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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine am Fahrzeug angebrachte Antenne,
welche aus einer Schlitzantenne gebildet ist.
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Schlitzantennen
sind im Stand der Technik z.B. aus der
EP-A-0 378 905 bekannt, welche
eine Schlitzantenne mit einem elektrisch leitfähigen Reflexionselement offenbart,
oder aus der
US-A-2003/0043083 bekannt,
welche eine Schlitzantenne offenbart, die in einer asymmetrischen
Erdungsebene ausgebildet ist.
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Eine
ebene Antenne ist im Stand der Technik bekannt, welche z.B. mit
einem Strahlungsleiter ausgestattet ist, der auf derselben Fläche an der
Innenseite eines Fensterglases eines Fahrzeugs vorgesehen ist, und
mit einem ungefähr
schlaufenförmigen Erdungsleiter
ausgestattet ist, der den Umfang des Randes des Strahlungsleiters
bei einer Stelle weg von dem äußeren Rand
des Strahlungsleiters zu der Außenseite
hin umgibt (siehe z.B. die japanische ungeprüfte Patentanmeldung, erste
Veröffentlichung mit
der Nummer
2002-252520 ).
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Zusätzlich ist
eine ebene Antenne bekannt, welche mit einem Abstandhalter ausgestattet
ist, der die Antenne neigt, sodass die Normalenrichtung der ebenen
Antenne die Vertikale eher erreicht als die Normalenrichtung der
Anbringungsposition der ebenen Antenne (z.B. Fensterscheibe des
Fahrzeugs), um die Empfangsempfindlichkeit bezogen auf Signale zu
verbessern, welche von einem künstlichen
Satelliten bei einem relativ hohen Erhebungswinkel empfangen werden
(siehe z.B. die japanische ungeprüfte Patentanmeldung, erste
Veröffentlichung
mit der Nummer Hei
5-63424 ).
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Wenn
eine ebene Antenne gemäß dem zuvor
erwähnten
Stand der Technik in ein Fahrzeug eingebaut wird, ist es in dem
Fall einer Anordnung an einer Fahrzeugfensterscheibe, wie z.B. der
Windschutzscheibe oder der Heckscheibe, jedoch wünschenswert, zu verhindern,
dass das Sichtfeld der Fahrzeuginsassen versperrt wird, und ebenso
zu verhindern, dass das Erscheinungsbild des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.
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Wenn
die Abmessungen, die Anordnung usw. einer ebenen Antenne auf Grundlage
des Fahrzeug-Erscheinungsbildes usw. beschränkt sind, besteht jedoch das
Risiko, dass es schwierig ist, die gewünschten Sende- und Empfangseigenschaften
zu erhalten. Falls eine ebene Antenne auf der Oberfläche einer
Fahrzeugfensterscheibe bereitgestellt worden ist, welche derart
angeordnet ist, dass sie die vertikale Richtung insbesondere kreuzt,
gibt es das Problem, dass es schwierig ist, die gewünschte Sende-
und Empfangszuverlässigkeit
bezogen auf vertikal polarisierte Wellen sicherzustellen, welche
aus der horizontalen Richtung ankommen.
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In
Anbetracht der zuvor erwähnten
Umstände
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine am Fahrzeug angebrachte
Antenne bereitzustellen, welche in der Lage ist, den Verlust einer
Installierbarkeit an einem Fahrzeug zu verhindern, während die Sende-
und Empfangseigenschaften bezogen auf vertikal polarisierte Wellen
verbessert werden, welche aus der horizontalen Richtung ankommen.
