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DE602004005925T2 - An einem Fahrzeug angebrachte Schlitzantenne - Google Patents

An einem Fahrzeug angebrachte Schlitzantenne Download PDF

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DE602004005925T2
DE602004005925T2 DE602004005925T DE602004005925T DE602004005925T2 DE 602004005925 T2 DE602004005925 T2 DE 602004005925T2 DE 602004005925 T DE602004005925 T DE 602004005925T DE 602004005925 T DE602004005925 T DE 602004005925T DE 602004005925 T2 DE602004005925 T2 DE 602004005925T2
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Germany
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slot
conductor
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antenna
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Satoru c/o K.K. Hon-da Gijutsu Kenky Komatsu
Tomoyuki K.K. Hon-da Gijutsu Kenkyus Fukumaru
Hiroshi K.K. Hon-da Gijutsu Kenkyush Kuribayashi
Hiroshi c/o Nippon Sheet Glass Co. Iijima
Hideaki c/o Nippon Sheet Glass Co. Oshima
Tatsuo c/o Nippon Sheet Glass Co. Matsushita
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Honda Motor Co Ltd
Nippon Sheet Glass Co Ltd
Original Assignee
Honda Motor Co Ltd
Nippon Sheet Glass Co Ltd
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine am Fahrzeug angebrachte Antenne, welche aus einer Schlitzantenne gebildet ist.
  • Schlitzantennen sind im Stand der Technik z.B. aus der EP-A-0 378 905 bekannt, welche eine Schlitzantenne mit einem elektrisch leitfähigen Reflexionselement offenbart, oder aus der US-A-2003/0043083 bekannt, welche eine Schlitzantenne offenbart, die in einer asymmetrischen Erdungsebene ausgebildet ist.
  • Eine ebene Antenne ist im Stand der Technik bekannt, welche z.B. mit einem Strahlungsleiter ausgestattet ist, der auf derselben Fläche an der Innenseite eines Fensterglases eines Fahrzeugs vorgesehen ist, und mit einem ungefähr schlaufenförmigen Erdungsleiter ausgestattet ist, der den Umfang des Randes des Strahlungsleiters bei einer Stelle weg von dem äußeren Rand des Strahlungsleiters zu der Außenseite hin umgibt (siehe z.B. die japanische ungeprüfte Patentanmeldung, erste Veröffentlichung mit der Nummer 2002-252520 ).
  • Zusätzlich ist eine ebene Antenne bekannt, welche mit einem Abstandhalter ausgestattet ist, der die Antenne neigt, sodass die Normalenrichtung der ebenen Antenne die Vertikale eher erreicht als die Normalenrichtung der Anbringungsposition der ebenen Antenne (z.B. Fensterscheibe des Fahrzeugs), um die Empfangsempfindlichkeit bezogen auf Signale zu verbessern, welche von einem künstlichen Satelliten bei einem relativ hohen Erhebungswinkel empfangen werden (siehe z.B. die japanische ungeprüfte Patentanmeldung, erste Veröffentlichung mit der Nummer Hei 5-63424 ).
  • Wenn eine ebene Antenne gemäß dem zuvor erwähnten Stand der Technik in ein Fahrzeug eingebaut wird, ist es in dem Fall einer Anordnung an einer Fahrzeugfensterscheibe, wie z.B. der Windschutzscheibe oder der Heckscheibe, jedoch wünschenswert, zu verhindern, dass das Sichtfeld der Fahrzeuginsassen versperrt wird, und ebenso zu verhindern, dass das Erscheinungsbild des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.
  • Wenn die Abmessungen, die Anordnung usw. einer ebenen Antenne auf Grundlage des Fahrzeug-Erscheinungsbildes usw. beschränkt sind, besteht jedoch das Risiko, dass es schwierig ist, die gewünschten Sende- und Empfangseigenschaften zu erhalten. Falls eine ebene Antenne auf der Oberfläche einer Fahrzeugfensterscheibe bereitgestellt worden ist, welche derart angeordnet ist, dass sie die vertikale Richtung insbesondere kreuzt, gibt es das Problem, dass es schwierig ist, die gewünschte Sende- und Empfangszuverlässigkeit bezogen auf vertikal polarisierte Wellen sicherzustellen, welche aus der horizontalen Richtung ankommen.
