens ein Teil
ein Gewinde mit einer Keilrampe 7 im Gewindeflankengrund
des Gewindeganges in wenigstens einem Teilabschnitt der Länge dieses
Gewindeganges aufwies. In einem speziellen Fall sind die lasttragenden
Gewindegänge,
die normalerweise einen im wesentlichen V-förmigen Querschnitt aufweisen,
wenigstens an einer Komponente nicht mit der umgebenden Keilrampe 7 ausgebildet. Wenn
die Schraubverbindung, die aus Kohlenstoffelektroden 1 und
Kohlenstoff-Verbindungsstücken 2 besteht,
zusammengeschraubt wird, wird eine Verbindung erzeugt, die sichernd,
lasttragend und beständig
gegen Lockern ist, wodurch der Schutz des gesamten Elektrodenstranges
gewährleistet
ist.
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Schraubverbindungen
des beschriebenen Typs weisen eine gleichmäßigere Lastverteilung als normale Schraubverbindungen
mit zwei Gewinden auf, deren Gewindegänge jeweils V-förmige Querschnitte
aufweisen.
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Schraubverbindungen
des beschriebenen Typs werden als Verbindungen, die sichernd, lasttragend
und nicht anfällig
für das
Losdrehen sind, für Kohlenstoffelektroden 1 benutzt,
die unter Benutzung von Verbindungsstücken zu einem Elektrodenstrang verschraubt
werden, sowohl in der normalen Anwendung als auch in der speziellen
vorstehend erwähnten
Anwendung mit verkleinertem Umriss des Gewindeganges.
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BEISPIELE
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In
einem Verschraubstand, hergestellt von Piccardi (Dalmine (Bergamo)/Italien),
bekannt als eine „Nippling
Station" und hergestellt
1997, wurden zwei Graphitelektroden mit einem Durchmesser von 600
mm jeweils mit einem geeigneten Graphitnippel zu einem Elektrodenstrang
verschraubt.
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Dazu
wurde ein vorverschraubter Verbund, bestehend aus einer Elektrode
und einem Nippel, der vorher in eine Schachtel der Elektrode eingeschraubt worden
war, benutzt. Diese Elektrode wies ein Normgewinde, das der Norm
CEI IEC 60 239 entsprach, und eine Schachtel mit der Bezeichnung
S 317T4N auf. Der zugehörige
Nippel wies auf beiden Seiten ein konisches Gewinde mit der Standardbezeichnung
N 317T4N auf. Dies bedeutet, dass die Gewindeseite des Nippels,
die in dem vorverschraubten Verbund noch frei war, ebenfalls mit
einem Normgewinde versehen war.
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Die
zweite Elektrode mit einem Durchmesser von 600 mm wurde dann auf
diesen vorverschraubten Verbund geschraubt, und die Schachtel dieser zweiten
Elektrode wies eine Keilrampe an der Basis der Gewindegänge auf. Die
Oberfläche
der Keilrampe wies einen Winkel von 30° auf, bezogen auf die zentrale
Längsachse
der Elektrode. Zur Herstellung dieses speziellen Gewindes in der
Elektrodenschachtel wurde ein Gewindeschneider benutzt, dessen Außenumriss
an den Orten, die den Keilrampen in der Schachtel entsprachen, ebenfalls
einen Winkel von 30° aufwies.
Hinsichtlich des Restes wies der Umriss des Gewindeschneiders das
typische V-Profil auf, das einem Querschnitt durch die Gewindegänge eines
Schachtelgewindes entsprach. Verschiedene Verschraubungsprüfungen wurden
mit einer Elektrodenstranganordnung dieses Typs durchgeführt.
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Zuerst
wurde die erfindungsgemäße Schraubverbindung
unter Benutzung eines mechanisch angewendeten Anziehdrehmoments
geschlossen. Als ein Anziehdrehmoment von 4.000 Nm erreicht war,
wurde das Verschrauben beendet. Zur Dokumentation des Erfolges solch
einer Schraubverbindung wurde ein Schnitt durch die erfindungsgemäße Schraubverbindung
gemacht. Eine Schnittansicht solch einer Art ist in 5 gezeigt.
Da Schnittansichten von Graphitteilen wegen der körnigen Struktur dem
Nicht-Fachmann nicht sofort verständlich sind, sind Anmerkungen
bezüglich
der im Wesentlichen erfinderischen Elemente in diese Figur geschrieben worden.
Eine weitere wichtige Anmerkung ist, dass die Flanken der Gewindegänge des
Nippels und der Schachtel nicht angrenzend sind und dass folglich die
Belastungen nicht vom Nippel zu der Schachtel übertragen werden, sondern die
Flankenspitzen der Gewindedrehungen an dem Nippel an die Keilrampen
an der Basis der Gewindedrehungen in der Schachtel stoßen und
die Belastungen dort übertragen
werden.