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Eine
am Fahrzeug angebrachte Antenne umfasst gemäß einem ersten Gesichtspunkt
der vorliegenden Erfindung: eine Schlitzantenne, welche mit einem
an der Oberfläche
eines dielektrischen Substrats vorgesehenen Erdungsleiter sowie
mit einem Schlitz ausgestattet ist, der in dem Erdungsleiter ausgebildet
ist und der die Oberfläche
des dielektrischen Substrats freigibt, sowie ein plattenförmiges elektrisch
leitfähiges
Reflexionselement, welches von der Oberfläche des Erdungsleiters aus
an einer Stelle nahe bei dem Schlitz vorsteht und einen vorbestimmten
Winkel mit der Oberfläche
des Erdungsleiters bildet, wobei der Erdungsleiter im Inneren eines
Fahrzeugs vorgesehen ist;
das elektrisch leitfähige Reflexionselement
ist derart vorgesehen, dass es von der Oberfläche des Erdungsleiters aus
zu einem Innenbereich des Fahrzeugs hin vorsteht; und
der Erdungsleiter
ist gebildet aus zwei Leiterabschnitten, welche integral mit der
Stelle ausgebildet sind, an welcher der Schlitz gebildet ist, der
als die Grenze zwischen ihnen dient, wobei die Länge eines Leiterabschnitts
in der Längsrichtung
des Schlitzes derart ausgebildet ist, dass sie kürzer ist als die Länge des
anderen Leiterabschnitts, und wobei die zwei Leiterabschnitte in
wechselseitig asymmetrischen Gestalten ausgebildet sind, die an
den Schlitz grenzen.
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Falls
z.B. die Fensterscheibes eines Fahrzeugsdas zu dem dielektrischen
Substrat gemacht wird, und es eine Oberfläche aufweist, welche die vertikale
Richtung kreuzt, kann, indem das elektrisch leitfähige Reflexionselement
bereitgestellt wird, welches von der Schlitzantenne ausgehend vorsteht
und auf der Oberfläche
dieses dielektrischen Substrats ausgebildet ist, um einen vorbestimmten
Winkel mit dieser Fläche
zu bilden, gemäß dieser
am Fahrzeug angebrachten Antenne eine elektrische Feldstärke wegen
des Abschirmeffekts dieses elektrisch leitfähigen Reflexionselements in
einem gewünschten
Bereich relativ erhöht
werden. Als Folge davon, das elektrisch leitfähige Reflexionselement bereitzustellen,
können
nämlich
Strahlungseigenschaften der Schlitzantenne in der horizontalen Richtung
verbessert werden, und die Empfindlichkeit gegenüber vertikal polarisierten
Wellen, die aus der horizontalen Richtung ankommen, kann verbessert
werden.
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Als
Folge davon, dass der Erdungsleiter in einer asymmetrischen Gestalt
mit der Position gebildet ist, bei welcher der Schlitz in dem Erdungsleiter der
Schlitzantenne ausgebildet ist, die als ein Grenzabschnitt dient,
z.B. im Vergleich mit dem Fall, in welchem der Erdungsleiter in
einer symmetrischen Gestalt ausgebildet ist, können in diesem Fall die Richtungseigenschaften
bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen, welche aus der horizontalen Richtung ankommen,
auf eine Gestalt eingestellt werden, welche sich mehr einer Nicht-Richtwirkung
(„non-directivity") nähert.
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Ein
Hilfsschlitz kann in dem Erdungsleiter vorgesehen sein, welcher
die Oberfläche
des dielektrischen Substrats in der Gestalt des Buchstaben "U" freigibt, wobei der Schlitz mit beiden
Enden des Hilfsschlitzes verbunden sein kann, und wobei ein weiterer
Leiterabschnitt in dem Erdungsleiter ausgebildet sein kann, dessen
Ränder
durch den Schlitz und den Hilfsschlitz umgeben sind.
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Als
Folge des Bildens des Hilfsschlitzes können in diesem Fall Impedanzeigenschaften
der Schlitzantenne verbessert werden, im Vergleich z.B. mit dem
Fall, dass der Hilfsschlitz nicht vorgesehen ist, und Reflexions-
und Wellenleitereigenschaften können
bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen verbessert werden,
welche aus der horizontalen Richtung ankommen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der am Fahrzeug angebrachten Antenne der vorliegenden Erfindung
wird nun lediglich mittels eines Beispiels und mit Bezugnahme auf
die beiliegenden Zeichnungen beschrieben werden. Es stellt dar:
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugs, welches mit einer
am Fahrzeug angebrachten Antenne beladen ist, gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten
am Fahrzeug angebrachten Antenne.
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3 ist
eine perspektivische Ansicht derselben am Fahrzeug angebrachten
Antenne.