  • In Anbetracht der zuvor erwähnten Umstände ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine am Fahrzeug angebrachte Antenne bereitzustellen, welche in der Lage ist, den Verlust einer Installierbarkeit an einem Fahrzeug zu verhindern, während die Sende- und Empfangseigenschaften bezogen auf vertikal polarisierte Wellen verbessert werden, welche aus der horizontalen Richtung ankommen.
  • Eine am Fahrzeug angebrachte Antenne umfasst gemäß einem ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung: eine Schlitzantenne, welche mit einem an der Oberfläche eines dielektrischen Substrats vorgesehenen Erdungsleiter sowie mit einem Schlitz ausgestattet ist, der in dem Erdungsleiter ausgebildet ist und der die Oberfläche des dielektrischen Substrats freigibt, sowie ein plattenförmiges elektrisch leitfähiges Reflexionselement, welches von der Oberfläche des Erdungsleiters aus an einer Stelle nahe bei dem Schlitz vorsteht und einen vorbestimmten Winkel mit der Oberfläche des Erdungsleiters bildet, wobei der Erdungsleiter im Inneren eines Fahrzeugs vorgesehen ist;
    das elektrisch leitfähige Reflexionselement ist derart vorgesehen, dass es von der Oberfläche des Erdungsleiters aus zu einem Innenbereich des Fahrzeugs hin vorsteht; und
    der Erdungsleiter ist gebildet aus zwei Leiterabschnitten, welche integral mit der Stelle ausgebildet sind, an welcher der Schlitz gebildet ist, der als die Grenze zwischen ihnen dient, wobei die Länge eines Leiterabschnitts in der Längsrichtung des Schlitzes derart ausgebildet ist, dass sie kürzer ist als die Länge des anderen Leiterabschnitts, und wobei die zwei Leiterabschnitte in wechselseitig asymmetrischen Gestalten ausgebildet sind, die an den Schlitz grenzen.
  • Falls z.B. die Fensterscheibes eines Fahrzeugsdas zu dem dielektrischen Substrat gemacht wird, und es eine Oberfläche aufweist, welche die vertikale Richtung kreuzt, kann, indem das elektrisch leitfähige Reflexionselement bereitgestellt wird, welches von der Schlitzantenne ausgehend vorsteht und auf der Oberfläche dieses dielektrischen Substrats ausgebildet ist, um einen vorbestimmten Winkel mit dieser Fläche zu bilden, gemäß dieser am Fahrzeug angebrachten Antenne eine elektrische Feldstärke wegen des Abschirmeffekts dieses elektrisch leitfähigen Reflexionselements in einem gewünschten Bereich relativ erhöht werden. Als Folge davon, das elektrisch leitfähige Reflexionselement bereitzustellen, können nämlich Strahlungseigenschaften der Schlitzantenne in der horizontalen Richtung verbessert werden, und die Empfindlichkeit gegenüber vertikal polarisierten Wellen, die aus der horizontalen Richtung ankommen, kann verbessert werden.
  • Als Folge davon, dass der Erdungsleiter in einer asymmetrischen Gestalt mit der Position gebildet ist, bei welcher der Schlitz in dem Erdungsleiter der Schlitzantenne ausgebildet ist, die als ein Grenzabschnitt dient, z.B. im Vergleich mit dem Fall, in welchem der Erdungsleiter in einer symmetrischen Gestalt ausgebildet ist, können in diesem Fall die Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen, welche aus der horizontalen Richtung ankommen, auf eine Gestalt eingestellt werden, welche sich mehr einer Nicht-Richtwirkung („non-directivity") nähert.
  • Ein Hilfsschlitz kann in dem Erdungsleiter vorgesehen sein, welcher die Oberfläche des dielektrischen Substrats in der Gestalt des Buchstaben "U" freigibt, wobei der Schlitz mit beiden Enden des Hilfsschlitzes verbunden sein kann, und wobei ein weiterer Leiterabschnitt in dem Erdungsleiter ausgebildet sein kann, dessen Ränder durch den Schlitz und den Hilfsschlitz umgeben sind.