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Zur
Kennzeichnung der Befestigungssicherheit der Schraubverbindung wurde
die Verbindung dann wieder geöffnet
und das Lösemoment
gemessen. Ein Lösemoment von
2003/6 EP 6.000 Nm wurde bestimmt, was innerhalb des normalen Bereichs von
Normgewinden liegt.
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Nach
wiederholten Verschraub- und Lösevorgängen an
derselben Schraubverbindung änderten
sich die Anzugs- und Lösemomente
nicht bedeutend.
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In
weiteren Prüfungen
wurde die erfindungsgemäße Schraubverbindung
unter Benutzung eines manuell angewendeten Anziehdrehmoments geschlossen.
Auf diese Weise wurde ein Anzugsdrehmoment von etwa 1.200 Nm erreicht.
Das Lösemoment
betrug 2.000 Nm. Nach wiederholten Verschraub- und Lösevorgängen an
der selben Schraubverbindung wurden Lösemomente zwischen 1.500 Nm
und 3.000 Nm festgestellt; die breite Verteilung von Lösemomenten
war durch die Tatsache bedingt, dass verschiedene Techniken benutzt
wurden, um das Anzugsdrehmoment anzuwenden.
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Andere
Merkmale, die als kennzeichnend für die Erfindung angesehen werden,
sind in den angefügten
Ansprüchen
bekannt gegeben.
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Der
Aufbau und die Arbeitsweise der Erfindung jedoch, zusammen mit zusätzlichen
Aufgaben und Vorteilen dieser, werden aus der folgenden Beschreibung
spezifischer Ausführungsformen
am besten verstanden, wenn sie in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
gelesen wird.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1A und 1B sind
Schnitte parallel zu den Längsachsen
durch Elektroden 1 mit Schachteln, die in die Endflächen 3 eingelassen
sind und entweder ein zylindrisches oder ein konisches Innengewinde 4 aufweisen, sowie
Ansichten der Längsausdehnung
unbefestigter Verbindungsstücke 2 mit entweder
zylindrischen oder konischen Gewinden und den Stand der Technik
darstellend.
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2 ist
ein Schnitt in einem vergrößerten Maßstab parallel
zu der Längsachse 11 durch
eine Schachtel der Elektrode 1 mit einem konischen Verbindungsstück 2,
das in die Schachtel der Elektrode 1 eingeschraubt ist.
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3a und 3b zeigen
zwei schematische Schnitte, die mit der Ansicht in 2 vergleichbar
sind, parallel zu den Längsachsen 11 durch
zwei unterschiedliche Schraubverbindungen jeweils im verschraubten
Zustand.
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3a)
zeigt einen Schnitt durch eine herkömmliche Schraubverbindung im
verschraubten Zustand, und 3b) zeigt
einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Schraubverbindung im verschraubten
Zustand. In 3a) sind Lastvektoren an den Flanken
der Gewindegänge
eingezeichnet, in 3b) sind diese Lastvektoren
auf die Keilrampen 7 an den Flankengründen der Gewindegänge angewendet.
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4 ist
ein Schnitt parallel zu der Längsachse 11 durch
einen Teil einer konisch zulaufenden Schraubverbindung im verschraubten
Zustand, wobei der eine Teil der Schraubverbindung (vorteilhafterweise
das Verbindungsstück 2)
Gewindegänge
mit V-Profil aufweist und wobei die umgebende Keilrampe 7 an
dem anderen Teil der Schraubverbindung (vorteilhafter die Schachtel
der Elektrode 1) ausgebildet ist und die lasttragenden
Gewindegänge
nicht üblicherweise
mit im wesentlichen einem V-Profil ausgebildet sind.
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5 ist
ein Schnitt durch eine Schraubverbindung eines Nippels und einer
Elektrode, wobei die Verbindung erfindungsgemäß ist.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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1a und 1b stellen
eine allgemeine Ansicht von Anordnungen von Elektroden 1 und
nicht befestigten Verbindungsstücken 2 bereit.
Die koaxial angeordneten Schachteln der Elektrode 1 sind
mit Gewindeoberflächen 4 versehen.
Die Grenzen der Schachteln, die zu dem Körper der Elektroden 1 weisen,
sind die Schachtelböden 10 der
Elektroden 1. Die unbefestigten Verbindungsstücke 2 weisen
an ihren seitlichen Oberflächen
Gewindeoberflächen 5 auf,
und jedes weist Stirnflächen 6 auf
beiden Seiten auf.
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Das
spezielle Merkmal von 2 ist in vergrößertem Maßstab gezeigt.