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4 ist
eine Querschnittansicht derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne.
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5 ist
eine Draufsicht eines Erdungsleiters derselben am Fahrzeug angebrachten
Antenne.
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6 ist
ein Graph, welcher ein Beispiel der Veränderung im Oberflächenbereich
eines zweiten Leiterabschnitts gegenüber dem Neigungswinkel θ der Heckscheibe
derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
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7A ist
ein Graph, welcher ein Beispiel der Veränderung im Oberflächenbereich
einer elektrisch leitfähigen
Reflexionsplatte gegenüber
dem Neigungswinkel θ der
Oberfläche
eines Erdungsleiters relativ zu einer horizontalen Ebene H derselben am
Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
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7B ist
ein Graph, welcher ein Beispiel einer Veränderung in einem vorbestimmten
Winkel Φ zeigt,
der zwischen einer elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte und
der Oberfläche
eines Erdungsleiters ausgebildet ist, gegenüber dem Neigungswinkel θ der Oberfläche des
Erdungsleiters relativ zu einer horizontalen Ebene H derselben am
Fahrzeug angebrachten Antenne.
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8A ist
ein Graph, welcher ein Beispiel der Verteilung des elektrischen
Felds zeigt, falls der zweite Leiterabschnitt und die elektrisch
leitfähige Reflexionsplatte
derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne weggelassen werden. 8B ist
ein Graph, welcher ein Beispiel der Verteilung des elektrischen
Felds zeigt, falls die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte derselben
am Fahrzeug angebrachten Antenne weggelassen ist. 8C ist
ein Graph, welcher ein Beispiel der Verteilung des elektrischen Felds
derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
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9A ist
ein Graph, welcher ein Beispiel der Richtungseigenschaften bezogen
auf die vertikal polarisierten Wellen in der horizontalen Ebene
zwischen der in 8A gezeigten am Fahrzeug angebrachten
Antenne und der in 8B gezeigten am Fahrzeug angebrachten
Antenne zeigt. 9B ist ein Graph, welcher ein
Beispiel der Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten
Wellen in der horizontalen Ebene zwischen der in 8B gezeigten
am Fahrzeug angebrachten Antenne und der in 8C gezeigten
am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
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10 ist
ein Graph, welcher ein Beispiel der Veränderung der mittleren Verstärkung gegenüber einer
Frequenz der in 1 gezeigten am Fahrzeug angebrachten
Antenne zeigt.
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11 ist
ein Graph, welcher ein Beispiel der Veränderung in dem Verhältnis stehender
Wellen gegenüber
einer Frequenz im Falle der Anwesenheit bzw. Abwesenheit eines Hilfsschlitzes
in derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
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12 ist
eine Schnittansicht einer am Fahrzeug angebrachten Antenne gemäß einer
Variation der vorliegenden Ausführungsform.
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Wie
z.B. in 1 gezeigt ist, ist eine am Fahrzeug
angebrachte Antenne 10 der vorliegenden Ausführungsform
an der Innenseitenfläche 2A des Randes 2a einer
Heckscheibe 2 der Fensterscheiben in einem Fahrzeug 1 angeordnet.
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Diese
am Fahrzeug angebrachte Antenne 10 ist z.B. eine Antenne,
welche Funkwellen empfängt, die
von einer geeigneten Basisstation usw. übertragen werden, und insbesondere
vertikal polarisierte Wellen empfängt, welche aus der horizontalen
Richtung ankommen.
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Wie
z.B. in den 2 bis 5 gezeigt
ist, ist die am Fahrzeug angebrachte Antenne 10 gebildet
aus einer vorgesehenen Schlitzantenne 10a, welche gebildet
ist aus: einem Erdungsleiter 21 einschließlich einem
elektrisch leitfähigen
dünnen
Film usw., welcher an der Innenseitenfläche 2A einer Heckscheibe 2 angeordnet
ist, die als ein dielektrisches Substrat dient, und einem Schlitz 22,
welcher in einem Erdungsleiter 21 ausgebildet ist, einem Hilfsschlitz 23,
welcher in dem Erdungsleiter 21 ausgebildet ist, und einer
ungefähr
rechtwinkligen elektrisch leitfähigen
Reflexionsplatte 24, welche von der Oberfläche des
Erdungsleiters 21 ausgehend bei einer Stelle nahe bei dem Schlitz 22 vorsteht
und einen vorbestimmten Winkel φ mit
der Oberfläche
des Erdungsleiters 21 bildet.