  • Als Folge des Bildens des Hilfsschlitzes können in diesem Fall Impedanzeigenschaften der Schlitzantenne verbessert werden, im Vergleich z.B. mit dem Fall, dass der Hilfsschlitz nicht vorgesehen ist, und Reflexions- und Wellenleitereigenschaften können bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen verbessert werden, welche aus der horizontalen Richtung ankommen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der am Fahrzeug angebrachten Antenne der vorliegenden Erfindung wird nun lediglich mittels eines Beispiels und mit Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben werden. Es stellt dar:
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugs, welches mit einer am Fahrzeug angebrachten Antenne beladen ist, gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht der in 1 gezeigten am Fahrzeug angebrachten Antenne.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne.
  • 4 ist eine Querschnittansicht derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne.
  • 5 ist eine Draufsicht eines Erdungsleiters derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne.
  • 6 ist ein Graph, welcher ein Beispiel der Veränderung im Oberflächenbereich eines zweiten Leiterabschnitts gegenüber dem Neigungswinkel θ der Heckscheibe derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
  • 7A ist ein Graph, welcher ein Beispiel der Veränderung im Oberflächenbereich einer elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte gegenüber dem Neigungswinkel θ der Oberfläche eines Erdungsleiters relativ zu einer horizontalen Ebene H derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
  • 7B ist ein Graph, welcher ein Beispiel einer Veränderung in einem vorbestimmten Winkel Φ zeigt, der zwischen einer elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte und der Oberfläche eines Erdungsleiters ausgebildet ist, gegenüber dem Neigungswinkel θ der Oberfläche des Erdungsleiters relativ zu einer horizontalen Ebene H derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne.
  • 8A ist ein Graph, welcher ein Beispiel der Verteilung des elektrischen Felds zeigt, falls der zweite Leiterabschnitt und die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne weggelassen werden. 8B ist ein Graph, welcher ein Beispiel der Verteilung des elektrischen Felds zeigt, falls die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne weggelassen ist. 8C ist ein Graph, welcher ein Beispiel der Verteilung des elektrischen Felds derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
  • 9A ist ein Graph, welcher ein Beispiel der Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen in der horizontalen Ebene zwischen der in 8A gezeigten am Fahrzeug angebrachten Antenne und der in 8B gezeigten am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt. 9B ist ein Graph, welcher ein Beispiel der Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen in der horizontalen Ebene zwischen der in 8B gezeigten am Fahrzeug angebrachten Antenne und der in 8C gezeigten am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
  • 10 ist ein Graph, welcher ein Beispiel der Veränderung der mittleren Verstärkung gegenüber einer Frequenz der in 1 gezeigten am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
  • 11 ist ein Graph, welcher ein Beispiel der Veränderung in dem Verhältnis stehender Wellen gegenüber einer Frequenz im Falle der Anwesenheit bzw. Abwesenheit eines Hilfsschlitzes in derselben am Fahrzeug angebrachten Antenne zeigt.
  • 12 ist eine Schnittansicht einer am Fahrzeug angebrachten Antenne gemäß einer Variation der vorliegenden Ausführungsform.
  • Wie z.B. in 1 gezeigt ist, ist eine am Fahrzeug angebrachte Antenne 10 der vorliegenden Ausführungsform an der Innenseitenfläche 2A des Randes 2a einer Heckscheibe 2 der Fensterscheiben in einem Fahrzeug 1 angeordnet.
  • Diese am Fahrzeug angebrachte Antenne 10 ist z.B. eine Antenne, welche Funkwellen empfängt, die von einer geeigneten Basisstation usw. übertragen werden, und insbesondere vertikal polarisierte Wellen empfängt, welche aus der horizontalen Richtung ankommen.
  • Wie z.B. in den 2 bis 5 gezeigt ist, ist die am Fahrzeug angebrachte Antenne 10 gebildet aus einer vorgesehenen Schlitzantenne 10a, welche gebildet ist aus: einem Erdungsleiter 21 einschließlich einem elektrisch leitfähigen dünnen Film usw., welcher an der Innenseitenfläche 2A einer Heckscheibe 2 angeordnet ist, die als ein dielektrisches Substrat dient, und einem Schlitz 22, welcher in einem Erdungsleiter 21 ausgebildet ist, einem Hilfsschlitz 23, welcher in dem Erdungsleiter 21 ausgebildet ist, und einer ungefähr rechtwinkligen elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24, welche von der Oberfläche des Erdungsleiters 21 ausgehend bei einer Stelle nahe bei dem Schlitz 22 vorsteht und einen vorbestimmten Winkel φ mit der Oberfläche des Erdungsleiters 21 bildet.