Die Gewindeoberfläche 4 der
Elektrodenschachtel umfasst nicht nur herkömmliche Gewindegänge mit
den normalen V-Profilen, sondern es befindet sich auch eine Keilrampe 7 am
Flankengrund des Gewindeganges. Die Oberfläche der Keilrampe 7 am
Flankengrund eines Gewindeganges bildet einen Winkel in dem Bereich
zwischen 10° und
60°, vorzugsweise
zwischen 25° und 35°, mit der
Längsachse 11 des
Verbindungsstücks 2 oder
der Elektrode 1.
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Die
Flankenspitzen der Gewindegänge 8 der einen
Schraubverbindungskomponente (Verbindungsstück 2) stoßen an die
Keilrampen 7 am Flankengrund der Gewindegänge der
anderen Schraubverbindungskomponente (Elektrode 1). Die
Gesamtlast des Elektrodenstranges wird in der Schraubverbindung
an der umgebenden Kontaktlinie 7–8 von der Elektrode 1 zu
Verbindungsstück 2 oder
umgekehrt übertragen.
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3a und 3b dienen
zur Veranschaulichung der verbesserten Übertragung von Lasten durch
Vergleich einer herkömmlichen
Schraubverbindung mit einer erfindungsgemäßen Schraubverbindung für Kohlenstoffstränge, jeweils
im verschraubten Zustand. Insbesondere die Lastvektoren, die an den
Flanken der Gewindegänge
eingezeichnet sind, machen die Unterschiede deutlich. In der herkömmlichen
Schraubverbindung, siehe 3a, weist
der obere Gewindegang den größten Lastvektor
an seiner Flanke auf. Der unmittelbar darunter befindliche Gewindegang
ist einem kleineren Lastvektor ausgesetzt; der unter diesem befindliche
Gewindegang weist eine noch kleinere Last auf usw. Die unteren Gewindegänge sind
an der Übertragung
von Lasten von einer Schraubverbindungskomponente zu der anderen
kaum beteiligt.
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In
der erfindungsgemäßen Schraubverbindung
für Kohlenstoffelektrodenstränge, siehe 3b,
sind die Lastvektoren, die an den Keilrampen 7 an den Flankengründen der
Gewindegänge eingezeichnet
sind, für
alle Keilrampen 7 von praktisch der gleichen Größe. Dies
bedeutet, dass ein etwa gleicher Anteil der Last an jedem Kontakt
von der Flankenspitze des Gewindeganges 8 der einen Schraubverbindungskomponente
(Verbindungsstück 2)
zu der Keilrampe 7 am Flankengrund des Gewindeganges der
anderen Schraubverbindungskomponente (Elektrode 1) übertragen
wird.
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Wie
in 3a) und 3b) und
dem vergrößerten Schnitt
in 2 zeigt 4 einen
Schnitt parallel zu der Längsachse 11 durch
eine Komponente einer Schraubverbindung im verschraubten Zustand, wobei
die Schraubverbindung, die in 4 gezeigt ist,
(gegen die untere Seite der Figur) konisch zuläuft. Da die Flanken der Gewindegänge der
Schraubverbindungskomponente, die auch die umgebende Keilrampe 7 (Elektrode 1)
aufweist, keine Last übertragen,
könnte
in dieser Schraubverbindungskomponente (Elektrode 1) auf
die Gewindegänge
mit V-Profil verzichtet werden. Eine einfache Verbindungslinie 9 – im Querschnitt
in 4 gezeigt – zwischen
jeder der beiden Keilrampen 7 ersetzt nun den Gewindegang
mit V-Profil und entspricht in der technischen Ausführungsform
einer Elektrodenschachtel einer schraubenförmigen Oberfläche mit
einer Neigung zur zentralen Längsachse 11 der
Elektrode (Schachtel).
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5 zeigt
einen Schnitt durch eine Schraubverbindung im verschraubten Zustand.
Auf der rechten Seite ist ein Teil der Schachtel der Elektrode 1 zu
sehen, einschließlich
der Gewinde mit Keilrampen 7 am Flankengrund eines Gewindeganges.
Die Oberflächen
der Keilrampen 7 weisen gegenüber der zentralen Längsachse
der Elektrode 1 eine Neigung von etwa 30° auf. Auf
der linken Seite sind ein Teil des Verbindungsstückes 2 und Normgewinde
zu sehen. Die Flankenspitzen 8 der Normgewindegänge des
Verbindungsstückes 2 berühren die Keilrampen 7 am
Flankengrund des Gewindeganges der Elektrode 1. Die Flanken
der Gewinde des Verbindungsstücks 2 und
der Elektrode 1 berühren
sich nicht.