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Der
Erdungsleiter 21 ist gebildet durch einen ungefähr rechtwinkligen
ersten Leiterabschnitt 21A und einen zweiten Leiterabschnitt 21B,
welcher aus einem elektrisch leitfähigen dünnen Film gebildet ist, der
integral verbunden ist mit der Stelle, bei welcher ein später zu beschreibender
Schlitz 22 ausgebildet ist, der als Grenze zwischen ihnen
dient. An der Fahrzeuginnenseitenfläche 2A, welche bei
einem ungefähr
spitzen Neigungswinkel θ in
der vertikalen Richtung relativ zu der horizontalen Ebene H nach
unten derart geneigt ist, dass er eine Abwärtsschräge zu der Rückseite des Fahrzeugs hin aufweist,
ist z.B. ein zweiter Leiterabschnitt 21B an der oberen
Seite in der vertikalen Richtung angeordnet, während ein erster Leiterabschnitt 21A an
der unteren Seite in der vertikalen Richtung angeordnet ist.
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In
der Längsrichtung
(z.B. die in 5 gezeigte Richtung Y) des Schlitzes 22,
welcher später beschrieben
werden soll, ist z.B. die Länge
LB des zweiten Leiterabschnitts 21B derart ausgebildet, dass
sie kürzer
als die Länge
LA des ersten Leiterabschnitts 21A ist (LA > LB), und der erste
Leiterabschnitt 21A und der zweite Leiterabschnitt 21B sind wechselseitig
asymmetrisch ausgebildet und grenzen an dem Schlitz 22.
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Zusätzlich sind
die Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A, welche
zu der Längsrichtung des
Schlitzes 22 orthogonal ist und die Mittelposition des
ersten Leiterabschnitts 21A enthält, und die Mittellinie PB
des zweiten Leiterabschnitts 21B, welche zu der Längsrichtung
des Schlitzes 22 orthogonal ist und die Mittelposition
des zweiten Leiterabschnitts 21B enthält, derart ausgebildet, dass
sie ausgerichtet sind, und der erste Leiterabschnitt 21A und
der zweite Leiterabschnitt 21B sind z.B. in einer linear
symmetrischen Gestalt bezogen sowohl auf die Mittellinie PA als
auch PB ausgebildet.
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Zusätzlich ist
ein ungefähr
rechtwinkliger Grenzleiterabschnitt 21C in dem ersten Leiter 21A an der
Grenze zwischen dem ersten Leiterabschnitt 21A und dem
zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet, die Länge LC des
Grenzleiterabschnitts 21C in der Längsrichtung des Schlitzes 22 ist
z.B. derart ausgebildet, dass sie länger ist als die Länge LB des
zweiten Leiterabschnitts 21B und kürzer als die Länge LA des
ersten Leiterabschnitts 21A (LA > LC > LB),
und die Mittellinie PC des Grenzleiterabschnitts 21C, welche
orthogonal zu der Längsrichtung
des Schlitzes 22 ist und die Mittelposition des Grenzleiterabschnitts 21C enthält, und
die Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A sind
derart ausgebildet, dass sie ausgerichtet sind.
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Zusätzlich ist
z.B. der Flächenbereich
des zweiten Leiterabschnitts 21B, welcher durch die Länge LB des
zweiten Leiterabschnitts 21B in der Längsrichtung des Schlitzes 22 und
durch die Länge
VB des zweiten Leiterabschnitts 21B in der zu der Längsrichtungdes
Schlitzes 22 orthogonalen Richtung eingestellt ist (z.B.
LB × VB),
derart eingestellt, dass er sich zunehmend verändert, entsprechend einer Zunahme
des Neigungswinkels θ relativ
zu einer horizontalen Ebene H der Fahrzeuginnenseitenfläche 2A der
Heckscheibe 2 (nämlich
des Neigungswinkels θ der
Fläche
des Erdungsleiters 21 relativ zu der horizontalen Ebene
H), wie z.B. in 6 gezeigt ist.