  • Der Erdungsleiter 21 ist gebildet durch einen ungefähr rechtwinkligen ersten Leiterabschnitt 21A und einen zweiten Leiterabschnitt 21B, welcher aus einem elektrisch leitfähigen dünnen Film gebildet ist, der integral verbunden ist mit der Stelle, bei welcher ein später zu beschreibender Schlitz 22 ausgebildet ist, der als Grenze zwischen ihnen dient. An der Fahrzeuginnenseitenfläche 2A, welche bei einem ungefähr spitzen Neigungswinkel θ in der vertikalen Richtung relativ zu der horizontalen Ebene H nach unten derart geneigt ist, dass er eine Abwärtsschräge zu der Rückseite des Fahrzeugs hin aufweist, ist z.B. ein zweiter Leiterabschnitt 21B an der oberen Seite in der vertikalen Richtung angeordnet, während ein erster Leiterabschnitt 21A an der unteren Seite in der vertikalen Richtung angeordnet ist.
  • In der Längsrichtung (z.B. die in 5 gezeigte Richtung Y) des Schlitzes 22, welcher später beschrieben werden soll, ist z.B. die Länge LB des zweiten Leiterabschnitts 21B derart ausgebildet, dass sie kürzer als die Länge LA des ersten Leiterabschnitts 21A ist (LA > LB), und der erste Leiterabschnitt 21A und der zweite Leiterabschnitt 21B sind wechselseitig asymmetrisch ausgebildet und grenzen an dem Schlitz 22.
  • Zusätzlich sind die Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A, welche zu der Längsrichtung des Schlitzes 22 orthogonal ist und die Mittelposition des ersten Leiterabschnitts 21A enthält, und die Mittellinie PB des zweiten Leiterabschnitts 21B, welche zu der Längsrichtung des Schlitzes 22 orthogonal ist und die Mittelposition des zweiten Leiterabschnitts 21B enthält, derart ausgebildet, dass sie ausgerichtet sind, und der erste Leiterabschnitt 21A und der zweite Leiterabschnitt 21B sind z.B. in einer linear symmetrischen Gestalt bezogen sowohl auf die Mittellinie PA als auch PB ausgebildet.
  • Zusätzlich ist ein ungefähr rechtwinkliger Grenzleiterabschnitt 21C in dem ersten Leiter 21A an der Grenze zwischen dem ersten Leiterabschnitt 21A und dem zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet, die Länge LC des Grenzleiterabschnitts 21C in der Längsrichtung des Schlitzes 22 ist z.B. derart ausgebildet, dass sie länger ist als die Länge LB des zweiten Leiterabschnitts 21B und kürzer als die Länge LA des ersten Leiterabschnitts 21A (LA > LC > LB), und die Mittellinie PC des Grenzleiterabschnitts 21C, welche orthogonal zu der Längsrichtung des Schlitzes 22 ist und die Mittelposition des Grenzleiterabschnitts 21C enthält, und die Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A sind derart ausgebildet, dass sie ausgerichtet sind.
  • Zusätzlich ist z.B. der Flächenbereich des zweiten Leiterabschnitts 21B, welcher durch die Länge LB des zweiten Leiterabschnitts 21B in der Längsrichtung des Schlitzes 22 und durch die Länge VB des zweiten Leiterabschnitts 21B in der zu der Längsrichtungdes Schlitzes 22 orthogonalen Richtung eingestellt ist (z.B. LB × VB), derart eingestellt, dass er sich zunehmend verändert, entsprechend einer Zunahme des Neigungswinkels θ relativ zu einer horizontalen Ebene H der Fahrzeuginnenseitenfläche 2A der Heckscheibe 2 (nämlich des Neigungswinkels θ der Fläche des Erdungsleiters 21 relativ zu der horizontalen Ebene H), wie z.B. in 6 gezeigt ist.
  • Der Schlitz 22 ist gebildet aus einem ungefähr rechtwinkligen Durchgangsloch, welches in dem Erdungsleiter 21 an der Grenze zwischen dem ersten Leiterabschnitt 21A und dem zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet ist, und die Fahrzeuginnenseitenfläche 2A der Heckscheibe 2 ist durch diesen Schlitz 22 freigegeben.
  • Ein Hilfsschlitz 23 ist gebildet aus einem ungefähr U-förmigen Durchgangsloch, welches in dem zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet ist, und die Fahrzeuginnenseitenfläche 2A der Heckscheibe 2 ist durch diesen Hilfsschlitz 23 freigegeben, und zwei Enden des Hilfsschlitzes 23 sind mit dem Schlitz 22 verbunden.
  • Der Leiterabschnitt 21D ist nämlich in dem zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet, dessen Rand durch den Schlitz 22 und den Hilfsschlitz 23 umgeben ist.
  • Die Länge SB des Hilfsschlitzes 23 in der Längsrichtung von Schlitz 22 (z.B. die in 5 gezeigte Richtung Y) ist z.B. derart ausgebildet, dass sie kürzer als die Länge LB des zweiten Leiterabschnitts 21B ist (LB > SB).
  • Wie z.B. in 5 gezeigt ist, ist zusätzlich ein Stromzufuhrpunkt 26 im Schlitz 22 bei einer Stelle bereitgestellt, welche von der Mittelposition in der Längsrichtung von Schlitz 22 verschoben ist, entsprechend der Impedanzanpassung usw., und wie z.B. in 3 gezeigt ist, ist dieser Stromzufuhrpunkt 26 z.B. mit einer Verstärkungsschaltung 25 verbunden, welche an der Oberfläche des ersten Leiterabschnitts 21A über eine geeignete Stromzufuhrleitung 26a angeordnet ist, und diese Verstärkungsschaltung 25 ist z.B. mit einem (nicht gezeigten) Sender oder Empfänger verbunden.
  • Wie z.B. in 4 gezeigt ist, ist eine elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 derart angeordnet, dass sie in einer Richtung vorsteht, welche einen vorbestimmten Winkel φ bezogen auf die Oberfläche des Erdungsleiters 21 bildet, sodass sie eine Abwärtsschräge zu der Vorderseite des Fahrzeugs von einer Stelle aus aufweist, welche in der vertikalen Richtung (mit anderen Worten zu der Rückseite des Fahrzeugs hin) von dem Schlitz 22 ausgehend auf der Oberfläche des Erdungsleiters 21 nach unten verschoben ist.
  • Die Mittellinie PR der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24, welche orthogonal zu der Längsrichtung von Schlitz 22 ist und die Mittelposition der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 enthält, kreuzt sich nämlich mit jeder beliebigen der Richtungen, in welcher jede Mittellinie PA, PB und PC jedes Leiterabschnitts 21A, 21B und 21C verläuft, die in der vertikalen Richtung mit einem vorbestimmten Winkel φ nach oben weist (mit anderen Worten zu der Vorderseite des Fahrzeugs hin), und dieser vorbestimmte Winkel φ ist derart eingestellt, dass er z.B. größer als der Neigungswinkel θ der Oberfläche des Erdungsleiters 21 bezogen auf die horizontale Ebene H ist.
  • Wie z.B. in 7 gezeigt ist, ist die Länge RB der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 in der zu der Längsrichtung von Schlitz 22 orthogonalen Richtung derart eingestellt, sodass sie sich zunehmend entsprechend einer Zunahme des Neigungswinkels θ der Oberfläche des Erdungsleiters 21 bezogen auf die horizontale Ebene H verändert.
  • In dem Zustand, in welchem eine gewünschte Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen, welche später beschrieben werden sollen, gesichert worden ist, ist die Länge RB der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 in der zu der Längsrichtung von Schlitz 22 orthogonalen Richtung auf eine geeignete Abmessung von ungefähr λ/4 oder weniger eingestellt.
  • Wie z.B. in 7B gezeigt ist, ist zusätzlich der Winkel, welcher zwischen der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 und dem Erdungsleiter 21 ausgebildet ist, nämlich der vorbestimmte Winkel φ, derart eingestellt, dass er sich zunehmend entsprechend einer Zunahme des Neigungswinkels θ der Oberfläche des Erdungsleiters 21 bezogen auf die horizontale Ebene H verändert.