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Der
Schlitz 22 ist gebildet aus einem ungefähr rechtwinkligen Durchgangsloch,
welches in dem Erdungsleiter 21 an der Grenze zwischen
dem ersten Leiterabschnitt 21A und dem zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet
ist, und die Fahrzeuginnenseitenfläche 2A der Heckscheibe 2 ist
durch diesen Schlitz 22 freigegeben.
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Ein
Hilfsschlitz 23 ist gebildet aus einem ungefähr U-förmigen Durchgangsloch,
welches in dem zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet
ist, und die Fahrzeuginnenseitenfläche 2A der Heckscheibe 2 ist durch
diesen Hilfsschlitz 23 freigegeben, und zwei Enden des
Hilfsschlitzes 23 sind mit dem Schlitz 22 verbunden.
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Der
Leiterabschnitt 21D ist nämlich in dem zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet,
dessen Rand durch den Schlitz 22 und den Hilfsschlitz 23 umgeben
ist.
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Die
Länge SB
des Hilfsschlitzes 23 in der Längsrichtung von Schlitz 22 (z.B.
die in 5 gezeigte Richtung Y) ist z.B. derart ausgebildet,
dass sie kürzer
als die Länge
LB des zweiten Leiterabschnitts 21B ist (LB > SB).
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Wie
z.B. in 5 gezeigt ist, ist zusätzlich ein
Stromzufuhrpunkt 26 im Schlitz 22 bei einer Stelle bereitgestellt,
welche von der Mittelposition in der Längsrichtung von Schlitz 22 verschoben
ist, entsprechend der Impedanzanpassung usw., und wie z.B. in 3 gezeigt
ist, ist dieser Stromzufuhrpunkt 26 z.B. mit einer Verstärkungsschaltung 25 verbunden,
welche an der Oberfläche
des ersten Leiterabschnitts 21A über eine geeignete Stromzufuhrleitung 26a angeordnet
ist, und diese Verstärkungsschaltung 25 ist
z.B. mit einem (nicht gezeigten) Sender oder Empfänger verbunden.
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Wie
z.B. in 4 gezeigt ist, ist eine elektrisch
leitfähige
Reflexionsplatte 24 derart angeordnet, dass sie in einer
Richtung vorsteht, welche einen vorbestimmten Winkel φ bezogen
auf die Oberfläche des
Erdungsleiters 21 bildet, sodass sie eine Abwärtsschräge zu der
Vorderseite des Fahrzeugs von einer Stelle aus aufweist, welche
in der vertikalen Richtung (mit anderen Worten zu der Rückseite
des Fahrzeugs hin) von dem Schlitz 22 ausgehend auf der
Oberfläche
des Erdungsleiters 21 nach unten verschoben ist.
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Die
Mittellinie PR der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24,
welche orthogonal zu der Längsrichtung
von Schlitz 22 ist und die Mittelposition der elektrisch
leitfähigen
Reflexionsplatte 24 enthält, kreuzt sich nämlich mit
jeder beliebigen der Richtungen, in welcher jede Mittellinie PA,
PB und PC jedes Leiterabschnitts 21A, 21B und 21C verläuft, die
in der vertikalen Richtung mit einem vorbestimmten Winkel φ nach oben
weist (mit anderen Worten zu der Vorderseite des Fahrzeugs hin),
und dieser vorbestimmte Winkel φ ist
derart eingestellt, dass er z.B. größer als der Neigungswinkel θ der Oberfläche des
Erdungsleiters 21 bezogen auf die horizontale Ebene H ist.
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Wie
z.B. in 7 gezeigt ist, ist die Länge RB der
elektrisch leitfähigen
Reflexionsplatte 24 in der zu der Längsrichtung von Schlitz 22 orthogonalen Richtung
derart eingestellt, sodass sie sich zunehmend entsprechend einer
Zunahme des Neigungswinkels θ der
Oberfläche
des Erdungsleiters 21 bezogen auf die horizontale Ebene
H verändert.