  • Die am Fahrzeug angebrachte Antenne 10 gemäß der vorliegenden Ausführungsform ist mit dem zuvor erwähnten Aufbau versehen, und das Folgende stellt eine Erklärung der Betriebseigenschaften dieser am Fahrzeug angebrachten Antenne 10 mit Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen bereit.
  • Das Folgende stellt eine Erklärung der Verteilung des elektrischen Feldes der am Fahrzeug angebrachten Antenne 10 bereit.
  • Wie z.B. in 8A gezeigt ist, tritt in dem Zustand, in welchem Schlitz 22 in dem ersten Leiterabschnitt 21a ausgebildet ist, der mit einem vorbestimmten Neigungswinkel θ bezogen auf die horizontale Ebene H geneigt ist, ein elektrisches Feld derart auf, dass es eben symmetrisch bezogen auf die Oberfläche des ersten Leiterabschnitts 21A ist, und die Sende- und Empfangs empfindlichkeit gegenüber den vertikal polarisierten Wellenkomponenten, welche sich in der zu der Oberfläche des ersten Leiterabschnitts 21A orthogonalen Richtung ausbreiten, nimmt zu. Falls z.B. der Neigungswinkel θ klein ist, gibt es folglich Fälle, in welchen es nicht möglich ist, die gewünschte Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten sicherzustellen, die sich von der horizontalen Richtung ausgehend ausbreiten.
  • Wenn man, wie z.B. in 8B gezeigt ist, im Gegensatz dazu die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 von einer Stelle aus vorstehen lässt, welche in der vertikalen Richtung (nämlich zu der Rückseite des Fahrzeugs hin) von dem Schlitz 22 auf der Oberfläche des ersten Leiterabschnitts 21A nach unten derart verschoben ist, dass sie einen vorbestimmten Winkel φ bezogen auf die Richtung bildet, welche in der vertikalen Richtung (nämlich zu der Vorderseite des Fahrzeugs hin) der Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A nach oben verläuft und eine Abwärtsschräge zu der Vorderseite des Fahrzeugs hin aufweist, kann die Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten, welche sich in der horizontalen Richtung ausbreiten, verbessert werden.
  • Wegen der Abschirmeffekte der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 wird nämlich die Stärke des elektrischen Felds von Region B, in welchem der Winkel, welcher durch die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 und den ersten Leiterabschnitt 21A gebildet ist, ein supplementärer Winkel (π – φ) des vorbestimmten Winkels φ ist, relativ geschwächt, während die Stärke des elektrischen Felds von Bereich A, in welchem der Winkel, der durch das elektrisch leitfähige Reflexionselement 24 und den ersten Leiterabschnitt 21A gebildet ist, ein vorbestimmter Winkel φ ist, relativ gestärkt wird. Wie z.B. in 9A gezeigt ist, sind folglich während einer Veränderung der Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten innerhalb der horizontalen Ebene (innerhalb der in 1 gezeigten XY-Ebene), nämlich einer Veränderung der Empfindlichkeit (Verstärkung) bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten um die vertikale Achse herum (die in 1 gezeigte Z-Achse) die Richtungseigenschaften β, falls sie mit der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 versehen werden, derart, dass die Verstärkung in der Vorwärtsrichtung des Fahrzeugs, in welcher die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 vorragt, zunimmt, verglichen mit den Richtungseigenschaften α im Falle des Weglassens der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24.
  • Wie z.B. in 8C gezeigt ist, wenn der zweite Leiterabschnitt 21B mit einer anderen Gestalt als der erste Leiterabschnitt 21A derart bereitgestellt ist, dass er einen vorbestimmten Winkel φ mit der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 in der Richtung bildet, welche in der vertikalen Richtung (nämlich zu der Vorderseite des Fahrzeugs hin) der Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A nach oben verläuft, kann darüber hinaus die Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten, welche sich aus der horizontalen Richtung ausbreiten, weiterhin verbessert werden.
  • Zusätzlich dazu, dass die Stärke des elektrischen Felds von Bereich A, in welchem der Winkel, der durch die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 und den zweiten Leiterabschnitt 21B gebildet ist, ein vorbestimmter Winkel φ ist, weiter gestärkt wird, und die Stärke des elektrischen Feldes von Bereich B, in welchem der Winkel, der durch die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 und den ersten Leiterabschnitt 21A gebildet ist, ein supplementärer Winkel (π – φ) des vorbestimmten Winkels φ ist, weiter gestärkt wird, wird nämlich die Verteilung des elektrischen Feldes von Bereich C und Bereich A, in welchem der Winkel, der von dem zweiten Leiterabschnitt 21B und dem ersten Leiterabschnitt 21A gebildet ist, π beträgt (180 Grad), bevorzugter ausgebildet. Folglich ist, wie z.B. in 9B gezeigt ist, bei den Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten innerhalb der horizontalen Ebene, die Richtungseigenschaft y im Falle des Bereitstellens der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 und des zweiten Leiterabschnitts 21B derart, dass zusammen damit, dass die Verstärkung in allen Richtungen innerhalb der horizontalen Ebene zunimmt, im Vergleich mit der Richtungs eigenschaft β im Falle des Bereitstellens lediglich der elektrischen leitfähigen Reflexionsplatte 24, die Verstärkung in allen Richtungen nahezu gleich wird, was in einen sogenannten nicht-gerichteten Zustand resultiert.
  • Wie z.B. in 10 gezeigt ist, ist eine Veränderung in der Empfindlichkeit oder Verstärkung bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten dieser am Fahrzeug angebrachten Antenne 10 entsprechend der Frequenz des Mittelwerts (mittlere Verstärkung) dBa um die vertikale Achse herum (die in 1 gezeigte Z-Achse) ein Wert, welcher größer ist als ein- vorbestimmter unterer Grenzwert der mittleren Verstärkung dB, und dies kann derart verstanden werden, dass es ermöglicht wird, eine gewünschte Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten Wellenkomponenten sicherzustellen.
  • Wie z.B. in 11 gezeigt ist, werden darüber hinaus die Impedanzeigenschaften als Folge des Bereitstellens des Hilfsschlitzes 23 in dem zweiten Leiterabschnitt 21B im Vergleich mit dem Fall verbessert, in welchem z.B. der Hilfsschlitz 23 weggelassen wird, und dies kann derart verstanden werden, dass das Verhältnis der stehenden Wellen (SWR = „standing wave ratio") abgesenkt wird.
  • Wie oben beschrieben worden ist, können gemäß einer am Fahrzeug angebrachten Antenne 10 gemäß der vorliegenden Ausführungsform Strahlungseigenschaften in der horizontalen Richtung der Schlitzantenne 10a verbessert werden, indem die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 bereitgestellt wird, wodurch ermöglicht wird, die Empfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen zu verbessern, welche aus der horizontalen Richtung ankommen.
  • Da die Größe der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 in dem Zustand verringert werden kann, in welchem eine gewünschte Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen sichergestellt worden ist, kann darüber hinaus verhindert werden, dass das Sichtfeld von Fahrzeuginsassen versperrt wird, und ebenso kann eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Fahrzeugs verhindert werden.
  • Als Folge davon, dem Erdungsleiter 21 eine asymmetrische Gestalt zu verleihen, welche an die Stelle grenzt, wo der Schlitz 22 in dem Erdungsleiter 21 ausgebildet ist, im Vergleich mit dem Fall, in welchem z.B. dem Erdungsleiter 21 eine symmetrische Gestalt verliehen ist, können darüber hinaus die Impedanzeigenschaften verbessert werden, und die Sende- und Empfangsempfindlichkeit bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen, welche aus der horizontalen Richtung ankommen, kann verbessert werden, und ebenso können die Richtungseigenschaften bezogen auf die vertikal polarisierten Wellen, welche aus der horizontalen Richtung ankommen, derart eingestellt werden, dass sie eine Gestalt aufweisen, welche sich stärker einer Nicht-Richtwirkung („non-directivity") nähert.
  • Darüber hinaus können die impedanzeigenschaften weiter verbessert werden, indem ein ungefähr U-förmiger Hilfsschlitz in dem zweiten Leiterabschnitt 21B ausgebildet wird, und indem beide Enden des Hilfsschlitzes 23 mit dem Schlitz 22 verbunden werden.
  • Obwohl man in der zuvor erwähnten vorliegenden Ausführungsform die Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A und die Mittellinie PB des zweiten Leiterabschnitts 21B in der Längsrichtung von Schlitz 22 ausrichten ließ, ist zusätzlich die vorliegende Erfindung darauf nicht beschränkt, sondern vielmehr können die Mittellinie PA und die Mittellinie PB z.B. derart eingestellt werden, dass sie aus einer Ausrichtung in der Längsrichtung von Schlitz 22 verschoben sind.