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In
dem Zustand, in welchem eine gewünschte
Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten
Wellen, welche später
beschrieben werden sollen, gesichert worden ist, ist die Länge RB der
elektrisch leitfähigen
Reflexionsplatte 24 in der zu der Längsrichtung von Schlitz 22 orthogonalen
Richtung auf eine geeignete Abmessung von ungefähr λ/4 oder weniger eingestellt.
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Wie
z.B. in 7B gezeigt ist, ist zusätzlich der
Winkel, welcher zwischen der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 und
dem Erdungsleiter 21 ausgebildet ist, nämlich der vorbestimmte Winkel φ, derart
eingestellt, dass er sich zunehmend entsprechend einer Zunahme des
Neigungswinkels θ der Oberfläche des
Erdungsleiters 21 bezogen auf die horizontale Ebene H verändert.
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Die
am Fahrzeug angebrachte Antenne 10 gemäß der vorliegenden Ausführungsform
ist mit dem zuvor erwähnten
Aufbau versehen, und das Folgende stellt eine Erklärung der
Betriebseigenschaften dieser am Fahrzeug angebrachten Antenne 10 mit
Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen bereit.
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Das
Folgende stellt eine Erklärung
der Verteilung des elektrischen Feldes der am Fahrzeug angebrachten
Antenne 10 bereit.
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Wie
z.B. in 8A gezeigt ist, tritt in dem
Zustand, in welchem Schlitz 22 in dem ersten Leiterabschnitt 21a ausgebildet
ist, der mit einem vorbestimmten Neigungswinkel θ bezogen auf die horizontale
Ebene H geneigt ist, ein elektrisches Feld derart auf, dass es eben
symmetrisch bezogen auf die Oberfläche des ersten Leiterabschnitts 21A ist,
und die Sende- und Empfangs empfindlichkeit gegenüber den vertikal polarisierten
Wellenkomponenten, welche sich in der zu der Oberfläche des
ersten Leiterabschnitts 21A orthogonalen Richtung ausbreiten, nimmt
zu. Falls z.B. der Neigungswinkel θ klein ist, gibt es folglich
Fälle,
in welchen es nicht möglich
ist, die gewünschte
Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten
Wellenkomponenten sicherzustellen, die sich von der horizontalen
Richtung ausgehend ausbreiten.
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Wenn
man, wie z.B. in 8B gezeigt ist, im Gegensatz
dazu die elektrisch leitfähige
Reflexionsplatte 24 von einer Stelle aus vorstehen lässt, welche in
der vertikalen Richtung (nämlich
zu der Rückseite des
Fahrzeugs hin) von dem Schlitz 22 auf der Oberfläche des
ersten Leiterabschnitts 21A nach unten derart verschoben
ist, dass sie einen vorbestimmten Winkel φ bezogen auf die Richtung bildet,
welche in der vertikalen Richtung (nämlich zu der Vorderseite des
Fahrzeugs hin) der Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A nach
oben verläuft
und eine Abwärtsschräge zu der
Vorderseite des Fahrzeugs hin aufweist, kann die Sende- und Empfangsempfindlichkeit
bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten, welche
sich in der horizontalen Richtung ausbreiten, verbessert werden.
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Wegen
der Abschirmeffekte der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 wird
nämlich
die Stärke
des elektrischen Felds von Region B, in welchem der Winkel, welcher
durch die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 und
den ersten Leiterabschnitt 21A gebildet ist, ein supplementärer Winkel
(π – φ) des vorbestimmten
Winkels φ ist,
relativ geschwächt, während die
Stärke
des elektrischen Felds von Bereich A, in welchem der Winkel, der
durch das elektrisch leitfähige
Reflexionselement 24 und den ersten Leiterabschnitt 21A gebildet
ist, ein vorbestimmter Winkel φ ist,
relativ gestärkt
wird. Wie z.B. in 9A gezeigt ist, sind folglich
während
einer Veränderung der
Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten
innerhalb der horizontalen Ebene (innerhalb der in 1 gezeigten XY-Ebene),
nämlich
einer Veränderung
der Empfindlichkeit (Verstärkung)
bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten um die
vertikale Achse herum (die in 1 gezeigte
Z-Achse) die Richtungseigenschaften β, falls sie mit der elektrisch
leitfähigen
Reflexionsplatte 24 versehen werden, derart, dass die Verstärkung in
der Vorwärtsrichtung
des Fahrzeugs, in welcher die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 vorragt,
zunimmt, verglichen mit den Richtungseigenschaften α im Falle
des Weglassens der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24.