  • Obwohl man in der zuvor erwähnten vorliegenden Ausführungsform die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 von einer Stelle ausgehend vorstehen ließ, welche in der vertikalen Richtung (nämlich zu der Rückseite des Fahrzeugs hin) vom Schlitz 22 auf der Oberfläche des Erdungsleiters 21 nach unten verschoben ist, ist die vorliegende Erfindung zusätzlich nicht darauf beschränkt, sondern wie vielmehr z.B. in 12 gezeigt ist, kann die elektrisch leitfähige Reflexionsplatte 24 derart angeordnet sein, dass sie von einer Stelle aus, welche in der vertikalen Richtung (nämlich zu der Vorderseite des Fahrzeugs hin) vom Schlitz 22 nach oben verschoben ist, vorsteht.
  • Obwohl man in der zuvor erwähnten vorliegenden Ausführungsform die Mittellinie PR der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 die Mittellinie PA des ersten Leiterabschnitts 21A, die Mittellinie PB des zweiten Leiterabschnitts 21B und die Mittellinie PC des Grenzleiterabschnitts 21C kreuzen ließ, ist zudem die vorliegende Erfindung darauf nicht beschränkt, sondern vielmehr kann z.B. die Mittellinie PR der elektrisch leitfähigen Reflexionsplatte 24 derart eingestellt werden, dass sie weder die Mittellinie PA noch PB noch PC kreuzt, sondern stattdessen Stellen enthält, welche sowohl von der Mittellinie PC, PB als auch PC aus in der Längsrichtung von Schlitz 22 verschoben sind.
  • Der erste Leiterabschnitt 21A und der zweite Leiterabschnitt 21B entsprechen darüber hinaus dem "Leiterabschnitt", welcher im Anspruch der vorliegenden Erfindung beschrieben ist, und der Leiter 21D entspricht dem "weiteren Leiterabschnitt", welcher im Anspruch der vorliegenden Erfindung beschrieben ist.

Claims (2)

  1. Am Fahrzeug angebrachte Antenne (10), umfassend: eine Schlitzantenne (10a), welche mit einem an der Oberfläche eines dielektrischen Substrats (2) vorgesehenen Erdungsleiter (21A) sowie mit einem Schlitz (22) ausgestattet ist, der in dem Erdungsleiter ausgebildet ist und der die Oberfläche des dielektrischen Substrats freigibt, sowie ein plattenförmiges elektrisch leitfähiges Reflexionselement (24), welches von der Oberfläche des Erdungsleiters aus an einer Stelle nahe bei dem Schlitz vorsteht und einen vorbestimmten Winkel mit der Oberfläche des Erdungsleiters bildet, wobei: der Erdungsleiter im Inneren eines Fahrzeugs (1) vorgesehen ist; das elektrisch leitfähige Reflexionselement derart vorgesehen ist, dass es von der Oberfläche des Erdungsleiters aus zu einem Innenbereich des Fahrzeugs hin vorsteht; und der Erdungsleiter gebildet ist aus zwei Leiterabschnitten (21A und 21B), welche integral mit der Stelle ausgebildet sind, an welcher der Schlitz gebildet ist, der als die Grenze zwischen ihnen dient, wobei die Länge eines Leiterabschnitts in der Längsrichtung des Schlitzes derart ausgebildet ist, dass sie kürzer ist als die Länge des anderen Leiterabschnitts, und wobei die zwei Leiterabschnitte in wechselseitig asymmetrischen Gestalten ausgebildet sind, die an den Schlitz grenzen.
  2. Am Fahrzeug angebrachte Antenne nach Anspruch 1, wobei ein Hilfsschlitz (23) in dem Erdungsleiter vorgesehen ist, welcher die Oberfläche des dielektrischen Substrats in der Gestalt des Buchstaben "U" freigibt, wobei der Schlitz mit beiden Enden des Hilfsschlitzes verbunden ist, und wobei ein weiterer Leiterabschnitt (21D) in dem Erdungsleiter ausgebildet ist, von welchem die Ränder durch den Schlitz und den Hilfsschlitz umgeben sind.
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