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Wie
z.B. in 8C gezeigt ist, wenn der zweite
Leiterabschnitt 21B mit einer anderen Gestalt als der erste
Leiterabschnitt 21A derart bereitgestellt ist, dass er
einen vorbestimmten Winkel φ mit
der elektrisch leitfähigen
Reflexionsplatte 24 in der Richtung bildet, welche in der
vertikalen Richtung (nämlich
zu der Vorderseite des Fahrzeugs hin) der Mittellinie PA des ersten
Leiterabschnitts 21A nach oben verläuft, kann darüber hinaus
die Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal
polarisierten Wellenkomponenten, welche sich aus der horizontalen
Richtung ausbreiten, weiterhin verbessert werden.
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Zusätzlich dazu,
dass die Stärke
des elektrischen Felds von Bereich A, in welchem der Winkel, der
durch die elektrisch leitfähige
Reflexionsplatte 24 und den zweiten Leiterabschnitt 21B gebildet
ist, ein vorbestimmter Winkel φ ist,
weiter gestärkt
wird, und die Stärke
des elektrischen Feldes von Bereich B, in welchem der Winkel, der
durch die elektrisch leitfähige
Reflexionsplatte 24 und den ersten Leiterabschnitt 21A gebildet
ist, ein supplementärer
Winkel (π – φ) des vorbestimmten
Winkels φ ist,
weiter gestärkt wird,
wird nämlich
die Verteilung des elektrischen Feldes von Bereich C und Bereich
A, in welchem der Winkel, der von dem zweiten Leiterabschnitt 21B und dem
ersten Leiterabschnitt 21A gebildet ist, π beträgt (180
Grad), bevorzugter ausgebildet. Folglich ist, wie z.B. in 9B gezeigt
ist, bei den Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten
Wellenkomponenten innerhalb der horizontalen Ebene, die Richtungseigenschaft
y im Falle des Bereitstellens der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 und des
zweiten Leiterabschnitts 21B derart, dass zusammen damit,
dass die Verstärkung
in allen Richtungen innerhalb der horizontalen Ebene zunimmt, im
Vergleich mit der Richtungs eigenschaft β im Falle des Bereitstellens
lediglich der elektrischen leitfähigen
Reflexionsplatte 24, die Verstärkung in allen Richtungen nahezu
gleich wird, was in einen sogenannten nicht-gerichteten Zustand
resultiert.
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Wie
z.B. in 10 gezeigt ist, ist eine Veränderung
in der Empfindlichkeit oder Verstärkung bezogen auf die vertikal
polarisierten Wellenkomponenten dieser am Fahrzeug angebrachten
Antenne 10 entsprechend der Frequenz des Mittelwerts (mittlere Verstärkung) dBa
um die vertikale Achse herum (die in 1 gezeigte
Z-Achse) ein Wert, welcher größer ist
als ein- vorbestimmter unterer Grenzwert der mittleren Verstärkung dB,
und dies kann derart verstanden werden, dass es ermöglicht wird,
eine gewünschte
Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten
Wellenkomponenten sicherzustellen.
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Wie
z.B. in 11 gezeigt ist, werden darüber hinaus
die Impedanzeigenschaften als Folge des Bereitstellens des Hilfsschlitzes 23 in
dem zweiten Leiterabschnitt 21B im Vergleich mit dem Fall
verbessert, in welchem z.B. der Hilfsschlitz 23 weggelassen wird,
und dies kann derart verstanden werden, dass das Verhältnis der
stehenden Wellen (SWR = „standing
wave ratio") abgesenkt
wird.
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Wie
oben beschrieben worden ist, können gemäß einer
am Fahrzeug angebrachten Antenne 10 gemäß der vorliegenden Ausführungsform
Strahlungseigenschaften in der horizontalen Richtung der Schlitzantenne 10a verbessert
werden, indem die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 bereitgestellt wird,
wodurch ermöglicht
wird, die Empfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten
Wellen zu verbessern, welche aus der horizontalen Richtung ankommen.
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Da
die Größe der elektrisch
leitfähigen
Reflexionsplatte 24 in dem Zustand verringert werden kann,
in welchem eine gewünschte
Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten
Wellen sichergestellt worden ist, kann darüber hinaus verhindert werden,
dass das Sichtfeld von Fahrzeuginsassen versperrt wird, und ebenso
kann eine Beeinträchtigung
des Erscheinungsbildes des Fahrzeugs verhindert werden.
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Als
Folge davon, dem Erdungsleiter 21 eine asymmetrische Gestalt
zu verleihen, welche an die Stelle grenzt, wo der Schlitz 22 in
dem Erdungsleiter 21 ausgebildet ist, im Vergleich mit
dem Fall, in welchem z.B. dem Erdungsleiter 21 eine symmetrische Gestalt
verliehen ist, können
darüber
hinaus die Impedanzeigenschaften verbessert werden, und die Sende-
und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten
Wellen, welche aus der horizontalen Richtung ankommen, kann verbessert
werden, und ebenso können
die Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten
Wellen, welche aus der horizontalen Richtung ankommen, derart eingestellt
werden, dass sie eine Gestalt aufweisen, welche sich stärker einer
Nicht-Richtwirkung („non-directivity") nähert.
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Darüber hinaus
können
die impedanzeigenschaften weiter verbessert werden, indem ein ungefähr U-förmiger Hilfsschlitz
in dem zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet wird, und
indem beide Enden des Hilfsschlitzes 23 mit dem Schlitz 22 verbunden werden.
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Obwohl
man in der zuvor erwähnten
vorliegenden Ausführungsform
die Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A und
die Mittellinie PB des zweiten Leiterabschnitts 21B in
der Längsrichtung von
Schlitz 22 ausrichten ließ, ist zusätzlich die vorliegende Erfindung
darauf nicht beschränkt,
sondern vielmehr können
die Mittellinie PA und die Mittellinie PB z.B. derart eingestellt
werden, dass sie aus einer Ausrichtung in der Längsrichtung von Schlitz 22 verschoben
sind.
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Obwohl
man in der zuvor erwähnten
vorliegenden Ausführungsform
die elektrisch leitfähige
Reflexionsplatte 24 von einer Stelle ausgehend vorstehen
ließ,
welche in der vertikalen Richtung (nämlich zu der Rückseite
des Fahrzeugs hin) vom Schlitz 22 auf der Oberfläche des
Erdungsleiters 21 nach unten verschoben ist, ist die vorliegende
Erfindung zusätzlich
nicht darauf beschränkt,
sondern wie vielmehr z.B. in 12 gezeigt
ist, kann die elektrisch leitfähige
Reflexionsplatte 24 derart angeordnet sein, dass sie von
einer Stelle aus, welche in der vertikalen Richtung (nämlich zu
der Vorderseite des Fahrzeugs hin) vom Schlitz 22 nach
oben verschoben ist, vorsteht.
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Obwohl
man in der zuvor erwähnten
vorliegenden Ausführungsform
die Mittellinie PR der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 die
Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A, die Mittellinie
PB des zweiten Leiterabschnitts 21B und die Mittellinie PC
des Grenzleiterabschnitts 21C kreuzen ließ, ist zudem
die vorliegende Erfindung darauf nicht beschränkt, sondern vielmehr kann
z.B. die Mittellinie PR der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 derart
eingestellt werden, dass sie weder die Mittellinie PA noch PB noch
PC kreuzt, sondern stattdessen Stellen enthält, welche sowohl von der Mittellinie
PC, PB als auch PC aus in der Längsrichtung
von Schlitz 22 verschoben sind.
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Der
erste Leiterabschnitt 21A und der zweite Leiterabschnitt 21B entsprechen
darüber
hinaus dem "Leiterabschnitt", welcher im Anspruch
der vorliegenden Erfindung beschrieben ist, und der Leiter 21D entspricht
dem "weiteren Leiterabschnitt", welcher im Anspruch
der vorliegenden Erfindung beschrieben ist.